Stefan Gebhardt

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Last Statements

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Das ist schon eine starke Nummer, muss ich hier einmal sagen. Es gibt Dinge, die sind an Dreistigkeit kaum zu überbieten. Ich will mit aller Deutlichkeit sagen - in Richtung derjenigen, die von fortgeschrittener Zeit gesprochen haben -: Diese Debatte, die wir heute führen, ist genauso überflüssig wie dieser Gesetzentwurf, weil er sich,
wie Herr Franke schon korrekt gesagt hat, in lediglich drei Punkten von unserem Gesetzentwurf unterscheidet, der seit April dieses Jahres im Ausschuss liegt.
Ich weiß auch nicht: Haben Sie unseren Gesetzentwurf restauriert oder ist der konserviert? - Auf eine Antwort auf diese Frage wäre ich gespannt.
Der Gesetzentwurf ist auch deshalb überflüssig, weil wir seit fast neun Monaten einen deckungsgleichen Entwurf im Ausschuss liegen haben, der Ausschussvorsitzende die Beratung darüber aber bisher mit der Bemerkung verweigert hat, wir hätten keine Zeit für die Beratung eines solchen Gesetzentwurfes.
Umso erstaunlicher ist es, wenn man es dann fertig kriegt, obwohl man seit April eigentlich keine Zeit für die Beratung eines Gesetzentwurfes hat, in der vorletzten Landtagssitzung einen eigenen Gesetzentwurf einzubringen, der aber eigentlich gar kein eigener ist, sondern im Prinzip nur ein abgeschriebener, und den dann auch noch an zwei Ausschüsse überweisen will. Wie man das zeitlich schaffen und in Einklang mit den Argumenten im Vorfeld bringen will, das muss man mir wirklich einmal erklären. Dafür habe ich keine Erklärung. Diese müssen Sie mir erst noch liefern.
Ich denke, dass ein solches Verhalten auch nicht von Glaubwürdigkeit zeugt, sondern vielmehr erahnen lässt, dass es sich um taktische Spielchen handelt. Das wird der Ernsthaftigkeit des Themas, auch wenn man in der
Sache unterschiedlicher Auffassung sein kann, bei weitem nicht gerecht.
Dass die LINKE für ein Restauratorengesetz in Sachsen-Anhalt einsteht, versteht sich von selbst. Ansonsten hätten wir im April keinen Gesetzentwurf eingebracht. Wir sind von der Sinnhaftigkeit eines solchen Gesetzes nach wie vor hauptsächlich aus zwei Gründen überzeugt. Der erste Grund ist: Ein Restauratorengesetz kann ein Gesetz zum Schutz von Kunst und Kulturgut in Sachsen-Anhalt darstellen; denn unsachgemäßen Restaurierungsarbeiten, die zur Beschädigung oder auch zur Zerstörung von Kunst- und Kulturgütern führen können, wird damit Einhalt geboten.
Die Berufsbezeichnung „Restaurator“ ist bisher nicht geschützt, was zur Folge hat, dass sich jede und jeder unabhängig von der eigenen Qualifikation „Restauratorin“ oder „Restaurator“ nennen kann. Daraus ergibt sich der zweite Hauptgrund für die Etablierung eines solchen Gesetzes, nämlich die Erhöhung des Verbraucherschutzes.
Wir versetzen alle in die Lage, bei entsprechenden Ausschreibungen zwischen Leuten, die eine entsprechende Qualifikation besitzen,
und Leuten, die eine entsprechende Qualifikation eben nicht besitzen, auszuwählen.
Es ist richtig, dass sich jeder und jede auf eine Ausschreibung bewerben kann, aber derjenige, der ausgeschrieben hat, hat dann die Möglichkeit auszuwählen und sich zuvor mithilfe der Restauratorenliste, die geführt werden soll, über die Qualifikation des jeweiligen Bewerbers sachkundig zu machen und zu informieren. Das bedeutet also eine Erhöhung des Verbraucherschutzes.
Auch wenn die CDU-Fraktion in der April-Debatte noch grundsätzlich bestritten hat, dass es auch in SachsenAnhalt Fälle von unsachgemäßer Restaurierung gegeben hat und diese Beschädigungen von Kulturgütern mit sich brachten, hat sich die Fraktion offensichtlich eines Besseren belehren lassen. Zumindest meiner Fraktion liegt eine Liste des Restauratorenverbandes vor, in der Beispiele für unsachgemäße Restaurierungsarbeiten enthalten sind. Ich gehe davon aus, dass auch Sie im Besitz einer solchen Liste sind; denn irgendetwas muss zum Sinneswandel bei der Landesregierung und bei der CDU-Fraktion beigetragen haben.
Bei der Einbringung des Gesetzentwurfes - das kann ich Ihnen nicht ersparen - erklärte Herr Weigelt - Zitat -:
„Wenn es Hauptanliegen der LINKEN ist, mit dem Restauratorgesetz die abendländische Kultur in Sachsen-Anhalt retten zu wollen, so sage ich Ihnen als Fachmann ganz deutlich: Das machen wir auf altbewährten Wegen wesentlich besser. Dazu brauchen wir ein solches Gesetz nicht.“
Dieser Sinneswandel ist auf der einen Seite natürlich erstaunlich, auf der andern Seite für uns aber natürlich auch erfreulich, weil es, ganz ehrlich, ein gutes Gefühl ist festzustellen, dass einem aus der Opposition heraus derartige Veränderungen in den Koalitionsfraktionen gelingen.
Wenn man schon einmal über die eigene Gefühlswelt spricht, dann will ich ganz zum Schluss aber auch nicht verhehlen, dass man sich natürlich auch ärgert, wenn man feststellt, dass nicht nur ein Großteil des Gesetzes wortwörtlich abgeschrieben wurde
- das will ich Ihnen gar nicht zum Vorwurf machen, weil sich bestimmte gesetzliche Regelungen überhaupt nicht anders formulieren lassen -, sondern selbst in der Begründung die Komas und Zeilenumbrüche wortwörtlich im Verhältnis 1 : 1 übernommen wurden.
Ich muss sagen, dass ich mich schon ärgere, dass man nicht einmal den Anschein erwecken will, es handele sich um einen eigenständigen Gesetzentwurf, sondern einfach im Verhältnis 1 : 1 den vorher glasklar abgelehnten Gesetzentwurf übernimmt.
Dazu sage ich: Liebe Leute, ein bisschen mehr Mühe hätten Sie sich an dieser Stelle schon geben können!
Meine Damen und Herren! Da es sich quasi um einen zweiten Aufguss unseres eigenen Gesetzentwurfes handelt, werden wir ihn natürlich mit an die Ausschüsse überweisen. Spannend bleibt noch das Zeitbudget, das wir vom Ausschussvorsitzenden für die Beratung bekommen werden. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Richtig.
Darf ich antworten?
Herr Schellenberger, genau von dieser Obleuteberatung rede ich. Ich weiß von Herrn Höhn, der für unsere Fraktion an dieser Beratung teilnimmt oder regelmäßig teilgenommen hat, dass er darum gebeten hat, den Gesetzentwurf auf die Tagesordnung zu setzen, sich die Obleuterunde mehrheitlich aber darauf verständigt hat - und die Koalition vertritt die Mehrheit -, dass es dafür zeitlich keine Möglichkeit gibt.
- Herr Schellenberger, Sie können mir gern das Gegenteil beweisen, indem Sie mir eine Tagesordnung von einer Sitzung seit April dieses Jahres zeigen, auf der steht, dass dieser Gesetzentwurf behandelt werden soll.
Entschuldigung, Herr Wolpert, reden Sie von unserem Gesetzentwurf oder vom Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen?
Nein.
Zur letzten Frage: In § 1 ist geregelt, dass die Restauratorin oder der Restaurator einen freien Beruf ausübt. Sie oder er betreibt somit kein Gewerbe. Wenn man kein Gewerbe betreibt, dann ist die logische Konsequenz, dass man einen freien Beruf ausübt.
Das finde ich an dieser Stelle absolut unstrittig. In unserem Gesetzentwurf stand lediglich die Aussage, dass er kein Gewerbe betreibt. Die Koalitionsfraktionen hat dies um die Bemerkung ergänzt „übt einen freien Beruf aus“. Ich kann mit beiden Formulierungen leben. Das ist nämlich vom Sinn her das Gleiche.
Zu der anderen Frage. Ich denke nicht, dass es Benachteiligungen gibt. Ich glaube, Sie haben da einen Denkfehler. Wir machen das Gesetz nicht für die 62 Restauratoren, sondern wir machen es für die unzähligen Kunst- und Kulturgüter im Land.
Frau Hüskens, jeder, der an Kunst- und Kulturgütern Restaurierungsarbeiten vornehmen möchte, kann sich entsprechend qualifizieren. Wenn er die Qualifikationen nachweisen kann oder gewisse Praxisnachweise vorlegen kann, kann er sich in die Restauratorenliste des
Landes eintragen lassen und darf sich damit auch als Restaurator bezeichnen.
- Entschuldigung, wieso ist es eine Diskriminierung, wenn jemand für eine Tätigkeit, die er ausüben möchte und für die er öffentliche Aufträge bekommen möchte, eine Qualifikation nachweisen muss? - Das ist doch völlig logisch.
Der Skandal besteht doch darin, dass sich jeder so nennen kann und man überhaupt keine Möglichkeit hat zu vergleichen, welche Qualifikationen er überhaupt vorzuweisen hat. Auch ich kann mich theoretisch Restaurator nennen und um Aufträge bewerben. Darin besteht doch derzeit der Skandal, dem wollen wir Abhilfe schaffen.
Das müssten Sie der Fragestellerin sagen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Angesichts der Tatsache, dass meine Vorredner die Bedeutung der Kinos, gerade auch der kleineren Kinos in der Fläche, für die Kulturlandschaft insgesamt so intensiv beschrieben haben, kann ich mir das sparen, weil ich dem nicht zu widersprechen habe. Ich könnte mich dem nur anschließen.
Wir haben - das will ich nur erwähnen - ganz zu Beginn dieser Legislaturperiode bereits eine fraktionsinterne Anhörung durchgeführt, die sich genau mit der Problematik der Digitalisierung der Kinos auseinandergesetzt hat. Wir sind insofern zu einem ähnlichen Ergebnis gekommen, als man natürlich feststellen muss, dass die kleineren Kinos gegenüber den großen Kinoketten deutlich benachteiligt sind und hier und da, oftmals aus finanziellen Gründen, an der Digitalisierung scheitern würden.
Digitalisierung heißt in dem Fall übrigens nicht, dass jetzt alle Kinos auf 3D-Technik umrüsten sollen. Es geht vielmehr darum, dass sie überhaupt in der Lage sind, heute und künftig produzierte Filme abzuspielen. Es geht für sie also um das nackte Überleben.
In dem Antrag geht es allerdings noch nicht um die Entscheidung, ob wir die Bundesmittel in Anspruch nehmen wollen oder nicht, sondern es geht lediglich um eine Berichterstattung in den genannten Ausschüssen. Dem können wir zustimmen. Wir sind gespannt auf die Berichterstattung und auch auf die Zahlen, die auf uns dann jährlich zukommen werden.
Wir müssen dann natürlich abwägen, was uns an Ausgaben für das Land wichtig ist und ob wir die Bundesprogramme in vollem Umfang in Anspruch nehmen können.
Meine Fraktion stimmt dem Antrag zu und freut sich auf die Berichterstattung in den genannten Ausschüssen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor vielen Jahren angekündigt, liegt er nun vor, der neue Entwurf eines Staatsvertrages, der die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ab dem Jahr 2013 neu regeln soll. Und wie das bei Rundfunkstaatsverträgen, die zwischen Ministerpräsidenten ausgehandelt werden, nun einmal so ist: Es sollen sich möglichst alle Seiten darin wiederfinden; keiner darf zu stark belastet werden. Auch soll der öffentlich-rechtliche Rundfunk ausfinanziert werden, sodass er seinen Programmauftrag erfüllen kann, und verfassungsmäßig sauber soll alles sein und EUkompatibel auch. - Dies alles geht insgesamt wahrscheinlich nur mit einem Kompromiss. Und Kompromisse sind in den seltensten Fällen ein großer Wurf.
Der größte Umbruch in der Rundfunkfinanzierung findet mit Sicherheit dahin gehend statt, dass ab dem Jahr 2013 ein geräteunabhängiger Beitrag statt einer geräteunabhängigen Gebühr fällig sein soll. In diesem Zusammenhang soll auch die Unterteilung in Radio- bzw. Grundgebühr auf der einen Seite und Fernseh- bzw. Vollgebühr auf der anderen Seite wegfallen.
Diese grundsätzliche Entscheidung kann von uns begrüßt werden; denn sie ist in sich logisch und sie entspricht vor allem der technischen Entwicklung und der Mediennutzung. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass die Entwicklung von Rundfunkempfangsgeräten nicht mehr dem Stand entspricht, wie er vor 60 Jahren üblich war, und dass wir mittlerweile einen immer höheren Grad an Medienkonvergenz zu verzeichnen haben.
Man kann heutzutage bereits mit dem PC, dem Laptop, dem Handy, dem Smartphone oder dem iPad sowohl Radio- als auch Fernsehinhalte empfangen, obwohl diese Geräte keine klassischen Rundfunkempfangsgeräte sind. Sie wurden originär nicht dafür entwickelt, Rundfunk zu empfangen; sie können dies aber ohne Zweifel tun.
Meine Damen und Herren! Man kann davon ausgehen, dass heutzutage jedermann technisch dazu in der Lage ist, mit irgendeinem Gerät Rundfunk zu empfangen, und dies zum großen Teil mittlerweile sogar zeit- und ortsunabhängig. Uns allen dürfte dabei klar sein, dass die technische Entwicklung längst noch nicht abgeschlossen ist, sondern weiter rasant voranschreiten wird. Insofern betrachten wir es als konsequent, von der bisherigen Gebührenlogik künftig auf eine Beitragslogik umzusteigen.
Eine Gebühr bezahlt man, wenn man eine bestimmte Leistung konkret entgegennimmt. Im Gegensatz dazu wird ein Beitrag dann entrichtet, wenn eine konkrete Leistung zur Verfügung gestellt wird, die ich jederzeit nutzen kann. Dieses Grundanliegen wird von der Linksfraktion geteilt, da es aus unserer Sicht eine Voraussetzung dafür ist, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch künftig eine solidarische Finanzierung erhält, die gewährleistet, dass er seinen gesetzlichen Auftrag erfüllen kann, und weil dadurch, dass die Geräteabhängigkeit ein Ende hat, ganz nebenbei auch mit der Schnüffelei der GEZ Schluss sein sollte. Niemanden hat mehr zu interessieren, ob jemand ein Rundfunkempfangsgerät, ob jemand einen Fernseher oder ein Radio besitzt. Die GEZ kann dann in eine, wie es im Staatsvertrag heißt, Rundfunkservicestelle umgewandelt werden.
Meine Damen und Herren! Offen ist aber die Frage, wen oder was ich bei der Finanzierung als Bemessungsgrundlage heranziehe. Bisher war dadurch, dass es geräteabhängig war - das ist logisch -, das Empfangsgerät der Bezug, aufgrund dessen man Rundfunkgebühr bezahlt hat. Bei der künftigen Bezugsgröße für einen geräteunabhängigen Beitrag gibt es zwei Möglichkeiten: entweder ist es die Person oder es ist der Haushalt bzw. die Betriebsstätte. DIE LINKE - das möchte ich hier klar und deutlich sagen - hätte einer personenbezogenen Beitragserhebung eindeutig den Vorrang vor einer Haushaltsgebühr gegeben.
Die Haushaltsgebühr, auf die sich die Ministerpräsidenten verständigt haben, ist aus unserer Sicht problematisch. Sie ist deshalb problematisch, weil Doppelzahlun
gen von Personen hierbei nicht ausgeschlossen werden können. Das bringt das System einer Haushaltsabgabe automatisch mit sich.
Lassen Sie mich dies, was wir als Ungerechtigkeit empfinden und auch so bezeichnen, an zwei Beispielen deutlich machen. Wir haben auf der einen Seite einen Vierpersonenhaushalt, vielleicht sogar eine Wohngemeinschaft mit vier erwachsenen, voll verdienenden Bewohnern. Jeder Bewohner besitzt für sich Fernseher, Radio, Handy, PC. Dieser Vierpersonenhaushalt muss nur einmal den vollen Rundfunkbeitrag leisten. Unter dem Strich zahlt dann jeder der Bewohner ein Viertel.
Auf der anderen Seite haben wir einen Singlehaushalt. Die betreffende Person besitzt Rundfunksempfangsgeräte an ihrem Hauptwohnsitz. Sie hat aber aus beruflichen Gründen vielleicht noch einen Zweitwohnsitz in einer anderen Stadt, vielleicht hat sie auch noch ein Wochenendgrundstück und vielleicht ist sie auch Geschäftsführer einer Firma und demzufolge Besitzer einer Betriebsstätte und damit auch Besitzer von ausschließlich dienstlich und nicht privat genutzten Kfz.
Während in dem von mir beschriebenen Vierpersonenhaushalt jede Person nur ein Viertel des Rundfunkbeitrags zahlt, zahlt die Person im Singlehaushalt jeweils einen vollen Beitrag für den Hauptwohnsitz, für den Nebenwohnsitz, für das Wochenendgrundstück und für die Betriebsstätte anteilig nach der Mitarbeiterzahl.
Meine Damen und Herren! Hieran wird das Gerechtigkeitsdefizit aus meiner Sicht deutlich sichtbar. Wir hätten, wie gesagt, schon allein aufgrund dieser Ungerechtigkeiten der Personenabgabe den Vorrang gegenüber der Haushaltsabgabe gegeben. Denn der Nutzer von Rundfunk ist automatisch immer die Person und nicht der Haushalt oder die Betriebsstätte. Die Person hat Sinnesorgane, Augen und Ohren, sie kann damit einmal hören und einmal sehen, und es wäre aus unserer Sicht nur logisch, wenn sie auch nur einmal bezahlen müsste.
Meine Damen und Herren! Wie bereits gesagt, haben sich die Ministerpräsidenten auf die Haushaltsabgabe verständigt und haben ein Modell dafür vorgelegt, wie die künftige Beitragsfinanzierung funktionieren soll. Während der Anhörung im Fachausschuss wurde jedoch insbesondere von den Vertretern des Handwerks und den Vertretern kleiner und mittelständischer Betriebe Kritik an der Ausgestaltung der Beitragspflichten für Betriebsstätten geäußert. Hauptkritikpunkte waren zum einen die Tatsache, dass man Rundfunkbeiträge nach der Anzahl von Beschäftigten zu entrichten haben soll, und zum anderen, dass zusätzlich die dienstlich genutzten Kraftfahrzeuge als Bemessungsgrundlage herangezogen werden sollen.
Diese Regelung soll nun mit dem vorliegenden Antrag beseitigt werden. Begründet wird dies in dem Antrag damit, dass die angestrebte Geräteunabhängigkeit nicht mehr gewährleistet sei. Meine Damen und Herren! Das Anliegen teilen wir, die Begründung jedoch nicht.
Denn auch die Rundfunkbeitragspflicht für Kfz würde vollkommen geräteunabhängig erfolgen, da es keine Rolle spielt, ob sich in dem betreffenden Fahrzeug, das gebührenpflichtig ist, auch ein Rundfunkempfangsgerät befindet. Egal, ob das Kfz über ein Radio verfügt oder
nicht - das Kfz wäre rundfunkbeitragspflichtig. Insofern wird der künftige Beitrag natürlich geräteunabhängig erhoben.
Wie will man das logisch rechtfertigen? Warum soll man für ein Kfz, das man dienstlich nutzt, einen Rundfunkbeitrag entrichten? Mit welcher logischen Begründung soll das geschehen? Weil es vier Räder hat? Weil es ein Lenkrad hat? Weil es ein Nummernschild trägt? Mir konnte man bisher keinen logischen Grund hierfür nennen. Wie sähe es denn mit anderen Fahrzeugen aus?
Mit Traktoren, Gabelstaplern, Mähdreschern? Dann müsste man mit der gleichen Logik auch hierfür eine Beitragspflicht einführen.
Oder anders ausgedrückt, wie ein Vertreter bei der Anhörung im Ausschuss gesagt hat - ich zitiere -:
„Nach der gleichen Logik, mit der man Dienstkraftfahrzeuge zur Rundfunkfinanzierung heranzieht, müsste man auch die Gummistiefel von Landwirten rundfunkfinanzierungspflichtig machen.“
Meine Damen und Herren! Mit solchen unlogischen Bemessungsgrundlagen erreicht man ein erklärtes Ziel der Umgestaltung der Rundfunkfinanzierung nicht, nämlich das große Ziel, die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bei den Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahlern zu erhöhen.
Insofern halten wir diesen Antrag für gerechtfertigt. Wir werden ihn deshalb nicht ablehnen. Ein Teil meiner Fraktion wird ihm zustimmen. Ein anderer Teil wird sich der Stimme enthalten, und zwar deshalb, weil wir grundsätzlich eine andere Bemessungsgrundlage favorisieren würden.
Aber, meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird ja erst in der nächsten Legislaturperiode in den Landtag eingebracht werden. Ohne einer Debatte vorgreifen zu wollen: Die Wahlen liegen noch vor uns. Die Abstimmung hier dürfte dann noch einmal spannend werden. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Ja, gern.
Nein, Sie haben mich falsch verstanden.
Wie viel Sendezeit haben wir, hätte ich an dieser Stelle fast gefragt. Das ist natürlich ein sehr kompliziertes System. Wir hätten eine personenbezogene Abgabe vorgeschlagen, die allerdings einkommensabhängig gestaltet ist.
- Ja, weil das Gerechtigkeitsdefizit dabei am geringsten ist.
Überall, wo man Beiträge kassiert, orientiert man sich am Einkommen der jeweiligen Person.
Das lässt sich sehr gut mit dem Gesundheitswesen in der Bundesrepublik vergleichen. Beim Krankenkassenbeitrag ist es doch längst einkommensdifferenziert und abhängig von der Leistungsfähigkeit der jeweiligen Person. Die gleiche Logik würden wir bei der Rundfunkfinanzierung auch anwenden wollen. Warum sollen Beiträge, wenn es um die Gesundheit geht, einkommensabhängig gezahlt werden, bei der Rundfunkfinanzierung aber nicht?
Das könnte bei der Rundfunkfinanzierung genauso einkommensabhängig erfolgen.
Etwas anderes ist es bei einer Gebühr; abgesehen davon, dass die Praxisgebühr im Gesundheitswesen von uns grundsätzlich abgelehnt wird. Dahinter steckt die Gebührenlogik: Jeder zahlt die gleiche Gebühr: 10 €. Im Übrigen lehnen wir es auch konsequent ab, dass bei der Kopfpauschale jeder den gleichen Krankenkassenbeitrag unabhängig von seinem Verdienst bezahlen soll.
Es würde sich in der Tat erübrigen, wenn man es leistungs- und einkommensabhängig macht. Dann bräuchte man die Wirtschaft unter Umständen nicht mehr mit einzubeziehen, weil diejenigen, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit mehr verdienen, dann auch gegenüber denjenigen, die weniger verdienen, mehr bezahlen müssten. Das wäre nur gerecht.
Ich habe Ihnen gerade den Vergleich mit den Krankenkassenbeiträgen gebracht. Ich glaube nicht, dass irgendjemand auf die Idee kommt, die Krankenkassenbeiträge, die die gleiche Grundlogik haben, als eine Steuer zu bezeichnen.
Im Übrigen haben andere Länder längst eine Personenabgabe, zum Beispiel Frankreich. An dieser Stelle hat die EU auch nicht herumgemosert. Man muss gegenüber der EU wahrscheinlich auch einmal ein bisschen konsequent sein und sagen: Wir stehen zu unserer Rundfunkfinanzierung und stehen zu unserem öffentlichrechtlichen Rundfunk - und dann kann die EU mich mal.
- Ja. Andere Länder machen das auch.
Nein. Herr Graner, darf ich Sie korrigieren: Ich habe gesagt, dass die Ministerpräsidenten erklärt haben, ein Ziel dieser Reform sei es, damit die Akzeptanz bei den Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahlern zu erhöhen. Das war das Ziel der Ministerpräsidenten. Ich habe in Abrede gestellt, dass man dieses Ziel mit dieser Haushaltsabgabe erreichen kann.
Ich glaube, das eine hat mit dem anderen unmittelbar zu tun.
Ich glaube, mit einer Beitragsstaffelung könnte man auch diesem Problem begegnen. Außerdem war es unser Vorschlag, dass der Staat, wenn Gebühren oder Beiträge ausfallen, weil ich von der Zahlung befreit bin, diese Beiträge oder Gebühren dann auch ersetzen muss, wenn er mich von der Zahlung befreit.
Herr Kollege Borgwardt, ich möchte nachfragen bezüglich Ihrer eigenen Erwartungshaltung. Gesetzt den Fall, es gelingt der Landesregierung nicht, die gewerblich genutzten Kfz als Berechnungsgrundlage herauszustreichen, wie es in dem Antrag steht - was ist Ihre Erwartungshaltung an die Landesregierung oder an den Minis
terpräsidenten? Soll dann der Staatsvertrag unterzeichnet werden oder nicht?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch ich kann es relativ kurz machen. Nach intensiver Ausschussanhörung, Debatten im Ausschuss, erster Lesung und heute zweiter Lesung haben wir die Argumente gegenseitig ausgetauscht.
Wir begrüßen das Grundanliegen dieses Staatsvertrages, den Versuch, der fortschreitenden Medienkonvergenz Rechnung zu tragen und den Jugendmedienschutz auch im Internet auf eine neue, auf eine höhere Stufe zu stellen. Wir bezweifeln allerdings, dass dieser Staatsvertragstext diesem Anliegen in der Praxis tatsächlich gerecht wird.
Insofern kommt uns aber dieser Entschließungsantrag, der von der Koalition im Ausschuss eingebracht wurde und vom Ausschuss einstimmig verabschiedet werden konnte, entgegen, weil er genau diese Zweifel aufgreift und festlegen soll, dass die Evaluierung dieses Gesetzestextes nicht erst nach drei Jahren, sondern schon nach zwei Jahren vorgenommen wird. Alles andere wird die Evaluierung, wird die Praxis zeigen. Wir werden uns deshalb beim Staatsvertragsentwurf insgesamt der Stimme enthalten, aber dem Entschließungsantrag so wie im Ausschuss zustimmen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Um es vorwegzunehmen: Die Fraktion DIE LINKE hält den Antrag der SPD und der CDU für sinnvoll und wird ihm auch zustimmen. Aus unserer Sicht geht es hierbei um zwei elementare Dinge, die Herr Felke eben benannt hat.
Der erste Punkt ist: Der Landtag soll feststellen, dass Medienkompetenz eine wichtige Sache ist, also, wie es im Antrag steht, „eine unverzichtbare Schlüsselqualifikation“ darstellt. - Wir sind gern bereit, das zu tun. Das ist mit Sicherheit in diesem Hause unstrittig.
Der zweite Punkt besteht darin, dass die Landesregierung aufgefordert wird, bis zum Ende des Jahres 2010 ein Konzept dafür vorzulegen, wie die Medienkompetenz in unserem Land gestärkt werden soll, wobei das Hauptaugenmerk hierbei auf die allgemeinbildenden Schulen, also auf die Verankerung von Medienkompetenz in den Stundentafeln und Rahmenrichtlinien, aber auch auf außerschulische medienpädagogische Projekte sowie auf Fort- und Weiterbildung von Erzieherinnen und Erziehern bzw. Lehrerinnen und Lehrern abzielt.
DIE LINKE teilt diesen Ansatz. Wir betrachten ihn quasi als Ergänzung zur gestrigen Debatte und der Überweisung des 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrages in die Ausschüsse. Ich glaube, dass das eine sinnvolle medienpädagogische Ergänzung ist. Gestern ging es um Jugendmedienschutz, heute geht es um die pädagogische Begleitung.
Besonders wichtig erscheint uns aber bei dem zu erstellenden Konzept, dass tatsächlich alle Schulformen und somit alle Schülerinnen und Schüler, und zwar aus allen sozialen Milieus, erreicht werden; denn der Grad der Medienbildung ist in den verschiedenen Milieus - das müssen wir zur Kenntnis nehmen - sehr unterschiedlich.
Jemand, der beispielsweise sehr viele Stunden täglich mit Computerspielen verbringt, ist vielleicht oder mit Sicherheit sogar in technischen Fragen manchem Lehrer oder mancher Lehrerin weit voraus. Aber ihm fehlt oftmals ein kritischer Umgang mit dem Medium und er ist auch schneller manipulierbar.
Genau diesen Personenkreis sollten wir erreichen. Das wäre die wesentliche Aufgabe, vor der die Landesregierung aus unserer Sicht bei der Erstellung eines solchen Konzeptes steht.
Das heißt aus unserer Sicht aber auch, dass wir, weil es kein homogenes Publikum ist, das wir ansprechen, auch unterschiedliche Herangehensweisen brauchen, wenn wir wirklich alle erreichen wollen, und das muss das Ziel sein.
In Bezug auf die Frage, wie Medienkompetenz in den Stundentafeln verankert werden soll, will ich für DIE LINKE klar sagen, dass wir wenig davon halten, ein separates Unterrichtsfach hierfür einzuführen;
vielmehr halten wir es für zweckmäßig, wenn dies fächerübergreifend in allen Unterrichtsfächern zur Geltung kommt.
Das würden wir für sinnvoll erachten.
Noch ein Hinweis an die Landesregierung bezüglich der Erstellung dieses Konzeptes. Herr Felke hat es schon kurz in einem Nebensatz erwähnt. Es gibt das Medienpädagogische Manifest, an dessen Ausarbeitung auch Professoren und Dozenten der Universität Magdeburg beteiligt waren. Unsere Bitte bzw. unser Hinweis wäre: Nutzen Sie bitte bei der Erstellung des Konzepts die kurzen Wege und den vorhandenen Sachverstand vor Ort. Nutzen Sie den wissenschaftlichen Sachverstand bei der Erstellung dieser Konzeption.
Wir haben uns in der Fraktion mit Herrn Professor Fromme und anderen Professoren mit dem Manifest auseinandergesetzt und haben darin sehr kluge Ansätze gefunden, die medienpädagogisch in Sachsen-Anhalt durchaus Einfluss nehmen sollten.
Nun noch ein paar Sätze zum Verfahren. Was machen wir jetzt mit dem Antrag? - Wir könnten jetzt so herangehen, wie die Koalition an das Thema Lesekompetenz herangegangen ist,
indem wir sagen: Wir überweisen den Antrag in den Ausschuss, lassen ihn dort eine Weile liegen, dann wird die Regierung schon ein Konzept erstellen und dann erklären wir ihn für erledigt.
Es gibt aber auch einen zweiten Weg. Der zweite Weg würde bedeuten, etwas mehr Gelassenheit zu demonstrieren, auch wenn man nicht Autor eines Antrages ist, ein bisschen Größe zu zeigen
und zu sagen: Auch wenn der Antrag nicht aus unserer Feder stammt, werden wir ihn, weil wir ihn für sinnvoll halten, inhaltlich unterstützen und werden ihn heute direkt verabschieden.
Wir als LINKE haben uns für diesen Weg entschieden. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Man spürt bei den Fraktionen ja schon eine Form von Erleichterung oder ein Durchatmen, wenn ein Rundfunkstaatsvertrag aufgerufen wird und es nicht um Gebühren, sondern um den Jugendmedienschutz geht, wobei das nicht weniger komplex und kompliziert sein muss.
Wir haben seinerzeit - das meine ich durchaus ernst - dankenswerterweise auf Antrag der FDP-Fraktion eine Initiative im Landtag behandelt, die es uns ermöglicht
hat, uns schon einmal inhaltlich mit den Grundzügen des Staatsvertrags zu beschäftigen.
Wir haben diese Möglichkeit im Ausschuss genutzt. Wir hatten eine Anhörung hierzu, bei der, wie Kollege Kosmehl sagte, hier und da noch Kritik geäußert wurde. Diese wurde allerdings heute etwas zurückgeschraubt, weil sich der Gesetzestext noch geändert hat.
Ich will auch im Namen meiner Fraktion sagen, dass das eigentliche Anliegen des Staatsvertrages, den Jugendmedienschutz auf eine höhere Stufe zu stellen und ihn an die Entwicklung, die in den Medien stattgefunden hat, anzupassen, von uns begrüßt wird.
Herr Robra ist bereits darauf eingegangen, was uns oder die Politik angetrieben hat, eine Novellierung vorzunehmen. Das war zum einen die Erklärung der Ministerpräsidenten vom 4. Juni 2009 zum Amoklauf in Winnenden und zum anderen natürlich auch die fortschreitende Medienkonvergenz, die wir in den letzten Jahren alle deutlich erlebt haben.
Die Frage aber lautet, ob der Gesetzentwurf den Erwartungen, die wir alle an ihn stellen, auch gerecht wird.
Anders gestellt lautet die Frage: Schafft man es mit diesem Staatsvertrag tatsächlich, den Jugendmedienschutz zu verbessern, und sind die Mechanismen, die man sich hat einfallen lassen, auch wirklich wirksam?
Dazu will ich ein Grundproblem benennen, das aus meiner Sicht darin besteht, dass alle Vorstellungen, die diesem Gesetzentwurf zugrunde liegen, an der klassischen Rundfunkregulierung angedockt sind. Ich glaube aber, dass es schwierig ist, das, was sich im Rundfunk etabliert hat, wirklich 1 : 1 auf das Netz zu übertragen; denn das Netz ist ein gänzlich anderes Medium als der Rundfunk.
Das merken wir auch an einigen Punkten, die Herr Robra schon angesprochen hat. Herr Robra hat die Möglichkeit von Sendezeitbeschränkungen angesprochen, die in den Mediatheken des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durchaus schon gang und gäbe sind. Wir wundern uns vielleicht manchmal, dass ein „Tatort“ angekündigt und in die Mediathek der ARD eingestellt ist, wir ihn aber erst ab 20.15 Uhr abrufen können. Dann wird uns klar: Hier greift der Jugendmedienschutz. Erst ab 20.15 Uhr kann dieser Film angesehen werden. Wir müssen aber wissen, dass es dann nicht auf der ganzen Welt 20.15 Uhr ist. Wenn eine Familie in den Urlaub fährt, in eine andere Zeitzone, dann gilt diese Sendezeitbeschränkung nicht mehr.
Das ist ein Beispiel dafür, dass nationalstaatliche Lösungen bei einem weltweiten Netz, beim World Wide Web, äußerst schwierig sind und nur bedingt wirksam sein können. Das müssen wir einfach immer im Hinterkopf haben.
Für Diskussionen bei den Beratungen über den Entwurf des Staatsvertrages hat auch die bereits erwähnte Alterskennzeichnung gesorgt. Man setzt auf eine freiwillige Kennzeichnung von Internetangeboten durch die Betrei
ber und will dem Prinzip der regulierten Selbstregulierung weiter folgen, was von uns durchweg begrüßt werden kann. Die Kennzeichnung soll technisch so erfolgen, dass sie sowohl optisch als auch elektronisch erfolgen kann. Die vorhandenen Labels können von Filtersoftware erkannt werden, die von den Eltern auf heimischen Computern installiert wird, sodass das Ziel weiter verfolgt werden kann, insbesondere den Eltern ein Instrument des Jugendschutzes in die Hand zu geben.
Auch wenn wir dieses Ziel für sinnvoll erachten, wird es sich erst in der Praxis zeigen, ob es sich wirklich umsetzen lässt. Die offene Frage, die wir haben, ist: Was passiert mit den Seiten, die auf eine freiwillige Kennzeichnung verzichten, oder mit den Seiten, die man gar nicht so einfach kennzeichnen kann, wie Blogs, deren Inhalte sich im Minutentakt ändern können? Was passiert mit denen, wenn eine solche Filtersoftware angeschlossen ist? Sind die dann alle nur noch für Personen ab 18 Jahren zugänglich? Will ich das für meine Seite, dass sie erst von Personen ab 18 Jahren zugänglich ist, bloß weil es eine Seite ist, wie Accounts in sozialen Netzwerken, in denen sich die Inhalte wirklich alle paar Minuten ändern, und zwar nicht durch den Inhaber des Accounts selbst geändert werden, sondern im Dialogprinzip, interaktiv?
Der Gesetzentwurf muss auch noch den Praxistest bestehen. Wir müssen uns fragen, wie aufwendig die ganze Geschichte ist. Ein medienpolitischer Kollege aus Sachsen hat nach dem Aufwand recherchiert, den ich kurz nennen will: Allein im Bereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird von insgesamt ungefähr fünf Millionen Seiten ausgegangen, die gekennzeichnet werden müssten. Geht man davon aus, dass für die Kennzeichnung einer Seite zehn Sekunden erforderlich sind - ich denke, das ist nicht zu hoch und nicht zu niedrig gegriffen -, ein durchschnittliches Arbeitsjahr 220 Arbeitstage hat und der Arbeitstag in der Regel acht Stunden umfasst, dann bräuchte man ungefähr acht Jahre, bis alle Internetseiten allein im Bereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks altersklassifiziert sind.
Darüber muss man natürlich noch einmal nachdenken. Insofern können wir es nur begrüßen, dass man zwar nicht im Text des Staatsvertrages, aber in der Protokollerklärung der Länder gesagt hat, dass man den Staatsvertrag nach drei Jahren evaluieren möchte.
Wir werden der Überweisung des Gesetzentwurfes an den Fachausschuss zustimmen, die von mir gestellten Fragen dann noch einmal thematisieren und mit Sicherheit zügig zu der Verabschiedung des Gesetzentwurfes kommen. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Als die Fraktion DIE LINKE im Mai 2009 den Entwurf eines Bibliotheksgesetzes in den Landtag einbrachte, war mein Optimismus noch etwas gedämpft dahin gehend, ob wir in dieser Legislaturperiode tatsächlich zu einem Bibliotheksgesetz kommen werden. Aber bereits zwei Sitzungen später brachten die Koalitionsfraktionen einen eigenen, in vielen Punkten aber mit unserem Entwurf deckungsgleichen Entwurf in den Landtag ein. Deckungsgleich deshalb, weil sich beide Entwürfe an dem Musterentwurf des Bibliotheksverbandes orientiert haben.
In einer entscheidenden Zielrichtung waren sich die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE offenbar einig: Wir wollten und wollen die Bibliotheken in unserem Land stärken. Ich glaube, mit der heutigen Gesetzesverabschiedung wird uns das auch gelingen.
Es handelt sich um ein Gesetz, dessen Verabschiedung von der Enquetekommission, wie die Ministerin eben erwähnte, und auch von der Bibliothekskonferenz, die in Sachsen-Anhalt etabliert war, seit Jahren gefordert wurde. Nun wird diese Forderung umgesetzt. Die Linksfraktion wird dem Gesetzentwurf deshalb heute auch zumindest mehrheitlich zustimmen.
Natürlich hätte es DIE LINKE gern gesehen, wenn sich der Ausschuss in seiner Beschlussempfehlung zu etwas mehr Stringenz und weitergehenden Regelungen durchgerungen hätte. Wir wollten mit unserem Gesetzentwurf erreichen - ähnlich wie die Enquetekommission argumentiert hat -, dass das Vorhalten von Bibliotheken zu einer gemeinsamen Pflichtaufgabe der Kommunen wird und somit das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf ein gut erreichbares Bibliotheksnetz gesichert wird.
Wir wollten weiterhin eine konsequente Barrierefreiheit, und wir wollten die gesetzliche Festschreibung, dass Kinder und Jugendliche Bibliotheken kostenfrei nutzen können, was aus unserer Sicht die logische Konsequenz sein müsste, wenn wir Bibliotheken zu Bildungseinrichtungen erklären. Mit diesen Forderungen konnten wir uns leider nicht durchsetzen. Ich weiß heute auch nicht, ob es politischer Wille der Koalitionsfraktionen war, dass es nicht so kam, oder ob der Mut gefehlt hat.
Dennoch bedeutet der Gesetzentwurf für die Bibliotheken und deren Nutzer eine Verbesserung der Situation. In dem Gesetz soll erstmalig eine Definition der Bibliothek aufgenommen werden. Bibliotheken werden als unverzichtbare Kultur- und Bildungseinrichtungen beschrieben. Jawohl, so ist es - das war auch uns sehr wichtig -: Bibliotheken sind Bildungseinrichtungen.
Das Gesetz beschreibt außerdem die freie Zugänglichkeit der Einrichtungen für jedermann, es klärt Fragen zur
Landesfachstelle und es trifft Aussagen über die Notwendigkeit von Bestandsaktualisierungen. Weiterhin legt das Bibliotheksgesetz fest, dass für den Fall, dass Gebühren erhoben werden, diese sozial gerecht gestaltet werden müssen.
Summa summarum: Auch wenn unsere Forderungen weitergehend waren, ist das Gesetz aus unserer Sicht ein Schritt in die richtige Richtung. Die Fraktion DIE LINKE wird dem Gesetzentwurf bei einigen Stimmenthaltungen mehrheitlich zustimmen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Zahlen zu Raumgrößen und Nutzungsflächen und die damit verbundenen Kosten für ein - ich nenne es einmal so - Prestigeobjekt für die Kunststiftung hat Frau Dr. Hüskens genannt. Ich möchte sie nicht wiederholen. Ich denke schon, dass die Zahlen, die wir eben gehört haben, eine deutliche Sprache sprechen und uns allen, liebe Kolleginnen und Kollegen, zeigen: So geht es nicht.
Und so geht es schon gar nicht in Zeiten knapper Haushaltskassen, wo wir von allen Seiten zu größter Sparsamkeit gemahnt werden.
Ich möchte einmal daran erinnern, unter welchen Bedingungen die Kunststiftung im Jahr 2005 gegründet wurde. Es gab nämlich einen parteiübergreifenden Konsens.
Anfangs betrachtete meine Fraktion das gesamte Vorhaben durchaus kritisch, weil die Gründung einer eigenen Landeskunststiftung zur Folge hatte, dass die damals existierende Stiftung Kulturfonds, die Mittel für zeitgenössische Kunst in den neuen Bundesländern ausschüttete, aufgelöst werden musste, weil sich nach dem Freistaat Sachsen nun auch das Land Sachsen-Anhalt aus der Stiftung Kulturfonds zurückgezogen hatte.
Unsere Argumentation war damals: Wir geben kein Geld in diese Stiftung Kulturfonds, bekommen aber jährlich etwas heraus; warum sollte man zugunsten einer eigenen Landeskunststiftung darauf verzichten? Dennoch
hat uns die Argumentation damals überzeugt und das Gesetz konnte seinerzeit im Landtag einstimmig verabschiedet werden, weil es einen Konsens gab, der besagte: So wenig Geld wie möglich fließt in die Verwaltung und alles Geld wird in die Kunstförderung investiert.
Ein Blick in Ausschussprotokolle von damals verdeutlicht dies auch. Man sprach damals davon, dass es ein Vorteil sei, dass sich zwei Landesstiftungen in einem Objekt befänden, nämlich die Stiftung Moritzburg und die Kunststiftung. Auch Herr Olbertz sprach damals wörtlich von einer „außerordentlich schlanken Verwaltung“ und von Synergieeffekten, die erzielt werden sollten, wenn die Kunststiftung in der Moritzburg untergebracht werde. Es war sogar einmal angedacht, dass die Stiftung gar keine eigene Geschäftsstelle beziehen solle.
Nun soll es eine Villa mit einer Fläche von mehr als 900 m² werden, in der offenbar jeder Mitarbeiter seine eigene Toilette bekommt. Das, meine Damen und Herren, ist für uns nicht hinnehmbar.
Außerdem - an dieser Stelle habe ich auch eine inhaltliche Kritik - will die Stiftung offenbar Dinge übernehmen, die bisher nicht zu ihren Aufgaben gehörten. Ich frage mich, wieso die Kunststiftung Ausstellungsflächen zur Verfügung stellen soll. Wieso ist es neuerdings Aufgabe der Stiftung, den Galerien im Land, die händeringend nach Künstlerinnen und Künstlern suchen, um mit deren Werken ihre Ausstellungen zu bestücken, Konkurrenz zu machen? Ich denke, das kann nicht sein.
Wieso soll in der Geschäftsstelle der Stiftung eine Stipendiatenwohnung eingerichtet werden? Meine Damen und Herren, ich sehe Herrn Minister Olbertz noch vor mir, wie er als Begründung für den Ausstieg aus der Stiftung Kulturfonds sagte: Die Stiftung Kulturfonds arbeitet uns viel zu provinziell; die schicken ihre Künstlerinnen und Künstler mit Stipendien in die Künstlerhäuser nach Wiepersdorf und Ahrenshoop; die Künstler aus Sachsen-Anhalt gehören aber nach Mailand, nach Rom, nach Madrid. - Meine Damen und Herren! Es ist mir völlig neu, dass sich Mailand, Rom oder Madrid in einer Dachwohnung in Halle befinden.
Meine Damen und Herren, ich kann Sie nur auffordern: Lassen Sie uns zum Gründungskonsens der Kunststiftung zurückkehren; diese Stiftung soll zeitgenössische Kunst fördern und nicht sich selbst.
Der geplante Umzug und die daraus resultierenden Kosten sprengen jeglichen Rahmen. Er gehört deshalb auf den Prüfstand. Wir erwarten als Fraktion DIE LINKE, dass alle Möglichkeiten hierzu geprüft werden, auch die Variante des Verbleibs in der Moritzburg.
Alles andere ist aus unserer Sicht unverantwortlich gegenüber anderen kulturellen Einrichtungen und Organisationen in unserem Land, die unter knappen Mitteln oder auch unter der Haushaltssperre leiden. Wie will man beispielsweise den freien Theatern im Land erklä
ren, dass auf der einen Seite eine Haushaltssperre verhängt wurde und die Mittel gekürzt wurden, dass aber auf der anderen Seite Millionen für eine neue Kultur- oder Kunstverwaltung ausgegeben werden?
Die vorliegenden Anträge - so interpretiere ich auch den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen - haben die gemeinsame Zielsetzung, die künftigen Verwaltungsausgaben und die Ausgaben für Betriebs- und Nebenkosten für die Geschäftsstelle der Stiftung zu begrenzen. Der FDP-Antrag ist quasi die Variante B; er entspricht Nr. 2 unseres Antrages.
- Na ja, ich fange mit A an; A steht immer oben. Die erste Variante ist für uns, zunächst den Umzug zu überprüfen.
Ich kenne unterschiedliche Aussagen aus dem Ministerium. Es gibt die Aussage, der Umzug sei schon so weit fortgeschritten, die Planung sei so weit fortgeschritten, dass es nicht mehr rückholbar sei. Anderen Aussagen zufolge sei nur die Planung vorangeschritten, aber es gebe noch keinen Baubeginn, demzufolge wäre der Bau noch zu stoppen.
Ich möchte allerdings davor warnen, jetzt mit dem Bau zu beginnen und erst im Oktober darüber zu beraten, ob es denn sinnvoll ist.
Zu der Beratung müssen wir schon vorher kommen.
Unser Ziel ist es, eine effektive und kostengünstige Lösung zu erreichen. Das ist der Landtag den Kulturschaffenden in unserem Land auch schuldig. Wir werden uns keinem der vorliegenden Anträge verschließen. Ich bitte allerdings um Zustimmung zu unserem Antrag, weil er letztendlich am konsequentesten ist.
Frau Präsidentin, stimmen Sie mir darin zu, dass der Antrag der LINKEN gegenüber dem Antrag der FDP der weitergehende ist und dass darüber zuerst abgestimmt werden müsste?
- Der Änderungsantrag bezieht sich nur auf den Antrag der FDP.
Frau Präsidentin, ich bitte um Entschuldigung; ich habe meine Unterlagen jetzt nicht so schnell gefunden.
- Das ist bei einer Gesetzeseinbringung immer ein bisschen schwierig, Herr Tullner.
Nichtsdestotrotz, meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, ich glaube, wir sind uns zu Beginn erst einmal darüber einig, dass SachsenAnhalt ein Kulturland ist. Das können wir voller Stolz auch so sagen. Dass es so ist, ist nicht zuletzt der Tatsache zu verdanken, dass unser Bundesland mit einer - ich behaupte es einmal - gigantischen Anzahl von Kulturdenkmälern gesegnet ist.
Die Welterbestätten, Kirchendenkmäler, die Dome, Flächendenkmäler und andere Kulturdenkmäler tragen wesentlich dazu bei, dass sich Sachsen-Anhalt mit Fug und Recht Kulturland nennen kann. Diese Denkmäler prägen das Image des Landes und sind für den Tourismus bei uns unverzichtbar.
Mit Sicherheit - so behaupte ich mal - besteht auch hier im Landtag Konsens darüber, dass wir alle gewillt sind, unser Kunst- und Kulturgut zu schützen und zu bewahren. Nur über das Wie gibt es wohl Differenzen.
Die Fraktion DIE LINKE bringt heute einen Gesetzentwurf für ein Restauratorengesetz in Sachsen-Anhalt ein, weil wir darin einen wesentlichen Beitrag zum Schutz unserer Kunst- und Kulturgüter sehen. Ich möchte an dieser Stelle aus der internationalen Charta von Venedig aus dem Jahr 1964 über die Konservierung und Restaurierung von Denkmälern zitieren:
„Als lebendige Zeugnisse jahrhundertelanger Tradition der Völker vermitteln die Denkmäler der Gegenwart eine geistige Botschaft der Vergangenheit. Die Menschheit, die sich der universellen Geltung menschlicher Werte mehr und mehr bewusst wird, sieht in den Denkmälern ein gemeinsames Erbe und fühlt sich kommenden Generationen gegenüber für ihre Bewahrung gemeinsam verantwortlich. Sie hat die Verpflichtung, ihnen die Denkmäler im ganzen Reichtum ihrer Authentizität weiterzugeben.“
Wir müssen leider jedoch auch zur Kenntnis nehmen, dass sich über Jahrhunderte hinweg durch politisches Unverständnis und mangelndes Wertebewusstsein die Anzahl historischer Kunst- und Kulturgüter verringert hat.
Eine Form der Beschädigung und auch der Zerstörung ist das unsachgemäße bzw. nicht qualifizierte Restaurieren. Das hängt damit zusammen, dass sich die Berufsbezeichnung Restaurator in einem rechtsfreien Raum bewegt, da dieser Beruf rechtlich nicht geschützt ist. Nach wie vor darf sich jede bzw. jeder Restauratorin bzw. Restaurator nennen, und das völlig unabhängig von seiner Qualifikation und Ausbildung. Der Restauratorenverband in Deutschland schätzt, dass die Folgekosten von unsachgemäßen Restaurierungsarbeiten bundesweit im Milliardenbereich liegen. Dies sei gesagt, um die finanzielle Relevanz dieses Gesetzes deutlich zu machen.
Ich will an dieser Stelle nicht unerwähnt lassen, dass der Schaden, der durch unqualifizierte Restaurierungsarbeiten entsteht, nicht nur ein materieller oder finanzieller Schaden ist, vielmehr er ist auch ein ideeller. Wenn solche Beispiele nämlich Schlagzeilen machen, ist ziemlich schnell das Image eines Kulturlandes ramponiert.
Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir dem entgegenwirken. Wir wollen, dass der Beruf des Restaurators geschützt wird und er somit auch eine Aufwertung erfährt. Hierzu sieht unser Gesetz folgende Regelungen vor.
Bei der obersten Denkmalschutzbehörde des Landes soll von einer Fachkommission eine Restauratorenliste geführt werden, in die sich all jene eintragen lassen können, die eine Ausbildung als Restauratorin bzw. Restaurator mit dem entsprechenden Abschluss nachweisen oder aber eine mindestens siebenjährige einschlägige Tätigkeit und zwei befürwortende Gutachten von durch die Fachkommission anerkannten Restauratoren vorweisen können. Dies ist im Gesetz ebenso geregelt wie die Möglichkeit für Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaats der EU, auf die ich jetzt nicht detailliert eingehen möchte.
All jene, die in die Liste aufgenommen werden, erhalten einen entsprechenden Ausweis mit der Berufsbezeichnung „Restaurator“ bzw. „Restauratorin“. Diese Fachkommission soll also anhand der jeweiligen Qualifikation darüber entscheiden, wer sich Restauratorin bzw. Restaurator nennen darf.
§ 8 des Gesetzentwurfs regelt die Zusammensetzung und die Berufung der Mitglieder der Fachkommission. Hier darf nur mitarbeiten, wer seit mindestens zehn Jahren als Restaurator im Sinne des § 1 des Gesetzentwurfs tätig ist und die Voraussetzungen für die Eintragung in die Restauratorenliste erfüllt.
In § 1 sind die Aufgaben des Restaurators wie folgt definiert: Er soll Kunst- und Kulturgüter bewahren, erfassen, konservieren, pflegen und restaurieren und seine Forschung dokumentieren. Weiterhin regelt der Gesetzentwurf entsprechende Ordnungswidrigkeiten bei Personen, die vorsätzlich oder fahrlässig unbefugt die Berufsbezeichnung „Restaurator“ tragen.
Meine Damen und Herren! Auf die weiteren Paragrafen und Regelungen im Gesetzentwurf möchte ich jetzt nicht eingehen. Ich denke, dass wir die fachspezifischen Detailfragen mit Sicherheit auch im Ausschuss klären können.
Dennoch möchte ich klar herausstellen, dass sich auch Personen, die eine langjährige erfolgreiche Restauratorentätigkeit nachweisen und qualifizierte Arbeitsergebnisse vorweisen können, ebenso die gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung „Restaurator“ erwerben können wie Personen mit entsprechendem Hochschulabschluss. Damit wird klar, dass niemandem seine Arbeit versagt und auch kein Anbieter vom Markt ausgeschlossen wird.
Was sich jedoch ändert, und zwar zum Positiven, ist der Verbraucherschutz; denn unter den Bewerberinnen und Bewerbern kristallisiert sich bei Auftragsvergaben künftig klar heraus, wer für Restaurierungsarbeiten tatsächlich die entsprechenden Befähigungen und Qualifikationen mitbringt.
Dieser Gesetzentwurf hat aus unserer Sicht zwei klare Zielrichtungen: zum einen die Erhöhung der Verbraucherschutzes und zum anderen den damit logischerweise verbundenen Schutz der Kunst- und Kulturgüter.
Selbstverständlich wird mit einem solchen Gesetz auch der Berufsstand des Restaurators an sich aufgewertet. Derzeit sind nämlich diplomierte Restauratoren gegenüber den Laien insofern benachteiligt, als ihre jeweilige erworbene Qualifikation - ihr Hochschulabschluss, der der öffentlichen Hand jährlich mehrere Millionen Euro wert ist - für das Tragen ihrer Berufsbezeichnung keinerlei Vorteile bringt. Insofern erhöht sich mit einem solchen Gesetz auch die Wertschätzung gegenüber ausgebildeten Restauratorinnen und Restauratoren und die Hochachtung gegenüber diesem Beruf, in dem Kunst und Handwerk ganz eng miteinander verknüpft sind.
Meine Damen und Herren! Vielleicht fragen sich einige, was die Fraktion DIE LINKE bewogen hat, diesen Gesetzentwurf zum jetzigen Zeitpunkt einzubringen. Ich will hier klar sagen, dass daran die CDU schuld ist.
Bekanntermaßen hat die damalige PDS-Fraktion im Jahr 2001 einen fast gleichlautenden Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, der jedoch keine politische Mehrheit fand. In der damaligen CDU-Fraktion - auch wenn sie damals personell anders besetzt war - hielt sich die Sympathie für ein Restauratorengesetz in SachsenAnhalt grundsätzlich in Grenzen.
Diesbezüglich hat sich aber offensichtlich - so haben wir festgestellt - etwas getan; denn wie jüngst in der „Volksstimme“ zu lesen war, spricht sich die CDU-Fraktion - genau wie die Fraktion DIE LINKE - für ein solches Gesetz aus. Das haben wir erfreut zur Kenntnis genommen und wittern an dieser Stelle natürlich die Möglichkeit, eine politische Forderung der guten alten PDS heute, in dieser Legislaturperiode in die Realität umzusetzen.
Es wäre ja auch nicht das erste Mal, meine Damen und Herren, dass wir im Bereich der Kulturpolitik einen Konsens herstellen. Da blicke ich jetzt ganz freundlich zu meiner Kollegin von der SPD, Frau Reinecke, oder zu meinem Kollegen von der CDU, Herrn Weigelt, weil wir in der Kulturpolitik schon das eine oder andere partei- und fraktionsübergreifend regeln konnten und an der einen oder anderen Stelle auch schon dem Minister hilfreich zur Seite gestanden haben.
Ich denke nur an die letzten Theaterverträge und an die Summe, die ursprünglich im Haushalt für Theater und Orchester veranschlagt war, als sich das Ministerium auf den Konsens der Kulturpolitiker im Landtag verlassen konnte.
Auf diesen Konsens setzt die Fraktion DIE LINKE auch beim Thema Restauratorengesetz. Ich bitte Sie daher um Überweisung unseres Gesetzentwurfs in die entsprechenden Fachausschüsse. Ich denke, der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur wäre für die Federführung geeignet und der Wirtschaftsausschuss sollte mitberatend hinzugezogen werden. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Gute Frage, Herr Franke. Ich glaube, dass im § 1 Abs. 1 klar geregelt ist, wie die Aufgabenbeschreibung eines Restaurators definiert wird. Ich kann das gern noch einmal verlesen: Er soll Kunst und Kulturgüter bewahren, erfassen, konservieren, pflegen, restaurieren und seine Forschung dokumentieren. - Ich glaube, dass er dann eher darauf bezogen beschäftigt ist und nicht im eigentlichen gewerblichen Sinne.
Aber ich glaube, dass das die Detailfragen sind, bezüglich deren Ihnen der Restauratorenverband eine sachkundige Auskunft geben kann, weil er ausdrücklich genau diesen Passus für ein Restauratorengesetz in Sachsen-Anhalt gefordert hat.
Ich glaube nicht, dass das an dieser Stelle die Absicht ist, Herr Wolpert.
Um genau solche Detailfragen zu klären, müssten sich alle Fraktionen einen Ruck geben und den Gesetzent
wurf an den Ausschuss überweisen. Dann könnten wir das klären.
- Eben. Weil es unser Gesetzentwurf ist, plädiere ich für die Ausschussüberweisung und bitte darum, dass wir uns im Ausschuss zu diesen Fragen dann entsprechend verhalten.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte noch kurz auf einige Punkte eingehen, die in der Debatte eben genannt wurden. Das eine war die Frage von Herrn Minister Olbertz, ob denn die Erfahrungen aus Mecklenburg-Vorpommern in den Gesetzentwurf mit eingeflossen sind. Das kann ich mit einem klaren Ja beantworten.
Es hat auch seinen Grund, warum Mecklenburg-Vorpommern jetzt schlussendlich doch an dem Gesetz festhalten möchte und die Aktivitäten, die zwischenzeitlich zu erkennen waren, dieses Gesetz aufzuheben, von allen Fraktionen, soweit ich informiert bin, mittlerweile anders gesehen werden und man an dem Gesetz weiterhin festhalten möchte.
Das Gesetz ist auch komplett EU-kompatibel. Wir haben auch die EU-Dienstleistungsrichtlinie mit berücksichtigt,
auch die Erfahrungen, die in Mecklenburg-Vorpommern gemacht worden sind.
Zur FDP will ich jetzt nichts weiter sagen, außer dass man schon etwas irritiert ist. Ich dachte nämlich, die FDP wäre die Verfechterin der Berufsstände in unserem Land. Aber das hat sich offenbar geändert, insbesondere was die freien Berufe betrifft.
Aber diesen Platz kann dann ja die LINKE weiter kräftig ausfüllen.
Zu der Frage, was sich im Praktischen ändert, wenn jemand bewusst auf die Eintragung in die Restauratorenliste verzichtet und sagt: Ich möchte trotzdem weiterhin in dem Bereich tätig sein, und sich meinetwegen Konservator oder Präparator nennt. Das war die Frage, die auch gestellt wurde.
Dazu sage ich: Ja, das ist auch beabsichtigt. Wir wollen niemandem seine Arbeit verbieten. Niemand soll daran gehindert werden, sich auf dem Markt anzubieten. Aber derjenige, der eine Leistung ausschreibt und eine gewisse Leistung erwartet, kann dann auch erwarten, dass der Betreffende die notwendige Qualifikation mitbringt. Das erhöht an dieser Stelle den Verbraucherschutz. Letztlich erhöht das auch den Schutz dessen, was restauriert werden soll. Das sind in diesem Fall die Kunst- und Kulturgegenstände.
Herr Minister Olbertz, eine Logik bei Ihnen kann ich nicht nachvollziehen. Das will ich auch so klar sagen. Sie haben gesagt: Ein Anlass für ein solches Gesetz wäre, wenn man davon sprechen könnte, dass in Sachsen-Anhalt in jüngster Zeit Kunst- und Kulturgegenstände durch unsachgemäße Restaurierungsarbeiten massiv zerstört
worden wären. Diese Auffassung teile ich ausdrücklich nicht. Ich denke, man sollte vorher einschreiten, bevor ein Kunstwerk zerstört wird, auch durch schlechte Restaurierungsarbeiten.
Ich glaube nicht, dass man so argumentieren kann: erst wenn tatsächlich etwas passiert ist. Dann legt man vielleicht noch fest, wie viele Kunstwerke erst zerstört werden müssten, damit es einer solchen gesetzlichen Regelung bedarf. So denke ich an dieser Stelle nicht. Das ist nicht meine Logik.
Ich gehe allerdings mit Ihnen d’accord in Bezug auf die Vorstellung, dass, wenn man es richtig wirkungsvoll machen will, eigentlich in jedem Bundesland ein solches Gesetz existieren müsste, damit es bundesweit halbwegs einheitliche Regelungen gibt. Ich denke, wir sollten nach Mecklenburg-Vorpommern auch in Sachsen-Anhalt damit anfangen.
Ich kann es Ihnen klar sagen: Sie können sich an den Restauratorenverband wenden. Die können Ihnen mehrere Beispiele nennen. Ich werde das hier in der öffentlichen Debatte nicht tun.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Um die Inhalte des 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrags kann es jetzt an dieser Stelle noch gar nicht gehen, weil uns der Inhalt - so lautet auch der Antrag oder zumindest die Begründung des FDP-Antrages - noch gar nicht bekannt ist. Das Ziel des Antrags der FDP ist die Vorlage des Textes des Entwurfes des Staatsvertrages im Ausschuss.
Ich möchte das, was Herr Kosmehl gesagt hat, ausdrücklich bekräftigen: Das ist auch eine gute Tradition. Das hat bei den letzten beiden, beim Zwölften und beim 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag auch gut geklappt. Wir hatten vorher die Zeit, auch mit Anhörungen im Ausschuss aktiv zu werden, uns eine Meinung zu bilden und dieses Meinungsbild dem Ministerpräsidenten vor der Unterzeichnung und vor der Abstimmung des Staatsvertrags mit auf den Weg zu geben. Denn nach der Unterzeichnung und Abstimmung ergibt eine Stellungnahme des Ausschusses nur noch wenig Sinn. Darin stimme ich Herrn Kosmehl ausdrücklich zu. Wir können das Anliegen der FDP-Fraktion auch deshalb mittragen und werden diesem Antrag zustimmen.
Herr Haseloff, Sie haben gesagt, dass noch in der letzten Woche am Text des Entwurfes des Staatsvertrages redaktionell gearbeitet wurde. Das muss ich bezweifeln; denn uns wurde von der Landesregierung im Ergebnisprotokoll über die Konferenz der Chefs der Staats- und Senatskanzleien mitgeteilt, dass sich diese bereits am 25. Februar - das ist mittlerweile drei Wochen her -
abschließend mit dem Entwurfstext befasst und eine Beschlussempfehlung erarbeitet haben. Diese lautet: Die Regierungschefs der Länder sollen den Entwurf zustim