Kersten Naumann

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Arbeit des Europäischen Informationszentrums in der Thüringer Staatskanzlei
Die Referenden zur EU-Verfassung in Frankreich und in den Niederlanden sowie das gescheiterte Treffen der Staats- und Regierungschefs der EUMitgliedstaaten haben deutliche Defizite zu Tage tre
ten lassen. Vielerorts wird bereits von einer grundlegenden Krise gesprochen, das Vertrauen der Bürger in die europäischen Institutionen scheint wenig optimistisch. Umso dringlicher ist es daher, mit Informations- und Kommunikationsstrategien diese Defizite abzubauen. Dem Europäischen Informationszentrum in der Thüringer Staatskanzlei kommt dabei eine entscheidende Rolle zu. Es muss in seiner Rolle gestärkt werden.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Schwerpunkte setzt die Landesregierung mit dem Europäischen Informationszentrum in der Thüringer Staatskanzlei?
2. Welche Vorstellungen hat die Landesregierung zu den Aufgaben, der zukünftigen Informations- und Kommunikationsstrategie und zur weiteren Entwicklung des Europäischen Informationszentrums in der Thüringer Staatskanzlei?
3. Welche materielle und personelle Ausstattung stand bislang zur Verfügung und welche Veränderungen sind geplant, dies bitte aufgeschlüsselt nach Sachmitteln und personeller Ausstattung und einschließlich von geringfügig Beschäftigten, Ein-EuroJobs und Praktikanten?
4. Welchen Einfluss nimmt die Thüringer Staatskanzlei auf die Arbeit des Europäischen Informationszentrums?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich finde es ja lobenswert, dass Sie, meine Damen und Herren von der CDU, sich des Themas angenommen haben. Auch die PDS-Fraktion hält die Fortführung der Förderung durch die Europäische Union zumindest für die nächste Förderperiode für notwendig. Ich muss allerdings zugeben, dass bei mir doch mehr die Enttäuschung über Ihren Antrag überwogen hat, denn sehr viel Konkretes findet man außer der Fortführung der bisherigen Förderungen und der mittlerweile ritualartigen Schelte gegenüber der Bundesregierung in dem CDU-Antrag und auch in den Ausführungen von Minister Wucherpfennig leider nicht. Dabei gäbe es eine ganze Reihe von Dingen in diesem Zusammenhang zu besprechen. Anstatt im allgemeinen Nebel zu stochern, hätte eine nüchterne und vor allem selbstkritische Bilanz der bisherigen Förderung durch die EU auf den Tisch gehört. Dabei hätte man die Erfolge, aber auch die Probleme benennen und daraus Schlüsse für die Schwerpunktsetzung Thüringens in der künftigen Förderpolitik ziehen müssen.
Davon habe ich heute vom Minister nichts gehört. Zweifellos sind mit europäischen Mitteln eine Vielzahl von Dingen auf den Weg gebracht worden. Sanierungsvorhaben wurden finanziert, Unternehmen unterstützt, Investitionen wirkungsvoll getätigt, Bil
dungs- und Sozialprojekte initiiert. Aber eine nüchterne Bilanz ziehen heißt auch, die Realitäten zur Kenntnis zu nehmen, und die Realität ist, mit den Projekten wurde kein nachhaltiger Aufschwung für Thüringen erreicht. Ausdruck dessen ist, dass unser Land noch immer zu den Ziel-1-Gebieten gehört. Das mag angesichts des dadurch zu erwartenden Fördersatzes beruhigend klingen, darf jedoch niemanden zu Freudensprüngen veranlassen, Minister Wucherpfennig. Denn im Grunde lautet doch die Botschaft: Eine sich selbst tragende Entwicklung ist noch nicht in Sicht. In diesem Zusammenhang sollte man auch überlegen, woran es lag, dass dieser Aufschwung ausblieb. Ist wirklich nur die Bundesregierung Schuld, wie heute wieder suggeriert wurde? Hat nicht vor allem auch diese Alleinregierung hier in Thüringen eine große Aktie an diesem Zustand? Etwas mehr Selbstkritik hätte Ihnen, meine Damen und Herren von der CDU, gut zu Gesicht gestanden und wäre zumindest ehrlich gewesen.
Es drängt sich der Eindruck auf, einiges einfach weggelassen, geschönt oder bewusst verdreht zu haben. So wurde beispielsweise mit keiner Silbe erwähnt, dass auf sehr merkwürdigen Wegen in der Vergangenheit mit europäischen Mitteln Unternehmen finanziert wurden, deren Pleite bereits von Wirtschaftsprüfern im Vorfeld der Mittelvergabe prognostiziert wurde. Einige dieser Unternehmen sind mittlerweile folgerichtig vom Markt verschwunden. Von großem Wirtschaftssachverstand der Beteiligten zeugt dies nicht. Aber vor allem steht die Frage: Was hätte man an anderen Projekten dafür wirkungsvoller und vielleicht mit größerem Erfolg fördern können?
Zum Teil stehen auch noch Rückforderungen durch die EU aus. So war kürzlich der Presse zu entnehmen, dass gegen Kahla-Porzellan noch immer Forderungen erhoben werden. Über deren Berechtigung wird nun vor Gericht gestritten, da nicht unbedingt das Unternehmen der Verursacher der Probleme war, jedoch jetzt die Zeche für diese Ungereimtheiten zu bezahlen hat. Das ist auch für ein so erfolgreiches Unternehmen wie Kahla-Porzellan sehr problematisch. Es war sehr bedenklich, zu lesen, dass die Europäische Kommission in einem Amtsblatt vom 9. Juni 2001 wörtlich kritisierte, dass der Thüringer Industriebeteiligungsfonds - ich zitiere "weit gehend unabhängig und praktisch unbeaufsichtigt von der Landesregierung agiert habe". Die Entscheidung dazu hat die Kommission am 10. Dezember 2003 zwar eingestellt, aber das ist beileibe kein Grund zum Jubeln für die Landesregierung, denn den Fakt der mangelnden Kontrolle ließ die Kommission bestehen. Von Rückforderungen bei einigen Unternehmen, darunter auch Simson Suhl,
wurde abgesehen. Die Begründung für diesen Schritt spricht Bände. Ich zitiere: "Angesichts der Tatsache, dass diese Unternehmen den Wettbewerb nicht mehr verzerren und dass eventuelle Rückforderungsansprüche damit ins Leere gehen würden, sollte das Verfahren eingestellt werden." Das bedeutet nichts anderes, dass das Verfahren nicht eingestellt wurde, weil das Land die Kritikpunkte ausgeräumt hat, sondern weil ganz simpel nichts mehr zu holen war. Angesichts einer solchen Praxis mag es darum auch nicht verwundern, dass durch die Europäische Kommission im Frühjahr 2004 ein beihilferechtliches Prüfverfahren zur Errichtung und zum Ausbau von Gewerbe- und Technologiezentren in Deutschland eingeleitet wurde. Es ist folgerichtig, dass auch der Bau des Medienapplikations- und -gründerzentrums in Erfurt ein Teil dieses Prüfverfahrens ist. Gerade hier an dieser Stelle gilt es seitens des Landes seine Hausaufgaben zu machen und für Kontrolle und Transparenz zu sorgen. Beides war in der Vergangenheit nicht immer der Fall.
Hier muss über Verbesserungen nachgedacht werden. Das betrifft im Übrigen auch die Beteiligung des Parlaments an den Prozessen. Im Zusammenhang mit der neuen Förderperiode muss nun das Land das so genannte Operationelle Programm, was die konkreten Vorstellungen des Landes formuliert, erarbeiten. Spätestens Mitte des Jahres 2006 muss dieses Programm zur Genehmigung eingereicht werden und in diesem Erarbeitungsprozess müssten Vorhaben, Schwerpunkte und Prioritäten diskutiert und festgelegt werden. Und da komme ich wieder auf den Antrag der CDU zurück. Hier hätten Sie konkrete Dinge für das Operationelle Programm benennen können.
Doch kommen wir auf die konkreten Dinge der neuen Förderperiode zu sprechen. Seit kurzem ist nun klar, dass Thüringen auch zukünftig wieder Ziel1-Gebiet sein wird, darauf habe ich bereits verwiesen. Die Europäische Kommissarin für Regionalpolitik Danuta Hübner hatte am 28. Januar 2005 die neuesten Regionalstatistiken der Kommission vorgestellt. Dabei wurde deutlich, dass es ein hohes Maß an Disparitäten im Entwicklungsstand der einzelnen Regionen gibt. Das Zahlenmaterial erfasst den Zeitraum 2000 bis 2002. Im Zuge der Osterweiterung hat sich die Zahl der Regionen deutlich erhöht, die unter der Schwelle liegen, ab welcher sie von der EU gezielt gefördert werden. Es wurde deutlich, dass es unter den älteren Mitgliedstaaten der Union immer noch 32 Regionen gibt, wo sogar ein Pro-KopfBruttoinlandsprodukt von weniger als 75 Prozent des neuen EU-Durchschnitts erzielt wurde. Dazu zählt auch Thüringen, das mit einem Wert von 73,15 Prozent in der Liste liegt. Minister Wucherpfennig er
wähnte es bereits. Dieser Fakt sollte uns darin bestärken, unsere Anstrengungen zu erhöhen. Bei dem neuen Programm kommt es darauf an, nicht allgemein so weiterzumachen wie bisher, sondern neu zu überlegen. Es gilt, sich auf unsere Stärken zu konzentrieren und mit diesen zum Abbau der Schwächen beizutragen. Es geht um gezielte Förderung und gezielte Ideen. Das bedeutet nicht, nur die so genannten Leuchttürme zu fördern, sondern auch schwache und benachteiligte Regionen in den Fokus zu stellen. Im Grunde genommen machen die bisherigen Vorstellungen der Europäischen Kommission, die in dem 3. Kohäsionsbericht und den Entwürfen zu den einzelnen Strukturfonds formuliert sind, durchaus Mut. Die dort dargelegten Vorstellungen scheinen doch ideal auf die Gegebenheiten in Thüringen zugeschnitten zu sein. Die neue Architektur der Kohäsionspolitik bedeutet die Konzentration auf eine begrenzte Anzahl von Gemeinschaftsprioritäten. Dementsprechend werden folgende zentrale Themen im Mittelpunkt stehen: Innovation und wissensbasierte Wirtschaft, Umwelt und Risikoprävention sowie Zugänglichkeit und Leistungen der Daseinsvorsorge.
Lassen Sie mich noch kurz auf die beiden bekannten Fonds EFRE und ESF eingehen. Zum Fonds für Regionalentwicklung bieten sich für Thüringen einige Möglichkeiten an. Der EFRE hat u.a. folgende Schwerpunkte: Innovation und unternehmerische Initiative, Ausbau und Modernisierung der Basisinfrastruktur und Umweltschutz. Die Orientierung auf Innovation bietet Thüringen vielfältige Möglichkeiten. Wir haben eine Reihe von hervorragenden Forschungseinrichtungen. Hier sollte gemeinsam mit allen in eine Richtung gearbeitet werden. Ihre Profile, Ihre Erfahrung, die gute Arbeit an unseren Hochschulen ließe hier einige Projekte zielgerichtet befördern. Ich denke da zum Beispiel an das Zentrum für intelligentes Bauen in Weimar. Es sollten Überlegungen zur gezielten Förderung innovativer Unternehmen angestellt werden. Die Initiativen zur Existenzgründung könnten unterstützt werden oder die Geräteausstattung mancher Forschungseinrichtungen sind zu erneuern; die Entwicklung von Clustern und Netzwerken könnte man noch stärker als bisher fördern oder im weitesten Sinne würden durch die Konzentration der Mittel auf die anwendungsorientierte Forschung Mittel für die wichtige und oft unterschätzte Grundlagenforschung frei werden. Auch der Schwerpunkt Umwelt ließe sich gerade in Thüringen deutlich untermauern mit einer Vielzahl von konkreten Projekten. So gäbe es zum Beispiel im Zusammenhang mit der Europäischen Wasserrichtlinie einige Fördermöglichkeiten. Ähnliches ließe sich über den Europäischen Sozialfonds sagen. Dessen Schwerpunkte sind die Verbesserung von Qualität und Reaktionsfähigkeit der Arbeitsverwaltungen, Bildungs-, Ausbildungssysteme sowie Sozial- und Gesundheitsdienste, Steigerungen der Investitionen im so ge
nannten Humankapital, Anhebung des Bildungsniveaus, Anpassung der Qualifikationen und Gewährleistung des Zugangs zum Arbeitsmarkt für alle und die Förderung der Anpassung der öffentlichen Verwaltung an den Wandel durch den Ausbau der Verwaltungskapazitäten. In den letzten Wochen war wiederholt hier im Landtag die Rede von Verwaltungsreformen und hier kann vor allem der letztgenannte Schwerpunkt zum Tragen kommen. Ein intelligentes und zukunftsorientiertes Konzept zur Struktur- und Verwaltungsreform im kommunalen Bereich, ich glaube, darum kommen wir auch in Thüringen nicht herum, ließe sich genau hier umsetzen. Mit dem ESF hätten wir das entsprechende Finanzierungsinstrument.
Meine Damen und Herren, ich will es bei diesen ausgewählten Punkten belassen. Sie sollen nur verdeutlichen, über wie viele konkrete Dinge wir im Zusammenhang mit den neuen Strukturfonds hier hätten heute reden können, wenn denn Ihr Antrag, meine Damen und Herren, von der CDU, konkret gewesen wäre. Ich kann für meine Fraktion versprechen, wir werden Sie in der nächsten Zeit aktiv mit inhaltlichen Anträgen zu diesem Thema beschäftigen. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, werter Kollege Schröter, ich hatte eigentlich gedacht, dass Sie hier für die CDU vortragen und nicht für den Ausschuss der Regionen, aber ich denke, die beiden Stellungnahmen decken sich. Ihrem Beitrag konnte ich eigentlich nur entnehmen, es gibt zwar viele Mängel, aber sonst ist die Sache ganz toll und die Mängel lassen Sie einfach nicht gelten und viele Mängel hat Kollege Höhn schon benannt. Kollege Höhn, ich habe mich sehr über Ihren Beitrag gefreut.
Ich muss allerdings sagen, schicken Sie Ihren Beitrag Ihrem Bundeskanzler, denn er hat in einem Gastbeitrag im Handelsblatt vom 26. Oktober in einem vierten Punkt gesagt, die Dienstleistungsrichtlinie schafft für EU-Unternehmen einen Ordnungsrahmen, der ihre Wettbewerbsfähigkeit stärkt und zu mehr Arbeitsplätzen führen soll.
Das ist in Ordnung. Ich sage ja nur, vielleicht lässt er sich von Ihnen belehren, das wäre ja nicht schlecht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, stellen wir uns einmal vor, wir sind im Jahr 2008, die Erfurterin Erna Friese hat die Wahl: entweder sie ist weiter ohne Job
oder sie arbeitet zu tschechischen Bedingungen für einen privaten Pflegedienst vier Monate lang. Denn so lange wird das Pflegeprojekt in Erfurt dauern, das der tschechische Pflegedienst übernommen hat. Für Erna Friese bedeutet die Unterschrift unter dem Arbeitsvertrag niedrigere Sozialstandards und weit weniger Geld als wenn sie bei einem deutschen Pflegedienst angestellt wäre. Doch deutsche Pflegedienste gibt es kaum noch. Sie haben aufgegeben als Folge einer Dienstleistungsrichtlinie, die 2005 in Kraft trat. Nach und nach ersetzten die ausländischen Pflegedienste die deutschen Anbieter, nach und nach sanken die Einkommen und die Sozialstandards. Meine Damen und Herren, dieses Szenario - und wie Kollege Schröter sagte, Horrorszenario - wird bittere Realität, wenn der uns seit Januar vorliegende Entwurf einer Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt, auch genannt Frankenstein-Direktive, eins zu eins umgesetzt wird. Dieses Abschlusswerk wird, wie von Kollegen Höhn schon charakterisiert, vom Niederländer Frits Bolkestein, dem ehemaligen EUKommissar für den Binnenmarkt, vorgelegt und ist in seinem Kern antieuropäisch und wird überall mehr Europafeindlichkeit hervorrufen, da die Richtlinie nicht zu besseren, sondern überall zu schlechteren Verhältnissen führen wird. So schätzt es nicht nur der IG-Bau-Vorsitzende Klaus Wiesehügel ein.
Diese Richtlinie ist im Zusammenhang mit der bis 2006 angelegten Strategie der Kommission zu sehen, mit der neue Liberalisierungsprojekte angeschoben werden sollen. Es geht, wie bereits gesagt, um die Schaffung eines Binnenmarkts für die Dienstleistungen bis 2010. Als großes und lockendes Motto hat man ausgegeben "Abbau der bürokratischen Hin
dernisse für die Wettbewerbsfähigkeit Europas". Das klingt zunächst gut, im gewissen Sinne auch überzeugend. Niemand hat generell etwas dagegen einzuwenden, dass Dienstleister, Selbständige, Handwerker und Krankenpfleger weniger Formulare ausfüllen müssen und sich weniger mit Ämtern herumschlagen müssen, aber bekanntlich steckt der Teufel im Detail.
Meine Damen und Herren, wenn der Entwurf so gut ist, wie uns suggeriert wird, warum wird dann in der Öffentlichkeit dieses Vorhaben nicht gelobt und gefeiert oder zumindest diskutiert? Was sind die Gründe, weshalb sich bislang nur Insider damit beschäftigten und weshalb drang so wenig davon bislang an die Öffentlichkeit? Da drängt sich doch die Frage auf: Verbirgt sich hinter der Richtlinie vielleicht mehr als Bürokratieabbau? Äußerst merkwürdig ist auch, dass die Masse derjenigen, die von der Richtlinie betroffen sein werden, oft überhaupt keine Kenntnisse von dem Vorhaben besitzen. Warum bemühen sich diejenigen, die sich mit der Thematik auseinander zu setzen haben, zum Beispiel die staatlichen Gremien in Deutschland wie der Deutsche Bundesrat, fast im stillen Kämmerlein zu beraten? Während im Ausland, zum Beispiel in Schweden und Belgien, bereits eine heftige öffentliche Debatte über die Richtlinie entbrannt ist, kann von öffentlicher Debatte in Deutschland nicht ansatzweise die Rede sein. Zwar meldeten sich einige Institutionen mit ihrer Ablehnung zu Wort, wie der Europäische Gewerkschaftsverband für den öffentlichen Dienst, die Aktionsgemeinschaft wirtschaftlicher Mittelstand, der Deutsche Kulturrat und vereinzelte Handwerkskammern, dennoch bleibt die ganze Problematik aus dem öffentlichen Bewusstsein ausgeblendet, von einer Medienberichterstattung ganz zu schweigen. Doch es gibt nicht nur die Notwendigkeit, sondern auch die Pflicht, die Bürgerinnen und Bürger als auch die Kommunen, Verbände und die Wirtschaft über dieses Vorhaben zu informieren. Denn eines lässt sich jetzt schon sagen: Der Entwurf der Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt der EU-Kommission lässt im öffentlichen Dienst und im Sozialsystem keinen Stein auf dem anderen.
Offensichtlich spüren die offiziellen deutschen staatlichen Gremien wie der Deutsche Bundesrat dies sehr wohl. Der Bundesrat hat sich mehrfach mit dem Richtlinienentwurf beschäftigt und am 2. April und am 9. Juli Beschlüsse gefasst. Hinzu kommen noch Empfehlungen der Fachausschüsse, zuletzt vom 13. September dieses Jahres. Auch der Ausschuss der Regionen - Kollege Schröter hat es erwähnt - hat sich am 30. September mit der Thematik beschäftigt und eine Stellungnahme verabschiedet. Bundesrat und der Ausschuss der Regionen begrüßen zwar das
Vorhaben im Grundsatz, sparen aber nicht mit Kritik. In den Bundesratsbeschlüssen wird in 26 Punkten Änderungsbedarf thematisiert. Hinzu kommen weitere 16 Punkte der Empfehlung auf Veränderungen der Fachausschüsse, um die auch Minister Reinholz nicht herum kommt. Als Hauptproblempunkt wird darauf hingewiesen, dass die Regelungen über das Herkunftslandprinzip in Artikeln 16, 19 und 37 von der Regelungskompetenz der Gemeinschaft nach Artikel 47 Abs. 2 i.V.m. Artikel 55 des Vertrags der Europäischen Gemeinschaft nicht gedeckt ist. Darüber hinaus beschränkt der Entwurf die Möglichkeiten der Behörden und führt - ich zitiere - "zu einer weitestgehenden Verdrängung der Vorschriften des Staates, in dem die Dienstleistung erbracht wird, zugunsten der Vorschriften des Herkunftsstaates". Weiterhin verletzt der Vorschlag mit Artikel 5 ff. das sind die Verwaltungsvereinfachungen - und Artikel 9 ff. - das sind die Genehmigungen - Grundzüge der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit. Ergänzend weist der Bundesrat auf noch nicht abschätzbare Kosten bei der Umsetzung des Vorschlags hin. Das hat Minister Reinholz bereits angesprochen. Zu ähnlichen Schlussfolgerungen kommt auch der Ausschuss der Regionen. Er stimmt dem Grundsatz zwar zu, fordert aber ebenfalls in 30 Punkten deutliche Nachbesserung. Solche Textstellen wie "weist jedoch darauf hin", "befürchtet deshalb", "fordert deshalb", "gibt ferner zu bedenken", "sieht das Problem" oder "hält es für unerlässlich" kann man wiederholt in der Stellungnahme finden und sie haben einige Punkte davon angesprochen. Es ist schon die Frage zu stellen, wenn in so vielen Aspekten Kritik geäußert und auf viele Änderungsnotwendigkeiten hingewiesen wird, warum man dann den ganzen Richtlinienentwurf nicht zurückweist.
Meine Damen und Herren, wenn man die Wirkungen des Entwurfs in der Realität betrachtet, dann kann es nur um eine Zurückweisung gehen. Denn was zunächst einleuchtend klingt, stellt in der Realität das bisher umfassendste Liberalisierungsvorhaben der EU dar. Sämtliche Dienstleistungen einschließlich großer Bereiche der Daseinsvorsorge sind von dem Entwurf betroffen - und das sind nahezu 70 Prozent, Kollege Schröter. Die Richtlinie greift damit tief in die Kompetenzen der Bundes-, Landes- und kommunalen Ebene ein und verletzt das im EG-Vertrag verankerte Subsidiaritätsprinzip. In ihrer Wirkung trifft die Richtlinie Arbeitnehmer, Unternehmer, Kommunen und gemeinnützige Einrichtungen gleichermaßen. So werden sämtliche Tätigkeiten erfasst, die gegen Entgelt erbracht werden. Damit sind auch all jene öffentlichen Dienste gemeint, für deren Nutzung schon jetzt Gebühren zu entrichten sind wie zum Beispiel Gebühren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, für Verkehrsunternehmen, für Wasser/Abwasser, Kindergärten, Krankenhäuser und Bildungseinrichtungen. Erstmals werden damit auch Zustän
digkeiten für die durch Sozialversicherungen geregelten Gesundheits- und Pflegedienste sowie für den Hörfunk für die Kommission reklamiert.
Besondere Konsequenzen hat vor allem das Herkunftslandprinzip. Danach kann ein EU-Land nicht mehr die Form der Niederlassung eines - wohlgemerkt - auf öffentlichem Sektor tätigen Unternehmens vorschreiben.
Für die Bereiche der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik sowie die Gesundheitspolitik nimmt der Bundesrat unter anderem wie folgt Stellung - ich zitiere: "Der vorliegende Richtlinienvorschlag wirft jedoch in zahlreichen Punkten, wie etwa dem Geltungsbereich und der Reichweite des Herkunftslandprinzips erhebliche Probleme auf." In der gleichen Stellungnahme heißt es dann: "Der Bundesrat lehnt die unterschiedslose Anwendung des von Binnenmarktgesichtspunkten bestimmten Vorschlags auf Tätigkeitsfelder wie zum Beispiel Gesundheits- und Pflegedienst ab. Da es sich im Bereich der Sozial- und Gesundheitspolitik überwiegend nicht um rein marktbezogene Dienstleistungen handelt, in denen sich Dienstleistungserbringer und -verbraucher ebenbürtig gegenüberstehen, sondern um aus öffentlichen Mitteln oder Solidaritätsbeiträgen finanzierte Leistungen der sozialen Daseinsvorsorge, erfordert auch die langfristige Finanzierungsfähigkeit dieser Systeme regulierende Maßnahmen. Der Regelungsinhalt des Richtlinienvorschlags steht dieser Notwendigkeit entgegen, indem er vorrangig auf die Interessen der Dienstleistungserbringer abstellt." Es heißt dann weiter: "Ferner wäre die Folge einer Einführung des Herkunftslandprinzips, dass im jeweiligen Mitgliedstaat gerade in den sensiblen Bereichen des Sozialschutzes und des Gesundheitswesens kein einheitliches Recht gelten würde." Die besonders schutzwürdigen Empfänger sozialer und gesundheitlicher Dienstleistungen sehen sich mit Dienstleistungen aus zahlreichen, höchst unterschiedlichen Rechtssystemen konfrontiert. In Zukunft brauchen sich also Unternehmen weder registrieren zu lassen noch kann ihre Tätigkeit kontrolliert werden. Das wurde hier bereits erwähnt. Die EU-Kommission meint dazu quasi als Beruhigungspille, flankierend gelte das Bestimmungslandprinzip der EU-Entsenderichtlinie weiter. Diese sieht vor, dass die Kernarbeitsnormen des Bestimmungslandes gelten, etwa gleiches Mindestentgelt, gleiche Arbeitsbedingungen und Arbeitszeiten, Arbeitsschutz für entsendende wie einheimische Arbeitnehmer am gleichen Ort - so weit, so gut. Aber in der realen Praxis würde die Situation völlig anders aussehen. Der Bolkestein-Entwurf meint nämlich: Für die Einhaltung dieser Normen sei das Land zuständig, aus dem die Arbeitnehmer kämen. Doch welches Interesse sollte beispielsweise Portugal haben, dass von seinem im Ausland tätigen Dienstleistungsunternehmen in Thüringen geltende Kernar
beitsnormen eingehalten werden? Wie sollte es diese Einhaltung effektiv kontrollieren, da es ja mangels Hoheitsbefugnissen keine Kontrollen außerhalb seines Staatsgebiets vornehmen kann? Mit dem Herkunftslandprinzip würde ein radikaler Wettbewerb der mitgliedstaatlichen Rechtssysteme eingeleitet. In jedem einzelnen Mitgliedstaat würden, wie bereits erwähnt, bis zu 25 verschiedene Unternehmens-, Sozial- und Tarifrechtssysteme neben und miteinander konkurrieren. Im Vorteil wären Dienstleistungserbringer aus jenen Mitgliedstaaten, welche die jeweils niedrigsten Standards in Bezug auf die Kontrolle der Unternehmertätigkeit, die Qualifikationsanforderungen, Qualitätsstandards und Qualitätskontrolle, die Besteuerung und die sozialen Beschäftigungsbedingungen sowie den Umwelt- und Verbraucherschutz ausweisen.
Am Ende bitte.
Im Ergebnis würden durch die Richtlinie ungleiche Wettbewerbsbedingungen innerhalb der EU geschaffen, die in einem radikalen Unterbietungs- und Dumpingwettlauf münden. Das kann doch nicht unser Ziel sein, meine Damen und Herren. Bereits jetzt treten in der Praxis unzählige Verstöße gegen das Entsenderecht auf, die zum Beispiel mangels EURegelungen zur Vollstreckung von Bußgeldbescheiden in andere Mitgliedstaaten, mangels flächendeckender Kontrolle etc. nicht verfolgt werden. Die vorgesehene Neuregelung regelt nicht, sondern schafft Lücken. Sie verwandelt damit diesen Bereich in ein Paradies für Lohndumping, für Scheinfirmen, für zwielichtige Personalvermittler und für Sozialabgabehinterzieher. Es ist somit abzusehen, dass sowohl die Arbeitnehmer als auch die seriösen Unternehmen und die Kommunen auf der Strecke bleiben. Dem thüringischen Arbeitnehmer wird durch Dumpingpreise die Arbeit genommen, doch sein ausländischer Kollege ist auch nicht zu beneiden, denn er reist im Grunde genommen zu Spottpreisen europaweit der Arbeit hinterher. Die einheimischen Unternehmen bekommen eine Konkurrenz, der sie vor allem durch mangelnde Kontrollmöglichkeiten und Kapazitäten gar nicht gewachsen sein können. Den Kommunen wird darüber hinaus eine weitere Regelung der Richtlinie schwer zu schaffen machen. Sie
müssen zahlreiche Vorschriften im Dienstleistungssektor überprüfen und gegebenenfalls beseitigen. So droht die Streichung von bestimmten Rechtsformen, festgesetzten Mindestpreisen oder Zulassungsgrenzen. In der Folge könnten dann Vergünstigungen für Gesellschaften ohne Erwerbszweck auf den Prüfstand kommen, was vor allem die Gemeinnützigkeitsprivilegien freier Träger sozialer Dienste beträfe. Die Deregulierung festgesetzter Mindestpreise hebelt darüber hinaus Honorarordnungen und Dumpingverbote aus mit der Folge eines hemmungslosen Konkurrenzwettbewerbs in vielen Gewerben vom Taxiunternehmen bis zur Arztpraxis.
Meine Damen und Herren, die Richtlinie soll nun 2005 beschlossen und dann binnen zwei Jahren umgesetzt werden. Nutzen wir die Zeit und die Chance, uns in die Debatte einzubringen, denn der jetzige Entwurf kann nur unseren Protest und unsere Ablehnung hervorrufen. Beschäftigen wir uns also intensiv mit der Richtlinie, führen wir eine öffentliche Debatte auch mit den Betroffenen, noch ist die Zeit dazu. Kollege Schröter hat ja auch gesagt, dass er noch Vorschläge machen möchte. Die PDS-Fraktion beantragt deshalb die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit, den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit, an den Haushalts- und Finanzausschuss und federführend an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten. Danke schön.
Ich habe zur Kenntnis genommen, dass es viele Regelungen geben soll, die die auflösen und die über unsere Regelungen hinausgehen. Das ist das Problem, was ich versucht habe hier darzustellen, aber offensichtlich haben Sie das jetzt von mir nicht verstanden, also wäre es doch wichtig, im Ausschuss noch mal darüber zu reden.
Guten Morgen, Frau Präsidentin, guten Morgen meine sehr geehrten Damen und Herren,
fast drei Viertel der Bevölkerung wollen mitbestimmen, wenn es um die grundlegenden politischen Weichenstellungen für die Europäische Union geht. Sie wollen das nicht allein den Politikern überlassen. 73 Prozent der Bundesbürger sprechen sich laut ZDF-Politbarometer vom 29. Oktober 2004 für ein Referendum über die Europäische Verfassung aus. Genau diesem Anliegen von 73 Prozent der Bundesbürger entspricht der Ihnen heute vorliegende Antrag der PDS-Fraktion. Am 29. Oktober 2004, also vor zwei Wochen, unterzeichneten nun die Staatsund Regierungschefs der Mitgliedstaaten der Europäischen Union an historischer Stätte in Rom das
Dokument eines Europäischen Verfassungsvertrags. Damit wurde ein Papier unterzeichnet, welches nach vielfältigen Mühen zustande kam und erst im zweiten Anlauf unterschriftsreif vorgelegt werden konnte. Bereits in den Wochen vor der Unterzeichnung wurde über diese Europäische Verfassung debattiert. In der letzten Zeit fokussierte sich die Diskussion hauptsächlich auf die Frage der Ratifizierung dieses Staatsgrundgesetzes. Dabei ist dieses nur die eine Seite. Die Inhalte des in Rom unterzeichneten Gesetzes standen bislang deutlich weniger im Mittelpunkt. Diesen Umstand bedauern wir als PDS sehr, denn ein Hauptproblem in der Diskussion zur EU-Verfassung ist nach wie vor der verschwindend geringe allgemeine Kenntnisstand über die eigentlichen Inhalte des Textes. Deshalb müssen von staatlichen und nichtstaatlichen Stellen, von Medien, Bildungseinrichtungen und anderen Multiplikatoren und nicht zuletzt von den EU-Institutionen selbst erhöhte Anstrengungen ausgehen, um den Bürgerinnen und Bürgern umfassende Informationen zur EU-Verfassung an die Hand zu geben. Denn erst auf der Grundlage eines breiten Wissens zu den verschiedenen Aspekten des Verfassungsvertrags kann eine seriöse Debatte um das Für und Wider der EU-Verfassung geführt werden. Diese jetzige Situation hat einen grundlegenden Makel. Bei dieser Verfassung handelt es sich um eine Verfassung von oben. Schon die Ausarbeitung des Papiers blieb den Regierenden der Mitgliedstaaten vorbehalten; der Inhalt trägt ihre Handschrift. Und ihre Handschrift ist nicht unbedingt die beste. Eine breite Einbeziehung der Bevölkerung fand nicht statt und damit wurde eine Chance vertan. Es ist nicht erst seit gestern bekannt, dass das Wie und Wer in der Phase der Ausarbeitung eines Verfassungstextes für die spätere Akzeptanz eines solchen Grundgesetzes von großer Bedeutung ist. Eine breite in und von der Gesellschaft geführte Debatte während der Ausarbeitung wäre wichtiger gewesen als der formale Akt der Unterzeichnung.
Doch in Deutschland kommt nun ein zweiter Makel hinzu. Hier soll nach gegenwärtigem Stand lediglich die Bevölkerung informiert und die Zustimmung durch den Bundestag erteilt werden. Das bedeutet de facto, den Bürgerinnen und Bürgern die Mitbestimmung in einer solchen elementaren Sache zu verweigern. Doch nur ein Referendum durch die Bürger kann eine Akzeptanz für ein gemeinsames europäisches Grundgesetz herstellen. Aus diesem Grund hat meine Fraktion den vorliegenden Antrag eingebracht. In der Zwischenzeit wird, ich erwähnte es bereits, eine öffentliche Debatte zu den Modalitäten der Ratifizierung der EU-Verfassung geführt. Wenn man jedoch die vielfältigen Äußerungen betrachtet, so hat man oft den Eindruck, es geht schon lange nicht
mehr um die Sache selbst. Vielfach spielen parteipolitisches Kalkül und machtbezogenes Geplänkel die Hauptrolle. Diese Umstände entlarven erneut den Politikstil und das Demokratieverständnis der etablierten Parteien.
Gehen wir die Positionen der einzelnen Parteien doch einmal durch. Beginnen wir mit der SPD. Bei Ihnen, meine Damen und Herren von der SPD, fragt man sich schon länger, was die Buchstaben S, P, und D eigentlich noch zu bedeuten haben. Bei P fällt mir vor allem Pirouette oder Purzelbaum ein.
Sportlich könnte man dies vielleicht als Gelenkigkeit auslegen. Doch mit Politik für die Bürgerinnen und Bürger hat Ihr Handeln nichts mehr zu tun. Der Bundeskanzler und sein Adlatus, der SPD-Fraktionsvorsitzende Müntefering, erwecken in populistischer Art und Weise den Anschein, sie würden die Debatte über die Mitbestimmung ernst nehmen. Dabei sind diese Überlegungen nur Teil der parteipolitischen Strategie, die Opposition vorzuführen und von innerpolitischen Problemen abzulenken. Als eine überregionale Tageszeitung aus einem fraktionsinternen Schreiben Münteferings zitierte, der darin wenig von Mitbestimmung durch die Bürgerinnen und Bürger hielt, wurde dies besonders deutlich. Bundeskanzler Schröder assistierte, er habe nun die Vorzüge parlamentarischer Demokratie immer mehr schätzen gelernt. Dabei würde es der SPD gut zu Gesicht stehen, wenigstens zu ihrem Koalitionsvertrag mit den Grünen aus dem Jahre 2002 zu stehen. Darin steht, ich zitiere, Frau Präsidentin: "Wir wollen die demokratische Teilhabe fördern und deshalb unser Ziel, Volksinitiative, Volksbegehren, Volksentscheid auf Bundesebene einzuführen, auf der Basis des Gesetzentwurfes der 14. Legislatur weiter verfolgen." So viel, meine Damen und Herren, zu Pirouette und Purzelbaum.
Doch der Koalitionspartner der SPD steht ihr in dieser Angelegenheit nicht unbedingt nach. Einmal davon abgesehen, dass die Grünen in der Öffentlichkeit mit bemerkenswerter Konsequenz den Eindruck erwecken, sie hätten nichts, aber auch rein gar nichts mit der Bundesregierung zu tun, sprechen sie auch hier mit gespaltener Zunge. Jetzt in der Frage der Ratifizierung der EU-Verfassung muss der grüne Koalitionspartner der SPD Farbe bekennen. Denn die Bündnisgrünen werden europapolitisch an Glaubwürdigkeit verlieren, wenn sie in dieser Frage weiter janusköpfig auftreten - mit Außenminister Fischer einerseits, der zu den entschiedensten Gegnern eines Referendums gehört, und den Europagrünen andererseits, die im Wahlkampf vollmundig für einen Volksentscheid auftraten. Um diesem Dilemma nun zu ent
weichen, verlegt man sich auf eine neue Strategie. So haben sich mittlerweile SPD und Grüne geeinigt, dass man einen Gesetzentwurf, wie er im Koalitionsvertrag vorgesehen ist, nicht in den Bundestag einbringen werde. Man schreibe lediglich den Oppositionsfraktionen und schlage ihnen vor, gemeinsam vorzugehen. Damit will die Bundesregierung den schwarzen Peter der Opposition zuschieben.
Doch deren Positionen passen auch in das bisher gezeichnete Bild. An der CDU/CSU-Opposition scheiterten bisher alle Ansätze zur Einführung plebiszitärer Elemente. Und auch hier Widersprüche über Widersprüche. Mitbestimmung durch Bürgerinnen und Bürger bereiten Ihnen, meine Damen und Herren von der CDU, noch immer großes Unbehagen. Genau solches Unbehagen wie offensichtlich bei der Einhaltung elementarer, parlamentarischer, demokratischer Regeln wie gestern bei der Wahl zum Richterwahlausschuss geschehen ist.
Nun ein Beispiel der Sportlichkeit der CDU, die nichts mit Politik für die Bürger zu tun hat.
Seit der Beitritt der Türkei zur EU konkretere Formen annimmt, erwägt man eine Unterschriftenkampagne dagegen. Die sich als Verteidiger des Abendlandes girierenden Akteure der CDU haben sich damit in eine problematische Position begeben, denn über die Verfassung darf der Bürger nicht mit seiner Unterschrift abstimmen, um ein CDU-Vorhaben zu unterstützen, sehr wohl ein äußerst bemerkenswerter Spagat.
Die Schwesterpartei der CDU, die sich zumindest etwas mehr für Plebiszite erwärmen kann, agiert in der Sache geschickter. Bei ihrer Befürwortung eines Volksentscheids hat man auch den Beitritt der Türkei im Auge. Aus diesem Grund warb der bayerische Ministerpräsident Stoiber für ein - ich zitiere - "Stück plebiszitärer Elemente".
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Widersprüche erleben wir aber auch hier in Thüringen. So äußerte sich erst kürzlich anlässlich des Tags der Verfassung am 25. Oktober 2004 Frau Landtagspräsidentin Prof. Dr. Schipanski - ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis: "Wir Parlamentarier dürfen nicht zulassen, dass sich die Menschen aus der Politik und der Demokratie zurückziehen. Unsere Verfassung allein kann die Demokratie nicht am Leben halten.
Das können nur die Bürger selbst."
Diese Worte können wir nur unterstreichen. Doch sollen sie nicht nur Sprüche bleiben, müssen sie auch mit Leben erfüllt werden. Fangen Sie, meine Damen und Herren von der CDU, doch einfach mit der Zustimmung zu unserem Antrag an.
Wir fordern mit unserem Antrag heute nachdrücklich die Verabschiedung der Verfassung durch unsere Bürgerinnen und Bürger selbst. Auch wenn die PDS den Inhalt der Verfassung ablehnt, gebührt dennoch dem Bürger das letzte Wort in dieser Sache und nicht allein den Parlamenten. Nur ein Referendum durch die Bürger kann eine Akzeptanz für ein gemeinsames Europäisches Grundgesetz herstellen. Mit der Haltung zu dieser grundsätzlichen Frage wird ersichtlich, wie ernst man Demokratie und damit auch letztendlich den Souverän - den Bürger - wirklich nimmt. Die Zulassung eines Volksentscheids setzt natürlich die Änderung des Grundgesetzes voraus. Doch eine derartige Änderung stellt auch eine Chance für mehr direkte Demokratie in Deutschland dar.
Ich denke, das ist ein Schritt, der ohnehin längst überfällig ist. Es ist an der Zeit, dem Bürger die ihm zustehenden Rechte zur Mitbestimmung einzuräumen. Deshalb halten wir es für ein dringendes und notwendiges Zeichen, mehr Elemente direkter Demokratie im Grundgesetz zu verankern. Dies wäre eine Antwort auf die weit verbreitete Politikverdrossenheit, auf die die Landtagspräsidentin am Tag der Verfassung ausführlich eingegangen ist. Die PDS stand und steht klar und eindeutig für dieses Ziel. Natürlich übersehen wir nicht die Gefahr einer oberflächlichen, emotionalen Debatte in einem Volksabstimmungsprozess. Deshalb halten wir es für unverzichtbar, umfassend und sachlich über den Verfassungsentwurf zu informieren und aufzuklären.
Die Bürgerinnen und Bürger müssen wissen, worüber sie abstimmen sollen. Dies wird ein hartes, aber notwendiges Stück Arbeit und wir dürfen diese Auseinandersetzung auch nicht scheuen. Darin liegt doch gerade auch der große Wert eines solchen Referendums. Ich möchte an dieser Stelle nochmals betonen, der PDS liegt nicht daran, den Bürgern Empfehlungen zu ihrem Votum zu geben. Seine Entscheidung hat er allein nach umfänglicher Information zu fällen und seine Entscheidung haben wir zu respektieren und vor allem zu akzeptieren. Aus Sicht der PDS erfüllt der vorliegende Verfassungsentwurf nicht die grundlegenden Anforderungen an eine demokratische Verfassung. Das unterscheidet uns übrigens von der Auffassung der F.D.P., die bekanntlich auch für ein Referendum ist.
Zum Schluss bitte. Der Verfassungstext schreibt erstens konsequent und alternativlos das neoliberale Wirtschaftsmodell mit unbeschränktem Wettbewerb für alle EU-Staaten fest. Daran hat die deutsche Bundesregierung maßgeblichen Anteil.
Zweitens wird mit dem neuen Vertrag das grundlegende Demokratiedefizit der EU nicht beseitigt, sondern weiter festgeschrieben. Bereits seit längerem werden auf der Ebene der EU viele und tief in die Mitgliedstaaten eingreifende Entscheidungen getroffen, ohne dass eine ausreichende demokratische Kontrolle möglich ist. Wird eine Entscheidung erst einmal gefällt, schließen die gegenwärtigen Regeln eine Rücknahme fast gänzlich aus.
Der Entwurf gefährdet drittens die sozialen und demokratischen Grundrechte, die in den Mitgliedstaaten über Jahrhunderte erkämpft wurden. Sie werden nicht nur ausreichend nicht geschützt, sondern sogar geschwächt. So soll zum Beispiel die unternehmerische Freiheit, die bereits durch die Bestimmung zum Binnenmarkt und zur Handelspolitik fast überall Vorrang genießt, ein vertraglich geschütztes Grundrecht werden. Dagegen gibt es für die sozialen Rechte der in der Europäischen Union lebenden Menschen keinen gleichwertigen Schutz. Oft werden die tief greifenden Liberalisierungsvorschriften im Handel mit Gütern und Dienstleistungen in allen Lebensbereichen, insbesondere der öffentlichen Versorgungseinrichtungen, mit qualifizierten Mehrheiten herbeigeführt. Die Festlegungen von sozialen und steuerlichen Mindeststandards werden dagegen durch die zumeist geforderte Einstimmigkeit faktisch blockiert.
Die Europäische Union soll viertens von einer Verfassung geleitet werden, die die Aufrüstung der Mitgliedstaaten befördert. Im Text wird die Schaffung eines Amtes für Rüstung, Forschung und militärische Fähigkeiten als zentrale Einrichtung der Union propagiert. Es soll - so wörtlich - "zweckdienliche Maßnahmen zur Stärkung der industriellen und technologischen Basis des Verteidigungssektors" vorschlagen und durchsetzen helfen. Im Klartext bedeutet das: Die Schaffung eigener europäischer militärischer Kapazitäten hat Verfassungsrang. Und mit der in der Verfassung eingeräumten Möglichkeit einer neuen strukturierten Zusammenarbeit einzelner williger Staaten wird der institutionelle Rahmen für ein gesondertes Militärbündnis innerhalb der EU geschaffen. Damit leistet dieses Europäische Grundgesetz Vorschub für eine Militarisierung der Europäischen Union. Aus die
sen Gründen steht von unserer Seite ein klares Nein zu diesem Verfassungstext.
Meine Damen und Herren, schauen Sie sich um in Europa. In Frankreich, Großbritannien, Luxemburg, Spanien, Portugal und Irland entscheiden die Bürgerinnen und Bürger über die Europäische Verfassung. Höchstwahrscheinlich werden sich auch Dänemark, Polen, Tschechien, Belgien und die Niederlande für ein Referendum aussprechen. Als erstes Landesparlament in Deutschland hat sich am 28. Oktober 2004 das Berliner Abgeordnetenhaus für eine Volksabstimmung über die Europäische Verfassung ausgesprochen. Mit den Stimmen von PDS, SPD, F.D.P. und Bündnis 90/Die Grünen hat das Abgeordnetenhaus den Berliner Senat aufgefordert, sich für eine Grundgesetzänderung einzusetzen, die erweiterte Möglichkeiten der direkten Demokratie einschließlich eines Volksentscheids über die EU-Verfassung schafft.
Damit Ihnen, meine Damen und Herren von der CDU und der SPD, Ihre Entscheidung nun leichter fällt, hier ein paar Aussagen von sicher nicht unbedeutenden Politikern Ihrer Parteien. Roman Herzog sagte am 25.08.2004, ich zitiere: "Ja, die Bundesrepublik sollte wie Großbritannien und Frankreich über die EU-Verfassung abstimmen." Oder Hans Olaf Henkel, der sicher nicht als PDS-nah gilt, sagt in "Die Kraft des Neubeginns in München" - ich zitiere: "In freier Wahlentscheidung soll das gesamte deutsche Volk den Rahmen bestimmen, in dem es zukünftig leben will, wie es sich zuvor - so hoffe ich - in freier Wahl für die Europäische Verfassung entschieden hat."
In den "Stuttgarter Nachrichten" war am 20.07.2004 vom Bundestagspräsidenten Herrn Thierse folgende Aussage zu lesen - ich zitiere: "Ideal wäre ein europaweites Referendum, ein konstitutiver Akt über einen gemeinsamen Verfassungsantrag in allen EU-Ländern." Und besonders erfreulich ist, dass sich der Ministerpräsident unseres Landes Dieter Althaus in den Yahoo-Nachrichten vom 31.07.2004 wie folgt äußerte - ich zitiere: "Ich bin dafür, die Bürger in allen 25 EU-Staaten über die Europäische Verfassung abstimmen zu lassen."
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem Antrag meiner Fraktion geht es heute nicht um 25 EU-Staaten, sondern es geht um die Haltung des Thüringer Landtags. Und es geht nicht zuletzt darum,
die Bürgermitbestimmung ernst zu nehmen und von Thüringen aus ein Zeichen gegen Politikverdrossenheit für mehr Demokratie und Mitbestimmung in Richtung Bundesregierung zu setzen. Danke schön.
Herr Schwäblein, erstens stehe ich immer zu dem, was ich gesagt habe, und da bitte ich diese Infragestellung zu unterlassen.
Und ich habe gestern dieses Ergebnis kommentiert und bewertet und auch das, was ich gesagt habe, dazu stehe ich.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte doch noch einmal auf die Redebeiträge ganz kurz eingehen. Kollege Höhn, das war die Pirouette und der Purzelbaum, den Sie hier gemacht haben. Sie würden gern zustimmen, aber dann
zum Schluss? Gut, Sie haben das Beispiel praktisch gegeben. Herr Carius, Sie
wollten uns dankbar sein, haben Sie uns immer gesagt. Ich denke, Sie sollten uns dankbar sein, dass wir diese Debatte hier geführt haben. Wenn Sie immer sagen, Sie hätten sich gewünscht, habe ich echt überlegt, ob ich vielleicht das nächste Mal zu Ihnen komme und mir anhöre, was Sie sich in meiner Rede wünschen. Ich würde dann darüber nachdenken, ob ich das auch bringen würde.
Wir haben die Punkte gebracht, die wir für wichtig gehalten haben und wenn Sie dann sagen, Kollege Carius, der Landtag beschließt es vielleicht hier oder auch nicht, im Grunde genommen kümmert es keinen. Ich stelle mir die Frage, wie ernst nehmen wir uns eigentlich hier in diesem Plenum? Ich hatte an manchen Stellen das Gefühl, dass sich manche zu ernst nehmen. Aber der Landtag als dieses ist ein Gremium der Bürgerinnen und Bürger von Thüringen. Und wenn er ein Zeichen nach Berlin setzt, ist das ein großes Zeichen.
Insofern verstehe ich Ihre Zurückhaltung da nicht, dass es ja sowieso keinen kümmert. Dann sagen Sie ja immer - und Frau Lieberknecht hat das jetzt auch
noch mal gesagt -, es soll auf Bundesebene entschieden werden. Aber wir sind Teil dieser Bundesrepublik, Thüringen, wir sind Teil Europas und deshalb ist es, denke ich, wichtig, dass wir unsere Haltung als Thüringerinnen und Thüringer hier auch zum Ausdruck bringen und vor allen Dingen die Debatte dazu führen. Herr Carius, ich freue mich, dass Sie unser EU-Wahlprogramm gelesen und sich damit beschäftigt haben, dass Sie unsere Haltung dazu erkannt haben, aber, ich denke, eine offene Diskussion, die setzt eine Entscheidung voraus. Das hatte ich in meinem Redebeitrag gesagt. Sie wissen sicher genauso gut wie ich, dass die Parteienhaltung, weder Ihre noch unsere, nicht immer der Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger entsprechen muss. Deshalb muss man sie einbeziehen in die Debatte und muss eventuell auch Korrekturen vornehmen. Deshalb diesen Vorwurf, im Programm steht die Ablehnung, halte ich für völligen Quatsch.
Frau Lieberknecht, die Anfrage von Herrn Matschie, ich habe verstanden, wo er hin will und Ihre Antwort klar geht es auch um Inhalte, aber die Inhalte sind natürlich wichtig, um mich dann zu entscheiden. Unsere Frage hier für den Thüringer Landtag ist: Wollen wir ein Referendum, ja oder nein? Geben wir dieses Signal an die Bundesregierung und dieses wollen wir mit unserem Antrag heute tun. Deshalb bitte ich also noch mal um Zustimmung zu unserem Antrag, um dieses Zeichen aus Thüringen zu setzen und dann auch die Debatte zu den Inhalten der EU-Verfassung auch in diesem Hause weiterzuführen.
Herr Staatssekretär, Sie haben mir hoffentlich vorhin ordentlich zugehört. Ich habe mich auf das ZDFPolitbarometer
bezogen und nicht auf die Emnid-Umfrage. Diese Umfrage, auf die ich mich bezogen habe, die ging ausdrücklich auf das Referendum zur EU-Verfassung und das sind 73 Prozent. Und die Zahl, die Sie nennen, ist natürlich...
Also, ob Sie mich richtig verstanden haben in der Frage, 73 Prozent möchten ein Referendum zur EUVerfassung. Ich habe also nicht aus einer Emnid-Umfrage zitiert.
Einsatz der Mittel der leistungsgebundenen Reserve der Europäischen Strukturfonds in der 3. Interventionsperiode 2000 bis 2006
Der Einsatz der Mittel der leistungsgebundenen Reserve der Europäischen Strukturfonds erfolgt gemäß den Schwerpunkten der Fonds, die im Operationellen Programm für den Zeitraum 2000 bis 2006 festgelegt sind.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Mittel der leistungsgebundenen Reserve aufgeschlüsselt nach den Schwerpunkten der drei Europäischen Strukturfonds (EFRE, ESF, EAGFL) stehen dem Freistaat Thüringen zur Verfügung?
2. Welche konkreten Schwerpunkte und Projekte wurden und werden damit gefördert?
3. Welche Änderungsanträge wurden nach der "Halbzeitbewertung des Operationellen Programms des Freistaats Thüringen (2000 bis 2006)" durch die
Europäische Kommission bewilligt?
4. Wie sieht der konkrete Stand der Bewilligung und der Mittelabfluss aus?
Herr Minister, ich hatte in Frage 3 nicht gefragt, wie viele, sondern welche Änderungsanträge und würde ganz gern wissen, welchen Inhalt dieser eine Änderungsantrag, den Sie benannt haben, hat.
Die so genannte Kyffhäuserbahn, die unter anderem Sondershausen, Bretleben und Artern miteinander verbindet, ist dabei jährlich unter anderem im Zuge des jährlichen Fahrplanwechsels bei der Deutschen Bahn AG Gegenstand von Spekulationen.
Ich frage deshalb die Landesregierung:
1. Gibt es Untersuchungen bzw. Bestrebungen der Nahverkehrsservicegesellschaft Thüringen mbH, den SPNV auf dieser Strecke zukünftig einzustellen und wenn ja - welche Gründe gibt es dafür?
2. Welche Thüringer Unternehmen nutzen diese Strecke per Anschlussgleis um ihre Warenströme zu transportieren?
3. Gibt es Pläne, diese Strecke nach § 11 des Allgemeinen Deutschen Eisenbahngesetzes mittel- oder langfristig Dritten zur Nutzung anzubieten und - wenn ja - wie sieht der Zeitplan dafür aus?
4. Gibt es mittel- bzw. langfristig Bestrebungen, für diese Strecke ein Stilllegungsverfahren einzuleiten?
Die wird durch mich vorgetragen.
Änderung von Qualitätsstandards im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) bei Fahrplanwechsel?
Mit dem jährlichen Fahrplanwechsel bei der DB AG gibt es auch regelmäßig Veränderungen im SPNV Thüringens. Davon sind auch Qualitätsstandards betroffen.
Ich frage deshalb die Landesregierung:
1. In welchem Umfang gibt es zwischen dem Land und der DB AG Vereinbarungen bzw. Abkommen, die es Nahverkehrsreisenden ermöglichen, Fernverkehrszüge zuschlagsfrei zu nutzen?
2. Auf welchen Streckenrelationen gelten mit Fahrplanwechsel Sonderregelungen, welche sind das und welche Laufzeit haben diese?
3. Auf jeweils welchen Streckenrelationen sind mit Fahrplanwechsel kürzere bzw. längere Fahrzeiten zu erwarten?
4. Welchen Einfluss hat die Landesregierung auf die Überwindung der Unzulänglichkeiten im vom Land geförderten rollenden Material, insbesondere der Neigezugtechnik, genommen mit dem Ziel, die geplante Reisegeschwindigkeit und Pünktlichkeit auf den entsprechenden Strecken, insbesondere der MitteDeutschland-Verbindung, einzuhalten?
Privatisierung des Panorama Bad Frankenhausen
In der Regierungserklärung vom 9. September 2004 kündigte der Ministerpräsident Althaus an, dass der Versuch unternommen werde, das Panorama Bad Frankenhausen zu privatisieren.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Welche Überlegungen liegen dieser konkreten Privatisierung zugrunde?
2. Wann ist mit dem bisherigen Träger über diese Erwägung gesprochen worden und wie waren die Reaktionen darauf?
3. Wie ist im Moment die finanzielle Situation des Panorama Bad Frankenhausen einzuschätzen und wie soll sich diese durch die Privatisierung verändern?
4. Welche Auflagen sind bei einer Privatisierung vorgesehen, um den Bestand des Panorama Bad Frankenhausen auch zukünftig zu sichern?
Ich habe noch eine Nachfrage: Welches Einsparpotenzial erhofft sich die Landesregierung ganz konkret mit der Privatisierung?
Es tut mir Leid, Professor Goebel, aber ich habe gefragt, welches Einsparpotenzial. Auf diese Frage haben Sie jetzt nicht geantwortet.
Herr Minister, Sie sprachen über unsachgemäße Handhabung, die verhindert werden soll. Wer kontrolliert die unsachgemäße Handhabung und gibt es solche?
Sanierungsstopp im Teersee Rositz
Einer Pressemeldung der "Osterländer Volkszeitung" vom 27. August 2004 zufolge ist auf Anweisung des Staatlichen Umweltamtes Gera ein vorläufiger Stopp der Sanierung des Teersees Rositz angeordnet worden. Als Grund für die Unterbrechung wurde eine bis Ende November andauernde notwendige Untersuchung angegeben.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche weiteren Gründe haben nach Kenntnis der Landesregierung zur Unterbrechung der Sanierung geführt?
2. Welche Zielstellungen werden mit der genannten Untersuchung verfolgt?
3. Wann und mit welcher Methode werden voraussichtlich die Sanierungsmaßnahmen wieder aufgenommen werden können?
4. Bleibt es unter Berücksichtigung der veränderten Sanierungsbedingungen bei dem Ziel, die Arbeiten im Jahr 2005 abschließen zu können?