Hans-Willi Körfges

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Last Statements

Herr Minister, ich habe eine Nachfrage zur Abwicklung des ersten Auftrages. Ist Ministerpräsident Armin Laschet über die Vergabe des ersten Auftrages an die Firma van Laack, den er vermittelt hatte, im Nachhinein unterrichtet worden?
Vielen Dank, Herr Präsident. – Der Herr Minister hat meine erste Frage eben auf die bekannte kurzweilige Art am Rande beantwortet. Darauf wollte ich eigentlich zurückkommen.
Aber ich komme jetzt wegen des Verlaufs der bisherigen Beantwortung zur Vergabe von Aufträgen zurück: Warum ist Seidensticker nicht gefragt worden – auch nach Kitteln?
Sie bekommen den Hinweis vom Ministerpräsidenten, van Laack habe sich wegen Masken gemeldet. Dann entwickelt sich ein Dialog, bei dem es dann zur Vergabe von Kitteln kommt.
Sie antworteten eben, Seidensticker hätte ja nur Masken angeboten.
Mich interessiert jetzt ganz ausdrücklich, wieso bei van Laack gewechselt worden ist von Maske auf Kittel und keinem das bei zum Beispiel der Firma Seidensticker auch nur durch den Kopf gegangen ist.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich werde die durch einige Vorredner zu Recht betonte vorweihnachtliche Stimmung leider ein wenig eintrüben müssen.
Inhaltlich hat der verehrte Kollege Sträßer schon viel Richtiges gesagt.
Der Wortbeitrag von Herrn Röckemann war aus meiner Sicht insbesondere wegen der Bezugnahme auf die aktuelle Pandemiegesetzgebung unerträglich.
Das war zwar am Thema vorbei, aber total entlarvend. Herr Röckemann, ich verdächtige Sie nicht, ein Verschwörungstheoretiker zu sein. Sie sind ein Verschwörungstheoretiker, wie Sie eben eindrucksvoll unter Beweis gestellt haben.
Man kann tatsächlich unterschiedlicher Meinung sein über die Methoden der proportionalen Repräsentation, um Wählerstimmen in Abgeordnetenmandate umzurechnen.
Wir haben uns verschiedentlich – und zwar im Fachausschuss für Kommunales, im Rechtsausschuss und in Kommissionen – mit der Frage unterschiedlicher Berechnungsverfahren auseinandergesetzt. Die Arbeiten an der Gemeindeordnung, die zum großen Teil in großer Einmütigkeit vonstattengegangen sind, haben gezeigt, dass wir uns über Fraktionsgrenzen hinweg immer darum bemüht haben, gerechte und praktikable Verfahren in der Kommunalverfassung zur Anwendung zu bringen, wenn es um die Zuordnung von Mandaten und um Wahlergebnisse geht.
Ja, selbstverständlich, Herr Blex.
Herr Blex, ich überlege tatsächlich, ob es sinnvoll war, diese Zwischenfrage zuzulassen,
will Ihnen aber in aller Deutlichkeit sagen: Menschen, die sich in dieser Zeit nicht an die Regeln zum Schutz der Allgemeinheit vor der Pandemie halten,
Menschen, die solche Einsätze ganz bewusst provozieren, sind nicht geeignet, in einem deutschen Parlament als Märtyrer dargestellt zu werden.
Ich darf an der Stelle zum Thema zurückkommen. Das zeigt, dass demokratische Oppositionsrechte – ich bin auch Oppositionsabgeordneter – in keiner Weise beschnitten sind: Es ist nämlich sogar zulässig, unlogische und leicht durchschaubare taktische Spielchen in Gesetzesinitiativen zu tarnen und uns dann hier damit zu beschäftigen.
Ich darf Sie allerdings fragen: Was soll der Unfug, meine Damen und Herren von der AfD? Denn sachlich gibt es keinerlei Hintergrund, der da vernünftigerweise eine Gesetzesänderung in der Gemeinde- oder der Kreisordnung implizieren würde.
Rechtlich gibt es – darauf ist der Kollege Sträßer schon eingegangen – dieses sogenannte TönisvorstUrteil. Das stellt klar, welche Voraussetzungen das Bundesverwaltungsgericht an die Spiegelbildlichkeit in kommunalen Ausschüssen legt. Das ist so in Ordnung. Es gibt da allerdings keinen Handlungsbedarf.
Inhaltlich, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, begrüße ich es ausdrücklich, dass an vielen Orten die demokratischen Kräfte in Räten und Kreistagen gemeinsam dafür Sorge tragen, dass
die Vorsitze in den Ausschüssen im Rat und in den Kreistagen angemessen besetzt werden.
Denn das ist doch offensichtlich Ihr eigentliches Problem – auch das ist schon angesprochen worden –: Sie wollen verhindern, dass durch demokratisches Zusammenwirken mehrerer Fraktionen Ausschussvorsitze besetzt werden.
Im Gegensatz zu Ihnen finde ich persönlich das gut und angemessen und rechtlich eben auch unbedenklich.
Eine dem Wählervotum entsprechende Zusammensetzung der Ausschüsse ist, wie gesagt, nicht gefährdet.
Wenn dann verhindert wird, dass die Sitzungsleitung und die Repräsentanz der Fachausschüsse durch Personen stattfinden, die in einer rechtspopulistischen, dem Hass und der Ausgrenzung und dem Faschismus zugewandten Organisation, also der AfD, tätig sind und der angehören, dann, meine Damen und Herren, ist das keine Ausgrenzung, sondern ein gutes Zeichen dafür, dass die demokratischen Fraktionen in den Kommunalparlamenten im engen Schulterschluss
dafür sorgen, dass die Ausschussvorsitze ordentlich und angemessen besetzt werden.
Sie haben weder einen Grund, Verfassungsbruch zu reklamieren, noch einen Grund, sich zu beschweren. Sie haben allenfalls Gründe genug dafür, sich für Ihr politisches Verhalten – wie sowohl die Zwischenfrage als auch die Einbringungsrede gezeigt haben – zu schämen.
Meine Damen und Herren, wir werden der Überweisung zustimmen, an dem Antrag allerdings im Weiteren kein gutes Haar lassen.
Nichtsdestotrotz und zum guten Abschluss wünsche ich allen Kolleginnen und Kollegen, dass sie ein friedvolles und gesegnetes Weihnachtsfest verbringen und gut und vor allen Dingen gesund ins neue Jahr kommen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen von den demokratischen Fraktionen! Wie zu den zahlreichen anderen Anträgen der AfD zum Thema „Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronapandemie“ will ich zunächst feststellen: Auch dieser Antrag ist im engsten Wortsinne der Rede nicht wert. Trotzdem will ich mich in aller Kürze mit ein paar Details auseinandersetzen.
Statt sich sachlich mit den Auswirkungen der Pandemie auf die Justiz zu beschäftigen, unternehmen Sie den erkennbar populistischen Versuch, auf einer Empörungswelle zu reiten, und verbinden dies in geschmackloser Art und Weise mit ausländerfeindlicher Demagogie.
Wenn Sie es nicht begriffen haben, lesen Sie Ihren eigenen Antrag noch einmal durch. Er ist schlecht genug.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, besser würden Sie sich einmal in die parlamentarische Arbeit einbringen.
Meine Fraktion hat den Justizminister mehrfach aufgefordert, ein Konzept vorzulegen und über die Auswirkungen der Pandemie im Bereich der Justiz zu informieren. Wir werden das zur nächsten Rechtsausschusssitzung angesichts der
da können Sie rumbrüllen, wie Sie wollen – steigenden Zahlen wieder machen. Wir wollen wieder einen Bericht anfordern.
Bei der AfD – den Vorwurf kann ich Ihnen nicht ersparen – herrscht Funkstille. Hier im Plenum hagelt es Showanträge, einer nach dem anderen. Das letzte, was die Menschen in dieser Situation brauchen, ist laienhafte Staatsrechtskunde, vorgetragen von Verfassungsfeinden, meine Damen und Herren.
Es trägt auch zu Ihrer Glaubwürdigkeit nicht bei, dass es die AfD-Fraktion über Wochen und Monate nicht hinbekommen hat, im Landtagsgebäude eine MundNasen-Bedeckung zu tragen. Erst die Androhung von Zwangsgeldern scheint Sie überzeugt zu haben. Sie fordern jetzt für die Justiz ein Konzept. Das ist lächerlich und scheinheilig, meine Damen und Herren.
Die demokratischen Fraktionen in diesem Haus eint eine Erkenntnis: Die AfD ist zum Schutz des Rechtsstaats unbrauchbar. Womöglich sollten wir ein größeres Augenmerk darauf legen, den Rechtsstaat vor Ihnen zu schützen. – Vielen Dank.
Meine Damen und Herren – Kolleginnen und Kollegen suche ich mir nämlich aus – von der AfD, da bei Ihnen offensichtlich auch die Aufnahmefähigkeit hinsichtlich des gesprochenen Wortes etwas eingeschränkt ist,
weise ich noch einmal darauf hin, dass wir gerügt haben, dass es einer zwangsgeldbewehrten Vorschrift bedurft hat, um Sie davon zu überzeugen, die Masken als ernsthaften Schutz für sich und andere anzuziehen.
Darüber hinaus darf ich Ihnen sagen, dass der Versuch, sich jetzt zu Wahrern des Rechtsstaats zu machen,
empörend ist, weil all das, was Sie verkörpern, genau unseren rechtsstaatlichen Prinzipien zuwiderläuft.
Ich bin ganz stolz darauf, dass es hier im Haus andere, nämlich exakt vier Fraktionen gibt, die ein anderes Verhältnis zum Rechtsstaat haben. Von Ihnen lassen wir uns nicht belehren. – Vielen Dank.
Herr Minister, ich möchte unmittelbar an die letzte Frage anknüpfen. Ich war selbst bei der Veranstaltung, über die wir hier nicht näher reden können, anwesend. Mir stellt sich folgende Frage: Warum haben Sie sich nicht dazu veranlasst gesehen, zu einem späteren Zeitpunkt über dieses Gremium hinaus die Öffentlichkeit oder zumindest Teile des Parlaments zu informieren?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich habe noch eine konkrete Nachfrage zum Inhalt der Chats, Herr Minister, um das in den Gesamtkontext einordnen zu können. Sind in den Chatgruppen bestimmte Äußerungen, zum Beispiel von Ihnen persönlich, zitiert worden oder gepostet worden, zum Beispiel zum Bereich „Clankriminalität“ oder zum Bereich „Justiz“?
Ich meine nicht, dass Sie etwas geteilt hätten, sondern, dass da Äußerungen von Ihnen zitiert worden wären.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe meine Rede eben relativ lautstark angekündigt, indem ich die pandemiebedingten Kunststoffabdeckungen ein wenig tangiert habe. Nun will ich aber gleich auf ernsthaftere Probleme zu sprechen kommen, nämlich auf die Probleme, die unsere Kommunen im Land mit der Bewältigung der pandemiebedingten Belastungen haben.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, in vielen Kommunen ist es in der jüngeren Vergangenheit mithilfe des Landes und vor allen Dingen aus eigener Kraft gelungen, ein gutes Stück Handlungsfähigkeit zurückzugewinnen. Dazu hat sicherlich der „Stärkungspakt Stadtfinanzen“ maßgeblich beigetragen. Inzwischen ist es, glaube ich, hier im Haus Allgemeingut, dass das ein wichtiger Schritt war.
Lange bevor die Coronapandemie sehr dramatisch ausgebrochen ist und Einfluss auf kommunale Handlungsmöglichkeiten genommen hat, war uns hier im Hause ein Punkt bewusst. Da gab es auch keinen großen Dissens. Ich kann mich erinnern, dass ich seinerzeit mit dem jetzigen Fraktionsvorsitzenden der CDU als kommunalpolitischem Sprecher – Herr Minister Laumann war damals Fraktionsvorsitzender – über einen Antrag gesprochen habe, der die Entlastung der Kommunen zum Inhalt hatte. Das ist schon relativ lange her. Aber wir waren bereits damals übereinstimmend der Ansicht, dass die Altschuldenproblematik wie ein Damoklesschwert über den kommunalen Haushalten schwebt.
Ich räume ein, dass das in der jüngeren Vergangenheit durch gute Konjunkturdaten ein wenig kaschiert worden ist. Die grundsätzliche Problematik hat sich aber nicht verändert. Deshalb hätte es auch ohne die Coronapandemie und ihre dramatischen Folgen
längst einer Lösung des Altschuldenproblems bedurft, meine Damen und Herren.
Darüber hinaus wirkt die Coronapandemie jetzt wie ein Brennglas. Die Ungleichheit zwischen den Kommunen und den Gebietskörperschaften wird größer. Die Handlungsfähigkeit der Kommunen ist teilweise extrem bedroht. Die Fragen nach Liquidität und der Möglichkeit, in die Zukunft investieren zu können, werden immer drängender.
Die Hauptlast der Bekämpfung der Pandemie liegt bei den Kommunen. Die krisenhaften Folgen treffen unsere Städte und Gemeinden besonders.
Wir loben alle immer wieder das Engagement, den Einsatz und die Kreativität der Kommunen bei der Bewältigung der Pandemie. Tatsächlich ist eine handlungsfähige Kommune in allen Lebensbereichen – zum Beispiel für die Wirtschaft und für Investitionen, aber auch für gleiche Lebensbedingungen von Menschen vor Ort – eine dringend notwendige Voraussetzung.
Häufig wird das Wort „Systemrelevanz“ in den Mund genommen. Ich glaube, es gibt in unserem Land nichts, was für die Menschen relevanter ist als funktionierende Kommunen, meine Damen und Herren.
Wir haben Herrn Professor Junkernheinrich gebeten, einmal zu überlegen, wie sich das auf kommunale Einnahmen und Ausgaben auswirkt. Er hat das Ergebnis in einem Bereich von 5,8 Milliarden Euro bis 7,2 Milliarden Euro berechnet. Die Gewerkschaft ver.di, die sich im Interesse ihrer Beschäftigten auch mit dem Thema beschäftigt hat, kommt ebenfalls auf einen Betrag von über 5,3 Milliarden Euro. Das sind nur die Einnahmeausfälle und, ganz grob berechnet, das, was aufgrund der Pandemie zusätzlich kommen kann. Die mit der Pandemie verbundenen Mehrkosten, zum Beispiel im Gesundheitsbereich, im Sozialbereich und im Bildungsbereich, lassen sich derzeit so gut wie gar nicht beziffern.
Es ist ganz toll und lobenswert, wenn den Kommunen auf allen Ebenen mit Ratschlägen beigestanden wird. Ich glaube auch, dass 4,832 Milliarden Euro eine Menge Geld sind. In Anbetracht der tatsächlich zu erwartenden Ausfälle relativiert sich die Bedeutung dieser Summe allerdings stark. Das ist zwar mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein, aber bei Weitem nicht der notwendige finanzielle Regen, den unsere Kommunen ganz dringend brauchen.
Die Landesregierung hat sich dann einen relativ schlanken Fuß gemacht; denn die Bewässerung – um im Bild zu bleiben – ist relativ ungleich verteilt: 3,05 Milliarden Euro vom Bund und 1,782 Milliarden Euro vom Land. Verfassungsrechtlich ist aber ganz klar das Land in der Verpflichtung.
Am Freitag hatten wir eine Anhörung, bei der es um die COVID-bedingten Belastungen und ihren haushaltstechnischen Ausgleich ging. Ich habe bei allen Stellungnahmen aus der Wissenschaft und aus der kommunalen Familie eine gewisse Skepsis gehört.
Meine Damen und Herren, ich will hier nicht die Worte „Systemwidrigkeit“ und „Luftbuchungen“ in den Mittelpunkt meiner Erwägungen stellen. Aber die Mehrbelastungen sind vorhanden. Das erhöht Kassenkredite und erschwert den Haushaltsausgleich.
Frau Ministerin, wenn da nicht etwas Materielles folgt, sind das zwar gute Ratschläge, die aber im Interesse der Kommunen auch Schläge sein können – um im Bild von Johannes Rau zu bleiben –; denn ohne Bares wird für die Kommunen aus der Angelegenheit nichts Wahres.
Die Isolierung ermöglicht zwar einen haushaltstechnischen fiktiven Ausgleich.
Aber wie es den Kommunen wirklich geht, steht auf einem ganz anderen Blatt, meine Damen und Herren.
Es wäre auch schön, wenn man die coronabedingten Steuerausfälle tatsächlich ausgleichen und eine ordentliche Regelung schaffen würde.
Lassen Sie mich zum Abschluss sagen: Altschulden und noch einmal Altschulden!
Ich kann das Eigenlob und die Selbstbeweihräucherung beim Thema „KdU“ kaum noch hören. Ich kann Ihnen nämlich sagen, wer es erfunden hat – das könnte ich zur Not auch mit Zitatstellen belegen –: Das ist eine uralte Forderung der Sozialdemokratie.
Es ist gut, dass Christdemokratinnen und Christdemokraten auf unserer Seite sind.
Auf diesen gemeinsamen Lorbeeren darf man sich aber nicht ausruhen. Die Kommunen brauchen tatkräftige Unterstützung. Sie brauchen Hilfe. Das geht nur auf eine Art und Weise: „Stadt und Land – Hand in Hand“. – Ich ende mit diesem Zitat von Johannes Rau.
Herr Kollege, ich bin sehr erfreut über Ihre Einlassung zur GFGProblematik. Es ehrt Sie, dass Sie den Kommunen das geben, was ihnen nach dem Gesetz zusteht, und Sie sich auf die bisherigen Gemeindefinanzierungsgesetze berufen.
Nur eines würde uns brennend interessieren, nämlich wie es in Zukunft mit dem GFG weitergeht – und zwar insbesondere mit der Masse, die zu verteilen ist.
Das wird für die Kommunen ein zweiter unerträglicher Akt werden, wenn dann das GFG auf Basis der reduzierten Einnahmen aufgestellt wird.
Deshalb ist eine unserer Forderungen – da bitte ich um eine ausdrückliche Stellungnahme –, dass die Zahlungen aus dem Sondervermögen an den Landeshaushalt zur Erstattung von Steuerausfällen der Verbundmasse hinzugerechnet werden.
Wenn das nicht geschieht, sehr geehrter Herr Kollege Déus, passiert Folgendes: Dann brechen die Mittelfristigen Finanzplanungen unserer Kommunen in sich zusammen, und dann haben wir in den nächsten Jahren ganz erhebliche Probleme, überhaupt einen Haushaltsausgleich in den meisten Kommunen hinzukriegen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich bin hin- und hergerissen, bezogen auf den bisherigen Verlauf dieser Debatte, denn in vielem sehe ich zwischen den beiden Rednern, die vor mir gesprochen haben, und der Meinung der SPD eine
hohe Übereinstimmung. In einigen Bereichen, kann ich nur sagen, sind die Grenzen von Eigenlob und verkehrter Rückwärtsbetrachtung sicherlich sehr fließend gewesen.
Wenn man heute mit Vertretern der kommunalen Familie zum Beispiel über kommunalfreundliche Landesregierungen spricht, wird man mit Dingen wie Flüchtlingskosten, aber auch mit Dingen wie fehlenden Vorstellungen zu den Altschulden sofort konfrontiert.
Ich bin sehr dankbar dafür, dass wir uns jetzt zum mittlerweile vierten oder fünften Mal hier mit dem Thema Altschulden auseinandersetzen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der vorliegende Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist schon deshalb hilfreich, weil er zu Recht thematisiert, dass die Altschulden tatsächlich eines der größten Probleme für unsere Kommunen sind. Denn die Frage, ob gute Kinderbetreuung, Bildungsangebote, ein verlässlicher ÖPNV, eine gute Infrastruktur vorgehalten und notwendige Investitionen in einer Stadt getätigt werden können, wird wesentlich von Altschulden beeinflusst, unter denen viele Städte und Kommunen bei uns leiden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen – es klang gerade schon so ein bisschen an –, um unsachlichen Einwürfen von vornherein entgegenzutreten: Wir sind und waren uns in diesem Hause – und da bin ich mehr als Zeitzeuge, ich war damals im Oktober 2010 aktiv beteiligt – darüber einig, dass die wesentlichen Ursachen für diese Altschulden der Strukturwandel und die Übernahme von Sozialleistungen durch die Kommunen sind. Wer das leugnet, wie zum Beispiel der bemerkenswerte Herr Keuter von der AfD im Deutschen Bundestag, der behauptet, wir würden die Misswirtschaft von Kommunen belohnen wollen, redet nach meiner Meinung groben Unfug.
Ja, Sie können sich Ihren Zwischenruf gerne sparen, Herr Tritschler. Ich denke, Sie haben mehr Ahnung von nationalbefreiten Zonen als von der Realität in unseren Kommunen.
Wenn wir wollen, dass die Lebensbedingungen für alle Menschen – denn um die geht es hier – nicht durch die Postleitzahl bestimmt wird, dann müssen wir etwas tun. Die Chancen waren noch niemals so groß wie heute.
Die Feststellungen im Antrag sind zum überwiegenden Teil richtig. Auch wir finden, nachdem wir den Stärkungspakt – leider gegen den Widerstand der CDU, aber sie sieht das heute offensichtlich anders – durchgesetzt haben, dass mit diesen, den Kommunen zugewandten Geldern, die jetzt in absehbarer Zeit frei werden, eine Menge Gutes gemacht werden
kann, zum Beispiel der Landesanteil für den Altschuldenfonds erhöht werden kann.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, gegen eines will ich mich ganz deutlich verwahren: gegen dieses Altschuldenmikado, das heute Morgen wieder fröhliche Urständ feiert. Der eine sagt, solange der andere nichts tut, bewegt sich nichts. Dabei kann man als agierende Politikerin oder agierender Politiker sicherlich nicht viel verlieren, aber dabei verlieren die Menschen in unserem Lande, nämlich die Chance auf gleichberechtigte Lebensbedingungen.
Jeder beruft sich auf die Notwendigkeit; Herr Ministerpräsident Laschet ist ja eben schon zitiert worden. Ich kann nur sagen: Die Äußerungen des Bundesfinanzministers sind an der Stelle an Klarheit kaum zu überbieten. Er bietet die Übernahme der Hälfte der Altschulden an. Wenn dann im Deutschen Bundestag der Vorsitzende der CDU-Bundestagsfraktion behauptet, das sei Ländersache, und ein Herr Haase, auch ein CDU-Bundestagsabgeordneter, angeblich in der Kommunalpolitik bewandert und aus Höxter stammend, noch einen draufsetzt und gar die Verfassungsfrage ins Spiel bringt, dann kann ich nur sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen: Da hat offensichtlich die CDU in Berlin wesentlich mehr Überzeugungsarbeit zu leisten als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten.
Ich will an der Stelle ganz deutlich sagen: Wir sind stolz darauf, dass wir uns über alle Ebenen hinweg – bei den Parteivorsitzenden der SPD angefangen, über die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundeskabinetts in Berlin bis hin zur Bundestagsfraktion und den Landesgruppen – in der Tatsache einig sind, dass geholfen werden muss. Aber wenn man wirksam helfen will, meine Damen und Herren, dann darf man auch Verhinderungsargumenten, wie zum Beispiel dieser Verfassungsfrage, nicht so ohne Weiteres ausweichen.
Ich weiß jetzt, was gemeint ist, wenn darauf verwiesen wird, das sei doch Ländersache. Aber uns ist es doch auch in anderen Bereichen gelungen, das unmittelbare Zusammenhangsverbot zwischen Bund und Kommunen wirksam zu überwinden, indem wir die Landesebene bewusst eingeschaltet haben.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir verlangen doch nicht mehr und nicht weniger, als dass das Land Butter zu den Fischen gibt, nämlich genau sagt, in welcher Größenordnung man sich beteiligen will, dann mit der Summe X nach Berlin fährt und sagt: Wir sind dazu bereit, unseren Teil zu tragen. – Ich bin sicher, die Kommunen in unserem Lande werden uns das danken …
… und gerne auch ihren Teil dazu beitragen. Das, was im Augenblick passiert, nutzt niemandem. Diese Verweigerungs- und Mikadohaltung nach dem Motto …
… „Wer sich bewegt, hat verloren“, meine Damen und Herren, schadet im Ergebnis nur den Menschen in unseren Kommunen. Deshalb sollten wir die Chance nutzen. Ich freue mich darauf, …
… im Ausschuss mit Ihnen diskutieren zu dürfen, und komme, Frau Präsidentin, jetzt zum Ende. – Vielen Dank.
Herr Minister, Sie werden in der „Neuen Westfälischen“ am 22.09.2017 im Zusammenhang mit dem Schwarzfahren so wiedergegeben:
„Wir geben also jeden Tag 160.000 Euro dafür aus, dass Menschen inhaftiert sind, die das Gericht überhaupt nicht inhaftieren wollte.“
Können Sie uns vielleicht an der Stelle mitteilen, was ein Haftplatz in Nordrhein-Westfalen pro Tag kostet?
Herr Minister, ich will Sie jetzt nicht wie die Kollegen zu Gesprächen befragen. Ich habe ein Zitat aus der „Westdeutschen Zeitung“ vom 8. März 2018. Da werden Sie wie folgt zitiert: „Es gibt da Zurückhaltung in meiner Partei.“
Ich frage jetzt bewusst nach Ergebnissen: Gibt es denn bezogen auf das Entkriminalisieren von Schwarzfahrern in der Regierung eine übereinstimmende Haltung?
Herr Minister, zunächst möchte ich noch einmal – Sie haben es ja nachher auch selber eingeräumt – auf den Beginn der Beantwortung der Frage Bezug nehmen. Mir steht es nicht an zu kritisieren, wie Sie Fragen beantworten. Insoweit verbitte ich mir als Parlamentarier auch, dass Sie kritisieren, welche Frage ich stelle.
Darüber hinaus nehme ich Bezug auf einen Kommentar in der „Rheinischen Post“ von heute Morgen, in dem wieder der Zusammenhang zwischen 900 Ermittlungsverfahren und dem Begriff „Clankriminalität“ aufgegriffen worden ist, und zwar unmittelbar. Deshalb scheint mir das Nachfragen auch nach wie vor aktuell zu sein.
Ich frage jetzt konkret: Hat es in den vergangenen sechs Monaten Gespräche zwischen dem Innen- und dem Justizministerium darüber gegeben, wie man die Erfolge bei der Bekämpfung der Clankriminalität auch in den Statistiken der Justiz nachhalten kann?
Ich will unmittelbar anknüpfen, weil man – diese Vorbemerkung ist, glaube ich, nötig – Erfolge sicherlich auch irgendwo einschätzen und bemessen können muss.
Wann haben Sie denn konkret vor, in die Arbeit, die Statistiken zu harmonisieren, einzusteigen, damit nicht nur für uns, sondern auch für die Öffentlichkeit klar und transparent wird, inwiefern nach Ermittlungen auch Ergebnisse vorliegen? Haben Sie da irgendeinen Zeithorizont?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bedanke mich bei der Kollegin Erwin ausdrücklich dafür, dass sie den einen Punkt mit den Amtsgerichten aufgeführt hat. Ich wollte mich eigentlich in sehr sachlicher Art und Weise mit diesem Antrag auseinandersetzen. Das fällt mir allerdings etwas schwer, weil in der Einleitung mal wieder so ein verräterisches Wort vorkommt, das die Sinnhaftigkeit dieses Antrags aus Sicht der Antragsteller deutlich macht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren von der AfD-Fraktion, wer im Zusammenhang mit unserer unabhängigen Justiz immer wieder von „Kuscheljustiz“ spricht, der hat die Gewaltenteilung offensichtlich nicht begriffen
und der ist sich der Bedeutung einer unabhängigen Rechtsprechung für unseren Staat nicht bewusst. Das ist doch sehr verräterisch!
Ja, natürlich ist die Nebenklage …
Ach, passen Sie mal auf, sehr geehrter Herr da vorne: Von einem Mitglied einer Partei, die Mitglieder duldet, die beim Mahnmal für die Opfer des Holocausts von einem „Mahnmal der Schande“ sprechen, lasse ich mir hier nichts über Opferschutz erzählen.
Die Nebenklage ist ein gutes und wichtiges Instrument des Opferschutzes. Allerdings ist die Beteiligung an einem Strafverfahren aus Sicht von Opfern manchmal durchaus nicht unproblematisch, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren.
Deshalb sind auch wir dafür, dass es keine pflichtige, im Einzelfall dann abzulehnende Nebenklägersituation bei schwerwiegender Kriminalität gibt. Wir haben da ein ganz anderes Menschenbild. Wir gehen von der unabhängigen Entscheidung von mündigen Bürgerinnen und Bürgern aus, die bitte selbst darüber zu entscheiden haben, ob sie dieses Instrument wünschen oder nicht.
Ich habe darüber hinaus, wie auch die Kollegin Erwin ausgeführt hat, großes Verständnis dafür, dass sich Opfer von Straftaten einer umfassenden Beratung bedienen können sollen und dass Angebote dazu, wie man sich in Strafverfahren einbringen kann, klargemacht werden. Ich will auch jedem, der es möchte, die Möglichkeit eröffnen, sich aktiv an einem Strafverfahren zu beteiligen.
Hier im Antrag wird dann allerdings eine gute Seite lang eine aus meiner Sicht oberflächliche rechtshistorische Betrachtung über die Entwicklung des Strafrechts angestellt, und im Anschluss daran wird lapidar gefordert, man solle bitte dem Geschädigten von Amts wegen einen Anwalt bzw. eine Bevollmächtigte oder einen Bevollmächtigten zur Seite zu stellen.
Ein bisschen mehr Anspruch hätte ich mir an dieser Stelle schon vorstellen können. Wie stellen Sie sich das bitte konkret vor? Ist das nur eine populistische Forderung, die, wenn man genau hinschaut, jeder sachlichen Grundlage entbehrt? Anstatt sich wirklich an die richtigen Stellen zu erinnern – zum Beispiel die Frage, wie man Informationen an Opfer bringen kann –, machen Sie es sich wie schon mit Ihrem Antrag zur psychosozialen Prozessbegleitung mal wieder sehr leicht.
Darüber hinaus will ich noch ein paar Worte auf die parlamentarische Entwicklung verwenden. Ich habe es mir notiert: Am 10. Dezember hat es im Deutschen Bundestag ein Strafrechtsmodernisierungsgesetz gegeben. Da ist unter anderem über die Nebenklage und über die Modernisierung dieses Instruments beraten und beschlossen worden.
Ich habe mich dann darum bemüht, in Protokollen, Änderungsanträgen usw. nachzuschauen, wie die einzelnen Fraktionen sich mit diesem Gesetz auseinandergesetzt haben. Es gibt in Berlin durchaus interessante Ansätze von Oppositionsparteien. Nur die AfD, die im Bundestag auch vertreten ist – in Klammern: leider –, hat sich bezogen auf die Nebenklage nicht eingebracht. Wollen Sie etwa hier Ihre Versäumnisse auf Bundesebene, die aus meiner Sicht
keine sind, kaschieren, indem Sie irgendwelche Anträge im Landtag stellen, die eigentlich in den Bundestag gehört hätten?
Ich kann Ihnen sagen: Wir werden der Überweisung an den Rechtsausschuss heute zustimmen. Ich darf Ihnen versprechen, dass wir uns inhaltlich mit den Widersprüchlichkeiten und Unsinnigkeiten in Ihrem Antrag auseinandersetzen. Eines kann ich Ihnen allerdings nicht in Aussicht stellen: dass wir diesen Antrag wohlwollend begleiten werden. Dazu werden wir uns dann im Rechtsausschuss verhalten können. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, vielen Dank für die Worterteilung. – Ich habe eine Frage an Herrn Reul, will aber aus gegebenem Anlass darauf hinweisen, dass hier die Grenzen zwischen einer Fragestunde, einer Unterrichtung der Landesregierung und dem Filibustern offensichtlich fließend sind.
Ich will eine ganz konkrete Frage an Herrn Reul in Kenntnis der Tatsache richten – diese Kenntnis habe ich noch nicht lange –, dass ja die Besondere Aufbauorganisation „Rodung“ hieß.
Herr Minister, hätte es ohne die beabsichtigte Rodung die Räumung der Baumhäuser und den Einsatz gegeben? Das ist eine einfache Frage. Sie können klar mit Ja oder Nein antworten.
Es geht nicht um die RWE-Gespräche. Es geht um interministerielle Gespräche, an denen, wenn ich mich richtig erinnere, der Herr Staatssekretär teilgenommen hat – so ist zumindest meine Erinnerung von Freitag gewesen –, und dazu gibt es keine Aktenstücke oder Vermerke.
Herr Minister, nach welchen Kriterien wird entschieden, welche Beiträge in den sozialen Netzwerken landespolitische Relevanz
haben und damit in die Medienschau aufgenommen werden?
Vielen Dank. – Herr Minister, ich will noch einmal auf den Inhalt der Medienschau zu sprechen kommen, und zwar habe ich da die Frage, ob die Medienschau auch Beiträge des Twitter-Accounts der Person Armin Laschet beinhaltet. Oder werden nur Beiträge offizieller Kanäle der Landesregierung veröffentlicht? Es geht um die Frage, inwieweit man selbstreferenziell seine eigenen Meinungen in der Medienschau spiegeln kann.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wahlrecht ist das Betriebssystem der Demokratie. Wenn man das Wahlverhalten beobachtet und aufgreift, kann es gelegentlich zu Änderungen am Wahlrecht kommen, die Sinn machen. Ich erinnere an Debatten, die zum Beispiel im Deutschen Bundestag stattgefunden haben.
Nur, wer ohne Anlass und ohne Grund an unserem Wahlrecht herumfummelt und herumbastelt, der gefährdet die demokratische Legitimation und die politische Glaubwürdigkeit.
Kollege Höne hat eben darauf hingewiesen, dass man durch Anhörungen schlauer wird. Ich sage einmal ganz vorsichtig: Das gilt offensichtlich nur für einen Teil des Hauses und für Kabinettsmitglieder überhaupt nicht.
Herr Minister Reul, wer sich als Verfassungsminister nach dieser Anhörung mit den eindeutigen Aussagen zu verfehlten Vergleichen zwischen Bundestags-, Landtags-, Kommunalwahlen hier hinstellt und diese Vergleiche, die allen Sachverständigengutachten zuwiderlaufen, wiederholt, der ist nicht nur nicht schlauer geworden, sondern der geht ziemlich dreist mit dem um, was in den Anhörungen gesagt worden ist.
Respekt und Chapeau, dass zumindest der Minister – deshalb war Ihr Auftritt für uns doch lohnend – auf die am 02.04.2019 vorgenommene Änderung hingewiesen hat! Wir haben uns nicht über die Änderungsanträge, die im November 2018 gekommen sind, aufgeregt.
Am 02.04.2019 haben Sie die Freundlichkeit gehabt, erstmals den Versuch zu unternehmen, das, was Sie da vorhaben, inhaltlich zu begründen. Als wir dann als Parlamentarier mit dem guten Recht der Opposition gesagt haben, dass es, wenn das eine erstmalige vernünftige Begründung sei, pflichtig einer Anhörung bedürfe, haben Sie das niedergestimmt.
So viel zu Ihrem Verhältnis zur Demokratie und zur kommunalen Selbstverwaltung.
Denn wir hätten gerne die Sachverständigen gefragt, die beim ersten Mal Ihren Entwurf bzw. Ihren Änderungsantrag verrissen haben, und zwar alle juristischen Sachverständigen. Die Professoren Baetge, Morlok und Wißmann haben unisono gesagt, dies sei verfassungsrechtlich bedenklich und beinhalte ein Demokratieproblem.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, was haben Sie gemacht? Sie haben sich
sechseinhalb Wochen lang schriftstellerisch betätigt, uns das Ergebnis drei Tage vor der Ausschusssitzung vor die Füße geworfen und dann verhindert, dass wir es den Sachverständigen noch einmal vorlegen. So geht man mit den Rechten des Parlaments nicht um.
Zur Einteilung der Wahlkreise: Was da gemacht wird, entbehrt jeder Notwendigkeit. Verfassungsrechtlich ist das nicht notwendig! Herr Schellen hat uns im Ausschuss – gut, dass ein Fachmann da war und nicht der Minister – sehr deutlich gesagt, dass es keinen einzigen Fall in Nordrhein-Westfalen gibt, der ihm bekannt sei.
Ich merke, dass Ihnen das wehtut. Aber fehlende Sachkunde muss hier auch einmal angemerkt werden dürfen.
Es gibt in ganz Nordrhein-Westfalen nicht einen einzigen Fall, den Sie vortragen können, in dem anzunehmen wäre, dass unsere Kommunen die Wahlkreise nicht verfassungskonform gebildet hätten.
Das, was Sie wollen, hat eine ganz andere Motivation. Sie drehen aus parteiegoistischen Gründen auch an dieser Stelle am Wahlrecht.
Zur Stichwahl: Wenn ich die Notwendigkeit der Stichwahl hätte begründen wollen, dann hätte ich Teile aus der Begründung des Antrags von CDU und FDP genommen. Es ist mehrfach gesagt worden: Die Legitimation eines Hauptverwaltungsbeamten, der einem Rat gegenübersteht, ist bescheiden, wenn sie nur auf einer Basis von 20 % bis 30 % beruht.
Wenn im zweiten Wahlgang in Stichwahlen – gerade in Großstädten – Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister und auch die Gegenbewerberinnen und Gegenbewerber mehr Stimmen bekommen als im ersten Wahlgang,
dann ist das ein deutliches Zeichen dafür, dass die Stichwahl gut und notwendig ist.
Alle anderen Bundesländer sehen das so, und auch die CDU wählt ihre Bundesvorsitzende wie selbstverständlich im zweiten Wahlgang in der Stichwahl. Sie wollen den Bürgerinnen und Bürgern Rechte nehmen, die Sie für sich selber selbstverständlich in Anspruch nehmen.
Eine offene Frage habe ich noch: Die FDP hat sich bei der Angelegenheit in den letzten zehn Jahren erheblich bewegt – mal so und mal so.
Meine Damen und Herren, sachlich haben Sie nichts beigetragen. Mich interessiert: Was haben Sie dafür bekommen, dass es da eine solche inhaltliche Wendung gibt?
Ich erlaube mir, insbesondere wegen der fragenden Blicke auf der FDPSeite und einiger Zwischenrufe, die ich zur Kenntnis nehme, einen kleinen Hinweis: Wer innerhalb von zehn Jahren seine Meinung zum Thema „Stichwahl“ dreimal ändert, der kann als Fraktion sicherlich bei der Echternacher Springprozession mitmachen, der hat aber jedes Recht darauf verloren, in dieser Frage ein ernst zu nehmender Diskussionspartner zu sein.
Ich komme zum Ende. – Nicht alles, was die CDU für ihr Parteiinteresse hält, dient der Demokratie, und nicht alles, was Sie mit Mehrheit beschließen, ist automatisch verfassungsgemäß.
Meine Damen und Herren, wir werden das überprüfen lassen. Ich freue mich jetzt schon auf die Auseinandersetzung vor dem Verfassungsgerichtshof. – Vielen Dank.
Herr Minister, wenn ich Sie eben richtig verstanden habe, ist es eigentlich nicht richtig, dass aufgrund eines sogenannten Kreuztreffervergleichs die Inhaftierung stattfindet. Insoweit muss dann quasi ein doppelter Fehler vorgelegen haben, wenn man Ihrer Schlussfolgerung folgt, nach dem Motto: Wenn es ein Kreuztreffervergleich gewesen ist, der zu dem Irrtum geführt hat, hätte eigentlich nicht inhaftiert werden dürfen. Dann ist auch noch dazugekommen, dass man sich offensichtlich nicht richtig über die Person informiert hat. Ist das so richtig?
Herr Minister Biesenbach, nach Lukas 15,7 ist im Himmel bekanntlich mehr Freude über einen reuigen Sünder als über 99 Gerechte.
Sie haben sich selbst schon mal medial in Bezug auf Datensicherheit und den vorsichtigen Umgang mit solchen Diensten geäußert. Ich gehe davon aus, dass Ihnen bekannt ist, dass derjenige, der diesen Dienst nutzt, nach den technischen Vorgaben des Dienstes fortlaufend Daten im Klardatenformat vor allem aus den Smartphones der eingetragenen Kontaktpersonen an das hinter dem Dienst stehende Unternehmen liefert. In diesem Zusammenhang habe ich folgende Frage:
Sind Ihnen auch Urteile bekannt, wonach die Datenweitergabe von Kontaktdaten – ohne zuvor von der Kontaktperson aus dem eigenen Telefonadressbuch hierfür jeweils eine Erlaubnis eingeholt zu haben – eine deliktische Handlung gegenüber diesen Personen darstellt und deshalb kostenpflichtige Abmahnungen der betroffenen Personen möglich sind? Ist Ihnen das bekannt?
Herr Minister, da Sie eben die eine Frage inhaltlich nicht so ganz beantwortet haben und die Frage der juristischen Auseinandersetzung Ihrer Meinung nach nicht geklärt ist, will ich mich jetzt auf eine technische Frage kaprizieren. Gehen Sie davon aus, dass, nachdem die WhatsApp-Gruppe vom Einrichter abgemeldet worden ist, die Daten der anderen Mitglieder im Internet nicht mehr verfügbar sind?
Herr Minister, mir geht es bei meiner Frage insbesondere um Kommunikation, und zwar zwischen den Häusern und auch innerhalb der Justizverwaltung. Seit wann war der Justizverwaltung, egal auf welcher Ebene, bekannt, dass es zu diesen Pannen beim Polizeieinsatz gekommen ist?
Ich bedanke mich, Frau Präsidentin. – Ich will auf die Rechtsausschusssitzung zurückkommen. Im Nachgang zu den Fragen, die Kollege Wolf gestellt hatte, die dann von Ihnen nicht beantwortet worden sind und die ursächlich auch Grund dafür sind, dass wir uns heute intensiv
damit beschäftigen, möchte ich noch einmal nachfassen.
Bezogen auf den Vorgang in der Rechtsausschusssitzung habe ich die Frage: Auf welcher Rechtsgrundlage haben Sie im Rechtsausschuss in der Sitzung am 16. Januar die Frage nicht beantwortet? – Ich beziehe mich da insbesondere auf die üblichen Vereinbarungen zwischen Parlament und Regierung.
Herr Minister, haben Sie jemals die Opferschutzbeauftrage des Landes darum gebeten, mit Angehörigen der Justiz zu sprechen, die Opfer von Gewaltkriminalität geworden sind?
Ich bedanke mich für Ihre Antwort und stelle fest, dass es also aus Ihrer Sicht auch hinsichtlich des Schutzes von Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern erledigt ist.
Weil es hier auch um die konkrete strafrechtliche Ahndung und die Möglichkeit der strafrechtlichen Aufarbeitung geht, beziehe ich mich aber noch einmal auf die Frage nach der Einstellung nach § 153 StPO, die schon mehrfach in anderem Zusammenhang gestellt worden ist. Dafür gibt es zwei Voraussetzungen, zum einen die Geringfügigkeit der Schuld und zum anderen das Fehlen eines öffentlichen Interesses.
Ich frage nun noch einmal, ob Sie aus der Sicht des Dienstvorgesetzten der Justizverwaltung die Zustimmung für richtig halten und ob Sie auch nicht davon ausgehen, dass es ein besonderes öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung mit einer strafrechtlichen Aufarbeitung gegeben hätte.
Das wäre doch eine Auseinandersetzung in einem Hauptverfahren, gerade wegen eines besonderen öffentlichen Interesses. Deswegen frage ich jetzt …
Er hat offensichtlich meine Frage nicht richtig verstanden. Deshalb habe ich versucht, noch ein bisschen nachzulegen.
Herr Minister, Sie haben gerade noch einmal auf den Bericht verwiesen. Vor dem Hintergrund des Berichts ist uns die Tatsache bekannt, dass es sich da um eine psychisch erkrankte Person handelt. Das hat bis jetzt auch niemand von den Fragestellerinnen und Fragestellern in Abrede gestellt.
Die Frage, die uns interessiert, ist, ob die betreffende Person zum Zeitpunkt der Tat – und das wird in der Hauptverhandlung geklärt – bezogen auf diese Tat schuldfähig war, weil es nicht a priori – da frage ich Sie jetzt nach Ihrer persönlichen Meinung – so ist, dass alle Personen, die psychisch erkrankt sind, schuldunfähig sind.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege HoppeBiermeyer, ich habe in gewisser Weise Mitleid mit Ihnen, weil Sie heute wirklich den Joker gezogen haben. Sie dürfen jetzt zum zweiten Mal zu einem vollkommen verfehlten Gesetzentwurf dieser Landesregierung sprechen. Das ist wahrlich nicht einfach, und ich glaube, man hat das Ihren Ausführungen an der einen oder anderen Stelle durchaus entnehmen können.
Ich will mit der Bemerkung anfangen, viele hätten viel erwartet. Ich muss sagen, ich habe nicht so viel erwartet, bin aber trotzdem enttäuscht worden. Das gilt auch für die Wankelmütigkeit in diesem Hohen Haus.
Ich gehöre dem Parlament schon seit ein paar Tagen an und habe mich mit den Themen „NKF“ und „Gesamtabschlüsse“ intensiv beschäftigt. Weil ich zu denjenigen gehört habe, die in unserem Haus immer den besonders strukturschwachen Kommunen ent
gegenkommen wollten, haben wir uns hier zum Beispiel über die Verlängerung von Konsolidierungszeiträumen unterhalten oder auch darüber, bei Gesamtabschlüssen vielleicht ein wenig zuzuwarten.
Herr Höne, ich kann Ihnen das jetzt nicht ersparen: Wer „FDP“ und „Gesamtabschlüsse“ googelt, kommt relativ leicht auf einen Antrag – das ist noch gar nicht so lange her – aus Ihrer Oppositionszeit. Da fordern Sie von der damaligen Landesregierung:
„1. Der Landtag missbilligt die Duldung rechtswidriger fehlender Gesamtabschlüsse der Kommunen durch die Landesregierung.“
Das wollten Sie beanstandet wissen.
Darüber hinaus, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP,
wollten Sie seinerzeit die Landesregierung beauftragen, die flächendeckende Vorlage kommunaler Gesamtabschlüsse unverzüglich sicherzustellen und dem Landtag regelmäßig über deren Fortkommen zu berichten.
Herzlichen Glückwunsch, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, so sieht Prinzipientreue aus! – Jetzt wollen Sie statt regelmäßiger Gesamtabschlüsse eine kreative Buchführung einführen. Das lassen wir Ihnen nicht durchgehen!
Ich hatte das Vergnügen, als Vorsitzender des Ausschusses in die begeisterten Augen der Sachverständigen blicken zu dürfen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich sage es einmal vorsichtig: Der Jubel wollte bei keinem – noch nicht einmal bei den von den regierungstragenden Fraktionen benannten Sachverständigen – auch nur ansatzweise ausbrechen.
Im Gegenteil: Sie haben da ganz gehörig eins hinter die Ohren bekommen. Zum Beispiel hat Frau Professor Dr. Golombiewski auf die Folgen bei – ich sage mal – völligem Verzicht auf Gesamtabschlüsse für Städte mit erheblichen Ausgliederungen hingewiesen.
Ich hatte direkt zu Anfang gesagt: Ja, wir können darüber reden. – Allerdings glaube ich, dass man hier mit handwerklich sauberen Regeln und nicht mit Murks ans Werk gehen muss. Was Sie da vorlegen, eröffnet zum Beispiel die spannende Frage: Was machen wir, wenn eine Kommune irgendwann wieder zu einem Gesamtabschluss zurückkehren will? Wie sieht das dann aus? Muss sie eine neue Eröffnungsbilanz erstellen? – Ich kann Ihnen nur sagen: Kurz
gedacht, nicht weit genug gesprungen und tüchtig verfehlt.
Apropos Sachverständige: Wenn kleine Mängel oder kleine technische Fehler in einem Antrag stecken, hilft oft ein Änderungsantrag. Der von Ihnen eingebrachte Änderungsantrag kann bei einem solchen Gesetzesvorhaben aber wirklich überhaupt nichts mehr bewirken. Ich kann Ihnen nur sagen: Wer Gestaltungsmöglichkeiten ins Spiel bringt, gibt den Kommunen Steine statt Brot. Ich würde an Ihrer Stelle mal darüber nachdenken, ob nicht die von Ihnen durchgeführten Änderungen im GFG dazu geeignet sind, die angespannte Finanzsituation vieler Kommunen noch weiter anzuspannen.
Globaler Minderaufwand: Da haben die Sachverständigen – und darunter war zum Beispiel die Kämmerin des Landschaftsverbands Rheinland, die den Kolleginnen und Kollegen der FDP nicht ganz unbekannt ist – gnadenlos gesagt, dass dies die Gefahr birgt – ich zitiere Herrn Schulte, den Kämmerer aus Hemer –, Defizite zu kaschieren und die Finanzverantwortung von der Politik auf die Verwaltung zu verlagern. Wollen Sie das wirklich?
Apropos „wirklich“: Das Wirklichkeitsprinzip ist auch so eine Erfindung. Wir haben das Vorsichtsprinzip, und das haben wir aus gutem Grund.
Alle Sachverständigen, die sich dazu geäußert haben, sagten: Die Vergleiche zwischen Privatwirtschaft und Kommunen haben wir damals ganz bewusst haben wollen, und zwar übereinstimmend und insbesondere seitens der Vertreterinnen und Vertretern der FDP gefordert.
Wenn jetzt mit dem Wirklichkeitsprinzip die Obergrenze quasi aufgegeben wird, dann darf man, wie Herr Hoppe-Biermeyer gesagt hat, Aufwendungen und Instandhaltung auch mitbewerten. Das gibt zwar nicht mehr Geld, aber den von Ihnen so erhofften Gestaltungsspielraum.
Das ist für einen Sozialdemokraten wirklich ein feiner Augenblick. Sie tragen die Grundsätze des HGB, des ehrlichen Kaufmanns, normalerweise wie eine Monstranz vor sich her. In politischen Ränkespielen jedoch sind Sie offensichtlich dazu bereit, diese Grundsätze innerhalb kurzer Zeit über Bord zu werfen. Das machen wir nicht mit.
Schließlich will ich …
Ganz schließlich will ich, Herr Präsident, auf einen entscheidenden Mangel hinweisen. Absolut innovativ ist die neue kommunale Haushaltsverordnung. Das Einzige, das daran neu ist, ist die Bezeichnung. Alle Sachverständigen sind zum Abschluss gefragt worden, welchen Wunsch sie denn hätten. Ich zitiere auch hier aus der Anhörung:
„Nehmen Sie sich Zeit...“
das war der Wunsch von Frau Professor Dr. Golombiewski –
„... für eine Neufassung der Gemeindeordnung und bringen Sie sie mit der kommunalen Haushaltsverordnung in Einklang.“
Das ist leider nicht passiert.
Sie haben sich stattdessen zum Weitermurksen entschieden. Ich glaube, das nützt unseren Kommunen nicht. Deshalb stehen wir für eine Zustimmung nicht zur Verfügung. – Ich bedanke mich herzlich für die Aufmerksamkeit.
Herr Höne, halten Sie die kommunalen Verhältnisse in Baden-Württemberg vor dem Hintergrund der Übertragung staatlicher Aufgaben auf die Kommunen ohne Weiteres für vergleichbar mit der finanziellen Situation insbesondere strukturschwacher Kommunen in NordrheinWestfalen?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Als ich mir den Gesetzentwurf, der hier heute eingebracht wird, einmal genauer angesehen habe, habe ich mich gefragt, was die antragstellende Fraktion bewirken will.
Ich habe einen ersten Hinweis bekommen, als der Vertreter der antragstellenden Fraktion hier von echter Transparenz statt Scheinparlament gesprochen hat. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ganz offensichtlich ist es auch Absicht der antragstellenden Fraktion, unsere demokratische Institution, unseren Landtag, in ein schlechtes Licht zu rücken.
Denn das, was Sie betreiben, kann nicht allen Ernstes ein seriöser Versuch sein, die Verfassung mit entsprechenden Mehrheiten zu ändern. Das haben Sie auch gar nicht vor. Dieser Gesetzentwurf ist sicherlich dazu geeignet, die offensichtliche Unkenntnis der Antragsteller zu dokumentieren. Dazu hätte es aber dieses Antrags nicht bedurft.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das zeigt doch, dass es sich nicht um Verfassungsdefizite in Nordrhein-Westfalen, sondern um eine politische Kampagne einer Außenseiterpartei handelt.
Ich hatte als Sprecher der SPD-Fraktion das Privileg, mich in der vergangenen Wahlperiode intensiv mit
Fragen von Parlaments- und Abgeordnetenrecht zu beschäftigen. Wir haben das seinerzeit gründlich und ernsthaft mit allen damals im Landtag vertretenen Fraktionen getan. Zusätzlich hat sich im Rahmen des Fachbereichs „Parlamentarismus und Landesregierung“ eine ganze Reihe von führenden Staatsrechtler mit der Frage der Verankerung von Informationsrechten in der Landesverfassung beschäftigt.
Ich erwarte gar nicht, dass Sie sich detailliert – darauf hat Herr Dr. Geerlings schon abgehoben – mit den einzelnen Stellungnahmen der Sachverständigen beschäftigen, aber ich hätte schon erwartet, dass Sie, bevor Sie hier falsch zitieren, einen Blick in den Abschlussbericht unserer Verfassungskommission werfen. Ich empfehle Ihrem Studium die Seiten 28 ff.
Für besonders Interessierte darf ich dann noch darauf hinweisen, wer uns die Ratschläge gegeben hat. Zum Beispiel Herr Professor Dr. Wolfgang Zeh, Bundestagsdirektor a. D., Herr Professor Dr. Klaus Gärditz, Herr Professor Dr. Fabian Wittreck, Herr Professor Stefan Marschall und Herr Dr. Jörg Menzel. Das ist das Who’s who der Staatsrechtler in NordrheinWestfalen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die haben uns den Rat gegeben – diesem Rat sind wir gefolgt –, über den Art. 40 der Landesverfassung die Parlamentsinformationsvereinbarung auch zum Gegenstand der Verfassung werden zu lassen. Meine Damen und Herren, ich kann Ihnen an der Stelle nicht ersparen, dass Sie sich diesen Erkenntnissen komplett verweigert haben.
Ich will nicht im Einzelnen das wiederholen, was Herr Kollege Geerlings vorhin gesagt hat, aber ich will noch auf den Art. 30 unserer Landesverfassung hinweisen. Unter Juristen sagt man ja: Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Auch daraus kann man nämlich, wenn man die entsprechende Rechtsprechung hinzuzieht, sicherlich individuelle Abgeordnetenrechte ableiten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dem abstrakt behaupteten Kontrolldefizit kann ich nicht folgen. Gerade der von Ihnen angesprochene Beispielfall zeigt doch, dass uns die Landesverfassung sinnvolle Instrumente gibt, um detaillierter nachfassen zu können, nämlich zum Beispiel durch die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses.