Ulrich Siegmund
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Danke schön, Herr Präsident. - Der Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 7/5251 wurde in der 86. Sitzung des Landtages am 21. November 2019 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration überwiesen. Mitberatend wurden die Ausschüsse für Recht, Verfassung und Gleichstellung, für Finanzen sowie für Inneres und Sport beteiligt.
Mit der Neufassung des derzeit noch geltenden Gesetzes soll den rechtlichen und gesellschaftlichen Veränderungen Rechnung getragen, soll die psychiatrische Versorgung der Betroffenen verbessert und sollen ihre Rechte gestärkt werden. Es sollen Rahmenbedingungen für eine umfassende, wohnortnahe und vor allem bedarfsgerechte psychiatrische Versorgung mit neuen Strukturen geschaffen werden.
Dazu gehören insbesondere der flächendeckende Ausbau der Gemeindepsychiatrie, die Schaffung einer Psychiatrieplanung im Sinne einer psychiatrischen Versorgungsstrategie und die Regelung des Einsatzes von Psychiatriekoordinatorinnen und -koordinatoren in allen Landkreisen und kreisfreien Städten. Verschiedene Regelungen sollen erneuert bzw. überarbeitet werden, zum Beispiel die Berufung von ehrenamtlichen Patientenfürsprechern oder die Regelung zur Möglichkeit einer Zwangsbehandlung.
Der federführende Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration hat sich in der 46. Sitzung am 15. Januar 2020 darauf verständigt, eine Anhörung zu dem Gesetzentwurf durchzuführen. Zum Kreis der Eingeladenen für die umfangreiche öffentliche Anhörung gehörten unter anderem Vertreter des Landespsychiatrieausschusses, der Medizinischen Fakultät der Universität Magdeburg, der kommunalen Spitzenverbände, der Liga der Freien Wohlfahrtspflege, der Krankenkassen, des Sozialpsychiatrischen Dienstes der Stadt Magdeburg sowie der Psychiatrie- und Suchtkoordination des Landkreises Saalekreis.
Die Anhörung fand in der 48. Sitzung am 19. Februar 2020 statt. Die Gäste begrüßten die Novellierung des Gesetzes und äußerten sich sehr ausführlich zum vorliegenden Gesetzentwurf mit entsprechenden Anmerkungen zu einzelnen Passagen, Paragrafen und mit Änderungsempfehlungen.
Im Anschluss an die Anhörung hat sich der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration im nichtöffentlichen Teil seiner Sitzung insbesondere
über das weitere Verfahren verständigt. Es wurde vereinbart, die Beratung über den Gesetzentwurf in der Sitzung am 15. April 2020 durchzuführen. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst wurde zudem gebeten, seine Änderungsempfehlungen so rechtzeitig vorzulegen, dass diese von den Fraktionen bei der Sitzungsvorbereitung berücksichtigt werden können.
Aufgrund der Coronapandemie fand die 50. Sitzung am 15. April 2020 im Rahmen einer Telefonkonferenz mit einer sehr verkürzten Tagesordnung statt. Die Beratung über den in Rede stehenden Gesetzentwurf wurde deshalb auf die darauffolgende Sitzung verschoben.
In der 51. Sitzung am 3. Juni 2020 führte der federführende Ausschuss eine Beratung mit dem Ziel durch, eine vorläufige Beschlussempfehlung zu erarbeiten. Dazu lag ihm als Beratungsgrundlage die ihm vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst am 5. Mai 2020 zugesandte Synopse mit Änderungsvorschlägen vor, welche zuvor mit dem Sozialministerium einvernehmlich abgestimmt worden waren.
Des Weiteren lag ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vor, der sich auf mehrere Paragrafen des Gesetzentwurfes bezog. So beantragte die Fraktion DIE LINKE zum Beispiel, die Einsetzung einer ehrenamtlichen Stelle einer Patientenfürsprecherin oder eines Patientenfürsprechers - § 6 - und die Bildung von gemeindepsychiatrischen Verbünden - § 7 - verbindlicher im Gesetz zu verankern. Auch eine regelmäßige Evaluation des Gesetzes war aus der Sicht der Fraktion DIE LINKE erforderlich, um seine Wirksamkeit zu überprüfen.
Schwerpunkt der Beratung in der 51. Sitzung des federführenden Ausschusses waren Nachfragen an den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst zu einigen seiner Änderungsvorschläge.
Der Ausschuss verständigte sich sodann einstimmig auf eine vorläufige Beschlussempfehlung, welche einerseits aus der Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes und andererseits aus dem noch nicht zur Abstimmung gebrachten Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE bestand. Die drei mitberatenden Ausschüsse wurden gebeten, beides in ihre Beratungen einzubeziehen und ihre Beschlussempfehlungen zu erarbeiten.
Der mitberatende Ausschuss für Finanzen hat sich mit dem Gesetzentwurf und der vorläufigen Beschlussempfehlung in der 91. Sitzung am 24. Juni 2020 befasst. Im Ergebnis seiner Beratung empfahl er mit 6 : 0 : 4 Stimmen die Annahme des Gesetzentwurfes in der vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst in der Synopse vorgeschlagenen Fassung. Der Änderungsantrag
der Fraktion DIE LINKE fand bei 2 : 8 : 0 Stimmen keine Mehrheit.
Der mitberatende Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich mit dem Gesetzentwurf und der vorläufige Beschlussempfehlung in der
50. Sitzung am 27. August 2020. Er empfahl mit 8 : 0 : 2 Stimmen ebenfalls die Annahme des Gesetzentwurfes in der vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst in der Synopse vorgeschlagenen Fassung. Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE fand bei 2 : 6 : 2 Stimmen auch dort nicht die erforderliche Mehrheit.
Vom mitberatenden Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung lag dem federführenden Ausschuss keine Beschlussempfehlung vor. Dort wurden der Gesetzentwurf und die vorläufige Beschlussempfehlung zunächst auf die Tagesordnung der 43. Sitzung am 26. Juni 2020 gesetzt, aber zu Beginn der Sitzung auf Antrag der Koalitionsfraktionen wieder von der Tagesordnung abgesetzt. Begründet wurde dieses Vorgehen mit weiterhin bestehendem Abstimmungsbedarf. Eine Befassung mit dem in Rede stehenden Gesetzentwurf fand im Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung seitdem nicht mehr statt.
Da die laut § 29 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Landtages eingeräumte Frist von vier Kalenderwochen für die Abgabe einer Stellungnahme überschritten worden war, hat sich der federführende Ausschuss ohne Vorliegen einer Stellungnahme des Rechtsausschusses in der 53. Sitzung am 2. September 2020 erneut und abschließend mit dem Gesetzentwurf befasst. Das Ziel der Beratung war die Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Landtag.
Dazu lag ihm als Beratungsgrundlage ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen vor, der sich auf mehrere Paragrafen des Gesetzentwurfes in der Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung bezog. Dieser Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen deckte sich teilweise mit dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vom 2. Juni 2020 und enthielt weitere Änderungsvorschläge, die auch redaktioneller Art waren.
Der Ausschuss stimmte zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE ab. Dieser fand bei 1 : 11 : 0 Stimmen keine Mehrheit. Danach wurde der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit 11 : 0 : 1 Stimmen angenommen.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde daraufhin vom federführenden Ausschuss in der vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst vorgeschlagenen geänderten Fassung sowie mit den in der Abschlussberatung angenommenen Änderungen der Koalitionsfraktionen mit 11 : 0 : 1 Stimmen beschlossen.
Dem Plenum liegt heute in der Drs. 7/6551 die Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf über Hilfen und Schutzmaßnahmen für Personen mit einer psychischen Erkrankung des Landes Sachsen-Anhalt vor.
Im Namen des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration bitte ich um Ihre Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung und bedanke mich ganz herzlich für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Präsident. Nur zur Information: Ich vertrete Frau Dr. Späthe, die heute nicht anwesend ist.
Der Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/6120 wurde in der 103. Sitzung des Landtages am 12. Juni 2020 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration überwiesen. Mitberatend war der Finanzausschuss beteiligt.
Mit dem Antrag soll die Landesregierung aufgefordert werden, nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen, um den Eltern, deren Kinder ab der Einführung des eingeschränkten Regelbetriebes am 2. Juni 2020 nicht den vertraglich vereinbarten Betreuungsumfang erhalten, aber die gesamten Kostenbeiträge aufbringen müssen, den dadurch entstehenden Differenzbetrag zu erstatten.
Des Weiteren sollen den Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen die Mehrbelastungen, die ihnen durch die Umsetzung der Hygienevorschriften des Landesjugendamtes vom 26. Mai 2020 entstehen, finanziell erstattet bekommen.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration hat sich mit dem Antrag erstmals in der 52. Sitzung am 1. Juli 2020 befasst. Dazu lag ihm ein Vorschlag für eine vorläufige Beschlussempfehlung der Koalitionsfraktionen vor.
Darin wird in Nr. 1 auf den gemeinsamen Erlass des Ministeriums für Inneres und Sport und des Sozialministeriums verwiesen, nach dem das Land die Kostenbeiträge für den Monat April für alle Eltern und für Mai für jene Eltern übernimmt, deren Kinder sich nicht in der Notbetreuung befanden.
Nr. 2 des Vorschlags der Koalitionsfraktionen enthält die Aussage, dass die kommunalen Spitzenverbände etwaige Mehrbelastungen der örtlichen Träger der Kindertageseinrichtungen durch die Umsetzung der Hygienevorschriften bereits in der Finanzstrukturkommission angemeldet haben. Dies soll im Sozialausschuss diskutiert werden und eine Finanzierung im Rahmen des Nachtragshaushaltes geprüft werden.
Der Vorschlag der Koalitionsfraktionen wurde mit 10 : 2 : 0 Stimmen angenommen und als vorläufige Beschlussempfehlung dem mitberatenden Finanzausschuss zugeleitet.
Der Ausschuss für Finanzen hat sich in der 92. Sitzung am 15. Juli 2020 mit dem Antrag und der vorläufigen Beschlussempfehlung befasst. Im Ergebnis seiner Beratung hat er sich der vorläufigen Beschlussempfehlung mit einer Änderung angeschlossen. Er empfahl, einer Anregung des Landesrechnungshofes folgend, der Nr. 2 den Satz „Etwaige Minderbelastungen sind zu berücksichtigen.“ anzufügen. Diese Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen wurde mit 8 : 2 : 0 Stimmen angenommen.
Die abschließende Beratung im federführenden Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration fand in der 53. Sitzung am 2. September 2020 statt. Dazu lag ihm die genannte Beschlussempfehlung des mitberatenden Ausschusses vor.
Die vom Ausschuss für Finanzen empfohlene Ergänzung in Nr. 2 der vorläufigen Beschluss
empfehlung wurde mit 8 : 1 : 3 Stimmen angenommen.
Der Antrag in der Drs. 7/6120 wurde sodann mit 8 : 1 : 3 Stimmen in der Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung einschließlich der beschlossenen Ergänzung in Nr. 2 als Beschlussempfehlung an den Landtag verabschiedet. Diese Beschlussempfehlung liegt dem Plenum heute in der Drs. 7/6549 vor. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. - Liebe Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/5928 wurde in der 98. Sitzung des Landtages am 30. März 2020 federführend in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration sowie zur Mitberatung in den Ausschuss für Finanzen überwiesen.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll sichergestellt werden, dass bei einer staatlich angeordneten Schließung von Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen, wodurch die Eltern das Angebot der Förderung und Betreuung nicht in Anspruch nehmen können, keine Kostenbeiträge nach § 13 Abs. 1 KiFöG erhoben werden. Des Weiteren sollen die den Trägern und den Tagespflegepersonen dadurch verursachten Einnahmeausfälle auf Antrag und mittels eines entsprechenden Nachweises vom Land vollständig erstattet werden.
Der federführend zuständige Sozialausschuss hat sich erstmals in der 50. Sitzung am 15. April 2020 im Rahmen einer Telefonkonferenz mit dem Gesetzentwurf befasst, um eine vorläufige Beschlussempfehlung zu erarbeiten. Die Koalitionsfraktionen kündigten an, den Gesetzentwurf aus zwei Gründen abzulehnen: zum einen, weil die Landesregierung inzwischen mit einem entsprechenden Erlass die Eltern, die von der Schließung der Kindertagesstätten und Tagespflegestellen betroffen sind, von der Erstattung der Beiträge freigestellt hat, und zum anderen, weil im Gesetzentwurf unter Nr. 2 nicht die Träger und Tageseinrichtungen, sondern die Kommunen hätten verankert werden müssen, da diese, so die Koalition, verantwortlich im Sinne des Gesetzes sind. Der Ausschuss beschloss sodann bei 6 : 3 : 0 Stimmen, den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE abzulehnen.
Der Ausschuss für Finanzen hat sich in der 87. Sitzung am 29. April 2020 mit dem Gesetzentwurf und der vorläufigen Beschlussempfehlung befasst. Im Ergebnis seiner Beratung hat er sich der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses, das heißt, der Ablehnung des Gesetzentwurfes, mit 7 : 5 : 0 Stimmen angeschlossen.
Die abschließende Beratung des federführend zuständigen Sozialausschusses fand in der 51. Sitzung am 3. Juni 2020 statt. Hierzu lag dem Ausschuss die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen vor. Die Fraktion DIE LINKE bekräftigte nochmals ihre Intention, mit der Regelung per Gesetz auch bei eventuellen späteren von staatlicher Seite angeordneten Schließungen von Kindertagesstätten und Tagespflegestellen von Anfang an Rechtssicherheit für Eltern und Kommunen zu schaffen.
Der Sozialausschuss beschloss im Ergebnis seiner Gesetzesberatung mit 7 : 4 : 0 Stimmen, dem Landtag zu empfehlen, den Entwurf eines Sechstens Gesetzes zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/5928 abzulehnen. Die Beschlussempfehlung liegt dem Plenum heute in der Drs. 7/6126 vor. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Kollegen! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/4143 wurde vom Plenum in der 69. Sitzung am 4. April 2019 zur Beratung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration überwiesen. Mitberatende Ausschüsse wurden nicht bestimmt.
Die Landesregierung soll aufgefordert werden, mit den kommunalen Spitzenverbänden Gespräche mit dem Ziel zu führen, gleichwertige Rahmenbedingungen für Pflegeeltern in Sachsen-Anhalt zu schaffen und damit den Beschluss des Landtages in der Drs. 7/430 vom 30. September 2016 umzusetzen.
Außerdem soll die Landesregierung aufgefordert werden, im Zuge der Haushaltsaufstellung für die Jahre 2020 und 2021 die institutionelle Förderung des Landesverbandes für Pflege- und Adoptiveltern Sachsen-Anhalt e. V. zu ermöglichen.
Des Weiteren soll sich der Landtag in einem ersten Schritt für den Ausbau der Hilfen und der Unterstützung für Alleinerziehende aussprechen. Dazu soll die Landesregierung einen Maßnahmenkatalog erstellen und im Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration berichten.
Der genannte Ausschuss hat sich in der 42. Sitzung am 13. November 2019 mit dem Antrag befasst. Dazu lag ihm der Entwurf einer Beschlussempfehlung der Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor.
Dieser hatte zum Inhalt, die Förderung des Landesverbandes der Pflege- und Adoptiveltern im Rahmen des Doppelhaushaltes 2020/2021 zu prüfen sowie den regelmäßigen und anlassbezogenen Austausch mit den Verbänden der öffent
lichen Jugendhilfe weiterhin fortzusetzen und gegebenenfalls zu intensivieren. Außerdem soll ein Dialog mit den örtlichen Trägern der Jugendhilfe zur besseren Gestaltung der zusätzlichen Bedarfe der Pflege- und Adoptivfamilien und zu den personellen Bedarfen und Mindestmaßen der Jugendämter für die Beratung, Betreuung und Begleitung von Pflege- und Adoptiveltern aufgenommen werden.
Ein Schwerpunkt der Diskussion im Ausschuss war das Thema der Förderung des Landesverbandes der Pflege- und Adoptiveltern. Der Ausschuss übernahm im Ergebnis der Beratung den Entwurf der Koalitionsfraktionen und verabschiedete eine entsprechende Beschlussempfehlung mit 7 : 0 : 5 Stimmen.
Die Beschlussempfehlung liegt dem Landtag nun in der Drs. 7/5254 vor. Im Namen des Ausschusses bitte ich das Plenum um Zustimmung. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen! Der Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 7/4100 wurde in der 69. Sitzung des Landtages am 4. April 2019 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration überwiesen. Mitberatend wurden die Ausschüsse für Finanzen sowie für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung beteiligt.
Der in Rede stehende Gesetzentwurf soll ein Beitrag zur Sicherstellung der hausärztlichen, medizinischen und wohnortnahen Versorgung in unterversorgten und drohend unterversorgten Gebieten, insbesondere in ländlichen Bereichen unseres Bundeslandes, sein und somit dem Hausärztemangel auf dem Lande begegnen. Das Ziel ist die Schaffung gleichwertiger Verhältnisse in Stadt und Land.
Über eine Studienplatzquote sollen junge Bewerber einen Medizinstudienplatz an einer der beiden medizinischen Fakultäten des Landes erhalten, wenn sie sich vertraglich verpflichten, nach dem Studienabschluss für zehn Jahre eine Tätigkeit als Allgemeinmediziner in einer unterversorgten oder
von Unterversorgung bedrohten Region in Sachsen-Anhalt aufzunehmen.
Mit dem Änderungsantrag in der Drs. 7/4193 forderte die Fraktion der AfD, die im Gesetzentwurf der Landesregierung enthaltene Landarztquote von 5 % auf 10 % zu verdoppeln.
Der federführende Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration hat sich in der 37. Sitzung am 8. Mai 2019 darauf verständigt, in der folgenden Sitzung eine Anhörung zum Gesetzentwurf und zu dem Änderungsantrag durchzuführen. Gleichzeitig hat er den diesbezüglichen Einladungskreis festgelegt.
Die Anhörung, zu der auch die mitberatenden Ausschüsse eingeladen wurden, fand in der 38. Sitzung am 12. Juni 2019 statt. Dazu wurden die beiden medizinischen Fakultäten des Landes, die kommunalen Spitzenverbände, die Kassenärztliche Vereinigung, die Ärztekammer und der Hausärzteverband Sachsen-Anhalt eingeladen. Im Anschluss an die öffentliche Anhörung vereinbarte der Ausschuss, die vorläufige Beschlussempfehlung in der 39. Sitzung am 21. August 2019 zu erarbeiten.
Dem Ausschuss lag dazu eine Synopse des GBD vor, welche die mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration einvernehmlich abgestimmten Änderungsempfehlungen enthielt. Der Ausschuss kam zunächst überein, den Gesetzentwurf in der Fassung der Synopse des GBD zur Beratungsgrundlage zu erheben, dabei jedoch nicht der Empfehlung des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zu folgen, die Überschrift zu ändern.
Im Zuge der Beratung wurde der Änderungsantrag der Fraktion der AfD in der Drs. 7/4193 zur Erhöhung der Landarztquote von 5 % auf 10 % bei 3 : 8 : 0 Stimmen abgelehnt.
Der federführende Ausschuss verabschiedete daraufhin mit 6 : 2 : 3 Stimmen eine vorläufige Beschlussempfehlung zu dem Gesetzentwurf eines Landarztgesetzes Sachsen-Anhalt in der vom GBD vorgeschlagenen Fassung, jedoch mit unveränderter Überschrift.
Der mitberatende Ausschuss für Finanzen hat über den Gesetzentwurf und die vorläufige Beschlussempfehlung in der 68. Sitzung am
11. September 2019 beraten. Im Ergebnis seiner Beratung stimmte er der vorläufigen Beschlussempfehlung mit 6 : 0 : 4 Stimmen zu.
Der mitberatende Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung hat über den Gesetzentwurf und die vorläufige Beschlussempfehlung in der 31. Sitzung am 12. September 2019 beraten. Auch er stimmte der vorläufigen Be
schlussempfehlung zu. Das Abstimmungsergebnis lautete 6 : 0 : 3.
Die Abschlussberatung des federführenden Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration fand in der 40. Sitzung am 18. September 2019 statt. Dazu lagen ihm die Beschlussempfehlungen der mitberatenden Ausschüsse vor. Der Ausschuss verabschiedete eine Beschlussempfehlung zu dem Gesetzentwurf eines Landarztgesetzes der Landesregierung mit 8 : 2 : 2 Stimmen.
Liebe Kollegen, Ihnen liegt heute in der Drs. 7/4939 die Beschlussempfehlung zu dem in Rede stehenden Gesetzentwurf der Landesregierung vor. Im Namen des Ausschusses bitte ich um Ihre Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, sehr geehrte Frau Präsidentin. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gemäß § 33 Abs. 1 Nrn. 2 und 3 des Gesetzes über Wohnformen und Teilhabe des Landes SachsenAnhalt wird das für Heimrecht zuständige Ministerium ermächtigt, durch Verordnung zur Durchführung dieses Gesetzes Regeln zu erlassen für die Eignung der Einrichtungsleitung, der Pflegedienstleitung, der Fachbereichsleitung und der Beschäftigungen in stationären Einrichtungen und betreuten Wohngruppen, für die Fort- und Weiterbildung dieser Beschäftigten sowie für den Anteil der Fachkräfte an den in der Pflege und Betreuung tätigen Beschäftigten.
Vor dem Erlass der Verordnung ist gemäß § 33 Abs. 2 des Gesetzes über Wohnformen und Teilhabe des Landes Sachsen-Anhalt das Einvernehmen mit dem Landtag herzustellen. Der Verordnungsentwurf der Landesregierung wurde von der Landesregierung in ihrer Sitzung am 8. Januar 2019 zur Kenntnis genommen und dem Landtag mit Schreiben vom 10. Januar 2019 übersandt. Der Landtag wurde gebeten, bis zum 22. Februar 2019 zu dem Verordnungsentwurf Stellung zu nehmen, anderenfalls würde eine zustimmende Kenntnisnahme vorausgesetzt.
Das Schreiben wurde von der Landtagspräsidentin umgehend zur Beratung und Herstellung des Einvernehmens an den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration übersandt.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration kam in der 34. Sitzung am 16. Januar 2019 überein, sich mit dem Verordnungsentwurf zu befassen und eine Stellungnahme zu erarbeiten, über die der Landtag bereits in seiner vergangenen Sitzungsperiode Ende Februar 2019 beraten und beschließen sollte. Diese Vorgehensweise setzte jedoch eine Fristverlängerung seitens der Landesregierung für die Abgabe der Stellungnahme voraus, die die Landesregierung in der genannten Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration bereits mündlich in Aussicht stellte.
Mit Schreiben der Landtagspräsidentin vom 30. Januar 2019 an die Landesregierung wurde über das im Ausschuss vereinbarte Verfahren und die vom Sozialministerium in Aussicht gestellte Fristverlängerung offiziell informiert.
Der Sozialausschuss befasste sich in der 35. Sitzung am 20. Februar 2019 mit dem Verordnungsentwurf. Der Landesregierung sind im Vorfeld der Beratung die von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN formulierten Fragen und Anmerkungen bzw. Anregungen zugegangen. Dem Ausschuss lag zur Beratung eine Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE vor. Des Weiteren ist dem Ausschuss zur Beratung eine Stellungnahme der Liga der Freien Wohlfahrtspflege zugegangen.
Ein Beschlussvorschlag der regierungstragenden Fraktionen, in dem die Streichung des § 8 Abs. 3 Satz 2 der Verordnung empfohlen wird, wurde als Tischvorlage verteilt und im Ergebnis der Beratungen mit 6 : 0 : 5 Stimmen beschlossen. Diese Beschlussempfehlung lag dem Landtag bereits zu seiner 31. Sitzungsperiode am 28. Februar und 1. März 2019 in der Drs. 7/3967 vor.
Der Sozialausschuss empfahl darüber hinaus, eine Beratung im vereinfachten Verfahren gemäß § 38 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Landtages durchzuführen.
Nachdem die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration als Drucksache veröffentlicht worden war, teilte die Liga der Freien Wohlfahrtspflege Bedenken gegen eine Streichung des § 8 Abs. 3 Satz 2 der Verordnung mit. Das Schreiben der Liga - es handelt sich hierbei um eine E-Mail vom 22. Februar 2019 - wurde an die Mitglieder des Sozialausschusses als Vorlage 1 zu der in Rede stehenden Beschlussempfehlung verteilt.
Nachdem die Bedenken der Liga bekannt geworden waren, hat die Fraktion DIE LINKE der Behandlung dieser Verordnung im vereinfachten Verfahren widersprochen. Daraufhin sollte der Tagesordnungspunkt im regulären Verfahren behandelt werden.
Auch die Landesarbeitsgemeinschaft der privaten Verbände in Sachsen-Anhalt wandte sich mit Schreiben vom 25. Februar 2019 an den Landtag und teilte ihre Bedenken gegen eine Streichung des § 8 Abs. 3 Satz 2 der Verordnung mit. Dieses Schreiben wurde ebenfalls verteilt und lag dem Plenum in der Vorlage 2 zur Drs. 7/3967 vor.
Im Einvernehmen mit den anderen Fraktionen des Hohen Hauses beantragte die Fraktion der SPD zu Beginn der Landtagssitzung am 28. Februar 2019 die Absetzung dieses Tagesordnungspunktes.
Sehr geehrte Damen und Herren! Die Beschlussempfehlung in der Drs. 7/3967 liegt heute erneut zur Beratung und Beschlussfassung vor. Im Namen des Ausschusses bitte ich Sie, dieser zu folgen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Kollegen, sehen Sie es mir nach, dass auch ich aufgrund
der extremen Fülle dieser Berichterstattung ein wenig mein Sprechtempo erhöhen werde.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Liebe Kollegen!
Der Antrag der Fraktion DIE LINKE, Drs. 7/705, wurde in der 18. Sitzung des Landtages am 16. Dezember 2016 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration überwiesen.
Die Ausschüsse für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie für Umwelt und Energie wurden mitberatend beteiligt.
Mit dem Antrag soll die Landesregierung aufgefordert werden, im Bundesrat darauf hinzuwirken, das Wegwerfverbot für Lebensmittelgroß- und -einzelhändler gesetzlich festzuschreiben. Diese sollen verpflichtet werden, zur weiteren Verwendung bzw. Verteilung von Lebensmitteln mit Wohltätigkeitsorganisationen zusammenzuarbeiten. Außerdem soll die Landesregierung Maßnahmen zur Verringerung der Lebensmittelverschwendung erarbeiten und diese dem Landtag vorlegen.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration hat den Antrag erstmals in der 10. Sitzung am 22. Februar 2017 beraten. Hier verständigte er sich darauf, den Antrag erst wieder in der Sitzung am 16. August 2017, wenn die zu diesem Zeitpunkt noch in Arbeit befindliche Studie zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie vorliegt, aufzurufen. Außerdem nahm der federführende Ausschuss ein Fachgespräch mit dem Landesverband der Tafeln und dem Handelsverband in Aussicht.
Mit Schreiben vom 24. August 2017 erhielt der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration von der Landesregierung eine schriftliche Zwischenmitteilung bezüglich der Studie zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen in SachsenAnhalt.
Es wurde mitgeteilt, dass der Endbericht zur Studie vorliege die Ergebnisse im Rahmen einer Veranstaltung präsentiert worden seien, aber eine Bewertung der Empfehlungen und die Erarbeitung von Vorschlägen hinsichtlich der Umsetzung sich noch in Bearbeitung befänden.
Die Landesregierung berichtete auch über die Ergebnisse der Beratungen zu dieser Problematik in der Verbraucherschutzministerkonferenz, die am 28. April 2017 stattfand.
In der 16. Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration am 18. Oktober 2017 wurde der Antrag, Drs. 7/705, erneut aufgerufen. Hier berichtete das Ministerium für Umwelt zum gegenwärtigen Stand der Bemühungen zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen in SachsenAnhalt und insbesondere über die Ergebnisse der Studie zu dieser Problematik.
Nach kurzer Beratung im Anschluss an die Berichterstattung vereinbarte der Ausschuss, am 14. Februar 2018 ein Fachgespräch unter Beteiligung der mitberatenden Ausschüsse durchzuführen.
Dem federführenden Ausschuss und auch den mitberatenden Ausschüssen ging im Vorfeld des Fachgesprächs der Endbericht zum Projekt „Entwicklung der Grundlagen für einen Abfallvermeidungsbeitrag des Landes Sachsen-Anhalt - Vermeidung von Lebensmittelabfällen“ zu.
Am Fachgespräch am 14. Februar 2018 nahm der Handelsverband Sachsen-Anhalt und der Landesverband der Tafeln e. V. teil. Der Handelsverband Sachsen-Anhalt sprach sich entschieden gegen die gesetzliche Festschreibung aus, dass der Lebensmittelhandel Lebensmittel an caritative Einrichtungen abgibt. Er verwies darauf, dass es bereits langjährige Partnerschaften mit den Tafeln gebe, die dazu beigetragen hätten, dass die Senkung von Lebensmittelverlusten im Handel große Aufmerksamkeit erhalte.
Der Landesverband der Tafeln Sachsen-Anhalt e. V., der auch für den Bundesverband sprach, lehnte ebenso ein generelles Wegwerfverbot ab. Er plädierte dafür, mehr bei den Privathaushalten anzusetzen und auch durch die Einführung eines Schulfachs Ernährungsbildung in der Schule rechtzeitig für den sorgsamen Umgang mit Lebensmitteln zu sensibilisieren.
Die Fraktion der AfD plädierte nach dem Fachgespräch dafür, noch in der gleichen Sitzung eine
vorläufige Beschlussempfehlung zu erarbeiten, da aus ihrer Sicht aufgrund der Stellungnahmen im Fachgespräch das Thema „Wegwerfverbot“ erledigt habe. Dieser Vorschlag fand keine Mehrheit im Ausschuss.
Mit 9 : 0 : 3 Stimmen wurde beschlossen, den Antrag in der Sitzung am 9. Mai 2018 erneut aufzurufen und die ebenfalls zum Fachgespräch eingeladenen, aber nicht anwesenden Vertreter der Diakonie Mitteldeutschland und der Stadtmission Magdeburg nachträglich um eine schriftliche Stellungnahme zu bitten.
Die Diakonie Mitteldeutschland hat ihre Stellungnahme mit Schreiben vom 20. April 2018 nachträglich zugesandt. Sie befürwortet ein gesetzlich festgeschriebenes Wegwerfverbot für Lebensmittel und plädiert im Vorab einer solchen Regelung für eine Selbstverpflichtung seitens des Lebensmittelhandels und der Lebensmittelindustrie als wichtigen Schritt gegen die Lebensmittelverschwendung.
Vereinbarungsgemäß stand der Antrag in der 24. Sitzung am 9. Mai 2018 zur Beratung wieder auf der Tagesordnung des federführenden Ausschusses. Zu Beginn dieser Sitzung beantragten die Koalitionsfraktionen jedoch die Absetzung dieses Punktes, da sie weiteren Abstimmungsbedarf hätten. Diesem Antrag wurde mit 9 : 0 : 2 Stimmen gefolgt.
In der 25. Sitzung des Sozialausschusses am 13. Juni 2018 stand der Antrag mit dem Ziel der Erarbeitung der vorläufigen Beschlussempfehlung erneut auf der Tagesordnung. Zur Beratung lag dem Ausschuss als Tischvorlage ein Entwurf der Koalitionsfraktionen für eine vorläufige Beschlussempfehlung vor.
In Abänderung des Antrages der Fraktion DIE LINKE soll der Landtag im ersten Teil des Papiers die auf Bundesebene durchgeführten und noch laufenden Initiativen und Vorhaben gegen die Verschwendung von Lebensmitteln sowie für das Engagement der Tafeln begrüßen.
Im zweiten Teil des Papiers soll die Landesregierung unter anderem gebeten werden, einen Dialogprozess mit allen wichtigen Akteuren der Wertschöpfungskette zu eröffnen, um Maßnahmen und Konzepte zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen zu erarbeiten. Ferner sollen der Öffentlichkeit Best-practice-Lösungen zur Lebensmittelabfallvermeidung zugänglich gemacht werden. Auch Kinder und Jugendliche sollen für das Thema „Umgang mit Lebensmitteln“ sensibilisiert werden.
Auf der Bundesebene soll sich die Landesregierung für eine Weiterentwicklung des Mindesthaltbarkeitsdatums einsetzen, auch dafür, dass bestehende Handelsnormen überprüft werden.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration stimmte diesem Entwurf der Koalitionsfraktionen zu. Mit 7 : 3 : 2 Stimmen wurde der erste Teil und mit 10 : 3 : 0 Stimmen der zweite Teil des Papiers beschlossen. Die so verabschiedete vorläufige Beschlussempfehlung mit dem neuen Titel „Lebensmittelverschwendung eindämmen“ wurden den mitberatenden Ausschüssen zugeleitet.
Der Ausschuss für Umwelt und Energie hat sich mit dem Antrag und der vorläufigen Beschlussempfehlung in der Sitzung am 22. August 2018 befasst. Im Ergebnis seiner Beratung und dem von der Landesregierung erstatteten Bericht zu dieser Problematik hat er sich der vorläufigen Beschlussempfehlung in der unveränderten Fassung mit 7 : 0 : 5 Stimmen angeschlossen.
Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat sich mit dem Antrag und der vorläufigen Beschlussempfehlung in der 25. Sitzung am 12. September 2018 befasst. Nachdem er die Berichterstattungen seitens der Landesregierung entgegengenommen hatte, wurde im Ergebnis der Beratung die vorläufige Beschlussempfehlung in geänderter Fassung mit 7 : 3 : 2 Stimmen verabschiedet.
Die wesentlichen Änderungsempfehlungen bestanden in der Aufnahme eines zusätzlichen Punktes, mit dem die Landesregierung gebeten werden soll, vorbehaltlich der haushalterischen Entscheidungen eine landesweite Kampagne zu Aufklärung und Bildungsmaßnahmen im Umgang mit Lebensmitteln und der Reduzierung von Lebensmittelabfällen sowie Maßnahmen zur stärkeren Wertschätzung von Lebensmitteln zu entwickeln.
Die abschließende Beratung im federführenden Sozialausschuss fand in der 30. Sitzung am 7. November 2018 statt. Nach kurzer Beratung wurde die vorläufige Beschlussempfehlung unter Einbeziehung des Änderungsvorschlages des Ausschusses für Ernährung Landwirtschaft und Forsten zur Abstimmung gestellt und mit 6 : 2 : 3 Stimmen angenommen.
Die entsprechende Beschlussempfehlung zum Antrag in der Drs. 5/705 liegt dem Plenum heute in der Drs. 7/3585 mit der Bitte um Zustimmung vor. Im Namen des Ausschusses bitte ich darum, dieser Beschlussempfehlung zu folgen. - Ich danke ganz herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/1487 wurde in der 29. Sitzung des Landtages am 21. Juni 2017 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration sowie zur Mitberatung in den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung überwiesen.
Der Antrag widmet sich der Bekämpfung der Kinderarmut in unserem Land und enthält dafür konkrete Forderungen an die Landesregierung wie zum Beispiel die Einführung eines Armutschecks ab 2019 bei allen Gesetzesinitiativen des Landtages und der Landesregierung.
Außerdem soll sich die Landesregierung im Bundesrat für konkrete Initiativen zur Verbesserung der finanziellen Situation von Kindern und Jugendlichen, zum Beispiel durch die Einführung einer Kindergrundsicherung, einsetzen.
In den zuständigen Ausschüssen soll die Landesregierung zudem ihre Vorhaben zur Bekämpfung von Kinderarmut vorstellen.
Der federführende Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration hat sich erstmals in der 15. Sitzung am 13. September 2017 mit dem Antrag be
fasst. Dazu lag ihm ein Entwurf einer vorläufigen Beschlussempfehlung der Koalitionsfraktionen mit neuer Textfassung und neuer Überschrift vor.
Die Koalitionsfraktionen legten darin besondere Bedeutung auf die Weiterführung und Ausweitung von Landesprogrammen zur Bekämpfung von Armut, wie - ich zitiere - Familien stärken, Perspektiven eröffnen oder Stabilisierung und Teilhabe am Arbeitsleben.
Auch die Möglichkeiten des Bildungs- und Teilhabepaketes, des Bildungsprogrammes „Bildung elementar“ und der gesetzliche Betreuungsanspruch seien aus Sicht der Koalition wichtige Bausteine, um Familien- und Kinderarmut entgegenzuwirken.
Schließlich plädierten die Koalitionsfraktionen dafür, die Landesregierung zu bitten, auch bei den Gesundheitszielen einen stärkeren Fokus auf Kinder und Jugendliche aus armen und von Armut bedrohten Familien zu legen.
Die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion der AfD lehnten diesen Beschlussvorschlag der Koalitionsfraktionen ab, da dieser aus ihrer Sicht keine konkreten Maßnahmen zur Bekämpfung von Kinderarmut enthalte und zu allgemein gefasst sei.
Dem entgegneten die Koalitionsfraktionen, dass der Umfang der Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE, Drs. 7/1655, deutlich mache, wie vielfältig die Maßnahmen seien. Außerdem würde dieses Thema den Ausschuss fortlaufend beschäftigen, sodass neue Überlegungen im politischen Raum jederzeit aufgegriffen werden könnten.
Schließlich wurde das vorgelegte Papier der Koalitionsfraktionen zur Abstimmung gestellt und mit 7 : 5 : 0 Stimmen als vorläufige Beschlussempfehlung verabschiedet.
Der mitberatende Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung hat sich in der 13. Sitzung am 9. November 2017 mit dem Antrag und der vorläufigen Beschlussempfehlung befasst. Im Ergebnis seiner Beratung hat er sich der vorläufigen Beschlussempfehlung mit 7 : 0 : 5 Stimmen angeschlossen.
Die abschließende Befassung des federführenden Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration mit dem Antrag fand in der 20. Sitzung am 13. Dezember 2017 statt. Hierzu lagen dem Ausschuss von der Fraktion DIE LINKE und von den Koalitionsfraktionen je ein neuer Entwurf für eine Beschlussempfehlung an den Landtag vor.
Die Fraktion DIE LINKE beantragte, der vorläufigen Beschlussempfehlung einen grundsätzlichen Absatz anzufügen, der die Aufforderung an die Landesregierung enthält, vor dem Hintergrund der von der Arbeits- und Sozialministerkonferenz am
7. Dezember 2017 geforderten Einführung einer Grundsicherung im Bundesrat die Einführung einer Kindergrundsicherung konkret voranzubringen.
Diese Formulierung lehnten die Koalitionsfraktionen ab, da sich die Arbeits- und Sozialministerkonferenz lediglich verständigt habe, den Arbeitsprozess für die Einführung einer Kindergrundsicherung fortzusetzen. Die beantragte Ergänzung der Fraktion DIE LINKE im Text der Beschlussempfehlung suggeriere allerdings - so die Koalition -, dass dies bereits Beschlusslage sei. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE wurde deshalb mit 2 : 7 : 2 Stimmen abgelehnt.
Der von den Fraktionen CDU, SPD und GRÜNE neu vorgelegte Entwurf für eine Beschlussempfehlung enthielt als Ergänzung zum Text der vorläufigen Beschlussempfehlung die Bitte an die Landesregierung, den Arbeitsprozess „Kindergrundsicherung“ im Rahmen der Arbeits- und Sozialministerkonferenz zu begleiten.
Dieser Entwurf wurde mit 7 : 2 : 2 Stimmen vom Ausschuss angenommen und als Beschlussempfehlung an den Landtag verabschiedet.
An dieser Stelle bitte ich - jetzt noch ein kleiner Einwurf, weil etwas schief gegangen ist -, in der Beschlussempfehlung, die Ihnen in der Drs. 7/2198 vorliegt, eine Berichtigung vorzunehmen. Der Ausschuss hat zwar die Beschlussempfehlung in der Ihnen vorliegenden Fassung verabschiedet, jedoch fehlte darin versehentlich ein bereits in der vorläufigen Beschlussempfehlung angenommener Absatz, der ebenfalls Teil der Beschlussempfehlung sein sollte.
Dieser Absatz muss als vorletzter Absatz eingefügt werden und lautet wie folgt - ich zitiere -:
„Der Landtag bittet die Landesregierung, bei den Gesundheitszielen des Landes einen stärkeren Fokus auf Kinder und Jugendliche aus armen oder von Armut bedrohten Familien zu legen. Diese sind stärker von gesundheitlichen Problemen wie Adipositas, Karies, ADHS, Fehlernährung, Sprachstörung oder psychischen Auffälligkeiten betroffen.“
Liebe Kollegen! Im Namen des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration bitte ich das Hohe Haus, der Beschlussempfehlung einschließlich der soeben vorgetragenen Berichtigung zuzustimmen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst eine kleine redaktionelle Änderung. Es muss in der Beschlussempfehlung im ersten Absatz - ganz unten in der Zeile - nicht „pflegeintensiv“, sondern „pflegesensitiv“ heißen. Das bitte ich zu berücksichtigen.
Der Antrag der Fraktion DIE LINKE, die Drs. 7/1460, wurde in der 29. Sitzung des Landtages am 21. Juni 2017 in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration überwiesen, mitberatende Ausschüsse gab es nicht.
Er zielt darauf ab, die Landesregierung aufzufordern, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass eine verbindliche und adäquate Mindestpersonalbemessung in allen Bereich der stationären Krankenpflege verankert wird. In diesem Zusammenhang soll auch der Bundesratsinitiative des Saarlands in der Drs. 190/17 im Bundesrat zugestimmt werden.
Die Landesregierung soll sich weiterhin dafür einsetzen, dass bei der Entwicklung bundeseinheitlicher Vorgaben für die Personalbemessung in der stationären Pflege sowohl die Belange der Pflegebedürftigen als auch die der Beschäftigten adäquat einbezogen werden. Auf Landesebene soll außerdem eine Pflegekampagne zur deutlichen Erhöhung der Ausbildungszahl initiiert werden.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration hat den Antrag in der 15. Sitzung am 13. September 2017 beraten. Dazu lag ihm ein Entwurf für eine Beschlussempfehlung von den Koalitionsfraktionen vor.
Dieser Entwurf hatte zum Inhalt, dass der Landtag die mittlerweile auf Bundesebene hinsichtlich der
Stärkung und Verbesserung der Pflege getroffenen gesetzlichen Regelungen und Aktivitäten begrüßt, insbesondere die verbindliche Einführung von Personaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen, die angemessene Beteiligung der Verbände der Pflegeberufe bei der Erarbeitung des Personalbemessungsverfahrens sowie den Beschluss des Bundesrates vom 7. Juli 2017 zur Reform der Pflegeberufe.
Zudem soll die Landesregierung gebeten werden, das am 22. Juni 2017 vom Deutschen Bundestag verabschiedete Pflegeberufereformgesetz zeitnah nach Inkrafttreten in Landesrecht umzusetzen. Der Entwurf der Beschlussempfehlung der Koalitionsfraktionen wurde vom Ausschuss mit 7 : 3 : 2 Stimmen angenommen und liegt nun dem Plenum als Beschlussempfehlung zur Verabschiedung vor.
Im Namen des Ausschusses bitte ich, dieser Empfehlung entsprechend zu folgen. - Ich danke Ihnen.
Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/880 wurde in der 20. Sitzung des Plenums am 3. Februar 2017 zur Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration überwiesen. Mitberatende Ausschüsse gab es nicht.
Mit ihrem Antrag fordert die Fraktion DIE LINKE die zeitnahe Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Sachsen-Anhalt. Dafür soll die Landesregierung Gespräche mit Vertretern der kommunalen Spitzenverbände und der gesetzlichen Krankenversicherung initiieren bzw. weiterführen. Hierfür sollen die Erfahrungen anderer Bundesländer, wie zum Beispiel der Stadtstaaten Hamburg und Bremen sowie der Länder Niedersachsen und Brandenburg - um nur einige zu nennen -, berücksichtigt werden.
Des Weiteren fordert die Fraktion DIE LINKE die Abschaffung des § 5 Abs. 5a SGB V, um allen Asylberechtigten, anerkannten Flüchtlingen und anderen Zugewanderten den Weg in die gesetzliche Krankenversicherung zu ermöglichen bzw. zu erleichtern.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration vereinbarte in seiner 10. Sitzung am 22. Februar 2017, den Antrag stets im Zusammenhang mit der Beratung zu dem Beschluss in der Drs. 6/4775 - Krankenkassenkarten für Asylbewerberinnen und Asylbewerber - aufzurufen.
Somit stand der Antrag erstmals in der 12. Sitzung am 26. April 2017 auf der Tagesordnung. In dieser Sitzung fand ein Fachgespräch statt, um über Möglichkeiten der Einführung einer Gesundheitskarte für Migrantinnen und Migranten im Rechtskreis des SBG V zu diskutieren. Zu diesem Fachgespräch waren Vertreter der gesetzlichen, der privaten und der Ersatzkassen in SachsenAnhalt eingeladen. Des Weiteren wurden der Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e. V., Medinetz Magdeburg e. V. und die kommunalen Spitzenverbände Sachsen-Anhalt eingeladen.
Schwerpunkt des Fachgespräches war insbesondere der Austausch von Verwaltungs- und Kostenargumenten zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte. In Vorbereitung des Fachgespräches wurde die Landesregierung gebeten, dem Ausschuss eine Übersicht zu den Regelungen in anderen Bundesländern zuzuarbeiten. Diese Übersicht ist dem Ausschuss vor dem Fachgespräch zugegangen.
Im Anschluss an das Fachgespräch bat der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration die Landesregierung, ihm bis zur nächsten Beratung zu diesem Thema am 16. August 2017 eine zwischen dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration und dem Ministerium für Inneres und Sport abgestimmte Sachstandseinschätzung sowie einen Verfahrensvorschlag vorzulegen.
In der 14. Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration am 16. August 2017 stand der Antrag in der Drs. 7/880 gemeinsam mit dem Beschluss in der Drs. 6/4775 vereinbarungsgemäß wieder auf der Tagesordnung.
Der Beratungsgegenstand wurde jedoch zu Beginn der Sitzung auf Antrag der Koalitionsfraktionen bei Ablehnung durch die Oppositionsfraktionen von der Tagesordnung abgesetzt. Der Antrag auf Vertagung wurde damit begründet, dass die Fraktionen ausreichend Zeit brauchten, um sich gründlich mit dem von der Landesregierung am Vortag ausgereichten Papier zum Sachstand auseinandersetzen zu können.
Beide Drucksachen waren dann in der 15. Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration am 13. September 2017 Bestandteil der Tagesordnung des Ausschusses. Hinsichtlich des Antrages in der Drs. 7/880 war die Erarbeitung der Beschlussempfehlung an den Landtag das Ziel der Beratung. Dem Ausschuss lag dazu der Entwurf einer Beschlussempfehlung der Koalitionsfraktionen vor.
Die Koalitionsfraktionen folgten damit nicht dem Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte. Sie sprachen sich vielmehr entsprechend dem momentanen Sachstand und den zum Tragen kommenden Kosten dafür aus, dass die Landesregierung zu
sammen mit den Kommunen die Praxis der Erteilung von Behandlungsscheinen durch die Asylbewerberleistungsbehörden eruieren und daraus Handlungsempfehlungen zur Optimierung des Zugangs der Betroffenen zu einer ausreichenden und wirtschaftlichen Gesundheitsversorgung im Rahmen der entsprechenden gesetzlichen Vorgaben formulieren soll. Außerdem soll die Information der Betroffenen über das deutsche Gesundheitssystem und über den Zugang zu medizinischen Leistungen verbessert werden.
Die Landesregierung soll zudem nach Ablauf der sogenannten Fünfzehnmonatsgrenze im Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration über die Vollzugspraxis der Ausreichung der elektronischen Gesundheitskarte berichten und sich des Weiteren auf der Bundesebene für eine einheitliche Lösung der Problematik des Zugangs von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern zum deutschen Gesundheitssystem einsetzen.
Die antragstellende Fraktion DIE LINKE erklärte, sie werde den Beschlussvorschlag ablehnen; die Formulierung sei aus ihrer Sicht ein erster Schritt in die richtige Richtung, gehe jedoch nicht weit genug.
Der Beschlussvorschlag der Koalitionsfraktionen wurde vom Ausschuss mit 6 : 5 : 0 Stimmen angenommen. Die Beschlussempfehlung liegt dem Landtag nun in der Drs. 7/1889 vor. Im Namen des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration bitte ich das Plenum, der Beschlussempfehlung zu folgen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Also, das ist in diesem Fall ein Missverständnis, das wir nachträglich
klären werden. Ja, die Berichterstattung, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren - positiv natürlich.
Wir arbeiten ja alle sehr gut zusammen und deswegen sehe ich da auch überhaupt kein Problem.
- Das kann auch sein, genau.
Der Antrag der Fraktion DIE LINKE, Drs. 7/701, wurde in der 18. Sitzung des Landtages am 16. Dezember 2016 in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration überwiesen; mitberatende Ausschüsse gibt es nicht.
Die Fraktion DIE LINKE zielt mit ihrem Antrag angesichts zunehmender Altersarmut aufgrund der Senkung des Rentenniveaus darauf ab, dass die Landesregierung vom Landtag beauftragt werden soll, sich im Bundesrat für entsprechende Maßnahmen einzusetzen, um Altersarmut zu bekämpfen. Dazu gehören die Anhebung des Rentenniveaus dauerhaft auf 53 %, die Wiedereinführung der Regelaltersrente mit 65 Jahren, die Ausweitung des Kreises der in der gesetzlichen Rente Pflichtversicherten auf alle Erwerbstätigen und die Einführung einer solidarischen Mindestrente in Höhe von 1 050 € netto.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration hat den Antrag in seiner zehnten Sitzung am 22. Februar 2012 erstmals auf die Tagesordnung gesetzt. Dazu lag ihm seitens der Koalitionsfraktionen der Entwurf einer Beschlussempfehlung an den Landtag vom 15. Februar 2017 vor. Hierin wurde darauf verwiesen, dass die neue Bundesregierung gehalten ist, eine solidarische und nachhaltige Rentenreform auf den Weg zu bringen. Außerdem sollte die Landesregierung gebeten werden, sich weiterhin konsequent und mit Nachdruck für eine zügige Angleichung der Ostrenten an das Westniveau einzusetzen und über den aktuellen Stand dieses Vorhabens im Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration zu berichten.
Der Beratungspunkt wurde jedoch zu Beginn der Sitzung auf Antrag der Koalitionsfraktionen wieder von der Tagesordnung abgesetzt und auf die folgende Sitzung des Ausschusses vertagt.
Aber auch zu Beginn dieser 11. Sitzung am 22. März 2017 beantragten die Koalitionsfraktionen die Absetzung dieses Punktes. Begründet wurde dies mit Blick auf die noch laufende Beratung zum Antrag im Bundesrat zur Finanzierung der Rentenangleichung Ost und zur Frage des Angleichungsdatums. Die Absetzung des Tagesordnungspunktes wurde mit 7 : 5 : 0 Stimmen beschlossen.
Der in Rede stehende Antrag war dann erneut in der 14. Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration am 16. August 2017 Bestandteil der Tagesordnung.
Hier beantragten die Koalitionsfraktionen wieder die Absetzung dieses Punktes, um die Beantwortung der Großen Anfrage der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/1349 zur Entwicklung der Altersrenten in Sachsen-Anhalt durch die Landesregierung abzuwarten und diese in die Beratung einfließen lassen zu können. Dieser Antrag fand auch die Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und der AfD, sodass die Drs. 7/701 einstimmig in die folgende Sitzung am 13. September 2017 vertagt wurde. Die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage ist dem Landtag zwischenzeitlich am 31. August 2017 in der Drs. 7/1813 zugegangen.
In der 15. Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration stand der Antrag, die Drs. 7/701, vereinbarungsgemäß wieder auf der Tagesordnung.
Die Koalitionsfraktionen beantragten wiederum, die Beratung des Antrages bis zur folgenden Sitzung am 18. Oktober 2017 zu vertagen, da man innerhalb der Koalition ausreichend Zeit brauche, um die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage auszuwerten, um zu einer Beschlussempfehlung zu kommen. Diesem Antrag wurde mit 7 : 3 : 1 Stimmen gefolgt.
Somit wird die Drs. 7/701 in der 16. Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration am 18. Oktober 2017 zur Beratung und gegebenenfalls für die Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Landtag wieder auf die Tagesordnung gesetzt werden. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. - Werter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 7/1183 wurde in der 23. Sitzung des Landtages am 5. April 2017 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration und zur Mitberatung in die Ausschüsse für Finanzen sowie für Inneres und Sport überwiesen.
Das Unterhaltsvorschussgesetz des Bundes ist rückwirkend zum 1. Juli 2017 in Kraft getreten und soll Alleinerziehende besser unterstützen. Mit der Änderung des bisher geltenden Gesetzes soll der Unterhaltsvorschuss für Kinder und Jugendliche künftig bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt werden. Außerdem soll die maximale Bezugsdauer von 72 Monaten entfallen.
Die Gesamtkosten für den Unterhaltsvorschuss sollen ab dem 1. Juli 2017 zu 40 % vom Bund getragen werden. Die verbleibenden 60 % sollen von den jeweiligen Ländern getragen werden. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung soll nunmehr der Finanzierungsanteil der kommunalen Gebietskörperschaften von bisher 33,3 % auf 30 % abgesenkt werden, um die mit der Änderung des Bundesgesetzes einhergehenden Mehraufwendungen der Kommunen für Verwaltungs- und Vollzugskosten auszugleichen.
Der Gesetzentwurf enthält zudem eine Regelung zur Evaluierung und Revision sowie zur Überprüfung der landesrechtlichen Regelungen über die Finanzierungsbeteiligung des Landes und der kommunalen Gebietskörperschaften bereits nach einem Jahr.
Außerdem soll mit der Gesetzesänderung die Verpflichtung zur Förderung des Familienpasses durch das Land gestrichen werden.
Der federführende Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration hat sich mit dem Gesetzentwurf erstmals in der 12. Sitzung am 26. April 2017
befasst. Auf die Bitte der Koalitionsfraktionen hin hat er sich einvernehmlich darauf verständigt, den Gesetzentwurf aufgrund der bestehenden Dringlichkeit den mitberatenden Ausschüssen in unveränderter Fassung als vorläufige Beschlussempfehlung zur Beratung zuzuleiten. Die vorläufige Beschlussempfehlung wurde mit 9 : 0 : 3 Stimmen verabschiedet.
Der mitberatende Ausschuss für Inneres und Sport hat über den Gesetzentwurf und die vorläufige Beschlussempfehlung in der 10. Sitzung am 4. Mai 2017 beraten. Im Ergebnis seiner Beratung hat er sich der vorläufigen Beschlussempfehlung mit 9 : 0 : 3 Stimmen angeschlossen.
Gleichzeitig bat er, im weiteren Beratungsverlauf die kommunalen Spitzenverbände zu beteiligen, insbesondere zur Frage der durch das Gesetz zu erwartenden Mehrkosten und die in diesem Zusammenhang bestehenden unterschiedlichen Annahmen in Bezug auf deren Höhe.
Der mitberatende Ausschuss für Finanzen beabsichtigte zunächst, über den Gesetzentwurf und die vorläufige Beschlussempfehlung in der 22. Sitzung am 17. Mai 2017 zu beraten. Weil der Bund die Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes noch nicht verabschiedet hatte, vertagte er die Beratung.
Der federführende Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration führte die nächste Beratung in der 13. Sitzung am 24. Mai 2017 durch. Hier fand die vom Innenausschuss angeregte Anhörung der kommunalen Spitzenverbände statt.
Zu dieser Sitzung lag dem Ausschuss auch ein Schreiben des GBD mit einer Synopse vor. Diese enthielt die mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration einvernehmlich abgestimmten Änderungsvorschläge zum Gesetzentwurf.
Außerdem lag dem Ausschuss als Tischvorlage die Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände vor.
Der anwesende Vertreter des Landkreistages gab zu bedenken, dass es zu den finanziellen Auswirkungen der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes noch erhebliche Prognoseunsicherheiten gebe. Nach Auffassung der kommunalen Spitzenverbände würden infolge der Novelle des Unterhaltsvorschussgesetzes deutliche Mehrbelastungen für die Landkreise und kreisfreien Städte erwartet, insbesondere höhere Zweck- und Verwaltungsaufwendungen sowie ein höherer Personalmehrbedarf als vom Land angenommen.
Die kommunalen Spitzenverbände regten in Bezug auf § 24 Abs. 1 des Familien- und Beratungsstellenfördergesetzes an, die Höhe der nach § 7 des Unterhaltsvorschussgesetzes eingezogenen Beträge, welche durch die kommunalen Gebietskörperschaften an das Land abzuführen sind,
von 70 v. H. auf 40 v. H. zu verringern, um den Unterhaltsrückgriff personell und fachlich zu stärken.
Des Weiteren baten die kommunalen Spitzenverbände um eine möglichst zeitnahe Revision des Familienfördergesetzes als Landesausführungsgesetz zum Unterhaltsvorschussgesetz. Sie plädierten für eine Vorverlegung der Frist vom 31. Juli 2018 auf den 31. März 2018.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration bat das zuständige Ministerium um eine schriftliche Stellungnahme zu den in der Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände aufgeworfenen Fragen.
Der mitberatende Ausschuss für Finanzen führte seine Beratung zum Gesetzentwurf und der vorläufigen Beschlussempfehlung in der 23. Sitzung am 7. Juni 2017 durch. Dafür wurde die Synopse des GBD zur Beratungsgrundlage erklärt. Der Ausschuss erörterte insbesondere die Frage der prognostizierten Kosten. Die Koalitionsfraktionen griffen die Bitte der kommunalen Spitzenverbände auf und beantragten, den Evaluierungszeitraum um drei Monate, das heißt, auf den 31. März 2018, vorzuziehen.
Auf einen Hinweis des Landesrechnungshofes hin beantragten die Koalitionsfraktionen des Weiteren, den Stichtag, bis zu dem der schriftliche Bericht dem Landtag zu übermitteln sei, vom 1. April 2019 auf den 1. September 2018 vorzuziehen. Der Ausschuss für Finanzen folgte diesem Änderungsantrag zur Vorverlegung der Fristen für die Evaluierung und für die Berichterstattung gegenüber dem Landtag mit 8 : 0 : 1 Stimmen. Daraufhin wurde dem Gesetzentwurf in geänderter Fassung mit 8 : 0 : 2 Stimmen zugestimmt.
Der federführende Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration führte seine abschließende Beratung in der 14. Sitzung am 16. August 2017 durch. Dazu lagen ihm die Beschlussempfehlungen der beiden mitberatenden Ausschüsse sowie die erbetene schriftliche Stellungnahme der Landesregierung zur Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände vor.
Dem Ausschuss lag zudem ein weiteres Schreiben des GBD mit einer neuen Synopse vor. Die inzwischen erfolgte Beschlussfassung des Bundesgesetzgebers zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes hatte die Änderung der Synopse erforderlich gemacht. Darin berücksichtigt wurden aber auch bereits die vom Ausschuss für Finanzen empfohlenen Änderungen.
Die Fraktion DIE LINKE sprach, wie bereits in der ersten Beratung des Ausschusses, den Wegfall des Familienpasses an und hinterfragte, was die Landesregierung stattdessen plane. Dem Ausschuss wurde durch die Landesregierung zuge
sagt, den entsprechenden Sachstand dahin gehend zu prüfen und den Ausschuss nachträglich informieren zu wollen. Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde daraufhin vom federführenden Ausschuss in der vom GBD vorgelegten geänderten Fassung mit 10 : 0 : 2 Stimmen beschlossen.
Jedoch wurde in § 1 Nr. 4 Buchstabe a die aktuelle Zitierung des Unterhaltsvorschussgesetzes des Bundes noch offen gelassen, da die Verkündung der Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes des Bundes zum Zeitpunkt der abschließenden Beratung des federführenden Ausschusses noch nicht erfolgt war.
Die Verkündung sollte am Vormittag des nächsten Tages erfolgen. Deshalb hat der Ausschuss den GBD ermächtigt, nach Verkündung des Bundesgesetzes die Synopse dahin gehend zu korrigieren, dass in § 1 Nr. 4 Buchstabe a die aktuelle Zitierung des Unterhaltsvorschussgesetzes aufgenommen wird. Dies ist erfolgt und die Beschlussempfehlung mit der Synopse konnte dem Ältestenrat in seiner Sitzung am 17. August 2017 vollständig vorgelegt werden.
Liebe Kollegen! Dem Plenum liegt heute in der Drs. 7/1761 die Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf zur Änderung des Familien- und Beratungsstellenfördergesetzes Sachsen-Anhalt vor. Im Namen des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration bitte ich um Ihre Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung, und ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 7/901 wurde in der 19. Sitzung des Landtages am 2. Februar 2017 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für Finanzen überwiesen.
Mit Wirkung vom 1. Januar 2017 wurde mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz im SGB XI unter anderem ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt. Die Differenzierung der Bedürftigkeit soll nicht mehr nach drei Pflegestufen, sondern nun nach fünf Pflegegraden erfolgen. Dies macht eine Anpassung des Blindengeldgesetzes SachsenAnhalts erforderlich.