Siegfried Jaschke

Appearances

3/7 3/12 3/19 3/23 3/29 3/32 3/47 3/57 3/92

Last Statements

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, durch Beschluss des Landtags vom 12. September 2003 ist die Drucksache 3/3545 "Thüringer Gesetz zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften" an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen worden. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 53. Sitzung am 26. September 2003 beraten und dazu die schriftlichen Stellungnahmen des Thüringer Landkreistags und des Thüringer Gemeinde- und Städtebunds in seine Beratungen einbezogen. Von Seiten des Landkreistags gab es keine durchschlagenden Bedenken gegen das Gesetz, es wurde jedoch auf die erstmalige Kostenbeteiligung der Landkreise an der Steigerung der Kosten für die überörtliche Sozialhilfe hingewiesen. Von Seiten des Gemeinde- und Städtebunds wurde ausdrücklich dafür gedankt, dass das Niveau der Finanzausgleichsmasse nicht gekürzt werde und in der Höhe von 1,86 Mrd.  stehen bleibt. Es wurde darum gebeten, dass im Finanzausgleichsgesetz eine Regelung getroffen wird, die eine Abschöpfung der investiven Schlüsselzuweisung über die
Kreisumlage verhindert sowie die Trägerschaft für die Schülerbeförderung auf den Stand vor der Neuregelung des Finanzierungsgesetzes wieder zuordnet.
In der begleitenden Diskussion wurden durch die Fraktionen die unterschiedlichen Standpunkte und Positionen ausgetauscht und die Vertreter der Landesregierung und der Ministerien nach den Änderungen in den jeweiligen Einzelplänen befragt. Zur abschließenden Beratung des Gesetzentwurfs am 10. Oktober 2003 stellte die PDS 11 Änderungsanträge mit einem Volumen von etwa 45 Mio.  Damit sollten Kürzungen unter anderem bei Ausgaben für Forschung, Arbeitsmarkt, Bildung und im sozialen Bereich ausgeglichen werden. Im Gegenzug wollte die PDS das dafür benötigte Geld bei sächlichen Verwaltungsausgaben einsparen und Umschichtungen in Höhe von rund 8,3 Mio. vornehmen. Die SPD-Fraktion hatte mit 14 Anträgen Korrekturen in Höhe von 22 Mio.  verlangt und die dafür notwendigen Mittel durch Globale Minderausgaben bei sächlichen Verwaltungsausgaben und Personalausgaben vorgeschlagen. Diese Anträge wurden von der Mehrheit der Mitglieder des Ausschusses abschlägig entschieden. Angenommen hingegen wurden drei Änderungsanträge der CDU zum Programm "Innere Sicherheit", deren Inhalt Sie in der Beschlussempfehlung nachlesen können. Im Rahmen der Klärung von Einzelfragen warf die SPD-Fraktion der Landesregierung vor, im Ausschuss Informationen zu den bisherigen Ausgaben in den einzelnen Haushaltspositionen verweigert zu haben. Die Landesregierung wies jedoch die Kritik mit dem Hinweis auf die vorgelegten Zahlen zum Finanzstatus in Vorlage 3/2007 vom 7. Oktober 2003 zurück. Die CDUFraktion stellte den Antrag, in Artikel 2 des Gesetzentwurfs die Nummern 6 und 7 zu streichen, da ein eigener Gesetzentwurf zur Regelung der Schülerbeförderung seitens der CDU eingebracht werde, der diese Regelung überflüssig mache. Dieser Gesetzentwurf steht unter Tagesordnungspunkt 14 der heutigen Plenarsitzung noch zur Diskussion. Mehrheitlich wurde der Beschlussempfehlung in Drucksache 3/3655 im Haushalts- und Finanzausschuss die Zustimmung gegeben.
Sehr geehrte Damen und Herren, der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs unter Beachtung der Beschlussempfehlung in Drucksache 3/3655. Ich bedanke mich.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, diskutiert man über Gesetze, die Besitzstände antasten, ist dies in der Tat keine ungetrübte Freude. Klar ist, man wird sich keines ungeteilten Beifalls erfreuen dürfen. Dies wissend, wundern mich die unterschiedlichen Debattenbeiträge in der Öffentlichkeit zum Thema nicht. Man darf sich aber schon wundern, wie wirklichkeitsfremd manche Beiträge sind. Dabei gibt es sicher keinen Streit um die Verzögerung der Bezugsanpassung in den beiden oberen B-Gehaltsgruppen bis 2005. Darüber geht man auch in der öffentlichen Diskussion gern hinweg.
Ich will es gerade deshalb deutlich sagen: Die Regierung selbst geht mit gutem Beispiel voran. Sie setzt sich gerade nicht dem Vorwurf aus, öffentlich Wasser zu predigen - sprich Sparen -, im Geheimen aber dem Weine zu frönen - sprich Gehaltsanpassungen wie selbstverständlich hinzunehmen. Danke. Das macht den notwendigen Sparkurs, den die Regierung eingeschlagen hat und über den wir in der Haushaltsdebatte debattierten, glaubwürdig.
Lassen Sie mich aber einige Bemerkungen anfügen über die Veränderungen bei den Sonderzahlungen. Thüringen steht mit dem Sparen bei den Personalkosten in der Bundesrepublik nicht allein da. Fast alle Länder setzen bei den Sonderzahlungen für Beamte den Streichstift an. Die einzelnen Länder, junge wie alte, unterscheiden sich aber beträchtlich in dem Wie der Veränderungen. Hier im substanziellen ist der Thüringer Gesetzentwurf erstens maßvoll, zweitens sozial und drittens - denke ich - leistungsbezogen.
Zu eins - maßvoll: Die Kürzungen an dieser Stelle sind vertretbar. Bei aller Diskussion um die Kürzung auch von den Betroffenen selbst, dem Beamtenbund oder gar von ver.di darf Folgendes nicht übersehen werden: Der öffentliche Dienst und insbesondere die Beamten haben einen der sichersten Arbeitsplätze, die es derzeit in der Republik gibt. Mögen Beamte im Freistaat auch Sorgen haben, aber die eine Sorge, die Tausende Thüringerinnen und Thüringer in der Tat haben, nämlich ist mein Arbeitsplatz sicher, habe ich im nächsten Jahr noch einen Job, diese Sorge haben sie in der Tat nicht. Bitte lassen
wir also die Kirche im Dorf. Maßvoll ist die Kürzung aber auch, wenn wir den Vergleich zu den anderen Ländern ziehen - Ost wie West. Die Kürzung für Beamtenkollegen in den anderen Ländern sind prozentual bedeutend höher als in Thüringen.
Zweitens zum Sozialen: Der Gesetzentwurf schiebt nicht alle Betroffenen über einen Leisten, ich will sagen, er differenziert und das meines Erachtens sachgerecht. Die Sonderbezüge der Beamten des mittleren und gehobenen Dienstes werden weniger stark abgesenkt als die des höheren Dienstes. Der Familienzuschlag wird mit der neu einzuführenden Regelung von derzeit 63 Prozent Ost bzw. 84 Prozent West auf 100 Prozent angehoben. Nicht zuletzt wird der Sonderbetrag für Kinder beibehalten.
Drittens - leistungsbezogen: Der Gesetzesvorschlag geht ausdrücklich nicht von einem Festbetrag der Sonderbezüge aus, sondern koppelt diese an die monatlichen Bezüge. Damit führt eine Beförderung automatisch auch zu einem Anstieg der Sonderbezüge. Das Leistungsprinzip bleibt damit verknüpft auch mit der Zahlung der Sonderbezüge.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Gesetzentwurf zeigt Augenmaß, berücksichtigt soziale Belange und wahrt den wichtigen leistungsbezogenen Ansatz der Personalpolitik des Freistaats. Alles in allem zeigt dieser Gesetzentwurf deutlich, dass, auch wenn man sparen muss, trotzdem gestaltet werden kann. Ich bitte um Überweisung der beiden Gesetzentwürfe an den Haushalts- und Finanzausschuss und bedanke mich.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, am 10. Januar 2002 wurde der Antrag der Landesregierung zur Einwilligung des Landtags gemäß § 65 Abs. 7 Satz 1 der Thüringer Landeshaushaltsordnung zur materiellen Privatisierung der Thüringer Straßenwartungs- und Instandhaltungsgesellschaft mbH gemäß § 52 Abs. 2 der Geschäftsordnung vorab zur Beratung an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. In der 32. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 18. Januar 2002 verständigten sich die Fraktionen darauf, dass vor der eingehenden Diskussion über den Antrag die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Unterlagen der Privatisierung ermöglicht wird. Ebenfalls wurde den Fraktionen ein schriftliches Fragerecht an das Thüringer Finanzministerium eingeräumt. Diese Möglichkeiten wurden von den Fraktionen genutzt und dem Finanzministerium für die offene und unkomplizierte Auskunftserteilung gedankt. In der 33. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 1. Februar
2002 sind die noch offenen Fragen diskutiert und von der Landesregierung beantwortet worden. Insbesondere wurden die Fragen nach der Steigerung der Aufgaben der Straßenbaulastträger, der Stellungnahme des Bundes zur materiellen Privatisierung der TSI und den Auswirkungen auf die Arbeit des Untersuchungsausschusses UA 3/2 beraten. Die Landesregierung und der Thüringer Rechnungshof legten dar, dass die Aufgaben der Straßenwartung und Instandsetzung gesichert seien und der Bund seit 1996 die materielle Privatisierung der TSI gefordert hat. Die Landesregierung machte deutlich, dass dem Untersuchungsausschuss umfangreiche Unterlagen vorlägen und ausführliche Zeugenbefragungen stattgefunden haben. Auswirkungen auf den Untersuchungsauftrag bestünden nicht. Die in einem Vermerk der Landtagsverwaltung erhobenen Bedenken der Privatisierung in Bezug auf die Arbeit des Untersuchungsausschusses 3/2 werden geteilt, jedoch machte die Landesregierung deutlich, dass die Arbeit des Untersuchungsausschusses die exekutive Aufgabe der Regierung nicht auf unbestimmte Zeit blockieren könne.
Meine Damen und Herren, der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt mehrheitlich die Annahme des Antrags der Landesregierung in Drucksache 3/2122. Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, bislang waren wir als Bürgerinnen und Bürger durch die Haustür Europas geschritten. Mit der Einführung der neuen Währung, mit dem Euro, ergreifen wir sozusagen Besitz von dem neuen Haus. Wir gehen nicht nur wie in einem Hotel in unser Zimmer, nein, wir gehen in ein Haus, das einer großen Familie gehört, zu der wir gehören wie auch die anderen teilnehmenden Nationen, in dem wir gleichberechtigt leben und unsere Zukunft gestalten.
Meine Damen und Herren, jetzt tritt die Wirtschaftsund Währungsunion in eine neue Phase, die der echten Verwirklichung. Die dreijährige Übergangsphase läuft aus, am 31.12.01 ist Ultimo für die nationalen Währungen. Der Kurs der D-Mark war gegenüber den Währungen der anderen Teilnehmerländer seit langem ausjustiert und steht amtlich fest. Alle kennen wir die magische Zahl von 1,95582 DM für 1 Euro. Dabei verliert niemand etwas, denn es geht nur um eine Währungsumstellung, nicht um eine Währungsreform. Die 1998 unwiderruflich fixierten Kurse sind die Basis für den Umtausch der nationalen also auch unserer deutschen Währung in die gemeinsame Währung den Euro. Es müssen alle Geld- oder Zahlungsgrößen wie Löhne, Preise, Renten, Zinszahlungen, Guthaben, Schulden, Mieten usw. in die neue Währung umgerechnet sein bzw. werden. Die Doppelaussage DM/Euro kennen wir bereits zur Genüge. Aber am Verhältnis der Kaufkraft oder der jeweiligen Einkommen ändert sich dadurch nichts. Es handelt sich um eine rein technische Umstellung. Um diese umfassend zu vollziehen, haben wir heute mit der Drucksache 3/1683 vom 27.06.2001 in erster Lesung den Gesetzentwurf der Landesregierung, das "Thüringer Gesetz zur Umstellung der Geldbeträge von Deutscher Mark in Euro in Rechtsvorschriften". kurz Thüringer Euro-Umstellungsgesetz. Gemäß dem dritten Euroeinführungsgesetz vom 16.12.1999 findet in Deutschland wie natürlich auch in den anderen Mitgliedsländern am 1. Januar 2002 die Umstellung auf den Euro einschließlich seiner Untereinheit Cent statt. Die nationalen Währungseinheiten fallen weg und der Euro wird alleiniges Zahlungsmittel. Um einen kontinuierlichen Wechsel zu
sichern, hat die D-Mark bis zum 28.02.2002 im Zahlungsverkehr noch Gültigkeit. Die Lösung wird im uns vorliegenden Artikelgesetz erläutert und begründet. Angefangen beim Abgeordnetengesetz und endend mit dem Pressegesetz ist alles Denkbare erfasst und wird uns zur Beratung übergeben. Die Umrechnung Deutsche Mark in Euro erfolgt mit dem offiziellen Kurs von 1,95583 nach einer anschließenden Rundung ist das Ergebnis klar. Ganz anders verhält es sich bei den so genannten Signalbeträgen. Eine centgenaue Umrechnung würde die gewünschte Signalwirkung abhanden kommen lassen. Eine Glättung wird deshalb vorgeschlagen, z.B. bei den Kuckucks, die da auch hier wieder draußen am Auto baumeln. Die Landesregierung sieht hierbei jedoch keine Probleme, insbesondere keine Auswirkungen auf den Landeshaushalt. Entscheidend, es gilt grundsätzlich das Prinzip der Vertragskontinuität.
Meine Damen und Herren, es ist daher davon auszugehen, dass alle gesetzlichen und vertraglichen Leistungsverhältnisse, wie Renten, Löhne, Mietverträge usw. weitergelten. Auch an den Zinsen, z.B. Darlehensverträgen ändert sich nichts. Die D-Mark-Beträge werden lediglich durch Euro-Beträge ersetzt. Die Zahlen ändern sich also, aber der Wert bleibt gleich. Die Umstellung auf Euro bedeutet für sich genommen keinen Wegfall der Geschäftsgrundlage.
Meine Damen und Herren, zu Beginn dieses neuen Jahrtausends stehen die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sichtbar und spürbar vor einer erneuten großen Herausforderung. Mit der Wirtschafts- und Währungsunion wird ein weiterer Schritt zur Integration Europas unternommen. Die Einführung einer gemeinsamen europäischen Währung ist die logische Ergänzung zum Binnenmarkt. Ab 1. Januar 2002 wird für die über 300 Mio. Bürger im Euroraum ihr Geld greifbar. Ein historisches Ereignis, von dem wir erst ahnen können, wie tief es ins tägliche Leben aller Menschen einschneiden wird. Ohne Zweifel, der Euro verändert Europa.
Meine Damen und Herren, beim Umtausch von D-Mark in Euro handelt es sich, wie ich bereits betonte, um eine rein technische Umstellung. Sie ändert nichts an der realen Kaufkraft. Die Stabilitätskriterien, die im Vertrag über die Europäische Union vereinbart wurden, stellen sicher, dass die neue Währung genauso stabil sein wird wie die D-Mark. Preisschwankungen, auch Preissteigerungen, die generell nicht auszuschließen sind, siehe Benzinpreise dank der Ökosteuer, sind nicht durch den Euro begründet, sondern sind leider Praktiken der Wirtschaft und der Ergebnislage des Marktes, überwiegend durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Deshalb für uns von besonderem Interesse, die Hüterin über diese Stabilität, die ich angesprochen habe, ist die Europäische Zentralbank. Sie hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und ist nach dem Modell der Deutschen Bundesbank konstruiert. Wie die Bundesbank ist sie vor allem der Geldwertstabilität verpflichtet. Meine Damen und Herren, in 116 Tagen wird das Eurobargeld ausgegeben. Eine Mammutaufgabe, bei der No
tenbanken, Kreditwirtschaft, Handel und öffentliche Verwaltung gleichermaßen gefordert sein werden. Logistik, Information an die Bürger und persönliches Engagement aller Beteiligten erscheint mir als das Wichtigste. In punkto Umstellungserfahrung sind die jungen Bundesländer den alten freilich voraus. Wir haben viele Umstellungen hinter uns, auch schon eine Währungsreform. Da bin ich mir sicher, dass die Umstellung auf den Euro bei uns in Thüringen auch gut klappen wird. Ich wünsche hierzu uns allen ein erfolgreiches Wirken. Eines will ich noch bekunden, die nächste Sommerurlaubsvorbereitung für die meisten von uns wird eine Erleichterung mit sich bringen, kein Geldwechsel mehr, im Euroland zahlen wir mit Euro. Danke schön.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, im Sommer 1992 haben wir in diesem Haus den Staatsvertrag über die Bildung einer gemeinsamen Sparkassenorganisation der Länder Hessen und Thüringen beschlossen und diesem zugestimmt. In diesem Staatsvertrag ist dem Land Thüringen eine Option eingeräumt worden, sich als Mitgewährträger am Stammkapital der Helaba zu beteiligen. Die Landesregierung beabsichtigt nun, diese Option auszunutzen und für 300 Mio. DM einen Anteil von 5 Prozent oder, wie man heutzutage sagt, 5 vom Hundert am Stammkapital der Helaba zu erwerben. Auf den ersten Blick scheint dies ein ungünstiges Ergebnis zu sein, da mit teurem Geld nur ein Minimum an Gesellschafterrechten eingekauft wird. Auf den zweiten Blick offenbart sich hingegen, dass diese geringen Mitwirkungsmöglichkeiten Thüringens nur für das laufende operative Geschäft gelten. Und an dieser Stelle ist das auch gut so, denn typische Bankaufgaben sollten in die Hände der Profis gelegt und nicht vom staatlichen Denken beeinflusst werden.
Die strategisch wichtigen Richtungsentscheidungen dagegen, die von der Bank vorgenommen werden, meine Damen und Herren, wie etwa die mögliche Fusion der Helaba mit irgendeiner anderen Bank oder ein Rechtsformwechsel der Landesbank oder grundlegende Richtungsänderungen der Geschäftspolitik oder das Eingehen von Beteiligungen an sich bedürfen der einstimmigen Zustimmung aller Gewährträger. Im Klartext heißt das: Thüringen hat mit seiner geringen Quote von nur 5 Prozent ein Vetorecht bei sämtlichen Maßnahmen von strategischer Bedeutung für die Gesamtbank. Das ist richtig so und ist gut so.
Hierin erschließt sich der tiefere Sinn für die Beteiligung, denn angesichts der in der Bankenwelt zunehmenden Konzentrationsprozesse ist auch der Tag nicht mehr fern, an dem die Helaba sich einen Partner suchen wird. Das Land möchte bei dieser Partnerwahl im wohlverstandenen Sinne im Landesinteresse ein Wörtchen mitreden und damit sicherstellen, dass eine solche neue Bank
oder mögliche neue Bank auch künftig die Thüringer Wirtschaft unterstützt. Meine Frage dazu oder die Aussage dazu: Wo nehmen wir nun die Mittel dafür her? Die Beteiligung an der Helaba soll mittels der Veräußerung von Wohnbauvermögen des Freistaats Thüringen refinanziert werden. Dieses Vermögen besteht bekanntlich zum größten Teil aus haushaltsfinanzierten Darlehensforderungen der Bayrischen Landesbodenkreditanstalt, kurz Labo genannt. Die Tilgungsleistungen und Zinsen auf diese Forderungen hat die Labo an den Freistaat abzuführen, so dass dieser letztlich wirtschaftlicher Inhaber der Forderungen ist.
Meine Damen und Herren, auch hier scheint die Veräußerung dieses Vermögens auf den ersten Blick kein lukrativer Handel zu sein. Für Forderungen in Höhe von 724 Mio. DM erhält nämlich der Freistaat nur einen Kaufpreis von rund 327/328 Mio. DM. Doch muss hier darauf geachtet werden, dass man nicht Äpfel mit Birnen vertauscht. Die 724 Mio. DM hätte der Freistaat ohne Verkauf nicht sofort erhalten, sondern über einen Zeitraum von 30 Jahren in Jahresraten von rund 24 Mio. DM bekommen. Im Fall einer sofortigen Realisierung dieses Gegenwertes sind leider, jedoch selbstverständlich Abschläge hinzunehmen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich deshalb abschließend Folgendes sagen: Für die Finanzierung der Helaba-Beteiligung ist mir persönlich ein Verkauf eines Teils des Wohnbauvermögens lieber als eine Erhöhung der Nettokreditaufnahme oder gar ein Verkauf der restlichen Jenoptik-Aktien, denn wir tauschen ein totes Kapital, dessen Verwendung sich nur noch auf die Rückflüsse in den allgemeinen Haushalt beschränkt, gegen eine werthaltige Kapitalbeteiligung mit Gestaltungsrechten. Dies erscheint mir im Interesse einer aktiven Rolle unserer Politik die allemal sinnvollere Variante.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch auf einen Änderungsantrag der CDU-Fraktion aufmerksam machen. Nummer 3 des Antrags der Landesregierung wird wie folgt geändert:
3. Der Landtag stimmt zu, dass im Haushaltsjahr 2000 eine Rücklage in Höhe von 27,5 Mio. DM gebildet wird.
Begründen will ich diese Änderung wie folgt: Die Unabweisbarkeit der überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 27,5 Mio. DM im Haushaltsjahr 2000 ist nicht gegeben. Die Mittel sollen deshalb einer Rücklage zugeführt werden, die im Haushaltsjahr 2001 aufgelöst wird.
Meine Damen und Herren, die Änderungsanträge für den Doppelhaushalt liegen bei der Verwaltung vor und werden im Rahmen der Haushaltsbearbeitung mit bearbeitet. Ich bedanke mich.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, im Zusammenhang mit der anstehenden EU-Osterweiterung müssen die Entscheidungsstrukturen innerhalb der Europäischen Union reformiert werden. Dabei geht es auch darum, Vertragsmaterien aus der einstimmigen Beschlussfassung in Abstimmung mit Mehrheit zu überführen. In diesem Prozess muss darauf geachtet werden, dass die Zuständigkeiten der Länder sichergestellt werden. Der Europäische Rat, der heute und morgen in Biarritz zusammenkommt, wird sich mit dem Stand der Regierungskonferenz zur Reform der Institution der EU auseinander setzen und das weitere Vorgehen festlegen. Die Ministerpräsidenten der Länder haben gefordert, die Abgrenzung der Kompetenzen auf die Tagesordnung der laufenden Regierungskonferenz zu setzen. Eine klare Abgrenzung, meine Damen und Herren, der Kompetenzen zwischen Europa, Bund, Ländern und Kommunen ist zwingend notwendig. Aus diesem Grunde hält die CDU-Fraktion es für notwendig, dass sich der Landtag zeitnah mit diesen institutionellen Reformen in der EU befasst. Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, am 15. März 2000 hat die Landesregierung in der 12. Sitzung des Thüringer Landtags mit der Drucksache 3/406 den Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf eingebracht. Der Landtag hat den Gesetzentwurf zur Beratung an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Schon vor der ersten Beratung im Plenum hatte sich der Haushalts- und Finanzausschuss in seiner 9. Sitzung am 10. März 2000 auf eine Anhörung zum Gesetzentwurf verständigt. Am Rande des Plenums - am 16. März 2000 - beschloss der Ausschuss, die Präsidentin des Thüringer Landtags Frau Christine Lieberknecht, den Thüringer Rechnungshof, den Gemeinde- und Städtebund Thüringen, den Thüringer Landkreistag und den Bund der Steuerzahler Thüringen e.V. zum Gesetzentwurf anzuhören. Für die Meinungsbildung der Abgeordneten zum Gesetzentwurf standen ausführliche Stellungnahmen des Thüringer Rechnungshofs, des Thüringer Steuerzahlerbundes und der Präsidentin des Thüringer Landtags zur Verfügung. Der Landkreistag begrüßte, ohne eine eigene Stellungnahme abzugeben, den Gesetzentwurf der Landesregierung. Der Gemeinde- und Städtebund forderte Verwaltungsvereinfachungen bei den Zuwendungen des Landes an die Kommunen, die §§ 23 und 44 betreffend, bzw. eine stärkere Pauschalierung von Zuwendungen. Die Gewerkschaft öffentliche Dienste, Transport und Verkehr Thüringens äußerte sich schriftlich zu der Neufassung des § 7 - Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit - und erhob Bedenken zur Vereinfachung von Privatisierungsentscheidungen. In der Anhörung am 12. Mai 2000 unterstrichen die Vertreter der geladenen Verbände und Vereine im Wesentlichen noch einmal ihre schriftlich vorgelegten Stellungnahmen. Zur Ausschusssitzung am 30. Juni 2000 lagen den Abgeordneten Änderungsanträge aller drei im Landtag vertretenen Fraktionen vor. In den Beratungen des Haushalts- und Finanzausschusses wurde drei Änderungsanträgen der SPD zugestimmt sowie 12 Änderungsanträge der SPD und 10 Än
derungsanträge der PDS abgelehnt. Den Änderungsanträgen der CDU-Fraktion in der Vorlage 3/330 wurde ohne Gegenstimme bei einigen Enthaltungen zugestimmt. Einige Änderungsanträge wurden von den einbringenden Fraktionen zurückgezogen, da sie entweder mit den Anträgen anderer Fraktionen übereinstimmten oder weitergehenden Inhalts waren. Die Frage von Privatisierungen, insbesondere echter Privatisierung, und der zu wahrenden Beteiligung des Parlaments wurden in der Anhörung besonders thematisiert. Die Landtagspräsidentin hat in dieser Frage ein stärkeres Mitspracherecht des Parlaments zur Diskussion gestellt. Die CDU-Fraktion hat sich mehrheitlich für den Vorschlag der Landesregierung entschieden, der eine generelle Prüfung der Privatisierung vorsieht. Des Weiteren wurde über die Möglichkeiten der Erweiterung der Deckungsmöglichkeiten diskutiert. Die Landtagspräsidentin empfahl, die Regelung des § 4 des Haushaltsgesetzes 2000 in die LHO zu übernehmen. Die Abgeordneten der CDUFraktion lehnten jedoch dies mit dem Hinweis ab, diese Regelungen auch weiterhin in die jährlichen Haushaltsgesetze zu übernehmen. Überhaupt wurden die grundsätzlichen Standpunkte der Flexibilisierung in Fragen der Deckungs- und Übertragungsmöglichkeiten ausgiebig diskutiert.
Der Rechnungshof und die Landtagspräsidentin wiesen darauf hin, dass mit den Regelungen im Entwurf der Landesregierung bestimmte Rechte des Parlaments eingeschränkt werden. Die CDU-Fraktion ist in diesen Fragen jedoch den Vorschlägen der Landesregierung gefolgt.
Eine Frage, die in den letzten Jahren schon immer eine Rolle bei den Beratungen zur Entlastung der Landesregierung und des Rechnungshofes gespielt hat, ist der Stellenwert der Stellungnahme der Landesregierung im Entlastungsverfahren. Die CDU-Fraktion ist den Anträgen der Opposition jedoch nicht gefolgt, dass die Entlastung der Landesregierung nur auf Grundlage der Bemerkungen des Rechnungshofs erfolgt und der Stellungnahme der Landesregierung nur beratender Charakter zufällt. Folgenden Änderungen am Regierungsentwurf wurde auf Antrag der CDU-Fraktion zugestimmt:
1. In § 7 Abs. 5 die Festlegung einer Erfolgskontrolle während und nach Durchführung von Privatisierungen.
2. In § 14 Abs. 1 Nr. 3 die Pflicht zur Vorlage einer Übersicht über die Ist-Besetzung von Planstellen, Stellen und Arbeiterstellen im Haushaltsplan.
3. In § 16 Satz 2 die Pflicht zur unmittelbaren Bekanntgabe von unvorhersehbaren Verpflichtungsermächtigungen.
4. In § 37 Abs. 1 die Regelung, unter welchen Voraussetzungen es bei unvorhersehbaren Ausgaben keines Nachtragshaushalts bedarf.
5. In § 88 Abs. 1 die Möglichkeit der Prüfung von obersten Landesbehörden durch die Rechnungsprüfungsstellen.
6. In § 91 Abs. 1 die Schaffung einer Regelung, die dem Rechnungshof die Möglichkeit eröffnet, bei Zuwendungsempfängern zu prüfen, die Zuwendungen aufgrund eines Gesetzes erhalten.
Folgenden Änderungsanträgen auf Antrag der SPD wurde zugestimmt:
1. In § 18 Abs. 1 Satz 1 wurden die für die Kreditaufnahme relevanten Investitionen durch das Wort "eigenfinanzierte" ergänzt. Die Landesregierung wies darauf hin, dass es bisher auch schon gängige Praxis war, dass Investitionszuweisungen vom Bund und von der EU nicht in die Bemessungsgrundlage für die Kreditfinanzierung einbezogen wurden.
2. Nach intensiver Diskussion und Abstimmung mit dem Rechnungshof und der Landesregierung wurde in § 26 Abs. 1 ein neuer Satz 3 eingefügt, der die Darstellung von Planstellen und Stellen in den Wirtschaftsplänen der Landesbetriebe vorsieht.
3. In § 85 Abs. 1 wurde neu geregelt, dass den Übersichten der Haushaltsrechnung eine Gruppierungs- und Funktionsübersicht zu den Soll- und Ist-Beträgen beigefügt wird.
Meine Damen und Herren, der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs in der Drucksache 3/406 unter Beachtung der Beschlussempfehlung in der Drucksache 3/804. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Verehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, ich habe mich schon zurückgelehnt und wollte nichts mehr sagen. Jetzt aber in Ergänzung zu dem Bericht über die Oma von Frau Tasch möchte ich eigentlich nur noch etwas vorlesen:
"Flinsberg - Zdrój, den 9. Juli 1945 - Sonderbefehl
Laut Befehl der polnischen Regierung wird befohlen:
1. Am 10. Juli 1945" - also einen Tag danach - " ab 7.00 bis 9.00 Uhr wird eine Umsiedlung der deutschen Bevölkerung stattfinden. Zu diesem Zweck haben sich alle Deutschen auf dem Sportplatz einzufinden.
2. Die deutsche Bevölkerung wird in das Gebiet westlich des Flusses Neiße umgesiedelt."
So war die Umsiedlung halt.
"3. Jeder Deutsche darf so viel mitnehmen, wieviel er tragen kann.
4. Kein Transportwagen, keine Ochsen, Pferde usw. wird erlaubt.
5. Das ganze lebendige und tote Inventar bleibt als Eigentum der polnischen Regierung zurück.
6. Nichtausführung des Befehls wird mit dem Tode bestraft.
Garnisionskommandant, gez. Zinkowski, Oberst"
Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, wie in den vorangegangenen Jahren üblich, wurde der Antrag der Landesregierung in Drucksache 2/3384 auf Entlastung für das Haushaltsjahr 1997 zusammen mit dem Antrag des Rechnungshofs in der Drucksache 2/3361 vorab zur Beratung an den Haushaltsund Finanzausschuss überwiesen. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat die Anträge zusammen mit dem Bericht des Rechnungshofs gemäß Artikel 103 Abs. 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen - Drucksache 2/3738 sowie der Stellungnahme der Landesregierung gemäß § 97 Abs. 1 Satz 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung - Drucksache 2/3914 - in seiner 8. Sitzung am 18. Februar 2000 ausführlich beraten und in der 9. Sitzung am 10. März 2000 die Ihnen in der Drucksache 3/426 vorliegende Beschlussempfehlung beraten und beschlossen.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank an dieser Stelle an die Landesregierung für die Erstellung der Synopse in der Drucksache 2/3914, die die Beratung zu diesem umfänglichen Thema erheblich erleichterte. Mein
Dank gilt selbstverständlich auch den Mitarbeitern der Landtagsverwaltung sowie dem Rechnungshof für seine unterstützende Beratung und nicht zu vergessen den Mitarbeitern in den Fraktionen. Die Landtagswahlen im letzten Jahr und der zügig zu beratende Haushalt 2000 haben leider dazu geführt, dass wir erst jetzt, im Jahr 2000 selbst, die Entlastung für das Haushaltsjahr 1997 erteilen können.
Es bestand jedoch Konsens bei allen Fraktionen, das Entlastungsverfahren nicht mit den Beratungen zum Haushalt 2000 parallel durchzuführen, da ansonsten eine gründliche Beratung nicht gewährleistet worden wäre. Auch wurde in diesem Jahr das Entlastungsverfahren auf zwei Ausschuss-Sitzungen verteilt, so dass über die Textziffern und die Beschlussempfehlung getrennt diskutiert werden konnte. Den zahlreichen Nachfragen der Abgeordneten standen 54 Vertreter seitens der Landesregierung und des Thüringer Rechnungshofs zur Verfügung. Dies unterstreicht die Bedeutung, die die Prüfung der Verwendung der Landesfinanzen auf der Ebene der Exekutive findet. Dort, wo nicht sofort eine Antwort gegeben werden konnte, sind im Ausschuss bis zur Beratung der Beschlussempfehlung die entsprechenden Antworten nachgereicht worden bzw. wurden die Antworten in der Sitzung am 10. März 2000 gegeben. Einige Zuarbeiten des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit werden allerdings noch nachgereicht.
Sehr geehrte Damen und Herren, alle drei im Landtag vertretenen Fraktionen haben einen Vorschlag zur Beschlussempfehlung vorgelegt. Sie schlagen dem hohen Hause Folgendes vor:
1. Der Landtag erteilt der Landesregierung gemäß Artikel 102 Abs. 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 114 der Thüringer Landeshaushaltsordnung Entlastung.
2. Der Landtag nimmt von der Unterrichtung durch den Thüringer Rechnungshof und der Stellungnahme der Landesregierung zu den Bemerkungen 1999 zur Haushaltsund Wirtschaftsführung mit Bemerkungen zur Haushaltsrechnung 1997 - Drucksachen 2/3738 und 2/3914 - Kenntnis.
3. Der Landtag erteilt dem Thüringer Rechnungshof nach § 101 LHO die Entlastung für das Haushaltsjahr 1997.
Hinsichtlich der Feststellung und Forderung des Haushalts- und Finanzausschusses an die Landesregierung gab es jedoch unterschiedliche Auffassungen der Fraktionen. Sie lagen jedoch nicht so weit auseinander, dass man von grundsätzlichen Differenzen sprechen kann, teilweise lagen sogar wortgleiche Empfehlungen vor. Dies spiegelte sich auch in dem Abstimmungsverhalten zu den einzelnen Textziffern wider. Die Opposition konnte zwar nicht in allen Punkten den Vorschlägen der Regierungsfraktion folgen, aber nur in wenigen Punkten stimmte man gegen den Vorschlag der CDU-Fraktion. Der Empfehlung des Haushaltsund Finanzausschusses hinsichtlich der Feststellungen und Forderungen in Abschnitt II der Beschlussempfehlung wurde deshalb auch ohne Gegenstimme zugestimmt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich empfehle Ihnen deshalb die Zustimmung namens des Haushalts- und Finanzausschusses zur Drucksache 3/427.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, die Steuervorschläge der Bundesregierung veranlassen uns, da sie die Lebensinteressen auch unserer Thüringer Bürgerinnen und Bürger, aber auch unsere Thüringer Unternehmen und nicht zuletzt auch unsere Thüringer Kommunen sowie den Landeshaushalt betreffen, zu einer näheren Betrachtung.
Nachbessern, das war und ist das Leitmotiv dieser rotgrünen Regierung in Berlin. Nichts ist zu sehen von einer Steuerreform aus einem Guss. Das, was Herr Eichel vorgelegt hat, kann man nur als Flickwerk bezeichnen, die Weichen sind falsch gestellt. Die versprochene Nettoentlastung möchte ich kurzum als Mogelpackung bezeichnen.
Was dem Bürger als Nettoentlastung verkauft wird, zieht rotgrün ihm über die so genannte Ökosteuer zum großen Teil wieder aus der Tasche. Die Steuersystematik bleibt auf der Strecke. Selbstverständlich, schaut man sich die Vorschläge zur Reform der Unternehmensbesteuerung an, kann man leicht feuchte Augen bekommen und denken, toll, Absenkung der Körperschaftssteuer auf 25 Prozent, Belastung nur der halben Dividende, Entlastung von Personengesellschaften durch Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommenssteuer und Absenkung des Einkommenssteuertarifs sowie steuerfreie Veräußerungsgewinne. Schaut man jedoch genauer hin, meine Damen und Herren, dann werden aus den feuchten Augen Tränen der Mutlosigkeit.
Die Reform erfüllt nur in wenigen Teilen die Erwartungen, die an eine umfassende Steuerreform gestellt werden und die den Standort Deutschland wieder an die Weltspitze bringen. Sie richtet sich in erster Linie gegen den Unternehmer, während im Unternehmen das angesammelte Kapital zwecks Einrichtung zusätzlicher Arbeitsplätze geschont werden soll.
Diese Weichenstellung hat die Reform jedoch unnötig verkompliziert und in den verschiedenen Teilen ist sie wahrscheinlich sogar verfassungswidrig. Dies gilt insbesondere für die starke Tarifspreizung zwischen einbehaltenen und ausgeschütteten Gewinnen und anderen Einkünften für die Einführung einer so genannten Betriebsunternehmenssteuer und die Abschaffung des Anrechnungsverfahrens.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, eine durchgreifende Steuerreform muss einfach und gerecht sein und niedrige Steuersätze haben.
Die Steuerpflichtigen müssen gleich behandelt werden. Diese Grundsätze verletzt der vorgelegte Entwurf der Bundesregierung. Die Optionsmöglichkeit, bei der keiner weiß, welche Risiken sie bringt, mit der Einführung einer Doppelbesteuerung durch das Halbeinkünfteverfahren und mit einer verfassungsmäßig riskanten Anrechnung der Gewer
besteuer führt zu viel Unsicherheit bei den Betroffenen.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte feststellen: Das Modell der Bundesregierung ist eine Steuersenkung in Trippelschritten, von denen keine nennenswerten Impulse auf die Wirtschaft ausgehen.
2. Der unverhofft starke Kurssprung an den deutschen Börsen nach Bekanntwerden der Pläne zur Steuerbefreiung von Veräußerungsgewinnen aus Kapitalbeteiligungen zeigt, wem diese Vorhaben nutzen - den großen Kapitalgesellschaften. Die Unternehmensstruktur in Deutschland besagt jedoch, dass ca. 85 Prozent der Unternehmen keine Kapitalgesellschaften sind. Auch in Thüringen spiegelt sich diese Struktur wider, ca. 83 Prozent der Thüringer Unternehmen sind Personenunternehmen.
3. Statt durch eine durchgehende und kräftige Senkung der Einkommenssteuersätze sollen diese Unternehmen durch neue Sondertatbestände wie der Optionsmöglichkeit zur Körperschaftssteuer und der Gewerbesteueranrechnung, die das ohnehin komplizierte deutsche Steuerrecht weiter komplizieren, entlastet werden. Der Haken daran ist jedoch der, dass gerade die vielen Kleingewerbetreibenden mit Gewinnen unter 48.000 DM pro Jahr, die keine Gewerbesteuer zahlen und somit auch nicht anrechnen können, keine nennenswerte Entlastung erfahren. Denn auch eine Option ist für diese Unternehmen nicht sinnvoll.
4. Das Halbeinkünfteverfahren belastet den Durchschnittsaktionär. Selbst wenn der steuerpflichtige Teil der Dividenden aufgrund des Sparfreibetrags nicht besteuert wird, erhöht sich der persönliche Steuersatz durch die Einbeziehung des steuerfreien Dividendenteils in den Provisionsvorbehalt und damit die steuerliche Belastung.
5. Großunternehmen in der Rechtsform von Kapitalgesellschaften, die nach Fusionen Tausende von Arbeitsplätzen streichen, erhalten dagegen noch das Steuergeschenk der Steuerbefreiung für die Veräußerung ihrer Kapitalbeteiligungen.
Lassen Sie mich, wenn die Zeit so drängt, zum Schluss kommen.
Wir wissen, dass es bei den Verhandlungen im Bundesrat dank des Wählerwillens doch eine Situation gibt, die uns merklich auf diese Probleme aufmerksam machen lässt. Und ich gehe davon aus, dass das, was jetzt die Bundesregierung vorgelegt hat mit den Steuerbeschlüssen, die wir vor drei Jahren bereits als Union vorgelegt haben, doch hier an der Stelle zu einem soliden Kompromiss kommen kann und das verhilft uns weiter...
Ich bin schon zu Ende.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, am 21. Januar dieses Jahres behandelte der Haushaltsund Finanzausschuss in seiner 7. Sitzung das Thüringer Gesetz zur Regelung des Kirchensteuerwesens in der Drucksache 3/137. Im Rahmen der Aussprache wurde auch die Vorlage 3/107 mit den Änderungsvorschlägen der CDU-Fraktion zu diesem Gesetz besprochen. Im Er
gebnis empfiehlt Ihnen, meine Damen und Herren, der Haushalts- und Finanzausschuss die Annahme des Gesetzentwurfs mit den entsprechenden Änderungen gemäß Drucksache 3/270. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.