Ronald Pohle

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Last Statements

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten! „Jeder Mensch hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden.“ – Artikel 16 Abs. 1 der Verfassung unseres Freistaates Sachsen. „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“ – Artikel 18 Abs. 3 der Verfassung.
Die Verfassungsorgane des Freistaates setzen den Wortlaut unserer Verfassung konsequent um. Das ist ihre Aufgabe, und das tun sie auch ohne den uns vorliegenden Antrag der NPD-Fraktion.
Deshalb ist dieser Antrag überflüssig und folglich abzulehnen. An dieser Stelle könnte meine Rede an sich enden, dennoch muss hier ein Blick auf die leider wieder zunehmende und politisch motivierte Gewalt in unserem Lande und deren Protagonisten geworfen werden.
Im Jahr 2013 wurden laut Aussage des Innenministers in Sachsen 2 217 politisch motivierte Straftaten registriert. 1 635 davon wurden rechten, 582 linken Straftätern zugeordnet. Das sind zunächst 2 217 Fälle, die unsere Polizei davon abhalten, sich mit den echten Problemen unserer Bürger zu beschäftigen, und das nur, weil es an den politischen Rändern eine Handvoll Menschen gibt, die sich der demokratischen Gesprächskultur verweigern und auf Extremismus setzen. Ist das nur alles auf Unverständnis, mangelnde geistige Leistungsfähigkeit, sprich Dummheit, der Extremisten zurückzuführen? Ich behaupte, nein.
Es ist das Kalkül jener Gruppen am Rande der Gesellschaft, die sich wohl auch gegenseitig benötigen. Das behaupte im Übrigen nicht nur ich. Prof. Dr. Eckhard Jesse, Inhaber des Lehrstuhls Politische Systeme, Politische Institutionen an der TU Chemnitz, schreibt im Jahrbuch „Extremismus und Demokratie“: „Obwohl sich die unterschiedlichen Extremismen einander heftig bekämpfen, benötigen ihre Repräsentanten sich gegenseitig. Sie wollen die Existenzberechtigung der eigenen Richtung durch Kampagnen gegen das extremistische Pendant nachweisen.“ Wer auch den Professor für verdächtig hält, der lese beim alten Sokrates nach, denn das Wort ist wahr, dass ein Extrem regelmäßig das entgegengesetzte Extrem auslöst. Das gilt so beim Wetter, in unseren Körpern und erst recht bei den Staaten.
Worin besteht aber nun das Kalkül? Zum einen besteht es darin, Aufmerksamkeit für Meinungen herzustellen, die eigentlich kein normaler Mensch zur Kenntnis nehmen mag. Zum anderen zielt es offensichtlich darauf ab, Märtyrer zu schaffen.
Betrachten wir doch einmal den von den Herrschaften der NPD zum Opfer stilisierten neuen Leipziger Stadtrat Enrico B. Bereits vor seiner Kandidatur für den Leipziger Stadtrat und vor den kriminellen Attacken auf ihn hat sich Herr B. schon recht oft in die Berichterstattung eingebracht.
Kennen Sie den Spruch: Getroffene Hunde – –?
Als Aktiver hat sich Herr B. schon oft in die Medienberichterstattung als aktives Mitglied der sogenannten Blue Caps gebracht, einer gewalttätigen, politisch extremen, rechtsverorteten, einem Leipziger Fußballklub nahestehenden Hooligangruppierung. Die Personalunion von Hool- und NPD-Kadern dürfte kaum ein Zufall sein, und ohne dazu alttestamentarisch werden zu wollen, fällt mir doch Buch Hosea Kapitel 8, Vers 7 ein: „Denn sie säen Wind und werden Sturm ernten. Ihre Saat soll nicht
aufgehen. Was dennoch aufwächst, bringt kein Mehl. Wenn es etwas bringen würde, sollen Fremde es verschlingen.“
Noch jemand fällt mir ein, ein sogenannter Märtyrer Ihrer Vorläufer, sehr geehrte Dame und Herren der NPD: Horst Wessel – jene Führungsfigur der braunen Berliner SASchlägertrupps, die selbst der Gewalt zum Opfer fiel und von ihren geistigen Vätern tränenreich zum Märtyrer stilisiert wurde. Es tun sich Ähnlichkeiten aus den 33er- Zeiten auf. Abseits der disziplinierten Umzüge provozierten SA-Männer gewaltsame Zusammenstöße mit politisch Andersdenkenden. In einem Polizeibericht war von hochgradiger politischer Erregung zu lesen und von beinahe bürgerkriegsähnlichen Zuständen. Aber geben Sie sich keinen Hoffnungen hin, wir leben nicht in den 30erJahren des letzten Jahrhunderts.
Die Polizei erledigt ihre Arbeit und schützt auch jene, die unsere eingangs zitierte Verfassung ablehnen und auszuhöhlen versuchen.
Der Polizeipräsident von Leipzig, Bernd Merbitz, versicherte mir erst vor zwei Tagen, dass in allen registrierten Strafsachen mit der üblichen Akribie und Zuverlässigkeit ermittelt wird.
Märtyrer wird es also nicht geben. Ihre Provokation, Ihre Aufmärsche, Ihre hinterhältigen Anschläge, Ihre nächtlichen Schmierereien halten lediglich unsere Polizei von ihren eigentlichen Aufgaben ab,
und sie bieten – damit sind wir wieder bei Sokrates und Prof. Eckhard Jesse – dem linksautonomen Personal und deren Helfern die ideologische Handlungsbasis. Betrachtet man nämlich die von mir vorhin genannten Zahlen genauer und zieht von den rechten Straftaten einmal die Fälle der Verwendung verbotener Symbole ab – ein Straftatbestand, den es bei den linksextremen Brüdern und Schwestern im Geiste eher selten gibt –, so ergibt sich auf dieser Seite ein Bild äußerster Gewaltbereitschaft und Menschenverachtung. Unsere Polizei hat auch das im Blick. Der von Ihnen so gern geschmähte Polizeipräsident von Leipzig eröffnete nicht von ungefähr ein Revier am Connewitzer Kreuz in Leipzig. Die Reaktion der linksautonomen Szene ist seither entsprechend.
Mindestens genauso schlimm aber ist für meine Begriffe, dass die Gewalt von Mitgliedern der Partei DIE LINKE – ich denke da auch, aber nicht nur an die neue Leipziger Stadträtin Juliane N. – mindestens sekundiert, ich meine sogar organisiert wird.
Ach, das ist nicht wahr? Dann kommen Sie doch einmal nach Leipzig, und dann werden Sie es sehen!
Erstaunlich ist es dann, dass genau der Personenkreis, der die Polizei von ihren eigentlichen Aufgaben ablenkt, sie diskreditiert und attackiert, zuerst und ganz besonders ihre Fürsorge einfordert. Wer mit Feuer hantiert, läuft Gefahr, sich selbst zu verbrennen. Man sollte dem Rechnung tragen und dies lassen.
„Keine Gewalt!“ war der zentrale Ruf der friedlichen Revolution insbesondere in meiner schönen Heimatstadt Leipzig.
Auch damals wollten Extremisten und Feinde der Demokratie etwas anderes und konnten die friedlichen Wegbereiter der Demokratie in Sachsen nicht aufhalten.
Sehr geehrte Damen und Herren! Kurz und gut, Polizei und Justiz in Sachsen leisten ihren verfassungsmäßigen Auftrag. Sie sind weder auf dem rechten noch auf dem linken Auge blind und verfolgen jegliche Art der Kriminalität,
hinter welchem politischen Fähnchen Sie sich auch immer verstecken mögen. Der Antrag der NPD ist entbehrlich. Wir werden nicht dabei helfen, Wölfe zu Lämmern zu machen, und lehnen diesen Antrag ab.
Danke für die Aufmerksamkeit zu diesem leidigen Thema.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ein altes deutsches Sprichwort sagt: Handwerk hat goldenen Boden. Da ist etwas dran, denn es wird immer und überall benötigt. Ich – selbst Handwerker, wie Sie wohl wissen – glaube aber manchmal, dass in der gesellschaftlichen und politischen Wahrnehmung etwas mit dem deutschen Sprichwortschatz durcheinandergerät und man das Handwerk lediglich als das Huhn betrachtet, das die goldenen Eier zu legen hat.
Die Große Anfrage meiner Fraktion und der FDP-Fraktion zum Thema „Das sächsische Handwerk – Bestandsaufnahme und Perspektiven“ liefert ein umfassendes Wissensfundament für die Bedeutung des Handwerks für die sächsische Wirtschaft.
Allein die Tatsache, dass 22,2 %, im Bundesdurchschnitt aber nur 15,9 %, der sächsischen Unternehmen Handwerksbetriebe sind, macht die besondere Situation in Sachsen deutlich. Mit 19,6 % Anteil an der sächsischen Wirtschaftsleistung liegt dieser Anteil mehr als doppelt so hoch wie im Bundesdurchschnitt. Wie nicht anders zu erwarten, trägt in Sachsen das Handwerk einen überdurchschnittlichen Anteil zur Berufsausbildung bei. Liegt der Anteil an der sozialversicherungspflichtigen Beschäf
tigung bei 20,3 %, so liegt der Anteil bei den Azubis bei 25 %.
Die Zahlen sind eindrucksvoll, haben aber verschiedene Ursachen und Folgen. Die starke Verankerung des Handwerks hat mit Sicherheit dazu beigetragen, dass Sachsen beispielsweise die Folgen der schweren Finanzkrise von 2009 besser bewältigen konnte als andere Regionen in Deutschland und Europa. Sichtbares Zeichen dafür ist, dass die Insolvenzrate bei den Handwerksbetrieben auch im Krisenjahr 2009 genau 3 % unter der durchschnittlichen Insolvenzrate in Sachsen lag. Die meist kleineren, von Familien und selbsthaftenden Unternehmern geführten Firmen reagieren auf die Schwankungen globaler Märkte ruhiger als Großunternehmen. Handwerker fahren sozusagen auf Sicht. Umso mehr sind sie auf wirtschaftsfreundliche Bedingungen auf dem Binnenmarkt angewiesen.
Werfen wir noch einmal einen Blick auf die von mir schon kurz angesprochenen Betriebsgrößen. Zwei Drittel aller Betriebe beschäftigen weniger als fünf Mitarbeiter, nur 6,4 % haben mehr als 20 Beschäftigte. Das hat Folgen. Forschung, Entwicklung und Produktinnovationen gehen an den meisten Kleinbetrieben naturgemäß vorbei. Wenigstens die Innovationsprämienförderung, die auch die Möglichkeit kleinerer Förder- und Innovationsbeträge beinhaltet, hat sich als ein Instrument erwiesen, das der handwerksspezifischen Betriebsstruktur gerecht zu
werden scheint. Mit der Innovationsstrategie des Freistaates Sachsen hat sich die Staatsregierung diesem Themenkreis gestellt und sich dazu bekannt, dem Größennachteil entgegenzuwirken.
Damit sind wir wieder beim sprichwörtlichen goldenen Boden. Das Handwerk benötigt viel mehr fruchtbaren Boden, einen Boden, der es ihm erlaubt, seine Vorteile wie Marktnähe und Flexibilität zu entfalten. Kleine Unternehmen leiden beispielsweise mehr noch als andere unter überbordender Bürokratie und unnötigen wirtschaftlichen Restriktionen. Mit seinem Bürokratieabbauprogramm hat Sachsen hier einen Anfang gemacht. Das muss und wird weitergehen. Auch um diesen Prozess zu unterstützen, bringen die Fraktionen von CDU und FDP den Ihnen heute vorliegenden Entschließungsantrag zur Großen Anfrage ein.
Viele Aufgaben liegen noch vor uns. Viele Belastungen, die das Handwerk, aber auch andere kleine und mittelständische Unternehmen drücken, gehören auf den Prüfstand. Die Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge gehört dazu. Einst, in schlechten Zeiten, den Versicherungsträgern als sozusagen zinsloser Kredit zur Verfügung gestellt, belasten sie bis heute die Eigenkapitalausstattung der Unternehmen und verursachen eine in der jetzigen guten wirtschaftlichen Situation der Sozialversicherungen unzumutbare bürokratische Last, vor allem eben für kleine Betriebe.
Die Einführung des Mindestlohns benötigt Rahmenbedingungen, die es dem Huhn ermöglicht, auch weiter goldene Eier zu legen. Die davon zu erwartenden Einnahmen im Steuersäckel und bei den Sozialversicherungsträgern müssen wenigstens teilweise an jene zurückfließen, die sie maßgeblich erarbeiten. Eine Beschäftigung mit kalter Progression und Mittelstandsbauch halte ich für längst überfällig, und das nicht nur im Sinne der Unternehmen, sondern auch im Sinne der Arbeitnehmer.
Auch sie müssen merklich von ihrem höheren Einkommen profitieren können. Letztlich bilden gerade sie den gesunden Binnenmarkt, den das Handwerk besonders dringend benötigt. Diskussionen wie etwa zur Abschaffung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Handwerkerleistungen sind da eher unproduktiv.
Aber auch bewährte und in ihrer Zeit berechtigte Institutionen gehören auf den Prüfstand. Ich denke da an die zahlreichen Sonderversorgungs- und Versicherungssysteme. Aufgaben müssen auf Zeitgemäßheit überprüft werden. Für die Mittelverwendung sollten allgemeine Transparenzregeln gelten.
Beim Thema Bürokratie sei mir ein Blick auf Europa gestattet. Auch das Handwerk profitiert vom europäischen Markt. Ich stehe vollumfänglich zur europäischen Integration, auch wenn sie gelegentlich notwendige schmerzliche Nebenwirkungen hat.
Aber auch hier benötigt das Handwerk Schutz vor zu großer Regelungswut. Die Diskussionen um den deutschen Meisterbrief sind ein Beispiel dafür. Erfolgsgeschichten dürfen nicht aufgegeben werden. Einigungen dürfen nicht auf unterstem Niveau oder dem kleinstmöglichen Nenner erzielt werden.
Ein anderes Beispiel scheint sich mit dem Gezänk über die Marke Made in Germany aufzutun, über das die „Leipziger Volkszeitung“ vorgestern berichtete. Eine Marke, die auch für das Handwerk steht und deren Ruf vom Handwerk mit erarbeitet wurde, darf nicht ohne Not zur Disposition gestellt werden.
Gesamtgesellschaftliche Aufgaben wie die Energiewende müssen so ausgestaltet sein, dass die Lasten fair verteilt werden. Einerseits müssen Versorgungssicherheit und Zukunftsfähigkeit des Energieträgermixes gewährleistet werden, andererseits muss bei der Verteilung der Kosten und derzeitigen Ausgestaltung des Wandels Augenmaß walten. Es stimmt mich nachdenklich zu hören, dass energieintensive Produktionsprozesse wie etwa die Produktion von Karbonfasern für die Automobilindustrie schon jetzt in die Vereinigten Staaten ausgelagert werden.
Energie darf aber auch für die Konsumenten und die kleinen und mittleren Unternehmen nicht zum Luxusgut werden, nur weil sie ihren Standort nicht schnell nach Übersee verlagern können.
Sehr geehrte Damen und Herren! Es gäbe noch vieles zum sächsischen Handwerk zu sagen. Mit Blick auf die Uhr und meinen Fraktionskollegen Frank Heidan, der gewiss weitere Aspekte ausleuchten wird, bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag, damit das sächsische Handwerk goldenen Boden behält und zum Wohle der Allgemeinheit weiterhin goldene Eier legen kann.
Recht vielen Dank.
Recht vielen Dank, Herr Präsident. Ich möchte bitte eine Kurzintervention machen.
Recht vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Köpping, ich komme mit einem Zitat aus Ihrem Vortrag nicht klar. Sie haben gesagt, Sie könnten unseren Entschließungsantrag nur mit Humor lesen bzw. er wäre nur mit Humor lesbar.
Ich verstehe das nicht: In Ihrem Redebeitrag werfen uns vor, dass wir nicht stringent das auswerten würden, was wir mit der Antwort auf die Große Anfrage vorliegen haben. Wenn ich eine Große Anfrage stelle, dann muss danach etwas folgen und es muss doch zumindest in einem Entschließungsantrag münden.
Das Nächste ist: Eine zentrale Forderung des Handwerks – das umfahren Sie – bezieht sich auf die Vorfälligkeit der Sozialkassenbeiträge. Wer ist denn dafür verantwortlich? Wer ist denn verantwortlich dafür gewesen, dass dieser Raub, der da vorgenommen wird, weitergeführt wird? Die Antwort habe ich in Ihrem Redebeitrag leider vermisst.
Recht vielen Dank, Herr Präsident. Ich möchte eine Kurzintervention machen.
Ja. – Herr Weichert, ein gutes Beispiel, das Sie in Ihrem Redebeitrag gebracht haben, war: „Es ist in der Tat so, wenn Kleine ohne Aufsicht spielen …“ Dann hätten Sie belegen müssen, dass Sie nicht recherchiert haben. Wenn Sie aufmerksam meinem Redebeitrag gefolgt hätten, dann hätten Sie vernommen: Wenn wir uns um das sächsische Handwerk kümmern, dann geht es um Arbeitgeber und um Arbeitnehmer. Wenn wir die 40-%-Regelung bei den Lohnnebenkosten deckeln wollen, hängt das damit zusammen, dass der Arbeitgeberanteil etwa 21 % des Bruttolohns beinhaltet, währenddessen der Arbeitnehmer derzeit 20,6 % zahlen muss. Das sind nach Adam Ries weit über 40 %. Das ist wichtig, um der kalten Progression zu begegnen. Das ist der Ansatz unseres Antrages. – Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die TourismusMarketinggesellschaft Sachsen bündelt gegenwärtig alle touristischen Marketingmaßnahmen für Sachsen unter der touristischen Dachmarke „Sachsen – Land von Welt. Markenkern im Sinne eines relativen Alleinstellungsmerkmals sind Kultur, Geschichte und Internationalität Sachsens.“
Dieses Zitat entstammt der Tourismusstrategie 2020 des Freistaates und umschreibt kurz und knapp einen großen Teil des Selbstverständnisses unseres Landes. Erreichen die von uns umworbenen Touristen Sachsen, bietet sich ihnen zunächst ein anderes Bild: Es ist zunehmend geprägt von zumeist illegalen Graffiti auf Hauswänden, Mauern, Denkmälern, Brücken, Verkehrsmitteln, Hinweis- und Verkehrsschildern.
Die Schadensbilanz wird gut erfasst. Allein die Deutsche Bahn AG beziffert ihren sich daraus ergebenden bundesweiten Schaden für das Jahr 2012 auf 33 Millionen Euro. Wer wie ich am 14. Dezember 2013 die Gelegenheit nutzte, an der Eröffnung des Leipziger City-Tunnels teilzunehmen, der sah, dass bereits große Teile der neuen Tunnelröhren verunstaltet waren. Bereits am 10. Januar berichtete die „Bild“-Zeitung über die Graffitieentfernung an den eben erst in Dienst gestellten Talent-2-Zügen. Keine zwei Monate später, am 5. März, zitiert die „Leipziger Volkszeitung“ einen Bahnsprecher: „Allein im Januar mussten wir 800 Quadratmeter Graffiti entfernen.“
Die Leipziger Verkehrsbetriebe registrierten 2012
9 897 Graffitiattacken – 1 314 oder 15,3 % mehr als im Vorjahr. Die Kosten für die Schadensbeseitigung beziffert das Unternehmen auf circa 300 000 Euro.
Meine Heimatstadt Leipzig – leider als Kriminalitätshochburg bekannt – wandte im gleichen Jahr
276 000 Euro für die Reinigung öffentlichen Eigentums auf, wobei sie sich auf das dringend Notwendige zu beschränken scheint. Die Aufzählung ließe sich unendlich fortsetzen. Eine neu errichtete Eisenbahnbrücke quasi vor meiner Haustür war innerhalb einer Woche nach ihrer Freigabe restlos verunstaltet. Der Verband „Haus und Grund“ schätzt den jährlichen Schaden an Immobilien allein im Stadtgebiet von Leipzig auf 1,8 bis
2,1 Millionen Euro, die Höhe der Aufwendungen für die Schadensbeseitigung auf etwa 1 Million Euro pro Jahr –
was einen jährlichen Schadensaufwuchs von
1 Million Euro bedeutet.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir beschäftigten uns schon mehrfach mit dem Thema Graffiti in diesem Hause. Allein die von mir kurz umrissenen volkswirtschaftlichen Schäden liefern dafür eine ausreichende Begründung. Millionen und Abermillionen Euro gehen für die Schadenseindämmung verloren – Millionen, die wir für sinnvolle Investitionen verlieren.
Dabei haben wir noch nicht über die psychologischen Wirkungen gesprochen, die diese Art der Kriminalität erzeugt – etwa bei Hauseigentümern, die oft glauben, einen Kampf gegen Windmühlen zu führen, bei Bürgern, die der Verwahrlosung überdrüssig sind, und bei Polizisten, die sich in ihrer ohnehin schweren Arbeit allzu oft an das Märchen von Hase und Igel erinnert fühlen. Hier helfen die Akzeptanz der Bevölkerung zur Kameraüberwachung und der damit einhergehende gesellschaftliche Schulterschluss von Polizei, Justiz und aktiver Bürgerschaft, die mit konzertierten Aktionen den Schmierern Einhalt gebieten.
Hierzu passt, dass die Aggressivität der Sprayer stetig wächst. Herr Nowak, Geschäftsführer des Vereins „Haus und Grund“ Leipzig, verwies darauf, dass die Sprühattacken zunehmend auf Schadensmaximierung ausgerichtet werden. Kostet die Reinigung eines Quadratmeters besprühter Hausfassade den Eigentümer etwa 80 bis 90 Euro, so werden für den Austausch der immer häufiger bevorzugten Klingeltafeln gleich um die 800 Euro fällig.
In der Nacht vom 20. auf den 21. Februar dieses Jahres wurde das weiß Gott nicht versteckt gelegene Hauptpostamt am Leipziger Augustusplatz vollständig besprüht. Nur um Haaresbreite konnte in diesem Zusammenhang ein Großbrand verhindert werden.
Auch immer neue aggressive Zerstörungstechniken wie Scratching, das Zerkratzen von Oberflächen, oder Etching belegen diese Entwicklung. Bei letzterer Methode werden Oberflächen mit Flusssäure zerstört. Kommen Unbeteiligte, etwa Kinder, mit dieser Säure in Kontakt, drohen enorme gesundheitliche Schäden.
Wir geben uns nicht der Vorstellung hin, das Problem mit unserem Antrag lösen zu können. Wir sind aber der Auffassung, dass die Bürger von uns erwarten können, dass wir uns dem Problem stellen und alle Möglichkeiten zur Eindämmung dieser gesellschaftlichen Pest beleuchten und nutzen.
Mit dem 39. Strafrechtsänderungsgesetz von 2005 wurden der Justiz Möglichkeiten eröffnet, sich offensiv mit dieser Kriminalitätsform auseinanderzusetzen und die notwendige Präventionsarbeit durch wirksame Restriktion zu begleiten. Die §§ 303 und 304 des Strafgesetzbuches erlauben ein Strafmaß von bis zu zwei Jahren; bei der Beschädigung von Grabmälern, Denkmälern und Kulturgütern sogar bis zu drei Jahren Haftstrafe.
Umso verblüffender fand ich deshalb ein Interview mit Patrick Gau, einem auf die Verteidigung von Sprayern spezialisierten und der Szene bestens bekannten Rechtsanwalt. Auf die Frage, wie lange und warum er sich gerade auf die Verteidigung von Sprayern spezialisiert habe, antwortet Gau wie folgt: „Die Spezialisierung auf Graffitiverfahren kommt durch mein Interesse an Kunst, nicht zuletzt an revolutionärer. Einige meiner Bekannten haben außerdem gemalt und da war es nur eine kurze Frage der Zeit, bis die ersten Graffitifälle auf dem Tisch lagen. Die Ergebnisse waren wirklich sehr gut und so kamen die ersten Empfehlungen, die sich in kurzer Zeit vervielfachten. Dazu kam, dass Graffiti ein Strafrechtsgebiet ist, auf dem sich wenige Polizisten und kaum Richter auskennen. Die meisten Entscheidungen sind nicht veröffentlicht, ernsthafte Arbeiten zu dem Thema gibt es auch kaum. Wer sich daher in dieser Materie auskennt oder einen Anwalt hat, der weiß, wovon er redet, hat enorm viele Möglichkeiten. Diese Überlegenheit reizt mich, zumal Maler als Mandanten auch sehr angenehm sind. Der gemeinsame Kampf gegen den Goliath der Staatsgewalt macht Spaß, und jedes Mal, wenn der David der Straße den Kampf gewinnt, weiß ich, dass ich das einzig Richtige tue.“
Er beantwortet auch die Frage nach der höchsten jemals ausgesprochenen Strafe in diesem Interview: Um auf die Frage zurückzukommen, was das höchste Urteil, das einer meiner Mandanten jemals erhalten hat, war: eine dritte parallele Bewährung. Bislang hat noch keiner meiner Mandanten wegen Graffiti eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung bekommen.
Bei solcherlei Auskunft muss man sich schon fragen, ob tatsächlich das Mögliche zur Kriminalitätsbekämpfung getan wird. Wenn gut honorierte Juristen sich nach fast einem Jahrzehnt noch nicht so richtig auskennen sollten, dann weckt das auch bei mir Zweifel an deren Verständnis von Rechtsstaatlichkeit und ihrer gesellschaftlichen Verantwortung.
Hier also die Ermutigung und Ermunterung an die sächsische Justiz, die seit 2005 veränderte Rechtslage im Interesse der Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger umzusetzen: Neben der Evaluierung und Fortsetzung der Präventionsarbeit muss auch die gesetzeskonforme Bestrafung zur Abschreckung der Täter offensiver angewandt werden.
Wie kann es denn sein, dass die von mir schon zitierte „Leipziger Volkszeitung“ am 21. März, einen Tag nach der Meldung über die Verhaftung des sogenannten Leipziger Graffitikönigs und Chefs der „ORG“-Crew, des 28jährigen Rene E., die Frage stellt, ob die betroffene Sprayerbande jetzt zurückschlagen werden? Für mich ist das ein ernst zu nehmendes Zeichen, dass wir es hier weder mit harmloser Protestkunst noch mit Bagatellkriminalität zu tun haben, sondern mit einer gezielten aggressiven Herausforderung des Rechtsstaates und des gesellschaftlichen Friedens, der es sich zu stellen gilt.
Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist eben gerade unsere Aufgabe, uns den Problemen zu stellen, auch wenn schnelle und einfache Lösungen nicht zu erreichen sind. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten von uns zu Recht, dass wir alles uns Mögliche zu ihrem und zum Schutze privaten und öffentlichen Eigentums unternehmen und Rechtsstaatlichkeit durchsetzen.
Ich bitte Sie daher um Unterstützungen dieses Antrages.
Danke.
Aber selbstverständlich, Herr Präsident. Ich bin natürlich darauf vorbereitet, und ich möchte Herrn Gansel darauf hinweisen, dass es auch vor seiner Zeit in diesem Parlament bzw. vor dieser unsäglichen Zeit, dass diese Fraktion unser Parlament belästigte,
bereits im Jahre 2000 der von mir sehr verehrte Herr Bandmann mit einem Antrag der CDU-Fraktion vorstellig gewesen ist. Also das Copyright auf Graffiti und dessen Bekämpfung liegt eindeutig bei der CDU, nicht bei Ihnen. Das möchte ich nur festgestellt haben.
Recht vielen Dank, Herr Präsident! Zunächst einmal freue ich mich über die lebhafte Debatte und den Austausch von Meinungen und Standpunkten. Ich bin jedoch überrascht, wie dieser von uns zur Debatte gestellte Antrag diskutiert wird. Die Art und Weise, wie einige Kollegen mit einer vorgefertigten Meinung in die Bütt gehen, ohne auf das vorher Gesagte Rücksicht zu nehmen, überrascht mich sehr. Man schlägt und trägt einen Antrag im Plenum vor und wünscht sich einen Austausch von Argumenten.
Herr Gerstenberg, Sie sprachen von einer Tourismusförderung. Ich möchte das anhand eines Beispiels belegen. Graffiti und Schmierereien sind ein weltweites Problem. Es ist Jahrhunderte alt. Vor wenigen Monaten ereignete sich in Ägypten folgender Vorfall: Ein kleiner Chinese beschmierte den Lendenschurz von Alexander dem Großen auf chinesisch mit dem Graffiti „Ding Jinhao war hier“. Der Direktor des dortigen Museums behandelte dies sehr locker, obwohl der Schaden mehrere Tausend Euro betrug. Er sagte, dass in den 1890er Jahren bereits jemand den Lendenschurz beschmiert hatte. Wissen Sie, worin jedoch der Unterschied liegt? Die Eltern dieses kleinen Chinesen haben sich stellvertretend für ihren Schützling und für die Chinesen bei den Ägyptern entschuldigt. Können Sie sich vorstellen, dass sich die Jugendlichen oder die Eltern der Straftäter jemals für ihre Taten oder Schützlinge entschuldigen? Wie weit sind wir in dieser Gesellschaft gekommen? – Ich wollte dieses Beispiel nur einmal anführen.
Ich versuche, die Punkte rückwärts abzuarbeiten. Herr Brangs, Sie haben Folgendes festgestellt: Natürlich befinden wir uns im Wahlkampf. Sie befinden sich auch im Wahlkampfmodus. Das ist doch selbstverständlich. Dieser Antrag hat jedoch mitnichten damit zu tun. Das ist eine reine Feststellung.
Wenn Sie meinen Redebeitrag verarbeitet hätten und fair gewesen wären, dann hätten Sie gemerkt, dass ich einen breiten gesellschaftlichen Schulterschluss angemahnt habe. Darin war eine eindeutige Ermunterung an die Justiz enthalten.
Herr Bartl, natürlich war es ein Missverständnis. Natürlich habe ich in voller Bewunderung des Strafverteidigers das Beispiel genannt. Es ist seine Aufgabe, seine Klienten zu verteidigen. Das ist Bestandteil unseres Rechtsstaates. Das ist auch in Ordnung. Ich habe gleichermaßen daran erinnern wollen, dass die Justiz die Verpflichtung hat, die bestehenden Gesetze umzusetzen. Wenn zu wenig gerichtet wurde, ist es eine gesamtdeutsche Aufgabe der Justiz, nachzuarbeiten. Das ist die Intention der Bevölkerung. Wir benötigen keine schärferen Gesetze. Die Gesetze müssen nur eingehalten und ausgeführt werden.
Ich möchte Ihnen noch ein paar Beispiele nennen. Im Jahr 2005 – zu diesem Zeitpunkt war ich noch nicht Mitglied
des Landtages – fand eine Diskussion mit Barbara Höll in meinem jetzigen Wahlkreis im Leipziger Osten statt. Dieser Wahlkreis ist sehr stark von Schmierereien betroffen. In dem Bürgerverein bzw. Bürgerforum haben die Bürger klar und deutlich zum Ausdruck gebracht, dass Überwachungskameras akzeptiert werden. Das geschah auch im Zuge dessen, dass dort eine hohe Drogenkriminalität vorherrschte. Es war eine hohe Akzeptanz für Überwachungskameras gegeben. Es war die Akzeptanz der Bevölkerung. Es war die Akzeptanz der Leute, die zu diesem Forum kamen. Sie haben Folgendes gesagt: Es sei ihnen vollkommen gleich, wenn temporär zum Beispiel eine Überwachungskamera installiert werden würde. Wenn dadurch eine Eindämmung der Drogenkriminalität und Schmierereien stattfände, akzeptieren sie dies.
Ich habe über viele Jahre zum Beispiel in Jugendklubs in meinem Wahlkreis, in dem die Graffiti-Szene sehr stark ist, in vielen verschiedenen Workshops mitgearbeitet. Zuletzt hat die Mittelstandsvereinigung Leipzig, deren Vorsitzender ich bin, im vorigen Jahr eine Versteigerung eines Bildes eines internationales Künstlers, welches eine Form des Graffitis darstellte, durchgeführt. Svend-Gunnar Kirmes hat dies ersteigert. Er hat dieses ersteigerte Bild dem Jugendklub geschenkt. Dazu gab es Geld für Graffitiprojekte, damit den Jugendlichen Raum und Platz gegeben werden konnte. Die Stadt Leipzig hat mit der Polizei Präventionsmaßnahmen angeboten, an denen wir auch teilgenommen haben. Wir haben in diesem Zusammenhang ebenfalls Bilder ersteigert. Sie sehen, dass die Vielfalt sehr groß ist.
In diesem Zusammenhang möchte ich Ihnen einen Dokumentarfilm ans Herz legen. Er ist wirklich sehr sehenswert. Er heißt „Unlike U – Betreten verboten“. Dieser Film taucht sehr tief in die Sprayerszene in Berlin ein. Sie sehen, wie gefährlich das ist. Erst vor wenigen Wochen ist ein Jugendlicher bei dem Besteigen eines Güterwaggons von einem Stromschlag von einer Hochspannungsleitung getroffen wurden. Es ist mitnichten so, dass das, was die Jugendlichen oder die Szene macht, unkommentiert stehen gelassen werden kann. Es ist unsere Verpflichtung, die Leute darauf hinzuweisen, dass es Sachen gibt, die man machen kann oder eben nicht. Ob es sich nun um eine Subkultur handelt oder nicht, muss man nicht hinnehmen. Ich freue mich über den Konsens, der gemeinsam mit den Juristen herrscht: Es ist nicht nur eine Sachbeschädigung, sondern auch eine Missachtung des persönlichen Eigentums.
Recht vielen Dank.
Ich möchte die Kurzintervention nutzen.
Herr Brangs, Sie haben die Chemieindustrie einschließlich der Tarifverträge erwähnt. Ich zitiere aus meinem Schreiben zum Neujahrsempfang der Bergbau-, Chemie- und Energiegewerkschaft zum Thema ‚Deutschland braucht Demokratie im Arbeitsalltag‘: „Sehr geehrter Herr Mehnert! Gestern folgte ich offiziell als angemeldeter Vertreter der CDU-Landtagsfraktion Ihrer Einladung zum Neujahrsempfang Ihrer IG.
Da Ihnen offenbar die Begrüßung von Versicherungsvertretern und nicht erschienenen Parlamentariern Ihrer persönlichen Farbenlehre nahestehender Parteien wichtiger erschien als die Anwesenheit der Parlamentsmitglieder, verließ ich unmittelbar nach der Eröffnung, aber noch vor dem Essen, Ihre Veranstaltung. Vielleicht versuchen Sie es im nächsten Jahr mit dem Motto ‚Deutschland braucht Bildung und mehr Respekt im Arbeitsalltag‘. In diesem Zusammenhang kam mir ein anderer von Gewerkschaften in letzter Zeit oft verwendeter Slogan in den Sinn: ‚Billig kommt teuer‘. Ich hoffe, der Abend gab Ihnen dennoch Gelegenheit, Demokratie nicht nur im Arbeits-, sondern auch für Ihren künftigen Alltag zu reflektieren. Mit freundlichen Grüßen Glück Auf!“
So viel zum Dialogangebot unserer Fraktion mit den Gewerkschaften, mit den Gewerkschaftsvertretern, das ausgeschlagen wird. Ich weiß nicht, auf welche Basis sich Ihr Antrag beruft, wahrscheinlich kommt er nur aus Ihrer eigenen Feder, doch keinesfalls im Zusammenhang mit Tarifvertretern.
Ich möchte noch einmal auf den Redebeitrag eingehen.
Soll ich ans Pult gehen?
Sehr geehrter Herr Brangs! Sie fragten, was es mit Ihrem Redebeitrag zu tun hat. Wir sind an einem Dialog interessiert, Sie offensichtlich nicht. Wenn wir als offizielle Fraktion einen Fraktionsvertreter zu dieser Veranstaltung schicken und dieser Fraktionsvertreter zum Beispiel als angemeldeter Vertreter keine Berücksichtigung findet, möchte ich jetzt noch etwas draufsetzen, denn die Gewerkschaft hat dazu Folgendes geantwortet:
„Sehr geehrter Herr Pohle! Wir bedauern sehr, dass unser Neujahrsempfang Ihren Unmut erweckt hat. In unserer Eröffnungsansprache warben wir um Verständnis, dass wir aufgrund kurzfristiger personeller Veränderungen bemüht waren, die Veranstaltung bestmöglich durchzuführen. Spätestens mit dem abschließenden Satz, alle willkommen zu heißen, die aufgrund der Fülle nicht namentlich genannt wurden, bekam der Einstieg eine versöhnliche Note. Es tut uns leid, dass unser Ansinnen Ihre Person nicht erreichen konnte. Die Festreden und die anschließenden Gespräche boten unseren Gästen Gelegenheit, das Motto des Abends zu reflektieren.“
Ich möchte Sie daran erinnern, dass dort jeder Versicherungsvertreter wichtiger war als offizielle Vertreter eines Parlaments. Wir waren um Dialog bemüht.
Ja, oooch! Es ist Ihnen peinlich, weil Sie selber nicht dort gewesen und gar nicht um den Dialog bemüht sind nach dem Motto „Verwirre mich nicht mit Tatsachen, meine Meinung steht fest!“
Recht vielen Dank, meine Damen und Herren.
Sehr geehrter Herr Brangs! Ich gelte im Allgemeinen nicht als besonders eitel, sondern ich war dort als offizieller Vertreter meiner Fraktion und mit einem weiteren Vertreter meiner Fraktion, nämlich Alexander Krauß, währenddessen Sie gar nicht um einen Dialog bemüht sind. Das wollte ich noch einmal klarstellen.
Danke schön.
Recht vielen Dank, Herr Präsident! – Frau Jähnigen, Sie erwähnten gerade in Ihrem Vortrag, dass der öffentliche Dienst das Problem hat, bei der Besoldung mit der Entlohnung in der öffentlichen Wirtschaft Schritt zu halten. Können Sie uns vielleicht eine Grundlage dafür geben? Gibt es irgendetwas, worauf wir zurückgreifen bzw. was wir nachlesen könnten? Das wäre mir sehr wichtig. – Danke schön.
Frau Jähnigen, das genügt mir nicht. Gibt es dazu irgendwo genaueres Zahlenmaterial? Ich möchte mich gern auf Zahlenmaterial berufen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie die meisten von Ihnen vielleicht wissen, bin ich Mitglied der Vollversammlung der Handwerkskammer zu Leipzig und auch als handwerkspolitischer Sprecher meiner Fraktion im Handwerk zu Hause und politisch immer wieder aktiv.
Frau Köpping, dass wir heute diese Aktuelle Debatte haben, hängt natürlich mit der Information der Europäischen Kommission zusammen, die von ihr am 02.10.2013 durch Europa geschickt wurde. Aktueller geht es nicht. Es treibt uns natürlich, auch bei den jetzt stattfindenden Koalitionsverhandlungen, die Sorge um die gesellschaftliche Anerkennung des Handwerks an.
Wir erleben jetzt die Debatte um den Mindestlohn. Der ist nicht grundsätzlich abzulehnen, es ist vielmehr die Art und Weise, wie wir an dieses Thema herangehen. Lohnt sich denn Leistung? Lohnt es sich überhaupt, diskussionslos darüber nachzudenken, dass jeder 8,50 Euro bekommt?
Wir kommen aus der Leipziger Region. Diese Region lebt momentan sehr stark von Dienstleistungen. Wir erleben jetzt Arbeitskämpfe bei Amazon oder bei anderen. Das ist diskussionslos. Jeder, der arbeitet, bekommt 8,50 Euro. Es wird nicht unterschieden, ob er eine Ausbildung gemacht hat oder nicht.
Wir machen heute diese Aktuelle Debatte, weil wir das sächsische Handwerk – Herr Kind, Sie sprachen vom deutschen Handwerk, aber wir sind hier im Sächsischen Landtag –, das ein Maßstab für Qualität ist, in jeder Form unterstützen wollen.
Meine Sorge um diese gesellschaftliche Anerkennung möchte ich mit einem Dank an die vielen Ehrenamtlichen verbinden, die dieses System nicht nur in den Kammern, sondern auch in den Innungen aufrechterhalten. Das sind zum Beispiel die vielen Tausenden Prüfer, die jahrein, jahraus die Prüflinge betreuen. Diesen Dank habe ich bis jetzt noch nicht gehört und möchte ihn deshalb in diesem Hohen Hause aussprechen.
Danke, Herr Brangs, das ist schön.
Der eine unterstützt die Gewerkschaften, ich unterstütze eben das Handwerk.
Herr Brangs, es ist sehr schön, dass wir fraktionsübergreifend Konsens hatten.
Sie haben eine Zwischenfrage? Gern.
Sehr gern.
Sehr geehrter Herr Brangs, haben Sie mir eigentlich zugehört? Ich habe eingangs gesagt, dass ich Mitglied der Vollversammlung der Handwerkskammer bin. Das heißt, es ist für mich gelebte Praxis, wenn wir uns treffen, dass natürlich die Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter an dieser Versammlung teilnehmen. Das ist nicht schlimm. Sie waren noch nicht dabei. Sie sind ja nicht Mitglied der Vollversammlung. Ich wollte Ihnen das aber erklären. Für mich ist das Alltag.
Ist die Frage damit beantwortet?
Wieso das? Das ist doch kein Widerspruch, in keiner Weise. – Dann kann ich jetzt in meinem Redetext fortfahren.
Wir sind uns sicherlich einig, dass der Prozess, der damit einhergeht, sehr stark – wie wir auch von Michael Weichert gehört haben – durch die kleinteilige Wirtschaft geprägt ist. Gerade das sächsische Handwerk ist ein Garant unserer Gesellschaft. Es gibt nicht nur die Familien der Meister, die dadurch ernährt werden, sondern auch eine Vielzahl von Gesellen und Lehrlingen, die dadurch einen ordentlichen Weg in unserer Gesellschaft gehen können.
Meine Damen und Herren! Ich möchte ein Zitat von Roger Fonts bringen. Der Mann ist Primatenforscher und Psychologe. Er meint: Lernen ist ein spontaner – Zitat – „unvorhersagbarer Prozess“. Einmal angestoßen, hört er nie mehr auf, es sei denn, man wird negativ konditioniert.
Unsere Sorge ist, dass durch die Europäische Union dieser Prozess, der bei uns wunderbar läuft, negativ konditioniert wird. Aus diesem Grunde haben wir diese Aktuelle Debatte heute angestoßen. Es ist wunderbar, dass der Konsens über die Fraktionen hinweggeht, auch wenn wir von der einen Fraktion gehört haben, dass es wieder Teufelswerk ist, was von der Europäischen Union kommt. Man ist natürlich immer wieder bestrebt, sich mit Europa auseinanderzusetzen. Wir wissen, dass das, was von der Europäischen Kommission leicht ausgesprochen wird, für uns negative Folgen haben kann.
Wir hatten gestern mehrere Debatten. Wir haben viel gehört über die Unterfinanzierung an den Hochschulen. Derjenige, der einen Meisterbrief macht, bezahlt zwischen 5 000 und 8 000 Euro aus der eigenen Tasche. Man hat vielleicht die Möglichkeit, ein Meister-BAföG zu bekommen. Vielleicht hat derjenige das Glück, eine Meistervereinbarung mit seinem Arbeitgeber zu haben. Wenn er arbeitslos ist, was selten vorkommt, gibt es auch die Möglichkeit, über den Bildungsgutschein eine Finanzierung zu bekommen.
Wir haben seit einigen Jahren eine große Kampagne des Handwerks. Diese kommt nicht von ungefähr. In der Gesellschaft ist gar nicht bekannt, was Handwerk eigentlich ist.
Es ist immer wieder erschreckend, dass die Bevölkerung nicht weiß, was das Handwerk ausmacht. Aus diesem Grunde war es ganz gut, dass wir uns heute noch einmal ausgetauscht haben.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Kollege Zais, ich möchte mich, da Sie mich angesprochen haben, zu einer Kurzintervention hinreißen lassen. Sie sagten, dass wir demnächst den Mindestlohn praktisch in ganz Europa haben, den wir ja teilweise schon haben.
Kollege Zais, nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass wir keinen einheitlichen Mindestlohn, sondern sehr differenzierte Mindestlöhne in Europa haben. Wir sprechen also von Mindestlöhnen, die teilweise bei 3 oder 4 Euro liegen, und wir debattieren um einen wesentlich höheren Mindestlohn. Das wollte ich nur noch einmal klargestellt haben. – Danke.
– Ich schaffe das auch allein.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte meinen Gedanken einige wenige Zeilen voranstellen. Herr Bartl, ich möchte praktisch Ihre vorangegangenen Behauptungen aufgreifen, dass in unserer Fraktion eine gewisse Meinungsvielfalt vorausgesetzt wird und wir diese auch immer offen austragen. Deswegen spreche ich hier als Nichtfinanzer, als jemand, der aus der Wirtschaft kommt.
Im Baugewerbe haben sich die durchschnittlichen Bruttostundenverdienste im Freistaat Sachsen zwischen 2007 und 2012 von 12,17 Euro auf 13,63 Euro, also bezogen auf 2007 auf 107,5 % erhöht. Im Bereich Erziehung und Unterricht stieg der Stundenwert von 19,80 Euro auf 22,07 Euro oder auf 111,46 %.
In der öffentlichen Verwaltung, der Verteidigung und im Bereich der Sozialversicherung stiegen diese Stundendurchschnittsverdienste im Vergleichszeitraum von
15,46 Euro auf 18,68 Euro und damit auf 120,83 %. Dass sich die Lebenshaltungskosten für alle Bürger des Freistaates Sachsen annähernd gleich entwickelten, muss ich eigentlich nicht erwähnen, und dass die meisten Beschäftigten der gewerblichen Wirtschaft nicht in den Genuss zahlreicher Vergünstigungen, angefangen bei Rabatten für Versicherungen über Kündigungsschutzklauseln bis hin zur großzügigen Altersteilzeit- und Vorruhestandsregelung, gelangen, ebenfalls nicht. Ich möchte das nicht weiter kommentieren, es sollte hier nur einmal gesagt werden.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch die Mitarbeiter unserer öffentlichen Verwaltungen und Institutionen sollen und müssen Einkommenssteigerungen erhalten. Das ist keine Frage. Die weitaus meisten von ihnen leisten gute Arbeit, und das muss im Rahmen der Möglichkeiten honoriert werden. Es ist also das immer wiederkehrende Ritual der Verhandlungen um das Geld.
Ich möchte auf einen aus meiner Sicht kultivierten Webfehler hinweisen. Fragen ergeben sich dahin gehend: Erstens: Was ist möglich? Und zweitens: Wie soll erhöht werden? Ich möchte vor allem auf die letztere Frage eingehen. Jeder, der sich der gesellschaftlichen Realität unseres Landes aus Sicht der sozialen Verantwortung nähert – seien es Kirchen, Gewerkschaften, sozial tätige Vereine oder auch nur Statistiker –, beklagt zu Recht das Auseinanderdriften unserer Gesellschaft. Die sogenannte soziale Schere öffnet sich immer mehr. Die Gewerkschaft der Polizei beklagt heute in einem offenen Brief, Herr Bartl, wie Sie es schon erwähnt haben, dass vor allem die jungen Beamten, jene, die gerade eine Familie gegründet haben oder eine gründen wollen, unzureichend finanziell abgesichert sind. Betrachtet man, dass der Grundgehaltsatz der Besoldungsgruppe A 2 Stufe 1 derzeit bei 1 695,98 Euro liegt, so ist dem nichts entgegenzusetzen. In der B 11 mit 11 545,97 Euro könnte ich dieses Problem eher nicht erkennen.
Nicht dass wir uns missverstehen. Ich bin da als Abgeordneter des Sächsischen Landtages gar nicht neidisch. Ich verfüge ja bekanntermaßen über erhebliche Nebeneinkünfte und sollte daher unverdächtig sein.
Nun wird von Ihnen, verehrte Kollegen der LINKEN, nahezu reflexhaft der Schrei ausgestoßen: die Regelungen der Ergebnisse der Tarifpartner im öffentlichen Dienst übernehmen. Wir sind das von Ihnen nicht anders gewöhnt. Sie mussten sich noch nie Gedanken darüber machen, woher das Geld für alle Ihre gut oder weniger gut gemeinten Forderungen zu nehmen ist.
Deswegen spreche ich vom Ritual, Frau Falken. Es ist ritualisiert. Aber darum geht es mir heute nicht einmal. Meine Frage ist vielmehr: Wo ist denn das sozial gerecht? Für ebenjenen wahrscheinlich jungen Beamten heißt das, dass er bei Erreichen der geforderten vollen 5,6 % sage und schreibe über 94,97 Euro mehr verfügt, der glückliche wahrscheinlich ältere Beamte in der B 11 darf sich über 646,57 Euro mehr freuen – im Monat. Wo ist das nach Ihrer Meinung noch gerecht? Wenn ich Sie nicht besser kennen würde, würde ich glatt glauben, dass Sie das deshalb noch gerecht empfinden, weil Arbeiterführer vielleicht auch in höheren Gehaltsklassen eingruppiert sind.
Wäre es nicht sinnvoller und sozial gerechter, wenn die Frage 1, nämlich die nach dem, was möglich ist, geklärt ist, diesen Betrag durch die Anzahl der Beamten zu teilen und jedem diesen Festbetrag zukommen zu lassen? Mit Prozenten kann man bekanntlich ohnehin nicht zahlen.
Frau Friedel, hören Sie einfach zu! Stellen Sie sich vor, meine Berufsgruppe muss das verdienen, was Sie ausgeben.
Auch meine Rechnungen sind in Euro und nicht in Prozenten ausgewiesen.
Der junge Polizeibeamte wäre motiviert wie selten zuvor und würde seine dann signifikante Erhöhung mit Sicherheit relativ schnell konsumtiv verwerten. Der Beamte der Besoldungsgruppe 11 würde nicht der Sozialhilfe anheimfallen. Die soziale Schere würde sich ein klein wenig schließen. Der Freistaat als öffentlicher Arbeitgeber ginge den Tarifpartnern mit gutem Beispiel voran. Und, liebe Vertreter der Beamtenschaft, das Abstandsgebot bliebe trotzdem gewahrt, denn der absolute Abstand zwischen den Besoldungsgruppen beliefe sich immer noch höher als vor 25 Jahren.
Lassen Sie uns Rituale ändern und sinnvolle und transparente Lösungen schaffen.
Recht vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Vielen Dank, dass Sie mich so schön anmoderieren.
Ich hoffe es.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In wenigen Monaten jährt sich bekanntlich zum 200. Mal die Völkerschlacht bei Leipzig. In diesem Zusammenhang stieß ich auf ein Zitat Napoleon Bonapartes: „Es gibt Diebe, die nicht bestraft werden und dem Menschen doch das Kostbarste stehlen – die Zeit.“
Man könnte meinen, der Kaiser der Franzosen hätte unsere Plenartagesordnung gelesen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der Opposition! Vor gut zwei Monaten, als wir in diesem Hause das neue Sächsische Vergabegesetz beschlossen, versprachen Sie, das Vergaberecht zum Wahlkampfthema zu machen.
Das geht in Ordnung und ich freue mich schon sehr darauf. Nur, jetzt ist meines Wissens kein Wahlkampf in Sachsen und der Plenarsaal ist nicht der geeignete Ort für Demonstrationen.
Für Demonstrationen bestimmt nicht, mein lieber Karl.
Mit dem erneuten Einbringen Ihrer Gesetzentwürfe zwingen Sie uns lediglich, längst Gesagtes zu wiederholen. Durch ständige Wiederholungen werden unbrauchbare Gesetzentwürfe nicht brauchbarer. Auf die technischen Fehler Ihrer Gesetzentwürfe möchte ich mit Blick auf die Uhr nicht weiter eingehen. Sie wurden in der Anhörung am 9. Oktober letzten Jahres weitgehend thematisiert. Erinnert sei nur an die Benennung der Nachunternehmer im Entwurf der GRÜNEN, in § 5 im Entwurf der LINKEN und der SPD in § 11. Hier hat der Bundesgerichtshof ein eindeutig gegenläufiges Urteil gesprochen, das bei Ihnen leider keine Berücksichtigung fand. Um solche handwerklichen Details geht es Ihnen bekanntlich auch nicht, Sie streben nach dem Großen, dem Ganzen. Sie versuchen mit Ihren Gesetzentwürfen Ihren jeweils unterschiedlichen allgemeinen politischen Zielen Gehör zu verschaffen. Die Vergabe öffentlicher Aufträge dient dabei lediglich als Vehikel.
Das zeigt schon die Gliederung Ihrer Gesetzentwürfe. Im Entwurf der LINKEN und der SPD folgt der etwas umständlichen Einführung und Definition des Anwendungsbereiches schon in § 5, bevor man sich überhaupt der Mühe unterzieht, sich mit dem Kern der Auftragsvergabe zu beschäftigen, die Forderung nach Mindestlöhnen. Meine Damen und Herren, Sie zwingen mich auch da leider zu Wiederholungen. Die faire Bezahlung der Beschäftigten ist ein durchaus relevantes gesellschaftliches Thema. Es ist vielschichtig und einer verantwortungsvollen Diskussion und Lösung wert. Das falsche Mittel dafür ist und bleibt die Hintertür eines Landesvergabegesetzes.
Erstens würden dadurch in Deutschland schlimmstenfalls 16 verschiedene Standards zur fairen Bezahlung gelten, frei nach der jeweiligen Farblehre in den Landtagen, und zweitens – was ich für viel schwerwiegender halte – ist zu fragen, wo die Beschäftigten all jener Branchen und Unternehmen bleiben, die nicht auf Aufträge der Kommunen und Länder bieten. Dass gerade im Bauhauptgewerbe und sehr vielen Branchen des Handwerks heute längst höhere Tariflöhne gelten als die von Ihnen eingeforderten Mindestlöhne, wurde oft genug erwähnt. Dass die schlecht bezahlten Friseure, Verkäuferinnen oder Schneiderinnen, der Auslieferungsfahrer oder der Kellner davon absolut nichts hätten, ist Ihnen bekannt, aber es interessiert Sie offensichtlich nicht. Ebenso wenig wie Sie die Kosten interessieren, die Ihre überbordende Regelungswut den Unternehmen, vor allem den bei uns in Sachsen vorherrschenden kleinen und mittleren Unternehmen, aber auch den kommunalen und den staatlichen Auftraggebern verursacht. Aber was soll‘s, über Geld
redet man nicht, Geld hat man, auch wenn es nicht das eigene ist.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von den LINKEN und der SPD! In dieser Hinsicht bleiben Sie weit hinter den Vorstellungen der Lichtgestalten der GRÜNENFraktion. Ich möchte auch ein wenig auf deren Entwurf eingehen. Ich bezweifle, dass die Autoren dieses Entwurfes verstanden haben, was sie an Prüfungen hinsichtlich der Ökologie, der Sozialstandards und des fairen Handels alles fordern, um einen öffentlichen Auftrag zu erlangen – was ich persönlich in Zweifel ziehe, denn weder ein Handwerksmeister noch ein durchschnittlich qualifizierter Mitarbeiter einer sächsischen Vergabestelle sind in der Lage, dieses zu verstehen, geschweige denn, die daraus resultierenden Kontrollpflichten zu erfüllen. Das würde auch prophetische Gaben erfordern.
Ich erlaube mir, Sie in diesem Zusammenhang an den Prüfbericht des Sächsischen Landesrechnungshofes vom vergangenen Jahr zu erinnern. Die Rechnungsprüfer mussten konstatieren, dass zahlreiche Vergabestellen in kleineren und mittleren Gemeinden schon mit dem geltenden, vergleichsweise einfachen Vergaberecht heillos überfordert waren.
Liebe Kollegen der Opposition, nutzen Sie Ihre Zeit und Ihren politischen Einfluss lieber dazu, die Kommunen zu ermuntern, ihre Mitarbeiter in diesem Bereich ausreichend qualifizieren zu lassen, um ein einfaches und klares Vergaberecht wie das unsere zum Wohle aller im Lande mit Leben zu erfüllen. Sehr geehrte Damen und Herren, der größte Feind des Guten ist bekanntlich das gut Gemeinte. Die Kollegen der Opposition übertreffen sich darin, auf die vermeintlich so genialen Vergabegesetze anderer Bundesländer zu verweisen. Was sie dabei vergessen, ist, näher auf die Erfahrungen mit diesen Gesetzen und deren Auswirkungen einzugehen. Das gefeierte Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalens aus dem Jahre 2012 wird gegenwärtig in Gerichtsverfahren regelrecht zerfetzt, genauso wie es Experten vor der Verabschiedung prognostizierten.
Ich arbeite zwar in einem anderen Bundesland, aber auch hier gibt es ein Tariftreuegesetz. Was mich dabei bedenklich stimmt, ist die praxisfremde Denkweise dieser Verordnungen. Fordern Sie mal eine Tariftreueerklärung bei den großen IT-Firmen IBM oder Oracle an. Sie werden keine bekommen. Denn es ist einfach zu sagen, es wird kein Auftrag vergeben. In vielen Verwaltungen sind die großen Verfahren, wie zum Beispiel beim Finanzwesen, fest installiert und es bestehen Abhängigkeiten über den Support und die Pflege der eingesetzten Produkte. Von der Wirtschaftlichkeit eines angedachten Wechsels, der dann die ganze Verwaltung betrifft, mal ganz abgesehen, haben Sie keine Chance, die Leistung wegen einer nicht abgegebenen Tariftreueerklärung nicht abzunehmen. Unterstützung auf Bundes- und Landesebene bekommen Sie für diesen Sachverhalt auch nicht.
Sie können es nicht darauf ankommen lassen, eine notwendige Leistung nicht abzunehmen, und tappen damit in die Falle, das Tariftreuegesetz nicht anzuwenden. Das schreibt ein offensichtlich ratloser Mitarbeiter einer Vergabestelle in Rheinland-Pfalz. Unter der Überschrift „Beschaffer überfordert“ seien nach der Auffassung des Fair-trade-Bündnisses Beschaffer ohne gezielte Schulungen mit den neuen Kriterien regelmäßig überfordert, zumal die Vergabestellen personell kaum in der Lage seien, zusätzliche Aufgaben zu bewältigen.
Die Berliner Senatsverwaltung leistet auch nur unzureichende Hilfe. In einem Rundschreiben zu den ILOKernarbeitsnormen seien vereinzelte Rechercheempfehlungen bereits veraltet gewesen. Das ist die Nachrichtenlage aus Berlin. Dort mussten selbst die heißesten Befürworter die Unausführbarkeit des dortigen Gesetzes einräumen.
Das niedersächsische Vergabegesetz hatte der Europäische Gerichtshof bereits im Jahr 2008 mit dem sogenannten Rüffert-Urteil gekippt. Die Reihe von Pleiten, Pech und Pannen ließe sich endlos fortsetzen. Ich möchte Ihnen und mir das ersparen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Gesetze haben nur dann einen Sinn, wenn sie verständlich, ausführbar und kontrollierbar sind. Ich bin sehr froh darüber, dass im Sächsischen Vergabegesetz komplett auf die Berücksichtigung vergabefremder Aspekte verzichtet werden soll. Die Diskussionen zu diesem Themenkomplex sind allgegenwärtig. Ich vertrete die Auffassung, dass sie im Vergaberecht nichts zu suchen haben.
Sachsen hat es bei dieser Gelegenheit übrigens geschafft, das sächsische Vergaberecht tatsächlich zu verschlanken: weniger Paragrafen und Regelungen. Mir gefällt es. Es ist endlich ein Vergabegesetz, das diesen Namen verdient.
Einer Rückbesinnung auf vergaberechtliche Kategorien wie Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Transparenz ist vollumfänglich zuzustimmen. Politische Ziele, so richtig und wichtig diese auch sein mögen, sind letztendlich vergabefremd und gehören nicht in das Vergaberecht.
Ein besonderes Lob gilt dem Gesetzgeber für die Regelungen zur Transparenz und Nachprüfbarkeit von Vergaben im Unterschwellenbereich. Fraglich ist nur, ob ausreichend qualifiziertes Personal zur Nachprüfung zur Verfügung steht.
Sachsen ist zu beneiden. In Nordrhein-Westfalen haben die Vergabestellen und die Bieter mit dem Weltverbesserungsbürokratiemonster TVGG NRW zu kämpfen, auf das durch eine RVO TVGG noch mehr Unsinn darauf gesattelt werden soll. Das sind keine Elogen der Pressestelle der sächsischen CDU-Landtagsfraktion. Das sind Beiträge von Vergabepraktikerinnen und Vergabepraktiker im Vergabeblog, dem Fachforum der Vergabeexperten und -praktikern im Internet. Der letzte Beitrag stammte übrigens von einem Mitarbeiter der Vergabestelle Essen
im viel gepriesenen Nordrhein-Westfalen. Ihm schließe ich mich aus vollem Herzen an. Felix Saxoniae: Glückliches Sachsen!
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben ein sehr gutes Vergabegesetz. Ich bitte Sie, die vorliegenden Entwürfe abzulehnen. Noch einmal möchte ich Folgendes sagen: Ich freue mich auf den Wahlkampf. Wenn Sie unser Vergaberecht nicht zum Thema machen, machen wir es vielleicht. Mit Erfolgen lassen sich Wahlen gewinnen. Erfolg macht sexy.
Danke.
Recht vielen Dank, Herr Präsident! Ich möchte eine Kurzintervention machen.
Ich möchte hiermit Folgendes klarstellen: Kollege Zais hat in seinem Wortbeitrag mehrfach die gestrige Veranstaltung erwähnt. Eingeladen hatte der Gesamtverband Handwerk. Ich möchte hier deutlich machen, dass ich auch dort war. Es gab keine alkoholischen Getränke. Es gab nur Wasser, Kaffee und Saft. Insofern kann ich die Wahrnehmungen, die Herr Zais hier in seinem Redebeitrag dargebracht hat, nicht nachvollziehen.
Lieber Karl Zais, auch wenn die Einladung vielleicht etwas kritisch war: Unsere Intention war, den dort Anwesenden unser Gesetz zu erklären, denn es war zwingend notwendig. Auch Vertreter der Landesdirektion haben dies getan. Unsere Wahrnehmung war – und das muss ich dem Kollegen Hauschild auch noch einmal sagen: Es ist am Ende überwiegend lobend erwähnt worden, nachdem wir es erklärt hatten.
Recht schönen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Als dritter Redner meiner Fraktion und als Betroffener – Getroffener – und in den Medien als Krösus unter den Nebeneinkünften beziehender Genannter muss ich wegen meiner Transparenz klärende, vielleicht zur Bildung beitragende Ausführungen machen.
Der Antrag der SPD kann nur unter der Rubrik „lebensfremd und bar jeder Realität“ in die Rundablage wandern oder kurz vorher erklärend abgearbeitet werden.
Als ich 2009 in den Landtag einzog, habe ich mich bezüglich der bestehenden Regelungen zur Angabe von Nebentätigkeiten umgehend bei der Landtagsverwaltung gemeldet und um Hilfe ersucht. Offenbar ist das, wenn man als vorbildlicher Staatsbürger, der ihm vorgelegte Regelungen oder amtsbürokratische Vorgaben einhalten möchte, ein schwieriges Unterfangen.
Ich habe also – wie im Abgeordnetenhandbuch nachzulesen – meine mit den unterschiedlichen Partnern meines Unternehmens realisierten Umsätze angegeben. Darüber hinaus habe ich angegeben, dass ich für die Zeit meines Mandats die Geschäftsführung per procura abgegeben habe. Was macht aber die Presse daraus – Herr Gerstenberg, Sie sagten, es wäre keine Neiddebatte und keine Scheindebatte? – Zitat „LVZ“/„DNN“: Doch auch andere Abgeordnete wie Ronald Pohle verdienen ordentlich dazu. Pohle vertreibt Bauelemente. – Woher weiß der Schlaumeier von der Presse, was ich verdiene, und was ist „ordentlich“? Muss ich den geldwerten Vorteil der Unternehmenswerbung durch diese Veröffentlichungen einschätzen und meinem Einkommen dazurechnen?
Aber bei den Bezeichnungen „Einkünfte“, „Erträge“ und „Gewinn“ fehlen die Kosten und gegebenenfalls Verluste, um einem Abgeordneten Rechnung zu tragen, der persönlich haftender Unternehmer ist.
Vor diesem Hintergrund ist das Schreiben des Präsidenten des Sächsischen Landtags vom 20.02.2013 an die Frakti
onen, in dem die Erklärungen für die korrekten Angaben und Bewertungen im Sinne der Verordnung genau stehen, zu sehen. Vor dem Hintergrund des vorliegenden Antrags der SPD sind diese offensichtlich notwendigen Erklärungen zu erwähnen.
Sehr geehrte Damen und Herren der SPD: Ihr Antrag zeigt, dass Sie auch nach dem Erhalt dieses Schreibens die Problematik nicht verstanden haben. Oder Ihre Intention geht in eine ganz andere Richtung. Was bedeutet Ihre Forderung nach mehr Transparenz und weiterer Differenzierung des bestehenden Stufenmodells? Wie sinnvoll ist denn Ihre Forderung nach monatlicher Angabe von Einkünften? Wollen Sie das Recht der freien Mandatsausführung neu und aus Ihrer Sicht der Dinge bewerten und einschränken? Soll ich Ihnen 2013 angeben, was ich 2011 mit welchem Kunden bei welchem Auftrag in welchem Monat verdient habe? Denn anders kann ich es leider nicht leisten. Denn ich erziele mit Kundenauftraggebern oder Partnern Umsätze, die ich angegeben habe. Daraus wird – nach Zurechnung innerhalb meiner BWA von Abschreibungen und Kosten – ein Betriebsergebnis, welches ich wie jeder ordentliche Steuerzahler in meiner Einkommenserklärung angebe.
Ich will es ihm ja noch einmal erklären. Ich meine, wir wollen ja helfen. Ich habe gehört, ich habe einen Bildungsauftrag. –
Dies kann ein Gewinn oder auch ein Verlust sein. Wie soll ich das monatlich partnergenau und auftragsbezogen umsetzen, und welchen Erkenntnisgewinn soll die Öffentlichkeit davon haben? Manchmal ist es doch gut, wenn man sich mit den Urhebern der Initiative beschäftigt.
Herr Homann, ich als „nur“ handwerkspolitischer Sprecher mit abgeschlossener Berufsausbildung
habe Ihre als Sprecher für demokratische Kultur und bürgerschaftliches Engagement der SPD abgesonderte Presseerklärung gelesen. Sie fordern: „Die Menschen in Sachsen haben den gleichen Anspruch auf Transparenz wie in Schleswig-Holstein.“
Verstehen Sie sich als Abgeordneter des sächsischen Volkes? Ich als Sachse erwidere Ihnen: Die Menschen in Schleswig-Holstein haben den gleichen Anspruch wie in Sachsen. Denn in den Ausführungsbestimmungen in Schleswig-Holstein ist unter Punkt 6 nachzulesen:
„… sind die Art der Tätigkeiten sowie Name und Anschrift der Auftraggeber mitzuteilen“. – Oder Punkt 9: „Einkünfte sind anzuzeigen, wenn sie aus einer oder aus mehreren Tätigkeiten 2 556 Euro im Monat übersteigen.“ – Was sind denn „welche Tätigkeiten“? Ich meine, das
müsste man doch definieren, wenn man das umsetzen will. Also wenn Sie dieses Beispiel schon bringen, dann sage ich Ihnen: Das ist einfach nicht praktikabel.
Nach meinen Ausführungen sollte Ihnen klar werden, dass es so nicht geht. Ich möchte zum Schluss kommen. Wie der Herr Tischendorf schon sagte: Dieser Antrag ist wirklich nicht der große Wurf.
Ich möchte praktisch mit einem mathematischen Vergleich aus der Grundschule darlegen, was eine Kapitänsaufgabe ist. Eine Kapitänsaufgabe ist nicht die Aufgabe des Kapitäns auf hoher See, denn dann würden Sie, Herr Homann, nicht durchkommen. Eine Kapitänsaufgabe ist mathematisch in der Grundschule eine nicht lösbare Aufgabe. Das ist wie Ihr entbehrlicher Antrag. Bauer Lindemann hat 23 Schweine männlichen Geschlechts in seinem Stall sowie 24 Schweine weiblichen Geschlechts. Wie alt ist Bauer Lindemann?
Insofern Ihr Antrag, vergleichbar.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! „Die CDU-Fraktion ist der festen Meinung, dass Gesetz und Verordnung unserer mittelständischen Wirtschaft das Rückgrat stärken und den Vergabestellen im kommunalen und staatlichen Bereich mehr Rechtssicherheit geben werden.“
Mit diesen Worten, meine sehr geehrten Damen und Herren, schloss der von mir hochgeschätzte Kollege Jürgen Petzold im Juli 2002 seine Rede anlässlich der Verabschiedung des Sächsischen Vergabegesetzes in diesem Hause. Die Erfahrungen der letzten zehn Jahre mit diesem Gesetz haben gezeigt, dass die Meinung Jürgen Petzolds und der CDU-Fraktion, wie so oft, berechtigt waren.
Unser Sächsisches Vergabegesetz konnte den damals gesetzten Anspruch, eine neue Qualität im öffentlichen Auftragswesen aller Bundesländer zu setzen, in vollem Umfang erfüllen. Es setzte ein einheitliches, gut handhabbares und überschaubares Regelwerk für die Vergabe öffentlicher Aufträge in unserem Freistaat und wurde zum Quell und Ideengeber für die Gesetzgebung in zahlreichen anderen Bundesländern. Mehr kann man von einem guten Gesetz nicht erwarten.
Nun kommen freilich nicht nur wir selbst in die Jahre, sondern auch die besten Gesetze. Bedingt durch die mehrfachen Änderungen der VOL und der VOB – zuletzt im Wesentlichen in den Jahren 2009 und 2010 – ergaben sich Widersprüche zu unserem Vergabegesetz, besonders zum Prüf- und Wertungsschema in der Durchführungsverordnung. Dieser Entwicklung gerecht werdend, verpflichtete sich die Regierungskoalition im Jahr 2009 in ihrem Koalitionsvertrag zur Überarbeitung des Vergabegesetzes.
Unser Anspruch dabei war es, nicht nur eine Anpassung an das mittlerweile geltende Bundesrecht zu erreichen, sondern auch das hochqualitative sächsische Vergaberecht fortzuentwickeln, Hinweise aus der Vergabepraxis aufzunehmen, dort, wo möglich, eine Entschlackung und Entbürokratisierung zu erreichen und unter Nutzung der bewährten Substanz einen zukunftsweisenden Standort zu schaffen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Der uns heute abschließend vorliegende Gesetzentwurf der Koalition wird aus meiner Sicht diesem Anliegen vollumfänglich gerecht. Wie gelang uns das inhaltlich? In puncto Bürokratieabbau entledigen wir uns einiger gleichlautender Mehrfachregelungen zur VOB und zur VOL und erreichen damit eine Straffung, die uns den Verzicht auf eine separate Durchführungsverordnung ermöglicht.
Das einheitliche Prüfungs- und Wertungsschema – das sich als genau das erwiesen hat, was es sein sollte: ein handhabbares, einfaches und einheitliches Handwerkszeug für die Vergabestellen – haben wir den Veränderungen der VOB hinsichtlich der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe, der Nachforderung der Eignungsnachweise, der Prüfung der Angemessenheit der Preise und der Auswahl des wirtschaftlichen Angebots angepasst und dem Gesetz als Anlage angefügt.
Mit der Regelung, den Vergabebericht des Freistaates nur noch alle zwei Jahre zu veröffentlichen, passen wir uns der in Sachsen üblichen Haushaltsbeschlussfassung an
und bekräftigen einerseits den Transparenzanspruch der Bürger, andererseits aber auch den verantwortungsvollen Umgang mit Steuermitteln.
Mit der moderaten Anhebung der Schwellenwerte für die freihändige Vergabe, sowohl im Bereich der VOB als auch im Bereich der VOL, kommen wir dem als berechtigt anerkannten Anliegen der Vergabestellen entgegen und leisten einen Beitrag zur Entbürokratisierung, Transparenz und Rechtssicherheit.
Schulbücher unterhalb der EU-Schwellenwerte völlig frei zu vergeben folgt der gleichen Intention und entspricht angesichts der geltenden Buchpreisbindung der gesellschaftlichen Realität. Eine Reihe von Veränderungen dient einzig dem Zweck, unsere Unternehmen, besonders die mittelständischen und kleinen heimischen Unternehmen, von teurem und nicht notwendigem bürokratischem Aufwand zu entlasten, ihnen Anreize zu liefern, sich an öffentlichen Ausschreibungen zu beteiligen und so ihre wirtschaftliche Basis zu stärken. Nur das schafft bekanntlich Arbeit und soziale Sicherheit. So müssen Nachunternehmer künftig erst auf Anforderung genannt werden, also dann, wenn reale Chancen zur Erlangung des Auftrages bestehen. Andererseits legen wir hier eine klare Rechtsfolge fest, gegebenenfalls Auftragsverlust, wenn die Benennung auf Anforderung nicht fristgemäß erfolgt. Das ist eine klare Erhöhung der Rechtssicherheit für die öffentlichen Auftraggeber.
Beim Nachweis der Eignung des Bieters orientieren wir uns wiederum am Maßstab der Zweckmäßigkeit. Vom Bieter sind nur Unterlagen abzufordern, die durch den Auftrag notwendig werden. Obwohl wir der Präqualifizierung wegen der leichteren Prüfbarkeit durch die Vergabestellen den Vorzug geben, behalten wir auch die Möglichkeit der Einzelnachweise bei, wieder zugunsten der kleinen Unternehmen.
Gleiches gilt für den Verzicht auf die Gewährleistungsbürgschaften bei Auftragswerten unter 250 000 Euro. Die bisher gewonnenen Erfahrungen, die äußerst seltene Inanspruchnahme in der Praxis und die andererseits hohe finanzielle und bürokratische Last für unsere kleinen und mittelständischen Unternehmen, die meist an Eigenkapitalschwäche leiden, rechtfertigen diese Harmonisierung zum Bundesrecht eindeutig.