Heinz-Hermann Schnabel
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Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Meine Damen und Herren, die Änderungen der Gemeindeordnung und des Zweckverbandsgesetzes haben wir in erster Beratung sehr umfangreich besprochen. Wir hatten damals schon Zustimmung signalisiert. Die Subsidiaritätsklausel aus dem Jahr 1998 wird erfreulicherweise wieder zurückgenommen. Damals wurden die Subsidiaritätsklausel sowie das Örtlichkeitsprinzip eingeführt. Das ist bekannt. Schon damals hatten uns alle Anzuhörenden davor gewarnt, diese Änderung vorzunehmen. Wir stehen heute nach elf Jahren vor der Erkenntnis, dass dies ein falscher Weg war, insbesondere deshalb, weil die Wettbewerbsfähigkeit unserer Kommunen sehr stark eingeschränkt worden ist.
Das habe ich beim letzten Mal schon gesagt, lieber, guter Herr Kollege Schweitzer. Es ist nachzulesen im letzten Protokoll. Nordrhein-Westfalen ist nicht Rheinland-Pfalz. Wir haben seinerzeit 1998 vor dieser Frage gestanden, und dies gilt auch heute. Deswegen sollten wir heute nicht über Nordrhein-Westfalen sprechen.
Wir vertreten nach wie vor die Auffassung, dass damals die Wettbewerbsfähigkeit der Kommunen in RheinlandPfalz eingeschränkt worden ist. Ich möchte auch sehr deutlich sagen, wir haben nach wie vor nichts gegen eine Privatisierung. Das sage ich vor allem in Richtung der FDP. Wenn Kommunen und Private Gleiches anbieten, wenn sie in Konkurrenz zueinander treten und wenn gleiche Voraussetzungen vorliegen, sollen diejenigen, die es besser können – ob dies nun der Staat, eine Kommune oder ein Privater ist –, den Auftrag bekommen.
Auch die Beleihung ist zwingend erforderlich und wurde zufriedenstellend gelöst. Wir wissen, dass die Spitzenverbände in unterschiedlichen Unternehmen tätig sind und deswegen auch die Beleihung erforderlich ist. Die kommunale Familie ist dankbar dafür, dass diese Änderung eingeführt wird. Dies wurde insbesondere vom Gemeinde- und Städtebund, vom Landkreistag und vom Städtetag betont. Wir stimmen der Änderung des § 85
der Gemeindeordnung mit Nachdruck und umfassend zu.
Nach § 94 der Gemeindeordnung wird das für das Kommunalrecht zuständige Ministerium ermächtigt, durch Rechtsverordnung eine Wertgrenze für das Angebot einer Zuwendung im Einzelfall zu bestimmen. Meine Damen und Herren, dies ist nicht der Königsweg, das wissen wir. Der Spagat zwischen den kommunalen Interessen einerseits und der Staatsanwaltschaft andererseits, die bei Verstößen eingreifen muss, ist für die Kommunen natürlich nicht zufriedenstellend gelöst, das wissen wir. Aber es wird auch schwerlich eine andere Regelung machbar sein. Deswegen stimmen wir auch dieser Regelung zu.
Wenn es darum geht, dass Kommunen neben Privaten gleichberechtigt tätig sein dürfen, werden wir ebenfalls zustimmen. Wir möchten mehr Wettbewerb bei der Energieversorgung, auch unter den Gesichtspunkten von mehr Sicherheit, Preiswertigkeit und Nachhaltigkeit.
Was die regenerativen Energien angeht, werden durch diese Regelungen natürlich die örtlichen Energieversorgungsunternehmen gestärkt. Auch dem stimmen wir zu. Wir stimmen zum einen der Änderung der Gemeindeordnung, dem Zweckverbandsgesetz und natürlich auch der Änderung hinsichtlich der Spendentätigkeit zu.
Ich bedanke mich.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Was die Thematik der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen angeht, freut es mich sehr, dass die Landesregierung – und
insbesondere Herr Innenminister Bruch – nach elf Jahren eingesehen hat, dass damals eine Fehlentscheidung getroffen wurde. Nach elf Jahren eine Rolle rückwärts, nach elf Jahren einen Salto rückwärts!
Herr Creutzmann, wenn Sie gerade jetzt dazwischen rufen, muss ich sagen, die Landesregierung hat nun ohne Bremse die Möglichkeit genutzt, um wieder den Zustand herbeizuführen, den wir schon vor 1998 hatten. Dass ich das als Landesvorsitzender der KPV noch erleben darf, dass wir gerade die wirtschaftliche Betätigung der kommunalen Unternehmen wieder in die richtige Richtung gebracht haben!
Danke schön.
1998 wurde die Subsidiaritätsklausel in § 85 Abs. 1 Nr. 3 der Gemeindeordnung neu eingeführt. Wir hatten damals große Bedenken. Das wissen alle.
Ach ja, wir sind in Rheinland-Pfalz und nicht in Nordrhein-Westfalen. Fast alle Anzuhörenden haben uns damals gewarnt. Mittlerweile zeigt sich uns, dass das wirklich der falsche Weg war, den Sie gegangen sind. Die Wettbewerbsfähigkeit wurde mehr als deutlich eingeschränkt. Den Kommunen, Gemeinden, Städten und Landkreisen wurden große Beschränkungen auferlegt.
Herr Innenminister, ich gebe zu, glücklicherweise haben wir das eine oder andere pragmatisch gelöst, insbesondere natürlich, was die Berichtspflicht anging. Entschuldigung, das war – auf gut Deutsch gesagt – alles noch verrückter.
Ich möchte jetzt noch ein Wort zur Privatisierung sagen. Wir werden nach wie vor als CDU zur Privatisierung stehen.
Aber es muss Versorgungssicherheit gewährleistet sein, und wir müssen vernünftige und zumutbare Preise haben. Da bin ich ganz dicht beim Innenminister.
Meine Damen und Herren, der Energiemarkt war im Grunde genommen der Auslöser für diese Situation. Im Moment haben wir leider nur die Bereiche Energie, Wasserversorgung und ÖPNV. Wir hätten uns noch mehr vorstellen können, die einfachere Subsidiarität in anderen Bereichen.
Aber wir sehen ein, dass dies im Moment jetzt einmal so hinter den Pflug gebracht werden muss. Es war zwingend erforderlich, das Örtlichkeitsprinzip zu verändern. Andere haben sich hier in Rheinland-Pfalz dazu getummelt, und zwar auf der anderen Seite, alle Länder rundum. Wir waren diejenigen, die nicht tätig werden durften.
Wir haben noch eines über diesen Weg erreicht. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, wir haben natürlich über diesen Weg mehr Demokratie. Durch diese Unternehmen wird natürlich der Bürger über den Rat mitbeteiligt, was wir nicht in diesen anderen Formen hatten.
Auf der anderen Seite haben wir die Frage der Beleihung neu vorgeschlagen. Es ist notwendig, dass Kommunalverbände zum Beispiel bei der KommWis GmbH als beliehenes Unternehmen tätig werden können. Das ist auch im Interesse des Landes, wie wir wissen. Sie nehmen Aufgaben für das Land wahr. Deswegen ist es ganz wichtig, dass wir die Beleihung über diesen Weg bekommen.
Meine Damen und Herren, jetzt verstehen Sie mich bitte richtig. Wir werden das Gesetz nach vier Jahren noch einmal neu überprüfen. Vielleicht haben wir dann eine andere Situation. Aber zum jetzigen Zeitpunkt ist das mit Sicherheit mehr als richtig.
Ich habe auch keine Schadenfreude, wirklich nicht. Mir geht es darum, dass unseren kommunalen Vertreterinnen und Vertretern, den Gemeinden, Städten und Landkreisen, die Möglichkeit geboten wird, wie wir das vorher hatten. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass wir das so schnell wie möglich umsetzen sollten, dass wir nicht noch lange darauf herumreiten, weil die kommunal Tätigen dieses Gesetz wirklich wollen.
Alle Spitzenverbände haben zugestimmt. Alle, die ein bisschen davon verstehen, wollen, dass wir dieses Gesetz wirklich am Ende auch schnell über die Bühne bringen. Deswegen sollte es einmal im Innenausschuss beraten werden, und wir sollten es dann am Ende schnellstens beschließen.
Meine fünf Minuten Redezeit sind um. Herzlichen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich wollte mich eigentlich nicht melden, aber alles das, was uns Kollege Schweitzer – – –
Das war mit Sicherheit richtig, bevor Kollege Schweitzer etwas gesagt hat.
Eins will ich feststellen: Die CDU Rheinland-Pfalz ist die Kommunalpartei in Rheinland-Pfalz.
Wir stellen von 164 Bürgermeistern bei Verbandsgemeinden 100. Wir sind zum überwiegenden Teil in den einzelnen Gremien bzw. Vertretungen mit absoluter Mehrheit oder zumindest mit relativer Mehrheit vertreten.
Deswegen will ich sehr ernst nehmen, was zu der kommunalen Geschichte gesagt wurde. Wir haben im Januar eine Pressekonferenz abgehalten. Da hat Kollege Baldauf gesagt, wir werden umgehend Verbesserungen für die Kommunen durchsetzen. Umgehend – das wissen Juristen – ist unverzüglich. Aber Sie hätten uns während des laufenden Jahres mit Sicherheit diesen ganzen Anträgen nicht stattgegeben.
Ja bitte, jetzt haben Sie die Möglichkeit. Wir haben für 2008 125 Millionen Euro für die Kommunen gefordert. Wir haben für 2009 und 2010 nochmal jeweils 80 Millionen Euro gefordert. Das können Sie ja jetzt bitte nachvollziehen.
Sie können dem dann etwas verspätet zustimmen. Sie haben gerade einmal 20 Millionen Euro pro Jahr angesetzt.
Herr Schweitzer, Sie wissen genauso gut wie ich, hätten wir den Verbundsatz erhöht, dann hätten die Kommunen im Moment nichts davon gehabt. Das einzige war, über die Verstetigungssumme – nicht über Verstetigungsdarlehen –
um 80 Millionen Euro zu erhöhen. Dadurch bekommen im nächsten Jahr die Kommunen mehr Geld. Das ist die einzige deutliche Möglichkeit, den Kommunen Geld zukommen zu lassen. So viel zu dieser Frage.
Sie sagen, wir hätten keine Anträge gestellt. Wenn das keine Anträge sind, dann weiß ich nicht, wo wir uns in dieser Frage noch hätten konkreter bewegen können.
Jetzt noch etwas – ganz am Rande, aber ich muss es sagen – zu der Frage Verwaltungs- und Kommunalreform. Seit zweieinhalb Jahren propagiert die SPDgeführte Landesregierung die kommunalen Verwaltungsreformen. Wir haben vor kurzem das sogenannte 64erPapier auf den Tisch bekommen. Darüber reden wir ja.
Es ist ja nicht so, dass wir nicht darüber reden. Wenn Sie uns vorwerfen, wir würden uns in die Motzecke zurückziehen – das stimmt doch gar nicht. Erstens waren wir in Gesprächen, zweitens haben wir gesagt: Setzen Sie doch bitte das einmal um. – Ich habe vorhin in einem völlig anderen Zusammenhang gesagt: Wenn Sie nicht
umsetzen können, dass der Landrat eine Unterschrift beglaubigen darf und ich als kleiner Dorfbürgermeister das schon seit Jahren mache, dann brauche ich dafür doch kein Gesetz. Dann machen Sie es doch einfach.
In anderen Fragen, mit dem Kreisjagdmeister und mit dem Kreiswahlleiter, machen Sie das doch einfach.
Dass wir uns nicht bei den Bürgerbeteiligungen angehängt haben, das stimmt auch nicht.
Sie haben nur eins gemacht: Sie haben jetzt noch eine zweite Befragung nach den ersten drei Befragungen gefordert. Ich denke, das ist ein Stück zu viel.
Wir sind weiterhin bereit – Herr Ministerpräsident, das wissen Sie – zu versuchen, in dieser Frage ein gemeinsames Vorgehen hinzubekommen. Einige Dinge werden noch geklärt werden müssen. Aber stellen Sie uns bitte nicht in die Ecke.
Danke. Tschüß.
Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Zu dem ersten Bürgerkongress am 12. April in Ludwigshafen gibt es unterschiedliche Kommentierungen und Informationen. All das, was wir in der Presse gelesen und im Rundfunk gehört haben, war etwas unterschiedlich. Eines war aber konkret: Von den 250 Eingeladenen waren 170 anwesend, also rund zwei Drittel. – Deswegen habe ich nicht verstanden, weshalb man irgendwann einmal den Deckel draufgemacht und gesagt hat, es würden keine Anmeldungen mehr möglich sein.
Ich möchte mit Nachdruck darauf hinweisen, dass wir die Bürgerbeteiligung für zwingend notwendig gehalten haben. Allerdings stellt sich die Frage, ob man dafür 600 000 Euro ausgibt und warum man mit der Stimme von Indiana Jones geworben hat. Es ist auch die Frage, was das bei dem Rundfunkbeitrag gekostet hat.
Meine Damen und Herren, uns ist klar, dass für die Teilnehmer die Diskussion zweifelsohne schwierig war. Natürlich – das habe ich gelesen – ist die Gebietsreform angesprochen worden. Das war auch ein zentrales Thema, das die Leute interessiert. Wir wissen alle – machen wir uns nichts vor –, dass den Leuten egal ist, ob
die Aufgabe X oder Y bei der SGD Nord oder Süd, der ADD oder beim Kreis gelöst wird. Die Hauptsache ist, sie wird gelöst.
Mit Sicherheit konnten sich die Beteiligten über das 65Punkte-Papier schwer ein Bild machen und darüber diskutieren. Auch ich frage mich immer wieder, ob eine Kommunalreform in Rheinland-Pfalz so aussieht, unter anderem allein deswegen, weil wir bereits 33 oder 35 Punkte hatten, unter anderem diejenigen mit dem berühmten Kreisjagdmeister und dem Kreiswahlleiter. Dazu gehört auch, ob künftig die Kreisverwaltung eine Unterschrift beglaubigen darf oder nicht. Das durfte bisher nur der Ortsbürgermeister. Überrascht hat mich, dass man das vorher nicht ändern konnte und in das Papier schreiben musste. Allein die 20 Punkte, die das Landesamt für Jugend, Soziales und Versorgung betreffen, machen deutlich, dass nicht mehr viel für andere Aufgaben übrig bleibt.
Die enge Abstimmung mit den Spitzenverbänden ist für uns auch interessant. Wenn Sie sich einmal mit den Freunden aus den Spitzenverbänden unterhalten, stellen Sie ganz schnell fest, dass zum Beispiel über die kommunale Polizei und die Frage, wo welche Schule künftig als Schulträger angesiedelt wird, noch entschieden diskutiert werden muss. Auch wird es mit Sicherheit noch einige Diskussionen darüber geben, ob Kindergärten künftig bei einer Ortsgemeinde oder einer Verbandsgemeinde angesiedelt werden. Darauf bin ich gespannt.
Lieber Herr Kollege Schweitzer, jetzt komme ich zu den Antworten. Es ärgert mich, wenn gesagt wird, wir hätten kein Konzept. Wir haben von Anfang an gesagt, dass es eine Aufgabenverlagerung von oben nach unten geben und möglichst viel kommunalisiert werden muss.
Damit wir uns klar werden und es nachher nicht irgendwo wieder festgemacht wird: Wir wollen alle Aufgaben auf dem Prüfstand haben. – Allerdings muss noch darüber diskutiert werden, ob diese alle auf der kommunalen Ebene erledigt werden können. Das wissen wir auch. Das ist völlig klar. Niemand kann bestreiten, dass die Mittelbehörden ADD und SGD nicht so funktionieren, wie wir uns das vorstellen. Hier wollten wir auch wieder eine Regionalisierung. Das ist doch eine sehr deutliche Aussage. Im Übrigen haben Sie überhaupt nichts zum Standardabbau gesagt.
Sie haben doch Ihr Standardabbaugesetz mit Denkmalschutz und ein paar Punkten aus der Feuerwehr eingestampft. Hören Sie auf! Erzählen Sie nichts!
Vorhin ist gesagt worden, es seien Aufgaben von den Ministerien verlagert worden. Drei Aufgaben sind von den Ministerien verlagert worden. Es war keine einzige mehr. Das können Sie sich anschauen.
Meine Redezeit ist leider fast zu Ende. Was mich im Moment auch noch an der ganzen Geschichte aufregt ist, dass kein Mensch gesagt hat, in welcher zeitlichen Abfolge das Ganze über die Bühne gehen soll. Es gab keine einzige Aussage über die Zeitschiene, die Wirtschaftlichkeit, die Personalveränderung, die Konnexität, wer Aufgaben wo übernimmt.
Am Schluss will ich deutlich sagen, dass wir nicht gegen eine Veränderung von Gebietskörperschaften durch Zusammenlegungen sind. Das haben wir nie gesagt. Wenn das notwendig und wirtschaftlich ist, tun wir es.
Das eine ist klar: Der Ministerpräsident hat bei der ganzen Geschichte nicht viel Spaß an der Verwaltungs- und Kommunalreform, sonst wäre das anders gelaufen. Ich bin froh, dass mittlerweile wenigstens wieder ein Brief vorliegt, damit wir in die Diskussion einsteigen können.
Ich bedanke mich.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Verwaltungsreform!
Der „Trierische Volksfreund“ hat getitelt: „Die Revolution findet nicht statt!“
Ich glaube, das hatten wir auch nicht erwartet, aber wir hätten uns gewünscht, dass die Landesregierung uns schon etwas klarer gesagt hätte, was sie mit der Verwaltungsreform oder der Gebietsreform oder einer Kommunalreform will und was sie sich darunter vorstellt.
Was nun? Das ist genau die Frage. Es ist für uns alle im Moment etwas unklar. Ich denke, das eine oder andere ist durch die Aussagen des innenpolitischen Sprechers der SPD, des Kollegen Noss, klarer geworden, der gesagt hat: Birkenfeld – in dieser Form kann der Landkreis bestehen bleiben. Keine Änderung. Auch alle Verbandsgemeinden können unangetastet bleiben.
Der Staatssekretär, Herr Lewentz, hat bei einem Kommualkongress in Nassau gemeint, die beiden Landkreise Bitburg-Prüm und Daun könnten wegen der Fläche nicht zusammengelegt werden.
Professor Ziekow hat dort, damals eingeladen von der SPD oder von der Landesregierung, gesagt, dass Verbandsgemeinden in einer Größenordnung von 10.000 Einwohnern ausreichend wären. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, so weit waren wir auch schon einmal.
Deswegen ist es nichts Neues im Westen. Das muss man in aller Deutlichkeit sagen.
„Nichts Neues im Westen“ erinnert auch an die Regionalkonferenzen. Es gab neun Regionalkonferenzen. Im Rücklauf – wir haben uns über jede Regionalkonferenz ein Bild machen können – waren genügend Leute anwesend. Es gab sehr unzufriedene Teilnehmer. Es gab darüber hinaus natürlich teilweise frustrierte Teilnehmer,
die mit der Versammlung wenig anfangen konnten und sie in dieser Form verlassen haben.
Es fehlten konkrete Aussagen, die man erwartet hätte. Der Innenminister hat selbst teilweise darauf hingewiesen, dass es ihm zu dürftig gewesen sei, was den sogenannten 33er-Katalog anging, und es darüber hinaus für ihn auch unbefriedigend gewesen sei, dass nicht mehr von den einzelnen Ministerien kam. Ich frage mich, wer dafür Verantwortung trägt. Ich kenne das von anderen
Bundesländern; da haben die Ministerpräsidenten oder die Innenminister entsprechende Vorschläge gefordert.
Meine Damen und Herren, alles etwas nebulös!
Wenn wir uns noch anschauen, was in diesem 33erKatalog mit Kreisjagdmeistern steht, mit Wahlleitern, mit Bezirksverband, dann ist im Grunde genommen schon alles gesagt.
Dann – das ist für mich die Spitze gewesen – ist die Rede von einem sogenannten 60er-Papier, dass mittlerweile 60 Aufgaben untersucht oder aufgelistet worden seien und man darüber reden wird. Ich frage mich natürlich, warum das nicht jetzt schon vorliegt, und was am Ende in den Bürgerbeteiligungen, die wir wollen, gesagt wird, ob die mit neuen Ideen überrannt oder überfrachtet werden.
Wenn schon die Kommunalpolitiker nicht in der Lage waren, das Ganze zu durchschauen, stellt sich die Frage, was dann noch bei einer Bürgerbeteiligung möglich sein soll.
Jetzt zu dem Vorwurf, der immer wieder kommt und den ich an allen Ecken und Enden höre, nämlich wir würden uns da nicht beteiligen.
Das kann doch wohl nicht wahr sein. Die CDU, die Kommunalpartei in Rheinland-Pfalz,
wird sich doch an allererster Stelle darum kümmern, dass wir effiziente, wirtschaftliche und bürgernahe Verwaltungen haben. Das haben wir getan.
Deshalb muss nach wie vor zuerst die Aufgabenkritik erfolgen, um danach von oben nach unten Aufgaben verlagern zu können. Deshalb werden Sie uns nicht in die Ecke der Blockierer stellen und auch nie behaupten können, wir würden uns nicht einbringen.
Wir haben immer wieder Gespräche angeboten.
Wir haben auch Aufgabenbereiche genannt. Wir haben zehn Aufgabenbereiche in einem Schreiben an den
Ministerpräsidenten genannt. Deshalb können Sie wirklich nicht mit Ihren bisherigen Vorwürfen bei uns ankommen.
Wir werden zu Gesprächen bereit sein. Wir werden uns dann aber auch tabulos mit allen Behörden beschäftigen, einschließlich ADD, SGD, und diese nicht außen vor lassen.
Wir müssen alle Bereiche untersuchen, wenn wir die Menschen bei dieser Reform mitnehmen wollen.
Ich bedanke mich.
Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Die Auflistung des Kollegen Noss war hoch interessant. Dabei wurden aus dem Zusammenhang heraus gewisse Dinge kommentiert. Wenn irgendwelche Vorwürfe gemacht werden, sind diese doch im Grunde genommen durch das Zutun der Landesregierung gemacht worden.
Im Vorfeld sind sogenannte Gespräche, die als Geheimgespräche deklariert wurden, geführt und am Ende von Ihnen eingestellt worden. Sie haben doch in der Fraktion den Innenminister zurückgepfiffen, er soll die Bürgermeister von Gemeinden unter 12.500 Einwohner nicht mehr weiter einladen und nicht mehr mit ihnen sprechen. Mittlerweile geht das schon wieder los.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen von der SPD, man muss ein bisschen ehrlich miteinander umgehen. Wir haben immer gesagt, dass wir eine gemeinsame Geschichte mit dieser Verwaltungsreform machen wollen. Wenn der eine oder andere die eine oder andere Aussage macht und sagt, wir steigen aus, war das aufgrund dessen, dass von Ihnen gewisse Dinge zum Tabu gemacht wurden.
Der Ministerpräsident hat direkt gesagt, dass für ihn die ADD oder die SGD völlig außer Frage stehen. Was dahintersteckt und damit gemeint war, wussten wir schon. Sie müssen uns doch die Möglichkeit geben, dass wir über alle Verwaltungseinheiten reden, wenn wir eine Verwaltungsreform wollen.
Es kann doch nicht so sein, dass wir im Vorfeld das eine oder andere einfach ausblenden. Der Innenminister hat zu Kaiserslautern gesagt, es sei so gewollt, dass keinerlei konkrete Vorgaben gemacht und außer den 33 Punkten keinerlei Aufgaben genannt wurden. Ich habe schon
darauf hingewiesen, dass ihm die 33 Punkte viel zu wenig waren.
Vorhin ist die Frage gestellt worden, was in anderen Bundesländern gemacht worden ist. Dort ist eine Verwaltungsreform gemacht worden, indem sich der Ministerpräsident an die Spitze der Bewegung gestellt hat, ob das in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg oder Niedersachsen war. Dann hat es funktioniert.
Ach, das Saarland. Das ist im Grunde genommen in dem Zusammenhang überhaupt nicht diskutabel.
Wir werden den Weg der Gemeinsamkeit nicht verlassen. Sie werden uns auch das Etikett nicht anhängen. Wir werden dabei bleiben.
Liebe Frau Präsidentin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Das Thema ist eigentlich darauf angelegt, dass wir versuchen sollten, im Interesse der Kommunen gemeinsam Lösungen zu finden, die am Ende vor Ort greifen.
Ich denke, unbestritten dürfte sein, dass unsere Verwaltung auf der kommunalen Ebene effizient und bürgernah sein sollte.
Wir haben vor knapp 40 Jahren eine Verwaltungsreform mit einer Gebiets- und Funktionalreform durchgeführt.
Heute sind andere Probleme aufgetreten, und zwar dass wir Doppel- und Mehrfachzuständigkeiten haben und die Bürokratie überbordet ist. Deshalb müssen wir Lösungen suchen, um die Aufgaben von oben nach unten zu verlagern, die Treppe von oben nach unten zu kehren und zu kommunalisieren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir müssen auch die Mittelbehörde verschlanken. Das ist gar keine Frage. Herr Kollege Mertin, das, was Sie mit der ADD und der SGD angesprochen haben, war für diese Verwaltungsreform nicht ausgesprochen glücklich. Wir haben bis heute noch keine einzige Einsparung genannt bekommen.
Ich habe bis jetzt jedes Mal vor den Haushaltsberatungen im Haushalts- und Finanzausschuss gefragt, was durch die Einführung der ADD und der SGD eingespart wurde. Keiner konnte uns eine Auskunft geben. Ich denke, deswegen müssen wir gerade die Ministerialebene, die Mittelbehörde, aber auch die kommunale Seite mit berücksichtigen.
In der Regierungserklärung vor eineinhalb Jahren wurde gesagt, dass eine Kommunal- und Verwaltungsreform durchgeführt wird. Bisher hat das politische Lenkungsforum, in dem das Parlament tätig wird, erst zweimal getagt. Wir hatten eine konstituierende Sitzung und haben einmal 20, 30 oder 40 Minuten lang über die Bürgerbeteiligung geredet. Das ist ein bisschen wenig.
Die 33 Punkte, die uns vorgelegt wurden, sind mittlerweile oftmals gegeigt worden. Ich möchte keine Kostprobe geben. Ob jetzt künftig der Kreisjagdmeister von der ADD oder vom Landrat oder der Kreiswahlleiter vom Statistischen Landesamt oder von der ADD ernannt ist, ist mir zunächst einmal völlig egal.
Im Grunde genommen geht es darum, dass andere Aufgaben genannt werden, damit wir endlich einmal darüber reden können, die Treppe von oben nach unten zu kehren. Wenn man sich einmal die Bürgerbeteiligung anschaut, dann kann man feststellen, dass von der Landesregierung eine Pressekonferenz durchgeführt worden ist. Vier Tage später ist das Lenkungsforum eingeladen worden, in dem uns erklärt worden ist, wie das gehen soll.
Wenn man gemeinsam etwas lösen will, muss man vorher über alles sprechen, und zwar bitte nicht in dieser Form. Ich denke, hier kann man Gemeinsamkeit praktizieren.
Unser Vorschlag war – hier sind wir uns einig –, zunächst Aufgabenkritik vorzunehmen und Aufgaben von oben nach unten zu verlagern. Erst dann können wir über eine Gebietsreform sprechen.
Ich habe nie gesagt, dass wir keine Gebietsreform durchführen wollen. Ich habe immer gesagt, wir machen zunächst den ersten und dann den zweiten Schritt. Der dritte Schritt kann eine Gebietsreform sein, egal wie diese auch immer aussieht. Das ist für uns im Moment
noch nicht die Frage, weil man diese erst lösen kann, wenn man weiß, welche Aufgaben wohin kommen.
Mit dem Vorschlag von Ihnen, anstatt eine Verbandsgemeinde, eine Gesamtgemeinde oder gegebenenfalls eine Verwaltungsgemeinschaft zu machen, können wir uns nicht anfreunden, weil Sie Politik vor Ort machen wollen.
Natürlich hat er das gesagt. Er will eine Verwaltungsgemeinschaft. Er hat gesagt, er möchte das von Schleswig-Holstein gern übernehmen.
Sie wollten die Verbandsgemeinden ganz abschaffen.
Herr Kollege Pörksen, Sie wissen genau, was wir wollen.
Langsam, langsam. Wir wollen es so machen, wie wir es abgesprochen haben, und zwar zunächst eine Aufgabenverlagerung. Wenn wir uns darüber geeinigt haben, können wir auch sagen, welche Aufgaben wohin kommen und wo die einzelne Aufgabe erledigt wird.
Nicht umgekehrt. Das kann es doch überhaupt nicht sein. Man muss doch erst den ersten Schritt, den zweiten Schritt und dann den dritten Schritt machen. Ich verstehe nicht, dass das niemand begreifen will.
Dann werden wir uns entscheiden. Die Einheiten sind in Rheinland-Pfalz nicht so klein. Wir haben viele Verbandsgemeinden mit 20.000 Einwohnern. Diese Kommunalverwaltung in Rheinland-Pfalz – das ist beim Landkreistag auch von den Kollegen der SPD gesagt worden – ist eine der günstigsten in ganz Deutschland. Sie liegt im unteren Drittel, was die Kosten angeht. Das müssen Sie sich auch einmal sagen lassen, wenn Sie darüber reden, was Sie machen wollen.
Sie wissen im Grunde genommen selbst nicht, wie es künftig aussehen soll. Wir wollen Aufgaben verlagern. In diesem Zusammenhang nenne ich das Landesamt für Jugend und Soziales. Ich denke, wir sind uns einig, dass wir einiges nach unten verlagern können. Wir werden darüber noch diskutieren. Den Weg, den Sie aufgezeigt haben, können wir nicht mitgehen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir brauchen eigentlich etwas mehr Zeit, um uns über dieses Thema zu unterhalten, weil so viel gesagt worden ist, auf das in zwei Minuten nicht reagiert werden kann.
Eines ist aber wichtig. Wir haben nicht gesagt, dass wir nicht mehr mitmachen, sondern wir haben gesagt, dass wir uns ausklinken werden, wenn die eine oder andere Forderung nicht erfüllt wird.
Heute besteht nicht die Gelegenheit, Aufgaben tabellarisch aufzulisten, über die wir uns unterhalten wollen. Beispielsweise könnte man beim Landesamt für Jugend und Soziales vieles tun.
Gleiches gilt für die Wasserwirtschaft, für die Forstverwaltung, für die Denkmalpflege usw.
Es ist Aufgabe der Landesregierung, hierzu Vorschläge zu unterbreiten.
Jetzt noch einmal zu dem, was in Bezug auf Gemeinsamkeiten und vertrauensvolle Zusammenarbeit gesagt wurde. Herr Minister, natürlich haben wir einige Gespräche geführt. Was ist es aber für ein Stil, wenn das Lenkungsforum eingeladen wird und Sie uns vier Tage vorher in einer Pressekonferenz öffentlich sagen, was Sie mit Planspielchen und all den Dingen machen wollen? Meine Damen und Herren, so kann man doch nicht mit einer großen Oppositionspartei umgehen, wenn man über Kommunalpolitik und eine Kommunalreform reden will. Ich denke, dabei sind wir doch ein Stück weit in die Ecke gedrängt worden.
Derzeit wird viel darüber geredet, was wir angeblich nicht wollen, nicht können und nicht dürfen. Sie haben mit Sicherheit genauso viele Gespräche mit Ihren Kommunalpolitikern geführt, wie wir sie geführt haben.
Hinsichtlich der Gebietsreform sage ich noch einmal: Wir haben in Rheinland-Pfalz relativ große Einheiten. Deshalb kann die FDP nicht sagen, dass dies nicht so sei. Es gibt Verbandsgemeinden mit 40.000 Einwohnern und Verbandsgemeinden mit 7.000 Einwohnern. Wir haben aber nie gesagt, dass wir dieses Thema nicht angehen werden. Wenn das eine oder andere aus einem Gespräch so wiedergegeben wird, dann mag das falsch aufgenommen worden sein. Ich habe nie und auch nicht in der kommunalpolitischen Vereinigung gesagt, dass wir an diesen Einzelgebieten bis ins Letzte festhalten. Wir können das aber nicht grundsätzlich infrage stellen; denn unsere Verwaltungseinheiten funktionieren. Sie funktionieren sogar sehr wirtschaftlich.
Im Übrigen liegen die verursachten Kosten im bundesweiten Vergleich im unteren Drittel. Das muss man auch einmal sagen dürfen.
Liebe Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Nach 40 Jahren wird die Verwaltungsreform in unserem Land sicherlich notwendig. Es ist unstrittig: Alle drei Parteien haben sich schon dazu geäußert. Wenn auch manchmal in etwas unterschiedlicher Zielrichtung, so ist doch wohl klar, dass die Demografie, die Aufgaben und die Kommunikationstechniken sich geändert haben und deswegen darüber nicht nur nachgedacht, sondern es auch angepackt werden muss.
Wir haben vor rund einem Jahr ein sehr umfangreiches Papier vorgelegt, wie wir uns das vorstellen. Auch in der Regierungserklärung hat der Herr Ministerpräsident eine Aussage zur Verwaltungsreform gemacht. Jetzt stellen wir fest, dass nach einem Jahr eigentlich noch nicht allzu viel passiert ist.
Es sind drei Arbeitsgruppen gebildet worden. Zunächst einmal die Lenkungsgruppe, bei der im Lenkungsforum das Parlament beteiligt werden soll. Sie wurde am 5. November 2006 konstituiert.
Die Lenkungsgruppe, in der die kommunalen Spitzenverbände mitarbeiten, wird in Kürze, am 30. Mai, erstmals tagen.
Dann gab es die Projektgruppe, und die Ministerien arbeiten. Es sind zunächst einmal 29 Vorschläge bzw. Punkte auf den Tisch gekommen – recht dürftig, nicht allzu weitreichend. Ich will gar nicht alle vorlesen. Ich will vielleicht zwei Punkte nennen: Ernennung der Kreisjagdmeister künftig durch den Landrat oder durch die Oberbürgermeister und nicht mehr durch die ADD oder die SGD. Dann die Ernennung des Kreiswahlleiters künftig durch den Landeswahlleiter. Es sind also einige Vorschläge, die jetzt noch fortzusetzen wären, und zwar von oben nach unten.
Was mich im Grunde genommen ein bisschen geärgert hat, war, dass man Aufgaben auf der kommunalen Ebene schon angesprochen hat, bevor man in die eigentliche Aufgabenkritik eingetreten ist. Der Weg muss deswegen völlig umgekehrt gegangen werden. Ministerien, Mittelbehörden oder Landesämter müssen zunächst einmal begründen, warum sie Aufgaben nicht abgeben können, nicht abgeben wollen oder auch berechtigterweise nicht weitergeben können.
Ich darf dann noch einmal den jetzigen Präsidenten zitieren, der seinerzeit bei der Auflösung der Bezirksregierung gesagt hat, man darf die Frösche nicht fragen, wenn man einen Teich austrocknen will. Ich glaube, da sind wir genau an diesem Punkt angelangt, wo ich ihm heute sehr recht geben werde.
Was wir machen müssen – ich glaube, darüber sind wir uns alle einig –, ist zunächst einmal eine umfangreiche Aufgabenkritik. Es ist auch darüber nachzudenken, wer was wo und überhaupt macht. Ob wir gewisse Aufgaben überhaupt noch wahrnehmen müssen, ist eine Frage, die erlaubt ist.
Jetzt muss natürlich gerade dabei wie ein Schlag ins Gesicht kommen, dass das Innenministerium den dritten Schritt vor dem ersten Schritt gemacht hat: Da sind die Bürgermeister von Gemeinden unter 12.500 Einwohner eingeladen worden. Wir haben in der Richtung insgesamt 200 Gebietskörperschaften. Es sind also 70 eingeladen worden. Soweit wir unterrichtet sind oder wie ich gehört habe, auch von Kolleginnen und Kollegen, die an den Gesprächen teilgenommen haben, ist es zunächst einmal bei 20 Gesprächen geblieben. Der Innenminister ist da wohl von seiner eigenen Partei ein bisschen zurückgepfiffen worden, auch von der Fraktion. Da gab es wohl etwas Druck.
Wenn man dann aber hört, was die Bürgermeister dort erfahren haben: Da ging es letztendlich darum, wie die Stimmung vor Ort ist, wie man sich dies vorstellen könnte. Das hätte ich denjenigen, die eingeladen hatten,
schon gleich sagen können. 19 von 20 haben gesagt, wir wollen keine Veränderung, wir wollen die Gebiete in den Grenzen wie bisher beibehalten.
Das ist auf der einen Seite ohne Zweifel zu erwarten gewesen. Auf der anderen Seite ist aber zu sehen, welche Unruhe dadurch entstanden ist. Aus meinem Bereich kann ich sagen, dass Bürgermeister schon darüber nachgedacht haben, wer zu wem geht und wer wo gegebenenfalls am Ende den Kürzeren ziehen wird. Ich meine, diese Situation war nicht zwingend notwendig gewesen.
Wir haben immer gesagt, wir machen bei dieser Verwaltungsreform auf jeden Fall mit, weil das nicht ohne die Parteien insgesamt geht. Das geht nicht ohne SPD, CDU und FDP. Wir müssen diese Verwaltungsreform gemeinsam angehen.
Da meine Zeit für die erste Runde gleich zu Ende ist, will ich nur noch eines sagen: Helmut Kohl hat erst kürzlich in einem Interview im Fernsehen gesagt – vor 40 Jahren war er mit Jockel Fuchs und dem Kollegen Eicher von der FDP derjenige, der die damalige Reform durchgeführt hat –: Es war kein leichter Weg, aber es war ein effizienter Weg. –
Deshalb müssen wir versuchen, diesen Weg in dieser Form zu gehen.
Weiteres werde ich noch im zweiten Teil ausführen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin dankbar, dass wir in der Diskussion eine gemeinsame Linie gefunden haben bzw. diese von allen drei Fraktionen und dem Innenminister vorgezeichnet wurde. Ich muss nochmals darauf hinweisen – denn das ist sehr wichtig –, dass die Kommunalreform Chefsache sein muss, sodass die Gruppierungen der kommunalen Familie davon ausgehen können, dass das eine sehr wichtige Angelegenheit ist. Der Herr Innenminister hat darauf hingewiesen, dass es 40 Jahre lang gedauert hat. Dies soll für 40 Jahre Bestand haben. Deshalb muss man sehr intensiv darüber nachdenken.
Lieber Herr Kollege Noss, wir haben folgenden Vorwurf erhoben, zu dem wir stehen werden: Wenn man will, dass wir mitarbeiten, dann muss man uns von Anfang an beteiligen.
Das hat ein Stück weit gefehlt. Viele Dinge sind gemacht worden. Wir waren bei vielen Bereichen nicht eingebunden. Wir haben also bisher keinerlei Gespräche zu diesem Thema geführt. Ich glaube, deshalb kann man noch nicht ohne Weiteres von Vertrauen reden.
Wenn wir wollen, dass Vertrauen aufgebaut wird, dann benötigen wir von Anfang an Informationen über die sogenannten Geheimgespräche oder Hinterzimmergespräche, die genannt wurden. Darüber wurde niemand von uns informiert. Wir haben durch Zufall von dem einen oder anderen Kollegen aus dem kommunalen Bereich erfahren, dass sie zu solchen Gesprächen eingeladen worden sind. An dieser Stelle setzt Vertrauen an. An dieser Stelle ist letztlich ein gewisses Misstrauen aufgetreten. Ich denke, an dieser Stelle müssen wir anpacken.
Wir müssen aufpassen, dass letztlich nichts dabei herumkommt und irgendjemandem der Schwarze Peter zugeschoben wird. Diesen werden wir uns aber nicht zuschieben lassen. Wir und Herr Kollege Baldauf an der Spitze sind in jeder Beziehung offen. In unserer Fraktion wird an erster Stelle an der Verwaltungsreform gearbeitet. Wir erwarten deshalb auch von anderer Seite, dass dies zur Chefsache gemacht wird und wir von Anfang an einbezogen werden.
Ich bedanke mich.
Herr Minister, es gibt derzeit einige Irritationen bei Ortsbürgermeistern und Verbandsbürgermeistern, wohin die Stellungnahme der einzelnen Gebietskörperschaft gehen soll. Es soll eine Anweisung geben, wonach die Ortsgemeinden unmittelbar an die Planungsgemeinschaften und das Ministerium ihre Stellungnahmen geben sollen. Ist das richtig?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Ich überlege jetzt, was ich widerrufen soll. Das habe ich nicht gesagt. Das, was in der Zeitung steht, ist nie und nimmer in der Form gesagt worden.
Meine Damen und Herren, der Entwurf des Landesentwicklungsprogramms IV hat sicherlich zu großer Sorge und zu großen Diskussionen bei den Ortsbürgermeistern, insbesondere den Verbandsbürgermeistern und zweifelsohne den Landräten und Oberbürgermeistern geführt.
Das LEP IV mit seinen mehr als 150 Zielen und mehr als 100 Grundsätzen greift ausgesprochen stark in die
Selbstverwaltung unserer Gemeinden, Städte und Landkreise ein. Vorhin ist zu den drei vorhergehenden Landesentwicklungsprogrammen gesagt worden, dass es ähnliche Diskussionen gab. Das ist sicherlich richtig.
Ich kann mich noch an das Landesentwicklungsprogramm 1980 erinnern. Damals war ich junger Ortsbürgermeister. Es ist sehr intensiv darüber diskutiert worden, ob Gemeinden künftig noch Baugebiete ausweisen dürfen oder nicht. Damals ist dies alles sehr praktikabel gelöst worden.
Heute habe ich die großen Bedenken, dass die Zielvorgaben und die Grundsätze ausgesprochen viel Regelungsdichte haben. Das ist unser Problem. Deswegen habe ich es am Anfang nicht so ganz verstanden, dass man die Frist so eng gesetzt hat.
Kollegin Wopperer hat auf den 30. April hingewiesen. Die Kommunen sollten gerade einmal von Dezember bis April dazu Stellung nehmen. Ich glaube, das war auch ein Grund dafür, weshalb sich viele Ortsgemeinden zunächst einmal überhaupt nicht beteiligt haben. Das kam erst alles, nachdem endlich darauf hingewiesen wurde, dass es verlängert werden kann.
Meine Damen und Herren, es liegt in der Natur der Sache und ist gesagt worden, dass Fragen der Landesplanung bei den Kommunalen immer etwas kritisch, vorsichtig und auch sensibel gesehen werden. Insofern reagiert man natürlich sensibel. Es gibt zweifelsohne den Zielkonflikt hinsichtlich der Planung, der Selbstverwaltung, dem Zentralismus und der Subsidiarität. Ich bin mir auch völlig darüber im Klaren, dass ein Land nicht ohne Planung zurechtkommt.
Die Interessen der Kommunen müssen insbesondere Berücksichtigung finden. Hier habe ich den Eindruck, dass dies beim LEP IV noch nicht der Fall ist; denn die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Stadt und Land muss an oberster Stelle stehen. Wenn wir über Oberzentren, Mittelzentren und Zentrale Orte reden, sind die Kommunalen auch deswegen sensibilisiert, weil es um Geld geht. Es geht um Fördermittel. Es ist nicht so, dass diejenigen, die in irgendeine Kategorie eingruppiert werden, weiter wirtschaften können, wie es ihnen beliebt.
Meine Damen und Herren, wenn ich auf einzelne Punkte eingehe, kann ich nicht verstehen, dass Erweiterungsmöglichkeiten für Gemeinden, die nicht an Haltepunkte des Rheinland-Pfalz-Taktes angeschlossen sind, künftig nicht mehr möglich sein sollen. Vom Minister ist eingeschränkt worden, dass man Änderungen vornehmen kann. Man hat das aber hineingeschrieben.
Ich habe deswegen große Bedenken, weil von einem Ministerialbeamten gesagt wurde, dass das, was geschrieben worden ist, auch so gemeint ist. Wenn das natürlich so ist, brauchen wir darüber nicht mehr zu diskutieren. Das ist für mich ein Riesenproblem. Insofern müssen wir das kritisch sehen.
Ich kann auf der anderen Seite zweifelsohne nachvollziehen, dass der Erhaltung der Ortskerne eine gewisse Priorität und Bedeutung beigemessen werden muss und kann. In meiner eigenen Ortsgemeinde sehe ich auch, dass man den Innenbereich erhalten muss. Es gibt aber auch junge Leute, die nicht in den Ortskern ziehen, sondern die Möglichkeit haben wollen, in Neubaugebieten zu bauen. Das muss man dabei auch ermöglichen.
Wenn der Grundsatz wie bei den früheren Landesentwicklungsprogrammen ein Stück Geltung hätte, dass nicht alles so heiß gegessen wird, wie es gekocht wird, hätte ich gar nicht so viele Bedenken. Dennoch muss man an die Aussage des Ministerialbeamten denken, dass es doch so wäre, wie es hineingeschrieben wurde.
Herr Minister, ich denke, deswegen müssen wir insbesondere auch darüber Klarheit schaffen – das ist bereits angesprochen worden –, wann und wo die Ziel- und Grundsätze, wie wir sie im LEP IV haben, angewandt werden. Es gibt bereits Schreiben von den Kreisverwaltungen, dass es zum jetzigen Zeitpunkt angewandt werden muss. In diesem Zusammenhang will ich auf § 19 Landesplanungsgesetz hinweisen
ich komme zum Ende –, dass bei der derzeitigen Vorgehensweise davon abgewichen werden kann.
Meine Damen und Herren, es gibt noch erheblichen Beratungsbedarf. Ich hoffe und wünsche, dass wir im Plenum über dieses Thema noch einmal diskutieren werden.
Ich bedanke mich.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind uns in diesem Haus alle einig, dass Fremdenfeindlichkeit und Rassismus, egal von welcher Seite, ob von links oder von rechts, in unserem Land nicht geduldet werden können und dürfen.
Ich kann mit Zufriedenheit feststellen, dass es in diesem Parlament keine wesentlichen Unterschiede in dieser Frage gibt. Alle demokratischen Parteien müssen an einem Strang ziehen und gemeinsam nicht nur mit Worten, sondern auch mit Taten dafür sorgen, dass unsere Demokratie in Deutschland nicht gefährdet wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die jüngsten Aktivitäten rechtsextremistischer Gruppen schrecken auf. Die Erfolge der NPD in den Länderparlamenten in Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin bereiten uns allen mehr als Sorge.
Im Bundesdurchschnitt sind die rechtsextremistischen Straftaten um mehr als 20 % gestiegen. Wir in Rheinland-Pfalz und in Hessen haben zum Glück nicht diese Steigerungsraten. Hier stagnieren die Straftaten. Trotzdem ist allerhöchste Vorsicht geboten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, viele von uns waren am 9. November 2006 in den Schulen. Ich denke, wir haben alle an diesem besonderen Tag sehr viel interessierte und ausgesprochen disziplinierte Schülerinnen und Schüler erlebt. Das muss ich in aller Deutlichkeit sagen.
Ich bin zehn Jahre dabei und habe wenig so fundamentiert diskutieren können wie in diesem Jahr. Die Schülerinnen und Schüler haben alle sehr deutlich kundgetan, weshalb sie meinen, dass mittlerweile die rechtsextremen Ideen in den Köpfen wieder blühen und als Gründe dafür zum einen die wirtschaftliche Situation und zum anderen die Arbeitslosigkeit sowie insbesondere die fehlenden Ausbildungsplätze angegeben. Sie haben die Meinung vertreten, dass diese Gründe dafür verantwortlich sind und jeder, der diesen Rattenfängern auf den Leim geht, einer zu viel sei.
Sie haben aber auch den Bildungsstand mit herausgestellt und – das finde ich auch interessant – die fremdenfeindlichen Texte auf CDs und den Vertrieb in den Schulhöfen skandalös gefunden. Des Weiteren haben sie darauf hingewiesen, dass verschiedene Gruppierungen sehr anfällig sind.
Es ist also nicht gesagt worden: „Das gibt es bei uns nicht.“ Sie waren vielmehr sehr kritisch in der Frage.
Es ist meines Erachtens sehr begrüßenswert, dass die Bundesfamilienministerin von der Leyen auf Bundesebene – sicher auch auf Landesebene – in gemeinsamer Zusammenarbeit mit Unterstützung der beiden Koalitionsfraktionen maßgeschneiderte Programme für Einzelprojekte in unterschiedlicher Form gegen den Rechtsextremismus erarbeitet hat und diese Projekte auch verzahnt, was meines Erachtens ganz besonders wichtig ist.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, Jugendliche, die sich mit dem Thema „Drittes Reich“ ernsthaft und gründlich beschäftigen, sind gegen jegliche menschenverachtende Thesen der Neonazis gefeit.
Ich will ein Beispiel aus meiner Heimatgemeinde nennen. Dort gibt es eine junge Gruppe, die sich „Geschichtswerkstatt“ nennt. Sie hat sich in den letzten Monaten damit beschäftigt, die Schicksale der Juden im Dritten Reich aufzuarbeiten. Wenn ich mit ihnen diskutiere, stellen die jungen Leute immer wieder die Frage: „Wie konnte das alles geschehen?“
Ich glaube, deshalb ist es ganz besonders notwendig, dass wir, die wir alle im Grunde genommen diese schreckliche Zeit nicht erlebt haben, sondern nur aus der Geschichte und aus Erzählungen kennen, konkrete Maßnahmen ergreifen und uns dieser extremistischen Übergriffe erwehren.
Meine Damen und Herren, deshalb kann ich das Vorgehen der Polizei in Oberflörsheim – Oberflörsheim liegt in meinem Wahlkreis – in der Nacht vom 11. auf den 12. November nur als notwendig und geradezu zwingend erforderlich ansehen.
Unser Rechtsstaat muss sich in dieser Frage wehren und mit allen Rechtsmitteln, die zur Verfügung stehen, konsequent und in aller Härte Recht durchsetzen. Ich werde im weiteren Verlauf noch einmal auf die Frage des Verbots der NPD zurückkommen.
Ich bedanke mich.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! In Anbetracht der noch wirklich kurzen Redezeit, die ich habe, nur noch eine Bemerkung zu der Frage des NPDVerbots. Die Diskussion hierüber geht quer durch alle Parteien. Wir brauchen uns gegenseitig nichts zu erzählen, wer wo was wie in der Frage gefordert hat. Es ist für mich aber immer wieder ein neues Ärgernis, wenn ich mir vorstelle, dass unsere Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Parteienfinanzierung für die Partei der NPD immer noch Geld aufbringen müssen.
Insbesondere ist es ärgerlich, dass unsere Polizei diese Gruppierungen bei den entsprechenden Veranstaltungen und Aufmärschen immer noch begleiten muss. Ich glaube, das ist schon ein Ärgernis.
Wir wissen alle, wie schwierig ein Verbot derzeit durchzusetzen ist. Wir kennen die Situation, zweifelsohne auch im Zusammenhang mit der Zurückziehung des Verfassungsschutzes. Das ist alles mehr als bekannt. Ich denke aber, die demokratischen Parteien in Deutschland dürfen sich nicht mit dem Nasenring durch die Arena ziehen lassen. Hier müssen alle demokratischen Kräfte zusammenstehen. Ich denke – das möchte ich als letzten Satz noch anfügen –, die bitteren Erfahrungen aus Weimar verpflichten uns alle dazu.
Ich bedanke mich.
Ich nehme die Wahl an.