Protocol of the Session on January 25, 2001

Klar ist aber: In Teilbereichen werden die kreisfreien Städte weiterhin Einschnitte vornehmen müssen, um zu einer bezahlbaren Struktur zu kommen. Daran geht kein Weg vorbei.

Herr Minister, es gibt Klärungsbedarf. Bitte sehr. Herr Trunschke!

Herr Minister. da wir gemeinsam zur Kenntnis nehmen durften, dass es kurzfristig keine dramatischen Änderungen für die kreisfreien Städte gehen werde, frage ich Sie: Welche Perspektive sehen Sie mittel- und langfristig, den kreisfreien Städten helfen zu können?

Es gibt verschiedene Vorschläge. Ein Vorschlag ist, dass man die Verwaltung drastisch reduziert. Das führte zu dem Vorschlag eines Landrates, den Status der kreisfreien Stadt aufzulösen und diese Städte zu kreisangehöri gen Städten zu machen. So weit möchte ich nicht gehen. Die Frage. die sich stellt. ist: Inwieweit gibt es Möglichkeiten. Aufgaben von Landkreisen und kreisfreien Städten im Rahmen der Verwaltung gemeinsam zu optimieren? Ich würde mich freuen, wenn von den kreisfreien Städten dazu Anregungen kommen würden. Wenn jeder nur sagt: Ich mache meine Aufgabe allein und bin nicht gewillt, darüber hinaus zu denken!, dann besteht die Gefahr. dass wir diese Strukturen auf Dauer nicht mehr finanzieren können.

Von daher können vom Innenministerium nur Hinweise kommen, hei welchen Aufgaben nach unserer Auffassung ein Vergleich mit anderen Städten - auch innerhalb des Landes Brandenburg - möglich ist. Es gibt große kreisangehörige Städte, die hei einem Vergleich einzelner Bereiche günstiger dastehen. Die Frage ist zu prüfen, warum das in einigen Städten anders ist. Diese Frage müssen wir erörtern. Dazu gehört ein Verwaltungsumbau.

Wie Sie wissen, sind alle Städte dabei - ob das nun Potsdam, Frankfurt (Oder). Cottbus oder Brandenburg an der Havel ist -diesen Weg zu gehen. Die Frage ist, wie viel Zeit wir ihnen gehen können. um diesen Weg weiter zu gehen,

Wir müssen Konzepte entwickeln. um zu ausgeglichenen Haushalten zu kommen. Das ist noch nicht abgeschlossen. Sie wissen, dass die Gemeinden im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung selbst entscheiden können, wie weit sie gehen wollen. Wir müssen zwar im Rahmen der Kommunalaufsicht die Haushalte genehmigen, aber das geht nicht nach Gutsherrenart.

Von daher muss es das dialogische Prinzip zwischen den Städten. den sie umgebenden Landkreisen und dem Innenministenuni geben. Zu der Frage. welche Möglichkeiten es gibt. zu mehr Rationalisierungseffekten zu kommen, kann ich sagen: Hier gibt es noch Spielräume. die bisher noch nicht angedacht und auch noch nicht genutzt worden sind.

Danke sehr. - Wir sind damit bei der Frage 575 (Schwerpunkt- staatsanwaltschaft). gestellt vom Abgeordneten Herrn Petke. Bitte!

Seit 1. Januar 2001 gibt es in Cottbus eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung von Datennetzkriminalität. der Nutzung des Internets für verfassungsfeindliche Propaganda und Verbreitung Gewalt verherrlichender. pornographischer und sonstiger jugendgefährdender Straftaten.

Ich frage die Landesregierung: Welche Erfolge erwartet sie von dieser Schwerpunktstaatsanwaltschaft?

Herr Minister Schelter, Sie haben erneut das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Petke, die Datennetzkriminalität nimmt zu. Dies gilt für Angriffe auf Computersysteme und die Begehung allgemeiner Straftaten unter Nutzung der durch die Datennetze geschaffenen Möglichkeiten.

Dic Strafverfolgung wird dadurch vor neue große Herausforderungen gestellt, denn neben großen materiellen Schäden führt die Datennetzkriminalität zur Verbreitung strafwürdiger, insbesondere rechtsextremer Inhalte, die ohne dieses Medium weitaus weniger Adressaten finden würden. Dies kann zur Folge haben, dass das notwendige Vertrauen der Allgemeinheit in die Datensicherheit nachhaltig erschüttert wird.

Die rasche. zielstrebige und kompetente Bearbeitung dieser Verfahren hat für die Landesregierung höchste Priorität. Deshalb habe ich im Einvernehmen mit Kollegen Schönbohm die Staatsanwaltschaft Cottbus. die als Zentralstelle zur Bekämpfung Gewalt darstellender. pornographischer und sonstiger jugendgefährdender Schriften bereits über einschlägi ge Erfahrungen mit dem Medium Internet verfügt, zur Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung von Datennetzkriminalität bestimmt.

Mit der Einrichtung dieser Schwerpunktstaatsanwaltschaft ist die Erwartung verknüpft, dass durch geeignete Fortbildungsmaßnahmen und durch die Bereitstellung einer angemessenen technischen Ausstattung die Strafverfolgun g. in diesem Bereich endlich in die Offensive kommt und erreicht wird. dass die Staatsanwaltschaften im Land die komplizierten Internetermittlungen der spezialisierten Ermittler beim Landeskriminalamt kompetent leiten und zu einem erfol greichen Ende führen können.

Voraussetzung für eine effektive Verfolgung von Straftaten. die unter Nutzung des Datennetzes oder auch als Angriff auf das Datennetz begangen werden, ist immer auch die _Waffengleichheit" von Tätern und Verfol gern. Die Staatsanwaltschaften müssen also wissen und verstehen, welche Möglichkeiten das Medium Internet auch und gerade Kriminellen bietet. Das Landeskriminalamt soll in Zukunft nach Einrichtung dieser Schwerpunktstaatsanwaltschaft nur noch einen besonders kompetenten Ansprechpartner haben. was die Effektivität der Strafverfolgung wesentlich erhöhen wird. - Vielen Dank.

Jetzt hat die Abgeordnete Frau Tack Gelegenheit zur Formulierung der Frage 576 (Erneute Verzögerun g der Privatisierung der BBF ).

Nach Zeitungsberichten vom 10, Januar dieses Jahres wurden im Berliner Senat nach der Aufsichtsratssitzung der BBF-Holding am 15. Dezember Zweifel an der Einhaltung des Zeitplanes zur Privatisierung der BBF und der Errichtun g des Großflughafens laut. Der Regierende Bürgermeister von Berlin und Aufsichtsratsvorsitzende Eberhard Diepgen musste hierzu am 9. Januar in Berlin einen ausführlichen Lagebericht geben. Im Ergebnis drängte der Senat auf die Einhaltung des Zeitplanes. Seine Forderung. alle Beteiligten sollten große Anstrengungen übernehmen. deutet auf die Gefahr einer erneuten Verzögerung im Vergabeverfahren hin.

Ich frage in diesem Zusammenhang die Landesregierung: Welche dem Anschein nach erheblichen Gründe haben auf der BBFAufsichtsratssitzung am 15. Dezember 2000 - zumindest bei den Berliner Vertreterinnen und Vertretern - Zweifel an der Einhaltung des Zeitplanes zur Privatisierung der BBF und der Errichtung des BBI geweckt?

Herr Minister Fümiß. Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Werte Frau Tack, Sie werden sicher Verständnis dafür haben, dass ich die Vorgänge innerhalb der Berliner Senatsverwaltung nicht kommentiere. Aber es gibt keinen Grund, an der Einhaltung des Zeitplanes zur Privatisierung der BBF und der Einrichtung des BBI zu zweifeln.

(Frau Tack [PDS]: Keinen oder einen?)

Landtag Brandenburkt - 3. Walelpenude - Plenarprotukoll 3 30 - 25.111113r 2001 1805

- Es gibt keinen Grund. Im Gegenteil. die großen Anstrengungen, die der Senat von Berlin noch einmal betont hat, lassen darauf schließen, dass wir in großer Eile ein großes Ziel in einem angemessenen Zeitrahmen erreichen wollen.

Wir gehen davon aus. um es einmal konkret zu sagen. dass die Genehmigung des Zusammenschlusses der Konsortien durch die Kommission der EU Anfang Februar erfolgen wird. Alles. was wir wissen. deutet darauf hin. Möglicherweise wird es in diesem Zusammenhang ein paar Forderungen gehen, die zu erfüllen sind. Sie können auch erfüllt werden. Danach werden die Verhandlungen zur Privatisierung umgehend wieder aufgenommen.

Ich gehe davon aus, dass diese Verhandlungen im Jahre 2001 erfolgreich zum Abschluss gebracht werden können.

Zur Errichtung des BBI ist - wie Sie wissen - das Planfeststellungsverfahren anhängig. Die Auslegung ist abgeschlossen. Die Anhörung in Form von Erörterungsterminen ist in Vorbereitung und wird im Frühjahr 2001 beginnen. Ich gehe auch dabei davon aus, dass die anstehenden Schritte zügig zum Abschluss zu bringen sind, um zu einem Planfeststellungsbeschluss zu kommen. Dieser ist - wie Sie wissen - die Voraussetzung für den rechtzeitigen Baubeginn und die Inbetriebnahme zum Winterflugplan 2007. - Wir sollten uns, Frau Tack. an den Gedanken gewöhnen, dass es den Flughafen gibt.

(Beifall bei SPD und CDU)

Es gibt noch Klärungsbedarf, Herr Minister. Bitte sehr!

Frau "lack (PDS):

Mit dem Gedanken habe ich möglicherweise kein Problem.

(Minister Dr. Fümiß: Schön!)

Aber ich habe eine Nachfrage an Sie. ich frage Sie, ob es zutrifft, was in der _Märkischen Oderzeitung - zu lesen war, dass die BBF-Gesellschafter, demzufolge auch das Land Brandenburg. zugesagt hätten, bei einer Zeitverzögerung oder dem Scheitern der Privatisierung der BHF zum Halten des Baubeginns im Jahre 2003 die für den Bau notwendigen Mittel aus dem öffentlichen Haushalt zur Verfügung zu stellen.

Es gibt dazu weder einen Gesellschafterbeschluss noch einen Aufsichtsratsbeschluss.

Danke sehr. - Damit sind wir bei der Frage 577 (Novellierung des Landesorganisationsgesetzes). gestellt vorn Abgeordneten Dr. Wiebke.

Einem Schreiben des Landrates der Uckennark konnte ich entnehmen, dass offenbar sowohl die Landkreise als auch der

Landkreistag Befürchtungen hegen. die Landesregierung könnte unterhalb der Landesregiening und oberhalb der Kreise eine Behördenstruktur planen. die einer - sage ich einmal - MitteBehörde gleichkäme.

Um öffentliche Aufklärung und Klarheit zu schaffen. frage ich die Landesregierung: Plant die Landesregierung dem Landtag eine Gesetzesnovellierung des Landesorganisationsgesetzes vorzulegen. die eine solche Struktur zum Inhalt hat?

Zur Beantwortung der Frage erteile ich dem Chef der Staatskanzlei das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Befürchtungen sind unbegründet. Innerhalb der Landesregierung gibt es keine Bestrebungen oder Überlegungen. dem Landtag eine Novellierung des Landesorganisationsgesetzes vorzuschlagen. die eine Änderung des zweistufigen Verwaltungsaufbaus zur Folge hätte.

Vielmehr hält die Landesregierung an der Zweistufigkeit der Landesverwaltung strikt fest, hält sie nach wie vor für sinnvoll. Eine neue Verwaltungsebene soll nach Auffassung der Landesregierung nicht eingeführt werden.

Davon zu unterscheiden sind Überle gungen. die örtlichen Zuständigkeitsbereiche. die im ■`.; 7 Abs. 3 Landesorganisationsgesetz genannten sonstigen unteren Landesbehörden. nach Möglichkeit einander anzupassen. Diese Frage wird zurzeit diskutiert. Eine abschließende Meinung dazu hat sich das Kabinett noch nicht gebildet.

Mit den kommunalen Spitzenverbänden steht die Landesregierung dazu im weiteren Abstimmungsverfahren im ständigen Kontakt. Und. meine Damen und Herren, vielleicht gibt es entgegen der Mitteilung. die ich in einer Zeitung gelesen habe, die Möglichkeit. dies auch vor dem Innenausschuss vertieft zu erläutern. - Vielen Dank.

Ich bedanke mich auch. - Wir kommen zur Frage 578 (ORB- Gesetz). gestellt vom Abgeordneten Rainer Neumann.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie wir alle wissen. betreibt der ORB gemeinsam mit dem SFB das InfoRadio. Seit Anfang des Jahres sind nun insbesondere zwei größere Regionen des Landes, die Prignitz und die Uckemiark, vom Hören dieses Radios abgekoppelt.

Ich frage deshalb die Landesregierung: Wie nimmt sie ihre Rechtsaufsicht im Rahmen des ORB-Gesetzes wahr?

Herr Staatssekretär_ Sie haben erneut das Wort.

Herr Abgeordneter Neumann, richtig ist. dass für das Programm von lnfoRadio eine Frequenzänderung zum 01.01. dieses Jahres eingetreten ist. Die terrestrische Ausstrahlung Ober zwei Frequenzen in der Uckermark und in der Prignitz ist am I. Januar zugunsten der Ausstrahlung von Radio 3 ein gestellt worden.

Die Landesregierung nimmt keinen Einfluss, auch nicht im Rahmen der Rechtsaufsicht. auf die Frequcnznutzung.

Dem Ostdeutschen Rundfunk sind aufgrund von § 4 des Staatsvertra ges über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich des Rundfunks - kurz Medienstaatsvertrag genannt - mit Sendestandorten in Brandenburg insgesamt vier flächendeckende UKW-Frequenzketten zugewiesen. Mit welchen Programminhalten der ORB die ihm zugewiesenen Frequenzen nutzen kann, regelt allein die Landesnindfunkanstalt, weil es sich um einen Gegenstand handelt. der zum Wesensgehalt der Rundfunkfreiheit gehört.