Regina Schulz

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Ja, eine wichtige Wortmeldung zum Tag. Es gibt nicht nur ein Geburtstagskind, es gibt zwei. Ich möchte – sicherlich im Auftrag der Kolleginnen und Kollegen im Sächsischen Landtag – Ihnen, Herr Präsident, ganz herzlich zu Ihrem Geburtstag gratulieren und Ihnen sehr viel Gesundheit wünschen, auch hin und wieder Freude in Ihrem verantwortungsvollen Amt, heute wenig Aufregung und Ärger, nur freundliche Kolleginnen und Kollegen, einen schönen Tag und ein gutes neues Lebensjahr.
Die Blumen haben Sie schon bekommen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sagt Ihnen das Datum 28. April etwas? – Das scheint nicht der Fall zu sein. Ich will es Ihnen sagen: Der 28. April ist der internationale Gedenktag für mehr als zwei Millionen Beschäftigte weltweit, die jährlich aufgrund unsicherer, ungesunder und nicht nachhaltiger Arbeit und Arbeitsplätze ums Leben kommen, ebenso für mehr als 1,2 Millionen am Arbeitsplatz Verunglückter oder über 160 Millionen Menschen, die an Folgen unguter Arbeit erkranken. Auf Antrag des Internationalen Gewerkschaftsbundes wurde dieser Gedenktag im Jahr 1996 durch die Vereinten Nationen deklariert. 19 Länder haben sich inzwischen
dieser Sache angeschlossen; Deutschland ist leider nicht dabei.
Kommen wir von Deutschland zu Sachsen und zum Antrag der FDP im Sächsischen Landtag. An der Debatte nehmen jetzt circa so viele Abgeordnete teil, wie Menschen in den letzten fünf Jahren in Sachsen tödlich verunglückt sind. Weitere Zahlen zu schweren Arbeitsunfällen haben wir heute hier schon gehört, ich möchte sie nicht noch einmal bemühen. Die Folgen dieser Unfälle sind persönliche, gesundheitliche, soziale, familiäre, finanzielle, betriebswirtschaftliche und volkswirtschaftliche Konsequenzen, und das geht uns, denke ich, alle an.
Insofern begrüßen wir den Antrag, den die FDP-Fraktion heute hier gestellt hat; wenngleich aus meiner Sicht die Debatte zeigt, dass es wichtiger gewesen wäre, diesen Antrag im Ausschuss gründlich zu diskutieren. Unsere Bilanz in Sachsen ist also, wie schon gesagt, auch keineswegs ein Ruhmesblatt, und so steht die Frage nach Ursachen und nach Auswegen. Beides will die FDPFraktion für den Sächsischen Landtag vorgelegt bekommen. Das mag in Ordnung sein. Dennoch sei gesagt: Es gibt jährlich den Bericht der Gewerbeaufsicht des Freistaates Sachsen. Der uns zuletzt vorliegende Bericht war der von 2006, und der Bericht von 2007 soll – so habe ich gehört – momentan in Druck sein.
Darin finden wir bereits eine Reihe von Antworten auf die Fragen der FDP-Fraktion zu den Schwerpunktbranchen – dazu wurde schon einiges gesagt –; aber wir finden auch etwas über die Ursachen von Arbeitsunfällen. Das ist eine Kontinuität, die uns traurig stimmen sollte und die uns fast hilflos macht. Verantwortlich dafür sind aber nicht die staatliche Arbeitsschutzbehörde, sondern oftmals die Unternehmer und die Beschäftigten selbst. Ursachen für Unfälle sind oft sicherheitswidrige Verhaltensweisen der Beschäftigten; ich komme darauf noch einmal zurück. Danach folgen technische Mängel und Mängel in der Koordinierung der Arbeitsvorgänge, um die drei wichtigsten Unfallursachen zu nennen. Das heißt, im Unternehmen selbst gibt es jede Menge Nachholbedarf; denn dort hat man es in der Hand, Veränderungen zu erreichen.
Worin sehen wir die Ursachen für die steigende Tendenz von Gefahrenignoranz, von Sorglosigkeit, von Gleichgültigkeit und von Unkenntnis zu Vorschriften und Auflagen, auch zu erteilten Auflagen von Arbeitsschutzbehörden? Wir sehen sie im wirtschaftlichen Druck, im Termin- und Zeitdruck, in Konkurrenzbelastungen, im Preisdruck aufseiten der Unternehmer. Wir sehen sie aber auch in der Angst um den Arbeitsplatz, in der Überlastung, in langen Arbeitswegen, in Zeit- und Leistungsdruck, in Arbeitsplatzkonkurrenz aufseiten der Arbeitnehmer. Hilfskräfte statt ausgebildeter Facharbeiter, Leiharbeiter in zunehmendem Maße mit ständig wechselnden Arbeitsplätzen, oft die Unkenntnis der örtlichen Arbeitsplatzbedingungen, ständig neue Jobs oder Arbeitsinhalte ohne Einarbeitungsphasen, Leistungsdruck, Unkenntnis der Arbeitsabläufe der Maschinen, fehlende Koordination, Mängel in der Arbeitsorganisation usw. – das sind unseres Erachtens
Faktoren, die eine wichtige Rolle spielen und die die Hauptursachen sind, wenn es um subjektives Versagen geht.
In den Bundesberichten zu dieser Thematik finden Sie zum Beispiel Aussagen – dazu hat die FDP-Fraktion bekanntlich eine völlig andere Meinung –, dass sich die Betriebe, die entsprechend groß und solide aufgestellt sind, eine Arbeitnehmervertretung, eine Gewerkschaft in ihrem Unternehmen leisten, die eine echte Mitbestimmungsrolle einnehmen und darauf Einfluss nehmen können, wesentlich besser aufgestellt sind und weniger Unfälle haben. Dort sehen sie Chancen und Möglichkeiten, in diesen Unternehmen Arbeitsunfälle wesentlich gründlicher zu bewerten und auszumerzen als in kleinen Unternehmen, in denen das nicht gestattet ist oder in denen darauf kein Wert gelegt und auf die Zusammenarbeit mit Beschäftigten kein Augenmerk gerichtet wird.
Für das gesamte Bundesgebiet stellt sich heraus, dass die ständig wachsende Zeitarbeitsbranche den Schwerpunkt bei diesen Unfällen ausmacht. Das ist ein trauriges Ergebnis von politischem Willen, dem sich auch die Antragsteller vehement angeschlossen haben, um nun wieder die Folgen zu bedauern, sie zu thematisieren und zu politisieren. Ein wenig scheinheilig ist das schon, meine ich.
Deshalb können wir uns den in Punkt II implizierten Verantwortungszuweisungen gegenüber dem Freistaat bzw. der Staatsregierung und den entsprechenden Behörden nicht anschließen. Wir sind davon überzeugt, dass sich die staatliche Arbeitsschutzbehörde nichts vorzuwerfen hat. Es ist allerdings so – das haben Sie, denke ich, vorhin etwas verkannt –, dass im Jahre 2003 mit dem Verwaltungsmodernisierungsgesetz ab dem Jahre 2004 eine völlige Umstrukturierung der Behörden vorgenommen wurde und seit der Zeit die Themen durch neue Strukturen und Personalabbau nicht mehr in der Breite bearbeitet werden können, wie es zuvor der Fall war. Darüber sind auch wir nicht glücklich.
Meine Damen und Herren, auch an die CDU-Fraktion gerichtet: Wir werden dieses Thema in den Haushaltsberatungen wieder auf die Tagesordnung holen. Wenn Sie dann scheinheilig argumentieren, dass da nichts zu machen sei, dann können wir uns hier die Debatten sparen.
Die Arbeitsschutzbehörden können Unfälle nicht verhindern, sondern lediglich dazu anleiten, die Vorschriften einzuhalten und zu beachten. Sie können helfen, technische Anlagen zu überprüfen, sie können Auflagen bei Verstößen erteilen und sie können beraten. Veränderungen liegen allerdings in der Hand der Unternehmer und ihrer Angestellten. Es geht um die Arbeitsplatzgestaltung, um die Arbeitsorganisation und um die Arbeitssicherheit. Hierzu haben die Unternehmen selbst zu entscheiden und zu planen.
Dennoch sind wir über den heutigen Tagesordnungspunkt froh, weil es an der Zeit ist, bereits jetzt darauf aufmerksam zu machen, dass die personelle Situation in diesen Bereichen nicht weiter ausgedünnt werden und auch der Finanzminister keinen Zugriff auf diesen Bereich angesichts der dramatischen Situation, über die wir heute diskutieren, haben darf.
Der Jahresbericht 2006 der Gewerbeaufsicht besagt eindeutig, dass wir in Sachsen mit unserer Personaldecke und den Bedingungen, die in diesen Bereichen vorzufinden sind, keinen Spitzenplatz in Deutschland einnehmen. Diesem sollten wir uns eigentlich wieder annähern. Aus diesem Grund sind wir der FDP-Fraktion dankbar, dass wir den heutigen Antrag mit diesem Thema im Landtag behandeln können. Ein neuer Bericht wird sicherlich nicht schaden, aber die Situation im Land werden wir in den Unternehmen damit nicht verändern. Dazu gehört unternehmerische Verantwortung, dazu gehört Mitbestimmung der Arbeitnehmer in vielen dieser Bereiche und ich denke, dazu könnte auch einmal ein Signal von Ihnen ausgehen.
Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Hier geht es um die Finanzierung unbedingt benötigter Schulmaterialien.
Eltern erhielten zu Beginn des neuen Schuljahres von den Schulen ihrer Kinder Listen unbedingt benötigter Arbeitsmaterialien ausgehändigt. Der Kostenaufwand beträgt 60 bis 90 Euro pro Kind. Viele Eltern, insbesondere wenn sie Geringverdiener und Hartz-IV-Betroffene sind oder mehrere schulpflichtige Kinder haben, sehen sich außerstande, diese Mittel aufzubringen.
Deshalb frage ich die Staatsregierung:
1. Auf welche Möglichkeiten kann die Staatsregierung betroffene Eltern verweisen, um diese in die Lage zu
versetzen, ihren Kindern die unbedingt benötigten Arbeitsmaterialien zur Verfügung zu stellen?
2. Welche Initiative wird die Staatsregierung ergreifen, um allen Schülern bezüglich der unbedingt benötigten Arbeitsmaterialien gleiche Chancen einzuräumen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mein Beitrag passt gut an den des Abg. Weichert. Gestatten Sie mir bitte, dass ich ihn mit einigen Zitaten beginne: „Im Osten fehlen die Frauen“, „Die klugen Mädchen vom Lande lassen die ostdeutschen Arbeitsjungen zurück“, „Männerüberschuss“, „Frau = schlau = weg“. – Dies sind Überschriften aus Zeitungen der letzten Tage. Die Betrachtungen und Fakten in den entsprechenden Artikeln wurden durch eine Studie initiiert, die das Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung im Mai dieses Jahres herausgegeben hat. Darin werden Tatsachen geschildert, die ich in diesem Hause vor fünf, sechs Jahren noch als Befürchtungen formuliert hatte. Ich warnte damals: „Wenn es Politik und Wirtschaft nicht verstehen, Frauen und Mädchen als gleichberechtigte und gleichwertige Partnerinnen in Gesellschaft und Wirtschaft zu etablieren und ihre Chancen zu verbessern, werden sie ihnen weglaufen, und dann haben Sie, die Männer, ein Problem.“ – So ich damals. Wie heißt die Studie? „Not am Mann“. – Stimmt!
Dies ist mehrseitig interpretierbar, und auf die biologische Seite möchte ich nicht unbedingt eingehen. Ich will gern erklären, was die Studie mit unserem heutigen Thema zu tun hat. Genau zum gleichen Zeitpunkt veröffentlichte die Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit die Daten zum sächsischen Arbeitsmarkt. Wenn sich, wie heute bereits mehrfach dargelegt, „nur“ 2,9 Bewerber auf einen Ausbildungsplatz bewerben, so ist dies zwar besser als in den Vorjahren, doch auch dazu waren wieder unzählige Anstrengungen der Arbeitsagenturen nötig. Immerhin haben sie für 1 062 zusätzliche Ausbildungsplätze die Unternehmen förmlich „zum Jagen tragen“ müssen.
Noch ist nicht erfasst und ablesbar, wie sich dies für die kommenden Jahre für die Mädchen darstellt. Die Unternehmen geben jetzt zu, dass ihnen Fachkräfte fehlen. Meist sind es Unternehmen der Industrie, der Metall- und Elektroindustrie, der gewerblichen Wirtschaft, die das ganz plötzlich und jetzt ganz akut von gestern auf heute feststellen. Was haben sie in der Vergangenheit getan und was wollen sie jetzt tun? Zum Demografiegipfel des Ministerpräsidenten im vergangenen Herbst brachte der stellvertretende Präsident des VSMI eine Stellungnahme, in der nicht ein einziges Wort darüber zu hören war, welche Anstrengungen die boomende Metall- und Elektroindustrie Sachsens unternimmt, um jungen Menschen – geschweige denn, jungen Mädchen – eine Perspektive in
ihren Unternehmen zu geben. Auch auf eine Nachfrage habe ich keine Antwort bekommen.
Ich erinnere daran, dass es Studien über Studien gab, Anhörungen und Anträge – auch hier im Sächsischen Landtag in der Vergangenheit –, in denen Unternehmen förmlich mit der Nase auf die demografische Entwicklung hingewiesen wurden und die Hinwendung junger Mädchen zu technischen Berufen gefordert wurde. Es hat nicht viel genützt. Die gut motivierten, ehrgeizigen Mädchen sind uns davongelaufen; denn sie reagieren bekanntlich in ihrer Berufswahl flexibler auf Handlungsoptionen hinsichtlich ihrer Berufswahl und des Ausbildungsortes. Finden sie außerhalb Sachsens Ausbildung und Arbeit, finden sie auch dort eine familiäre Perspektive.
Wie reagieren die Mädchen, die hier bleiben? Auch sie reagieren flexibel und passen sich den Bedingungen vor Ort an, jedoch entgehen sie damit keineswegs der Kanalisierung in geschlechtsspezifische Arbeitsmarktsegmente.
Durch die ARGEn oder Arbeits- und Sozialzentren oder Grundsicherungsbetriebe, wie sie sich auch immer nennen, werden sie in Ausbildungen vermittelt, und zwar in solche, die sich schnell und unkompliziert organisieren lassen. Was lernen sie? Eine Statistik des Statistischen Landesamtes brachte es am 26. April 2007 zum Ausdruck: Sie lernen Kauffrau für den Einzelhandel, Bürokauffrau, Verkäuferin, Frisörin, Restaurantfachfrau, Hotelfachfrau oder Fachkraft im Gastgewerbe; und dazu fällt mir, ehrlich gesagt, nichts mehr ein.
Diese Einengungen münden später wiederum in prekären Beschäftigungsverhältnissen, Arbeitslosigkeit, drohender Altersarmut, oder auch diese jungen Mädchen gehen weg – gen Österreich oder Schweiz. Auf diese Situation sind wir seit circa zehn Jahren sehenden Auges und ziemlich ergebnislos zugeschlittert.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Weichert sagte es bereits: Wenn es uns gelingen würde, Ausbildungsplätze – vernünftige, gesellschaftlich notwendige und akzeptierte – für Mädchen in Sachsen zu schaffen, dann könnte Herr Tiefensee ruhiger schlafen und brauchte nicht solche abstrusen Programme aufzulegen.
Frage Nr. 4
Löbau als Erholungsort
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Löbau hatte im Jahre 2001 beschlossen, einen Antrag auf die Erlangung des Titels „Erholungsort“ bzw. „Kurort“ zu stellen.
Fragen an die Staatsregierung:
1. Welche Schritte mit welchem Kostenvolumen hat die Stadt Löbau unternommen bzw. hat sie noch zu unternehmen, um dieses Vorhaben zu realisieren?
2. In welcher Art und Weise haben sich die Staatsregierung bzw. die dafür zuständigen Gremien zu diesem Vorhaben positioniert?
Meine Damen und Herren, mir geht es um die Zulässigkeit der Heranziehung von Bürgerinnen und Bürgern eingemeindeter Ortsteile zur rückwirkenden Nachzahlung von Abwasserbeiträgen. Im Ergebnis der Gemeindegebietsreform sind Gemeinden, die über eine eigene und mit den Abwasserbeiträgen ihrer Grundstückseigentümer refinanzierte Abwasseranlage (Kläranlage und Leitungsnetz) verfügen, in andere Gemeinden eingemeindet worden, die nunmehr die Aufgabe der Abwasserbeseitigung als eigene Aufgabe selbst erledigen. Infolge dessen sollen die Grundstückseigentümer des „hinzugekommenen“ Ortsteiles auf der Grundlage der von der neuen Gemeinde beschlossenen Abwasserbeitragssatzung rückwirkend noch einmal Abwasserbeiträge für die von ihnen genutzte und bereits „abgezahlte“ Abwasseranlage nachzahlen.
Fragen an die Staatsregierung:
1. Welche Gemeinden, die die Aufgabe der Abwasserbeseitigung in ihrem Gemeindegebiet selbst erfüllen, ziehen auf der Grundlage ihrer Abwasserbeitragssatzung die Grundstückseigentümer der infolge der Eingemeindung oder des Zusammenschlusses mit anderen Gemeinden hinzugekommenen Ortsteile rückwirkend zu BeitragsNachzahlungen heran, obwohl dieselben Grundstückseigentümer für die ihren Ortsteil entsorgende zentrale Kläranlage und das dazugehörige Leitungsnetz (für den ihnen vermittelten Vorteil i. S. d. SächsKAG) nach dem geltenden Kommunalabgabengesetz des Freistaates Sachsen bereits den zur Finanzierung dieser Anlage erforderlichen Abwasserbeitrag gezahlt bzw. die Anlage bereits über Gebühren finanziert haben?
2. Welche rechtlichen Möglichkeiten haben die oben genannten Gemeinden, eine solche Mehrbelastung für die Grundstückseigentümer der eingemeindeten Ortsteile bzw. zumindest eine rückwirkende Heranziehung zur Nachzahlung von Abwasserbeiträgen zu vermeiden?
Nein, ich danke und werde versuchen, auf anderem Wege eine konkrete Antwort zu bekommen.
Ja, ich nehme die Wahl an. – Vielen Dank.