Veronika Brandt
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Herr Präsident! Werte Herren und Damen! Wenn man sich daran erinnert, dass die Landesregierung 13 000 Stellen von Landesbediensteten abbauen will dazu gehören auch die Angestellten der Forstbetriebe -, so kommt man zu dem Schluss, dass es der Landesregierung nicht ganz so ernst ist mit dem Stellenabbau, jedenfalls nicht mehr in dieser Legislaturperiode. Die derzeitige Zahl von 500 Waldarbeitern wird man ohnehin nicht weiter dezimieren können, da ja ein Minimum an Waldpflege gewährleistet sein muss.
Nun plant die Landesregierung die Gründung eines so genannten LHO-Betriebes. Im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie im zeitweiligen Ausschuss „Funktional- und Verwaltungsreform“ kann man sich indes noch relativ wenig unter einem LHO-Betrieb vorstellen, sodass Bedarf an Aufklärung durch die Landesregierung besteht.
Deshalb wäre es anzuraten, eine Gegenüberstellung eines Einheitsforstamtes einerseits und eines LHOBetriebes andererseits vorzunehmen, um die für Sachsen-Anhalt günstigste Lösung herauszufinden.
Beim LHO-Betrieb wird unserer Meinung nach an erster Stelle die wirtschaftliche Nutzung des Waldes stehen und die dringend notwendigen landeskulturellen Maßnahmen, wie die ökologische Waldpflege, der Naturschutz usw., werden nicht mehr den ihnen zustehenden Stellenwert haben. Unserer Meinung nach sollte jedoch der Naturschutz in unserem dicht besiedelten Land an erster Stelle stehen, was bei einem Einheitsforstamt wohl eher zu gewährleisten ist.
Wichtig wäre es auch zu erfahren, ob die nicht verbeamteten Beschäftigten eines LHO-Betriebes statistisch gesehen weiterhin als Landesbedienstete gelten. Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Sehr verehrte Herren und Damen! Leider werden behinderte Menschen in der Regel noch immer an den wirtschaftlichen und kulturellen Rand in unserer Gesellschaft gedrückt. Erinnert sei an die Plenarsitzung im April 2000, in der es bereits um den barrierefreien Tourismus für alle Menschen in Sachsen-Anhalt ging. Was hat sich bis heute bewegt? - Nichts.
Behinderte Menschen, besonders diejenigen, die körperliche Leiden aufweisen, wollen nicht ständig bevormundet werden. Sie wollen ihr Leben weitestgehend selbst in die Hand nehmen und es im Rahmen ihrer Möglichkeiten gestalten. Dazu brauchen sie aber die Unterstützung der Politik, jedoch keine Querelen etablierter Parteien, so wie es momentan der Fall ist.
Der PDS geht der Entwurf von SPD und Grünen nicht weit genug. Umgekehrt verlangt die PDS aus der Sicht der SPD und der Grünen womöglich zu viele nicht durchführbare Eckpunkte in diesem Entwurf. Wem soll damit geholfen werden? Unseren behinderten Menschen wohl nicht.
Der vorliegende Gesetzentwurf bleibt somit ein einseitiges und unzureichendes Rehabilitationsgesetz; denn die Forderungen einer Vielzahl von Behindertenverbänden und die mit den Eckpunkten zum Neunten Buch des SGB durch die Bundesregierung angedachten Zielstellungen, wie zum Beispiel Vereinfachung, Transparenz und Vereinheitlichung der Behindertengesetzgebung oder die Schaffung eines eigenständigen Leistungsgesetzes, wurden nicht in dem erhofften Maß erfüllt.
Ein gravierender Hauptmangel am Gesetzentwurf ist weiterhin seine Rechts- und Finanzunsicherheit. Insgesamt hat die Regierung kein ausreichend rechts- und finanzsicheres Konzept vor allem mit Blick auf die Länder und Kommunen nachweisen können.
Es gilt also, ein Gesetz zu schaffen, das den individuellen Lebenssituationen von Menschen mit Behinderungen stärker gerecht wird, deren Selbstbestimmung fördert und ihnen mehr Wahlfreiheit gewährt.
Ohne ein Leistungs- und Bundesgleichstellungsgesetz wird es aber nicht zu der tatsächlichen Umsetzung des in Artikel 3 des Grundgesetzes festgeschriebenen Benachteiligungsverbots und zu der Gewährleistung umfassender Teilhabe von Menschen mit Behinderung kommen.
Die Vorstellung der Bundesregierung, ein solches Gesetz zum Selbstkostenpreis zu bekommen, kann nicht aufgehen; denn Behinderte sind zuerst Menschen. Sie sind nicht als Risikokostenfaktor anzusehen. - Ich bedanke mich.
Herr Präsident! Werte Herren und Damen! Am 17. Ju- ni 1999 stimmte die Fraktion der PDS im hiesigen Landtag dem neuen Kinderbetreuungsgesetz zu. Damit wurden empfindliche Kürzungen bei den Mitteln für Kindergärten, Krippen und Hortplätze eingeläutet. Gleichzeitig wurde dabei der Abbau mehrerer Tausend Erzieherstellen betrieben.
Gut zwei Jahre später muss konstatiert werden: Mit dem Kinderbetreuungsgesetz will sich die Landesregierung auf Kosten der Kinder und deren Eltern gesundschrumpfen.
Mindestens 3 600 Entlassungen sind in diesem Bereich vorprogrammiert. Weiterhin sollen die Kommunen geringere Zuschüsse vom Land erhalten. Die verbleibenden Erzieher müssen dann künftig mehr Kinder als bisher betreuen. Alles in allem sind mit diesem Kinderbetreuungsgesetz die Bedingungen für unsere Kinder in Sachsen-Anhalt schlechter geworden.
Vielerorts müssen die Eltern dafür auch noch tiefer in die Tasche greifen. Noch am 9. Januar 2001 erklärte Sozialministerin Frau Kuppe ganz energisch:
„Ich gehe davon aus, dass Beitragserhöhungen für Eltern im Jahr 2001 kein Thema sein werden.“
Ich bringe zwei Beispiele dafür, wie man sich selbst unglaubwürdig machen und ins Abseits stellen kann: In der Verwaltungsgemeinschaft Nördliche Börde im Ohrekreis müssen die Eltern seit dem 1. Januar 2001 einen Elternbeitrag von 330 DM monatlich statt bisher 180 DM zahlen. Ebenso ist es in der Saalkreisgemeinde Schochwitz. Ab dem 1. März 2001 kostet der Ganztagsplatz 220 DM statt bisher 180 DM, ab der elften Betreuungsstunde sogar 260 DM.
Auch die bestehende Volksinitiative „Für die Zukunft unserer Kinder“ in Sachsen-Anhalt stellte bereits Negativtendenzen in der Kinderbetreuung fest. So gehen die Folgen der Novellierung des Kinderbetreuungsgesetzes nicht spurlos an den Erziehern vorbei. Aufgrund der Entlassung von jüngeren Erzieherinnen und aufgrund des zu engen Personalschlüssels steigt der Krankenstand unter den Erzieherinnen dramatisch an. Es geht bereits an die Substanz. Damit verschärft sich die Betreuungssituation weiter auf Kosten der Kinder.
Meine Herren und Damen! So kann und darf es in unserem Land nicht weitergehen. Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass primär Gelder in das Kinderbetreuungssystem und damit in die Zukunft unserer Kinder investiert werden müssen. Anderenfalls braucht sich
niemand darüber zu wundern, dass die Geburtenraten hierzulande immer niedriger werden.
Einerseits gibt die Landesregierung von Sachsen-Anhalt Unsummen für unwichtige Projekte aus, beispielsweise für die Landesvertretung in Berlin oder für unnötige und teuere Regierungskarossen. Andererseits spart die Landesregierung bei den Kleinsten. Das Verhältnis stimmt schon lange nicht mehr. Nicht zuletzt deshalb unterstützen wir das Volksbegehren der Initiative „Für die Zukunft unserer Kinder“ aus vollem Herzen. - Ich bedanke mich.
Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Bereits als wir uns im Oktober 2000 mit diesem Thema beschäftigten, war unsere Position eindeutig klar: Wir lehnten den Vorstoß der Landesregierung in Bezug auf die Einführung der Grundschule mit festen Öffnungszeiten ab. Daran wird sich auch heute nichts ändern. Wir sind nach wie vor der Meinung, dass bezüglich der bevorstehenden praktischen Umsetzung des Gesetzes zur Einführung der Grundschule mit festen Öffnungszeiten in erster Linie den betroffenen Eltern mehr Gehör und Mitentscheidungsrecht gewährt werden muss.
Die Kritik einiger Bürgerinitiativen richtet sich vor allem dagegen, dass an den Grundschulen des Landes Sachsen-Anhalt ab August 2001 für alle Schüler eine Anwesenheitspflicht von täglich fünfeinhalb Stunden vorgeschrieben ist. Eine Sprecherin der Bürgerinitiative „ABC schützen“ brachte es auf den Punkt, indem sie sagte, die Eltern würden mit dem Gesetz bevormundet und ein Stück weit entrechtet.
Wir stehen auf dem Standpunkt, dass es für die Eltern Alternativen geben muss, Alternativen dahin gehend, dass Eltern entscheiden können, ob ihr Kind eine freiwillige Betreuung in der Schule annehmen oder besser ein individuelle Nachmittagsgestaltung zusammen mit den Eltern oder einem Elternteil in Anspruch nehmen sollte.
Im Übrigen ist Freiwilligkeit stets besser als Zwang. Das ist für Sie, meine Damen und Herrn von der PDS und von der SPD, schwer verständlich, aber es ist so.
Konträr erklärte sich Herr Kultusminister Harms, indem er konstatierte - ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident -:
„Hauptmerkmale des Konzepts seien eine Verschmelzung von Unterrichtung, Erziehung und unterrichtsbegleitender Betreuung durch pädagogische Mitarbeiter.“
Herr Harms, das kommt mir aus vergangenen Zeiten doch irgendwie sehr bekannt vor.
Auch damals hat sich die Exekutive permanent in die Erziehung der Kinder eingemischt und deren Eltern zu bevormunden versucht. Parallelen von damals zu heute sind nicht mehr zu leugnen. Deshalb sehen wir in dem Gesetz einen staatlichen Eingriff in die Erziehungs- befugnisse der Eltern und in das Familienleben.
Eines kristallisiert sich bereits heute heraus: Eine generelle Reform der Grundschulpädagogik muss in Angriff genommen werden, um weiteren Schaden von Schülern und Eltern abzuwenden. Es muss endlich Rechtssicherheit für alle Beteiligten geschaffen werden. - Ich bedanke mich.
Wieder einmal liegt uns von der PDS ein Antrag vor, der, wenn er denn beschlossen wird, was ich nicht hoffen will, den Steuerzahler sehr viel Geld kosten wird. Diesmal werden auch die ehemaligen Opfer des Unrechtsstaates DDR, wenn sie denn noch Steuerzahler sind, zur Kasse gebeten, um ihren Peinigern von einst eine möglichst hohe Rente zu ermöglichen. Das kann man schon als boshaft bezeichnen.
Die Bemessungsgrundlage für ehemalige MfS-Mitarbeiter und staatsnahe Funktionäre soll die Hälfte der Überzahlung aus DDR-Zeiten betragen. Interessant zu wissen ist übrigens, dass ein MfS-Mitarbeiter das vier- bis fünffache Einkommen eines guten Facharbeiters hatte, welcher sich noch dazu mit den Widrigkeiten der so genannten Planwirtschaft herumplagen musste.
Indem man einerseits anerkennt, dass diese Leute viel zu hoch bezahlt wurden, möchte man trotzdem noch etwas für seine im wahrsten Sinn teuren Genossen tun.
Keine Frage aus dieser Partei, wie es den Opfern dieser Leute heute geht. Glaubt man denn wirklich, dass 600 DM Entschädigung pro erlittenen Haftmonat ausreichend sind? Hat man sich einmal gefragt, wie hoch die psychischen Belastungen der Opfer waren, für deren Verursacher man jetzt Geld haben möchte, vom Klassenfeind versteht sich.
Wenn dieser Antrag eine Mehrheit in diesem Hause finden würde, würde das einen Schlag ins Gesicht der Leute darstellen, welche in den 89er-Herbsttagen für die Freiheit und letztendlich für die Einheit unseres Vaterlandes auf die Straße gegangen sind.
Es ist schon das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht nachvollziehbar, nach dem die Stasi-Leute eine höhere Rente bekommen sollen, was bei den neuen Bundesländern zu Mehrausgaben von 690 Millionen DM und jährlich von noch einmal 325 Millionen DM führt. Die Leute aber, denen dieser Antrag gilt, standen damals - wie wir wissen - auf der anderen Seite.
Sie wollten das, was für sie eine Lebensaufgabe war - denn nichts weiter hatten sie gelernt -: Demokratie und Freiheit verhindern. Man sollte sich schämen, wenn man sich für diese Leute einsetzt. Dieser Rechtsstaat, der von den Novemberdemonstranten des Jahres 1989 erstritten wurde, ist mit den Verantwortlichen aus der DDR ohnehin nach Meinung der Bevölkerung zu glimpflich umgegangen.
Wäre die Wende anders herum verlaufen - und genau das war geplant -, dann hätte niemand die Möglichkeit gehabt, vor einer großdeutschen Volkskammer mehr Rente für ehemalige BND-Mitarbeiter einzufordern.
Natürlich kann dieser Antrag nicht unsere Zustimmung finden.
Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Wenn die Fraktion der SPD den Landtag mit diesem Antrag auffordert, die Ergebnisse der EU-Regierungskonferenz von Nizza zu würdigen, und im gleichen Atemzug schonungslos die Mängel der Konferenz aufzeigt, dann müssen Sie von der SPD sich fragen lassen: Was soll das? Wie können Sie in diesem Hause behaupten, dass die
geänderte Stimmengewichtung im Rat trotz der größeren Einwohnerzahl der Bundesrepublik gegenüber anderen EU-Ländern für uns günstiger als bisher zu werten sei?
In unserer Republik leben 82 Millionen Bürger. Wir haben 29 Stimmen im Ministerrat und verfügen somit über genauso viele Stimmen wie Frankreich und Großbritannien, die beide jeweils ca. 59 Millionen Einwohner haben, oder Italien mit fast 58 Millionen Einwohnern. Übrigens hat unser Nachbar Österreich mit seinen acht Millionen Staatsbürgern zehn Stimmen im Ministerrat.
Meine Herren und Damen von der SPD! Die Proklamation der Charta der Grundrechte der EU verstärkt auch nicht den Grundrechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger, denn eine Rechtsverbindlichkeit konnte nicht vereinbart werden. Möglicherweise soll erst eine für das Jahr 2004 einzuberufende Regierungskonferenz diese Frage behandeln.
Wir fragen uns, mit welchem Ergebnis die Herren Schröder und Fischer nun aus Nizza nach Hause gekommen sind. Die deutsche Regierungsmannschaft hat die europäische Kommandobrücke Nizza ohne ein einziges positives Ergebnis verlassen. Die Titanic Europa hat den schützenden Hafen verlassen, das Ziel: ein vereinheitlichtes Europa. Das blaue Band „vereinigtes Europa“ kann nicht erreicht werden, weil man in dem Luxusliner Europa keine Schotten eingebaut hat.
Der Euro als Bordwährung ist in ein tiefes Loch gefallen und kann auch nicht durch Stützungskäufe gerettet werden; denn die Kapitäne der Titanic Europa haben keine Haftpflichtversicherung bezahlt. Eine alte Weisheit - viele Köche verderben den Brei - bewahrheitet sich damit erneut.
Für die große Reise ins vereinte Europa muss die Mannschaft BSE-verseuchtes Rindfleisch bunkern, weil man den mitreisenden Briten Zugeständnisse machen musste und Sanktionen vorzeitig aufhob. Die Bordseuche wird nun wohl BSEU heißen müssen. Übrigens reisen die Briten in der ersten Klasse mit. Sie logieren in der Nähe der Rettungsboote.
Auch auf Chartergäste ist man eingestellt. Man hat in Nizza die Weichen für die Osterweiterung der EU gestellt. Der Arbeitsmarkt in Europa wird mit Arbeitskräften aus baltischen Ländern überschwemmt werden. 80 % dieser Menschen werden versuchen, in Mitteleuropa Fuß zu fassen. Nun frage ich Sie: Wie sollen all diese Menschen versorgt werden? Fragen Sie bitte integrierte ausländische Mitbürger in unserem Land, wie diese darüber denken. Fragen Sie vielleicht doch einmal den deutschen Wähler. Lassen Sie diesen durch einen Volksentscheid entscheiden.
Ein einiges Europa wäre natürlich keine schlechte Möglichkeit dafür, Freundschaft und Frieden zwischen den Völkern zu pflegen; denn man darf nicht vergessen, dass in diesem Europa viele Nationen leben. Die verschiedenen Kulturen brauchen aber ihre individuellen Bereiche, brauchen ihre eigene Identität.
Zwischen den Ländern muss es aber auch Brandschutztüren geben oder für die Titanic Europa funktio-nierende Schotten, damit es unter den Völkern keinen Flächenbrand gibt, den man nicht aufhalten kann. Ich möchte nur an die Streitigkeiten zwischen den Türken und den Griechen sowie an den Krieg im Vielvölkerstaat Jugoslawien erinnern.
Der Versuch der Kommunisten, ein kommunistisches europäisches Großreich zu schaffen, ist fehlgeschlagen. Kommunistischer Internationalismus war eine Utopie. In Zeiten ihrer Macht haben sie in einigen Ländern der ehemaligen westlichen Allianz Europas nicht wenige militante linksorientierte Gruppen - auch in der Bundesrepublik - finanziell und ideologisch unterstützt, sie oft sogar ausgebildet. In einigen Fällen haben sie Topterroristen auch beherbergt. Die kommunistischen Diktaturen gibt es nicht mehr, aber die damaligen Handlanger in Westeuropa - sie waren damals junge Leute, oft Studenten -, sie sind noch da. Sie leben unter uns. Einige verbüßen lange Haftstrafen, einige werden gegenwärtig für ihre Verbrechen noch verurteilt.
Es gibt in Deutschland aber auch ehemalige Mitstreiter dieser militanten linksorientierten Chaoten, die sich in der Bundesrepublik an höchster Stelle befinden. Der amtierende Bundesaußenminister gehörte damals zu den aktiven militanten Linken in der Bundesrepublik, gab sich später gemäßigter, wurde aktiver Grüner, vertauschte Turnschuhe und Motorradhelm mit dem Nadelstreifenanzug und wurde erster deutscher Kriegsaußen-minister nach dem Zweiten Weltkrieg und einer der Kapitäne der Titanic Europa.
Wir von der Fraktion der Deutschen Volksunion-FL fragen uns: Wohin schippern wir mit dieser rot-grünen Bundesregierung, die die volle Unterstützung unserer von Stalins Erben in der PDS unterstützten roten Landesregierung hat? Dem Antrag der SPD-Fraktion können wir natürlich nicht zustimmen. - Ich bedanke mich trotzdem.
Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Wir spüren es in allen Städten und Gemeinden: Unserem Bundesland fehlen die Kinder. Ganze Familien siedeln um, weil die Lebens- und Arbeitsbedingungen in anderen Bundesländern besser sind. Für die Kinder und Jugendlichen, die noch in Sachsen-Anhalt leben, müssen wir, die Elterngeneration, alles nur Mögliche tun, damit unsere Kinder optimale Lernbedingungen vorfinden.
Es ist nur recht, wenn das Parlament die Landesregierung auffordert, dem zuständigen Ausschuss für Bildung und Wissenschaft zu berichten, wie und ob die Schulentwicklungsplanungen in den Städten und Kreisen umgesetzt werden.
Weil die Gebietsreform im Lande zu anderen Verwaltungsstrukturen geführt hat, haben sich in nicht wenigen Fällen die Schulwege der Kinder erheblich verändert. Die Kosten für die Schülerbeförderung, für die Schulspeisung, für die Sach- und Investitionskosten für die Eltern und die Träger der Einrichtungen haben sich zwangsläufig erhöht.
Wir meinen, dass die Landesregierung ständig verpflichtet sein muss, dem Parlament auch ohne Aufforderung über die Umsetzung der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung zu berichten; denn die Zukunft unseres Bundeslandes hängt von hervorragend geschulten und ausgebildeten jungen Menschen ab.
Eine Ausschussüberweisung findet unsere Zustimmung. - Danke.
Herr Präsident! Werte Herren und Damen! Wieder einmal haben wir es mit einem Problem zu tun, das eigentlich der gesetzlosen Wendezeit geschuldet ist. Damals, als in den Kommunen erstmals durch freie Wahlen neue Räte und Bürgermeister installiert worden waren, wusste eigentlich niemand, an welche Gesetzlichkeiten er sich zu halten hatte.
Die Kommunalaufsichten der Kreise mussten erst noch gebildet werden und die Landtage sowie die Landesregierungen hatten sich noch gar nicht konstituiert. Berater aus den westlichen Bundesländern reisten aber schon an, viele mit dem wirklichen Willen, am Aufbau Ost mitzuwirken, aber auch Glücksritter, die die gesetzlose Zeit für sich nutzten.
In dieser Zeit sind viele Fehler gemacht worden. Das sehen wir zum Beispiel heute noch im Bereich Abwasser. In den neuen Bundesländern - nicht nur beim Saalepark in Günthersdorf - wurden vielfach Verkaufseinrichtungen großer Ladenketten ohne größere Planungs- und Genehmigungsverfahren auf die grüne Wiese gesetzt. Die Bevölkerung wollte das so, und jeder Bürgermeister war froh, wenn sich für seinen Ort ein Investor interessierte. Noch froher war er, wenn es sich dabei um einen seriösen Investor handelte.
In den innerstädtischen Bereichen allerdings konnte man während und kurz nach der Vereinigung kaum mit Planungen beginnen, da die Eigentumsfragen zumeist nicht geklärt waren. So bedauerlich uns das heute erscheinen mag - es ist leider nicht rückgängig zu machen.
Man kann von der weltgrößten Discounterkette halten, was man will. Wir finden es übrigens auch nicht gut, dass durch solche großen Ladenketten die Innenstädte entvitalisiert werden und sich der Handel an der Peripherie der Stadt ansiedelt.
Beim Saalepark Günthersdorf bezieht sich alles auf die Erteilung der Baugenehmigung zur Errichtung eines Einkaufszentrums vom September 1990. Sicherlich passt das alles nicht mit den heutigen Vorstellungen und Zielen der Raumordnung zusammen, aber es wird juristisch schwer anzufechten sein, es sei denn, man könnte die Unrechtmäßigkeit der Erteilung der Baugenehmigung vom September 1990 nachweisen.
Wir fordern deshalb die Landesregierung von SachsenAnhalt auf, ihre Aktivitäten in dieser Sache mit den Wirtschaftsausschüssen der Städte Leipzig und Halle zu koordinieren. - Ich bedanke mich.
Herr Präsident! Werte Herren und Damen! Deutsche Soldaten, Polizisten und Aufbauhelfer mussten und müssen Dienst im Namen des deutschen Volkes in einem fremden Land leisten, einen Dienst, der dem deutschen Staat aufgezwungen wurde, weil er durch europäische und weltweite Verträge Verpflichtungen eingegangen war. Die Waffen- und Munitionslager der am Krieg beteiligten Soldaten konnten endlich legal geleert werden und manche Munition wurde getestet. Wie schon im Golfkrieg operierten Nato-Truppen auch gegen Serbien mit Uranmunition.
Ich möchte Sie, meine Damen und Herren, mit den technischen Details der Erst- und Nachwirkungen dieser ca. 31 000 Urangeschosse, die nach UN-Angaben während des Serbienkrieges abgefeuert wurden, verschonen. Aber ich kann hier und heute nicht darauf verzichten, Sie zu mahnen, daran zu denken, dass deutsche Nato-Soldaten und ganz besonders die Bevölkerung in den Kriegsgebieten unter diesen Zuständen zu leiden haben.
Blutkrebs, auch eine Spätfolge radioaktiver Verseuchung, forderte schon das Leben von fast 40 westlichen Soldaten, die am Feldzug gegen Serbien teilgenom- men haben. Selbst die Vorsitzende der Ethikkommission des Bundestages, Frau Margot von Renesse, bezeich
nete die Verwendung von Uranmunition als Kriegsverbrechen.
Wir verurteilen auf das Allerschärfste die von der Bundesregierung geduldete Verwendung von Uranmunition. Unsere Landesregierung fordern wir auf, die Bundesregierung unmissverständlich zur Klärung der Vorfälle und zu entsprechenden Konsequenzen aufzufordern. Für die während des Krieges begangenen Verbrechen müssen verantwortliche Regierungsmitglieder zur Verantwortung gezogen, ja sogar strafrechtlich verfolgt und verurteilt werden.
Der Krieg auf dem Balkan ist zu Ende. Der verseuchte Militärschrott bleibt liegen. Die Überlebenden, ganz besonders die Kinder der Region, werden über Jahrzehnte die Leidtragenden bleiben. Folgeschäden durch radio- aktive Verseuchung sind zu erwarten.
Krieg gegen Kinder haben sie geführt, bedenkenlos Soldaten geopfert. - Aber was wollen wir von einem Außenminister erwarten, der dem Krieg zustimmte und in seiner Jugend deutsche Polizisten zusammengetreten hat und sie mit Pflastersteinen bewarf?
Der oberste Dienstherr unserer Soldaten Scharping, mit sechs Monaten Wehrdienst begnadeter Heerführer, will sich geschickt aus der Affäre ziehen, sucht die Schuld bei seinem Amtsvorgänger Rühe. Wahr aber ist, dass er einfach seiner Informationspflicht gegenüber den Soldaten nicht nachkam. Das belegen Aussagen Betroffener.
Wenn Herr Scharping nun im Bundestag in der vergangenen Woche erste Informationen aus Geheimdienstkreisen verlas, welche ihm das Hauptquartier der amerikanischen Armee in Deutschland zur Verfügung gestellt hatte, dann waren das nur Noterklärungen. Uranmunition wurde seit Jahrzehnten in Deutschland getestet und hergestellt. Es gab mindestens zehn gefährliche Zwischenfälle mit Uranmunition auf deutschen Übungsplätzen.
Unsere Fraktion fordert die Landesregierung auf, die Bundesregierung zu veranlassen, sofort die Herstellung, den Vertrieb und den Gebrauch von Uranmunition in Deutschland bei Androhung höchster Freiheitsstrafen zu verbieten.
Die Bundesregierung hat sich parallel zu Maßnahmen im eigenen Land für ein Verbot dieser verbrecherischen Munition in der gesamten Welt einzusetzen. Die Soldaten, Polizisten und Hilfskräfte aus unserem Bundesland, die im Balkankrieg kämpften und helfen mussten, sind umgehend medizinisch zu untersuchen und psychologisch zu betreuen. Die Kosten für diese Untersuchungen und für die Betreuung müssten eigentlich die Verantwortlichen der Bundesregierung persönlich übernehmen. - Ich bedanke mich.
Herr Präsident! Werte Damen und Herren! In einem Punkt sind wir uns sicherlich alle einig: Gewalt innerhalb und außerhalb der Familie darf nicht stattfinden. Anstehende Konflikte oder Auseinandersetzungen müssen und sollen in der Familie friedlich und kameradschaftlich geklärt werden. Das gehört nun einmal zu den Grundprinzipien einer intakten Familie.
Aber ganz so einfach, wie es sich die Bundesjustizministerin Däubler-Gmelin macht, ist es nicht. In einem Interview mit der „Mitteldeutschen Zeitung“ sagte Frau Däubler-Gmelin - ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident -:
„Wir verschaffen Frauen die Möglichkeit, ohne Angst in ihrer Wohnung bleiben zu können. Gerade wenn der Mann die Frau geschlagen hat, muss völlig klar sein: Der Schläger geht, die Geschlagene bleibt.“
Es wird somit von vornherein suggeriert, in Deutschland gebe es nur prügelnde Männer. Das ist aber nicht so. Sicherlich hat die Justizministerin noch nie von einer Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts in Niedersachsen gehört, sonst würde ihr bekannt sein, dass von einer annähernd gleichen Zahl weiblicher und männlicher Gewalttäter bei Auseinandersetzungen in der Partnerschaft ausgegangen werden muss. - So weit zur Vorgeschichte.
Nun zum Antrag der SPD. Diverse Interventionsprojekte, also Vermittlungsstellen für betroffene Familienangehörige, existieren in Sachsen-Anhalt bereits über Jahre. Dazu zählen kirchliche und staatliche Institutionen, welche sich bis heute gut bewährt haben. Meiner Meinung nach reichen die vorhandenen polizeilichen und juristischen Instrumentarien völlig aus, sodass keine weiteren durchgreifenden Maßnahmen zur Bekämpfung häus- licher Gewalt ergriffen werden sollten.
Ein entscheidender Faktor für häusliche Gewalt ist aber auch das familiäre und vor allem das soziale Umfeld jedes Einzelnen. Besondere Risikofaktoren hierzu sind Armut, Arbeitslosigkeit bis hin zum Sozialhilfebezug, was besonders in Sachsen-Anhalt der Fall ist. Das soll keine Entschuldigung für häusliche Gewalt sein, aber zumindest eine Erklärung.
Häusliche Gewalt, welche unbestritten permanent zunimmt, ist somit auch ein Spiegelbild unserer Gesellschaft. Eine vielversprechende Lösung des Problems der häuslichen Gewalt wäre, meine Herren und Damen von der SPD, Herr Höppner: Forcieren Sie umgehend das Beschäftigungsprogramm für Sachsen-Anhalt. Brin
gen Sie die Menschen in Arbeit und Lohn, und Sie werden spürbar merken, dass häusliche Gewalt dezisiv zurückgedrängt wird. An dieser Stelle sollte der Hebel gegen häusliche Gewalt angesetzt werden.
Aspekte wie Vertiefung und Spezialisierung gezielter Aus- und Fortbildungsprogramme für Polizei und Justiz sowie die Effektivierung und Erweiterung polizeirechtlicher Mittel, wie von der SPD gefordert, sollten per Gesetz erst geklärt werden. - Ich bedanke mich.
Frau Präsidentin! Werte Herren und Damen! Verantwortliche Politiker der Bundesregierung beteuern über Jahre, Deutschland ist und bleibt BSE-frei. Nun muss in allen Bundesländern schnellstens reagiert werden; denn die Seuche hat uns eingeholt.
Die Hoffnung, dass Sachsen-Anhalt verschont bleiben würde, mussten wir am 24. Januar 2001 begraben. Hart hat es uns getroffen. Ein krankes Rind aus einem Bestand von fast 1 000 Rindern wird wahrscheinlich zum Keulen der gesamten Herde führen. Der Vorstoß des Landwirtschaftsministers, in Sachsen-Anhalt eine Gendatenbank aufzubauen, kommt leider zu spät, ist aber ein Schritt in die richtige Richtung.
Schon im Jahr 1994 beantragte die damalige DVUAbgeordnete Frau Köhler im Landtag von SchleswigHolstein, die Seuche BSE drastisch zu bekämpfen. Ihr Antrag wurde damals natürlich abgelehnt.
Deutsche Bauern waren in den vergangenen Jahren leider gezwungen, durch die offene europäische Konkurrenz Kraftfutter dazuzukaufen, um auf dem Markt zu bleiben. Wie sich nun herausstellt, eine verhängnisvolle Fehlentscheidung. Dem Kraftfutter wurde von den Tiermehlproduzenten Knochenmehl beigemengt, das wahrscheinlich Träger des BSE-Erregers ist. Obwohl es noch keine eindeutigen Beweise gibt, kann man davon ausgehen, dass das widernatürliche Verfüttern von Knochen und Fleischmehl an Pflanzenfresser diese erst zu Kannibalen machte und dann auch noch dem BSE-Erreger, den Prionen, die Gelegenheit verschaffte, die Artengrenze zu überschreiten.
Bei aller begründeten Angst durch die hysterische Berichterstattung in den Medien kommt es jetzt darauf an, einen kühlen Kopf zu bewahren und nach Wegen zu suchen, wie den Erzeugern zu helfen ist und die Verbraucher aufzuklären sind.
Dass die Bevölkerung auf den Kauf von Rindfleisch verzichtet, ist zu verstehen. Verstehen müssen wir aber auch die Rinderzüchter. Sie bleiben auf ihren zumeist ausgefütterten Rindern sitzen. Tägliche finanzielle Verluste von 5 bis 10 DM pro Tier stehen bei ihnen zu Buche.
Die Landesregierung muss sofort alles daransetzen, die Ursachenforschung und die Früherkennung von BSE zu intensivieren. Das Töten des gesamten Herdenbestandes, in dem man ein infiziertes Rind fand, sollte man so lange hinauszögern, bis bewiesen ist, dass mehrere Rinder erkrankt sind.
Geschlachtetes Vieh muss grundsätzlich untersucht werden, ein Gütesiegel bekommen und dann als unbedenklich zum Verkauf freigegeben werden können.
Die entstehenden finanziellen Verluste der Erzeuger müssen die Landesregierung und die Versicherungen abfangen.
Wir plädieren eindeutig für ein Verbot der Tiermehlproduktion zur Verfütterung an Nutzvieh. Die nicht artgerechte Haltung von Nutzvieh sollte stufenweise der ökologischen Haltung weichen.
Erzeuger und Verbraucher werden umdenken müssen. Gefragt sind nun die verantwortlichen Politiker. Sie müssen Wege und Mittel finden, glaubhaft als Interessenvertreter von Verbrauchern und Erzeugern an der Bewältigung dieser Krise zu arbeiten.
Dabei darf man nicht vergessen, dass die BSE-Krise eine europäische Krise ist. Die Landesregierung muss im Bundesrat von der Bundesregierung verlangen, dass die Bundesrepublik sich Schutzmechanismen gegen den Import von Seuchen und anderen Unbilden vorbehält. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Herren und Damen! Noch nie ist das Vertrauen der Rentnerinnen und Rentner sowie der Beitragszahler derart angegriffen worden, wie es in den letzten zwei Jahren unter der Schröder-Regierung der Fall war.
Die rot-grüne Koalition plant den massivsten Eingriff in das Sozialversicherungssystem in der Geschichte der Bundesrepublik. Mit einer völlig neuen Rentenformel und einer privaten Zusatzversorgung für das Alter beginnt der Angriff auf das paritätisch finanzierte Beitragssystem der gesetzlichen Rentenversicherung. Dieses Rentenkonzept ist ein weiterer Sozialbetrug an den Arbeit- nehmern und Rentnern sowie an deren Familien.
Zudem stellten Fachleute fest, dass das Rentenniveau von 68 % des letzten Nettoeinkommens nach dieser Reform nicht mehr gehalten werden könne. Das Rentenniveau künftiger Rentner wird drastisch niedriger liegen.
Fakt ist: Wenn diese vorgesehene Rentenreform der rotgrünen Bundesregierung Gesetz werden sollte, werden immer mehr Menschen im Alter arm sein. Besonders Frauen, die aufgrund der Kindererziehung zeitweise nicht berufstätig waren, aber auch Menschen, welche auf dem Arbeitsmarkt keine Beschäftigung gefunden haben, werden im späteren verdienten Ruhestand zu den Verlierern dieser Gesellschaft gehören.
Auch eine massive Kürzung der Witwenrenten ist von der rot-grünen Bundesregierung gleich mit vorgesehen worden. Dadurch werden besonders viele Frauen zum Sozialfall.
Außerdem wird mit diesem rot-grünen „Rentenverarmungsplan“ keine Generationengerechtigkeit hergestellt. Mit anderen Worten: Es ist mit einem drastischen Anstieg der Beiträge bei einem gleichzeitig sinkenden Rentenniveau zu rechnen.
Weiterhin ist von der Bundesregierung eine Besteuerung der Renten vorgesehen, was den heutigen und den künftigen Rentnern gegenüber ausgesprochen unsozial und unpopulär wäre.
Nach den Plänen der Bundesregierung soll sogar die vom Versicherungsnehmer angesparte private Altersvorsorge mit der für die Rentenanpassung und das Rentenniveau maßgeblichen Bezugsgröße verglichen und entsprechend abgezogen werden.
Ich danke, Frau Präsidentin. - Laut einem „Bild“-Artikel vom 17. Januar dieses Jahres musste Arbeitsminister Riester eine neue Rentenbroschüre einstampfen lassen, weil sie wegen permanenter Änderungen im Rentenrecht schon wieder veraltet war. Erst Anfang Dezember 2000 hatte der Minister davon 300 000 Stück für 129 000 DM drucken lassen. Nebenbei gesagt: Es handelt sich ja nur um 129 000 DM Steuergelder; da muss man nicht so kleinlich sein.
Was sagt uns das? - Hinter all diesen zusammengeschusterten und chaotischen Plänen dieser rot-grünen Bundesregierung steckt kein schlüssiges Konzept für die Stabilisierung unserer Sozialversicherung, sondern nur eine aktionistische Sparaktion zum Stopfen von Haushaltslöchern.
Es kann nicht angehen, dass unsere Menschen, die in Deutschland ihr Leben lang gearbeitet und Anspruch auf eine nach ihrer Lebensarbeit berechnete Rente haben, plötzlich eine Rente je nach Kassen- oder Wetterlage erhalten und damit letztendlich die Dummen sind. Der Wähler lässt grüßen.
Was noch keine Bundesregierung seit Bestehen dieser Republik geschafft hat bzw. schaffen wollte, nämlich ein Bruch des bestehenden Sozialsystems - denn das beabsichtigt die rot-grüne Schröder-Regierung auf dem Rücken von Rentnern, Arbeitslosen und Geringverdienern auszutragen -, droht Wirklichkeit zu werden.
Deshalb müssen alle demokratischen Kräfte in Deutschland kategorisch gegen diese Rentenpläne der Bundesregierung intervenieren, und zwar schnellstens, bevor es zu spät ist. Es muss von der Landesregierung, insbesondere von Herrn Höppner erwartet werden, dass er sich im Deutschen Bundesrat gegen diese geplante Rentenreform einbringt. - Ich bedanke mich.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
„Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus... Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“
So jedenfalls steht es in Artikel 20 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Mit anderen Worten: Das Volk soll durch Wahlen und Abstimmungen an der Politik mitwirken.
Aber bis heute hat der Bundestag den Auftrag in Arti- kel 20 des Grundgesetzes nicht erfüllt. Gerade dieses Abstimmungsrecht wird dem Volk vorenthalten. Nach neuesten Umfragen wollen aber über 70 % der Menschen in wichtigen Fragen mitbestimmen.
Im Frühjahr 2001 beginnt aus diesem Grund eine bundesweite Bürgerinitiative unter dem Motto „Mehr Demokratie in Deutschland“. Ziel dieser Initiative ist es, ein bundesweites Demokratienetz aufzubauen. Dieses Netz soll in allen Bundesländern gestärkt werden, um die Voraussetzungen für faire Volks- und Bürgerrechtsentscheide zu schaffen. Bis jetzt gehören dieser Initiative 60 bundesweit tätige Organisationen an. Darunter sind Umwelt- und Unternehmensverbände, kirchliche Gruppen sowie Bürgerrechtsinitiativen.
Auch aus den Sektoren Politik, Kultur, Wirtschaft und Wissenschaft fließt nicht nur logistische Hilfe für diese Organisationen. Die bundesweite Bürgeraktion „Mehr Demokratie in Deutschland“ begrüßt auch den Vorstoß des BDI-Vorsitzenden Olaf Henkel, der sich für eine Volksabstimmung auf Bundesebene einsetzt.
Dazu erklärt Frau Nierth, Vorstandssprecherin der Initiative „Mehr Demokratie in Deutschland“, - ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident -:
„Es ist erfreulich, dass die Wirtschaft die Zeichen der Zeit erkennt. Volksabstimmungen sind heute ein wichtiger Standortfaktor. Entsprechende Studien aus der Schweiz und den USA zeigen: Je weiter die direkte Demokratie ausgebaut ist, desto höher liegt die Wirtschaftsleistung pro Einwohner. Die Steuerbelastungen für Bürger und Unternehmen sinken ebenso wie die öffentliche Neuverschuldung und die Staatsausgaben, und das bei gleich bleibenden staatlichen Leistungen.
Das Volk entscheidet nicht selten unabhängi- ger und weitsichtiger als das Parlament. Außerdem sorgen Volksentscheide dafür, dass die Bürger sich nicht von der Politik abwenden. Menschen, die über wichtige Sachfragen wie Renten-, Steuerreform oder Europa abstimmen, übernehmen auch wieder Verantwortung.“
Die Frage, warum es in Deutschland keinen Volksentscheid gab oder gibt, ist schnell beantwortet. Im Grundgesetz ist nicht vorgesehen, dass das Parlament Entscheidungen an das Volk abtritt. Ein Volksentscheid ist in Deutschland auf Bundesebene nur bei Fragen der geografischen Neugliederung des Bundesgebietes oder einzelner Bundesländer vorgesehen; siehe Artikel 29 des Grundgesetzes.
Dagegen erlauben einige Landesverfassungen, zum Beispiel in Bayern, Volksentscheide. In Hamburg strebt dies derzeit eine Bürgerinitiative an. In Sachsen-Anhalt beispielsweise läuft seit dem 11. September ein Volksbegehren zur Initiative „Für die Zukunft unserer Kinder“. Ziel dieser Initiative ist es, dass die Landesregierung ihr neues Kinderbetreuungsgesetz zurücknimmt. Bis zum 10. März 2001 müssen sich 250 000 Bürger in Listen eintragen, damit es zum Volksentscheid kommt.
Aber solche Mitwirkungsrechte des Volkes gibt es nur auf Länder- und nicht auf Bundesebene. In anderen EU-Staaten sind parlamentarische Demokratien vorhanden. So haben zum Beispiel Frankreich und Dänemark in ihren Verfassungen die Möglichkeit eingeräumt, in Fragen, die ihre Souveränität betreffen, die Bevölkerung mitentscheiden zu lassen. Deshalb sind Volksabstimmungen dort möglich. Ebenso will Großbritanniens Premierminister Blair zur Euro-Teilnahme noch die Zustimmung des britischen Volkes einholen.
So etwas, meine Damen und Herren, nennt man transparente Politik und Demokratieverständnis. Politiker wie in Deutschland, welche die Bürger außen vor lassen, gefährden den inneren Frieden im Land und letztendlich das Projekt Europa. Jeder Schritt in die EU muss mit dem Volk ausführlich diskutiert und vom Volk mit entschieden werden. Schließlich muss das Volk mit den jeweiligen Entscheidungen leben können - oder auch nicht.
Eine wesentliche Ursache dafür, dass man Volksbegehren und Volksentscheide auf Bundesebene nicht zulassen will, ist, dass die politischen Ziele der Altparteien,
besonders der kommunistischen Plattform, durch Plebiszite ins Wanken geraten könnten. Machterhalt um jeden Preis geht vor den Interessen und Empfindungen des eigenen Volkes - eine naturgemäße und verständliche Angst der linksextremistischen Parteien vor dem eigenen Volk, natürlich nur aus deren Schmalsicht gesehen.
Auch bei den landesbezogenen plebiszitären Elementen wurden die Hürden für ein Volksbegehren bzw. für Volksentscheide hierzulande so hoch gesetzt, dass diese praktisch undurchführbar sind. Wer aber die unmittelbare Teilnahme der Bürger an der staatlichen Willensbildung ausschließt, braucht sich nicht über wachsende Politikverdrossenheit zu wundern.
Erhebliche Bedenken gegen die Volksentscheide hegen sowohl die Christdemokraten als auch die FDP. Mit fadenscheinigen Begründungen will man im Bundesrat Plebiszite verhindern. Man traut den mündigen Bürgern keine Entscheidungskraft zu. Wie verwerflich.
Voraussetzung für ein Mehr an Bürgerbeteiligung auf Bundesebene ist ein Eingriff in das Grundgesetz. Das wiederum geht nur mit einer Zweidrittelmehrheit sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat.
Wir erinnern uns alle noch an das Frühjahr 2000, als die Aufnahme des Artikels 20 b zum Tierschutz in das Grundgesetz keine Stimmenmehrheit fand. Auch hierzu gab es ein negatives Abstimmungsverhalten einer Partei, welche sich Christlich-Demokratische Union nennt. Auch hierzu von Volksentscheiden keine Spur, obwohl rund 80 % der deutschen Bevölkerung den Tierschutz im Grundgesetz verankert wissen wollen.
Die Beispiele lassen sich beliebig fortsetzen: Ob Rechtschreibreform, ob Euro-Einführung, ob EU-Erweiterung, ob Tierschutzerweiterung, ob Ökosteuer - alles wird über den Kopf der Menschen entschieden. Letztlich bleibt der Bürger auf der Strecke.
Damit dem nicht so ist, fordern wir alle Parteien, Fraktionen und insbesondere die Landesregierung von Sachsen-Anhalt auf, sich im Bundesrat für die Einführung von Volksbegehren und Volksentscheid auf Bundesebene zu engagieren. Bitte beherzigen Sie, verehrte Abgeordnete, die Worte des Schriftstellers Erich Kästner, welcher bereits vor Jahrzehnten sagte: Es gibt nichts Gutes, außer man tut es. - In diesem Sinne stimmen Sie bitte unserem Antrag zu. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Werte Herren und Damen! Demenz, eine Krankheit, die zur Geißel unserer Gesellschaft werden kann, weil sie niemanden verschont, aber die Ärmsten am häufigsten trifft. Leider gab es in der Vergangenheit immer wieder Versuche, die Demenzkranken zu isolieren, sie außerhalb des gesellschaftlichen Lebens wie Tote zu verstecken.
Die Ursachen dieser Krankheit sind noch nicht ausreichend erforscht. Man kann aber schon Erkrankten durch optimale Aufklärung der Familienangehörigen, ja der gesamten Bevölkerung, durch fachgerechte Behandlung und durch die Beseitigung einiger bekannter Ur- sachen helfen, ihr Leben zu ertragen.
Wir leben in einer Zeit, die eigentlich nur Gesunden - aber wer ist schon gesund? - eine Chance gibt, in einer Ellenbogengesellschaft, die oft ohne Rücksicht auf Verluste die Schwachen vergisst, nämlich Kinder, Kranke und unsere Alten. Menschen, die sich nicht wehren können, werden benachteiligt, weil vorhandene Gelder - ich führe die Pflegeversicherung an - unsozial verteilt werden. Damit sollte nun endlich Schluss sein.
Es steht außer Frage, den Demenzkranken muss geholfen werden. Dieser Staat und unser Land haben die Pflicht, eine optimale Betreuung, Pflege und Aufklärung zu gewährleisten, bekannte Ursachen und Verursacher zu bekämpfen. Uns bekannte Ursachen sind auch Alkoholmissbrauch, Dementia alcoholica und die Dementia pugilistica, die so genannte Boxerdemenz als Folge von Schlägen auf den Kopf.
Wenn man bedenkt, dass 20 % der Demenzfälle auf behebbare Ursachen zurückgehen, zum Beispiel auch auf toxisch wirkende Medikamente, muss man unbedingt dafür Sorge tragen, dass ein Lehrstuhl für Gerontopsychiatrie eingerichtet wird, um Medizinstudenten und Pflegepersonal fachgerecht ausbilden zu können.
Wichtig ist es, dass die zu schaffenden Pflegeeinrichtungen über genügend Räumlichkeiten verfügen, weil es notwendig sein wird, auch die Familienangehörigen in das Betreuungsprogramm mit einzubeziehen. Die Kapazitäten der vorhandenen psychiatrischen Abteilungen der Krankenhäuser sind leider sehr eingeschränkt und müssen für die tägliche ambulante Behandlung Demenzkranker umgerüstet werden.
Die Kosten für die Aus- und Weiterbildung des Personals müssen in erster Linie aus dem Haushalt des Bundessozialministeriums und den Haushalten der Sozialministerien der Länder getragen werden.
Um die dramatisch angestiegenen Kosten in den Krankenhäusern einzudämmen, sollte man über neue Finanzierungsmöglichkeiten nachdenken, privatrechtliche Gesellschaften für die Übernahme der Verwaltung gründen oder Krankenhäuser privatisieren.
Leider haben Demenzkranke oft eine geringe Lebenserwartung. In der letzten Lebensphase müssen wir ihnen 24 Stunden täglich zur Seite stehen. Wir sollten ihnen in Sterbekliniken und Hospizen die Möglichkeit geben, in Würde zu sterben.
Wir unterstützen den Antrag der CDU. - Ich bedanke mich.
Frau Präsidentin! Meine Herren und Damen! Wenn die Arbeitslosenhilfeempfänger nun endlich korrekt ihre Bezüge erhalten werden, weil auch das versteuerte Weihnachtsgeld in die Bemessung eingerechnet wird, erleben wir demokratische Gerechtigkeit. Die Bundesanstalt für Arbeit wird ihren Verpflichtungen gegenüber den Arbeitslosen nachkommen. Arbeitslosenhilfeempfänger werden aus dem Steuertopf des Bundes bezahlt.
Die rot-grüne Bundesregierung, Verwalter der Steuergelder, fand nun aber schnell eine Möglichkeit, sich vor den Zahlungen zu drücken: Man ließ das Einmalzahlungsneuregelungsgesetz erarbeiten. Es ist ungeheuerlich, was die Regierung mit diesem Gesetz ab 1. Ja- nuar 2001 erreichen will.
Der Bund will einfach seinen Haushalt auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen teilweise sanieren. Es ist richtig, dass die Krankenkassen Rücklagen erwirtschaften; sie tun dies aber nicht, um damit den Haushalt des Bundes zu finanzieren. Die gesetzlichen Krankenkassen haben schon genug Schwierigkeiten, da ihre jungen Mitglieder in die Betriebskrankenkassen abwandern.
Es ist richtig, wie schon gesagt, dass die Zahlung von Arbeitslosenhilfe aus Steuermitteln erfolgt. Wir halten es für den falschen Weg, einfach die Zahlungen an die Krankenkassen zu mindern, und das nun schon zum zweiten Mal.
Nachdem im Jahr 1997 die Bemessungsgrenze für die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bei Arbeitslosenhilfe auf 80 % gesenkt wurde, wird sie nun ab 1. Januar 2001 auf 58 % gedrückt. Den gesetzlichen Krankenkassen wird auf lange Sicht nichts anderes übrig bleiben, als die Beiträge für alle ihre Mitglieder anzu- heben.
Meine Damen und Herren! Es ist mir unbegreiflich, mit welcher Arroganz und Überheblichkeit die SchröderRegierung gerade einer der finanziell schwächsten Bevölkerungsschichten, den Arbeitslosenhilfeempfängern, Zukunftsangst einflößt. Arbeitslosigkeit macht krank. Angst vor dem Krankwerden macht mutlos. Die gleichberechtigte medizinische Behandlung darf in unserem Land wohl keinem Bürger verwehrt werden.
Wir fordern deshalb die Landesregierung auf, sich im Bundesrat konsequent dafür einzusetzen, dass die Reduzierung der Zahlungen des Bundes an die Bundesanstalt für Arbeit rückgängig gemacht wird. - Ich danke.
Herr Präsident! Werte Herren und Damen! Noch rechtzeitig beginnen wir in diesem Parlament, uns über die Zukunft unserer Kinder Gedanken zu machen. Denn ein Fiasko wie mit den nicht vorhandenen Computerspezialisten in Deutschland können wir uns nicht mehr erlauben.
Das zu erwartende vereinte Europa verlangt von weitsichtigen Politikern, dass sie zukunftsorientierte und bürgernahe Politik machen. Wenn Sie jetzt von mir polemisches Geschwafel erwarten, muss ich Sie ent- täuschen.
Polemisieren können andere besser als ich. Denn mit der Zukunft unserer Kinder darf man kein Schindluder treiben.
Kennt man die Sprache der Nachbarnationen, kann man effektiver Handel treiben, forschen, aber auch gemeinsam feiern. Im Zuge der Osterweiterung der EU wird es besonders notwendig werden, auch die russische Sprache an Grundschulen lernwillige Schüler zu lehren. Die französische Sprache ist die Sprache der Kunst, der Gourmets, der Verliebten, und Englisch, eine Weltsprache, muss einfach für jeden Grundschüler angeboten werden.
Meine Herren und Damen! Zusätzlich anfallende Kosten für die Ausbildung von Fremdsprachenpädagogen werden ohne Zweifel das Staatssäckel belasten; denn Bundes- und Landesfinanzen sind ja durch die Mehreinnahmen aus der Ökosteuer eng bemessen. Aber diese Kosten sind eine Investition in die Zukunft.
Ein Fremdsprachenstudium dauert, wenn der Studierende sich voll auf das Studium konzentrieren kann, mindestens vier Jahre. Wir können natürlich nicht mehr so lange warten und unsere Kinder vertrösten.
Die Suche nach schnellen Lösungen darf uns natürlich nicht von der gegenwärtigen Lage an den Schulen ablenken. Gespräche mit Schülern und Eltern müssen einer Expertenkommission des Kultusministeriums und des Parlaments einen möglichst genauen Überblick verschaffen, um die Ausbildung für Fremdsprachenlehrer vorzubereiten.
Auch wir fordern die Landesregierung auf, so schnell wie möglich im Ausschuss für Bildung und Wissenschaft über vorbereitete Konzepte und eingeleitete Maßnahmen für die zukünftige Gestaltung des Fremdsprachenunterrichts an unseren Grundschulen zu berichten. - Danke.
Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Dass die Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Dienst eine Einkommenssteigerung seit August des Jahres 2000 um 2 % und ab September 2001 um 2,4 % erfahren, ist zu begrüßen, obwohl wir wissen, dass es sich hierbei noch nicht einmal um einen Inflationsausgleich handelt. Aber in Zeiten knapper Kassen muss überall gespart werden, auch im öffentlichen Dienst.
Otto Normalverbraucher, der einfache Bürger kann die Einkommenssteigerungen im öffentlichen Dienst ohnehin nicht nachvollziehen, ist er es doch, der schon jahrelang oft weit unter Tarif bezahlt wird und auch ohne Weihnachts- und Urlaubsgeld auskommen muss.
Dass man seitens der Bundesregierung das sofortige Umsetzen des Tarifergebnisses bei der Beamtenbesoldung um vier bzw. fünf Monate hinauszögern will, um damit 3,3 Milliarden DM einzusparen, ist eine Ungeheuerlichkeit und verstößt nach Meinung unserer Fraktion gegen das Gleichheitsgebot.
Die meisten Landesbeamten Sachsen-Anhalts sind im Justizvollzug und bei der Polizei beschäftigt. Wenn unsere Polizeibeamten nach wie vor nur 84 % der Vergütung ihrer Kollegen in den westlichen Ländern bekommen, obwohl sie den gleichen schweren und verantwortungsvollen Dienst leisten müssen, ist dieses eine brisante politische Frage, die für alle Bürger der neuen Bundesländer gelöst werden muss. Ganz ähnlich sieht es bei den Beamten im Strafvollzug aus.
Bedenken wir aber, dass Polizei- und Justizvollzugsbeamte Bürger sind, die tagtäglich ihr Leben und ihre
Gesundheit für den Schutz unserer Mitbürger einsetzen, ist es uns unverständlich, dass man die kleine Einkommenssteigerung von 2 % erst Monate später nach den Tarifverhandlungen gewähren will.
Die Regierung muss sich die Frage gefallen lassen, was mit den künstlich eingesparten Milliarden bis zur Auszahlung geschieht. Sparen müssen wir alle, aber doch nicht mit banktechnischen Taschenspielertricks.
Meine Damen und Herren! Wir fordern die Landesregierung auf, im Bundesrat gegen den Gesetzentwurf zu stimmen. - Ich bedanke mich.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nicht nur Tierschutzverbände in Deutschland, auch eine breite Bevölkerungsschicht fordert, dass dem Tierschutz mehr Bedeutung beizumessen ist. Das sind wir unseren Tieren, welche unsere Mitgeschöpfe sind, schuldig. Nun sollten unsere Kinder und Jugendlichen in der Schule nach dem Motto: „Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr“ vor allem so zeitig wie möglich mit dem Tierschutz im Unterricht konfrontiert und für den gesunden Umgang mit unseren Mitlebewesen sensibilisiert werden. Nicht zuletzt bedeutet Tierschutz auch Menschenschutz!
Dies vorausgeschickt, frage ich die Landesregierung:
1. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu der Frage, den Tierschutz im Unterricht als Lehrfach in den obligatorischen Unterricht der Grundschulen in Sachsen-Anhalt einzuführen?
2. Sieht die Landesregierung in dem möglich einzuführenden Tierschutz im Unterricht nicht auch eine Möglichkeit dafür, unser gesamtgesellschaftliches Verhalten im Für- und Miteinander wieder zu stärken und zu festigen?
Herr Präsident! Werte Herren und Damen! Im Okto- ber 2000 haben wir uns bereits schon einmal mit dem Thema „Grundschule mit festen Öffnungszeiten“ beschäftigt. Damals haben wir den Gesetzentwurf der Landesregierung abgelehnt, weil dieser Entwurf in Bezug auf unsere Kinder und deren Eltern sehr unausgegoren war.
Nachdem die betroffenen Eltern und verschiedene Bürgerinitiativen in Sachsen-Anhalt einen wahren Sturm gegen die festen Öffnungszeiten entfacht hatten, sah sich das Kultusministerium unter der Leitung von Herrn Harms gezwungen, dieses politisch instinktlose und pädagogisch haltlose Gesetz zu verändern, zumindest im Hinblick auf die Flexibilisierung in der ersten und zweiten Klasse. Ob dieses so genannte Entgegenkommen ausreichend ist, darf wohl bezweifelt werden.
Die PDS-Fraktionsvorsitzende Frau Dr. Sitte befürchtet nun aufgrund der neu eingebrachten Gesetzespassage der CDU eine „Ausfransung des bestehenden Gesetzes“, besteht aber weiterhin darauf, dass die Grundschule mit festen Öffnungszeiten inhaltlich nicht infrage gestellt wird. Vielleicht darf ich Frau Dr. Sitte darauf hinweisen, dass PDS und SPD mit ihren Stimmen im Landtag für dieses Chaosgesetz gesorgt haben. Wenn jemand dieses Gesetz schlecht vorbereitet hat, dann doch Sie und Ihre SPD-Verbündeten.
Dem Gesetzentwurf der CDU, der eine Betreuung der Schüler auf freiwilliger Basis außerhalb des Unterrichts garantiert, ist nichts entgegenzusetzen. Manchmal ist eben der Spatz in der Hand besser als die Taube auf dem Dach; und dieser „Spatz“ kann nur im Interesse der Schüler und ihrer Eltern sein. - Ich bedanke mich.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der MDR ist in den vergangenen Wochen wegen gravierender Spekulationsgeschäfte heftig in die Kritik geraten. Der Hintergrund war: Mit einer angeblich hoch verzinslichen Anleihe auf die ecuadorianische Währung Sucre war dem Sender im Vorjahr ein Verlust von insgesamt 2,6 Millionen DM entstanden. Der mittlerweile suspendierte Verwaltungschef Markner hat hierbei mehr als leichtfertig gehandelt. Er hat spekuliert und sich letztlich verspekuliert.
Mit dem umstrittenen Geldgeschäft, das mit einem Totalverlust der eingesetzten 2,6 Millionen DM endete, habe der Sender klar gegen die im Staatsvertrag verankerten Grundsätze der Wirtschaftsführung verstoßen, betonte selbst der Verwaltungsratsvorsitzende Gerhold.
Doch es stellen sich hierzu viele Fragen: Kann es beispielsweise wirklich sein, dass es in der ARD keine grundlegenden Richtlinien dafür gibt, wie und wo das Geld der Gebührenzahler sorgfältig und vor allem ohne jegliches Risiko angelegt werden soll? Kann es überhaupt möglich sein, dass nur ein Mann darüber zu entscheiden hat, wie und wo das Geld angelegt wird?
Man muss sich seitens des MDR bzw. der gesamten ARD einiges einfallen lassen, um dem Gebührenzahler, sprich dem Bürger, glaubwürdig zu vermitteln, dass wieder einmal Gebührenerhöhungen notwendig sind. Aber wie will man es den Bürgern verklickern, wenn man nicht einmal in den eigenen Reihen Durchblick hat und für einen sorgsamen Umgang mit den Finanzmitteln sorgen kann?
MDR-Intentant Reiter sagte folgerichtig - ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin -:
„Die Kritiker der Gebührenerhöhung haben es mit Hinweis auf uns natürlich jetzt leichter“.
Jedoch sitzt Herr Reiter im selben Boot. Auch hier muss hinterfragt werden, wo seine Kontrollpflicht geblieben ist. Ganz so einfach kann es sich Herr Reiter nicht machen.
Meine Damen und Herren! Es ergeben sich Fragen über Fragen, welche noch der intensiven Klärung bedürfen. Aus diesen Gründen ist die Landesregierung aufgefordert, zu sagen, wie und vor allem durch welche Maßnahmen einer solchen Zweckentfremdung der Gebühren beim Mitteldeutschen Rundfunk in Zukunft Einhalt geboten werden kann. Wir stimmen dem weitergehenden Änderungsantrag der SPD zu. - Ich danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kuppe, ich möchte erst einmal den Ausdruck „rechtsextrem“ für unsere Fraktion zurückweisen. Wer nicht Ihrer Meinung ist, den wollen Sie bekämpfen. In der nächsten Kleinen Anfrage werde ich Sie fragen, wie Sie das Wort Demokratie definieren wollen.
- Machen Sie es doch!
Nun zu meinem Beitrag. Eine Grundregel der Deutschen Volksunion ist: Wir stehen allen Menschen, Völkern und Staaten mit großer Sympathie und aufrichtigem Respekt gegenüber. Der übergroßen Mehrheit der bei uns lebenden anständigen, fleißigen und tüchtigen Ausländer reichen wir freundschaftlich die Hände.
Wir, die Deutsche Volksunion, stehen für Weltoffenheit und Toleranz gegenüber Menschen mit anderer Hautfarbe, aus anderen Kulturkreisen und Religionen. Wir handeln voll nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nach dessen Artikeln 1 bis 4.
Wenn ich jedoch den Antrag der SPD richtig interpretiere, wird darin nüchtern festgestellt, dass in Deutschland nur noch der so genannte Rechtsradikalismus existent ist und dass einzig und allein nur von diesem eine Gefahr für den inneren Frieden ausgeht.
Nebenbei bemerkt: Die Massenmedien tun im Übrigen nichts anderes, aber das kennen die Bürger aus der DDR-Zeit noch sehr genau.
Auch damals hatten die Herrschenden das Sagen, vor allem darüber, was geschrieben wird und was nicht.
In unserem Land, in unserer Gesellschaft werden Menschen von vornherein in Schlechte, welche die Rechten, und in Gute, welche die Linken sind, eingeteilt. Doch
eine Rechtspartei muss nicht immer ausländerfeindlich sein, nur weil Mehrheitsparteien das bestimmen können. So einfach, meine Damen und Herren, kann man sich das nicht machen.
Lesen vor allem Sie von der SPD und von der PDS sich bitte den Verfassungsschutzbericht der Bundesrepublik Deutschland durch. Dort ist nämlich aussagekräftig festgestellt worden, dass die schweren linken Gewalttaten im Jahr 2000 gegenüber dem Vergleichszeitraum bis Oktober 1999 um 30 % zugenommen haben.
Wir wollen ein weltoffenes, tolerantes Volk sein, in dem alle Bürgerinnen und Bürger glücklich und friedvoll leben können - so unsere Maxime.
Aber Weltoffenheit und Toleranz kann in keinem Fall grenzenlos sein. Mit anderen Worten: Integration von berechtigten Ausländern ja, aber nur wenn diese es auch wollen
und unsere Gesetze, unsere Kultur und ebenso unsere hier lebenden Menschen achten und respektieren.
Aber das darf bei einigen mit Recht angezweifelt werden. Negativbeispiele gibt es genug. Ich nenne ein kleines Beispiel: In der „Mitteldeutschen Zeitung“ lesen wir permanent von Drogendeals, insbesondere im Dessauer Stadtpark. Die Verkäufer der Drogen sind hauptsächlich Afrikaner und Angehörige fernöstlicher Nationalitäten. Es sind also Menschen, die in unserem Land einen Asylgaststatus oder möglicherweise eine Aufenthaltsgenehmigung besitzen. Ich denke, in diesem Fall werden Toleranz, Weltoffenheit und Solidarität schrecklich missbraucht.
Sehr geehrte Abgeordnete der SPD, wir können Ihrem Antrag, so wie er hier vorliegt, nicht zustimmen. - Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der im Jahr 1996 eingeführten Wahlfreiheit der gesetzlichen Kassen hat zeitgleich eine Entwicklung eingesetzt, die politisch nicht gewollt sein konnte: Immer mehr jugendliche und gesunde Versicherte verlassen die großen Volkskassen und wechseln zu den Betriebskrankenkassen.
Was auf den ersten Blick nach einem gesunden Wettbewerb aussieht, zieht den Zerfall des solidarischen Krankenkassensystems nach sich. Es lässt sich schnell auf die Formel bringen: Beitragsgünstige Kassen für Junge und Gesunde auf der einen Seite und Alte und Kranke in den großen Volkskassen mit deutlich höheren Beitragssätzen auf der anderen Seite. Seit 1996 sind rund eine Million Beitragszahler von den großen Volkskassen zu den Betriebskassen fluktuiert.
Meine Damen und Herren! Einen solch sensiblen Bereich, wie er mit dem Krankenkassensystem dargestellt wird, kann nicht einfach nur nach den Regeln des Wettbewerbs beurteilen. Als vor fast 120 Jahren die Krankenversicherung durch den genialen konservativen Staatsmann Otto von Bismarck eingeführt wurde, war sie als Solidarsystem gedacht und hat bis zum Jahr 1996 - durch alle politischen Systeme hindurch - auch funktioniert.
Aus diesem Grund sind wir von der DVU-FL dafür, dass der Staat unter den Krankenkassen für einen Finanzausgleich sorgen sollte. Die Beitragskluft, meine Damen und Herren, muss ausgeglichen werden, damit das Solidarsystem nicht zusammenbricht.