Andreas Grapatin
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich nehme an, dass die Kollegen gerade in Sachen Außenwirtschaft auf Dienstreise sind und deshalb aus der Ferne zuhören werden.
Mit unserem Antrag wollen wir ein Thema auf die Landesebene zurückholen, das sonst gern der Bund feiert: die Erfolge der Außenwirtschaft. Bei den stolzen Worten der Bundesregierung „wir sind Exportweltmeister“ wird oft vergessen, dass die Exportfähigkeit der Industrie natürlich durch die Länder und deren regionale Wirtschaftsförderung erbracht wird. Nicht zuletzt durch die in den vergangenen Tagen fertiggestellten Außenwirtschaftsleitlinien des Freistaates tragen wir dieser Verantwortung Rechnung. In den vergangenen Jahren haben der Freistaat und die agierende Außenwirtschaft in Sachsen einige Experimente und positive, aber auch negative Erfahrungen machen dürfen. Nun wird mit der Leitlinie der Versuch unternommen, sowohl Zielmärkte als auch Schwerpunktbranchen zu definieren. Wir haben die Hoffnung, dass mit dieser Debatte die hohen Potenziale für ein weiteres Wachstum nicht bei den Aktivitäten des Wirtschaftsministeriums enden, nur noch auf die Leitlinien zu verweisen, um den Export in Sachsen voranzubringen.
Auch wir im Hohen Haus sollten bei den anstehenden Haushaltsverhandlungen ein Zeichen setzen und die begonnenen Förderaktivitäten des Freistaates zur Entwicklung der Außenwirtschaft fortsetzen; denn es gibt viele Firmen, die Potenziale für außenwirtschaftliche Aktivitäten haben, aber noch nicht über das notwendige Startkapital und über zu wenige entsprechend ausgebildete Fachkräfte verfügen. Darüber hinaus bedarf es weiterhin großer Anstrengungen, das geknüpfte Netzwerk in Europa und Übersee zu erhalten und weiter auszubauen. Die Mitbewerber unter den Bundesländern, aber auch die alten und neuen EU-Partner schlafen nicht, sondern sind bereits sehr aktiv und erfolgreich. Hier müssen wir unsere Aktivitäten verstärken.
Wie bedeutsam die Außenwirtschaftspolitik ist, zeigt die Tatsache, dass sich jeder zweite Arbeitsplatz in Deutschland in einer stark auf Export ausgerichteten Branche befindet. Deutsche Unternehmen erzielen etwa ein Drittel ihrer Umsätze durch den Handel mit ausländischen
Geschäftspartnern. Sachsen ist in der Tat Spitzenreiter unter allen neuen Bundesländern. Im Jahr 2006 hatten wir eine Exportquote von 36 %, die neuen Bundesländer im Durchschnitt von 31 % und Brandenburg von 25 %. Um aber den Bundesdurchschnitt von 43 % zu erreichen, braucht der Freistaat eine gezielte Außenwirtschaftspolitik.
Das Wachstum in Sachsen wird wesentlich vom Export getragen. Bereits im Februar 2008 lag die Exportquote der sächsischen Industrie bei knapp 38 % und der Gesamtumsatz in der sächsischen Industrie ist im Februar gegenüber dem Vormonat um 4,5 % gestiegen. Dies bedeutet eine Erhöhung zum Vergleichsmonat des vergangenen Jahres um 12 %. Der Auslandsumsatz hat im Februar gegenüber dem Januar um 5,3 % zugenommen und entspricht im Vergleich zum Februar 2007 einer Steigerung um 9,7 %.
Durch ihre Außenbeziehungen will die Regierung Wirtschaftskooperationen fördern, das heißt, den sächsischen Unternehmen und insbesondere dem Mittelstand die Chance geben, sich auf den ausländischen Märkten zu beteiligen und ausländische Investitionen anzuregen. Erforderlich ist die Vernetzung mit Aspekten des internationalen Austausches sowohl bei Wissenschaft, Technik und Forschung als auch bei Bildung, Kunst und Kultur.
Dies sagt die Richtlinie treffend aus. Der Bundesverband für die Wirtschaftsförderung und Außenwirtschaft bestätigt mit einer Studie eine riesige Chance für Firmen aus den neuen Bundesländern. Sie können in Zukunft sogar überdurchschnittlich von der Globalisierung profitieren.
Nicht zu unterschätzen ist die Lage Sachsens an der Schnittstelle zu den Märkten Mittel- und Osteuropas. Nicht nur Russland, das sich rasant zum dynamischsten Absatzmarkt deutscher Waren entwickelt, sondern auch die übrigen Staaten Osteuropas und Zentralasiens bieten infolge der gestiegenen Rohstoffeinnahmen und breit angelegten Modernisierungs- und Investitionsprogramme gute Entwicklungschancen. Erstes Ziel bleibt es, diesen erfolgreichen Weg fortzusetzen. Wir müssen die sächsischen Unternehmen anspornen, die Internationalisierung noch mehr und intensiver anzunehmen.
Seit mehr als zehn Jahren nimmt die sächsische Exportwirtschaft eine dynamische Entwicklung. Im Jahr 2007 haben Waren im Wert von mehr als 24 Milliarden Euro den Freistaat verlassen. Das ist eine Steigerung um 19,1 % gegenüber dem Vorjahr.
Besonders – das ist jedem bekannt – sind es natürlich die Produkte aus dem Pkw-Bereich, elektronische Bauele
mente und Maschinen. Unsere klassischen führenden Exportländer sind weiterhin die Vereinigten Staaten, Malaysia, Italien und Spanien.
Auch die Einfuhr nach Sachsen stieg auf ihren bisher höchsten Wert. Insgesamt wurden im Jahr 2007 Waren im Wert von 15 Milliarden Euro nach Sachsen geliefert. Das sind 7,9 % mehr als 2006. Fast ein Fünftel davon kam aus der Tschechischen Republik, weil wir hier besonders intensive Beziehungen zur Pkw- und Ersatzteilindustrie haben.
Als weiterhin große Importpartner sind natürlich auch die russische Förderation, Polen und Frankreich zu nennen. Zu den gefragtesten Produkten gehören weiterhin Erdöl, Erdgas und Pkws. Das zeigt, dass das Klischee, das wir haben, bei Pkws eher umgekehrt ist.
In den ersten beiden Monaten des Jahres 2008 nahm die Beschäftigung in der sächsischen Industrie gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum um 5,4 % zu, der Gesamtumsatz um 8,2 %. Dabei erhöhte sich der Auslandsumsatz um 4 %. Das heißt also, es wird sich auch in diesem Bereich auf die Beschäftigungszahl in Sachsen positiv auswirken.
Obwohl die sächsischen Unternehmen ihre Chance, am Außenhandel zu partizipieren, schon erkannt haben, gibt es natürlich bei den vielen kleinen und mittleren Betrieben die Möglichkeit, diese Kontakte und Chancen auszubauen. Hier müssen wir zur Überwindung der Schwächen noch Unterstützung geben, damit auch diese Betriebe im kleinen und mittelständischen Bereich eine Chance bekommen. Schwachstellen sind unter anderem die fehlende Außenwirtschaftsstrategie und das Marketingkonzept, mangelhafte Markt- und Sprachkenntnisse, unterentwickelte Kooperationsfähigkeit und -bereitschaft sowie zu wenig komplexe Systemangebote, die insbesondere im internationalen Markt schwer nachgefragt sind. Es fehlt aber auch eine professionelle Marktbeobachtung. Diese Bedingungen werden vom internationalen Markt gefordert; sie werden auch in Konkurrenz bereits von anderen angeboten. Diesbezüglich gilt als eines der wichtigsten Ziele der sächsischen Außenwirtschaftspolitik, die KMU an diese Märkte heranzuführen und das Verständnis für den Außenhandel und die Außenwirtschaft zu verstärken. Export und Außenhandel sind wichtige Tragpfeiler der sächsischen Wirtschaft.
Unser Ziel ist es natürlich, nicht nur sächsische Unternehmen dabei zu unterstützen, in die ausländischen Märkte zu gehen. Wir brauchen auch ausländische Investoren, damit unsere Unternehmen die Chance haben, im Innovationswettbewerb Vergleiche anzustellen, die dann auch die Produkte aus Sachsen verbessern und die Dienstleistungstätigkeit verstärken.
Im Hinblick auf die Exporterwartungen dominieren weiterhin die Meldungen von Unternehmen, die in den nächsten Monaten eine Zunahme des Exportgeschäftes erwarten. Maßgeblich dürfte unter anderem sein, dass wir in Sachsen im Gegensatz zu anderen Bundesländern eine relativ hohe Exportquote mit den neuen EU-Mitglieds
ländern haben, natürlich auch mit Russland und den anderen asiatischen Schwellenländern, die im Gegensatz zu Westeuropa aufgrund der Aufholjagd immerhin eine robuste Wirtschaft aufweisen. Gerade hier sehen wir die große Chance, dass wir durch die klare Branchenorientierung und die Zieloptimierung auf die Wachstumsmärkte unsere Unternehmen voranbringen können.
Als Exportschwerpunktländer für Sachsen gelten nach wie vor die Nachbarländer Polen und Tschechien, mit denen wir insbesondere seit der EU-Erweiterung im Mai 2004 in engen wirtschaftlichen Beziehungen stehen, sowie die darum herumliegenden weltweiten Entwicklungswachstumsmärkte.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie sehen, Außenwirtschaft hat nur begrenzt etwas mit schönen Reisen, Empfängen und Dauerstress am Flughafen zu tun. Außenwirtschaft ist in Sachsen eine der wichtigsten Voraussetzungen für Wirtschaftswachstum und Beschäftigung. Es lohnt sich also, wenn wir unsere Unternehmen in ihren Aktivitäten unterstützen. Auf diesem Gebiet können wir Sachsen voranbringen und entwickeln. Daher lade ich alle herzlich ein, sich zu beteiligen und diesem Antrag zuzustimmen.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass wir mit unserem Antrag so viel Begeisterung im Hohen Hause ausgelöst und so viel Zustimmung erhalten haben. Aus diesem Grund ist es, denke ich, begründbar, dass man diesem Antrag zustimmen sollte, damit eben aus diesen Leitlinien in Zukunft ein Aktionsplan mit konkreten Maßnahmen entstehen kann, mit dem die Unternehmen, die sich auf diesem Export- und Importmarkt bewegen oder sich vielleicht auf den Weg machen, um auf diese Märkte vorzudringen, etwas ganz Konkretes anfangen können.
Noch ein Wort zu den Menschenrechten. Der Herr Kollege ist gerade wieder unterwegs – sicherlich, um für Tibet zu kämpfen. Ich denke, auch uns entgeht natürlich nicht, dass die Menschenrechte in einigen Ländern der Welt entweder gröblichst verletzt oder zumindest nicht in vollem Maße eingehalten werden; aber Außenwirtschaft ist ein Bereich, der ähnlich wie die Diplomatie ist, in dem man nicht mit dem Holzhammer arbeiten sollte, sondern das Thema durchaus mit bilateralen Gesprächen der Verantwortlichen bewegen und Denkanstöße geben kann, die sicher schrittweise und langsam – manchmal zu langsam – Veränderungen in den jeweiligen Ländern herbeiführen.
Daher bitte ich um Unterstützung des Antrages und Ihre Zustimmung.
Vielen Dank.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Namentliche Abstimmung in der 44. Sitzung am 17.03.2006 über die Drucksache 4/4266, beginnend mit dem Buchstaben A.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich an diesem wunderschönen Nachmittag noch einige Punkte zu unserer Begründung anfügen, warum wir diesen Antrag für notwendig halten.
Anlass für diesen Antrag bietet nicht nur das DeutschPolnische Jahr; denn es gibt viele gelungene Projekte deutsch-polnischer Zusammenarbeit, die es zu würdigen gebe; ebenfalls zahlreiche länderübergreifende deutschpolnische Bildungsprojekte. Sicher wird uns der Minister gleich einige Beispiele nennen.
Bericht heißt für uns, dass ein Bericht natürlich inhaltliche und fiskalische Angaben machen muss. Ein Bericht heißt auch, dass man erst einen Bericht haben muss, um diesen dann auszuwerten und konkrete Arbeitsschritte
festzulegen. Das sage ich ausdrücklich auf die Änderungsanträge hin, die sich für uns unter diesem Aspekt erledigt haben.
Sprache ist wichtig. Sie ist Werkzeug für Kultur, für Bildung, für Geschichte, und sie ist auch Mittel für Freundschaften, und damit meine ich nicht verordnete Jubelgesänge à la DSF.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, insbesondere ist für uns die regionale Partnerschaft zwischen Sachsen und Schlesien wichtig. Uns verbindet mit unseren Nachbarn weit mehr als nur die Städtepartnerschaft zwischen Dresden und Breslau. Sachsen und Schlesien verbindet eine jahrhundertelange Nachbarschaft mit wechselnden Herrschaften, aber mit einer gemeinsamen Kultur, die erst durch die Politik von Gesinnungsdiktaturen im 20. Jahrhundert zerstört wurde.
Für junge Deutsche ist Polnisch wichtig, um die Kultur unserer Nachbarn kennen zu lernen, um sich auszutauschen, um sich zu verstehen; auch um Geschichte zu verstehen und um die Wurzeln seiner eigenen Vergangenheit zu erkunden. Gerade durch derartige Begegnungen
sind hervorragende private Kontakte entstanden, die Vorbild für vertiefte gesellschaftliche Kooperation sein sollten. Auch um ins Gespräch zu kommen, sind Sprachen – Deutsch und Polnisch – für Polen und Deutsche wichtig – sicherlich auch eine Anregung, die wir in unsere Parlamentsarbeit aufnehmen sollten, und vielleicht sollten wir das nächste Mal nicht nur Sprachkurse in Englisch anmelden, sondern auch in Polnisch und Russisch.
Na, das sind aber feine Unterschiede.
Unsere sächsische Wirtschaft würde sich freuen, wenn ihre Fachkräfte der polnischen Sprache mächtig wären und sie dadurch auf diesem relativ neuen, aber interessanten Markt besser Fuß fassen könnte. Denn schon im 19. Jahrhundert war die sächsische Wirtschaft im Osten aktiv, so zum Beispiel der Chemnitzer Textilmaschinenbau in Lodsch.
Neben der Sprache gibt es natürlich noch weitere verbesserungswürdige Punkte. So sollte sich das Regionalschulamt Bautzen seiner besonderen Verantwortung in diesen Belangen besser bewusst werden, aber auch die Kommunikation, die im Augenblick durch fehlende Zugverbindungen zwischen Dresden und Breslau unterbrochen ist oder schlecht ermöglicht wird, sollte wieder durch die Deutsche Bahn verbessert werden.
Viel besser war die, und das sollte verbessert werden. Vielleicht ist das ein Punkt, in dem wir einer Meinung sind.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit diesem Antrag möchten wir diesen Beziehungen einen Schub verleihen. Geben Sie dem Antrag Ihre Stimme, sodass sich junge Leute besser miteinander verständigen können.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da wir heute über das sehr wichtige Thema Schulnetzplanung sprechen, lassen Sie mich einige grundsätzliche Dinge vorausschicken. Unsere Schullandschaft hat ein wesentliches Problem zu lösen. Seit Jahren haben wir mit den Realitäten eines Schülerrückgangs in Sachsen zu arbeiten. Wir haben nicht nur einen leichten Rückgang, sondern eine Halbierung der Schülerzahlen erfahren, die uns auch in den nächsten Jahren bei unseren Planungen begleiten wird. Dem müssen sich natürlich staatliche Institutionen und Ressourcen anpassen, und dies nicht nur unter finanziellem Aspekt, sondern auch aus Qualitätsgründen.
Ich möchte darauf hinweisen, dass sich Sachsen die beste Schüler-Lehrer-Relation im Bundesgebiet leistet. Dies zeigte jüngst die Statistik des Instituts der deutschen Wirtschaft in Köln aus den Quellen der KMK. Die durchschnittliche Schüler-Lehrer-Relation im Bundesgebiet liegt bei 16 Schülern je Lehrer, in Sachsen bei 12,3 und selbst in Mecklenburg-Vorpommern noch bei 15,4. Es sind Klassen mit angemessener Größe zu bilden, auf die Lehrer verantwortungsvoll verteilt werden können. Wäre dies nicht der Fall und hätten wir eine unmäßige Zahl von Kleinstklassen, würden die Lehrer trotz bester SchülerLehrer-Relation nicht ausreichen und es käme zu weiterem Unterrichtsausfall.
Nun zu den Anträgen: Die FDP-Fraktion beantragt, Rechtssicherheit zu schaffen und Dinge in eine Verwaltungsvorschrift hineinzuschreiben, die längst klar geregelt sind, und zwar durch das Schulgesetz, den Landesentwicklungsplan und letztlich durch die Rechtsprechung. Ich möchte darauf hinweisen, dass es einen Landtagsbeschluss vom Juni dieses Jahres gibt, der Präzisierungen für die Schulnetzplanung vorsieht und unter anderem auf den Landesentwicklungsplan verweist. Das ist in der Drucksache 4/2390 nachzulesen. Dort wird bereits darauf verwiesen, dass es Ausnahmen gibt, um solch lange Schulwege zu vermeiden.
Insoweit hat auch das Urteil, welches diesen Aspekt des Landesentwicklungsplanes aufgreift, bereits in genügendem Maße Rechtssicherheit geschaffen. Eine Verwaltungsvorschrift könnte nicht mehr tun. Der Koalitionsvertrag ist natürlich vor der Urteilsverkündung unterschrieben worden. In diesem Zusammenhang will ich darauf hinweisen, dass das Urteil nicht sagt, dass es absolute Obergrenzen für Fahrzeiten gibt, sondern das Oberverwaltungsgericht hat festgestellt, dass auf die Umstände des Einzelfalls abzustellen ist.
Es hat auch auf den Landesentwicklungsplan verwiesen. Eine absolute Obergrenze der Fahrzeiten wird nicht genannt, stattdessen auf Ausnahmen verwiesen. Dies haben wir auch als CDU-Fraktion oft genug betont: beispielsweise dass 5. Klassen gebildet werden, wenn der Schulträger in der Anhörung nachweisen konnte, dass die Mindestschülerzahlen erfüllt sind oder dass Ausnahmen zugelassen werden, wenn die Kapazitäten benachbarter Schulen nicht ausreichen. Gesetze regeln nie jeden Einzelfall, um solche atypischen Fälle und Probleme lösen zu können. Denn bereits mit der Verdrängung des allgemeinen Preußischen Landrechts durch das BGB sind Einzelfallgesetze grundsätzlich abgeschafft worden, und das ist über hundert Jahre her.
Nun zum Antrag der Linksfraktion.PDS:
Sie fordern unter Rücknahme des Mitwirkungsentzuges die Einführung der 5. Klasse und eine Bestandsgarantie. Hierzu gibt es inzwischen eine aktuelle Rechtsprechung. Selbstverständlich wird das Urteil von uns beachtet. Die Klasse ist eingerichtet und das SMK hat sich logischerweise an das Urteil gehalten. Für eine Wiedereinrichtung
der 5. Klasse brauchen wir deshalb keinen Landtagsbeschluss. Den Antrag können wir also ablehnen.
Ich möchte noch darauf hinweisen, dass wir als CDUFraktion sehr gut mit dem Urteil leben können. Wir finden gut, dass festgestellt wurde, dass die Zumutbarkeit des Schulweges und damit zusammenhängende Fahrzeiten im Einzelfall zu prüfen sind. Das Gericht hat auch gesagt, dass es Aufgabe der Rechtsaufsicht und damit des Freistaates ist, die Landkreise und Kreisfreien Städte anzuhalten, ihre Verpflichtungen, nämlich zumutbare Schulwegbedingungen zu schaffen, zu erfüllen. Das heißt eben auch, dass Landkreise und Kreisfreie Städte nicht aus der Verantwortung herausgenommen sind.
Offensichtlich ist die Schaffung eines zumutbaren Schulwegs im Fall der Mittelschule Schönfeld auch möglich. Immerhin ist festgestellt worden: Der Hinweg ist zumutbar. Und das ist durch ein Gericht entschieden bzw. festgestellt worden.
Deshalb müsste eigentlich auch ein Rückweg zumutbar organisierbar sein.
Mit einer Bestandsgarantie für die 5. Klasse fordert die Linksfraktion.PDS einen Gesetzesverstoß. Genauso wie bei Schulnetzplänen ist fortlaufend auch bei einzelnen Klassenstufen eine geänderte Sachlage zu überprüfen. Jedes Jahr ist zu prüfen, ob Schulwege unzumutbar sind oder nicht. Das wird eben auch davon abhängen, ob Schüler aus dem speziellen Gebiet des Landkreises zur Schule befördert werden müssen oder nicht oder ob in zukünftigen Jahren eine andere Organisation des Schülerverkehrs ermöglicht wird.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie von der FDP-Fraktion beantragt, soll die Wartefrist für Bezuschussung für Schulen in freier Trägerschaft von vier auf zwei Jahre verkürzt werden. Dies ist seit langem eine Forderung der freien Träger, wobei diese aber ein Gesamtkonzept zur Sicherung ihres Schulbetriebes anmahnen. Genau dieses Gesamtkonzept wollen wir auch. Genau zu diesem Gesamtkonzept haben wir uns in der Koalitionsaussage bekannt. Deshalb werden wir diesen Gesetzentwurf ablehnen, da er kein Gesamtkonzept und keinen Deckungsvorschlag enthält. Die gedachten Neuanmeldungen und möglichen verkürzten Antragsverfahren würden in den nächsten zwei Jahren überplanmäßige Mehrkosten erzeugen. Im Übrigen haben wir sehr intensiv im Ausschuss darüber debattiert. Deshalb gebe ich den Rest meiner Rede zu Protokoll. – Vielen Dank.
Konkret: Eine Wartefristverkürzung auf zwei Jahre würde im Jahr 2005 Mehrkosten von 2,6 Millionen Euro und im Jahr 2006 von 7,3 Millionen Euro nach sich ziehen. Eventuell wären Kosten für den gestiegenen Anreiz, freie Schulen zu gründen, darüber hinaus zu berücksichtigen. Das sind Summen, die vor dem Hintergrund unserer Haushaltssituation bemerkenswert sind. Des Weiteren sollte man im Ergebnis der Anhörung zum Gesetzentwurf die zu erwartenden Auswirkungen auf das öffentliche Schulnetz im Fall der Gründung von mehr freien Schulen in die Betrachtung einbeziehen. Die Koalition wird mit der Staatsregierung eine Novellierung des bestehenden Gesetzes durchführen. Denn auch wir möchten, dass sich insbesondere die Anzahl der freien allgemein bildenden Schulen vergrößert. Dabei muss sich die Leistungsfähigkeit des Trägers natürlich beweisen. Dieses Verfahren ist im Koalitionsvertrag garantiert und es wird ein Gesamtkonzept zur Sicherung von freien Trägern geben. Diese Novellierung wird unter Einbeziehung der Vertreter der freien Schulen sowie mit Blick auf die Hinweise des Landesrechnungshofes stattfinden. Dabei ist auch die
vom Rechnungshof geforderte Einführung der Verwendungsnachweisprüfung zu beleuchten. So ist noch in diesem Jahr beabsichtigt, den Entwurf in die Anhörung zu geben und ihn Anfang 2006 in den Landtag einzubringen.
Laut Kultusministerium sind in Abstimmung mit dem Finanzministerium die Ergebnisse des vorliegenden Gutachtens zum Kostenvergleich öffentlicher Schulen mit Schulen in freier Trägerschaft nicht geeignet, die wesentliche Grundlage für die Novellierung des Gesetzes zu bilden.
Nach gegenwärtigem Stand wird das bisher vorgeschlagene Soll-Kosten-Modell – Kosten, die Schulen mindestens benötigen, um Bildung anzubieten – nicht übernommen.
Bei der Erarbeitung des Entwurfs wird die Neuausrichtung des Finanzierungssystems in Anlehnung an die Regelungen anderer Bundesländer erfolgen. Dabei ist auch zu prüfen, ob bei den verschiedenen Schularten die Finanzierung differenziert werden kann.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir können diesem Antrag nicht zustimmen, denn er geht von falschen Voraussetzungen aus. Weder Koalitionsvertrag noch Haushalt sehen die Neueinstellung von 695 Grundschullehrern vor. Der Koalitionsvertrag und der Haushalt gehen davon aus, dass wir entsprechend dem Tarifvertrag von 1997 für die Grundschullehrer eine Stundenaufstockung vornehmen wollen. Für diese Lehrer – und für uns natürlich auch – ist es wichtig, dass sie eine Weiterbildung erhalten, um ihre methodische, didaktische und prognostische Fähigkeit weiter auszubauen.
Für uns ist es insbesondere wichtig, dass die im Grundschulsystem befindlichen Grundschullehrer für die jetzt beginnende integrierte Schuleingangsphase sowie für die Kooperation mit den Kindertagesstätten weitergebildet werden. Ich denke, es ist eine sehr umfangreiche Aufgabe, die nicht zuletzt auch wesentliche Haushaltsmittel bindet.
Von daher ist dieser Antrag wie auch der Änderungsantrag der PDS für uns nicht zustimmungsfähig.
Vielen Dank.
Herr Kollege, ist Ihnen bewusst, dass durch die Papstwahl Deutsche jetzt auch polnische Jobs übernehmen?
Ich? Ja.