Michael Wäschenbach

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Last Statements

Ich frage die Landesregierung:
1. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass die neu geschaffene Stelle einer/eines zweiten stellvertretenden Geschäftsführerin/Geschäftsführers keine reine Personalentscheidung ist, sondern die Grundsätze der Haushaltsführung betrifft und damit der Rechtsaufsicht des Ministeriums unterliegt?
2. Hält das Ministerium es für eine geeignete Führungsstruktur, nach über 15 Jahren auf einmal eine zweite und damit zusätzliche Position der stellvertretenden Geschäftsführung einzustellen mit der Folge, dass zwei stellvertretende Geschäftsführer in der Hierarchie zusammenarbeiten?
3. Welches Interesse hat das Ministerium im Sinne der objektiven Patientenvertretung an der Neutralität des MDK und enthält das Anforderungsprofil für die neue Stelle diesbezügliche Reglementierungen hinsichtlich weiterer Kassenfunktionäre im Leitungsbereich des MDK?
Wie wird die Landesregierung die Entscheidungen des MDK, die die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung tangieren und zu Mehrausgaben von Versichertengeldern führen, beeinflussen oder korrigieren?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtages vom 24. September 2015 ist der Gesetzentwurf an den Sozialpolitischen Ausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.
Wir haben in dieser ersten Lesung das Gesetz ohne Aussprache behandelt. Der Sozialpolitische Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 46. Sitzung am 1. Oktober 2015 beraten. Leider liegen die Protokolle zu dieser Sitzung noch nicht vor. Ich gehe davon aus, dass das mit dem Umzug der Landtagsverwaltung zusammenhängt.
Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 49. Sitzung am 5. November 2015 beraten. Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird angenommen.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Das Gesetz, welches wir heute verabschieden, setzt Bundesrecht um. Laut dem Krebsregister in Rheinland-Pfalz sind im Berichtsjahr 2011 mehr als 12.500 Männer und 11.000 Frauen in Rheinland-Pfalz neu an Krebs erkrankt. Ca. 11.000 sind daran verstorben.
Damit ist auch in Rheinland-Pfalz – wie in Deutschland insgesamt – Krebs die zweithäufigste Todesursache nach den Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Jährlich erkranken fast 500.000 Menschen neu daran.
Die Lebenserwartungen der Krebspatienten steigen zwar, jedoch nimmt der Anteil der Neuerkrankungen vor allem wegen des demografischen Wandels kontinuierlich zu. Obwohl es durch den medizinischen Fortschritt viele Erfolg versprechende Therapiemöglichkeiten gibt, ist es notwendig, die Behandlung für Krebskranke weiterzuentwickeln.
Vor diesem Hintergrund wurde im Jahre 2008 der Nationale Krebsplan initiiert, der die Verbesserung der onkologischen Versorgung zum Ziel hatte. Durch den bundesweit flächendeckenden Ausbau klinischer Krebsregister wird eine systematische und einheitliche Datenerfassung sichergestellt und somit die onkologische Qualitätsberichterstattung gestärkt werden.
Bisher ist die Landschaft klinischer Krebsregister sehr heterogen und länderspezifisch unterschiedlich geregelt. Die geplante bundesweit einheitliche Registerstruktur soll valide Aussagen über das Auftreten, die Behandlung und den Verlauf von Tumorerkrankungen erlauben. Diese geben Aufschluss für die Versorgung von Krebspatienten und Hinweise für die Weiterentwicklung der Krebstherapie.
Die Gesetzlichen Krankenkassen fördern den Betrieb der klinischen Krebsregister ab 2014, indem sie für jede registrierte Neuerkrankung eine Pauschale von 119 Euro an die betreffenden klinischen Krebsregister zahlen. Meldet ein Krankenhaus, ein Arzt oder ein Zahnarzt Angaben zur Tumordiagnose an das Krebsregister, so erhält diese meldende Stelle dafür mindestens 18 Euro, je nach Umfang und Qualität der Meldung jedoch stufenweise mehr.
Diese Regelungen haben es ermöglicht, dass die vom Land Rheinland-Pfalz und der Universitätsmedizin Mainz gegründete Krebsregister Rheinland-Pfalz gGmbH bereits ihre Arbeit aufgenommen hat.
Datenschutz und Übermittlungsvorschriften nehmen in dem Gesetz einen sehr breiten Raum ein. Es gibt Einwilligungs- und Widerrufsbestimmungen für die Patienten. Der Datenschutz greift sogar für verstorbene Patienten. In diesen Fällen hat das Krebsregister bei den nächsten Angehörigen entsprechende Zustimmungen einzuholen.
Ich selbst bin jedoch überzeugt, dass nach einer Patientenaufklärung die allermeisten ihre individuellen Persönlichkeitsrechte gegenüber dem Informationsbedarf der Forschung und der Gesundheitsprävention zurückstellen sowie einer Datenerfassung, Datenübermittlung und im Sinne der Gesunderhaltung anderer Personen einer digitalen Spende ihrer Daten zustimmen werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, dieses Gesetz hilft den Menschen und der Forschung.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Auf der Grundlage des Koalitionsvertrages zwischen CDU/CSU und SPD auf Bundesebene wurde 2014 eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet, deren Auftrag es war, Empfehlungen zu erarbeiten, um die Rolle der Kommunen in der Pflege zu stärken. Diese Empfehlungen liegen seit Mai dieses Jahres vor. Es sind zwar noch nicht alle bundesgesetzlich umgesetzt, dennoch hat das Land nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft.
Die hoch qualifizierte und wettbewerbsfreie objektive Beratung pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen ist wichtig und zweifellos voll zu unterstützen.
Das Fachpersonal in den Beratungs- und Koordinierungsstellen (BeKos) leistet zum absolut überwiegenden Teil sehr, sehr gute Arbeit und hilft den Rat suchenden Menschen. Allerdings sind die individuellen Ausprägungen der 135 BeKos in Rheinland-Pfalz hinsichtlich von Beratungstiefe, Beratungsbreite und heterogener Beratungsqualität regional sehr unterschiedlich, oft auch bis zur aufsuchenden Hilfe. Dies hängt auch an den unterschiedlichen Trägerschaften und den Interessenkonflikten vor Ort. Vielleicht würde auch die Transparenz der Trägerschaft, die bisher wegen der gesetzlich geforderten Unabhängigkeit und Neutralität nicht erkennbar sein darf, an dieser Stelle vieles entkrampfen.
Den Kommunen kommt auch aus diesem Grund im Rahmen der Subsidiarität eine hoheitlich steuernde Funktion im Bereich der Pflege zu. Deshalb sind zwei Leitplanken zu beachten. Zum einen keine weitere Zersplitterung von Beratungsstrukturen und zum anderen die Vermeidung von Doppelstrukturen. Denn neben den BeKos beraten noch die Sozialämter, die Wohlfahrtsverbände, die stationären Einrichtungsträger, die ambulanten Pflegedienste, die Krankenversicherungen, die Verbraucherzentralen,
weitere Landeszentralen, die Rentenversicherungen, die Kirchen und die Seniorenorganisationen, sei es kommunal in Beiräten organisiert oder frei ehrenamtlich tätig. Dazu jetzt in Rheinland-Pfalz noch die Besonderheit an 13 Pflegestützpunkten mit einer zu 100 % vom Land finanzierten Gemeindeschwester plus.
Meine Damen und Herren, den Pflegeversicherten fällt es schwer, sich in diesem Beratungsdschungel zurechtzufinden,
den die BeKos eigentlich zentral ordnen sollten. Dennoch ist die Grundintention des Gesetzentwurfs mitzutragen.
Über die Frage der konkreten Zustimmung zum Gesetz wird erst vor dem Hintergrund einer Anhörung im Ausschuss zu entscheiden sein.
Auf folgende zehn Punkte legt die CDU-Fraktion großen Wert.
1. Es darf nicht zu zusätzlichen Belastungen für die Landkreise und kreisfreien Städte kommen. Das Konnexitätsprinzip ist zu beachten.
Die von der Landesregierung in Aussicht gestellte Finanzierungsbeteiligung stellt eine absolute Untergrenze dar. Einige Kreise finanzieren bereits jetzt freiwillig Finanzierungslücken, um die Pflegestützpunkte zu erhalten.
2. Die Sach- und Personalkostenzuschüsse an die Träger müssen dynamisiert und jährlich angepasst werden. Die Sachkostenpauschale von 5.000 Euro wird nicht ausreichen. Qualifiziertes Fachpersonal wird mit den vorgesehenen Eingruppierungen bei wachsenden Aufgaben nicht dauerhaft zu binden sein. Die Gesetzesfolgen sind also nicht ausfinanziert.
3. Die spezielle Förderung von Schwerpunktfachkräften und von weiteren Modellvorhaben muss für die Träger transparent und verlässlich gestaltet werden.
4. Sie präsentieren uns im Gesetz eine Wundertüte für 2016; denn dann erst sollen wichtige Regelungstatbestände, wie zum Beispiel das Auswahlverfahren der Trägerschaft, festgelegt werden. Die Festlegung erfolgt dann am Parlament vorbei in einer Landesverordnung.
Diesen Blankoscheck können wir nicht ausstellen.
Wir erwarten in den Ausschussberatungen klare Aussagen, welche Neuregelungen von zentraler Bedeutung das
Ministerium in der Verordnung treffen will.
5. Wir erwarten auch die Beachtung der Bund-LänderEmpfehlung und die weitere zügige Umsetzung dieser Empfehlungen hier im Land. Schon jetzt hätten wir uns etwas mehr Mut zur Stärkung der kommunalen Rolle und der Trägererweiterung im Gesetz gewünscht, und nicht erst in der Landesverordnung 2016.
6. Die Dauer der Trägerschaft muss für mögliche Interessenten bald klar geregelt werden. Bleiben es fünf Jahre, oder werden es zehn. Eine Jobperspektive und Planungssicherheit müssen gegeben sein. Dazu sagt das Gesetz nur Vages.
7. Bewährte Strukturen vor Ort, ein Netzwerk von frei gemeinnützigen, ehrenamtlichen, kommunalen und verbandsträgerschaftlichen Akteuren darf nicht durch ein neues Auswahlverfahren zerstört werden. Die Pflegekassen sollen sich wegen der Neutralität möglichst aus dem operativen Geschäft heraushalten.
8. Der absolut notwendige Datenaustausch zwischen den Behörden und sozialen Anbietern muss gewährleistet und datenschutzrechtlich abgesichert sein.
9. Eine Evaluation soll in der Verordnung deutlich verankert werden.
10. Mit der Gemeindeschwester plus hat die Regierung Doppelstrukturen geschaffen. Die hätten in die BeKos integriert werden können. Eine Stärkung der BeKos durch stabilere Strukturen wurde damit verpasst.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Ansprüche und Anforderungen an die Beratungsstellen wachsen stetig. Nicht nur die altersbedingt pflegebedürftigen Menschen suchen Rat, sondern auch die Beratungskräfte unterliegen Grenzerfahrungen aus den Problemlagen Altersarmut, Sucht, Gewalt, Gefährdungen von Senioren usw.
Deshalb ist auch die heutige Beratung Anlass, noch einmal allen Menschen im Bereich der Pflege und in der Pflegeberatung ganz herzlich zu danken und dem Berufsstand die weitere Unterstützung unserer Fraktion zuzusagen.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Das Thema Altersarmut ist in jüngerer Vergangenheit wieder in den Blick von Politik, Gesellschaft und Wissenschaft geraten. Wo gestern noch vornehmlich die vielfältigen Möglichkeiten und Chancen von Menschen in der dritten goldenen Lebensphase im Mittelpunkt des Interesses standen, geraten heute Themen wie Verarmung, Vereinsamung, Isolation, notwendige Minijobs als Zuverdienste und eingeschränkte Teilhabe und Selbstbestimmung alter Menschen zunehmend in den Fokus der öffentlichen und fachöffentlichen Debatte.
Ist dies ein neues Phänomen oder eine zu einseitige Betrachtung? Im Beitrag der LIGA zu unserem Bericht wird klar gesagt, dass es Menschen mit höherem Armutsrisiko gibt als die Gruppe der Menschen über 65 Jahre. Kinder, Alleinerziehende, junge Familien, Arbeitslose und Menschen mit prekären Arbeitsverhältnissen sind nämlich häufiger von der Armut betroffen als Menschen über 65 Jahre.
Der Katholikenrat hat aber im März dieses Jahres gesagt: Bedrohlich zugenommen hat in den letzten Jahren die Altersarmut in Deutschland, insbesondere unter den Rentne
rinnen und Rentnern. – Deren Armutsquote liegt mit 15,2 % zwar noch unter dem Durchschnitt, ist jedoch seit 2006 überproportional, und zwar viermal so stark, gewachsen. Keine andere Bevölkerungsgruppe zeigt eine rasantere Armutsentwicklung.
Altersarmut verhindert also Teilhabe und Selbstbestimmung. Von Armut bedrohte oder betroffene Menschen sind in viel höherem Maße auf Ressourcen aus ihrem Umfeld angewiesen, um ihr Leben gestalten zu können. Dies gilt besonders für mobilitätseingeschränkte ältere Menschen.
Ich komme zum Armutsrisiko. Frau Thelen hat es schon erwähnt, die Zahlen aus der amtlichen Sozialberichterstattung zeigen, dass die am Bundesmedian gemessene Armutsrisikoquote Älterer 2012 in Rheinland-Pfalz die höchste unter allen deutschen Bundesländern war. Gemessen am Landesmedian sind die 18,8 % der zweithöchste Wert nach Bayern und Baden-Württemberg.
Die Armutsrisikoquote der 65-Jährigen in Rheinland-Pfalz liegt aktuell mit 17 % gemessen am Bundesmedian bzw. mit 18,8 % gemessen am Landesmedian vergleichsweise deutlich über den jeweiligen Werten der Gesamtbevölkerung. Bei den Personen ab 65 Jahre lag diese Quote nicht nur über der Armutsquote insgesamt, sondern sie ist auch deutlich höher als für die der 50- bis 65-Jährigen.
Weiterhin zeigen die Tabellen einen beträchtlichen Geschlechterunterschied. Mit 20,2 % bzw. 22 % befindet sich die Armutsrisikoquote von Frauen ab 65 Jahre unabhängig vom verwendeten Median über der 20 %-Marke.
Meine Damen und Herren, die bittere Wahrheit heißt: Die Armen von heute sind auch die Armen von morgen. Wir kennen sie.
Menschen in prekären, nicht versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen.
Aber auch für alle anderen gilt, ob der Lebensstandard im Alter und damit das Glücksversprechen eines selbstbestimmten Lebensabends zu halten ist, hängt in Zukunft vor allem auch vom Ausmaß und Erfolg der nachhaltigen Initiativen ab.
Es hilft nicht, einfach von einem guten Leben im Alter zu sprechen. Was hilft, sind Maßnahmen, die nachhaltig und konkret bemessen werden und deren Modellcharakter nachhaltig den Bürgerinnen und Bürgern zugute kommt.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Ministerin, wann und in welcher Form wurden die kommunalen Spitzenverbände und die Verbände der Wohlfahrtspflege bzw. die Gesundheitsverbände in die Entwicklung der Gemeindeschwester Plus einbezogen?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, über die Diagnose sind wir Sozialpolitiker uns alle einig. Aber hier wird wieder einmal ein effekthascherischer Weg gewählt, der nicht abgestimmt ist, sondern es wurde aus der Hüfte heraus geschossen.
Das Gelingen wirksamer Netzwerke der unterschiedlichen Akteure der Seniorenarbeit vor Ort setzt zwei Dinge voraus: zum einen, dass es eine Planungshoheit der Kommune gibt, die gestärkt werden muss, und zum anderen, dass die Finanzkraft der Kommunen wiederhergestellt wird, um die künftigen Aufgaben der sozialen Daseinsvorsorge wahrnehmen zu können.
Wegen lokaler Beratung und Hilfeplanung ist eine abgestimmte kommunale Steuerung von Wohnangeboten, Begegnungsmöglichkeiten, Verkehr, Nahversorgung, Barrierefreiheit, Beratung, Pflege und Infrastruktur erforderlich. Die beiden wichtigen Dinge, Planungshoheit und Finanzkraft der Kommunen wiederherstellen, haben sie nicht geklärt, sehr verehrte Damen und Herren.
Dann frage ich mich, woher Sie die Fachkräfte bekommen wollen. Wir haben jetzt schon zu wenige Pflegekräfte am Bett, zu wenige Pflegekräfte in den stationären Einrichtungen. Diese ausgebildeten Kräfte ziehen Sie jetzt ab für Beratungsgespräche, für Dialoge. Viele verunglimpfen die Aufgabe sogar als „Babbelschwester“.
Dem möchte ich mich nicht anschließen. Aber Sie sollten die Aufgaben noch einmal überdenken, ob die Aufgaben nicht durch vorhandene Strukturen, z. B. durch ehrenamtliche Leute, wahrgenommen werden können.
Das hat mich heute Morgen schon sehr irritiert: Es sind drei Aussagen getroffen worden, dass die Lücke des Kümmerers geschlossen werden soll. Ich bin vorsichtig, dies so zu formulieren. Ich empfinde es als eine Ohrfei
ge gegenüber all denjenigen, die sich jetzt schon in ihrer Freizeit kümmern und gute Arbeit machen,
ob es hauptberuflich oder niederschwellig ehrenamtlich ist.
Aber hier zu behaupten, es wäre niemand da, der sich kümmert, das ist nicht richtig und eine Strafe für all diejenigen, die heute schon gute Arbeit vor Ort leisten.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Welche Kosten sind nach Kenntnis der Landesregierung für den MDK Rheinland-Pfalz durch die gericht
liche Auseinandersetzung mit seinem ehemaligen Geschäftsführer bisher entstanden?
2. Inwiefern sieht die Landesregierung nach den ergangenen Urteilen den erhobenen Vorwurf der Verschwendung von Versichertengeldern gegenüber dem MDK als berechtigt an?
3. Inwiefern sieht die Landesregierung nach den aktuell ergangenen Urteilen Anlass, rechtsaufsichtlich gegenüber dem MDK Rheinland-Pfalz tätig zu werden?
4. Wie reagiert die Landesregierung im Lichte der aktuell ergangenen Urteile auf die von den ehemaligen Verwaltungsratsvorsitzenden des MDK RheinlandPfalz erhobenen Dienstaufsichtsbeschwerden gegen den MDK Rheinland-Pfalz?
Wie bewertet die Landesregierung, dass die aktuell ergangenen Urteile den MDK dazu verpflichten, 75 % des üppigen Geschäftsführergehaltes nun weiterzuzahlen, die aus dem Topf der Versicherten bezahlt werden müssen?
Wie bewertet die Landesregierung die in Summe zusammengekommenen Mehrausgaben des MDK auf der Grundlage der Arbeitsgerichtsurteile bzw. der Urkundsprozesse im Hinblick auf Anwalts- und Gerichtskosten, im Hinblick auf neu geschaffene Stellen beim MDK und im Hinblick auf die von mir soeben schon erwähnten 75 %, die jetzt an den Geschäftsführer zu zahlen sind, obwohl keine Gegenleistung erfolgt? – Das sind schließlich Mehrkosten in ganz erheblichem Umfang, die aus dem Topf der Versichertengelder gezahlt werden müssen. Ist das aufsichtsrechtlich zu beanstanden oder nicht?
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Gesetz regelt eine Umsetzung von EUVorschriften in Landesrecht. Der Gesetzentwurf wurde mit Beschluss des Landtags vom 19. November 2014 an den Sozialpolitischen Ausschuss federführend und an den Rechtsausschuss überwiesen.
Der Sozialpolitische Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 36. Sitzung am 27. November 2014 und in seiner 37. Sitzung am 10. Februar 2015 beraten. Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 40. Sitzung am 24. Februar 2015 beraten.
Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird angenommen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Heute ist ein Tag der Freude in mindestens
dreifacher Hinsicht. Zum einen bringen alle Fraktionen im Saal gemeinsam und in Einigkeit ein Gesetz auf den Weg, was nach meinen Erfahrungen zu selten vorkommt.
Zum anderen wird mit der von der CDU bereits im April 2013 eingebrachten Gesetzesänderung eine Lücke im Bestattungsgesetz von 1983 geschlossen, um einen pietätvollen Umgang mit Tot- und Fehlgeburten sicherzustellen.
Drittens helfen wir den betroffenen Eltern und Angehörigen, einen würdevollen und menschlichen Umgang bei Fehlgeburten in der Praxis zu gewährleisten und Fälle von Klinikmüllentsorgung von Leibesfrüchten flächendeckend auszuschließen.
Sehr geehrte Damen und Herren, deshalb danke ich an dieser Stelle zunächst stellvertretend für viele engagierte Initiativen Frau Helga Beisel, Sprecherin der „Leeren Wiege“ in Landau, die den Abgeordneten bereits im August 2010 ein Begehren zur Änderung des Bestattungsgesetzes zugesandt hatte.
Dieses Ansinnen resultierte aus ihrer 17-jährigen umfangreichen ehrenamtlichen Arbeit, unter anderem in der Begleitung von Eltern, deren Kind während der Schwangerschaft verstarb. Umfassend hat sie uns parteiübergreifend immer wieder schriftlich und in persönlichen Gesprächen, zuletzt in zwei Anhörungen, die speziellen Bedürfnisse der betroffenen Eltern und den Umgang mit nicht bestattungspflichtigen Kindern aufgezeigt. Sie hat uns dafür sensibilisiert und davon überzeugt, gemeinsam einen gangbaren Weg auf Gesetzesebene zu finden.
Deshalb wurde im Sommer 2011 ein umfassender Fragenkatalog an über 1.500 Geburtskliniken, Pathologien, Hebammen und Arztpraxen verschickt und nach der Auswertung im Mai 2012 ein bestehender Sensibilisierungsbedarf und eine Gesetzeslücke festgestellt.
Mir selbst und vielen Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten fiel es in den letzten zwei Jahren nicht leicht, dieses sensible und höchst persönliche, zutiefst menschliche Thema in allgemeingültige ordnungspolitische Strukturen zu bringen. Deshalb war es für mich als Mann persönlich von Beginn an klar, dass diese ethischmoralische Frage in erster Linie für die betroffenen Frauen und nicht die Männer zu treffen ist.
Es hat länger gedauert, uns ein umfassendes Bild im Land zu verschaffen. In den zwei Anhörungen mit Sachverständigen und Betroffenen am 20. Juni 2013 und am 28. November 2013 wurden die Weichen gestellt. Die Vertreter der Krankenhäuser, die kommunalen Verbände, pro familia, die Selbsthilfegruppe „Leere Wiege“, die Vertretung der Frauenärzte, die Vertretung der Pathologen, eine Fachberatungsstelle für Schwangere, Kinder- und Jugendmediziner kamen in den Anhörungen zu Wort.
Auch diesen Wissenschaftlern und sachverständigen
Experten gilt der Dank der CDU-Fraktion.
In mehreren Ausschusssitzungen und in einer kleinen Arbeitsgruppe der drei Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und CDU wurden Details abgestimmt und Kompromisse gefunden.
Ich danke auch den wissenschaftlichen Mitarbeitern der Fraktionen und der Landtagsverwaltung, die diesen überparteilichen Findungsprozess fachkundig begleitet haben.
Was wird jetzt im Einzelnen geregelt? Es gibt einen Rechtsanspruch, dass Fehlgeburten, aus Schwangerschaftsabbrüchen stammende Leibesfrüchte und Ungeborene im jedem Fall würdig gesammelt und bestattet werden.
Es gibt eine Informationspflicht, die gewährleistet, dass auf die Möglichkeit der Bestattung durch die Kliniken künftig hingewiesen werden muss, damit der Elternwille artikuliert werden kann und beachtet wird.
Es gibt eine öffentliche Regelung, wenn der Elternwille nicht ausgesprochen wird oder wegen seelischer Belastung in dem Moment nicht ausgesprochen werden kann. Bei dieser Nichtwahrnehmung des Bestattungsrechtes wird sichergestellt, dass es zu einem Umgang auch bei Fehlgeburten und aus Schwangerschaftsabbrüchen stammenden Leibesfrüchten kommt, der den Vorstellungen unserer Gesellschaft von Pietät und Menschenwürde gerecht wird.
Es gibt eine frauenpolitische Regelung; denn in der Kompromissfindung in der kleinen Arbeitsgruppe wurde dies berücksichtigt. Danach wird für aus Schwangerschaftsabbrüchen stammende Leibesfrüchte eine Regelung getroffen, wonach eine entsprechende individuelle Bestattung wie bei Fehlgeburten auf Antrag des Elternteils – jedenfalls der vorherigen Einwilligung ausschließlich der Frau – bedarf.
Damit wird wie erwähnt der besonderen Konfliktlage der betroffenen Frauen wie zum Beispiel bei Vergewaltigungen Rechnung getragen, und es wird auch auf eventuell andere ethische Vorstellungen der Frau Rücksicht genommen.
Ebenso werden das im Wandel befindliche Familienbild sowie die vielfältigen Lebenswirklichkeiten an dieser Stelle berücksichtigt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem Gesetz tragen wir der außergewöhnlichen schutzwürdigen Situation in der Notlage der Betroffenen und den kleinen Sternenkindern menschenwürdig Rechnung.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Der Wunsch nach einem Leben in vertrauter Umgebung erfordert vernetzte Hilfesysteme und individuelle Wohnformkonzepte. Für die wachsende Zahl älterer Menschen gilt es, die Wohn- und Lebenssituation so zu gestalten, dass möglichst viele in einem vertrauten Wohnumfeld verbleiben können.
Dabei muss ein Höchstmaß an Lebensqualität gesichert werden. Heute sind viele Akteure gefragt, die an der Weiterentwicklung bestehender Wohn- und Versorgungsangebote mitwirken. Viele unterschiedliche Wege und interessante Ansätze zur Stärkung des Wohnens im Alter wurden von den einzelnen Bundesländern in den vergangenen Jahren beschritten und erprobt. Viele Stiftungen, Kuratorien, Verbände, Vereine und Kommunen sind dabei, die Rahmenbedingungen für das Wohnen im Alter zu gestalten.
Projekte und Initiativen aus den einzelnen Bundesländern schießen wie Pilze aus dem Boden. Ja, deshalb ist die Idee WohnPunkt RLP grundsätzlich richtig. Ja, die Mitarbeiter in der Landeszentrale für Gesundheitsförderung machen das nach meiner Erfahrung auch gut. Unsere Ortsgemeinde ist übrigens auch im Bewerbungsverfahren. Es ist also nichts Neues, was hier aufgebrezelt verkauft wird. Es ist vielmehr in aller Munde.
Aber was ist zu bemängeln? Bisher gibt es lediglich fünf Gemeinden in Rheinland-Pfalz, in denen das Projekt gestartet ist. Eines davon war übrigens schon im Mai 2014 von Herrn Hering in einer großen Pressemeldung vorgestellt und erläutert worden und wird jetzt diesem Wohnprojekt RLP zugeordnet.
Insgesamt sollen bei WohnPunkt RLP allerdings nur 15 Projekte in der Projektlaufzeit bis 2015 unterstützt werden.
Das sind 15 mal 8 Pflegebedürftige. Das ergibt nach meiner Rechnung 120.
Zurzeit sind es 40. Die finanzielle Unterstützung beträgt sage und schreibe aber nur 329.000 Euro insgesamt.
Das sind knapp 22.000 Euro pro Projekt. Wer also denkt, man könne es mit WohnPunkt RLP schaffen, der irrt. Das leuchtet jedem Bauherrn ein.
Ist es daher nicht eine Mogelpackung, wenn im Flyer steht: WohnPunkt RLP modernisiert Wohnraum und beseitigt Leerstand. WohnPunkt RLP schafft Barrierefreiheit. – Deshalb ist es ehrlicher, von einer Begleitung der Gemeinden zu sprechen. Begleitung in Form von Beratungsleistungen oder Konzeptentwicklungen und nicht von Investitionen oder fertigen Angeboten für Sanierungen.
Schaue ich dann in die Regierungserklärung der Ministerpräsidentin aus dem Januar 2013, wird die mickrige Dimension von WohnPunkt RLP deutlich. Dort steht zu lesen: In jedem Dorf ein gemeinschaftliches Wohnprojekt.
„Ich habe die Vision“ – das ist richtig, Frau Ministerpräsidentin –, „dass in jeder Kommune in unserem Land gemeinschaftliche Wohnprojekte entstehen“, haben Sie gesagt.
Aber auch Visionen versetzen die Menschen in eine gewisse Erwartungshaltung.
In Rheinland-Pfalz gibt es über 2.300 Gemeinden, und wir haben 15 Modellkommunen. Das sind 0,6 % unserer Dörfer im Lande. Das ist für mich weniger als eine Vision.
Diese Marketingstrategie zieht sich durch alle drei Handlungsfelder des Zukunftsprogramms „Gesundheit und Pflege 2020“. Für 15 Einzelprojekte in den drei Handlungsfeldern werden mosaiksteinchenartig und punktuell schöne Einzelprojekte vorgestellt.
Es hilft also nicht wirklich, in jeder Sitzung ein neues A4Blatt zu Gesundheit und Pflege 2020 herauszuholen und das zu bejubeln. Hier greift scheinbar die Maxime „Quantität vor Qualität“.
Viel wichtiger als dieses Schönreden von gewiss guten Modellprojekten wäre eine nachhaltige Vernetzung und Konzentration von Einzelmaßnahmen im Gesundheitsbereich,
die wirkungsvoller beim Patienten oder Pflegebedürftigen oder bei den Alten ankämen.
Wenn wir ehrlich sind, fehlen die flächendeckenden Anreize und Umsetzungen. Wenn wir noch ehrlicher sind, fehlt das Geld im Land.
Mehr in der zweiten Runde.
Herr Minister, so positiv, wie Sie meine Ausführungen als Kommunikationspartner empfangen haben, habe ich es nicht gemeint und auch nicht gesagt. Ich habe ge
sagt, die Grundidee ist vollkommen richtig. Die Ausführungen sind zwar gut gedacht, aber schlecht gemacht. Ich möchte Sie fragen, wie viel Rheinland-Pfalz für die hundert alternativen Wohnprojekte in Rheinland-Pfalz dazugetan hat. Das möchte ich gerne einmal wissen.
Ich komme noch einmal auf die Idee oder Vision der Ministerpräsidentin „In jedem Dorf ein Wohnprojekt“ zurück, die ich sehr bezeichnend und gut fand. Diese ist als Vision bezeichnet worden. Das ist richtig. Visionen wecken aber auch Erwartungen. Im WohnPunkt RLP ist davon aber keine Rede mehr. In einem Text zu WohnPunkt RLP steht von der LZG: „(…) WohnPunkt RLP kann pro Verbandsgemeinde in maximal einer Gemeinde aktiv werden.“ – Wir reden nicht mehr von über 2.000 Kommunen, sondern nur noch von den Verbandsgemeinden.
Das ist eine Reduzierung auf ein für mich unerträgliches Maß.
Herr Dr. Konrad, ich denke, über die Finanzierung der Pflege und das Pflegeneuausrichtungsgesetz müssen wir an anderer Stelle noch einmal reden. Das würde heute den Rahmen sprengen. Ich habe Sie verstanden. Ich weiß, dass wir in Berlin auf einem guten Weg sind. Es ist nicht alles so einfach zu finanzieren. Das weiß ich auch. Die einseitigen Schuldzuweisungen an den Bund bringen uns auch nicht weiter.
Ich möchte in der Kürze der Zeit noch sagen, dass es noch andere Probleme gibt, an die wir auch noch denken müssen, wenn wir sagen, wir wollen alternative Wohnformen auch zu Hause. Wir müssen davon ausgehen, dass nur 1 % der Wohnungsleerstände barrierefrei ist.
Wir brauchen finanzielle Mittel, um diese Wohnungen barrierefrei zu gestalten, um nicht nur in solchen Wohnprojekten, sondern auch in den eigenen vier Wänden alt werden zu können.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich berichte zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/3949 – bezüglich des Landesgesetzes zur Änderung des Landesgesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des § 6 b des Bundeskindergeldgesetzes.
Es handelt sich um ein Ausführungsgesetz eines Bundesgesetzes unter anderem zum SGB II und zum Bundeskindergeldgesetz. Es regelt unter anderem die Kostenbeteiligung an Unterkunft und Heizung, an der Schulsozialarbeit sowie zum Mittagessen für Schülerinnen und Schüler.
Mit Beschluss des Landtages vom 25. September 2014 haben wir den Gesetzentwurf ohne Aussprache einvernehmlich direkt an die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Der Sozialpolitische Ausschuss hat den Gesetzentwurf am 30. September 2014 in seiner 33. Sitzung beraten. Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 36. Sitzung am 14. Oktober 2014 beraten. Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird angenommen.
Herr Minister, ist Ihnen bekannt, ob der Rhein-SiegExpress künftig durch den SPNV-Nord mit besserem Wagenmaterial ausgestattet wird? Der jetzige Talent 2
wird von den Kunden als absolut ungeeignet bezeichnet, und man will den alten Doppelstockwagen wiederhaben.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich beschränke mich auf den Bereich der Seniorinnen und Senioren.
Hauptakteure und Hauptbetroffene im demografischen Wandel und größte Zielgruppe, wenn man das so nennen will, sind die Seniorinnen und Senioren in unserer Gesellschaft.
Einerseits will man die Lebensqualität der älter und mehr werdenden Menschen verbessern, andererseits braucht man diese alten Menschen dringend, um den demografischen Wandel zu gestalten. Man braucht diese alten Menschen in der Gesellschaft, um Aufgaben, die der Staat bzw. das Gemeinwesen aus finanziellen und personellen Gründen gar nicht mehr leisten können, zu erledigen.
Eine Grundvoraussetzung zur Bewältigung ist aber eine Änderung des Altersbildes in unserer Gesellschaft. Nicht nur, was jung und trendy ist, ist wichtig, sondern Reife und Erfahrungen müssen wertschätzend daneben stehen.
In frühkindlicher und schulischer Bildung, Jugend- und Erwachsenenbildung muss daher ein neues Bild des Alters und älterer Menschen vermittelt werden. Aufgabe der Landesregierung ist es, die geeigneten Maßnahmen zu ergreifen und anzustoßen. Es kommt nicht nur darauf an, wie alt man wird, sondern wie man alt wird.
Älterwerden ist zu erlernen. Nur dann nimmt man es auch an.
Im Sinne der eben genannten Veränderungen des Altersbildes wird die Teilhabe älterer Menschen am gesellschaftlichen Leben immer wichtiger. Seniorenpolitik hat für ein zeitgemäßes Bild vom Alter zu werben und das Alter als Chance darzustellen. Dazu gehört die Ehrenamtsförderung, die alle Generationen stärker anspricht und einbindet.
Es kann und darf nicht sein, dass Ältere von vornherein mit medizinischen und geistigen Defiziten belegt werden und größtenteils nur für Nebenarbeiten gebraucht werden.
Die Strategiewerkstatt der Staatskanzlei mit dem Beauftragten der Ministerpräsidentin fährt ein eigenes Konzept für das Bürgerengagement in Kommunen mit der Initiative „Ich bin dabei“. Diese Initiative wird insbesondere die Generation der Älteren für die Bewältigung der Demo
grafieaufgaben und Probleme gewinnen. Dies soll aber mit Beispielprojekten aus den Kommunen geschehen. Leitlinien und ein eigenes Konzept sowie ausreichende Finanzmittel der Landesregierung vermisse ich bei dieser Initiative. Das Ergebnis bleibt abzuwarten.
An wen soll sich der helfensbedürftige Bürger eigentlich wenden? Ich wähle dieses Wort „helfensbedürftig“ bewusst. Ich habe es dem Buchtitel von Professor Dr. Klaus Dörner entnommen. Der Untertitel lautet: „Heimfrei ins Dienstleistungsjahrhundert.“ Das Buch gibt bereits Hinweise für die aktive Helfensbedürftigkeit vieler Menschen. Die Politik muss nur die Rahmen schaffen.
An wen soll sich also der helfensbedürftige oder hilfswillige Ehrenamtler wenden? An die Staatskanzlei? An das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie? An die Landeszentrale für Gesundheitsförderung? Alle machen etwas in Demografie. Ich hoffe sehr, dass der eine weiß, was der andere tut.
Sehr geehrter Herr Minister, welche Verbesserung gibt es im nördlichen Rheinland-Pfalz auf der Rhein-SiegStrecke RE 9, die durch drei Verkehrsverbünde betrieben wird?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrten Damen und Herren! Die vorweihnachtliche Adventszeit ist eine Zeit der ruhigeren Worte.
In der Diskussion um die Kommunalreform wurden schon viele, teils heftige und sogar verletzende Worte ausgetauscht. Sachliche wie unsachliche Argumente kamen gleichermaßen zum Zug.
Es geht heute nicht mehr um Einsparpotenziale oder Mehrbelastungen in Herdorf-Daaden. Dies sind alles Statistiken und Prognosen, die man unterschiedlich ausgelegt und vertreten hat. Mir geht es heute vielmehr um den Kern der Auseinandersetzung. Dabei betrachte ich drei Themenbereiche.
1. Die Bürgerbeteiligung vor Ort:
Ich beginne mit Worten, die nicht aus meiner Feder stammen. Es handelt sich auch nicht um ein Weihnachtsmärchen. Ich zitiere: „Wir wollen mehr Bürgerbeteiligung, denn die Menschen in Rheinland-Pfalz haben etwas zu sagen. Wir wollen zuhören. Wir wollen den Bürgerinnen und Bürgern bei zentralen Zukunftsentscheidungen vor Ort und im Land mehr Beteiligungs- und Entscheidungsmöglichkeiten geben.“ Sie haben es richtig erkannt. Dieses Zitat entstammt Ihrem Koalitionsvertrag, der Grundlage Ihres politischen Handelns, Ihr politischer Anspruch.
Ich könnte noch viel aus den Reden von Rot-Grün zitieren, aus dem Portal der Ministerpräsidentin, aus dem Portal der Enquete-Kommission, aus den Seiten fast aller Ministerien, besonders aus Ihrer Regierungserklärung, Frau Ministerpräsidentin, der ich und viele Menschen in diesem Land im Januar dieses Jahres Glauben geschenkt haben.
Aber all das Gerede über Bürgerbeteiligung stimmte nicht. Löschen Sie diese Versprechungen. Nehmen Sie sie wieder zurück, schaffen Sie wieder Vertrauen.
Wie sieht die politische Wirklichkeit vor Ort aus? Die Menschen gehen in Herdorf auf die Barrikaden wegen einer Reform, die zwar nötig ist, aber am konkreten Leben vor Ort völlig vorbeiläuft.
Statt den Bürgern die Kompetenz zuzusprechen, zu wissen, was das Beste für ihre Heimat ist, regieren Sie über deren Köpfe hinweg. Jetzt wissen diese Bürger, dass der Wille der Bürger in Mainz keine Beachtung findet. Die Menschen sind nicht erbost darüber, dass die Landesregierung anderer Meinung ist. Sie haben es einfach satt, nicht ernst genommen zu werden.
Wer 1.800 Menschen auf der Straße ignoriert und jeden Besuch vor Ort vermeidet, kann sich nicht gleichzeitig Bürgernähe und Bürgerbeteiligung auf seine rot-grüne Fahne schreiben.
2. Die wahren Gründe oder die Erkenntnis über das parteipolitische Machtspiel:
Die vorweihnachtliche Zeit ist auch eine Zeit der Erkenntnis,
der Erkenntnis, dass die SPD in Daaden vor Ort umgedreht wurde, um den Vorstellungen der Parteizentrale zu folgen.
Die Erkenntnis, dass selbst die eigenen Parteimitglieder keinerlei Stimmgewicht in Mainz haben. Meine Hochachtung gilt dem grünen Ortsverband, der sich der Parteiloyalität enthoben und gegen seinen Landesverband positioniert hat.
Die Erkenntnis, dass sinnvollere Varianten und Alternativen für Herdorf nicht durchgeprüft wurden, weil die parteipolitische Strategie die Zerschlagung einer CDUHochburg, nämlich Gebhardshain vorsieht. Das ist doch das, was die SPD und meine Abgeordnetenkollegen vor Ort umtreibt.
3. Die Besinnung auf das Abgeordnetendasein:
Nun, die vorweihnachtliche Adventszeit ist auch eine Zeit der Besinnlichkeit. Worauf besinnen wir uns?
Wir besinnen uns auf das, was uns wichtig ist. Wir besinnen uns auf unsere Werte. Für Politiker sollte der größte Wert nicht monetär, nicht eigennützig sein. Wir alle sitzen hier, weil uns Menschen ihre Stimme, ihr Vertrauen gaben, um sich für sie einzusetzen und ihren Willen umzusetzen.
Ich rate Ihnen und auch uns: Besinnen Sie sich! Besinnen Sie sich auf die richtigen Werte der Ehrlichkeit! Haben wir etwas mehr Demut vor den Bürgern!
Das Vertrauen der Menschen in Herdorf und Daaden und in meiner ganzen Region haben Sie verloren.
Ich habe mir Politik und Teilhabe anders vorgestellt. Ich bin nicht nur fassungslos, sondern ich bin heute menschlich tief enttäuscht.
Ja. Es ging uns nicht um das Schieben auf eine lange Bank, Herr Minister Lewentz. Es ging uns um einen ehrlichen Diskurs vor Ort, um die ehrliche Prüfung der
Varianten, die die Bürger artikuliert haben. – Tun Sie aber heute, was Sie nicht lassen können!
Frau Neuhof hat mich angesprochen und gesagt, es gäbe einen Widerspruch in meiner Argumentationskette, ich wäre für Fusionen und würde mich andererseits an die Speerspitze der Gegner stellen. Das ist kein Widerspruch. Es ist richtig, dass ich für Verwaltungsreformen
bin. Aber die Methode, die Beteiligungsform und der Zeitfaktor sind falsch.
Die Landesregierung hat gute Beispiele gebracht, wie man Reformen anstellt. Ich habe zum Beispiel mit Freude gesehen, wie beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung eine Reform durchgeführt wurde, bei der die Leute beteiligt worden sind. Da ging es um Kundenorientierung und um Nachhaltigkeit. Die Kompetenz für Reformen ist in der Regierung vorhanden. Sie wird hier nur nicht angewendet. Insofern gibt es hier keinen Widerspruch in meiner Argumentation.
Das zweite ist der Zeitpunkt. Das Chaos vor der Wahl ist vor Ort schon ausgebrochen. Es ist äußerst schwierig, die Listen für die Wahl in einem ordnungsgemäßen demokratischen Prozess aufzustellen. Ich habe meine Bedenken, ob alles demokratisch korrekt verläuft.
Herr Minister Lewentz hat erwähnt, er sei vor Ort gewesen und hätte mit dem Bürgermeister und der Bürgerinitiative gesprochen. Herr Minister, wann war das? Ich gehe davon aus, dass ich als Abgeordneter eingeladen worden wäre. Ich kenne diesen Termin nicht.
Mir ist ein solcher Besuch Ihrerseits und ein Gespräch mit der Bürgerinitiative und dem Bürgermeister nicht bekannt. In der Zeitung stand, dass Sie als SPDVorsitzender vor Ort waren, aber nicht als verantwortlicher Minister.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer besonders aus Herdorf und Daaden, verehrte Vertreter der Bürgerinitiative „Eigenständiges Herdorf“, liebe Kollegin Frau Anna Neuhof im Livestream, lieber Abgeordneter Kollege Thorsten Wehner!
Das Landesgesetz über die Eingliederung der verbandsfreien Stadt Herdorf in die Verbandsgemeinde Daaden ist ein unabweisbarer Beweis für die bürgerfremde und ignorante Politik der Landesregierung und insbesondere die des Innenminister Lewentz.
Leider kann man als Wahlkreisabgeordneter anteilig in etwa 3 Minuten nicht über ein 130 Seiten starkes Gesetz, welches die Menschen zutiefst berührt, angemessen und ausreichend debattieren.
Sowohl in der Stadt Herdorf als auch in der Verbandsgemeinde Daaden haben sich die Räte parteiübergreifend mit CDU, SPD und GRÜNEN gegen die Eingliederung Herdorfs in die Verbandsgemeinde Daaden ausgesprochen. Das geschah aus vielen guten Gründen.
Herdorf ist eine Mustergemeinde für die Bewältigung zukünftiger Probleme durch interkommunale Zusammenarbeit und Kooperationsprojekte. Eine Forderung, die auch Sie, Frau Ministerpräsidentin Dreyer, immer wieder anmahnen und die in Herdorf längst praktiziert wird.
Ich begrüße an der Stelle auch den Bürgermeister der Stadt Herdorf, Herrn Uwe Erner, ganz herzlich.
Deutschland braucht Reformen, und in Herdorf ist ein Reformwille da, aber einer mit Sachverstand und Augenmaß. Seit Jahrzenten betreibt Herdorf einen Abwasserzweckverband mit drei nordrhein-westfälischen Gemeinden, plant die Schulentwicklung mit der NRWNachbargemeinde Neunkirchen und pflegt eine Bauhofkooperation mit Betzdorf.
Eine gemeinsame Gesamtschule mit Daaden hat übrigens das Land in den letzten Jahren verweigert.
Selbst der Landesrechnungshof kam in seinem Kommunalbericht 2011 zu dem Ergebnis, dass positive Auswirkungen auf die kommunale Leistungsfähigkeit sowie auf die Haushaltslage durch gesetzliche Gebietsveränderungen allenfalls auf lange Sicht und in bescheidenem Umfang zu erwarten sind.
Doch im Falle der Zwangsfusion Herdorf/Daaden spielt neben dem fiskalischen ebenso der historische Aspekt eine wichtige Rolle. Seit der Eingliederung des Herdorfer Bürgermeisteramtes in die Gemeinde Daaden im Jahr
1816 hat Herdorf bis zum Jahr 1955 stets auf seine Eigenständigkeit gepocht und diese eben erst vor knapp 60 Jahren widererlangt. Dieser Weg war richtig, und zwar aus wirtschaftlichen Beweggründen und auch wegen der topografischen Trennung des Heller- und Daadetals, und nicht zu vergessen aufgrund der Konfessionsgrenze, die beide Gemeinden bis heute noch trennt.
In § 2 Abs. 5 des Gesetzes zur Kommunal- und Verwaltungsreform steht geschrieben, dass bei einer Fusion vor allem topografische, geografische, historische und konfessionelle Gegebenheiten zu berücksichtigen sind. Doch im Gesetzentwurf der Landesregierung werden diese Tatbestände gnadenlos missachtet.
Wie erklären Sie das den Bürgerinnen und Bürger vor Ort? Stimmt, Sie tun es gar nicht, weil Sie bisher jede Einladung nach Herdorf abgelehnt haben.
Herr Köbler, entgegen Ihrer Aussage, wir hätten keine Position, hatten Sie für Herdorf nun einen Halbsatz übrig. Wir haben eine Position.
Sie waren im Sommer ein paar Stunden in Herdorf. Was wollten Sie da? Was haben Sie erreicht?
Eine Spaltung und Entsolidarisierung mit Ihren grünen Parteimitgliedern, so konnte man es letzte Woche in der Zeitung lesen, haben Sie erreicht. Ein dringlicher Appell Ihrer Basis bleibt unerhört. Sowieso seien Sie bei Ihrem Besuch ziemlich desinteressiert an Herdorf gewesen, wurde mir berichtet.
Hinter den Zahlen des Zwangsgesetzes stehen Menschen mit Herzblut, die für ihre Tradition und Identität stehen. Doch dies haben Sie, Herr Minister, bislang nicht realisiert.
Respektieren Sie den Bürgerwillen. 1.800 Menschen gingen auf die Straße, betreiben eine Facebook-Seite und kämpfen mit einer Online-Petition. Ich werde Ihnen nach der Debatte eine Unterschriftenliste überreichen. Das hat nichts mit Populismus zu tun, so wie Sie es, Herr Hering, heute in der Haushaltsdebatte bezüglich der Kommunalreform gesagt haben.
Ich zolle den Wutbürgerinnen und -bürgern aus Herdorf und Daaden, insbesondere den gewählten Ratsvertre
tern der Parteien SPD und GRÜNEN, meinen Respekt für ihren bürgernahen Einsatz. Was steht in der Zeitung am 27. September?: „SPD-Herdorf sieht sich mit Latein am Ende.“
Herr Lewentz, für Sie heißt es nicht: „veni, vidi, vici“, sondern ich kam nicht nach Herdorf, ich sah nichts in Herdorf, und Sie werden nicht siegen in Herdorf.
Sie haben zwar noch nicht vor Gericht, aber schon die Menschen und ihre eigenen Parteigenossen der SPD verloren.
Ich beantrage eine Anhörung zu diesem Gesetz.
Lieber Thorsten Wehner, das mit der Fundamentalopposition und Parteipolitik passt hier gar nicht. Ich vertrete – das habe ich eben ganz deutlich gesagt – alle Parteien in beiden kommunalen Gremien. Alle Ratsvertreter, und
zwar der SPD, der GRÜNEN und der CDU, haben sich gegen die Fusion ausgesprochen. Was ist daran parteipolitisch?
Ich komme zur Sache. Frau Schellhammer, Sie haben gesagt, die Bürgerbeteiligung muss neu gedacht werden. Lassen Sie uns doch bei der Anhörung Ihre Bürgerbeteiligung neu denken! Greifen Sie doch die Vorschläge in der Anhörung auf!
Wir stehen doch für Alternativen.