Josef Dötsch

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Last Statements

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Mittelstand ist die Säule der rheinland-pfälzischen Wirtschaft. Frau Wirtschaftsministerin, Sie haben diesen Satz auch immer wiederholt. Deshalb müsste es eigentlich das Selbstverständnis des Wirtschaftsministeriums, der Wirtschaftsministerin sein, das Selbstverständnis der Landesregierung und auch dieses Hauses, Mittelstand zu fördern, zu unterstützen, und zwar im Interesse der Wirtschaft, aber auch im Interesse der Arbeitsplätze, im Interesse der Menschen und auch der Familien in Rheinland-Pfalz.
Um dieses Selbstverständnis von Regierungshandeln zu regeln, hat vor fünf Jahren bereits die absolute SPDMehrheit ein Mittelstandsförderungsgesetz beschlossen, das nun geändert werden soll und dessen Entwurf heute zur ersten Lesung vorgelegt wurde.
Wir werden diesen Gesetzentwurf dann auch noch im Ausschuss zu beraten haben. Aber aus jetziger Sicht wirft der Entwurf doch schon einige Fragen auf: Inwieweit wurde das Gesetz bis zum jetzigen Zeitpunkt vom rheinlandpfälzischen Mittelstand tatsächlich in Anspruch genommen? Welche Auswirkungen auf Verwaltungsaufwand und Arbeitsplätze sowie auf die Wettbewerbsfähigkeit der mittelständischen Wirtschaft sind da zu erwarten?
Wir haben trotz dieses Gesetzes in der Vergangenheit feststellen müssen, dass eine Reihe von Maßnahmen von dieser Landesregierung eingeleitet worden ist, von diesem Hause beschlossen worden ist, die der Arbeit der mittelständischen Wirtschaft nicht zuträglich sind. Die konkreten Forderungen der Wirtschaft, insbesondere des Mittelstandes, auch vertreten durch die IHKs und die LVU werden in diesem Land systematisch ignoriert. Ein Transparenzgesetz ist trotz des massiven Protests der Wirtschaft auf den Weg gebracht worden. Ebenso hat man sich bisher nicht von dem Landestariftreuegesetz abgewendet, und das, obwohl wir den Mindestlohn in ganz Deutschland haben.
Eine Bürokratiebremse der Landesregierung ist nicht in Sicht, und auch bei der Dokumentationspflicht beim Mindestlohn gibt es keine Unterstützung seitens der Landesregierung, meine sehr geehrten Damen und Herren.
So kritisieren bereits die Verbände den Entwurf Ihres Gesetzes als wenig pragmatisch, zu wenig konkret und zu wenig verbindlich und haben entsprechende Nachbesserung verlangt.
Meine Damen und Herren, in Ihrem Gesetzentwurf haben Sie einen zusätzlichen Paragrafen eingeführt, den § 8, der
bei den Zielen der Förderung die Herausforderung und Marktchancen des technischen Fortschritts der Digitalisierung der Wirtschaft und anderes aufführt. Ein hehres Ziel, das Sie hier formuliert haben, bei dem Sie aber die Unterstützung der CDU haben, dies zu erreichen. Man muss jedoch hier als Grundlage eine realistische Bewertung und Herangehensweise an den Tag legen, und das fehlt bisher bei dieser Landesregierung.
Eine erfolgreiche Regionalentwicklung ist in Gewerbegebieten, Ortskernen und Neubaugebieten ohne Breitbandausbau nicht mehr denkbar. Sie ist Grundlage für eine erfolgreiche Digitalisierung der Wirtschaft, gerade auch im Mittelstand, und hier bedarf der Antrag der Koalition einer intensiven Überarbeitung im Sinne einer realistischen und ehrlichen Bewertung.
Die Not muss schon groß sein, wenn man einen solchen Antrag, wie Sie ihn hier zur Digitalisierung eingebracht haben, formuliert und im Plenum einbringt.
Sie haben exakt gestern vor einem Jahr in einer Pressekonferenz das sogenannte schnelle Internetprogramm der Landesregierung vorgestellt, Frau Ministerpräsidentin. Wir müssen heute nach einem Jahr feststellen, dass von diesen Versprechungen, die Sie damals gemacht haben, keines erfüllt worden ist.
Sie haben zugesagt, 10 Millionen Euro eigenes Landesgeld in den Jahren 2015 bis 2018 in die Internetversorgung zu stecken. Sie haben einen Masterplan bis Ende drittes Quartal 2015 zugesagt. Er liegt noch nicht vor. Im Land gibt es nach wie vor noch zu viele weiße Flecken bei der Grundversorgung mit 2 Mbit/s. Der auch international agierende Mittelstand in Rheinland-Pfalz braucht aber Verlässlichkeit. Eben ist von Planungssicherheit gesprochen worden, und mit Ihrer Ankündigungspolitik setzen Sie die digitale Zukunft von Rheinland-Pfalz und der nachfolgenden Generation aufs Spiel, meine Damen und Herren.
Mehr Breitband ist Mittelstandsförderung. Das fordern wir, und es ist ein ganz konkreter Vorschlag, den wir immer wieder vorbringen,
unterlegt mit entsprechend qualifizierten Anträgen zur Breitbandversorgung. Sie haben jetzt in Ihrem neuen Papier, in dem noch sehr viele Fehler enthalten sind und wo von falschen Annahmen ausgegangen wird, zumindest einen Teil dieser Vorschläge, die wir Anfang des Jahres eingebracht haben, mit aufgegriffen.
Das lässt zumindest hoffen, dass Sie in die richtige Richtung zu denken beginnen, meine Damen und Herren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir können Ih
rem Antrag deswegen nicht zustimmen. Ich darf aber noch kurz auf einen anderen Antrag eingehen zur Errichtung von für jedermann zugänglichen Hotspots in RheinlandPfalz, dem wir grundsätzlich zustimmen, weil dies auch die Entwicklung im ländlichen Raum und den Tourismus selbst fördern kann.
Meine Damen und Herren, das macht jedoch nur Sinn, wenn schnelles Internet vorhanden ist. Dieses schnelle Internet ist die Grundlage dafür, und darauf muss die Priorität liegen. Wie allerdings der Betrieb sowie die Pflege und Wartung der Anlagen und die Finanzierung hierfür zu regeln ist, geht aus Ihrer Entschließung nicht hervor.
Derzeit wird das Telemediengesetz von der Bundesregierung beraten. Selbst Herr Bundeswirtschaftsminister Gabriel sieht die Notwendigkeit, die Frage des Missbrauchs – zum Beispiel Kinderpornografie oder Urheberrechte – zu regeln. Auch die Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme vom 28. Oktober 2015 geschrieben: „Nicht um jeden Preis darf eine solche Freigabe stattfinden.“
Wir sind der Meinung, wir sollten die Verhandlungen auf Bundesebene und die zusammengetragenen Argumente abwarten, um uns danach in der Sache zu positionieren. Deshalb enthalten wir uns bei diesem Antrag.
Vielen Dank.
Frau Schellhammer, Sie haben vorhin ausgeführt, dass das Land bei schnellem Internet angeblich so gut sei. Können Sie mir bestätigen, dass Rheinland-Pfalz bei schnellem Internet bei 50 Mbit/s nach den neusten Erhebungen des TÜV Rheinland an letzter Stelle der westlichen Bundesländer ist?
Können Sie mir bestätigen, dass die Industrie- und Handelskammer bereits vor Monaten bei einer Erhebung festgestellt hat, dass sich der Mittelstand und die Industrie im nördlichen Rheinland-Pfalz massiv unterversorgt fühlen, dass sie unterversorgt sind, dass die Förderrichtlinien des Landes, die Sie eben angesprochen haben, unterschrieben vom Minister am 11. November, erst vor wenigen Tagen bei den Kommunen eingegangen sind und sie noch immer nicht auf der Homepage des Innenministeriums zu finden sind – nur eine Verlinkung zu den Bundesrichtlinien –, und dass die Bundesrichtlinien, die auch von der Koalition angefordert worden sind, bereits vor sechs Wochen veröffentlicht worden sind und hier schon die ersten Anträge mit erheblichen Anforderungen von Mitteln auf dem Weg sind und dass die Förderrichtlinien des Landes auf weitgehende Fördermöglichkeiten des Bundes nicht eingehen, so zum Beispiel auch, dass klamme Kommunen auch die 10 % Eigenbeteiligung durch höhere Förderung auch des Bundes erlassen werden können, aber das Land diese dann nicht weitergibt, sondern auf 10 % bei den Kommunen besteht, wodurch die eine oder andere Kommune nicht in der Lage ist, eine solche Maßnahme durchzuführen?
......... 7090 Abg. Martin Haller, SPD:......... 7090 Abg. Dr. Adolf Weiland, CDU:....... 7090
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Gesetzentwürfe zu den Landesgesetzen zum Siebzehnten und Achtzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag wurden laut Beschluss des Landtags vom 24. September 2015 an den Ausschuss für Medien und Netzpolitik – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen.
Der Ausschuss für Medien und Netzpolitik hat die Gesetzentwürfe in seiner 31. Sitzung am 15. Oktober 2015 beraten. Der Rechtsausschuss hat die Gesetzentwürfe in seiner 49. Sitzung am 5. November 2015 beraten.
Die Beschlussempfehlung zu beiden Gesetzentwürfen lautet einstimmig, die Gesetzentwürfe anzunehmen.
Danke schön.
Vielen Dank.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie hoch waren die Kosten für dieses Bahnlärmgutachten?
2. Welche Voraussetzungen müssen nach dem heute vorliegenden Stand der Kenntnisse und Einschätzungen der Landesregierung erfüllt sein, um zum Beispiel ein nächtliches Fahrverbot oder eine Geschwindigkeitsreduzierung für laute Güterzüge auch im Rahmen des EU-Rechts durchzusetzen?
3. Welche Möglichkeiten hat das Land RheinlandPfalz ggf. im Verbund mit anderen betroffenen Ländern, solche Maßnahmen rechtlich einzuklagen oder durchzusetzen?
4. Welcher Zeitrahmen muss nach Kenntnis oder Einschätzung der Landesregierung eingerechnet werden, um solche Maßnahmen national in der Europäischen Union rechtskräftig zu machen?
Herr Minister, Sie haben ausgeführt, dass das Land Rheinland-Pfalz keine Möglichkeit hat, die Interessen der Menschen vor Ort auf dem Klageweg durchzusetzen. Wenn eine solche Notwendigkeit besteht, wäre dies aus Ihrer Sicht dann von den einzelnen Bürgern oder Bürgerinitiativen durchzuführen, oder sind aus Ihrer Sicht zumindest unterstützend Aktivitäten seitens des Landes möglich?
Herr Minister, noch einmal bezugnehmend auf das Gutachten von Herrn Professor Dr. Kramer und der Einschätzung, dass hinsichtlich des Lärmaufkommens bei den Menschen selbst entscheidend ist, inwieweit eine für eine Betriebsbeschränkung notwendige Lärmstärke vorhanden ist, ob also Nachtfahrverbot oder Geschwindigkeitsbeschränkungen möglich sind, frage ich Sie, warum das Land RheinlandPfalz nicht, wie es das Land Hessen bereits vor fünf Jahren in Assmannshausen und jetzt auch ergänzend in Lorchhausen gemacht hat, eigene Messstationen im Mittelrheintal aufgestellt hat, wenn man sieht, dass diese Strecke zwischen Mainz und Bonn auch bundesweit in Konkurrenz zu anderen Bahnstrecken steht und damit ein entsprechender Argumentationsvorteil auch auf Bundesebene für diese Strecke gegeben wäre.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags vom 18. Dezember des vergangenen Jahres ist der vorliegende Antrag an den Ausschuss für Medien und Netzpolitik überwiesen worden. In der 26. Sitzung des Ausschusses am 15. Januar 2015 wurde eine Anhörung beschlossen, die dann in der 27. Sitzung am 5. März 2015 durchgeführt wurde.
In der abschließenden 28. Sitzung des Ausschusses am 16. April 2015 wurde der Antrag nochmals beraten.
Die Beschlussempfehlung – mit Mehrheit – lautet: Der Antrag wird angenommen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie vorhin ausgeführt, haben wir diesen Antrag hier im Haus zum ersten Mal am 18. Dezember vergangenen Jahres beraten. Damals haben wir als CDU diesen Antrag kritisch bewertet. Wir haben Fragen zu verschiedenen Themen aufgeworfen. Die Themen wurden damals bei ihren Ausführungen vehement in jedem einzelnen Punkt des Antrages von der Koalition verteidigt. Das hat auch die Landesregierung gemacht.
Der Antrag wurde sodann mehrfach im Ausschuss beraten. Es gab eine ausführliche Anhörung von ausgewählten Experten. Dabei gab es einiges an Kritik von diesen Experten, meist konstruktive Kritik für die bisherige Arbeit der Landesregierung, was die Breitbandversorgung angeht, aber auch mit Blick auf die dargestellte Zielrichtung.
Die Kritikpunkte kamen dabei nicht nur aus einer Richtung, sondern kamen von verschiedenen Seiten, von den Kommunen, von den Netzbetreibern, von der Wirtschaft und von anderen Experten.
Eine Reihe der Punkte, die die CDU-Landtagsfraktion in der Vergangenheit gefordert und angemahnt hat, wurde dabei bestätigt.
Meine Damen und Herren, nun hat sich Rot-Grün diese Kritik offensichtlich in Teilen zu Herzen genommen und den ursprünglichen Antrag vom Dezember vergangenen Jahres heute durch einen neuen, doch in verschiedenen Punkten stark veränderten Antrag ersetzt. Bei der ersten Durchsicht liest er sich durchaus sehr gefällig.
Unsere Erwartungen in diesem Punkt sind allerdings nicht voll erfüllt. Teilweise waren einzelne Punkte aufgegriffen. Oft sind sie unkonkret formuliert und unbestimmt.
Wesentliche Argumente der Experten in der Anhörung wurden offensichtlich nicht verstanden.
Die Koalition und die Landesregierung versuchen, den Eindruck zu erwecken, als ob sie für die Verbesserung der Versorgung der Haushalte in Rheinland-Pfalz mit schnellem Internet gesorgt hätten. Die Landesregierung weiß aber, dass dem nicht so ist. Die Koalition müsste es spätestens nach der Anhörung wissen; denn die privaten Netzbetreiber haben den Ausbau des 50-Mbit/sNetzes vorangetrieben und finanziert. Es ist kein Eurocent Zuschuss bzw. Fördergeld geflossen, so die unwidersprochene Aussage der Netzbetreiber im Ausschuss bei der Anhörung, lieber Herr Kollege Haller.
Trotzdem reklamiert die Landesregierung den Ausbau für sich. Noch gestern Abend haben Sie, sehr verehrte Frau Dreyer, den Ausbau des schnellen Internets in Rheinland-Pfalz als Ihre Leistung dargestellt und für sich reklamiert.
Frau Dreyer, ich frage mich schon, wie stark muss eine Landesregierung in der Vergangenheit beim Breitbandausbau versagt haben, wenn sie offensichtlich darauf angewiesen ist, eine Leistung, die nachweislich ein Dritter, also die Wirtschaft, aufgebracht hat, immer und immer wieder für sich zu reklamieren.
Wir lesen es in verschiedenen Zeitschriften der Fachliteratur. Wir haben es in der Anhörung gesagt bekommen. Wir haben es gestern Abend wieder beim Parlamentarischen Abend von der IHK gehört. Bei der Versorgung mit schnellem Internet ist Deutschland mittelmäßig. Rheinland-Pfalz bewegt sich im Ranking in Deutschland im hinteren Drittel im Vergleich zu den anderen Bundesländern.
Meine Damen und Herren, dies ist auch für unsere Wirtschaft ein gravierender Investitionsnachteil für die Unternehmen.
Die Landesregierung – das ist die Ursache – hat dem Breitbandausbau im ländlichen Bereich in der Vergangenheit zu geringe Bedeutung beigemessen. Nun werden wir von den Versäumnissen der Vergangenheit eingeholt. Sie werden von den Versäumnissen eingeholt. Es besteht ein erheblicher Nachholbedarf.
Das Land denkt bereits zu lange in 2-Mbit/s-Kategorien und hat diese bis heute noch nicht erreicht, wie wir jüngst wieder festgestellt haben. Obwohl seit 2011 jährlich immer wieder versprochen, wurden diese Versprechungen nicht eingehalten.
Die viel eigengelobte Leerrohrinitiative des Landes war halbherzig ohne die Nachhaltigkeit und die notwendige Dokumentation. Das sogenannte Konzept der Landesregierung von Ende 2014 basiert auf ausgefahrenen Wegen und beinhaltet keine neuen flexiblen Wege, um die Probleme zu lösen.
Meine Damen und Herren, der Landesregierung fehlt es an eigener Initiative. Wie beim Versprechen der flächendeckenden Grundversorgung 2011 werden hier Versprechungen gemacht, Erwartungen geweckt, Fakten geschönt. Die Enttäuschungen sind schon vorprogrammiert.
Bei diesem Konzept und bei diesem Antrag ist keine Aussage – das ist ein wesentlicher Mangel – zu den geplanten Meilensteinen vorhanden, die für eine kostengünstige Realisierung der Vorgaben notwendig sind. Wie soll – dies müsste definiert werden – welcher technische Schritt in welchem Zeitrahmen gesetzt werden? Es gibt keine Aussagen zu den notwendigen Finanzmitteln; denn zu einem hat die Anhörung mit Klarheit gebracht, die hier in Rede stehenden Gelder, die zur Verfügung gestellt werden, reichen bei Weitem nicht aus, um die formulierten Ziele zu erreichen. Hier fehlt der Lückenschluss, Finanzmittel einerseits und den Zielen andererseits, die man den Menschen verspricht.
Dem Konzept fehlt eine ausreichende und seriöse finanzielle Hinterlegung im Landeshaushalt.
Dies ist ein ungedeckter Scheck, den Sie gegenüber den Bürgern im ländlichen Bereich geben. Sie versuchen zu vernebeln und rufen stattdessen nur nach dem Bund. Das ist eine Breitbandpolitik nach dem Motto fordern statt fördern. Wir erwarten und brauchen flexible und kostensparende Lösungsansätze.
Hierzu leistet die CDU mit ihrem Alternativantrag einen wesentlichen Beitrag. Wir wollen die Verfahren vereinfachen, die Beratungen verbessern. Wir wollen da, wo notwendig und möglich, die Förderungen erhöhen.
Wir wollen die Privatinitiative nicht abwürgen, sondern befeuern. Deswegen sind wir gegen den Universaldienst. Ihren Antrag und damit Ihren Ansatz, der die falsche Richtung einschlägt, lehnen wir ab.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sehr geehrte Kollegin, laut der Antwort der Landesregierung auf eine entsprechende Kleine Anfrage wurden beim Haushalt des Innenministers auf Antrag der Koalition 2,5 Millionen Euro pro Jahr für den Doppelhaushalt für Breitbandaufgaben eingestellt. Die Anträge der CDU in diesem Hause wurden vorher hier vorgelegt. Insofern war das eine Reaktion auf unsere Anträge in den Haushaltsberatungen. Das ist nachvollziehbar und auch eindeutig darstellbar,
weil sie kurz vor Beschluss in diesem Hohen Hause Ihre Anträge eingebracht haben. Sie haben sich belaufen auf 2.650.000 Euro pro Jahr. Das sind 300.000 Euro mehr, wenn ich das richtig zusammengerechnet habe, als das, was die Koalition hier eingebracht hat. Insofern wurden mir diese 5 Millionen Euro zumindest von der Landesregierung so nicht bestätigt und sind im Haushalt so auch nicht dargestellt.
Frau Staatssekretärin, Sie sprachen die Störerhaftung an. Einerseits haben wir offene Netze, also freie Netze, aber andererseits haben wir auch die Bedürfnisse der Inneren Sicherheit, die Bedürfnisse gerade auch im Rahmen der Terrorbekämpfung und die Frage der offenen Datennetze insgesamt zu berücksichtigen. Welchen Widerspruch sehen Sie einerseits darin, dass man natürlich zur Terrorbekämpfung auf entsprechende Datensätze zugreifen möchte und muss, aber andererseits auch solche WLAN-Netze öffentlich zugänglich sein sollen?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Haller, wenn man in Norwegen oder Großbritannien und auch in vielen anderen Ländern im europäischen Ausland und auch darüber hinaus unterwegs ist, findet man bessere Voraussetzungen für WLAN-Zugänge, als dies bei uns in Deutschland der Fall ist. Dies ist umso verwunderlicher, als wir gerade in Deutschland darauf angewiesen sind, dass wir technologisch vorankommen, wo doch unsere Wirtschaft mit von den technologischen Innovationen lebt.
Gerade hier muss es möglich sein, dass wir eine Verbesserung erreichen. Deswegen begrüße ich die Debatte über diesen Punkt.
Gerade auch öffentliche WLAN-Netze können einen wichtigen Beitrag zur Grundversorgung mit Internet auch in unserer Gesellschaft leisten, gerade dann, wenn manchmal aus sozialen Gründen ein Hausanschluss nicht zur Verfügung steht,
gerade aber auch in diesem Bereich ein Bedarf gegeben ist. Dieser Bedarf hat sich in den letzten Monaten und Jahren herauskristallisiert und verstärkt gezeigt. Dazu gibt es entsprechende marktwirtschaftliche Lösungen in
verschiedenen Städten und in Ballungszentren, wo ein solches Angebot von privatwirtschaftlichen Unternehmen, von Providern, eingebracht wird.
Warum dies so ist, wurde zum Teil von Herrn Haller und von der Staatssekretärin angesprochen. Es sind die Störerhaftung bzw. die rechtlichen Voraussetzungen, die bei uns in Deutschland ein Stück weit anders, zum Teil aus gutem Grund anders als in anderen Ländern sind. Nach unserem Recht ist derjenige, der dieses WLAN zur Verfügung stellt, auch mit in der Haftung, wenn geschützte Musik heruntergeladen wird oder wenn illegale Filme hochgeladen werden. Da hat sich häufig derjenige, der dieses WLAN-Netz zur Verfügung stellt, mit den Abmahnungen auseinanderzusetzen. Wer etwa zu Hause sein WLAN nicht mit einem Passwort schützt, um es dann auch mit seinen Nachbarn zu teilen, dem kann in einem solchen Fall eine Abmahnung ins Haus flattern.
Meine Damen und Herren, die Große Koalition in Berlin hat in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, hier für Rechtssicherheit zu sorgen. Diese Absichtserklärung findet sich dann auch in der digitalen Agenda wieder, die die Bundesregierung im August des vergangenen Jahres verabschiedet hat. Auch hier hat – das begrüße ich ausdrücklich – Verkehrsminister Alexander Dobrindt mit seinem Vorstoß eine neue Bewegung in die Sache hineingebracht.
Es ist der Vorschlag, dass bei öffentlichen Behörden – er möchte mit seinem Haus vorangehen – ein entsprechendes öffentliches WLAN zur Verfügung gestellt werden kann. Er hat nicht nur das kostenlose WLAN in Behörden ins Gespräch gebracht, sondern auch an Bahnhöfen und in den Regionalzügen soll es einen schnellen Internetzugang geben.
Wir müssen dabei sicherlich auch beachten, wenn die rechtlichen Voraussetzungen entsprechend geschaffen werden und Rechtssicherheit auf Bundesebene erarbeitet wird, wofür der Bundesjustizminister sicherlich federführend ist, dass die Frage des kontrollierbaren Netzes, also die Frage der Terrorabwehrpläne des Innenministeriums, auch mit Berücksichtigung finden muss. Wir können keinem unkontrollierten Internet das Wort reden, sondern müssen natürlich auch die Gefahrenabwehr und die Interessen der Internetsicherheit hierbei mit berücksichtigen. Ich denke, dass auf Bundesebene eine entsprechend ausgewogene Lösung diskutiert und umgesetzt wird.
Wir begrüßen die Initiative von Minister Alexander Dobrindt und empfehlen der Landesregierung,
diese positive Initiative mit zu begleiten und als Vorbild für eigenes Handeln zu nehmen.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir heute über Down- und Upload bei Internetanschlüssen sprechen, reden wir über 16, über 30 und über 50 oder mehr Mbit/s.
Das sind riesige Datenmengen, die sowohl im privaten als auch im wirtschaftlichen Bereich gesendet und empfangen werden, und dies in immer kürzerer Zeit. Ein schneller Breitbandanschluss ist mittlerweile ein entscheidender Standortfaktor für die Attraktivität einer Region oder eines Landes.
Meine Damen und Herren, die Entwicklung geht weiter. Die Experten sagen uns weiter einen massiv zunehmenden Datentransfer voraus. Noch vor wenigen Jahren hatten viele nicht mit einer solchen Datenexplosion gerechnet.
Als Angela Merkel eine Bandbreite von 50 Mbit/s forderte, wurde sie von vielen belächelt, auch von der damaligen rheinland-pfälzischen absoluten Mehrheit.
Die Digitalwirtschaft steuert auf dieses schnelle Internet zu. Der Bund und andere Bundesländer nehmen, nachdem die Grundversorgung geschultert ist, die neuen Herausforderungen in den Blick.
Was macht Rheinland-Pfalz?: vor allem Versprechungen. Während andere Bundesländer in ihren Haushalten Millionen einstellen, schmückt sich das Land mit fremden Federn, mit Bundes- und EU-Geldern.
Man verspricht, alle Rheinland-Pfälzer bis Ende 2011 an das schnelle Internet anzuschließen, gemeint ist dabei die Grundversorgung mit 2 Mbit/s.
Das gleiche verspricht man dann für Ende 2012, danach für Ende 2013. Nun haben wir Ende 2014, und dieser
Termin wird auch nicht zu halten sein.
Die Landesregierung hat ihre Hausaufgaben noch nicht gemacht, da spricht sie wieder von neuen Zielen, verspricht neue Bandbreiten.
Nicht nur 50 Mbit/s, sondern man geht noch weiter, man verspricht 300 Mbit/s, also nach oben keine Grenzen, man hat keine entsprechenden Projizierungen.
Weil andere Länder längst handeln und die Bundesregierung das Thema besetzt, verspricht man jetzt flugs auch für Rheinland-Pfalz flächendeckend 50 Mbit/s bis 2018. Dieses Datum hat nun einen entscheidenden Vorteil: Vor der Landtagswahl muss man sich nicht mehr rechtfertigen, hat man keinen Vollzug mehr zu melden.
Als noch vor einem Jahr die CDU ein Konzept für die Versorgung mit schnellem Internet gefordert hat, wurde dies von der Koalition zurückgewiesen.
Dabei empfinde ich es als durchaus positiv – dies möchte ich auch an dieser Stelle eingestehen –, dass nun auch bei Ihnen die Erkenntnis gewachsen ist, dass es neuer Wege bedarf, den Rückstand, den unser Land nun einmal offensichtlich beim Breitbandausbau hat, aufzuarbeiten.
Ob nun alle formulierten Ziele mit dem Konzept und mit dem, was Sie in Ihrem Antrag fordern, erreicht werden können, ist zumindest zu hinterfragen. Sind die in Rede stehenden Mittel ausreichend, die Ziele zu erreichen, oder welche Finanzmittel sind erforderlich? Andere Bundesländer haben hierfür vergleichbar höhere Beträge veranschlagt, Bayern gar 1,5 Milliarden Euro.
Meine Damen und Herren, wurde und wird wirklich alles getan, die Mittel effektiv und wirtschaftlich einzusetzen? Schauen wir uns einmal an, was geschehen ist. Bei der Glasfasererschließung machen Erdarbeiten den größten Kostenfaktor aus.
Die Breitbandanbieter können kostengünstig anbieten, wenn nutzbare Leerrohrtrassen vorhanden und bekannt sind. Mit dem Konjunkturprogramm II wurden 6 Millionen Euro Bundesmittel für das Land für Leerrohre bewilligt, aber das Land kann heute nicht mehr sagen, welche Leerrohre genutzt sind bzw. welche noch genutzt werden können. Bei Baumaßnahmen an Landesstraßen
Die Forderungen des Antrags werfen mehr Fragen auf, als sie tatsächlich für Klarheit sorgen. Deswegen begrüßen wir, dass dieser Antrag auch im Ausschuss diskutiert werden soll. So fordern Sie im ersten Punkt einen Technologie- und Maßnahmenmix, um sich im zweiten Punkt für die Glasfasertechnologie auszusprechen.
Im jüngsten Medienausschuss hat bereits die Staatssekretärin aus dem Innenministerium, das für den Breitbandausbau zuständig ist, erklärt, dass die aus der Staatskanzlei gewechselte neue Chefin der Landesvertretung in Berlin, die den Medienbereich mitgenommen hat, erreichen soll, die Förderschwelle der GAK-Mittel von 2 auf 6 Mbit/s anzuheben. Fast gleichzeitig hat aber die für die GAK-Mittel zuständige Landwirtschaftsministerin eben dies auf Bundesebene abgelehnt. Was gilt denn jetzt? Wer hat in dieser Landesregierung zum Breitbandausbau das Sagen? Es lebe der Zuständigkeitswirrwarr beim Breitbandausbau in Rheinland-Pfalz!
Meine Damen und Herren, zur Universaldienstverpflichtung haben wir uns bereits positioniert. Dieser Punkt allein ist Grund genug, Ihren Antrag abzulehnen; denn ein Universaldienst hemmt die weitere Entwicklung.
Des Weiteren kommt – wie auch soeben – wieder reflexartig der Ruf nach der Hilfe vom Bund, bevor die Landesregierung ihre Hausaufgaben gemacht hat.
Meine Damen und Herren, pauschale Forderungen, bevor der Bedarf definiert wurde und bevor die Höhe der Erlöse aus den Frequenzversteigerungen bekannt ist, ersetzen keine seriösen partnerschaftlichen Verhandlungen mit der Bundesebene, zumal sich das Land gegenüber den Kommunen genau gegenteilig verhält. Sollen die Zuschusskürzungen gegenüber den Kommunen von 90 % auf 65 % nun zurückgenommen werden, oder bleiben sie bestehen? Wenn der Eigenanteil bei 35 % verbleibt, bedeuten 55 Millionen Euro Fördersumme einen Eigenanteil der Kommunen in Höhe von 30 Millionen Euro – und dies bei der angespannten Haushaltslage der Städte und Gemeinden.
Meine Damen und Herren, sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin, alles in allem sieht eine kraftvolle Initiative zum Breitbandausbau anders aus.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist den Bürgerinitiativen, den einstimmigen Beschlüssen dieses Landtags und den Bundestagsabgeordneten aus Rheinland-Pfalz zu verdanken, dass das Thema Bahnlärm im Mittelrheintal in Berlin wahrgenommen wird. Das ist keine Selbstverständlichkeit.
Mithilfe von Staatssekretär Peter Bleser konnte der Projektbeirat eingerichtet werden, und mit Mitteln des
Bundes können Wagen mit LL-Sohlen umgerüstet werden. Mit dem Maßnahmenpaket gegen Bahnlärm am Mittelrhein sollen laut Bahn die vom Lärmpegel von mehr als 60 Dezibel betroffenen Anwohner von rund 32.000 auf rund 10.000 sinken.
Ich finde, es verdient, mit einer soliden Nachprüfung berechnet zu werden.
Herr Lewentz, ich denke, es war falsch, durch die Nennung von utopischen Zahlen von 50 Milliarden Euro diesen Vorschlag schon vor der Prüfung abzulehnen. Dies ist wenig seriös und auch unglaubwürdig.
Meine Damen und Herren, wir brauchen schon kurzfristig Verbesserungen. Die Menschen wollen jetzt Lösungen. So, wie sich die Technologie verändert und sich Verkehre, Rahmenbedingungen und Grundlagen verändern, so ist aus unserer Sicht auch der Forderungskatalog für den Schutz vor Bahnlärm fortzuschreiben. Die CDU hat bereits im Mai diesen Antrag zum Bahnlärm eingebracht, damit den Weiterentwicklungen Rechnung getragen wird, wir das Thema immer wieder diskutieren und ein gemeinsames Zeichen in Richtung Deutsche Bahn, Europa und Berlin schicken.
Da ist es unredlich und unanständig wie Sie, Herr Hering, dieses gegenüber Journalisten so darstellen, wie Sie es getan haben.
Sie wollen vernebeln und von dem richtigen Antrag der CDU ablenken, und dies zulasten der betroffenen Menschen im Mittelrheintal.
Die CDU will mehr Messstellen an der Bahnstrecke, und die Koalition will das nicht.
In Ihrem vorliegenden Antrag wird diese Ablehnung kaschiert. Auch deshalb haben Sie in den vergangenen Wochen und Monaten getrickst, verzögert und geschoben. Denn wenn Sie die Messstellen wirklich wollten, dann würden Sie handeln, aber Sie handeln nicht. Sie würden es, wenn Sie es wirklich wollten, einfach machen. Stattdessen schieben Sie das Thema wieder einmal vom eigenen Schreibtisch auf den der Deutschen Bahn,
wissend um die geringen Erfolgsaussichten, weil dort beim Bahnlärm das Mittelrheintal in Konkurrenz zu vielen anderen Strecken bundesweit steht und die Daten selbst den Druck auf die Bahn erhöhen.
Deshalb wollen wir auf der Grundlage des Gutachtens von Professor Kramer umfassende Datenerhebungen und Lärmmessungen. Und wenn das Land Geld für eine Studie ausgibt, die die CDU schon vor Jahren gefordert hat, dann kann es doch nur folgerichtig sein, die Ergebnisse im Sinne der Menschen umzusetzen, und zwar durch das Land und sofort umzusetzen.
Wenn Sie dazu dann in der Folge noch das Geld von Bahn und Bund bekommen, ist dies natürlich umso besser und findet auch unsere Zustimmung.
Aber die Menschen im Mittelrheintal wollen keine jahrelangen Auseinandersetzungen zwischen Land, Deutscher Bahn und Bund, wer wie viele Messstellen wo bezahlt. Die Menschen wollen weniger Lärm, und sei dies durch ein Tempolimit. Dazu brauchen wir Rechtssicherheit im Sinne der Studie, die nur durch das Land hergestellt werden kann. Wir müssen jetzt handeln, wir müssen glaubhaft handeln und deutlich machen, dass wir bereit sind, Konsequenzen zu ziehen, wenn der Lärm nicht reduziert wird. Wir müssen einfach die Instrumente auf den Tisch legen, die wir anwenden wollen, wenn die Vorgaben nicht erfüllt werden.
Am Mittelrhein muss es endlich leiser werden. Das ist eine Hauptaufgabe für die Politik. Die Deutsche Bahn, das Land, der Bund und Europa sind gleichermaßen gefordert. Es reicht nicht, immer nur mit dem Finger nach Berlin zu zeigen, bei Demos wohlfeile Reden zu halten, aber der eigenen Verantwortung im Land nicht gerecht zu werden.
Tragen Sie den Antrag mit. Die Menschen erwarten ein gemeinsames entschlossenes Handeln. Das hat sich
gerade wieder bei den Bahn-Demos vor wenigen Monaten in Rüdesheim und kürzlich in Bonn gezeigt.
Frau Ministerin, wie beurteilen Sie die kontinuierlichen Aktivitäten des Kraftwerkeigners, der mit regelmäßigen Informationsveranstaltungen für Politik und auch für die Bürger seinen Beitrag dazu leistet, Offenheit und auch Transparenz in das Rückbauverfahren zu bringen?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Kraftwerk in Mühlheim-Kärlich ist das erste Kraftwerk, das nun zurückgebaut wird. Grundlage für diesen Rückbau ist das bundesdeutsche Atomgesetz mit der Atomverfahrensordnung, ein Bundesgesetz, das jetzt hier erstmalig so zur Anwendung kommt.
Für die Behörden und auch für den Kraftwerkseigner ist es eine ganz neue Erfahrung, die sie machen. Ich denke, beide machen ihre Arbeit, und dies mit besonderer Sorgfalt. Sie müssen ihre Arbeit auch mit besonderer Sorgfalt machen.
Hierzu gehört auch die Durchführung von Anhörungen. Wenn es auch so nicht ausdrücklich im Gesetz gefordert ist, wissen wir doch seit Stuttgart 21, dass diese Art von Bürgerbeteiligung in einem solchen Verfahren einfach selbstverständlich dazugehört und dazugehören muss. Hier wissen wir uns mit den Bürgerinitiativen, die bei der Anhörung dabei waren, einig.
Die Landesregierung macht also das, was selbstverständlich ist. Die Fraktion der GRÜNEN feiert dies als etwas Besonderes und feiert die Ministerin, weil sie das tut, was man zu Recht von ihr erwartet.
(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –
Wiechmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Einmalig!
Das hat es noch nicht gegeben in Deutschland,
noch nie, Herr Dötsch! –
Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Wie kleingeistig!
Die Menschen in Mühlheim-Kärlich, die Menschen in der Region, erwarten, dass sie hier informiert werden.
Die Menschen erwarten einen sicheren und zügigen Abbau des Kraftwerks und einen Rückbau, den man mit
Ernsthaftigkeit, der notwendigen Gelassenheit und mit Zielstrebigkeit durchführt, einen zügigen Abbau, der im Interesse aller Beteiligten ist, im Interesse der Kommunen, des Landes, des Eigners, aber vor allem der Menschen vor Ort.
Bei aller zum Teil auch richtigen Kritik an der RWE als dem Eigner – wenn auch die RWE nicht alle Fragen in der Anhörung beantworten konnte – trägt die RWE doch erheblich zur Information und auch zur Transparenz bei. Frau Ministerin, dies haben Sie soeben dankenswerterweise bestätigt; leider hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dies in ihren Ausführungen nicht entsprechend gewürdigt, ob es nun bei regelmäßigen Meetings der politischen Vertreter oder bei privaten Gruppen ist.
Meine Damen und Herren, die Menschen erwarten, dass Mülheim-Kärlich kein Zwischenlager wird und kein Einschluss erlaubt wird. Ich glaube, dies ist unstrittig in diesem Hause, und ich denke, wir sollten gemeinsam daran arbeiten, dass dies nicht möglich ist.
Diese Forderungen wurden auch schon sehr früh von der kommunalen Seite formuliert. Bereits mit Beginn des Rückbaus haben sich die örtlichen Kommunalpolitiker von CDU, SPD, FDP und auch FWG über die Parteigrenzen hinweg dafür ausgesprochen, dass kein Zwischenlager eingerichtet werden soll, und dabei soll es nach unserer Auffassung auch bleiben.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Dr. Braun, ist die eine Äußerung Anlass für eine Widerrede, so erzeugt diese dann doch wieder eine Gegenrede dazu. Ich wollte mich eigentlich nicht mehr melden. Es ist aber schon bemerkenswert, dass Sie dieses Thema der Bürgerbeteiligung hier so emotional vorantreiben und versuchen, es zu einer grundsätzlichen Diskussion über Kernkraft hochzuziehen. Man hat den Eindruck, nachdem unter Angela Merkel und der CDU der Atomausstieg durchgesetzt worden ist, dass den GRÜNEN ein wenig das Thema abhandenkommt
und Sie krampfhaft versuchen, im Randbereich Themen aufzubauen und groß herauszubringen, um ein Thema zu haben und Kernkraftwerke wieder vom Grundsatz her
zu diskutieren. Dieser Eindruck ist hier maßgebend und offensichtlich auch der Grund für Ihre Intention heute.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ressourceneffizienz und Ressourcenverbrauch sind wichtig für die Gesamtwirtschaft, sind wichtig für die Volkswirtschaft, so wie sie aufgestellt ist. Ohne Rohstoffe ist eine Volkswirtschaft so nicht überlebensfähig.
Wir wissen, es ist ein globales Thema, über das wir uns heute unterhalten. Insofern sind die Gestaltungsmöglichkeiten eines Bundeslandes äußerst begrenzt in diesem Zusammenhang, und die effiziente Ressourcennutzung ist auch nicht durch staatliche Regulierung zu beeinflussen, erst recht nicht global, sondern sie erfolgt – dies hat die Vergangenheit oftmals in der Praxis bewiesen – über die Marktpreise.
Knappe Ressourcen werden über den Preis abgebildet. Knappe Güter sind teuer, und der Preis zwingt dann dazu, Ressourcen so sparsam wie möglich einzusetzen.
Primärenergien werden immer effizienter eingesetzt. Dies ist festzustellen, und dies gilt für Industrieproduktionen und für Haushalte. Die mittlerweile technische Qualität von Gebrauchsgütern ist verbessert. Motorfahrzeuge sind heute wesentlich sparsamer als noch vor zehn oder 20 Jahren. Es gibt eine Menge von Beispielen, die man nennen kann.
Ein funktionierender Markt erreicht hier mehr als vieles andere. Ich kann das unterschreiben, was im Antrag mit formuliert ist, dass die heimische Wirtschaft das Ziel eines sparsamen Ressourcenverbrauchs erkannt hat und viel tut. Auch die Privathaushalte in Rheinland-Pfalz tun viel. Sie erbringen einen hohen Anteil für eine bessere Recyclingquote durch ihre verantwortungsvolle Mülltrennung.
Es stellt sich allerdings die Frage: Was kann ein Land, was kann eine Landesregierung, was kann ein Parlament tun, was kann getan werden, um Rohstoffsicherung zu gewährleisten? – Es sind die Rahmenbedingungen, die von der Politik geändert und bestimmt werden können. Hier geht es unter anderem um die nachwachsenden Rohstoffe als ein Beispiel, das auch im Antrag vorgeschlagen ist.
Anstatt nachwachsende Rohstoffe zu sichern und kluge umweltgerechte Bewirtschaftung von Holz, von Rohstoffen, zu sichern, wird dies bei uns in Rheinland-Pfalz dadurch getan, dass man zu einem Zeitpunkt einen Nationalpark gründet und damit dieses Holz dem Markt entzieht, in dem gerade für die Energiewende entsprechende nachwachsende Rohstoffe erforderlich sind.
Ich darf ein weiteres Thema nennen, die Reduzierung von fossilen Brennstoffen – auch darauf wird im Antrag hingewiesen – und wie viel Treibstoff bei einer klugen
Infrastrukturpolitik im Land eingespart werden könnte und wie viele Fahrwege abgekürzt werden könnten, wenn zum Beispiel nur der Lückenschluss der A 1 oder eine längst überfällige Mittelrheinbrücke realisiert werden könnten.
Meine Damen und Herren, Rheinland-Pfalz ist weiterhin reich an eigenen Rohstoffen, neben den großen Vorkommen an Sand und Kies bei uns im Norden auch durch vulkanische Gesteine und Schieferhartsteine sowie auch das europaweit bedeutendste Vorkommen von Tonen für die keramische Industrie. Die Betriebe, die Rohstoffe gewinnen, brauchen hier Rechtssicherheit für den Rohstoffabbau für die Fördersicherheit, und das über Generationen hinweg, nicht nur wenige Jahre. Sie brauchen diese Sicherheit für Generationen. Deswegen muss darauf bei der Fortschreibung des Rohstoffberichts von Rheinland-Pfalz und bei der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms eingegangen werden. Er muss hierbei auch marktwirtschaftlichen Kriterien genügen.
Der Antrag, der von der Koalition vorgelegt worden ist, berücksichtigt aus unserer Sicht nicht ausreichend die gesamte Breite der rheinland-pfälzischen wirtschaftlichen Möglichkeiten, Ressourcen zu schonen, sondern er geht zu einseitig auf die Förderung von Umweltstrategien ein. Die Wirtschaft in Rheinland-Pfalz ist mehr als nur Windkraft- und Solaranlagen. Deswegen lehnen wir den Antrag ab.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag zur Breitbandversorgung hat sicherlich eine gute Diskussion in das Plenum gebracht, die Diskussion über die Breitbandversorgung, eine wichtige Diskussion, die wir in diesem Hause immer wieder führen müssen. Allerdings konzentriert sich dieser Antrag insbesondere – das ist in der Rede meiner Vorrednerin deutlich geworden – auf den Universaldienst. Dazu hat diese Anhörung stattgefunden, von der meine Vorrednerin sprach.
Es hat sich klar herausgestellt, dass die Experten vor weitreichenden Folgen dieses Universaldienstes warnen. Danach führt der Universaldienst nicht zur Wahl der optimalen Infrastruktur, sondern zur Realisierung eines Mindeststandards und zum Einsatz von veralteter Technologie, der zu befürchten ist.
Es gibt zusätzliche Bürokratiekosten und Effizienzverluste, und sie werden Geld und Zeit kosten. Experten sehen die große Gefahr, dass nur 3 oder 4 Mbit/s aufgebaut werden, wenn man den Unternehmen, die am Markt Breitbandinfrastrukturen aufbauen, vorgibt, dass sie 3 oder 4 Mbit/s aufbauen müssen. Wir haben genau zugehört und die Argumente abgewogen.
Für uns war die Anhörung kein Selbstzweck; denn von den fünf Experten haben vier vor dem Universaldienst gewarnt. Das sollte zu denken geben; denn wir hatten selbst einen Alternativantrag mit der Absicht eingebracht, einen Universaldienst einzuführen. Wir haben uns von den Argumenten, die wir sehr intensiv in der Fraktion diskutiert haben, überzeugen lassen. Die Experten haben sich ernsthaft mit der Frage auseinandergesetzt, hatten sich detailliert vorbereitet, und deswegen sind ihre Argumente ernst zu nehmen. Sie haben es auch in der Sache verdient, ernst genommen zu werden.
Meine Damen und Herren, die Argumente haben uns überzeugt. Der Universaldienst ist in seiner praktischen Umsetzung nicht das, was wir uns unter flächendeckender Breitbandversorgung vorstellen; denn wir wollen Innovation, Dynamik, Engagement, private Anbieter für Spezialtechnologie. Wir sehen den Ausbau der Breitbandnetze als Teil der Daseinsvorsorge. Hier muss natürlich nachgesteuert werden. Das ist gar keine Frage.
Aber sie ist ein Teil der Daseinsvorsorge wie beispielsweise die Strom- und Wasserversorgung. Universaldienst aber steht für Innovationsbremse, für Planwirtschaft und Mittelmaß.
Meine Damen und Herren, die Bundesnetzagentur soll nun nach den Vorstellungen im Antrag mit viel Aufwand das richten, was über das Verfahren selbst an zusätzlicher Bürokratie kommt. Es ist aber ein bürokratisches Nachlaufen hinter der technischen Entwicklung.
Selbst wenn Sie bei diesem planwirtschaftlichen Ansatz bleiben, fehlen doch in Ihrem Antrag wesentliche Eckpunkte für einen solchen Universaldienst.
Es fehlt eine Aussage, wie die praktische Umsetzung aussehen soll. Bis zu welcher Bandbreite wollen Sie das Internet garantieren: bis 6 Mbit/s, bis 16 Mbit/s oder bis 50 Mbit/s?
Welche finanziellen Beträge soll das Land zur Verfügung stellen? Wie kompensieren Sie ausfallende Gelder von privaten Unternehmen, die sich vom Markt zurückziehen, wenn sie gezwungen werden, entsprechende Gelder in einen Topf zu zahlen?
Zu den technischen Fragen der Umsetzung: Wollen Sie jetzt die Glasfaserleitung bis in die Haushalte oder bis zu den Kabelverzweigern durchführen? Wie intensiv wollen Sie das betreiben?
Dennoch bleiben Sie bei Ihrem Universaldienst, aber tun wir doch bitte nicht so, als ob damit die Probleme auf dem flachen Land, die Probleme der weißen Flecken wirklich zu bewältigen wären.
Universaldienst und Geldforderungen nach Berlin ersetzen aus unserer Sicht kein eigenes Breitbandkonzept der Landesregierung.
Ein solches hätten wir heute erwartet.
Wir reduzieren die Verpflichtung und Aktivitäten zur Versorgung mit schnellem Internet nicht auf die Einführung des Universaldienstes. Mit der Einführung der neuen NGA-Rahmenregelung auf EU-Ebene ergeben sich neue Herausforderungen, neue Chancen und neue Aufgaben. Die CDU hat bereits im Ausschuss angekündigt, einen eigenen Antrag zur Breitbandversorgung zu erarbeiten – dies möchte ich noch einmal ausdrücklich bestätigen –, sodass wir ihn im nächsten Plenum diskutieren können.
Meine Damen und Herren, die CDU setzt dazu auf eine marktwirtschaftliche Basis mit flankierenden Instrumenten und Vorgaben, um so schnell und effizient auf hohem technischem Niveau schnelles Internet in die Fläche zu bringen. Wir lehnen den Universaldienst in der hier vorgeschlagenen Form und auch Ihren Antrag ab.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sonntägliches Stöbern auf Floh- und Trödelmärkten, sich treffen, soziale Kontakte pflegen – Floh- und Trödelmärkte haben eine sehr lange Tradition, dienten und dienen dem Warenaustausch und der Begegnung.
Doch wie oft soll dies in Rheinland-Pfalz möglich sein? Unter welchen Bedingungen und wann? Fans der Freiluftbasare warten mittlerweile mehr als drei Jahre vergebens darauf, dass die Landesregierung endlich eine klare Regelung vorlegt. Diesem Anspruch wird die Landesregierung mit dem jetzt vorgelegten Entwurf aus unserer Sicht nicht gerecht.
Herr Pörksen, teils heftige Kritik kam ausnahmslos von allen Experten bei der Anhörung im Wirtschaftsausschuss. Es kam von den Kirchen, den Gewerkschaften, der IHK, den kommunalen Vertretern und den Flohmarktbetreibern. Der Entwurf für ein Landesgesetz über Messen, Ausstellungen und Märkte geht weit über eine zielgerichtete Regelung für Flohmärkte hinaus.
Die SPD und die GRÜNEN haben heute unmittelbar vor dieser Debatte einen Antrag eingebracht, der zunächst einmal verschiedene Dinge rechtfertigt, die in dem Gesetz geregelt werden sollen. Mit der Rechtfertigung wird versucht, eine Erklärung für die Verfassungsmäßigkeit und die Notwendigkeit des Gesetzes herbeizuführen.
Wohlfeile Worte zum Sonntagsschutz sind da drin. Das Gegenteil wird gemacht. Es ist kein einziger Punkt in diesem Antrag, der sich mit den Dingen beschäftigt, die die Akteure und Fachleute bei der Anhörung im Wirtschaftsausschuss vorgebracht haben. Das enttäuscht.
Wenn Sie hier den Gesetzentwurf rechtfertigen, dann sollten Sie sich die Pressemittelung des DGB vom heutigen Tage anschauen, der aus verfassungsrechtlichen Bedenken diesen Gesetzentwurf ablehnt. Dies sagt Dieter Muscheid.
Meine Damen und Herren, Sachverständige und Interessenvertreter bewerten die Pläne der Landesregierung zum großen Teil als überflüssig. Die bürokratische Prozedur der Genehmigung von Flohmärkten vergrößert den Verwaltungsaufwand und erschwert eine verlässliche Planung.
Der Gesetzentwurf öffnet die Tür für mehr Neuwaren an mehr Sonntagen durch mehr privilegierte Spezialmärkte. Auch Waren für reine Liebhaberinteressen sind Neuwaren.
Meine Damen und Herren, diese werden in ungedeckelter Form bei privilegierten Spezialmärkten zugelassen. Das ist insofern eine weitere Durchlöcherung des Sonntagsschutzes.
Wir brauchen kein neues Marktgesetz, sondern plädieren dafür, eine Regelung für Flohmärkte in das Ladenöffnungsgesetz einzufügen. Das ist eine Regelung, die dem Entschließungsantrag der CDU entspricht.
Der Entschließungsantrag der CDU ist ein Antrag für mehr Sonntagsschutz für den Einzelhandel und für Flohmärkte. Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, ihren Gesetzentwurf zurückzuziehen. Wir, die CDU, setzen uns dafür ein, einerseits zusätzliche Öffnungsregelungen für Flohmärkte zu ermöglichen, aber andererseits den Sonntagsschutz nicht überbordend auszuhöhlen. Der CDU-Antrag findet hier eine richtige Balance.
Mir kann keiner erzählen, dass die Möglichkeit bei durchschnittlich 14 Ortsgemeinden in Rheinland-Pfalz innerhalb einer Verbandsgemeinde, die jeweils 8 Marktsonntage pro Jahr nachweisen können, also 112 Marktsonntage – dabei sind die verkaufsoffenen Sonntage in Abzug zu bringen –, dem entspricht, was das Bundesverfassungsgericht zu der Frage des Sonntagsschutzes entschieden hat.
12 Märkte pro Verbandsgemeinde gegenüber 112, die dem Regierungsentwurf entsprechen,
also ein erheblicher Unterschied. Das schlagen wir vor.
Das liegt sicher näher an dem Gerichtsurteil als der Entwurf der Landesregierung.
1. Wir brauchen eine Öffnungsregelung für Floh- und Trödelmärkte. Weitere sogenannte qualifizierte Spezialmärkte werden nicht mit einbezogen. Der Sonntagsschutz wird nicht weiter ausgehöhlt. Die notwendige gesetzliche Regelung erfolgt durch eine Ergänzung im Ladenöffnungsgesetz Rheinland-Pfalz.
2. Der Anteil des Angebotes von Neuwaren bei Flohmärkten bleibt auf 10 % beschränkt.
3. Die Durchführung von Floh- und Trödelmärkten kann für eine Zahl von Sonntagen genehmigt werden, die sich anhand der Einwohner berechnet und bei Verbandsgemeinden sowie bei verbandsfreien Gemeinden und kreisfreien Städten auf 12 Flohmarktsonntage pro Jahr beschränkt wird. Bei kleineren Städten und Verbandsgemeinden gibt es dementsprechend weniger.
4. Es bleibt bei dem bisherigen Genehmigungsverfahren durch die Kommunalverwaltung.
Die CDU hat in der Sache viele Gespräche mit Betroffenen geführt. Wir haben bei der Anhörung sehr aufmerksam zugehört. Wir haben einen Antrag, eine echte Alternative zum Regierungsentwurf, erarbeitet. Das ist ein Antrag, für den wir viel Zustimmung erfahren haben.
Der Regierungsentwurf war nicht nur bei der Anhörung heftiger Kritik ausgesetzt.
Herr Pörksen, schade, dass Sie bei der Anhörung nicht dabei waren.
Ihre Einwürfe sind entsprechend wenig qualifiziert.
Meine Damen und Herren, der Antrag der CDU ist die weitaus bessere Alternative. Er erfährt eine große Akzeptanz bei den Menschen.
Meine Damen und Herren von der Koalition, geben Sie sich einen Ruck der Vernunft. Ziehen Sie den Regierungsentwurf zurück. Entscheiden Sie sich für den Antrag der CDU.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Steinbach, da muss ein Missverständnis vorliegen. Wenn ich mich recht erinnere, hatten wir in der vergangenen Woche einen Termin vereinbart, an dem wir uns treffen wollten, der, weil wir in der Fraktion noch Beratungsbedarf hatten, an dem Nachmittag zeitlich etwas nach hinten gerutscht ist. Soweit ich weiß, war derjenige, der für dieses Gespräch nicht zur Verfügung stand, Herr Steinbach von den GRÜNEN. Herr Sippel hat mir das mitgeteilt.
Deswegen haben Herr Sippel und ich vereinbart, dass wir das Ganze per Telefon besprechen, und Herr Sippel hat gesagt, dass es in der Sache keine eigenen Vorschläge von SPD und GRÜNEN gibt. Sie haben also die
zwei Monate seit der Anhörung nicht für eine konstruktive Bearbeitung des Gesetzentwurfs genutzt.
Daraufhin sind wir übereingekommen, dass, wenn seitens der Koalition keine größeren Änderungen vorgesehen sind, wir aber ein anderes Konzept haben, hier kein weiterer Gesprächsbedarf gegeben ist.
Sie sollten die Dinge hier also nicht verdrehen, sondern zugeben, dass Sie für ein Gespräch nicht zur Verfügung gestanden haben.
Der Gesetzentwurf liegt seit einem halben Jahr vor. Die Anhörung ist zwei Monate her. Wir haben die Anhörung ernst genommen. Deswegen haben wir die Punkte aus der Anhörung umgesetzt.
Sie haben nichts umgesetzt. Sie haben sich hingesetzt und sich bei der Anhörung unterhalten lassen, und Sie haben den Gesetzentwurf der Landesregierung genommen und wollen ihn hier absegnen lassen.
Das ist Ihre aktive Teilhabe an diesem Gesetz und Ihre Ernsthaftigkeit, wie man mit Anzuhörenden umgeht.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags vom 12. Dezember 2013 ist der ursprünglich als Entschließungsantrag zum Landeshaushaltsgesetz eingebrachte Antrag an den Ausschuss für Medien- und Netzpolitik – federführend – und an den Bildungsausschuss überwiesen worden.
Der Ausschuss für Medien- und Netzpolitik hat den Antrag in seiner 20. Sitzung am 6. Februar 2014 beraten.
Der Bildungsausschuss hat den Antrag in seiner 23. Sitzung am 6. Februar 2014 beraten.
Die Beschlussempfehlung lautet: Der Antrag wird angenommen.
Herr Präsident, meine sehr geehrte Damen und Herren, mediale Technologien durchdringen heute auf vielfache