Gerd Itzek

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Last Statements

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Kollege Schreiner, natürlich kann man den letzten Punkt, den Sie angesprochen haben, je nach Interessenlage, je nachdem, wer argumentiert, ob das auf der einen Seite die Handwerkskammer oder auf der anderen Seite die Architektenkammer ist, auch anders bewerten.
Es hat eine sehr intensive Anhörung gegeben, und man hat sich dann dafür entschieden, dass keine kleine Bauvorlageberechtigung für Handwerksmeister der Bauberufe, Bautechniker sowie Hochschulabsolventen der Fachrichtung Architektur eingeführt werden sollte. Das war die politische Entscheidung. Ob es in fünf oder zehn Jahren noch diese Entscheidung sein wird, habe ich meine Zweifel.
Wir machen manches doppelt gemoppelt. Es gibt auch qualifizierte Handwerksmeister, die ohne weiteres in der Lage wären, solche Möglichkeiten zu erledigen.
Wesentliche Ziele der Novelle sind die Beseitigung der in bauaufsichtlicher Praxis erkannten Erschwernisse, die Bereinigung von Unstimmigkeiten im Gesetzeswortlaut und – dies erscheint mir als der wichtigste Punkt – die Schaffung der rechtlichen Voraussetzung für die Neuregelung der bautechnischen Prüfung, Privatisierung der Standsicherungsnachweisüberprüfung und Überwachung der Bauausführung.
Die wesentlichen Ziele sind mit dieser Änderung erreicht worden. Im Außenbereich liegende landwirtschaftliche Betriebe sollen zukünftig Hinweisschilder, die auf die Direktvermarktung ihrer Produkte aufmerksam machen, aufstellen dürfen. Ich glaube, das war ein Wunsch der Landwirtschaft. Dem sollte man Rechnung tragen, und dem hat man damit Rechnung getragen.
Die Genehmigungsfreiheit von Garagen und überdachten Stellplätzen soll im Rahmen der bundesrechtlichen Vorgaben erweitert werden. Da haben wir Bundesrecht in Landesrecht umgesetzt. Auch das war notwendig und richtig.
Ein Kritikpunkt – Frau Thomas, das war die Diskussion auch im Haushalts- und Finanzausschuss – betraf die Frage der Genehmigungsfreiheit von Antennen bis zu zehn Meter Schafthöhe, die bisher vorhanden, aber nicht gesetzlich geregelt war. Nur, wer haben will, dass wir Mobilfunk betreiben, muss diese Möglichkeit schaffen, dass es nicht genehmigt werden muss.
Frau Thomas, dann müssen wir unser Handy wegwerfen. Das habe ich schon einmal gesagt. Das wäre eine Einschränkung der bisherigen Rechtslage.
Jetzt, nachdem wir es genehmigungsfrei gestellt haben, ist es rechtlich geregelt. Ansonsten wäre Rechtsunsicherheit damit verbunden. Die Kommunen haben gemeinsam mit den Netzbetreibern weitgehende Maßnahmen ergriffen, um Schwierigkeiten auszuräumen, zum Beispiel bezogen auf das Aufstellen in Wohnbereichen. Das ist weitgehend in kommunaler Selbstverwaltung geregelt worden.
Die Schaffung einer neuen Rechtsfigur für die Prüfung der Standsicherheit und die Rechtsgrundlage sorgen dafür, dass bestimmte Befugnisse im Zusammenhang mit der neuen Figur auf die Ingenieurkammer übertragen werden können. In diesem Zusammenhang stehen die Änderungen dieses Ingenieurgesetzes.
Ich bin der Auffassung, wir haben der Entwicklung, wie sie sich aufgrund der praktischen Gegebenheiten ergeben hat, Rechnung getragen und werden diesem Gesetzentwurf selbstverständlich zustimmen.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Finanzministerkonferenz der Bundesländer hat vor 14 Tagen einen Bericht der für Steuern zuständigen Abteilungsleiter von Bund und Ländern über die unterschiedlichen Steuerreformkonzeptionen der CDU, CSU, FDP, Kirchhof und anderen einstimmig mit 16 zu 0 angenommen. Das heißt, alle Finanzminister teilen die dort niedergelegten Auffassungen ihrer Referenten, die sich mit dieser Frage befasst haben. Sie hält eine grundlegende Reform des Steuerrechts unter Beachtung der Auswirkungen auf Steuerbürger und öffentliche Haushalte für erforderlich und hat den Bericht an die Ministerpräsidentenkonferenz übermittelt. Grundlage dieses Berichts ist ein Auftrag der Ministerpräsidentenkonferenz vom 14. November 2003, mit dem die Regierungschefs der Länder die Finanzministerkonferenz gebeten hatten, rechtzeitig zur Ministerpräsidentenkonferenz am 25. März gemeinsame Länderinteressen zu formulieren sowie die verschiedenen Steuerreformkonzeptionen darauf hin zu bewerten.
Ich glaube, das ist mit diesem Bericht gelungen. Wichtigste Feststellung in diesem Bericht ist: Was kosten eigentlich die einzelnen Vorschläge? – Da will ich einmal ein paar Zahlen nennen.
Das Kirchhof-Modell bedeutet Mindereinnahmen von 42,9 Milliarden DM. Bei der CDU – Merz-Modell – sind es 31,5 Milliarden Euro, bei der FDP 20,3 Milliarden Euro und bei der CSU 16 Milliarden Euro.
Jetzt gibt es mittlerweile ein neues Modell gemeinsam von CDU und CSU, das eine Mindereinnahme – –
Erneutes Modell!
von etwa 11 Milliarden Euro vorsieht.
Es ist klar, dass solch hohe Steuermindereinnahmen – das haben auch die Haushaltsberatungen, die wir erst vor kurzem abgeschlossen haben, bewiesen – auch für das Land Rheinland-Pfalz und weder für den Bund noch für die Bundesländer noch für die Gemeinden überhaupt verkraftbar sind und auch mittelfristig nicht verkraftbar sein werden. Schon deshalb waren und sind die noch immer zu hörenden Ankündigungen, kurzfristig eine
radikale Steuerreform zu realisieren, nichts als ein großes Märchen. Man kann es auch Täuschung des Bürgers nennen.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, natürlich hört sich Steuervereinfachung wunderbar an, aber das Bestreben, Normen zu reduzieren, darf nicht übersehen, dass hoch komplexe Lebenssachverhalte auch eines angemessenen Maßes an steuerlichen Regelungen bedürfen und eine übermäßige Verkürzung zwangsläufig zu Problemen führt.
Ich bin 1964 in die Steuerverwaltung eingetreten und habe damals gedacht, irgendwann wird es einmal zu einer Steuervereinfachung kommen. Ich konnte 1968 eine Steuervereinfachung mitmachen. Das war die Umwandlung des damaligen Umsatzsteuergesetzes in ein neues Mehrwertsteuergesetz. Das war ein ganz dünnes Heftchen mit ein paar Paragraphen. Wer sich mittlerweile die Bestimmungen zum Umsatzsteuerrecht anschaut, der kann daraus ein Telefonbuch einer mittleren Großstadt vorlegen. So schwierig ist das Ganze gewesen.
Wer aber meint, eine Steuervereinfachung ist dadurch zu regeln, indem ich zum Beispiel die Arbeitnehmer stärker belaste – das sind alle Modelle, die vorgelegt werden, allein das Modell „Kirchhof“ war für mich interessant; es war im „Handelsblatt“ veröffentlicht, also nicht irgendwo in einer Zeitung, die nicht wirtschaftsfreundlich ist, und das würde bedeuten, dass ein Steuerzahler, der eine Steuerlast von 500.000 Euro zu entrichten hat, mit 70.000 Euro entlastet werden würde, und ein Arbeitnehmer mit 42.000 Euro Jahreseinkommen hätte eine Mehrbelastung von 1.800 Euro –, den muss ich fragen: Wo ist hier eine soziale Ausgewogenheit und soziale Gerechtigkeit?
Ich will auch etwas zur Verteilungsgerechtigkeit sagen. Je größer die tariflichen Veränderungen gegenüber dem heutigen Tarif vorgeschlagen werden, desto eher sind tendenzielle Verlierer Steuerpflichtige in heute niedriger Progressionsstufe mit hohen Abzügen von der Bemessungsgrundlage, zum Beispiel Pendler, Feiertags- und Nachtarbeiter. Tendenzielle Gewinner sind in diesem Bereich immer Steuerpflichtige mit einer hohen Progressionsstufe mit wenig Abzügen von der Bemessungsgrundlage. Ich nenne zum Beispiel einmal leitende Angestellte.
Die konservative „ Rheinische Post“ hat in diesem Zusammenhang am 22. Januar folgendes ausgeführt – ich darf zitieren –: „Keine Frage, der rotgrüne Tarif entspricht besser dem Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.“ Die Pointe kommt aber noch: Die Sozialabgaben sind auch Steuern – – –
Ich muss aber den Satz noch zu Ende führen.
Die Sozialabgaben sind auch Steuern und sorgen schon heute dafür, dass der durchschnittliche Arbeitnehmer gegenüber dem besser Verdienenden benachteiligt wird.
Er zahlt 40 %, der Millionär käme zum Beispiel bei Merz auf 36 %, das heißt, wesentlich weniger.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Böhr, Herr Kirchhof hat sich gegen die Berechnungen gewehrt. Kirchhof hat trotzdem Unrecht, wenn er diese Zahlen, die in dieser Arbeitsgruppe festgestellt worden sind, bezweifelt. Er geht nämlich grundsätzlich davon aus, dass alle über 200.000 Euro befindlichen Steuerpflichtigen Abschreibungsmodelle finanzieren. Das stimmt so nicht.
Einen Teil davon haben wir zum Beispiel im Osten im Wohnungsbau eingeführt. Es sind sicherlich viele Fehler gemacht worden, oder man kann darüber diskutieren, ob in der Filmbranche so genannte Steuersparmodelle richtig oder falsch sind. Ich weiß nicht, was der Kollege Stoiber sagen würde, wenn aus der CDU oder aus anderen Bereichen solche Steuersparmodelle plötzlich nicht mehr akzeptiert werden würden.
Ich möchte dies in ein paar Sätzen zusammenfassen. In Deutschland haben wir kein Steuerlastproblem. Wir haben keinen weiteren Bedarf bei den Steuersätzen. Wir brauchen jetzt einmal eine Phase der Ruhe. Ich glaube, diese Ruhe sollten wir uns wirklich verinnerlichen und nutzen, um vielleicht das eine oder andere, was im Steuerrecht möglich ist, zu vereinfachen.
Herr Minister, es ist schon kompliziert. Ich habe immer behauptet, dass ich mich einigermaßen im Steuerrecht auskenne, aber manchmal kommt man gar nicht dazu, die Änderungen so schnell zu erfassen, wie sie teilweise verabschiedet werden. Das ist keine Frage der letzten vier Jahre oder fünf Jahre, sondern das habe ich die letzten zwanzig Jahre feststellen können. Es wird immer schwieriger.
Wir brauchen einen konsequenten Vollzug der Steuergesetze und eine effektive Ausschöpfung der Steuerquellen. Wir brauchen für unser Gemeinwohl hinreichende Steuereinnahmen. Außerdem müssen wir uns mehr überlegen – das kommt in der Diskussion zu kurz –, wie wir eigentlich in einer erweiterten Europäischen Union auch eine gemeinsame Steuerpolitik entwickeln, und zwar nicht, um gegenseitig zu konkurrieren, sondern gegenseitig unser Gemeinwohl in der Europäischen Union zu festigen. Ich glaube, wir haben noch eine große Aufgabe vor uns, die in den nächsten Jahren auf uns wartet.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Weiland – – –
Doch, ich sage lieber Herr Kollege Weiland.
Ich habe mit Interesse Ihren Ausführungen zugehört. Das war interessant. Sie haben sparen, sparen, sparen gerufen, aber dann mehr für die Polizei, mehr für die Universitäten und mehr für die Kommunen gefordert. Sie haben sich dann erlaubt, das Ganze mit einer Finanzierung darzustellen, die Sie in den Anträgen formuliert haben, die rechtswidrig ist bzw. die nicht das bringt, was sie eigentlich bringen soll.
Ich gehe nachher noch ganz genau darauf ein.
Wenn man als Partei fordert, dass die Kommunen mehr Geld bekommen sollen
so ist es –, aber auf der anderen Seite bundesweit im Gegensatz zu den Interessenvertretern der Städte dafür ist, für die Abschaffung der Gewerbesteuer zu plädieren,
dann ist das für mich schon eine bodenlose Unverschämtheit.
Ja, ja, ja, Herr Kollege.
Wir müssen auch wissen, Rheinland-Pfalz ist in den letzten Jahren in einer besonderen Situation.
Vielen Dank, etwas mehr Ruhe. Rheinland-Pfalz ist also in einer besonderen Situation. Das muss jeder wissen, der über Haushaltsfragen diskutiert. RheinlandPfalz ist eines der wenigen Länder, vielleicht ein wenig mit Brandenburg vergleichbar, das einen Konversionsbereich zu beackern hatte, der dieses Land Millionen und Abermillionen gekostet hat. Das ist ein Sonderfaktor. Kein anderes Land hat diese schwierige Situation zu bewältigen gehabt.
Ich möchte einen weiteren Punkt ansprechen. Wir sind das einzige Land, das für seine Beschäftigten im öffent
lichen Dienst, die Beamten, einen Pensionsfonds eingerichtet hat. Das ist eine Sonderleistung.
Das Land, ach, Herr Bischel.
Herr Bischel, Sie bekommen eines Tages noch einen Stempel: Vertreter des Beamtenbunds.
Hat er schon? Okay. Frau Thomas, Sie haben die Frage des Pensionsfonds angesprochen. Wenn wir diesen Pensionsfonds nicht hätten, könnten wir durch das, was wir an Zuführung leisten, die Nettoneuverschuldung reduzieren.
Nein, Sie haben den Pensionsfonds angesprochen. Wie in einem Wirtschaftsbetrieb soll aber die Belastung, die derzeit entsteht, dargestellt werden. Die Zuführung ist die Belastung, sonst würden wir alles der nachfolgenden Generation überlassen.
Deswegen halte ich die Einführung des Pensionsfonds für richtig, für ordentlich und für eine solide Aufgabe.
Ich möchte einen weiteren Punkt ansprechen. Sowohl mein Kollege Joachim Mertes als auch der Ministerpräsident haben die Bertelsmann-Stiftung angesprochen. Man könnte meinen, die CDU-Opposition redet von einem ganz anderen Land. Ich frage mich manchmal, in welchem Land wir eigentlich leben, was hier dargestellt wird.
Diese Bertelsmann-Stiftung, eine unabhängige Stiftung, hat die Vorteile dieses Landes aufgezeigt und uns als eines der Länder dargestellt, die in der Bundesrepublik Deutschland im vorderen Bereich dastehen.
Es ist so. Was sagt der Rechnungshof? Herr Jullien, natürlich ist mir die Verschuldung auch zu hoch. Aber das ist doch keine Frage von Rheinland-Pfalz, sondern eine Frage aller deutschen Länder und auch gesamtstaatlich. Sie brauchen sich doch nicht hinzustellen und über Verschuldung zu reden. Sie haben in den 16 Jahren Ihrer Mehrheit im Bund dieses Land in eine Verschuldung geführt, die unheimlich ist.
Wir haben eine positive Wirtschaftsentwicklung in diesem Land.
Wir haben die niedrigste Arbeitslosigkeit in der Bundesrepublik Deutschland.
Sie ist zu hoch, das gestehe ich ein. Aber trotzdem nehmen wir im Vergleich der deutschen Bundesländer eine Spitzenposition ein.
Ich komme nun zu dem Problem der Verbesserung der Finanzen, was so wunderbar war. Wer eine Steuerreform vorschlägt wie Herr Merz, die dieses Land 600 Millionen Euro kosten würde, hat jede solide Finanzpolitik verspielt.
Wir haben durch unsere Schwerpunkte Bildungspolitik, Vorschule, Schule und Universitäten einen wesentlichen Beitrag zur besseren Entwicklung in diesem Bereich geleistet.
Ich möchte einen anderen Punkt ansprechen, den wir auch nicht vergessen sollten, wenn wir über finanzpolitische Fragen diskutieren. Die deutsche Einheit hat auch dieses Land Milliardenbeträge gekostet. Ich sage dies nicht als Vorwurf, aber ich behaupte auch, kein anderes Land in dieser Welt hätte das so geschafft wie die Bundesrepublik Deutschland. Auch das sollte man sich immer vor Augen führen.
Wer sich das Ganze einmal hochrechnen lässt, wie die Steuerentwicklung und die Einnahmen des Landes Rheinland-Pfalz ohne die deutsche Einheit wären, der sieht, dass man manche Probleme heute gar nicht zu diskutieren hätte. Anzusprechen ist auch die Belastung der Arbeitnehmer und der Unternehmer, die sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer beschäftigen. Auch das ist schwierig.
Man muss auch sehen, dort, wo wir versucht haben Einsparungen vorzunehmen, hat die CDU-Fraktion immer abseits gestanden und war immer bei denjenigen, die gemeint haben, die Interessen derjenigen zu verteidigen, die das verändert haben. Ich denke an die Katasterverwaltung, die Steuerverwaltung, die Bauverwaltung, die Forstverwaltung und die Landwirtschaftsverwaltung. Immer waren sie abseits. Sie sind nicht mitgegangen, sondern haben immer gesagt, das geht nicht.
Ich komme nun zu einem anderen Punkt, der auch wichtig ist, nämlich zu dem Beistandspakt für die Kommunen. Wir geben den Kommunen eine Chance. Ohne rechnerische Tricks wäre es uns möglich gewesen zu sagen:
Okay, wir verändern die Situation und machen den Finanzausgleich früher. – Nein, wir haben gesagt: Ihr Kommunen sollt in den nächsten Jahren eine Garantie über die Einnahmen haben, die ihr in den nächsten Jahren erwarten könnt. – Das ist Politik für und nicht gegen die Kommunen.
Ich möchte einen weiteren Punkt ansprechen. Herr Bischel, Sie können jetzt zuhören. Ich spreche die Veränderungen des Dienstrechts an. Ich bin damals mit meinem Ministerpräsidenten Ende der 60er-Jahre als Gewerkschafter für ein einheitliches Dienstrecht oder ein einheitliches Personalrecht angetreten, was ich jetzt gar nicht definieren möchte. Trotz dieser langen Phase ist es uns nicht gelungen, egal welcher politischen Couleur, ein einheitliches Dienst- oder Personalrecht zu schaffen. Wir haben immer noch diese Schwierigkeiten.
Nein, das mache ich Ihnen auch gar nicht zum Vorwurf. Dort haben wir alle unsere Verantwortung zu tragen. Nur, wir müssen wissen, wenn wir das nicht bald verändern, dann fahren wir irgendwann einmal in dieser Frage an die Wand, weil wir dann auch keine Veränderungen innerhalb des öffentlichen Dienstes vornehmen können. Das sollten wir auch wissen.
Ich komme nun zur Frage der Steuerschätzung. Die Wirtschaftsweisen – das hört sich interessant an – geben uns seit Jahren eine Prognose, die nie eingehalten worden ist. Immer war sie im Verhältnis zu den tatsächlichen Gegebenheiten wesentlich zu hoch. Was sind das für Weise? Manchmal frage ich mich, ob man nicht auch im Kindergarten würfeln und sagen kann, es gibt 1,5 oder 0,5, und veröffentlicht dann das Ergebnis.
Meine Damen und Herren, ich komme jetzt noch einmal zu ein paar Einsparvorschlägen von Ihnen. Sie gehen an die Abwasserabgabe, nehmen eine Kürzung vor und wollen das zur Wasserwirtschaft nehmen. Das ist verlogen, Herr Jullien, weil Sie als ehemaliges Mitglied der Rechnungsprüfungskommission genau wissen, dass der Rechnungshof die großzügige Auslegung, was alles mit diesen Geldern gemacht werden darf, beanstandet hat.
Wir haben einen Beschluss des Landtags, der sagt: Liebe Landesregierung, überprüfe das bitte noch einmal, das ist zu hoch, das muss reduziert werden. –
Sie begehen einen Rechtsbruch, indem Sie sagen: Wir machen einfach alles mit der Abwasserabgabe.
So machen Sie Haushaltspolitik, unsolide und unredlich.
Ich komme zu einem zweiten Punkt und gehe noch einmal auf die Wohnungsbauförderung ein.
Ja, ja, Herr Kollege.
Ich komme nun zur Frage der Fördermittel für den Wohnungsbau. Wir sind uns alle darüber im Klaren – das hat die Landesregierung zusammen mit uns gemacht –, dass wir die Wohnungsbauförderung verändert haben. Wir haben sie verändert, weil wir gesagt haben, es ist nicht mehr der Bedarf vorhanden, der noch Anfang und Mitte der 90er-Jahre vorhanden war. Wir können andere Fördermaßnahmen machen.
Dann aber hinzugehen und Kürzungsvorschläge in diesem Bereich zu bringen, in dem der Etat sowieso nur bei rund 40 Millionen liegt und nur 5 Millionen Euro bewegt werden können, weil alles andere gebunden ist, ist unsolide Haushaltspolitik.
Ein weiterer Punkt: Rheinland-Pfalz steht gut da, positive Daten im Bruttoinlandsprodukt. Export und Arbeitslosigkeit habe ich teilweise genannt.
Wir sollten als Rheinland-Pfälzer mehr Selbstbewusstsein aufbringen und uns nicht hinter jeder kleinen Hecke verstecken, als wenn wir keine positive Entwicklung hätten.
Sie wissen auch, ein großer Teil unserer Aufwendungen im Haushalt sind die Personalaufwendungen. Diese Personalaufwendungen sind leider oder Gott sei Dank – je nachdem, von welcher Warte man das Ganze betrachtet – nicht so kalkulierbar bzw. veränderbar, wie es der eine oder andere gern hätte.
Sie fordern Einsparungen bei Stellen. Dann rechnet jemand vor – ich weiß nicht, wer es war –, das wären nur 2 % des gesamten Aufwands.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben bereits jedes Jahr im Etat stetige Einsparungen an Personal vorgesehen, außer im Bereich der Schulen, der Polizei und der Justiz. Das heißt also, die 2 %, die Sie vorgetragen haben, stimmen nicht, sondern es wären dann 4 %. Das machen Sie mir einmal klar,
wie Sie diese 4 % einsparen wollen. Das verstehe ich auch nicht.
Es ist so schön draußen herumzufahren, wenn man mit den Menschen aus der Steuerverwaltung redet – – –
Doch, es ist schön, herumzufahren. Rheinland-Pfalz ist ein schönes Land. Ich freue mich immer, wenn ich ein Finanzamt besuchen kann, wunderbar. Rheinland-Pfalz ist ein schönes Land.
Ich freue mich, dass ich Rheinland-Pfälzer bin.
Ich nehme einmal die Steuerverwaltung.
Nein, Sie besuchen kaum Finanzämter. Das ist die SPD-Fraktion, die sich konstant mit Besuchen bei Behörden mit den Problemen – – –
Nein, Sie nehmen an Protestveranstaltungen teil, da stellen Sie sich hin.
Wir aber fahren konkret vor Ort und lassen uns von Kolleginnen und Kollegen und von den Beschäftigten informieren, wie ihre Situation aussieht. Das haben wir doch wunderbar gemacht.
Wir haben dieser Steuerverwaltung viel zugemutet. Ich nehme das einmal, weil heute der Einzelplan 04 dran ist. Wir haben viele Stellen abgebaut. Wir haben aber auch durch Modernisierung im Bereich der Steuerverwaltung, durch Zentralisierung zum Beispiel der Finanzkassen dafür gesorgt, dass in dem Bereich auch Synergieeffekte erzielt werden können.
Natürlich hätte man streiten können, warum wir vier Finanzkassen brauchen, warum nicht nur eine. Das haben wir aus strukturpolitischen Überlegungen gemacht, dass wir gesagt haben, das können wir in Rheinland-Pfalz nicht machen, sondern wir werden dort diese Stellen einrichten, wo es strukturpolitisch wichtig ist, oder die Zusammenlegung der Grundsteuerstellen usw., was wir gemacht haben.
Grunderwerb, ja. Sie haben sich natürlich noch nie versprochen, nein.
Wenn es ein gut gemeinter Hinweis ist, nehme ich das so auf und bedanke mich dafür.
Meine Damen und Herren, ich fasse zusammen: Rheinland-Pfalz ist ein schönes Land, besser, als diese Opposition der CDU den Bürgern versucht klarzumachen. Wir sind stolz auf unser Land, und trotz aller Schwierigkeiten, die von mir nicht bestritten werden, sind wir mit dieser Landesregierung auf dem richtigen Weg.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir haben dieses Thema bereits in einer Aktuellen Stunde vor den Sommerferien behandelt und darüber diskutiert.
Obwohl viele Punkte von uns als Sozialdemokraten befürwortet werden, werden wir den Antrag ablehnen, weil wir die Landesregierung bei späteren Verhandlungen nicht knebeln und an Beschlüsse des Landtags festbinden wollen. Die Landesregierung braucht Bewegung in der ganzen Diskussion.
Meine Damen und Herren, auch wir sind mit dem Vorschlag von Finanzminister Eichel und der Bundesregierung, wie er vorliegt, nicht zufrieden. Es hat einen Vorschlag gegeben, das Ganze zu überarbeiten. Wir sind nicht im Bundestag. Wir haben einen Koalitionspartner, der zum Beispiel eine ganz andere Auffassung zur Gewerbesteuer als wir Sozialdemokraten vertritt. Das ist eine ganz natürliche Ausgangsposition. Wir werden deshalb diesen Antrag heute ablehnen müssen. Herr Marz, wenn man sich über die kommunale Finanzsituation unterhält, sollte man nicht generell von den Kommunen sprechen. Die Lage ist am bedrohlichsten im Bereich der großen Städte, der kreisfreien Städte. Ich habe ein paar Zahlen. Teilweise sind die Gewerbesteuereinnahmen bei einigen kreisfreien Städten um 100 % zurückgegangen.
Das hat auch nichts mit Mogeln zu tun, sondern das ist eine legale Ausnutzung der Steuergesetze. Das Problem „Hoechst“ kennt jeder. Die Zerschlagung des Konzerns hat bedeutet, dass er im Prinzip als Gewerbesteuerzahler in Deutschland entfallen ist. Das ist eine ganz legitime Situation und hat mit Mogeln nichts zu tun, sondern es ist ein Ausnutzen von gesetzlichen Möglichkeiten. Man muss dann gesetzliche Grundlagen schaffen, um das zu verhindern.
Ich habe mir einmal die Zahlen von Ludwigshafen bezüglich der Gewerbesteuer geben lassen. 90 % der Gewerbesteuer werden im Prinzip von einem Großunternehmen erbracht. Ich will nicht das Steuergeheimnis verletzen. Es gibt dort nicht viele Großunternehmen, wenn Sie in dieser Frage nachdenken, wer das sein könnte. 90 % der gesamten Gewerbesteuereinnahmen werden also von diesem Unternehmen erbracht. Herr Jullien, insofern ist Ihre Aussage, dass das nur noch eine Steuer für mittelständische Unternehmen wäre, falsch.
Ich möchte einen weiteren Punkt nennen. Wir brauchen auch eine Verbreiterung der Bemessungsgrundlage, da Pachtzahlungen, Zinszahlungen und Miete so viel Gestaltungsmöglichkeiten offen lassen, indem ich eine Objektgesellschaft gründe, die das Gebäude verwaltet, das an die Gesellschaft vermiete usw.
Moment, es ist so. Deshalb muss es verbreitert werden.
Herr Kollege Creutzmann, Sie können nachher Ihre Auffassung darlegen. Bleiben Sie ganz ruhig. Ich habe gesagt, wir haben eine unterschiedliche Auffassung. Wir sind für eine Verbreiterung der Bemessungsgrundlage, Sie sind nicht für eine Verbreiterung der Bemessungsgrundlage.
Das Schlimme ist aber, die CDU hat überhaupt keine Meinung.
Ich lese es Ihnen einmal mit Erlaubnis der Präsidentin aus einer Kommentierung vor: „Es lässt sich über den wirtschaftlichen Regierungsentwurf zur Reform der Gemeindefinanzen viel Kritisches vorbringen, was die Städte und selbst die Abgeordneten der SPD ja auch mit Verve tun. Aber immerhin: Es ist ein Konzept, und man kann darüber streiten, jeder weiß, woran er ist.“
„Von den Plänen der Union lässt sich dies nicht behaupten. Wie wollen CDU und CSU den Gemeinden helfen? Ihre Antworten reichten bisher von einer massiven Ausweitung der Gewerbesteuer“ – zum Beispiel Koch, Hessen, Frau Kollegin Roth, Frankfurt – „bis zu deren Abschaffung.“ – zum Beispiel in BadenWürttemberg.
„Schade nur, dass die Betroffenen“ – Städte und Gemeinden – „so wenig davon merken. Wo die Konzeptionslosigkeit Konzept ist, wirken solche Behauptungen kühn und sogar anbiedernd. Die Union mag den Anteil von Bund und Ländern an der ohnehin eingebrochenen Gewerbesteuer senken wollen, das ist nur vernünftig. Die Berechnungen für die heutige Praxis sind veraltet,“
„die Städte müssen viel zu viel abtreten.“ – Absenkung der Gewerbesteuerumlage, auch das ist etwas, das man ins Auge fassen kann. Nur muss man wissen, dass das
damals mit Zustimmung der Gemeinde- und Städtebünde und Landkreistage und Städtetag so entstanden ist als Ausgleich für die Übernahme des Kindergeldes. Auch das sollte man immer wieder betonen.
„Dass Sie diese und andere Soforthilfen mit Kusshand nehmen würden: Wer will es ihnen verdenken? Ein Ertrinkender greift nach allem, was ihm zugeworfen wird. Wie die Einnahmen der Kommunen aber grundsätzlich stabiler zu gestalten sind, darüber wollen sich CDU und CSU jetzt erneut Gedanken machen – als ob sie niemals in der Kommission zur Rettung der Gemeindefinanzen vertreten gewesen wären.“
„Die Peinlichkeit dieser Haltung würde der Union weit mehr zu schaffen machen, hätte sich nicht die Bundesregierung ohne Not in einen bösen Streit mit den Städten verstrickt.“
Man bräuchte eigentlich gar nicht mehr zu sagen. Das ist die Haltung der CDU: Jämmerlich, erbärmlich.
Ich bin hoffnungsvoll, dass es in einem Kompromiss gelingen wird, die Probleme der Kommunen zu lösen, vor allen Dingen derjenigen, die durch den Rückgang der Gewerbesteuer am meisten betroffen sind. Da sind überwiegend die großen Städte die Leidtragenden einer solchen Situation. Man muss aber auch wissen, die Gewerbesteuer hat sich jahrelang auf einem festen Sockel bewegt, etwa 20 Milliarden Euro pro Jahr. Nur Ende der 90er-Jahre war plötzlich ein erhöhter Betrag von etwa fünf Milliarden Euro mehr eingegangen, also etwa 25 Milliarden Euro. Jetzt ist ein Rückgang zu verzeichnen.
Es gibt aber auch andere Beispiele. Ich habe mir einmal einen Zeitungsbericht herausgesucht, nach dem manche Städte enorme Steuermehreinnahmen haben. Bremen hat zum Beispiel in diesem Jahr 82,5 Prozent Gewerbesteuereinnahmen. Frankfurt hat jetzt wieder 66,1 Prozent, Berlin 27,6 Prozent. Liebe Kolleginnen und Kollegen, daran sieht man, dass die Gewerbesteuer wegen der Konjunkturabhängigkeit keine Stetigkeit der Einnahmen für die Gemeinden garantiert. Deshalb muss die Gewerbesteuer auf eine breitere Basis gestellt werden.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Marz, es hat mich schon amüsiert, als ich Ihren Antrag gelesen habe. Wie kann man von einer Landesregierung eine Stellungnahme oder eine Aussage erwarten, wie sie sich entscheiden wird, wenn ein Gesetzentwurf in dieser Frage überhaupt noch nicht vorliegt?
Ich kann nur die Vorstellungen der Sozialdemokraten darlegen. Natürlich gibt es unterschiedliche Aussagen. Wir bekennen uns ausdrücklich zur Gewerbesteuer, zu einer kommunalen Finanzreform, die die Gewerbesteuer beinhaltet. Die FDP hat auf ihrem Bundesparteitag entschieden, dass sie die Gewerbesteuer ablehnt.
Das sind zwei gegensätzliche Auffassungen. Wenn ein solches Gesetz vorliegt, muss man schauen, dass man einen Kompromiss findet, wie man mit der Sache umgeht.
Über die der CDU amüsiere ich mich auch. Man hatt 16 Jahre versäumt, eine kommunale Finanzreform durchzuführen. In 16 Jahren ist dies nicht gelungen.
Man hat die Gewerbesteuer – was teilweise auch richtig war – mit der Gewerbekapitalsteuer ausgehöhlt. Man hat damit aber auch die Einnahmensituation der Kommunen geschwächt.
Herr Jullien, machen wir uns nichts vor, es ist so.
Ich habe die Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer begrüßt, weil sie im Prinzip nichts mit dem Gewinn zu tun hat, sondern an die Substanzbesteuerung herangegangen ist.
Jetzt geht es darum, welche Modelle vorliegen. Ich persönlich bin als Ludwigshafener froh, dass das VCI- und BDI-Modell nicht so in die Diskussion mit einbezogen wurde, dass es Gesetz wurde. Es hätte die Städte nämlich weiterhin belastet. Sie hätten weniger Einnahmen gehabt, als sie derzeit haben.
Profitiert hätten eventuell die Speckgürtel um die Ballungszentren, weil dort einkommensstarke Gruppierungen wohnen und dementsprechend auch der Anteil an der Einkommensteuer höher gewesen wäre als in den städtischen Bereichen.
Weil alles ohne Egoismus geschieht, hätten sich die Großkonzerne und die Unternehmen noch einmal zusätzlich belastet. Auch die Bürger wären belastet worden.
Ziel einer kommunalen Reform muss die Verstetigung der kommunalen Einnahmensituation sein. Das ist derzeit das Problem. Es ist nicht so, dass die Gewerbesteuer in den Keller gesackt wäre, sondern 1999 und 2000 hatten wir an Gewerbesteuereinnahmen auf Bundesebene einen Betrag von rund 28 Milliarden Euro. Das war eine wesentliche Verbesserung gegenüber dem Vorjahr.
Jetzt sind wir eigentlich auf das Vorjahresniveau zurückgelangt. Es handelt sich also um keinen Einbruch in dem Sinne, sondern das hohe Ergebnis in den Jahren 1999 und 2000 wurde in den Folgejahren nicht mehr erreicht.
Man muss feststellen, was bei der Gewerbesteuer passiert ist, sieht von Kommune zu Kommune sehr unterschiedlich aus. Es gibt auch Kommunen, die keinen Gewerbesteuerrückgang, sondern eine Einnahmenentwicklung zu verzeichnen haben, die positiv war.
Das Einzige, das man kritisieren kann, ist die Gewerbesteuerumlage. Ich betone noch einmal, die Gewerbesteuerumlage ist mit Einvernehmen der kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene eingeführt worden – das muss man immer wieder dazu sagen –
und galt als Ausgleich an der Beteiligung des Kindergelds. Das war der Hintergrund. Daran hat sich gegenüber der früheren Entscheidung nichts geändert. Man kann sicherlich darüber diskutieren, ob man das nicht wieder verändern kann. Aber das ist die Ausgangslage.
In fünf Minuten kann man nicht alle Nuancen erklären, Herr Jullien. Das wissen Sie auch.
Aber eines ist klar: Das führt natürlich zu Einnahmenausfällen bei anderen. Deshalb wird es Konflikte innerhalb des Vermittlungsausschusses zwischen Länderund Bundesinteressen geben. Ob die Situation vonseiten des Bundes und der Länder dergestalt gesehen wird, wie dies die Kommunen eigentlich gern hätten, muss man abwarten.
Meine Damen und Herren, es gibt eine Diskrepanz zwischen Bundes- und Landespolitikern und zwischen Bundes- und Kommunalpolitikern aufseiten der CDU.
Die Kommunalpolitiker der CDU teilen ebenfalls meine Auffassung in der Frage der Verbreiterung der Bemessungsgrundlage.
Herr Kollege Kramer, das ist so. Vielleicht teilen Sie meine Auffassung nicht, aber in den kommunalen Spitzenverbänden verrichten auch viele CDU-Mitglieder ihre Arbeit, die für eine Veränderung in diesem Bereich sind.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Jullien, wenn man hier eine Rede hält, sollte man sich zumindest einmal mit Zahlen versorgen und sie überprüfen. Dann werden Sie feststellen, dass viele Ihrer Aussagen falsch sind.
Erste Falschaussage: Natürlich ist der Gewerbesteueranteil am Gesamthaushalt bei den Kommunen insgesamt zurückgegangen. Aber das war bewusst politisch gewollt durch Wegfall der Gewerbekapitalsteuer.
Moment. Das heißt also, der Anteil an den Gesamteinnahmen bei den Kommunen – Stand 2002 – beträgt immer noch 33,6 % gegenüber 40,5 % im Jahr 1992. Sie ist also immer noch ein wesentlicher Bestandteil kommunaler Einkünfte.
Jetzt komme ich zur Frage, wie eigentlich das Ganze auch von uns gesehen wird. Im Zentrum des künftigen Kommunalsteuersystems soll eine modernisierte Gewerbesteuer stehen. Da teile ich auch die Auffassung des Ministers, dass eine Gewerbesteuer auch eine gewisse Bindung des Ortes, an dem sich der Betrieb befindet, an diesen Betrieb bestätigt bzw. festigt. Das ist der einzige Anreiz für eine Kommune, Gebiete auszuweisen, wo dann Gewerbeflächen entstehen. Es geht nicht nur um die Frage der Arbeitsplätze. Auch das darf man nicht überschätzen.
Ein Verzicht auf Gewerbesteuer würde das kommunale Ansiedlungsinteresse in seinem Kern zerstören und zu einer einseitigen Verschiebung der kommunalen Finanzierungslasten auf die Arbeitnehmer und Arbeitnehm erinnen führen.
Auch das sollte man sich vor Augen führen.
Wir sind für eine Erweiterung des Kreises der Steuerpflichtigen um die Freiberufler.
Dies hat viele Vorteile.
1. Das ist eine Gruppe, die nicht so konjunkturabhängig wie Industriebetriebe oder der gewerbliche Bereich ist, das heißt, es wird eine Aufkommensstetigkeit garantiert, und es ist eine Entlastung der bisherigen Gewerbesteuerzahler, weil das Ganze auf eine größere Bandbreite gelegt wird.
Es soll keine enormen Steuermehreinnahmen mit sich bringen, sondern eine gerechtere Verteilung.
Es ist eine Vereinfachung, weil im Einzelfall schwierige Abgrenzungsfragen entfallen.
Meine Damen und Herren, ich glaube, wenn wir eine Regelung finden, die diese Punkte, die ich genannt habe – – – Da gibt es sicherlich noch die eine oder andere Änderung. Aber das ist bei einem Kompromiss so, weil man sich im Bundesrat auf eine gemeinsame Sache verständigen muss.
Herr Jullien, es genügt nicht, was Sie in einer Pressemitteilung von heute ausgesagt haben: Jullien bekräftigt die Forderung der CDU, dass für die Finanzierung der Gemeinden neue Lösungen gefunden werden müssen.
Dies – so Jullien abschließend – könne jedoch nicht mit einer Besteuerung der Unternehmersubstanz geschehen. – Dann sagen Sie aber einmal, was Sie meinen. Nicht nur Ablehnung, sondern ich verlange von Ihnen konkrete Vorschläge.
Der Minister hat wie ich konkrete Vorschläge genannt.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Folgen hat die in § 58 Nr. 1 Abgabenordnung durch das Investitionszulagengesetz vorgenommene Änderung, wonach die Beschaffung von Mitteln für eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft nur noch dann steuerbegünstigt ist, wenn die zu fördernde Einrichtung selbst die Voraussetzungen der Steuerbegünstigung erfüllt, für staatliche bzw. kommunale Einrichtungen mit grundsätzlich steuerbegünstigter Betätigung?
2. Welche Einrichtungen sind von dieser Neuregelung im Einzelnen betroffen?
3. Hält sie die vorgenommene Änderung der Abgabenordnung für zweckmäßig?
4. Welche Maßnahmen will sie gegebenenfalls ergreifen, um zu einer zweckmäßigeren gesetzgeberischen Lösung beizutragen?
Herr Staatssekretär, man hat aufgrund Ihrer Darstellung gesehen, wie kompliziert das Ganze ist. Wären Sie bereit, zum besseren Verständnis dem Kollegen Jullien dieses Merkblatt zur Verfügung zu stellen?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren!
Vielleicht sollten wir – – –
Ist jetzt Ruhe im Saal eingekehrt? – Gut.
Moment, hören Sie einmal genau zu.
Vermögensteuer oder Besteuerung von Vermögen bedeutet nicht nur, dass das über die Vermögensteuer geschieht, sondern auch die Grundsteuer, die die Gemeinden erheben, ist eine Vermögensteuer.
Es wird die Quelle besteuert und nicht der Ausfluss aus der Quelle. Wer dabei verfassungsrechtliche Bedenken hat, muss natürlich so etwas auch ins Auge fassen.
Wir werden mittel- und langfristig nicht daran vorbeikommen, entweder auch die Grundsteuer abzuschaffen – dann will ich einmal alle jammern hören, die kommunalen Finanzen darstellen – oder sagen, in Ordnung, wir geben der Grundsteuer eine neue Grundlage, das heißt, ich muss den Wert von Gebäuden und Grundstücken nach dem Verkehrswert ermitteln.
Natürlich ist das viel Spaß.
An sich ist mit derselben Begründung, weil Gebäude unterschiedlich im Wert erfasst werden – – –
Man stellt einen Wert nach dem 1. Januar 1964 in der Fortentwicklung der Werte fest, die sich daraus ergeben. Dann ermittelt man die Grundsteuer, die zu unterschiedlichen Beträgen kommen kann, obwohl ganz andere Summen an Mieteinkünften erzielt werden und die Werte der Gebäude enorm differenzieren können.
Das eine Haus hat einen Verkehrswert von mehreren Millionen DM, das andere Haus nur von 500.000 DM. Es kann trotzdem sein, dass der Besitzer des Hauses mit einem Verkehrswert von 500.000 DM mehr Grundsteuer zahlt als derjenige mit dem Haus im Wert von mehreren Millionen DM.
Das heißt, wir sollten viel offener an die Sache herangehen. Eins hat Frau Thomas richtig dargestellt: Andere Länder gehen wesentlich freier damit um.
Moment, ich habe doch gesagt, das kann man nicht nur unter einem Aspekt betrachten.
Das muss man neutral und ohne Aufgeregtheit diskutieren.
Das Dilemma der Vermögensbesteuerung ist in erster Linie die Unterbewertung des Sachvermögens. Das hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt. Das gilt sowohl für Immobilienvermögen als auch für die Betriebsvermögen, weil ich nicht den echten Wert des Betriebsvermögens ermittelt habe, weil viele Faktoren – zum Beispiel stille Reserven – beim Betriebsvermögen ebenfalls nicht erfasst worden sind.
Beim Aktienpaket habe ich es leicht. Ich habe den Kurswert, der angesetzt wird. Das hat damals der Vermögensbesteuerung unterlegen und stellt kein Problem dar.
Die Frage ist – das ist nur in einem Halbsatz geschehen; das sollte man bei einer solchen Diskussion nicht vergessen –: Darf die Gesamtbesteuerung mehr als 50 % betragen?
Ich gehe darauf ein.
Schauen wir uns doch einmal die Spitzensteuersätze der letzten Jahre an. Die Spitzensteuersätze wurden bei der Einkommensteuer nicht erhöht, sondern reduziert. Das heißt, wenn man ganz ehrlich ist – mir soll einmal jemand an einem Modell vorrechnen, dass ich über 50 % komme –,
komme ich heute, selbst wenn ich Vermögensteuer unter altem Recht hätte,
nicht mehr über die 50 %,
weil ich auch berücksichtigen muss, dass teilweise Vermögensbereiche nicht vollständig erfasst werden. Es gibt Freibeträge. Es gibt andere Besteuerungen. Es gibt sicherlich Grenzfälle, aber die sind so gering, dass es zu vernachlässigen gilt, darüber zu diskutieren.
Ich sage es noch einmal. Andere Länder gehen damit freier um. Die Amerikaner, die immer so hoch gelobt werden,
liegen nach dem Bruttosozialprodukt über 3 %.
Im Vereinigten Königreich liegen sie über 3,4 %. Ich glaube, wir sollten die ganze Debatte über Vermögensteuer ja oder nein grundsätzlicher diskutieren
und dann zu einer Entscheidung kommen, ob wir das wollen oder nicht. Alles andere hat mit Neidkomplexen nichts zu tun; denn es gibt auch viele Falschaussagen. Auch Herr Brüderle hat eine Falschaussage gemacht:
Dass die Einnahmen, die Steuerkosten, nahezu den vollen Ertrag auffressen würden. Ich habe die Presseerklärung vorliegen. Das stimmt einfach nicht. Etwa vier bis fünf Prozent der Einnahmen an der Vermögensteuer sind für die Verwaltung verbraucht worden, weil die Vermögensteuer nicht jedes Jahr neu festgesetzt und ermittelt wurde, sondern nur im Dreijahresturnus.
Ich werde nachher in dem Bereich noch mehr dazu ausführen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte das Ganze wieder etwas auf den Teppich ziehen. Wer behauptet, die Vermögensteuer bis 1996 hätte Betriebe in ihrer Existenz bedroht, hat von der Systematik keine Ahnung. 4,6 Milliarden DM war das Steueraufkommen an der Vermögensteuer in der Bundesrepublik Deutschland. Wenn ich den gesamten Steuerkuchen sehe, ist das eigentlich ein kleiner Bereich im Besteuerungsverfahren. Wir müssen wirklich an die Flickschusterei herangehen.
Ich bin als junger Steuerbeamter in die Verwaltung eingetreten und habe gedacht, eines Tages gibt es die Lösung mit einem einfachen Steuerrecht. Diesen Wunsch habe ich 30 Jahre gehegt. Ich habe ihn mittlerweile in die unterste Schublade gelegt, weil ich zu der Auffassung gelangt bin, es wird nie ein einfaches Steuerrecht geben. Es ist egal, wer es ist. Wir werden keine Kraft haben, es so zu verändern, dass es einfach wird.
Es gibt so viele unterschiedliche Interessen, die im Steuerrecht eingearbeitet werden müssen. Den Glauben habe ich aufgegeben. Herr Jullien, das würde bedeuten, dass wir keine Steuerberater mehr brauchen. Sie müssten sich einen neuen Job suchen.
Deswegen ist er Abgeordneter geworden. Er hat schon einen neuen Beruf, Okay.
Ich sage etwas zu Herrn von Weizsäcker. Man sollte bitte nicht alles so ernst nehmen, was uns die Wissenschaftler schreiben.
Moment, ich habe hier ein Gutachten des Deutschen Instituts der Wirtschaft, das gerade das Gegenteil von dem behauptet, was Sie mit Herrn von Weizsäcker behauptet haben, Herr Creutzmann.
Sie sagen, wie wichtig es ist, dass die Vermögenssteuer wieder eingeführt wird. Wir wissen, dass bei Gutachten Rücksicht darauf genommen wird, wer Auftraggeber dieses Gutachtens ist.
Wir sollten ohne Emotionen an dieses Thema herangehen und sagen, wir müssen ein neues Steuerrecht entwickeln.
Nicht mehr Steuern. Sie sollten uns die Frage stellen, ob der Weg, der in Amerika und Großbritannien gegangen wurde, nicht der bessere ist als der, den wir haben.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Bracht, es ist uns allen noch sehr gut in Erinnerung, was gestern Herrn Staatssekretär Dr. Deubel über die Entwicklung der Steuereinnahmen in diesem Monat dargestellt hat. Dann hätten Sie aber auch so ehrlich sein und sagen müssen, dass es sich so oder so entwickeln kann. Es kann auch positiv für uns sein, wenn wir sehen, wie sich die gesamtstaatliche Steuerentwicklung in der Bundesrepublik Deutschland in den nächsten Monaten entwickelt.
Es könnte für dieses Land sogar positiv sein. Das gehört auch zu einer ehrlichen Darstellung.
Dann haben Sie gestern Nachmittag nicht aufgepaßt.
Herr Schnabel, Sie waren gar nicht anwesend. Sie hätten es nämlich gar nicht verstanden!
Es stellt sich die Frage: Welche Folgewirkungen hat daraus der Länderfinanzausgleich? – Wir sind ein Nehmerland, und niedrige Steuereinnahmen, die ich nicht begrüße, sind nicht immer negativ, sondern sie können auch positiv für uns sein.
Herr Schnabel, wenn ich daran denke, wie Sie gejammert haben, welche negativen Entwicklungen sich für die Kommunen ergeben werden!
Die Kommunen sind doch mit dieser Regelung, die wir gemeinsam mit ihnen gefunden haben, alle zufrieden.
Selbst „schwarze“ Landräte und Oberbürgermeister bedanken sich bei der Landesregierung, beim Ministerprä