Dietmar Schulz
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Last Statements
Vielen Dank. – Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen und Zuschauerinnen und Zuschauer im Saal! Wir haben jetzt vier Wahlkampfreden gehört, die so lala waren. Wir reden über einen Antrag der CDU, der, mit Verlaub, keine Visionen enthält, was die Zukunft angeht – da gebe ich dem Kollegen Marsching absolut recht –, aber wir haben auch keine Visionen für die Zukunft vonseiten der SPD gehört.
Der Antrag zeigt in einigen Politikfeldern so etwas wie eine Bestandsaufnahme auf, und er soll darlegen, wie NRW nach den letzten fünf oder sieben Jahre Rot-Grün dasteht. Ich glaube: Ja, einiges davon stimmt – leider. Ich greife nur einen wichtigen Punkt aus dem Antrag auf, und das betrifft das Ruhrgebiet.
„Welt online“ veröffentlichte am 23. August 2016 ein Interview mit Christa Reicher, einer Professorin für Städtebau und Bauleitplanung der Uni Dortmund, ein Interview, in dem in bemerkenswerter Art und Weise laut über die Verknüpfung zwischen Stadtplanung und Entwicklung von Gesellschaft nachgedacht wird, ein Interview, das überschrieben ist mit – aus meiner Sicht falsch – „Ruhrgebiet? Zerstückelt, dauerpleite und hässlich“. Ein Abgesang soll das Interview wohl nicht sein, im Gegenteil, es ist ein Aufruf zum Aufbruch, auch zu einem Aufbruch in die Zeit eines neuen Governance, in der nicht nur die gewählten Politiker gefragt sind, sondern jeder Mitbürger, jede Mitbürgerin auch Eigeninitiative entwickeln sollte. Das bedarf der Erweiterung von Partizipation, insbesondere auch junger Menschen im Ruhrgebiet.
Das betrifft nicht nur Wohn- und Arbeitsexperimente. Da brauchen wir nur auf den Ausbildungsmarkt zu schauen: In München entfallen auf einen Bewerber um einen Ausbildungsplatz mehr als 1,7 Angebote; im Ruhrgebiet leider nur 0,7 oder noch weniger Angebote. Für alles das braucht es bessere Förderung von Mittelstand und vor allen Dingen Gründertum, frei von Bürokratismus und Denkverboten, und vor allen Dingen braucht es eine visionäre Regierung.
Wenn ich den Antrag als Aufforderung an alle betrachte – wie auch schon den Antrag vom Mittwoch –,
dann muss ich sagen: Es trifft jeden, der das hier so sagt.
Egal, wie und in welcher Form er möglicherweise in der Zukunft an einer Regierung beteiligt sein wird, egal, ob das SPD sein wird oder CDU, ich wünsche dem Land Nordrhein-Westfalen auch künftig eine gute Regierung.
An diesem Tag, an dem ich in dieser Legislaturperiode meine voraussichtlich letzte Rede an diesem Pult – nämlich die 197. – halte, danke ich Ihnen allen für die Aufmerksamkeit, die Sie mir in den letzten fünf Jahren haben zuteilwerden lassen. Danke vor allen Dingen für Ihr Verständnis, auch wenn Sie mich manchmal nicht verstehen wollten oder konnten! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke schön. – Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zuschauerinnen und Zuschauer, insbesondere die ganz jungen hier im Saal! Die Öffnung durch dieses Verfassungsänderungsgesetz ist zugleich eine Öffnung als Gegengewicht zum demografischen Wandel. Es ist nicht für oder gegen Altersfragen. Das sollte hier, zumindest was die älteren Semester angeht, überhaupt kein Thema sein. Es geht hier ja um die jungen Menschen.
Die Grundüberlegung des Verfassungsänderungsentwurfs ist begrüßenswert. Der Vorstoß – Herr Kollege Körfges hat das eben schon gesagt – wagt aber nichts. Das hat einen Grund, denn er soll ja mit der einfachgesetzlichen Regelung später einmal auf das Wahlalter 16 heruntergebrochen werden, sodass hier nur unterstützenswert sein kann, die Verfassung in der Form zu ändern, wie es hier vorgesehen ist.
Dazu bedarf es keines Mutes, aber es bedarf vielleicht des politischen Mutes oder des parlamentarischen Mutes Einiger hier im Hause, einfach mal den Weg nach vorne zu beschreiten, der gerade auch durch die jungen Menschen im Lande beschritten wird. Ich erinnere nur an die Brexit-Geschichte, bei der wir alle wissen, dass die jungen Menschen für Europa waren und die älteren dagegen. Nehmen Sie das nur einmal als Beispiel.
Herr Kollege Jostmeier, ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Ich bin erstaunt über die Argumentation, die Sie hier angebracht haben, insbesondere zwei Punkte betreffend. Erstens. Es sei ein geringes Politikinteresse bei den jungen Menschen, insbesondere bei denen zwischen 16 Jahren und 17 Jahren und elf Monaten, vorhanden. Alle, die wir hier sitzen, kennen den Jugendlandtag. Er wird bejubelt und bestaunt, und alle äußern sich voll des Lobes über die jungen Menschen zwischen 16 und 18 Jahren, die aktiv am politischen Leben in diesem Hause teilnehmen, und zwar in der Rolle von Abgeordneten. Das wäre die Frage des passiven Wahlrechts. Sie haben darüber hinaus unterschieden und gesagt, das gehe ja nicht, ein aktives Wahlrecht mit 16, aber dann kein passives Wahlrecht mit. Schauen Sie doch einmal in die Kommunen, in denen Sie alle in den Räten sitzen. Sie lassen sich doch alle in den Kommunen von 16Jährigen mit in die Räte wählen!
Warum sollte auf Landesebene etwas anderes gelten als das, was in den Kommunen von Ihnen sehr wohl begrüßt wird. Ich bin da ganz bei der Werbung des Kollegen Daniel Düngel: Vielleicht sollte der eine oder andere von Ihnen einmal über den eigenen Schatten springen und das Auseinanderfallen von aktivem und passivem Wahlrecht durchaus vor dem Hintergrund Ihrer kommunalen Verankerung ins Kalkül nehmen.
Wir wissen doch alle: Landtag und Kommunen arbeiten verschränkt miteinander – zusammen, nicht gegeneinander. Es spricht doch alles dafür, dieselben Menschen, die in den Kommunen wählen, auch auf Landesebene wählen zu lassen.
Abgesehen davon, als letztes Wort: Ja, die jungen Menschen mit 16 und 17 wählen zu lassen, wäre auch – und das zeigen zahlreiche Erhebungen – ein deutliches Signal gegen Rechts! Das sollten Sie bitte
auch bei Ihren Überlegungen berücksichtigen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben schon gehört, wie es hier ausgehen wird. Dennoch glaube ich, dass man der Sache gerecht wird, wenn man ein paar Aspekte zur inhaltlichen Fragestellung des Antrags anspricht.
Unsere Landesverfassung enthält eine nicht geringe Anzahl von Landesgrundrechten; ein Blick in die Art. 4 ff. der Landesverfassung reicht. Der besonderen, exponierten Bedeutung dieser Rechte entsprechend, verdienen sie auch in Nordrhein-Westfalen endlich einen dem demokratischen Rechtsstaat entsprechenden Schutz, so wie es auch in elf anderen Bundesländern der Fall ist.
Es ist eine Frage effektiven und auch angemessenen Rechtsschutzes, und damit auch Ausdruck des Justizgewährungsanspruchs nach dem Grundgesetz, dass die Bürgerinnen und Bürger des Landes Nordrhein-Westfalen als Rechtsträger die dritte Gewalt im Staat, nämlich das Verfassungsgericht in NordrheinWestfalen, anrufen können sollten. Allein die Individualverfassungsbeschwerde stellt die Symmetrie zwischen materiellem Recht auf der einen und prozessualem Recht auf der anderen Seite her.
Es ist keineswegs so, dass die Menschen im Land angesichts der Landesgrundrechte schutzlos wären: Die Fachgerichte sind selbstverständlich auch verpflichtet, die Landesgrundrechte im Rahmen ihrer jeweiligen fachgerichtlichen Befassung zu beachten und ihre Einhaltung zum Beispiel auch durch Verwaltungsentscheidungen auf den Prüfstand zu stellen.
Abgesehen davon gibt es dennoch kraft der Rezeptionsklauseln in Art. 4 Abs. 1 Landesverfassung die Möglichkeit, das Bundesverfassungsgericht hinsichtlich etwaiger Fragen der Verletzung von Grundrechten anzurufen. Trotzdem bleibt die Tatsache bestehen, dass vermittels Art. 4 Abs. 2 ff. in der Landesverfassung ein darüber hinaus gehender landesspezifischer Schutz fehlt, weswegen dieses Vakuum
eben dadurch aufgelöst werden müsste, dass die Individualverfassungsbeschwerde in Nordrhein-Westfalen eingeführt wird.
Hinzu kommt, dass einerseits die Wahrnehmung des Rechtsstaats durch die Bürgerinnen und Bürger in Zeiten der notwendigen Stärkung von Partizipation durch eine erweiterte Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichts gestärkt werden könnte. Andererseits erhielte der Landesverfassungsgerichtshof die Möglichkeit, aus dem Schatten des Bundesverfassungsgerichts herauszutreten und seine eigene Verfassungskultur zu stärken.
Nicht zuletzt darf man wohl mit Fug und Recht sagen, dass die Möglichkeit der Bürger, ihre Landesgrundrechte im Wege der Individualverfassungsbeschwerde einzuklagen, insgesamt zu einem für das Gemeinwohl sinn- und identitätsstiftenden Gewinn für den Rechtsstaat und das Rechtsstaatsempfinden der Menschen in Nordrhein-Westfalen führen würde.
Aus diesem Grund werbe ich an dieser Stelle als fraktionsloser Abgeordneter für eine Zustimmung zum Antrag der FDP. Zudem möchte ich noch einmal daran erinnern, dass es auch jetzt noch möglich ist – ohne Paketlösung und ohne Körbe – einfach über den Schatten zu springen und vielleicht doch zuzustimmen. – Danke!
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Finanzminister! Es ist nicht der Schulz-Zug, sondern es ist nur der Schulz hier aus dem Landtag.
Ich freue mich sehr, zum 196. Mal in dieser Legislaturperiode an dieses Pult treten zu dürfen und eine haushalts- oder finanzpolitische Rede halten zu dürfen, und das wird dann wahrscheinlich in diesem Themenbereich voraussichtlich meine letzte in dieser Legislaturperiode sein.
Über das, was hier in den letzten – ich sage mal – anderthalb, zwei Stunden gelaufen ist im Zusammenhang mit verfassungsändernden Gesetzesvorhaben, möchte ich jetzt gar kein Wort mehr verlieren und deswegen nur in aller Kürze einmal noch zur Sache reden. Schuldenbremse in drei Minuten – jetzt sind es nur noch 2:10 Minuten –: ein Ding der Unmöglichkeit; kannst du einfach vergessen. Selbst die fünf Minuten reichen nicht aus.
Aber lieber Kollege Nico Kern – ich sage Ihnen das einmal hier im Hause –, auch wenn ich den Entschließungsantrag nun weiß Gott nicht in allen Punkten teile – wir haben eben auch noch einmal darüber gesprochen –, aber mit dem, was du hier vorgetragen hast, liegst du nicht ganz falsch.
Ich habe den Finanzminister beobachtet. Der hat ganz schön die Backen aufgepustet bei dem, was Nico Kern gesagt hat, und hat möglicherweise auch einmal in die Richtung gedacht, ob sich eventuell das Land Nordrhein-Westfalen von der Situation, in der es sich befindet, auch und trotz der Regelungen in Art. 109 Grundgesetz zwar nicht auf irgendeine Weise generell befreien kann, aber ob vielleicht darüber nachgedacht werden kann, die Diskussion auf Bundesebene oder zumindest auf Landesebene noch einmal neu anzustoßen.
Denn das waren auch meine Überlegungen. Ich habe auch gegen Parteien, gegen die Piratenpartei und auch innerhalb der Fraktion immer gekämpft dafür, nicht zu sagen „Schuldenbremse weg“, sondern auch im Hinblick auf gesellschaftspolitische und volkswirtschaftliche Fragestellungen die Schuldenbremse wenigstens aus NRW heraus anstoßend einmal grundsätzlich infrage zu stellen und dann auf Bundesebene, vielleicht aber auch auf Europaebene eine neue Diskussion über diese Strangulationsmechanismen, die damit verbunden sind, anzustoßen.
Deswegen finde ich den Antrag der Piraten grundsätzlich spannend, werde mich dazu aber aus den genannten Gründen enthalten.
Was den Antrag der regierungstragenden Fraktionen angeht – ehrlich gesagt, ein bisschen verwundert mich schon, dass das nicht aus der Landesregierung heraus kam, sondern von den regierungstragenden Fraktionen –, nämlich diese Gesetzesinitiative, teile ich grundsätzlich die Auffassung deshalb, weil ich immer auch der Meinung war: Solange wir auf bundesgesetzlicher Ebene keine Änderung des Art. 109 herbeigeführt haben, sollte das Land Nordrhein-Westfalen die Gestaltungsmöglichkeiten nutzen, die das Grundgesetz bietet, als Minimalansatz dessen, was möglich ist.
Dass das nicht ausreichen kann, dazu haben wir schon viel diskutiert und einiges gehört. Deswegen werde ich mich auch bei diesem Antrag allerdings enthalten. Denn ich bin genauso wie die FDP der Auffassung, dass wir hier eine Verfassungsänderung brauchen, um eben auch die oppositionellen Rechte
weitergehend als durch die einfachgesetzliche Regelung tatsächlich aufrechtzuerhalten, auch mit einem möglichen Gang zum Verfassungsgerichtshof.
Herr Präsident, ich komme an dieser Stelle auch zum Schluss. Wie auch immer, ich habe mein Abstimmungsverhalten genannt und die Begründungen dafür genannt.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit in all den bisherigen 196 Reden von dieser Stelle und wünsche Ihnen noch einen schönen Abend. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Was hier und heute bisher abgeliefert worden ist, wird weder der Sache noch der Tatsache gerecht, dass wir in Deutschland im vergangenen Dezember den schlimmsten islamistischen Terroranschlag auf deutschem Boden zu beklagen hatten, mit zahlreichen Toten und weiteren Opfern. Es sei an dieser Stelle einmal ausdrücklich der Opfer und ihren Angehörigen gedacht – diese Zeit muss sein, und das habe ich bisher heute noch nicht gehört –, Opfer, deren einzige Genugtuung trotz des Leids sein kann, dass Politik aufklärt und vor allem Verantwortung übernimmt.
Seit Mitte Dezember erleben wir vor allem vonseiten der Landesregierung unter Rot-Grün das diametrale Gegenteil. Niemand hat bislang auch nur ansatzweise die politische Verantwortung für die Geschehnisse und das, was schiefgelaufen ist, übernommen – Verantwortung für das, was schon jetzt nicht anders denn als Exekutivversagen, als Staatsversagen durch Untätigkeit bezeichnet werden muss.
Aufklärung im politischen und exekutiven Sinne ist keine Dienstleistung im juristischen Sinne. Politik schuldet gerade in Krisensituationen einen Erfolg. Stellt sich dieser nicht ein oder verschlechtert sich eine Situation gar bis hin zu einer vagen Informations- und Faktenlage, ist diese Politik gescheitert.
Was wir insbesondere aus den umfangreichen Berichten der Medien lernen, aber auch aus den Sitzungen des Innenausschusses des Landtags und nicht zuletzt aus dem bisher vorliegenden Kenntnisstand aus der Tätigkeit des entsprechenden Untersuchungsausschusses, ohne dies abschließend zu bewerten, ist: Es gibt einen massiven Graben zwischen Ermittlungsbehörden und Innenministerium. Es gibt nachgerade einen Canyon zwischen dem Innenministerium und dem Innenminister.
Das, was da an Fehlern angehäuft wurde, ist in einem Maße verantwortungslos, dass es heute wundern muss, dass der verantwortliche Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen noch immer auf diesem Platz sitzt, und zwar nach dem Motto: Egal, was passiert, ich war es nicht, habe dafür nicht die Verantwortung zu übernehmen und werde wohl jemanden finden, der schuld ist, falls nicht, sind es eben alle anderen, aber ich jedenfalls nicht.
Herr Minister Jäger, Sie und die Ihnen unterstehenden Behörden sind in Sachen Amri an die Grenzen des Rechtsstaats gegangen? – Nein, ich sage, Sie sind nicht einmal ansatzweise in die Nähe dieser Grenzen gekommen, mit Ausnahme des Landeskriminalamts, und das wollten Sie offenbar nicht hören.
Sie, Herr Minister, haben stattdessen die Justiz zu ersetzen versucht, indem Sie Rechtsfolgen antizipiert haben, die bis heute keinen einzigen Richterspruch für sich sprechen lassen. Nebelkerzen wurden gezündet und die Übernahme exekutiver Verantwortung im politischen Raum abgelehnt. Daraus kann nur eine Folge resultieren: Rücktritt oder, Frau Ministerpräsidentin, Entlassung. Denn andernfalls, Frau Ministerpräsidentin, fällt das Problem, mit welchem Herr Minister Jäger seit Monaten zu kämpfen hat – sogar seit Jahren, wenn wir an andere Ereignisse wie Hogesa oder die Silvesternacht denken –, auf Sie selbst zurück.
Dann ist das Problem Ihr Problem, Frau Ministerpräsidentin, und heute stehen Sie nicht einmal auf dem Rednertableau, was mich einigermaßen verwundert,
sich allerdings damit entschuldigen lässt, dass Sie am Freitag im Ausschuss Rede und Antwort stehen müssen.
Frau Ministerpräsidentin, ich schließe mich den Forderungen der Opposition gänzlich an, insbesondere denen der FDP: Entlassen Sie Ihren Innenminister. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Drei Minuten sind fast zu knapp, um sich seriös mit diesem Antrag auseinandersetzen zu können.
Im Prinzip gehört der Antrag in einen Ausschuss, aber der Ausschuss wird hier wahrscheinlich durch eine Wahlurne ersetzt werden. Sei es drum.
Der Antrag der CDU behandelt in 13 Politikfeldern anhand von Zahlen die Schlussbilanz der rot-grünen Regierungsjahre ab 2010, um darzulegen, was im Land schiefgelaufen ist, nicht gut gelaufen ist und besser gemacht werden könnte – wie auch immer.
Wissen Sie was? Ich hege keinen Zweifel daran, dass die Zahlen, die unter Ziffer I genannt sind, zum großen Teil stimmen. Daran ist nichts postfaktisch, sondern das muss man einfach mal so sehen. Nur wenn man das erkennt als die Grundlage dessen, was in Zukunft geändert werden muss, ist man auf einem richtigen Weg. Davon habe heute leider zu wenig gehört.
Ich glaube auch, es ist vonseiten der SPD und auch der Grünen zu kurz gesprungen, lediglich die Regierungsjahre unter Schwarz-Gelb, von 2005 bis 2010, heranzuziehen, um darzulegen, warum das Land
Nordrhein-Westfalen heute so dasteht, wie es dasteht. Man müsste vielleicht mal die letzten 30 bis 40 Jahre beleuchten, um zu erkennen – möglicherweise auch im Rahmen von Strukturwandeldebatten –, was hier alles falsch gelaufen ist.
Wir befinden uns wiederum – die alten Strukturwandelgeschichten sind noch gar nicht abgeschlossen – in einem bahnbrechenden Strukturwandel, der da heißt „Digitalisierung“. Auch davon habe ich heute ein bisschen wenig gehört, außer vielleicht von Herrn Kollegen Lindner und Herrn Kollegen Marsching.
In Bezug auf ein Land, das ein Fünftel der Bevölkerung Deutschlands beherbergt und ungefähr ein Drittel der Wirtschaftskraft einer der führenden Industrienationen der Erde hat, wird stereotyp argumentiert. Das lässt sich einfach nicht auf die eine Legislaturperiode unter Schwarz-Gelb herunterbrechen, sondern hier bedarf es eines Mehr. Davon habe ich nichts gehört.
Im Prinzip könnte man das Wahlprogramm der SPD – vielleicht auch der FDP, vielleicht auch das der Piraten, vielleicht auch das der Grünen – einmal über diesen Antrag legen, um die Differenzen herauszuarbeiten. Das wird uns hier und heute sicherlich nicht gelingen.
Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, eines muss man leider sagen: Das gelingt Ihnen mit dem, was unter Ziffer II steht, auch nicht so ganz. Bei den Forderungen, die Bezug nehmen auf das, was im Feststellungsteil steht – also unter Ziffer I –, und durchaus ihre Berechtigung haben, bleiben Sie mir doch zu sehr im Vagen und Ungefähren.
Nehmen wir einen wesentlichen Punkt heraus – das möchte ich an der Stelle noch tun –: Sie sagen, alles hänge im Wesentlichen von der Wirtschaftsleistung des Landes Nordrhein-Westfalen ab, insbesondere die Bildung, aber auch die innere Sicherheit. Dazu muss ich allerdings sagen: Es braucht tatsächlich ein Mehr in Nordrhein-Westfalen, wie man feststellt, wenn man nur mal in die Bilanz der NRW.Bank für das Jahr 2016 schaut. Da ist nämlich ganz klar zum Ausdruck gekommen –die NRW.BANK ist ja von der Politik flankiert –, dass es bei der Förderung des Mittelstands und den Gründungen einen Einbruch in Höhe von 30 % zu verzeichnen gibt.
Sind sie vorbei?
Herr Präsident, selbstverständlich komme ich dann zum Schluss. Die wesentlichen Dinge habe ich gesagt. – Leider Gottes werden hier keine flächendeckenden Lösungen angeboten. Es bleibt im Vagen, und deswegen kann ich mich bei der Abstimmung über den Antrag nur enthalten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Nein, der Kollege Schulz. – Das macht aber nichts!
Kein Problem, Herr Präsident. – Vielen Dank, Herr Kollege Marsching, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie hatten gerade ausgeführt, dass es sich bei dem von SPD, Grünen und Piraten eingebrachten Gesetzentwurf nicht um eine Lex Türkei, wie es schon im Rahmen der Debatte erwähnt wurde, handelt, sondern dass es insgesamt ein Integrationsbestandteil ist.
Können Sie sich erklären, wieso die Tagesordnung in der Form geändert wurde, vor allem wenn man bedenkt, dass der Antrag bezogen auf die Türkei-Situation – NRW steht für Freiheit, Rechtsstaat und Demokratie – nunmehr auf den Plenartag nach der heutigen Debatte um die Verfassungsänderung auf die
Tagesordnung gesetzt wird? Da wird nämlich ausdrücklich erwähnt, dass gerade Nordrhein-Westfalen das Land sei, in dem Menschen mit Wurzeln in der Türkei seit Jahrzehnten umfassend in die Gesellschaft integriert seien. Weil das so ist – übernächster Satz – …
Das gehört zur Frage dazu. – Da heißt es: Sie gehören zu uns, und deshalb setzen wir uns dafür ein, dass sie auch ein kommunales Wahlrecht erhalten. – Wie passt das zu Ihrer Argumentation?
Vielen Dank, Herr Präsident“ – Herr Minister Kutschaty – heute hier in Stellvertretung für Minister Jäger sprechend –, es wundert mich sehr, dass die Landesregierung mit keinem wesentlichen Wort auf den tatsächlichen Inhalt der hier vorgelegten beabsichtigten Verfassungsänderung eingegangen ist.
Das betrifft zum einen die Frage der Verfassungsmäßigkeit dieser Änderung in Anbetracht von Art. 28 Grundgesetz, der in seinem Abs. 1 Satz 3 im Jahre 1992 infolge der Maastricht-Verträge in Bezug auf die EU-Ausländerwahlrechtsregelung in den Kommunen eine Änderung erfahren hat.
Zum anderen geht die Landesregierung hier und heute mit keinem Wort auf die in dieser Verfassungsänderung wesentliche Drittstaaten- und Wohnsitzklausel ein, die ganz klar sagt, dass wahlberechtigt auch Personen sein sollen, die die Staatsangehörigkeit eines Drittstaates besitzen, und die ihren ständigen Wohnsitz eben nicht ausschließlich in NordrheinWestfalen, sondern in Deutschland haben. Das wiederum kann wohl nur zu einem Wahltourismus führen, weil dadurch alle in Deutschland lebenden NichtEU-Ausländer in Nordrhein-Westfalen Wahlrecht genießen würden.
Würden sie dies ebenso sehen angesichts der klaren Äußerungen in diesem Gesetzentwurf und auch angesichts der Tatsache, dass in der Begründung des Gesetzentwurfs selbst nicht weiter davon die Rede ist?
Vielen Dank. – Herr Präsident, alles Gute zum neuen Lebensjahr! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, Zuschauerinnen und Zuschauer im Saal und daheim! Ein Antrag, der quasi fordert, der Bund soll alles übernehmen, was er den Ländern respektive den Kommunen vermittels der Länder an Aufgaben zuweist, dazu kann ich nur sagen: Diligentia quam in suis – Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten.
Richtung Rot-Grün: Nichtraucherschutz, Thema Inklusion, und das Highlight gestern unter anderem, die Hygieneampel. Ich weiß, da ist noch nicht alles, was die Kostenfrage angeht, gesagt. Es wird sicherlich auch noch einen runden Tisch geben oder ein Arbeitskreis soll eingerichtet werden. Die Probephase soll überwunden werden mit 1,7 Millionen €, die in der Kostenabschätzung enthalten sind. Wie die Kommunen das Geld allerdings bekommen, ist da noch nicht gesagt.
Wenn ich an eine Meldung von gestern Morgen im Radio denke, sagt die Stadt Mülheim, Wahlkreis der Ministerpräsidentin: Na ja, auch in der Testphase müssen wir in der Stadt schon einmal eine Stelle mehr schaffen. Dann müssten wir einmal durch alle Gemeinden in Nordrhein-Westfalen gehen und gucken, was die Hygieneampel kostet. Es sollte hier tatsächlich einmal darüber nachgedacht werden, ob und inwieweit das Land Nordrhein-Westfalen bei solcher Gesetzeslage, die sie hier verabschiedet, die Kommunen entsprechend unterstützt. Dazu ist bisher nichts gesagt worden.
Der Landkreistag Nordrhein-Westfalen fordert seit Jahren Reformen der Finanzierung der Kommunen. Die Antwort der Landesregierung: Symptome werden behandelt, Ursachen werden nicht bekämpft. – Der Stärkungspakt wurde hier erwähnt. Ich denke noch an die Abundanzumlage – schreckliche Dinge.
Besser wäre die schrittweise Anhebung des Verbundsatzes gewesen. Das ist eine Forderung zum Beispiel von mir, erhoben über die Piratenfraktion schon seit Jahren. Aber auch der Städte- und Gemeindebund fordert dies seit Jahren, auch der Landkreistag fordert das seit Jahren. Also, wie gesagt: Schrittweise Anhebung des Verbundsatzes im kommunalen Finanzausgleich oder Rückführung der Auf
gabenlast und Aufhören damit, immer wieder Versuche zu begehen, das Konnexitätsprinzip nach der Landesverfassung zu unterlaufen.
Der Kollege Wolf stellte sich hierher und sagt: Mensch, alles super, nur noch neun Kommunen im Nothaushalt. – Dann, lieber Kollege Wolf, dann, liebe SPD, liebe Grünen, erklärt doch den Menschen im Land einmal, warum die Kommunen in NordrheinWestfalen Spitzenreiter im Bundesvergleich bei der Grundsteuer sind und die Kassenkredite steigen.
Schließlich – wieder bei der Diligentia quam in suis – der Antrag der CDU-Fraktion vom letzten Jahr, die 434 Millionen € Entlastung für die Kommunen durch Weiterleitung der Integrationspauschale des Bundes zu erreichen. Was passiert? Von Rot-Grün abgelehnt. Und dann schreit Rot-Grün nach dem Bund und sagt: Die Bundesregierung muss … Punkt, Punkt, Punkt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen: Wer sitzt denn bitte schön in der Bundesregierung? Ich glaube, das sind vor allem die Sozialdemokraten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sparkassen und Sparkassengehälter sind fast schon Lieblingsthemen von Ihnen, Herr Finanzminister. Fast zwei Jahre lang sind Sie durchs Land gereist und haben Ihren Finanzstaatssekretär wie den reitenden Boten zu den Sparkassen geschickt, um dafür Sorge zu tragen, dass die Vorstände ihre Gehälter veröffentlichen und darlegen, was verdient wird. Es ist gelungen.
Was wir heute als Antrag der Piratenfraktion vorliegen haben, ist im Prinzip eine logische Konsequenz dessen, was diese Transparenz der Gehälter offenlegt: nämlich ein starkes Gefälle auf der einen Seite wie auch ein sehr hohes Gehaltsniveau bei den Vorstandsvergütungen.
Herr Kollege Zimkeit und auch Herr Kollege Abel, Sie haben hier das Hohelied der Bedeutung der Sparkassen für das Land Nordrhein-Westfalen und insbesondere für die Kommunen gesungen. Das ist absolut legitim, hat aber mit dem Thema selbst nur bedingt etwas zu tun. Ich unterstreiche alles, was Sie zur Bedeutung der Sparkassen gesagt haben.
Jede Sparkasse ist ein eigenes Haus, dessen Zustand und insbesondere wirtschaftlicher Zustand sehr von den regionalen Gegebenheiten des Geschäftsgebiets abhängt. So wird man eben auch zwischen den Vorstandsgehältern differenzieren müssen. Deswegen finde ich den Antrag der Piraten mit Blick auf die Forderungen, ehrlich gesagt, etwas zu starr und zu unflexibel. Das sollte im Rahmen der Beratungen des Haushalts- und Finanzausschusses einer genaueren Prüfung unterzogen werden.
Allerdings: Im Zusammenhang mit der im letzten Jahr erhobenen Forderung nach der Deckelung der Vorstandsgehälter durch Rot-Grün haben
CORRECTIV und die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ die Vorstandsgehälter ausgewertet. Sie kommen zu einem gemeinsamen Ergebnis: Die Richtlinien für Gehälter sind nicht transparent. Wie diese im Einzelfall zustande kommen, ist überhaupt nicht nachvollziehbar. Es gibt teilweise auch keine Anhaltspunkte dafür, wie man sie gegebenenfalls begründen könnte.
Daher ist natürlich begrüßenswert, wenn in der Zwischenzeit eine Empfehlung der Sparkassenverbände angekündigt ist oder vielleicht zumindest im
Entwurf vorliegt. Den würde ich in der Tat gern sehen; darüber muss man sicherlich sprechen. Auch Finanzminister Norbert Walter-Borjans wird dies sicherlich prüfen und dazu etwas sagen. Ich hoffe, wir erhalten die Gelegenheit, dies ebenfalls zu tun – vielleicht schon im Rahmen der Beratung über den Antrag im Haushalts- und Finanzausschuss.
Aber eines muss man zum Schluss festhalten: Das Ergebnis vieler Meinungsdarstellungen – auch der von Rot-Grün und auch der vom Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen – lautete: Im Prinzip wird bei den Sparkassen in Nordrhein-Westfalen so wie bei Managern in der Privatwirtschaft verdient. Abgesichert sind die Manager der Sparkassen wie Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Der Kollege Olejak sagte eben, das sei ähnlich wie bei Beamten. Da muss in der Tat regulierend eingegriffen werden. Das wäre keine Überregulierung, die gegen das grundsätzliche, bedeutungsvolle System der Sparkassen in Nordrhein-Westfalen spräche.
Daher freue ich mich auf die Beratungen im Ausschuss. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! NRW war zuständig in Sachen Amri. Wir brauchen uns also nicht darauf zu versteifen, dass hier möglicherweise Bundesbehörden die Federführung hatten oder Behörden anderer Länder.
Aufklärung tut Not. Aufklärung war im Innenausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen in mehreren Sitzungen, an denen ich teilgenommen habe, nicht zu erlangen aufgrund des Hinweises oder des Verweises auf ein wie auch immer geartetes vermeintliches oder tatsächlich gegebenes Behördenwirrwarr innerhalb der Strukturen der inneren Sicherheit des Landes Nordrhein-Westfalen.
Es ist also durchaus berechtigt, hier und jetzt sehr schnell einen Untersuchungsausschuss zu fordern. Diese Forderung unterstreiche ich und unterschreibe ich in vollem Umfang, auch wenn hier kritisiert worden ist, es seien ja nur noch 90 oder 100 Tage. Es spielt an dieser Stelle aus meiner Sicht überhaupt keine Rolle, um wie viele Tage es sich handelt. Es kann auch keine Rolle spielen, wie lange es möglicherweise dauert, bis angeforderte Akten da sind. Denn die Frau Ministerpräsidentin hat in ihrer Unterrichtung hier ganz eindeutig zu Protokoll erklärt, dass der
Sonderbeauftragte der Landesregierung alle Unterlagen und alle Akten bekommt, wenn er sie nicht schon jetzt bekommen hat.
Es gilt, mit einem einzigen Beweisantrag sämtliche Akten, sämtliche Unterlagen, die die Landesregierung, die das Innenministerium diesem Beauftragen übergeben hat, zu kopieren und dem Untersuchungsausschuss zu übermitteln. Das ist ein Beweisantrag. Mehr brauchen wir nicht.
Mehr brauchen wir dafür im Prinzip nicht, es sei denn, die Übergabe der Unterlagen an den Beauftragten ist nicht vollständig. Das wird dann zu überprüfen sein. Dann braucht man sich auch nicht vorzuwerfen, dass hier irgendwelche Akten geschreddert werden oder auch nicht geschreddert werden.
Liebe Fraktionen von Rot und Grün, machen Sie den Vorwurf nicht den Antragstellern, der Opposition! Denn Sie haben ähnliche Unterstellungen in Ihrem Entschließungsantrag unter III. 3. stehen, nämlich, dass möglicherweise aus dem Dunstkreis des Untersuchungsausschusses, der eingesetzt wird, irgendwelche Akten an Unbefugte weitergegeben werden könnten. Dagegen sollen aufseiten des Untersuchungsausschusses Vorkehrungen getroffen werden. Das sieht das PUA-Gesetz sowieso vor. Also: Nicht vorwerfen, etwas zu tun, was man selber doch auch tun möchte und auch noch dokumentiert!
Zum Entschließungsantrag: Wie auch immer, eine Erweiterung wollen Sie nicht. Sie wollen sich hier, liebe Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, enthalten. Ich verstehe es, ehrlich gesagt, nicht. Sie wollen aufklären. Aufklärung hätte Not getan im Innenausschuss. Das wurde nicht geliefert. Warum beteiligen Sie sich nicht entsprechend Ihrer Kontrollfunktion im Parlament nunmehr an dieser Aufklärung? Sonst könnten Sie eigentlich auch gegen den Untersuchungsausschuss stimmen. Dass Sie sich enthalten, finde ich nicht in Ordnung.
Ich werde jedenfalls diesem Untersuchungsausschussantrag zustimmen. – Danke schön.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das war kein Übermittlungsfehler, es war angemeldet. Es ist in dem Fall eher unüblich, das letzte Wort zu haben; das habe ich aber gerne.
Alle haben ein bisschen recht. Alle haben etwas Wichtiges gesagt, leider Gottes die FDP nicht so ganz. Ich habe, anders als der Kollege Kern, wirklich oben angefangen, den Antrag zu lesen, habe immer weiter gelesen und mir gedacht: Mensch, da hat der Kollege Wedel mal echt eine super Fleißarbeit hingelegt. Dann kam ich an Stellen der Begründung, es war von „Tabuzone“ und „Bandendiebstahl“ die
Rede, und ich dachte: Moment, das ist nicht Wedel. Dann habe ich mir in der Tat auch die Unterschrift angesehen und festgestellt: Kollege Lürbke, der Innen- und Sicherheitsexperte der FDP, hat das Ding als Erster unterschrieben. Da habe ich gedacht: Jetzt liest du es noch einmal ganz genau.
Dabei kam ich genau auf all die Stellen, die hier schon als Kritikpunkte aufgeführt worden sind – bis auf den letzten Satz, in dem es heißt: „Die Freiheit der Verwendung von Bargeld gilt es weiter sicherzustellen.“ Da war ich irritiert und dachte: Moment! Wo ist die Unterschrift des Kollegen Witzel? – Die fehlt an der Stelle eigentlich. Das finde ich super: Bargeldsicherung über den Straftatbestand des schweren Diebstahls. Eine tolle Sache!
Bei allem muss eines klar sein, liebe Kollegen von der FDP: Das Sicherheitsgefühl der Menschen auf den Jahrmärkten, auf den Wochenmärkten, in den Fußgängerzonen und, und, und wird durch eine Verschärfung der Straftatbestandsmöglichkeiten und eine Erhöhung der Rechtsfolgenandrohung sicher nicht erhöht. Denn diejenigen, die Sie damit ansprechen wollen, müssen überhaupt das deutsche Gesetz lesen können. Die Banden, die nach Deutschland kommen, sind des Deutschen in der Regel gar nicht mächtig. Da haben wir schon ein Riesenproblem. Selbst wenn sich das herumspricht, wird die Bandenkriminalität, die Sie hier beseitigen wollen, durch die Verschärfung der Straftatbestandsmöglichkeiten sicherlich nicht eingedämmt werden.
Was bleibt denn übrig von dem Tatbestand des Diebstahls? Wenn man ein bisschen überlegt und die Sache vielleicht auch überspitzt, dann stellt man fest, dass nur noch der Ladendiebstahl übrig bleibt. Selbst das ist bei der Überwindung von Zugangs- oder Ausgangsbarrieren schon fraglich. Denn dann müssten Sie den Ladendiebstahl im besonders schweren Fall eigentlich auch noch dahineinpacken, und dann bleibt gar nichts mehr übrig. Dann können wir § 242 StGB eigentlich direkt streichen.
Ich freue mich auf die Diskussion im Rechtsausschuss. Ich bin ja leider nicht dem Rechtsausschuss zugewiesen, werde mir aber erlauben, gerade zu diesem Tagesordnungspunkt, wenn darüber im Rechtsausschuss gesprochen wird, anwesend zu sein und hoffe auf allseitige Zustimmung für meine Teilnahme an der Diskussion. Darauf freue ich mich in der Tat sehr. – Vielen herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Öffentlichkeit! Es geht hier heute unter anderem um die Behandlung eines Einspruchs gegen das Wahlverfahren in Bezug auf die Wahllisten oder Wahlvorschläge für die Mitglieder der 16. Bundesversammlung und deren Vertreterinnen und Vertreter.
Das ist den Kolleginnen und Kollegen des Hauses allgemein bekannt; es liegt Ihnen allen vor.
Ich hatte in der Tat die Aussprache beantragt. Es geht hier nicht nur um eine x-beliebige Wahlliste, sondern um Mitglieder sowie Stellvertreterinnen und Stellvertreter eines Verfassungsorgans, nämlich der Bundesversammlung. Sofern hier, wie von mir vorgetragen, erhebliche Zweifel auch in verfassungsrechtlicher Hinsicht an der Gültigkeit dieser Wahl, dem Zustandekommen und letztendlich auch der Zusammensetzung der Bundesversammlung bestehen können, halte ich eine Aussprache des Hohen Hauses im Interesse des Kollegialsystems, welches ja im Übrigen existiert, für unbedingt erforderlich.
Es geht hier nicht um Regierung und Opposition, sondern um einen Konsens, der im Hause zu erzielen sein sollte. Vor diesem Hintergrund halte ich eine Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt für unerlässlich. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Von exakt dieser Stelle aus hatte ich Ihnen, Frau Ministerpräsidentin, vor ziemlich genau einem Jahr nahegelegt, dem Innenminister des Landes NordrheinWestfalen den Hut in die Hand zu geben, weil er weder ihn selbst nehmen noch Verantwortung übernehmen würde.
Sicher sind beide Ereignisse – das sage ich insbesondere mit Blick das Ereignis, über das wir hier und heute reden – bzw. die Folgen daraus nicht unbedingt vergleichbar. Letztes Jahr musste nicht Herr Minister Jäger seinen Hut nehmen, sondern der Polizeipräsident von Köln musste gehen.
Es gab andere Situationen, in denen zum Beispiel katastrophale Zustände in Flüchtlingseinrichtungen dazu geführt haben, dass ebenfalls nicht die Aufsichtsbehörde personelle Konsequenzen erleiden musste, sondern ein Regierungspräsident gehen musste.
Es gibt noch andere Beispiele wie Hogesa oder die Tatsache, dass – so viel zur Aufklärung und auch zu Gutachten und dergleichen mehr – die LoveparadeUmstände – für die Herr Minister Jäger, der gerade frisch im Amt war, sicherlich keine Verantwortung zu tragen hatte – bis heute nicht eindeutig und abschließend aufgeklärt sind.
Jetzt hier Aufklärung zu fordern, ist zwar gut. Wir wissen aber, wo das enden kann – nämlich im politischen Alltagsgeschehen. Terror in Berlin durch Täter im engmaschigen Überwachungsnetz der Behörden unter Federführung Nordrhein-Westfalens – das ist schiefgegangen. Die Gründe dafür bedürfen der Aufklärung. Aber die politische Verantwortung wird an dieser Stelle erneut nicht übernommen.
In den vergangenen Wochen wurde öfters die Frage gestellt: Was muss eigentlich noch passieren, damit jemand hier persönliche Verantwortung insbesondere in politischer Hinsicht übernimmt?
Frau Ministerpräsidentin, ich befürchte, dass eine Äußerung, die ich vor einigen Wochen einmal auf Twitter gemacht habe, leider Gottes zur Wahrheit wird – nämlich, dass dieses Sicherheitsrisiko, welches durch Ihren Innenminister verkörpert wird, mittlerweile auch zu Ihrem persönlichen Risiko wird.
Denn eines muss man sagen: Während, wie auch immer, Herr Minister Jäger Chef der Behörden ist, um die es hier und heute geht und in den nächsten Wochen und Monaten sicher weiterhin gehen wird, sind Sie doch als Kabinettschefin diejenige, die die Verantwortung für die Gesamtregierung trägt. Dieser Verantwortung werden Sie so lange nicht gerecht werden können, was die Aufklärung angeht, solange Sie dieses Sicherheitsrisiko Jäger mit sich herumtragen.
Fehleinschätzungen wurden nach zahlreichen oppositionellen Angriffen in der Zwischenzeit – ich glaube, es war letzte Woche – vonseiten des Innenministeriums eingeräumt. Herr Minister Jäger befand sich auf dem Beobachtungsposten.
In diesem Zusammenhang möchte ich einmal den Antrag der Regierungskoalition in den Blick nehmen. Darin ist die Rede davon, dass man Gefährder in den Blick nehmen müsse. Das war im Fall Amri ja der Fall. Er war im Blick der Behörden, und zwar engmaschiger, dichter und intensiver, als man es sich im Hinblick auf einen Gefährder gar nicht wünschen kann.
An dieser Stelle danke ich Herrn Kollegen Stamp dafür, dass er aufgegriffen hat, was ich ebenfalls geäußert habe: Die Grenzen des Rechtsstaats werden nur dort berührt, wo Entscheidungen getroffen werden, die dann möglicherweise einer gerichtlichen Überprüfung anheimgestellt werden.
Dies ist nicht erfolgt. Da fehlte es definitiv an behördlichem Mut.
Die Frage, ob das aufseiten des Innenministers zu verantworten ist, muss ich Ihnen ganz ehrlich mit Ja beantworten. Die Behörden haben sicherlich gut gearbeitet. Aber die Schlussfolgerung aus der Arbeit der Behörden sowie die möglichen und notwendigen Konsequenzen daraus hat immer der Kopf der Aufsicht als Exekutive zu ziehen. Hier liegt also ein Exekutivversagen vor. Und verantwortlich ist nur einer, nämlich der Innenminister.
Frau Ministerpräsidentin, ich glaube, die Opposition kann es auch in Zeiten des Wahlkampfes, der hier und heute, aber auch bei der Aufklärung keine Rolle spielen sollte, gut verkraften, wenn Sie diesen Innenminister nicht entlassen; denn dann wird das weiterhin Thema im Wahlkampf sein. Und die innere Sicherheit ist ein Thema, das zu wichtig ist, als dass man es bloß dem Wahlkampf opfern sollte.
Deswegen unterstütze auch ich die Forderung nach einem Untersuchungsausschuss. Das Versagen dieses Innenministers …
Danke.
Ja. – Das Versagen Ihres Innenministers, das hier und heute durch die verschiedenen Reden deutlich zutage tritt, ist am Ende auch Ihr Versagen, Frau Ministerpräsidentin. Die Aufklärung sollte auch ruhig vonstattengehen. Mit diesem Innenminister wird das aber nicht möglich sein. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Für Steuergerechtigkeit sind wir alle. Insofern freue ich mich natürlich auch, dass der Antrag hier nicht direkt abgestimmt wird, sondern zur weiteren Beratung in den Haushalts- und Finanzausschuss verwiesen wird.
Einige Anmerkungen möchte ich unter Berücksichtigung meiner nur sehr kurzen Redezeit an dieser Stelle dennoch machen.
Zunächst einmal richtet sich mein Dank an die Regierungsbank. Vielen Dank dafür, dass immer fleißig mitgeschrieben worden ist, was die Opposition Ihnen hier seit 2012 in den Block diktiert hat.
Unabhängig davon, was in diesem Antrag steht – wir haben längst eine Reform des Körperschaftsteuergesetzes und europäische Konsolidierungsmaßnahmen gefordert. Außerdem sollten Steuerwettbewerb und Steuervermeidungsstrategien – seien sie aggressiv oder weniger aggressiv – unterbunden werden. Menschenskinder, jetzt ist es so weit!
2013 habe ich gesagt, Nordrhein-Westfalen müsse Vorreiter im Kampf gegen aggressive Steuervermeidungsstrategien werden. Recht so! Leider Gottes kommt das jetzt alles ein bisschen spät. Und ja, der Finanzminister hat sich in den Jahren seit 2012 wirklich redlich bemüht – das muss man hier auch einmal anerkennend erwähnen;
daraus haben wir vonseiten der Piraten nie einen Hehl gemacht; in der Zeit war ich übrigens Sprecher für Finanzpolitik bei den Piraten –, dass bestimmte Dinge angegangen werden.
Dieses Vorgehen ist allerdings von unterschiedlichen Stellen – nämlich bei der Fraktion bzw. den Koalitionsparteien selbst und natürlich auch im Bund – ausgebremst worden. Und wer regiert im Bund mit? Die SPD.
Möglicherweise kann die SPD nicht, jetzt soll sie wahrscheinlich von der Leine gelassen werden. Herr Schulz aus Europa wird es richten, so heißt es. Ich wage das zu bezweifeln. Entscheidend ist allerdings, dass die weiteren …
Bitte?
Da kommt der Eurofighter. Das mag wohl sein.
Alle Punkte, die hier im Antrag von den regierungstragenden Fraktionen aufgeführt worden sind, haben sowohl die Piraten, also auch ich, als auch die SPD und die CDU in den letzten viereinhalb Jahren immer wieder vorgebracht. Wir hören seit viereinhalb Jahren in unterschiedlicher Reihenfolge – auch vom Finanzminister selbst – immer wieder dasselbe, nämlich dass der Finanzminister das Ganze angehen werde.
Inzwischen sind wir bereits am Ende der Legislaturperiode, und die Ankündigung lautet immer noch, man wolle es angehen. Wie lange soll es denn noch dauern, bis man das unter Dach und Fach gebracht hat?
Herr Zimkeit, Sie schütteln mit dem Kopf.
Aber selbstverständlich.
Natürlich habe ich ihn gelesen.
Teilweise ist er sogar aus den Anträgen, die ich selbst gestellt habe, wortgleich übernommen worden; natürlich kenne ich ihn.
Heute kommen Sie mit der Vermögensteuer und behaupten auch noch – leider Gottes nicht ganz richtig –, die Vermögensteuer sei abgeschafft worden. Die Vermögensteuer wurde nicht abgeschafft, sondern das Bundesverfassungsgericht hat dem einfach erst mal einen Riegel vorgeschoben. Sie haben seit über drei Jahren …
– Jawohl, Herr Präsident, ich komme zum Schluss.
… die Gelegenheit gehabt – allerdings beschränkt durch den Koalitionsvertrag –, ein bisschen auf die Tube zu drücken. Und jetzt wollen Sie alles richten, und zwar sowohl in Nordrhein-Westfalen als auch im Bund. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg dabei und freue mich vor allen Dingen auf die Debatte im Haushalts- und Finanzausschuss.
Vielen herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Körfges, dass Sie meine Zwischenfrage zulassen. – Sie sind gerade dabei, auch Ausführungen zu den Rahmenbedingungen eines möglichen Einwanderungsgesetzes zu machen. So haben Sie das ja auch in Ihrem Forderungskatalog aufgeführt. Dazu habe ich eine Verständnisfrage. Sie schreiben dort:
„Die Möglichkeiten des Erwerbs der deutschen Sprache sowohl im In- als auch im Ausland werden ausgebaut.“
Können Sie mir bitte erklären, wie die Formulierung „Die Möglichkeiten des Erwerbs der deutschen Sprache … werden ausgebaut“ gemeint ist?
Vielen Dank. – Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir
haben heute schon eine Menge toller Sachen über den Haushalt 2017 gehört. Die Regierungsfraktionen loben ihn über den Klee, und die Oppositionsfraktionen brechen mit reichlich Kritik – und zwar berechtigter Kritik – über ihn herein.
Es ist eine oppositionelle Generalabrechnung mit der Regierungsmehrheit und mit der Regierungsarbeit im Land Nordrhein-Westfalen. Wie dereinst Tiberius die Germanen in den Jahren 4 und 5 nach Christus bis an die Elbe unterwarf, will auch die Opposition die Regierung unterwerfen. Es gelingt Ihnen zunächst in der Debatte, aber am Ende – wir wissen, dass das damals in der vernichtenden Varusschlacht endete – musste sich auch Rom hinter die Linien des Rheins zurückziehen.
Das bedeutet hier nichts anderes, als sich der Mehrheit zu beugen, nämlich der regierungstragenden Mehrheit, die diesen Haushalt voraussichtlich annehmen wird. Den weiteren geschichtlichen Abriss möchte ich Ihnen ersparen.
Kommen wir zurück zum Haushalt mit einem Volumen von 72,7 Milliarden € inklusive Nachschlag bzw. Ergänzung sowie einer Neuverschuldung in Höhe von 1,6 Milliarden €. Trotzdem singen dieser Finanzminister und diese Landesregierung noch immer das Lied vom Einhalten der Schuldenbremse. Können Sie das mit Fug und Recht? Ich sage: Nein, das können Sie nicht.
Waren schon die vergangenen Haushalte von 2012 bis heute davon geprägt, dass mit allerlei rechnerischen und bilanziellen Tricks der Anschein erweckt wurde, diese Landesregierung verstehe etwas vom Abschmelzen von Schuldenhaushalten, so wird insbesondere mit den Begleitumständen des Haushalts 2017 klar, dass SPD und Grüne ohne Taschenspielertricks einfach nicht auskommen, und dieser Finanzminister ganz offensichtlich auch nicht. CDU und FDP, aber auch die Piraten haben dazu besonders eindrucksvolle Ausführungen gemacht, denen ich mich – zumindest, was diese Tricks angeht – voll und ganz anschließe.
Ich bedauere es persönlich, aber dieser Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen wird trotz beharrlicher Bemühungen im eigenen Lager die Geister nicht los, die seine Förderer von Rot-Grün einst riefen.
In diesem Zusammenhang möchte ich zur Einnahmenpolitik aus dem Koalitionsvertrag zitieren. Im Koalitionsvertrag ist auf Seite 5 die Rede davon, RotGrün wolle massiv darauf drängen, die Vermögenssteuer einzuführen, den Spitzensteuersatz erhöhen zu lassen sowie die Finanztransaktionssteuer einzuführen.
Das hat alles nicht geklappt. Es mag an der GroKo in Berlin liegen, Fakt ist jedenfalls: Erhöht wurde in
Nordrhein-Westfalen lediglich die Grunderwerbsteuer zulasten der kleinen und mittleren Haushalte.
Der Landeshaushalt 2017 ist geprägt von Stagnation, er ist geprägt von Reaktion auf bereits Eingetretenes, und er ist beseelt von dem obiter dictum der Schuldenbremse, was zu nichts anderem führt als zur Krücke von Schattenhaushalten, Herr Minister.
Zulasten der Menschen in unserem Land wurden Wechsel auf die Zukunft von Menschen gezogen, die sich heute noch in Ausbildung befinden. Die Folgegeneration wurde durch Fördermaßnahmen – wie es hier schon oftmals so schön hieß – hinter die Fichte geführt. Diese zahlt das Land zwar, allerdings nicht direkt, sondern über abenteuerliche Tilgungsvereinbarungen bis hin zu Tilgungsgesetzen, fußend auf Förderprogrammen der NRW.BANK hinsichtlich der Kernaufgaben des Landes Nordrhein-Westfalen.
Herr Kollege Römer hat hier in der Debatte ausgeführt, dass das Programm „Gute Schule 2020“, ein hervorragendes und absolut notwendiges Programm, zu den Kernaufgaben des Landes Nordrhein-Westfalen gehöre. Wenn aber etwas zu den Kernaufgaben des Landes gehört, dann muss man sich fragen, wieso dieses Geld dann bitte schön nicht im Haushalt steht, sondern lediglich ein Gesetz vorgelegt wird, mit dem die Refinanzierung bis ins Jahr 2041, also bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag, geregelt werden soll.
Von Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit ist diese Landesregierung in vielerlei Hinsicht – leider kann ich aufgrund der Kürze der Redezeit nicht auf alle Punkte eingehen – weit entfernt, ebenso wie die Piratenpartei leider Gottes wahrscheinlich auch von dem Wiedereinzug in den Landtag.
Sehr geehrte Damen und Herren, der Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen hat den Steuerknüppel des Schuldenraumschiffs abgegeben; denn das Schuldenraumschiff ist gelandet.
Es ist aber nicht so, dass es jetzt dasteht und alles gut ist. Sie sind vielmehr umgestiegen, und zwar wegen der Sie treibenden Schuldenbremse und der Ideenlosigkeit von Rot-Grün, einmal richtig in den Landeshaushalt 2017 einzusteigen.
Dieser Landeshaushalt kann unter diesen und den vorgenannten Vorzeichen nur noch als Tarnkappenbomber bezeichnet werden. Er ist ein Tarnkappenbomber hinter dem Schild von Schattenhaushalten, von denen eine Generation von Menschen betroffen ist, die sich heute noch in Ausbildung befindet und künftig mit den von ihnen gezahlten Steuern die Zeche wird zahlen müssen, die diese Landesregierung hinterlässt.
Wo bleiben die Investitionen in die Zukunft? – Fehlanzeige. Wo bleibt die Investition in die zukunftsfähige Infrastruktur in NRW? – Fehlanzeige. Wo bleibt die Zukunft NRWs im Bereich der Bildung? – Sie
bleibt auf der Strecke. Diese Landesregierung einschließlich der sie tragenden Fraktionen hat es nicht begriffen, dass Bildung im Bereich Informatik ein absolutes Muss ist, …
… und zwar heute noch mehr als gestern. Und die Zeit drängt. Damit NRW nicht noch weiter abgehängt wird, ist es erforderlich, das Pflichtfach Informatik einzuführen. Dazu haben Sie noch bis Mai Gelegenheit.
Pro Jahr bilden wir in NRW …
Straight! Jawohl, Herr Präsident. Danke für den Hinweis.
Hinsichtlich der Informatikausbildung hat Herr Kollege Marsching einiges ausgeführt. Frau Ministerpräsidentin, Sie haben im Januar 2015 die digitale Revolution ausgerufen. Vergessen haben Sie leider das Revolutionieren. Das wird auch durch diesen Haushalt eindeutig klar. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Wahl der zu entsendenden Personen als Wahlfrauen oder Wahlmänner der Bundesversammlung, die unseren nächsten Bundespräsidenten wählen soll, ist in der Geschäftsordnung des Landtags NordrheinWestfalen nicht geregelt. Es findet sich hierzu auch keine untergesetzliche Regelung auf Landesebene.
§ 4 des Bundesgesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung macht nähere Ausführungen über die vom Landtag zu wählenden Vorschlagslisten und auch über das Nachrück- bzw. Vertretungsverfahren.
Wir haben hier einen einheitlichen Wahlvorschlag aller im Landtag vertretenen Fraktionen vorliegen, dem – mit Ausnahme der Vertreterinnen und Vertreter – nicht zu entnehmen ist, welcher Wahlmensch von welcher Fraktion benannt worden ist.
Ableitungen hierzu können allenfalls hinsichtlich der Mitglieder des Landtages Nordrhein-Westfalen vorgenommen werden, bei denen die Zuordnung ihrer Fraktionszugehörigkeit für die Zugehörigkeit zu ihrer imaginären Fraktionsliste spricht. Hinsichtlich aller anderen Personen ist nicht erkennbar, von wem der jeweilige Vorschlag stammt. Teilweise sind Personen benannt, die zum Beispiel mir persönlich gar nicht bekannt sind.
Gemeinsam mit einer keineswegs kleinen Zahl namhafter Staats- und Verfassungsrechtler halte ich die in diesem Landtag für den vorgesehenen Tagesordnungspunkt 2 geübte Praxis, dass die Fraktionen ihre Parteilisten bzw. Fraktionslisten in einem gemeinsamen Wahlvorschlag verweben und zur Abstimmung stellen, für rechtswidrig.
Art. 38 Grundgesetz schreibt einen ehernen Grundsatz für Wahlen, insbesondere Personenwahlen, vor, nämlich die freie und geheime Wahl. Mit dem jetzt angedachten Verfahren der aus meiner Sicht nicht nachvollziehbaren Liste der Wahlvorschläge aller Fraktionen widerspricht das Hohe Haus – wenn die Wahl so durchgeführt wird – klar diesen verfassungsgemäßen gesetzlichen Vorgaben. Kein einziger
Landtagsabgeordneter hat bei dem hier vorgesehenen Verfahren die Freiheit der Wahl zwischen verschiedenen Listen oder gar verschiedenen Personen, die den Fraktionslisten notwendigerweise zuzuordnen wären.
Es ist keine Frage, dass aufgrund der freien und geheimen Wahl des Bundespräsidenten in der Bundesversammlung selbst und damit der Unkenntnis der Abgeordneten des Landtags über das spätere Wahlverhalten seitens der Fraktionen oder der von ihnen entsandten Wahlmenschen – unter der Annahme, dass ein bestimmtes Wahlverhalten vorausgesetzt werden kann – keinerlei Berührungspunkte irgendwelcher Art gegeben sind.
Anders ließe sich zum Beispiel nicht erklären, warum ein Armin Laschet zum Beispiel dem Vorschlag Marsching widersprechen würde.
Danke, Frau Präsidentin; die Zeit läuft mit.
Danke, Frau Präsidentin, für den Hinweis. Ich komme an dieser Stelle tatsächlich zum Schluss.
Die Nachrückerfrage ist ebenfalls ungeklärt und nicht in der Geschäftsordnung des Landtags geregelt. Die aus meiner Sicht unzulässige und rechtswidrige Listenbündelung kann nicht ohne Weiteres geheilt werden. Wir können hier nur einen Teil heilen, und zwar dadurch, dass wir über die Wahlvorschläge hier in geheimer Wahl abstimmen.
Ich beantrage daher die geheime Abstimmung über die Wahlvorschläge der Vertreterinnen und Vertreter zur Bundesversammlung und deren Ersatzleute. – Vielen herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ja, ein doller Antrag, dolle Anträge. – Na ja, sagen wir einmal so: Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Piraten, von Rot-Grün, Sie leisten sich hier offenbar einen Wettlauf um den unsinnigsten Antrag der Woche.
Ginge es Ihnen um die Sache, hätten Sie eine Überweisung in die Ausschüsse beantragt. Ihnen geht es um pseudopopulistisches Getöse und eine Schelte gegenüber Banken und Sparkassenverbänden, gerade auch jener Sparkassenverbände NordrheinWestfalens – ich konnte es leider nur überfliegen, weil es mir nicht zugestellt wurde, sondern offenbar nur den Fraktionsvorsitzenden –, die diesen Antrag von Rot-Grün dem Finanzminister rechts und links um die Ohren gehauen haben, weil der Antrag von vorne bis hinten
kennen Sie das Schreiben noch nicht? –
tatsächlich und rechtlich falsch ist.
Ja, selbstverständlich, gerne, da es nicht auf meine Zeit angerechnet wird.
Vielen lieben Dank, lieber Kollege Nico Kern. Ich nehme das nicht nur zur Kenntnis, sondern ich pflichte dem bei. So ist eben der Lauf der Dinge. Unabhängig davon hätte ich, ganz ehrlich gesagt, einen solchen Entschließungsantrag gar nicht gestellt, weil dieser Antrag, also der Hauptantrag, so grottenschlecht ist. Bei direkter Abstimmung ist er eben aus diesem Haus ganz schnell weg. Auch damit kann man leben.
Man muss allerdings berücksichtigen – jetzt setze ich meine Rede fort –, dass die SPD in der Bundesregierung sitzt. Das ist eine Bundesangelegenheit. Klären Sie das doch da einmal!
Warum müssen wir hier den Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen auffordern, im Bund tätig zu werden, wenn die Frau Ministerpräsidentin als stellvertretende Bundesvorsitzende der SPD den direkten Draht in den Bundestag hat? Also, ganz ehrlich, das verstehe ich nicht.
Politik der ausgestreckten Hand – na ja, sagen wir einmal so: Eigentlich hätte der Antrag auch von der künftigen Fraktion der Linken mitunterschrieben werden können. Möglicherweise ist das schon ein Fingerzeig auf Rot-Rot-Grün in NRW. Wer weiß das alles? Fakt ist jedenfalls: Sie wissen, dass eine fundierte sachliche Auseinandersetzung in einem Ausschuss nur dazu hätte führen können, dass dieser Antrag in der Luft zerrissen wird. Dann nämlich würde Ihnen um die Ohren fliegen, dass Sie offenbar Nachlassgerichte belasten wollen. Bürokratie ohne Ende geht aus diesem Antrag hervor.
Buchgeld, Kontengeld ist im Übrigen nicht dem Wirtschaftskreislauf entzogen. Es befindet sich möglicherweise gar nicht im Wirtschaftskreislauf. Darüber ist aber noch gar nicht gesprochen worden, und darüber wird auch nicht gesprochen werden können.
Ihr geplantes Bürokratiemonster geriert sich, wenn man liest, dass Sie von den Banken jährlich Briefe an irgendwen verschicken lassen wollen, wie ein Konjunkturprogramm für die Deutsche Post. Überall, wo man nur hinguckt, Kostensteigerungen in Ihrem Antrag. Überall, wo man nur hinguckt, Bürokratiesteigerung in Ihrem Antrag. Wer soll denn das alles bitte personalmäßig erfassen?
Sie würden bei einer Überweisung in den Ausschuss auch lernen, dass es sich bei Kontoguthaben nicht um Eigenkapital der Banken handelt, wie es in Ihrem Antrag dargestellt ist. Vom Kernkapital der Banken haben Sie wohl noch nichts gehört, und Kontenguthaben sind nun einmal kein Eigenkapital. Richtig ist allerdings das, was Frau Kollegin Zentis ausgeführt hat, nämlich dass es Einfluss auf die Bilanzsumme hat.
Was den Verband der Erbenermittler angeht, so ist das ja der größte Witz. Es ist ja interessant, dass sich ausgerechnet Rot-Grün zum Lobbyvertreter für neue Firmen aufschwingt, die nichts anderes zu tun haben, als hier ein Geschäftsmodell zu kreieren. Da muss ich Ihnen einfach unterstellen, dass Sie offenbar dieses Geschäftsmodell unterstützen.
Ob es hier im Landtag scheitern wird, spielt keine Rolle, aber im Bund wird es einfach scheitern.
Mit anderen Worten – auch wenn der Antrag leider Gottes angenommen werden wird –: Vergessen wir diesen Antrag lieber ganz schnell und stimmen ihn ganz schnell weg. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister, dass Sie meine Zwischenfrage zulassen. – Sie hatten eben ausgeführt, dass es schlechterdings keine gute Sache sei, dass es Konten gebe, die 120 oder 130 Jahre bestünden.