Protocol of the Session on February 22, 2007

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich darf Sie ganz herzlich begrüßen. Ich eröffne die 16. Sitzung des Landtages der fünften Wahlperiode.

Ich stelle die Beschlussfähigkeit des Hohen Hauses fest.

Ich komme zu Entschuldigungen von Mitgliedern der Landesregierung. Für die 9. Sitzungsperiode des Landtages liegen drei Entschuldigungen vor.

Frau Ministerin Dr. Kuppe nimmt am 23. Februar 2007 in Langenhagen an einer Veranstaltung auf Ministerebene zum Nichtraucherschutz - eine wichtige Veranstaltung - teil.

Herr Minister Dr. Daehre bittet seine ganztägige Abwesenheit am morgigen Freitag zu entschuldigen. Er nimmt an einer Konferenz für Raumordnungsminister in Straßburg teil.

(Zuruf)

- Ja, warum auch nicht? Das ist ganz wichtig.

Herr Staatsminister Robra ist entschuldigt für beide Tage. Er nimmt in Valencia an der Konferenz für internationale Zusammenarbeit teil. - Das sind die Entschuldigungen von Mitgliedern der Landesregierung.

Zur Tagesordnung, meine Damen und Herren. Die Tagesordnung ist Ihnen rechtzeitig ausgehändigt worden. Der Ältestenrat hat sich mit der Tagesordnung beschäftigt. - Herr Bischoff, möchte zur Tagesordnung eine Anmerkung machen. Bitte schön.

Herr Präsident, im Hinblick auf den Tagesordnungspunkt 18 - Beteiligung des Landtages an der Föderalismusreform II - haben sich die Fraktionen auf einen gemeinsamen Antrag geeinigt, über den heute abgestimmt werden soll. Er ersetzt die beiden Anträge der Fraktionen der Linkspartei.PDS und der FDP, die zu diesem Thema vorliegen. An dieser Stelle darf ich mich bei den beiden Fraktionen ausdrücklich dafür bedanken, dass sie es ermöglichen, dass wir heute über einen gemeinsamen Antrag debattieren können.

Herzlichen Dank. - Es zeichnet das Hohe Haus aus, dass es auch gemeinsame Anträge hervorbringt. Das finde ich großartig. Der Tagesordnungspunkt 18 ist übrigens für den morgigen Tag angesetzt worden.

Gibt es weitere Anmerkungen zur Tagesordnung? - Das sehe ich nicht. Dann bitte ich um Ihre Zustimmung zu der vorliegenden Tagesordnung. Ich bitte um Ihr Handzeichen. - Zustimmung bei allen Fraktionen. Damit ist die Tagesordnung beschlossen worden und wir können so verfahren.

Zum zeitlichen Ablauf. Die heutige Sitzung wird gegen 18.45 Uhr beendet, weil ab 20 Uhr im Raum B0 05 eine parlamentarische Begegnung mit dem Deutschen Generika-Verband stattfindet. Die morgige Sitzung beginnt wie üblich um 9 Uhr.

Damit komme ich zum Tagesordnungspunkt 1:

Fragestunde - Drs. 5/525

Es liegen vier Fragen vor, meine Damen und Herren.

Ich rufe die Frage 1 zum Thema Unternehmenssteuerreform auf. Fragestellerin ist die Abgeordnete Frau Dr. Angelika Klein von der Linkspartei.PDS. Für die Landesregierung antwortet der Minister der Finanzen Herr Jens Bullerjahn. Frau Dr. Klein, Sie haben das Wort.

Die politische Arbeitsgruppe unter der Leitung des Bundesfinanzministers Peer Steinbrück und des hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch hat am 1. Februar 2007 die Entwürfe für den Referentenentwurf zur Unternehmenssteuerreform gebilligt. Das formale Gesetzgebungsverfahren wurde inzwischen eingeleitet.

Die Bundesressorts, die Länder, Verbände und Gewerkschaften können sich bis Ende Februar 2007 zu dem Referentenentwurf äußern.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche finanziellen Auswirkungen hat die geplante Unternehmenssteuerreform nach dem vorliegenden Entwurf für Sachsen-Anhalt?

2. Welche Position bezieht die Landesregierung zu dem vorliegenden Entwurf und gibt es aus der Sicht Sachsen-Anhalts notwendige Veränderungen? Wenn ja, welche?

Für die Antwort der Landesregierung erteile ich Herrn Jens Bullerjahn das Wort. Bitte schön.

Als Finanzminister gehe ich nur nach vorn, wenn ich gerufen werde. - Meine Damen und Herren! Das Bundesfinanzministerium hat den Ländern am 6. Februar 2007 den Referentenentwurf für das Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 übersandt. In den letzten Tagen war nachzulesen, wie die Diskussion gelaufen ist und was konkret vorgelegt worden ist. Auch wenn die Arbeit an diesem Entwurf nicht im Verborgenen stattgefunden hat, so sind Details der Regelungen doch erst zum Schluss bekannt geworden.

Herausgekommen ist dabei ein Entwurf, dessen komplexe Regelungen zur Änderung des geltenden Rechts allein 43 Seiten umfassen, die ihrerseits auf weiteren 87 Seiten erläutert werden.

Dies vorausgeschickt, möchte ich die von Frau Dr. Klein gestellten Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantworten.

Zu Frage 1: Nach aktuellen Berechnungen des Bundesfinanzministeriums ist davon auszugehen, dass die Unternehmenssteuerreform für Sachsen-Anhalt bei voller Jahreswirkung voraussichtlich zu Mindereinnahmen in Höhe von 70 Millionen € bis 80 Millionen € führen wird. Da die meisten Gegenfinanzierungsmaßnahmen erst mit einer zeitlichen Verzögerung wirksam werden, während die begünstigenden Effekte zeitnah eintreten werden, werden für das Land Sachsen-Anhalt für das Kassenjahr 2008 voraussichtlich Mindereinnahmen in Höhe von 100 Millionen € bis 110 Millionen € einzuplanen seien.

Zu Frage 2: Der Meinungsbildungsprozess innerhalb der Landesregierung ist aufgrund der eingangs angesprochenen Komplexität der Materie noch nicht abgeschlossen. Ob und inwieweit insbesondere im Hinblick auf die landespolitischen Interessen Änderungen des Entwurfs erforderlich sind, wird gegenwärtig in meinem Haus, aber auch - so denke ich - in der Landesregierung insgesamt geprüft und diskutiert.

Der vorliegende Entwurf ist als ein fachlich wichtiger Baustein für die Unternehmenssteuerreform anzusehen. Ich denke, darüber sind wir uns einig. Aber er muss auf der anderen Seite auch finanzierbar sein. Das heißt, dass wir alle Regelungen auf ihre Wirkungen auf den Landeshaushalt hin überprüfen.

Von besonderer Bedeutung sind die Kosten. Über die Abbildungen und die Auswirkungen nicht nur auf das laufende Haushaltsjahr, sondern auch auf die mittelfristige Planung wird unter den Finanzministerien gerade gesprochen und diskutiert. Über die genaue Ausgestaltung und deren konkrete Wirkungen kann ich gegebenenfalls zeitnah informieren.

Das letzte Wort zur Haltung der Landesregierung dazu ist noch nicht gesprochen. Ich denke, Sie haben in den letzten Tagen auch lesen können, dass ich mich mit diesem Thema beschäftige, dass sich aber auch andere Landesfinanzminister, egal welcher Couleur, diesem Thema sehr aktiv widmen. Es gibt nun einmal zuerst den Blick aus der Perspektive des eigenen Haushalts, dann kommt die Frage: Wie muss das Ganze am Ende parteipolitisch gemacht werden? Ich denke, transparenter kann man das nicht machen. - Schönen Dank für die Aufmerksamkeit.

Vielen Dank, Herr Minister, für die Beantwortung. - Bevor ich die zweite Frage aufrufe, habe ich eine angenehme Pflicht: Eine Kollegin von uns hat heute Geburtstag, die Abgeordnete Gabriele Brakebusch.

(Frau Brakebusch, CDU: Morgen erst!)

- Morgen hast du Geburtstag? - Stimmt, es steht hier drauf.

(Heiterkeit)

Aber gute Wünsche kommen ja nie zu spät oder zu früh. Dann ziehe ich das zurück.

Ich rufe jetzt die Frage 2 auf. Die Abgeordnete Edeltraud Rogée von der Linkspartei.PDS stellt eine Frage zur Deckungsfähigkeit von aktiven und passiven Leistungen der Arbeitsförderung. Bitte, Sie haben das Wort.

Die Landesregierung hat in Magdeburg und Bad Schmiedeberg das Modellprojekt „Bürgerarbeit“ ins Leben gerufen. Es ist geplant, das Modell in Barleben und danach in einem ganzen Landkreis zu installieren. Letzteres ist laut Aussage der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit Sachsen-Anhalt/Thüringen nur finanzierbar, wenn neben Mitteln aus den Eingliederungstiteln auch Mittel der passiven Leistungen zur Verfügung stehen. Das ist zurzeit nicht möglich, weil es gesetzlich, aber auch haushaltsrechtlich ausgeschlossen ist. Eine Deckungsfähigkeit von aktiven und passiven Leistungen ist im Moment nur in der Hinsicht möglich, dass Mittel

aus dem Eingliederungstitel zugunsten der passiven Leistungen umgeschichtet werden.

Der Ministerpräsident Professor Dr. Böhmer hat schon im Dezember 2006 angekündigt, sich über den Bundesrat dafür einzusetzen, dass eine Deckungsfähigkeit passiver und aktiver Leistungen zugunsten aktiver Arbeitsmarktpolitik durch den Bund hergestellt wird.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Schritte hat die Landesregierung unternommen, um das Anliegen, die Deckungsfähigkeit von aktiven und passiven Leistungen herzustellen, umzusetzen?

2. Wann wird die Landesregierung die vom Ministerpräsidenten angekündigte Bundesratsinitiative in den Bundesrat einbringen und wie schätzt die Landesregierung die Erfolgsaussichten einer solchen Initiative ein?

Herzlichen Dank für die Frage. - Für die Landesregierung antwortet der Minister für Wirtschaft und Arbeit Herr Dr. Haseloff. Bitte schön, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Gestatten Sie mir eine Vorbemerkung. Das Modell „Bürgerarbeit“ hat über die Grenzen des Landes SachsenAnhalt hinaus großes Interesse gefunden. Das Modell wurde auch im Bundeskanzleramt vorgestellt und mit Interesse aufgenommen.

Im Nachgang fand am 7. Februar 2007 eine gemeinsame Beratung des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit statt, bei der sowohl ich als auch Vertreter des Bundesarbeitsministeriums, zum Beispiel Herr Unterabteilungsleiter Schmachtenberg, Herr Bomba von der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt/Thüringen sowie Vertreter der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg anwesend waren. Des Weiteren wurde in diesem Zusammenhang über die Beteiligung von Institutionen aus dem Land Sachsen-Anhalt gesprochen, die dem Modellprojekt im Rahmen von Controlling- und Monitoringverfahren zur Seite stehen und es nach vorn bringen könnten.

Aus der Sicht des Bundesarbeitsministeriums zeigt sich, dass das Modellprojekt „Bürgerarbeit“ in vorbildlicher Weise die Möglichkeiten des SGB II und des SGB III nutzt und durch einen kreativen Neuansatz diese Vernetzungsmöglichkeiten zu einem synergetischen, qualitativ neuen Erfolg geführt hat.

Dies vorausgeschickt, möchte ich jetzt die konkreten Fragen beantworten.

Zu Frage 1: Welche Schritte hat die Landesregierung unternommen, um das Anliegen, die Deckungsfähigkeit von aktiven und passiven Leistungen herzustellen, umzusetzen?

Die Antwort lautet: Die Herstellung der Deckungsfähigkeit von aktiven und passiven Leistungen wird in größerem Umfang bei einer möglichen Einführung des Modells auf Bundesebene erforderlich sein. Derzeit bedarf es untergesetzlicher Regelungen zur Sicherung der modellhaften Umsetzung in einer größeren Fläche, zum Beispiel auf Landkreisebene.

Laut dem Bundesarbeitsministerium ist bereits ein Deckungsvermerk über ca. 1 Milliarde € im Bundeshaushalt ausgebracht worden, um erhöhte aktive Leistungen zulasten der passiven Leistungen finanzieren zu können. Voraussetzung dafür ist eine transparente Führung des Nachweises über die eingesparten passiven Leistungen im Bereich des Arbeitslosengeldes II und die Kosten der Unterkunft über ein entsprechendes Monitoringsystem. Der Bund legt dabei Wert darauf, dass auch die bei den Kommunen eingesparten Leistungen im Bereich der Kosten der Unterkunft aktiviert werden.