Stephan Hösl
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Sehr geehrter Herr Staatsminister! Ich möchte noch einmal auf die Referendare zurückkommen. Um eine Abwanderung ausgebildeter Referendare zu verhindern, sieht das Handlungsprogramm ein sogenanntes Anschlussreferendariat vor. Wie ist hier der Sachstand?
Frau Falken, wissen Sie, dass wir voriges Jahr im Vogtland wieder eine Oberschule eröffnet haben?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ihrem Antrag „Politische Bildung in Schulen erneuern – Gemeinschaftskunde modernisieren und ausweiten“ möchte ich eine Ausweitung nach vorn voranstellen.
Politische Bildung beginnt meines Erachtens nicht erst im schulischen Bereich, sondern findet ihre Grundlage im familiären Bereich: zu einen im konstruktiven sozialen Handeln der Familienmitglieder miteinander, zum anderen in der Bewertung aktueller politischer Geschehnisse der Eltern gegenüber den Kindern. Diese Bewertung zum Beispiel während der Abendnachrichten wird von Kindern aufgenommen, bleibt haften und prägt ihre Meinung.
Unsere Verantwortung hierbei ist, eine ehrliche, transparente und den Menschen zugewandte Politik zu betreiben,
die eine positive Einstellung zu Politik und ihren Möglichkeiten bewirkt.
Das konkrete Ziel Ihres Antrages, unter anderem das Fach Gemeinschaftskunde in „Politische Bildung“ umzubenennen, halte ich für zu eng gefasst. Das Fach Gemeinschaftskunde vermittelt ja nicht ausschließlich Kenntnisse der politischen Bildung, die der politischen Bildung zugeordnet sind. Vielmehr geht es um – ich zitiere aus dem sächsischen Lehrplan der Oberstufe – den „Erwerb intelligenten Wissens über gesellschaftliche, politische, rechtliche und ökonomische Sachverhalte in ihrer Komplexität und Interdependenz“. Eine Umbenennung würde wiederum den rechtlichen und ökonomischen Inhalten nicht gerecht werden. Aus diesem Grund erachte ich eine Umbenennung für hinfällig.
Die Forderung, den Unterricht im Fach Gemeinschaftskunde inhaltlich und methodisch-didaktisch auf den neuesten Stand politikwissenschaftlicher und soziologischer Erkenntnisse zu bringen, halte ich mit dem mittlerweile veröffentlichten Handlungskonzept „W wie Werte“ als ausreichend bedacht. Von einer Expertenkommission unter Mitwirkung von Eltern, Schülern, Lehrern, Schulverwaltungen und der Wissenschaft erstellt, stellt es „einen verbindlichen Rahmen dar, um Aktivitäten zu koordinieren und zielgerichtete Entscheidungen zu treffen.“ Wird dieser verbindliche Rahmen umgesetzt, steht dem ausgewogenen Fach Gemeinschaftskunde mit ansprechender politischer Bildung nichts im Wege. Gesellt sich dann die Vernetzung mit anderen Fächern wie Geschichte oder Deutsch hinzu, sehe ich ausreichend Bildungspotenzial, ohne der Gemeinschaftskunde einen erweiterten Stundenumfang einräumen zu müssen.
Kenntnisse über unser demokratisches politisches System erlangt man eben nicht nur im Rahmen des Unterrichtsfaches, sondern neben dem täglichen Handeln und Wirken auch im fachübergreifenden Zusammenspiel der schulischen Ausbildung. Der erweiterte Stundenumfang, wie im Antrag gefordert, provoziert automatisch die Frage: Wird zugunsten der Gemeinschaftskunde bei anderen Fächern gekürzt oder muten wir unseren Schülern einen noch größeren Stundenumfang zu? Wenn, dann muss man sich schon hinsichtlich einer generellen Überarbeitung der Stundentafel die Frage stellen: Welcher Stellenwert sollte welchen Fächern insgesamt eingeräumt werden? Sie wissen so gut wie ich, dass es eine hoch emotionale Debatte sein wird, in der jeder Fachverband mit gutem Recht für sein Fach eintritt.
Mein letzter Punkt führt mich zur Frage der Praxis im Schulalltag, anhand derer Schüler die Möglichkeit haben, Grundlagen des politischen Denkens und Handelns zu lernen und auszuprobieren. Haben Schüler also die Möglichkeit, an der Gestaltung ihres schulischen Umfelds direkt mitzuwirken? Werden sie in zentrale schulische
Entscheidungen einbezogen? Können sie Verhaltenregeln mitgestalten? Haben sie Freiräume, in denen sie demokratische Handlungskompetenzen ausprobieren können?
Den Antrieb für derartige Möglichkeiten sehe ich in der gestrafften Formulierung des Erziehungs- und Bildungsauftrages im Schulgesetz. Ich zitiere: „Die Schule ermutigt die Schüler, sich mit Fragen des gesellschaftlichen Zusammenlebens, mit Politik, Wirtschaft, Umwelt und Kultur auseinanderzusetzen, befähigt sie zu zukunftsfähigem Denken, weckt ihre Bereitschaft zu sozialem und nachhaltigem Handeln.“ Dieser Auftrag nimmt die Schule zum einen in die Pflicht, lässt zum anderen aber auch die Freiheit der eigenen Gestaltung und haarklein ministeriale Handlungsweisen für jeden konkreten Anwendungsfall.
Frau Falken, ein Fach Staatsbürgerkunde 2.0 wird es mit uns nicht geben.
Mit den benannten Argumenten sehe ich in der Zukunft politische Bildung im schulischen Rahmen als ausreichend bedacht.
Deshalb werden wir diesen Antrag ablehnen.
Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Staatsminister Gemkow, für die Ausführungen.
Frage 1: Bedarf es des neuen Gesetzes tatsächlich, oder könnten die Gerichte nicht mit einer entsprechenden Auslegung der bisherigen Regelung die Situation der Heimkinder in rehabilitierungsrechtlicher Hinsicht verbessern?
Vielen Dank, Herr Präsident! Frau Ministerin, Erwachsenenbildung ist bekanntlich ein weites Feld. Wie gestaltet sich das aktuelle Bild der Landschaft der Erwachsenenbildung im Freistaat Sachsen? – Und das in zwei Minuten.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Vorlage eines Konzepts zur schulpsychologischen Beratung im Freistaat Sachsen, wie es die Fraktion DIE LINKE von der Sächsischen Staatsregierung fordert, erachte ich nicht als notwendig, und das –
ja, da kann man „Aha!“ sagen – aus folgenden Gründen: Die Erstellung eines solchen Konzeptes ist keine notwendige Voraussetzung, um auf sich verändernde Herausforderungen und Bedarfe in der schulpsychologischen Beratung zu reagieren. In der Verwaltungsvorschrift des sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die schulpsychologische Beratung im Freistaat Sachsen vom 6. August 1999 heißt es zur Arbeitsweise der Schulpsychologen – ich zitiere –: „Schulpsychologen werden im Rahmen ihres Aufgabenschwerpunktes auf Veranlassung von Lehrern, Schulleitern oder Mitarbeitern der Schulaufsicht oder auch auf unmittelbare Anforderung von Schülern und Sorgeberechtigten beratend tätig.“ Des Weiteren: „Im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung arbeiten Schulpsychologen eng mit dem Beratungslehrer der Schule zusammen.“ Vor diesem Hintergrund sollte eine wirkungsvolle und rechtzeitig einsetzende schulpsychologische Beratung, wie sie im Antrag als Ergebnis des Konzeptes gefordert wird, möglich sein.
Neben den Schulpsychologen gibt es eine Vielzahl anderer schulischer Unterstützungssysteme, zum Beispiel Beratungslehrer, Prozessmoderatoren, pädagogische
Supervisoren oder Schulmediatoren. Für die Beratungslehrer stehen beispielsweise teilweise verpflichtende Qualifikationsmaßnahmen zur Verfügung, die mit Hausarbeiten und mündlichen Prüfungen abgeschlossen werden.
Diese Qualifikationen werden durch die Schulpsychologen mitgestaltet. Durch diese Maßnahmen wird der qualitative Ausbau dieses schulischen Beratungsangebotes gefördert. Unterstützt wird der Ausbau daneben durch außerschulische Personen und Institutionen, zu denen die Schulpsychologen laut bereits genannter Verwaltungsvorschrift Kontakt aufnehmen können.
Um sich dem empfohlenen Betreuungsschlüssel von 1 : 5 000 anzunähern, wurden im Doppelhaushalt
2015/2016 fünf zusätzliche Stellen für Schulpsychologen geschaffen.
Deren Besetzung wurde bereits vollzogen.
Die Psychologen sind organisatorisch in den Referaten Unterstützungssysteme der Sächsischen Bildungsagentur verortet. Damit wird ein systemisches und möglichst schulnahes Wirken abgesichert.
Die beantragten Punkte als Ergebnis eines geforderten Konzeptes sind also im Wesentlichen bereits durch die Verwaltungsvorschrift als Grundlage der schulpsychologischen Arbeit abgedeckt. Daneben werden sich ändernde
Bedarfe und Anforderungen laufend geprüft und Anpassungen vorgenommen.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, war Herr Wild bei der Veranstaltung anwesend?
In dieser Veranstaltung ist vom Elternvertreter explizit gesagt worden, dass er es befürworte, wenn es so stattfinde, wie es angekündigt worden sei.
Ja, mit Gottes Hilfe.