Ulrich Commerçon
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Vielen Dank. - Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich vorausschicken, dass der Bildungsminister grundsätzlich zu guter Laune neigt und sich die gute Laune auch nicht durch solch miesepetrige Bemerkungen verderben lässt. Schlechte Laune hat noch nie irgendetwas verbessert. Diese Erfahrung habe ich in meinem Leben gemacht. Gute Laune tut immer gut, vor allem, wenn sie einen guten Grund hat, und den stellt die heutige Verabschiedung dieses Gesetzentwurfes in Zweiter und letzter Lesung dar.
Der Landtag berät heute abschließend über den vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung, mit dem wichtige Weichen gestellt werden, um den Übergang von der Schule zur Berufsausbildung neu zu gestalten. Aus dem bisherigen Übergangssystem - was im Übrigen ein schreckliches Wort ist - wird nun Berufsqualifikation, nämlich BQ beziehungsweise, wie wir auch gesagt haben, „BQool@School“. Denn wir wollen den jungen Menschen, die sich im Übergangsbereich von der Schule in den Beruf befinden, sagen: „Bleibt ruhig cool, nehmt eure berufliche Zukunft selbst in die Hand.“
Mit der neuen Berufsqualifikation realisiert die Landesregierung auch einen ganz wichtigen im Koalitionsvertrag für diese Legislaturperiode definierten Auftrag, nämlich die Übergänge im Bildungssystem von den Kindertageseinrichtungen bis hin zum Hochschul- beziehungsweise berufsqualifizierenden Abschluss weiter zu verbessern. Vor diesem Hintergrund freue ich mich selbstverständlich über die Zustimmung durch die Koalitionsfraktionen. Ich freue mich noch mehr darüber, dass die LINKE heute wieder festgestellt hat, dass die große Linie in der Bildungspolitik in diesem Land einfach stimmt, wie Kol
legin Barbara Spaniol eben gesagt hat. Herzlichen Dank an dieser Stelle auch dafür!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei solchen Gesetzentwürfen, die von allen Ernstzunehmenden auch begrüßt und unterstützt werden, läuft man häufig Gefahr, dass sie in der Öffentlichkeit gar nicht so stark wahrgenommen werden. Man könnte ja sagen, die Zustimmung ist gesichert, wir gehen jetzt durch. Aber ich finde, dafür ist dieser Gesetzentwurf einfach zu wichtig, denn der gelungene Übergang von der Schule in den Beruf stellt für alle Beteiligten wie Jugendliche, Eltern, Lehrkräfte und auch die Betriebe eine große Herausforderung dar. Nicht immer verläuft eine Bildungsbiografie linear. Viele junge Menschen haben oft eine schwierige Schulkarriere hinter sich. Nicht alle Jugendlichen schaffen einen Abschluss oder finden sofort einen Ausbildungsplatz und nicht selten frustrieren Warteschleifen unsere Schülerinnen und Schüler, wenn sie in Fördermaßnahmen der beruflichen Schulen stecken.
Rund 5.000 Schülerinnen und Schüler befinden sich im Saarland nach Beendigung der Schule regelmäßig in berufsvorbereitenden oder teilqualifizierenden Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit. Diese Angebote stellen ein wichtiges Bindeglied zwischen Schule und Arbeitswelt dar und eröffnen vielfach auch neue Chancen für einen erfolgreichen Berufseinstieg. Allerdings ist die bisherige Angebotsstruktur zurzeit sehr unübersichtlich. Man braucht nur die Begriffe zu erwähnen: BVJ, BGJ, BGS, BFS, Handelsschule, Gewerbeschule, Sozialpflegeschule. Ich könnte das jetzt beliebig fortsetzen. Es fällt vielen jungen Menschen angesichts dieser Begriffsvielfalt schwer, sich bei der Vielzahl der verschiedenen Angebote zur Qualifizierung im bisherigen Übergangssystem zurechtzufinden. Erschwerend kommt hinzu, dass viele dieser jungen Menschen oft zu lange im System verweilen. Es ist nicht per se gut, nur lange in einem System zu verweilen. In der Vergangenheit führte das leider viel zu häufig zu Frustration und Demotivation, ohne dass sich die Chancen auf eine passende Ausbildung für einen guten Beruf tatsächlich erhöht hätten. Gleichzeitig wird seitens der Wirtschaft immer wieder die fehlende Ausbildungsreife einiger junger Menschen moniert.
Wir brauchen deswegen eine bessere Orientierung und mehr Transparenz im System, verbunden mit nahtlosen Übergängen von der Schule in den Beruf. Und deswegen schaffen wir für alle Jugendlichen neue Perspektiven für eine gute, für eine passge
naue Berufsausbildung, denn - ich glaube, darüber sind wir uns zumindest mehrheitlich einig in diesem Haus - eine gute, passgenaue Berufsausbildung ist wesentlich für eine stabile berufliche Integration und damit auch die beste Grundlage für gesellschaftliche Teilhabe. Mit diesem Gesetzentwurf gehen wir da einen großen Schritt nach vorne, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Ich glaube, es ist deutlich geworden, was wir wollen, denn nach wie vor gilt: Jeder junge Mensch im Saarland muss die Chance erhalten, einen Schulabschluss und eine Berufsausbildung zu erreichen, auch wenn das an den allgemeinbildenden Schulen womöglich im ersten Anlauf nicht geklappt hat.
Ich neige nicht unbedingt dazu, viele Zitate von berühmten Männern oder Frauen zu verwenden. An dieser Stelle, finde ich, können wir es aber in Deutschland insgesamt doch einmal mit einem Zitat versuchen. Thomas Edison hat gesagt, unsere größte Schwäche liege im Aufgeben. Der sicherste Weg zum Erfolg sei immer, es noch einmal zu versuchen. - Ich glaube, das ist eine Tradition, die wir hier implementieren müssen, nämlich es noch einmal zu versuchen, zweite Chancen zu gewähren. Mit BQool@School schaffen wir eben genau diese Voraussetzung, senden wir die Botschaft, dass es sich lohnt, es noch einmal zu versuchen, dranzubleiben und nicht aufzugeben.
Wir schaffen damit ein System, das auch nicht-lineare Bildungsbiografien wertschätzt, wir schaffen ein System, das junge Menschen dazu befähigt, richtige Entscheidungen zu treffen, und wir schaffen ein System, das Bildungsgerechtigkeit weiterfördert, indem es unterschiedliche Ausgangsvoraussetzungen ausgleicht, Leistungen würdigt und sozialen Aufstieg ermöglicht.
Ich hätte es von mir aus nicht erwähnt, aber da es von anderer Seite schon mehrfach gesagt worden ist: Ja, ich bin stolz darauf, dass es uns gelungen ist, seit 2012 insbesondere beim Thema Bildungsgerechtigkeit in diesem Land von Platz 15 auf Platz 4 aufgestiegen zu sein. Wir haben jetzt noch drei Länder vor uns. Ich glaube, mit diesem Gesetzentwurf, den wir an dieser Stelle einbringen, werden wir an einer noch vorhandenen Schwachstelle weiter nach vorne kommen können, und wir können durchaus selbstbewusst sagen, dass es eigentlich keinen vernünftigen Grund gibt, warum wir nicht Sachsen, Thüringen und Bayern auch noch schlagen sollten. Im Übrigen weise ich darauf hin, in der Orthografie haben wir die Bayern schon längst überholt. Ich will, dass wir mit unserem Bildungssystem wirklich in die
Spitzengruppe, ganz nach vorne kommen. Das ist uns in den letzten Jahren hervorragend gelungen, und mit diesem Gesetzentwurf gehen wir noch einen erheblichen Schritt weiter, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Der vorliegende Reformansatz ist ein wirklich grundlegender Reformansatz. Er ist notwendig, um das seit Jahrzehnten bestehende System im Übergangsbereich an die veränderten Bedingungen der Lebens- und Berufswelt anzupassen. Wir wollen dazu die allgemeinbildende und berufliche Bildung besser miteinander verbinden und sie auf veränderte flexiblere Bildungsbiografien ausrichten. Die duale Ausbildung ist in diesem Kontext der Garant dafür, dass unser Fachkräftenachwuchs gut ausgebildet in die Berufswelt einsteigen kann. Sie eröffnet gerade für viele sozial benachteiligte Jugendliche echte Teilhabechancen.
Ich muss schon - die Wirtschaftsministerin wird das ganz ähnlich sehen - mit Sorge betrachten, dass wir zurzeit nicht genug duale Ausbildungsverträge in diesem Land haben, denn das ist nicht nur für unsere Wirtschaft, sondern auch für die jungen Menschen schlecht. Deswegen ist es wichtig, dass wir dafür Sorge tragen, dass künftig mehr junge Menschen die Möglichkeit bekommen, auch tatsächlich in eine gute duale Ausbildung einzusteigen. Alleine das ist der Schweiß der Edlen wert an dieser Stelle.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, klar ist, ein gerechteres Bildungssystem macht Aufstieg durch Bildung erst möglich. Wir müssen immer wieder neue Chancen eröffnen und wir dürfen dabei niemanden zurücklassen. Die Kernpunkte der Reform sind bereits beschrieben worden.
Was machen wir besser? Wir sorgen dafür, dass die Schulformen des beruflichen Schulsystems künftig attraktiver werden, dass sie effektiver werden und vor allem, dass sie transparenter gestaltet werden. Sie werden stärker auf den Übergang in eine duale Ausbildung ausgerichtet und wir straffen damit auch das gesamte System. Wir machen es nicht nur transparenter, sondern verringern eben auch Warteschleifen bis zum Eintritt in die Berufsausbildung deutlich, und zwar mit den beschriebenen Reformansätzen - ich nenne jetzt nur noch die großen Überschriften -: Wir machen aus drei eins, die bisherigen ausbildungsvorbereitenden Bildungsgänge an der Berufsschule werden zu einer einheitlichen Ausbildungsvorbereitung zusammengefasst. Durch drei zusätzliche zweiwöchige Orientierungspraktika
schaffen wir noch mehr Nähe zur Praxis in den jeweiligen Betrieben und wir sorgen dafür, dass der Hauptschulabschluss in unserem Land auch wirklich ein Hauptschulabschluss ist.
Wir wollen damit Bildungsschleifen abbauen und das ist auch ein entscheidender Grund gegen eine zweijährige Ausbildungsvorbereitung, denn es bringt einfach nichts, nur die Zeiten zu verlängern. Was wir tun müssen, das tun wir infolge dieses Gesetzentwurfes. Die übrigen rechtlichen Rahmenbedingungen haben wir schon geschaffen, wir sind auch dabei, die schulorganisatorischen Maßnahmen zu schaffen. Wir setzen bewusst auf ein Lernangebot, das auf den Bildungsstand des jeweiligen Schülers oder der jeweiligen Schülerin abgestimmt ist. Der lernbegleitende Unterricht fördert die Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrem individuellen Kenntnis- und Kompetenzstand und Lernfortschritt.
Vor diesem Hintergrund ist es auch mathematisch relativ klar: Wenn es uns gelingt, was wir uns alle gemeinsam erhoffen, dass wir Bildungs- und Warteschleifen abbauen, dann kann es an dieser Stelle das wird den Finanzminister freuen - gar nicht dazu kommen, dass wir dafür mehr Ressourcen brauchen. Im Gegenteil, wir können die Ressourcen, die wir haben, viel zielgerichteter einsetzen, wir können dafür sorgen, dass die individuelle Förderung damit gestärkt wird. Das ist ja völlig klar, wenn jemand zwei oder drei Jahre in einer Ausbildungsvorbereitung ist, braucht er mehr Ressourcen, als wenn er ein Jahr in der Ausbildungsvorbereitung ist. Insofern ist das auch mathematisch eindeutig, wenn - wovon wir alle ausgehen - unser Gesetzentwurf auch den nötigen Erfolg haben wird.
Ich freue mich sehr, dass es gelungen ist, in einer sehr intensiven Vorbereitung diesen Gesetzentwurf zumindest einmal zu einer übergroßen Zustimmung hier im Haus zu bringen. Angesichts der Tatsache, dass diejenigen, die ihn ablehnen, sich darauf beschränken, schlechte Laune zu verbreiten, wird in der Öffentlichkeit deutlich werden, dass das wirklich ein lohnenswerter Gesetzentwurf zu sein scheint.
Wir wollen, dass jede junge Frau und jeder junge Mann im Saarland die Chance hat, einen Schulabschluss und eine gute Berufsausbildung zu erreichen. Mit BQool@School schaffen wir neue Aufstiegschancen und leisten einen wichtigen Beitrag für die Zukunftsfestigkeit unseres Landes. Ich möchte an dieser Stelle den zuständigen Kolleginnen und Kollegen in meinem Haus für die hervorragende Arbeit ein sehr herzliches Dankeschön sagen, ich möchte mich aber auch sehr herzlich bei all denjenigen bedanken, die in einer langen Vorfeldarbeit und
in vielen Gesprächen - ich glaube, schon seit zwei, drei Jahren, lieber Bernd Wegner - daran gearbeitet haben, hier einen ausgereiften und zukunftsorientierten Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen. Ich bedanke mich auch sehr bei den Anhörungsberechtigten für wichtige Anregungen, die uns im Rahmen des laufenden parlamentarischen Verfahrens auch schon in der Praxis weitergeholfen haben.
Ich möchte noch einen kleinen, kurzen Ausblick wagen. Im Mittelpunkt einer modernen Bildungspolitik stehen - das haben wir eben festgestellt, gerade bei diesem Gesetzentwurf - die Schülerinnen und Schüler. Schule muss ein Ort der Befähigung sein. Persönlichkeitsentwicklung, Talentförderung, Kompetenzförderung durch Individualisierung. Das ist für mich der Schlüssel zu einer positiven Gestaltung der individuellen Bildungsbiografie. Wir nehmen dabei alle Schulformen in den Blick, auch die allgemeinbildenden Schulen, denn sie vermitteln eine erweiterte und vertiefte allgemeine Bildung, die zugleich auch Grundlage einer Berufsausbildung oder weiterführender berufsbezogener oder studienbezogener Bildungsgänge ist.
Ich glaube nicht, dass wir als Staat, als Bildungsbürokratie, als Parlament jungen Menschen ihre Berufswege vorschreiben können. Aber wir müssen dafür sorgen, dass sie aus ihrer eigenen Persönlichkeit heraus entwickeln, was ihre Lebensziele sind und wie sie ihr Leben möglichst eigenständig in die Hand nehmen. Von daher ist es wichtig, das Bildungssystem so zu verstehen, dass aus den Praxiserkenntnissen die Schülerinnen und Schüler selbst die richtigen Schlüsse ziehen können, gerade auch mit Blick auf ihre eigene Berufsorientierung, mit Blick auf den Übergang von weiterführender Schule zum Beruf.
Ich will es in dem Zusammenhang anschneiden, wir sind ja auch in entsprechender Vorbereitung: Wir müssen uns jetzt auch die vergangenen Jahre an der Gemeinschaftsschule noch einmal genauer anschauen. Wir haben den ersten großen Durchgang der ersten Schülergeneration quasi durch die Gemeinschaftsschule jetzt im Blick. Wir müssen auch da sehen, dass es Schülerinnen und Schüler gibt, die von praktischen Lernsituationen, also von berufsorientierten Angeboten stärker profitieren als von traditionellen Lernsituationen. Oft sind es Schülerinnen und Schüler, die nicht kognitiv, sondern eher praktisch orientiert sind, die von der Wiederholung einer Klassenstufe betroffen sind. Der Druck, der bei Schülerinnen und Schülern durch die Wiederholung einer Klassenstufe entsteht, führt gerade an Gemeinschaftsschulen häufig zu Schulverweigerung beziehungsweise zu Schulabstinenz und belastet
damit die Lehrkräfte wie auch die betroffenen Schülerinnen und Schüler der aufnehmenden Klasse oft massiv.
Es ist zu Recht gesagt worden, unsere beruflichen Schulen sorgen dafür, dass unser Bildungssystem eine sehr, sehr hohe Durchlässigkeit besitzt. Es gibt aber eine Schulform - und das ist eigentlich erstaunlich -, bei der wir an der Durchlässigkeit noch arbeiten müssen, das ist ausgerechnet die Gemeinschaftsschule. Ich glaube, es ist wichtig - und da haben wir ja auch in entsprechenden Vorarbeiten schon eine ganze Menge auf den Weg gebracht -, dass wir für eine bessere Durchlässigkeit an der Gemeinschaftsschule sorgen. Wir sollten uns in diesem Zusammenhang viele Fragen stellen. Ich bin nicht sicher, ob es zielführend ist, dass wir an unseren Gemeinschaftsschulen weiterhin Warteschleifen haben. Wir müssen auch dort Warteschleifen verringern und jungen Menschen die Perspektive eines Schulabschlusses beziehungsweise einer Berufsausbildung eröffnen, anstatt sie durch Wiederholung von diesem Ziel weiter zu entfernen. Diese und viele weitere Fragen werden wir im Rahmen der Novellierung der Gemeinschaftsschulverordnung, die derzeit erarbeitet wird, zu stellen haben.
Am heutigen Tage gilt, liebe Kolleginnen und Kollegen: Für Jugendliche, die sich ein Jahr vor Erfüllung der allgemeinen Vollzeitschulpflicht befinden, ist es immer sinnvoller, sie durch Berufsorientierung zu stärken. Die individuelle Förderung in passgenauen Lernarrangements wird auch in diesem Fall die Grundlagen dafür legen können, im späteren Berufsleben erfolgreich zu sein.
Dafür arbeiten wir, dafür haben wir BQool@School auf den Weg gebracht, und wir werden, wie schon gesagt, auch an anderen Schulformen Verbesserungen vornehmen müssen, durch die Kinder und Jugendliche individueller und passgenauer auf ihre Zukunft vorbereitet werden. Ich freue mich, dass es bisher in der Debatte eine so große Zustimmung gegeben hat. Ich bitte um Zustimmung auch jetzt bei der abschließenden Zweiten Lesung und der Abstimmung zu diesem Gesetzentwurf und danke herzlich für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nein, den Wunsch erfülle ich Ihnen nicht, ich werde nicht zur Polizei sprechen, ich hoffe, der Innenminister auch nicht zur Bildung. Zumindest hat er mir das vorher versprochen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dass ich gut gelaunt bin, habe ich, glaube ich, schon in der Debatte zur Ausbildungsvorbereitung unter Beweis gestellt. Ein bisschen irritiert bin ich darüber, dass offenkundig noch nicht allen im Saal bekannt ist, dass ich
auch streitbar bin. Für die meisten dürfte dies allerdings keine neue Erkenntnis sein. Umso mehr habe ich mich darüber gewundert, in welch großer Bandbreite die Diskussion der letzten Wochen und Monate - das ist ja in der Tat keine punktuelle Diskussion gewesen - kommentiert worden ist. Da war von „Regierungskrise“ die Rede, von einem „Riesentheater“, auch heute wieder. Am Schluss war es dann doch nur ein kleineres „Scharmützel“. Ich finde, die Begriffe taugen alle relativ wenig.
Es war mir ehrlich gesagt eben auch zu viel von Betttüchern und Lebenspartnerschaften die Rede. Nein, ich glaube nach wie vor nicht, dass eine Koalition mit einer Ehe oder einem Seitensprung zu vergleichen ist.
Lieber Alex, ich hoffe, dass es bei der Versöhnung zwischen uns beiden nicht zum Äußersten kommt ‑ ‑
Ich bin aber relativ sicher, dass uns das erspart bleiben wird.
Aber zum Ernst der Sache, liebe Kolleginnen und Kollegen. Streit, Meinungsstreit in der Sache gehört zu einer demokratischen Gesellschaft wesentlich mit dazu. Und ja, die Unterschiede in einer Koalition und auch die Unterschiede zwischen Ressortinteressen sind nun einmal vorhanden, das ist völlig normal. Eines bleibt: Wir als Landesregierung haben gemeinsam mit den uns tragenden Fraktionen die Aufgabe, dieses Land voranzubringen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das tun wir, sehr erfolgreich und sehr konsequent.
Da der Innenminister mich gebeten hat - und ich höre ja fast immer auf ihn -, es kurz zu machen, will ich nur noch einmal die Fakten nennen. Wir haben nach dieser Diskussion, die notwendig war, in unserem Schulsystem für die Unterrichtsversorgung 152 Vollzeitlehrkräfte mehr zur Verfügung, als die ursprüngliche Planung vorgesehen hat. Das macht sich im Übrigen jetzt in den ersten Wochen des Unterrichts des Schuljahres bemerkbar. Wir haben zum 01. August dieses Jahres diese 152 Vollzeitlehrkräfte mehr zur Verfügung, um das Wesentliche zu tun, wofür unsere Schulen da sind, nämlich guten Unterricht zu erteilen.
Wir werden auch in den nächsten Monaten und Jahren in diesem Land über die Ressourcenfrage zu diskutieren haben, wahrscheinlich demnächst auch im Rahmen der Klausurtagung der saarländischen Landesregierung. Das gehört eben zum Alltag einer
Landesregierung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich finde es ist doch ein deutliches Zeichen. 152 Lehrerinnen und Lehrer mehr zur Verfügung zu haben, als das ursprünglich geplant war, dafür lohnt es sich, auch einmal öffentlich zu diskutieren. Dafür lohnt es sich auch, in vielen Sitzungen miteinander Zeit zu verbringen und daran zu arbeiten, dass uns das gelingt. Ich möchte an dieser Stelle allen Beteiligten, die das mit auf den Weg gebracht haben, die das ermöglicht haben, ein ganz, ganz herzliches Dankeschön sagen.
Der zweite Punkt, den ich ansprechen möchte, betrifft den Antrag der LINKEN. Ich finde das ein bisschen lustig. Es ist ja nicht zum ersten Mal, dass Sie das anführen. Sie wollen ein Sonderprogramm „Schulen stärken“, das kann man auch anders nennen. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass wir im Februar, und zwar nicht im Februar 2019, sondern im Februar 2018 bereits ein Projekt gestartet haben. Ich gebe zu, es heißt nicht „Schulen stärken“, es heißt „Schulen stark machen“. Den Unterschied mag man mir jetzt erklären. „Stärken“ ist vielleicht das bessere Deutsch, darüber können wir uns gerne unterhalten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will an dieser Stelle noch mal darauf hinweisen, was wir tatsächlich tun. Mit dem Start dieses Projektes im Februar des letzten Jahres haben 18 Schulen in schwieriger Lage mit besonderen Herausforderungen die Möglichkeit bekommen, über erhebliche zusätzliche Ressourcen zu verfügen. Jetzt kann man sagen, 18 von 300 Schulen ist zu wenig, aber es sind 18 ganz besondere Schulen. Wir haben uns auch darauf verständigt, dass das in den nächsten Jahren natürlich weitergehen muss.
Ich will mal sagen, was wir an diesen Schulen machen. Diese Schulen bekommen zusätzliche Ressourcen, sie bekommen die Möglichkeit in Form von Systemzeit, sich ihren besonderen Herausforderungen zu stellen, sie bekommen zusätzliche Lehrerwochenstunden, sie können ein effektiveres Organisationsteam aufbauen, sie können uns dabei helfen, künftig eine sozial indizierte Ressourcenzuweisung zu machen, die bedarfsgerecht und standortspezifisch ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist nicht trivial, so etwas zu entwickeln. Bisher gibt es noch kein einziges Bundesland, in dem es wirklich so effektiv organisiert wäre, dass wir einfach nur sagen könnten, wir nehmen es als Blaupause. Nein, das ist echte Kärrnerarbeit. Ich bin der Koalition, dem saarländischen Landtag und der gesamten
Landesregierung sehr dankbar, dass es uns gelingt, diese multiprofessionellen Teams aufzubauen. Wir können uns gerne über den Begriff streiten, ich finde ihn auch nicht besonders sexy oder überzeugend.
Was dahinter steckt, ist das Folgende: Wir haben allein in der Zeit von 2018 bis 2020 rund 1,7 Millionen Euro zur Verfügung, um dieses Projekt nach vorne zu bringen. Wir haben darüber hinaus auch die Möglichkeit geschaffen, an anderer Stelle zusätzliche Mittel - Stichwort Schulsozialarbeit - auf den Weg zu bringen. Ja, liebe Kollegin Spaniol, die Forderung ist richtig. Wir brauchen an all unseren Schulen schulische Sozialarbeit. Ganz ehrlich gesagt, soweit sind wir davon nicht mehr weg. Ich stimme Ihnen aber zu, es wird für die Zukunft eine wichtige Herausforderung sein.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will noch einmal etwas sagen, weil es so leicht kleingeredet wird: Es hat schon einen Grund, warum wir von dem viel zitierten Platz 15 mittlerweile auf Platz 4 nach vorne gekommen sind. Es hat den wesentlichen Grund, dass wir die Bildungspolitik zum wirklichen Kernbereich dieser Landesregierung gemacht haben. Ich verweise einfach noch einmal auf die nackten Haushaltszahlen. Der Jahreshaushalt 2012 war der, den ich von meinem Amtsvorgänger übernommen habe. Einzelplan 06 hatte damals, bereinigt um Ressortzuschnitt - nicht, dass es heißt, mein Vorgänger hat ja auch nur Bildung und keine Kultur als Ressortzuständigkeit gehabt -, 627.170.200 Euro. Der Haushalt für das Jahr 2019 umfasst im Einzelplan 06 1.058.709.400 Euro. Der Finanzminister erblasst in dieser Stelle immer, das mag sein. Der Kollege Funk hat es eben angesprochen - dieser Einzelplan wird auch im nächsten Jahr wieder um 50 Millionen Euro steigen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich weiß sehr wohl, dass es eine enorme Kraftanstrengung des gesamten Kabinetts gewesen ist, das auf den Weg zu bringen. Ich bin auf der anderen Seite aber auch felsenfest davon überzeugt. Eine der wichtigsten Zukunftsinvestitionen, die wir in diesem Land gewährleisten können und die wir in diesem Land gewährleisten müssen, um dieses Land zukunftsfähig zu machen, ist die Investition in Bildung, in das Wichtigste, was wir haben, in die wichtigste Ressource, die wir in diesem Land haben. Das sind die Köpfe unserer Kinder, das ist das, was unsere Kinder und Jugendlichen uns für die Zukunft mit auf den Weg geben können, nämlich diese Gesellschaft zu gestalten. Ich glaube, das ist ein wahrer Beweis dafür, dass es sich lohnt, in dieser Koalition zu streiten, wenn es nötig ist, und anschließend gemeinsam voranzugehen. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich ja meistens, hier stehen zu dürfen, aber heute hier stehen zu dürfen ist ein ganz besonderer Moment der Freude. Eigentlich hätte dieser Tagesordnungspunkt nicht die halbe Redezeit verdient - ich habe Verständnis dafür -, sondern mindestens die doppelte oder dreifache Redezeit, weil das, was wir heute hier in Zweiter Lesung verabschieden, wirklich ein enormer und riesiger Schritt nach vorne ist, liebe Kolleginnen und Kollegen. Darüber wird man sich am Anfang einer Rede sicher einmal freuen dürfen.
Es ist allerdings ein bisschen Mode geworden in unserem Land, in dem es den meisten Menschen ja ganz gut geht, dass immer, wenn man etwas Gutes tut, über das geredet wird, was man noch alles Gutes tun könnte - was sicherlich auch wahr ist -, und dann vielleicht sogar unterschlagen wird, was man an den anderen Stellen besonders Gutes getan hat.
Deswegen will ich noch einmal ausdrücklich unterstützen, was gesagt wurde. Wir investieren in weitere Qualitätsverbesserungen, wir haben detaillierte Handlungsfelder mit dem Bund vereinbart, wir verbessern den Fachkraft-Kind-Schlüssel vor allem in den Einrichtungen, die es besonders nötig haben. Was sollte man denn anderes tun, als die zu unterstützen, die es besonders nötig haben, liebe Kolleginnen und Kollegen? - Da darf man ruhig klatschen.
Wir stärken die Kita-Leitungen - ein ganz wesentlicher Punkt. Eine gute Kita funktioniert dann besser, wenn die Kita-Leitung auch Zeit hat. Unsere KitaLeitungen bekommen mehr Zeit, um ihrer Leitungsfunktion nachzukommen. Auch das ist ein ganz wesentlicher Schritt, eine riesige Qualitätsverbesserung, die wir mit diesem Gesetz auf den Weg bringen. Wir sichern Fachkräfte, wir gewinnen auch neue Fachkräfte und geben auch denen die Chance, die es bisher unattraktiv gefunden haben, Erzieher oder Erzieherin zu werden, indem wir endlich beginnen, aus dem Skandal auszusteigen. Ich finde, das ist ein wichtiger Punkt, den wir an dieser Stelle auch noch einmal nennen müssen. Es ist nämlich ein Skandal, dass Erzieherinnen und Erzieher zu der Berufsgruppe gehören, die quasi für ihre Ausbildung
auch noch Geld mitbringen muss. Wir steigen da jetzt ein. Da kann man beklagen, dass wir nicht alles sofort abschaffen. Aber ich finde, man muss an dieser Stelle das Positive sehen. Wir steigen ein in eine ordentliche Ausbildungsvergütung von Erzieherinnen und Erziehern,
das muss in den nächsten Jahren weitergehen, eine riesige Qualitätsverbesserung.
Die anderen Aspekte sind genannt worden. Ich will darauf verweisen, dass wir im Ministerium schon längst dabei sind, eine weitere Novellierung, eine große Novelle des SKBBG vorzulegen. Ich hoffe, dass wir im Herbst so weit sind, all die anderen Punkte, die uns in den letzten Monaten beschäftigt haben, nach vorne zu bringen. Uns war vor allem wichtig, dafür zu sorgen, dass zum 01. August die Elternbeiträge gesenkt werden können. Ich komme gleich noch einmal darauf zurück. Ich will auch nicht weiter umreißen, was wir sonst noch vorhaben, denn das werden wir ja hier im Landtag diskutieren.
Zum Dreiklang gehört noch ein Zweites dazu, die Qualitätsverbesserung habe ich bereits genannt. Auch der Ausbau eines bedarfsgerechten Platzangebotes gehört dazu. Ich will Sie darüber informieren, weil wir gestern im Ministerrat einen großen Schritt nach vorne gegangen sind. Der Ministerrat hat gestern die von meinem Haus vorgelegten neuen Landesrichtlinien zur Förderung von Investitionskosten von Kita-Baumaßnahmen zur Kenntnis genommen und die externe Anhörung freigegeben. Wir werden zusätzliche Plätze effektiver schaffen lassen können, wir werden die unterschiedliche Förderung von Krippen und Kindergartenplätzen anpassen. Es wird jetzt alles auf 40 Prozent der förderfähigen Kosten angehoben. Wir werden auf Förderhöchstgrenzen verzichten und dafür sorgen, dass künftig auch Mieten und Pachten ermöglicht werden. Neben den Qualitätsverbesserungen ist der zweite wichtige Punkt, dass wir ein bedarfsgerechtes Platzangebot haben. Es hilft uns nichts, die am besten ausgestatteten Kitas für wenige zu haben, wir brauchen gute Kitas für alle. Auch an dieser Stelle werden wir einen erheblichen Schritt nach vorne gehen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ich will kurz auf den Antrag der LINKEN eingehen, bevor ich zum eigentlichen Kern komme. Normalerweise sollte man immer mit dem Stärksten anfangen, ich habe mir das heute aber für den Schluss aufgehoben, denn ich glaube, manchmal ist es ganz
gut, mit dem Schönsten zu enden. Trotzdem ein herzliches Dankeschön an die Fraktion DIE LINKE. Ich will erläuternd darauf hinweisen, dass die Landesregierung das bereits getan hat, anders, als das offenkundig in der Anhörung gesagt worden ist. Deshalb will ich es mit Erlaubnis der Präsidentin deutlich zitieren. Es geht um den 19.10.2018, die Sitzung des Bundesrates, um den ersten Durchgang des Gute-KiTa-Gesetzes: „Der Bundesrat stellt fest, dass die Qualitätsentwicklung von und Teilhabe an Kindertagesbetreuung (…) als Daueraufgabe angelegt sind.“ Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, dass sich der Bund dauerhaft an den Folgekosten des Gesetzes beteiligt und auch nach 2023 dauerhaft Mittel zur Verfügung stellt. - Es geht weiter, Bundesrat am 14. Dezember, zweiter Durchgang. Hier gibt es mit Stimmen des Saarlandes folgende Entschließung, aus der ich zitiere: „Allerdings bleibt das Gesetz hinter den Erwartungen an eine dauerhafte finanzielle Sicherheit der Beteiligung des Bundes an diesen Kosten zurück.“ - Es endet: „Um die zügige Umsetzung des Gesetzes zur Verbesserung der Situation in den Kindertageseinrichtungen im Interesse der betroffenen Eltern und Kinder zu ermöglichen, hat der Bundesrat den Vermittlungsausschuss nicht angerufen. Gleichzeitig fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die Bundesbeteiligung spätestens in Zusammenhang mit der Evaluation im Jahr 2020 zu verstetigen, um die dauerhafte Erreichung der mit dem Gesetz verfolgten Ziele nicht zu gefährden.“ - Wir gehören nicht zu denjenigen, die sagen, nur weil wir noch nicht alles erreicht haben, nehmen wir das Große, was wir bereits erreicht haben, nicht. Ich glaube, es ist richtig und gut, an dieser Stelle eine Rückenstärkung des Landesparlamentes zu bekommen. Sie können sich sicher sein, die Landesregierung wird einfordern, dass der Bund in eine dauerhafte Finanzierung reingeht. Alles andere wäre den Menschen in die Tasche gelogen. Ich glaube, das wird sich in der gegenwärtigen Situation niemand leisten können, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Jetzt habe ich noch einen Moment Zeit, zum Wichtigsten zu kommen, nämlich zu dem großen, wirklich historischen Schritt, den wir hier gehen. Diese Gesetzesnovelle sieht eine erhebliche Entlastung der Eltern vor. Es sind Regelungen, die insbesondere den jungen Familien zugutekommen, diese entlasten und insgesamt für mehr soziale Gerechtigkeit in diesem Land sorgen.
Ich will noch zwei Stichworte zur eigentlichen Gebührensenkung hinzufügen. Ich will in diesem Zusammenhang das Stichwort der Geschwisterkind
Regelung nennen, wo wir endlich eine faire Regelung haben, und keine wie bisher, nach der die anderen Eltern die Geschwisterkind-Ermäßigung für die Eltern, die Geschwisterkinder in den Kitas hatten, mit bezahlt haben, indem sie mehr bezahlt haben. Diesem Spuk wird ein Ende bereitet. Wir werden die Geschwisterkinder-Beiträge aus öffentlichen Mitteln entlasten. Ich finde, das ist ein ganz wichtiger Punkt, der in der öffentlichen Debatte viel zu kurz gekommen ist.
Wir geben mit diesem Gesetz außerdem Stabilität und Sicherheit. Wir legen mit diesem Gesetz fest, dass die Beiträge für das ganze Kindergartenjahr stabil sind, damit Eltern sich zu Beginn des Kindergartenjahres darauf einstellen können, was sie wirklich zu zahlen haben - und das wird erheblich weniger sein. Ich will noch einmal sagen, warum wir dort investieren. Es gibt kein Bundesland, in dem die Belastung durch Kita-Beiträge so hoch ist wie im Saarland - aber das wird sich ja jetzt ändern. Durchschnittlich 7,2 Prozent des Nettoeinkommens müssen Familien bei uns für Kita- und Krippen-Beiträge bezahlen. Das sorgt in der Tat dafür, dass - obwohl wir ohnehin eine sehr niedrige Frauenerwerbsquote haben - eine Erhöhung der Frauenerwerbsquote weiterhin erschwert wird. Ich glaube, alleine schon deswegen ist das dringend notwendig, richtig und wichtig, damit wir diesen Standort für junge Familien attraktiver machen. Ich glaube, das ist ein ganz zentraler Punkt dieses Gesetzentwurfes.
Ich freue mich, dass die ersten Stadt- und Gemeinderäte schon Beschlüsse gefasst haben. Meine eigene Heimatstadt, die Landeshauptstadt, hat gestern einen wegweisenden Beschluss gefasst. Ich will nun, weil wir es zum ersten Mal konkret tun können, vortragen, was das bedeutet: Eine Familie mit einem Kind, das jetzt in die Krippe kommt, und einem Kind, das jetzt in den Kindergarten kommt, wird im ersten Jahr in der Kita um 420 Euro pro Jahr und in der Krippe um 792 Euro pro Jahr entlastet. Darüber hinaus bekommt diese Familie die Geschwisterkind-Regelung für das zweite Kind. Das macht eine zusätzliche Entlastung von 906 Euro im Jahr. Das ist alleine im ersten Jahr, in dem wir nur die erste Senkung haben, eine Entlastung dieser Familie um 2.118 Euro. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, das ist ein ganz wichtiger Punkt!
Das Ganze setzen wir fort. Im zweiten Jahr werden es zusätzlich über 4.000 Euro Entlastung sein, im
dritten Jahr über 6.000 Euro Entlastung. Diese Familie, die jetzt ihr zweites Kind in die Krippe und ihr erstes Kind in den Kindergarten schickt, wird in den nächsten drei Jahren um fast 13.000 Euro entlastet. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist wahrlich ein Grund zu feiern! - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung betrifft die Änderung von Bestimmungen des Schulordnungsgesetzes und des Schulpflichtgesetzes. Diese Änderung ist die Grundlage, um die Schulformen des sogenannten Übergangssystems Schule-Beruf neu zu gestalten. Aus dem bisherigen Übergangssystem wird nun Berufsqualifikation BQ. Mit BQ setzen wir das im Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode 2017 bis 2022 definierte Ziel der Landesregierung um, die Übergänge im Bildungssystem von den Kindertageseinrichtungen bis zum Hochschul- beziehungsweise berufsqualifizierenden Abschluss weiter zu verbessern.
Wir schaffen mit BQ ein Angebot, das den jungen Menschen in dieser wichtigen Phase zwischen Schule und Beruf bestmögliche Orientierung gibt. BQ soll Lust auf eine gute berufliche Zukunft machen. BQ steht auch für eine gewisse Gelassenheit, ist auch ein Hinweis darauf, im schulischen Bereich durchaus cool zu bleiben. Deshalb haben wir das nun „BQool@School“ genannt.
Wir setzen dabei auf ein Lernangebot, das auf den jeweiligen Bildungsstand abgestimmt ist, auf verstärkte individuelle Förderung und Lernbegleitung abzielt und bereits in dieser Phase der berufsvorbereitenden Qualifizierung die praktischen Angebote erheblich ausweitet. Das gesamte System wird gestrafft und damit transparenter. So vermeiden wir Verzögerungen bis zum Eintritt in die Berufsausbildung. Und wir vermeiden, dass Jugendliche in Ersatzmaßnahmen, die nicht zu einem Abschluss führen, hineingedrängt werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nicht jede Bildungsbiografie und nicht jede Schullaufbahn verlaufen schnurgerade. Brüche und Umwege gehören auch zu unserem Leben, auch in der Schullaufbahn. Dennoch: Jede junge Frau und jeder junge Mann soll im Saarland die Chance haben, einen Schulabschluss und eine Berufsausbildung zu erreichen. Mit diesem Gesetzentwurf gehen wir diesbezüglich einen
großen Schritt voran, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ich danke der Kollegin Eder-Hippler, die mich darauf hinweist, dass manchmal zur Vorstellung auch ein gerade sitzender Schlips gehört. Vielen Dank, liebe Elke.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie ist die Ausgangslage? BVJ, BGJ, BGS, BFS, Handelsschule, Gewerbeschule, Sozialpflegeschule - ich könnte diese Aufzählung noch weiter ergänzen. Es besteht derzeit eine große Unübersichtlichkeit. Der Übergangsbereich der beruflichen Schulen besteht derzeit zum einen aus dem einjährigen Berufsvorbereitungsjahr BVJ, dem einjährigen Berufsgrundbildungsjahr BGJ und der einjährigen Berufsgrundschule BGS, zum anderen aus den zweijährigen Berufsfachschulen BFS, mit Handelsschule, Gewerbeschule und Sozialpflegeschule. Darüber hinaus sind in den letzten 30 Jahren, basierend auf diesen Schulformen, durch Schulversuche auch die verschiedensten Variationen dieser Schulformen im beruflichen Schulsystem installiert worden, um diese Schulformen an die Veränderungen der Arbeits- und Lebenswelt anzupassen. So gibt es das dualisierte Berufsgrundbildungsjahr, das Berufsvorbereitungsjahr als Produktionsschule oder im Berufsfachschulbereich die dualisierte Gewerbeschule.
Ich gehe mal davon aus, dass Sie, wenn ich Sie jetzt fragen würde, was ich Ihnen nun alles vorgestellt habe, und wenn Sie sich in den letzten Jahren nicht näher mit diesen Themen beschäftigt haben, nicht so genau darstellen könnten, welche Möglichkeiten wir bisher haben.
Berufsvorbereitungsjahr und Berufsgrundbildungsjahr beziehungsweise Berufsgrundschule bilden derzeit die ausbildungs- und berufsvorbereitenden Bildungsgänge, die an der Berufsschule neben dem Bildungsgang in der dualen Berufsausbildung geführt werden. Die Schülerinnen und Schüler, die die allgemeine Vollzeit-Schulpflicht erfüllt haben und nicht die Versetzung in die Klassenstufe 9 erreicht haben, müssen derzeit zunächst das einjährige Berufsvorbereitungsjahr durchlaufen. Erst danach können sie in das einjährige Berufsgrundbildungsjahr beziehungsweise die einjährige Berufsgrundschule eintreten, um dort den Hauptschulabschluss zu erwerben.
Parallel dazu treten viele Schülerinnen und Schüler mit dem Hauptschulabschluss in das einjährige Berufsgrundbildungsjahr beziehungsweise die einjährige Berufsgrundschule ein - um diese wiederum mit dem bereits vorher erworbenen Hauptschulabschluss zu verlassen. Sie können so jedoch ohne
weitere Prüfungen die Berechtigung erwerben, in die Handels-, Gewerbe- oder Sozialpflegeschule überzugehen. Dadurch besteht das Risiko, dass viele Schülerinnen und Schüler auch ungewollt durch Bildungsschleifen gehen beziehungsweise gehen müssen, ohne das eigentliche Ziel erreichen zu können. Das eigentliche Ziel aber ist - und diese Sicht eint uns alle in diesem Hause sicherlich -, gute Chancen am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu erhalten.
Gleichzeitig beklagen viele Unternehmen, Kammern und Verbände die fehlende Ausbildungsreife der Bewerberinnen und Bewerber. Daher gehen viele Schülerinnen und Schüler andere Wege, auch im beruflichen Schulsystem. Dies führt zum einen zu einer insgesamt hohen Verweildauer im System, zum anderen steigen viele ausbildungsinteressierte Jugendliche weder direkt noch indirekt in eine Berufsausbildung ein. Stattdessen absolvieren sie oft nach Erfüllung der Schulpflicht berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen oder teilqualifizierende Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit.
Die beruflichen Schulen tragen zwar bereits heute wesentlich zur Durchlässigkeit des Bildungssystems bei. Mit diesem Regierungsentwurf BQool@School werden wir aber den Übergang vom allgemeinbildenden in das berufliche Schulsystem sowie die Übergänge innerhalb des beruflichen Schulsystems weiter verbessern, Bildungsschleifen abbauen und vor allem auch, meine sehr verehrten Damen und Herren, größere Transparenz schaffen. Ich glaube, allein schon die größere Transparenz kann man als ein wesentliches Ziel ansehen.
Die Schulformen des beruflichen Schulsystems werden also durch die Neugestaltung des Übergangsbereichs attraktiver, effektiver und transparenter. Wir richten sie auch stärker auf den Übergang in eine duale Ausbildung aus. Die Attraktivität einer dualen Ausbildung wird dadurch mehr in den Vordergrund rücken. Auf der anderen Seite schafft das Übergangssystem für die Jugendlichen verlässlich gute Chancen für eine erfolgreiche berufliche Laufbahn.
Ich komme zu den Änderungen im Einzelnen. Künftig wird es nur noch zwei Einstiegspunkte in das Übergangssystem geben. Wir öffnen die Berufsfachschulen für alle Schülerinnen und Schüler mit Hauptschulabschluss und wir fassen drei ausbildungsvorbereitende Bildungsgänge zu einem zusammen, und zwar zu einem mit einem hohen Praxisanteil.
Zunächst zu diesem Bereich. Wir fassen die bisherigen ausbildungsvorbereitenden Bildungsgänge an der Berufsschule - das einjährige Berufsvorbereitungsjahr, das einjährige Berufsgrundbildungsjahr und die einjährige Berufsgrundschule - zu einer einheitlichen Ausbildungsvorbereitung zusammen. Zugang zur Ausbildungsvorbereitung haben künftig alle
Schülerinnen und Schüler, die die allgemeine Vollzeit-Schulpflicht erfüllt haben. Die Schülerinnen und Schüler sollen in der Ausbildungsvorbereitung einen Einblick in unterschiedliche Berufsfelder erhalten. Zur Erhöhung der Vermittlungschancen in eine duale Ausbildung umfasst die Ausbildungsvorbereitung zusätzlich zum fachpraktischen Unterricht in schuleigenen Werkstätten drei zweiwöchige Orientierungspraktika in entsprechenden Betrieben.
Dieses Praktikum wird vonseiten der Schule vorbereitet und begleitet. Hierdurch soll ein Klebeeffekt erreicht werden. Schülerinnen und Schüler schnuppern schon mal die Luft in einem Betrieb und sehen vielleicht deutlich stärker die Chancen einer dualen Ausbildung. Das ist ein zweites, sehr wesentliches Ziel. Wir müssen dafür sorgen, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass mehr Schülerinnen und Schüler bereit sind, in eine duale Ausbildung einzutreten. Das nützt den Schülerinnen und Schülern, das nützt aber auch insgesamt uns als Gesellschaft, weil die Wirtschaft enorm davon profitieren wird.
Darüber hinaus dient die einjährige Ausbildungsvorbereitung zur Erlangung des Abschlusses der Ausbildungsvorbereitung und der Berechtigungen des Hauptschulabschlusses.
Zum zweiten Punkt. Die zweijährigen Berufsfachschulen sollen künftig allen Schülerinnen und Schülern mit Hauptschulabschluss offenstehen. Der Hauptschulabschluss mit einem qualifizierten Notendurchschnitt von 3,0 entfällt als Zugangsvoraussetzung. Somit werden Bildungsschleifen abgebaut und mehr Schülerinnen und Schüler erhalten Zugang zum mittleren Bildungsabschluss. Auch in den Berufsfachschulen passen wir die Struktur den beschriebenen Anforderungen an. Die zweijährigen Berufsfachschulen gliedern sich künftig in zwei Fachstufen. Gleichzeitig wird die Fachstufe I der Berufsfachschule dualisiert, das heißt, auch hier wird der Bezug zur Praxis erhöht. Durch die Einführung eines Praktikums in anerkannten Ausbildungsbetrieben kommen Schülerinnen und Schüler mit diesen in Kontakt und können leichter, effektiver und effizienter in eine duale Ausbildung vermittelt werden. Auch hier wird das Praktikum vonseiten der Schule vorbereitet und begleitet. Damit diese Jugendlichen bei der Aufnahme einer Ausbildung am Ende der Fachstufe I die Schule nicht lediglich mit einem üblichen Abgangszeugnis verlassen, wird ein Stufenabschluss für die Fachstufe I eingeführt werden. Die zweijährige Berufsfachschule dient darüber hinaus zur Erlangung des Abschlusses der Berufsfachschule und der Berechtigungen des mittleren Bildungsabschlusses - ein Feld, auf dem wir noch eine ganze Menge vorhaben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, begleitet - und das ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass das gelingt - werden die Schülerinnen und Schüler in der Ausbildungsvorbereitung und in der neu strukturierten zweijährigen Berufsfachschule im Rahmen eines besonderen pädagogischen Konzepts: lernbegleitender Unterricht für die Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrem individuellen Kenntnisund Kompetenzstand sowie Lernfortschritt fördern. Es steht somit mehr Zeit für die individuelle Beratung und Förderung der Schülerinnen und Schüler zur Verfügung. Das kommt auch in den Stundentafeln, den kompetenzorientierten Lehrplänen und den Verordnungen zum Ausdruck. Individualisierung, wie wir sie im allgemeinbildenden Bereich in den letzten Jahren ohnehin schon nach vorne gebracht haben, wie sie in vielen Facetten auch im beruflichen Bereich der Fall ist, wird jetzt ergänzt durch Lernbegleitung. Das ist eine ganz wesentliche Voraussetzung, liebe Kolleginnen und Kollegen, für schulischen Erfolg und für Ausbildungserfolg.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich komme wieder zurück auf den vorliegenden Gesetzentwurf und möchte Ihnen die Notwendigkeit der Änderungen im Schulordnungs- und Schulpflichtgesetz kurz darstellen. Erstens: Zur Erreichung der genannten Ziele bedarf es der Zusammenfassung der bisherigen ausbildungsvorbereitenden Bildungsgänge an der Berufsschule zu einer einheitlichen Ausbildungsvorbereitung. Zweitens: Die Umstrukturierung der zweijährigen Berufsfachschulen ist bereits nach der derzeitigen Fassung des Schulordnungsgesetzes und des Schulpflichtgesetzes möglich, da die beiden Gesetze keine bestimmte Struktur der zweijährigen Berufsfachschulen vorgeben. Jedoch sind die Ausbildungsvorbereitung und die Umstrukturierung der zweijährigen Berufsfachschulen Bestandteile eines einheitlichen Konzepts. Beides erklärt sich daher nur in einer Gesamtbetrachtung des Übergangssystems. Drittens: Die Strukturierung der Ausbildungsvorbereitung und die Neustrukturierung der zweijährigen Berufsfachschulen erfolgt im Verordnungswege auf Grundlage des geänderten Schulordnungs- und Schulpflichtgesetzes.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich abschließend darauf hinweisen, dass das mit dem vorliegenden Gesetzentwurf verbundene Reformkonzept des Übergangssystems im externen Anhörverfahren durchweg sowohl von Elternvertretungen, Schülerinnen- und Schülervertretungen, Personalvertretungen, Lehrerinnen- und Lehrerverbänden als auch den zuständigen Kammern positiv aufgenommen wurde. Die beteiligten Interessenvertretungen sehen hierin insbesondere ein auf den jeweiligen Bildungsstand abgestimmtes Lernangebot mit individu
eller Förderung und Lernbegleitung, die stärkere Ausrichtung auf wie auch die Integration in das duale Ausbildungssystem, einen wichtigen Schritt zur Bildungs- und Chancengerechtigkeit sowie bessere Transparenz und Durchlässigkeit des Systems, um auch den zukünftigen Fachkräftebedarf zu decken.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf und um Überweisung an den zuständigen Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien und bedanke mich sehr herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute ist ein guter Tag für die Kinder in unserem Land. Damit
ist es auch ein guter Tag für dieses Land insgesamt, für die Väter und Mütter, für unsere Familien und für den Standort Saarland. Ich darf im saarländischen Landtag im Auftrag der Landesregierung den Gesetzentwurf zur Änderung des Saarländischen Kinderbetreuungs- und -bildungsgesetzes und weiterer Vorschriften einbringen - kurz: das saarländische Gute-KiTa-Gesetz. Darüber freue ich mich am heutigen Tag sehr.
Noch nie haben wir so viel Geld für die frühkindliche Bildung in die Hand genommen. Im Landeshaushalt sind in diesem Jahr insgesamt 120 Millionen Euro eingeplant und für das kommende Jahr 142 Millionen Euro. Im Jahr 2011, also bevor der erste Teil dieser Landesregierung ins Amt gekommen ist, lagen wir noch bei 59 Millionen Euro. Alleine in den zwölf Jahren zwischen 1999 und 2011 ist dieser Anteil von lediglich knapp 40 Millionen Euro auf knapp 60 Millionen Euro gestiegen und jetzt in kürzester Zeit auf 142 Millionen Euro im Jahr 2020.
Dazu kommt, dass der Bund neben den vier Investitionsprogrammen für den Krippen- und Kitaausbau erstmalig Bundesmittel für die inhaltlichen Strukturen der Bildungseinrichtungen Kita und Kindertagespflege zur Verfügung stellt. Alleine aus dem Gute-KiTaGesetz des Bundes werden so rund 65 Millionen Euro bis 2022 in das Saarland fließen. Dieses Geld gibt uns mehr Spielraum, um Kindern beste Startchancen ins Leben zu ermöglichen. Krippen und Kitas sind die erste Stufe unseres Bildungssystems und die prägendste Zeit für die Entwicklung grundlegender Kompetenzen. Die Bekämpfung von Ungleichheit und sozialer Ausgrenzung in der frühkindlichen Bildung lautet deshalb unser zentrales bildungspolitische Ziel, jedes Kind muss die Möglichkeit erhalten, eine Kita zu besuchen. Daran werden wir weiter arbeiten.
Um das zu ermöglichen, bedarf es eines Dreiklangs aus dem weiteren Ausbau eines bedarfsgerechten Platzangebotes, weiterer Qualitätsverbesserungen und schließlich der Senkung der Elternbeiträge. Das ist der Kern dieses Gesetzentwurfes. Er sieht vor, die Krippen- und Kitabeiträge bis zum Jahr 2022 für alle saarländischen Kitas und Krippen zu halbieren. Das ist ein riesiger Schritt auf dem Weg zur Gebührenfreiheit.
Ich will es mit einem einfachen Beispiel deutlich machen. Wer heute 300 Euro im Monat bezahlt, wird alleine bis zum Jahr 2022 durch dieses Gesetz um rund 3.500 Euro entlastet. Das ist schon eine stolze Summe. Ich glaube, es hat sich gelohnt, dass wir in
den letzten Jahren dafür gemeinsam gestritten haben.
Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung betrifft die Änderung von Bestimmungen des Saarländischen Kinderbetreuungsund -bildungsgesetzes SKBBG und der Verordnung zur Ausführung dieses Gesetzes, Ausführungs-VO SKBBG, im Hinblick auf die dort geregelten Kita-Elternbeiträge und setzt damit auch den Auftrag aus dem Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode 2017 bis 2022 zur Absenkung dieser Beiträge um. Zur Umsetzung dieser Reduzierung der Elternbeiträge ist in Artikel 1 des Gesetzentwurfs die Aufnahme einer Rahmenregelung in § 7 Abs. 3 SKBBG vorgesehen, nach der für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen Beiträge zu entrichten sind. Die Ausgestaltung der Beiträge im Einzelnen erfolgt in der Verordnung der Landesregierung zur Ausführung des SKBBG. Die betreffenden Änderungen in § 14 der vorgenannten Verordnung sind in Artikel 2 des Gesetzentwurfs geregelt.
Hinter dieser sehr technisch klingenden Beschreibung einer Gesetzesänderung verbirgt sich das eben bereits angesprochene große Vorhaben. Es geht um nicht weniger als um den Einstieg in die Gebührenfreiheit in der frühkindlichen Bildung im Saarland.
Die schrittweise Entlastung der Familien bei den im Saarland besonders hohen Elternbeiträgen ist für die Landesregierung durchaus ein Kraftakt. Ein lohnenswerter Kraftakt, wie ich finde, denn nur so können Bildungsgerechtigkeit und echte Teilhabe für jedes Kind garantiert werden. Ich habe es bereits erwähnt, will es aber nochmals betonen: Krippen und Kitas sind die erste Stufe des Bildungssystems und sie umfassen die prägendste Zeit für die Entwicklung grundlegender Kompetenzen.
Wir müssen feststellen, dass nach der derzeitigen Regelung Eltern für einen Betreuungsplatz, der bis zu 25 Prozent der Personalkosten bei den Beiträgen ausmacht, einen Höchstwert im Ländervergleich zahlen. Durchschnittlich sind es 7,2 Prozent des Nettoeinkommens, die Eltern und Erziehungsberechtigte im Saarland für Betreuungsplätze ausgeben müssen. Gute Bildung muss aber, da sind wir uns in diesem Hause sicherlich einig, von Anfang an bezahlbar sein.
Die Landesregierung hat im Koalitionsvertrag festgelegt, die Betreuung für Kinder in Kindertageseinrichtungen bereits ab dem Besuch der Krippe für alle Eltern, beginnend ab dem 01. August 2019, schrittweise beitragsfrei zu gestalten und die Elternbeiträge zunächst in drei Schritten um jeweils zwei Prozentpunkte zu senken. Im November des vergangenen Jahres haben wir im Rahmen des Saarland-Paktes
entschieden, diese Absenkung mit den Bundesmitteln aus dem Gute-KiTa-Gesetz so zu verstärken, dass wir bis zum Ende der Legislaturperiode eine Halbierung des derzeitigen Elternanteils erreichen werden.
Diesem Auftrag aus dem Koalitionsvertrag und dem Saarland-Pakt wird der vorliegende Gesetzentwurf gerecht. Eltern zahlen nun im ersten Schritt 4 Prozentpunkte weniger, ab dem 01. August 2020 dann 8 Prozentpunkte weniger und im Jahr 2022 werden von den Eltern nur noch höchstens 12,5 Prozent der Personalkosten gezahlt. Das entspricht der angesprochenen Halbierung der derzeitigen Beitragsverpflichtung der Eltern und das ist ein riesiger Schritt nach vorne.
Ich bin überzeugt, nur so können wir Bildungsgerechtigkeit und echte Teilhabe für jedes Kind dauerhaft garantieren. Alle Kinder müssen unabhängig von ihrer Herkunft und den finanziellen Möglichkeiten der Elternhäuser die gleichen Bildungschancen erhalten. Krippen und Kitas sind viel mehr als reine Betreuungseinrichtungen. Sie sind Einrichtungen der frühkindlichen Bildung, die jedem Kind unabhängig vom Geldbeutel der Eltern zugänglich sein müssen. Bezahlbare und gute Kinderbetreuung erleichtert auch die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit für Mütter und Väter.
Es kann doch nicht sein, dass die Beiträge für die Kitas so hoch sind - leider ist das häufig noch der Fall -, dass Mütter oder Väter sich tatsächlich überlegen müssen, ob es sich für sie lohnt zu arbeiten. Und das angesichts der nach wie vor niedrigsten Frauenerwerbsquote und des Fachkräftemangels in unserem Land.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, für junge Familien ist eine gute und bezahlbare Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur auch durchaus ein Kriterium für die Wahl ihres Wohnortes. Insofern tun wir mit dieser Gesetzesinitiative nicht nur Gutes für Betreuung und Bildung, sondern auch Gutes für den Standort Saarland und für seine Attraktivität für junge, gut ausgebildete Fachkräfte.
Der heute vorgelegte Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt für die Zukunftsfähigkeit der frühkindlichen Bildung im Saarland. Diese kann aber selbstverständlich nicht auf das Thema Beitragsentlastung reduziert werden. Auch wenn wir einen guten Teil der Bundesmittel, die aus dem Gute-KiTa-Gesetz ins Saarland fließen, notwendigerweise für die Entlastung der Eltern bei den Beiträgen einsetzen, verlieren wir die Ziele bedarfsgerechtes Platzangebot und
hohe Qualitätsstandards keineswegs aus den Augen.
Grundlage für eine gute frühkindliche Bildung ist die Verfügbarkeit, Zugänglichkeit und Bezahlbarkeit hochwertiger Kinderbetreuungseinrichtungen. Beim Ausbau der Kapazitäten haben wir in den vergangenen Jahren enorme Anstrengungen unternommen. Insgesamt 7.111 geförderte Krippenplätze - das waren im Jahr 2012 noch 4.062 - stehen mittlerweile saarlandweit zur Verfügung. Das entspricht einer Versorgungsquote von 33,35 Prozent. Gestartet sind wir als Landesregierung 2012 mit einer Versorgungsquote von 19,8 Prozent. Wir haben im Saarland 29.216 Kindergartenplätze und damit mittlerweile eine Versorgungsquote von 92,5 Prozent. Das zeigt, auch hier besteht insbesondere in den urbanen Bereichen weiterhin Handlungsbedarf. Aktuell sind wir deshalb dabei, die Landesrichtlinien zur Förderung von Investitionskosten von Kitabaumaßnahmen zu überarbeiten und so umzugestalten, dass sehr schnell weitere Plätze in den Gebieten entstehen können, in denen sie besonders gebraucht werden.
Ich möchte noch ein paar Anmerkungen zum Thema Qualitätsverbesserungen machen. Für die Umsetzung qualitätsverbessernder Maßnahmen für Kitas stehen alleine aus dem Gute-KiTa-Gesetz Bundesmittel in Höhe von insgesamt 17 Millionen Euro bis 2022 zur Verfügung. Mit diesen Mitteln werden wir im Einvernehmen mit dem Bundesfamilienministerium - ich kann das an dieser Stelle schon einmal sagen, wir gehören zu den Ländern, die mit als Allererste die entsprechende Verwaltungsvereinbarung hinbekommen werden, es sind nur noch ein paar Details zu klären - beispielsweise für stärker belastete Kitas den Fachkraft-Kind-Schlüssel so verbessern, dass sich Erzieherinnen und Erzieher noch mehr Zeit für jedes einzelne Kind nehmen können. Dazu werden wir pro Gruppe zusätzlich eine Viertelstelle zur Verfügung stellen.
Wir werden außerdem die Freistellung für die Kitaleitungen von sechs auf sieben Stunden pro Gruppe erhöhen, damit diese den Rücken frei haben für gutes Management, das den gestiegenen Herausforderungen gerecht werden kann. Nicht zuletzt werden wir in die Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher noch mehr investieren, wir werden mit einem zusätzlichen Schulstandort die Ausbildungskapazitäten im Saarland ein weiteres Mal erhöhen. Außerdem wollen wir vor allem an einer Stelle einen Einstieg schaffen, der ein ganz großer Schritt nach vorne sein wird, wir wollen nämlich die Ausbildung attraktiver gestalten und den Zugang zu berufsbegleitender Ausbildung verbessern, indem wir künftig dafür sorgen, dass angehende Erzieherinnen und Erzieher nicht fast noch Geld mitbringen müssen während ihrer Ausbildung, sondern dass sie endlich in
einem ersten Umfang auch während ihrer Ausbildung schon eine Vergütung bekommen. Ich glaube, es ist allerhöchste Zeit, hier ranzugehen, und deswegen bin ich froh, dass uns das gelungen ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme zurück auf den vorliegenden Gesetzentwurf und möchte Ihnen die weiteren wesentlichen Neuerungen beziehungsweise Verbesserungen bei den Regelungen zu den Elternbeiträgen noch kurz darstellen. Zunächst, um den Eltern mehr Planungssicherheit zu geben, sieht der Gesetzentwurf im neuen § 14 Abs. 2 vor, dass die Beiträge für das jeweilige Kindergartenjahr festgesetzt werden und in diesem Zeitraum nicht verändert werden dürfen. Das ist ein wichtiger Schritt für die Planungssicherheit von Familien, damit sie nicht plötzlich mitten in einem Jahr mit Gebührenerhöhungen rechnen müssen.
Zweitens ist darüber hinaus eine Erweiterung der bisherigen Geschwisterregelung vorgesehen. Es ist also vorgesehen, dass die Beitragsreduzierung ab dem zweiten und jedem weiteren Kind um jeweils 25 Prozent nicht nur wie bisher bei Geschwisterkindern bis zum 14. Lebensjahr möglich ist, vielmehr werden alle kindergeldberechtigten Kinder in einer Familie berücksichtigt. Dies entspricht auch der mit dem Gute-KiTa-Gesetz beschlossenen Vorgabe im neuen, ab dem 01. August 2019 geltenden § 90 Abs. 3 SGB XIII, also eines Bundesgesetzes.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich abschließend noch darauf hinweisen, dass die mit dem vorliegenden Gesetzentwurf verbundene Beitragsentlastung der Eltern im externen Anhörungsverfahren grundsätzlich positiv aufgenommen wurde. Die beteiligten Institutionen sahen hierin insbesondere einen wichtigen Schritt zur Armutsbekämpfung und zu mehr Bildungsgerechtigkeit. Ich glaube, dem können wir uns an dieser Stelle alle nur anschließen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie deswegen um Zustimmung zum Gesetzentwurf und um Überweisung zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien. - Ich danke Ihnen herzlich für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für beste Bildung müssen wir die gesamte Bildungskette, die gesamte Bildungsbiografie unserer Kinder in den Blick nehmen. Deswegen möchte auch ich mit der frühkindlichen Bildung und Betreuung beginnen.
Die Kita ist die erste Phase unseres Bildungssystems und auch die prägendste Zeit für die Entwicklung grundlegender Kompetenzen. Zur Bekämpfung von Ungleichheit und sozialer Ausgrenzung in der frühkindlichen Bildung muss deswegen unser zentrales bildungspolitisches Ziel lauten: Jedes Kind muss die Möglichkeit erhalten, eine Kita zu besuchen. Dazu bedarf es eines Dreiklangs drei gleichwertiger Elemente. Wir brauchen ein bedarfsgerechtes Angebot, qualitativ hochwertige Standards in allen Einrichtungen und - das ist zurzeit in der Tat der dickste Brocken - Gebührenfreiheit. Mit diesem Einzelplan kommen wir alledem ein großes Stück näher.
Die letzten Jahre waren wir sehr damit beschäftigt, im Krippenbereich aufzuholen. Wir haben in den letzten anderthalb Legislaturperioden insgesamt 7.000 geförderte Krippenplätze auf den Weg ge
bracht und das sind immer noch erst 33,3 Prozent Versorgungsquote. Dafür haben wir viel Geld in die Hand genommen, knapp 40 Millionen Euro Bundesgelder. Ich will die Zahl der Landesgelder hier mal nennen, auch wenn der Finanzminister erschrecken sollte: über 121 Millionen Euro. Das heißt, in den letzten zehn Jahren sind insgesamt über 160 Millionen Euro von Bund und Land in den Ausbau von Krippen und mittlerweile auch von Kitas investiert worden. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe es eingangs gesagt, ich glaube, das ist hervorragend investiertes Geld. Das sind wir unseren Kindern und unserer eigenen Zukunft schuldig.
Auch in den nächsten Jahren wird das weitergehen müssen, 33 Prozent reichen noch nicht aus, auch nicht 33,3 Prozent. Deswegen stehen auch im investiven Bereich in den nächsten beiden Jahren über 35 Millionen Euro zur Verfügung, um dort weitere Schritte voranzugehen, und das ist nur der investive Bereich.
Ich will auch ganz kurz etwas zu den laufenden Ausgaben sagen. Als ich das Amt im Jahr 2012 übernommen habe, hatten wir laufende Ausgaben im entsprechenden Kapitel von 79 Millionen Euro. In diesem Jahr, 2018, ist dieses Kapitel auf 104 Millionen Euro angewachsen, im nächsten Jahr gibt es 120 Millionen und im Jahr 2020 - Ihre Zustimmung vorausgesetzt - 142 Millionen Euro allein für den Bereich der frühkindlichen Bildung und Betreuung! Da soll niemand an dieser Stelle sagen, wir würden den Ausbau und die Qualität vernachlässigen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Genau darin haben wir investiert und das war auch richtig so.
Selbstverständlich wird auch in Zukunft der weitere Ausbau nicht auf Kosten der Qualität in unseren Kitas gehen. Die Kollegin Spaniol hat die Qualität eben angesprochen. Ich will Ihnen mal was sagen: Der Personalschlüssel in unseren Kitas liegt mit 1 zu 3,8 im Krippenbereich genau im Mittelfeld der westdeutschen Länder. Ich kann es mir nicht verkneifen: Schauen wir mal in ein ostdeutsches Land, das von einem Ministerpräsidenten geführt wird, der der Partei DIE LINKE angehört, dort liegt der Betreuungsschlüssel bei 1 zu 5,4, meine sehr verehrten Damen und Herren. Wenn Thüringen also irgendwann einen großen Schritt weitergeht, können wir darüber reden, auch bei uns Verbesserungen einzuführen, aber solange wir im westdeutschen Mittelfeld liegen, brauchen wir uns an dieser Stelle definitiv nicht zu verstecken.
Es ist uns trotz der sehr schwierigen Finanzlage in unserem Land gelungen, durchaus gute Rahmenbe
dingungen darüber hinaus zu schaffen. Im Kindergartenbereich gibt es einen nur geringen zusätzlichen Bedarf. Im letzten Jahr hatten wir bei den Fünfjährigen eine Besuchsquote von 99 Prozent, auch das kann sich mehr als nur sehen lassen. Für jedes Kind unter sechs Jahren geben wir im Saarland 5.560 Euro öffentliche Mittel aus, der Bundesdurchschnitt liegt nur bei 4.778 Euro. Und im Saarland ist der Anteil der vollständig freigestellten Leitungen mit 61,6 Prozent bundesweit am höchsten. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es bleibt dabei: Wir haben jetzt die größte Aufgabe an anderer Stelle vor uns, wir haben jetzt die Aufgabe vor uns, einen wesentlichen Meilenstein zu setzen, der schon mehrfach angesprochen worden ist, den ich aber auch noch mal ansprechen will: Wir bauen die Plätze aus, ja, wir halten die Qualitätsstandards, ja, aber wir müssen das Ziel der Beitragsfreiheit in den Blick nehmen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Auch das nehmen wir sehr ernsthaft und mit großem Schwung mit diesem Doppelhaushalt in den Blick.
Mit dem Saarland-Pakt werden wir die Elternbeiträge für die Kitaplätze in den nächsten vier Jahren halbieren. Im Saarland sind Familien eben besonders stark von der Belastung mit hohen Kitabeiträgen betroffen. Ich sage es ganz deutlich, ich bin sehr froh darüber, dass es uns in einer gemeinsamen Kraftanstrengung gelungen ist, im Koalitionsausschuss dafür zu sorgen, auch die Mittel aus dem Gute-KitaGesetz so zu verplanen, dass wir das hinbekommen. Wir müssen das tun. Die Kollegin Wirtschaftsministerin hat es heute Morgen schon angesprochen, das ist zunächst mal ein wichtiger Beitrag für mehr Bildungsgerechtigkeit und Bildungsteilhabe, es ist aber auch ganz wesentlich für unseren Wirtschaftsstandort. Es ist wesentlich dafür, dass Frauen auch wirklich in den Beruf gehen und sich nicht vor die Alternative gestellt fühlen „Kind oder Arbeitsplatz“. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist ein ganz wesentlicher Aspekt, eine ganz wesentliche Investition in die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Ich bin deswegen sehr froh, dass uns das an dieser Stelle gelingt.
Wir werden diesem Hause sehr zeitnah die erforderliche Novellierung des Saarländischen Kinderbetreuungs- und Bildungsgesetzes vorlegen. Auch hier wird wieder der Dreiklang zu spüren sein aus Beitragssenkung, qualitativer Weiterentwicklung der Kita-Einrichtungen und Investitionen in den Kita-Ausbau und die Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher. Ich konnte den Ministerpräsidenten gestern darauf ansprechen, ich kann nur hoffen, lieber Tobias Hans, dass es uns am Freitag im Bundesrat gelingen wird, nachdem der Bundestag in Zweiter und Dritter Lesung dann hoffentlich das Gute-Kita-Ge
setz verabschiedet haben wird, dafür zu sorgen, dass dieses Gesetz auf den Weg gebracht wird. Das ist ein gutes Zeichen für unsere Kinder, für unsere Familien und für unseren Wirtschaftsstandort. Dafür werden wir weiter gemeinsam streiten.
Ein Wort noch zur Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher. Wir müssen auch an dieser Stelle dafür sorgen, dass genug Fachkräfte bereitstehen. Wir haben im Saarland im Übrigen da sehr frühzeitig gegengesteuert und die Ausbildungskapazitäten schon vor einigen Jahren deutlich erhöht, damit mehr Plätze für die Erzieherinnenausbildung zur Verfügung stehen. Wir werden auch einen zusätzlichen Schulstandort in Merzig dafür errichten. Wir werden die Attraktivität erhöhen. Die Ausbildung zur Erzieherin beziehungsweise zum Erzieher muss auch für die Menschen, die diesen Ausbildungsberuf ergreifen, finanziell leistbar sein. Vier Jahre Ausbildung ohne Gehalt nach dem mittleren Bildungsabschluss ist nicht mehr zeitgemäß. Wir wollen daher eine berufsbegleitende Ausbildung mit bezahlten Praxiszeiten, wie es sie bereits in anderen Ländern gibt. Das haben wir bereits für die Ausbildung zur Kinderpflegerin, ich bin aber der Überzeugung, wir müssen diesen Zugang zur berufsbegleitenden Ausbildung deutlich auch für andere öffnen, damit wir auch in Zukunft genug Erzieherinnen und Erzieher haben, liebe Kolleginnen und Kollegen, und damit wir vielleicht endlich auch mehr Männer für diesen Beruf gewinnen, indem wir ihn auch als das darstellen, was er ist: pädagogisch vielfältig, anspruchsvoll, facettenreich und erfüllend. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Bildung in der frühen Kindheit ist der Schlüssel für echte Bildungsgerechtigkeit. Diese Koalition steht für gleiche Chancen für alle, und das kommt in diesem Haushalt zum Ausdruck.
Der zweite große Punkt, den ich ansprechen will im Zusammenhang mit gerechten Bildungschancen, ist der Ausbau des Ganztags. Alle Kinder müssen eine Chance zum Aufstieg haben unabhängig von ihrer Herkunft, unabhängig von ihren Voraussetzungen. Dabei bieten echte Ganztagsschulen pädagogisch einige Vorteile gegenüber unserem traditionellen System. Hier haben Lehrkräfte mehr Zeit, Schülerinnen und Schüler individuell zu fördern, ihre Stärken zu festigen und Schwächen zu verringern. Meine persönliche Überzeugung ist, der gebundene, echte Ganztag ist nicht nur eine sehr starke Alternative zur Nachmittagsbetreuung, der echte Ganztagsunterricht ist eindeutig eine pädagogisch hervorragende Alternative für die wirkliche und echte Förderung unserer Kinder, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Aber auch die Weiterentwicklung unseres Förderprogramms Freiwillige Ganztagsschule hat dazu geführt, dass es im Saarland flächendeckend Ganztagsangebote gibt. Nachdem im laufenden Förderprogramm bis 2018/19 erstmals eine dynamische Erhöhung der Zuwendungspauschalen festgeschrieben werden konnte, werden wir als Ministerium für Bildung und Kultur ab 2019 die Ausgaben für die Freiwilligen Ganztagsschulen nochmals deutlich erhöhen, von 19,3 Millionen Euro in diesem Jahr auf rund 23 Millionen Euro im nächsten Jahr und im Haushaltsjahr 2020 auf 25 Millionen Euro. Nur um das noch mal deutlich zu machen, als ich ins Amt gekommen bin, hatten wir landesweit 965 Gruppen im Bereich der FGTS mit rund 19.000 Schülerinnen und Schülern. Wir sind in diesem Schuljahr bei 1.250 Gruppen mit 25.000 Schülerinnen und Schülern. Auch das hat dazu beigetragen, dass im Saarland nun endlich jede dritte saarländische Schülerin, jeder dritte saarländische Schüler an einem Ganztagsangebot teilnehmen kann. Wir haben in den letzten sechs Jahren enorme Fortschritte gemacht. Wir waren damals bei 11 bis 12 Prozent, sind jetzt bei 35 Prozent. Ich glaube, das ist ein ganz wichtiges Signal für mehr Bildungsgerechtigkeit.
Den größten Anstieg in diesem Zusammenhang hatten wir aber prozentual in jedem Fall bei der gebundenen Ganztagsschule, wir kamen aber auch von extrem niedrigem Niveau. In den Jahren 2008/09, 2009/10 und im Schuljahr 2010/11 stagnierte die Zahl der Schülerinnen und Schüler im gebundenen Ganztag, lediglich 1,5 Prozent aller Schülerinnen und Schüler waren damals im gebundenen Ganztag, rund 1.300 in den drei Jahren. Im jetzt laufenden Schuljahr 2018/19 haben wir 9,2 Prozent aller Kinder im gebundenen Ganztag, 7.011 Schülerinnen und Schüler. Wir haben also in meiner Amtszeit fünfmal so viele Schülerinnen und Schüler im gebundenen Ganztag als vorher. Das zeigt, wo echter Ganztag angeboten wird, wird dieser auch angenommen. Deshalb müssen wir an dieser Stelle den weiteren Ausbau vorantreiben. Ich habe eben gehört, dass es in der Koalition darüber auch Konsens gibt. Wir brauchen nämlich echte Wahlfreiheit, das ist das gemeinsame Ziel der Großen Koalition. Es steht uns als Politik nicht zu, darüber zu entscheiden, was für die Kinder das Beste ist. Nein, die Eltern sollen das mit ihren Kindern gemeinsam entscheiden. Dafür brauchen sie echte Auswahlmöglichkeiten, daran werden wir in den nächsten Jahren gemeinsam arbeiten.
Das Thema der Belastung unserer Schulen ist angesprochen worden. Wenn unser Ziel ist - und das scheint mir unbestritten -, jedes Kind und jeden Jugendlichen ganzheitlich in seiner Persönlichkeitsent
wicklung zu begleiten und zum individuell bestmöglichen Bildungserfolg zu führen, dann müssen wir in den Schulen darauf reagieren, weil die Gesellschaft dazu geführt hat, dass Schule sich verändert.
Weil es irgendwo in den Medien thematisiert wurde, will ich in dem Zusammenhang ganz klar sagen, dass derzeit das Thema Lehrerstellen meine geringste Sorge ist. Es gibt eine klare Linie. Zu Beginn meiner Amtszeit hatten wir noch darüber gesprochen, Lehrerstellen abbauen zu müssen, weil wir Schülerrückgänge haben. Wir haben im Übrigen seit Beginn meiner Amtszeit bis heute tatsächlich leichte Schülerrückgänge gehabt, das ist so. Weil die Prognose aber so nicht eingetreten ist, haben wir gesagt, dass es keinen Lehrerstellenabbau geben wird. Ich glaube, das Nicken des Ministerpräsidenten hat das eben nochmal bestätigt, es wird keinen Lehrerstellenabbau geben. Im Gegenteil, wir haben 286 Lehrerstellen mehr geschaffen als zu Beginn meiner Amtszeit. Das ist die geringste Sorge, die ich habe. Wir müssen daran festhalten, das ist richtig, wir brauchen die Lehrerinnen und Lehrer. Wir müssen aber insbesondere dafür sorgen, dass die Lehrerinnen und Lehrer wieder das tun können, was ihre Kernaufgabe ist, nämlich guten Unterricht halten. Dafür müssen wir sie an vielen Stellen entlasten, das wird die wahre Zukunftsaufgabe in den nächsten Jahren sein, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Zahlen lügen nicht, das Saarland gehört mit zu den Ländern mit der besten Schüler-Lehrer-Relation. Die Belastungen sind trotzdem größer geworden. Wir haben eine höhere Heterogenität, der Kollege Lafontaine hat das gestern angesprochen. Ich sage es auch deutlich, da geht es nicht in erster Linie um mangelnde Deutschkenntnisse, liebe Kolleginnen und Kollegen, sondern es geht um viele andere Dinge. Die Mittel für Deutschförderung haben wir im Übrigen seit Beginn meiner Amtszeit von damals 700.000 Euro auf über 10 Millionen Euro erhöht. Das ist also nicht unsere Sorge. Der Umgang mit Vielfalt und wie wir Lehrerinnen und Lehrer an dieser Stelle entlasten können, das ist das Thema. Dafür haben wir das Projekt „Schule stark machen!“ initiiert, dafür investieren wir jetzt in das Kollegium der Zukunft.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, moderne Schulen brauchen neue Wege der Kooperation, um den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden. Das beschränkt sich nicht mehr auf Lehrkräfte, Schulleitung und Verwaltungskräfte, dazu braucht es das Zusammenwirken unterschiedlicher Professionen: Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Erzieherinnen und Erzieher, Eingliederungshelferinnen und Eingliederungshelfer, Schulpsychologinnen und Schulpsychologen, Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger und viele andere Berufsgruppen
mehr werden wir in ein Kollegium der Zukunft bringen und damit Erfahrungen sammeln, die wir selbstverständlich für alle unsere Schulen in den nächsten Jahren aufbauen werden. Das ist der richtige Weg, die Lehrerinnen und Lehrer entlasten, indem wir andere Professionen und andere Kompetenzen in unsere Schulen reinbringen. Das ist der richtige und das ist auch der vernünftige Weg.
Und nein, bei mir kommt die Kultur nicht zu kurz. Kultur ist nämlich die Seele einer Gesellschaft, sie verbindet, sie stiftet Identität und ist in der heutigen Zeit, in der die Werte unserer Demokratie offenbar nicht mehr für alle selbstverständlich sind, bedeutender denn je. Wo stehen wir denn? Im Bereich der Kultur konnte in den vergangenen Jahren für die großen Kulturinstitutionen viel erreicht werden. Ich spreche es an - das hat ansonsten niemand angesprochen, das wundert mich -, mit der Fertigstellung des Museumserweiterungsbaus und mit der Eröffnung im November 2017 konnte die größte kulturpolitische Herausforderung des letzten Jahrzehnts zu einem gelungenen Abschluss gebracht werden. Darauf bin ich schon ein Stück weit stolz, gemeinsam mit denjenigen, die mich dabei unterstützt haben. Ich habe eine Neuigkeit, die ich heute verkünde. Ich hatte damals gesagt, ich nenne zwei Zahlen, den Zeitplan und den Kostenplan. Den Zeitplan haben wir eingehalten, das wissen Sie. Ich kann Ihnen heute die freudige Nachricht überbringen, den Kostenplan, den ich vorgeschlagen hatte, haben wir sogar unterboten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Ende gut alles gut, ab ins Museum, aber nur zu Besuch, und anschließend weiter in die anderen Kultureinrichtungen.
Auch unser Saarländisches Staatstheater ist gut aufgestellt. Seit der letzten Spielzeit übernimmt das Land wieder komplett die Tarifsteigerungen. Das kann sich übrigens bundesweit sehen lassen. Ich glaube, der neue Generalintendant hat mit der Sparte4 als Bürgerbühne einen ganz neuen Impuls für unser Theater gesetzt, der von den Saarländerinnen und Saarländern sehr gut angenommen wird und dem Anspruch auf eine breite kulturelle Teilhabe Rechnung trägt. Die Besetzung der Position des neuen Generalmusikdirektors mit Sébastien Rouland, einem französischen und damit in unserer Gesamtplanung passenden, auch international renommierten Künstler, ist eine sehr erfreuliche Erneuerung seit der aktuellen Spielzeit.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, weil so oft etwas anderes behauptet wird, will ich klarstellen, wir haben in den letzten Jahren den Kulturetat immer erhöht. Ich will Ihnen die Gesamtentwicklung vor Augen führen. Es ist immer gelungen, leichte
Steigerungen im Kulturetat zu ermöglichen. Die Haushaltsmittel in diesem Jahr liegen bei 61,7 Millionen Euro, im nächsten Jahr bei 63,9 Millionen Euro und 2020 bei 64,8 Millionen Euro, also eine kontinuierliche Steigerung von fast 3 Millionen Euro innerhalb der zwei Jahre.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, zum ersten Mal gelingt es uns auch, neue Felder im Bereich der Kulturpolitik zu erobern. Soziokultur ist erstmals im Entwurf des Doppelhaushaltes wiederzufinden. Es ist ein Haushaltstitel, der die Förderung der freien Kulturszene im Blick hat. Wir haben insgesamt bei den freien Mitteln für Kulturausgaben einen Aufwuchs von 2 Millionen Euro in beiden kommenden Jahren. Das ist ein wichtiges Signal, der Aufwuchs ist uns aber auch an ganz bedeutenden Stellen gelungen. Zum ersten Mal seit vielen Jahren wird das Historische Museum Saar einen Aufwuchs um 25 Prozent erfahren. Die Arbeit, die dort mittlerweile geleistet wird, ist sehr gute Arbeit. Ich glaube, das verdient an dieser Stelle ein Lob. Wir haben es nicht nur geschafft, das in enger Kooperation mit dem Regionalverband nach vorne zu bringen, sondern wir haben auch eine sehr viel bessere Zusammenarbeit zwischen der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz und dem Historischen Museum Saar hinbekommen.
Abschließend, liebe Kolleginnen und Kollegen, noch drei Meldungen. Das Forschungszentrum für Künstlernachlässe ist angesprochen worden. Ich glaube in der Tat, der Geburtstag von Roland Henz ist ein guter Tag, um das hier zu verkünden. Es ist mir persönlich ein großes Anliegen gewesen, dieses Forschungszentrum hinzubekommen. Alleine deswegen lohnt es sich schon, diesem Einzelplan zuzustimmen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Bei der zweiten Meldung will ich mich bei der Fraktion die DIE LINKE und ihrem Fraktionsvorsitzenden bedanken, der die Anregung dazu gegeben hat. Leider ist am 05. Mai dieses Jahres Ludwig Harig verstorben. Ich glaube, wir sind es Ludwig Harig schuldig, dafür zu sorgen, dass die Erinnerung an ihn und an seine Arbeit weitergetragen wird. Deswegen freue ich mich sehr, dass es mit diesem Haushalt gelingt, künftig ein Ludwig-Harig-Stipendium für Nachwuchsschriftstellerinnen und Nachwuchsschriftsteller auf den Weg zu bringen, dotiert mit 10.000 Euro pro Jahr. Ich konnte vorletzte Woche mit der Witwe von Ludwig Harig darüber sprechen. Ich bin sehr dankbar, dass das gelingt in Erinnerung an diesen großen, ich glaube, einen der größten Schriftsteller, den dieses Land hervorgebracht hat. Auch das ist ein sehr gutes Zeichen.
Dier dritte Meldung ist, auch die künstlerischen Hochschulen werden ab 2020 deutlich besser gestellt werden. 2019 wird noch eine harte Durststrecke sein.
Jenseits der großen Institutionen, ich habe es bereits gesagt, werden wir im Haushaltsjahr 2019 9,6 Millionen Euro für freie Kulturarbeit zur Verfügung haben und im Jahr 2020 11,1 Millionen Euro. Bei meinem Amtsantritt waren es im Übrigen 7,5 Millionen Euro. Wir haben in diesem Jahr also die Ausgaben für die freie Kulturarbeit um 5,4 Millionen Euro erhöht. Nur nachrichtlich: Die Industriekulturmittel sind nicht mit enthalten, Kollegin Schramm. Sie haben dabei ein paar wesentliche Aspekte leider unter den Tisch fallen lassen. Wir geben jedes Jahr alleine 3,5 Millionen Euro für das Weltkulturerbe Völklinger Hütte aus, nicht nur 150.000 Euro. Wir haben uns für den Standort Reden sehr starkgemacht. Wir investieren mehr Geld in das Bergbaumuseum in Bexbach und an vielen anderen Stellen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, lesen Sie nicht zu viele Leitartikel, gehen Sie lieber in die Stätten der Industriekultur, dann werden Sie sehen, dass es auch dort vorangeht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und will noch einmal daran erinnern: Jeder Euro und jeder Cent für Schulen und Kitas, aber auch für Kultur sind nirgendwo anders besser aufgehoben. Deshalb fließt jeder vierte Euro des Landeshaushalts in die Bildung. Das ist gut so. Ich bitte um Zustimmung zum Einzelplan 06. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal hatte ich es bedauert, dass es nicht gelungen war, im Vorfeld eine Einigung herzustellen. Im Verlauf der Debatte hat sich etwas herauskristallisiert, was es in ein gutes Licht stellt. Wir haben an diesem Punkt offenbar Redebedarf; so würde ich es bezeichnen. Es gibt offenbar unterschiedliche Wahrnehmungen und Interpretationen des ganzen Themas. Insofern können wir dankbar sein. Ich bin dankbar dafür, dass wir dieses Thema heute wieder einmal auf der Tagesordnung haben.
Es war im März des letzten Jahres, als wir in diesem Hause - und zwar in der letzten Sitzung vor der Landtagswahl - eine sehr umfassende Debatte über das Thema Entwicklungszusammenarbeit geführt haben. Wir als saarländischer Landtag hatten nämlich die Leitlinien der Entwicklungszusammenarbeit einstimmig verabschiedet, nachdem es vorher einen sehr breit angelegten Dialog über die verschiedenen Handlungsfelder gegeben hat.
Der Kollege Thielen hat es eben gesagt, dass wir uns noch einmal die Zeit nehmen sollten, um im zuständigen Ausschuss dazu eine umfassende Anhörung durchzuführen. Ich finde, es ist ein sehr begrüßenswerter Ansatz. Sie alle wissen, dass mir dieses Thema sehr wichtig ist, was nicht nur in den deutlich gesteigerten Haushaltsansätzen in den letzten Jahren zum Ausdruck gekommen ist. In meiner Amtszeit wurden die Haushaltsansätze quasi verdreifacht. Das kann man nicht unbedingt von jeder Haushaltsposition sagen. Bei der Entwicklungszusammenarbeit ist uns das gelungen. Ich finde, das ist auch notwendig, weil wir uns auch als Land - dazu bekenne ich mich ausdrücklich - und als deutsche Länder insgesamt mit diesem Thema nicht nur sehr intensiv zu beschäftigen haben, sondern weil wir auch eine Aufgabe haben.
Im Übrigen gibt es einen gemeinsamen Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz der Länder in Dresden aus dem Jahr 2008. In dieser Ministerpräsidentenkonferenz wurde vereinbart, dass es eine Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern geben soll. Das ist auch der Ansatzpunkt gewesen für die Erarbeitung unserer entwicklungspolitischen Leitlinien. Wir haben uns dabei in der Ländergemeinschaft zwei Punkte herausgesucht, und das in Rückkopplung und intensivem Dialog mit den hier ansässigen und aktiven Nichtregierungsorganisationen, den Institutionen und den Hochschulen und letztlich hier im Parlament.
Wir haben uns zwei Handlungsfelder herausgegriffen, bei denen wir sagen, dass wir besondere Kompetenzen haben. Das eine ist der faire Handel und nachhaltige Beschaffung. Das andere ist das globale Lernen. Wir sind mittlerweile das Bundesland, das für ganz Deutschland sowie Österreich, Frankreich und Luxemburg die Auszeichnung „faire Schulklasse“ vornimmt. Wir nehmen nicht nur die Auszeichnung vor, sondern führen auch eine entsprechende Überprüfung durch. Wir haben bei uns im Land die ersten fairen Kitas. In der Bildungskette haben wir sehr früh angefangen. Ich finde das ganz gut.
Dann ist es nur logisch, wenn man nicht nur die Kitas und Schulen, sondern irgendwann einmal auch die Hochschulen stärker in den Blick nimmt. Dabei können wir sehr selbstbewusst sagen, zwei unserer Hochschulen sind bereits offiziell anerkannte faire Hochschulen; die anderen sind auch auf dem Weg. Ich glaube, man muss das in diesen Rahmen einbetten.
Fairer Handel und globales Lernen sind die beiden Schwerpunkte, auf die wir uns verständigt haben. Es gibt Fortschritte. Das will ich deutlich machen. Gerade die Länder nehmen sich dieses Themas an. Ich werde morgen früh nach Berlin fliegen, weil wir uns einmal in jedem Jahr mit allen in den 16 Ländern für Entwicklungspolitik zuständigen Ministern zusammensetzen, obwohl es keine offizielle Ministerkonferenz dazu gibt. Das machen wir regelmäßig mit dem Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit. Er nimmt jedes Mal an diesen Ministertreffen teil. Dabei reden wir genau über diese Fragen. Wir diskutieren darüber, wie die Arbeitsteilung zwischen dem Bund, der natürlich im Wesentlichen als außenpolitischer Akteur unterwegs ist, aber auch mit den Ländern mit ihren jeweiligen Kompetenzen und Konzepten ist.
Insofern will ich sagen, dass es vielleicht gar nicht so schlecht ist, dass wir uns an dieser Stelle noch gar nicht so einig sind. Ich glaube, es ist in der Tat ein Thema, das Sie zu Recht ansprechen. Es ist die Fragestellung, wie wir mit dem Brain Drain umgehen. Das ist in der Tat kein so neues Problem. Das Problem hat es immer wieder gegeben. Meine Familie ist eine Hugenottenfamilie gewesen. Das hat auch etwas mit Brain Drain zu tun gehabt. Die Franzosen haben damals die Hugenotten einfach rausgeschmissen. Das war ein großer Entwicklungsschub, nicht wegen meiner Person, sondern wegen der Hugenotten, die damals hierhergekommen sind. Sie hatten sehr viel mit der Industrialisierung unseres Landes zu tun.
Aber natürlich hat es auf der anderen Seite diesen Schaden angerichtet. Der Schaden durch die Hugenottenverfolgung war an anderer Stelle viel größer. Das sind keine so neuen Phänomene in der Weltgeschichte. Es sind aber Phänomene, die durchaus
akuter werden und die heute tatsächlich globale Auswirkungen haben, die uns wiederum einholen. Das ist vielleicht das Neue.
Deswegen ist es nicht so dramatisch, dass man sich heute nicht auf einen Konsens verständigen kann. Viel wichtiger scheint mir zu sein, dass wir diese Gelegenheit nutzen, um dieses Thema im saarländischen Landtag etwas ausdifferenzierter zu diskutieren. So hatte ich den Kollegen Thielen verstanden. Insofern finde ich es gut, dass die Initiative vom Parlament aus kommt. Ich finde das gut.
Ich finde es auch gut, wenn man möglichst viele zivilgesellschaftliche Organisationen einbezieht. Das ist nämlich einer der Wesenspunkte guter Entwicklungszusammenarbeit, damit es gelingt, so etwas nicht in einen parteipolitischen Streit münden zu lassen. Es ist uns bei den entwicklungspolitischen Leitlinien ja gelungen, dass wir die Zustimmung aller hier aktiven Nichtregierungsorganisationen und aller institutionellen Akteure hatten. Letztlich hatten wir im saarländischen Landtag in der damaligen Zusammensetzung ein einstimmiges Votum bekommen.
Ich finde, das könnte der richtige Schritt sein, wenn das im Ausschuss ausführlich beraten wird. Sie wissen, ich habe eigens vor einigen Jahren bei mir im Ministerium ein eigenständiges Referat für Entwicklungszusammenarbeit eingerichtet. Wir können natürlich gerne unsere Expertise zur Verfügung stellen und Ansprechpartner benennen. Vielleicht gelingt es uns, ein bisschen näher zu definieren, was das heißt, worauf wir uns verständigt haben. Das betrifft das globale Lernen über Kitas und Schulen hinaus und auch die weitere hochschulische Entwicklung. Es gibt in der Tat sehr viele Stipendien. Ich würde es gar nicht so pauschal ablehnen, dass eine solche Kombination das Ergebnis sein könnte.
Aber ich nehme es so wahr, dass es ein Auftrag für eine Debatte war, die wir weiterführen werden. Vielleicht gelingt es uns dann, nach einer ausführlichen Ausschussberatung und Diskussion dafür Sorge zu tragen, dass wir dazu einen größeren Aufschlag hier im Plenum machen. Im März des letzten Jahres hatten wir das. Vielleicht schaffen wir es im März des Jahres 2019, noch einmal einen größeren Aufschlag zu machen. Dann schaffen wir es vielleicht im Jahresabstand, dieses Thema etwas größer zu behandeln. Ich glaube, wir sind es uns in allererster Linie selbst schuldig und gar nicht einmal nur denjenigen, für die wir das tun. Wahr ist in jedem Fall, eine gute Entwicklungszusammenarbeit nutzt der ganzen Welt. Diese Welt ist nicht teilbar, sondern es ist eine Welt. Daran haben wir gemeinsam zu arbeiten. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieser Antrag zeigt ja zum wiederholten Male, wir haben das gehört, wie hier versucht wird, gesellschaftliche Entwicklungen zu ignorieren und eine Spaltung in der Gesellschaft zu betreiben. Das kommt ja schon im schriftlichen Antrag zum Ausdruck, und Herr Dörr hat das jetzt auch noch mal wiederholt. Er hat den Vergleich zu Tierversuchen herangezogen und von Versuchen an Menschen gesprochen. Im Antrag sind die Worte gewählt: „ideologisch begründete Inklusionsversuche“.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich brauche Ihnen das nicht noch einmal darzustellen, ganz unwidersprochen darf man das aber nicht stehen lassen. Wir haben in dieser Koalition das Elternwahlrecht durchgesetzt, das hat es vorher nicht gegeben. Eines ist völlig klar: Wir machen keine Menschenversuche, das Gegenteil ist der Fall. Das ist das Bekenntnis dazu, dass alle Menschen gleich sind. Wir versuchen, dem gerecht zu werden und wir versuchen deswegen, eben auch die UN-Behindertenrechtskonvention einzuhalten. Die UN-Behindertenrechtskonvention ist geltendes Recht, das uns verpflichtet und das uns nicht irgendwo von Berlin, Brüssel oder New York vorgegeben wurde, sondern sie ist Recht, auf das sich die internationale Völkergemeinschaft verständigt hat. Es ist deswegen Menschenrecht und kein Menschenversuch. Ich bin sehr sicher, die demokratischen Kräfte in diesem Lande werden das auch weiterhin unterstützen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ja, die Situation in unseren Schulen ist schwieriger geworden; wir versuchen, darauf zu reagieren. Die
Situation in den Schulen ist aber nicht deswegen schwieriger geworden, weil wir plötzlich sehr viel mehr Kinder aus den Förderschulen gezielt in die Regelschulen stecken würden, das geben die Zahlen im Übrigen schlichtweg nicht her. Tatsache ist, dass es mehr Verhaltensauffälligkeiten in unserer Gesellschaft gibt, und das scheint mir nicht nur in den Schulen der Fall zu sein, sondern das scheint ja ein gesellschaftlicher Trend zu sein, dass es immer mehr Verhaltensauffälligkeiten gibt. Das zieht sich leider auch bis in die Politik hinein. Ich glaube, deswegen muss man mit aller Ernsthaftigkeit mit diesem Thema umgehen.
Und in einer Gesellschaft, die bunter, die vielfältiger ist, ist es so, dass es schwieriger ist. Aber das enthebt uns nicht der Verpflichtung, gegenseitige Verantwortung zu übernehmen, Vielfalt als Chance zu sehen. Inklusion bedeutet in diesem Zusammenhang eben, in gegenseitigem Respekt zusammenzuleben, gemeinsam zu lernen und zusammen zu arbeiten. Deswegen finde ich es unerträglich, wenn versucht wird, Inklusion zu missbrauchen und Politik auf dem Rücken der Schwächsten zu machen. Das weisen wir, glaube ich, alle gemeinsam hier zurück.
Ich sage das auch, weil das gestern auf der Lehrerdemonstration, sagen wir mal, nicht ganz korrekt wiedergegeben wurde: Ja, Inklusion ist a u c h eine Frage der Haltung. Ich habe nie etwas anderes behauptet. Aber jemand, der Inklusion nicht will, wird immer dazu in der Lage sein, Inklusion zu konterkarieren. Deshalb ist Inklusion auch eine Frage der Haltung. Ich bin da gestern falsch zitiert worden, ich habe niemals gesagt - und ich käme niemals auf die Idee, das zu behaupten -, Inklusion sei l e d i g l i c h eine Frage der Haltung. Das ist dummes Zeug. Dieses Zitat ist mir zu Unrecht zugesprochen worden, deswegen will ich die Gelegenheit hier nutzen, das zu sagen.
Aber, in der Tat, Inklusion ist auch eine Frage der Haltung. Wir haben ja heute auch wieder Vergleiche gehabt. Es geht nicht an, dass Vergleiche zwischen Kindern mit Behinderung auf der einen Seite und Kindern mit übertragbaren, ansteckenden Krankheiten auf der anderen Seite gezogen werden. Wir versuchen, die Inklusion in unserer gesamten Gesellschaft durchzusetzen, an vielen Stellen, natürlich nicht nur in den Bildungseinrichtungen. Wenn wir versuchen würden, sie nur in den Bildungseinrichtungen durchzusetzen, könnte das nicht gelingen. Unsere ganze Gesellschaft muss sich darauf einstellen, wenn Inklusion erfolgreich sein soll. Aber natürlich ist es nicht hinnehmbar, wenn an dieser Stelle Inklusion mit Tierversuchen gleichgesetzt wird. Auch das, liebe Kolleginnen und Kollegen, sollten wir zurückweisen. Ich wiederhole das an dieser Stelle, es
bleibt die Wahrheit: Krank sind nicht die Kinder mit Behinderungen, krank ist ein Menschenbild, das die Inklusion ablehnt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Würde des Menschen ist unantastbar. Und wohin es führen kann, wenn die Würde des Menschen nicht mehr gilt, das lehrt uns die Geschichte, und in Deutschland insbesondere unsere dunkle Vergangenheit. Nie wieder darf es dazu kommen, dass Menschen mit Behinderungen ausgegrenzt oder als krank bezeichnet werden. In diesem Sinne bitte ich um Ablehnung des Antrags.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Denkmäler sind von Menschhand geschaffene Zeugnisse unserer Geschichte. Sie vergegenwärtigen uns, wie Menschen vor unserer Zeit gelebt haben, was sie bewegt hat, in welchen Zusammenhängen sie gedacht und gearbeitet haben. Dabei werden nicht alle Denkmäler zu allen Zeiten von allen unbedingt als schön empfunden. Denkmäler können stören. Dass sie stören, kann sogar besonderer Ausdruck ihres eigentlichen Denkmalcharakters sein. Das Störende an Denkmälern ermöglicht es uns gelegentlich, uns zu vergegenwärtigen, woher unsere Gesellschaft kommt und warum sie so ist, wie sie ist.
Wie eine Gesellschaft mit ihren Denkmälern umgeht, ist nicht nur eine Frage des Geschichtsbewusstseins, sondern dient auch der Bestimmung unseres heutigen eigenen Standorts. Die heutige Gesellschaft besser zu verstehen und daraus Perspektiven für die Zukunft zu entwickeln, auch das kann Ergebnis der Betrachtung von Denkmälern sein.
Vor diesem Hintergrund - das will ich vorwegschicken - ist heute sicherlich ein guter Tag für die Zukunft unseres Landes, denn das heute in Zweiter Lesung zu verabschiedende Gesetz verbessert den Denkmalschutz im Lande. Wobei ich hinzufügen will: Nicht das Gesetz allein, nicht ein Gesetz selbst ist in der Lage, ein Denkmal zu schützen. Denkmäler werden am besten dadurch geschützt, dass öffentliche Debatten über Denkmäler stattfinden, dass Transparenz und Partizipation gestärkt wird. Genau das war mir in den letzten Jahren als Denkmalschutzminister dieses Landes immer ein Anliegen und es ist auch
Kernbestandteil dieses Gesetzentwurfes. Die Diskussion über Denkmäler wird sich in diesem Land noch mal verstärken. Es wird mehr Transparenz geben, und das ist die wesentliche Garantie dafür, Denkmäler erhalten zu können. Allein deswegen lohnt es sich schon, heute diesem Gesetz zuzustimmen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Was die französische Botschaft betrifft, so hätte es der Vorrede nicht bedurft. Das Pingusson-Gebäude - manche sagen liebevoll: der Pinguin-Bau - war bis 2014 der Sitz des Kultusministeriums und er wird es auch in Zukunft wieder sein. Ich kann bei dieser Gelegenheit darauf hinweisen, dass heute die MailAdressen für Teile der Kulturabteilung wieder freigeschaltet worden sind, die in dieser Woche wieder in den Pingusson-Bau eingezogen sind. Dies ist eben für uns ein wichtiger Veranstaltungsort und das Kultusministerium hat in den letzten Jahren insbesondere unter meiner Führung alles getan, um die öffentliche Debatte zu diesem Gebäude wieder zu beleben.
Wir brauchen uns doch alle nichts vorzumachen: Wer in diesem Haus hat vor 2012 überhaupt gewusst, dass dieses Gebäude von George-Henri Pingusson errichtet wurde und was die historischen Hintergründe sind? Das habe ich doch genau in den zwei Jahren vor dem Auszug des Kultusministeriums immens befördert, auch durch den, wie ich finde, genialen Coup im Jahr 2013, den Empfang des französischen Generalkonsuls zum 14. Juli dort durchführen zu lassen. Dies ist doch ein eindrucksvoller Beleg dafür, dass die öffentliche Debatte über Denkmäler - manche wollten den Bau schon abreißen lassen - die eigentliche Garantie für Denkmäler ist. Dazu wird dieses Gesetz beitragen. Deshalb haben wir dort Führungen durchgeführt, deswegen finden dort Kulturveranstaltungen statt, deswegen haben wir dort Symposien und Fachtagungen durchgeführt und Veröffentlichungen zu diesem Gebäude publiziert.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Novelle des Saarländischen Denkmalschutzgesetzes korrigiert auch einige Regelungen, die die Novelle von 2004 vorgenommen hatte. Damals wurde das Staatliche Konservatoramt als Landesdenkmalamt in das damals zuständige Umweltministerium eingegliedert. Die Unteren Denkmalschutzbehörden auf kommunaler Ebene wurden abgeschafft. Dieses Gesetz korrigiert das. Ich gebe gerne zu: Wünschenswert ist manchmal mehr. Ich halte es aber in der Regel so, dass man nicht nur darüber redet - und das ist für mich auch der entscheidende Punkt für politisches Handeln -, was noch alles möglich gewesen wäre. Da ist sicher vieles vorstellbar, ich hätte mir auch einiges vorstellen können. Man wird aber nicht alles Wünschenswerte immer durchsetzen können, auch
nicht in einer Koalition. Das hat nicht nur - aber natürlich auch - etwas mit Haushaltsbedingungen zu tun. Unsere Richtschnur für politisches Handeln muss doch sein, ob das uns als politische Entscheidung vorliegt, die Situation verbessert oder nicht. Dieser Gesetzentwurf verbessert die Situation für unsere Denkmäler. Deswegen ist es gut, wenn Sie dem heutigen Gesetzentwurf alle zustimmen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es sind einige Dinge noch nicht angesprochen worden, aber eines möchte ich doch wiederholen, das Thema Vier-Augen-Prinzip. Ich nenne es einmal - nach dem gängigen Slang - die Wiedereinführung des Ministerentscheids. Auch das ist eine Kernverbesserung. Wie war das denn vor 2004 mit den Denkmälern? Wie war das denn, wenn ein Denkmal gefährdet wurde? Wenn der Minister es nicht mitbekommen hat, weil er sich nicht selbst dafür interessiert hat und den Dingen nicht nachgegangen ist, ist das alles klammheimlich, still und leise passiert. Die Denkmäler waren stetig gefährdet. Es gab überhaupt niemanden, dem man die politische Verantwortung dafür zuschieben konnte.
Mit diesem Gesetzentwurf wird abschließend dafür gesorgt, dass, wenn es Streitfälle gibt, wieder auf der Basis eines Vier-Augen-Prinzips darüber gesprochen werden kann. Das gab es ja nicht mehr, alles war letztlich im stillen Kämmerlein zu verorten. Wenn es jetzt auf der Grundlage dieses Vier-AugenPrinzips unterschiedliche Auffassungen gibt, wenn der Landesdenkmalrat seine Stimme erhoben hat und die wird er jetzt frühzeitig erheben können -, wird es eine abschließende Entscheidung geben müssen. Jeder, der sich im Denkmalschutz ein bisschen auskennt, weiß, dass nicht jedes Denkmal erhalten werden kann. Das ist in keinem Land dieser Welt der Fall. Wichtig ist aber, dass am Schluss der Debatte eine klare politische Verantwortung vorhanden ist, dass klar gesagt werden kann, wer diese Entscheidung getroffen hat und aus welchen Gründen sie getroffen wurde. Das hat eben auch sehr viel mit Öffentlichkeit und Transparenz zu tun. Vor allem wegen dieses Kerns ist das eine erhebliche Verbesserung. All das wird dazu beitragen, dass der Denkmalschutz in diesem Land in den nächsten Jahren weiter gestärkt wird.
Frau Kollegin Schramm, Sie haben auch viel Positives gesagt. Aber dass unter meiner Amtsführung der Denkmalschutz im Dornröschenschlaf gelegen habe, das werden Sie so nicht aufrechterhalten können. Da gab es wirklich schläfrigere Märchenzeiten in diesem Land, was das Thema Denkmalschutz angeht, als ausgerechnet in den letzten sechs Jahren. Das will ich doch für mich in Anspruch nehmen.
Ich will der Vollständigkeit halber noch ein paar Dinge ansprechen, weil sie zu dem Gesetz dazugehören, weil auch einige Bereinigungen vorgenommen werden. Das Anzeige- und Genehmigungsfreistellungsverfahren, das 2004 eingeführt wurde, wird wieder abgeschafft. Es hat sich schlicht nicht bewährt. Das hätte man auch damals wissen können. Wir haben erstmalig das UNESCO-Welterbe aufgenommen. Struktur und Aufbau des Gesetzes wurden verbessert, sodass dieses Gesetz, gerade wenn man es neben das alte Gesetz legt, doch deutlich besser lesbar ist. Natürlich sind Gesetze immer schwierig.
Ein ganz wesentlicher Punkt betrifft das Thema Verbesserung der Dienstleistung. Es wird nun geregelt, dass die Denkmalliste neben der Veröffentlichung im Amtsblatt des Saarlandes auch künftig in geeigneter Weise elektronisch bereitzustellen ist. So wird vor allem gewährleistet, dass künftig Eigentümerinnen und Eigentümer eines Denkmals, aber auch Interessierte unkompliziert auf diese Liste zugreifen können, denn die allermeisten Bürgerinnen und Bürger in diesem Land pflegen nicht regelmäßig am Frühstückstisch das Amtsblatt des Saarlandes zu lesen. Mit dieser Änderung im Gesetz werden wir in jedem Fall auch für mehr Transparenz und Bürgerfreundlichkeit sorgen.
All dass, liebe Kolleginnen und Kollegen, wird dazu beitragen, dass den Denkmälern in unserem Land noch mehr Öffentlichkeit zuteil werden wird, dass ihnen noch mehr Beachtung geschenkt wird, dass noch mehr Debatte stattfinden wird. Aus diesem Grunde bitte ich Sie um Zustimmung in Zweiter und letzter Lesung. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will nur drei Punkte ansprechen, zunächst einmal den Punkt, den dankenswerterweise Kollege Scharf, aber auch andere, eben schon angebracht haben. Es ist unerträglich, wenn Menschen in Bilder zwischen „normal“ und „krank“ eingeteilt werden. Es hat vielleicht wirklich etwas für sich, dass einzelne Herren in diesem Hause mittlerweile die Maske fallen lassen. Das Einzige, was krank ist, ist das Menschenbild, das dahintersteckt. Das weisen wir in aller Entschiedenheit zurück.
Ich bin deswegen auch sehr dankbar für die klare Haltung des gesamten übrigen Hauses an dieser Stelle. Ich glaube, das muss uns ermutigen, weiter an diesem Kurs festzuhalten und sehr deutlich zu machen, dass dies nicht das Menschenbild ist, das Deutschland oder das Saarland ausmacht. Wir haben ein anderes Menschenbild. Da ist es in der Tat richtig: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Alle Menschen sind gleich. - Daran führt kein Weg vor
bei. Etwas anderes darf es in Deutschland und hier im Saarland nie wieder geben.
Das gibt uns vielleicht aber auch die Gelegenheit, an dieser Stelle auf ein Problem einzugehen, das in der Öffentlichkeit sehr schnell zu Verwischungen führt. Das ist das Thema Inklusion und die Einordnung dieses Themas. Selbstverständlich ist Inklusion nicht so einfach nebenher zu machen. Ich bin auch sehr dankbar, jetzt die Unterstützung offenkundig in allen demokratischen Fraktionen dieses Hauses zu haben, was zusätzliche Personalisierungsnotwendigkeiten angeht. Das hilft uns im Moment ganz gut, weil wir mitten in den Verhandlungen mit dem Finanzministerium sind.
Aber der eigentliche Punkt, über den ich jetzt an dieser Stelle reden will, ist, wie sich das denn mit dieser Inklusion verhält. Ich sage Ihnen, in den allermeisten Fällen funktioniert das ganz tadellos und reibungslos. In ganz vielen Fällen, egal um welche Art von Einschränkungen und Beeinträchtigungen es geht, ist das nicht nur kein Problem, sondern auch für viele Schulen eine Chance. Viele Schulen nehmen das auch als Chance wahr. Das gilt ohnehin für Kinder mit Körperbeeinträchtigung, mit Sinnesbeeinträchtigungen, für Kinder mit geistigen Behinderungen und in ganz vielen Einzelfällen. Das gilt für ganz viele Kinder. Kollege Wagner hat das richtig gesagt. Nehmen Sie einmal die „Zappelphilippe“, die ein bisschen den Unterricht stören. Auch die gehören in unsere Schulen mit hinein. Ich glaube, all das ist sogar eine Bereicherung für Schulen. Das wird von den Kolleginnen und Kollegen in den Schulen, von den Mitschülerinnen und Mitschülern, von den Eltern auch durchaus als Bereicherung wahrgenommen.
Aber es gibt in der Tat ein ganz besonderes Problem. Dieses Problem ist eines, bei dem ich Ihnen aber auch ganz klar sage, dass die Schule das nicht alleine lösen können wird. Das eigentliche Thema, was unsere Schulen in besonderem Maße belastet, ist die Tatsache, dass es offenbar immer mehr Kinder gibt, die in ganz besonderer Weise von zu Hause aus so stark gefordert sind, die von ihrem Umfeld so stark gefordert sind, die mit ihren Lebensumständen so schlecht klarkommen, dass sie überhaupt nicht in der Lage sind, dem Unterricht zu folgen.
Kollege Wagner, ich würde nicht so weit gehen zu sagen - aber ich glaube, da geht es um Nuancen -, die sind nicht unterrichtbar. Ich glaube allerdings sehr wohl, dass wir in diesen besonderen Fällen und leider nehmen diese Fälle zu - sicherlich dafür Sorge tragen müssen, unsere Schule kindfähig zu machen; das sind unsere Regelschulen an der Stelle tatsächlich noch nicht. Da müssen wir auch dar
über reden, wie die Personalisierung ist. Ich bin sehr für das Elternwahlrecht, wunderbar, das Elternwahlrecht muss dann aber auch so wahrgenommen werden können, dass die Verhältnisse vergleichbar sind. Dann müssen wir schon darüber reden, dass in den Regelschulen auch zukünftig die gleichen Ausgangsbedingungen herrschen müssen, wie sie in den Förderschulen bestehen. Davon sind wir noch ein Stück weit weg. Das wird man auch nicht alles von heute auf morgen hinbekommen. Aber das ist in den nächsten Jahren hinzubekommen, und in der Tat hängt es natürlich von Ressourcen ab.
Der eigentliche Punkt aber ist, was denn dahinter steht, dass diese Kinder plötzlich so sind. Und da sage ich Ihnen, es wird nicht die Bildungspolitik sein, denn diese Kinder kommen schon so in den Kindergärten, in den Grundschulen an. Wir haben viele Antworten darauf. Das Thema Ganztag ist eine ganz wichtige Antwort. Viele andere Unterstützungsmaßnahmen sind wichtige Antworten darauf. Ich glaube, das eigentliche Thema, mit dem wir uns beschäftigen müssen, ist die zunehmende Verwahrlosung in unserer Gesellschaft. Damit meine ich Verwahrlosung in vielfacher Hinsicht. Das eigentliche Thema ist, dass Kinder von dieser Gesellschaft im Stich gelassen werden. Wir haben das in den letzten Wochen wieder gesehen. Wenn ich mir alleine ansehe, wie stark Kinderarmut in unserem Land gestiegen ist, und ich dann feststelle, dass Kinder nicht mit anständiger Kleidung in die Schule kommen, dass sie, ohne etwas gefrühstückt zu haben, in die Schule kommen, dass sie aus welchen Gründen auch immer von zu Hause schon in einem völlig verstörten Zustand in die Schule kommen, dann ist doch in dieser Gesellschaft etwas nicht in Ordnung! Dann ist es doch nicht das Kind, das nicht unterrichtbar ist, sondern dann ist doch diese Gesellschaft krank und dann müssen wir zunächst einmal daran arbeiten, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ich selbst habe noch vor 10 oder 15 Jahren in Wahlkämpfen immer wieder gesagt, Bildung ist die soziale Frage des 21. Jahrhunderts. Ich sage Ihnen, das ist nicht ganz falsch, das ist aber auch nicht ganz richtig. Bildung ist nur möglich, wenn wir die harten sozialen Fragen sozialpolitisch gelöst bekommen. Und nicht nur Sozialpolitik ist da in der Verantwortung, sondern die Gesellschaft insgesamt. Dann wird ja schnell gesagt, der Commerçon streitet mit der Bachmann. Das ist überhaupt nicht der Punkt. Vielmehr muss diese Gesellschaft sich einmal damit auseinandersetzen, ob das denn überhaupt richtig ist.
Ich habe an dieser Stelle im Übrigen schon einmal gefragt: Ist das denn überhaupt richtig, dass wir Schule immer stärker unter der ökonomischen Ver
wertbarkeit der Kinder, die da herauskommen, sehen? Ist es nicht erforderlich, dass wir noch einmal das klassische große Bildungsideal von Humboldt und anderen an den Tag legen und sagen, nein, Bildung ist zunächst einmal ein Menschenrecht der Kinder? Es geht nicht um die ökonomische Verwertbarkeit. Es geht in unseren Bildungseinrichtungen überhaupt nicht um die Verwertbarkeit von Kindern. Es geht darum, für die Kinder die richtigen Ausgangsbedingungen zu schaffen, auch die sozialen Ausgangsbedingungen. Das geht nicht in einer Ellbogengesellschaft, das geht nicht in einer Gesellschaft, in der nur noch der Leistungsdruck zählt.
Deswegen sage ich Ihnen, Bildung ist eine wichtige soziale Frage des 21. Jahrhunderts. Bildung ist aber nur möglich, wenn wir die anderen großen sozialen Fragen des 21. Jahrhunderts in unserer Gesellschaft lösen; denn das ist die Voraussetzung dafür, dass Bildung überhaupt von Kindern wahrgenommen werden kann. Daran müssen wir alle gemeinsam arbeiten. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Neuordnung des saarländischen Denkmalschutzes und der saarländischen Denkmalpflege wird ein Auftrag aus dem Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode 2017 bis 2022 umgesetzt, der sich bereits im Koalitionsvertrag der letzten Legislaturperiode findet. Der Auftrag lautet, das Saarländische Denkmalschutzgesetz unter Beachtung des Vier-Augen-Prinzips zu novellieren und dabei die Beteiligung der Kommunen und die Rechte des Landesdenkmalrates zu stärken.