Ria Theil
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Eine Frage, Frau Ministerin. Sie haben gerade ausgeführt, dass die älteren Arbeitnehmer nicht ausgegrenzt werden sollen. Die Arbeitsuchenden sollen also eine Möglichkeit erhalten, über die Arbeitsämter vermittelt zu werden. Sie haben über das Programm „Aktiv zur Rente“ gesprochen. Jetzt haben wir die Situation, dass in den Arbeitsämtern die Arbeitsuchenden ab dem Alter von 56 oder 57 Jahren aufgefordert werden, eine Erklärung zu unterschreiben, dass sie in Zukunft auf eine Vermittlung verzichten.
Ist Ihnen das bekannt? Das ist weder sozial noch solidarisch.
Wo sitzt der verehrte Kollege Doege? Hallo!
Ihre Ausführungen heute Abend waren Balsam für die Seelen der Bürgermeister und Bürgermeisterinnen unseres Landes, auch für meine Seele.
Die Schlussfolgerungen daraus lassen wir heute einmal weg; ich meine nur, dass man erkannt hat, was dringend notwendig ist.
Verehrte Präsidentin! Werte Abgeordnete! Die PDSFraktion hat in der heutigen Landtagssitzung zum Antrag der SPD-Fraktion zur Gemeindefinanzreform einen Änderungsantrag eingebracht, der in einigen Fragen über den Ursprungsantrag hinausgeht, klare Forderungen formuliert und die Forderung an die Landesregierung richtet, sich aktiv in den Reformprozess einzubringen. Ich werde dies nicht anzweifeln, Herr Minister Gerhards.
Im Ergebnis der Besprechung der Regierungschefs der Länder am 20. Dezember 2001 in Berlin ist festgestellt worden, dass alle Regierungschefs eine Gemeindefinanzreform für dringend notwendig erachten. Bund und Länder stimmen darin überein, dass der Bund schnell eine Kommission zum Thema „Reform der Gemeindefinanzen“ unter Beteiligung der Länder und Kommunen einsetzen soll. Diese Forderung mit der Benennung eines Personenkreises finden Sie in unserem Antrag wieder.
Da bereits zur nächsten Besprechung der Regierungschefs am 13. Juni 2002 - deshalb sind wir davon ausgegangen, dass die Teilnehmer bereits feststehen, Herr Gerhards - über den Beratungsstand berichtet werden soll, interessieren wir uns schon dafür, wer außer unserem Finanzminister als weitere Vertreter des Landes und der Kommunen in dieser Kommission mitwirken soll. Da die Gemeindefinanzierung seit Jahren ein umstrittenes Thema bei Bund, Ländern und Kommunen darstellt, begrüßen wir es außerordentlich, dass diese Initiative durch die Bundesregierung ergriffen wird.
In den letzten Wochen und Monaten gab es die unterschiedlichsten Schuldzuweisungen hinsichtlich der Verschuldungssituation des Bundes. Das hilft den Beteiligten nicht weiter. Die letzten Äußerungen des Bundesfinanzministers, dass an der Finanzmisere die Länder und die Kommunen schuld seien, ist völlig unangebracht und füllt mittlerweile die Sendezeit der Talkshows.
Um die Kommunen in die Lage zu versetzen, eine geregelte Eigenverantwortung wahrzunehmen, wie es Artikel 28 Abs. 2 des Grundgesetzes festschreibt, brauchen jedes Land und jede Kommune ein gewisses Maß an stabilen Einnahmen, um nicht nur als Mangelverwaltung, sondern gestalterisch tätig sein zu können, und das bis in die unterste Ebene.
Wir erleben regelmäßig jährlich im Rahmen der Haushaltsdebatten in der Beratung über das jeweilige Haushaltsbegleitgesetz, dass die Auffassung zum Ausdruck gebracht wird, das Land sei arm, die Kommunen seien reicher, deshalb müsse man genau dort den Rotstift ansetzen. Diese Auffassung ist sicherlich in einigen Fällen berechtigt, aber in weitaus mehr Fällen ist sie unberechtigt. Dies verdeutlichen nicht zuletzt die Zahlen, die im Ergebnis einer Anfrage der CDU-Fraktion zur Zahlung von Liquiditätshilfen und Bedarfszuweisungen an in Not geratene Kommunen durch das Innenministerium aufgelistet wurden.
Umso notwendiger ist es, dass die Gemeindefinanzierung umfassend reformiert, die Finanzbeziehungen zwischen dem Bund, den Ländern und den Kommunen endlich vom Kopf auf die Füße gestellt werden.
Mit dem Wegfall der Investitionspauschale des Bundes und den IfG-Mitteln als unantastbare Zuweisungen des Landes an die Kommunen haben wir ein Loch aufgerissen, welches auch mit dem derzeitigen 100-Millionen-€-Kreditprogramm, das nur annähernd 50 % der Ausfälle abdeckt, nicht zu stopfen ist.
In der Presse ist zu verfolgen, welche Maßnahmen aus den Kommunalhaushalten herausgestrichen werden. Als Folge daraus gibt es weniger Aufträge an kleine und mittelständische Betriebe, die diese jedoch für ihre Existenzsicherung dringend benötigen. Deshalb stellen wir auch die Forderung zur Neuauflage einer Investitionspauschale durch den Bund.
Die Gemeinschaftssteuern müssen zugunsten aller Gebietskörperschaften neu geregelt werden. Im Antrag der SPD-Fraktion finden wir unter dem dritten Anstrich die Forderung, die Konjunkturabhängigkeit der kommunalen Steuerquellen durch eine Verbreiterung der Bemessungsgrundlage zu verringern. Das ist aus unserer Sicht richtig. Nur, wie dies zu erfolgen hat, ist dem Antrag nicht zu entnehmen. Wir beantragen deshalb, die Gewerbesteuer als Bindeglied zwischen der ortsansässigen Wirtschaft und den Gemeinden zu erhalten, zu revitalisieren und den Kreis der Steuerpflichtigen zum Beispiel durch Einbeziehung der freiberuflich Tätigen in die Gewerbesteuer zu erweitern.
Ich komme gleich zum Ende. - Die kommunalen Steuerquellen sind die Realsteuern in den Gemeinden, die auf der Erhebung der Gewerbesteuer sowie der Grundsteuern A und B basieren. Für die Erhebung der Grundsteuern A und B gibt es in den Kommunen, vor allem in
den kleinen Kommunen, keine Spielräume mehr, es sei denn, dass wir die Hebesätze ins Unermessliche nach oben treiben.
Die Gewerbesteuer ist für kleine Kommunen schon kaum noch eine planbare Größe. Sollten sie das Glück haben, höhere Einnahmen zu erzielen, so reagieren die Landkreise sofort mit Umlagebescheiden und die allgemeinen Zuweisungen gehen zurück. Wenn es aufgrund fehlender Investitionen in den Unternehmen ganz schlecht läuft, müssen die Kommunen in den darauf folgenden Jahren die Steuern wieder erstatten. Der Anteil der Gewerbesteuerumlage, den die ostdeutschen Kommunen erhalten, liegt weit unter 50 %. Der deutlich größere Anteil verbleibt beim Bund.
Diese Verfahren versetzen keine Kommune in die Lage, mittel- und langfristig diese Probleme zu lösen. Da, wie ich eingangs erwähnte, die Zeit drängt, bitte ich im Namen meiner Fraktion um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag.
Bitte gestatten Sie mir noch einen Satz zum Antrag der CDU-Fraktion.
Herr Scharf, ich wünschte mir auch, diese Ergebnisse vollständig nachlesen zu können. Aber Sie werden mir darin Recht geben, dass dies bis zum 20. März dieses Jahres, wie Sie es fordern - nichts anderes haben Sie formuliert -, von der Landesregierung nicht zu leisten ist.
Verehrte Präsidentin! Werte Damen und Herren Abgeordnete! Unseren Antrag zum Umgang mit dem Urteil des Landesverfassungsgerichts vom 15. Januar 2002 zum § 6 Abs. 6 a haben wir nicht gestellt, um eine Schlammschlacht zu veranstalten. Vielmehr hat dies den ernsten Hintergrund, dass dringender Redebedarf angesagt ist und dass alle im Landtag vertretenen Fraktionen daran mitwirken müssen, ein zweites Debakel wie im Bereich des Abwassers zu verhindern.
Ich erinnere daran, dass unsere Fraktion am 28. Januar 1999 einen Gesetzentwurf in der Drs. 3/919 eingebracht hat, der auf die Klarstellung des Kommunalabgabengesetzes in Bezug auf die Satzungspflicht und das Beitragsrecht gerichtet gewesen ist und von allen Fraktionen mitgetragen wurde.
Der Vorschlag unserer Fraktion, darin eine Rückwirkung zu verankern, fand im Innenausschuss keine Mehrheit. Der Gesetzgeber hatte bereits im Jahr 1996 eingeräumt, dass eine rückwirkende Erhebung von Beiträgen für leitungsgebundene Einrichtungen ohne Satzung möglich sei, um die gesamte Abwasserproblematik besser händeln zu können.
Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg hat mit seinem Beschluss vom 19. Februar 1998 jedoch den Willen des Landesgesetzgebers anders interpretiert und hat eine Rückwirkung auch für Straßenausbaumaßnahmen zugelassen und sich damit gegen die Bürger des Landes Sachsen-Anhalt entschieden.
In Bezug auf einen weiteren Gesetzentwurf unserer Fraktion in der Drs. 3/1386 vom 7. April 1999, in dem § 6
Abs. 6 a ebenfalls eine Rolle spielte, wurde vonseiten der Landesregierung vorgeschlagen, eine authentische Gesetzesinterpretation festzuschreiben, um eindeutig klarzustellen, was der Gesetzgeber von Anfang an gemeint hat.
Nun kann ich es nicht so wie Herr Becker praktizieren und sagen: Herr Püchel, Sie sind doch mein Freund. Das wäre vermessen. Aber ich kann Ihnen bescheinigen, dass wir beide eine gute Zusammenarbeit pflegen. Daran möchte ich keinesfalls rütteln.
Ich bin zwar kein Volljurist, aber ich kann mir einen kleinen Anflug von Kritik nicht ersparen; denn genau auf das Urteil Ihrer Fachleute haben wir uns verlassen, als wir dieser Formulierung zustimmten.
Alle Fraktionen hat in diesen Tagen ein Brief des Landesverbandes Haus und Grund Sachsen-Anhalt erreicht. Ich denke, dass die Situation von den verantwortlichen Leuten sehr deutlich beschrieben wurde und wir allen sicherlich nur empfehlen können, alle gerichtlichen Instanzen auszureizen, um eine Rechtsprechung im Sinne unserer Landesgesetzgebung zu erreichen. Wir können nicht so tun, als ob dieses Problem nicht prekär wäre. Alle Kommunen sind nach dieser Rechtsprechung gehalten, ohne Satzung rückwirkend bis zum Jahr 1999 Beiträge zu erheben.
Meine Fraktion und ich gehören nicht zu den Verfechtern der Auffassung, dass keinem Grundstückseigentümer eine Beitragspflicht auferlegt werden solle. Selbst das Grundgesetz verpflichtet die Kommunen, für eigene Einnahmen im Zusammenhang mit Baumaßnahmen, die dem Allgemeinwohl und privaten Interessen dienen, zu sorgen.
Wenn wir schon den Griff in die Portmonees unserer Bürger wagen, sollten wir ihnen zumindest die Möglichkeit zur Mitsprache dahin gehend geben, wie, wo und auf welcher Grundlage ihr Geld verwendet werden soll; denn wir sind ihre gewählten Vertreter.
Bereits im Januar dieses Jahres erreichte mich als Bürgermeisterin über die Verwaltungsgemeinschaft und nicht nur mich - ein Schreiben einer Rechtsanwaltskanzlei aus Heilbronn ohne Datumsangabe mit Rückantwortformular mit der Überschrift „Landesverfassungsgericht erlaubt die rückwirkende Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in satzungsloser Zeit“. Das Gerichtsurteil stammt vom 15. Januar dieses Jahres. Diese Kanzlei bietet die Erledigung sämtlicher mit dem Beitragsrecht verbundenen Aufgaben an.
Da ich ein gesundes Misstrauen besitze, stelle ich die Frage in den Raum: Welcher Zweck verbirgt sich hinter einer solchen Rechtsprechung?
Unsere Fraktion stellt den Antrag, dieses Problem am nächsten Mittwoch auf die Tagesordnung des Innenausschusses zu setzen, um über Erstmaßnahmen und Wege im Umgang mit diesem unser ganzes Land betreffenden Problem zu verhandeln. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Wernicke, ich lasse mich von Ihnen gern als naiv bezeichnen, wenn es um die Sache geht. Es geht hierbei aber um die Sache und nicht um Parteienhickhack.
Die Ursprungsgesetzlichkeit hat Ihnen Herr Püchel eben erläutert, nämlich wie es zu dieser Situation gekommen ist.
Sie wissen auch, dass wir beide Male den Antrag gestellt hatten, diese Novellierung herbeizuführen, weil die Regelung eben nicht mehr handhabbar war und weil sich das Verwaltungsgericht schon im Jahr 1999 völlig anders entschieden hat als wir, der Gesetzgeber. Da
mals war ich noch nicht im Landtag von Sachsen-Anhalt. Das stammt nämlich aus dem Jahr 1996.
Wissen Sie, wenn das so sicher wäre, wie Sie es heute hier darstellen, dann hätte Herr Becker nicht darum bitten müssen, heute hierüber nicht zu diskutieren; das war nämlich sein Anliegen an mich.
Wenn er sich so sicher gewesen wäre, dann wäre er heute sicherlich hier und hätte zu diesem Thema gesprochen.
Verehrter Herr Präsident! Werte Damen und Herren Abgeordnete! Bevor ich in meinen Redebeitrag einsteige, möchte ich zu den Ausführungen von Herrn Professor Dr. Böhmer doch noch etwas sagen.
Es ist definitiv nicht klar dargestellt, was Sie eingangs Ihrer Rede bekannt gegeben haben. Wir haben in der vorletzten Sitzung des zeitweiligen Ausschusses Funktional- und Verwaltungsreform/Kommunale Gebietsreform sehr wohl der CDU-Fraktion das Angebot unterbreitet - Herr Becker - ich muss Sie also doch benennen -, Sie werden zugeben, wenn Sie fair sind,
dass Sie das Ihrem Fraktionsvorsitzenden überbracht haben. In der Sitzung ist Ihnen von den Fraktionen der SPD und der PDS das Angebot unterbreitet worden, über eine gemeinsame Antragstellung für den heutigen Sitzungstag nachzudenken. Alle Abgeordneten haben die Unterlagen zur gleichen Zeit vor den Weihnachtsfeiertagen erhalten. Auch das, Herr Becker, war Ihnen zugesichert worden. Wenn Sie fair sind, dann geben Sie das auch zu.
Was erwarten die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes von einer Funktional-, Verwaltungs- und kommunalen Gebietsreform? - Von den Bürgerinnen und Bürgern vernimmt man als Erstes den lapidaren Satz: In der Verwaltung sitzen überall zu viele Beamte und Angestellte, die den Steuerzahler unnötig viel Geld kosten. Ergo: Die Verwaltung unseres Landes muss kostengünstiger werden. - Diese Zielstellung ist kurzfristig nicht zu erreichen und so einfach lässt sich die Situation in unserem Land auch nicht definieren.
Ich möchte mich einer zweiten Forderung der Bürger zuwenden, die lautet: Ich möchte als Bürgerin eine sachkundige Dienstleistung vor Ort, die auch meinen individuellen Erfordernissen gerecht wird und bei der das Preis-Leistungs-Verhältnis stimmt. Dabei ist es völlig unerheblich, ob die Verwaltungsgemeinschaft, die Einheitsoder die Verbandsgemeinde, der Landkreis oder das Land diese Dienste anbietet. Das Ziel muss die Bürgernähe im doppelten Sinn sein.
In dem Antrag von SPD und PDS haben wir deshalb einen Schwerpunkt auf die interkommunale Aufgabenverlagerung gesetzt. Dies ist ausdrücklich in dem Antrag formuliert und war uns wichtig; denn mit der kommunalen Gebietsreform artikulieren wir zwei Zielstellungen, die wir erreichen möchten: Das ist erstens eine effizientere Verwaltung und zweitens eine Aufgabenverlagerung vom Land auf die Landkreise und von den Landkreisen auf die gemeindliche Ebene. Das soll unabhängig davon geschehen, ob die Gemeinde eine Verbands- oder eine Einheitsgemeinde ist. Nur so ist die Maßstabvergrößerung der Gemeindemodelle unabhängig begründbar.
In wessen Verantwortung die Aufgaben wahrgenommen werden sollen, wird der Landtag in einem weiteren Gesetz beschließen müssen. Wir unterscheiden dabei die Wahrnehmung der Aufgaben im eigenen Wirkungskreis sowie Aufgaben, die die Gemeinden als Besorgungsaufgaben für den Landkreis erledigen. Das könnte Bereiche wie die Kfz-Anmeldung, Antragsannahme für Wohngeld und Ähnliches betreffen, auf die heute schon mehrfach eingegangen worden ist. Hierbei müssen wir behutsam darüber wachen, dass dies auch gesetzlich festgeschrieben wird und dass ein entsprechender Finanzausgleich für die Gemeinden ausgehandelt wird.
Im Interesse der Menschen, die in unseren Dörfern und Städten leben, sind die Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker in der Pflicht, verantwortungsbewusst zu entscheiden und Formen und Möglichkeiten zu suchen und auch zu finden, wie den unterschiedlichen Interessenlagen unserer Bürger entsprochen werden kann.
Die Übertragung der Aufgabe der Trägerschaft für die Sekundarschule, um es an einem Beispiel zu benennen, schafft die Voraussetzung, innerhalb des neuen Gemeindemodells besser auf die Anforderungen und Bedürfnisse vor Ort direkt zu reagieren. Entsprechend der
Schulentwicklungsplanung können die Gemeinden auf Standardfragen und Schülerbeförderung Einfluss nehmen. Die Wahrnehmung der Aufgaben Grundschule, Kindertagesstätte, Haushaltsplanung und Satzungshoheit schafft in den neuen Gemeindemodellen Handlungsspielräume für eine effizientere Verwaltung zur Nutzung und für den Erhalt der Einrichtungen im Verbands- und Gemeindegebiet.
Heute wurde in den unterschiedlichsten Beiträgen immer wieder die Frage der Finanzierung der Gemeinden angesprochen. Das geschah mit Recht. Wir, aber auch die Landesregierung und die Bundesregierung stehen gemeinsam in der Pflicht, über den jetzigen Denkansatz zur Gemeindefinanzierung noch einmal tiefgründiger nachzudenken. Aber die neuen Gemeindemodelle bieten uns auch die Chance, in solidarischer Gemeinschaft die schwierigen Aufgaben der Zeit gemeinsam zu tragen. Eine kleine Gemeinde allein verhebt sich an dieser Bürde.
Lassen Sie es uns gemeinsam anpacken. Ich bin dazu als Bürgermeisterin und Landtagsabgeordnete bereit. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich fahre das Rednerpult ein bisschen herunter. Es wird sonst zu laut.
„Wir werden unsere Reform an unseren Interessen ausrichten.“ Herr Becker, diese Aussage macht mich sehr nachdenklich. Ich denke, dass wir im Landtag gemeinsam angetreten sind -
- Moment, Herr Bergner, lassen Sie mich doch erst einmal ausreden.
Wir sind gemeinsam angetreten und haben gesagt, dass wir eine Funktional-, Verwaltungs- und kommunale Gebietsreform gestalten wollen. Wir alle, die wir hier sitzen, bekommen das Geld von diesem Land. Deshalb haben wir die Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass am Ende ein ordentliches Konzept für alle dabei herauskommt.
Wenn man sich heute ans Rednerpult stellt, Herr Becker, und sagt, man will alles zurückdrehen und seine Reform durchsetzen, dann bezweifle ich, dass das im Interesse des gesamten Landes ist.
Verehrte Präsidentin, Entschuldigung, dass ich Sie nicht zu Beginn meiner Rede angesprochen habe. Aber Herr Becker hat mich schon wieder auf Hochtouren gebracht.
Das Dritte Vorschaltgesetz als Modellbeschreibung der Zusammenarbeit auf der unteren kommunalen Ebene diskutieren wir heute abschließend. Vom Referentenentwurf im März bis zur Ausformulierung des Beschlusstextes haben zahlreiche Beratungen stattgefunden, die sowohl inhaltlich als auch formal den ursprünglichen Referentenentwurf qualifizierten.
Mit der Verabschiedung schaffen wir für die Gemeinden unseres Landes die Möglichkeit, das Modell zu wählen, das für ihre konkrete Situation vor Ort das günstigste ist. Unstrittig war von Anfang an, dass eine Aufgabenübertragung zur Erfüllung in beiden Modellen gesetzlich geregelt wird.
Der heutige Zeitpunkt der Verabschiedung, der ein erklärtes politisches Ziel von SPD und PDS war und ist, versetzt die Gemeinden in die Lage, sich in der freiwilligen Phase, welche für beide Modelle besteht, untereinander und miteinander zu vereinen. Mitgliedsgemeinden
von Verbandsgemeinden haben nach wie vor Satzungsund Haushaltsrecht und sind nach dem Gesetz gleichrangige kreisangehörige Gemeinden, wie die Einheitsgemeinde und die Verbandsgemeinde.
Gesetzlich festgeschriebene Aufgaben werden gemeinschaftlich wahrgenommen, da sie zukünftig auch nur noch in der Gemeinschaft wahrgenommen werden können.
Der Städte- und Gemeindebund bat im März bei der Herausgabe des Referentenentwurfs um einen Beratungszeitraum von zwei Monaten, um allen Mitgliedern im Land die Möglichkeit zur Meinungsäußerung einzuräumen. Nach der Einschätzung von Herrn Dr. Kregel sind mehr als 500 Zuschriften zum Entwurf eingegangen, die in der Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes aufgegriffen worden sind.
Die Vertreter der PDS-Fraktion und der SPD-Fraktion im zeitweiligen Ausschuss und im Innenausschuss haben weder im „Schweinsgalopp“ noch in der Art des „Durchpeitschens“ Änderungsanträge in die Beratung eingebracht, so wie es in zahlreichen Medienbeiträgen von CDU-Vertretern geäußert wurde.
Ich darf daran erinnern, dass bereits bei der Verabschiedung des Zweiten Vorschaltgesetzes die Forderung der PDS-Fraktion bestand, die Modellbeschreibung „qualifizierte Verwaltungsgemeinschaft“ im Gesetz vorzunehmen. Dafür habe ich mich schon im Juni und im Frühjahr dieses Jahres hier ausgesprochen.
Gravierende Änderungen zum Referentenentwurf wurden eingebracht. Herr Becker schreibt sich das jetzt auf seine Fahnen: Die Feuerwehren und ihre Aufgaben bleiben in der Gemeinde.
- Hören Sie auf! - Es gibt keinen Antrag zum Widerspruchsrecht in der Verwaltungsgemeinschaft und in der Verbandsgemeinde. Eigentum, zum Beispiel Kindertagesstätten und Grundschulen, gehen bei nicht mehr zweckbestimmter Nutzung auf Verlangen - das war der Vorschlag von Herrn Jeziorsky - an die Mitgliedsgemeinden oder an die Ortschaften zurück. Die Einführung des Ortschaftsrechtes wurde als Kannbestimmung festgeschrieben.
Der Termin Oktober 2002 als verbindlicher Zeitpunkt für die Modellwahl beider Formen auf der unteren kommunalen Ebene ist sinnvoll und auch machbar. Für all jene, die eine Reform nicht wollen und die vor Ort alles zerreden, ist der Zeitraum natürlich knapp.
Da ich gelernt habe, dass man das Positive bei Ausführungen immer voranstellt, bevor man in die Kritik einsteigt, äußere ich mich zum Gesetzentwurf der CDU erst an zweiter Stelle.
Der von der CDU eingebrachte Gesetzentwurf zur Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften kann von der PDS-Fraktion nicht mitgetragen werden. Die Aufgabenübertragung auf eine höhere Ebene ohne ein demokratisch legitimiertes Organ, welches Gestaltungseinfluss gegenüber der Verwaltung hat, ist nicht umsetzbar. Dies wurde bereits im Zweiten Vorschaltgesetz festgeschrieben. Ich erinnere daran, dass es im Mai veröffentlicht wurde.
Dieser Tage erreichte mich in meiner Funktion als Bürgermeisterin ein Serienbrief vom Landtagsabgeordneten Herrn Becker.
- Später, Herr Becker, bin ich gern bereit zu antworten. Der Inhalt hat mich weniger verwundert als vielmehr empört. Der Brief enthält nicht nur Halbwahrheiten, sondern auch Unwahrheiten und spiegelt das Prinzip wider, was ich nicht will, darf auch nicht gemacht werden.
Herr Becker, in unverantwortlicher Art und Weise schüren Sie Unfrieden in der „kommunalen Familie“; das ist ein Ausdruck von Ihnen.
Ihre Aussagen beinhalten bewusst nicht einmal den neuesten Stand des vorliegenden Gesetzentwurfes.
Der Innenminister wurde in der „Mitteldeutschen Zeitung“ vom Montag mit der Vermutung zitiert, Sie würden zündeln. Ich möchte noch eins draufsetzen. Ich sage Ihnen, Sie legen Flächenbrände.
Ich möchte daran erinnern, dass gerade auch CDUdominierte Verwaltungsgemeinschaften unter den Ersten im Land sind, die sich miteinander vereinbart haben und bereits Verträge für Zusammenschlüsse unterzeichnet haben.
Als Oppositionspolitiker hat man die Chance und die Pflicht - ich sehe mich übrigens auch als Oppositionspolitikerin -,
Änderungen zu vorliegenden Entwürfen einzubringen. Diese Möglichkeit haben Sie erst in der letzten Beratung durch einen einzigen Versuch genutzt. Es ist schon ein dicker Hund - das ist gelinde ausgedrückt -, wenn Sie jetzt behaupten, nur durch das Einwirken der CDU bleiben die Feuerwehren im Dorf.
- Ach, Herr Bergner, hören Sie doch mit der Polemik auf! Das ist Quatsch.
Abgeordnete tragen gemeinsam Verantwortung für das, was im Land passiert.
Als einzigen Anhang zu Ihrem Serienbrief, Herr Becker, haben Sie den § 75 beigefügt. - Herr Becker, hören Sie mir bitte zu. Sie haben den § 75 mit Stand vom 23. August beigefügt. Das ist unsauber. Dieser Stand war schon lange überholt.
Das zeigt mir sehr deutlich, wie Sie mit dem Feuer spielen. Ihr Brief hat mich erst am Montag erreicht.
Ihren Gesetzentwurf bekommt man nur auf eine Anforderung hin. So steht das in dem Brief. Ich glaube aber, dass der Gesetzentwurf den Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern des Landes wenig Aufschluss bietet, wenn sie ihn von Ihnen anfordern.
Herr Becker, ich habe Sie bisher als einen sehr kompetenten und kompromissbereiten CDU-Politiker kennen gelernt und auch geachtet. Das tue ich immer noch. Zerstören Sie bitte nicht den letzten Funken meines Glaubens an Ihre Fach- und Sachkompetenz.
Dem Entwurf des Dritten Vorschaltgesetzes, dem Verbandsgemeindeeinführungsgesetz, gibt die PDS-Fraktion ihre Zustimmung.
Ja, das kommt darauf an.
- Aber sicher, Herr Becker.
Ich komme zu der ersten Frage, Herr Becker. Jeder Politiker kann sich einmal irren. Das gilt auch für Herrn Schumann.
Nachdem er das beim Kranzfest geäußert hatte, habe ich ihn persönlich besucht,
allerdings nicht allein. Ich wurde vom Leiter des Verwaltungsamtes, Herrn Otto, zu einer Diskussionsrunde nach Nebra eingeladen. Dort habe ich die Gelegenheit wahrgenommen - - Ich habe nicht die Landtagsabgeordneten des Burgenlandkreises ausgeladen, sondern ich wollte eine inhaltliche Debatte über das Gesetz. Wir haben dann drei Stunden lang kontrovers eine inhaltliche Debatte über das Gesetz geführt.
Wenn Herr Schumann meint, dass er in der falschen Partei ist - - Ich weiß nicht, ob es so ist. Ich habe ihm zumindest gesagt: Wenn man bei jeder Unebenheit, die einem begegnet, wenn man einen Weg beschreitet, meint, man müsse immer die Gefühle wechseln, dann ist das seine Entscheidung. Ich kann mir nicht bei jeder Entscheidung eine neue Gesinnungsfrage stellen. Das geht beim besten Willen nicht.
Herr Schumann war inzwischen - das kann ich Ihnen sagen - mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern dieses Landes am Samstag in Magdeburg zur gemeinsamen Beratung über dieses Gesetz. Wir haben uns sehr ordentlich und sehr sachlich verständigt. Ich habe dort weder eine große Protestwelle unserer Bürgermeisterinnen und Bürgermeister erlebt, noch hat mich Herr Schumann zerpflückt. Im Gegenteil, er hat mich am Ende der Beratung sehr herzlich verabschiedet.
Ich komme zu Ihrer zweiten Frage, Herr Becker. Ich bin Vorsitzende des Gemeinschaftsausschusses der Verwaltungsgemeinschaft Droyßiger-Zeitzer Forst. Es ist übrigens ein Novum, dass es sich dabei um eine PDSAbgeordnete handelt; das wissen Sie. Im Übrigen werden solche Ämter meistens von Mitgliedern anderer Parteien besetzt.
Mir ist sehr wohl bekannt, dass wir jetzt Aufgaben als Dienstleister für die Gemeinden wahrnehmen und nicht in eigener Verantwortung. Das wissen Sie ganz genau.
Wir haben ein großes Problem, das Sie im Jahr 1997 zur Beschlussfassung in den Innenausschusses mit eingebracht haben, nämlich dass man Aufgaben zur Erfüllung an eine Verwaltungsgemeinschaft nur abgeben kann, wenn es einen einstimmigen Beschluss der Mitgliedsgemeinden gibt.
Das passt nicht zusammen. Das kriegen Sie nicht hin. Ich hätte sehr gerne schon vor langer Zeit gesagt: Ich möchte die Kindertagesstätten in die Kompetenz der Verwaltungsgemeinschaft geben. Das ist mir nicht ge
lungen, weil es immer wieder Querulanten auch von Ihrer Partei, unter den CDU-Bürgermeistern gibt,
die immer denken, sie fielen hinten herunter und müssten die Last und das Leid der anderen mittragen. Das ist das Problem, Herr Becker.
Wenn wir jetzt dazu übergehen, diese Aufgaben, die wir gemeinsam wahrnehmen können,
- lassen Sie mich ausreden! - auch in einer gemeinsamen Form fortzutragen, dann, denke ich, ist das eine sinnvolle Form. Hier haben wir auch die Chance, uns untereinander auszutauschen und das gemeinsam zu tragen.
Ich gebe Ihnen Brief und Siegel: Bei zehn Gemeinden haben wir in unserer Verwaltungsgemeinschaft jetzt noch vier Standorte für Kindertagesstätten. Ein Standort befindet sich schon in freier Trägerschaft. Darüber sprechen Sie nicht. Wissen Sie, warum sich der Standort in freier Trägerschaft befindet? - Der Standort ist auf diese Weise gerettet worden, weil die Gemeinde ihn finanziell nicht mehr tragen kann.
Es kann doch nicht sein, wenn eine Kommune eine Umlandfunktion für alle anderen innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft wahrnimmt, dass sich die anderen zurücklehnen und meinen, jetzt kann man sich entziehen, man zahlt seinen Gastbeitrag und damit hat sich alles erledigt.
Zur Unterhaltung einer Kindertagesstätte gehört wesentlich mehr als nur der Gastbeitrag. Das wissen Sie und das weiß ich.
Was Sie nie erfahren haben, Herr Becker, weil Sie nie zu Fuß, sondern immer nur zu Pferde unterwegs waren, ist,
was der kleine Mann vor Ort, was die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister eigentlich machen müssen. Das haben Sie nie erfahren.
Das lassen Sie sich jetzt einmal von Ihren Referenten erzählen.
Ich habe Blutdruck 220, Herr Bergner. Bitte stellen Sie Ihre Frage sachlich.
Ich fange gleich einmal beim Respekt an. Ich hatte mich mit meinen letzten Worten eigentlich ausführlich dazu geäußert, Herr Bergner, welchen Respekt ich meinen Amtskollegen oder Nichtmehramtskollegen entgegenbringe.
Es ist unstrittig, dass sich die Basis zu Wort gemeldet hat. Das geschah aber nicht nur aufgrund eines Briefes des Abgeordneten Herrn Becker an die Bürgermeister.
Auch andere Parteien und Fraktionen des Landtages, Herr Bergner, haben vor Ort zig Gespräche geführt. Dazu können Sie unsere Landtagsabgeordneten hier alle fragen. Wir haben die Meinungen vor Ort aufgenommen. Herr Becker hat es in der Form gemacht, andere haben es in einer anderen Form gemacht.
Sehr wohl ist aber die Nachricht von der unteren kommunalen Ebene in alle Fraktionen gedrungen, auch in unsere. Wir haben sie aufgenommen und gemeinsam daran gearbeitet, das zu ändern.
Ob Herr Becker nun meint, dass er mit seinem Rundbrief - ich kann ihn nachher noch einmal vorlegen - das ganze Land umgekrempelt hat, weiß ich nicht. Dass sich die CDU dafür eingesetzt hat, dass der Brandschutz im Ort bleibt,
ist doch unstrittig. Darüber müssen wir doch gar nicht diskutieren.
Als wir das Gesetz geändert haben, Herr Bergner, als wir die letzte Beratung zu dem Gesetz hatten, wurde ein Antrag von SPD, PDS und CDU zum Erhalt des Brand
schutzes vor Ort in den Ausschuss eingebracht, obwohl sich - Herr Püchel hat es schon gesagt und ich sage es Ihnen auch - nach dem Brandschutzgesetz des Landes eine Gemeinde mit 400 Einwohnern sehr schwer tut, alle diese Forderungen noch zu erfüllen, die hinter dieser Aufgabe stehen.
Das reicht bis hin zu der Besetzung der Wehren. Darüber wollen wir gar nicht diskutieren. In dieser Hinsicht müssen wir uns einmal ehrlich in die Augen schauen.
Jawohl. - Frau Wernicke, Ihre Frage beantworte ich sehr gerne.
Ich bestimmt nicht, Frau Wernicke. Ich war noch nicht in Ihrer kommunalen Familie.
Ich denke aber, dort sorge ich sicherlich auch nicht für Unruhe, denn so weltbekannt, wie Herr Becker es im ganzen Land ist, bin ich nicht. Das wollte ich erst einmal zu der Sache sagen.
Zur Freiwilligkeit muss ich sagen: Die Problematik Trägermodell, die im Land gar nicht so stark verbreitet ist -
- Ja, 32. Das ist doch richtig. Herr Becker, von Ihnen sprechen wir ja nicht. Sie haben eine Großgemeinde in Naumburg, eine Einheitsgemeinde.
Wir reden jetzt einmal von dem Trägermodell. Das stand von Anfang an zur Diskussion. 32 Trägermodelle gibt es im Land. Es gibt auch Für und Wider. Es stand von Anfang an in der Diskussion: Das Trägermodell hat nur bis zum Juni 2003 Bestand. Das war im Gesetz so vorgesehen. Es gab keine Kompromisslinie, das aufzuheben.
So viel zu der einen Sache. - Frau Wernicke, helfen Sie mir noch einmal auf die Sprünge. Welche Form der Freiwilligkeit meinten Sie noch?
Es gibt eine Bestimmung im Gesetz - diese kennen auch Sie -, die besagt, dass in dünn besiedelten Gebieten und in Ausnahmefällen - Frau Wernicke, lassen Sie es doch erst einmal herankommen - die Möglichkeit besteht, eine Sonderregelung für die Gemeinden zu treffen. Wenn eine Gemeinde 997 Einwohner hat,
dann glaube ich nicht, dass der Innenminister sagt: Es fehlen noch drei Einwohner; die Gemeinde muss sich jetzt in ein anderes Modell bewegen.
Das ist eine Brücke, die ich so nicht beschreiten kann, das muss ich Ihnen sagen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Entwurf eines Dritten Vorschaltgesetzes mit dem viel versprechenden Namen „Verbandsgemeindeeinführungsgesetz“ ist nun endlich da. Wir haben die Zielstellung, über diesen Entwurf bis zur nächsten Landtagssitzung im September ausführlich zu beraten und dem Landtag eine Beschlussempfehlung zu unterbreiten.
Die Forderung der PDS-Fraktion, einen solchen Entwurf vorzulegen, besteht schon seit der Diskussion zum Zweiten Vorschaltgesetz. Wenn wir von der Gleichrangigkeit zweier Modelle ausgehen, muss jede Kommune die Chance haben, zwischen beiden Modellen abzuwägen, um dann in der Gemeinschaft unabhängig von der Modellwahl einen gemeinsamen Weg beschreiten zu können.
Mit der Vorlage des Referentenentwurfs der Landesregierung schlugen die Wogen hoch. Der Städte- und Gemeindebund nahm eine Auszeit von zwei Monaten, um die Meinung seiner Mitglieder einzuholen. Die Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes - Herr Dr. Kregel wird mir die Anmerkung nachsehen - wählt den Ausgangspunkt des Leitbildes, obwohl schon zwei Gesetze zur Funktional- und Verwaltungsreform sowie zur Kommunal- und Gebietsreform vom Landtag verabschiedet wurden.
Der vorliegende Gesetzentwurf stellt eine qualitative Verbesserung gegenüber dem ursprünglichen Referentenentwurf dar. Gleichwohl gibt es Aussagen und Festlegungen, zu denen wir als PDS-Fraktion einfach noch einmal unsere Bedenken anmelden müssen.
Wenn die Körperschaft öffentlichen Rechts in Zukunft diesen großen Aufgabenkatalog wahrnehmen soll, müssen auch die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür vorhanden sein bzw. dafür geschaffen werden. Bedenken melden wir dazu an, dass per Gesetz Aufgaben übertragen werden sollen, die die Trink- und Abwasserproblematik berühren. Aufgaben, die eine Kommune abgegeben hat - so ist es im Zweckverbandsgesetz geregelt -, kann sie nicht noch einmal übertragen, auch wenn wir uns darüber einig sind, dass mit einer Verlagerung auf die höhere Ebene eine qualitativ bessere Arbeit möglich wäre.
Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts besitzt kein eigenes Territorium, übernimmt aber mit der Regelung zur Übernahme der Straßenbaulast bei Verbindungsstraßen Aufgaben von Gebietskörperschaften, die wir dem Grunde nach für richtig erachten, da eine kleine Kommune - dann: Ortschaft - allein den Straßenausbau nicht mehr finanzieren kann. Aber es ist zu überlegen, ob die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür ausreichen.
Werte Damen und Herren! Jede Partei, die im Landtag durch eine Fraktion vertreten ist, hat in ihrem Programm die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung als hehres Ziel festgeschrieben. Dies erreicht man aber
nicht, indem man die in der Gemeindeordnung festgelegten Mandate entsprechend der Einwohnerzahl minimiert. Das Mitspracherecht von Menschen für ihr Territorium fördert Verantwortung im Sinne der örtlichen Gemeinschaft und wirkt der Politikverdrossenheit eher entgegen.
Die Stellung der Vorsitzenden des Verbandsgemeinderates wird lediglich als repräsentativ eingeordnet. Die Regelung nach § 51 der Gemeindeordnung ist nicht aufgegriffen worden. Nach dieser Festlegung kann er oder sie weder Sitzungen einberufen noch leiten. Es wäre auch zu klären, wie das innere Verhältnis zwischen Verbandsgemeindedirektor und dem Vorsitzenden des Verbandsgemeinderates zu definieren ist.
Ein weiteres Problem, auf das wir aufmerksam machen möchten, ist die Frage des Eigentumsübergangs von Mitgliedsgemeinden auf die Verbandsgemeinde. Herr Minister Püchel mag mir die nachfolgende Formulierung verzeihen. Aber ich denke, in so einer saloppen, wenn auch unbürokratischen Art ist das nicht zu klären. Es wird nichts zu Verbindlichkeiten gesagt, die die Gemeinden mit dem Ankauf oder der Sanierung der Gebäude der unterschiedlichsten Nutzungsart eingegangen sind. Es kann auch nicht sein, dass die Verbandsgemeinde auf unbürokratische Art und Weise Eigentümer wird, die Verbindlichkeiten aber bei der Kommune hängen bleiben. Hier grenzen wir den Gemeinschaftsgedanken zur mittelfristigen und langfristigen Planung von Standorten für Kindertagesstätten und Grundschulen in der Gemeinschaft aus.
Auf der Pressekonferenz am 19. Juni 2001 haben Sie, Herr Minister Püchel, mitgeteilt, dass die Einführung des Ortschaftsrechts als Kannbestimmung Aufnahme in das Gesetz findet. Leider finden wir dazu keine Festlegung. Da wir Ihnen mit Ihrer Meinung an dieser Stelle den Rücken stärken möchten, bestehen wir darauf, dass eine Ausformulierung dieser Problematik im zu verabschiedenden Gesetz noch ihren Niederschlag findet.
Lassen Sie die Mandatsträger vor Ort von ihrer kommunalen Selbstverwaltung Gebrauch machen. Spätestens bei der Finanzdiskussion werden sich die Geister scheiden.
Nun zur Finanzausstattung dieses Modells. Der Städteund Gemeindebund verweist in seiner Stellungnahme darauf, dass er keinen direkten Zugriff auf die Einkommensteueranteile zur Finanzierung des Modells zulassen möchte. Wenn wir jedoch mit dem Gedanken spielen, die Umlagenberechnung ähnlich der Kreisumlage zu gestalten, gehen wir eigentlich eher den Weg durch den Seiteneingang; denn hier besteht der Zugriff auf die Einkommensteueranteile. Also sollten wir bei der Regelung bleiben, dass eine Umlage pro Kopf erhoben wird, um den Mitgliedsgemeinden einen größeren Finanzspielraum zu erhalten.
Meine Redezeit ist abgelaufen. Ich wünsche uns eine konstruktive Beratung zum Entwurf. Ich denke, wir werden auch zu den aufgeworfenen Problemen konsensfähig sein. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Verehrter Kollege Becker, bis jetzt habe ich das geschluckt und wir müssen uns auch nicht einen solchen Schlagabtausch liefern. Aber ich denke, das, was Sie eben gesagt haben, ist der Dinge ein wenig zu viel.
Wenn im vorherigen Entwurf stand, dass ein Verwaltungsdirektor im Hinblick auf die Beschlüsse einer Gemeinde ein Widerspruchsrecht hat, und im heutigen Entwurf steht, dass er, wenn ein rechtswidriger Beschluss im Gemeinderat gefasst wird, zumindest gegenüber der Kommunalaufsichtsbehörde die Anzeige machen muss, damit die Kommune nicht in irgendwelche Zwänge gerät, dann ist das, denke ich, doch eine wesentliche Entschärfung der vorherigen Formulierung. Das müssen wir zur Kenntnis nehmen.
Es gibt in diesem Land zwei Modelle. Wer zwingt Gemeinden in die Verbandsgemeinde? Es gibt zwei Modelle und jede Gemeinde hat abzuwägen, in welchem Gemeindeverband sie am besten aufgehoben ist.
- Lassen Sie mich ausreden! - Wenn die Situation so ist, dass zum Beispiel das Institut Sachsen-Anhalt sagt, wir hätten für die Einheitsgemeinde eines der besten Ortschaftsrechte geschaffen, die es in der Bundesrepublik überhaupt gibt, dann können die Gemeinden doch entscheiden, wenn sie nicht in das eine Modell wollen, in das andere Modell zu gehen.
- Das ist doch Quatsch! Nein, Herr Bergner. Ich habe meine Meinung dazu gesagt. Sie wissen doch ganz genau, dass Herr Becker die ganze Kommunalreform für sich schon lange vorweggenommen hat.
Er hat doch seine Leute schon lange eingemeindet. Er muss doch dieses Thema gar nicht mehr auf die Tagesordnung setzen.
Herr Becker, eine ganz große Bitte habe ich an Sie: Seien Sie fair zu uns und wir sind fair zu Ihnen. Es kann nicht sein, dass Sie reihum durch die Gemeinden gehen und sagen: Also, Leute, wenn wir bei der nächsten Wahl an die Macht kommen, dann heben wir die Dinge alle wieder auf.
Sie bringen unsere Bürgermeister dermaßen durcheinander, die reden nur noch konfuses Zeug bei Beratungen.
Verehrter Präsident! Werte Damen und Herren Abgeordnete! Verehrter Herr Püchel, bei Ihren letzten Ausführungen habe ich gemerkt, dass wir sehr verwandte Gedanken haben. Deshalb kommt es heute nicht so hammerhart.
Der heute von der CDU-Fraktion eingebrachte Gesetzentwurf zur Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften hat einen gewissen Charme. Das will ich nicht verhehlen. Es freut mich, dass die CDU-Fraktion jetzt auch gewillt ist, sich in den enormen Umgestaltungsprozess in unserem Land einzubringen, nicht nur in die Funktional- und Verwaltungsreform, sondern auch in die kommunale Gebietsreform der unteren Ebene; denn an dieser Stelle treffen wir alle gemeinsam auf unsere Wähler und Wählerinnen. Ihnen gegenüber haben wir eine besondere Verpflichtung.
Die in § 75 Abs. 3 aufgeführte Problematik des Modells der Trägergemeinde ist nach jetziger Gesetzeslage bereits parlamentarische Geschichte. Das Erste und das Zweite Vorschaltgesetz sind bereits verabschiedet worden. Das Parlament hat sich mehrheitlich auf die Wahl zweier gleichrangiger Modelle, das der Einheitsgemeinde und das der - nun der neue Begriff des zweiten Modells - Verbandsgemeinde, geeinigt.
Da ich als Bürgermeisterin für klare und überschaubare Hierarchien eintrete, favorisiere ich persönlich - die
Betonung liegt auf dem Wort „persönlich“ - das Modell der Einheitsgemeinde.
Wenn wir es jedoch in den gemeinsamen Beratungen schaffen, das Dritte Vorschaltgesetz so auszugestalten, dass die Gemeinde eine höhere Rangigkeit einnimmt als eine Ortschaft, sind auch für die Mitgliedsgemeinden die eigenen Gestaltungsmöglichkeiten wesentlich größer, obwohl der Finanzrahmen wesentlich enger wird.
Zu § 77 gibt es eine Aufgabenformulierung zur Übertragung auf die Verwaltungsgemeinschaft, die wir inhaltlich mittragen können, aber nicht in dieser Form.
Werter Kollege Becker, Sie sind doch ein ausgebuffter Jurist.
Wir wissen genau, dass eine Übertragung auf die jetzige Form der Verwaltungsgemeinschaft - die wollen Sie sicherlich nicht ändern, so haben Sie das zum Ausdruck gebracht - rechtlich zumindest bedenklich ist. Im Jahr 1997 wurde die Gemeindeordnung dahin gehend geändert, dass nur mit einstimmigem Beschluss aller Mitgliedsgemeinden eine Aufgabenübertragung zur Erfüllung an die Verwaltungsgemeinschaft in der jetzigen Form möglich ist, eben aus diesem Grund und aus diesen Bedenken heraus. In den wenigsten Fällen ist dies erfolgt.
Die Wahrnehmung dieser Aufgaben muss durch ein direkt gewähltes und damit legitimiertes Organ als parlamentarischer Gegenpol zur Verwaltung beschlossen werden. Diese Voraussetzung erfüllt der jetzt existierende Gemeinschaftsausschuss in den unterschiedlichen Verwaltungsmodellen nicht.
Die Einbringung des Verbandsgemeindeeinführungsgesetzes wird uns die Möglichkeit geben, über diese Themen ausführlich zu beraten. Dabei sollte auch erörtert werden, welche Rolle ehrenamtliche Bürgermeister und Bürgermeisterinnen sowie die Räte einnehmen.
An dieser Stelle möchte ich ein paar Worte an unseren Innenminister Herrn Dr. Püchel richten. Ich las in einer Broschüre des Bundes, dass Sie der Initiator einer Bundesinitiative sind, die das Ziel verfolgt, den Bürgermeistern und Bürgermeisterinnen der ersten Stunde eine besondere Würdigung angedeihen zu lassen. Aus dem Artikel ging jedoch nicht klar hervor, welchen Zeitraum Sie dabei ins Auge fassen.
Ich fühle mich als Bürgermeisterin der zweiten Stunde - zu Fuß, nicht zu Pferde, wie es Herr Höppner einmal formuliert hat -, der mit anderen Amtskollegen und Amtskolleginnen, egal welcher Partei, die schwierige Aufgabe angetragen wurde, die Verwaltungsreform 1993/94 funktionsfähig zu gestalten. Dieser Prozess ist bis heute nicht beendet.
Nun bin ich zwar nicht in den Club der Feministinnen der PDS eingetreten, aber ich möchte einfach Ihr Herz dafür öffnen, dass die Bürgermeisterinnen zu Fuß nicht die Chance der männlichen Amtskollegen hatten, sich selbst schnell als Gemeindehandwerker in die Vergütungsgruppe VII einzustellen, um somit ihren umfangreichen Aufgaben als Bürgermeister gerecht zu werden.
Eine Aufwandsentschädigung für einen ehrenamtlich tätigen Bürgermeister oder für eine ehrenamtlich tätige Bürgermeisterin, die ab einer Höhe von 350 DM zu ver
steuern ist, aber für sieben Jahre Tätigkeit keine rentenwirksame Anrechnung findet, ist wohl kein Ausgleich für das Ehrenamt und erst recht nicht für Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe.
Ich denke, dass im Jahr des Ehrenamts auch dieses Problem einer ausführlichen Erörterung im Rahmen der Diskussion über das Dritte Vorschaltgesetz bedarf.
Dem Gesetzentwurf der CDU-Fraktion können wir aus den erwähnten rechtlichen Bedenken unsere Zustimmung nicht geben, Herr Becker. Wir sind aber dafür offen, dass Ihre Vorstellungen im zeitweiligen Ausschuss Funktional- und Verwaltungsreform/Kommunale Gebietsreform durchaus in der Beratung berücksichtigt werden sollten. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Machen Sie sich keine Sorgen um unsere Eingemeindung.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich spreche heute als Bürgermeisterin der Gemeinde Droyßig, namentlich übersetzt Walddorf, zu Ihnen. Der gestrige Artikel in der „Mitteldeutschen Zeitung“ unter der Überschrift „Forst Droyßig kommt unter den Hammer“ zwingt mich, im Interesse meiner Bürger hier eine Erklärung abzugeben.
Mit dem Beginn der Abholzung des Baumbestandes - dazu gehörte teilweise 180 Jahre alter Eichenbestand - im Jahr 1998 wurde unser Waldgebiet stark ausgelichtet und gesunder Bestand entfernt. Diese Maßnahmen der Forstverwaltung im Auftrag der BVVG riefen die Bevölkerung auf den Plan. Unterschriftensammlungen fanden statt. Gesprächsrunden mit Forstangestellten wurden geführt. Massive Angriffe auf die Forstverwaltung wurden im gemeindlichen Interesse geäußert.
Im September 1998 hatte ich mit dem Vorsitzenden unseres Heimatvereins einen Termin im Büro der BVVG Magdeburg.
Am 21. Oktober 1998 stellten wir in Abstimmung mit der BVVG den Antrag, 12 ha Wald des ortsnahen Gebietes zu erwerben, der die Öffentlichkeitsbereiche unmittelbar berührt. Die Preisangabe war 6 000 bis 9 000 DM pro Hektar.
Am 25. Mai 1999 erreichte uns die Nachricht der BVVG, dass wir diese 12 ha für ca. 300 000 DM erwerben könnten. Das ist ein Hektarpreis von ca. 25 000 DM. Ich habe dieses Angebot als sittenwidrig bezeichnet.
Am 31. Mai 1999 stellte mein Landtagskollege Harry Czeke die Anfrage, welche Bedingungen man erfüllen müsse, um für ein Waldgebiet von 247 ha den Erholungsstatus erreichen zu können, und es gab keine Auflagen.
Diesen Antrag stellten wir per Ratsbeschluss vom 8. September 1999 an das Regierungspräsidium Halle, Dezernat 44. Der Antrag wurde vom Regierungspräsidium per 22. Oktober 1999 bestätigt. Unseren Antrag an die BVVG zum Kauf von 12 ha erhielten wir mit dem Angebot aufrecht, die Summe auf deutlich unter 50 000 DM zurückzuführen. Die Antwort blieb bis heute aus. Der Wald gehörte ursprünglich zum Schloss Droyßig.
Am 6. November 2000 erlaubte ich mir die Nachfrage beim RP, welchen Bearbeitungsstand unser Antrag vom Oktober 1999 erreicht habe. Inzwischen gibt es regen Briefverkehr zu einem Verordnungsentwurf.
Unter der Internetadresse www.bvvg.de ist unser Forstgebiet seit geraumer Zeit als ganzheitliche Fläche zu einem Hektarpreis von 2 538 DM zum Verkauf ausgeschrieben. Das ist ein Zehntel des Preises, den man von uns verlangte. Antragsfrist für natürliche Personen ist der 16. April 2001.
Ich äußere heute und hier die Bitte an unseren Minister Keller - der leider nicht mehr anwesend ist -, dieses Verfahren „Erholungswald“ zu beschleunigen und zu entscheiden. Ich äußere ebenfalls die Bitte an unsere Justizministerin Schubert - die auch nicht mehr an-wesend ist -, zu prüfen, ob im Preisgebaren der BVVG ein eklatanter Gesetzesverstoß vorliegt.
Nach dem Bundesforstgesetz kann ein Waldeigentümer fünf Hektar Wald roden, ohne eine Genehmigung einholen zu müssen. Damit wäre unser Dorf kahl. Ein Interessent aus Bayern war bereits zur Ortsbegehung.
Stellvertretend überreiche ich unserem Ministerpräsidenten 680 Unterschriften unserer Bürger - das ist ein Drittel unserer Einwohner - sowie ein kleines Buch über Droyßig, damit Sie unser Ansinnen besser verstehen können. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Fikentscher, ich akzeptiere Ihre Ausführungen bis zu einem Punkt. Meinen Sie wirklich, dass es nur ein ungünstiger Zeitpunkt des Interviews war, oder denken Sie nicht auch, dass die Aussage grundsätzlich - so klar und deutlich ist es heute eben nicht von unserem Minister herübergekommen - so nicht getroffen werden kann?
Ich frage noch einmal, ob Ihnen bekannt ist, dass sich viele Arbeitslose nicht auf die Fensterbank lehnen, sondern in ihren Wohnungen verkriechen, weil sie sich dafür schämen, dass sie arbeitslos sind. Ich frage auch noch einmal, ob bekannt ist, wie viele bei den Gemeindeämtern Schlange stehen, vor allen Dingen auch Frauen in diesem Land, die Arbeit möchten, denen man keine zuweisen kann und die sich Arbeiten zumuten wie die Trümmerfrauen im Jahr 1946. Ist Ihnen das bekannt?
Verehrte Präsidentin! Werte Damen und Herren Mitglieder des Landtages! Die Verabschiedung des Ersten Vorschaltgesetzes zur Kommunalreform ist nach der Vorstellung des Leitbildes zur Funktional- und Verwaltungsreform durch unseren Innenminister zum jetzigen Zeitpunkt unabdingbare Voraussetzung in Vorbereitung der Bürgermeister- und Landratswahlen im nächsten Jahr. Meine Formulierung schließt die Kandidatur von Frauen für diese Ämter selbstverständlich mit ein.
Dass wir für die parlamentarische Beratung dieses Gesetzentwurfs sehr wenig Zeit zur Verfügung hatten, bedeutet jedoch nicht, dass die Mitglieder des Landtages nicht Gelegenheit hatten, sich mit dem Inhalt aktiv auseinander zu setzen.
Zwei Themenkomplexe standen für die PDS-Fraktion während der Beratung im Vordergrund: erstens die weitere Ausgestaltung der Ortsschaftsverfassung sowie zweitens die klare Entscheidung zur Neubildung von Landkreisen und zur Änderung von Kreisgrenzen.
Zur Ortsschaftsverfassung vertreten wir die Auffassung, dass dieses Instrument, welches in hohem Maße den Ortschaftsräten Mitwirkungs- und Mitspracherechte für eigene Angelegenheiten einräumt, den Entscheidungsträgern in dieser Reform mehr Gestaltungsmöglichkeiten in die Hand gibt und ihnen gesetzlich verbriefte Entscheidungsspielräume garantiert.
Je besser das Ortsschaftsrecht ausgestaltet ist, umso eher sind selbstständige Gemeinden bereit, Zusammenschlüsse vorzubereiten und einzugehen. Mit dem Wegfall des pflichtigen Bürgerentscheides erachten wir es als notwendig, die Zweidrittelmehrheit der Gemeinderäte zur Beschlussfassung über eine Gebietsänderung festzuschreiben.
Im ersten Moment der Betrachtung mag das von einigen als Hemmschuh für eine Entscheidung zu einer Reform ausgelegt werden. Im Umkehrschluss erweist sich diese Festlegung zur deutlichen Mehrheitsbildung im Gemeinderat für die im Gesetz festgeschriebene Bürgeranhörung als vorteilhaft, da sie die Verantwortung auf breite Schultern verteilen kann.
Die erste Erfolgsmeldung eines Zusammenschlusses ist in dieser Woche bereits durch die Medien gegangen. Herr Dr. Püchel, ich lese mit Erstaunen in der „Volksstimme“ vom 10. Oktober, dass die Einheitsgemeinde im Leitbild das Prä für Sie hat.
Ich möchte Sie an das Protokoll über die Ergebnisse einer Beratung am 28. August dieses Jahres erinnern. Dazu gab es eine Erklärung vor den Medien. Das Leitbild wird durch die Gesetze ausgestaltet, welche im Landtag zu beschließen sind.
Für eine solche Entscheidung ist jedoch die Verabschiedung des Zweiten Vorschaltgesetzes wichtig; denn erst
darin reden wir von Gemeinde- und Kreisgrößen sowie von Größen zukünftiger Verwaltungsgemeinschaften.
Erheblicher Bearbeitungs- und Beratungsbedarf ist festzustellen. Denn wenn wir von Chancengleichheit zweier Modelle in der unteren Verwaltungsebene reden, müssen wir für die freiwillige Phase auch für das Modell „qualifizierte Verwaltungsgemeinschaft“ im Zweiten Vorschaltgesetz klare Aussagen treffen.
- Sie sind nicht der Meinung, Herr Hoffmann?
Zu empfehlen ist, in allen Gemeinden unseres Landes die freiwillige Phase zu nutzen, um in die Vereinbarungen und Eingemeindungsverträge alle Vorstellungen für ein zukünftig gut funktionierendes Verwaltungsmodell einzubringen. Diese Vereinbarungen sind rechtlich und juristisch sauber und somit unantastbar miteinander zu beschließen.
In Bezug auf das Ortschaftsrecht sind die Fragen der unterschiedlichen Hebesätze der Gemeinden für die Erhebung der Grundsteuern A und B und der Gewerbesteuer offen geblieben. Die Klärung der Problematik „Straßenausbaubeitragssatzung - wiederkehrende und Einmalbeiträge“ sowie der dazu von den Gemeinden unterschiedlich festgelegten prozentualen Beteiligung der Grundstückseigentümer ist ebenfalls offen geblieben.
Hierzu gibt es eine Erklärung des Innenministeriums, welche protokollarisch festgehalten ist und die Aussage trifft, dass beide Probleme einer Verordnung der Landesregierung bedürfen und diese durch das Innenministerium erarbeitet wird.
Zur Neubildung von Landkreisen, die die Änderung von Kreisgrenzen einschließt, ist im Gesetz die Möglichkeit von Vereinbarungen durch die beteiligten Landkreise formuliert. Die Beschlüsse dazu müssen in den Kreistagen mehrheitlich gefasst und alle betroffenen Gemeinden müssen gehört werden. Die abschließende Entscheidung ist dem Gesetzgeber vorbehalten. Mit dieser Gesetzesfassung wird Wildwuchs im Land verhindert.
Weitere Gesetze zur Ausgestaltung der Funktional- und Verwaltungsreform müssen zügig vorbereitet werden, damit sich in dieser Hinsicht nicht der Eindruck verhärtet, dass sich die kleinste Zelle sehr schnell bewegen muss, es in den oberen Behörden jedoch eventuell zu Verzögerungen oder gar zu erheblichen Abstrichen kommt.