Volker Oberhausen
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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute beraten wir die Einzelpläne 04 und 21 des Doppelhaushaltes 2021/2022, die die Budgetierung im Geschäftsbereich des Ministeriums für Finanzen und Europa darstellen. Für Europa wird später für unsere Fraktion meine Kollegin Sandra Johann sprechen. Für die Finanzen werde ich im Folgenden einige Schwerpunkte setzen.
Bevor ich zu unserer umfangreichen Arbeit in der Regierungskoalition komme, möchte ich aus aktuellem Anlass zunächst zwei Bemerkungen zur Opposition machen. Dass die AfD irgendeinen konstruktiven Beitrag zur haushälterischen Situation gegeben hat, der Herr Ministerpräsident und der Herr Finanzminister haben das schon ausgeführt, ist uns nicht bekannt. Aber sie bekommt Schlagzeilen, weil sie die Partei der Maskenverweigerer ist. Vom Bundestag bis zum Homburger Stadtrat wird mit unser aller Gesundheit gespielt. Ich bin darüber tief erzürnt und möchte dies auch mal hier zum Anlass nehmen, um zu sagen: Rechtsradikale sind zu allem fähig, aber zu nichts nutze.
Dann kommen wir nach den Ausführungen der Kollegin Barbara Spaniol zu der Linkspartei. Da gab es in der letzten Woche eine merkwürdige Landespressekonferenz. Oskar Lafontaine hat uns erzählt, dass er als Kapitän auf ein Boot mit seinen Getreuen flüchten musste, weil das Schiff der Linkspartei vor drei Jahren in Klarenthal auf Grund gelaufen ist. Ich frage mich, Herr Lafontaine, wie Sie hier den Laden wieder in Ordnung bringen wollen, wenn Sie sagen: Das geht Sie gar nichts an, was im Landesverband der Linkspartei im Moment abläuft.
Da wir über konstruktive Vorschläge zum Einzelplan 04 sprechen wollen, kommen wir jetzt zu den beiden Fraktionen der Regierungskoalition, die in dieser schwierigen Zeit ihrer Verantwortung gerecht wer
den. Nicht nur die genannten Einzelpläne 04 und 21 sind heranzuziehen, sondern auch die Pläne 16, 17 und 20, sofern sie das Finanzministerium betreffen. Die externen Umstände der Verabschiedung dieses Doppelhaushaltes könnten schwieriger nicht sein. Wir stehen mitten in einer Pandemie, und Prognosen für die weitere wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes sind mit Unsicherheiten behaftet. Doch es zeigt sich, dass dies für unsere Landesregierung eine Chance ist, ihre sachbezogene Haushaltspolitik unter schwersten Bedingungen ins Werk zu setzen, eigene Schwerpunkte zu benennen und so zu einem Anker der Stabilität in unserem Land zu werden.
Dieser Haushaltsentwurf hat die wichtigsten Projekte der vergangenen Jahre mit den Zukunftsprojekten unseres Landes geeint. Dieser Haushaltsentwurf steht dafür, dass durch die solide Finanzpolitik der vergangenen Jahre diese Möglichkeiten eröffnet wurden. Stephan Toscani und Peter Strobel haben dafür die Grundlagen gelegt. Dieser Entwurf steht dafür, dass ohne die Konsolidierungsstrategie und die erfolgreiche Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen eine Finanzierung der pandemiebedingten Maßnahmen gar nicht möglich gewesen wäre. Dieser Entwurf beinhaltet auch die Rückführung der Neuverschuldung von 2020 in den Jahren 2021 und 2022.
Trotz aller Schwierigkeiten hat die saarländische Landesregierung Schwerpunkte gesetzt, die unser Handeln in den nächsten Jahren bestimmen und auf die ich im Folgenden eingehen werde. Diese Aufzählung ist natürlich nur eine kleine Auswahl von den Punkten, die hier haushälterisch in den nächsten Jahren bei uns anstehen. Die saarländische Landesregierung hat erstens 2019 die Investitionsoffensive eingeleitet, die jetzt fortgesetzt wird. Dies ist besonders deutlich im Hochschulbereich, bei der Investitionsförderung der Unternehmen und bei den Kommunen. Sie geht einher mit einer Beschleunigung der Baumaßnahmen. Zweitens hält die saarländische Landesregierung am Saarlandpakt fest. Die Stärkung der Kommunen ist der saarländischen Landesregierung ein besonderes Anliegen. Der Saarlandpakt steht für die Entschlossenheit von CDU und SPD, den Städten und Gemeinden nachhaltig zu helfen. Kommunale Kassenkredite von 1 Milliarde Euro wurden übernommen. Den Kommunen werden 20 Millionen Euro mehr für Investitionen ermöglicht. Die Hilfen des Landes für unsere Städte und Gemeinden sind beispielgebend und suchen in Deutschland ihresgleichen. Trotz Corona-Krise sind die Kassenkredite stark gesunken. Die Kommunalfreundlichkeit zahlt sich aus, der Saarlandpakt wirkt. Die CDU hat drittens großen Wert darauf gelegt, dass auch im Bereich der inneren Sicherheit Maßstäbe gesetzt werden. Wir müssen als wehrhafte Demokratie dem Staatsschutz und dem Verfas
sungsschutz Mittel an die Hand geben, um den Feinden unserer Demokratie Einhalt zu gebieten.
In Zeiten der Pandemie nehme ich viertens zu den Anstrengungen der Landesregierung im Bereich der Gesundheitspolitik Stellung: Welche hervorragende Unterstützung bei der Modernisierung unserer Krankenhauslandschaft! Als Gewährträger unserer Uniklinik in Homburg kommen weitere investive Mittel hinzu. Für den Doppelhaushalt 2021/2022 sind Baumaßnahmen in meiner Heimatstadt von 45 Millionen Euro vorgesehen. Es sind bereits jetzt Bauprojekte von 400.000 bis 450.000 Euro geplant, die in den nächsten Jahren anstehen. Als fünften und letzten Punkt greife ich die Modernisierung unseres Nahverkehrs auf, bei der die Landesregierung mit 17,5 Millionen Euro in 2021 und 25 Millionen in 2022 einen erheblichen finanziellen Beitrag leistet.
Diese Schwerpunkte stehen nur exemplarisch für das hervorragende Management, das Sie, Herr Minister Strobel, in allen Bereichen der Landespolitik an den Tag legen. Wie ein Fels in der Brandung steht Ihr Team für Stabilität und Innovation. Peter Strobel steht für die Kontinuität der saarländischen Finanzpolitik.
Ein großartiger Entwurf für die Zukunft unseres Landes liegt uns vor. Ergreifen wir die Chance, heute und morgen die Landesregierung haushälterisch zu unterstützen. Dann sorgen wir dafür, dass in Zeiten der Pandemie gezeigt wird, wie hervorragend unsere Landesregierung arbeitet. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eines würde ich, Frau Kollegin Spaniol, gerne noch vorweg
sagen: Die CDU-Landtagsfraktion begrüßt die Veräußerung des Grundstücks im Bereich des Zunderbaums an das Unternehmen FIEGE in Greven nach § 64 II LHO. Ich möchte die Zahlen noch einmal in Erinnerung rufen: Das Land ist im Drehkreuz zwischen Homburg, Kirkel und Bexbach Eigentümerin eines unbebauten Waldgrundstücks mit einem Bodenrichtwert von 1,358 Millionen Euro. Hier erfolgt ein Verkauf mit einem Kaufpreis in Höhe von 3,82 Millionen Euro. Zusätzlich fallen für die Stadt Homburg Gebühren in Höhe von 480.000 Euro an. Mithin sind von FIEGE fast 4,3 Millionen Euro zu zahlen. Das heißt, dass mehr als das Dreifache des Bodenrichtwertes gezahlt wird. Deshalb hat der Haushaltsausschuss in seiner letzten Sitzung - Herr Flackus und Frau Spaniol haben schon darauf hingewiesen dem Projekt des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport zugestimmt.
Es geht darum, dass das Unternehmen FIEGE eine Niederlassung im Saarland aufbauen möchte. Es ist in den Ausführungen ausreichend thematisiert worden, dass nach vielen Jahren der Planung Arbeitsplätze in Homburg entstehen werden. Selbstverständlich wird das Land auch die Verkehrssituation am Zunderbaum im Blick haben. Doch zunächst steht die Generierung von zusätzlichen Einnahmen für den Landeshaushalt im Vordergrund. Des Weiteren stehen zusätzliche Arbeitsplätze in Homburg auf der Agenda. Das sind mindestens zwei wichtige Ansätze, die hier die Motivation dafür sind, dass wir dem Projekt zustimmen werden. Deshalb ist diese Ansiedlung ein wertvoller Impuls für unseren Saarpfalz-Kreis. Als Abgeordneter aus dem Wahlkreis Homburg möchte ich mich dafür bedanken, dass im Saarpfalz-Kreis zusätzliche Arbeitsplätze entstehen. Natürlich werden wir in der laufenden Planung mit dem LfS die noch vorhandenen Bedenken aufgreifen, aber die CDU-Landtagsfraktion wird der Veräußerung zustimmen. Ich darf Sie deshalb um Ihre Zustimmung für dieses Projekt bitten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Großregion als europäisches Labor für eine gemeinsame Krisenbewältigung, dieses ambitionierte Ziel wird bereits in der Überschrift deutlich. Zu Zeiten von Corona hat sich gezeigt, wie wichtig die grenzüberschreitende Zusammenarbeit ist. Deutschland steht dabei besonders im Fokus, weil Angela Merkel seit dem 01. Juli die EU-Ratspräsidentschaft innehat. Bei den deutschen Europaministern hat Peter Strobel den Vorsitz inne. Deshalb tagte die Europaministerkonferenz vor wenigen Tagen in Perl-Nennig. Für die Jahre 2019 und 2020 führt das Saarland den Vorsitz in der Großregion, Tobias Hans als amtierender Präsident und Stephan Toscani als Präsident des IPR
stehen personell für diesen Vorsitz. Vier Präsidentschaften, die die wichtige Rolle Deutschlands und hier insbesondere des Saarlandes dokumentieren.
Wann, wenn nicht heute, ist es an der Zeit, unsere europäische Stimme zu erheben? Wann, wenn nicht heute, ist es an der Zeit, unsere Arbeit in den sechs Kommissionen des IPR darzustellen? Zwei dieser Kommissionen, die besonders rührig sind, nämlich die Kommission für Verkehr und die Kommission für die Innere Sicherheit, werden von Parlamentarierinnen unseres Hauses geführt. Wann, wenn nicht heute, ist es an der Zeit, unsere Vorstellungen für die Zukunft Europas auf die Agenda des Landtags zu setzen? Es ist erfreulich, dass der Europaausschuss in seiner letzten Sitzung einstimmig einen Antrag auf den Weg gebracht hat, der Ihnen nun heute zur Beratung und zur Beschlussfassung vorliegt.
Ich darf deshalb zunächst der Ausschussvorsitzenden - Herr Präsident hat es bereits ausgeführt, Helma Kuhn-Theis ist heute erkrankt - ganz herzlich für ihren Einsatz danken und ihr baldige Genesung wünschen.
Im Antrag selbst wird ein ganzes Bündel von Aufgabenfeldern genannt, die Gegenstand unserer Arbeit im IPR, aber auch der Arbeit im Europaausschuss waren. Dicke Bretter sind dabei zu bohren. Dies möchte ich beispielhaft anhand der Gesundheitspolitik erläutern. Hinsichtlich der systematischen Stärkung der Gesundheitskooperation haben wir gesehen, wie wichtig die Initiative von Tobias Hans und Jean Rottner war. Französische Bürger wurden im Zuge der Pandemie im Saarland, in Saarbrücken, in Völklingen und in Homburg, behandelt. Doch trotz einzelner bilateraler Abkommen, zum Beispiel MOSAR, liegt noch viel Arbeit vor uns. Wir werden aber diese Themen immer wieder auf die Tagesordnung setzen. Der Vertrag von Aachen gibt uns neue Möglichkeiten an die Hand, etwas für unsere Grenzregion zu erreichen. Diesseits und jenseits der Grenze sind Millionen von Menschen betroffen. Ich selbst habe ja vor zwei Jahren gesehen, wie wichtig ein zeitnaher Rettungseinsatz ist. Im Sinne von Best Practice sollten wir uns an der Zusammenarbeit Frankreichs mit der Wallonie orientieren, dies als Beispiel für eine zukunftsweisende Kooperation in der Großregion.
Doch nicht nur in der Gesundheitspolitik, sondern in allen Bereichen sind wir gefordert, den Menschen praktikable Lösungen anzubieten. Der umfangreiche Katalog, den unser Ausschuss zusammengestellt hat, zeigt, dass in vielen Bereichen Europa eine wichtige Rolle spielt. Deshalb ist es zielführend, uns zu vergegenwärtigen, dass wir in Europa eine Wertegemeinschaft darstellen. Nur dann sind wir des Er
bes von Konrad Adenauer, Robert Schuman und Alcide De Gasperi würdig.
Das ist ein Erbe, das uns seit 75 Jahren ein Leben in Frieden und Freiheit ermöglicht hat. - Ich bitte um Ihre Zustimmung und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Anträge der AfD und der LINKEN, zu denen ich heute spreche, beinhalten eine Reihe von Fragestellungen, die, anders als die mit heißer Nadel gestrickte Antragstellung vermuten lässt, sehr grundsätzlicher Art sind. Deshalb möchte ich in den nun folgenden Minuten in meiner Rede drei wichtige Aspekte ansprechen. Erstens: Über welche Staatsleistungen an die katholische und die evangelische Kirche sprechen wir? Zweitens: Welche Intention haben die AfD und die LINKE, dieses Thema heute auf die Tagesordnung zu setzen? Drittens: Wie wichtig ist es, eine schnelle Ablösung der Staatsleistungen zu erreichen, ohne die haushalterischen Folgen zu bedenken?
Wir sprechen, wie bereits erwähnt, über die Staatsleistungen an die katholische und die evangelische Kirche, die aufgrund von Enteignungen, insbesondere, aber nicht nur zu Beginn des 19. Jahrhunderts, entstanden sind. Hierzu wurden Verträge geschlossen, in denen sich der Staat verpflichtete, den Kirchen Ausgleichszahlungen zukommen zu lassen. Diesen Verträgen, meine sehr verehrten Damen und Herren, wurde durch die Aufnahme in Art.138 WRV und Art. 140 Grundgesetz Verfassungsrang zuteil. Denn pacta sunt servanda, Verträge sind einzuhalten. Gleichzeitig wurde dem Verfassungsgesetzgeber aufgegeben, eine Ablösung dieser Verpflichtungen zu einem späteren Zeitpunkt zu erreichen. Dies impliziert natürlich, dass die Kirche entschädigt werden muss und der Bund allgemeine Grundsätze dazu aufstellt.
Bevor ich nun aber dieses Thema weiter vertiefe, komme ich auf die beiden vorliegenden Anträge zu sprechen. Zunächst zum Antrag der AfD, zu Herrn Kollegen Dörr: Er ist in weiten Teilen von den Papieren der AfD-Bundestagsfraktion abgeschrieben. In der Begründung wird versucht, die Überlegungen auf das Saarland herunterzubrechen, das endet ka
tastrophal. Eine Kostprobe gefällig? Das Saarland habe 1803 als Bundesland noch nicht existiert. Dieser Feststellung ist wirklich zuzustimmen. Die Ansprechpartner für die Ablösung der Staatsleistungen wären somit gemäß AfD-Lesart das Königreich Preußen und das Königreich Bayern. Da ich Herrn Kirchenrat Hofmann im Publikum sehe: Herr Kirchenrat, nehmen Sie doch bitte zügig die Gespräche mit den Wittelsbachern auf! Die beiden Superintendenten sollen sich dann um die Kontakte mit den Preußen kümmern!
Tatsächlich bestanden im Jahre 1803 genau null Bundesländer, denn die Bundesrepublik Deutschland wurde erst 1949 gegründet. So viel zu den geschichtlichen Kenntnissen der drei Herren von ganz rechts.
Die LINKE hat ihren Antrag ganz kurzfristig eingebracht. Er erreichte mich gestern am späten Nachmittag. Selbst die Tagesordnung dieser Sitzung musste heute Morgen deswegen noch geändert werden. Dabei enthält der Antrag nichts Neues. Sie kennen, Herr Lander, doch hoffentlich das Bewertungsgesetz? Ihre eigene Bundestagsfraktion, Sie führten es aus, hat ermittelt, über welche Summen wir bei diesen Entschädigungen sprechen. Bei einer Einmalzahlung reden wir auch im Saarland über Beträge von mehreren hundert Millionen Euro. Dies geht auch ganz klar aus dem von Ihnen, Herr Lander, zitierten Gesetzentwurf hervor. Das ist aber zurzeit haushalterisch nicht darstellbar. Deshalb nützt es niemandem, puren Aktionismus an den Tag zu legen und mit einem Schnellschuss hier einen Antrag vorzulegen, bevor wir überhaupt in die Beratungen eintreten.
Notwendig ist, und das ist viel wichtiger, dass wir mit den beiden großen Kirchen in einen fairen Dialog treten. Erstaunlicherweise haben beide Fraktionen es bis heute nicht fertiggebracht, mit dem Katholischen Büro oder mit dem Evangelischen Büro Kontakt aufzunehmen. Es ist doch selbstverständlich, dass man, bevor man solche Anträge in den saarländischen Landtag einbringt, zum Telefonhörer greift und Frau Göbel und Herrn Hofmann anruft. Die Rolle der Kirchen hinsichtlich der Stabilität unseres Gemeinwesens ist enorm. Zum Beispiel ist im karitativen, im sozialpädagogischen, im seelsorgerischen Bereich das Engagement der Kirchen für unsere Gesellschaft unverzichtbar. Das Eintreten mutiger Kirchenfrauen und Kirchenmänner für Frieden und Freiheit im Zuge der friedlichen Revolution ist uns auch nach 30 Jahren in lebhafter Erinnerung.
Deshalb ist es wichtig, hier folgendes Resümee zu ziehen: Die allgemeinen Grundsätze für die Ablösung der Staatsleistungen müssen zunächst auf Bundesebene erarbeitet werden. Die beiden uns
vorliegenden Anträge sind nicht nur von schlechter, um nicht zu sagen miserabler Qualität, sie sind zudem überhaupt nicht zielführend. Wir lehnen sie deshalb beide ab. Führen wir doch einen fairen Dialog mit den beiden Konfessionen auf allen Ebenen fort! Nur so können wir ein Ergebnis erreichen, das sachgerechte Lösungen generiert. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst einmal, Herr Dörr, möchte ich bezweifeln, dass es Ihnen darum geht, die Zettelwirtschaft zu stoppen. Das kann wohl nicht das Ziel der AfD sein, wie die heutige Sitzung zeigt. Zettel mit Anträgen aus der Dezembersitzung, die dank „copy and paste“ den Weg in die heutige Plenardebatte finden, Zettel, die zum zehnten Mal die Änderung des Schulordnungsgesetzes fordern,
Zettel - der Kollege Pauluhn hat darauf hingewiesen ‑, auf denen ein AfD-Redner regelmäßig seine rechtsradikalen Parolen abliest. All das ist nicht gemeint. Diese Zettel sind nicht gemeint. Es geht den drei Herren darum, Kompetenz auf einem Gebiet zu suggerieren, wo sie wahrlich keine Ahnung haben, nämlich der Wirtschafts- und Finanzpolitik.
Deshalb dieser heutige Schaufensterantrag ohne jegliche Substanz. Dabei hat das Thema es verdient, sachbezogen diskutiert zu werden.
Ja, ich erläutere es Ihnen, Herr Dörr. Das Thema hat es verdient, sachbezogen diskutiert zu werden und dass wir nach Lösungen suchen, dies übrigens nicht nur in Deutschland, sondern auch im gesamteuropäischen Kontext, denn das sogenannte Kassengesetz ist keine deutsche Erfindung, sondern hatte vor Jahren bereits - Herr Dörr, hören Sie aufmerksam zu! zahlreiche Vorgänger in anderen EU-Ländern, zum Beispiel in Italien, Österreich, Lettland, Slowakei und Frankreich.
Moment! Nach Einführung der Bon-Pflicht kam es in allen diesen Ländern zu einer Mehrung der Einnahmen für den Staatshaushalt,
denn leider hatte das bisherige System dazu geführt - auch da bitte ich um Ihre Aufmerksamkeit -, dass große Summen an der Finanzverwaltung vorbeigeführt wurden. Besonders sind uns allen - Sie erinnern sich, meine Damen und Herren - noch die Prozesse im Gastronomiebereich in lebhafter Erinnerung. Manipulierte Kassensysteme mit der entsprechenden Falschsoftware haben zu hohen Schäden für den Fiskus und damit für die Allgemeinheit geführt.
Doch viele Einzelhändler und Bäcker klagen über die Papierflut an Belegen. Deshalb ist es notwendig, nach praktikablen Lösungen vor Ort zu suchen. Die Eindämmung der Papierbelege ist dabei bereits im Gesetz angelegt. Die Buchung im elektronischen Kassensystem wird mit einer Signatur verbunden. Zur Sicherstellung, dass die Umsätze im elektronischen Aufzeichnungssystem erfasst werden, wurde die Belegausgabepflicht gesetzlich geregelt. Die saarländische Landesregierung, Herr Minister Strobel, hat dazu eine praktikable Lösung vorgestellt. Herr Dörr, die hätten Sie besser einmal gelesen.
Die Vorstellung dieser praktikablen Lösung ist nämlich vom Montag. Sie geht davon aus, dass die Unternehmen nicht verpflichtet sind, den Beleg auf Papier zur Verfügung zu stellen - wir haben heute ja sehr viel über Digitalisierung gesprochen ‑, sondern
eine digitale Version reicht aus. Moderne elektronische Kassensysteme können das leisten, so Herr Minister Strobel am 09.03.2020, also vorgestern. Es besteht für den Kunden ein Wahlrecht zwischen ausgedrucktem Bon, digitalem Bon oder keinem Bon. Rein technisch ist das Scannen eines QR-Codes oder eine App, die den Beleg zur Verfügung stellt, heute bereits möglich. Dies ist die Lösung, die auch für Teile des Einzelhandels und für die Bäckereien praktikabel ist. Deshalb möchte ich zu Ihnen, Herr Minister Strobel, abschließend sagen, das ist so gut. „C’est si bon!“ - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehren Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben vor wenigen Minuten einen Tiefpunkt in unseren parlamentarischen Beratungen erlebt. Ich stehe noch ganz unter Schock bezüglich der Ausführungen, die hier gemacht werden. Aber ich möchte zunächst einmal zum Thema Flaggen sprechen und zu dem dreisten Versuch von Rechtsradikalen, sich unserer christlichen und freiheitlichen Symbole zu bemächtigen. Dies ist nämlich die Intention des Antrags der AfD. Deshalb rege ich an, dass bei der laufenden Ausstellung „Protestanten ohne Protest“, die zurzeit in der Ludwigskirche stattfindet, das Thema Beflaggung stärker in den Fokus genommen wird und nicht mehr nur das Thema Glocken. Wir müssen nämlich in Zusammenhang mit der Beflaggung auch an die denken, die Flagge gezeigt haben,
die mutigen Katholiken und Protestanten, die in der Zeit des Nationalsozialismus die Fahne der Katholischen Kirche und die Flagge des Protestantismus hochgehalten haben. Dazu habe ich eine Begebenheit, die ich Ihnen kurz erzählen möchte.
1937 trug Karl Kuhn, damals 16 Jahre alt, zur Primizfeier eines Geistlichen die Fahne der katholischen Kirche. Angehörige des Jungvolks der Hitlerjugend versuchten, ihm die Fahne zu entreißen, um sie zu zerstören. Doch die kleinen Jungs scheiterten. Karl Kuhn brachte die Fahne in Sicherheit. Er wurde daraufhin verhaftet und wegen Verstoßes gegen das Reichsflaggengesetz von 1935 und wegen Körperverletzung zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Elf Monate musste er völlig sinnlos im Kerker verbringen. Sein bisheriges Leben war jäh unterbrochen wegen einer Flagge. Er zählte später zu den Gründern der CDU in Ludwigshafen, er engagierte sich im Pfarrgemeinderat und wurde 1989 mit den Stimmen von CDU und SPD zum stellvertretenden Ortsvorsteher gewählt.
Andere Katholiken, die die Fahne der Katholischen Kirche hochhielten, hatten weniger Glück. Da wir heute ja auch über das Vergessen sprechen, erwähne ich Pater Alfred Delp, dessen 75. Todestag am 02. Februar war. Und ich erwähne Willi Graf, der hier in Saarbrücken aufgewachsen ist. Doch auch Protestanten mit Protest hat es gegeben, Pfarrer Paul Schneider zum Beispiel, der im Hunsrück beheimatet war, und Dietrich Bonhoeffer, der kurz vor Kriegsende von den Nationalsozialisten ermordet wurde. Sie haben Flagge gezeigt für den Protestantismus, für die Freiheit eines Christenmenschen.
Wie sieht es heute aus? Wie weit sind wir eigentlich gekommen, wenn die Fraktion von Herrn Dörr, der 2018 selbst zu einer rechtsradikalen Demo nach Chemnitz reiste,
uns heute Nachhilfeunterricht in Sachen Beflaggung geben möchte? - Dem müssen wir auf das Schärfste widersprechen!
Das Szenario von Chemnitz mit den vielen verfassungsfeindlichen Symbolen war beklemmend und eine Schande für unser Land!
Deshalb ist es Aufgabe der Schulen, den Schülern unsere christlichen und freiheitlichen Werte zu vermitteln, zum Beispiel auch in dem durch unsere Verfassung garantierten Religionsunterricht. Wir haben das Glück, in einer freiheitlichen Demokratie zu leben. Nutzen wir diese Chance, um für diese Demokratie Flagge zu zeigen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal möchte ich etwas zur Geschäftsordnung sagen, Herr Dörr. Es ist schön, dass Sie jetzt die Begründung mündlich nachgeliefert haben. Wir gingen bisher von einem Antrag aus, der zweieinhalb Zeilen umfasste. Ich möchte deshalb gar nicht so sehr auf das eingehen, was Sie hier ausgeführt haben, sondern ich möchte zunächst einmal darauf eingehen, was Kern Ihres Antrags war, der zweieinhalb Zeilen umfasste. Zweieinhalb Zeilen für ein komplexes Thema wie die Bund-Länder-Finanzbeziehungen verbunden mit der Lösung der Altschuldenproblematik sind mehr als dünn. Zweieinhalb Zeilen, ein Satz - ein reiner Schaufensterantrag!
Kurz zusammengefasst: Auch wenn Sie noch die eine oder andere Erläuterung gegeben haben - ein finanzpolitischer Totalausfall!
Doch was sollen wir von einer rechtsradikalen Partei erwarten? In Braunschweig wurde deutlich: Eine rechtsradikale Partei braucht in Deutschland kein Mensch. Sie löst kein einziges Problem, sondern schafft täglich neue.
Deshalb, Herr Dörr, die Frage an Sie, der Sie ja bisher in den Ausschussberatungen meistens sehr im Stillen gearbeitet haben:
Warum haben Sie diesen Antrag eingebracht? Weil selbst Sie gemerkt haben, dass Politiker anderer Parteien in diesem Bereich Maßstäbe gesetzt haben. Es sind nämlich die Politiker der saarländischen Landesregierung, die seit Jahren die Grundlagen für eine solide Finanzpolitik geschaffen haben. Die Rückführung der Nettoneuverschuldung auf null und die Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen sind Meilensteine, die die Regierung KrampKarrenbauer zur Sicherung der finanziellen Zukunft unseres Landes auf den Weg gebracht hat.
Gerne verweise ich auf meine Haushaltsrede vom Dezember 2017, in der ich insbesondere die Verdienste von Stephan Toscani für eine generationengerechte Finanzierung des Landeshaushaltes herausstellte.
Der von Tobias Hans und Anke Rehlinger ins Werk gesetzte Saarland-Pakt ermöglicht den Städten und Gemeinden neue Spielräume, weil sie nicht nur langfristig von 1 Milliarde Kassenkrediten freigestellt werden, sondern weil auch für neue Investitionen Geld zur Verfügung steht. Das Saarland hat seine Hausaufgaben gemacht. Es hat als Bundesland trotz seiner schwierigen Haushaltslage den Kommunen geholfen. Einen ähnlichen Weg hat auch das Land Hessen beschritten, Stichwort Hessenkasse. Deshalb ist es ein besonderes Anliegen, eine Zusammenarbeit mit den beiden anderen Bundesländern herzustellen, die auch über beträchtliche kommunale Altschulden verfügen: Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen. Die Kommunen in unserem Nachbarland Rheinland-Pfalz sind stark vom Strukturwandel betroffen. Als Beispiel sei hier die Stadt Pirmasens erwähnt. In Nordrhein-Westfalen sind insbesondere im Ruhrgebiet viele Städte chronisch klamm. Es fällt dabei auf, dass dort, wo eine hohe Arbeitslosigkeit herrscht, die Haushaltslage schwierig ist.
Warum erwähne ich nur diese vier Bundesländer? Weil in den anderen Bundesländern das Thema Altschulden in den Kommunen praktisch keine Rolle spielt. Aus staatspolitischer Verantwortung wird zunächst eine Einigung mit den vier betroffenen Bundesländern angestrebt, damit eine solche Initiative nicht völlig ins Leere läuft. Der OB von St. Ingbert, Professor Ulli Meyer, hat als Staatssekretär mehrfach darauf hingewiesen, dass die Regelung der Altschuldenproblematik Grundlage für gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland ist - wie es das Grundgesetz vorsieht. Die CDU-Fraktion unterstützt die Landesregierung, Herr Minister Strobel, beim
Ziel, das Saarland zukunftssicher zu machen. Deshalb laufen auf allen Ebenen Gespräche der beiden Regierungspartner, um die Entschuldung unserer Städte und Gemeinden weiter voranzutreiben. Lassen Sie uns gemeinsam dafür kämpfen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir behandeln heute in Zweiter und Dritter Lesung das Gesetz zur Umsetzung der grundgesetzlichen Schuldenbremse und zur Haushaltsstabilisierung. Wie Sie wissen, wurde das Gesetz vorgelegt und in Erster Lesung in unserer Sitzung am 16. Januar 2019 verabschiedet. Danach wurde es - der Berichterstatter hat es erwähnt - im Haushalts- und Finanzausschuss weiter beraten, sodass Ihnen heute ein Gesetzentwurf der beiden Regierungsfraktionen vorliegt, der bei Stimmenthaltung der DIE LINKE vom Ausschuss einstimmig angenommen wurde.
Ich werde im Folgenden über drei Schwerpunkte sprechen. Lassen Sie mich nochmals auf die Intenti
on des Gesetzgebers eingehen. Danach werde ich als zweiten Punkt die Verankerung der Schuldenbremse im Grundgesetz und in den Verfassungen einer großen Anzahl von Bundesländern beleuchten. Zuletzt werde ich die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung zur Schuldenreduzierung als Grundlage für eine generationengerechte Finanzierung der Haushalte näher untersuchen.
Kommen wir zunächst auf die Intention des Gesetzgebers zu sprechen. Peter Strobel hat am 15. Januar 2019 ausgeführt, dass der vorgelegte Gesetzentwurf dazu dient, die Schuldenbremse im saarländischen Landesrecht zu verankern. Der Minister sieht darin eine entscheidende Grundlage für eine zukünftige, solide und stabile Finanzierung des Landeshaushalts. Er dient gleichzeitig der Absicherung der Sanierungshilfen im Rahmen der Investitionsoffensive ab dem Jahr 2020. Der Gesetzentwurf ist notwendig, weil die Schuldenbremse vorsieht, dass die Bundesländer, wie Herr Kollege Flackus ausgeführt hat, ab 2020 ihre Haushalte ohne Einnahmen aus Krediten ausgleichen.
Der Entwurf dieses umfangreichen Artikelgesetzes sieht eine ganze Reihe von Änderungen und Ergänzungen des Landesrechtes vor. Kern des Gesetzes ist ein Haushaltsstabilisierungsgesetz. Die stetige Rückführung des Schuldenstandes wird mit zwei neuen haushaltsrechtlichen Instrumenten unterstützt. Konkret handelt es sich dabei zum einen um das Sondervermögen Konjunkturausgleichsrücklage sowie zum anderen um das Sondervermögen Zinsausgleichsrücklage. Würde das Saarland auf eine Landesregelung verzichten, so wäre es unmittelbar der strengen Regelung des Grundgesetzes unterworfen, die keine konjunkturabhängige Ausgestaltung vorsieht. Beide Sondervermögen tragen entscheidend dazu bei, dass das Land auch unter ungünstiger werdenden Rahmenbedingungen die Vorgaben des Sanierungshilfengesetzes einhalten kann.
Es werden Tilgungen in Höhe von 80 Millionen im Jahresdurchschnitt ab dem Jahr 2020 festgesetzt. Dies erfolgt in einem Fünfjahreszeitraum, also im Rahmen einer mittelfristigen Finanzplanung. Dem Stabilitätsrat obliegt ab 2020 die Überwachung der Einhaltung der innerstaatlichen Schuldenbremse. Diese Überwachung beinhaltet auch die nun im Gesetzentwurf vorgelegte landespolitische Regelung.
Die Verankerung im saarländischen Landesrecht ist ein großer Fortschritt für die Absicherung der Schuldenbremse. Dennoch wird mit Blick auf die Verfassungswirklichkeit in der Bundesrepublik und der Mehrheit der Bundesländer die Forderung erhoben auch im Rahmen dieser vom Kollegen Flackus genannten Anhörung -, die Verfassung des Saarlandes um die Schuldenbremse zu ergänzen. So sehr ich persönlich Sympathien für den Vorschlag von Pro
fessor Gröpl habe, sehe ich, dass dies zurzeit in der Koalition noch nicht möglich ist.
Die Schuldenbremse hat seit ihrer Einführung bemerkenswerte Erfolge gezeitigt. Neben einer Disziplinierung bei den Ausgaben, die zu einer Reduzierung des Schuldenstandes führten, ist der Einstieg in eine generationengerechte Finanzierung des Landeshaushaltes gelungen.
Das finanzielle Erbe unserer Kinder und Enkel wird nicht mehr verfrühstückt. Es soll aber Politiker geben, die trotz grundgesetzlicher Verankerung - ich verweise auf Art. 109 Abs. 3 Satz 1 Grundgesetz die Schuldenbremse ablehnen. Hier gibt es zwei Vorgehensweisen bei der Partei DIE LINKE. Die eine ist sachlich-moderat wie bei Ihnen, Herr Kollege Flackus. Die Schuldenbremse darf sich nicht darauf reduzieren, dass sie schwarze Nullen generiert. Herr Flackus, das verstehe ich. Schwarz ist nicht Ihre Farbe.
Und an null Euro Haushaltsdefizit hätten Sie früher im Traum nicht gedacht.
Ja, Sie erklären mir das. - Ich werde weiter ausführen und komme zur anderen Vorgehensweise. Die andere Vorgehensweise wird personalisiert von einem Weltökonomen mit französischem Namen. Ich möchte Ihnen die vielen Zitate in diesem Zusammenhang, liebe Zuhörer, ersparen, aber ich möchte Bilanz ziehen. Herr Lafontaine, zehn Jahre sind Sie wieder im Landtag, zehn Jahre dieselben Philippika gegen die Schuldenbremse mit denselben Phrasen und denselben Textbausteinen ohne einen Realitätscheck. Kurzum: Zehn Jahre der gleiche Griff in die finanzpolitische Mottenkiste.
Moderne Finanzpolitik geht im 21. Jahrhundert anders. Mit einer soliden Haushaltspolitik die Grundlagen für eine zukunftsweisende Wirtschaftspolitik legen ist das Credo der Landesregierung. Die CDUFraktion unterstützt Sie, Herr Minister, auf diesem Weg. Das Ziel ist ein starkes Saarland in einem starken Deutschland für ein starkes Europa. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Einzelplan 04 umfasst zwei Bereiche, den Bereich Finanzen und den Bereich Europa, zu dem ich in den folgenden Minuten sprechen werde. Dabei habe ich mir für meine Rede drei Schwerpunkte gesetzt. Erstens die Grundlagen der Europäischen Union, die heute wichtiger sind denn je, zweitens die europäischen Projekte der saarländischen Landesregierung in den kommenden beiden Jahren und drittens die Auswirkungen unserer Politik für ein zukunftsorientiertes Europa.
Wer nach den Grundlagen der Europäischen Union sucht, stößt auf den Namen des italienischen Außenministers Carlo Sforza, der bereits kurz nach seinem Amtsantritt 1947 seine Pläne für eine zentraleuropäische Föderation vorstellte: eine europäische Gemeinschaft als Anker für Frieden und Freiheit. Carlo Sforza wusste, wovon er sprach. Für ihn war im faschistischen Italien kein Platz. Der drohenden Verhaftung durch Mussolini entging er nur durch den Gang ins Exil. Der überzeugte Europäer und Demokrat Sforza fand als Außenminister Verbündete auch in anderen Ländern, die genug hatten von nationalem Größenwahn, Krieg und Unfreiheit.
Es wurden die Grundlagen gelegt für ein Leben in einer freiheitlichen Gesellschaft, das nun schon sieben Jahrzehnte andauert. Deshalb ist es unsere Aufgabe als Saarländer, alles zu tun, damit die europäische Idee reüssiert. Gerade wir als Grenzregion haben in der Geschichte schmerzvoll erfahren, wie wichtig gute Beziehungen zu unseren Nachbarn sind.
Ab dem 01.01.2019, also in wenigen Tagen, übernimmt das Saarland den Vorsitz in der Großregion. Diese Präsidentschaft gibt uns die Chance, eigene
Akzente zu setzen. Die kommenden zwei Jahre sollen dazu genutzt werden, das Saarland im Zusammenwirken mit Grand-Est zu einer europäischen Modellregion zu entwickeln.
Über unser Leuchtturmprojekt der Universität der Großregion hat der Ministerpräsident bereits berichtet. Eine enge Zusammenarbeit der politischen Gremien wird bereits mit gemeinsamen Terminen ab dem Januar 2019 seinen Niederschlag finden. Die Städtepartnerschaften, die schon in vielen Kommunen praktiziert werden, werden weiter ausgebaut.
Die bessere Koordination der grenznahen Zweckverbände steht ebenfalls auf der Agenda der Landesregierung, die zudem ein Saarland-Büro in Paris einrichten wird. Bei der Europaministerkonferenz hat die Landesregierung die Initiative ergriffen - da sollten die LINKEN genau zuhören -, um rechtliche und administrative Hindernisse bei der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zu beseitigen. Damit wird ein europäischer Mehrwert generiert. Die zahlreichen Initiativen, die nur beispielhaft vorgestellt werden konnten, werden von uns begrüßt und unterstützt.
Doch auch die Rahmenbedingungen stimmen. Was für ein Glücksfall für das Saarland, dass die Koalitionsfraktionen in Berlin wichtige Ämter bekleiden! Was für ein Glücksfall für Europa, dass die Erfinderin der Frankreichstrategie, Annegret Kramp-Karrenbauer, seit diesem Wochenende die Geschicke der CDU Deutschlands lenkt! Deshalb werden wir als Koalition mit Selbstbewusstsein und Elan unsere europapolitischen Vorstellungen in Brüssel vortragen. Gemeinsam mit unseren Freunden in der Großregion werden wir uns dort Gehör verschaffen. Dann haben wir alle Chancen, zum Motor für ein modernes Europa zu werden. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich möchte, liebe Kolleginnen und Kollegen, nur kurz darauf hinweisen: Die Stichworte „Angst“ und „Hetze“ waren natürlich auf die Kollegen aus der AfDFraktion gemünzt und nicht auf die Saarbrücker Zeitung. Ich möchte daran erinnern, dass bei der AfDFraktion, wie der heutige Nachmittag zeigt, eine Mi
schung besteht zwischen schlechten Anträgen und anschließend Debattenbeiträgen, bei denen es einem schlecht wird.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die zu beratenden Einzelpläne 04 und 21 sind zentrale Elemente des Haushaltes 2018. Der zentrale Charakter der zu verhandelnden Einzelpläne zeigt sich insbesondere daran, dass hier nicht nur die Ausgaben der Finanzverwaltung veranschlagt sind, sondern auch die Einnahmeseite des Haushalts ihre Berücksichtigung findet. Hierbei ist festzustellen, dass es dem Saarland gelungen ist, die Vorgaben des Stabilitätsrats in den letzten Jahren zu erfüllen. Gerade bei den Steuereinnahmen zeigt sich, dass durch eine seriöse Finanzpolitik die Grundlage für eine stabile Wirtschaft geschaffen wurde, so wie es heute Morgen der Kollege Kurtz bereits angesprochen hatte. Die Steuerschätzung vom Mai 2017 ist erfreulicherweise längst überholt. Die November-Schätzung, die vor wenigen Tagen auf den Tisch kam, bewirkt, dass statt einer Nettokreditaufnahme von 36 Millionen Euro in 2018 nur noch von einem Fehlbetrag von 8 Millionen Euro ausgegangen wird. Das heißt, der Betrag wurde um 78 Prozent reduziert. Dies geht einher mit der Senkung des strukturellen Defizits in den Jahren 2010 bis 2018 um 1 Milliarde Euro. Dies entspricht einer Reduzierung von 80 Prozent, wahrlich ein sensationeller Befund.
Für das Jahr 2019 werden keine neuen Schulden gemacht. Ab 2020 sind in diesem Haushalt mittelfristig Tilgungen vorgesehen. Da ich aus der Finanzaufsicht komme, komme ich nun zu meiner politischen Bewertung. Diese politische Bewertung sieht so aus: Nach 50 Jahren werden in der mittelfristigen Finanzplanung ab 2019 erstmals keine neuen Schulden mehr geplant. Dies ist nicht nur ein Wendepunkt, ein Turnaround, Herr Minister Toscani, sondern dies ist ein Quantensprung.
Es ist ein Sprung in die generationengerechte Finanzierung des Landeshaushaltes. Es wird nicht mehr auf Kosten unserer Kinder und Enkel Politik gemacht.
In den letzten Minuten war so viel von Europa die Rede. Stephan Toscani ist auf den Spuren von Helmut Bulle. Helmut Bulle kam letztmals vor 50 Jahren ohne Nettokreditaufnahme aus. Die Menschen kennen Helmut Bulle in der Grenzregion als Initiator des Europadenkmals in Berus. Heute wird diese Stiftung von unserem früheren Kollegen Kurt Schoenen geleitet. - Aber ich möchte nach diesem kurzen Ausflug nach Europa wieder zum Landeshaushalt kommen. Ich sprach beim vorgelegten Haushaltsentwurf von einem Quantensprung, vom Sprung in eine generationengerechte Finanzierung des Landeshaushalts. Wenn wir dann noch die Vereinbarungen zwischen dem Bund und den Ländern dazunehmen, die die Finanzbeziehungen ab 2020 regeln, geht das Saarland nach Jahrzehnten wieder einer gesicherten finanziellen Zukunft entgegen. Ich habe eigentlich gedacht, nachdem ich Ihnen gesagt habe, welche Trendwende durch diesen Haushaltsentwurf eingeleitet worden ist, dass die Opposition das auch anerkennen müsste. Herr Kollege Lafontaine macht sich heute Mittag wieder einen schlanken Fuß.
Ich richte Ihnen das aus, damit Sie das an den Kollegen Lafontaine weiterleiten können: Steuerpolitischer Ladenhüter Vermögenssteuer. Ich habe einmal in einer Steuerberatungsgesellschaft gearbeitet. Ich kann Ihnen sagen, Sie erwischen mit einer Vermögenssteuer genau die Richtigen, nämlich die Gewerbetreibenden, die Handwerker und die Häuslebauer im Saarland.
Ich fasse zusammen: Dieser Haushalt ist solide finanziert. Er bietet eine gute Grundlage für die zukünftige Landespolitik. Ich darf Ihnen deshalb empfehlen, den Einzelplänen 04 und 21 zuzustimmen
und heute Abend den Haushalt in seiner Gänze zu verabschieden. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.