Ich bin dankbar, dass ich Ihnen die Frage - die jüngst in Bernau bei einer großen Bürgerversammlung aufkam - beantworten darf. Wir haben auf der Landesseite Kürzungen vorgenommen. Das ist zutreffend. Aber wir haben zuletzt bei den Kindern gespart. Sie waren zu dem Zeitpunkt noch im Bundestag bzw. an anderer Stelle tätig und wissen es insofern vielleicht nicht, dass die Konsolidierungsbemühungen für den Haushalt - Sie können sich bei Ihren beiden Nachbarn Bisky und Vietze darüber informieren - schon seit sechs Jahren andauern.
Insofern haben wir nicht zuerst, sondern zuletzt bei den Kindern gespart und das in einem Umfang, dass sich unsere Kindertagesstättenfinanzierung im bundesweiten Vergleich immer noch auf der ersten bzw. auf der zweiten Position befindet. Ich sehe
Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben Gäste aus Leverkusen, die offensichtlich den Landtag Brandenburg heute noch spannender finden als die Deutschen Meisterschaften im Fußball. Herzlich willkommen!
Das Wort geht an Frau Hesselbarth. die die Frage 231 (Syste- matische Überprüfung kleiner Bauunternehmen im Lande Bran- denburg bezüglich der Zahlung von Mindestlöhnen) stellt.
Bei einer Vortragsveranstaltung des Bauindustrieverbandes am 18. April 2000 erklärte der Minister flir Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr, Herr Hartmut Meyer, dass ihm bewusst sei, dass sich die kleinen und mittelständischen Bauunternehmen im Lande Brandenburg aufgrund der immer noch abflauenden Baukonjunktur nicht an die Zahlung der für allgemein verbindlich erklärten Mindesttariflöhne halten könnten.
Ich frage die Landesregierung. Wie verhält sich die zitierte Äußerung des Ministers Meyer nach Ansicht der Landesregierung zu der Tatsache, dass zurzeit kleine und mittelständische Bauunternehmen im Lande Brandenburg systematisch durch die Rentenversicherungsträger danach geprüft werden, ob von diesen Unternehmen die für verbindlich erklärten Mindesttariflöhne gezahlt wurden bzw. werden?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abgeordnete, die Lage der Bauwirtschaft in Brandenburg ist prekär. Bei rückläufiger Nachfrage sowohl von öffentlicher als auch von privatwirtschaftlicher Seite und gleichzeitig steigenden Preisen stoßen kleine und mittlere Unternehmen häufig an die Grenze ihrer Liquidität und Leistungsfähigkeit. Natürlich hat dann auch die Lohnhöhe einen entscheidenden Einfluss auf die Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen, insbesondere im Bauhandwerk.
Bekannt ist, dass einige kleine und mittlere Unternehmen des Baugewerbes im Land Brandenburg Schwierigkeiten haben, Mindestlöhne zu zahlen, obwohl sie dazu seit dem 1. September 1999 per Rechtsverordnun g durch den Bundesarbeitsminister verpflichtet sind. Die Nichteinhaltung der Zahlung von Mindestlöhnen stellt aber eine Ordnungswidrigkeit dar.
Ich stelle hier eindeutig fest: Trotz dieser Schwierigkeiten billige ich rechtswidriges Verhalten nicht. Ich darf Sie in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass die Zahlung von Mindestlöhnen eine gesetzliche Verpflichtung darstellt und über die Rechtsverbindlichkeit einer Allgemeinverbindlichkeitserklärung weit hinausgeht.
Richtig ist, dass die Rentenversicherungsträger berechtigt sind, bei den Arbeitgebern die Erfüllung der Meldepflicht und der sonstigen Meldepflichten, die im Zusammenhang mit dem Gesamtversicherunesbeitra g, stehen, zu prüfen. Wegen der Verjährungsfrist dieser Ansprüche prüfen sie mindestens alle vier Jahre in allen Unternehmen insbesondere die Richtigkeit der Beitragszahlungen und der Meldungen. Diese Betriebsprüfungen, die zuvor von den Krankenkassen vorgenommen worden sind werden also branchenunabhän gig durchgeführt. Dabei ist natürlich die Einhaltung der Zahlung der gesetzlichen Mindestlöhne Grundlage der Prüfung, um die ordnungsgemäße Abführung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Arbeitgeber festzustellen.
Ich darf Sie zusätzlich darüber informieren, dass auch das Landesarbeitsamt Berlin-Brandenburg und die Hauptzollämter nicht nur die Einhaltung der Zahlung der Mindestlöhne im großen Umfang kontrollieren, sondern auch die Rechtmäßigkeit der Entsendung der Arbeitnehmer. - Danke.
Ich habe eine Nachfrage. Ist Ihnen bewusst, dass durch die hohen Nachzahlungsforderungen, die sogar mit Strafandrohungen verbunden sind, diese kleinen Betriebe vordem wirtschaftlichen Aus stehen? Wie wollen Sie dem entgegenwirken? Wie wollen Sie als Landesregierung helfen?
Seitens der Landesregierung kann man nicht direkt entgegenwirken. Die Rahmenbedingungen für die Bauwirtschaft sind zurzeit durch sinkende Auftragslage und eine in das Land eindringende Konkurrenzgekennzeichnet. Den Weg, den Berlin mit dem Vergabegesetz gegangen ist, wird Brandenburg nicht gehen, da dieses Vergabegesetz Berlins gegenwärti g durch das Bundesverfassungsgericht, insbesondere hinsichtlich des Wettbewerbsrechts, geprüft wird.
Herzlichen Dank. - Das Wort geht an Herrn Vogelsänger, das heutige Geburtstagskind. Sie haben Gelegenheit zur Formulierung der Frage 232 (Ausbau Oder- Spree-Kanal).
Meine Frage betrifft den Ausbau des Oder-Spree-Kanals. Die Potenziale der Wasserstraßen im Land Brandenburg sind noch
nicht ausgeschöpft. Wer die Verlagerung von Gütern auf die Wasserstraße fordert, muss auch einen entsprechenden Ausbau akzeptieren. Die Schleusen im Oder-Spree-Kanal haben derzeit eine Länge von ca. 67 Metern, notwendi g für einen ökonomischen Schiffsbetrieb wären ca. 110 Meter. Weiterhin ist die fahrbare Ablagetiefe nicht ausreichend.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: Wann ist mit dem Beginn der Sanierung dieser für die Region OderlandSpree wichtigsten Bundeswasserstraße zu rechnen?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Vogelsänger, die Bedeutung des Oder-Spree-Kanals für die wirtschaftliche Entwicklung des südöstlichen Teils von Brandenburg ist unumstritten. Insbesondere Eisenhüttenstadt und die dortige Stahlindustrie sind auf eine Verbesserung der Schifffahrtsbedingungen dieser Wasserstraße angewiesen. Deshalb habe ich mich seit längerer Zeit für den Ausbau dieses Kanals eingesetzt. Zusagen der letzten Bundesregierung konnten nicht eingehalten werden. Die Finanzlage der jetzigen Bundesregierung zwingt diese zur Streckung der Sanierung, deren Abschluss ursprünglich bis zum Jahr 2005 vorgesehen war.
Derzeit ist uns ein Programm der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes bekannt, das eine Sanierung dieser Wasserstraße bis zum Jahr 2010 vorsieht. Da aber dieses Programm nur eine Verbesserung der Ablagetiefe von derzeit 1.80 Meter auf 2 Meter und eine Verlängerung der drei Schleusen auf 85 Meter zum Ziel hat, haben wir im Zuge der Neuerarbeitung des Bundesverkehrswegeplanes den Bund gebeten, eine NutzenKosten-Betrachtung für einen endgültigen Ausbau vorzunehmen. Nach Vorliegen dieser Überprüfung wird der Bund gemeinsam mit dem Land die volkswirtschaftlich richtige Variante des Ausbaus in den Bundesverkehrswegeplan aufnehmen. Als Alternative ist dann also zwischen einem mehr oder weniger kurzfristigen Minimalausbau oder einem mittelfristigen Vollausbau dieser wichtigen Wasserstraße zu entscheiden.
Der Wunsch nach dem Ausbau dieser für den Gütertransport wichtigen Wasserstraße war auch Gegenstand eines Gespräches zwischen Bundesminister Klimmt und mir am 19. April dieses Jahres. Diese Gespräche werden wir fortsetzen. - Danke schön.
Ich bedanke mich auch. - Das Wort geht an den Abgeordneten Schrey, der Gelegenheit hat, die Frage 233 (Versand von Unter- lagen an die „Einwender" gegen den Flu ghafen Berlin-Schöne- feld) zu formulieren.
Meine Frage bezieht sich auf einen Artikel in der „Welt am Sonntag" vom 30. April, wonach 183 Behörden, Institutionen und Verbände als Träger öffentlicher Belange vom Landesamt für Bauen, Verkehr und Straßenwesen um eine Stellungnahme zum Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld gebeten wurden. In einer Information des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr vom 23. März 2000 werden insgesamt 185 Träger öffentlicher Belange aufgeführt. die das gesamte Planun gsmaterial erhalten sollen. Der Versand der Unterlagen an eine so große Zahl von potenziellen „Einwendern- wird laut dem Zeitungsartikel vom Berliner Senat als nicht erforderlich und schädlich für das gesamte Projekt angesehen.
Ich frage die Landesregierung: Aus welchen Gründen ist der Versand der Planungsunterlagen an diesen großen Adressatenkreis erforderlich?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Schrey, das Luftverkehrsgesetz und das Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Brandenburg sehen eine umfassende Beteiligung aller Behörden und auch der anerkannten Verbände und Vereine im Bereich des Natur- und Umweltschutzes vor. Die besonderen öffentlichen Interessen, die diese Institutionen vertreten, sollen so in das Planfeststellungsverfahren Eingang finden.
Durch die zuständigen Behörden, unter anderem auch im Land Berlin. wurde eine Vielzahl solcher Vereine und Verbände im Sinne von § 29 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz anerkannt. Gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 4 Bundesnaturschutzgesetz besitzen die rechtsfähigen Naturschutzverbände im Planfeststellungsverfahren über Vorhaben. die mit Eingriffen in Natur und Landschaft im Sinne von § 8 Bundesnaturschutzgesetz verbunden sind, ein Recht auf Mitwirkung am Verfahren und sind deshalb gesondert von der Anhörungsbehörde zu informieren.
Das für die Anhörung zuständige Landesamt für Bauen, Verkehr und Straßenwesen hat daher absolut korrekt gehandelt, als es alle potenziell vom Vorhaben berührten Stellen zur Stellungnahme als Träger öffentlicher Belange aufforderte. - Danke schön.
Danke sehr. - Wir kommen damit zur Frage 234 (Kritik des Lan- deshochschulrates am Haushaltsentwurf der Landesregierung), gestellt vom Abgeordneten Dr, Trunschke.
Der von der Landesregierung berufene Landeshochschulrat hat unter anderem die Aufgabe, den zuständigen Minister und damit die Landesregierung in Fragen der Haushaltsplanung zu beraten. Dem hat der Landeshochschulrat nach Vorliegen des Haushalts
In ungewöhnlich heftiger Form hat er dabei den Haushalt kritisiert. Der Landeshochschulrat sieht es als sehr bedenklich an, "dass das Land Brandenburg den Anteil der Hochschulausgaben am Landeshaushalt weiter senkt, obwohl das Land seit Jahren diesbezüglich die letzte Position im Vergleich der Bundesländer einnimmt". Die Vorsitzende des Landeshochschulrates äußerte sich besorgt über die Haushaltsansätze für die Hochschulen, da eine Drosselung der Wissenschaftsausgaben mit Folgen für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung verbunden sei.
Ich frage jetzt die Landesregierung, wie sie auf die Kritik an ihrer Haushaltspolitik durch den von ihr selbst berufenen Landeshochschulrat reagiert.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Trunschke, die Landesregierung ist dem Landeshochschulrat für seine Stellungnahme zur Haushaltsentwicklung der Hochschulen dankbar. Die Stellungnahme ist auch deshalb besonders ernst zu nehmen, weil kein Mitglied des Rates einer brandenburgischen Hochschule angehört und damit im Verdacht stehen könnte, pro domo zu sprechen, sondern weil vielmehr die Mitglieder aus ihrer langjährigen wirtschafts-, gesellschaftsoder wissenschaftspolitischen Erfahrung urteilen. Frau Prof. Mayer spricht insofern aus, was alle Experten und alle Interessierten in Deutschland wissen: Deutschland hat Probleme, in der Bildung im internationalen Vergleich Schritt zu halten.
Gerade in diesen Tagen und heute in einigen Zeitungen in besonderem Maße wird deutlich, dass aufgrund einer Studie, in der die OECD-Länder verglichen werden - das sind die Länder, die sich in der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zusammengefunden haben, insgesamt 29 Länder -, zwar die Ausbildungs- und Bildungschancen in Deutschland nicht schlechter geworden sind, aber in anderen Ländern die entsprechenden Chancen viel besser geworden sind. Insofern titelt heute eine große Zeitung: Die Welt zieht an Deutschland vorbei.
28 % eines Jahrgan gs in Deutschland beginnen mit einem Studium - der OECD-Durchschnitt liegt bei 40 % -, 16 % schließen das Erststudium ab, 23 % sind es im OECD-Durchschnitt.
Sie sehen, wir liegen in beiden Werten weit unter dem Durchschnitt. Die deutschen Hochschulen erhalten nach wie vor mehr Geld als der Durchschnitt im OECD-Bereich, aber sie erhalten leider auch weniger als wirtschaftlich starke Länder, die beispielsweise mit Deutschland zu vergleichen sind.
Wir wissen alle, meine Damen und Herren, dass der Bildun gsabschluss von großer Bedeutung ist und die Arbeitslosenquote bei Personen, die keinen Abschluss haben, erheblich höher ist als bei denjenigen, die einen entsprechenden Abschluss mitbringen.
Angesichts dieser großen Schwieri gkeiten, die wir auch hier in Brandenburg haben, die Durchschnittswerte in Deutschland zu halten, sind wir aufgrund der Konsolidierungserfordernisse unseres Landeshaushalts mit den Hochschulen darüber im Gespräch, wie wir kurzfristig die zur Verfügung gestellten Mittel so effektiv wie möglich einsetzen können.