Bernd Schröder
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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß, dass ich mich bereits am Mittwoch von Ihnen verabschiedet habe.
- Weil der Kollege Kubicki nicht da war, mache ich das heute noch einmal. Nein, der Applaus im ganzen Haus war, nachdem ich mich verabschiedet hatte, so überwältigend, dass ich mich dazu entschlossen habe, weiterzumachen.
- Ich habe genau geguckt, wer geklatscht hat.
- Es haben alle geklatscht. Ich weiß gar nicht, was es da zu lachen gibt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Kommunen und Länder, sozial- und wohnungswirtschaftliche Verbände und Projektbeteiligte vor Ort haben mit ihrem massiven Protest die von Minister Ramsauer geplante dritte Kürzungsrunde der Städtebauförderung verhindert. Für 2012 bleibt die Städtebauförderung mit 455 Millionen € auf dem gekürzten Niveau von 2011. Zwar gibt es für das Programm Soziale Stadt 12 Millionen € mehr als im Jahr 2011, aber man darf nicht vergessen, dass die Mittel im Vergleich zum vorherigen Stand um 60 % gekürzt wurden.
Per Haushaltsvermerk versagt die schwarz-gelbe Koalition in Berlin zudem den Ländern und den Kommunen, bei Bedarf Mittel anderer Programme einzusetzen, während alle anderen Programme wie üblich eine gegenseitige Deckungsfähigkeit haben. Gerade in dem integrativen Ansatz liegt aber die zentrale Stärke des Programms, Kollege Kalinka. Die nichtinvestiven Maßnahmen verzahnen Sozialarbeit, Integration von Zuwanderern, Schulentwicklung, Baupolitik und Ökonomie zu einem schlüssigen Gesamtkonzept. Erst damit wird die Bedeutung des Programms Soziale Stadt für die betroffenen Menschen richtig herausgehoben.
Innenminister Klaus Schlie hat am 25. März des vergangenen Jahres in diesem Haus Folgendes gesagt, ich zitiere:
„Die Fördermittel des Programms werden seit 1999 in Stadtteilen eingesetzt, die aufgrund sozialer Missstände benachteiligt sind und einen besonderen Entwicklungsbedarf aufweisen. Programmtypisch ist dabei die Verknüpfung baulicher und städtebaulicher Investitionen mit sozial integrativen Maßnahmen und Projekten. Es ist doch klug, dass man Gebäude in eine Form bringt, die es den Menschen wieder ermöglicht, sozial angemessen zu wohnen, und gleichsam dazu beiträgt, dass wir eine soziale Stabilität durch solche Maßnahmen, die außerhalb von Bauprojekten liegen, herbeiführen“.
Herr Minister, Sie haben völlig recht, das können wir nur unterstützen. Es gibt einen bekannten Film. In Anlehnung dazu sage ich: „Klaus allein zu Haus“, denn bei den Beratungen im Innen- und Rechtsausschuss ist es anders gewesen. Wenn Sie sich jetzt hier hinstellen und sagen, wie bedeutungsvoll das alles sei und dass wir trotzdem keine Baumaßnahmen durchzuführen brauchen, dann sa
ge ich: Der Innenminister hat es richtig ausgeführt, wie wichtig es ist, Maßnahmen durchzuführen. Wir haben es in den letzten Wochen und Monaten im Hamburger Raum durch die Untersuchungen des Pestel-Instituts bestens mitbekommen, dass in dem dortigen verdichteten Bereich ein erheblicher Bedarf besteht. Dort fehlen einige Tausend Wohnungen.
Damit haben Sie sich nicht beschäftigt. In dem Bereich werden soziale Probleme auftauchen, wenn wir jetzt nicht gegensteuern und wenn wir die Inhalte der Sozialen Stadt nicht umsetzen. Das ist die Verantwortung, der wir uns stellen müssen.
Wir kommen in Schleswig-Holstein in eine Situation, in der angesichts der Wohnungsnot, die wir gerade in den Ballungsgebieten haben werden, zusätzliche Probleme entstehen. Wir haben dramatische Verluste im sozialen Mietwohnungsbestand. Der Ausverkauf öffentlich kontrollierter Mietwohnungsbestände wird dies in absehbarer Zeit noch deutlicher machen. Wir werden auch in Zukunft in geringerem Maße einen bezahlbaren Mietwohnungsmarkt haben, und gerade in Ballungsgebieten werden wir angesichts der Situation, dass immer mehr Menschen in die Metropolregion ziehen werden, große Probleme bekommen, wenn wir nicht gegensteuern. Es wird in der Verantwortung der nächsten Regierung liegen, sich dieser Situation zu stellen.
Auch der Wohnungsbaubericht, der hier vorgelegt worden ist, hat deutlich gemacht, welche Situation wir bekommen werden. Beide Maßnahmen müssen zusammengefügt werden, damit wir erreichen, dass auch die Menschen, die nicht die Möglichkeit haben, höhere Mieten zu bezahlen, bezahlbaren Wohnraum bekommen. Denn das ist eine der Grundvoraussetzungen dafür, dass auch diese Menschen friedlich zusammenleben und in sozial festgefügten Bereichen leben können. Ich hoffe, dass die nächste Regierung die Voraussetzungen dafür schaffen wird.
- Ja, ist klar.
Herr Kubicki, einen noch zum Abschluss.
Angesichts der Tatsache, dass Sie immer so kiebig sind, muss ich sagen: Wenn der Kollege Wolfgang
Kubicki diesem Hause nicht angehören würde, dann würde sicherlich irgendetwas fehlen.
- Moment, Moment! Das war der erste Teil meiner Rede.
Um ganz sicher zu gehen, Herr Kollege Kubicki, würde ich sogar noch einen Antrag einbringen, dass Sie persönlich von der 5 %-Klausel befreit werden.
Ihnen allen sage ich herzlichen Dank für die gute Zusammenarbeit. Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien alles, alles Gute, vor allem Gesundheit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Präsidentin, ich bedanke mich für das exzellente Timing, durch das bei meinem eventuell letzten Redebeitrag nach 16 Jahren Parlamentszugehörigkeit auf der Tribüne Besucherinnen und Besucher aus Pinneberg sitzen. Besser kann man das nicht hinbekommen.
Ähnlich wie in der EU-Agrarpolitik steht in der gemeinsamen Fischereipolitik ein Paradigmenwechsel an. Die bisherige gemeinsame Fischereipolitik in der EU hat das Ziel einer nachhaltigen und effektiven Bestandserhaltung und -bewirtschaftung nicht erreicht. Nach wie vor haben einzelne Mit
gliedstaaten Überkapazitäten in der Fischereiflotte. Es wird zu viel gefischt. Drei Viertel der Bestände gelten nach Kommissionsangaben als überfischt. Ein Umsteuern ist in der Fischereipolitik daher sowohl aus ökologischen als auch aus ökonomischen Gründen zwingend notwendig. Deshalb begrüßen wir die Vorschläge der Europäischen Kommission zur Reform der gemeinsamen Fischereipolitik. Sie bilden eine gute Grundlage für die Diskussion.
Kollege Klinghammer hat es schon gesagt: Jetzt gilt es, die Interessen Schleswig-Holsteins in Brüssel zu vertreten. Neben dem Weg über den Bund ist es sicher auch erfolgversprechend, wenn wir direkt Kontakt mit Brüssel aufnehmen. Unsere Europaabgeordnete Ulrike Rodust ist im Europaparlament Berichterstatterin für dieses für Schleswig-Holstein mit seinen beiden Küsten so wichtige Thema. Ich bin sicher, dass sie die schleswig-holsteinischen Interessen in Brüssel würdig vertreten wird.
Leider ist es uns im Ausschuss nicht gelungen, uns wie in der Vergangenheit über die Parteigrenzen hinweg einheitlich für die anstehenden Verhandlungen zu positionieren. In den meisten Punkten entspricht die Beschlussempfehlung des Ausschusses aber dem Ursprungsantrag der Grünen. Diesem konnten wir nur in zwei Punkten nicht zustimmen: erstens in dem Punkt zur Festlegung von Gesamtfangmengen für alle kommerziell genutzten Arten von Fischen und Meerestieren. Aus unserer Sicht besteht keine Notwendigkeit, für Krabben Quoten einzuführen. Der Bestand ist größer als jemals zuvor. Wir wollen nur da Quoten, wo es biologisch notwendig ist.
Es ist auch in der Diskussion, darauf zu achten, dass Krabbenfischer und ihre Familien nicht existieren können, wenn das Kilo Krabben 1,30 € kostet. Das hat nichts mit einer auskömmlichen Arbeit zu tun. Das ist ein Preis, der die ganze Arbeit nicht rechtfertigt. Hier geht die gleiche Diskussion los, die wir auch in der Frage des Mindestlohns hier im Haus geführt haben.
Zweitens zur Vorhaltung der Fischereirechte in der 12-sm-Zone ausschließlich für die regionale Küstenfischerei. Hier sollten die Grünen noch einmal überlegen. Es gibt gegenseitige historische Zugangsrechte, zum Beispiel für dänische Krabbenfischer, an denen wir nicht rühren wollen.
Grundsätzlich hätten wir es befürwortet, die beteiligten Akteure im Rahmen einer Anhörung im Ausschuss zu beteiligen. Dazu fehlt jetzt natürlich die
Zeit. Zukünftig sollte es jedoch kein leeres Anliegen sein, dass wir einen Runden Tisch für die Fischerei einrichten, bei der es viele Bereiche in Schleswig-Holstein gibt, und die beteiligten Akteure in die gesetzlichen Bestimmungen und Rahmenbedingungen einbinden, die sie selbst betreffen.
Meine Damen und Herren, Schwerpunkte der Verhandlungen sollten aus unserer Sicht folgende Themen sein: Der Erhalt der relativen Stabilität, die intelligente Ausgestaltung eines Rückwurfverbots, eine stärkere Regionalisierung und Dezentralisierung der Entscheidungswege, das eindeutige Bekenntnis zur weltweiten Verantwortung für den Schutz der Fischbestände, eine deutliche Stärkung von Wissenschaft und Forschung im Fischereisektor und die Verhinderung obligatorischer handelbarer Quoten. Wir müssen uns mit aller Kraft dafür einsetzen, dass unsere Kutter- und Küstenfischer erhalten bleiben und in einer anzustrebenden relativen Stabilität zwischen Fangmengen und Fangkapazitäten wirtschaften können.
Nur so können unsere Familienbetriebe in Schleswig-Holstein in eine erfolgreiche Zukunft geführt werden. Wir alle haben den Anspruch, dass diese Attraktivität gerade in unserem Land zwischen den Meeren auch für den Tourismus in den Häfen erhalten bleibt und eine Zukunft hat. Wir lehnen daher die Einführung übertragbarer Fischereibefugnisse zwischen den Mitgliedstaaten ab. Dies würde kleinere Betriebe benachteiligen, die meist nicht über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen, um in diesen Handel einzusteigen.
Ein weiterer wichtiger Kritikpunkt ist aus unserer Sicht die Ausgestaltung der Rückwurfverbote. Diese sollten nicht nur nach Arten, sondern auch nach Fischereien eingeführt werden. Bei dem vorgeschlagenen Ansatz finden Fischarten mit hohen Überlebensraten der zurückgeworfenen Fische keine Berücksichtigung. Der gewählte Ansatz würde die fischereiliche Sterblichkeit in diesen Fischereien entgegen dem gewollten Ziel noch erhöhen.
Meine Damen und Herren, insgesamt gehen die Vorschläge der Europäischen Kommission in die richtige Richtung. Mit den in der vorliegenden Ausschussempfehlung enthaltenen ergänzenden Forderungen ist Schleswig-Holstein in der Diskussion gut aufgestellt. Wir sollten so beschließen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, gestatten Sie mir nach diesen 16 Jahren noch eine persönliche Anmerkung. Ich bedanke mich bei allen für die oft sehr sachliche Zusammenarbeit unter anderem in den letzten Jahren im Wirtschaftsausschuss. Ich bedanke mich für die freundschaftliche Unterstützung vieler in der einen oder anderen schwierigen Phase, die ich mitgemacht habe. Ich wünsche Ihnen allen und Ihren Familien alles Gute für die Zukunft. Vor allen Dingen wünsche ich Ihnen gute Gesundheit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, auch bei der Diskussion heute: Die Regierung hat sich einen Berichtsantrag bestellt und CDU und FDP haben korrekt und pünktlich geliefert. So weit, so gut. Wir haben diese ganze Diskussion ja schon mit Ihrem Vorgänger, Herrn Auster
mann, geführt, auch die Vergabe über DEGES und über neue Finanzierungsmöglichkeiten. Da gab es durchaus unterschiedliche Auffassungen. Ich habe natürlich ein gewisses Verständnis dafür, dass in den wenigen Monaten bis zur Wahl noch der eine oder andere Berichtsantrag kommen wird. Ich gehe davon aus, im Januar Fortsetzung der A-20-Ausbaubemühungen, bisheriger Zeitverzug oder welche Dinge es noch gibt - zum Beispiel AKN, die neuesten Entwicklungen in diesem Bereich. Es gibt genügend Dinge, die wir hier noch diskutieren können.
Ich sage hier auch ganz deutlich und klar, damit gar nicht erst der Versuch gemacht wird, etwas anderes in den Raum zu stellen, Kollege Callsen: Die SPDFraktion hat sich immer klar zu den Infrastrukturmaßnahmen in diesem Lande bekannt und hat sich auch klar zum Ausbau der A 7 bekannt.
Das gilt auch für etliche andere Infrastrukturmaßnahmen.
Ich zitiere:
,,Mit der Fertigstellung der A 20, mit einer Elbquerung bei Glückstadt, dem Ausbau der A 21 und einer östlichen Elbquerung, der Entwicklung von A 1, A 7, A 23 und einer festen Fehmarnbelt-Querung mit Hinterlandanbindung schaffen wir die überregionalen Verbindungen, um teilzuhaben an den wirtschaftsund wachstumsstarken Regionen Europas.“
Das ist aus dem aktuellen Wahlprogramm der SPD Schleswig-Holstein und hat nach wie vor eine ganz klare Aussagekraft. Daran werden auch irgendwelche Unkenrufe von denen, die abgewirtschaftet haben, nichts ändern.
1978 ist hier in Schleswig-Holstein mit der Fertigstellung der A 7 bis nach Dänemark ein Lückenschluss gelungen, der viel mit dem Zusammenwachsen Europas - darüber haben ja heute diskutiert - zu tun hat. Die Verbesserung der Verkehrs
infrastruktur im Landesteil Schleswig und der deutsch-dänischen Verkehrswege ist ein bedeutender Teil von Europa. Das zeigte sich nicht zuletzt bei der am 20. Mai 2008 zwischen der Region Syddanmark und dem Land Schleswig-Holstein getroffenen Vereinbarung zum grenzüberschreitenden Verkehr und zur Mobilität gerade auch im Norden des Landes.
Schleswig-Holstein als Drehscheibe im Norden konnte mit den Verkehrsströmen, die seit über 40 Jahren über die A 7 abgewickelt worden sind, auch wirtschaftlich wachsen und konnte davon provitieren. Seit einigen Jahren wird deutlich, dass dieses Wachstum einen weiteren Ausbau fordert. Deshalb ist es konsequent gewesen, dass wir darum gekämpft haben, dass dieser Ausbau in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans aufgenommen worden ist.
Es ist aber auch so, Herr Minister - dazu gab es ja auch Presseerklärungen in den letzten 14 Tagen über Ihr Treffen mit dem Senator Horch in Hamburg -, dass auch Hamburg seinen Teil dazu beizutragen hat. Dieses Nadelöhr wird nur zu beseitigen sein, wenn auf Hamburger Gebiet der achtspurige Ausbau bis zum Elbtunnel gelingt und fertiggestellt wird. Ich sage auch ganz deutlich, die schwarz-grüne Regierungszeit hat dieses Projekt nicht unbedingt gefördert und schneller auf den Weg gebracht. Insofern ist es schon ganz gut, dass jetzt in der Zusammenarbeit Fakten geschaffen werden.
Es ist aber nicht alles, wenn jetzt die A 7 ausgebaut wird. Es wird darum gehen, das Nadelöhr zu beseitigen. Es wird darum gehen, die A 23 in der Einfädelung auszubauen; das geht auch nur durch größere Baumaßnahmen. Das ganze Paket wird nur dadurch komplett, dass Dinge wie der Ausbau der AKN - wir haben das hier vor Kurzem diskutiert und die Schaffung von Park- und Ridemöglichkeiten im Hamburger Umland erfolgen, um attraktive Pendlerströme auch in der Metropolregion zuzulassen. Das wird die Aufgabe sein, die verantwortliche Politik in den nächsten Jahren zu leisten hat.
Insgesamt zum Ausdruck gebracht: Wir wollen Verbesserungen der Infrastruktur im Land. Ich habe das gesagt, und wir stehen zu dieser Verantwortung. Wir sind an der Seite der Regierung, dass diese Maßnahmen konsequent umgesetzt werden, um diese Ziele zu erreichen, um das Angebot für Pendlerströme, gerade in der Metropolregion, zu verbessern und um die Wirtschaftskraft in Schleswig-Hol
stein zu erhöhen und Arbeits- und Ausbildungsplätze in diesem Land zu schaffen und zu sichern.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Arp stöhnt. Ich hatte gedacht, dass der Verkehrsexperte dazu etwas sagt. Aber nun gut.
Bereits in der Pressemitteilung zur Sitzung des Landtags am 7. Mai 2009 habe ich gesagt:
„Die Gleise der AKN könnten für die neue SBahn-Linie genutzt werden. Sie müssten nur mit einer Stromoberleitung oder einer zusätzlichen Stromschiene versehen werden, wie dies bei der S 1 nach Wedel und der S 3 nach Pinneberg bereits der Fall ist. Die AKN hat bereits ihr Interesse erklärt, eine elektrisch betriebene Bahnverbindung aus den Kreisen Segeberg und Pinneberg zum Hamburger Hauptbahnhof zu betreiben und wird sich zu gegebener Zeit an einer entsprechenden Ausschreibung für diese Linie beteiligen. Die immer stärker werdende Entwicklung des Individualverkehrs erfordert aus ökonomischen und ökologischen Gründen ein nachhaltiges Umdenken zugunsten des ÖPNV. Als Alternative für Berufspendler kommt nur eine attraktive und ganztägige Verbindung ohne Umsteigevorgänge in die Hamburger Innenstadt in Betracht.“
Daran sieht man, dass sich an der Aktualität dieser Diskussion seit der Rede in diesem Haus nichts verändert hat. Das sind für mich zwei Jahre, in denen man ein Zukunftsprojekt ein ganzes Stück weiter hätte voranbringen können, und zwar mit einer Lösung, die jetzt nicht zu diesem Konflikt geführt hätte.
Wir sind jetzt in einer Situation, in der wir es nicht akzeptieren können, dass es zusammen mit Hamburg eventuell darum geht: erste Priorität hat die S 4 Ahrensburg Richtung Bad Oldesloe. Das wäre eine Kontrasituation zu einer Attraktivitätssteigerung und zu den Ausbaumöglichkeiten der AKN. Das kann es nicht sein. Es muss einen Vorrang für diese beiden Strecken geben, und es muss ein Zukunftskonzept für die AKN geben, damit dieser Umstieg auch möglich ist.
Es ist doch einfach so: 9 % Pendler in diesen Bereichen auf dieser Strecke geben wieder, dass es keine attraktive Verbindung von Kaltenkirchen nach Hamburg gibt. 70 Minuten dauert die Fahrt auf dieser Strecke. Es ist die große Verantwortung von uns allen, ein Zukunftskonzept auf den Weg zu bringen,
damit der Anteil der Pendlerströme wesentlich größer wird. Das geht nur mit einer Elektrifizierung. Das geht nur mit einem System, das die Grundlage in der ganzen Metropolregion ist. Dann ist endlich auch diese Diskussion, die eine reine Showdiskussion der letzten Wahlkämpfe war, vorbei, die AKN-Züge müssten ganztägig zum Hamburger Hauptbahnhof durchfahren. Wer sich mit dieser Thematik mal ernsthaft beschäftigt hat und mit den Fachleuten gesprochen hat, weiß: Es gibt gar keine Möglichkeit mehr, mit diesem System in den Hamburg Hauptbahnhof einzufahren. Es geht einfach nicht mehr. Es geht auch technisch nicht, sondern es geht nur mit der Elektrifizierung.
Ich sage ganz deutlich: Wir haben keine Zeit mehr zu verlieren. Wir müssen jetzt mit den beiden Gesellschaftern endlich weiterkommen. Einige der Kolleginnen und Kollegen hier im Haus haben die ganzen Diskussionen ohne Ende mit dem Vorstandsvorsitzenden und mit Fachleuten mitbekommen. Was ist dabei herausgekommen? - Wir warten heute noch auf die Ergebnisse der Fachkonferenzen und die Ergebnisse der Papiere, und wir warten heute noch auf die Konzepte, die daraus resultieren sollten. Das hätte alles schon ein ganzes Stück weiter sein können. Deshalb ist es nicht fünf vor zwölf, sondern schon etwas später.
Wenn wir jetzt die Elektrifizierung auf den Weg bringen, dann müssen als Erstes die Bahnsteige umgebaut werden. In der Vergangenheit sind mit viel Geld neue Bahnsteige im Bereich der AKN gebaut worden. Ich habe großen Zweifel daran, ob das eine Grundlage für ein Zukunftskonzept gewesen ist. Das kann es einfach nicht sein.
Grundlage für dieses Zukunftskonzept ist die Elektrifizierung. Aber es gehören auch andere Dinge mit hinein: Ausbau der Trassen und Stationen, umsteigefreie Verbindung nach Hamburg hinein und auch die Fahrzeugentscheidung. Es wäre doch ein Aberwitz der Geschichte, jetzt aus Zeitgründen Dieselfahrzeuge zu bestellen, weil die konzeptionelle Entscheidung nicht getroffen werden kann oder weil das zeitlich nicht hinhaut. Das wäre eine Blockade für 30 Jahre. Dann könnten wir diesen Laden zumachen. Dann ist diese Chance für einen attraktiven ÖPNV vorbei.
Der Landtag und die Bürgerschaft haben gemeinsam darüber diskutiert und beschlossen: Wir wollen die S 4. Dafür stehen wir auch alle ein. Aber ich sage für den Landtag in Schleswig-Holstein: Wir wollen die S 4 nicht zu dem Preis, dass es die AKN zu
kunftsfähig nicht gibt oder die Gelder dafür nicht bereitgestellt werden. Das kann es nicht sein. Deshalb müssen beide Gesellschafter - das richte ich auch an die Regierung - mit großer Ernsthaftigkeit dieses Zukunftskonzept verfolgen und auf den Weg bringen. Wie viele Gespräche hat es gegeben, wie viele Konferenzen hat es gegeben? Was ist dabei herausgekommen, völlig wurscht, wer wo an der Regierung war? Das letzte Papier hat in den zuständigen Ressorts gelegen, und dann war Ende mit Schwarz-Grün. Dann ist das ganze Papier wieder eingestampft worden. Jetzt fangen wir wieder bei null an. Es darf nicht der Fall sein, dass man, wenn am 5. Juni 2012 die neuen Abgeordneten kommen, erneut mit einem Prüfauftrag beginnt, um dieses Konzept auf den Weg zu bringen.
Deshalb ist meine große Bitte: Wir sind durchaus auf einer Grundlinie, was die Elektrifizierung angeht. Dann muss es bei dem von mir geschilderten Sachverhalt heute keinen Schnellschuss geben, sondern wir sollten, damit die Wirkung auch so ist, die drei vorliegenden Anträge in den Fachausschuss geben.
Vielleicht gelingt es ja tatsächlich - ich komme zu Schluss -, das bei dieser wichtigen Frage gemeinsam nach außen zu vertreten.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zur Vorgeschichte zur Novelle des Landesfischereigesetzes rufe ich in Erinnerung: Vor über drei Jahren habe ich aus vielen Gesprächen mit allen Fischereiverbänden klar signalisiert bekommen, dass das veraltete Landesfischereigesetz novelliert werden muss. In der Großen Koalition habe ich zusammen mit meinem Kollegen Klaus Klinckhamer vereinbart, dass diese Novellierungsinitiative dieses Mal - man höre und staune: aus Zeitersparnis - aus dem Parlament kommen sollte und nicht als ein Regierungsentwurf. Diese Zeitersparnis hat es, sieht man die letzten drei Jahre, nicht gegeben.
Unter unserer Federführung und nach vielen Gesprächen mit allen Verbänden der Fischerei und des Naturschutzes haben wir einen Gesetzentwurf erstellt, der keinen radikalen Kurswechsel im Fischereigesetz beabsichtigte, sondern im Sinne einer Evolution statt Revolution praxisnahe Erleichterungen wie zum Beispiel Einsatz von Setzkeschern, Vereinfachung von Hegeplänen und Anpassungen an die geänderte Behördenstruktur zum Ziel hatte.
Wir wollten auch eine angemessene Öffnung der Fischereischeinpflicht für geschlossene Gewässer, damit sich neue Interessenten für die Fischerei interessieren, aber dann eben in die Fischereivereine gehen. Gleichzeitig stellten wir Regelungen für die Entnahme von Fischen zur Kontrolle nach der europäischen Wasserrahmenrichtlinie auf und haben für Gewässer des Naturschutzes die Pflicht zur Befischung aufgehoben. Der Gesetzentwurf stellte aus meiner Sicht einen guten Kompromiss zwischen einerseits den Interessen der Fischerei und andererseits denen des Naturschutz und des Tierschutzes dar.
Aufgrund des vorzeitigen Endes der Großen Koalition konnten wir diesen Gesetzentwurf nicht mehr gemeinsam einbringen. Zu Beginn der neuen Legislaturperiode habe ich für meine Fraktion den Entwurf in den Landtag eingebracht. Eine gemeinsame Einbringung mit CDU und FDP scheiterte am Einwand der FDP. Heute wissen wir, warum.
Über ein Jahr lang geschah dann nichts. Erst kurz vor Weihnachten 2010 konnten sich CDU und FDP auf einen Entwurf einigen, der dann auch die Verantwortlichen überrascht hat. Vor dem Hintergrund des Abbaus von Vorschriften und der Deregulierung sollten die Vorschriften zu den Fischereigenossenschaften gestrichen werden. Am Beispiel der Fischereigenossenschaft Alter Eider-Kanal wurden die negativen Folgen in einer Veranstaltung des Landessportfischerverbandes allerdings so negativ dargelegt und damit der Entwurf insgesamt abgewatscht, dass CDU und FDP inzwischen darauf verzichtet haben. Streichen von Vorschriften allein ist eben kein Erfolg für sich - zumal, wenn diese Vorschriften tatsächlich Sinn gemacht haben und sich vor Ort bewährt haben.
Noch wesentlich kritischer stehe ich zu der von CDU und FDP vorgesehenen Öffnung des Urlauberscheins, der nun mehrfach hintereinander und auch von Anglern aus Schleswig-Holstein erlangt werden kann. Für mich ist diese Öffnung aus politischer Sicht falsch. Wir als SPD wollen gesellschaftliche Gruppen stärken und nicht - wie offensichtlich die Koalition - individuelle Freiheit um jeden Preis fördern.
Für mich sind die Verbände und Vereine der Fischerei von hohem gesellschaftlichen Wert. Hier findet Jugendarbeit statt. Hier werden mit großem ehrenamtlichen Engagement zum Beispiel Sportfischerprüfungen durchgeführt. Hier werden junge Leute an Natur- und Tierschutz herangeführt. Projekte zum Natur- und Artenschutz werden gemeinsam durchgeführt. Aktives Vereinsleben findet statt. Kurz gesagt: Die Vereine und Verbände stehen für das Gemeinwohl in unserem Land.
Daher müssen diese Vereine und Verbände der Fischerei auch in Zukunft zentraler Ansprechpartner für alle interessierten neuen Angler, Jugendliche sein, und es muss ihnen ein Platz in ihrer Mitte angeboten werden.
Interessant ist auch das Schnellverfahren, mit dem CDU und FDP nach den von mir öffentlich gemachten 1.000 Tagen Stillstand das Gesetz durchgestimmt haben. Erwacht aus ihrer Lethargie haben sie den Reiz der Langsamkeit überwunden, einen neuen Gesetzentwurf - übrigens rechtlich fragwürdig, wie auch die Grünen festgestellt haben - als Änderungsantrag eingebracht
und mit Ihrer noch bestehenden Mehrheit durchgedrückt. Dieser Entwurf ist inhaltsleer, ohne frische Ideen und weitgehend ohne die von uns gewollten Änderungen. Der FDP-Murksvirus hat offensichtlich die ganze Regierungskoalition erfasst.
Tatkräftige Regierung für die Menschen und für die Umwelt in unserem Land sieht anders aus. Wer drei Jahre braucht, um ein Landesfischereigesetz auf den Weg zu bringen, muss sich fragen lassen, ob er es wirklich verdient hat, dieses Land zu regieren.
Die Menschen in Schleswig-Holstein, die in den Bereichen der Fischerei tätig sind, sei es hauptoder nebenberuflich oder hobbymäßig, haben ein Recht auf eine verantwortungsvolle Fischereipolitik in diesem Land. Die findet mit Ihrem Gesetz weiß Gott nicht statt. Deshalb werden wir es ablehnen. Ich bin mir sicher, nach dem 6. Mai 2012 wird sich eine andere Regierung über ein neues, vernünftiges Landesfischereigesetz Gedanken machen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag hat den Gesetzentwurf der Landesregierung zum Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des Mittelstandes sowie den dazu vorgelegten Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN durch Plenarbeschluss am 27. Januar dieses Jahres dem Wirtschaftsausschuss - federführend - sowie dem Finanzausschuss und dem Innenund Rechtsausschuss - mitberatend - zur Beratung überwiesen. Die Ausschüsse haben sich jeweils in mehreren Sitzungen mit den Vorlagen befasst und
unter Federführung des Wirtschaftsausschusses eine schriftliche Anhörung durchgeführt.
Nachdem die mitberatenden Ausschüsse beschlossen haben, von einem eigenen Votum zu den Vorlagen abzusehen, spricht der federführende Wirtschaftsausschuss mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW bei Enthaltung der SPD und der LINKEN die Empfehlung an den Landtag aus, den Änderungsantrag Drucksache 17/1227 abzulehnen und den Gesetzentwurf der Landesregierung dies mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und SSW - unverändert anzunehmen.
Den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD für ein Schleswig-Holsteinisches Gesetz zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei öffentlichen Auftragsvergaben, Drucksache 17/889, und den dazu von der Fraktion DIE LINKE vorgelegten Änderungsantrag, Drucksache 17/919, hat der Landtag dem Wirtschaftsausschuss durch Plenarbeschluss am 8. Oktober 2010 zur Beratung überwiesen. Der Wirtschaftsausschuss hat sich mit den Vorlagen in zwei Sitzungen, zuletzt am 15. Juni 2011, befasst und im Rahmen seiner Beratung ebenfalls eine schriftliche Anhörung durchgeführt.
Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Landtag mit den Stimmen von CDU, FDP, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und SSW gegen die Stimmen der LINKEN bei Enthaltung der SPD, den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 17/ 919, abzulehnen, und mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD und SSW bei Enthaltung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN, auch den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD, Drucksache 17/889, abzulehnen.
Im Namen des Wirtschaftsausschusses schlage ich dem Hohen Hause vor, entsprechend den Empfehlungen in den Drucksachen 17/1604 und 17/1607 zu beschließen.
Herr Präsident, ich verweise auf die Vorlage.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit 1999 ist im Rahmen des neuen Städtebauförde
rungsprogramms das Programm Soziale Stadt aufgelegt worden, das neben investiven Maßnahmen auch nichtinvestive Maßnahmen und Projekte aus den Bereichen Integration, Qualifizierung und lokale Ökonomie bündelt und fördert. Gerade mit seinem umfassenden Bottom-up-Ansatz, also der Bürgerbeteiligung von unten nach oben, der Bewohnerbeteiligung, ist die „Soziale Stadt“ zukunftweisend für die Städtebauförderung und Planungsprozesse insgesamt und hat viele Jahre lang eine Erfolgsstory in Deutschland und Schleswig-Holstein geschrieben.
Das Programm hat mehr als 350 Kommunen erreicht, nicht nur Städte, sondern auch Dörfer mit sozialen Brennpunkten. Es profitieren inzwischen über 571 Gebiete von der Förderung. Hier werden Wege beschritten, wie sozialen Konflikten innerhalb von Nachbarschaften, der sozialen Entmischung sowie der krisenhaften Entwicklung ganzer Wohnquartiere begegnet werden kann und Integrationserfolge erzielt und nachhaltig gesichert werden können.
Der Beschluss der Bundesregierung im letzten Jahr, die Mittel für die „Soziale Stadt“ um 70 % zu kürzen, ist ein Schlag ins Gesicht für all diejenigen, die in den vergangenen zehn Jahren im Rahmen von „Sozialer Stadt“ in ihren Stadtteilen und Gemeinden Projekte initiiert
und in Quartiersräten und Nachbarschaftsinitiativen mitgearbeitet haben. Mit der Kürzung nehmen Union und FDP in Kauf, dass diese Menschen ihr Engagement wegen mangelnder Unterstützung frustriert aufgeben - dies eben auch zum Schaden der Demokratie vor Ort und der Quartiere.
Darüber hinaus ist die „Soziale Stadt“ ein wesentlicher Baustein im Kapitel Integration vor Ort des Nationalen Integrationsplans, denn gerade wenn der Arbeitsmarkt als Integrationsinstrument immer weniger funktioniert, wird das Quartier zum geeigneten Ort für niedrigschwellige Beteiligungsangebote, zum Beispiel an den Schulen. Mit dem faktischen Aus für das Programm Soziale Stadt wird auch dieser Teil des Nationalen Integrationsplans zum bloßen Lippenbekenntnis.
Interessant und entlarvend ist die Begründung, die vor allem auf Bundesebene von der FDP für die
Kürzung gegeben worden ist. So sagte der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Patrick Döring:
„Wir wollen uns darauf konzentrieren, mit dem Programm Soziale Stadt Investitionsmaßnahmen zu finanzieren. Die Zeit der nichtinvestiven Maßnahmen, zum Beispiel zur Errichtung von Bibliotheken für Mädchen mit Migrationshintergrund, ist vorbei … Das gab es zu Zeiten einer anderen Koalition.“
Was für ein bemerkenswerter Ansatz, was für eine Aussage, welche Abkehr von sozialer Unterstützung!
Offenbar hat sich die FDP mit ihrer ideologisch begründeten Ablehnung von der modernen, der sozialen, Stadtentwicklung verabschiedet.
Aber auch in der CDU fehlt wohl der Weitblick zum Thema „Soziale Stadt“. Arnold Vaatz, ein Abgeordneter der CDU im Bundestag, dazu: Es ist vorbei, dass mit diesen Mitteln Straßenfeste organisiert werden. - Wer mit dieser Begründung die Mittel für die „Soziale Stadt“ kürzt, spart kurzfristig etwas Geld, vergisst jedoch die Folgen. Das Programm Soziale Stadt ist präventiv und beugt späteren Konflikten im sozialen Bereich vor. Es war und ist ein wichtiger Beitrag dazu, damit uns Zustände wie in anderen Ländern - da muss man bloß nach Frankreich gucken - erspart bleiben.
Gegen die nicht begründbare und sozial kalte Kürzung hat sich auf allen Ebenen Widerstand formiert. Anfang dieses Jahres hat sich das „Bündnis für eine Soziale Stadt“ gegründet. Der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, der Deutsche Städtetag, die AWO, der Deutsche Mieterbund und viele andere Organisationen werben für das Programm und wollen es wieder in der früheren Höhe zurückhaben. Dieses Engagement sollten wir unterstützen und durch die Zustimmung zu unserem Antrag drei Ziele erreichen: Das Programm Soziale Stadt muss im Jahr 2012 wieder auf das Niveau des Förderjahres 2010 zurückgeführt werden.
Die im Jahr 2011 nicht mehr mögliche Verknüpfung von baulich-investiven mit investitionsbegleitenden sozialen Maßnahmen - das ist gerade Kernpunkt des Programms - muss wieder in vollem
Umfang möglich sein. Nur durch diese Kombination ist es eben möglich, sozialen Brennpunkten entgegenzuwirken. Der Ausschluss des Programms Soziale Stadt aus der Möglichkeit der Umverteilung von Bundesmitteln zwischen den Programmen der Städtebauförderung muss aufgehoben werden. In dem Zusammenhang verweise ich auf den Umdruck 17/1726 zur ganzheitlichen Stadtentwicklung Elmshorn-Hainholz und auf das Programm, das es in Flensburg-Engelsby gegeben hat.
Zum Schluss sollten Sie nachlesen, was der Präsident der Caritas, Herr Dr. Peter Neher, am 2. September 2010 gesagt hat:
„Wir müssen Menschen unterstützen und nachbarschaftliche Netzwerke stärken. Zukunftsfähige Städte brauchen nicht nur Investitionen in bauliche Maßnahmen, sondern auch Investitionen in das soziale Miteinander.“
Das sollten wir dann im Ausschuss auch vertiefend diskutieren.
Frau Präsidentin! Ich verweise auf die Vorlage.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Durch Plenarbeschluss vom 19. November 2009 wurde der Gesetzentwurf der Fraktion des SSW zur Änderung des Gesetzes zur tariflichen Entlohnung bei öffentlichen Aufträgen, Drucksache 17/39, an den Wirtschaftsausschuss federführend und an den Innen- und Rechtsausschuss zur Mitberatung überwiesen. Beide Ausschüsse befassten sich jeweils in mehreren Sitzungen mit dem Gesetzentwurf und führten dazu in einer gemeinsamen Sitzung am 10. Februar 2010 eine öffentliche Anhörung durch.
Nach Auswertung der Anhörung legte der SSW zum Gesetzentwurf Drucksache 17/39 in Form eines Änderungsantrags eine modifizierte Fassung des Ursprungsentwurfs vor, die als Umdruck 17/ 587 (neu) von den Ausschüssen beraten wurde.
In seiner Sitzung am 1. Dezember 2010 lehnte der federführende Wirtschaftsausschuss mit den Stim
men von CDU und FDP gegen die Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW bei Enthaltung der Stimmen von SPD und DIE LINKE den Änderungsantrag Umdruck 17/587 (neu) ab. Mit dem gleichen Stimmenverhältnis empfiehlt der federführende Ausschuss dem Landtag vorbehaltlich der Beschlussfassung im mitberatenden Innen- und Rechtsausschuss, den Gesetzentwurf Drucksache 17/39 abzulehnen. Der mitberatende Innen- und Rechtsausschuss schloss sich in seiner Sitzung am 8. Dezember der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses an.
Ich verweise auf die Vorlage.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Stellvertretend für die erkrankte Kollegin Regina Poersch halte ich hier ihre Rede. Ich kann mich jetzt schon ärgern, dass ich ihr zugesagt habe, dass ich ausschließlich ihre Rede halten werde. Nach dem Beitrag des Kollegen Hamerich würde es noch einiges dazu zu sagen geben. Aber das können wir dann vielleicht auch in den Ausschussberatungen vertiefen.
- Nein, ich habe das versprochen, dann mache ich das auch so.
Schleswig-Holstein: Land der Horizonte.
Schleswig-Holstein: Urlaub, so weit das Auge reicht. Schleswig-Holstein: Land der Innovation und der hochwertigen landwirtschaftlichen Produkte. Schleswig-Holstein: Land, in dem Menschen gern Urlaub machen und damit unserer Tourismuswirtschaft gut tun. Schleswig-Holstein: Land, in
dem sich Unternehmen der Gesundheitswirtschaft gern ansiedeln.
Viele Beteiligte wollen Gutes tun in diesem Sinne, im Sinne von Imagewerbung und Marketing, kaum jemand findet sich noch zurecht in der Vielfalt von Institutionen, Fördertöpfen und Ressourcen. Ziel muss doch ein gemeinsames einheitliches Marketing sein. Dazu bedarf es einer einzigen Anlaufstelle, und das ist eben aus Sicht der SPD-Fraktion die TASH, die Tourismusagentur Schleswig-Holstein.
An dieser stelle hat die Fraktion des SSW unsere volle Unterstützung.
Was plant die Regierung? - Abwicklung der Tourismusagentur bis 2014. Das ist tatsächlich nicht zu glauben, aber nachzulesen im sogenannten Konzept der Haushaltsstrukturkommission.
Die Regierung sendet fatale Signale in Richtung Tourismuswirtschaft. Gegen die Einbindung von Partnern und deren Geldern spricht nichts - das ist eindeutig und richtig. Das ist übrigens seit Gründung des Gesellschaftsmodells der TASH so. Der TASH aber den Boden unter den Füßen wegzuziehen, ich glaube, das ist in diesem Land verantwortungslos, nachdem man gesehen hat, was in der Zeit des Bestehens der TASH aufgebaut wurde und was für die Tourismuswirtschaft in diesem Land zwingende Voraussetzung gewesen ist. Wir alle profitieren davon.
Unser Änderungsantrag zielt deshalb darauf ab, die TASH nicht nur dem Namen nach zu erhalten und zu stärken. Unsere Forderung lautet darüber hinaus, sie mit auskömmlichen finanziellen Landesmitteln so auszustatten - da ist durchaus ein Spielraum, Kollege Hamerich -, dass ihr Marketing auch schlagkräftig bleibt. Ein Blick in die Landeshaushalte von Bayern oder Mecklenburg-Vorpommern unsere touristischen Mitbewerber - zeigt, dass unser Landesbeitrag im touristischen Marketing schon heute beschämend niedrig ist. Das soll nun noch weiter zurückgefahren werden. Da fehlen uns die Worte und das Verständnis. Der Landeshaushalt wird uns im Dezember beschäftigen. Ich hoffe auf ein Einsehen der Regierungsfraktionen, sonst wären alle Bemühungen der letzten Jahre zur Neuausrichtung der Schleswig-Holstein-Tourismus für die Katz und 6 Millionen € verbrannt.
Einen Satz erlaube ich mir dann doch außerhalb des Redebeitrags: Wir haben in den letzten Jahren gemeinsam versucht, in die verschiedenen im Tourismusbereich tätigen Institutionen und Verbände Ruhe und Ordnung reinzubringen. Eine solche Erfolgsstory, wie sie in den letzten Jahren gelaufen ist, kann man nicht auf null bringen. Das wäre nun wirklich fern jeder wirtschaftlichen Überlegung.
Ich schlage vor, dass wir das Thema SchleswigHolstein-Marketing im Wirtschaftsausschuss behandeln und intensiv darüber diskutieren und - ich habe das eingangs gesagt - dort diskutieren, in welcher Höhe welche Alternativen und welche Wege es gibt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Entwicklung der Partnerschaft des Landes Schleswig-Holstein mit der chinesischen Provinz Zhejiang kann mit Fug und Recht als Erfolgsstory bezeichnet werden.
Aus den zarten Anfängen der vom Ministerpräsidenten geschilderten ersten Vereinbarung über die Aufnahme freundschaftlicher Beziehungen zwischen Schleswig-Holstein und der Provinz Zhejiang wurden kontinuierlich der Ausbau der Zusammenarbeit im Wirtschaftshandel, in der Wissenschaft, in der Technologie und der Kultur vorangetrieben. Hierzu diente auch die am 6. Oktober 1995 unterzeichnete Vereinbarung über die Gründung der schleswig-holsteinischen Zhejiang-Förderkommission zwischen der damaligen Ministerpräsidentin Heide Simonis und dem Vize-Gouverneur Long.
Durch die Pflege der Partnerschaft durch die damalige Ministerpräsidentin beziehungsweise durch den jetzigen Ministerpräsidenten und die jeweiligen Chefs der Staatskanzleien wurden neue Projekte initiiert, und die bestehende Kooperation wurde ausgebaut.
Neben der wirtschaftlichen Zusammenarbeit sind auch die Bereiche Technologie, erneuerbare Ener
gien, Umwelt, Bildung und Kultur Bestandteil dieser Partnerschaft. Dies wird durch zahlreiche Kooperationen - auch zwischen einzelnen Hochschulen - und durch Austausch- und Fortbildungsprogramme unterlegt. Besonders herausstellen möchte ich an dieser Stelle die außerordentlich erfolgreiche Arbeit der WTSH in China. Einen ganz besonderen Dank möchte ich an dieser Stelle an Herrn Dr. Bösche und an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der WTSH aussprechen. Der Einsatz in der Art, wie wir ihn vor Ort kennen lernen durften, ist wirklich bemerkenswert.
Schleswig-Holstein hat dadurch Chancen in China sehr frühzeitig genutzt. Vor 14 Jahren erfolgte die Gründung einer Repräsentanz in Hangzhou durch die Wirtschaftsförderung Schleswig-Holstein. Inzwischen gibt es ein breit gefächertes Dienstleistungsangebot unter dem Label „Schleswig-Holstein Business Center“.
Bemerkenswert ist, dass sich inzwischen das zahlenmäßig größte und erfolgreichste Firmengemeinschaftsbüro aller deutschen Bundesländer entwickelt hat. Auf unserer gemeinsamen Reise konnten Sie, Herr Carstensen, das 125. Mitgliedsunternehmen begrüßen.
Das Interesse schleswig-holsteinischer Unternehmen am Firmengemeinschaftsbüro ist nach wie vor groß. Aufgrund der Aktivitäten der WTSH konnten mittlerweise mehr als 20 chinesische Unternehmen in Schleswig-Holstein angesiedelt werden. Es besteht zudem die Chance, dass durch chinesische Investitionen in Schwarzenbek 50 Millionen € investiert werden und hierdurch eine erhebliche Anzahl von Arbeitsplätzen entstehen werden.
Schleswig-holsteinische Firmen nutzen die WTSH zu persönlichen Beratungsgesprächen. Über 50 schleswig-holsteinische Firmen haben oder hatten geschäftliche Beziehungen mit der Provinz Zhejiang.
Dass China neben den USA inzwischen der wichtigste außereuropäische Markt für Schleswig-Holstein ist, zeigt sich auch an der Verdopplung der Exporte nach China seit dem Jahr 2002. Die Tendenz ist weiter steigend. Das Engagement schleswig-holsteinischer Firmen in China schafft und sichert Arbeitsplätze in Schleswig-Holstein.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, aus der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten und aus den bisherigen Darstellungen wird deutlich, dass diese Partnerschaft eine Erfolgsstory ist und
für Schleswig-Holstein ganz besondere Zukunftschancen beinhaltet. Auch wenn die Volksrepublik China zum wichtigsten Motor für den Welthandel geworden ist, muss auch darauf hingewiesen werden, dass China weit davon entfernt ist, demokratische Grundzüge, wie wir sie kennen, verwirklicht zu haben. Die Einhaltung der Menschenrechte ist nach wie vor ein Thema von besonderer Bedeutung für uns alle.
Ich erinnere daran, dass der schleswig-holsteinische Landtag am 10. Oktober 2007 mit einem interfraktionellen Antrag das System der Zwangsarbeit in der Volksrepublik China einstimmig verurteilt hat. Wer die Redebeiträge nachliest, wird feststellen, dass es in diesem Haus durchaus möglich ist, zu ganz bestimmten Themen in großer Übereinstimmung Aussagen zu machen. Das ist richtig, und das ist sicherlich auch gut so.
Dass das Thema aktuell ist, wird auch dadurch deutlich, dass am 24. September 2010 in Straßburg die Europäische Kommission über ein Importverbot für chinesische Produkte nachdachte, die in diesen Zwangslagern hergestellt werden. Die Weiterentwicklung der Partnerschaft des Landes Schleswig-Holsteins mit der chinesischen Provinz Zhejiang ist nichtsdestotrotz richtig und wichtig und sollte auch ausgebaut werden.
Unser gemeinsamer Einsatz zur Einhaltung der Menschenrechte ist aber auch Teil unserer Verantwortung. Herr Ministerpräsident, deshalb war es verantwortungsvoll und richtig, dass Sie vor Ort unsere Sorge über den Verbleib der Frau des Nobelpreisträgers ausgesprochen haben. Das muss unter Freunden möglich sein.
Meine Damen und Herren, wir sollten gemeinsam die Entwicklung der Partnerschaft und der Freundschaft zwischen Schleswig-Holstein und Zhejiang vorantreiben. Wir sollten gemeinsam an dieser Zukunftschance für Schleswig-Holstein arbeiten.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Dr. Tietze. Maffay ist ein toller Sänger, Sie müssen nur die Texte und die Lieder zu Ende hören. Da kommt dann auch die Aussage: „… einmal auch der goldene Schein“.
- Ja gut, „der helle Schein“! Ein Land wie Schleswig-Holstein kann ohne Wirtschaftswachstum, ohne hellen Schein die Arbeitsplätze nicht neu schaffen und auch nicht sichern. Deshalb ist es sicherlich eine positive Aussage.
Die Fehmarnbelt-Querung ist als prioritäres Projekt im Rahmen der Transeuropäischen Netze
durch die EU eingestuft worden. Damit wird deutlich: Es geht eben nicht nur darum, dass Touristen aus Hamburg 75 Minuten schneller in Kopenhagen sein werden. Es geht auch um eine europäische Dimension des Projekts. Ziel der EU ist die Verknüpfung von Wirtschaftsräumen und die Verbesserung der Lebensverhältnisse beziehungsweise der Wirtschaftskraft in den Regionen. Die Märkte in Skandinavien, Deutschland und Zentraleuropa werden noch enger zusammenwachsen und von dieser neuen Nähe profitieren. Genau darin liegt eine große Chance, die wir alle zusammen wahrnehmen sollten.
Dänemark wird als Auftraggeber im Wesentlichen die Planung vorantreiben. Wegen der bisherigen Brückenbau-Projekte verfügt unser Nachbar über umfangreiche Erfahrung. Auch die schwedische Regierung unterstützt - wie die schwedische Wirtschaft - den Bau der festen Fehmarnbelt-Querung und möchte die Chancen durch die neue gemeinsame Verbindung im Ostseeraum aktiv nutzen.
Aber das Projekt ist nach wie vor nicht unumstritten. Das wissen wir alle. Es gibt Kritiker, die Fragen diskutieren, die bislang noch nicht abschließend geprüft worden sind. Die Fragen betreffen insbesondere die Sicherheit des Schiffsverkehrs, den Wasseraustausch zwischen Nord- und Ostsee, die Meeresfauna und weitere Umweltaspekte. Und die Menschen auf Fehmarn sind mehrheitlich gegen das Projekt, da sie um den Tourismus und die Umwelt fürchten. Genau hier setzt unser Antrag an. Mit einem Aktionsprogramm „Fehmarnbeltregion/ Entwicklungsachse A1 - Zukunft 2020“ wollen wir die Region besser einbinden und die Entwicklungspotenziale für diese Region herausarbeiten.
Dazu soll ein ständiger Ausschuss ,,Feste Fehmarnbelt-Querung“ eingerichtet werden, dem neben dem dänischen Partner und der Bundesregierung auch Vertretungen der örtlichen Wirtschaft, von Arbeitnehmern sowie von Umwelt- und Naturschutzverbänden angehören sollen. Einbringen, Mitnehmen statt Ausgrenzen lautet unsere Devise. Herr Kollege Arp, das kann der Wirtschaftsausschuss des Hauses nicht zusätzlich leisten.
Bei der Diskussion über dieses Projekt wird bisher polarisiert. Die einen sehen nur die Chancen und die anderen ausschließlich die Risiken. Beides mag zugleich richtig und auch falsch sein, es führt uns aber in der Zielfindung nicht weiter. Zum Projekt gibt es noch viele Fragestellungen, die genau untersucht werden müssen. Genau das wollen wir in einem konstruktiven Dialog tun, in den die im Antrag genannten Beteiligten eingebunden sind.
Bei einem solchen Großprojekt - das ist die feste Fehmarnbelt-Querung ohne Frage - ist die Einbindung wichtig, ist die Transparenz wichtig, ist die Überzeugungsarbeit wichtig. Die dänischen Nachbarn haben uns das bei den Großprojekten, die sie selbst fertiggestellt haben, gezeigt.
Uns geht es darum, die feste Querung für die Region verträglich und zukunftsweisend umzusetzen. Wir müssen Fehmarn und Ostholstein aktiv unterstützen. Die Förderung von Fehmarn und der von der Hinterlandanbindung betroffenen Regionen muss aus den unterschiedlichsten Programmen möglich sein. Erwähnen möchte ich insbesondere das Programm INTERREG IV A ,,Fehmarnbeltregion“, aus dem schon einiges an Geldern aus der EU geflossen ist. Es geht eben nicht darum, neue Hürden oder zusätzliche arbeitsintensive Gremien ohne Wirkung einzurichten. Es geht darum, die Beteiligten mitzunehmen und einzubinden. Das ist nicht zusätzliche Arbeit. Viele der Untersuchungsergebnisse liegen im Einzelnen vor und können zusammengefasst werden und mit den Beteiligten diskutiert werden. Wenn es entsprechende Überzeugungsarbeit gibt, ist das vom Ergebnis her zu unser aller Vorteil, wenn wir die kritischen Geister einbinden und sie mitnehmen zur Realisierung der festen Fehmarnbelt-Querung.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN möchte mit ihrem Antrag ein Moratorium für die geplante Fehmarnbelt-Querung erreichen. Kollege Tietze, das Wort „Moratorium“ leitet sich aus dem Lateinischen ab und bedeutet so viel wie „auf Eis legen“, wörtlich übersetzt: „Aufschub, Verzögerung“. Laut Duden ist ein Moratorium ein „vertraglich vereinbarter oder gesetzlich angeordneter Aufschub“.
Die SPD-Fraktion möchte nicht verzögern, möchte keinen Aufschub und möchte das Projekt auch nicht auf Eis legen. Wir wollen aber auch nicht die Brechstange benutzen. Wir setzen auf Dialog und Konsens, auch mit den zahlreichen kritischen Menschen in der Region. Es steht uns allen gut an, wenn wir es schaffen, sie mitzunehmen, und wenn wir es schaffen, die Realisierung umzusetzen, damit es mehr, zusätzliche Arbeitsplätze gibt und die vorhandenen Arbeitsplätze gesichert werden. Deshalb bitte ich um Zustimmung, alternativ um Überweisung des Antrags an den Wirtschaftsausschuss.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da kann man mal sehen, wie nachdrücklich Herr Kollege Arp als Vorsitzender gewirkt hat.
Da er stets seiner Berichtspflicht vor dem Parlament nachgekommen ist, werde auch ich als neuer Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses das nicht versäumen.
Der Landtag hat dem Wirtschaftsausschuss durch Plenarbeschluss am 19. November 2009 den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 17/27, und den Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 17/56, zur Beratung überwiesen.
Der Wirtschaftsausschuss hat sich mit den genannten Vorlagen in seinen Sitzungen am 2. Dezember 2009 und am 13. Januar 2010 befasst. An der Sitzung am 2. Dezember 2009 nahmen der Bürgermeister und der Wirtschaftssenator der Hansestadt Lübeck, der Geschäftsführer und die stellvertretende Betriebsratsvorsitzende der Flughafen Lübeck GmbH teil und informierten die Ausschussmitglie
der über die aktuelle Situation und die Entwicklungen beim Flughafen Lübeck-Blankensee.
Dabei standen der Beschluss der Lübecker Bürgerschaft vom 26. November 2009, ein angekündigtes Bürgerbegehren sowie ein erster Meinungsaustausch über die von den Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und von der SPD gestellten und vom Landtag überwiesenen Anträge im Mittelpunkt der Beratungen, die schon in den Überschriften „Keine Landesmittel für den Ausbau des Flugplatzes Lübeck-Blankensee“ bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und „Arbeitsplätze gehen vor: Landesmittel für den Flughafen Lübeck-Blankensee“ bei der SPD - die unterschiedliche Positionen kennzeichnen.
Nach der Erklärung durch den Bürgermeister, dass die Hansestadt Lübeck bis Mitte Dezember 2009 zur wirtschaftlich nachhaltigen Weiterentwicklung des Flughafens ein „Take-off-Konzept“ vorlegen werde, und nach der Erklärung des Ministers für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr, die Prüfung dieses Konzepts bis Mitte Januar 2010 durchführen zu wollen, verschoben die Ausschussmitglieder die Abstimmungen über die Vorlagen bis zur Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 13. Januar 2010.
Am 21. Dezember 2009 informierte der Lübecker Bürgermeister zusammen mit Vertretern der IHK Lübeck die verkehrs- und wirtschaftspolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen über das vorgelegte „Take-off-Konzept“, das er am gleichen Tage auch dem Minister vorgestellt hat. Darüber hinaus wurde das Konzept umgehend allen Mitgliedern des Hohen Hauses als Umdruck zur Kenntnis gegeben.
In der Sitzung am 13. Januar 2010 wurde dieses Konzept im Ausschuss - wiederum unter Beteiligung der Vertreter der Hansestadt Lübeck und der Flughafengesellschaft - diskutiert. Der Minister gab nach der Prüfung seine Stellungnahme im Ausschuss ab.
In der Sitzung am 13. Januar 2010 legten die Fraktionen von CDU und FDP ebenfalls einen Änderungsantrag unter der Überschrift „Dem Flughafen Lübeck-Blankensee eine Entwicklungsperspektive geben“ vor. Das ist der Umdruck 17/197.
Nach ausführlicher Diskussion über die Eckpunkte des Konzepts unter Einschluss der Haltung der Landesregierung zum Flughafen Lübeck-Blankensee und der Anträge der Fraktionen schlägt der Wirtschaftsausschuss nunmehr dem Landtag mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD und SSW bei Stimmenthaltung von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN vor, den Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 17/56, abzulehnen und den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 17/27 - dies wurde mit den Stimmen von CDU, FDP, SPD und SSW gegen die Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN beschlossen -, in der dem Hohen Haus mit Beschlussempfehlung Drucksache 17/185 vorliegenden geänderten Fassung anzunehmen.
Um der Berichtspflicht vollständig nachzukommen, weise ich an dieser Stelle noch darauf hin, dass der Innenminister auf ein Bedenken des Mitglieds von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss bezüglich der Nummer 1 des Antrags die Formulierung betreffend „Der Landtag begrüßt den enormen Erfolg des Bürgerbegehrens…“, worin er einen unzulässigen Eingriff in ein kommunales Bürgerbeteiligungsverfahren sah, mit Schreiben vom 25. Januar geantwortet hat. Dieses Schreiben liegt Ihnen allen inzwischen vor. Der Innenminister sieht hierin keinen unzulässigen Eingriff.
Im Namen des Wirtschaftsausschusses bitte ich das Hohe Haus um Annahme der Beschlussempfehlung Drucksache 17/185.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Fischerei ist eben auch ein Wirtschaftsfaktor in unserem Land, und dieser unverändert übernommene Entwurf eines Landesfischergesetzes sollte ursprünglich im September eingebracht werden. Durch das überraschende Ende der Koalition mit der CDU war dies leider nicht mehr möglich. Da zwingender Reformbedarf besteht und wir den Verbänden ein neues Landesfischereigesetz noch für dieses Jahr angekündigt haben, haben wir uns entschlossen, den Gesetzentwurf ins Plenum einzubringen.
Bedanken möchte ich mich ausdrücklich bei meinem Kollegen Klaus Klinckhamer und den beiden
sehr kompetenten Referenten Holger Wege von der SPD-Fraktion und Kai Lengjel von der CDU-Fraktion,
mit denen wir bei diesem Gesetzentwurf sehr gut zusammengearbeitet haben. Kollege von Boetticher, hier ist nichts geklaut. Das macht mich wirklich ärgerlich. Wir haben hier eineinhalb Jahre mit allen Fachverbänden, mit allen Beteiligten intensive Gespräche geführt, um dieses Gesetz auf den Weg zu bringen, und wir haben das zugesagt. Solche Worthülsen sollten hier nicht Verwendung finden, das kommt in diesem Hause nicht an.
Hier ist nichts geklaut worden, hier ist das von diesen beiden erarbeitet worden.
Und ich bedanke mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Fischereireferats im Landeswirtschaftsministerium, die uns juristische und fischereipraktische Fragen stets überzeugend und kreativ beantwortet haben. Der ehemalige Umweltminister sollte auch wissen, dass dies ganz bewusst eine Initiative aus dem Parlament gewesen ist, weil es sonst die Kapazitäten des Ministeriums noch zusätzlich belastet hätte. Wir haben diesen Weg gewählt, um ein solches Gesetz zeitnah in SchleswigHolstein umsetzen zu können.
Schleswig-Holstein ist seit jeher von Wasser geprägt. Nord- und Ostsee, zahlreiche Seen, Flüsse und kleine Binnengewässer -
- Ich würde es gut finden, wenn dieses Thema auch von der Regierung ein bisschen begleitet wird.
Da es einen wichtigen Wirtschaftszweig ausmacht: Es gibt heute in Schleswig-Holstein die Küstenfischerei, die Krabbenfischerei, den Frischfischfang in der Nordsee, die Muschelfischerei, die Binnenfischerei, die Nebenerwerbsfischerei und praktisch alle Formen der Aquakultur - von der klassischen extensiven Teichwirtschaft bis hin zur hochtechnischen Meerwasserkreisanlage. Dazu komme ich, Herr Ministerpräsident, weil wir beide dem Bereich auch angehören.
Hinzu kommen etwa 60.000 Sportfischer in unserem Land, die überwiegend im Landessportfischerverband tätig und organisiert sind. Neben ihrer unmittelbaren Bedeutung für die regionale Wirtschaft ist daher die Fischerei auch für den Tourismus von unschätzbarem Wert und benötigt ein
modernes Landesfischereigesetz als Handlungsgrundlage.
In der Bundesrepublik gibt es 4,8 Millionen Sportfischer, die jährlich 6,4 Milliarden € umsetzen und damit direkt und indirekt 52.000 Arbeitsplätze sichern. Das sind vielleicht für diejenigen, die beim Thema Fischerei immer lächeln, wichtige Zahlen, weil Arbeitsplätze doch für uns immer eine wichtige Grundlage sind. Dazu kommen die Arbeitsplätze und die Familienbetriebe in der Berufsfischerei. Das ist für Schleswig-Holstein nach wie vor von erheblicher Bedeutung.
Wir haben das Landesfischereigesetz 1996 grundlegend überarbeitet, weil es zum Beispiel so war, dass wesentliche Grundlagen noch von 1916 stammten und wir hier dringend ein neues Gesetz auf den Weg bringen mussten. Wir haben 1996 Stichworte wie Hegepläne und Einführung einer Hegepflicht sowie die Beachtung von ökologischen und tierschutzrechtlichen Anforderungen auf den neuesten Stand gebracht, das Gesetz mit allen Beteiligten diskutiert und das hineingeschrieben.
Anders als 1996 - das war damals eine Revolution liegt dem vorliegenden Gesetzentwurf jetzt der Gedanke einer Anpassung im Sinne einer Evolution zugrunde. Die Fraktionen von SPD und CDU - Kollege Klinckhamer - hatten sich in der letzten Legislaturperiode entschlossen, die Vorschläge der Verbände der Fischerei und des Naturschutzes frühzeitig zu sondieren und sie gemeinsam zu diskutieren. Außerdem geht es um einige Anpassungen an EUVorschriften, die Wasserrahmenrichtlinie und das generelle Bestreben, Vorschriften abzubauen und alles auf den neuesten Stand zu bringen.
Auf die einzelnen Fakten möchte ich jetzt nicht eingehen. Die einzelnen Bereiche, die wir verändern wollen, werden wir im zuständigen Fachausschuss diskutieren. Ich möchte nur darum bitten: Dieses neue Fischereigesetz ist kein Politikum. Wir haben mit allen Beteiligten diskutiert. Wir haben versucht, die Belange sowohl der Fischerei als auch der ökologischen Seite - der Naturschutzverbände - einfließen zu lassen. Das sollte die Grundlage der Diskussion sein. Wir werden unsere Synopse gern allen zur Verfügung stellen. Wir sollten gemeinsam dieses neue Gesetz auf den Weg bringen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hätte es nicht für möglich gehalten, dass dieses Fischereigesetz noch zu solchen Auswürfen, zu solchen Diskussionen hier führt. Herr Kollege Hildebrand, einige Richtigstellungen! Ich hatte eingangs sehr deutlich gemacht, dass dies der unveränderte Entwurf ist, der in die September-Tagung eingebracht werden sollte und der zwischen CDU und SPD einvernehmlich nicht nur in den Arbeitskreisen, sondern auch in den Fraktionen auf den Weg gebracht wurde. Andere Ereignisse haben dafür gesorgt, dass er nicht mehr im Landtag diskutiert werden konnte.
Es ist nicht so, dass es sich ausschließlich um einen Gesetzentwurf meiner Fraktion handelt. Es ist eineinhalb Jahre intensiv vorgearbeitet worden.
Kollege Klaus Klinckhamer, es hat mich nun wirklich ein ganzes Stück betroffen gemacht. Ich bedanke mich hier für die geleistete Arbeit nicht nur des Kollegen Klinckhamer, sondern auch der Referenten mit wirklich toller Zuarbeit, auch aus dem Ministerium. Dann wird hier eisern, hart eine Begründung abgezogen. Der entscheidende Punkt, aus dem ich hier noch etwas sage - ansonsten lohnt sich das in den nächsten Jahren kaum noch -, ist: Hier wird auch noch zugerufen: „Das hätte man auch gemeinsam machen können.“
Ich will Ihnen Folgendes sagen. Weil das für mich eine Selbstverständlichkeit ist, habe ich vor zehn oder 14 Tagen den Kollegen Klaus Klinckhamer angerufen und gesagt: „Wir haben das gemeinsam erarbeitet. Wollen wir den Gesetzentwurf jetzt gemeinsam einbringen?“ Da hat der Klaus Klinckhamer zu mir gesagt: „Do hebb ik nix gegen, das können wir machen. Da muss ich aber mit der Fraktion sprechen.“ - Dann hat Schwarz-Gelb darüber gesprochen.
- Moment, Moment! Es ist durchaus nach den Spielregeln, dass man sagt: Wir haben eine neue Koalition, und dann muss ich auch mit dem Koalitionspartner sprechen. Sich aber hier hinzustellen und mich in einem solchen Licht erscheinen zu las
sen, nur um einen persönlichen Vorteil zu haben, ist nicht in Ordnung.