Peter Enders
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Last Statements
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin froh, dass sich der Kollege Konrad zum Schluss wieder etwas beruhigt hat. Sie sind ja selbst Arzt und wissen, es ist schlecht für den Blutdruck, sich so aufzuregen, auch in einer Haushaltsdebatte.
Frau Bätzing-Lichtenthäler, ich wollte eigentlich nicht über die Gemeindeschwester plus sprechen, aber Frau AnklamTrapp hat das Thema gebracht, und jetzt muss ich etwas dazu sagen. Ich habe es im Ausschuss letzte Woche auch getan.
Zuerst einmal, wenn ich diesen Begriff höre – ich habe das an diesem Platz schon gesagt –, fühle ich mich diskriminiert. Die Landesregierung gendert jeden Begriff, nur diesen Begriff nicht. Ich weiß sehr wohl, dass auch Männer dieses Amt ausüben dürften.
Ich habe mich immer gefragt, warum wählen Sie diesen Begriff. Ich will es Ihnen sagen, weil Sie damit die Nostalgie der früheren Gemeindeschwester aufleben lassen wollen. Darum geht es aber nicht.
Es geht hier um ein Konstrukt, bei dem man Aufgaben, die die Pflegestützpunkte sehr wohl wahrnehmen können, an Pflegepersonal überträgt, das dringend in der Pflege gebraucht würde. Das Ganze wird finanziert auf drei Jahre. Was ist dann? Was macht der Landkreis Altenkirchen im vierten Jahr, Frau Bätzing-Lichtenthäler? Drei Jahre wird es finanziert, und dann haben wir kein Geld mehr.
Von daher bin ich etwas skeptisch, dass das Zukunft hat. Aber jetzt zum eigentlichen Thema.
Die CDU fordert zu Recht seit Jahren gebetsmühlenartig eine Erhöhung der Investitionsmittel in die Krankenhäuser. Im letzten Jahr wurde uns als Argument genannt, es gäbe die Schuldenbremse. Das stimmt, gleichzeitig aber sagt die Landesregierung, wir fördern auf hohem Niveau. Was soll man jetzt glauben?
Interessant ist, dass bereits im Jahr 2003, als es noch keine Schuldenbremse gab und niemand den Begriff kannte, die Mittel gekürzt wurden. Von 2001 auf 2003 – das ist mir von Herrn Schneider vom VdK bestätigt worden – fand eine Kürzung um 17,4 % statt. Das ist eine Menge Geld.
Seitdem sind die Zahlen von 2003 nur dreimal überschritten worden. In den letzten beiden Jahren hat das angeblich so hohe Investitionsvolumen jeweils 4 Millionen Euro unter dem Betrag von 2003 gelegen, und das ohne jede Inflationsbereinigung. Da von hohem Niveau zu sprechen, ist ja wohl ein bisschen falsch.
Wenn man jetzt in den Einzelplan 06 hineinschaut, stellt man fest, dass für Leistungen nach dem Landeskrankenhausgesetz für 2016 plötzlich 8 Millionen Euro mehr eingestellt sind. Das klingt auf den ersten Blick sehr positiv, und man könnte meinen, Sie haben unsere Ratschläge angenommen, aber weit gefehlt. Hier handelt es sich nicht um eine Umsetzung unserer alten Forderungen, sondern es sind Gelder aus dem Strukturfonds des Bundes, den die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat.
50 % zahlt der Bund – das ist im Haushalt enthalten –, und 50 % müssen die Länder zahlen. Sie hatten ja selbst noch zum Schluss in der Kommission bei den Eckpunkten mitgewirkt. Ich kann nur sagen, das war eine gute Idee vom Bund, diesen Strukturfonds aufzulegen. Das ist eine klare Position zu den Krankenhäusern.
Es ist klar, dass man jetzt nicht von heute auf morgen 20 % drauflegen kann. Ich hätte mir aber bei den normalen Investitionsmitteln zumindest ein Signal gewünscht,
eine Feinjustierung, dass es in die richtige Richtung geht.
Wir wollen alle in Krankenhäusern liegen, wenn es denn sein muss, die vernünftig ausgestattet sind. Dann geht das nur so.
Ich komme zum zweiten Punkt, der Hospiz- und der Pal
liativversorgung. Das ist mir als jemandem, der über 30 Jahre ärztlich tätig ist, ein großes Anliegen. Wir haben damals eine intensive, aber auch sehr kollegiale Debatte geführt. Frau Thelen sagte es vorhin, es steht auch in den Anträgen, wir bräuchten bei der spezialisierten ambulanten palliativmedizinischen Versorgung, der SAPV, eigentlich 15 bis 16, wir haben acht.
Aber – auch das können Sie nicht verantworten, Frau Ministerin – den Rechtsanspruch nach dem Sozialgesetzbuch gibt es bereits sei 2007. Das ist jetzt über acht Jahre her. Das ist ein bisschen spät.
Unser Antrag ist ähnlich wie Ihrer, jedoch etwas konkreter, und er hat den Mut, die Defizite der Vergangenheit einmal aufzuzeigen und positiv in die Zukunft zu schauen.
Es geht endlich weiter. Ich merke, bei der SAPV, der spezialisierten ambulanten palliativmedizinischen Versorgung, tut sich jetzt etwas, etwas ganz Spezielles und Wichtiges. Wir haben das in der Aussprache unserer Großen Anfrage „Sterben in Würde“ deutlich gemacht. Wir haben deutlich gemacht, dass die Versorgungsstrukturen in der Tat nicht ausreichend sind und optimiert werden müssen. Das war Grundlage für unseren Antrag.
Ich will zum Schluss noch etwas zur Ärzteversorgung sagen. Es wurde eben der Lehrstuhl für Allgemeinmedizin angesprochen. Herr Langner, wir waren in Schwerin im April. Es war eine tolle Reise, weil wir dort viel erlebt haben. Wir haben Eindrücke gewonnen, wie man das dort in Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt hat.
Ich kann mich noch entsinnen, dass Ende letzten Jahres Herr Schweitzer – ich sehe ihn jetzt im Rahmen der Debatte nicht, aber man kann es ihm sagen – noch bei mir dazwischenrief, dass der Lehrstuhl bis Ende 2014 besetzt sein würde. Über ein Jahr ist das jetzt her. Jetzt ist die Berufung gelaufen, und im zweiten Durchgang hat man jemanden gefunden, der die Berufung angenommen hat.
Es ist sehr gut. Ich betone es, wir haben endlich ein Ziel erreicht, weil nämlich dieser Lehrstuhl kein Selbstzweck ist, meine Damen und Herren.
Es geht einfach darum, wenn wir Ärzteversorgung wollen, wenn wir wollen, dass junge Medizinstudenten nicht nur auf die klinischen Fächer schauen, sondern auch für dieses Fach Sensibilität geschaffen werden soll, dann muss man sehr früh damit anfangen, und zwar am Anfang des Studiums. Dafür ist ein Lehrstuhl die optimale Voraussetzung.
Im Deutschen Ärzteblatt wurde das vor einigen Wochen sehr intensiv diskutiert. Da haben wir eigentlich viele Jahre keinen gehabt. Das waren Jahre zu viel.
Der Lehrstuhl selbst ist aber nur eines. Es kommt auch auf etwas anderes an. Auch darüber wollte ich eigentlich nicht sprechen, über den Haushaltstitel Stipendien für Medizinstudenten.
In einem Tertial im Praktischen Jahr, vier Monate, bekommen die jungen Menschen Geld, um sie für die Allgemeinmedizin sensibel zu machen. Das ist kein großer Wurf. In den neuen Ländern läuft das anders, zum Beispiel in Thüringen und Sachsen, Sachsen-Anhalt, MecklenburgVorpommern teilweise, wo man ähnlich wie bei der Bundeswehr jungen Menschen nicht zumutet, sondern anbietet, über mehrere Jahre einen vernünftigen Betrag zu bekommen, wenn sie anschließend nicht gezwungen werden, sondern bereit sind, die wichtige Aufgabe eines Allgemeinarztes im ländlichen Raum wahrzunehmen. Was ist daran schlimm?
Herr Schweitzer sagt, er kann es als Sozialdemokrat nicht verantworten, so mit Geld umzugehen. Aber – und damit komme ich zum Schluss – am 17. September 2014 war die große Auftaktveranstaltung. Ich konnte selbst wegen einer Terminüberschneidung nicht da sein. Frau Thelen war für die Fraktion dort. Es war die Auftaktveranstaltung Gesundheitswirtschaft und Gesundheit und Pflege – 2020. 350 Akteure waren in der Rheingoldhalle. Dort haben sie es krachen lassen: 71.598 Euro Kosten.
Es gab offensichtlich gute Verpflegung. Aus Datenschutzgründen darf ich diesen Betrag hier nicht nennen. Ich habe aber den Eindruck, dass man es sich dort auch hat gut gehen lassen. Ich gönne den Menschen das, aber das sind Steuergelder, meine Damen und Herren. Damit hätte man einige Stipendien für einen gewissen Zeitraum sehr gut finanzieren können.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Als Vorsitzender des federführenden Ausschusses in der Gesamtdebatte beteilige ich mich heute sehr gerne an dieser Schlussbesprechung. Ich war bei allen Veranstaltungen sehr positiv beeindruckt genauso wie im Deutschen Bundestag, mit welcher Disziplin und mit welchem persönlichen Respekt gegenüber der Meinung anderer wir hier fraktionsübergreifend die Debatte geführt haben. Das ist ein gutes Beispiel, das auch in anderen Debatten Nachahmung finden kann.
Die Anhörung im Plenarsaal war sehr umfänglich, sehr ausführlich mit unterschiedlichen Meinungen und einer großen Bandbreite. Bei einigen Anzuhörenden fand ich mich wieder, bei anderen gar nicht. Trotzdem war es eine ausgeglichene Veranstaltung, in der jeder zu Wort kam und ungestört seine Meinung artikulieren konnte.
Das Gleiche galt auch für die Auswertung. Die haben wir im Ausschuss in großem Rahmen ähnlich geführt. Ich stelle das Gleiche auch heute Nachmittag hier fest.
Ich muss es aber auch nach fast 32 Jahren ärztlicher Tätigkeit aus der Brille des Arztes sehen. Das geht gar nicht anders, wenn man vor allen Dingen im Bereich der Akutmedizin tätig war. Dann hat man sehr, sehr viel erlebt und sehr viel Leid miterleben müssen. Wenn man das professionell macht, dann muss man mit dem Patienten Mitleid haben, man darf aber nicht mit leiden, wenn man ihnen helfen will, das heißt, da muss man leider eine gewisse professionelle Distanz aufbauen, um wirklich helfen zu können. Das ist ein schwieriger Spagat. Das gelingt einem auch nach 30 Jahren nicht immer ganz so einfach.
Wenn ich die Ärzte anspreche, dann will ich als Arzt besonders sagen, wenn wir von der Palliativversorgung reden, dann sind das nicht nur die Ärzte. Da sind die Ärzte nur eine Komponente. Da muss der Teamgedanke hervorgerufen werden. Das sind Pflegekräfte, Psychologen, Physiotherapeuten und viele andere mehr, die nur im Team gemeinsam das Ergebnis erzielen können, dass sie Menschen in der letzten Phase ihres Lebens begleiten.
Wenn man wie ich sich aktive Sterbehilfe nicht vorstellen kann, dann muss man im Gegenzug aber auch bereit sein mitzuwirken, dass Strukturen geschaffen werden im Land und darüber hinaus, die Menschen in dieser letzten Phase vor dem Tod so unterstützen, dass sie würdevoll, zufrieden, ohne Schmerzen diese Phase durchlaufen können.
Das ist die logische Konsequenz. Da müssen wir zum einen über die Strukturen nachdenken, die alle genannt worden sind.
Ich bin sehr froh, dass Sie, Frau Bätzing-Lichtenthäler, jetzt unserem Wunsch nachkommen können, dass wir bei der SAPV, bei der spezialisierten ambulanten palliativmedizinischen Versorgung, ein Stück weiterkommen; denn da haben wir noch Nachholbedarf. Da sind wir uns einig. Ich sage das bewusst ohne Schärfe, sondern einfach als Feststellung. Alle werden unterstützen, dass wir da weiterkommen.
Man muss wissen, dass nur ungefähr jeder zehnte Patient diese spezielle Versorgung, bei der verschiedene Berufsgruppen ineinandergreifen, braucht. Da haben wir in einem Flächenland das Problem, dass man von einem Schlüssel von 1 : 250.000 ausgeht, also ein Team für 250.000 Einwohner.
Ich möchte in die Diskussion noch einmal den Begriff des Satellitenteams einbringen. In unserem Landkreis, in dem wir kein eigenes Team haben, sondern der vom Westerwaldkreis mit versorgt wird – in anderen Regionen ist es ähnlich –, sollte das Prinzip des Satellitenteams überdacht werden, um es zu optimieren.
Bei den Palliativbetten verfügt das Land Rheinland-Pfalz über eine gute Versorgung, ist es zahlenmäßig gut aufgestellt. Ich bin guter Dinge, dass wir es gemeinsam schaffen, auch bei den Hospizen den Schlüssel dahin zu bekommen, wo er bezüglich der Einwohnerzahl eigentlich sein sollte.
Lassen Sie mich ganz zum Schluss noch etwas zu meiner Berufsgruppe sagen, ohne die anderen Berufsgruppen, die ich bewusst genannt habe, schmälern zu wollen. Als Arzt ist man einfach auf diesen Bereich etwas fixiert. Das kann im Medizinstudium schon beginnen. Als ich Medizin studiert habe, war das gar kein Thema. Wir wussten gar nicht, was Palliativmedizin ist. Heute ist es umso wichtiger, dass die jungen und auch die älteren – vor allem – Allgemeinärzte vernünftige Fort- und Weiterbildungsangebote bekommen.
Unsere Akademie für ärztliche Fortbildung macht das hervorragend. Sie bietet regelmäßig Kurse an. Im Herbst dieses Jahres läuft wieder ein größerer Kurs. Diese Kurse sind immer ausgebucht. Das ist ein gutes Zeichen. Da muss man dranbleiben. Das muss die Politik unterstützen, weil es sich ganz einfach sagt, Palliativmedizin machen, aber das muss auch umgesetzt werden. Was bedeutet das? Bei aller menschlichen Zuwendung bedeutet das, dass man mit hoch potenten – in der Regel – Opiaten umgehen muss,
die dem Patienten helfen, aber ihm nicht schaden sollen. Das bedarf der Fort-, Weiter- und Ausbildung. Da müssen wir die Ärzteschaft unterstützen, damit das flächendeckend noch besser wird.
Vielen Dank.
Frau Ministerin, stimmen Sie gegebenenfalls meiner Analyse zu, dass der sehr starke Anstieg bei den Ärzten, der deutlich über dem Bundesdurchschnitt liegt, seinen Grund darin haben könnte, dass aufgrund unserer Krankenhausstruktur, die in der Fläche viele kleine Krankenhäuser hat, also wohnortnah, diese Krankenhäuser Mitte/Ende der 90er-Jahre durch das Arbeitszeitgesetz zu Recht gezwungen wurden, ihren Stellenplan aufzublähen, um zu erreichen, dass diese Mammutsarbeitszeiten von 80 Stunden in der Woche endlich beendet wurden?
....... 6585, 6587 Abg. Barbara Schleicher-Rothmund, SPD: 6586, 6588 Abg. Gunther Heinisch, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:................. 6588 Prof. Dr. Thomas Deufel, Staatssekretär: 6589
Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur – federführend – und an den Sozialpolitischen Ausschuss. Überweisung des Alternativantrags als Material an den Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur – federführend – und an den Sozialpolitischen Ausschuss......... 6591
Neuregelung der Rebpflanzrechte – Qualitätsanspruch und Kulturlandschaften
im Weinbau sichern Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/5188 –
dazu:
Neuregelung der Rebpflanzrechte – Qualitätsanspruch und Kulturlandschaften im Weinbau sichern Antrag (Alternativantrag) der Fraktion der CDU – Drucksache 16/5237 –........... 6591
Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten. Überweisung des Alternativantrags als Material an den Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten....... 6591
Kein Dauergrünland in abgegrenzten Rebflächen Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 16/5162 –
dazu:
EU muss Dauergrünland praxisgerecht definieren Antrag (Alternativantrag) der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/5231 –........... 6591
Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten. Überweisung des Alternativantrags als Material an den Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten....... 6591
Präsidium:
Präsident Joachim Mertes, Vizepräsidentin Barbara Schleicher-Rothmund, Vizepräsident Dr. Bernhard Braun, Vizepräsident Heinz-Hermann Schnabel.
Anwesenheit Regierungstisch:
Malu Dreyer, Ministerpräsidentin; Doris Ahnen, Ministerin der Finanzen, Irene Alt, Ministerin für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen, Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie, Eveline Lemke, Ministerin für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung, Roger Lewentz, Minister des Innern, für Sport und Infrastruktur, Prof. Dr. Gerhard Robbers, Minister der Justiz und für Verbraucherschutz; Clemens Hoch, Staatssekretär.
Entschuldigt:
Abg. Thomas Günther, CDU, Abg. Dr. Dr. Rahim Schmidt, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Abg. Hedi Thelen, CDU; Ulrike Höfken, Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten; Margit Gottstein, Staatssekretärin, Dr. Hannes Kopf, Staatssekretär.
99. Plenarsitzung des Landtags Rheinland-Pfalz am 02.07.2015
Die Sitzung wird um 09:30 Uhr vom Präsidenten des Landtags eröffnet.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Präsident der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz hat am 14. April 2015 in einer Pressemitteilung festgestellt, dass sich – wie wir alle wissen – in der rheinlandpfälzischen Ärzteschaft immer stärker Nachwuchsmangel und Überalterung abzeichnen. Jeder zweite berufstätige Arzt – ich gehöre auch dazu – ist fünfzig Jahre und älter. Zwar sind heute 20.359 Ärztinnen und Ärzte registriert – 2000 waren es noch 16.169 –, doch der demografische Wandel, der medizinische Fortschritt, ein höherer Teilzeitarbeitsanteil vor allen Dingen von Frauen, die Familie und Beruf vereinbaren wollen, und Arbeitszeitverkürzung durch das Arbeitszeitgesetz – früher waren 80 Stunden durchaus üblich; das gibt es Gott sei Dank heute nicht mehr – sind Dinge, die diesen Entwicklungen der Zahlen entgegenwirken.
Von den zurzeit 20.359 registrierten Ärztinnen und Ärzten in Rheinland-Pfalz sind nur gut 17.000 berufstätig.
Wir als Fraktion unterstützen die Feststellung des Ärztekammerpräsidenten in seiner Pressemeldung, dass es
wichtig ist, die Wünsche und Forderungen der nachwachsenden Ärztegeneration zu berücksichtigen.
Das war zu meiner Zeit Ende der 70er-Jahre leider nicht so.
Neben den vorhandenen Initiativen im Land sind in der Tat Änderungen beim
ich sage das ja so; das brauchen Sie gar nicht zu kommentieren; das stelle ich fest – Medizinstudium erforderlich.
Der Präsident der Ärztekammer hat treffend formuliert – ich darf das mit Erlaubnis zitieren –: Gute und engagierte Lehrer und vor allem auch weniger Prüfungsdruck sind wichtig, um dem Studierenden die Freude an der Medizin nicht zu vergällen. – Das kann man nur unterstreichen. Das gilt insbesondere für die Förderung der Allgemeinmedizin.
Ich bin guter Hoffnung, dass dieser Lehrstuhl nun endlich Ende des Jahres auch personell besetzt ist, körperlich vorhanden ist mit einer Person und man nicht Pressemeldungen erwähnt, die es gar nicht gibt.
Meine alte Uni in Marburg hat jetzt 25 Jahre Lehrstuhl für Allgemeinmedizin gefeiert. 25 Jahre-Jubiläum.
Wir konnten uns in Mecklenburg-Vorpommern – Frau Anklam-Trapp – ein gutes Bild davon machen, wie sie es packen.
Ich bin am nächsten Samstag wieder da und führe Gespräche.
Deshalb sprechen wir uns als Fraktion unabhängig von dem angekündigten Masterplan Medizinstudium 2020 der Bundesregierung für die Einrichtung eines Modellstudiengangs an der Universität Mainz nach § 41 der Approbationsordnung aus. Wir unterstützen das mit besonderem Nachdruck.
Ich habe persönliche Erfahrung. Die Mutter meines Enkels macht das in Köln. Es ist hervorragend, um Familie und Studium zu vereinbaren, dass die Studienabläufe so geregelt sind, dass sie auch studentinnengerecht sind, gerade wenn kleine Kinder da sind.
Bereits seit 1999 erlaubt es die Approbationsordnung, Modellstudiengänge anzubieten. Gegenwärtig machen zehn von 37 Fakultäten davon Gebrauch, also ein Viertel. Man konnte im letzten Wintersemester sehen, dass praktisch jeder vierte Student in einem solchen Reformstudiengang eingeschrieben ist.
Der Wissenschaftsrat, der die Bundesregierung und die Länder in Fragen der Hochschulentwicklung berät, hat im Juli 2014 eine Analyse vorgelegt und festgestellt, dass diese Modellstudiengänge einen wesentlichen Beitrag zur
Weiterentwicklung des Medizinstudiums leisten, nämlich nicht erst nach dem Physikum – bis dahin habe ich nie einen Patienten gesehen –, sondern bereits ab dem ersten Studienjahr haben die Studierenden Kontakt mit den Patienten. Diese Modellstudiengänge, die es in unterschiedlichen Variationen gibt – da gibt es drei verschiedene Wege –, eröffneten letztendlich auch den Übergang von einer an den Lerninhalten der einzelnen Fächer zu einer an den ärztlichen Rollen und ihren notwendigen Fähigkeiten und Kompetenzen orientierten Ausbildung. – So war das Fazit des Wissenschaftsrates.
Im Rahmen des herkömmlichen Medizinstudiums wird zunehmend von Frustrationen berichtet. Statt Klinik lerne man zunächst Grundlagen, statt Praxis primär Theorie.
Darunter leidet die Freude am Studium und auch die Faszination für den späteren Arztberuf.
An diesen Modellstudiengängen werden exemplarisch Vorklinik und Klinik miteinander verzahnt, Fächer werden nicht mehr getrennt gelehrt, sondern gemeinsam und organzentriert. Das führt dazu, dass wir gute Ärzte bekommen, die nicht nur die Theorie, sondern auch die Praxis kennen.
Das war auch zu meiner Zeit schwierig, da musste man sich in den Semesterferien in freiwilligen Praktika das Wissen zusammenbesorgen, das man dringend brauchte.
Zwar unterscheiden sich die Modellstudiengänge hinsichtlich Aufbau und Lernmethoden von Universität zu Universität, gemeinsam ist ihnen aber eine Intention: Anstatt Theorie und Praxis getrennt zu vermitteln, können die Studenten von Anfang an auch praktische Fähigkeiten und diagnostisches Denken erlernen.
Durch moderne Unterrichtsformen werden die Studierenden besser auf die Praxis vorbereitet, indem sie von Anfang an die Möglichkeit erhalten, mit Patienten – das ist wichtig – in Kontakt zu kommen.
Außerdem können die Universitäten eigene Prüfungsformen entwickeln.
Verschiedene Lern- und Lehrangebote kommen zum Einsatz. Kernelemente der Studiengänge nach diesen Modellen sind aber die Verknüpfung von theoretischen und klinischen Inhalten vom ersten Semester bis zum Ende des Praktischen Jahres, also ein kompetenzorientiertes Curriculum, das auf die Vermittlung praktischer ärztlicher Fähigkeiten gerade der Allgemeinärzte abzielt.
Mein alter Professor von der Inneren Medizin hat immer gesagt, wenn Sie das jetzt bei mir hören, ist das so, wenn Sie später im Westerwald praktischer Arzt sind, dann müssen Sie das anders machen. Dann sind Sie im normalen Leben angekommen.
Ich will abschließend darum werben, dass dieser Studiengang in Mainz eine Chance erhält. Ich habe heute Mittag festgestellt, Rot-Grün hat einen Alternativantrag geschrieben, der heute Mittag verteilt worden ist. Der geht im Prin
zip in die gleiche Richtung. Wir wollen das gleiche Ziel, das Studium praxisnäher machen.
Das wäre gar nicht nötig gewesen. Ich lade Sie ein, unseren Vorschlag mitzutragen.
Der Präsident der Landesärztekammer hat das bereits getan. Am letzten Sonntag war in der Monatszeitschrift des Marburger Bundes zu lesen – ich darf Herrn Professor Hessenauer zitieren –: Willkommene Signale aus der Politik. Herr Professor Dr. Frieder Hessenauer, Präsident der Ärztekammer, erhält nach seiner klaren Analyse der Überalterung der Ärzteschaft und des Ärztemangels Unterstützung aus dem rheinland-pfälzischen Landtag. Die Chancen des Modellstudiengangs im Medizinstudium sollten auch für Rheinland-Pfalz genutzt werden. – So weit der Kammerpräsident.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich wollte eigentlich keine zweite Runde machen, aber es war nötig nach dem, was Sie hier erzählt haben. Das war schon schwer erträglich.
Sagen Sie das bitte einmal Herrn Professor Dr. Hessenauer, dass er auf dem Holzweg ist. Er hat die Intention gegeben.
Wir haben diesen Studiengang bewusst nicht ausformuliert, weil es drei Optionen gibt, wie man es machen kann. Das hat man Ihnen so aufgeschrieben, dass es so geht.
Wo steht es denn, dass man, bis der Masterplan 2020 steht, nichts machen kann?
Wir reden doch verdammt noch mal davon, dass wir das Studium attraktiver machen, die Studenten etwas lernen. Sie haben doch gar keine Ahnung von dem, was Sie erzählt haben. Das hat man Ihnen doch aufgeschrieben, Entschuldigung. Das muss ich einmal ganz deutlich sagen. Wie kann man so etwas erzählen von Dingen, von denen man nicht weiß, um was es geht.
Ein Punkt noch. Herr Professor Deufel, wir hatten uns vor einigen Wochen über das Thema unterhalten. Ich entsinne mich noch, dass Sie es bemerkenswert fanden, was wir für einen Antrag formuliert haben. Ich bin erstaunt über diesen Sinneswandel in der Landesregierung.
Noch ein letzter Punkt. Rheinland-Pfalz bildet 350 Medizinstudenten aus.
Entsprechend der Einwohnerzahl müssten wir 605 ausbilden. Ich fordere das nicht, weil Sie das Geld, das wir dafür brauchen, für andere Dinge ausgegeben haben.
....... 6396, 6400 Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD:.... 6397, 6400 Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie:..................... 6398 Abg. Dr. Fred Konrad, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:................. 6398 Abg. Dr. Dr. Rahim Schmidt, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:............. 6401
Die Aktuelle Stunde wird dreigeteilt. Jeweils Aussprache gemäß § 101 GOLT... 6401
Erhaltung der Stiftung Rheinland-Pfalz für Innovation Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 16/4939 –........... 6401
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mehr als ein Drittel der Krankenhäuser in RheinlandPfalz rechnet nach Recherchen des SWR-Klinik-Checks der letzten Woche für 2015 mit roten Zahlen. Das sind genauso schlechte Zahlen wie im Vorjahr.
Das Bemerkenswerte dabei ist, dass die Krankenhäuser in der Umfrage mehrheitlich – nämlich 58 % der Befragten – angeben, dass die Politik ihre Probleme entsprechend wahrnimmt. Mehr als drei Viertel glauben nicht daran, dass die Probleme von der Politik auch gelöst werden.
Das ist eine Ohrfeige auch für diese Landesregierung.
Hinzu kommt, mehr als die Hälfte der Kliniken erklärt zudem, nicht genug Pflegepersonal zu haben, vor allen Dingen im Operationsbereich und bei den Intensivstationen.
Im Kontrast dazu steht das Eigenlob der Landesregierung jedes Jahr, wenn der Krankenhausinvestitionsplan vorgelegt wird. Was ist denn die Hauptursache für diese Schieflage der rheinland-pfälzischen Krankenhäuser? Die Ursache ist die langjährige Unterfinanzierung bei den Investitionskosten. Berechnungen des Verbandes der Ersatzkassen hier in Rheinland-Pfalz, des vdek, ergaben – die Zahlen stammen nicht von mir –, dass die Investitionssumme des Landes von ca. 115 Millionen Euro Gesamtfördervolumen für 2014 hätte doppelt so hoch sein müssen. Hätte doppelt so hoch sein müssen!
Bei einem Investitionsstau von 500 Millionen Euro würde es sich dann nur um einen Stau von den letzten vier Jahren handeln. Von 2001 bis 2003 erfolgte eine Absenkung der Fördermittel des Landes um 17,4 %. Dieser niedrige Wert aus 2003 wurde danach nur in drei Jahren überschritten und liegt in 2014 und in 2015 noch 4 Millionen Euro unter dem Wert aus 2003. Das muss man wissen. Viele wissen das nicht.
Inflationsbereinigt wird das Fördervolumen 2001 bei einer Preissteigerungsrate von 2 % mittlerweile um 40 % unterschritten. Kurzum, die fehlenden Investitionen des Landes zwingen die Krankenhäuser, aus den Betriebskostenerlösen, den DRG-Erlösen, die in der Tat dafür vorgesehen sind, Geld für Investitionen zu verwenden.
Auch bei den Zusagen des Landes zur Übernahme der Investitionskosten von einzelnen Maßnahmen werden meist nur zwei Drittel der notwendigen Summe ausgezahlt. Der Rest muss letztlich wieder aus DRG-Erlösen durch Beteiligung des Trägers ausgeglichen werden. Meine Damen und Herren, eine derartige Quersubventionierung ist im Rahmen der dualen Finanzierung durch die GKV nicht vorgesehen. Auch kann es nicht das Ziel sein, solche Deckungslücken, deren Finanzierung der Bundesgesetzgeber ganz bewusst als Aufgabe der Länder definiert hat – und damit dem Steuerzahler –, allein nicht den Versicherten der GKV aufzubürden.
Das Land ist bereits aus Verfassungsgründen für diese Daseinsvorsorge zuständig und hat nach dem Landeskrankenhausgesetz die entsprechenden Finanzmittel bereitzustellen. Deswegen kann ich dem, was der SWR festgestellt hat, eigentlich nur zustimmen. Ich bin gespannt, was die Landesregierung nachher dazu sagt.
Die Finanzierung ist aber nur ein Punkt. Der SWR-KlinikCheck hat verschiedene Punkte gestreift. Aufgrund der zur Verfügung stehenden Zeit kann man nicht alle beleuchten. Ich will aber noch auf zwei weitere Punkte des Klinik-Checks eingehen, und zwar auf den Sachverhalt Schlaganfall und den Sachverhalt Herzinfarkt. Das sind die klassischen Notfälle in der Inneren Medizin.
Zum Thema Schlaganfall wird beim SWR festgestellt – es war eine sehr interessante Präsentation –, dass Patienten in der Pfalz und im Hunsrück lange Wege auf sich nehmen müssen, um an die nächste Schlaganfalleinheit, die Stroke Unit, zu kommen. Ich frage mich: Wie ist das zu erklären? – Ich sage noch einmal, diese Information kommt nicht von mir, das hat der SWR festgestellt.
Das zweite Thema ist der Herzinfarkt. HerzKreislauferkrankungen sind in Deutschland Todesursache Nummer 1. Die Standardtherapie ist heute nicht mehr das Auflösen eines Gerinsels, sondern der akute Herzkatheter, die Intervention in einem Herzkatheter-Labor. Diese Therapie muss zügig durchgeführt werden. Da hat man vom Beginn der Symptome bis zur Katheter-Behandlung letztendlich nur maximal zwei Stunden Zeit.
Dazu aber in der nächsten Runde mehr.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau BätzingLichtenthäler, Sie haben es gesagt, Sie sind bemüht. Das allein genügt aber nicht.
Ich sage noch einmal, 58 % der Krankenhäuser sagen, die Politik erkennt unsere Probleme, aber drei Viertel glauben nicht, dass sie gelöst werden. Wer kann es lösen? – Nicht die Opposition, sondern die Landesregierung.
Diese Zahlen, die ich hier vorgelegt habe, dass man 2001 ohne Inflationsbereinigung 17,4 % mehr Mittel hatte als heute, stammen nicht von mir. Die hat mir Herr Schneider vom vdek gegeben, sogar schriftlich.
Jetzt kurz zum Herzinfarkt: Westerwaldkreis, Alzey, Donnersbergkreis und Kusel sind Regionen, die besonders stark mit negativen Zahlen betroffen sind.
Woher kommt das? Es kann verschiedene Gründe geben, warum jemand an einem Herzinfarkt stirbt. Es kann Schicksal aufgrund der Erkrankung sein. Besonders wichtig ist jedoch, dass die Patienten und die Angehörigen frühzeitig den Notruf 112 rufen. Es ist bekannt, dass es da Verzögerungen gibt. Ich habe es bei einem Patienten vor zwei Jahren erlebt. Er hat einen Tag zu Hause gewartet, bis er den Notarzt gerufen hat. Wie das ausgegangen ist, brauche ich nicht zu sagen. Doch ich glaube nicht, dass in den vier Regionen
die Menschen anders sensibel sind als im übrigen Land.
Der zweite Punkt ist der Rettungsdienst. Wir haben ein Rettungsdienstgesetz und einen funktionierenden Rettungsdienst – der Minister ist leider gerade nicht da –, aber die Rahmenbedingungen sind schlecht. Die Finanzierung ist nicht optimal. Es gibt seit Jahren flächendeckend keine öffentlich-rechtlichen Verträge – das ist ein Manko –, und trotzdem schaffen es die Rettungsdienste mit viel Engagement, den Dienstbetrieb aufrechtzuerhalten. Also, der Rettungsdienst ist es auch nicht. Die Krankenhäuser, die Herzkatheder haben, leisten auch gute Arbeit.
Was ist der entscheidende Punkt? Der entscheidende Punkt ist unter Umständen die Transportzeit. Ich habe im letzten Jahr jemanden aus dem Westerwald nach Nordrhein-Westfalen gefahren. Wir haben in Dernbach im Westerwaldkreis in der Tat ein Krankenhaus, und nach Hachenburg kommt eine zweite Einrichtung, die jedoch erst zwölf Stunden Dienstbetrieb hat. Das ist nicht genug.
Damit dieses Problem vernünftig gelöst wird, schlage ich vor, dass man unabhängig vom Modellprojekten und unabhängig vom Infarkt-Register Fakten analysiert, die wenig Geld kosten, indem man schaut, wie die Zeiten in Rheinland-Pfalz sind. Es gibt Notarztprotokolle, die man anonymisiert kontrollieren kann.
Man kann schauen: Wie lange braucht der Rettungsdienst, um den Patienten in die Klinik zu bringen, und wie lange braucht der Patient in der Klinik, bis er entsprechend therapiert ist? Diese beiden Zahlen sind entscheidend. Dann haben wir Fakten und wissen, wo die weißen Flecken sind.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Deutsche Bundestag hat mit Mehrheit die rechtlichen Voraussetzungen für PID geschaffen. Wir als Landesgesetzgeber, unabhängig davon, ob wir zu PID eine liberale oder wie ich eine konservative Einstellung haben, sind in der Verantwortung, mit diesem demokratischen Beschluss entsprechend umzugehen und die Voraussetzungen zu schaffen, damit das Gesetz auch hier in Rheinland-Pfalz angewendet werden kann.
Am 30. Juli letzten Jahres hat die Landesregierung den Staatsvertrag unterschrieben, einen Staatsvertrag – darauf möchte ich den Fokus legen – zur gemeinsamen Einrichtung einer Ethikkommission für PID bei der Landesärztekammer in Baden-Württemberg. Man hat bewusst den Zusammenschluss mit Baden-Württemberg gewählt, weil aufgrund der stringenten Voraussetzungen mit einer geringen Fallzahl in der Zukunft zu rechnen sein wird.
PID ist nur unter sehr engen Bedingungen möglich, wenn aufgrund der genetischen Disposition der Frau, von der die Eizelle stammt, oder des Mannes, von dem die Samenzelle stammt, oder von beiden für deren Nachkommen ein hohes Risiko einer schwerwiegenden Erbkrankheit besteht. – Ich denke, bei dieser Formulierung wird jedem klar, dass die Voraussetzungen sehr eng gefasst worden sind, und das begrüße ich außerordentlich.
Diese Ethikkommission prüft dann für die beteiligten Länder die Anträge nach § 5 der PID-Verordnung. Rechtsgrundlage dafür ist § 3a des Embryonenschutzgesetzes,
der quasi die rechtlichen Voraussetzungen beinhaltet, um diese Prüfung überhaupt durchzuführen.
Unsere Aufgabe als Landtag ist es, mit großer Verantwortung diesem Staatsvertrag zuzustimmen. Wir als CDUFraktion werden dies tun. Das entsprechende Gesetz ist sehr knapp gehalten und besteht letztendlich nur aus drei Paragrafen. In § 1 ist die Zustimmung geregelt, in § 2 findet sich die Änderung des Heilberufsgesetzes, nämlich die Übertragung der Ethikkommission, die ansonsten bei der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz angesiedelt wäre, nach Baden-Württemberg. In § 3 wird schließlich das Inkrafttreten geregelt. – Es ist also ein einfaches und übersichtliches Gesetz.
Frau Anklam-Trapp hat soeben auch die Zusammensetzung der Ethikkommission angesprochen, die in der Tat interdisziplinär geregelt ist. Wichtig ist auch, dass Patientenvertreter mit dabei sind. Fünf Jahre ist eine vernünftige Zeit, um eine solche Kommission ihre Arbeit machen zu lassen und Erfahrungen zu sammeln mit den Anträgen. Auch eine einmalige Wiederbesetzung ist vorgesehen.
Was uns als Landtag und als Sozialpolitischer Ausschuss interessiert, ist der jährliche Bericht, der entsprechend auch im Staatsvertrag fixiert ist und den wir sicherlich jedes Jahr zur Kenntnis nehmen wollen.
Vielen Dank.
Ich möchte eine Frage stellen, die sich mit der Qualifikation beschäftigt. Können Sie bitte die Qualifikationsvoraussetzungen für diese Tätigkeit beschrieben? Dies verbinde ich mit der Frage, warum das „Schwester“ heißt. Ich fühle mich da als Mann eigentlich etwas benachteiligt.
Herr Minister, wie bewerten Sie eine Initiative im Berliner Abgeordnetenhaus, über die gestern in der Berliner Zeitung berichtet wurde, wonach Rot-Grün in Berlin Coffeeshops für mehrere Berliner Bezirke möchte?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin seit fast 32 Jahren Arzt, davon viele Jahre im Bereich der Notfall- und Intensivmedizin tätig gewesen. Deswegen ist mir das Thema besonders wichtig.
Der Umgang mit todkranken, mit sterbenskranken Menschen, mit sterbenden Menschen, aber auch ihren Angehörigen war viele Jahre Arbeitsalltag. Ich muss Ihnen sagen, das wird Gott sei Dank nie Routine.
Der Bundestag hat in bemerkenswerter Form über das Thema Sterbehilfe diskutiert. Die Debatte wurde mit großer Sachlichkeit geführt wie auch bei uns heute
Nachmittag, und sie wird auch in den nächsten Monaten weitergeführt werden.
Ich persönlich als Mensch stelle mit Erleichterung fest, dass im Bundestag offensichtlich eine breite Mehrheit jede organisierte Form von Sterbehilfe ablehnt. Nicht nur aus der Sicht der Bundesärztekammer – wir sind mit drei Ärzten im Parlament vertreten –, sondern auch aus christlicher Sicht ist meiner persönlichen Ansicht nach ein Verbot der organisierten Sterbehilfe geboten; denn die besondere Würde des Menschen leitet sich im christlichen Glauben aus der Gottebenbildlichkeit des Menschen ab; so sehen es zumindest Christinnen und Christen, und diese vom Grundgesetz besonders geschützte Würde ist unantastbar, auch im Sterbensprozess.
Der Erhalt der Menschenwürde und der Schutz des Lebens sind in der Demokratie Kernaufgaben. Wir alle, aber insbesondere wir Ärztinnen und Ärzte, müssen nicht die Voraussetzungen für einen schnellen Tod schaffen, sondern dafür sorgen, dass Menschen in Würde sterben können. Organisierte, sozusagen geschäftsmäßige Sterbehilfe muss der Rechtsstaat meiner Ansicht nach verbieten.
Aber – das muss man sagen – viele Menschen haben Angst, große Angst, unter Schmerzen und auch hilflos zu sterben. Deswegen ist der breite Konsens der Notwendigkeit des Ausbaus einer palliativmedizinischen Versorgung mit all ihren Strukturen eine wichtige Aufgabe auch in Rheinland-Pfalz. Wir haben im Rahmen der Besprechung unserer Großen Anfrage das Thema sehr intensiv diskutiert und werden es auch im nächsten Ausschuss fortsetzen.
Sterben in Würde, ein Lebensende ohne Schmerzen, die letzten Tage zu Hause im Kreise der Angehörigen zu verbringen – dies ist vielen nicht möglich; sie müssen ins Krankenhaus, weil zu Hause die Strukturen oftmals gar nicht vorhanden sind –, das ist und bleibt der Wunsch der meisten Menschen. Deswegen bin ich froh, dass der Koalitionsvertrag im Bund einen flächendeckenden Ausbau der Palliativmedizin und auch des Hospizwesens vorsieht.
Vor vier Jahren auf dem Bundesärztetag in Kiel haben die Ärzte – unsere gesamte Berufsgruppe, ihre Vertreter und Delegierten – ein generelles Verbot beschlossen, Hilfe zum Freitod zu leisten. Ob Ärzte bei einem Verstoß ihre Approbation verlieren, ist von Bundesland zu Bundesland anders geregelt. Meines Wissens gibt es in Rheinland-Pfalz keine entsprechende Regelung, aber es ist zukünftig wichtig, dass neben der Beseitigung der noch vorhandenen weißen Flecken – dabei ist gerade die spezialisierte ambulante palliativmedizinische Versorgung unser aller Anliegen – auch die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Ärzte und auch der Studenten angeboten wird. Dabei müssen wir einen besonderen Fokus auf die Hausärzte und die Allgemeinärzte legen, die man dabei nicht im Regen stehen lassen darf; denn dies ist ein spezielles Segment, in dem man speziell weitergebildet werden muss.
Was heißt das konkret? – Dies umfasst nicht nur den Umgang mit dem sterbenden Menschen als solchem, sondern auch konkret zu werden, ihm durch geeignete
Medikamente zu helfen. Diesbezüglich haben wir einen großen Fortbildungsbedarf. Es gibt viele Ärztinnen und Ärzte, die aufgrund mangelnder Erfahrung „Angst“ haben, mit Medikamenten nach dem Betäubungsmittelgesetz umzugehen. Dort muss der Fokus ansetzen, in diesem Bereich mehr Fort- und Weiterbildung anzubieten. Wir haben es einmal Ende der 70er-Jahre erlebt, als ein Schmerzmittel plötzlich als Betäubungsmittel kategorisiert wurde, und von heute auf morgen gingen die Verschreibungen des Medikaments drastisch zurück.
Ich darf abschließend sagen, dass ich als evangelischer Christ ausdrücklich das aktuelle Papier des Zentralrates der Katholiken unterstütze, das zusammengefasst dargestellt werden kann mit den Worten: Ja zur palliativen Begleitung, aber Nein zur Sterbehilfe.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieses ernste Thema treibt mich seit über 30 Jahren ärztlicher Tätigkeit um.
Frau Klöckner hat viel Grundsätzliches gesagt. Unser Ziel in Rheinland-Pfalz ist noch nicht erreicht. Deswegen gestatten Sie mir bei diesem ernsten Thema einige kritisch-konstruktive Anmerkungen.
Es gibt zu viele weiße Flecken. Mit der Großen Anfrage wollten wir deswegen einen landespolitischen Impuls geben, weil wohl die meisten Menschen gern zu Hause sterben würden in der vertrauten Umgebung. Entsprechend der Antwort der Landesregierung auf unsere Anfrage ist der Sterbeort in fast der Hälfte der Fälle nicht die häusliche Umgebung.
Das bedeutet, der weitere Ausbau ambulanter Strukturen, alternative Angebote und die verbindliche Zusammenarbeit aller Akteure müssen deshalb weiter verfolgt werden.
Wichtig ist auch, dass die vorhandenen Angebote in der Aus-, Weiter- und Fortbildung – das sind drei verschiedene Dinge – bei den Ärzten und dem Pflegepersonal der demografischen Entwicklung Rechnung tragen. In diesem Zusammenhang ist es ganz wichtig, dass bei der Ärzteschaft die palliativmedizinischen Kompetenzen gestärkt werden.
Eben wurde gesagt, die Kurse seien gut besucht. Es gibt noch zu wenig Angebote. Deswegen sind sie so ausgebucht. Dabei geht es auch darum, den konkreten Bedarf sicher zu ermitteln, zu dem ausweislich der Antwort keine Informationen vorliegen.
Da habe ich eine besondere Bitte. Das meine ich sehr ernst. Herr Schweitzer, das ist gerade bei den Allgemeinärzten, bei der Allgemeinmedizin, sehr wichtig: der Hausarzt. – Ich weiß von vielen hausärztlichen Kollegen, die anders als ich als Anästhesist und Intensivmediziner eine gewisse Distanz zu Opiaten und diesen Substanzen haben, die man in der Palliativmedizin braucht. Da
liegt der Schwerpunkt. Viele Hausärzte sind da überfordert und müssen fort- und weitergebildet werden.
Ein weiterer Punkt ist der Bedarf an Palliativstationen und Palliativbetten. Ich bin der Ansicht, dass das im Rahmen der Krankenhausplanung künftig besonders berücksichtigt werden muss. Schließlich räumt die Landesregierung selbst ein, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich in bestimmten Regionen ein neuer Bedarf ergibt. Dabei ist es keinesfalls ausreichend zu sagen, es stand oder steht den Krankenhäusern frei, die mit der Errichtung verbundenen Kosten im Rahmen der Investitionen des Landes geltend zu machen. Der Ausbau der Palliativmedizin darf nicht am vorhandenen Investitionsstau – wir haben gestern am Rande darüber gesprochen – scheitern.
Punkt 2: SAPV. – Frau Anklam-Trapp, Sie haben es erwähnt. Das ist etwas ganz Spezielles. 10 % bis 15% der Schwerkranken brauchen das. Da geht es um mehr als Medikamente. Da geht es um Psychotherapie, psycho-soziale Unterstützung und vieles mehr. Der Rahmenvertrag zwischen Leistungserbringer und Kostenträger muss flächendeckend umgesetzt werden. Auch da sagt die Landesregierung in der Antwort, dass der tatsächliche Bedarf noch erhoben werden muss. Wir wissen, dass wir eine Quote von 1 : 250.000 Einwohnern schätzen. Das wären bei uns etwa 16 SAPV-Teams. Wir haben 7 Stück. Das befindet sich also erst im Aufbau und ist nicht flächendeckend. Ich darf darauf verweisen, dass bereits im Juli 2014 in der Vorlage 16/4210 der damalige Sozialminister Alexander Schweitzer festgestellt hat, dass im Herbst 2014 in Neustadt an der Weinstraße ein weiteres SAPV-Team installiert wird.
Das ist offensichtlich entsprechend der Antwort der Landesregierung immer noch nicht der Fall. Da ist also Zeit, etwas zu tun.
Ich konnte es zumindest nicht lesen. Es gibt auch noch keinen Lehrstuhl für Allgemeinmedizin. Ich glaube, auch da haben sie etwas Falsches gelesen. Frau BätzingLichtenthäler hat mir das bestätigt. Es gibt ihn noch nicht. Er ist noch nicht besetzt. Ich verweise auf die gestrige Debatte.
Vorletzter Punkt: ambulante Hospizarbeit. – Die Landesregierung muss die Bedarfsentwicklung in der ambulanten Hospizarbeit überwachen und dafür auch eintreten. Das muss regional geschehen. Anders geht es nicht. Hierzu bedarf es eines Konzeptes.
Den Hinweis in der Antwort, eine Bedarfsplanung der stationären Hospize sei nicht vorgeschrieben, halten wir
für nicht akzeptabel. Auch dem stationären Bereich muss Rechnung getragen werden. Auch dazu gehört eine Bedarfsplanung.
Das heißt für uns als Parlament, wir müssen fordern, dass stationäre Hospize nicht von der Landesförderung ausgeschlossen werden dürfen.
Ich darf das zusammenfassend als letzten Punkt sagen, dass die sechs stationären Einrichtungen, die wir haben, 58 Betten oder Plätze bereithalten. Gemessen an der Einwohnerzahl – ca. 4 Millionen – ergibt dies 15 Betten pro 1 Million Einwohner. Damit liegt Rheinland-Pfalz unterhalb des Bundesdurchschnitts von rund 22 Betten pro 1 Million Einwohner. Ich weiß, in der Antwort steht, es ist geplant, das zu erhöhen. Wir wollen einmal abwarten. Wir müssen darauf drängen, dass das auch nachhaltig geschieht.
Es gibt dort insbesondere im ländlichen Raum Nachholbedarf. Ich denke, dass wir all diese Dinge im Fortgang im Ausschuss noch einmal diskutieren sollten.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist eine sehr stark statistisch ausgerichtete Anfrage. Ich erkenne in der Antwort, die ich mit großem Erstaunen gelesen habe, viel Statistik, viel Quantität, aber wenig Qualität bei dem, was wirklich an Versorgung stattfindet.
Es wird über die hausärztliche Versorgung gesprochen, die ärztliche Versorgung, die mit Psychotherapeuten, Heilmittelerbringer sogar, Apotheken und Krankenhäuser. Ein Bereich, der besonders wichtig ist, nämlich die Notfallversorgung und Notfallmedizin, wird völlig ausgeklammert, und das, obwohl es in dem Bereich bekanntermaßen erhebliche Defizite gibt. Darauf komme ich später noch zurück.
Mir bleibt die politische Intention der Anfrage unklar. Angesichts der Antwort ist es möglich, die Versorgung in Rheinland-Pfalz im medizinischen Bereich als bedarfsgerecht zu beurteilen. So stellt es die Landesregierung in ihren Ausführungen auch da.
Man kann aber auch – das machen wir – aus den Antworten die Probleme herauslesen, die wir bereits im Herbst in unserem Antrag „Ärzteversorgung in Rheinland-Pfalz“ aufgegriffen haben. Das gilt insbesondere – Herr Kollege Schmidt, ich war ein bisschen enttäuscht und hatte ein bisschen mehr Biss von Ihnen erwartet – für die Angaben zur Altersstruktur der Ärzte vor allen Dingen in der Zukunft.
Man findet bei diesen Antworten überhaupt keine demografische Dimension, eine Dimension, die auf die Probleme in der nahen und fernen Zukunft hinweist, Frau Bätzing-Lichtenthäler.
Ich möchte die nächsten zwei Minuten drei Bereiche kurz ansprechen. Ich hatte eben von der Notarztversorgung gesprochen, die in der Tat völlig ausgeblendet ist. Wir haben in dieser Wahlperiode vor ca. zwei Jahren eine Kleine Anfrage Jahren gestellt – Drucksache 16/3879 –. In dieser hat die Landesregierung in der Tat eingestanden, dass es an insgesamt 62 % der Notarztstandorte in unserem Land bereits heute sehr schwerfällt, Ärzte zu finden. Über 80 % der Standorte sagen, dass sie von einer weiteren Verschärfung der Personalsituation ausgehen.
Dies ist hausgemacht. Es gibt keine öffentlichrechtlichen Verträge, obwohl das Gesetz seit vielen Jahren gilt. Herr Lewentz ist leider jetzt gerade außerhalb des Saales. Es gibt keinen landesweiten Finanzausgleich. Es gibt keine Honorierung wie beim kassenärztlichen Bereitschaftsdienst. Dann muss man sich nicht wundern, wenn es in diesem Bereich einen Mangel
gibt. Den Mangel löst man nicht, indem man das Problem einfach nicht anspricht. Das ist falsch.
Hier hätte es eines Masterplanes bedurft, und zwar viel dringender.
Ich möchte einen zweiten Punkt ansprechen, nämlich die niedergelassenen Ärzte, vor allen Dingen die Hausärzte. 50 % sind über 55 Jahre alt, 30 % über 60 Jahre alt. Diese wichtige Zahl kommt überhaupt nicht vor. Es wird auch nicht bewertet, dass es Probleme beim studentischen Nachwuchs gibt. Wir wissen, dass zwei ausscheidende Ärzte heute von drei ersetzt werden müssen, weil vor allen Dingen junge Kolleginnen und Kollegen, ähnlich wie Politiker, Familie und Beruf vereinbaren wollen. Gerade bei den Hausärzten können wir das Problem nur lösen, wenn wir früher bei den Studenten an der Universität anfangen,
indem wir das Interesse für die Allgemeinmedizin stärken. Wir sind das einzige Bundesland, welches offensichtlich immer noch keinen Lehrstuhl hat.
Ich gehe davon aus, wenn er da wäre, hätten wir eine Riesenpressemeldung in den letzten Wochen gelesen. Ich habe sie bisher nicht gelesen.
Dann könnten Sie mir diese einmal geben. Vor sechs Wochen gab es das noch nicht. Darüber müssen wir im Ausschuss reden. Deswegen stimme ich dem zu.
Unabhängig davon war es für Ende des letzten Jahres angekündigt. Wenn der Lehrstuhl jetzt besetzt sein sollte – und ich vermisse in der Tat die plakative Meldung –, dann muss man sich fragen, warum das so lange gedauert hat. Das bleibt bestehen.
Letzter Punkt: Die stationäre Krankenhausversorgung war diese Woche ein Thema, Frau BätzingLichtenthäler. Alle Jahre wieder streiten wir uns über das halb volle oder halb leere Glas. Es geht um 114 Millionen Euro zur Investitionsförderung. Mehr steht nicht zur Verfügung, weil Geld seit vielen Jahren für andere Dinge ausgegeben wird. Wir haben einen Stau, der deutlich über eine halbe Milliarde Euro beträgt. Doppelt so viel brauchen die Krankenhäuser – das sagen auch die Kassen –, um Investitionen zu tätigen. Das hat etwas mit Qualität zu tun, wenn man eine Statistik macht. Man kann das nicht nur an der Quantität festmachen.
Ich darf in dem Zusammenhang sagen, dass das Land von 2001 auf 2003 die Investitionsförderung unserer Krankenhäuser um 17,4 % gesenkt hat. Die Krankenhäuser haben auch Statistiken. Nur in drei Jahren ist man darüber gegangen. Dieses Jahr und letztes Jahr war man vier Millionen Euro darunter. Das führt dazu, dass dieses Geld nicht da ist und die Krankenhäuser
aus den DRG-Erlösen, Betriebskostenerlösen Investitionen tätigen müssen, die woanders fehlen. Das ist mir sogar vom Leiter des Ersatzkassenverbandes Rheinland-Pfalz, Herrn Schneider, schriftlich vorige Woche bestätigt worden. Ich fand das bemerkenswert und mutig.
Es bleibt festzuhalten, 42 % unserer Krankenhäuser – auch das gehört zur Statistik dazu – rechneten im letzten Jahr mit einem Defizit. Weitere 32 % gehen davon aus, dass ihr Jahresüberschuss ganz schmal ist, maximal 1 %, eher darunter.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich will kurz erwidern. Wir haben dank Ihres Vorschlags, dem wir zustimmen werden, Gelegenheit, im Ausschuss darüber zu reden.
Ich sprach von der Notfallmedizin und nicht von der Notaufnahme. Das müssen wir in Ruhe erläutern und diskutieren. Ich habe nichts dagegen, dass man eine Statistik über eine Versorgungsdichte macht. Das für sich allein genügt aber nicht. Ich muss daraus Konsequenzen definieren und darf nicht so tun, als ob alles in Ordnung wäre. Ich denke, deswegen ist es gut, unsere Kritik demnächst im Ausschuss noch einmal aufleben zu lassen und vernünftig darüber zu reden.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch in den Gesundheitsfachberufen findet eine Belastung durch Schulgeld statt. Dies ist zukünftig demografiebedingt und auch fachkräftemangelbedingt nicht mehr haltbar, und dies gilt exemplarisch ganz besonders für die große Gruppe der Physiotherapeuten. Deswegen haben wir eine Große Anfrage gestellt.
Die rheinland-pfälzische Landespolitik muss sich diesem Problem stellen unter Berücksichtigung der Bedeutung der Physiotherapie für die gesundheitliche Versorgung gerade älterer Menschen. Dafür muss die Ausbildung auch zukünftig attraktiv sein.
Nach der Arbeitsmarktanalyse „Branchenmonitoring“ lag im Jahr 2010 bei den Physiotherapeuten eine Fachkräftelücke von 196 vor. Man rechnet damit, dass sich bis zum Jahr 2020 diese Lücke auf 360 vergrößern wird, wenn keine Maßnahmen ergriffen werden. Deshalb ist es prinzipiell begrüßenswert, wenn die Landesregierung – damals noch Sie, Herr Schweitzer – in der Antwort auf die Große Anfrage entsprechend ausführt, dass die Zahl der Schüler, die eine Physiotherapieausbildung absolvieren, erhöht werden sollte.
Ich weiß gar nicht, wo ich hinschauen soll, zu Frau Bätzing-Lichtenthäler oder zu Herrn Schweitzer.
Ja, dann mache ich das einmal so.
Dieses Bekenntnis allein reicht nicht aus. Sie alle wissen, dass die Physiotherapieausbildung sowohl in KHGfinanzierten Ausbildungsstätten als auch in privat finanzierten Schulen stattfinden kann; letztere, die privat finanzierten, finanzieren sich in Rheinland-Pfalz über das Schulgeld, und dies in 13 von 19 Schulen, die wesentlich die Ausbildung tragen und sich ausschließlich über das Schulgeld finanzieren. Lediglich die Universitätsmedizin in Mainz und das Verbundkrankenhaus Bernkastel-Wittlich verlangen kein Schulgeld, da die Krankenkassen in diesem Fall vollständig die Kosten gemäß § 17 a KHG übernehmen. Ansonsten fallen in Rheinland-Pfalz Schulgeldkosten in Höhe von 327 Euro monatlich an zuzüglich der Lebenshaltungskosten. – Wer kann sich das leisten? Vergleichen Sie das bitte einmal mit Berufen in der Krankenpflege, wo man für seine Arbeit selbstverständlich einen gerechten Lohn bekommt, auch in der Ausbildung.
Die Schulgeldbelastung, die wir haben, droht die Zukunft der Gesundheitsfachberufe und insbesondere der Physiotherapie zu gefährden.
Das klingt so dahergesagt, es ist aber so. Deswegen klingt es positiv, dass sich die Landesregierung in ihrer Antwort auf unsere Große Anfrage dazu bekennt, nach Lösungen zu suchen, damit weitere Schulen schulgeldfrei besucht werden können. Sie beansprucht dafür, seit mehreren Jahren in Gesprächen mit den beteiligten Partnern bezüglich der Thematik gewesen zu sein, und es ist auch sehr interessant, dass in der Tat Lösungswege aufgezeigt werden.
Die erste Lösung ist die Schulgeldfreiheit über eine Änderung des Schulgesetzes. Weiterhin wird als Alternative ein Gesetz zur Finanzierung der Physiotherapieschulen vorgeschlagen oder drittens die Finanzierung des Schulgeldes durch die Krankenkassen. Allein, es fehlt die Lösung.