Christine Schneider
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Last Statements
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Her
ren! Frau Ministerin Höfken, das war einer Ministerin nicht würdig, was Sie hier abgeliefert haben.
Frau Ministerin, ich würde mich jetzt gerne mit den einzelnen Zahlen und allem anderen auseinandersetzen. Aber ich nenne nur zwei Punkte. Sie werfen der CDU-Fraktion vor, wir würden quasi den Einzelplan 14 leersparen, weil wir eine globale Minderausgabe von 70 Millionen Euro veranschlagt haben.
Frau Ministerin, Sie haben im Ausschuss bestätigt, dass wir allein in drei Haushaltskapiteln 160 Millionen Euro Reste haben, die nicht verausgabt sind. Sie haben den Umwelthaushalt aufgebläht. Wir haben mit unseren Haushaltsanträgen damit Schluss gemacht.
Frau Ministerin und liebe SPD und GRÜNE, Haushaltspolitik sagt etwas darüber aus, wie man sich die künftige Politik in Rheinland-Pfalz vorstellt. Ich habe gehört, was Herr Kollege Wehner hier alles gesagt hat und was er immer bei den Reden bei Bauernverbänden verkündet.
Wenn das im Haushalt stehen würde, was er an Zielen vorgegeben hat, dann würden wir sogar dem Haushalt zustimmen.
Der Unterschied ist, dass zwischen den Worten und Taten insbesondere bei der SPD eine große Divergenz ist.
Sie behaupten bei Bauernverbänden und bei der Kammer immer, etwas für die flächendeckende Landwirtschaft in Rheinland-Pfalz zu tun, aber in Wirklichkeit ducken Sie sich hier weg und machen die ideologische Politik von den GRÜNEN mit, indem Sie mitstimmen und entsprechend diesen Haushalt mittragen.
Frau Ministerin, ich bin mir nicht sicher, ob Sie das ernst gemeint haben, was Sie hier über die Agrarverwaltungsreform gesagt haben. Wir hatten dieses Thema in drei verschiedenen Ausschüssen. Es ist ein Affront, was dieses Ministerium bisher vorgelegt hat.
Bis heute gibt es keine einzige Zahl über das, was an den einzelnen Dienstleistungszentren Ländlicher Raum künftig
geleistet werden soll. Bis heute haben Sie dem Ausschuss keine standortscharfen Zahlen geliefert,
wie viele Menschen an welchem Standort welche Aufgaben machen sollen.
Sie haben in der Vergangenheit nur zusätzliche Aufgaben an die Dienstleistungszentren Ländlicher Raum gegeben und das Personal weiter gekürzt. Das lassen wir Ihnen nicht durchgehen.
Deshalb haben wir einen Antrag gestellt, mit dem wir Taten zu den Worten haben wollen. Wir wollen wissen, wie Ihr Personalbewirtschaftungskonzept im Einzelnen aussieht, was an welchem Standort gemacht wird und mit welcher Personaldichte. Dann werden wir sehr schön sehen, was die Dienstleistungszentren Ländlicher Raum vor Ort sagen. Wir lassen Sie nicht über die Landtagswahl hinweg, ohne dass Sie das vor Ort entsprechend gesagt haben.
Mit der Personalentwicklung der letzten Jahre haben Sie zu verantworten, dass der bisherige Dreiklang – über den wir uns in diesem Haus immer einig waren – zwischen Lehre, Forschung und Beratung nicht nur gefährdet ist, sondern de facto nicht mehr stattfinden kann.
Frau Ministerin, Sie wissen ganz genau, dass bei unseren Dienstleistungszentren Ländlicher Raum keine Beratung mehr stattfinden kann, weil sie aufgrund Ihrer Vorgaben nur noch mit Kontrollen und zusätzlichen ideologischen Aufgaben beschäftigt sind.
Frau Ministerin, Sie stellen sich hierhin – Herr Wehner, Sie auch – und sprechen über die schwierige Situation in der Landwirtschaft. Sie beklagen in Ihren Sonntagsreden zum Beispiel den Milchpreis. Sie wollen die Bauern wieder in eine Quote drängen, obwohl Sie genau wissen, dass zur Zeit der Quote der Milchpreis oft noch unter dem jetzigen Preis gewesen ist.
In Wirklichkeit war es diese Landesregierung, war es RotGrün, die bei den letzten Haushaltsberatungen die Zulage für die benachteiligten Gebiete abgeschafft hätte. Dieses Geld könnten die Bauern in den benachteiligten Gebieten jetzt gut gebrauchen.
Das ist allein Ihre Verantwortung. Dafür tragen allein Sie die Schuld. Da nützt es auch nichts, wenn man sich in Reden hinstellt und Dinge fordert, die Sie gar nicht umsetzen können. Sie hätten die Möglichkeit, diese Zulage wieder einzusetzen. Es gibt die entsprechenden Mittel auch von der europäischen Ebene.
Herr Wehner, ich glaube, Sie waren es, nein, die Frau Ministerin. Beim Thema Junglandwirteförderung – unsere Fraktionsvorsitzende spricht zu Recht immer wieder die Junglandwirteförderung an – wissen Sie doch ganz genau, dass Sie entsprechend fördern können.
Sie bekommen doch von der europäischen Ebene durch das Programm EULLE die Mittel zur Verfügung gestellt. Also machen Sie nicht so, als ob das Geld nicht da wäre. Aber Sie geben das Geld natürlich für Ihre ideologischen grünen Projekte aus. Deshalb fehlt es bei uns im landwirtschaftlichen Bereich und für die Junglandwirteförderung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Weinbau. Rheinland-Pfalz ist das größte weinbautreibende Bundesland in der Bundesrepublik Deutschland. Auch hier schöne Versprechungen. Es gibt sogar einen gemeinsamen Antrag im rheinland-pfälzischen Landtag zum Thema Bezeichnungsrecht. Wir haben im rheinland-pfälzischen Landtag zwei Studien in Auftrag gegeben, eine Studie, die das Verbraucherverhalten untersuchen soll, und eine Studie, die untersucht, wie unsere Betriebe in welchen Margen und mit welcher Marke ihren Wein vermarkten. Wir haben jetzt erfahren, dass die Studien längst abgeschlossen sind und die Ergebnisse vorliegen, nur dem Fachausschuss wurden sie nicht vorgestellt.
Frau Ministerin, wer so mit dem Parlament und dem Fachausschuss umgeht, der hat es nicht verdient, hier am Rednerpult ernst genommen zu werden.
Die Studien sind nicht zu dem Ergebnis gekommen, das Sie sich gewünscht haben. Deshalb lässt man das ganz einfach schön in der Schublade verschwinden.
Wir hören viel, was diese Landesregierung alles für die Steillagenförderung in unserem Land tut. Wir hören viel, dass die Kulturlandschaft der Steillagen erhalten werden muss. Die Ministerin hat vor Langem einmal angekündigt, auf der europäischen Ebene ein Kulturlandschaftsprogramm zu Wege zu bringen, um die Steillagen fördern zu können. Passiert ist nichts. Im Gegenteil.
Frau Ministerin, Sie haben es zu verantworten, dass in diesem Jahr 1 Million Mittel aus dem nationalen Finanzrahmen Weinmarktordnung nach Baden-Württemberg gegangen sind. Das sind rheinland-pfälzische Gelder. 2 Millionen sind an die EU zurückgegangen, weil Sie nicht in der Lage waren, ein Programm auf den Weg zu bringen, um das Geld, das den Winzerinnen und Winzern in RheinlandPfalz zusteht, zu verausgaben.
Frau Ministerin, das ist Totalausfall in der Weinbaupolitik.
Bitte, Frau Ministerin, ich habe es akustisch nicht gehört.
Ja, ich bin froh, dass Sie dann das erwidert.
Ich bin sehr froh, wenn Sie erklären, warum Sie die Mittel nicht ausgeschöpft haben, vielleicht, weil Sie sie in Ihren ideologischen „Progrämmchen“ nicht untergebracht haben.
Ja, leider ist meine Redezeit jetzt zu Ende.
Ich hätte noch sehr gerne etwas gesagt. Letzter Satz.
Frau Ministerin, ich hätte noch sehr gerne etwas über die Ziele der rheinland-pfälzischen Landwirtschaft und Weinbaupolitik ausgeführt und gesagt. Wir werden das entsprechend an anderer Stelle tun, und der Wähler hat am 18. März die Entscheidung, eine ordentliche Weinbaupolitik
am 13. März – und Landwirtschaftspolitik in RheinlandPfalz zu wählen.
Vielen Dank.
Die Ministerin ist selbst daran schuld.
Vielen Dank, Frau Präsidentin.
Frau Ministerin, vielleicht haben Sie mich nicht richtig verstanden oder bewusst falsch verstanden. Ich habe von den Geldern des nationalen Finanzrahmens bei der EUWeinmarktreform gesprochen. Sie wissen, was RheinlandPfalz jährlich zur Verfügung steht. Davon gingen dieses Jahr 1 Million Euro nach Baden-Württemberg, Gelder, die
Rheinland-Pfalz zustehen, weil Sie sie nicht abgerufen und verarbeitet haben. Ca. 2 Millionen Euro gingen an die EU zurück, und die Europäische Kommission überlegt jetzt gerade, im nächsten Jahr den Finanzrahmen für Rheinland-Pfalz zu kürzen, weil Sie nicht in der Lage sind, die Gelder für die Weinbaupolitik in Rheinland-Pfalz auszugeben.
Frau Ministerin Höfken, in der Ausschusssitzung am 16. Juni 2015 bei der Bewertung der Landesgartenschau und zukünftigen Landesgartenschauen aufgrund der Ankündigung der Landesregierung haben Sie auf die Frage, ob weitere Maßnahmen zur Entflechtung und eine Risikoschwachstellenanalyse, wie vom Landesrechnungshof gefordert, durchgeführt werden wird, geantwortet, dass bei einer zukünftigen Landesgartenschau erst die vergangene bewertet werden muss und entsprechende Gespräche mit dem Landesrechnungshof zu dieser Entflechtung und Risikoschwachstellenanalyse geführt werden müssen. Wann fand das Gespräch mit dem Landesrechnungshof statt, und zu welchem Ergebnis sind Sie gekommen.
Vielen Dank, Herr Präsident. Frau Ministerin, ich möchte auf den Bereich des Obst- bzw. Weinbaus und auf das Thema Pestizide, das Sie auch angesprochen haben, eingehen. Wir alle wissen, dass im Obst- und im Weinbau im Ökoanbau mit Kupfer gearbeitet wird, also einem Schwermetall. Wie beurteilen Sie die Biodiversität in diesem Bereich?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Johnen, Herr Kollege Schwarz, das war ein Klassiker. Man würde es einfach Rohrkrepierer nennen, was Sie in dieser Aktuellen Stunde abgeliefert haben.
Wir haben uns von der CDU-Fraktion schon die Frage gestellt, was heute in der Aktuellen Stunde kommt und warum sie beantragt wurde. Ich habe dann vermutet, morgen kommt ein Antrag, der morgen Nachmittag besprochen wird, wobei die Änderung des Weingesetzes schon in trockenen Tüchern ist. Jetzt versucht man, vielleicht heute Mittag in der Aktuellen Stunde, die Presse für das Thema Anbaurechte zu interessieren.
Nach dem jedoch, was Sie und die Ministerin gesagt haben, müssen wir der Legendenbildung etwas entgegenwirken, weil der Eindruck entsteht, es war die CDU, die auf die Schiene gebracht werden muss. Aber dem ist nicht so.
Ich zitiere jetzt aus der Plenarsitzung vom 26. Februar, als ich eine Mündliche Anfrage an Sie gestellt habe, Frau
Ministerin. Dabei ging es um das Thema Anbaurechte. Da haben Sie gesagt: „Die Beschlüsse des Landtags sind in einer Zeit gefasst worden, in der die Voraussetzungen noch etwas anders gewesen sind.“ Dabei ging es um die 0,1 % und 0,3 %. Dann haben Sie weiter gesagt: „Wir haben die Kompromisse der AMK, die Ausweitung der Neuanpflanzung auf 0,5 % zu begrenzen, daher unterstützt.“
Entschuldigung, Sie waren die Brandleger und wollen dann die CDU dafür verantwortlich machen, weil es im Bundesrat keine Mehrheit für die 0,1 % gegeben hat.
Dann waren Sie noch so geschickt in der Verhandlung des Bundesrats, dass man nur noch die Hände über dem Kopf zusammenschlagen kann. Die östlichen Bundesländer haben einen Antrag von 1 % gestellt. Sie wissen, wie die Abstimmung ausgegangen ist. Es gab sieben Ja- und acht Neinstimmen.
Spätestens da hätte man ein Fingerspitzengefühl dafür entwickeln und sagen müssen, so, jetzt tragen wir den Beschluss der Weinwirtschaft mit, die 0,3 %.
Nein, was macht Rheinland-Pfalz? – Das Land geht in den Bundesrat mit der Forderung von 0,1 % und scheitert mit einer einzigen Ja-Stimme.
Dann waren die Fronten so verhärtet, dass wir es waren, dass es Julia Klöckner war, die mit dem Fraktionsvorsitzenden Kauder gesprochen hat.
Genau die Reaktion ist es. Es tut euch weh, dass es uns gelungen ist, den Kompromiss zu drehen.
Ihr wolltet heute bzw. morgen das große Feuerwerk anzünden, und es hat nicht funktioniert. Wir haben unsere Arbeit in Berlin gemacht, und ihr habt versagt dank der Verhandlung dieser Landesregierung.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrte Damen und Herren! Herr Innenminister, in der Schule würde man sagen: Setzen, 6! Thema verfehlt!
Sie haben als Innenminister einen Verfassungsbruch in Rheinland-Pfalz zu verantworten. Ihr Haus hat ein schlampiges Gesetz auf den Weg gebracht. Sie sprechen hier am Rednerpult darüber, was Sie fühlen und was Sie spüren.
Herr Innenminister, Entschuldigung, das hilft uns in Edenkoben und in der Verbandsgemeinde Maikammer nicht weiter.
Ja, wir führen Gespräche vor Ort und ducken uns nicht ab wie die Landesregierung, die sich bis heute vor Ort hat nicht blicken lassen, außer bei einem SPD-Fest.
Ich sage Ihnen eins, vor Ort schütteln die Menschen den Kopf. Sie haben absolutes Unverständnis. Sie haben nur noch ein Wort für diese Landesregierung, Unfähigkeit und Chaospolitik. Die trägt einen Namen, und das ist SPD.
Frau Ministerpräsidentin, die eigentliche Verantwortung liegt bei Ihnen. Sie waren diejenige, die alles hätte stoppen können. Ich erinnere an das Gespräch am 11. April 2013, wo ich gemeinsam mit den Verbandsbürgermeisterm Schäfer, Gouasé und unserem Bundestagsabgeordneten Dr. Thomas Gebhart in der Staatskanzlei war.
Frau Ministerpräsidentin, wir haben Ihnen gesagt, wir müssen zur Kenntnis nehmen, auch wenn es uns nicht passt, dass Sie und Ihre Partei von der Zwangsfusion nicht ablassen. Aber wir haben eine Bitte, wenn Sie das Gesetz schon mit Ihrer Mehrheit im Parlament durchdrücken wollen, dann sollten Sie ein Gesetz mit aufschiebender Wirkung verabschieden, damit wir das Gerichtsurteil abwarten. Gewinnen Sie, fusionieren wir 2019, gewinnen wir, bleibt alles beim
Alten. Deshalb haben Sie diesen Scherbenhaufen ganz allein zu verantworten.
Frau Dreyer, ich finde es schon bemerkenswert, dass Sie jetzt Ihr bekanntes Lächeln aufsetzen. Ich lade Sie wirklich ein. Kommen Sie vor Ort. Erklären Sie das den Leuten, übernehmen Sie die Verantwortung, und setzen Sie sich hier nicht hin und lächeln sie, wenn wir Steuergelder von mindestens 3 Millionen Euro erneut zu verantworten haben, die Sie in den Sand gesetzt haben und sonst niemand anderes.
Das Urteil ist doch nicht vom Himmel gefallen. Man könnte gerade meinen, als ob es dazu keine Vorausschau gab. Man könnte gerade meinen, es gab keine Gutachten. Man könnte gerade meinen, die Juristen haben nicht gewarnt.
Warum sind Sie nicht auf den Kompromissvorschlag eingegangen und haben gesagt, ja, wir warten ab, bis das Gericht entschieden hat, Frau Ministerpräsidentin? Man kann auch nicht damit kommen, 2019 wäre zu spät gewesen zu fusionieren, weil uns die Ministerpräsidentin vier Wochen später in einem Gespräch mitteilte, wenn wir freiwillig fusionieren, wäre 2019 in Ordnung. Das ist Chaospolitik à la SPD.
Sie haben die Politikverdrossenheit vor Ort zu verantworten!
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Ministerpräsidentin, Sie haben erneut versucht zu verschleiern.
Sie waren bei dem Gespräch gar nicht dabei, Herr Pörksen.
Noch einmal, Frau Ministerpräsidentin: Wir waren bei Ihnen und haben Sie darum gebeten, zu prüfen und entsprechend umzusetzen, dass der Vollzug der Zwangsfusion erst stattfindet, wenn das Gericht entschieden hat, damit genau das Chaos nicht eintritt, das wir jetzt haben. Dann haben Sie gesagt, ich wäre bereit dazu, die Fusion auf 2019 zu schieben, wenn ihr freiwillig fusioniert. Eine freiwillige Fusion ist aber für uns niemals zur Disposition gestanden, weil wir nämlich keinen Verfassungsbruch begehen wollten.
Deshalb haben wir gesagt, wir werden nicht freiwillig fusionieren, weil das wäre dann letztendlich ein verfassungswidriges Gesetz auf freiwilliger Basis gewesen.
Herr Pörksen!
Außerdem gab es eine Bürgerbeteiligung, in der sich zu 97 % dagegen ausgesprochen wurde.
Liebe Freunde vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, für uns ist Bürgerbeteiligung, wenn sie stattgefunden hat, keine leere Worthülse. Wir standen hier in der Verantwortung, und deshalb hätten wir auf das Angebot gar nicht eingehen können.
Frau Ministerpräsidentin, Sie tragen für das Chaos in Edenkoben und Maikammer allein die Verantwortung, weil Sie nicht auf das Angebot eingegangen sind, ein Gesetz mit aufschiebender Wirkung zu verabschieden. Dann würden wir es nicht rückabwickeln. Diese Verantwortung tragen ganz allein Sie, sonst niemand.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wasser und Gewässer sind ein hohes Gut und lebensnotwendig für Menschen und Tiere. Der Schutz des Wassers ist dabei in Einklang mit seiner wirtschaftlichen Nutzung und den Belangen der Wasserwirtschaft zu bringen.
Die CDU-Fraktion schlägt verschiedene Änderungen zum Gesetzentwurf der Landesregierung für das neue Landeswassergesetz vor.
Die Vorschläge in unserem Antrag basieren auf der Anhörung des Umweltausschusses am 5. Mai 2015; denn in dieser Anhörung haben sowohl die Landwirtschaftskammer als auch der Bauern- und Winzerverband, die kommunalen Körperschaften und die Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern massive Bedenken zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung geäußert.
So ist der Gesetzentwurf nach deren Aussagen mit wasserrechtlich nicht erforderlichen Bestimmungen, mit Abweichungen vom Wasserhaushaltsgesetz überfrachtet. Dadurch werden Kommunen, Wirtschaft und Landwirtschaft mit überzogenen Regelungen belastet.
Kritikpunkte sind unter anderem, dass das bisher im Landeswassergesetz enthaltene Gebot des sparsamen Umgangs mit dem Wasser unverständlicherweise aufgegeben wird. Dagegen halten wir als CDU-Fraktion an dem Gebot des sparsamen Umgangs mit Wasser fest, weil Wasser nicht unbegrenzt zur Verfügung steht und ein sparsamer Umgang mit Ressourcen ein Grundsatz der Nachhaltigkeit ist.
Ein weiterer Punkt ist, der vorhandene Spielraum für den Vorrang von Freiwilligkeit bei der Festsetzung von Gewässerrandstreifen wird nach unserer Auffassung im Gesetz nicht ausreichend genutzt. Wir nehmen zur Kenntnis, dass zwar im Änderungantrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN versucht wird, in diesem Punkt ein Stück weit nachzubessern, aber trotzdem gibt es gerade auch seitens des landwirtschaftlichen Berufsstands Bedenken, weil im Gesetz nicht genau festgelegt wird, wenn denn die Freiwilligkeit verlassen wird.
Was auch bis heute nicht beantwortet wurde, ist das Problem mit Dauergrünland bei Gewässerrandstreifen. Dieser Punkt ist nach wie vor nicht gelöst.
Die Bestimmungen zum Gemeingebrauch sind zu streng gefasst, und Bestimmungen für Tier- und Pflanzenwelt sind nach unserer Auffassung im Wasserrecht deplaziert. Die gezogene Grenze von fünf Hektar für das Einleiten von Wasser in oberirdische Gewässer aus einer Bodenentwässerung landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzter Flächen ist zu eng und muss nach unserer Auffassung entsprechend dem Bedarf an die übliche Flächengröße angepasst werden.
Wir haben auch die Anregung des Berufstands aufgenommen, dass zwischen dem Wasserrecht und dem Naturschutzrecht klare und nachvollziehbare Schnittstellen geschaffen werden und es nicht im Landeswassergesetz zu einer Überlappung bei Rechtsbereichen kommen darf, weil es dann letztendlich Doppelregelungen gibt, und die führen in der Umsetzung zu Rechtsunsicherheiten.
Es fehlt nach unserer Auffassung auch eine Regelung zur Sicherung rechtmäßig erstellter Drainagen. Dies ist insbesondere für die Landwirtschaft und den Weinbau von hoher Bedeutung.
Der Hochwasserschutz ist eine Pflichtaufgabe des Staates, die mit der allgemeinen Steuerlast abgegolten ist. Eine Überwälzung oder Übertragung der Kosten für den Ausbau und die Unterhaltungskosten für Hochwasserschutzanlagen auf Eigentümer der Grundstücke, die einen angeblichen Vorteil von diesem haben sollen, wurde in der Anhörung abgelehnt, und diese Ablehnung haben wir uns in unserem Änderungsantrag auch zu eigen gemacht, weil wir glauben, dass solche Regelungen erhebliche Rechtsunsicherheiten für die Kommunen und für die Betriebe nach sich ziehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, abschließend möchte ich aber noch ein Wort des Lobes zu dem Gesetzentwurf sagen, weil wir bei der Einbringung noch etwas anderer Auffassung waren. Es geht um § 54, Thema Fracking in Wasserschutzgebieten.
Bei der Einbringung zeichnete sich noch ab, als ob wir auf einem guten Weg in der Bundesregierung sind, dies zeichnet sich momentan leider nicht ab. Das Wirtschaftsministerium plant, dass zukünftig in Wasserschutzgebieten zumindest Geothermie möglich ist. Dies unterstützen wir nicht. Deshalb begrüßt die CDU-Fraktion – das will ich abschließend sagen – ausschließlich § 54 Abs. 3 im Gesetz. Aber dies ist leider kein Grund für uns, dem Gesetz zuzustimmen, sondern wir bitten Sie, unserem Änderungsantrag zuzustimmen.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, mein Vorname ist Christine.
Ich werde etwas zur Familienkarte fragen.
Frau Ministerin, Sie haben den Aufsichtsrat erwähnt. Meine Frage zielt in diese Richtung. Ist es richtig, dass die Landesregierung im Aufsichtsrat der Landesgartenschau vertreten ist und sehr frühzeitig über die Diskussion im Aufsichtsrat informiert gewesen sein muss? Wenn es denn nicht mit den im Landtag vertretenen Parteien zu tun hat, dass die Familienkarte eingeführt wurde, warum hat dann der Vorsitzende der GRÜNEN-Fraktion
der Presse gegenüber verkündet, dass es jetzt eine Familienkarte geben wird?
Vielen Dank.
Frau Ministerin, bei dem gemeinsamen Projekt mit dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR), der Vermarktungsorganisation, dem Beregnungsverband und dem Bauernverband hat nach kurzer Zeit ein eingestellter Mitarbeiter das DLR wegen der mangelnden Zukunftsperspektive wieder verlassen. Wie kam es zu der Entwicklung, und welche Anstrengungen wird die Landesregierung unternehmen, um diesen Personalengpass wieder zu beseitigen und eine effektive Beratung zu gewährleisten?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau Ministerin Höfken, man kann sicherlich die Auffassung vertreten, dass die Landesregierung mit der Preisgestaltung der Landesgartenschau nichts zu tun hat. Dann hinterfrage ich jedoch die Pressemitteilung Ihres Fraktionsvorsitzenden, Herrn Köbler, von gestern, 16:31 Uhr. Ich zitiere: „Ich freue mich, dass der Einsatz von Umweltministerin Ulrike Höfken für eine Tageskarte für Familien erfolgreich war.“ – Was jetzt? Hat die Landesregierung mit der Preisgestaltung etwas zu tun oder nicht?
Frau Ministerin, ich verweise dann noch auf ein Zitat – – –
Herr Parlamentarischer Geschäftsführer, ich weiß nicht, ob der Präsident diesen Zwischenruf gehört hat. Er hat gerade gesagt, mein Intelligenzquotient gehe gegen null. Gestern wurde ein Redner aus der zweiten Reihe kritisiert. Es ist einfach schön, was so alles an Zwischenrufen von der linken Seite durchgeht.
Er hat also wahrscheinlich das Neutrum im Raum gemeint? – Ah ja.
Vielen Dank, Herr Präsident.
Ich komme noch einmal auf die Zuständigkeit der Landesregierung in Sachen Familienkarte zurück, weil wir uns sachlich mit dem Thema auseinandersetzen wollen. Ich zitiere aus einem Brief des Oberbürgermeisters vom 29. April, das heißt von gestern: Frau Ministerin Höfken verwies auf die Berichterstattung der „RHEINPFALZ“ über die Einführung einer Familienkarte und eine entsprechende Diskussion innerhalb der Fraktionen des Landtags. Um weitere öffentliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, bat sie dringend um eine einvernehmliche Lösung. –
Eines besseren Beweises hat es nicht bedurft, dass es der CDU-Fraktion im rheinland-pfälzischen Landtag zu verdanken ist, dass es auf der Landesgartenschau in Landau eine Familienkarte geben wird.
Liebe Damen und Herren von der SPD, die Nerven liegen nicht bei uns blank, weil die Öffentlichkeit weiß, wem sie das letztendlich zu verdanken hat.
Die Öffentlichkeit weiß auch, dass in der Vergangenheit immer der Vorstoß der CDU-Vertreter im Aufsichtsrat abgelehnt wurde, weil es des Öfteren eine Diskussion über eine Familienkarte gab. Es sitzt eine Vertreterin der Landesregierung mit Stimmrecht im Aufsichtsrat. Ich gehe davon aus, dass die Landesregierung darüber unterrichtet war, weil bei der ersten Berichterstattung von der Landesregierung das Argument kam, wir sehen hier keinen Auskunftsbedarf. Daher hätte man viel früher agieren müssen. Das ist aber jetzt geschehen.
Frau Ministerin, herzlichen Dank dafür, dass Sie gestern dafür gesorgt haben, dass die Familienkarte kommt. Ein Dank von der CDU-Landtagsfraktion.
Noch einen letzten Satz zum Vorstoß des Sozialdezernenten.
Der Sozialdezernent der Stadt Landau, Herr Hirsch, weiß, dass er sich dafür eingesetzt hat, dass es günstige Karten für jemanden gibt, der sich keinen Eintritt leisten kann. Er ist es auch, der unseren Vorstoß unterstützt, dass es auch eine seniorengerechte Ermäßigung gibt.
Das gehört nämlich auch dazu, wenn man vom demografischen Wandel in diesem Land berichtet.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Herr Staatssekretär wollte für Klarheit sorgen
und den Eindruck vermitteln, als ob die Landwirtschaft quasi mit am Tisch gesessen hätte, als diese ganzen Bestimmungen, die den Mindestlohn begleiten, mit in die Verordnung geschrieben wurden. Dies ist de facto nicht der Fall.
Herr Staatssekretär, Frau Nahles kommt aus RheinlandPfalz. Unsere Ministerpräsidentin lässt auch keine Gelegenheit aus, Frau Nahles für den Mindestlohn zu loben.
Sie hat auch bis heute kein Wort der Kritik an den Äußerungen von Frau Fahimi geübt, weder in der Öffentlichkeit noch hier im Plenum.
Diese hat nämlich unsere Landwirte als Gauner hingestellt, als ob sie zu doof wären, die Dokumentationen auszufüllen.
Sehr geehrter Herr Kollege Wehner, ich hätte mir gewünscht, dass Sie hier am Rednerpult genau so reden, als wenn Sie bei der Landwirtschaftskammer oder bei dem Bauern- und Winzerverband sind.
Dort setzen Sie sich auf das Podium und sagen, das ist alles ganz schwierig, da müssen Änderungen kommen. Hier stellen Sie sich hin und spulen das übliche sozialpolitische Programm der SPD ab. Ich sage etwas ganz deutlich, weil immer wieder etwas versucht wird. Sie haben es heute auch in Ihrer Rede versucht. Die CDU ist nicht gegen den Mindestlohn.
Wir haben ihn in Berlin mit verabschiedet. Aber wir sind gegen die bürokratischen Aufzeichnungen. Wir sind gegen die Dokumentationspflicht und die Punkte, die mein Kollege Zehfuß angesprochen hat.
Da möchten wir Sie beim Wort nehmen.
die Fehler zu erkennen, beim Namen zu nennen und zu sagen, lasst uns schauen, wie wir das gemeinsam in Berlin umsetzen. Wir werden das tun.
Vielen Dank für die Unterstützung. Ich wünsche mir jetzt noch Einsicht bei der SPD.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Ernährung ist sicherlich ein sehr wichtiges Thema, und wir müssen bei allen Gesprächen feststellen, dass dadurch, dass sich die Familienstrukturen verändern, sich natürlich auch Veränderungen im Bereich der Ernährungsbildung in den Familien ergeben.
Früher hat die Oma an ihre Enkelin oder die Mutter an ihre Tochter – zwischenzeitlich auch an die Söhne – ihr Wissen weitergegeben, aber wir müssen vielerorts feststellen, dass es auch viele junge Familien gibt, die nicht mehr wissen, was man mit den Grundnahrungsmitteln alles kochen kann. Deshalb kommt der Ernährungsbildung eine immer größere Bedeutung zu, und dabei sind wir als Landesparlament sicherlich auch gefragt.
An diesem Punkt möchte ich ein Dankeschön sagen – ich komme später, wenn ich auf die einzelnen Punkte des Antrags eingehe, noch einmal darauf zu sprechen – an unsere Landfrauen in Rheinland-Pfalz.
Sie sind diejenigen, die seit Jahrzehnten Ernährungsbildung unermüdlich in unserem Land betreiben, und das kommt mir in dem Antrag definitiv zu kurz. Es kommt mir auch im Regierungshandeln zu kurz, wie insbesondere die Landfrauen unterstützt werden.
Es gibt schon einige gute Initiativen, aber es fehlt definitiv das Gesamtkonzept,
und es fehlt auch die entsprechende personelle Ausstattung.
Trotzdem möchten wir uns für den Antrag bedanken, der auch eine Anerkennung der Arbeit des Bundeslandwirtschaftsministers und der Arbeit der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD ist;
denn nur so kann ich es mir begründen, dass ein großer Teil der Forderungen, die in diesem Antrag stehen, in
der Bundestagsdrucksache 18/3726 vom 13. Januar 2015 wiederzufinden sind.
Dies ist nämlich ein Antrag der CDU/CSU- und SPDBundestagsfraktionen. Hier hat der Kopierer vom Innenministerium anscheinend auch bei den Regierungsfraktionen gut funktioniert.
Aber auch das Kopieren will ja bekanntlich gelernt sein. Daher möchte ich doch noch auf zwei oder drei Spiegelstriche eingehen. Herr Kollege Wehner hat es, glaube ich, schon geahnt, als er soeben bei den Schulverpflegungsvernetzungsstellen sagte, dort ist vielleicht etwas im Busch. Ich zitiere dazu Abschnitt III, zweiter Spiegelstrich:
„– gegenüber dem Bund die Notwendigkeit des Erhalts der Schulverpflegungs-Vernetzungsstelle zu verdeutlichen (…)“.
Sehr geehrter Herr Kollege Wehner, Sie wissen doch ganz genau, dass Herr Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt anlässlich des Bundeskongresses für Schulverpflegung im November 2014 genau darauf hingewiesen hat, dass die Arbeit der Schulverpflegungs-Vernetzungsstellen so wichtig ist, und er deshalb betont hat, dass die Arbeit auch weiterhin vom Bund unterstützt wird, wenn denn die Länder ihren Anteil erbringen.
Also fordern Sie in Ihrem Antrag etwas, was Herr Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt längst zugesagt hat. Anscheinend scheint es bei der Landesregierung zu hängen, aber da sind wir sehr gerne behilflich.
Ich zitiere des Weiteren Abschnitt III, vierter Spiegelstrich:
„– sich für eine Vertiefung und Verbesserung der nachhaltigen Ernährungsbildung an Schulen und Kindergärten zu engagieren. (…)“
Das Bundesministerium wird sich auch weiterhin in diesem Bereich engagieren. Bei dem soeben erwähnten Kongress hatte der Bundesminister auch zugesagt, dass weiterhin der Erwerb des Ernährungsführerscheins für Grundschulkinder möglich sein wird. Auch in diesem Falle fordern Sie also etwas, von dem Sie alle wissen, dass es schon längst erledigt ist.
Ich möchte schließlich doch noch auf zwei oder drei Punkte eingehen, die wir nicht so einfach unterstützen können. Sie fordern in Ihrem Antrag in Abschnitt III, 13. Spiegelstrich:
„– sich dafür einzusetzen, dass Konsumenten, besonders Kinder und Jugendliche, vor verbrauchertäuschenden Werbeversprechen geschützt werden;“
Mich würde einmal interessieren, wie Sie diese Forderung in einem Landesparlament umsetzen wollen und welche Gesetze Sie dazu einführen möchten.
Ein weiterer Punkt in Ihrem Antrag lautet:
„– die globalen Herausforderungen Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit mit in die Ernährungspolitik einzubeziehen;“
Nun wird versucht, diese missglückte Klimaschutzverordnung auch noch in einen Ernährungsantrag einzubeziehen. Also, an dieser Stelle hat die grüne Ideologie sogar bei der Ernährung durchgeschlagen.
Ein weiterer Spiegelstrich in Ihrem Antrag lautet:
„– sich auf Bundesebene für eine Prüfung einzusetzen, inwiefern geltende rechtliche Regelungen zur Mitnahme von essbaren Lebensmitteln aus fremden Mülltonnen verändert werden können;“
Die erste Frage, die ich mir gestellt habe, lautet: Wer wird nun der Mülltonnenbeauftragte der Landesregierung werden?
Ich glaube, wir sollten uns lieber dafür einsetzen, dass Lebensmittel, die essbar sind, nicht mehr in den Mülltonnen landen, als uns Gedanken darüber zu machen, wer demnächst die Mülltonnen nach essbaren Lebensmitteln durchsuchen soll.
Ich möchte einen weiteren Spiegelstrich aus Ihrem Antrag zitieren:
„– sich dafür einzusetzen, dass Mindest-Nachhaltigkeitskriterien für Agrarprodukte (insbesondere Futtermittel) festgelegt werden wie es sie bereits auf EU-Ebene für flüssige Energie-Biomasse gibt;“
Also, ich befürchte, wenn wir das in Rheinland-Pfalz umsetzen, verhungern unsere Rindviecher oben in der Eifel, weil sie nichts mehr zu fressen haben.
Das ist eine Gesetzgebung, die die EU-Ebene betrifft, und ich weiß nicht, was dies in einem Antrag des rheinland-pfälzischen Landtags verloren hat.
Ich möchte noch einmal auf meinen Punkt der Landfrauen zu sprechen kommen. Sie haben in Ihrem Antrag immer wieder die Arbeit der Verbraucherschutzzentrale genannt. Auch wir erkennen diese Arbeit als wichtig und notwendig an; aber ich glaube, es taucht nur an einem einzigen Punkt das Thema Landfrauen auf.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn wir es mit der Ernährungsbildung gerade im frühkindlichen Bereich und im Bereich der Kindertagesstätten ernst meinen, wenn wir es mit der Ernährungsbildung im Bereich der Schulen ernst meinen, dann werden wir es nur
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in dem Antrag steht alles richtig drin, was Sie bei den Bundestagsfraktionen von SPD und CDU abgeschrieben haben. Über alles andere müssen wir noch diskutieren.
Weil es ein so wichtiges Thema ist, beantragen wir Ausschussüberweisung, und zwar an den Umweltausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss. Ich kündige jetzt schon an, dass meine Fraktion dazu eine Anhörung im Ausschuss durchführen möchte, weil wir uns ganz intensiv mit diesem Thema beschäftigen wollen.
Frau Ministerin, Sie haben von der Unterschutzstellung der Auwälder gesprochen. Welche konkreten Maßnahmen bzw. Einschränkungen sind da geplant? Ist eine Schnakenbekämpfung, die für diesen Bereich elementar ist, weiterhin möglich?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei den Misserfolgen, die die SPD tagtäglich bei Großprojekten zu verkünden und mit zu verantworten hat, haben wir als CDU-Fraktion schon ein gewisses Verständnis dafür, dass Sie im Moment nach einem Großprojekt suchen, das Sie als Erfolgsprojekt verkaufen können.
Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie haben nun als SPD gar keinen Grund, sich feiern zu lassen. Wenn es jemand verdient hat, sich feiern zu lassen, dann ist es die Stadt Landau und ihre politisch Verantwortlichen.
Hätte die Stadt Landau nicht schon unter Herrn Oberbürgermeister Dr. Christof Wolff eine strategische Kon
versionsplanung auf den Weg gebracht, wäre der Erfolg für die Stadt Landau gar nicht möglich gewesen;
denn nur diese Detailplanung ermöglicht es überhaupt, dass wir die Entwicklungsmaßnahmen so durchführen konnten und auf bereits vorgefundenen Strukturen aufgebaut werden konnte.
Zugegebenermaßen, als Wahlkreisabgeordnete freut man sich darüber, – – –
Herr Kollege Pörksen, das Gesicht liegt nur an Ihren unqualifizierten Zwischenrufen, die mir Schmerzen bereiten.
Man freut sich darüber, dass 37 Millionen Euro in die Stadt Landau fließen. Aber, Herr Kollege Schwarz, ich habe bei Ihrer Freudenrede dann doch etwas den Blick in die Vergangenheit vermisst.
In Sachen Landesgartenschau hat die SPD nämlich alles andere als eine glückliche Figur gemacht,
und der Landesrechnungshof hat der SPD auch einiges ins Stammbuch geschrieben. Ich möchte an dieser Stelle nur einige Stichpunkte nennen.
Die SPD-geführte Landesregierung hat ein vollkommen intransparentes System installiert, das laut Landesrechnungshof als Selbstbedienungsladen genutzt worden ist.
Doppelzuständigkeiten mussten entflechtet werden. Ich sage es Ihnen noch einmal: Die Einzigen, die sich heute feiern lassen können, ist die Stadt Landau und – das möchte ich noch hinzufügen – auch das Umweltministerium.
Ich bin sicherlich nicht dafür bekannt, überschwänglich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN oder die Ministerin und den Staatssekretär zu loben; aber sie waren es, die aufgrund des Berichts des Landesrechnungshofs
dieses Konstrukt entflochten und den Vorwurf des Selbstbedienungsladens beendet haben.
Es war Frau Ministerin Höfken, die angekündigt hat, dass die Strukturen im geschlossenen System der Landesgartenschau verändert werden müssen und es eine Risiko-Schwachstellen-Analyse geben wird und weitere Handlungsfelder aufgezeigt werden sollen.
An dieser Stelle möchte ich auch erwähnen, dass es der Weitsicht der Stadt Landau zu verdanken war, dass Sie sehr frühzeitig den Landesrechnungshof eingeschaltet haben, um einen Ablaufplan zu erarbeiten und einen zentralen Vergabeausschuss einzurichten. Dies war nicht die SPD, sondern es ist der Weitsicht derjenigen vor Ort zu verdanken, die das geschafft haben.
Herr Kollege Schwarz, wenn Sie schon nicht den kritischen Blick in die Vergangenheit richten, so frage ich mich: Wo blieb der Blick in die Zukunft? Was passiert, nachdem in Landau die Bändchen durchgeschnitten werden?
Welche Erfahrungen haben wir gemacht mit der RisikoSchwachstellen-Analyse? – Dem Umweltausschuss liegen die Ergebnisse bisher nicht vor.
Wie kann bei zukünftigen Landesgartenschauen ein solcher Kompetenzwirrwarr vermieden werden, wie wir ihn in Landau erlebt haben?
Ich spreche von einem Kompetenzwirrwarr in der Form, dass das Innenministerium das Geld hat und das Umweltministerium die Kompetenz – und zum Schluss niemand zuständig war. Ich nenne als Beispiel nur den Hickhack um die Sporthalle und den Zuschuss für die Sporthalle.
Herr Innenminister, wenn Sie mir Ahnungslosigkeit unterstellen, sehe ich das als Kompliment an.
Wir sind sehr gespannt, wo heute die Aussagen zu zukünftigen Landesgartenschauen bleiben.
Wird es eine Landesgartenschau, wie wir sie in Landau erleben werden und in Bingen erlebt haben, zukünftig in Rheinland-Pfalz noch geben? Werden sie in gleicher Form stattfinden, und wenn ja,
wann startet das Bewerbungsverfahren?
Wir sind sehr gespannt auf die Antworten.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn es ein Misserfolg ist, dann sind immer die verantwortlich, die vor Ort sind, wenn es ein Erfolg ist, dann hat es die Landesregierung gemacht.
Herr Fraktionsvorsitzender Schweitzer, vielen Dank für diesen Zwischenruf. Ich darf aus der Sitzung des Umweltausschusses vom 22. Mai 2012 zitieren. Herr Schweitzer hat gerade gesagt: „Ist es eine Landesgartenschau oder nicht?“ – Herr Kollege Billen hat am 22. Mai 2012 in der Ausschusssitzung eine Frage an den Herrn Staatssekretär gestellt, nachdem alle auf Absetzbewegung waren, nachdem die Bombenfunde da waren. Der Staatssekretär meinte, dass es keine Landesgartenschau ist – ich zitiere –, es dürfe nicht der Eindruck entstehen, „das Land sei Träger oder Ausrichter der Landesgartenschau“.
Herr Kollege Schweitzer, so viel sage ich zum Thema, ist es eine Landesgartenschau oder liegt die Verantwortlichkeit in der Stadt Landau.
Man sollte sich etwas intensiver mit dem beschäftigen, was in der Vergangenheit gelaufen ist.
Sehr geehrte Frau Ministerin Höfken, wir werden nächste Woche mit dem Ausschuss in Landau sein und uns über den Stand informieren. Ich glaube, es ist schon wichtig, wann die Landesregierung die Entscheidung trifft, wie es mit den Landesgartenschauen weitergeht.
Diese Entscheidung kann nicht auf den Sankt-Nimmerleins-Tag geschoben werden, oder, wie es der Fraktionsvorsitzende der SPD, Schweitzer, gesagt hat, nach der Landtagswahl. Das Know-how von Landesgartenschauen muss jetzt gebunden werden und nicht nach der Landtagswahl, weil sonst die Fachleute, die mit den Landesgartenschauen in Landau, Bingen, Trier, Kaiserslautern zu tun hatten, nicht mehr da sind, weil sie sich nach anderen Beschäftigungsmöglichkeiten umsehen.
Deshalb brauchen wir die Grundsatzentscheidung, wie es mit dem Strukturelement Landesgartenschauen in Rheinland-Pfalz weitergeht.
Wird es eine Landesgartenschau geben und, wenn ja, wann? Die Kommunen brauchen den entsprechenden Vorlauf.
Herr Präsident, ein letzter Satz. Herr Schweitzer, dass sich Landau beworben hat, ist nur deshalb entstanden, weil es einen Anruf aus der Staatskanzlei gegeben hat; denn es gab keinen Bewerber, da das Verfahren viel zu kurz war.
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich möchte auf das letzte Zitat eingehen, das Sie vorgelesen haben, Frau Ministerin, aus der MAB-Stellungnahme, die aus dem Oktober 2013 stammt, also eineinhalb Jahre alt ist und aus der Sie die Windenergienutzung in den Entwicklungszonen des Biosphärenreservat zitiert haben.
Ich frage mich, warum Sie und insbesondere Ihr Staatssekretär eineinhalb Jahre lang versucht haben, die Kommunen dahin zu bekommen, dass eine Windenergienutzung in den Entwicklungszonen stattfindet, wenn bereits vor eineinhalb Jahren der Landesregierung die Stellungnahme der MAB-Kommission bekannt war.
Frau Ministerin, in dem Papier der MAB-Kommission aus dem Jahr 2013 wurde das Thema Kernzonen, was in der Frage 3 hinterfragt wurde, angesprochen. In dem Papier hat das MAB-Nationalkomitee sein Unverständnis zum Ausdruck gebracht, weshalb die Evaluierung der Kernzonen, für die schon 2004 die Erweiterung gefordert wurde, nicht geschehen ist.
Wieso ist vom Jahr 2004 bis 2015 nichts passiert bei der Erweiterung der Kernzonen, eine zentrale Forderung der MAB?
1. Welche Position wird die Landesregierung in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe vertreten?
2. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung bisher unternommen, um die Beschlusslage des Landtags, dass der Prozentsatz für Neugenehmigungen auf 0,1 % festgesetzt wird, umzusetzen?
3. Welche Gespräche hat die Landesregierung bisher geführt, um Verbündete für die Position des Landtagsbeschlusses zu finden?
Danke, Herr Präsident. – Frau Ministerin, Sie gehen aber nächste Woche in die Verhandlungen der Bund/Länder-Arbeitsgruppe mit der Forderung des rheinland-pfälzischen Landtags, maximal 0,1 % oder 0,1 % und maximal 0,3 %?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir diskutieren heute aufgrund des Antrags der CDU-Landtagsfraktion über den Schutz der Kernzonen unseres rheinland-pfälzischen Naturparks und über den Schutz unseres Biosphärenreservats Pfälzerwald und fordern die Landesregierung auf, auf die Errichtung bzw. die Ausweisung von Standorten für Windkraftanlagen in den Schutzgebieten zu verzichten.
Für unsere Forderung, auf Windkraftanlagen in Kernzonen von Naturparken zu verzichten, verweise ich auf § 21 des Landesnaturschutzgesetzes Biosphärenreservat Pfälzerwald. Das MAB-Nationalkommitee hat bereits im Oktober 2013 gefordert – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –, wegen der herausragenden Bedeutung von unzerschnittenen Waldgebieten im Biosphärenreservat auf eine Windkraftnutzung auch im bewaldeten Teil der Entwicklungszonen zu verzichten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es wäre jetzt verführerisch, die letzten anderthalb Jahre Diskussionen Revue passieren zu lassen.
Ich möchte den Blick lieber in die Zukunft richten.
Frau Ministerin Höfken, wir sind froh, dass Sie nach der schallenden Ohrfeige des MAB-Komitees im Januar auf dem Hambacher Schloss in letzter Sekunde noch die Kurve bekommen haben.