Eva Jähnigen

Appearances

6/1 6/3 6/4 6/5 6/6 6/7 6/9 6/10 6/13 6/14 6/15 6/17

Last Statements

Durchsetzung der verkehrspolitischen Ziele des Koalitionsvertrages von SPD und CDU interjection: (Frage Nr. 5)
Fragen an die Staatsregierung:
1. Mit welchen Zielen und in welchem Zeitplan soll die am 22.06.2015 angekündigte Fortschreibung des sogenannten Strategiekonzeptes Schiene für Sachsen aus Sicht der Staatsregierung stattfinden, um eine schnelle Wiederanbindung Westsachsens an den Bahnfernverkehr zu erreichen?
2. Mit welchen konkreten Schritten und in welchen konkreten Zeiträumen wird die im Koalitionsvertrag vereinbarte Prüfung des Integralen Taktfahrplanes in Sachsen umgesetzt?
Ziele, Arbeitsweise und Zusammensetzung des Gleichstellungsbeirates (Frage Nr. 6)
Fragen an die Staatsregierung:
1. Mit welchen Zielen und Aufgabenstellungen, welcher Zusammensetzung und welcher Arbeitsweise soll der sächsische Gleichstellungsbeirat künftig arbeiten?
2. Wird der Gleichstellungsbeirat künftig öffentlich tagen bzw. wie wird die Ministerin dem Landtag von der Arbeit des Beirates berichten?
Auf welche Weise will die Staatsregierung in den laufenden Gesprächen mit der DB AG erreichen, dass es zu einem sehr schnellen Ausbau der Strecke Dresden – Görlitz und zum Ausbau weiterer Elemente unseres Bahnnetzes für den integralen Taktfahrplan kommt?
Welche Linie verfolgt die Staatsregierung bei den Verhandlungen mit der Deutschen Bahn AG über die schnelle Wiederanbindung Westsachsens an den Bahnfernverkehr, nachdem durch das Fernverkehrskonzept der Deutschen Bahn bekannt geworden ist, dass die Deutsche Bahn die Elektrifizierung der Strecke Chemnitz – Leipzig offenbar nicht unterstützt, hingegen aber die interessante Elektrifizierung über die Strecke der sogenannten Mitteldeutschland-Linie Thüringen für wichtig hält?
Auf einem der früheren Bahngipfel ist zwischen Ministerpräsidenten Tillich und der DB-Spitze vereinbart worden, dass die DB AG dem Freistaat bzw. auch den Kommunen frei werdende Betriebsflächen und Brachflächen zur Verfügung stellen soll, damit diese den möglichen Entwicklungszwecken zugeführt werden können. Es hat dann nach meiner Kenntnis aus Kleinen Anfragen noch keine großen Ergebnisse gegeben. Deshalb meine Frage: Verfolgen Sie das weiter und wenn ja, wie?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem sich das katholische Irland in einem Volksentscheid klar und einhellig für die Einführung der Homo-Ehe, also für die Gleichberechtigung dieser Lebenspartnerschaften ausgesprochen hat, gab es in Sachsen eine aufgeregte Debatte, die uns gezeigt hat, dass in der sächsischen CDU immer noch kein Platz für eine echte Modernisierung ist und bei Ihnen die Erneuerung überkommener Denkstrukturen offenbar immer noch nicht möglich ist. Es wundert mich überhaupt nicht, dass Ihnen nicht nur in den Großstädten die Machtbasis wegbröckelt. Aber wir sprechen heute nicht über die Homo-Ehe. Wir sind heute nicht im Bundesrat oder im Bundestag
und sprechen nicht über die Novellierung des Bundesrechts zur vollen Gleichstellung. Heute geht es um etwas viel Schlichteres, um die Umsetzung von Bundesrecht, das bekanntlich nach Artikel 31 Grundgesetz in jedem Land und in jeder Kommune gilt.
Eigentlich müsste man erwarten, dass echte Konservative für Rechtstreue eintreten müssten.
Auch Sie, Herr Innenminister Ulbig – wo ist er eigentlich? –
aha, sehr schön! – tragen ja gerne das Banner der Rechtstreue vor sich her. Hier aber ist es ganz anders. 14 Jahre nach Inkrafttreten des Rechts der eingetragenen Lebenspartnerschaft auf Bundesebene ist es in Sachsen immer noch nicht umgesetzt, und wo umgesetzt, dann lückenhaft. Dies gilt für das Landesrecht. Gewiss haben Sie eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag. Hoffentlich klären Sie auch einmal, wer dafür zuständig ist; denn es war in der letzten Plenarsitzung noch nicht geklärt. Aber
es gilt auch für das Kommunalrecht. 14 Jahre lang müssen eingetragene Lebenspartner in Sachsen immer noch darauf warten, gleichgestellt zu werden, oder ihre Rechte vor Gericht einklagen. Ich halte das nicht für selbstverständlich. Ich meine, das Bundesrecht muss auch hierfür gelten.
Herr Innenminister, Sie haben echt Glück, dass Sie in Ihrer Stellungnahme auf den Koalitionsvertrag und die Initiative Ihrer Kollegin Gleichstellungsministerin Köpping verweisen können, die ein Antidiskriminierungsprogramm auflegen möchte. Richtig so! Ich fand es aber bezeichnend, dass Sie in Ihrer Stellungnahme mit Nichtwissen glänzen – eine altbekannte Strategie der CDUgeführten Staatsregierungen –; denn Sie haben uns geschrieben, Verstöße gegen das Bundesrecht der eingetragenen Lebenspartnerschaft kenntn Sie nicht, und deshalb müssten Sie auch nichts tun. Erst dann, wenn sie Ihnen bekannt gemacht würden, würde die Rechtsaufsicht umgehend eingreifen. Dabei helfen wir Ihnen gern, Herr Staatsminister, falls Sie es immer noch nicht wissen wollen.
Erst im letzten Jahr hat eine Mutter ihre Rechte als eingetragene Lebenspartnerin mit ihrer Partnerin einklagen müssen. Ich glaube, Sie kennen dieses Verfahren. Sie ist als alleinerziehende Mutter behandelt worden; die Partnerschaft mit ihrer Partnerin ist nicht anerkannt worden. Natürlich hat ihr das Verwaltungsgericht Dresden recht gegeben.
Andere Beispiele sind die Nutzung von Grabstätten, die überlebende Ehegatten – aber eben nicht überall Lebenspartner – ebenfalls nutzen können. Kleine Recherche: Die Satzungen in Görlitz, Wittichenau und Olbersdorf sehen eine solche gemeinsame Nutzung nicht vor, nur für Ehepartner, nicht für eingetragene Lebenspartnerschaften. Andere Kommunen sind da schon weiter: Leipzig, Dresden, Zwickau, Bautzen, Torgau, Hoyerswerda, Bernsdorf. Umsetzung: lückenhaft, Interesse der Regierung: null. Eingetragene Lebenspartner müssen nachhaken und klagen.
Ein weiteres Beispiel, Herr Staatsminister – ich hätte viele, doch dafür reicht die Redezeit nicht – ist die Zweitwohnungsteuer. In Dresden, Chemnitz und Leipzig wird die Befreiung von der Zweitwohnungsteuer für eingetragene Lebenspartner anerkannt – in Görlitz nicht. Das können wir nicht hinnehmen.
Gleichbehandlung, Rechtstreue, darum geht es, auch in Sachsen. Auch wir sind Teil dieser Bundesrepublik und ihrer demokratischen Grundlagen. Ich möchte hier gar nicht mit den vielen Benutzungsbedingungen und Gebührenordnungen für Kultureinrichtungen, Sportstätten,
Bäder und andere städtische Betriebe, für das kommunale Archivwesen und alles, was Familienstände betrifft, anfangen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, ich habe gezeigt, dass es Handlungsbedarf gibt. Nun handeln Sie auch! Wir geben Ihnen mit unserer Vorlage dafür eine gute Voraussetzung. Wir schätzen die kommunale Selbstverwaltung, aber es ist wichtig, richtig und gut sowie auch von der Verfassung her geboten, dass die Umsetzung stattfindet.
Suchen Sie jetzt also bitte keine Ausreden. Lassen Sie uns erreichen, dass sich auch der Freistaat Sachsen an das Bundesrecht hält und die eingetragenen Lebenspartnerinnen und Lebenspartner nicht länger auf ihre Gleichstellung warten müssen! Stimmen Sie unserem Antrag zu!
Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Spangenberg, Ihre sehr antiquierte Auffassung kam mir so vor wie Gerede, das ich in der DDR in den Siebzigerjahren am Stammtisch gehört habe – da ging es auch nicht sozialistisch zu: Im Privaten geht alles, aber macht es doch nicht öffentlich, ihr gefährdet die naturgegebene Verbindung der Ehe.
Wer verheiratet ist, werde durch irgendetwas herabgesetzt – ich bin eine von denen –, und dann kommt das klare Vorurteil.
Ich will einmal zum Thema Pädophilie eines sagen: Feministinnen wie ich haben sich immer für den Schutz von Kindern eingesetzt, das ist selbstverständlich. Aber dazu gehört eine weltoffene Gesellschaft.
So viel dazu. Lassen Sie den Klamauk, der macht es nicht besser und auf Dauer werden Sie damit auch keine Aufmerksamkeit mehr für diese antiquierten Vorstellungen bekommen.
Jetzt noch einmal zur Umsetzung. Wir nehmen Ihren Koalitionsvertrag ernst und haben uns darüber gefreut.
Wir messen ihn daran, dass er wirklich umgesetzt wird. Herr Kollege Dierks, ich möchte das, was Sie gesagt haben, etwas abwandeln: Wer gar nicht arbeitet, der arbeitet sehr nachlässig. Wir möchten gern die Qualität dieser Umsetzungsarbeit befördern, denn im Koalitionsvertrag haben Sie zum kommunalen Recht nichts vereinbart, sondern zum Landesrecht. Wir müssen natürlich Ihre Absicht der Gleichstellung ernst nehmen und mit Beispielen aus der Praxis untersetzen und das haben wir gemacht. Dann erwarte ich jetzt vom Minister die klare Zusage, dass Sie gegen diese Verstöße vorgehen.
Übrigens, lieber Kollege Homann: Die Spitzenverbände hatten längst vorgeschlagen, dass die Gemeindeordnung gleich geändert wird und dort die eingetragene Lebenspartnerschaft umgesetzt wird. Warum haben Sie es bisher nicht gemacht?
Es ist also noch viel zu tun – gehen wir es an! Schneckentempo ist nicht schnell genug, auch nicht für den Koalitionsvertrag.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister Ulbig! Sie haben mir mit Ihren Ausführungen
noch einmal bewiesen, wie wichtig unser Antrag ist. Zum einen sind Sie gar nicht auf die Beispiele eingegangen, die ich vorgetragen habe.
Ich hätte mindestens erwartet, dass Sie das prüfen lassen, die Satzung, die ich vorgetragen habe.
Zum anderen: Das Verfahren in Dresden hat länger als zwei Jahre gedauert, also mit zahlreichen Gesprächen, Widerspruch, noch einem Gespräch usw. Ich finde, das ist verdammt lang, um sein Recht zu erlangen, zumal wenn man beim Verwaltungsgericht auf eine solche Sache noch einen Kostenvorschuss leisten muss.
Wenn Sie sich den Tenor der Gerichtsentscheidung ansehen, dann werden Sie lesen, dass das Gericht ganz klar gesagt hat, es geht nicht um den Familien-, sondern um den Ehebegriff. In keiner Ehe werden die Eltern gefragt, welcher genetischen Herkunft ihre Kinder sind, die sie in ihrer Ehe zusammen großziehen. Genau diese Frage darf man auch bei eingetragenen Lebenspartnerschaften nicht stellen. Das sind keine Patchworkfamilien, sondern feste Beziehungen, und es geht eben nicht um die genetische Herkunft, Herr Minister. Sie haben es auch noch nicht verstanden. Lesen Sie es bitte in der Entscheidung des Verwaltungsgerichts nach:
Diese Beziehungen sind gleichzustellen. Genau deshalb, weil das so wichtig ist, wollen wir, dass Ihr Ministerium die Rechtsprechung aufarbeitet und für alle Kommunen Anwendungshinweise für die betroffenen Bereiche erarbeitet. Sie können diese auch gleich noch im Landtag austeilen lassen, damit jeder vor Ort nachhaken kann.
Es ist notwendig, was wir vorschlagen. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, es ist dringend notwendig, um den Koalitionsvertrag umzusetzen. Auf dass wir nicht wieder nach Ablauf dieser Legislaturperiode so dasitzen wie nach der vergangenen Legislaturperiode, in der die Gleichberechtigung der eingetragenen Lebenspartnerschaft auch schon einmal umgesetzt werden sollte. Beschleunigen Sie diese Mühlen, die zu langsam mahlen!
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen, stellen Sie sich vor – auch Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDUFraktion –, Sie säßen in der Opposition; es wird Ihnen ja auch einmal passieren, vielleicht schon bald, wer weiß,
und Sie würden in einer parlamentarischen Angelegenheit recherchieren. Sie würden versuchen, sich ein vollständiges Bild zu verschaffen, und Sie wollen sich nicht auf die Auskünfte der Regierung verlassen, sondern die Regierung kontrollieren. Zahlreiche Anfragen haben Sie schon gestellt – sie sind unvollständig beantwortet worden: Aufwand zu groß, wir wissen nicht, wir können Ihnen nichts sagen usw.
Sie kennen das ja selbst. Und jetzt wollen Sie selbst Informationen von der Regierung bekommen; vielleicht sogar Akteneinsicht nehmen – geht alles nicht. Das haben wir immer wieder erlebt. Die Informationsmöglichkeiten
des Landtags und damit auch der Öffentlichkeit – denn wir sind die Sachwalter der Öffentlichkeit, die Vertreter des Volkes – sind zu begrenzt. Es ist nicht nur verfassungsgemäß und zulässig; es ist dringend nötig, dass die Informationsmöglichkeiten des Landtags und damit der Öffentlichkeit erweitert werden. Staatliche Transparenz – das ist das zentrale Thema zur Stärkung der Demokratie von der Volksvertretung, vom Parlament aus – bundesweit, aber gerade auch hier in Sachsen –, und unser Gesetzentwurf möchte dafür einige Innovationen schaffen.
Ich fange noch einmal bei der viel bemühten Gewaltenteilung an. Die Gewaltenteilung zwischen Legislative, Landtag und Exekutive, Regierung, ist ein Garant für die Stabilität unseres politischen Systems. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Besonderheit hier bei uns in Deutschland und auch im Föderalstaat Sachsen ist: Nur der Landtag, nur das Parlament wird direkt vom Volk gewählt, nicht aber der Ministerpräsident oder die Bundeskanzlerin. Die werden vom Parlament gewählt, nämlich von der tragenden Mehrheit.
Das führt dazu, dass die Regierung – direkt von der parlamentarischen Kraft bestimmt, von der ersten Gewalt – dieser auch verpflichtet bleibt, nämlich den Mehrheitsfraktionen. Umso stärker liegt die Kontrollaufgabe bei den Oppositionsfraktionen. Auch wenn ich mir wünschen
würde, dass die Regierungsfraktionen diese stärker wahrnehmen würden, ist die Praxis doch anders.
Die gegenseitige Kontrolle aber – das steht ja gerade in unserer Sächsischen Verfassung – ist besonders wichtig, um Machtmissbrauch zu vermeiden und gute Entscheidungen, gute Regierungsarbeit zu sichern. Ich sage noch einmal: Sie ist auch wichtig, unabdingbar für mehr staatliche Transparenz, für mehr öffentliche Information und für die Einbeziehung der Bürger.
Deshalb haben wir Ihnen mit unserem Gesetzentwurf etliche Vorschläge unterbreitet, wie wir aus dem internen Informationssystem der Regierung öffentliche Informationen bekommen, öffentliche Berichterstattung für mehr Transparenz, für eine gute parlamentarische Kontrolle, und wie wir als Parlament frühzeitig eingebunden werden können und sollen. Beispiele aus anderen Bundesländern zeigen, dass das gut funktioniert, dass das sowohl die parlamentarische Arbeit als auch die der Regierung und natürlich der Öffentlichkeit verstärkt und verbessert und so der Demokratie auf allen Seiten dient.
Ich glaube sogar, es erspart uns Aufwände; denn die Informationsbeschaffung mangels vielfältiger Kleiner Anfragen, Nachfragen, mündlicher Fragen ist für alle Seiten sehr aufwendig. – Wahrscheinlich stimmen mir insgeheim einige Minister zu, auch wenn sie es nicht so sagen dürfen.
Praktische Beispiele zeigen: Das Recht auf Akteneinsicht kann gerade von Parlamentsabgeordneten gut genutzt werden, um Skandale aufzudecken, wenn es diese denn gibt – was wir immer nicht hoffen.
In Brandenburg haben es Vertreter der GRÜNE-Fraktion und der CDU-Fraktion gemeinsam genutzt, als es um einen Skandal beim damaligen Wirtschaftsminister ging. Ich hoffe, Sie haben sich von Ihren Kollegen inzwischen berichten lassen, wie gut das mit einer Akteneinsicht funktioniert.
Uns ist in der Ausschussberatung vorgeworfen worden, wir würden die Gewaltenteilung nicht beachten. Dem ist nicht so; denn unser System kennt ja auch ganz bewusst die gewollten Verschränkungen, also dass die eine Gewalt mit der anderen Informationen austauscht und die Exekutive von der Legislative, vom Parlament, legitimiert wird. Diese Gewaltenverschränkung hat nichts mit Vermischung der Gewalten zu tun, sondern mit Balance und Kontrolle, wie sie eine moderne Demokratie in Europa kennt. Das wollen wir stärken. Wir wollen auch eine Antwort auf die Frage finden, die uns von Bürgern oft gestellt wird: Warum kann in meinem Stadt- oder Kreistag jeder Abgeordnete Akteneinsicht nehmen, aber du im Landtag nicht? Ich sage Ihnen ehrlich, ich kann es nicht beantworten, ich kann nur sagen: weil es nicht in unserer Verfassung steht.
Und wir wollen, dass gerade die komplizierten Angelegenheiten der Meinungsbildung in Europa und im Bundesrat auf Bundesebene transparenter werden. Denken Sie an die heutige 2. Aktuelle Debatte zur Föderalismusreform. Hier gab es ein allgemeines Informationsbedürfnis im Landtag. Es gab das Bedürfnis, öffentlich mitzureden, wie die Linie Sachsens, die Linie der ostdeutschen Länder, die Linie der CDU-geführten Länder ist – und dem ist bisher nicht nachgekommen worden. Mit unserem Gesetzentwurf würde das anders.
Ganz besonders wichtig ist uns das aber tatsächlich für die Europaangelegenheiten; denn wir glauben, gerade in Zeiten zunehmender staatlicher Kompliziertheit haben wir Länderparlamente im Föderalismus eine ganz wichtige zentrale Funktion, die Meinungsbildung in europäischen Angelegenheiten transparent zu gestalten. Gewiss, wir haben in Sachsen eine Vereinbarung mit der Regierung – das haben wir GRÜNE ja in der letzten Legislatur erkämpft –, die diese Dinge schon etwas transparenter gemacht hat. Das reicht aber nicht.
Die Vereinbarung zeigt: Was freiwillig in einer Vereinbarung zwischen Parlament und Regierung möglich ist, geht erst recht gesetzlich. Wir glauben, gesetzlich ist es auch effektiver.
Kurzum, wir möchten noch einmal den Appell an die Koalitionsfraktionen richten: Lassen Sie uns über diese Frage ernsthaft reden. Wie schaffen wir es als Landtag, unsere Informations- und Kontrollrechte so zu verbessern, dass alle Seiten, die Öffentlichkeit, wir als Parlament als gewählte Vertretung und die Regierung, davon profitieren? Gern stellen wir Teile unseres Gesetzentwurfes zur Diskussion, wenn Sie sich auf diese Diskussion einlassen. Gern könnten wir den Gesetzentwurf in diesem Fall zurück an den Ausschuss überweisen. Hören Sie aber bitte auf, es pauschal abzulehnen. Sie sind in der Regierungsarbeit ebenso wie wir auf Transparenz angewiesen. Das ist nicht nur eine Aufgabe der Opposition, sondern auch eine gemeinsame Aufgabe. In diesem Sinne freue ich mich auf die Debatte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Modschiedler, es ist wirklich nett und ein Anlass zur Heiterkeit, dass Sie uns auffordern, unsere Abgeordnetenrechte wahrzunehmen. Na klar, das tun wir stetig. Tun Sie es auch einmal!
Noch einmal zur Staatsrechtslehre: Gewaltenteilung – Montesquieu schätze ich sehr – ist nicht mehr der Stand der aktuellen Staatsrechtslehre. Ich denke, Sie wissen das auch. Im modernen Staat, im föderalen Staat, mitten in diesem europäischen System, in dem wir uns bewegen, ist das Thema der Gewaltenverschränkung ein wichtiges, ein reales; und mehr Informationen zu bekommen ist eindeutig keine Übernahme von Regierungsgeschäften oder Regierungsverantwortung, sondern nur Kooperation, die die Demokratie in einem modernen Staat fordert. Deshalb möchte ich Ihre Unterstellung an dieser Stelle erst einmal zurückweisen.
Zur Berücksichtigungspflicht: Man kann darüber diskutieren, wie weit das gehen darf. Wir haben das nur an ganz wenigen Stellen vorgeschlagen, nämlich dort, wo es Sinn macht, dass die Meinung eines Parlaments frühzeitig in die Verhandlung eines Staatsvertrages einfließt und er nicht erst zum Schluss, also hinterher, abgelehnt werden muss. Wir halten das für effiziente Demokratie, und wir halten das deshalb für aktuell, weil Europa – obwohl wir ein wirklich geschätztes Europäisches Parlament haben – in seiner Rechtsfindung eben doch ganz stark von den nationalstaatlichen Regierungen abhängt und gerade die Länderparlamente hier sehr wenig beeinflussen können.
Die Einbindung der Länderparlamente in EU-Angelegenheiten war wahrlich kein Gegenstand unserer Verfassungsgebung Anfang der Neunzigerjahre. Wie auch? Die EU sah damals noch anders aus, die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts zur EU konnte es noch nicht geben, und der Verfassungsgesetzgeber – ich habe das damals als Studentin während meiner Staatslehrevorlesung beobachtet – konnte die heutige Dimension der Europäischen Union so noch nicht absehen. Da sind wir gehalten, liebe Kolleginnen und Kollegen, als Gesetzgeber aktiv zu überlegen, wie wir das System auf gesetzlicher Ebene weiterentwickeln. Das ist nicht die Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs, den wir sehr schätzen, sondern es ist unsere Aufgabe, die Demokratie und unsere Informations
systeme weiterzuentwickeln, und darauf werden wir auch weiter drängen.
Vielen Dank.
Danke, Herr Präsident! – Ich habe mich vorhin schon ausführlich positioniert. Es gibt gemeinsame Schnittmengen zu diesem Gesetzentwurf, und es gibt auch Unterschiede. Insbesondere ist die Frage der Mitbestimmung des Parlaments aus unserer Sicht dort nicht völlig gelöst. Wir werden uns hierzu enthalten.
Danke schön, Herr Präsident. – Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Schreiber! Ich habe mich sehr gefreut, dass unsere Anträge dazu gedient haben, in der letzten Wahlperiode eine fachliche Debatte um dieses Thema zu führen. Ich vermisse, wenn ich die Antworten lese, die die Regierung auf diesen Antrag und auf meine Anfragen gibt, dass die Regierung dies tut.
Das, was Sie gerade gemacht haben, war allerdings kein Beitrag zur fachlichen Debatte. Es geht doch mitnichten darum, dass sich Kinder in der 3. oder 4. Klasse entscheiden, wie sie sich sexuell orientieren. Bitte, ich sage Ihnen als Mutter von Kindern im Alter von neun und zwölf Jahren: Darum geht es nicht.
Aber ich möchte, dass dieser Orientierungsrahmen jetzt wirklich einmal überarbeitet wird, weil ich nicht möchte, dass die Kinder, da wir doch um ein Sachsen ringen müssen, das weltoffen ist, das Vielfalt will und auch in der sexuellen Orientierung akzeptiert und möglich macht, nach einem modernen Erziehungsbild erzogen werden, gemeinsam von Eltern und Schule, und nicht nach einem solch veralteten Ding. Darum geht es hier, und dafür sollten Sie sich engagieren, anstatt solche billigen Vorurteile zu bedienen. Das ist bedauerlich, und das hat diese Debatte nicht verdient, ebenso wenig wie unsere Schulen und Kinder.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Nachdem wir jetzt wieder ein Mustervorbild der rechtspopulistischen biologistischen geheimen Geschlechterlehre gehört haben,
muss ich mir wahrscheinlich als biologische Mutter, die ich immer gern bin, Gedanken darüber machen, was der Vater meiner Kinder, der ihnen wahrscheinlich gerade Abendbrot zubereitet, zu Hause mit meinen Töchtern macht. Das tue ich aber nicht, weil der Mann ein guter Vater ist. So soll es sein.
Was wollen wir in Sachsen? Sicher nicht diesen alten Kakao wieder aufrühren, sondern, Herr Schreiber, eine offene Diskussion, wie wir Weltoffenheit und Vielfalt auch in den Bildungsangeboten, die wir in den Schulen für die Kinder anbieten, und im Diskurs mit den Eltern fördern.
Da müssen wir ernst nehmen, dass die Bundeszentrale für Aufklärung in einer aktuellen Studie festgestellt hat, dass Lehrer in vielen Fällen unsicher sind, weil sie im Vermitteln dieser Inhalte viel zu sehr auf sich gestellt sind, und zwar gegenüber den Kindern, aber auch als Partner der Eltern. Das müssen wir ernst nehmen. Wir müssen auch ernst nehmen, dass wir uns in einer Welt bewegen, in der kommerzielle Geschlechterbilder, Pornografie, Werbung auch das Bild von Kindern prägen. Ich glaube, da ist gute sexuelle Aufklärung nach wie vor geboten und gefragt.
Sie ist auch deshalb geboten und gefragt, weil Schule ein Ort sein soll, an dem offen – Herr Schreiber, da bin ich bei Ihnen – Vorurteile abgebaut werden sollen, und zwar frühzeitig und vorsorglich, ob gegenüber Behinderten, gegenüber Einkommensschwachen, gegenüber Homosexuellen oder gegenüber Menschen, die früher oder später merken, dass sie einem dritten Geschlecht angehören.
Wir wollen die Vielfalt von Lebensentwürfen zulassen. Wir wollen die Menschen nicht zwingen, sich festzulegen. Das muss Ziel unserer Debatte sein und nicht dieses Hin und Her.
Jetzt komme ich zum Handeln der Regierung. In der Antwort auf die Anfrage, auf die sich alle beziehen – sie stammt vom 21. Mai dieses Jahres –, hat mir die Ministerin geschrieben – ich zitiere –: „Der Orientierungsrahmen befindet sich weiterhin in Überarbeitung. Es ist beabsichtigt, die notwendigen Abstimmungen bis Ende 2015 abzuschließen.“ Man plane zum Entwurf noch eine wissenschaftliche Expertise. Das finde ich richtig. Sie haben mir nicht mitgeteilt, wen Sie einbeziehen; schade. Dann haben Sie mitgeteilt, dass der Orientierungsrahmen im Ministerialblatt veröffentlicht wird, wenn er fertig ist.
Genau aus dieser Antwort ergibt sich – erstens – kein klarer Zeitplan. Das kann Gründe haben. Dazu werden Sie vielleicht noch etwas sagen. Es dauert uns aber zu lange.
Zweitens ergibt sich auch nicht die Möglichkeit, das noch im Landtag zu diskutieren. Insofern ist es doch völlig legitim, dass die Fraktion diesen Antrag stellt. Wir werden dem auch zustimmen.
Wir wollen vor allem, dass geklärt wird, dass wir eine neue Handlungsgrundlage für die Schulen und für die Lehrer bekommen, auf dass ein besserer Dialog mit Eltern und Kindern möglich ist. Das gilt auch für die Lehrer, die diesen Rahmen brauchen. Das braucht ein weltoffenes und vielfältiges Sachsen. Stimmen Sie dem zu!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Am letzten Donnerstag veröffentliche das Meinungsforschungsinstitut Forsa eine Umfrage, und der Forsa-Chef, Manfred Güllner, sagte in der Auswertung: „Würde der Bundestag jetzt allein von Männern gewählt werden, wären im Parlament sechs Parteien vertreten.“ Dann sagte er zur AfD: „Die AfD wird von Männern präferiert, weil rechtsradikale Parteien schon immer Männerbünde waren.“ – So weit Herr Güllner.
Zu Ihnen würde ich allerdings sagen: rechtspopulistisch. Dabei bleibe ich.
Aber genau dieses Bild einer Männerbündepartei passt dann wirklich zu Ihrem Antrag und seiner Begründung.
Man sieht dabei Folgendes: Sie nehmen sich selbst nicht ernst.
Sie haben wie viele Juristen in Ihren Reihen? Das will ich jetzt gar nicht zählen. Aber Sie machen Vorschläge, die die Regierung gar nicht umsetzen könnte; denn die Gleichstellungsbeauftragten arbeiten nun einmal im eigenen Wirkungskreis der Kommunen, und denen hat die Regierung nichts vorzuschreiben, solange sie sich ans Recht halten.
Wenn Sie sich ernst nehmen würden – was Sie nicht tun –, dann würden Sie einen Gesetzentwurf einbringen. Hatten wir denn überhaupt schon mal einen Gesetzentwurf von der AfD? Ich glaube nicht. Aber solche Anträge? – Gut. Es ging offensichtlich um die Einbringungsrede. Die Einbringungsrede war interessant.
Sie zeigt, dass Sie wirklich keine Ahnung haben, was Gleichstellungsbeauftragte in der Realität, in der jetzigen Zeit tun.
Gleichstellungsbeauftragte arbeiten für die Gleichstellung von Frau und Mann. Sie thematisieren schlechtere Bildungschancen von Jungen, Sie thematisieren gesundheitliche Probleme von Männern, Sie fördern Männernetzwerke. Die Gleichstellungsministerin hat auch männerbezogene Förderungen in ihrem Budget, wie man weiß, falls man in den Haushalt geschaut hat. Falls!
Sie kümmern sich natürlich auch um die Benachteiligungen von Frauen. Die kommunalen Personalkörper sind ja gekennzeichnet durch die hohe Anzahl von Kindergärtnerinnen und Krankenschwestern dort, wo es Krankenhäuser gibt. Die Landespersonalkörper sind gekennzeichnet von den vielen Frauen in der Lehrerschaft. Wenn dann auf den Leitungsebenen zu wenig Männer sind, wie bei uns in Sachsen und wie in vielen Kommunen, dann ist es in der Tat eine Ungleichbehandlung, und es muss Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen geben.
Das ist die Schlussfolgerung aus unserer Verfassung.
Aber, wie gesagt, die Realität kümmert Sie wenig. Sie werden sich auch nicht dafür interessieren, dass zum Beispiel die Universität einen Gleichstellungsbeauftragten hat, einen Mann. Ich habe ihn letztens in einer Konferenz erlebt. Das war gut. Viele Frauen und viele Männer zusammen haben sich überlegt, was beide Geschlechter zur Gleichstellung brauchen, wie die Situation von Männern als Väter, jüngere Männer, ist.
Kurzum: Ihre Realität, die Sie hier in Ihrer Rede schildern, ist die Realität der Stammtische.
Es ist nicht die Realität der Gesellschaft. Sie reden für die Stammtische, Sie reden nicht für die Gesellschaft. Das passt zu Pegida, aber das passt nicht ins Parlament.
Aber gern, Frau Petry.
Die Hochschulen in Sachsen unterliegen der Selbstverwaltung
und ich werde deshalb Dinge nicht würdigen, die Sie hier erzählen, Frau Petry. Aber ich komme gleich zur Realität.
Wie gesagt, eine fachliche Bewertung von Professorenarbeiten steht mir nicht zu, aber ich komme gleich zurück zur Realität.
Nein, Frau Petry, ich werde es nicht bewerten, natürlich nicht.
Die Realität, Frau Petry, war, dass Sie es einmal für gut und richtig fanden, eine Frauenquote in der Wirtschaft zu fördern. Sie sind ja damals von Frau Clauß, der früheren Ministerin für Soziales, in ihren Gleichstellungsbeirat berufen worden.
Damals. – Die Begründung, die wir am 08.03.2011 in der „Mitteldeutschen Zeitung“ lesen konnten, besagte: Frauen haben es schwer als Unternehmerinnen. Das stimmt.
Was ist jetzt? Wieso hat sich das jetzt so verändert, dass Sie hier solche Anträge mittragen? Die Gesellschaft hat sich nicht verändert.
Aber die AfD ist im Landtag und Frau Petry gehört dazu. Offensichtlich ist das die Veränderung. Sie haben sich der AfD und dem, was dahintersteht, angepasst, und es wundert mich nicht; denn das sind natürlich Männerbünde und da kommen Sie mit solchen Forderungen nicht durch.
Das müssen Sie mit sich ausmachen.
Ich vergesse die Realität, die ich bei meinen Berufsausbildungen als Werkzeugmacherin, als Krankenschwester und bei meiner Anwaltsarbeit erlebt habe, nicht. Sie passen sich Ihrem Männerbund an.
Nun ja, es ist einfach, seine opportunistische Fahne in den Parteiwind zu hängen, wenn man eine Pegida-Bewegung dahinter weiß und zusammen gegen den Gender-Wahn kämpft.
Allerdings, verzeihen Sie mir, kann ich das auch nicht ernst nehmen. Ihr Stammtischgelaber
ist uralt, überholt. Mit der Gesellschaft, mit der Politik hier hat es nichts zu tun.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zum zweiten Mal bringen wir einen Antrag zur Sächsischen Bauordnung in den Landtag ein. Die Reform der Bauordnung ist dringend, und die Abschaffung der Stellplatzpflicht dürfte, lese ich den Koalitionsvertrag, inzwischen politisch konsensfähig sein und darf nicht länger ausgesessen werden.
Wir GRÜNE wollen deshalb mit diesem Gesetzentwurf den Zwang zur Schaffung von Autostellplätzen für alle privaten und öffentlichen Bauvorhaben endlich abschaffen. Wir wollen Baukosten senken, und wir wollen den Städten und Gemeinden Handlungsspielräume für ihre Stadtentwicklung durch den Erlass eigener Stellplatzsatzungen geben. Eine Ausnahme machen wir: Das ist die Pflicht für barrierefreie Stellplätze für mobilitätseingeschränkte Menschen. Diese können und sollen weiterhin angeordnet werden.
Diese neuen kommunalen Stellplatzsatzungen können die Pflichten zur Schaffung von Stellplätzen für Fahrräder und Autos sehr konkret, sehr situations- und vorhabenbedingt regeln. Sie können durch die Erhebung von Stellplatzablösegebühren für die Finanzierung gebietsbezogener Projekte des öffentlichen Verkehrs, des Radverkehrs oder für Parkierungsanlagen sorgen. Diese Satzungen werden von den Stadt- und Gemeinderäten in öffentlicher Sitzung beraten und beschlossen. Sie sind damit deutlich transparenter als Einzelfallentscheidungen in den Behörden.
Mit dem Gesetzentwurf wollen wir aber auch Innenminister Ulbig unter die Arme greifen; denn er hat so etwas zwar immer mal angedeutet, aber bisher noch nicht umgesetzt. Bereits in der vorherigen Legislaturperiode hat
eine Vertreterin des Innenministeriums in der Beratung über unseren Antrag gesagt, dass das auch die Auffassung des Innenministeriums sei. Es wurde – mehrfach! – die große Bauordnungsnovelle angekündigt, mit der die Stellplatzpflicht abgeschafft werden sollte.
Auf die Bauordnungsnovelle wartet Sachsen seit Jahr und Tag. Herr Innenminister, Sie haben den Mut, unseren Vorschlag zur Senkung von Baukosten in Ihrem Dresdner OB-Wahlkampf noch einmal zu verkünden. Dazu muss ich Ihnen sagen: Kündigen Sie mal etwas weniger an und setzen Sie mal etwas um!
Denn die Kommunen benötigen zum Erlass eigener Stellplatzsatzungen eine längere Übergangsfrist. Sie müssen planen, es muss diskutiert und dann entschieden werden. Deshalb sieht unser Gesetzentwurf ein Inkrafttreten ab dem 01.01.2017 vor. Wir werden in der Anhörung mit den Vertretern der Spitzenverbände darüber diskutieren, ob diese Zeit ausreichend ist. Schließlich müssen den Informationen Beratungen vorausgehen, und wir brauchen sicherlich auch eine Mustersatzung.
Wie ist die Ausgangslage in Sachsen? Die Parksituation für Räder und Kfz ist in den dünner besiedelten Regionen ganz anders als in den dicht bebauten Städten. In den Stadtteilen der Großstädte, die dicht bebaut sind und in denen sich hauptsächlich Mietwohnungen befinden, verzichten zunehmend mehr Menschen auf den Besitz eines eigenen Autos. Sie nutzen das Carsharing neben dem öffentlichen Verkehr und dem Radverkehr. Teilweise gibt es beim Radverkehr einen großen Parkdruck, aber eine Parkierungsanlage für Radverkehr ist billiger und platzsparender zu schaffen als Autoparkplätze.
Leider – das fällt uns dann wieder auf die Füße – sind die Stellplatzpflichten für Räder in der letzten Legislaturperiode von CDU und FDP weitgehend abgeschafft worden. Aktuelle kommunale Radverkehrsanalysen zeigen, dass das ein Fehler war, aber den können wir hiermit korrigieren.
Für die weniger dichte Wohnbebauung im ländlichen Bereich ist die Anordnung separater Stellplätze oft völlig obsolet. Da ist genügend Platz vorhanden, und der muss nicht extra bebaut werden. Deshalb müssen Bauaufsichtsbehörden das auch nicht mehr prüfen. Das müssen sie aber jetzt noch.
Eine generelle Stellplatzpflicht, wie jetzt noch in § 49 der Sächsischen Bauordnung, wird diesem differenzierten Bedarf nicht gerecht. Wir sollten es den Behörden einfacher machen.
Viele Bundesländer, die diese Stellplatzpflicht schon vor längerer Zeit abschafften, haben damit sehr gute Erfahrungen gemacht. Die Stellplatzpflicht stammt im Übrigen noch aus der sogenannten Reichsgaragenordnung des Führers von 1939, in der das Auto geführt werden sollte. Sachsen ist das allerletzte Bundesland, dass diese verstaubte Regelung noch anwendet.
In den verdichteten Stadträumen können die Stadträte nach unserem Willen selbst entscheiden, wo das wichtige Instrument der Stellplatzablöse eingesetzt wird. Stellplatzablösegebühren können erhoben werden, wenn der Stellplatzbedarf eines Vorhabens nicht auf dessen eigenem Gelände befriedigt werden kann. Das ist eine typische Situation in dicht bebauten Stadtteilen.
Aus den Ablösegebühren können neben Parkierungsanlagen auch Radverkehrsanlagen, Anlagen des öffentlichen Verkehrs und Bus- oder Straßenbahnhaltestellen finanziert werden – ein verkehrspolitisches Lenkungsinstrument erster Güte, gerade auch für Kommunen, die über wenig Geld verfügen.
Wenn eine Baugemeinschaft eine anliegende CarsharingStation und die Straßenbahn nutzen will, finden wir, sollten keine Stellplatzablösebeträge erhoben werden. Ein Tiefgaragenstellplatz kostet je nach Bodenbeschaffenheit und Zufahrt circa 15 000 bis 30 000 Euro, und bis zu 10 000 Euro pro Stellplatz kostet die Ablösegebühr. Umgelegt kann sich das mit bis zu 100 Euro pro Monat auf die Miete auswirken, und dabei brauchen viele Men
schen in innerstädtischen Gebieten keine privaten Autoparkplätze mehr, dafür aber umso dringender bezahlbaren Wohnraum.
Anders ist es bei Bauvorhaben mit großem Verkehrsaufkommen: einem Gewerbepark oder einem Einkaufsmarkt. Hier kann über die Stellplatzablöse in einer kommunalen Satzung eine vorbildliche Erschließung geschaffen und eine parkende Blechlawine in anliegenden Stadtteilen vermieden werden, zum Nutzen aller.
Wie wird sich unser Gesetzentwurf insgesamt auswirken? Die kommunale Ebene wird mit dieser Regelung gestärkt, die können selbst entscheiden. Sie haben Gestaltungsspielraum, mehr als jetzt. Das ist gelebte Subsidiarität. Die neue Regelung schafft natürlich Verwaltungsvereinfachungen für die örtlichen Bauaufsichtsbehörden. Für die Bauherren, die auf Autoabstellplätze verzichten, senkt sie die Baukosten. Mindereinnahmen für die Gemeinden hingegen sind nicht zu befürchten. Im Gegenteil: Durch den gezielten Einsatz von Stellplatzablösegebühren kann die Finanzierung von Erschließungsvorhaben, die für die Gemeinden oft sehr teuer sind, verbessert werden.
Die kommunalen Spitzenverbände haben ebenso wie der Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften unsere letzte Initiative schon öffentlich unterstützt. Herr Dr. Viehweger als Vertreter der Sächsischen Wohnungsgenossenschaften sagte damals in einer Pressemitteilung: In Sachsen muss jeder Autostellplätze schaffen, aber Spielplätze für Kinder sind nicht gesetzlich vorgeschrieben. – Das findet er falsch. Alles in allem: Wir schlagen Ihnen einen zeitgemäßen und ökonomisch sowie ökologisch sinnvollen Schritt vor.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von den Koalitionsfraktionen: Nutzen Sie unseren Gesetzentwurf, um endlich diese verstaubte Bauordnung zu reformieren!
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Jobtickets sind eine gute Sache und eine Chance für jeden Arbeitgeber und seine Beschäftigten, auch gerade für den Freistaat Sachsen als großen Arbeitgeber; darin werden Sie mir sicher alle zustimmen.
Im Dezember 2011 beschloss das damalige Kabinett, den Landesbediensteten ein Jobticket anzubieten. Vorausgegangen war ein Antrag der GRÜNEN-Landtagsfraktion mit einer befürwortenden Sachverständigenanhörung. Wir haben uns damals mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Freistaates sehr über die Entscheidung der Regierung vor der Abstimmung zu unserem Antrag gefreut. Selbst ich – bekanntlich ein durchaus zur Skepsis neigender Mensch – hätte aber nicht gedacht, dass die Umsetzung dieses Antrags so schwierig praktiziert wird und so lückenhaft bleibt. Wir haben nämlich jetzt, über drei Jahre später, ein Dreiklassensystem.
Die Klasse 1 fahren alle aus dem Raum Dresden und des sächsischen Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit. Derzeit bekommen nämlich nur diejenigen Bediensteten, die hier in der Region wohnen, im Gebiet des Dresdener Verkehrsverbundes, oder die im Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr arbeiten, das günstigste Jobticket für 80 % der Kosten einer regulären Abo-Monatskarte. Nur bei diesen Beschäftigten beteiligt sich der Freistaat mit einem Arbeitgeberanteil von 10 %, die anderen 10 % trägt der Verkehrsverbund.
Die Klasse 2 fahren alle aus dem Raum Leipzig, aus Westsachsen und aus Ostsachsen. Sie müssen 90 % der Kosten einer regulären Abo-Monatskarte tragen. Warum? – Der Freistaat Sachsen hat diesen Menschen bisher die Zahlung des Arbeitgeberanteils von 10 % verweigert.
Zur Klasse 3 gehören die Vogtländerinnen und Vogtländer. Die fahren gar nicht mit. Denn diejenigen, die im Gebiet des vogtländischen Verkehrsverbundes leben, haben momentan keine Option auf ein Jobticket, weil der Freistaat bis heute keinen Rahmenvertrag abgeschlossen hat. Das ist ungerecht, unnötig und auch nicht nachvollziehbar.
An dieser Stelle verstehe ich insbesondere die Kollegen der CDU-Fraktion nicht. Viele definieren sich besonders
stark als Wahlkreisabgeordnete, als Vertreter ihrer jeweiligen Region. Warum nehmen Sie dann eigentlich diese einseitige Besserstellung der Landesbediensteten in der Ballungsregion der Landeshauptstadt Dresden und die Schlechterstellung der Leute aus Ihren Regionen hin? Ich verstehe das nicht.
In der Stellungnahme zu unserem Antrag schreiben Sie, Herr Verkehrsminister Dulig, der diesen Zustand jetzt übernommen hat: Es wird empfohlen, die Erfahrungen des SMWA nach einer Pilotierungsphase bis Ende 2015 auszuwerten und den anderen Ressorts zur Verfügung zu stellen, um damit den Meinungsbildungsprozess zur Einführung eines flächendeckenden Jobtickets mit Arbeitgeberbeteiligung zu unterstützen. – Eine Evaluation der Mobilitätsbedürfnisse der Landesbediensteten finden wir richtig. Da sollten unter anderem auch Fahrradnutzung und Carsharing eine Rolle spielen. Nur: Warum wollen Sie denn noch ein Jahr ungenutzt verstreichen lassen?
Aber gern.
Nein, Herr Kollege Heidan, Sie werden, wenn Sie unseren Antrag lesen, sehen, dass wir vorschlagen, dass alle Landesbediensteten dieses Jobticket mit dem gleichen Arbeitgeberanteil zu 80 % der Kosten erhalten. Herr Heidan, ich sage: Auch im Vogtland gibt es Polizisten und Lehrer – vielleicht kennen Sie den einen oder anderen –, und die haben es nicht verdient, schlechter behandelt zu werden als die, die hier arbeiten. Ich glaube auch, dass der Vogtländische Verkehrsverbund gern einen Rahmenvertrag mit dem Freistaat abschließen würde, bietet er doch eine gute Bahninfrastruktur an. Aber ich finde es krass, dass Ihre Leute bisher darauf keine Chance hatten. Also, sie sollen 80 % bekommen, das ist der Inhalt unseres Antrags. Vielleicht lesen Sie den Beschlussvorschlag noch einmal nach, da erklärt sich das.
Jetzt setze ich in meiner Rede fort: Welche neuen Erkenntnisse erhoffen Sie sich bezüglich des Jobtickets? Es ist doch offenkundig: Bietet man allen – also auch Ihren vogtländischen Kollegen, Herr Heidan – ein günstiges Ticket für 80 % der Kosten des Normalpreises an, so wird es mehr genutzt als ein Jobticket für 90 % der Kosten bzw. zum vollen Normalpreis. In Ihrer Antwort listen Sie auf, dass im Dezember 2014 circa 5 500 der insgesamt rund 102 000 Landesbediensteten das Jobticket nutzten. Von diesen 5 500 nutzen mehr als 80 % – knapp 4 600 – im VVO-Gebiet das Jahresticketangebot. Natürlich arbeiten hier, in der Dresdener Region, mit circa 30 000 Beschäftigten deutlich mehr als in den anderen Regionen. Aber wie schon gesagt: Lehrer und Polizisten gibt es überall.
Zum Beispiel hat die Landesdirektion ihren Hauptstandort in Chemnitz und eine Außenstelle in Leipzig. Aber dass von allen jobticketnutzenden Landesbediensteten mehr als 80 % VVO-Monatskarten gekauft haben, das dürfte wohl dem starken ökonomischen Anreiz geschuldet sein.
Nun werden Sie fragen: Was kostet das? Wenn man kalkulativ den Preis einer Monatskarte von 50 Euro pro Monat ansetzt, dann kommt man bei einem Arbeitgeberanteil von 10 % auf 600 Euro Kosten pro Person. Das ist aus den im Doppelhaushalt eingestellten Sachkostenansätzen finanzierbar. Ich kann Ihnen die Zahlen auch noch einmal vorrechnen, wenn Sie Zweifel hätten.
Inwieweit Geld für dienstliche Pkw-Nutzung eingespart wird, sollte wirklich einmal evaluiert werden. Es ist aber davon auszugehen, dass das zutrifft, denn die Leute fahren ja nicht doppelt.
Wir meinen auch, dass die Verhandlungen relativ schnell gehen sollten, werden doch die Verkehrsverbünde die Chance, mit dem entsprechenden Arbeitgeberanteil zusätzliche Tickets zu verkaufen, sehr gern annehmen, sicher auch der vogtländische. Fragen Sie einmal nach, Herr Heidan.
Insofern haben wir Ihnen jetzt auch vorgeschlagen, den Termin, der im Antrag enthalten ist, nicht zu verändern. Wenn wir hier einen Hinweis von der Regierung bekommen, dass sie etwas mehr Zeit braucht, dann stellen wir gern einen Änderungsantrag. Das interessiert mich selbst.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen aus den Fraktionen von CDU und SPD, springen Sie einmal über Ihren Schatten und stimmen Sie dem vorliegenden Antrag zu, allen Landesbediensteten Jobtickets zum Preis von 80 % der Kosten regulärer Monatskarten anzubieten. Das ist machbar, das ist finanzierbar, das schafft Motivation, das schafft eine Gleichbehandlung aller Beschäftigten bis ins Vogtland und das schafft etwas für Umwelt- und Klimaschutz. Wann kann man das schon auf so einfache Weise so verbinden, wenn man denn nur will?
Bitte stimmen Sie zu!
Lieber Herr Kollege! Haben Sie schon einmal davon gehört, dass es auch ein Jobticket mit der Deutschen Bahn gibt und dass es nur darum geht, die Konditionen der vorhandenen Jobtickets im Arbeitgeberanteil zu verändern und mit dem vogtländischen Bund zu verhandeln?
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Nowak, wenn Sie mit Lenin anfangen, dann mache ich mit Lenin weiter. Kritik und Selbstkritik, Sie haben Selbstkritik an der Politik der CDU geübt. Ich gebe Ihnen recht.
Mehrere CDU-geführte Regierungen haben nichts dafür getan, dass wir einen landesweiten Tarif bekommen. Wir benötigen diesen dringend. Wir werden Ihnen auch hierbei auf die Sprünge helfen und demnächst eine Anhörung zu unserem Antrag beantragen.
Das ist notwendig. Notwendig ist auch, dass der Sachsentakt durchgerechnet und geplant wird. Das haben wir mehrfach als GRÜNE im 4. und 5. Sächsischen Landtag beantragt. Wir werden das auch wieder beantragen. Wir helfen Ihnen auf die Sprünge. Herr Nowak, durch Nichtstun werden die Dinge nicht entscheidungsreif.
Nun kommen wir einmal zum Vogtland. Natürlich weiß ich, ab wann Sie es anbieten möchten und dass Sie verhandeln. Genau deshalb haben wir beantragt, eine gemeinsame Rahmenvereinbarung inklusive des Arbeitgeberanteils abzuschließen – das ist machbar, Sie verhandeln bereits – und nicht nur, wie in der Stellungnahme dargelegt, zu evaluieren.
Sie möchten uns überholen, ohne einzuholen, um einmal in dem Duktus zu bleiben.
Ich habe nichts anderes erzählt, Herr Minister. Ich habe Ihre Stellungnahme zitiert. Diese haben Sie unterschrieben. Somit darf ich diese auch zitieren. Wenn Sie schon Verhandlungen führen, spricht doch nichts dagegen, dass
Sie die Rahmenvereinbarung mit allen Zweckverbänden und der Bahn – somit auch den Arbeitgeberanteil – abschließen und danach die einzelnen Tickets verhandeln. Es ist ein zweistufiges System. Das ist die Idee des Antrages. Sie wissen das ganz genau. Sie wissen ebenso, dass es die studentischen Vertretungen – Benutzungszwang hin oder her – viel schneller als der Freistaat geschafft haben.
Das waren ehrenamtliche studentische Vertretungen. Diese haben es viel eher als der Freistaat geschafft, landesweit die richtigen Rahmenverträge zu den gewünschten Konditionen zu verhandeln. Warum können die Studenten etwas, was der Freistaat nicht kann, auch wenn Herr Minister Dulig sich bemüht? Das liegt daran, dass es nicht ernsthaft gewollt wird.
Bei Ihnen schon, das glaube ich Ihnen. Aber nicht bei den anderen Ministerien.
Ich komme zum Schluss.
Wenn ganz besonders Sie als CDU sich immer hinter der Bürokratie verstecken und wenn der Finanzminister und Minister Dulig das jetzt alles richten müssen, dann wird das Regieren bald unfröhlich werden, weil Sie dann zu wenig erreichen.
Folgen Sie also bitte unserem Antrag. Natürlich hätten wir den Termin auch gern verändert. Bitte machen Sie die Rahmenvereinbarungen fest, klären Sie den Rahmen mit allen Verbänden und verhandeln Sie dann die Details. Ich glaube, das ist ein kluger Weg, bei dem man eine Gleichbehandlung auch durchsetzen kann.
Prävention von Diskriminierung gegenüber Lesben, schwulen, bi-, trans- und intersexuellen Menschen (Frage Nr. 1)
Fragen an die Staatsregierung:
1. Welche konkreten Maßnahmen plant die Staatsregierung in den Landkreisen und kreisfreien Städten zum Abbau von Diskriminierung gegenüber Lesben, schwulen, bi- , trans- und intersexuellen Menschen?
2. Welche zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteure werden in die Erarbeitung des im Koalitionsvertrag genannten Landesaktionsplanes einbezogen und bis wann soll dieser Plan fertiggestellt werden?
Gleichstellung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft im Landesrecht (Frage Nr. 2)
Fragen an die Staatsregierung:
1. Unter der Federführung welcher Ministerin/ welchen Ministers wird die Staatsregierung den Gesetzentwurf bzw. die Gesetzentwürfe zur im Koalitionsvertrag vereinbarten Anpassung des Landesrechtes an das Lebenspartnerschaftsgesetz vorlegen?
2. In welchem Zeitraum ist die Erarbeitung des Gesetzentwurfes bzw. der Gesetzentwürfe geplant?
Verehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zu oft hören wir von Bürgerinnen und Bürgern in diesem Land, dass die Politik, die „oben“ im Landtag gemacht wird, sie nichts angehe und an ihnen vorbei gehe. Wir möchten mit dem Gesetzentwurf natürlich auch zeigen, welche Möglichkeiten es bereits jetzt in der Sächsischen Verfassung gibt. Die Leute können und sollen die Möglichkeiten der direkten Demokratie nutzen. Deshalb möchten wir die Hürden senken.
Eine Einmischung von unten, nicht nur bei Wahlen, sondern eben auch bei der Gesetzgebung ist uns wichtig. Die direkte Demokratie ist gerade im 21. Jahrhundert eine Säule der Demokratie. Wir brauchen auch eine starke Volksvertretung, staatliche Transparenz und gute Bürgerbeteiligung, um die Zivilgesellschaft gerade vor Ort zu stärken. Mit Blick auf die regionale Demokratie sind das Punkte, die wir in Sachsen besonders brauchen. Es ist noch viel zu tun, damit wir das haben.
Dies ist ein erster wichtiger Schritt. Umso wichtiger ist es, dass wir ihn angehen. Die Mütter und Väter unserer Sächsischen Verfassung haben sich im Jahr 1992 klar für diesen Weg der direkten Demokratie entschieden. Sie konnten damals aber noch nicht wissen, dass sich durch die Bevölkerungsverluste Sachsens das 10-%-Quorum nun langsam auf 12 % zubewegt. Sie wussten auch noch nicht, dass 25 Jahre später der Trend zu einstelligen Unterschriftenquoren geht. Alle Länder, die sich modernere Verfassungen geben und die Volksgesetzgebung noch einmal neu betrachten, senken die Quoren. Es gibt Länder, beispielsweise Schleswig-Holstein, Berlin oder Brandenburg, mit Quoren in Höhe von 4 oder 5 %. Die Anzahl der Länder mit zweistelligen Quoren sinkt ab. Wenn wir die Verfassung anfassen und modernisieren, handeln wir im Sinne derjenigen, die sie 1992 gemacht haben. Wir tun etwas Gutes für Sachsen, wenn wir Sachsen zu einer Vorreiterregion für Demokratie und Bürgerbeteiligung machen. Das ist dringend nötig.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir möchten zu diesem Gesetzentwurf eine Anhörung beantragen. Wir möchten uns Zeit zu seiner Beratung nehmen. Wir meinen, dass wir dieses Thema genau im Sinne Ihres Koalitionsvertrags gestellt haben, in welchem Sie unter dem Thema Politikstil selbst sagen, dass Politik von Mitwirkung lebt. Deshalb ist die direkte Demokratie wichtig. Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD und der CDU, haben sich vorgenommen, die Möglichkeiten der direkten Demokratie zu prüfen. Genau in diesem Sinne haben wir Ihnen als GRÜNE-Fraktion bei einem der ersten Kontakte nach der Konstitution das Gespräch angeboten. Herr Kupfer hat als Fraktionsvorsitzender der CDU zurückgeschrieben, dass er dies nicht für notwendig hält. Herr Kupfer, wir halten unser Angebot ausdrücklich aufrecht, ergebnisoffen darüber zu sprechen.
Jede Verbesserung dient der Demokratie. Wir glauben, dass Demokratie keine Zeit hat. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, aber auch von der CDU, die anders als Herr Kupfer denken, ich glaube, dass Demo
kratie nicht auf die nächste Legislaturperiode des nächsten Sächsischen Landtages nach dem Jahr 2019 warten kann. Deshalb diskutieren Sie bitte unseren Entwurf. Machen Sie Gegenvorschläge. Lassen Sie uns die Möglichkeiten der direkten Demokratie und der politischen Einwirkung verbessern. Daher sage ich: auf eine gute Beratung.
Danke schön, Herr Präsident. Thema ist Planung Ortsumgehung B 174 Hohndorf/Großolbersdorf und Verkehrsberuhigungsmaßnahmen auf der
Fragen an die Staatsregierung:
1. Welche Planungs- und Realisierungsschritte zur Planung einer Ortsumgehung für die Bundesstraße B 174 in der Ortslage Hohndorf/Großolbersdorf werden mit welcher Priorität in den kommenden Monaten und Jahren stattfinden (Auflistung der einzelnen Schritte mit konkre- ten Zeitangaben wird erbeten.)?
2. Welche konkreten Maßnahmen zur Sicherheit und zur Verkehrsberuhigung können nach Auffassung der zuständigen Behörden des Landes entlang der B 174 im Bereich der Ortslage Hohndorf/ Großolbersdorf insbesondere zum Schutz von Schülern und Fußgängern nach Auffassung der zuständigen Behörden des Landes kurzfristig geprüft und realisiert werden (Auflistung konkreter Möglichkei- ten zur Verkehrsberuhigung und zur Kontrolle von Ge- schwindigkeitsüberschreitungen sowie ihrer Realisie- rungsvoraussetzungen wird erbeten.)?
Ich habe eine Nachfrage: Von welcher Prognose gehen Sie derzeit bei der Verkehrsbelegung der neuen Straße aus?
Thema meiner Frage ist die Fortführung der Bahnanbindung Dresden – Görlitz – Wrocław/Breslau.
Ich habe folgende Fragen an die Staatsregierung:
1. Was hat die Staatsregierung in den letzten Monaten wann konkret unternommen, um die sächsischen Verkehrszweckverbände VVO und ZVON in ihren Bemühungen um die Fortführung der umstiegsfreien Bahnanbindung Dresden – Görlitz – Wrocław/Breslau gegenüber der polnischen Regierung aktiv zu unterstützen?
2. Auf welche Weise und durch welche verantwortlichen Personen in welchen Behörden nimmt die Staatsregierung konkret die in § 2 Abs. 2 Satz 2 und Satz 3 des Sächsischen ÖPNV-Gesetzes bestimmte „Gesamtverantwortung
des Freistaates Sachsen“ bezüglich des grenzüberschreitenden öffentlichen Personennahverkehrs wahr?
Herr Staatsminister, Sie haben gehört, dass sich meine Frage an die gesamte Regierung gerichtet hat. Deshalb meine Nachfrage: Wie wird die gesamte Regierung in ihrer Verantwortung und in der Verantwortung des Ministerpräsidenten konkret mit den
Zweckverbänden zusammen vorgehen, um diese Ergebnisse zu erreichen?
Ich habe noch eine Nachfrage. Wenn Sie die Anmeldung für die Strecke Dresden – Görlitz im Bundesverkehrswegeplan betreiben – über die wir uns einig sind –, wie wollen Sie in dieser Situation begründen, dass es dort erhebliche Fahrgastpotenziale gibt, wenn wir selbst den Verkehr nur als Nahverkehr definieren? Ziel muss doch sein – das ist meine Frage –, das in Verhandlungen mit der polnischen Seite, die selbst entscheidet, wieder zu etablieren. Wie verfolgen Sie das konkret gegenüber dem Bund über Ihre politischen Kontakte zwischen beiden Regierungsseiten, SPD und CDU?
Danke, Herr Kollege. – Ich finde es sehr schön, dass Sie das kritisieren. Wir hatten im Dezember vorgeschlagen, dass sich der Landtag ausdrücklich durch Beschluss kritisch dagegen äußert. Warum hat Ihre Fraktion dem damals nicht zugestimmt?
Mir ging es um die Trassenpreise der Deutschen Bahn. Die Pläne zur Erhöhung der Trassenpreise, besonders Leipzig betreffend, waren damals schon bekannt. Wir wollten uns per Beschluss dagegen wenden. Warum haben Sie dem nicht zugestimmt, da Sie offensichtlich für Ihre Meinung die Kommission – richtigerweise – gar nicht brauchen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist gut, dass wir hier im Parlament über den Arbeitsauftrag der Strategiekommission sprechen. Das schafft transparente politische Willensbildung und stärkt das Parlament in seiner Aufgabe gegenüber der Regierung. Das wünschen wir uns öfter im Sächsischen Landtag.
Dieses Lob vorausgeschickt – Sie ahnen jetzt schon, dass es mit dem Lob zu Ende ist –, muss ich sagen, dass der
Antrag viele Fragen offenlässt – offensichtlich sehr schnell geschrieben –; vielleicht wollten Sie ihn im Parlament haben, bevor Sie meine Kleine Anfrage zu diesem Thema beantworten mussten.
Grundsätzlich stellt sich die Frage: Was ist das Ziel der ganzen Sache? Soll es eine echte Reformkommission für den sächsischen öffentlichen Personennahverkehr sein? Oder wird es wieder ein weiterer großer Arbeitskreis zur Verwaltung von Geldmangel?
Sie delegieren zurzeit alle verkehrspolitischen Fragen in diese Kommission ab. Herrn Nowaks interessanter Rede folgend soll sie ja sogar ein Konzept für die Bundesbahnreform und Technologien usw. entwickeln.
Aber die Kernfragen, die Kernaufgaben sind bestenfalls angetippt. Das beginnt mit dem Integralen Taktfahrplan: Prüfung der Möglichkeiten. Der Integrale Taktfahrplan ist möglich, das haben Gutachter im Auftrag meiner Fraktion in Grundzügen beschrieben. Sie sollten die Zeit nutzen – viereinhalb Jahre Legislaturperiode haben Sie noch –, um prüfen zu lassen, wie der Integrale Taktfahrplan umgesetzt werden kann und welches die ersten Schritte sind; sonst kommen Sie nicht zu Reformen.
Es geht weiter mit den Verbesserungen der Verkehrsverhältnisse im ländlichen Raum. Herr Baum, ich glaube, Sie wollten vorhin nicht sagen, dass der öffentliche Personennahverkehr im ländlichen Raum zurzeit gut sei. Dazu stellt sich die Frage: Was meinen Sie denn mit einer Grundversorgung? Meinen Sie die bisherigen Angebote, dass werktags morgens und nachmittags Schülerbusse fahren? Das ist kein guter ÖPNV. Oder was meinen Sie eigentlich mit der Grundversorgung? Ich weiß es nicht.
Es geht weiter mit der Frage der Finanzierung und der Gewinnung von Fahrgastpotenzialen. Wie schaffen wir es, ein Verkehrsangebot zwischen Land sowie Mittel- und Großstadt in Ballungsräumen so anzubieten, dass wir trotz sinkender Bevölkerungszahlen neue Fahrgäste akquirieren? – Das geht; Herr Baum, Sie haben es gesagt. In Rheinland-Pfalz geht das. Es muss auch hier gehen; denn davon hängt ab, ob wir unsere Ausbauvorhaben – Dresden, Görlitz, Chemnitz, Leipzig; jetzt ist es wieder infrage gestellt – im Bund überhaupt durchsetzen können. Das geht, und das sollte auch unser Ziel sein.
Dann müssen wir natürlich nicht nur über Finanzierung reden – das ist richtig –, sondern wir müssen Strategien mit den vorhandenen Finanzmitteln entwickeln. Allerdings kann ich Ihnen auch ohne Kommission ganz klar sagen, dass das Geld, das Sie jetzt im Haushalt eingestellt haben, nicht reicht. Auch Sie, CDU und SPD, reichen ja nur 80 % der Regionalisierungsmittel weiter – und nicht mehr. Das reicht nicht. Dazu brauchen Sie keine Kommission. Dabei hat man wieder das Gefühl, es wird dann doch nur der Arbeitskreis zur Mangelverwaltung, zumal an vielen Stellen der Auftrag so vage bleibt: Prüfung der Möglichkeiten, Optimierung, Harmonisierung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, warum so verklausuliert? Sprechen Sie doch Klartext! Alle wissen, dass es
nicht so weitergeht mit sechs Tarifen in einem mittelgroßen Bundesland und mit der Kleinstaaterei in unserer Organisation zwischen Bus und Bahn; Herr Nowak hat es ebenfalls gesagt.
Alle wissen: Warum haben wir keinen landesweiten Bahntarif? Weil die Deutsche Bahn ihn anbietet und die Einnahmen selbst einkassiert, die unserem System verloren gehen. Dann muss man den Mut haben, auch einmal gegen das Interesse von DB Regio vorzugehen.