Manfred Nink

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Last Statements

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1. Wird die Landesregierung Vorschläge, das Grundgesetz dahin gehend zu ändern, dass eine erweiterte Einsatzmöglichkeit der Bundeswehr im Innern im Rahmen der Fußballweltmeisterschaft möglich wird, unterstützen?
2. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass die bisherigen, insbesondere im Katastrophenfall gegebenen, Einsatzmöglichkeiten der Streitkräfte ausreichend sind?
3. In welchem Umfang ist eine Einbindung der Bundeswehr im Rahmen der Sicherheitsmaßnahmen für die Fußball-WM in Rheinland-Pfalz geplant?
4. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass die im Grundgesetz vorgegebene grundsätzliche Trennung polizeilicher Aufgaben und Aufgaben der Streitkräfte beibehalten werden muss?
Herr Minister, mit der Inbetriebnahme der Neubaustrecke wurden die Fernverbindungen auf der linken Rheinseite ausgedünnt. Hat die Landesregierung Informationen darüber, ob dies Auswirkungen auf den Bahnhof Koblenz hat?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die beabsichtigte Kürzung der Regionalisierungsmittel?
2. Welche Auswirkungen hätten die Mittelkürzungen aus Sicht der Landesregierung für den „RheinlandPfalz-Takt“?
3. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um einer Kürzung der Regionalisierungsmittel entgegenzutreten?
4. Welche Möglichkeiten haben die Bundesländer, um eine Mittelkürzung zu verhindern?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der öffentliche Personennahverkehr hat eine überragende Bedeutung für die Sicherstellung der Mobilitätsansprüche der Menschen. Busse und Bahnen leisten einen erheblichen Beitrag nicht nur zur Entlastung der innerstädtischen Verkehre, sondern gerade auch in Rheinland-Pfalz einen wichtigen Beitrag zur Erschließung ländlicher Regionen in der Fläche.
Die Zahl der Nahverkehrskunden und die Qualität der Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr haben in den vergangenen Jahren erheblich zugenommen. Diese Entwicklung ist zum einen auf die größere Wirtschaftlichkeit der Nahverkehrsbetriebe, aber auch auf die kontinuierliche Steigerung der Regionalisierungsmittel, die der Bund den Ländern für den öffentlichen Personennahverkehr bereitstellt, zurückzuführen.
Ein Wegfall auch nur von Teilen dieser Mittel hätte gravierende Folgen. Es könnte zur Ausdünnung der Taktverkehre kommen. Das würde bedeuten, die Wartezeiten werden länger, Anschlusszüge werden wegfallen.
Man muss mit Abbestellung von Linien rechnen, was eine weitere Steigerung der Straßenverkehre zur Folge hätte.
Die Einstellung von Verkehren, insbesondere in den Tagesrandlagen, würde weniger Angebote morgens und abends bedeuten. Betroffen sind vor allem die Pendler und die Jugendlichen.
Nicht zuletzt muss auch mit einem massiven Stellenabbau bei den Bahnbetrieben gerechnet werden. Die Transnet spricht von bis zu 8.000 Arbeitsplätzen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Vor fast genau zwei Jahren haben wir hier schon einmal über Kürzungspläne der Regionalisierungsmittel diskutieren müssen. Ich erinnere an das so genannte Koch/Steinbrück-Papier. Wäre das Thema nicht so ernst, könnte man heute sagen, es war das erste Vorzeichen der Großen Koalition.
Nein, verehrte Kolleginnen und Kollegen, damals wie heute ist es unbedingt erforderlich, sich gegen jede Kürzung der Regionalisierungsmittel zu wehren. Damals konnten die Kürzungen der Regionalisierungsmittel in einem halbwegs erträglichen Maß gehalten werden. Es war halbwegs deswegen erträglich, weil unsere Landesregierung bzw. Ministerpräsident Kurt Beck dafür gesorgt hat, dass die Einnahmenverluste durch die Verringerung der Regionalisierungsmittel durch Landesmittel aufgefangen werden konnten.
Uns war schon damals klar, dass Koch und Steinbrück, also Landespolitiker, die es eigentlich hätten besser wissen müssen, ein Thema anstießen, welches uns noch einmal vorgelegt werden würde. Es war uns auch klar, dass eine ständige Finanzierung aus dem Landeshaushalt angesichts der allgemeinen Finanzlage nur
schwerlich Bestand haben kann, worauf der Herr Verkehrsminister auch hingewiesen hat.
Damals hat die Landesregierung schnell gehandelt, und zwar so, wie sie das heute auch getan hat. Ich sage damit noch einen Satz zu mancher Pressemeldung. Es war Ministerpräsident Kurt Beck, der, als die jetzigen Kürzungspläne in der Öffentlichkeit kaum benannt waren, als Erster erbitterten Widerstand gegen jegliche Kürzung ankündigte.
Das war auch richtig. Dafür gibt es auch viele Gründe. Ich habe sie eingangs schon genannt.
Ebenfalls richtig dargestellt wurde von Verkehrsminister Bauckhage, dass man in einigen Bundesländern den Stellenwert von Regionalisierungsmitteln wesentlich geringer einschätzt, als wir dies tun, im Übrigen fraktionsübergreifend. Das hat natürlich seine Gründe. Während wir in Rheinland-Pfalz unsere Hausaufgaben gemacht haben, anfangs gegen erheblichen Widerstand, was den Einsatz der Regionalisierungsmittel anbelangt, während also diese so wie vorgesehen voll in den öffentlichen Personennahverkehr fließen, haben andere Länder in dieser Zeit diese Vorgaben nicht so eng gesehen und sind großzügiger mit der Verteilung der Mittel umgegangen. Ich werde in meinem zweiten Teil des Beitrags noch einmal darauf zurückkommen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, unsere Vorgehensweise ist der Garant für die erfolgreiche Umsetzung des Rheinland-Pfalz-Taktes. Daher sage ich in aller Deutlichkeit, wir wollen den erfolgreichen Rheinland-PfalzTakt nicht nur auf dem heutigen Stand halten. Nein, wir wollen den Rheinland-Pfalz-Takt auch zukünftig ausbauen und an den Bedürfnissen der Menschen in unserem Land ausrichten. Deswegen muss alles getan werden, dass Regionalisierungsmittel so wie vorgesehen weiter in unser Land fließen.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir zunächst eine Anmerkung zu Herrn Dr. Gölter. Es gehört natürlich zum politischen Geschäft, dass er darauf hingewiesen hat, dass der SPD-Landesvorsitzende an den Koalitionsverhandlungen teilgenommen hat. Aber ich denke, dann darf ich auch sagen, es hat auch eine mit Richtlinienkompetenz ausgestattete Bundeskanzlerin der CDU teilgenommen. Wir wissen alle, Koalitionsverhandlungen haben nun einmal ihre eigene Dynamik. Der Ministerpräsident hat gerade darauf hingewiesen.
Werte Kolleginnen und Kollegen, es gab Gründe genug – sie sind alle genannt worden –, dass wir uns gemeinsam gegen geplante Kürzungen der Regionalisierungsmittel aussprechen. Aus meiner Erfahrung – hier bitte ich auch um Unterstützung – ist es wichtig, dass wir viele unserer Kolleginnen und Kollegen im Deutschen Bundestag dafür sensibilisieren, dass Regionalisierungsmittel nicht als Subventionen anzusehen sind. Vielmehr sind mit der Regionalisierung des Schienenpersonennahverkehrs die strukturellen und rechtlichen Voraussetzungen des öffentlichen Personennahverkehrs grundlegend verändert worden.
Die wichtigsten Änderungen waren, die Zuständigkeit des Bundes für den Schienenpersonennahverkehr wurde aufgehoben und den Ländern deswegen besondere Finanzierungsmittel für den öffentlichen Personennahverkehr und insbesondere den schienengebundenen Personennahverkehr zugewiesen, eben die Regionalisierungsmittel. Genau diese Erkenntnis vermisse ich bei vielen Gesprächen mit unseren Bundestagskolleginnen
und -kollegen, aber auch mit vielen Kolleginnen und Kollegen aus anderen Länderparlamenten.
Wir sollten uns auch nicht von Stellungnahmen ins Bockshorn jagen lassen, die mit dem Hinweis auf die geplante Revision 2006/2007 die jetzige Diskussion schönreden wollen. Die geplante Revision ist keinesfalls darauf ausgerichtet, die Regionalisierungsmittel zu kürzen. Ich darf aus dem Kommentar zu den Änderungen des Regionalisierungsgesetzes 2002 zitieren: „Sollte die Prüfung ergeben,“ – zu dieser Prüfung gehören die Transparenz, der Wettbewerb, die Effizienz und schließlich die Verwendung der Regionalisierungsmittel – „dass die bisherige Verteilung der Mittel nicht geeignet ist, Schienenpersonennahverkehr in einem bedarfsgerechten Umfang zu bestellen, sind die Beträge in bedarfsgerechter Weise unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Untersuchung der Kosten- und Ertragslage anzupassen.“
„Anzupassen“ heißt bei weitem nicht, eine Senkung nach unten.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, Sie sehen also, wir sollten uns im Interesse unseres Landes selbstbewusst gegen jegliche Kürzung der Regionalisierungsmittel aussprechen.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zum vorliegenden Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kann man eigentlich nur einmal mehr sagen, dass plakative Überschriften zusammengestellt und mit Maximalforderungen garniert wurden.
Natürlich sind Maßnahmen zur Verbesserung der Fahrgastrechte zu begrüßen. Natürlich sind Qualitätssteigerungen zu begrüßen. Natürlich ist auch Pünktlichkeit anzustreben. Verehrte Frau Kollegin, aber gerade was die Pünktlichkeit anbelangt haben Sie gefordert, dass alle Anschlusszüge warten müssen, bis verspätete Züge eintreffen. Auch das sind Verspätungen. Diese ignorieren Sie nun einfach.
Das Ganze soll dann über Entschädigungen, die einklagbar sein sollen, eingefordert werden können. Auch das stellen Sie so plakativ hin. So wie Sie das darstellen, sage ich genauso plakativ: Allein diese Forderung wird dazu führen, dass wir Leistungskürzungen vornehmen müssen.
Ich mache das genauso wie Sie. Deshalb müssen Sie mich nicht so anschauen, Frau Kiltz.
Genau das wollen Sie mit Sicherheit nicht haben. Auch Ihre Vorschläge zur Umsetzung sind nicht mehr als plakative Überschriften, die Sie aus benachbarten Bundesländern oder aus dem Ausland zusammengesucht haben. Die Einrichtung von Schlichtungsstellen wie in Nordrhein-Westfalen, das Kundenbarometer wie in Schleswig-Holstein, die Kundenbeteiligung bei der Erstellung des Nahverkehrsplans wie in der Schweiz kann man natürlich schön darstellen. Ihr grundsätzlicher Fehler bei all diesen Dingen aber ist, keinen einzigen Hinweis einzubringen, wie das finanziert werden soll. Die Regionalisierungsmittel für die Entschädigungen, die Sie ansprechen, nämlich für Beschädigungen im Schienennetz, können dafür nicht verwendet werden. Dafür sind die Regionalisierungsmittel nicht gedacht, Frau Kollegin.
Allein schon das heute noch klassische Eisenbahnland wie die Schweiz als Beispiel heranzuziehen, zeugt von einer gewissen Praxisferne, sehr geehrte Frau Kollegin.
Sie fordern im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs einen großen administrativen Aufwand, den sie sonst an jeder anderen Stelle immer anprangern. Hier wollen Sie ihn haben. Dabei ist die Finanzierung für Sie überhaupt kein Thema.
Sie haben eine Liste von Verbesserungsmaßnahmen vorgeschlagen, deren Umsetzung zwar in vielen Bereichen wünschenswert wäre, allerdings liegen Ihre Forderungen wie immer weit über 100 % des Möglichen. Deswegen werden wir Ihrem Antrag in dieser Form nicht zustimmen.
Nun kurz zu dem Entschließungsantrag von heute Morgen. Man kann natürlich mit ein bisschen gutem Willen und um der Geschäftsordnung des Landtags Genüge zu leisten einen Zusammenhang zwischen dem zur Beratung anstehenden Antrag – Drucksache 14/4263 – und Ihrem erst heute Morgen eingebrachten Entschließungsantrag herbeiführen. Das wollen wir einmal tun. Sie haben sich damit aber ein Erfolgserlebnis verbaut. Hätten Sie einen regulären Antrag anstelle eines Entschließungsantrags eingebracht, hätten wir sicherlich nach einigen redaktionellen Änderungen diesem Antrag zustimmen können.
Hinsichtlich der einzigen Forderung, die Sie in diesem Antrag stellen, haben der Ministerpräsident und der Minister heute Morgen nachdrücklich dargestellt, dass sie sich darum bemühen, die Regionalisierungsmittel beizubehalten. Deshalb ist dieser Antrag hinfällig, und wir werden ihn ablehnen.
Schönen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach Plänen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll eine Maut für Pkw eingeführt werden. Im Gegenzug dafür soll die Mineralölsteuer gesenkt werden.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Überlegungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe im Hinblick auf die Einführung einer Pkw-Maut?
2. Wie beurteilt die Landesregierung die Einführung einer Maut für Pkw?
3. Wie beurteilt die Landesregierung eine Senkung der Mineralölsteuer und ihre tatsächlichen Auswirkungen im Hinblick auf eine Senkung des Kraftstoffpreises für die Verbraucher?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind uns meiner Meinung nach alle einig, dass es nach Einführung der Lkw-Maut nur eine Frage der Zeit war, dass auch wieder über die Einführung der Pkw-Maut diskutiert wird. Trotzdem haben wir kein Verständnis dafür, wie dann dieses Thema andiskutiert wurde. Deshalb begrüßen wir ausdrücklich die Entscheidung der Länderminister von gestern, dass die Pkw-Maut so, wie sie andiskutiert wurde, nicht infrage kommt.
Die von Baden-Württemberg ausgehenden Bestrebungen, eine Autobahn-Vignette einzuführen, zeigen keinen Weg auf, der eine Leitlinie erkennen lässt, wie das grundsätzliche Problem einer höheren Belastung unserer Straßen und die damit verbundenen Unterhaltungs- und Ausbaukosten in den Griff zu bekommen ist. Vielmehr ist das Bewusstsein der Menschen, dass wieder ein Griff in die Taschen der Autofahrer erfolgt, nachzuvollziehen; denn die in Aussicht gestellten Veränderungen an der Kfz-Steuer oder durch eine Senkung der Mineralölsteuer erscheinen unlogisch.
Wenn auf der einen Seite der Vorstoß, eine Pkw-Maut einzuführen, damit begründet wird, dass mehr Geld für die Straßenfinanzierung benötigt wird, frage ich mich, wo das Geld herkommen soll, wenn ich einerseits 100 Euro für eine Vignette einkassiere, andererseits aber eine Reduzierung der Mineralölsteuer oder eine Kürzung der Kfz-Steuer ankündige. Das ergibt dann, wenn man das gerecht gestalten will, ein Nullsummenspiel. Nullsummenspiele ergeben keine Ergebnisse, mit denen man Straßen finanzieren kann. Das war also eine theoretische Debatte.
Wir wissen alle, die Steuern, die jetzt eingenommen werden, sind fest eingeplant. Das läuft also in der Tat nur darauf hinaus, eine Abzocke zu betreiben. Auf Rheinland-Pfalz bezogen ist das erst recht nicht zu akzeptieren; denn wir wissen alle, dass unser Land viele Pendlerinnen und Pendler, viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, hat, die darauf angewiesen sind, mit ihren Fahrzeugen ihre Arbeitsstätte zu erreichen.
Mobilität ist die treibende Kraft für den weiteren Aufstieg von Rheinland-Pfalz. Nicht umsonst hat unsere Landesregierung die Mobilitätskampagne gestartet.
In unseren ländlich geprägten Regionen sind die Menschen auf das Auto angewiesen. Eine weitere Belastung ist daher kontraproduktiv.
Eine Vignette belastet darüber hinaus alle Autofahrer, egal wie viele Kilometer gefahren werden und mit welchen Fahrzeugen sie gefahren werden. Eine Vignette verursacht ferner einen hohen Verwaltungsaufwand. Die Pkw-Maut wird in diesem Fall auch zu Ausweichverkehren führen. Ausweichverkehre werden wiederum zu einer stärkeren Belastung für die Anwohnerinnen und Anwohner an den betroffenen Straßen führen. Unsere Landesstraßen können diesen Ausweichverkehr auch nicht verkraften. Es ist auch eine Unfallhäufung und dabei auch eine Steigerung der Unfallopfer zu befürchten.
Deshalb begrüßen wir noch einmal den Beschluss der Länderminister, von dieser Art der Einführung der PkwMaut abzusehen. Meine grundsätzliche Stellungnahme dazu werden Sie im zweiten Teil meiner Rede hören.
Schönen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Wirz, wir kennen uns auch außerhalb des Plenums. Deswegen bin ich immer wieder erstaunt, wenn ich Sie hier erlebe. In Ihrem politischen Leben leben Sie offensichtlich in einer Welt von vorgestern.
Was Sie heute über die Maut kritisiert haben, ist Schnee von gestern. Sie maßen sich an, den Kollegen Creutzmann mit einer Meldung der CDU zu maßregeln, die meines Wissens rund drei Monate alt ist, nur Schnee von gestern.
Sie kritisieren die Maut, die mittlerweile erfolgreich läuft und durch die Rheinland-Pfalz mehr Einnahmen bis jetzt erreicht hat, als überhaupt geplant waren.
Was Sie zur Steuerumleitung erzählt haben, dazu könnten wir ein abendfüllendes Programm abhalten. Allein, was die Kohl-Regierung zum Beispiel mit der Rentenkasse gemacht hat, wäre abendfüllend. Da brauchen wir uns nichts vorzuwerfen.
Es ist Fakt, es waren CDU-Bundesländer, die jetzt wieder die Diskussion mit der Pkw-Maut eingeführt haben, verehrter Herr Kollege. Es waren maßgeblich BadenWürttemberg und Nordrhein-Westfalen.
Natürlich. Nordrhein-Westfalen hat sich direkt drangehängt. Herr Kollege Wirz, ich kann Ihnen das gleich schriftlich überreichen. Darüber brauchen wir doch gar nicht zu diskutieren.
Machen wir uns trotzdem nichts vor, auch nach der Entscheidung von gestern Abend, keine Pkw-Maut einzuführen, wird uns dieses Thema natürlich auch in der Zukunft immer wieder begegnen werden, verehrte Kolleginnen und Kollegen.
Ich bin auch nicht so blauäugig zu glauben – das ist das Einzige, wo Sie Recht haben, Herr Kollege Wirz –, heute zu sagen, die Pkw-Maut wird nie kommen. Das glaube ich auch nicht. Da wird schon der technische Fortschritt dafür sorgen, dass immer wieder neue Gedankenspiele aufkommen.
Aber wir, die SPD in Rheinland-Pfalz, werden uns dieser Diskussion nicht verschließen, sondern werden diese Diskussion mit grundsätzlichen Forderungen begleiten; denn wenn eine Pkw-Maut eingeführt wird, dann kann dies nur im Rahmen eines Gesamtkonzeptes sein.
Hauptziel darf nicht nur die Finanzierung, die sichtlich notwendige Finanzierung der Straßen sein, vielmehr muss ein Gesamtkonzept aufgestellt werden, das sich am Verbraucherprinzip orientiert, Herr Staatssekretär.
Das heißt, es muss für jeden gerecht sein. Die Maßnahmen, die eingeführt werden, müssen nachvollziehbar
sein. Das heißt, es muss fahrzeugspezifisch erfolgen; nicht alle Fahrzeuge bis 12 Tonnen kann man über einen Kamm scheren.
Ich habe von der ersten Runde noch zwei Minuten gut, glaube ich. Einen Satz noch.
Es muss eine kilometerabhängige Maut sein. Wir erwarten, dass die Pendler berücksichtigt werden und insbesondere, dass die Maßnahmen nicht daran gemessen werden und die Menschen nicht so bemessen werden wie die PS-Zahl ihrer Autos.
Wer seine Persönlichkeit nur über die PS-Zahl darstellen kann, muss mehr bezahlen, als diejenigen, die zwingend auf das Auto angewiesen sind.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist darauf hingewiesen worden, die 18- bis 25-jährigen Fahranfänger sind mit einem hohen Anteil an den schweren Unfällen mit Personenschäden beteiligt. Ich muss hinzufügen, mehr als die Hälfte dieser Unfälle wird auch noch durch diesen Personenkreis verursacht.
Dass diese ersten zwei Jahre nach dem Erhalt des Führerscheins am gefährdetsten sind, hat natürlich seine Gründe. Es ist natürlich die mangelnde Fahrerfahrung, die diese jungen Menschen haben. Es ist auch ihre hohe Risikobereitschaft. Herr Kollege Wirz hat es angesprochen. Ich wage allerdings nicht daran zu denken, wenn in der Zeit, als ich damals meinen Führerschein hatte, was ich damals mit 55 PS angestellt habe, was ich heute machen würde, wenn mir vielleicht 150 PS zur Verfügung stünden. Wahrscheinlich wäre das Risiko ähnlich groß gewesen, wie das heute bei den jungen Menschen der Fall ist.
Es kommt natürlich hinzu, dass sich das Lebensverhalten geändert hat. Wer Kinder im jugendlichen Alter hat, weiß, für diese beginnt erst abends nach 22 Uhr der Tag. Das heißt, die Fahrten finden in der Regel dann auch noch nachts nach einem langen Ausbildungs-, Berufs- oder Schultag statt, sodass das also auch hier zu einer Gefährdung beachtlich beiträgt.
Es ist richtig, wir hatten am 22. Mai 2003 eine Anhörung gehabt. Da muss ich ein bisschen korrigieren, Herr Kollege Wirz. Von 2003 bis 2005 sind nur zwei Jahre. Sie haben der Regierung immer vorgeworfen, drei Jahre gewartet zu haben.
Sie haben mehrfach drei Jahre gesagt. Ich bin auch nicht damit einverstanden, dass Sie sagen, die Anhörung wäre so unumstritten gewesen. Im Gegenteil, wenn man sich die Stellungnahmen der einzelnen Anzuhörenden noch einmal durchliest, stellt man fest, dass hier Pro und Kontra ziemlich dicht beieinander lagen.
Es gab zum Beispiel konträre Meinungen, ob man ein Fahrtenbuch führen muss, ob eine festgelegte Fahrleistung erfolgen soll – beispielsweise war die Rede von 5.000 Kilometern –, und insbesondere in Bezug auf die Begleitperson gab es sehr unterschiedliche Einschätzungen der einzelnen Anzuhörenden. Egal wie, Fakt ist, bei der Einführung des begleiteten Fahrens, wie es jetzt der Fall sein wird, sollte darauf geachtet werden, dass das Ganze in einem zumutbaren Aufwand erfolgt, die Kosten im Rahmen bleiben und eine Überbürokratisierung der Ausbildungsanforderungen nicht erfolgen darf. Es ist kein zweiter Ausbildungsplatz, der hier eingeführt wurde.
Dass das Ganze wichtig ist und sich lohnt, zeigt die Studie, die in Nordrhein-Westfalen am Laufen ist. Die neuesten Erkenntnisse – Stand 30. Juni 2005: Über 12.000 Genehmigungen für den Modellversuch wurden
eingereicht. Hier sagten ursprünglich die Kritiker, das werde nicht angenommen werden. Rund 3.700 Fahranfänger haben ihre Führerscheinprüfung abgeschlossen und fahren begleitet. Über 2.500 Jugendliche haben diese Begleitphase abgeschlossen und bereits den Kartenführerschein erhalten, und das bei lediglich fünf Unfällen in diesem Zeitraum ohne Personenschäden, sondern nur mit Blechschäden. Das war das überraschendste Ergebnis bisher in Nordrhein-Westfalen.
Es spricht also vieles dafür, hier das begleitete Fahren ab 17 Jahren einzuführen. Ich darf daran erinnern, wir geben schon Jugendlichen ab 16 Jahren eine Fahrerlaubnis für Kleinkrafträder und Mopeds. Hier sage ich als geschädigter Vater zweier Töchter, die einen Unfall mit einem Moped hatten, hier ist sicherlich aufgrund des Zweirads eine höhere Gefährdung bei den Jugendlichen zu sehen.
Im Übrigen haben viele europäische Länder eine entsprechende Regelung getroffen. Wir haben also Grund, dieser Maßnahme, wie sie jetzt vom Wirtschafts- und Verkehrsministerium ergriffen wird, zuzustimmen; denn die SPD ist der Ansicht, jede Maßnahme lohnt sich, wenn damit schwere Unfälle vermieden werden können, unabhängig davon, ob ein Mensch oder mehrere Menschen gerettet werden können. Negative Auswirkungen des Modellversuchs müssen vermieden werden. Dazu werde ich in der zweiten Runde noch etwas sagen. Ansonsten kann ich Ihnen versichern, wir begleiten den Modellversuch positiv und sind gespannt auf die Ergebnisse in Rheinland-Pfalz.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe vorhin bereits darauf verwiesen, dass auch ich ein Thema ansprechen möchte, das negative Auswirkungen hervorrufen könnte. Das ist genau das Thema,
das Frau Kollegin Schneider-Forst angesprochen hat, nämlich das Problem, das Fahrerlaubnisrecht mit Ausnahmen vom Mindestalter zum Erwerb der einzelnen Fahrerlaubnisklassen zu erteilen.
Der Landesbetrieb Straßen und Verkehr, der offensichtlich dafür zuständig ist, hat Mitte Juni einen neuen Verfahrenshinweis zur künftigen Anwendung übermittelt. Die Anwendung des neuen Verfahrenshinweises bedeutet im Hinblick auf die Möglichkeit einer ausnahmsweise vorzeitigen Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse B in der Praxis eine erhebliche Einschränkung. Nach den bisherigen Regelungen sind Ausnahmen nur dann in Betracht gekommen, wenn das Abwarten des Mindestalters aufgrund von persönlichen Umständen des Bewerbers zu einer besonderen vom Verordnungsgeber nicht gewollten Härte geführt hätte. Nach dem neuen Verfahrenshinweis heißt es aber, dass Ausnahmen zur vorzeitigen Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse B nur noch in extremen Härtefällen gerechtfertigt sind.
Es folgt ein Hinweis, den ich überhaupt nicht nachvollziehen kann, nämlich dass die Jugendlichen andere Führerscheinklassen in Anspruch nehmen können. Die Industrie hält ein umfangreiches Angebot an Fahrzeugen vor, die teilweise sogar mit geschlossenen Karosserien versehen sind. Ich habe kein Verständnis dafür, dass auf die Inanspruchnahme dieser Fahrzeuge verwiesen wird, die nach der Beurteilung verschiedenster Fachstellen eine erhebliche Gefahr für die Nutzer darstellen, da sie von ihrem Sicherheitsaufbau her überhaupt nicht vergleichbar sind beispielsweise mit einem Kleinst-Pkw.
Ich denke, wir müssen im ländlichen Raum darauf achten, dass es unseren Jugendlichen möglich ist, unter bestimmten Umständen in den Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B auch schon vor der Vollendung des 18. Lebensjahres zu kommen.
Die großen Entfernungen zu den Ausbildungsplätzen und zu den Schulen machen dies erforderlich. Wir wissen alle – da können wir uns so viel anstrengen wie wir wollen –, wir werden den ÖPNV in unseren ländlichen Gebieten zumindest über eine gewisse Zeitspanne nicht in dem Maß ausweiten können, wie es erforderlich wäre, um das zu verhindern.
Herr Minister, deshalb meine Bitte an Sie: Bringen Sie den LSV dazu, wie früher mit dem notwendigen Augenmaß die Entscheidungen zu treffen und nicht vielleicht jetzt schon im Hinblick auf die nun stattfindenden Modellversuche härtere Maßnahmen zu ergreifen.
Darüber können wir dann reden, wenn der Modellversuch abgeschlossen worden ist. Jetzt ist der Zeitpunkt zu früh.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Wirz, ich glaube, Sie haben zwar irgendwo mitbekommen, dass der ADAC eine Untersuchung durchgeführt hat, Sie haben den Bericht aber nicht richtig gelesen;
denn alles, was Sie zum Zustand der Straßen gesagt haben, haben Sie selbst hineininterpretiert und entspricht in keiner Weise den Ergebnissen, die der ADAC festgestellt hat.
Es wurden generelle Einflussfaktoren im Straßensystem analysiert, die die Folgen eines Unfalls für den Autofahrer mindern sollten. Dabei wurden folgende Punkte vom ADAC in den Mittelpunkt gestellt: Zuerst die Mitteltrennung im Fall einer Frontalkollision. Die Gewichtung in der Untersuchung: 31 %. Sie gestatten, dass ich zitiere,
Herr Präsident. Darunter fallen Schutzplanken, Mittelstreifen, Dämme und Linien.
Der zweite Punkt war der seitliche Schutzraum im Fall eines Abkommens von der Straße. Er wurde mit 43 % gewichtet. In diesem Fall geht es weder um Schutzplanken, freier Seitenraum, Dämme und Böschungen.
Schließlich folgen mit einer Gewichtung von 26 % Kreuzungen. In diesem Fall geht es um Höhenfreiheit, mit und ohne Beschleunigungsspur, Kreisverkehr, Ampel mit zwei oder drei Phasen, Kreuzung mit und ohne Linksabbiegerspur, Einmündung mit und ohne Linksabbiegerspur, Zufahrten und Anschlüsse.
Herr Kollege, auch Sie sollten wissen, 31 %, 43 % und 26 % ergeben nach wie vor 100 %. Da gibt es überhaupt keinen Spielraum für das, was Sie vorgetragen haben.
Sie waren wieder einmal ganz weit von der Wahrheit entfernt. Die 7 %, die Sie angesprochen haben, gelten für alle Landesstraßen, die der ADAC bundesweit und nicht nur landesweit aufgeführt hat.
Von Kreisstraßen ist in dem Gutachten überhaupt keine Rede, außer dem Hinweis, dass der ADAC derzeit nicht in der Lage ist, Kreisstraßen entsprechend zu bewerten. Sie führen sie aber mit an.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, am schärfsten ist aber Ihre Einschätzung zum Nord-Süd-Gefälle. Der ADAC ist folgendermaßen vorgegangen: Per Zufallsgenerator hat man zwei – zwei! – Landesstraßen
in Rheinland-Pfalz gefunden. Kriterium war, Startpunkt und Endpunkt 20 Kilometer. Wenn der Zufall so mitspielt, ergibt es sich eben, dass diese zwei Straßen zufällig im Süden des Landes angesiedelt sind.
Interessant ist aber dann, um welche Straßen es sich handelt. Es geht einmal um die L 512 zwischen Landau und Neustadt. 60 % dieser Straße sind vom ADAC mit drei Sternen – der zweitbesten Bewertung – bewertet worden. Rund 28 % haben zwei Sterne – das ist die schwächere Kategorie – erhalten. Die schlechteste Kategorie kommt in Rheinland-Pfalz überhaupt nicht vor.
Noch interessanter ist die L 522.
Wenn Sie sich diese Karte einmal vor Augen geführt hätten, hätten Sie festgestellt, dass es an der L 522, die insgesamt knapp 20 Kilometer lang ist, insgesamt nur
sieben Bewertungspunkte gab. Wenn man das aufgreift, stellt man fest, dass nur vier, höchstens fünf Kilometer bewertet wurden. Auch in diesem Bereich überwiegen die drei Sterne.
Das ist die Wahrheit. Daran wird die Konzeptlosigkeit der CDU in der Verkehrspolitik deutlich.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zur aktuellen Situation, zum Mitteleinsatz für den Erhalt der Landesstraßen hat Herr Minister Bauckhage genügend gesagt. Ich möchte das nicht noch einmal wiederholen.
Herr Kollege Wirz, es geht nicht darum, irgendeine Situation rosig darzustellen.
Es geht um Fakten. Damit haben Sie schon das Thema der Aktuellen Stunde verfehlt.
Sie haben auch keine Rückschlüsse aus der ADACStudie gezogen. Sie haben politische Träumereien daraus gemacht, nicht mehr und nicht weniger.
Ihr Antrag für diese Aktuelle Stunde beruht auf einer riesigen Fehleinschätzung. Sie haben wieder einmal geglaubt – wie das so Ihre Art ist –, Sie hätten einen Dreckhaufen gefunden, den Sie gegen den Ministerpräsidenten und gegen die Landesregierung schleudern könnten.
Ich kann Ihnen versichern, mit dieser Art von Politik sind Sie so weit von der Landesregierung entfernt, Sie werden nicht einmal das Hosenbein des Ministerpräsidenten treffen.
Das Ergebnis Ihrer Aktuellen Stunde lässt sich ganz kurz zusammenfassen. Es ist ein erneuter Beweis für Ihre verkehrspolitische Konzeptionslosigkeit.
Herzlichen Dank.
Herr Minister, Sie haben gesagt, Sie müssten die Aspekte sorgfältig prüfen. Könnten diese Prüfungen dazu führen, dass die zweite Ausbaustufe der S-Bahn RheinNeckar behindert wird?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich weiß nicht, liegt es an meinem fortgeschrittenen Alter oder an der Tatsache, dass ich diese Strecke nicht benutze, aber ich will versuchen, ein bisschen weniger emotional zu reagieren.
Als ich die relativ wenigen Informationen zu diesem Thema ausgewertet habe, habe ich mich Folgendes gefragt: Geht es dem einen darum, an der Sicherung eines Verkehrskonzepts festzuhalten, das in seiner Realisierung noch weit entfernt ist? Geht es dem anderen darum, sich mit einem überraschenden Beschluss einen Anteil an einem fremden Netz zu sichern? Geht es vielleicht sogar um persönliche Eitelkeiten und Differenzen? Wenn eine dieser Tatsachen zutrifft, dann sollten wir dies schleunigst beenden.
Herr Minister, richtig ist, wenn die Kommunen eingebunden werden – sie werden mit hohen Kosten eingebunden –, dann muss das vorher mit den Kommunen abgesprochen werden. Wenn meine Information stimmt, sprechen wir über zwei Bahnhöfe, deren Bahnsteige auf 76 cm angehoben werden müssen. Man muss zu der vorhin laut angedachten Lösung Osthofen sagen, dass ebenfalls Investitionen von nicht unbedeutender Höhe entstehen werden; denn hier müssen zukünftig bis zu 2.000 Fahrgäste den Umstieg bewältigen können. Das ist beim jetzigen Ausbau sicherlich etwas schwierig.
Es ist richtig, die zweite Ausbaustufe der S-Bahn RheinNeckar ist in ihrer Umsetzung. Man muss die dritte Stufe weiter vorantreiben und planen.
Weinfass ist sicherlich besser, danke Herr Kollege.
Das ist mit Sicherheit nicht das Thema. Wer von Heidelberg bis Mainz fahren will, wird sich sicherlich nicht in eine S-Bahn oder Regionalbahn setzen. Hier gilt es, zwischen den einzelnen Stationen den Menschen in unserem Land das weiterhin zu ermöglichen, was immer unser Ziel war und was mit dem Rheinland-Pfalz-Takt
hervorragend klappt, die Mobilität in unserem Land weiter voranzutreiben.
Deswegen sollten wir Schluss mit dem Geplänkel innerhalb der einzelnen Vertragspartner machen. Setzen Sie sich zusammen an einen Tisch, finden Sie die Lösung, die schnell realisierbar ist und zeitnah umgesetzt werden kann. Das hilft den Menschen. Das wird das Ziel, das wir uns alle auf die Fahnen geschrieben haben, die Mobilität, den Rheinland-Pfalz-Takt in unserem Land weiter voranzutreiben, auch nach vorn bringen.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das war einmal wieder ein typisches Beispiel dafür, dass die Kollegen der CDU die Definition zwischen Politik und Polemik verwechselt haben.
Herr Lelle, genauso ist das.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist klar, dass die Sorgen der Menschen und auch der betroffenen Kommunen entlang der Mautausweichstrecken ernst genommen werden müssen. Daran gibt es überhaupt keinen Zweifel. Panikmache und Schnellschüsse, wie das vorgetragen wurde, sind absolut keine Lösung.
Herr Wirz, Sie haben sich innerhalb der fünf Minuten dreimal für die Maut und dreimal gegen die Maut ausgesprochen. Was wollen Sie eigentlich?
Meine Damen und Herren, es ist nicht damit getan, dass man einfach die Maut auf Bundesstraßen ausweitet. Was ändert sich daran? Mehreinnahmen, okay. Trotzdem gibt es Einsparungen für die Unternehmer, die ihre LKW-Fahrer auf die Straße schicken, weil in der Regel die Umgehungsstrecken kürzer als die Autobahnstrecken sind. Das ist kein großer Effekt.
Richtig ist, die Landesregierung analysiert sorgfältig die aufkommenden Probleme, damit dort, wo tatsächlich Handlungsbedarf ist, wo tatsächlich gehandelt werden kann, auch diese Handlungen umgesetzt werden können.
Man muss aufpassen, was bei der Mautbelegung einer Bundesstraße passiert. Wie verändern sich die Verkehrsströme? Man muss sich hüten, mit voreiligen Maßnahmen die Probleme nur auf andere Orte oder auf andere gut ausgebaute Straßen zu verlagern. Ich teile daher die Auffassung des Kollegen Weinert, der darauf hinwies, dass Regionalunternehmen beim Ausweiten der Maut auf Bundesstraßen besonders betroffen wären. Das ist korrekt. Was aber fehlt, ist der Appell an die Unternehmen, auch bei ihren Fahrern darauf hinzuweisen, dass sie nicht diese Ausweichstrecken befahren; denn die Kosten – da brauchen wir uns nichts vorzumachen – sind schon lange auf die Produkte draufgeschlagen, wenn sie denn überhaupt entstanden sind. Wenn Sie sagen, das ist nicht wahr, dann mag das sein; denn ein LKW voller Joghurtbecher beträgt auf die Maut umgelegt 0,4 Cent für einen Becher. Sie haben Recht, die 0,4 Cent sind nicht draufgeschlagen, es sind 3 oder 5 Cent draufgesetzt worden. Das ist doch die Tatsache.
Herr Creutzmann ist doch Manns genug, hier etwas zu sagen. Wo ist das Problem? Das ändert doch nichts an den Tatsachen, oder? Sie wollen etwas falsch verstehen und tun das hier kund. Das ist die einzige Problematik an dieser Stelle.
Ich denke, so wie das seitens der Landesregierung umgesetzt wird, ist das in Ordnung. Ursprünglich war geplant, bis Herbst würden die Ergebnisse auf sich warten lassen. Jetzt haben wir Ende April. Die ersten Maßnahmen sind angeleiert. Das ist ein Zeichen dafür, dass sich die Menschen in diesem Land auf diese Landesregierung verlassen können. Die Maut ist erfolgreich, auch für Rheinland-Pfalz.
Ich denke nur an die zusätzlichen Mittel, die jetzt zum Ausbau der Schleuse Fankel gekommen sind, meine sehr verehrten Damen und Herren. Das können Sie doch nicht ableugnen. Wenn Herr Wirz die Maut insgesamt anprangert, dann darf ich doch an den März dieses Jahres erinnern, an die Kleinen Anfragen – Drucksachen 14/2968/2994/3013/3014 –. Das sind genau die Kleinen Anfragen, in denen auch der Kollege Wirz sich stark gemacht hat, dass endlich Mautmittel fließen, damit die Straßen in seinem Beritt hergestellt werden können.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Verehrter Herr Kollege Billen, Sie hätten auch noch die vierte Gruppe aufführen müssen, nämlich die Gruppe der LkwFahrer, die mittlerweile berichten, dass man ihnen vom Gehalt die Maut abzieht, wenn sie nicht die Autobahnen verlassen. Auch das gehört leider zum Alltag in diesem Geschäft.
Zur B 51 sage ich Ihnen gleich auch noch etwas.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Minister hat die wichtigsten Überlegungen bei der Sache mit angesprochen. Heute zählt jeder LKW, der auf der Bundesstraße und auf der Landstraße fährt, als MautSünder. Ist es wirklich so? In manchen Fällen ist das berechtigt. Das zeigen Ihre Untersuchungen. In anderen Fällen ist es zweifelhaft.
Ich möchte gar nicht auf die B 51 eingehen. Da frage ich nur Sie als Verfechter des Flughafens Bitburg. Sie fordern ständig Landesmittel zum Ausbau des Flughafens, wollen aber den Verkehr zum Flughafen unterbinden.
Nein. Also die dürfen dann alle fahren, weil das ihr Hobby ist?
So einfach sieht die Sache aus. Wie wollen Sie denn den Transitverkehr kontrollieren, Herr Billen? Wir wissen doch ganz genau, es ist erstens einmal personell nicht möglich.
Ich weiß, Sie wollen sich an die Straße stellen und die LKW selbst kontrollieren. Sie haben doch unheimlich viel Zeit.
Wir brauchen aber Mittel dazu. 20 Euro sind nicht geeignet, irgendjemanden abzuschrecken. Das glaubt doch von Ihnen selbst keiner. Mehr als 20 Euro Verwarnungsgeld sind zurzeit nicht möglich. Auch das ist Fakt.
Ich sage noch einmal etwas ganz deutlich, selbst wenn die subjektiven Einschätzungen stimmen. Letzte Woche habe ich in einem Ort gestanden. Wir haben 68 Fahrzeuge gezählt, die nach Ansicht der Anwohner MautSünder waren. Es waren maximal 20, eher 16, die tatsächlich unter das Maut-Gesetz gefallen sind. Alles andere waren Regionalverkehre, bei denen die Mautpflicht überhaupt nicht zum Tragen kam, weil die Tonnage nicht gestimmt hat und weil die Achsenzahl an den Fahrzeugen nicht gestimmt hat. Auch das ist heute in der Diskussion zu beachten.
Ich rede gar nicht darüber, dass nicht gehandelt werden muss. Wir brauchen aber intelligente Lösungen. Wir brauchen Lösungen, die auch den gewünschten Effekt mit sich bringen und das Problem nicht einfach verlagern, was ich vorhin schon erwähnt habe.
Darunter zählt meiner Meinung nach beispielsweise eine flexible Mautgebühr.
Ich möchte bitte noch einen Satz sagen.
Wenn man beispielsweise auf der Bundesstraße die Mautgebühr höher ansetzen kann als auf der Autobahn,
erziele ich vielleicht einen Effekt. Ich sage aber ganz klar, dazu gehören aber auch Lösungen, um den regionalen Verkehr zu entlasten. Das Problem muss gelöst werden. Dann wird sich vieles andere auch klären. Wir werden die Ziele, die unter anderem auch zusätzliche Einnahmen für die Verkehrsinfrastruktur bringen sollen, erreichen.
Herzlichen Dank.
Der Presse war zu entnehmen, dass bei dem Flughafen Hahn für das Jahr 2006 mit einem positiven Ergebnis im operativen Geschäft zu rechnen ist.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Wie hat sich die Anzahl der Arbeitsplätze auf dem Flughafen Hahn in den vergangenen fünf Jahren entwickelt?
2. Wie weit ist der Stand des Planfeststellungsverfahrens zur Erweiterung der Landebahn?
3. Auf welchem Stand sind die Planfeststellungsverfahren zum weiteren vierspurigen Ausbau der B 50?
4. In welchem Zeitraum soll der Streckenabschnitt Simmern – Hahn verwirklicht werden?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir zuerst eine kurze Anmerkung zu dem heute mit dem Einzelplan 08 des Doppelhaushalts zu beratenden Gesetzentwurf zum Landesstraßengesetz.
Wie Ihnen bekannt, gilt es nun, die landesrechtlichen Regelungen auf den Weg zu bringen und dabei durch die vorliegenden Änderungen des Landesstraßengesetzes die Vorgaben der EU zu erfüllen.
Faktisch werden mit diesem Gesetzentwurf lediglich bisherige Verfahrensweisen formalisiert. Dabei werden die UVP-pflichtigen Vorhaben in einer übersichtlichen Form dargestellt, Garant für eine praxisnahe Umsetzung.
Wie vorhin der Kollege Anheuser berichtet hat, habe ich für die SPD-Fraktion bei der ersten Beratung des Gesetzentwurfs vorgeschlagen, auch eine Änderung in § 54 des Landesstraßengesetzes vorzunehmen. Dabei sollten die in der Praxis häufig auftauchenden Zweifelsfragen, ob eine Straße in der Vergangenheit gewidmet worden ist, vermieden werden. Diese Änderung ist zwischenzeitlich als Antrag von allen Fraktionen eingebracht worden.
Ich bin davon überzeugt, diese Ergänzung wird zu einer Verwaltungsvereinfachung führen, wenngleich es schon komisch ist, dass die Begründung für diese kleine Ergänzung, welche lediglich aus einem Satz besteht, einer umfassenden juristischen Begründung bedarf. Ich darf mich von daher für die Unterstützung der Fraktionen bedanken.
Doch nun zum vorliegenden Doppelhaushalt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist unschwer festzustellen, dass die Vorlage dieses Haushalts die Anstrengungen der Landesregierung, die Mobilität in diesem Land weiter auszubauen und zu verbessern, fortführen wird. Es gilt, in schwieriger Zeit Haushaltsmittel, welche für den Um- und Ausbau sowie für den Neubau von Landesstraßen in erheblichem Maße benötigt werden, auch zur Verfügung zu stellen.
Für den Straßenbau in Rheinland-Pfalz bedeutet dies konkret 92 Zuwendungen an Verkehrsträger für den Bau und Ausbau von Verkehrsanlagen des SPNV und ÖPNV mit einem Gesamtvolumen von 48,5 Millionen Euro, 330 Zuweisungen an kommunale Baulastträger zum Bau und Ausbau von Verkehrswegen und Verkehrseinrichtungen mit einem Gesamtvolumen von 116,6 Millionen Euro, 31 Zuweisungen an kommunale Baulastträger zum Bau und Ausbau von Radwegen mit einem Gesamtvolumen von 8 Millionen Euro, ein Sonderprogramm zum Erhalt kommunaler Straßen, Brücken und Stützwände mit einem Gesamtvolumen von 10 Millionen Euro und schließlich 400 Projekte im Landesstraßenbauprogramm mit einem Gesamtvolumen von rund 180,6 Millionen Euro. Insgesamt sind es also fast 364 Millionen Euro, die allein in den kommenden zwei Jahren in den Straßenbau fließen werden.
Ergänzt wird dies noch durch die Maßnahmen aus dem Bundesverkehrswegeplan. Herr Kollege Wirz, wenn Sie den Moselaufstieg Trier angesprochen haben, dann frage ich Sie: Was hat die CDU in der Region Trier getan, als es eine CDU-Bundesregierung gab? Immer gefordert, nie etwas bekommen. Das ist Fakt. Ähnliches gilt für die Eisenbahnbrücke in Konz.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, grundsätzlich sollten für den Landesstraßenbau Finanzierungsmittel künftig so zur Verfügung gestellt werden, dass der Substanzwert der Landesstraßen dauerhaft erhalten werden kann. Bestehende Erhaltungsdefizite müssen mittelfristig beseitigt und Ausbau- und Erweiterungsmaßnahmen bedarfsgerecht durchgeführt werden können.
Aber auch die im Landesstraßenbauprogramm enthaltenen 11 Neubaumaßnahmen – darunter so wichtige wie die Zubringer zum Hochmoselübergang – müssen zur Herstellung der Mobilität in unserem Land zwingend umgesetzt werden.
Spätestens an dieser Stelle wird man von der realitätsfernen Politik von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingeholt.
Wer wie Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen, mit der Sense wichtige Maßnahmen wegrasieren will und dafür eine einseitige praxisferne grüne Verkehrspolitik installieren möchte, verkennt die wahren Probleme.
Ich möchte ein Beispiel nennen. Sie fordern im Bereich der Zuwendungen an kommunale Baulastträger zum Bau und Ausbau von Verkehrswegen und Verkehrseinrichtungen Einsparungen in Höhe von 25,7 Millionen Euro, also ca. 22 % des im Haushalt vorgesehenen Gesamtvolumens. Haben Sie sich einmal angesehen, welche Maßnahmen davon betroffen sein könnten? Es sind überwiegend Ausbaumaßnahmen in Ortschaften,
Maßnahmen, die dazu dienen, den Menschen dort eine bessere Lebensqualität zu verschaffen.
Davon betroffen wären Gehwegmaßnahmen oder auch Kreisstraßen, jene Straßen also, die in unserem ländlich geprägten Land zwingend zum Erreichen von Schulen und Ausbildungs- und Arbeitsplätzen notwendig sind.
Diese Maßnahmen wollen Sie teilweise streichen, die Mittel zumindest teilweise in Ihre Lieblingskinder, den Bau von Radwegen und die Verbesserung der Attraktivität von Bahnhöfen und Bushaltestellen, investieren.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich habe mich schon bei den letzten Haushaltsberatungen hierzu sinngemäß dahin gehend geäußert, dass Sie auf dem Holzweg sind. Wir brauchen nicht nur Radwege, um attraktive Bahnhöfe zu erreichen, nein, wir brauchen hierzu ein intaktes, ein nach den heutigen Erfordernissen ausgebautes Straßennetz. Dazu gehören auch die im Haushalt vorhanden Neubaumaßnahmen.
Diese Maßnahmen werden alle auch künftig durch den LSV umgesetzt werden müssen.
Die Forderungen der CDU an dieser Stelle sind unrealistisch. Dies wurde bereits gestern deutlich gesagt. Sie entstammen offensichtlich einem Feindbild der CDUFraktion gegenüber dem LSV so, wie wir es aus der Vergangenheit schon zur Genüge kennen. Fakt ist, die Entwicklung zeigt, dass die Kreditaufnahme im LSV mit steigender Tendenz investiv eingesetzt wird. Der LSV ist damit auf einem guten Weg. Ihre Argumentation ist das Zerreden eines erfolgreichen Projekts.
Wer in den letzten Wochen in unserem Land unterwegs war, konnte, manchmal auch zu seinem Leidwesen, überall feststellen, wie viel Projekte durch den LSV umgesetzt werden.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, auch im Bereich der Schiene sind nun Mittelansätze zur Anbindung des Flughafens Hahn vorhanden. Wenn nach wie vor die Forderung gilt, kein Flughafensystem ohne Bahn, dann muss man Klarheit schaffen, damit die Landesregierung handlungsfähig bleibt. Man muss sich darüber im Klaren werden, wie und wo man investieren will. Die Rahmenbedingungen, zum Beispiel über die Festlegung der Planungsgemeinschaft, müssen festgezurrt werden. Somit verstehen wir die jetzigen Ansätze im Haushalt als ein Signal für weitere Maßnahmen.
Was den übrigen Bereich der Schiene in RheinlandPfalz anbelangt, sollte man überlegen, ob es nicht sinnvoll wäre, für diesen Bereich ähnlich wie bei den Straßen einen Investitionsplan zu erstellen. Dies hätte den Vorteil, dass künftig Mittel für den Ausbau der Schienenwege flexibler eingesetzt werden könnten.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, den Bereich des Luftverkehrs und der Wasserstraßen möchte ich heute einmal vernachlässigen. Der Ausbau der kleineren Luftverkehrslandeplätze wird fortgeführt. Im Bereich der Wasserstraßen ist der Ausbau der Moselschleusen in vollem Gang.
Ich kann daher abschließend für die SPD-Fraktion feststellen, dass die in der Koalitionsvereinbarung für die laufende Wahlperiode festgelegten verkehrspolitischen Zielsetzungen nach wie vor eingehalten werden. Die Verkehrswege haben in diesem Land eine hohe Priorität. Bei den gegebenen Möglichkeiten werden wir im Bereich von Straßen, aber auch von Schienen- und Wasserwegen Verbesserungen erreichen. Wir wissen, Mobilität ist eine wesentliche Voraussetzung für die wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes und somit für die Menschen in ländlich geprägten Räumen zwingend notwendig.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem vom Minister Struck vorgestellten Konzept zur weiteren strukturellen Veränderung der Bundeswehr wird die Anfang der 90er-Jahre durch Minister Rühe begonnene Neuaufstellung der Bundeswehr fortgesetzt. Vor dem Hintergrund einer grundsätzlich veränderten globalen und europäischen sicherheitspolitischen Lage und der damit verbundenen neuen Herausforderungen ist die Bundeswehr zu einer umfassenden Neuausrichtung gezwungen gewesen. War es während des Kalten Krieges Auftrag der Bundeswehr, vorrangig die Landesverteidigung sicherzustellen, so ist es heute ein vorrangiges Erfordernis, dass bei der internationalen Konfliktvermeidung und Krisenbeseitigung mitgewirkt wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das bedeutet insbesondere in Zeiten knapper Kassen aber auch, dass die vorhandenen Mittel und die Ausgabe dieser Mittel sorgfältig überlegt werden. Hier ist vorrangig in die Ausstattung und Ausrüstung der Truppe zu investieren; denn diese Mittel dienen der persönlichen Sicherheit unserer Soldatinnen und Soldaten bei ihren Einsätzen.
Die vor diesem Hintergrund entstandenen Stationierungsplanungen sind daher nicht nur eine Herausforderung für die betroffenen Kommunen, sondern auch für
das Land Rheinland-Pfalz, den damit verbundenen Strukturwandel zu begleiten und mitzuentwickeln. Dies wird auch dadurch nicht einfacher, dass die USRegierung vorhat, in Europa massive Reduzierungen vorzunehmen, von denen auch Rheinland-Pfalz vielleicht nicht verschont bleibt.
Deswegen stellen wir fest, dass die Neuausrichtung der Bundeswehr mit ihren strukturellen Veränderungen notwendig geworden ist. Wir freuen uns auch, dass es der Landesregierung gelungen ist, mit ihren intensiven Bemühungen Standorterweiterungen und -sicherungen in Daun, Kusel, Zweibrücken, Rennerod, Speyer, Lahnstein und Mainz zu erreichen, die in diesen Regionen sicherlich die wirtschaftsstrukturellen Rahmenbedingungen festigen und weiterentwickeln werden.
In dem Zusammenhang ist auch wichtig gewesen, dass die Artillerieschule in Idar-Oberstein dort verbleibt. Jeder, der die Bundeswehr kennt, weiß, dass gerade diese Truppenschulen die Kernzelle weiterer Entwicklungen sind, und zwar nicht nur für die betroffenen Truppenteile, sondern oft auch für die strukturelle Weiterentwicklung der Kommunen, in denen diese Schulen angeordnet sind. Dies gilt auch für den Truppenübungsplatz Baumholder.
Wir wissen alle, die Landesregierung hatte sich erfolgreich in Abstimmung mit der Bundesregierung bemüht, ein neues Konzept für diesen Standort zu entwickeln. Dieses Konzept kann nun weiter vorangetragen werden, ein wichtiger Pfeiler für diese Region. Wir dürfen auch an dieser Stelle nicht verkennen, dass gerade der Truppenübungsplatz Baumholder für die US-amerikanischen Streitkräfte von besonderer Bedeutung ist. Gleiches gilt im Übrigen auch für Birkenfeld, das gewissermaßen im Dunstkreis dieses Truppenübungsplatzes liegt.
Natürlich ist es bedauerlich, dass in Koblenz Truppenreduzierungen stattfinden werden, aber es darf nicht verkannt werden, in Koblenz wird nach wie vor das Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung und das erst vor einigen Monaten gegründete IT-Amt weiterhin seinen Sitz behalten, beides Einrichtungen, wo hohe Kapazitäten vorhanden sind, wo hohe Dienstkräfte ihre Arbeit leisten, Dinge, die für diese Region, für diesen Standort von enormer Bedeutung sind. Im Übrigen wird Koblenz trotz aller Truppenreduzierungen nach wie vor der größte Standort der Bundeswehr in Deutschland und damit auch in Rheinland-Pfalz bleiben.
Natürlich ist es auch bedauerlich für Trier, dass der Fernmeldebereich aufgelöst wird. Das stand aber auch schon in den vergangenen Jahren immer wieder auf der Tagesordnung. Jetzt kann man natürlich die Region Trier ganz großzügig fassen und sagen: Sie werden nach Daun verlegt. In Trier ist kein Verlust vorhanden. – Ich teile diese Meinung nicht so ganz. Ich bin der Meinung: Natürlich ist es bedauerlich, dass rund 500 Arbeitsplätze in Trier zugunsten Daun verloren gehen. – So ist das eben: Der eine hat den Vorteil, der andere den Nachteil. – Aber auch in Trier gibt es noch eine
Dienststelle, und zwar die wehrtechnische Dienststelle 41 der Bundeswehr, früher besser bekannt als Erprobungsstelle. Ich denke, auch hier ist Potenzial vorhanden, insbesondere in Zusammenarbeit mit der Fachhochschule oder in Zusammenarbeit mit der regionalen Wirtschaft und – – –
In Ordnung, ich dachte, bei der Aussprache hätte man etwas mehr Zeit.
Ich stelle daher fest, es nützt nichts, wenn wir für die betroffenen Menschen mit Panik kommentieren. Wir vertrauen nach wie vor auf die sachlich ausgerichtete erfolgreiche Konversionspolitik unserer Landesregierung.
Herzlichen Dank.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verehrte Kollegen von der CDU, wer wie Sie Bundeswehr, Heimatschutz und Terrorismusbekämpfung in einem Atemzug nennt, kennt unsere Verfassung nicht. Das muss einmal ganz deutlich gesagt werden.
Wenn Sie sich anmaßen, militärisch-strategische Entscheidungen anzuzweifeln – in dem Antrag steht, das wäre eine ideologisch gefärbte Schrift der rotgrünen Bundesregierung –, kennen Sie diese Verfassung nicht; denn damit unterstellen Sie auch der Bundesregierung einen Verfassungsbruch. Das wäre nichts Neues. Das machen Sie ständig, wenn Sie nicht weiter wissen.
Sie unterstellen dem gesamten militärischen Führungsstab der Bundeswehr, dass er unfähig ist, seinen Auftrag zu erfüllen.