Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hiermit eröffne ich die 6. Sitzung des Landtages von Sachsen-Anhalt in der fünften Wahlperiode.
Ich möchte Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen, und auch unsere Gäste herzlich begrüßen. Ich hoffe, Sie hatten einen schönen Sommer und haben viel Kraft getankt, damit wir mit großem Engagement in die bevorstehenden Sitzungsperioden gehen können. Es liegt eine ganze Menge vor uns.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Uns hat die Nachricht erreicht, dass am 22. August 2006 das ehemalige Mitglied des Landtages Herr Dr. Uwe Nehler im Alter von 60 Jahren verstorben ist.
Herr Dr. Nehler war Mitglied des Landtages der ersten bis dritten Wahlperiode und somit einer der Abgeordneten der ersten Stunde, die nach der Wende diesen Landtag mit aufgebaut haben. Er gehörte der Fraktion der SPD an, war Mitglied im Ausschuss für Soziales und in der dritten Wahlperiode Vorsitzender dieses Ausschusses. Des Weiteren war er Mitglied im Petitionsausschuss.
Ich habe auch in Ihrem Namen an die Hinterbliebenen ein Kondolenzschreiben gerichtet und einen Kranz überbringen lassen.
Ich darf Sie nun bitten, sich im Gedenken an den Verstorbenen zu einer Schweigeminute von den Plätzen zu erheben.
Meine Damen und Herren! So ist das Leben; Leid und Freud liegen dicht beieinander. Ich habe jetzt die große Freude, zwei Mitgliedern des Landtages zum Geburtstag gratulieren zu dürfen, nämlich Herrn Guido Henke und Herrn André Lüderitz. Ich darf Ihnen beiden im Namen des Hohen Hauses herzlich gratulieren.
Ich komme zu den Entschuldigungen von Mitgliedern der Landesregierung. Für die vierte Sitzungsperiode des Landtages gibt es eine Entschuldigung. Herr Staatsminister Robra entschuldigt sich für den morgigen Tag in der Zeit von 10 bis 13 Uhr. In Vorbereitung einer auswärtigen Kabinettssitzung am 18. und 19. September in Brüssel findet am 15. September eine Staatssekretärskonferenz statt.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bitte, die Tagesordnung um einen zusätzlichen Tagesordnungspunkt PKK-Gesetzesnovelle zu erweitern. Der Gesetzentwurf liegt vor und ich bitte, ihn auf die Tagesordnung zu nehmen.
Die Tagesordnung der 4. Sitzung des Landtages liegt Ihnen vor. Meine Damen und Herren! Die Fraktionen der Linkspartei.PDS und der FDP haben fristgemäß je ein Thema für die Aktuelle Debatte eingereicht. Wir haben uns im Ältestenrat dazu verständigt. Wir werden die Aktuelle Debatte unter Tagesordnungspunkt 15 in die Tagesordnung einordnen und sie am morgigen Tag als ersten Gegenstand behandeln.
Es handelt sich um den Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS in der Drs. 5/242 mit dem Titel „Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes in Deutschland“ sowie um den Antrag der Fraktion der FDP in der Drs. 5/246 mit dem Titel „Falsche Richtungsentscheidung mit der Fusion von Landesmarketinggesellschaft und Wirtschaftsförderungsgesellschaft im Lande Sachsen-Anhalt“. Diese beiden Themen werden als Tagesordnungspunkte 15 a und 15 b eingeordnet.
Des Weiteren hat der Ältestenrat zusätzlich die Aufnahme eines Tagesordnungspunktes 16 vereinbart. Es handelt sich um einen interfraktionellen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt, der Ihnen in der Drs. 5/247 vorliegt. Ich schlage vor, über diesen Gesetzentwurf am Freitag nach der Aktuellen Debatte zu beraten. Das ist der Gesetzentwurf, auf den sich der Antrag des Abgeordneten Gürth bezieht. Somit erübrigt sich dieser Antrag.
Gibt es weitere Fragen zur Tagesordnung? - Das ist nicht der Fall. Dann können wir feststellen, dass die Tagesordnung für die beiden Tage vorliegt. Gibt es anderweitige Auffassungen? - Das ist nicht der Fall. Damit ist das die Geschäftsgrundlage und die Tagesordnung ist so beschlossen. Wir können nach ihr verfahren.
Zum zeitlichen Ablauf der vierten Sitzungsperiode: Die heutige Landtagssitzung wird gegen 19.30 Uhr enden, da wir um 20 Uhr eine parlamentarische Begegnung haben. Die Liga der Freien Wohlfahrtspflege wird diese parlamentarische Begegnung gestalten. Die morgige Sitzung beginnt wie vereinbart um 9 Uhr.
c) Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2007 (Haus- haltsgesetz 2007 - HG 2007)
Meine Damen und Herren! Einbringer der Gesetzentwürfe ist der Minister der Finanzen. Der Ältestenrat hat eine so genannte verbundene Debatte zu den drei Gesetz
entwürfen empfohlen. Die Redezeit ist auf 180 Minuten festgelegt worden. Zu der Reihenfolge der Fraktionen und zu den einzelnen Redezeiten werde ich mich bei der Eröffnung der Debatte äußern.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gleich vorweg: Ich habe gelesen, dass große Redeschlachten erwartet werden. Im Interesse der Sache merke ich an, dass ich versuchen will, in rund 30 Minuten sehr sachlich auf den Zustand der Finanzen des Landes einzugehen und darüber zu reden, was wir als Landesregierung oder wir als Parlament insgesamt in den nächsten Wochen beraten, diskutieren und auch entscheiden müssen.
Ich möchte daher die Gelegenheit nutzen und etwas ausführlicher über die haushaltspolitische Konzeption dieser Landesregierung reden. Ich werde also nicht das machen, was sonst üblich ist. Ich werde nicht alle einzelnen Titelgruppen ansprechen. Ich denke, in den nächsten Wochen und auch im nächsten Jahr wird noch Zeit genug sein, dieses noch öfter nachzuholen, und meine, gerade zu Beginn ist eine solche Gesamtbetrachtung sinnvoll.
Die haushaltspolitische Konzeption der Landesregierung ist zum Teil in den Entwürfen zu erkennen, zum Teil ist sie - das sage ich auch gleich zu Beginn - einer Strategiediskussion vorbehalten, auf die ich noch zurückkommen werde. Mir geht es heute darum, die Rahmenbedingungen unserer Finanzpolitik und die sich daraus ergebenden Perspektiven und Handlungsoptionen der Politik für die nächsten Jahre aufzuzeigen.
Ich möchte - das sage ich sehr deutlich und das ist auch nicht neu - eine solche Strategiediskussion im Land haben und sie soll fortgeführt werden. Ich möchte, dass wir als Parlament und als Fraktionen diese Diskussion innerhalb dieser Gesellschaft zu bestimmten Zielen führen.
Meine Damen und Herren! Die Landesregierung hat sich noch über den Koalitionsvertrag hinaus das ehrgeizige Ziel gestellt, bis zum Jahr 2010 die Neuverschuldung auf null zurückzuführen. Im Jahr 2011 soll mit der Tilgung der aufgelaufenen Gesamtverschuldung des Landes begonnen werden.
Jahresmäßig untergliedert ergibt sich folgendes Bild: Für das kommende Jahr ist eine Neuverschuldung von 550 Millionen € geplant. Sie soll in den Jahren 2008 und 2009 auf 350 Millionen € bzw. auf 150 Millionen € beschränkt werden. Im Jahr 2010 brauchen wir dann keine weitere Neuverschuldung. Für das Jahr 2011 planen wir aus heutiger Sicht erstmals eine Nettotilgung in Höhe von 100 Millionen €.
Die Landesfinanzen sollen also konsolidiert und die Ausgabenstruktur auf ein langfristig tragbares Niveau, das ungefähr dem Ausgabenniveau der Geberländer entspricht, angepasst werden.
Eine nachhaltige Finanzpolitik ist für uns die entscheidende Voraussetzung dafür, die Wirtschaftskraft des Landes zu stärken, Bildung und Forschung voranzubringen und Arbeitsplätze zu schaffen. Das sind keine leeren Worte, sondern handfeste politische Absichten, die den Menschen im Land Sachsen-Anhalt immer bessere Entwicklungschancen bieten sollen; abgerechnet wird
natürlich immer im Laufe einer Wahlperiode. Ich denke, es ist unsere Aufgabe, gemeinsam mit denjenigen, die hier regieren, dem auch Taten folgen zu lassen.
Es heißt bekanntlich: Wer sein Ziel nicht kennt, wird den Weg nicht finden. Mit den Ihnen vorliegenden Gesetzentwürfen zum Haushaltsplan 2007 wird das Ziel einer verantwortlichen Finanzpolitik definiert. Allerdings legen wir damit - das sage ich ganz ehrlich - nur einen Teil des Weges zurück. Uns ist bewusst, dass mit den nächsten Doppelhaushalten für die Jahre 2008/2009 und 2010/2011 weitere Schritte folgen müssen, um unsere zugegebenermaßen anspruchsvolle Zielsetzung zu erreichen. Darüber hinaus werden erhebliche Anstrengungen notwendig sein, um das Land finanziell auf eigene Beine zu stellen und das zu erreichen, was langfristig unser Ziel sein muss, nämlich uns von Zuweisungen Dritter unabhängig zu machen.
Dabei ist klar: Kein gesellschaftlicher Bereich kann sich dieser Diskussion entziehen. Ich sage bewusst „Diskussion“; denn ich glaube, wir haben mit der mittelfristigen Finanzplanung aufgezeigt, dass dies nicht automatisch heißt, dass in allen diesen Bereichen gespart werden muss. Deswegen dieser feine Unterschied. Aber die Diskussion muss überall stattfinden.
Mit der Ihnen ebenfalls vorgelegten mittelfristigen Finanzplanung bis 2010 haben wir einen Teil dieses Weges skizziert. Nun versuchen wir erstmals den Blick bis zum Jahr 2020 zu richten, weil danach bekanntlich der Solidarpakt ausläuft.
„Die laufende Legislaturperiode ist die letzte, in der wir umsteuern können.“ - So hat der Ministerpräsident in seiner jüngsten Regierungserklärung die Lage des Landes schonungslos umschrieben. Ich stimme mit ihm in dieser Situationsanalyse absolut überein. Der Handlungsdruck für das Land und auch für uns insgesamt ist enorm.
Ich möchte nur einige Eckwerte benennen, die allgemein bekannt sein sollten: Das Land Sachsen-Anhalt weist mit 7 740 € die höchste Gesamtverschuldung je Einwohner im Vergleich aller Flächenländer auf. Nahezu jeder zehnte Euro muss für Zinszahlungen aufgewendet werden. Dieses Geld steht also nicht für die Finanzierung anderer Aufgaben zur Verfügung. Unsere Ausgaben finanzieren wir noch nicht einmal zur Hälfte aus eigenen Einnahmen. Ein Umsteuern in der Finanzpolitik ist also dringend geboten.
Nicht zuletzt muss das Land Sachsen-Anhalt als Teil Deutschlands und Europas natürlich auch die Maastricht-Kriterien einhalten und den Vorgaben des Finanzplanungsrates Folge leisten. Aufgrund der innerdeutschen Aufteilung diesbezüglicher Strafgebühren würde uns eine Nichteinhaltung empfindlich treffen. Das muss man dabei immer beachten.
Zugleich müssen wir aber das Problem der regional nach wie vor hohen Arbeitslosigkeit bewältigen und immer wieder in den Vordergrund stellen. Das heißt, wir sprechen nicht zuallererst über die Frage der Haushaltskonsolidierung als Selbstzweck, sondern über die Frage, inwieweit wir das Thema Arbeitslosigkeit durch Konsolidierung dahin gehend positiv unterstützen können, dass Mittel zur Verfügung stehen.
Wirtschaft, Arbeit und Bildung als Zukunftsherausforderungen sind nur gestaltbar - das kann man nicht oft genug sagen -, wenn die Finanzpolitik die Spielräume hierzu offen hält. Ich glaube, das wird in der gesamten Dis