Christian Köckert
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Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, lieber Horst Krauße - jetzt ist er gerade rausgegangen -, es wäre ja vielleicht doch gut gewesen, er hätte den Vertrag vorgelesen, weil manche Zwischenrufe, die gekommen sind, darauf hingewiesen haben, dass sehr viele hier in diesem Saal - und da nehme ich alle Fraktionen ein - offensichtlich diesen Vertragsentwurf, wie er paraphiert worden ist, nicht kennen. Dieser Vertrag hat unbestritten große Vorteile - das will ich hier auch als Erstes deutlich sagen -, aber er hat auch Schwächen. Ich
finde es ein bisschen schade, dass hier mit mehr oder weniger hoher Emotion darüber diskutiert worden ist, denn das führt zu nichts und es führt auch zu gar nichts, wenn man dann gleich die Diskussion beginnt, indem man den Rücktritt vom Staatssekretär fordert. Wir wissen in diesem Hause, Staatssekretäre kommen und gehen, aber sie gehen ganz bestimmt nicht, wenn die Opposition es fordert.
Insofern, meine Damen und Herren, ist es eine unnütze und dumme Verschärfung dieser Diskussion hier.
Ich will Folgendes zu diesem Vertrag sagen: Neben dem großen Vorteil, dass er erstens die Arbeit im Werk Unterbreizbach sichert,
hat er einen weiteren Vorteil, dass er Kali + Salz nicht nur bei Absichtserklärungen stehen lässt, sondern nun auch vertraglich einbindet in einer ziemlich klar vorgelegten Zeitschiene, aber er hat auch Formulierungen, die sich als nachteilig erweisen und die von der Bevölkerung vor Ort auch anders gelesen werden, als sie offensichtlich Staatssekretär Baldus las und als sie offensichtlich der Minister liest. Hier ist ja schon mehrfach diese butterweiche Formulierung, was die Laugenversenkung betrifft, angesprochen worden. Wenn ich diese Formulierung hier sehe: „Nach heutigem Erkenntnisstand kann in Hessen unbeschadet von Übergangsregelungen eine Fortschreibung der in 2006 erlaubten Versenkung nach 2011 und in Thüringen die Aufnahme einer Versenkung von flüssigen Rückständen in der Gerstunger Mulde nicht unterlegt werden“, dann ist es ein Vertragstext, der zumindest bei allen Bewohnern in Gerstungen und Umgebung die rote Leuchte aufleuchten lässt, die da sagt, aha, zum derzeitigen Zeitpunkt nicht, aber das ist keine konkrete Aussage darüber, dass es nicht mehr stattfindet. Da bringe ich mich auch selbst persönlich etwas mit ein. Ich bin in meiner Verantwortung als Verbandsvorsitzender des benachbarten Trink- und Abwasserverbands Eisenach-Erbstromtal, der auch Quellen im angrenzenden Gebiet hat, sehr stark daran interessiert, dass diese Versenkung in der Gerstunger Mulde mit ihren bis jetzt nicht berechenbaren weiteren Auswirkungen dauerhaft unterbleibt.
Das unterbleibt hier nicht, Herr Minister, mit dieser wachsweichen Formulierung, die eigentlich letztlich
noch alles offenlässt. Ich sehe darin eine vertane Chance. Zumindest dieses Kapital - worum viel gestritten worden ist und womit man viel Unfrieden gesät hat, im Übrigen von Kali + Salz, wie es mit diesem Thema umgegangen ist - hätte man mit diesem Vertrag klar abschließen können. Ich frage mich, warum man dieses Kapitel nicht damit abgeschlossen hat. Es ist natürlich klar, Staatssekretär Baldus sieht das anders. Ich bin auch bereit, dieses alles viel stringenter und schlüssiger zu sehen. Aber gerade weil Staatssekretär Baldus in der Vergangenheit, in den vergangenen Monaten sehr klare und stringente Aussagen vor Ort getroffen hat, wollen die Leute, die dort vor Ort leben, ihn natürlich auch beim Wort nehmen. Deshalb ist die Erwartungshaltung an dieses Vertragswerk ja auch so hoch. Deshalb ist die Diskussion über dieses jetzt vorgelegte Vertragswerk auch so von Enttäuschung gekennzeichnet, dass diese klaren Formulierungen, die mit Recht von der Thüringer Landesregierung und vom Staatssekretär getroffen worden sind, sich eben nicht so eins zu eins in diesem Vertrag wiederfinden. Das ist bedauerlich.
Ich möchte noch auf zwei weitere Dinge hinweisen: Zur Frage der Wasserhärte brauche ich nicht viel zu sagen. Die Formulierung, wie sie hier in dem Vertrag ist, stimmt in der Tat nicht mit dem Beschlossenen überein, was hier im Oktober 2007 beschlossen wurde. Das ist bedauerlich, zumal man auch mit weiteren Formulierungen nicht auf die Absenkung von Grenzwerten geht, sondern auf das Erreichen von niedrigeren Zielwerten. Jeder, der aber verwaltungstechnisch mit Genehmigungsverfahren etwas vertraut ist, weiß, dass Zielwerte Absicht sind, Grenzwerte aber ein Limit darstellen. Es wäre nur wünschenswert, wenn man hier auch mit Blick, dass ab November 2009 der alte Grenzwert abläuft, einen niedrigeren Grenzwert schon festlegt. Der braucht ja noch gar nicht identisch zu sein mit dem Zielwert, den man 2012 erreichen will, aber er muss schon deutlich machen, wohin der Trend läuft, was die Wasserhärte betrifft. Dass dann mit 2012 sowieso die Parameter anders aussehen werden durch das Zusammenführen der entsprechenden Werte, dürfte auch klar sein. Also das ist ein Schwachpunkt. Zu diesem Punkt will ich noch sagen, Protokollnotizen sind etwas Schönes, aber es ist trotzdem die Frage, wenn der Vertrag bisher nur paraphiert ist, warum man diese Protokollnotiz nicht zum Vertragsbestandteil selbst noch machen kann?
So viel verstehe ich auch, dann muss noch mal zumindest mit diesem zusätzlichen Bestandteil sich das Kabinett in Thüringen beschäftigen und beschließen. Es müsste gegebenenfalls, falls die Hes
sen das schon beschlossen haben, sich auch noch das hessische Kabinett damit befassen. Aber die haben, soweit ich weiß, sich damit noch gar nicht beschäftigt bzw. sie haben es als Kabinett noch nicht beschlossen,
so dass das kein Problem sein sollte. Wenn unter dieser Protokollnotiz sowieso die drei Unterschriften stehen von Thüringen, von Hessen und von Kali + Salz frage ich mich, warum man das nicht zu einem Bestandteil des Vertrags selbst noch machen kann. Da dürfte doch niemanden etwas aus der Krone fallen.
Insofern bin ich persönlich überhaupt nicht glücklich über eine Kultur von Protokollnotizen, wenn die Möglichkeit besteht, sie zum Vertragsbestandteil selbst noch machen zu können.
Zum Letzten, und das, denke ich, ist hier auch schon berechtigt, wenn auch sehr emotional diskutiert worden: Dieser Vertrag hat einen Zeitraum von 30 Jahren. Da muss man nun wirklich sehen, da befinden wir uns im Jahre 2039. Ja, so ist das. Wir alle werden wahrscheinlich bis auf wenige Ausnahmen jedenfalls nicht mehr hier sitzen, aber vielleicht verfolgt der eine oder andere noch das Schicksal von Kali + Salz. Da sage ich Ihnen mal, diese 30 Jahre gelten ja für diesen Rahmenvertrag und die gelten für die §§ 2 und 3 „Gesamtstrategie zur Verminderung von Umweltbelastungen“ und die gelten für den § 4 auch, für die „Planungs- und Investitionssicherheit“. Die Gesamtstrategie zur Verminderung von Umweltbelastungen, die ist datiert aber mit einem Maßnahmepaket, mit Umsetzungszielrichtung eigentlich nur bis 2015. Der § 4, der aber dann alle Sicherheiten für Kali + Salz beschreibt, der gilt natürlich die 30 Jahre lang; denn da steht zeitlich befristet überhaupt nichts mehr drin. Da steht also drin, die Vertragspartner sehen „längerfristig geltende, integral gestaltete wasserrechtliche Erlaubnisse“ als geeignet an und so weiter und so fort.
Man will zügige Genehmigungsverfahren durchführen. Alles verständlich, wenn man solche Millioneninvestitionen macht, dass man dann auch Produktionsklarheit und Sicherheit haben will. Das ist alles verständlich, aber die ganzen Zugeständnisse, die man Kali + Salz macht, die gelten für diese 30 Jahre. Das, was man von Kali + Salz dafür bekommt, gilt im Grunde genommen für dieses Maßnahmepaket und es fehlt eigentlich hier noch die zeitliche Aufwendung für die Bemühung von Kali + Salz, dass sie nach diesem Maßnahmepaket nicht stehen bleibt und in den nächsten 20 Jahren mit dem Stand der Technik, den
sie in den nächsten fünf Jahren mithilfe dieses Maßnahmepakets umsetzen wollen, auf diesem Stand der Technik dann stehen bleiben und bis 2039 den lieben Gott wieder einen guten Mann sein lassen. Das ist nämlich die Kehrseite dieser ganzen Geschichte. Im Genehmigungsverfahren mit langfristigen wasserrechtlichen Genehmigungen werden wir nach Vertrag gebunden. Kali + Salz kann sich nach der Durchführung dieses natürlich respektablen und großen Investitionspakets zurückziehen und kann sagen, ich habe, wir haben unsere Aufgaben aus diesem für 30 Jahre geltenden Vertragswerk erfüllt. Da sage ich Ihnen, da nimmt sich diese Investition von 360 Mio. dann doch gar nicht mehr so groß aus, wenn ich dann nach 2015 oder 2020 die Dinge laufen lassen kann. Warum man überhaupt auf so einen Gedanken kommt, dass man das doch in dieser Hinsicht auch einmal aufweiten kann, dann sind die Erfahrungen der letzten Jahre - ich sage gar nicht Jahrzehnte - und ganz bestimmt auch die Erfahrungen, die man zum Beispiel mit der Laugenversenkung in der Gerstunger Mulde gemacht hat, wo man eigentlich nur einen Probebetrieb durchführen wollte, wo man diesen Probebetrieb nie richtig zu Ende gebracht hat, sondern immer noch weiter geprobt und immer noch weiter geprobt hat und den hat man immer weiter genehmigt bekommen und immer weiter genehmigt bekommen hat und es wäre weiter so gegangen, wenn nicht im vorigen Jahr der Stopp erfolgt wäre aufgrund der Komplexität dieses nun zutage tretenden tatsächlichen Umweltdilemmas, was bei Kali + Salz aufgetreten ist. Insofern, Herr Minister, wäre ich sehr dankbar, wenn Sie diese Überlegungen mitnehmen würden. Ich wäre Ihnen auch sehr dankbar, wenn Sie sich selbst dieser Sache noch einmal annehmen würden, weil es ja manchmal -
ja, ich will gar nicht den Beifall von der falschen Seite haben, aber ich will einmal sagen,
jeder - ja, ich kann es nicht verhindern - weiß, dass wenn Verhandlungsgruppen zusammengesessen und zu einem Ergebnis gekommen sind, die haben auch einen gewissen Tunnelblick. Die kommen da nicht unbedingt aus ihrer Sicht wieder heraus und da tut manchmal ein Blick von außen gut. Es wäre, Herr Minister, glaube ich, nicht verkehrt, wenn Sie mit den Anregungen, die Sie heute bekommen haben - und die waren, glaube ich, nicht alle Tünnef und nicht alles Käse und nicht alles schon bekannt -, noch einmal dieses Vertragswerk durchlesen würden und gegebenenfalls die eine oder andere Änderung, ich würde sagen Verbesserung, zugunsten der Si
tuation im Kalirevier beibringen könnten. Das wäre wünschenswert und ich bitte Sie herzlich darum. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, werte Kollegen, ich habe mich nach dieser Berichterstattung nicht gedrängt.
Durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 werden ab 2009 Erträge aus privaten Kapitalanlagen, Zinsen, Dividenden, Veräußerungsgewinne, grundsätzlich nicht mehr im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer erfasst. Die Einkommensteuer ist dann durch den Steuerabzug vom Kapitalertrag abgegolten. Dies macht eine landesrechtliche Regelung erforderlich, wonach die Kirchensteuer der steuererhebenden Religionsgesellschaften und Weltanschauungsgemeinschaften in diesen Fällen ebenfalls an der Einkunftsquelle erhoben werden kann. Zudem soll die Zuständigkeit für die Entgegennahme von Kirchenaustrittserklärungen von den Amtsge-richten auf die Standesämter übertragen werden. Durch Beschluss des Landtags vom 8. Oktober ist der Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen worden. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 57. Sitzung am 6. November 2008 und in seiner 58. Sitzung am 4. Dezember 2008 beraten sowie ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt.
Seitens der Kirchen und der kommunalen Spitzenverbände gab es keine Einwände gegen den Gesetzentwurf. Der Landkreistag wollte lediglich im Zusammenhang mit den Kirchenaustrittserklärungen das Wort „Wohnsitz“ in das Wort „Hauptwohnsitz“ geändert sehen. Diesem Anliegen ist der Ausschuss ausweislich der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung nachgekommen. Um zudem die reibungslose Umsetzung der Zuständigkeit bei den Kirchenaustrittserklärungen zu gewährleisten, wurde das Inkrafttreten für diesen Teil auf den 1. März 2009 festgelegt.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich will als Erstes noch einmal wiederholen, was ich schon von dieser Stelle in einer vorangegangenen Diskussion gesagt habe. Es ist ein Skandal, dass sich der Thüringer Landtag mit dieser Thematik überhaupt beschäftigen muss, weil es normalerweise gar nicht sein kann, dass wir uns mit einer korrekten Entsorgung von Abfällen einer Firma, die hier im Lande tätig ist, beschäftigen müssen. Und dass dies zum wiederholten Male hier notwendig ist, zeigt, dass hier Dinge nicht in Ordnung sind. Ich bin nur nicht der Meinung, dass es sinnvoll ist, hier auf der einen Seite die Guten, die für eine ordnungsgemäße Entsorgung kämpfen, hinzustellen und eine Landesregierung, die nichts tun würde, auf der anderen Seite hinzustellen. Das führt nicht weiter. Im Übrigen können Sie bei den Kollegen in Hessen sehr gut verfolgen, wie die viel einmütiger, Opposition und Landesregierung und die die Landesregierung tragende Fraktion, in dieser Sache stehen. Es täte auch dem Thüringer Landtag gut, in dieser Sache Einigkeit zu beweisen
und nicht einfach hin und her zu jonglieren und andere vors Loch schieben zu wollen.
Es ist ganz klar, dass man auf Kali + Salz weiter Druck ausüben muss, das haben die letzten Monate deutlich gezeigt und die Beispiele sind ja hier genannt worden. Noch im Mai sagt man, es gibt gar keine Alternativen zu den bisherigen Entsorgungswegen und jetzt zeigt man Alternativen auf, die in der Lage sind, bis zum Jahr 2015 entsprechende
deutliche Verbesserungen zu bringen.
Nun rede ich nicht davon, dass man hier irgendwo schlappe 350 Mio. € findet, dass ist Ihre Redeweise.
Ich finde, wenn eine Firma 350 Mio. € dafür aufbringt, ist das schwer in Ordnung. Man kann nur fragen, warum haben sie es nicht schon früher gemacht? Dazu hat ja der Staatssekretär deutliche Worte gesagt und ich glaube, wir sollten uns hier in diesem Hause auch einig sein, dass das Maßnahmepaket, das Kali + Salz jetzt vorschlägt, ein wichtiger Schritt ist, aber dass das nur ein Anfang sein kann. Denn wir können ja bei 2015 nicht stehen bleiben, wie auch die Technologie und die Entsorgungstechnologien nicht stehen bleiben. Deshalb sage ich deutlich: In Verhandlungen mit Kali + Salz führt Nachgeben zu nichts. Das haben im Übrigen auch die vielen Verlängerungen der Fortsetzung der Probeversenkungen in der Gerstunger Mulde gezeigt, diese zum Teil vielleicht nicht einmal korrekt ergangenen Verlängerungen, die immer nur dazu geführt haben, dass Kali + Salz munter weiter versenkt hat, ohne sich um weitere Wege und Schritte zu bemühen. Nachgeben führt zu nichts und deshalb müssen wir als Landtag hier auch geschlossen am Ball bleiben.
Ich habe auch nicht den Eindruck, dass die Landesregierung hier an irgendeiner Stelle säumig wird und nicht am Ball bleibt und da Luft dran lässt. Die Aussagen des Staatssekretärs, die er im Übrigen nicht nur hier gemacht hat, sondern die er auch in Gerstungen gemacht hat vor der Gemeindevertretung, sind ganz eindeutig. Unter diesen Bedingungen gibt es keine weitere Versenkung und es gibt momentan auch monatelang schon keine weitere Versenkung in der Gerstunger Mulde. Ich gehe auch nicht davon aus, dass dort jemals noch versenkt werden wird. Denn auch wenn Kali + Salz jetzt darstellen wird, diese Probe wäre nur in einem beschränkten Bereich möglich, ist das meines Erachtens, wenn man dort die geologischen Strukturen nur in etwa kennt, nicht nur ein beschränkter Bereich, sondern wir müssen davon ausgehen, dass der Buntsandstein angegriffen ist von den Betriebsabwässern, die in der Gerstunger Mulde versenkt worden sind. Unter diesen Umständen wird, da bin ich einhundertprozentig überzeugt, genau das eintreten, wovon der Staatssekretär gesprochen hat. Eine weitere Versenkung wird es dort nicht geben. Dann wird die jetzt
schon fast ein Jahr anhaltende Nichtversenkung dauerhaft werden.
Im Übrigen, Herr Staatssekretär, das ist eine Frage, die ich an Sie habe. Wir haben jahrelang den Probebetrieb der Versenkung dort gehabt. Man könnte jetzt meinen, dass die Erprobung, ob es möglich ist, dort weiter zu versenken, nun abgeschlossen wäre. Ich wäre nicht undankbar, wenn man deutlich machen könnte, dass weitere Anträge auf Verlängerung des Probebetriebs eigentlich nicht mehr zulässig sind. Es war immer die Frage, kann Kali + Salz dort dauerhaft weiter versenken? Ein solcher Antrag müsste nun endlich gestellt werden, der müsste dann auch beschieden werden. Aber weiter Anträge stellen zu lassen, die auf weiteren Probebetrieb und noch mal Probebetrieb hinweisen, da sind wir schnell im Jahr 2015. Das ist natürlich eine Befürchtung, die ich mit manchen hier im Hause teile. Das kann nicht sein! Wenn Kali + Salz durch ein missliches Handling der jetzigen Monitoring-Bohrungen sich selbst die Chance nimmt, dass ein Antrag schnell beschieden werden kann, dann sollte schleunigst dieser Fehler ausgeräumt werden.
Im Übrigen, Frau Becker, ich war in der Gemeinderatssitzung und ich habe auch die Ausführungen vom Bürgermeister Hartung gehört, vor dem ich im Übrigen den Hut ziehe für seinen Einsatz, den er hier zeigt. Aber natürlich sind die Proben, die in 180 Meter Tiefe genommen worden sind, für die ganze Einschätzung des Geschehens wenig tauglich, genauso wie gänzlich untauglich ist die Probe, die aus dieser Pfütze genommen worden ist. Dann muss man sich natürlich auch bei allem Einsatz und bei allem Eifer, den man bei dieser Sache an den Tag legt, fragen, ob man, wenn man durch solche am Schluss doch nicht belastbaren Proben und Ergebnisse, die man als Gemeinde selbst durchkämpft, der Sache nicht mehr schadet, als man ihr eigentlich nützt. Das Ergebnis der Probe, die aus 560 Meter oder 580 Meter Tiefe genommen worden ist, ist schlimm genug und im Ergebnis vollkommen ausreichend, sagen zu müssen: wenn sich das bestätigt, ist Schluss mit der Versenkung in der Gerstunger Mulde. So habe ich auch den Staatssekretär verstanden.
Nun zum Entschließungsantrag, den die SPD eingereicht hat: Ich gebe meinem Kollegen Horst Krauße vollkommen recht, der Punkt 1 ist erstmal nicht unsere Sache. Solange die zuständigen Behörden und Fachleute hier nicht eindeutig entschieden haben, sollten wir nicht spekulativ in dieses Verfahren eingreifen. Das ist schädlich für den geordneten Ablauf des Verfahrens, das sollte man abwarten. Das können wir auch abwarten, weil es keine weitere Versenkung in der Gerstunger Mulde bis zu einem vorliegenden Ergebnis gibt.
Der Punkt 2 ist interessanter, nur wäre er meines Erachtens konkreter zu formulieren.
Entschuldigung, das ist eine Tischvorlage. Schauen Sie mal, wie sehr ich mich schon einlasse auf Ihre Einlassung. Also, die Thüringer Landesregierung wird aufgefordert, darauf hinzuwirken usw. und so fort. Träger der Wasserversorgung ist die Gemeinde Gerstungen. Ich wäre sehr damit einverstanden, wenn die Thüringer Landesregierung aufgefordert wird, die Gemeinde Gerstungen in ihrer Funktion als Aufgabenträger der Wasserversorgung für die Gemeinde zu unterstützen bei ihren Bemühungen, die notwendigen Vorsorgemaßnahmen zur Sicherung der Wasserversorgung der Gemeinde sofort zu ergreifen und die Finanzierung entsprechend dem Verursacherprinzip zu sichern. Das ist deshalb wichtig, weil natürlich nur die Gemeinde Gerstungen diese Bemühungen in die Wege leiten und durchführen kann. Sie braucht natürlich Unterstützung, denn die Aufgabe ist kompliziert genug und das Durchsetzen der Finanzierung über das Verursacherprinzip ist auch kompliziert genug und wird sicher einen langen Rechtsweg gehen. Aber dass die Gemeinde an diesem Punkt unterstützt werden muss, ist ohne jeden Zweifel, denn die leben heute ja im Grunde schon, auch wenn bislang das Trinkwasser noch nicht entsprechend beeinträchtigt ist, auf einer Bombe - sagen wir mal -; es kann jeden Moment durch eine geologische Umschichtung dort zu einem Fehler kommen und zu einem Durchbrechen der entsprechenden Versenkungslauge in die Trinkwasserreservoire. Deshalb muss die Gemeinde eigentlich jetzt schon die entsprechenden Vorsorgemaßnahmen erreichen, denn es könnte morgen schon passieren, dass ihr Trinkwasser nicht mehr nutzbar ist. Insofern wäre ich für eine entsprechende Umformulierung Ihres zweiten Punktes und dann natürlich für Einzelabstimmung, dass die Thüringer Landesregierung gebeten wird, die Gemeinde Gerstungen als Aufgabenträger der Wasserversorgung zu unterstützen bei ihrem Bemühen, die notwendigen Vorsorgemaßnahmen zur Sicherung der Wasserversorgung zu ergreifen und durchzuführen, und ihr zu helfen bei der Finanzierung entsprechend dem Verursacherprinzip. Vielen Dank.
Sehr geehrte Damen und Herren, durch Beschluss des Landtags vom 28. Februar 2008 ist der Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss federführend und an den Innenausschuss überwiesen worden. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 50. Sitzung am 13. März und in seiner 52. Sitzung am 27. Mai beraten und hat ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Von den Anzuhörenden wurden im Wesentlichen folgende Forderungen bzw. Veränderungen am Gesetzentwurf gefordert:
1. 100 Prozent Westbesoldung für alle Laufbahngruppen ab dem 01.01.2008,
2. eine lineare Besoldungserhöhung von 4,9 Prozent ab Mai 2008 statt 2,9 Prozent ab Juli 2008,
3. die 39-Stunden-Woche statt 40- bis 42-StundenWoche derzeit,
4. Anpassung der Besoldungserhöhung an die Inflationsrate,
5. keine unterschiedlichen Verjährungsregelungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer,
6. Aufhebung der Stellenobergrenzen,
7. längere Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten bei einem anderen Arbeitgeber für die Feststellung der Erfahrungsstufen.
Der federführende Haushalts- und Finanzausschuss hat in seiner 52. Sitzung die Ihnen in der Beschlussempfehlung - Drucksache 4/4168 - vorliegende Änderung beschlossen. Der beteiligte Innenausschuss ist in seiner Sitzung am 30. Mai den Empfehlungen des Haushalts- und Finanzausschusses ohne Änderung gefolgt. Im Wesentlichen beruhen die Änderungen auf notwendige Änderungen durch die eingeleitete Polizeireform. Größere Strukturen bedingen auch bei den Leitungsfunktionen entsprechende Änderungen.
Diesen Veränderungen wird durch die in der Beschlussempfehlung vorliegenden Anträgen Rechnung getragen. Die weiteren Änderungen sind mehr oder weniger klarstellender bzw. redaktioneller Art.
Die Oppositionsfraktionen, meine Damen und Herren, haben in ihren Anträgen einige Forderungen der Anzuhörenden darüber hinaus aufgenommen, ohne jedoch die dafür notwendigen Deckungsmittel anzubieten. Die Mehrheit des Ausschusses hat des
halb diesen Anträgen nicht zugestimmt. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, natürlich ist es ein Skandal, dass sich der Thüringer Landtag zum wiederholten Male mit Problemen einer Firma auseinandersetzen muss, die sie eigentlich längst gelöst haben müsste.
Und es ist eine Schweinerei, dass wir hier irgendwelche Schaukämpfe veranstalten müssen, wo jede andere Firma schon längst Auflagen und Einschränkungen bzw. Betriebsverbote bekommen hätte, wenn sie denn mit den Problemen behaftet gewesen wäre im Produktionsablauf wie Kali + Salz. Der Antrag, den Sie aber hier stellen, zeigt ja auch ein gewisses Dilemma auf. Wir haben einen gemeinsamen Antrag hier beschlossen, ähnlich dem wie im Hessischen Landtag, der beschlossen ist, und man konnte eigentlich annehmen, dass nun eine konzertierte Aktion von Hessen und Thüringen erfolgt. Wir erleben momentan einen gewissen Stillstand auf der hessischen Seite; dort wagt keiner so richtig, die Nase herauszustecken, aus welchen Gründen auch immer. Das kann man sicher noch erklären. Das ist schädlich, weil ein ganzer Teil der Probleme, auch der Genehmigungsverfahren, im hessischen Teil abzuarbeiten ist und nicht in Thüringen. Wir erleben hier einen Separatantrag von Ihrer Seite, der natürlich mit ein Baustein ist, diesen gemeinsam beschlossenen Antrag hier umzusetzen und mit Leben zu erwecken, der aber nicht erkennen lässt, wo ist denn nun einfach die gemeinsame Strategie. Wir alle erleben Kali + Salz und die, die vor Ort sind, ob nun in Gerstungen, in Unterbreizbach oder wo auch immer, wir erleben Kali + Salz als eine Firma, die taktiert, die einmal Zugeständnisse macht, aber die diese eigentlich schon, sobald sie gemacht sind, zur Hälfte wieder zurücknimmt, und bei der man nicht ganz genau weiß, wo wollen die eigentlich heraus. Da kommt die Gemeinde Gerstungen, die nimmt diese Überschreitungen um das 190-fache bei Nickel zum Anlass, dass sie ihre Quellen nicht mehr untersuchen lassen will, wobei sie selbst der Meinung ist, dass diese einmalige Überschreitung überhaupt gar nicht erklärbar ist, es könnte sogar ein Messfehler sein. Das sagt Gerstungen selbst.
Das mag dahingestellt bleiben. Die Gemeinde Gerstungen lehnt aber momentan ab, das direkte Monitoring, das Niederbringen der entsprechenden Sonden auf einem eigenen Grundstück zuzulassen. Das wäre der Gemeindevertretung nicht zuzumuten, über einen solchen Antrag positiv zu bescheiden, obwohl man darum gekämpft hat, dass nun dieses Monitoring durch entsprechende Sondenniederbringung startet. Also hier ist ein beträchtliches Kuddelmuddel. Da sage ich einmal, egal ob der Umweltausschuss die nächste Sitzung in der Vogelschutzwarte macht oder wo auch immer, dann muss er eben einmal eine Sondersitzung machen und dann wäre es doch gut, der Umweltausschuss würde sich einmal darüber einig werden, mit welchen gemeinsamen Schritten - und da kann dieser Antrag durchaus ein Schritt sein, der die Umsetzung dieses gemeinsamen Beschlusses begleitet - man eigentlich diesem selbstherrlichen Handeln von Kali + Salz beikommen will. Da nützen uns überhaupt keine Vorpreschereien und irgendwelche Seitenaspekte und Schaufensterturnereien, sondern es nützt nur, wenn wir uns hier in Thüringen auf eine gemeinsame Vorgehensweise einigen. Ich bedaure, dass ich bei diesen Punkten nicht Mitglied des Umweltausschusses bin. Aber ich kann nur sagen, nur wenn wir hier eine gemeinsame Meinung dazu bilden und nur wenn es uns dann gelingt - die SPD über Ihre Kontakte, wir, die CDU über unsere Kontakte -, auch die Hessen wieder langsam in Bewegung zu bringen - denn da drüben sitzen auch Genehmigungsbehörden, wir tun ja so, als säßen die Genehmigungsbehörden nur bei uns -, nur dann wird es uns gelingen, mit einem gemeinsamen Vorgehen Kali + Salz mit in eine Entsorgungslinie zu bringen, die den ganzen Anforderungen, wie wir sie uns wünschen, dass sie der Umwelt gerecht werden, auch entsprechen. Kali + Salz profitiert sehr davon, dass sie unterschiedliche Genehmigungsbehörden haben, das RP in Kassel, hier die entsprechende Bergbehörde. Das haben sie bisher immer verstanden, das auszunutzen. Wenn es uns nicht gelingt, eine gemeinsame Linie aufzubauen, werden wir, denke ich, gegenüber einem sehr flexiblen Antragsteller immer hinterherwandern. Das wäre eine Aufgabe für den Umweltausschuss, dass er gemeinsam die Linie festlegt, dass er die Regierung auch daran bindet und dass wir versuchen, die Hessen mit ins Boot zu bringen. Da wäre mir eine Sondersitzung, Herr Kummer, auch nicht zu schade in diesem Punkt. Insofern habe ich sehr viel Verständnis, dass dieser Antrag in den Ausschuss kommt, weil der Einzelbaustein nicht absehbar ist in einem Gesamtkonzept: Wie setzen wir unseren Antrag um? Da bitte ich sehr darum, dass sich der Umweltausschuss vielleicht noch einmal überlegt, ob er nicht, um die Dinge zu beschleunigen, viel
leicht noch einmal extra zusammenkommt und anhand dieses wichtigen Antrags, den Sie gestellt haben, eine Linie vorzeigt, wie man im Gesamtkomplex der Dinge vorgehen kann. Mit Einzelanträgen werden wir Kali + Salz nicht beikommen. Danke.
Vervollständigung und Aktualisierung des Automatisierten Liegenschaftskatasters (ALK) durch flächenmäßige Befliegung
Im Frühjahr 2008 soll ein thüringenweiter Bildflug mit dem Ziel der Vervollständigung und Aktualisierung des ALK stattfinden, dessen Ergebnisse bis zum Jahresende 2009 ausgewertet werden sollen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wann und durch wen ist die Ausschreibung der entsprechenden Leistungen erfolgt (bitte mit Fund- stellennachweis) und welche konkreten Anforderungen hinsichtlich der Lagegenauigkeit und Auflösung werden an den Bildflug gestellt?
2. Sollen die durch den Bildflug entstehenden Daten über die Vervollständigung des ALK hinaus für weitere Zwecke genutzt werden bzw. wäre dies möglich und wenn ja, wer könnte Nutzer der Daten sein?
3. Welche Kosten werden voraussichtlich für den Bildflug und dessen Auswertung entstehen und unter welchem Haushaltstitel werden diese Kosten veranschlagt?
Da ich jetzt den Haushaltsentwurf nicht hier habe, Können Sie die Kosten konkret beziffern?
Warum hat man auf eine höhere Genauigkeit verzichtet, wenn das in der Nutzung in diesem Maß eingeschränkt ist?
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin der Fraktion DIE LINKE schon sehr dankbar für diesen Gesetzentwurf. Ich bin ihr sehr dankbar, weil Sie mit diesem Gesetzentwurf einmal Einblick gegeben haben in Ihre Werkstatt. Wir können förmlich hineinschauen, wie Sie sich - diesmal an dem Beispiel Eisenach festgemacht - kommunale Gebietsreform vorstellen und wie simpel und einfach man dort herumwerkelt. Dass sich Kollegin Wolf nun als billiges Kanonenfutter für die Einbringung der ganzen Sache hat hergeben lassen, von einer Angelegenheit, von der offensichtlich sogar Herr Kuschel nichts versteht,
na gut, ich weiß nicht, was man Ihnen geboten hat.
Dafür war die Vorstellung zu schwach. Es ist schon sehr interessant, da wird nämlich deutlich, dort, wo
es ins Konkrete geht, wenn man nicht allgemein übers Land schwafeln kann und von Masterplänen redet, sondern dort, wo es ins Konkrete geht, wo man mal ins Detail gehen müsste und Farbe bekennen muss, ob man die Materie beherrscht, da legen Sie hier einen schludrigen Antrag vor, der spottet jeder Beschreibung.
Da steht eine ganze Fraktion dahinter. Da macht man in der Region Anhörungen, lädt die Bürger ein und Vereine und macht sich wichtig mit einem Antrag, der so dilettantisch ist, dass man es nicht fassen kann. Ich will das nur an einem Beispiel deutlich machen. Sie wären ja viel besser gefahren, wenn Sie sich mal mit der Geschichte des Werdens der Kreisfreiheit kundig gemacht hätten und befasst hätten. Heiko Gentzel hat ja einen Teil davon genannt. Und Sie können ja nun nicht annehmen, dass man eine Zurückkreisung unternehmen könnte, gänzlich abgesehen von der Geschichte, wie es zu dieser Kreisfreiheit gekommen ist. Sie haben z.B. total vergessen, in irgendeiner Weise zu regeln, was ist denn mit der ganzen Frage des Vermögensübergangs. Da steht nichts drin. Dass der Wartburgkreis letztlich sich so wirtschaftlich gutgestellt hat und so gut entwickelt hat, war doch zwei Dingen geschuldet, nämlich das Erste: Die Stadt Eisenach hat mit der Kreisfreiheit cash erst einmal 12 Mio. hingelegt und der Landrat des Wartburgkreises war klug genug, die in die sofortige Schuldentilgung zu bringen und hatte deshalb Jahr für Jahr einen niedrigen Kapitaldienst und konnte die frei werdende Spitze für Schulsanierung und alles Mögliche entsprechend nutzen. Meinen Sie, die Stadt würde wieder kreisangehörig werden, ohne dass nun wiederum auch ihr Vermögen, was dann wieder dem Landkreis zugesprochen wird, in irgendeiner Weise bewertet werden müsste und dabei Finanzen übergehen? Der Wartburgkreis konnte sich auch deshalb so gut entwickeln, und das ist ein zweiter Punkt, nicht nur, dass er plötzlich Geld in der Kasse hatte, sondern weil er sich nicht mehr zerreißen musste zwischen den kreislichen Infrastrukturmaßnahmen des Nordkreises in der Stadt Eisenach und den notwendigen infrastrukturellen Maßnahmen im Südkreis, sondern er konnte sehr gezielt in den Südkreis hinein investieren. Der große Gewinner der Kreisfreiheit von Eisenach ist der Wartburgkreis gewesen, auch wenn die Vertreter des Wartburgkreises das so nie sagen würden.
Aber Sie legen hier einen Gesetzentwurf vor, der ganz wesentliche Fragen vollkommen ungeklärt lässt. Deshalb traue ich auch Ihren Berechnungen dieser Zahlen, was kostet die Kreisfreiheit zurzeit, nicht. Es gibt zwei Berechnungen, die in den letzten Jahren angestellt worden sind. Die hat die Verwaltung der kreisfreien Stadt Eisenach berechnet, die die Zahlen
parat hat und sich auch von der Kreisverwaltung hat mit Zahlen versorgen lassen. Die eine Berechnung stammt aus dem Jahr 2001 oder 2002, da waren es 1,6 Mio. Die zweite Berechnung stammt aus dem Jahr 2005, wenn ich das richtig in Erinnerung habe oder 2006 mit den Zahlen von 2005, da hat sich die Zahl zuungunsten weiter verschoben. Das geht zwischen 2,5 und 3 Mio. €. Das hängt zusammen mit der geänderten Gesetzgebung im Sozialbereich, mit der die Kommunen belastet worden sind in den Jahren durch die Entscheidung der Bundesregierung, anders als in den 90er-Jahren. Jeder weiß, dass die Kommunen jetzt viel mehr im Sozialbereich bezahlen müssen als früher. Das wirkt sich natürlich ungünstig aus.
Die kann sie am Schluss stellen.
Wie Sie aber auf 6 Mio. € kommen, das müssten Sie einmal darstellen. Das ist eine vollkommen absurde Zahl und Sie vergessen offensichtlich auch mit zu berechnen, dass, wenn die Stadt Eisenach wieder kreisangehörig ist, sie wegen ihrer Steuerkraft der größte Kreisumlagenzahler dieses Wartburgkreises sein wird.
Dann könnte man ja gespannt sein, wie Ihre Rechnung aussieht. Aber es lohnt im Grunde genommen nicht, sich damit zu beschäftigen, weil es eben eklatante Lücken gibt.
Sie dürfen auch bitte schön nicht den Eindruck erwecken, als wäre die Stadt Eisenach nun ständig am Tropf des Landes. Ich kenne eine ganze Reihe Gemeinden in Thüringen, die über die Jahre hinweg ständig am Landesausgleichsstock gehangen haben.
Ich weiß nicht, wann Eisenach das letzte Mal Geld vom Landesausgleichsstock bekommen hat, ich glaube 1998, als wir eine Sporthalle gebaut haben.
Ich will aber noch ein Weiteres sagen und das macht deutlich, wie heuchlerisch eigentlich Ihr Antrag ist. Das eigentliche Problem der Stadt Eisenach besteht ja nicht in der Kreisfreiheit, sondern es besteht in einer unklaren Stadt-Umland-Problematik. Die ist ungelöst. Ich bin meiner Partei dankbar, dass sie in
ihrem Vorschlag diese Problematik für die zukünftige Gebietsreform mit berücksichtigen will.
Ich bin gespannt, wie das aussieht und wie man dann in den zentralen Orten, und da meine ich nicht nur die kreisfreien Städte, sondern ich meine auch die großen kreisangehörigen Städte wie Altenburg, Mühlhausen, Ilmenau, Nordhausen - aber Nordhausen wird ja gut bedient, ist ja das letzte Mal wiederum gut bedient worden -, wie man in diesen zentralen Orten die Stadt-Umland-Problematik regelt, das wird spannend sein. Wir hätten im letzten Plenum die Möglichkeit gehabt, etwas zur Stadtumlandproblematik Eisenachs zu regeln.
Aber da war DIE LINKE genau diejenige, die bei der Zusammenlegung der Gemeinde Hörselberg mit der Gemeinde Behringen zugestimmt und diese Problematik vollkommen unbeachtet gelassen hat.
Dann haben Sie einfach, und das will ich als Letztes sagen, in der Betrachtung eine sehr selektive Wahrnehmung. Gerade Eisenach, von dieser Stadt, von der Sie sagen, sie würde sehr wenig oder gar nichts mehr im freiwilligen Bereich tun können, hat sich nach den letzten Befragungen und Erhebungen, die ja dann im Herbst veröffentlicht worden sind, als ausgesprochen kinderfreundliche Stadt und als ausgesprochen familienfreundliche Stadt herausgestellt. Da waren in den Zeitungen auch die Karten abgebildet, welche Regionen das in Thüringen sind und welche nicht. Da ist Eisenach im Westen Thüringens in positiver Sicht ein Leuchtturm, was Kinderfreundlichkeit und Familienfreundlichkeit betrifft.
Das wiederum sind nun gerade die Aufgaben, die ihr als kreisfreier Stadt obliegen. Und weil sie die Dinge selbst in die Hand nehmen konnte und bisher selbst darüber bestimmen konnte, welche Schule sie schließt und welche nicht, welche Kindergärten und so weiter und so und fort und welche Jugendclubs offenbleiben und welche nicht, deshalb schneidet Eisenach in dieser Angelegenheit sehr gut ab. Haushalt für Haushalt stellen wir für diese freiwilligen Aufgaben ausreichend Geld zur Verfügung.
Ich empfehle Ihnen also, misten Sie Ihre Werkstatt „Kommunale Gebietsreform“ gründlich aus. Offensichtlich sind auch die Handwerker, die dort tätig sind, Dilettanten und bringen Sie in dieser Sache nicht weiter. Ich kann Ihnen nur sagen, der Landtag ist gut beraten, sich mit diesem Gesetzentwurf nicht
weiter zu beschäftigen. Aber das Land ist gut bedient, wenn Ihre Vorschläge zur kommunalen Gebietsreform nicht zum Zuge kommen. Danke.
Ich habe nicht gegen die Rückkreisung argumentiert, weil ich seit längerer Zeit schon der Meinung bin, dass, wenn sich die finanzielle Situation der Stadt auch durch die Ausgaben im Sozialbereich so negativ weiterentwickelt, man neu überlegen muss, ob kreisangehörig oder kreisfrei. Das habe ich im Übrigen auch schon in Eisenach in der Öffentlichkeit gesagt. Das ist eine ganz nüchterne Überlegung, die sich an Zahlen festmachen lässt. Insofern habe ich damit keine Probleme, diese Frage in einer großen und Gesamtlösung betrachten zu wollen. Das ist die eine Seite. Aber dass man an einem schlechten Handwerksstück noch rumfeilen soll, damit es in irgendeiner Weise besser wird, da kann ich Ihnen nur sagen, an diesem Stück können Sie nichts mehr verbessern. Das ist miserabel, das bleibt miserabel, da können Sie sich noch Jahre damit beschäftigen.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, Herr Kollege Goebel, erlauben Sie mir, dass ich als Mitglied der regierungstragenden Fraktion noch einen kleinen Hinweis gebe, der vielleicht zumindest in einem Teil hilfreich sein könnte bei der Lösung der Frage. Herr Kollege Schwäblein hat ja vorhin behauptet, die Theater und Orchester wären ausschließlich in der kommunalen Trägerschaft. Das stimmt bis auf einen Fall, dort ist nämlich das Land selbst mit Träger des Ganzen, das ist die Kulturstiftung Meiningen. Die Kulturstiftung Meiningen ist nun erstaunlicherweise der Träger, der am wenigsten von den Kürzungen betroffen ist. Das hängt auch mit der Qualität dort zusammen und mit vielen anderen Dingen. Das ist akzeptabel. Aber Sie wissen seit Langem, dass es Bestrebungen gibt, zumindest von der Westthüringer Seite, von Eisenach her, in enger Kooperation, wenn nicht gar in Fusion mit Meiningen zusammenzuarbeiten, dass diese Dinge leider Gottes nicht so vorankommen, wie es wünschenswert wäre. Ich glaube, für die Bemühungen des Landes, auch glaubwürdig zu sein in der Theater- und Orchesterfrage, wäre es nicht ganz unerheblich, wenn das Land selbst dort, wo es Hauptträger ist, und das ist es in der Kulturstiftung Meiningen, diesen Bemühungen, gestaltend neue Strukturen zu geben, auch wirklich den nötigen Nachdruck verleiht, dass wir zumindest an der Westthüringer Flanke zu einer befriedenden und befriedigenden Lösung der Theater- und Orchesterfrage kommen, wie es ja an der Ostthüringer Flanke, wenn auch unter Schmerzen und über einen längeren Zeitraum, offensichtlich gelungen ist, weshalb Altenburg und Gera auch weitgehend unangetastet bleiben. Es wäre also für die Glaubwürdigkeit des Bemühens des Landes, hier zu einer Lösung zu kommen, durchaus wünschenswert, wenn das Land in den Gesprächen, die zwischen Meiningen und Eisenach nun endlich in Gang kommen sollten, hier eine Kohle drauflegt und nicht nur moderierend sich hinstellt, wie das Land es bei den anderen Gesprächen machen kann, sondern selbst tatkräftig mithilft. Denn Sie sind selbst Träger und sollten nicht so wie andere Kommunen den Eindruck erwecken, wir handeln einmal so, wer sich
zuerst bewegt, der hat verloren, sondern bewegen Sie dort die Meininger Kulturstiftung mit; dort können Sie es. Das können Sie weniger bei Erfurt und Weimar. Aber in Meiningen könnten Sie es und ich bitte herzlich, auch damit das ganze Paket, was Sie vorhaben, zu einem befriedigenden und für die Thüringer Bevölkerung akzeptablen Schluss kommt. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, das war am Anfang etwas komisch, jetzt die Eröffnung von Frau Berninger und es wäre vielleicht ganz gut, Herr Kollege Ramelow, Sie würden Frau Berninger zeigen, auch an den Protokollen der vergangenen Legislatur - sie ist ja neu im Landtag, man kann es ihr nicht vorwerfen -, was eigentlich hier in diesem Hause schon alles diskutiert und auch was alles umgesetzt worden ist. Es gibt ausführliche Berichte der Landesregierung, einen hätte Frau Berninger sogar erleben können. Im November des vergangenen Jahres hat der Kollege Zeh ausführlich vorgetragen, was die Landesregierung auf dem Gebiet schon alles unternommen hat.
Es mag sein, dass das für Sie nicht ausreichend ist und dass Sie das eine oder andere noch mit umgesetzt haben wollen, aber in einer Art und Weise hier aufzutreten und so zu tun, als wäre die Landesregierung mit Blindheit geschlagen und zu dumm, die Dinge aufzunehmen, ist eine bodenlose Frechheit. Ich muss das mal so sagen.
Das sollte auch nicht weiter Stil in diesem Hause sein. Es gab schon einmal eine Debatte am heutigen Tage, wo in dieser Art und Weise miteinander verhandelt wurde.
Gleich vorab, um etwaige Zweifel gar nicht erst aufkommen zu lassen, die CDU-Fraktion beantragt, diesen Antrag der SPD an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit zu überweisen, denn dieser Antrag bedarf einer gründlichen Erörterung. Das Thema ist ernst, denn niemand in diesem Thüringer Landtag will, dass Rechtsextremisten in diesem Land Fuß fassen, dass sie das Bild dieses Landes prägen und dass sie Einfluss auf die Köpfe der Menschen und insbesondere der heranwachsenden Generation gewinnen. Aber gerade deshalb müssen auch die Strategien und die Maßnahmen stimmen, muss geschaut werden, stimmen denn die Mittel mit den angestrebten Zwecken überein, reichen sie aus und sind sie die richtigen Mittel. Einig sind wir uns sicher, dass es der allein legitime Zweck ist, die freiheitlich-demokratische Grundordnung gegen Zerstörung durch politischen Extremismus zu be
wahren, wie auch immer der sich ideologisch wandet. Aber dieser Zweck, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu bewahren, wie edel er auch sei, der heiligt nun gewiss nicht alle Mittel. Und auch weil wir glauben, dass die Mittel in diesem Antrag, zumindest ein Teil dieser Mittel, in einem höchst problematischen Missverhältnis zu dem Zweck stehen, verdient der Vorschlag, den die SPD hier macht, eine vertiefte und gründliche Auseinandersetzung. Wissen Sie, das ist wie bei einer Grippebehandlung, wie bei einer Antibiotika-Therapie. Wenn die nicht anschlägt, wenn das Antibiotikum nicht anschlägt, dann kommt die Krankheit umso schlimmer zurück, und das kann keiner von uns wünschen.
Damit es aber nicht bei diesen Andeutungen bleibt, gestatten Sie mir einige Anmerkungen und grundsätzliche Überlegungen zu diesem Antrag. Die Einzelheiten können ja dann im Ausschuss besprochen werden. Zunächst einige Sätze zur Zielrichtung: Sie fordern eine Null-Toleranz-Strategie gegen den Rechtsextremismus. In der Begründung verlangen Sie ein kompromissloses, wirksames Handeln gegen rechts. Es ist von dieser Stelle aus oft genug gesagt worden, und ich wiederhole es auch noch einmal: Unser politisches Koordinatensystem, das Koordinatensystem der Fraktion hier in der Mitte des Hauses, umschließt diese Forderung zum Teil, aber es sieht insgesamt anders aus. Was uns fundamental von Ihnen, von der PDS, aber offenbar auch von Teilen der SPD unterscheidet, das ist die Tatsache, dass wir den politischen Extremismus und politische Gewalt insgesamt als Problem sehen.
Wir unterscheiden ja seit Karl Popper zwischen der offenen Gesellschaft und ihren Feinden. Feinde der offenen Gesellschaft haben sehr unterschiedliche Motive. Aber was sie verbindet, das ist ihr Hang zum totalitären Denken. Feinde einer offenen Gesellschaft sind eben nicht allein solche, die einem aggressiven völkischen Nationalismus und rassistischen Ressentiments folgen und diese verbreiten, sondern es sind natürlich auch jene, die zurück in den Sozialismus wollen und dies mit Stein- und Flaschenwürfen artikulieren.
Deshalb, meine Damen und Herren, ist für uns die aktive Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus, die durchaus geführt werden muss, sie ist ein Teil der gesamten Auseinandersetzung mit jeder Spielart des politischen Extremismus und der politisch motivierten Gewalt. Deshalb können wir auch überhaupt nicht mitgehen, aber das verstehen Sie sicher auch, bei dieser plakativen Formel „Handeln gegen rechts“. Das ist sicher ein Ausdruck sprach
licher Verlotterung, wenn ich das mal gelinde sagen darf.
Und wir sollten sie deshalb aus unserer Argumentation streichen. Um es ganz klar zu sagen, links ist nicht gleich demokratisch und rechts ist nicht gleich undemokratisch.
Auch darauf sollten wir uns, glaube ich, hier in diesem Hause einigen können. Es gibt auf beiden Seiten des politischen Spektrums Demokraten, aber eben auch politische Extremisten. Es ist auch eine Aufgabe der Parteien, eine Politik zu machen, die möglichst wenig Raum am linken und rechten Rand für extremistische Verführer lässt.
Da haben alle Parteien, die SPD auf ihrer Seite, die CDU auf unserer Seite, eine enorm wichtige Aufgabe. Deshalb wird sich meine Fraktion und wird sich die CDU niemals unter der Parole „Kampf gegen rechts“, von wem auch immer, vereinnahmen lassen. Weil es rechte und linke Extremisten gibt, werden wir auch in Zukunft darauf schauen, wer in der Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus mit uns in einer Reihe steht, meine Damen und Herren.
„Wir machen nicht mit jedem alles“, so hat es Marion Walsmann letzte Woche treffend gesagt. Gegen den Rechtsextremismus zu kämpfen, meine Damen und Herren, das heißt noch lange nicht, ins antifaschistische Horn zu blasen.
Bei dem Antrag null Toleranz, meine Damen und Herren, geht es nicht allein um staatliches Handeln, sondern - wenn ich es richtig verstanden habe und Sie, Herr Matschie, haben es ja noch mal ausgeprägt - es geht um eine Mobilisierung der Gesellschaft durch den Staat in einem sehr umfassenden Sinn. Das vorgeschlagene Mittel ist die lückenlose Ächtung des Rechtsextremismus und der Rechtsextremisten. Wir wissen, unter Ächtung versteht man die Ausstoßung aus der Rechts- und Friedensgemeinschaft, das haben wir mal gelernt. Der Geächtete war praktisch rechtlos und jeder konnte ihn straffrei töten. Darum geht es natürlich nicht, das ist mir schon klar, nur die Erinnerung an die Begriffsgeschichte ist auch nicht ganz nutzlos. Es geht im Antrag nicht nur um Ächtung von rechtsextremistischem Gedankengut, es geht auch um Ächtung von Personen. Lesen Sie mal Ihren eigenen Antrag. Die Erinnerung an die Begriffsgeschichte ist nicht ganz nutz
los, denn es geht immerhin um eine Art, ja ich sage es einmal provozierend, es geht um eine Art „sozialen Tod“ durch Barrieren in der Arbeitswelt und im gesellschaftlichen Leben, auch durch einen gewissen Rechtfertigungsdruck gegenüber jenen, die da nicht mitziehen wollen. Auf die Frage, ob der Staat hier seine Rechte nicht weit überdehnt und den gesellschaftlichen Bereich bevormundet, will ich am Schluss noch einmal zurückkommen. Zunächst ergibt sich aber jedoch die Frage, ob Zweck und Mittel nicht außer Verhältnis geraten. Zumindest muss man definieren, wer denn ein Rechtsextremist sei und was genau geächtet werden soll: benennbare Handlungen, Meinungen, das ist kein Problem. Wenn jemand wegen fortgesetzter rassistischer oder ausländerfeindlicher Sprüche, so wie das Punkt 6 des Antrags ausdrückt, Schwierigkeiten bekommt, dann ist das schon richtig. Bei der Gesinnung wird es allerdings schon etwas fragwürdiger, denn welche Fähigkeiten, fangen wir doch einmal bei einem einfachen Beispiel an, soll denn zum Beispiel ein Vereinsvorsitzender mitbringen, um das zu prüfen. Beim Ächten von Organisationen ergeben sich Abgrenzungsprobleme und beim Ächten von Personen habe ich erhebliche, auch ethische Bedenken, wenn nicht wenigstens ganz klar definiert wird, wer denn nun im Sinne Ihres Antrags ein Rechtsextremist sei. Denn bei einer solchen Totalmobilmachung der gesamten Gesellschaft mit dem Ziel einer völligen sozialen Isolierung müsste doch zumindest klar sein, wer gemeint ist. Das kann man doch nicht so im Vagen lassen. Je tiefer eine solche Maßnahme eingreift - und tiefer geht es ja kaum noch, was Sie vorgeschlagen haben, wir kommen dann noch einmal darauf zurück, was denn dann alles für Gesetzlichkeiten davon berührt werden -, desto genauer muss der Zweck doch benannt werden.
Der Begriff „Rechtsextremist“ ist nämlich nicht ganz scharf. Man könnte natürlich die ganz weite Auslegung nehmen. Der Thüringen-Monitor hat von 23 Prozent Thüringern mit rechtsextremen Einstellungen gesprochen. Das unterstelle ich Ihnen ausdrücklich nicht, dass Sie diese 23 Prozent meinen. Ich will ja hier nicht boshaft erscheinen. Ich bin aber deshalb misstrauisch, Herr Matschie, weil beim Kampf von so genannten links gegen rechts immer wieder alles Mögliche unter die Räder kommt, was meines Erachtens dort gar nicht hingehört.
Dass es bei der Ausgrenzung unliebsamer Positionen im Namen der politischen Korrektheit zu oft ganz abenteuerlichen Entgrenzungen kommt, das haben wir ja nun weiß Gott auch in diesem hohen Hause schon erlebt und Erfahrungen gemacht in diesem Parlament. Was ist denn mit einem Herrn Dr. Krause, der von Frau Thierbach von diesem Pult aus ohne jeden Bezug und Beleg der Gleichsetzung von Diktaturen geziemt wurde? Oder was ist denn mit einem Siegfried Wetzel, der auf Antrag des SPD-Abgeord
neten Höhn öffentlich vor dem Parlament gerügt werden sollte? Oder was ist gar mit der Landtagspräsidentin Prof. Schipanski, deren Rede zur GestapoAusstellung in diesem Haus nach der Meinung des Herrn Kollegen Döring einer fahrlässigen Relativierung der NS-Verbrechen gleichkomme?
Das ist so gesagt worden. Meine Damen und Herren, das sind gedankliche Zuckungen und Verschrobenheiten, bei denen ich mich frage, wo bleibt denn beim viel besprochenen Aufstand der Anständigen der Anstand der Aufständischen, meine Damen und Herren?
Natürlich werden Sie sagen, das ist alles gar nicht so gemeint, selbstverständlich nicht. Nur haben Sie zum einen das Spiel nicht mehr in der Hand, schon gar nicht, wenn Sie es zu einer Art Massenbewegung machen, mit Tausenden von Akteuren. Die Skandalisierung politischer Positionen im bürgerlichen Bereich, das ist ein durchaus gängiges politisches Instrumentarium. Es fragt sich eben, ob Sie die Geister, die Sie rufen, am Ende noch beherrschen oder ob nicht irgendwann ein sanft totalitäres antifaschistisches Meinungsklima entsteht,
das die Meinungs- und Gedankenfreiheit letztlich erstickt.
Und ich verhehle nicht, meine Damen und Herren, dass sich manche Kollegen in meiner Fraktion bei Ihrem Antrag an den Weg in eine Art antifaschistische DDR-light zurückgesetzt fühlen.
Ja, Ihre Zwischenrufe sind nicht von Sachlichkeit geprägt. Sie können sich im Übrigen dann noch in die Diskussion mit einmengen.
Wir sind uns einig - nein, ich muss noch einmal zu den Organisationen kommen. In Punkt 6 zitieren Sie aus der Schalke-Satzung, „dass eine Mitgliedschaft in der NPD, bei den Republikanern oder Parteien mit gleichen oder ähnlichen politischen Zielen unver
einbar ist mit der Mitgliedschaft im Verein“ und das empfehlen Sie als Norm. Wir sind uns sicher in diesem Hause einig, dass es politisch besser wäre, es gäbe die NPD und die Republikaner und die ähnlichen Parteien nicht - damit hier gar keine Missverständnisse aufkommen. Nur müssen wir auch hier genauer hinschauen. Es gibt Organisationen, die der Verfassungsschutz ohne Wenn und Aber als rechtsextrem einstuft - das sind die NPD und die Kameradschaften z.B. Dann gibt es Organisationen, bei denen er davon spricht, dass es tatsächliche Anhaltspunkte für rechtsextremistische Bestrebungen gibt, mit dem Zusatz, dass nicht jedes Parteimitglied verfassungsfeindliche Ziele verfolgt.
Diese so genannte Verdachtsberichterstattung des Verfassungsschutzes ist nicht unumstritten. Das kann aber hier einmal dahingestellt bleiben. Nur frage ich Sie, was sollen die Vereine denn mit einem Republikanermitglied machen, von dem gar nicht klar ist, dass er verfassungsfeindliche Ziele verfolgt? Sollen Sie den etwa auf Verdacht hin ächten?
Natürlich gibt es auch hier ein Analogon im Bereich des Linksextremismus. Über die PDS heißt es im jüngsten Verfassungsschutzbericht des Bundes: Das runderneuerte Programm der PDS biete, und hier zitiere ich: „weiterhin tatsächliche Anhaltspunkte für linksextremistische Bestrebungen im Sinne des Bundesverfassungsschutzgesetzes. Nach wie vor können offene extremistische Kräfte innerhalb der Partei wirken. Auch arbeitet die PDS weiter mit in- und ausländischen Linksextremisten zusammen.“
Was machen wir denn nun damit? Jedenfalls, wenn wir, wie meine Fraktion, davon ausgehen, dass unser Problem Extremismus und Gewalt heißt, und es nicht nur einfach auf Rechtsextremismus und rechtsextremistische Gewalt verkürzen. Ich will das an dieser Stelle gar nicht vertiefen, sondern lediglich an diesem spiegelbildlichen Fall verdeutlichen, dass es schon in Probleme führen kann, wenn man nicht politisch genau definiert.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sicherlich nicht im angestrebten Szenario, aber im schlimmsten Fall wird das mit dem Ächten dann kein Ende nehmen, wenn wir nicht sorgfältig vorgehen. Am Ende steht dann eine Herrschaft des Verdachts, die unsere Gesellschaft auf andere Weise als den Rechtsextremismus vergiftet, aber eben auch vergiftet. Und es ist für mich höchst zweifelhaft, dass sich so die gewünschten Effekte einstellen und der Rechtsextremismus tatsächlich eingedämmt wird. Vor allem, wir sollten eines nicht vergessen bei dem Thema: Wir reden bei diesem Thema vielfach über junge Menschen. Sollen die wirklich von Feuerwehrvereinen,
Jugendvereinen und anderen Orten des zivilgesellschaftlichen Lebens ferngehalten werden, damit sie sich nicht „in die Mitte der Gesellschaft schleichen“, wie Sie in Ihrem Punkt 3 des Antrags ausführen? Hat die SPD schon die Hoffnung aufgegeben, dass in der Mitte der Gesellschaft Menschen sind, die junge Menschen im demokratischen Sinn beeinflussen können, so dass sie wieder abkommen von dem Weg, den sie eingeschlagen haben?
Ist es wirklich sinnvoll? Herr Matschie, Ich habe Ihrer Rede sehr gut zugehört und ich habe vor allen Dingen auch Ihren Antrag gut gelesen. Verstehen Sie? Was da schwarz auf weiß steht, da können Sie in Ihre Rede zwar Nuancen hineinbringen, aber auch das steht schwarz auf weiß. Ich will gar nicht davon reden, in welche Schwierigkeiten Sie kommen, z.B. mit dem von Ihnen in Berlin so toll vertretenen Antidiskriminierungsgesetz, um das gestritten wird. Das ist natürlich auch ein Thema. Wir werden heute wahrscheinlich nicht mehr zu diesem Tagesordnungspunkt kommen,
aber wir können doch, bitte schön, die Dinge nicht so drehen, wie man es gerade will.
Ich meine jetzt gar nicht die, damit wir uns mal richtig verstehen, bei denen ganz klar ist, hier steht eine urgründige rechtsextremistische Gesinnung dahinter. Aber was Sie hier betreiben wollen, ist, dass Sie versuchen, eine Grauzone zu schaffen, die Sie am Schluss gar nicht mehr beherrschen und einordnen können.
Herr Ramelow kann danach fragen.
Aber er hat vielleicht eine Wortmeldung.
Bitte schön.
Ach, Herr...
Ich verstehe jetzt nicht den Zusammenhang zu dem, was ich jetzt hier vorgetragen habe.
Erklärungen lassen sich dafür sicher finden. Ich bin mit Herrn Matschie schon einig, dass man hier manchen Dingen auf die Spur kommen kann, auch schon gekommen ist. In einem Punkt streiten wir uns gar nicht. Was ich wichtig finde, das ist die öffentliche Diskussion über diese Geschichten. Die wird nicht hier in dieser Art ausgetragen werden, sondern dass man die Leute sensibilisiert, dass man mit ihnen redet, meinetwegen auch in Betrieben, in Sportvereinen, dass das notwendig ist, das bestreite ich gar nicht.
Ich bestreite nur, dass Sie mit dem, was Sie hier mit Ihrem Antrag vorschlagen, diese Diskussion erreichen. Die hätten Sie nicht bei EKO STAHL erreicht und die erreichen Sie bei Schalke 04 auch nicht, wenn Sie das so verordnen und das Sie mit Satzungen und mit allem möglichen Kram erreichen wollen. Da bedarf es Persönlichkeiten, da bedarf es Leute, die sich hinstellen und auch ohne Satzungen und ohne Reglementierung diese Diskussion beginnen und durchführen. Das ist entscheidend und dazu müssen wir kommen, meine Damen und Herren.
Ist es denn wirklich sinnvoll, diese jungen Leute von Feuerwehrvereinen, Jugendvereinen und anderen Orten des zivilgesellschaftlichen Lebens auszuschließen? Ist es denn wirklich sinnvoll, Mitglieder der NPD, der Republikaner oder Parteien mit gleichen oder ähnlichen politischen Zielen aus allen Vereinen herauszuhalten? Was bringt es denn, wenn ein Rechtsextremist in keinem Verein mehr Ball spielen kann? Wird er denn dadurch nicht vollends auf sich, seine Kameradschaft und deren kruden Ideologien zurückgeworfen? Ich befürchte, dass ein Großteil dieser so genannten Geächteten sich zwar an Sprach- und Verhaltensgebote hält, aber im Zweifelsfall, wenn es darauf ankommt, dann wird er keinen Finger rühren für die freiheitliche demokratische Grundordnung, für unseren demokratischen Verfassungsstaat und für die pluralistische Gesellschaft. Und warum wird er keinen Finger rühren? Weil er ihn für verlogen hält, meine Damen und Herren. Weit schlimmer aber ist, ein Bodensatz wird sich verfestigen, seinen Hass steigern und sich weiter radikalisieren.
Es tut mir Leid, das ist eine brandgefährliche Strategie und die wird hier empfohlen. Die passt doch aber eher zu einer Gesellschaft, die den Glauben an ihre Überlegenheit und Attraktivität und die vor allen Dingen den Glauben an ihre innere Souveränität verloren hat. Leben wir denn schon in einer solchen Gesellschaft? Das, meine Damen und Herren, will ich mir hier nicht einreden lassen, dass wir schon wieder so weit sind, dass die Extremisten in unserer Gesellschaft die Demokraten dahin bringen, die Werte unserer freiheitlichen und demokratischen Grundordnung freiwillig an die Wand zu hängen, weil sie es der Gesellschaft mit der ihr innewohnenden Kraft nicht mehr zutrauen, mit diesen extremistischen Kräften fertig zu werden.
Dort, denke ich, sind wir noch nicht. Was bewirkt denn nun die einseitige Ausrichtung gegen Rechtsextremismus? Etwa wenn in Punkt 1 in den Schulen Rechtsextremismus und Gewalt in verbaler und nonverbaler Form geächtet wird. Wenn gar in Punkt 2 allein rechtsextremistische Gewalt geächtet werden soll, als gäbe es nur diese. Ist denn linksextremistische Gewalt besser? Und wieso sollen in Mustermietverträgen ausschließlich rechtsextreme Inhalte von Veranstaltungen ausgeschlossen werden? Selbstverständlich auch hier, um keinen Irrtum aufkommen zu lassen, wir wollen keine NPDParteitage und wir wollen keine Skinhead-Konzerte. Wir wollen natürlich verhindern, dass in Pößneck und anderswo Kristallisationspunkte der extremen Rechten entstehen. Aber hier wird ein sehr fragwürdiger Hebel angesetzt. Besteht nicht die Gefahr, dass ein solch formulierter Antrag die Rechtsextremen in ihrer Wahrnehmung bestärkt, es werde nicht ge
gen Verfassungsfeinde, Gewalt und Extremismus zu Felde gezogen, sondern allein gegen sie. Ich glaube, wir sollten uns nicht täuschen. Wenn Sie sich einmal näher mit den Chefideologen beschäftigen, das sind ja gar nicht die Krawallmacher, die Glatzen, die draußen herumziehen, das sind doch nicht die Chefideologen. Wenn Sie sich einmal mit denen beschäftigen, die beziehen einen wesentlichen Teil ihrer Argumentationskraft genau daraus, diesen Opfermythos für ihre Leute auszumalen. Sie wähnen sich als Fürsprecher der eigentlichen Demokratie gegen ein, wie sie verächtlich sagen, System, das ihnen demokratische Rechte vorenthält. Und das ist ganz gewiss ein Zerrbild, aber es fällt auf fruchtbaren Boden.
Nur sollten wir vermeiden, Mosaiksteine für dieses Bild zu liefern. Deshalb gilt es klar zu sagen: die wehrhafte Demokratie setzt sich mit Verfassungsfeinden, mit Extremisten, mit politisch motivierter Gewalt auseinander, wie auch immer diese ideologisch begründet sein mögen. Deshalb gilt es auf klare Maßstäbe, auf Augenmaß, auf Verhältnismäßigkeit zu achten. Kurz: Es gilt darauf zu achten, den Rechtsstaat nicht durch einen überschießenden politischen Willen über die Klinge springen zu lassen. Darauf kommt es an, meine Damen und Herren.
Damit komme ich zu einer letzten Erwägung. Sie wollen mit diesem Antrag den Staat, genauer die Landesregierung, zur Schaltzentrale einer allumfassenden gesellschaftlichen Anstrengung machen. Ja lesen Sie das doch mal - die Staatskanzlei. Er soll die Maßnahmen im Rahmen der Null-Toleranz-Strategie anstoßen, unterstützen und fördern. Dazu ist zunächst darauf hinzuweisen, dass das Land und dass die Landesregierung das in sehr breiter Weise bereits tut.
Gesellschaftliche Akteure werden in ihrem Kampf gegen Gewalt und Extremismus auf sehr vielfältige Weise unterstützt. Dazu will ich nicht wiederholen, was die Landesregierung schon in der Vergangenheit gesagt hat, zumal der zuständige Minister sicher auch noch einiges zu den konkreten Maßnahmen ausführen wird. Dass Verfassungsschutz, dass Polizei und Gerichte im Rahmen der rechtsstaatlichen Möglichkeiten gegen den Rechtsextremismus aktiv sind, dass in Schulen und durch die Landeszentrale für politische Bildung in vielfältigster Weise z.B. auch über die Verbrechen des nationalsozialistischen Deutschlands aufgeklärt und für eine demokratische Kultur gearbeitet wird, das muss eigentlich gar nicht eigens betont werden. Auch dieses Parlament engagiert sich ja in vielfältiger Weise und ganz unter
schiedlich auf diesem Feld. Wir wehren uns sehr entschieden dagegen, wenn in diesem Antrag und mit diesem Antrag der Eindruck vermittelt wird - und dass der Antrag so verstanden werden kann, dafür ist die Rede von Frau Berninger ein treffliches Beispiel -, dass der Antrag den Eindruck erwecken kann, es werde nichts oder viel zu wenig getan. Sie wissen so gut wie ich, dass das nicht stimmt.
Manches, was in Ihrem Antrag gefordert wird, ist längst Realität. Und man fragt sich natürlich, warum man einen Antrag bastelt und darin großartige Forderungen reinschreibt, die schon längst praktiziert werden. Auch das dürfte Ihnen nicht unbekannt sein.
Aus Ihrem Antrag ergibt sich jedoch, denke ich, eine weitere Frage. Soll der Staat wirklich darüber hinausgehen und sich in der vorgeschlagenen Weise an die Spitze eines die Gesellschaft und die Wirtschaft umschließenden politischen Kampfes gegen rechts stellen? So in der Begründung Ihres Antrags. Es überrascht Sie sicher nicht, dass ich das verneine. Aber es müssen schon noch ein paar Sätze zu diesem Punkt gesagt werden, zuerst, wie es nach der Theorie sein sollte.
Der demokratische Verfassungsstaat steht für Freiheit, für Recht, für Sicherheit, für Ordnung. Er stellt einen Rahmen bereit, in dem die politischen Kräfte und Meinungen um Einfluss ringen, um Macht auf Zeit zu erhalten. Diese Ordnung ist die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Aufgabe der wehrhaften Demokratie ist, diese Ordnung zu erhalten. Genau daran orientieren sich auch die Verfassungsschutzgesetze des Bundes und der Länder, auch das Thüringens. Diese Ordnung und diese Freiheit kennt keine politischen Richtungen, die sie bekämpft, sondern sie kennt Feinde dieser Ordnung - Verfassungsfeinde, Extremisten, Gewalttäter - und denen gilt der Widerstand des Staates. Das ist die Kernaufgabe, für die der demokratische Staat eine unzweifelhafte Legitimation hat. Die Legitimation der Parteien, das bestreitet gar keiner, die reicht weiter.
Nein, ich möchte jetzt gern zu Ende ausführen.
Die Legitimation der Parteien im politischen Meinungskampf reicht in der Tat weiter. Da kann die eine Richtung die andere bekämpfen, sie kann das recht scharf tun, aber der Staat ist nicht Partei und darf in so grundsätzlichen Fragen auch nicht Partei sein. Das unterscheidet diesen Staat sehr eindeutig von einem antifaschistischen Gesinnungsstaat, wie er hier 40 Jahre lang erlebbar war und der unterscheidet ihn auch von dem Staat, der vorher hier erlebbar gewesen ist. So weit die reine Lehre.
Man kann natürlich die Meinung vertreten, dass das alles viel zu eng gesehen wird. Aber eines müsste klar sein, manches von dem, was wir auch in diesem Haus diskutiert haben in der Vergangenheit oder was die Landesregierung heute schon tut, manches von dem wäre unter einem so strengen Maßstab gar nicht möglich. Oder schauen wir auf den Bund. Bestimmte Meinungen etwa unter Strafe zu stellen, das hat die Diskussion um die Strafrechts- und Versammlungsrechtsnovelle erst kürzlich im Bundestag gezeigt, wäre angreifbar. In welche Grenzbereiche man dabei gerät und wie sehr es auf Genauigkeit ankommt, das hat diese Diskussion im Bundestag deutlich vor Augen geführt. Wir haben es also hier in der Tat auch bei diesem Antrag und bei dem, was hier gefordert wird, mit einer Gratwanderung zu tun zwischen einer idealen Aufgabenteilung zwischen dem Staat, der nicht Partei sein kann, auf der einen Seite und der Gesellschaft auf der anderen Seite. Deshalb sagen wir als CDU-Fraktion auch, der Antrag der SPD soll nicht grundsätzlich abgelehnt werden, aber er birgt die Gefahr, bei der Gratwanderung abzurutschen, und sei es,
auch unwillentlich Wasser auf die Mühlen des Rechtsextremismus zu leiten. Was wir aber, so denke ich, auf jeden Fall vermeiden wollen, ist, dass wir, nur weil es ein Antrag unter dem Titel „Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus“ ist, auf Bedenken im Detail und auf die grundsätzlichen Einwände verzichten. Bei diesem Thema „Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus“ gibt es allzu oft eine Art politischen Überbietungswettbewerb und das tut der Sache nicht gut. Wir wollen deshalb, so habe ich es eingangs beantragt, diesen Antrag zum Anlass nehmen im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit in einer gründlichen Diskussion darüber zu sprechen, wie wir den Rechtsextremismus eindämmen können und da auch genau der Frage nachgehen, Herr Matschie, ob wir für das, was Sie eigentlich wollen, nicht bessere Mittel, angemesse
nere Mittel finden, um hier zum Ziel zu kommen.
Der Rechtsextremismus ist die Spielart des Extremismus, die zurzeit aus guten Gründen im Zentrum der Aufmerksamkeit steht, aber wir haben massive Zweifel, dass dieser Antrag in der vorliegenden Form die geeigneten Mittel erhält. Aus vielem „Gut meinen“ wird nicht automatisch ein „Gut machen“. Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, bei aller Diskrepanz, die jetzt vielleicht mein Beitrag bei Ihnen hervorgerufen hat, lassen Sie uns weiter darüber beraten, wie wir unsere Sache gemeinsam gut machen können. Vielen Dank.
Sie sind jetzt keine Präsidentin, Frau Klaubert.
Frau Dr. Klaubert, ich werde die Diskussion im Ausschuss nicht vorwegnehmen, das werde ich ganz sicher nicht tun. Ich habe aber deutlich gemacht
in meiner Rede - im Übrigen, auch wenn der Ausschuss nicht öffentlich sein sollte, die Sache wird ja wieder hier verhandelt -, wo ich eigentlich den Ansatz sehe, weil Herr Matschie ja Recht hat. Er sagt, es muss die öffentliche Diskussion darüber noch ganz anders geführt werden. Wir haben im Eisenacher Rat eine Diskussion gehabt - Herr Gentzel, Frau Wolf wissen das -, weil wir in ganz besonderem Maße mit den Leuten dort konfrontiert sind, mit der Kameradschaft Eisenach. Wir müssen schon mit viel Phantasie diesen jungen Menschen begegnen. Das haben in den letzten Wochen die Eisenacher, und zwar quer durch alle Parteien, in der Tat auch verstanden. Ich hege nur Zweifel, dass diese Reglementierungen, die hier eingeführt werden sollen, dieses Ergebnis zeitigen, was Herr Matschie sich erhofft und, ich denke, wenn wir dieses Ergebnis erreichen wollen, sollten wir genau der Frage nachgehen: Wie erreichen wir die breite gesellschaftliche Debatte in diesem Land über diese rechtsextremistischen Auswüchse? Nur wenn wir diese Debatte hinkriegen, bekommen wir auch gemeinsames Handeln hin. Was der Staat dazu beitragen kann, das alles kann schön ausdiskutiert und entsprechend auch im Ausschuss vorbereitet werden. Und ich bin der festen Überzeugung, das wird hier auch wieder zur Debatte stehen. Vielen Dank.
Gerade, dass Sie, sowohl Herr Ramelow wie Frau Pelke und Sie, Herr Matschie, meinen, dass Sie durch persönliches Draufhauen in irgendeiner Weise der inhaltlichen Auseinandersetzung um diese Frage entgehen können, das zeigt ja nun wirklich eine sehr komische Vorgehensweise.
Ich empfehle allen, vor allen Dingen Frau Pelke,
damit nichts Falsches hängen bleibt, lesen Sie bitte das Protokoll der Rede noch mal durch. Sie könnten eine Menge von auch persönlichen
Unterstellungen einfach unterlassen.
Das wäre des eine. Und, Herr Ramelow, Ihre Verantwortungsbezichtigung zu den Dingen, die in meiner Zeit als Innenminister
gelaufen sind, zu denen stehe ich und die verantworte ich auch.
Dass das manchen von Ihnen nicht gefällt, mag sein. Aber dann lesen Sie bitte auch noch mal die ganze Begründung zum Verbotsverfahren durch, dann werden Sie sehen, das ist nicht wegen Thüringen gescheitert, sondern das ist wegen -
ja natürlich, aber es sind auch andere namentlich genannt worden und es ist in der Allgemeinheit der Fälle genauso dargestellt worden. Insofern machen Sie
sich da mal kundig
und hacken Sie nicht immer auf einem Punkt herum, der es eigentlich gar nicht mehr trägt.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, "Einer schießt quer", so hat eine überregionale Zeitung heute über die Haushaltsdebatte geschrieben.
Sollte ich mit dem "Einen" gemeint sein, dann sage ich, hier schießt nicht einer quer, sondern hier diskutiert einer mit, hier ringt einer mit den anderen um Lösungen und hier wirbt einer um Änderungen und dies macht er bis zum Schluss. Ich werbe um Änderungen, weil ich überzeugt bin, dass einige dieser wichtigen Weichenstellungen, die mit diesem Haushalt vorgenommen werden, ja vorgenommen werden müssen, dass diese in ihrer Gesamtheit nicht gänzlich zusammenpassen bzw. nicht genügend aufeinander abgestimmt sind. Dies wird insbesondere an der Ausstattung des Kommunalen Finanzausgleichs deutlich. Es kann nicht bestritten werden, dass das Land in vielerlei Mitfinanzierungen der letzten Jahre gemeinsam mit den Kommunen war und dass es sich zumindest aus einem Teil dieser Aufgaben, die gar nicht genuin die seinen sind, zurückziehen bzw. dass es dort die Hilfe mindern oder einstellen muss, wo es freiwillig in den vergangenen Jahren Ausgaben leistete, die es aber angesichts der heutigen Finanzlage einfach nicht mehr leisten kann. Das ist nicht zu bestreiten, dass die Kommunen mehr Verantwortung vor Ort übernehmen müssen, nicht zuletzt auch, weil sie es besser können. Schwierig wird es aber dann, wenn in der dem Land korrespondierenden Ebene der Kommunen ebenfalls in einem Maße gespart wird, dass eben gerade nicht die Möglichkeit besteht, dass die Kommunen zumindest einen Teil des durch den Rückzug des Landes entstandenen finanziellen Mankos aus eigenen Mitteln kompensieren können.
Das bedeutet nichts anderes, als dass wichtige, in den vergangenen Jahren mit viel Mühe und Sach
kenntnis in den Problemlagen vor Ort aufgebaute Strukturen wegbrechen. Das kann meines Erachtens nicht gewollt sein. Es ließen sich hier viele Beispiele aufzählen, die lasse ich jetzt weg, weil die Redezeit begrenzt ist.
Aber es ist noch eine problematischere Weichenstellung im kommunalen Finanzausgleich dieses Haushalts vorgenommen worden. Mit diesem Haushalt sparen wir nicht gleichmäßig bei den Gemeinden, Städten und Landkreisen ein, sondern sparen gerade bei den die besonderen Lasten tragenden größeren Gemeinden und Städten mehrfach und dies in einem Ausmaß, dass gerade die größeren Städte ihre Aufgaben nur noch bruchstückhaft werden erfüllen können, geschweige denn, dass sie die Wucht der Landeseinsparungen in ausreichender Weise vor Ort abfedern können. Diese Kommunen, die größeren Städte, aber sind die zentralen Orte, die ihre jeweilige Umlandregion in ihrer weiteren Entwicklung entweder mit voranbringen oder mit bremsen. Leiden sie Not, leidet die gesamte Region darunter. Deshalb liebe Leute, auch lieber Kollege Mohring, wir machen in diesem KFA mit den großen Städten gerade das, was die neun Mitesser in der schönen Steuerbeispielgeschichte mit dem 10. Gast, ihrem Hauptsponsor, machten. Wir prügeln auf sie ein. Nur dass die großen Städte eben nicht davonlaufen können wie der 10. Gast, sondern sie werden nach der Plünderung allein gelassen mit ihren Aufgaben.
Und das Umland, meine Damen und Herren, wird ihnen nicht helfen. Das geht an die Substanz der Landesentwicklung. Man fragt sich, warum das keiner merkt. Liegt es daran, dass die Abteilung für Landesund Regionalentwicklung nie ganz so die rechte Beachtung gefunden hat, die nötig wäre, gleich in welchem Ministerium sie angesiedelt war?
Was machen wir mit diesem kommunalen Finanzausgleich, obwohl der Ministerpräsident doch gesagt hat, die einwohnerstarken Gemeinden sind zu stärken? Warum machen wir den zweiten Schritt vor dem ersten? Der Sinn des ganzen verschließt sich mir. Darum werbe ich seit Spätherbst in meiner Fraktion auf den unterschiedlichen Ebenen, in den unterschiedlichen Gremien, den zweiten Schritt nicht vor dem ersten zu machen, eine Vorbereitungs- und Übergangszeit zwischenzuschalten, die vorbereitenden und notwendig begleitenden Aufgaben und Maßnahmen des Landes zuerst zu erledigen. Jeder, der behauptet, ich wäre erst gekommen, als alle Messen gelesen waren, der lügt. Genauso wie diejenigen, die behaupten oder verbreiten lassen, eine wichtige Person dieses Landes wäre unablässlich in den
letzten Wochen mit mir deswegen im Gespräch gewesen und ich wäre nur verstockt und nicht zugänglich. Ich habe immer darüber gesprochen.
Den zweiten Schritt nicht vor dem ersten zu machen, meine Damen und Herren, darum werbe ich. Deswegen stelle ich vier Änderungsanträge, die ich der Präsidentin übergebe. Sie beschäftigen sich mit vier Bereichen, einmal die Schlüsselzuweisungen für Gemeinden und Landkreise und die Vorwegschlüsselzuweisung zu erhöhen. Das ist ein Antrag über 31,76 Mio. F $ schlüsselzuweisung in Höhe von 37 Mio. # den und Landkreise wieder einzuführen. Das ist im Übrigen ein Antrag, der für die Erhöhung der Nettoneuverschuldung stimmt. Und dann noch einen dritten Antrag, um den Ausgleich für besondere Belastungen im kulturellen Bereich wieder einzurichten. Den vierten Antrag, Zuweisungen an Kommunen für die Aufgaben des Winterdienstes bereitzustellen.
Über die Seriosität oder Nichtseriosität der Deckungsvorschläge
lässt sich streiten. Sie sind mindestens genauso seriös wie die Anträge, die hier weiterhin im Hause vorliegen.
Meine Damen und Herren, wir haben heute die Chance, einen geänderten Haushalt als den, der hier jetzt vorliegt, zu beschließen. Diese Möglichkeit besteht, um die meines Erachtens falschen Weichenstellungen im Bereich der Kommunalfinanzierung zu korrigieren. Zugleich sage ich aber auch - und das ist nicht zuletzt durch ein Gespräch mit Manfred Ruge heute früh mit mir noch einmal deutlich geworden gestern saßen ja einige wichtige kommunale Spitzen gerade meiner Partei zusammen -, bei allem Streit wird es einen Haushalt in diesen Plenartagen geben. Es wird ein Haushalt beschlossen werden. Wir werden einen Haushalt beschließen, denn schlechter als ein Haushalt mit Fehlern ist gar kein Haushalt. Der ist schlecht für das Land und der ist schlecht für die Kommunen. Das wird es nicht geben. Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich glaube, hier muss noch eine Richtigstellung erfolgen, weil sonst der Eindruck stehen bliebe, dass der Vorwurf von Herrn Gentzel, hier würde mit Millionen herumjongliert ohne rechtliche Grundlage, gerechtfertigt wäre. Herr Gentzel ist erst neu in seinem Amt als innenpolitischer Sprecher und deshalb kann man ihm das vielleicht nachsehen,
dass er in den Regularien nicht so ganz genau Bescheid weiß. Es gibt ein Strukturhilfeprogramm des Landes, das ist 1998 eingerichtet worden. Mit diesem Strukturhilfeprogramm sind in den letzten Jahren mehrere Verbände schon zusammengeführt worden. Dieses Strukturhilfeprogramm wird auch in dem konkreten Fall Eisenach Erbstromtal mit der Gemeinde Hörselberg angewandt werden. Es gibt also eine Rechtsgrundlage für den Vorgang, auch für eventuelle Zahlungen von Geldern. Herr Gentzel sollte sich die entsprechenden Richtlinien anschauen,
um in weiteren Diskussionen nicht irgendwelche Halbwahrheiten oder Andeutungen zu machen, die nur ein schräges Licht auf eigentlich sehr korrekte Verwaltungsvorgänge werfen.
Herr Kollege Ohl, ich wollte Sie nur fragen, ob Sie es richtig finden, hier in diesem hohen Haus Reden zu halten in einem Dialekt, den nur eine Minderheit verstehen kann in diesem Haus?