Wilhelm Hausmann
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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Grundlage unseres Antrages ist eine fatale Entscheidung, die der Bundesrat getroffen hat. Seit dem 1. Oktober 2016 sind HBCD-haltige Dämmmaterialien gemäß der Abfallverzeichnis-Verordnung des Bundes als gefährlicher Abfall zu handhaben. Das heißt, Polystyrol-Dämmstoffe müssen seit dem 1. Oktober 2016 getrennt gesammelt und entsorgt werden. Das heißt, seitdem
darf zum Beispiel Styropor, das das Brandschutzmittel HBCD enthält, nicht mehr zusammen mit übrigem Bauschutt entsorgt werden.
Meine Damen und Herren, das ist eine Entscheidung, die nur Leute treffen können, die nie auf einer Baustelle waren, die nie gesehen haben, wie dieses Material eingebaut oder ausgebaut, entsorgt wird.
Das Material wird gesägt, es zerkrümelt, es zerbröselt, es ist elektrostatisch haftend. Das heißt, kleinste Teile von diesem Material sind nicht nur dort direkt in der Entsorgung zu finden, wo sie in den Container hineingehören. Ich würde mal behaupten, an nahezu jeder Baustelle, wo das Material eingebaut worden ist, ist es auch heute noch in den Baugruben, in den Auffüllungen rund um das Gebäude nachzuweisen. Wenn das alles jetzt unter diese Entsorgungsregelung fallen soll, dann weiß ich nicht, wie man damit in der Praxis umgehen soll.
Gleichzeitig ist der Preis für die Entsorgung von 156 € pro Tonne auf über 6.000 € pro Tonne, Stand Oktober 2016, gestiegen. Das bringt für die kleinen und mittelständischen Handwerksbetriebe unbezahlbare Kostensteigerungen in bestehenden Werksverträgen. Das führt bei Betrieben zu Kündigungen, zu Baustellenstillstand, zu drohenden Entlassungen. Das ist eine unerträgliche Situation für unser Handwerk.
Meine Damen und Herren, der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks hat darauf hingewiesen, wie bedrohlich die Situation ist. Wir sehen hier – deshalb haben wir den Antrag eingebracht – die rot-grüne Landesregierung in der Verantwortung.
Was wurde bisher gemacht? – Herr Minister Remmel hat in einem relativ belanglosen Papier die Probleme beschrieben, aber es zeichnete sich keine Lösung ab. Nachdem wir die beteiligten Stellen im Bauministerium und Umweltministerium angeschrieben haben, haben wir gesagt: Okay, dann müssen wir einen Antrag stellen, dann müssen wir es plenar machen. – Gleichzeitig sind andere Bundesländer vorangegangen, das Saarland, Sachsen, und haben gesagt: Wir müssen hier einschreiten. Wir müssen im Bundesrat aktiv werden.
Ich freue mich, dass Sie, Herr Minister, jetzt eingelenkt haben, Sie auch dazu bereit sind, im Bundesrat aktiv zu werden und somit unserem Anliegen und unserem Antrag nachkommen und hier eine Veränderung mitbewirken wollen. Das ist zugegebenermaßen in letzter Sekunde, aber wenn das morgen wirken soll, dann ist es gerade noch rechtzeitig.
Meine Damen und Herren, ich will noch darauf abheben, was es bedeutet, wenn Sie das auf ein Jahr be
fristen. Das ist der Knackpunkt in der ganzen Geschichte, wo Sie sich ja auch von den Anträgen des Saarlandes und Sachsens unterscheiden. Denn diese einjährige Befristung – wir sehen, dass Sie sich bewegt haben; wir würden dem auch zunächst einmal zustimmen – reicht jedoch wahrscheinlich nicht aus.
Ich habe Ihnen eben die Problematik geschildert, wie es sich auf den Baustellen darstellt und es sich sicherlich auch in den nächsten Jahren noch darstellen wird. Es ist auch kein Geheimnis, dass nach dieser EG-POP-Verordnung jetzt immer weitere Baustoffe nach und nach untersucht werden. Das heißt, diese Liste, in der Sie handeln müssen, was momentan der Dämmstoff Styropor ist, wird sich erweitern.
Das bedeutet, wir haben eine immer größere Problematik auf Baustellen, sodass diese Übergangsfrist absolut unzureichend ist. Ich weiß auch, woher sie kommt. Umweltverbände gehen momentan hin und sagen: Na ja, das ist doch eine wunderbare Chance. Jetzt könnt ihr doch an einem herrlichen RecyclingKonzept für diese tollen Stoffe arbeiten. – Aber in diesen tollen Stoffen ist nach wie vor das HBCD drin, und die Möglichkeiten, es auszuschleusen, die sie gerade angesprochen haben, stehen großtechnisch noch gar nicht zur Verfügung. Ich bezweifle, dass das in einem Jahr gelingen wird.
Vor dem Hintergrund, was bei den Handwerksbetrieben zurzeit schon auf Halde liegt, die einfach nicht mehr können, weil mit diesem Material bis unters Dach alles vollgestopft ist, müssen Sie an der Stelle anders handeln.
Wir gestehen Ihnen zu, Sie haben auf unseren Antrag reagiert, Sie haben eingelenkt. Es ist ein gutes Zeichen für das Handwerk, auch ein gutes Zeichen für die Politik, dass man darauf reagiert. Das muss vollzogen werden. Wir werden dem auch zustimmen. Aber behalten Sie bitte im Kopf, dass es nicht reichen wird, wenn Sie an diesem einen Jahr in der Befristung festhalten. Es wird bis zu diesem Zeitpunkt kein großtechnisches Recycling und keine Weiterverwertung geben. Die Handwerksbetriebe brauchen aber, da solche Werksverträge oft über ein oder zwei Jahre laufen, eine Planungssicherheit, und die ist mit dieser einjährigen Befristung nicht gegeben. Das ist sozusagen der Knackpunkt, den Sie hier leider wieder einbauen und den wir für absolut bedauerlich halten. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach vielen Jahren des Wartens liegt nun also die neue Landesbauordnung vor. Die Frage ist immer: Entspricht das, was erwartet wurde, in etwa dem, was vorgelegt wurde? Passt es zusammen, oder hat man das Ziel verfehlt?
Wir benötigen eine Landesbauordnung, die in diese Zeit passt und sich mit den vordringlichsten Themen wie dem Wohnungsbau intensiv auseinandersetzt. Wir brauchen eine Landesbauordnung, die das Thema „Baukostensteigerung“ im Blick hat, und die die Themen „Bürokratieabbau“ und „Bürokratiedschungel lichten“ gezielt angeht. Außerdem benötigen wir eine Landesbauordnung, die für Rechtssicherheit sorgt.
Eine Landesbauordnung, die unklare Definitionen hinterlässt, ist keine gute Landesbauordnung. Hier fallen uns schon die ersten Knackpunkte auf; denn bei wesentlichen Punkten drückt sich die Landesregierung darum herum, klare Vorgaben und Definitionen zu machen.
Ich nenne da mal das Thema „Barrierefreiheit“. Hier macht es sich die Landesregierung zu einfach. Benötigt wird eine klare Definition. Man muss erklären, worin die Unterschiede bei Begriffen wie „barrierefrei“, „barrierearm“, „rollstuhlgerecht,“ „behindertengerecht“ und „seniorengerecht“ liegen. Eine Antwort darauf sucht man in der Landesbauordnung jedoch vergeblich.
Wenn man einen unbestimmten Rechtsbegriff in ein Gesetz hineinschreibt, öffnet dies Tür und Tor für Rechtsstreitverfahren. Das ist eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für die Verwaltungsgerichte und zugleich ein Hindernis auf dem Baumarkt. Wir teilen die Forderung der Akteure am Wohnungsmarkt nach einem Erklärungsteil, den diese Landesbauordnung aber leider nicht aufweist.
Da ich gerade beim Thema „R-Quote“ bin, darf ich Ihnen sagen: Auch wir sind für rollstuhlgerechte Wohnungen. Wir sind aber für rollstuhlgerechte Wohnungen in richtiger Anzahl und an den Stellen, wo sie tatsächlich benötigt werden. Wir sind nicht dafür, rollstuhlgerechte Wohnungen per Quote festzulegen, egal, wo im Lande wir uns befinden. Wir müssen vielmehr prüfen, wo sie benötigt werden; denn das ist eine besonders teure Investition, die auch Auswirkungen auf alle umliegenden Wohnungen hat, weil sich tragende Wände und Grundrisse ganz entscheidend verschieben.
Die Fragen des Brandschutzes haben wir mehrfach angesprochen, zum Beispiel: Wie werden Rollstuhlfahrer im Brandfall gerettet? Das Treppenhaus steht
nicht zur Verfügung, auch der Aufzug steht nicht zur Verfügung. – Diese Antworten sind Sie uns schuldig geblieben; die Fragen müssen aber zuerst beantwortet werden, bevor Sie solche Dinge verpflichtend hier hineinschreiben.
Wir gehen davon aus, dass die R-Quote im Einzelfall zwischen 12 % und 22 % – da gehen die Schätzungen erfahrungsgemäß auseinander – an Mehrkosten für das einzelne Objekt ausmacht. Sie verlagern diese Problematik in der Diskussion auf die Kommune, die erklären muss, wie der Bauherr eventuell über andere Brandschutzmaßnahmen die Rettungswege darstellt und somit die erforderlichen Brandschutzaufgaben einhält. Solche Antworten bleiben Sie in der Landesbauordnung schuldig und verlagern das Ganze einfach auf die untere Ebene.
Wir haben noch eine Besonderheit – an diesem Punkt kann man sehr deutlich machen, wie unausgegoren Ihr Vorschlag ist –: Sie setzen jetzt die R-Quote für ein Haus mit mehr als acht Wohnungen fest; vorher waren es sechs Wohnungen. Man sieht an dem langsamen Zurückweichen der Quote, wie unsicher Sie selbst mit Ihren Festlegungen sind.
Herr Kollege Ott, nehmen wir doch mal einen Landstrich am Niederrhein mit Ortsteilen und vielen kleine Städten – da gibt es gar keine Acht- oder Zehnfamilienhäuser. Dort ist man dann nach Ihrer Definition in Zukunft rollstuhlwohnungsfrei. Daran haben Sie wahrscheinlich gar nicht gedacht. Daran sieht man, welchen Unfug Sie hier machen. De facto ist eine R-Quote im ländlichen Raum, wo es maximal Vier-, Fünf- oder Sechsfamilienhäuser gibt, absolut wirkungslos. Das zeigt, dass Ihre Sache von vorne bis hinten nicht zu Ende gedacht ist.
Kommen wir jetzt zu dem interessanten Teil der Genehmigungsverfahren. Ein Grund für die Wohnungsknappheit liegt darin, dass viel zu langsam viel zu wenige Wohnungen gebaut werden. Wir haben uns bei der Suche nach Hindernissen durchaus nicht nur an den Grundstücken und an den Fördermöglichkeiten festgehalten, sondern wir haben auch geschaut, wo es Hindernisse im Genehmigungsverfahren gibt.
Dazu haben wir einen Antrag vorgelegt; denn wir haben gesehen, dass landesweit die Genehmigungsverfahren im Wohnungsbau bis zu neun Monate oder sogar noch länger dauern. Damit können wir in dieser Zeit nicht leben. Wir wissen auch, dass nicht neun Monate lang an einem Bauantrag gearbeitet wird, sondern der Bauantrag liegt in den neun Monaten irgendwo herum. Die Ämter arbeiten sehr unab
gestimmt, und da gibt es eine Menge Leerlauf. Dieser Leerlauf kostet Geld und Zeit; die Wohnungen kommen nicht an den Markt.
Dazu haben wir einen Antrag vorgelegt, worin wir gesagt haben: Wir müssen an das Thema herangehen und mit den Kommunen darüber sprechen, wie wir das Verfahren auch im Sinne der Digitalisierung beschleunigen und voranbringen können. Das haben Sie hier in diesem Hause abgelehnt. Dieser Diskussion sind Sie aus dem Weg gegangen.
Ihr schlechtes Gewissen ruht jedoch offenbar nicht; denn in einem Ihrer noch einmal nachgebesserten Ad-hoc-Änderungsanträge des heutigen Tages ist das Thema auf einmal doch wieder aufgetaucht.
Sie wissen ganz genau, dass Sie die Realität verpasst haben und deutlich nachbessern müssen, damit Sie sich nicht komplett blamieren.
Meine Damen und Herren, der Minister spricht sehr gerne vom vertikalen Wohnen, vom vertikalen Dorf. Das ist ein Lieblingsthema von ihm.
Wir wissen auch, dass die Bundesregierung sagt: Jawohl, wir müssen etwas tun, damit wir in unseren Städten eine andere Dichte hinkriegen; diese Dichte, die wir in der klassisch gewachsenen europäischen Stadt auch durchaus schätzen, wenn wir nach Italien oder Frankreich fahren, eine Dichte, bei der Wohnen, Arbeiten, Cafés usw. gut zusammenpassen, weil eben auch die erforderliche Anzahl von Menschen da ist. Der Vorteil, in so einer Stadtszenerie zu wohnen, überwiegt gegenüber den Nachteilen, die man da durchaus an Lärm und anderen Sachen in Kauf nehmen muss.
Jetzt könnte man ja sagen: Wenn man das doch will – wir wollen die Grundstücke in der Stadt besser ausnutzen –, dann gehen wir auch bei der Neuaufstellung der Landesbauordnung diesen Weg mit und unterstützen den Weg, der im Bund gegangen wird.
Dieser Weg führt nun einmal an dem Thema „Abstandsflächen“ vorbei. Das haben wir gefordert. Nehmt die Musterbauordnung des Bundes und orientiert euch an den Abstandsflächen! Dann können wir in Zukunft in den Städten etwas dichter bauen,
ohne dass wir das Problem haben mit dem Brandschutz und mit der Belichtung. Denn das muss trotzdem nachgewiesen werden. Diese Gelegenheit haben Sie auch hier verpasst. Diese Möglichkeit, dichter zu bauen, städtische Grundstücke auszunutzen, haben Sie verpasst. Sie leisten auch hier nicht den
erforderlichen Beitrag zu dem, was Sie in Ihren Reden ansonsten immer laut postulieren.
Dann ist auch noch die Frage: Wer passt auf der Baustelle auf, dass auch so gebaut wird, wie das in den Unterlagen drinsteht? Auch hier schießen Sie eindeutig am Ziel vorbei. Wir haben gefordert, dass man sagt, auch für ein Ein- oder Zweifamilienhaus müsse jemand, der qualifiziert ist, die Statik aufstellen, damit hier der Verbraucherschutz gewährleistet sei und damit die Sicherheit gegeben sei.
Aber wir brauchen dann auch einen qualifizierten Bauleiter, der entweder Architekt oder Ingenieur ist, der eine Berufshaftpflichtversicherung hat und der die Übereinstimmung gegenüber dem Bauamt erklärt, dass das, was draußen gebaut wird, die erforderlichen Bewehrungseisen hat, dass das fachlich so ausgeführt wird und auch korrekt in den Abmessungen ist ; so, wie es beim Bauamt eingereicht worden ist.
Meine Damen und Herren, das ist ein praxisnaher Weg. Er vermeidet viele andere Reparaturen, die mittlerweile beim Bauherrn Kosten verursachen, wie den zusätzlichen SiGeKo, der pro Bauvorhaben 3.000 bis 4.000 € kostet.
Sie haben stattdessen gesagt: Nein, Ein- und Zweifamilienhäuser müssen sogar noch bautechnisch geprüft werden. Das lässt das noch einmal 2.000 bis 3.000 € mehr kosten. Wir haben hier zwischen unseren Vorschlägen eine große Distanz. Bei einem normalen Einfamilienhaus drücken Sie dem Bauherrn 5.000 € mehr aufs Auge. Das ist sehr empfindlich. Das ist das Gegenteil von dem, was wir als Förderung von Wohnungsbau brauchen.
Wir haben auch das lange diskutierte Thema: Was ist denn eine vollständige Bauvorlage? Ich glaube, das ist das beliebteste Thema, wenn man überhaupt an die Bearbeitung von Bauanträgen denkt. Denn das weiß in Nordrhein-Westfalen kein Mensch. Der Gesetzgeber traut sich ja auch nicht, das in die Unterlagen reinzuschreiben. Es ist auch so, dass manche Städte das ja durchaus unterschiedlich auslegen.
Aber egal, wie das jetzt gehandhabt wird: Wir brauchen eine verlässliche Frist wie auch in der Musterbauordnung. Wenn Unterlagen eingereicht werden, ist innerhalb von acht oder zehn Tagen zu prüfen, ob diese Unterlagen vollständig sind. Oder brauchen wir – was nicht im Gesetz steht – aufgrund der Individualität jedes einzelnen Bauvorhabens vielleicht noch weitere Unterlagen, um das vernünftig beurteilen zu können, woran ja auch der Einreichende ein Interesse hat?
Das muss aber in einer verlässlichen, kurzen Frist dargestellt werden. Es muss auch schlussendlich dargestellt werden. Es kann nicht sein – was aber die Praxis im nordrhein-westfälischen Baualltag ist –, dass Monate später immer noch einmal Unterlagen nachverlangt werden und somit Bauvorhaben unerträglich in die Länge gezogen werden. Hierzu haben wir einen praktikablen Vorschlag gemacht, dem Sie leider nicht folgen.
Meine Damen und Herren, ich komme erst einmal zum Schluss. Wir haben hier einen weiteren rot-grünen Bremsklotz am Wohnungsbau,
der nach vier Jahren hier gelandet ist und der leider nicht das bringt, was wir eigentlich heutzutage von einer fortschrittlichen Landesbauordnung erwarten.
Wir haben selber viele Vorschläge gemacht. Wir haben viele Vorschläge von Verbänden gehört. Die sind von Ihnen ignoriert worden. Bei einem Teil drückt Sie das schlechte Gewissen. Das erklärt Ihre beiden sehr mit heißer Nadel gestrickten Änderungsanträge, die noch hereingekommen sind.
Wir haben nach wie vor eine Landesbauordnung mit viel zu vielen komplizierten Baustandards und Vorschriften, die die Kosten in die Höhe treiben. Wir haben in der Landesbauordnung auch eine Ansammlung von Schwachstellen, die Rechtsunsicherheiten mit sich bringen und das Bauen in Nordrhein-Westfalen in großen Teilen auch rechtsunsicher machen.
Lassen Sie sich das noch einmal gesagt sein: Wenn ich Ihren ersten Antrag im Ausschuss sehe, der ja quasi nicht von Ihnen verfasst wurde, sondern bei dem Ihnen das Ministerium etwas vorschreibt, was man allein daran sieht, dass da redaktionelle Änderungsvorschläge zum Ministeriumstext gemacht werden, dann muss ich mich wirklich fragen: Wie intensiv haben Sie sich mit der Problematik der Bauwirtschaft und der Bauwilligen in Nordrhein-Westfalen auseinandergesetzt?
Ich kann aufgrund der Bilanz, die man jetzt bei dem, was hier vorgelegt worden ist, sieht, nur sagen: Sie haben sich nicht intensiv genug damit auseinandergesetzt.
Viele, viele Probleme bleiben in Nordrhein-Westfalen ungelöst. Diese Chance haben Sie leider verpasst.
Wenn ich mir angucke, was Sie allein zum Beispiel – das will ich nicht vergessen – beim Thema „Stellplätze“ gemacht haben: Wir haben eben Frau Philipp gehört, die sich über das Thema „Stellplätze“ ausgelassen hat. Hier wird nach wie vor das Gericht in
Nordrhein-Westfalen bemüht, um die Frage zu beantworten, wie Stellplätze zu gestalten sind.
Rechts und links vom Haus dürfen vier Autos vorbeifahren. Wenn Sie jetzt ein Zehnfamilienwohnhaus bauen, dann haben Sie zwei Stellplätze, die Sie nur mit Nachbarschaftszustimmung errichten können. Das ist ein klassisches Beispiel dafür, wie unvollendet und wie unvollständig Ihre Landesbauordnung ist und dass sie nicht zu Ende gedacht worden ist. Meine Damen und Herren, das müssen Sie sich einfach sagen lassen.
Sie werden sich nicht wundern: Wir lehnen diese Form einer Novelle der Landesbauordnung natürlich ab.
Herr Kollege! Vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Sehen Sie in unserem Antrag vielleicht auch, dass wir den qualifizierten Bauleiter gefordert und damit den Verbraucherschutz thematisiert haben?
Gerade bei der Genehmigungsfreistellung gibt es die offene Lücke, dass oft etwas gebaut wird, was nicht in den Planunterlagen stand. Dieses Problem soll in Zukunft mit jemandem, der eine Berufshaftpflichtversicherung hat und somit gegenüber dem Bauherrn, dem Verbraucher, unterschreibt, verbindlich geregelt werden. Deshalb möchte ich Ihnen diese Frage stellen, die zu dem Punkt passt, den Sie eben erwähnt haben.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bin dem Herrn Minister dankbar, dass er am Ende noch mal als Resümee den besonderen Dank an eine Person aus seinem Ministerium kundgetan hat.
Ich kann mit Blick auf die Landesbauordnung nur sagen: Das kommt davon, wenn man blind auf jemanden vertraut. Wenn man selbst in seinem Ministerium ohne Ahnung umherwandelt, wenn die eigene Fraktion ohne Ahnung umherwandelt, dann hat man am Ende diese Landesbauordnung, die man hier vorstellt.
Lieber Herr Minister, Sie hätten sich keinen Bagger schenken lassen sollen, eine Flasche Scheibenklar wäre vielleicht besser gewesen.
Ein Blick aus dem Haus auf die Realität im Lande hätte dem einen oder anderem die Augen geöffnet.
Wir sind nicht damit zufrieden – das sage ich klipp und klar –, dass ein Minister mit Schlagworten wie „BIM“ und „Digitalisierung“ um sich wirft, aber in der Realität nichts tut. Dass er nichts tut, sieht man an dieser Landesbauordnung und an den Reparaturanträgen, die heute von Rot-Grün gekommen sind, weil die Situation einfach zu peinlich war, um einiges weiter durchgehen zu lassen. Das ist doch die Wahrheit, meine Damen und Herren.
Man sieht auch, dass die Schlagworte nicht weiterhelfen. Denn Sie müssen als Hilfskonstruktion, um andere einzulullen, jetzt wieder Gespräche etwa mit Verbänden, mit Arbeitsgruppen führen, um sie alle bis zum Mai schön weiter bei der Stange zu halten. Danach ist es Ihnen wahrscheinlich wieder egal.
Meine Damen und Herren, das ist aus unserer Sicht keine tragfähige Politik. Sie hätten die Chance gehabt, mit dieser Landesbauordnung bürokratische Hindernisse für den Wohnungsbau aus dem Weg zu räumen, was Sie lange versprochen haben. Das Gegenteil ist der Fall. Man sieht ganz deutlich: Sie haben es versäumt, mit Ihrer Landesbauordnung Fakten zu liefern – von Fakten ist heute viel gesprochen worden – und Ihre Politik zu beweisen. Das haben Sie nicht getan.
Meine Damen und Herren, in Nordrhein-Westfalen werden viele Wohnungen gebaut. Aber es werden nicht mal so viele Sozialwohnungen neu gebaut, wie aus der Förderung herausfallen, um das mal klipp und klar zu sagen.
Wir haben in Nordrhein-Westfalen noch lange nicht den Stand erreicht, den wir als Schwarz-Grün einmal erreicht hatten, als es um den Bau von geförderten Wohnungen ging. Das muss auch mal dazugesagt werden.
Sie sind dabei, all das, was der Markt an Dynamik bietet, aus dem System zu nehmen. Sie profitieren vom momentanen Zinstief. Sobald die Zinsen steigen, werden wir auf dem Wohnungsmarkt eine Dramatik erleben, die eindeutig Ihre Schuld ist.
Wenn die Landesbauordnung in Kraft tritt, die mit einem Verzögerungszünder auf den Markt gebracht worden ist, sitzen Sie schon lange nicht mehr hier. Dann können Sie sich wieder neue Legenden ausdenken, wer wieder schuld daran ist: alle anderen, nur nicht Sie. – Das haben wir oft genug erlebt.
Unser Vorsitzender hat sich heute gefragt: Warum sitzen Sie eigentlich hier, wenn Sie immer die anderen dafür verantwortlich machen? – Es hätte in Ihrer Verantwortung gelegen, parallel zum günstigen Zinsstand eine Dynamik in den Wohnungsbau zu bringen, die unser Land nach vorne gebracht hätte. Das haben Sie verpasst; das steht heute für uns fest.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eigentlich muss ich den beiden Vorrednern für die optimale Steilvorlage danke sagen, die sie mir hier geboten haben. Dieser Dank geht erst einmal an Frau Philipp. Vielen Dank, dass Sie wiederholt haben, was ich bereits gesagt habe: Erst muss der Wohnungsmarkt verbessert werden, dann kann über regulative Maßnahmen nachgedacht werden. Ich glaube, dass das bei der Form von Marktwirtschaft, die wir hier pflegen, ganz klar ist. Darüber brauchen wir nicht zu diskutieren.
Auch Herrn Klocke bin ich dankbar. Denn die durchaus abgewogene Endphase der Rede von Herrn Klocke hat ja gezeigt, dass man nicht wirklich glücklich mit diesen regulativen Maßnahmen ist und dass man durchaus vorsichtig sein muss. Das ist auch die Basis, auf der wir unsere Argumentation aufbauen; denn das Mietverhältnis an sich ist ja durchaus sensibel. Man darf auch nicht vergessen, dass weit über 90 % aller Mietverhältnisse in unserem Land völlig konfliktfrei ablaufen. Wir wären natürlich schlecht beraten, wenn wir hier das Kind mit dem Bade ausschütten und durch weitere Rechtsverschärfungen hier unnötig Zwist und Zwietracht hineinbringen würden.
Damit würden wir dann die Mehrheit treffen, und das würde dem Gesamtmarkt auf gar keinen Fall Rechnung tragen.
Wir müssen auch daran denken, dass diese Mietpreisbremse in verschiedenen Märkten durchaus schon Gegenmaßnahmen provoziert, indem präventive Mieterhöhungen bzw. Zwischenvermietungen vorgenommen werden. Jedes Instrument hat auch immer eine kontraproduktive Wirkung, die gerade in den durchaus überhitzten Mietmärkten, die man ja zu Recht anspricht, schon sichtbar ist. Also auch hier gilt, dass allergrößte Vorsicht geboten ist.
Sie haben angesprochen, dass wir das Instrument in Berlin mit auf den Weg gebracht haben. Ja, aber wir haben es als ein Instrument mit auf den Weg gebracht – und nicht als das ultimative Instrument, als das es hier gesehen wird.
Wir müssen uns an das halten, was Sie hier auch geschrieben haben. Das ist ja fast wieder eine Steilvorlage für uns. Sie sprechen ja von einer praxisgerechten Weiterentwicklung der Mietpreisbremse. Das ist sehr interessant. Also ist sie offenbar ja nicht praxisgerecht. Die Erfahrungen zeigen doch – das schreiben Sie ja selber –, dass das Instrument nicht praxisgerecht ist. Sonst würden Sie ja nicht an dieser Stelle diesen Weiterentwicklungsvorschlag bringen.
Also auch hier gilt: allergrößte Vorsicht im Umgang mit solchen regulativen Instrumenten!
Dann haben Sie auch noch hineingeschrieben, dass bei Renovierung lediglich 9 % auf die Bestandsmiete umlagefähig sein sollen. Sie wollen also nicht nur eine Mietpreisbremse, sondern auch noch eine Renovierungs- und Erneuerungsbremse einführen. Dazu kann ich Ihnen nur sagen: Herzlichen Glückwunsch! Alles, was wir sonst fordern, um den Mietwohnungsbau attraktiv zu machen, würde damit komplett ausgehebelt werden.
Meine Damen und Herren, man muss vorsichtig sein, wenn man solche Instrumente des Bundes übernimmt.
Ja, gerne.
Herr von Grünberg, ich darf Ihnen sagen, dass es so ist. Das ist mit beschlossen worden. Es ist aber, wie ich eben schon ausführte, ein mögliches und nicht das ultimative Instrument. Das, was Sie hier fordern, geht ja noch einmal darüber hinaus. Wenn Sie die Umlage der Renovierungskosten so stark regulieren wollen, dann können Sie sich an drei Fingern ausrechnen, dass das über zehn Jahre hinweg – mit Abschreibungen gerechnet – weit unter dem liegt, was wohnungswirtschaftlich notwendig ist. Ich glaube, das brauche ich an der Stelle nicht weiter auszuführen.
Meine Damen und Herren, wir müssen den Wohnungsmarkt in diesem Land beleben und ihn nicht zu Tode regulieren. Das ist das Entscheidende.
Sie haben – abgesehen von der Selbstanklage, dass das Instrument ja nicht wirkt – hier zu verantworten, dass wir keine Flächen über den LEP haben. Auch haben Sie zu verantworten, dass wir keinen ausreichenden Nahverkehr haben – das betrifft dasselbe Ministerium –, womit wir die Wohnungsmärkte verbinden können.
Sie haben ebenfalls zu verantworten, dass wir – schauen Sie in die neue Landesbauordnung – keine Maßnahmen haben, wo wir über die Abstandsflächen bzw. Verdichtungsmöglichkeiten sprechen, die Frau Hendricks im Bund gerade andenkt. Sie dagegen raffen sich nicht einmal dazu auf, die Abstandsflächen zu halbieren, um somit die Verdichtung, von der Minister gerne spricht, auch einmal in den Städten zulassen können.
All das widerspricht dem, was Sie sonst hier postulieren. Vor allen Dingen haben Sie auch keine Maßnahmen zur Kostensenkung im Wohnungsbau ergriffen. All das verschärft die Situation. Deshalb ist es völlig falsch, hier jetzt regulierend einzugreifen. Das geht am Ziel vorbei. Deshalb bekommen Sie von uns auch nicht die Zustimmung. Ich hoffe, dass sich die
Bundesregierung auch nicht darauf einlassen wird. – Vielen Dank.
Herr Minister! Meine Damen und Herren! Gerade ist der Zusammenhang mit anderen Fällen geschildert und deutlich gemacht worden, dass in einem zeitlich davor liegenden Bereich in der CDU ein unerfreulicher Akt passiert ist, bei dem es aber zu keinen Geldflüssen, zu keiner Aktion kam. Daraufhin wurden personelle Konsequenzen gezogen.
Dann ist bei der SPD bzw. einer von ihr zu 100 % abhängigen Tochter oder deren Tochter ein Verfah
ren entwickelt worden, das offenbar das Ziel der Intransparenz ganz vorn stehen hatte. Sie haben geschildert, dass es jetzt große Verärgerung gebe, weil man sich dadurch hintergangen fühle.
Ich frage mich an dieser Stelle bzw. frage Sie: Ist diese Verärgerung denn so groß, zumal viele der handelnden Personen durchaus in der SPD mit in der vordersten Reihe stehen, dass es jetzt auch zu personellen Konsequenzen kommt? Gehen wir richtig davon aus, dass die Verantwortung und das Verantwortungsgefühl sowie die Verärgerung so groß sind, dass jetzt personelle Konsequenzen folgen?
Herr Minister, Sie haben eben geschildert, dass Sie da völlige Transparenz herstellen wollen. Sie haben für die beiden
Abende die jeweils teilnehmenden Firmen aufgezählt. Liegt es in Ihrer Kenntnis bzw. können Sie uns sagen, wie viel an den jeweiligen Abenden insgesamt von den Sponsoren für die Abende bezahlt worden ist?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir stehen in NordrheinWestfalen vor einer großen Herausforderung im Wohnungsbau. Diese große Herausforderung ist hier im Haus auch schon umfangreich beschrieben worden. Das muss ich an dieser Stelle nicht wiederholen.
Es gibt umfangreiche Mittel des Bundes, die Sie, Herr Minister, weiterreichen, nachdem Sie in den Förderrichtlinien entscheidende Änderungen vorgenommen haben. Die Bundesmittel kommen also im Wohnungsmarkt an. Das müssen wir auch anerkennen. Denn das ist nicht selbstverständlich, wenn man sich den Umgang mit diesen Mitteln in anderen Bundesländern anschaut.
Aber die Frage, die wir uns hier stellen müssen, ist die: Reicht das aus? Kann man sich jetzt zurücklehnen? – Ich denke, nein. Denn es gibt weitaus mehr Instrumente, die zur Verfügung stehen, um einen bezahlbaren Wohnungsbau hier in NordrheinWestfalen zu ermöglichen.
Denn fest steht nämlich, dass trotz der immensen Fördergelder weniger Sozialwohnungen gebaut werden, als gleichzeitig aus der Bindung herausfallen.
Fest steht auch, dass durch andere Maßnahmen, an denen Sie hier tatkräftig mitgearbeitet haben, die Wohnungsbaukosten in den letzten zehn Jahren um über 30 % gestiegen sind. Das heißt schlicht und einfach, dass ich für das gleiche Geld rund ein Drittel weniger Wohnungen bekomme.
Weiterhin lassen Sie das ganze Spektrum der Eigentumsförderung außen vor bzw. wollen aus ideologischen Gründen nicht erkennen, dass hier mit den gleichzeitig herrschenden niedrigen Zinsen ein enormes Potenzial für den Wohnungsbau liegt und zugleich auch viele Menschen in diesem Land Vermögensbildung betreiben könnten, während sich ihr Sparguthaben ansonsten immer weiter entwertet.
Wir können uns das also nur so erklären, dass Sie sich in Ihrem selbst gestrickten Feindbild vom Wohneigentum mit dem frei stehenden Einfamilienhaus auf der grünen Wiese verstrickt haben. Das wäre, wenn Sie das Bild haben und immer vor sich hertragen, natürlich ein unglaublicher Erfolg für die Werbefachleute der Bausparkassen, aber es ist nicht die Realität. Denn Wohneigentum bildet darüber hinaus in Form von Bauherrengemeinschaft, Genossenschaften, Eigentumswohnungen usw. einen wichtigen Baustein, und das auch in der hier ja immer gerne und sonst viel zitierten Quartiersentwicklung. Das entgeht Ihnen dabei.
Meine Damen und Herren, die CDU hält daher daran fest, dass wir zusammen mit einem Großteil der Menschen das Wohneigentum für einen sinnvollen Faktor in der derzeitigen Wohnungsmarktsituation halten.
Wenn man nun die anfangs erwähnte Weiterleitung der Wohnungsbaumittel unter den günstigen Konditionen sicherlich begrüßen kann, dann muss man sich aber auch fragen: Was haben Sie denn sonst getan, um das Bauen und Wohnen günstiger und schneller zu machen? Oder glauben Sie etwa, dass das Nichthandeln in wichtigen Bereichen durch die publikumswirksame Vergabe von Wohnungsbaumitteln verborgen bleiben kann?
Da sieht Ihre Bilanz nicht gut aus. Zu den negativen Vorschriften, mit denen Sie den Wohnungsmarkt bremsen, gehören die Kündigungssperrfristverordnung, die Sie 2011 wieder eingeführt haben, die fehlerhafte Kappungsgrenzenverordnung von 2014 und die Einführung der Verordnung zur Erschwerung der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen von 2014. Das alles hat zwei Fakten. Erstens schreckt das die Investoren ab. Zweitens verhindert das auch die Aufwertung und Durchmischung von Bestandsquartieren gerade in den Großstädten, die ja die prekäre Lage am Wohnungsmarkt am deutlichsten spüren.
Aber das ist noch nicht alles. Gleichzeitig gibt es auch noch eine Liste von Punkten, die Sie angekündigt haben und deren Lösung jetzt zum Ende Ihrer Regierungszeit nicht einmal in Sicht ist. Sie, Herr Minister, haben gesagt – ich darf Sie hier zitieren –: Bürokratische Stolperdrähte müssen gekappt werden. – Sie haben auch gesagt: Der Bürokratiedschungel muss gelichtet werden. – Getan haben Sie das aber bis heute noch nicht.
Keine einzige sinnlose Vorschrift wurde seither abgeschafft. Meines Wissens gibt es dafür in Ihrem Ministerium nicht einmal Pläne.
Wenn ich auf die Landesbauordnung blicke, die wir kurz vor der Verabschiedung haben, dann haben wir dort einen ganz umfangreichen Katalog an Erschwernissen und mangelhaften Verbesserungen, die in allen Bereichen hier von den Fachleuten diskutiert werden,
wo aber seitens Ihres Ministeriums bis jetzt noch kein Einlenken deutlich geworden ist.
Meine Damen und Herren, die Bilanz nach sechs Jahren Ihrer Regierungszeit sind steigende Mieten, ein Aus der Eigentumsförderung, Wohnungsknappheit und ein Schwinden der geförderten Wohnungen. Weder ordnungspolitisch noch finanzpolitisch wird hier entscheidend gegengesteuert. Daher lehnen wir diesen Haushalt ab.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Philipp, Sie haben gerade ausgeführt, dass Sie glauben, dass die Mietpreisbremse ihre Wirkungen noch entfalten wird. Glauben ist in der Politik ja eine wichtige Sache. Ich finde es gut, dass die FDP den Antrag gestellt hat. Wenn wir darüber im Ausschuss reden können, werden wir es vielleicht wissen. Möglicherweise bekommen wir dann von der Landesregierung Zahlen und Fakten, die darüber Auskunft geben, ob die Mietpreisbremse ihre Wirkung entfaltet.
Meine Damen und Herren, der Bund hat den Ländern mit der Mietpreisverordnung ein Instrument zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums an die Hand gegeben.
Die Forderung der Bundesregierung an die Länder ging dabei aber über die Mietpreisbremse hinaus. Es ging darum, dass die Länder auch aufgefordert waren, aktiv Initiativen und Maßnahmen zu ergreifen, um zusammen mit dem Bund – denn wir verwalten hier ja auch in einem gewaltigen Maß Bundesmittel – dafür zu sorgen, dass wir neuen, bezahlbaren Wohnraum bekommen und dass dieser Wohnraum auch so am Markt zur Verfügung gestellt wird, dass er bei den Mietern in angemessener und bezahlbarer Form ankommt.
Aber wir fragen uns schon: Was ist denn von diesem Appell des Bundes geblieben? Umgesetzt wurde hier die Mietpreisbremse; umgesetzt wurde hier die Kappungsgrenzenverordnung. Aber wo ist der eigene konzeptionelle Beitrag dieser Landesregierung in Nordrhein-Westfalen zu bezahlbarem Wohnraum? Wo ist der eigene konzeptionelle Beitrag zum viel gepriesenen Bündnis für Wohnen? Ich sehe diesen Beitrag bisher nicht.
Meine Damen und Herren, die rot-grüne Landesregierung kann sich nicht alleine auf die Mietpreisbremse zurückziehen. Sie ist nur ein flankierendes Instrument und nicht das alleinige Instrument der Wahl.
Wir haben bereits ein anderes Instrument gehabt, das auch vom Bund eingeführt wurde. Das ist die Kappungsgrenzenverordnung. Hier haben Sie Bereiche festgelegt, bei denen die Mängel dermaßen offensichtlich sind. Das heißt: Wir haben Kappungsgrenzen für zwölf Gemeinden in Nordrhein-Westfalen, die Wohnungsleerstandsquoten von 3 % bis unter 4 % haben. Das gilt zum Beispiel auch für Bottrop und Wesseling.
Sie haben es nicht geschafft, auch diese Kappungsgrenzenverordnung in Nordrhein-Westfalen so anzuwenden, dass sie vernünftig eine Wirkung auf dem Wohnungsmarkt entfaltet.
Wenn ich schon beim Thema „Bremsen“ bin: Wir können ja einmal darüber philosophieren, welche Arten von Bremsen wir denn in der Politik mittlerweile kennengelernt haben.
Beispielsweise haben wir die Schuldenbremse. Die Schuldengrenze ist in der ganzen Bundesrepublik bekannt. Bei Ihnen hier ist sie allerdings sehr schwer einzusetzen. Sie verpflichtet zu Ausgabendisziplin und zum Haushalten, auch im Hinblick auf die zukünftigen Generationen.
Ich kann mir neben der Mietpreisbremse auch noch andere Bremsen vorstellen. Zum Beispiel könnten wir uns einmal über eine Nebenkostenbremse unterhalten; denn in vielen Städten steigen die durch die öffentliche Hand mit verursachten Nebenkosten für die Mieter weitaus schneller als die Mieten selber.
Auch hier müsste man einmal überlegen, was man tun kann, damit man verantwortungsvoll für die Zukunft diese Nebenkosten in den Griff bekommt und somit nicht die zweite Miete zum sozialen Ausschlusskriterium für Wohnraum wird.
Wir können uns auch einmal über eine Bürokratiebremse unterhalten. Hier wäre ebenfalls eine Initiative des Landes gefordert. Wir haben eine neue Landesbauordnung, die sich fast darum herumschlängelt, wenn es darum geht, Bürokratie, Verteuerung und Schwierigkeiten für den Wohnungsbau abzubauen. Das wäre ein Betätigungsfeld, bei dem wir auf jeden Fall mehr Initiative erwarten, weil wir eine solche Bürokratiebremse brauchen.
Schließlich und endlich brauchen wir auch eine Baukostenbremse. Das wird für den Wohnungsmarkt ebenfalls eine Wohltat sein; denn die Baukosten, die ständig steigen, werden auch von der Politik immer noch weiter mit angeheizt.
Ich will jetzt nicht alles aufzählen – das haben wir schon in der gestrigen Debatte lang und breit getan –, was Sie in Nordrhein-Westfalen dazu beigetragen haben, dass die Baukosten steigen. Aber einen Punkt möchte ich noch einmal herausgreifen, der mir ganz besonders am Herzen liegt, nämlich die EnEV, weil Minister Groschek auch hier immer wieder einsteigt.
Das ist nicht das Werk von Rösler und anderen, wie damals und gestern ausgeführt, sondern es ist das Werk von Gabriel und Hendricks, von zwei SPDMinistern im Kabinett in Berlin, die uns diese Sache einbrocken und sich dagegen verweigern, dass diese
Sache evaluiert wird, bei der wir nämlich eine Kostensteigerung von über 14 % haben, die auf den Wohnungsmarkt durchschlagen wird.
Wenn Sie einmal betrachten, wie diese Kostensteigerungen auf die Mieten weitergegeben werden, dann verstehen Sie auch, wenn ich sage, dass eine Baukostenbremse viel wirksamer sein kann als vielleicht die Ausführung einer Mietbremse.
Hier gibt es ganz viel zu tun. Ich bin der FDP dankbar dafür, dass wir das im Ausschuss einmal in Ruhe debattieren können; denn die Wirkungsweisen der verschiedenen Engagements, der verschiedenen Bremsen, würden mich schon interessieren. Die Mietpreisbremse ist nicht das Allheilmittel. Sie ist ein flankierendes Instrument, das man dann anwenden kann, wenn man alle anderen Hausaufgaben gemacht hat.
Das sehen wir aber zurzeit nicht. Deshalb müssen wir über die ganze Bandbreite an Themen sprechen, die den Wohnungsbau und die Wohnungsmieten in Nordrhein-Westfalen jetzt zu Ihrer Regierungszeit massiv verteuern. – Vielen Dank.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vielen Dank, Herr Ott.
Vielleicht schaffe ich es, ein wenig sparsam mit meiner Redezeit zu sein, damit ich nachher noch einmal
antworten kann, wenn er irgendetwas Unflätiges sagt.
Meine Damen und Herren, wir haben bereits darüber gesprochen: Die Schlangen vor bezahlbaren Wohnungen in Nordrhein-Westfalen werden immer länger und das nicht nur in den Ballungszentren. Ich muss auch sagen, dass ich über die die Art und Weise enttäuscht bin, wie das Thema von einigen im Hause ein wenig oberlehrerhaft abgetan wird.
Ich kann nur sagen: Der Kollege Kern, der sich über 40 Jahre lang in der Sparkasse darum bemüht hat, damit gerade Familie und kleine Leute Eigentum erwerben können, ist für mich ein Fachmann in diesem Bereich, und wenn er dazu etwas sagt, dann vertraue ich ihm auch.
Meine Damen und Herren, dann kommen die Zahlenspielereien, wie toll und wie gut der Wohnungsbau hier gelaufen ist. Die Wahrheit ist aber auch, dass der Anteil am Gesamtwohnungsbau gesunken ist, selbst, wenn Sie wieder bei 1,1 Milliarden sind. Die 500 Millionen € jedoch, die wir seinerzeit mal in der Eigentumsförderung hatten, sind heute auf läppische 32 Millionen € abgesunken. Deshalb kann ich diese Zahlenprahlerei nicht verstehen.
Ein weiterer Punkt, den Sie nicht verdrängen dürfen, gehört auch zur Wahrheit dazu: Jedes Jahr fallen zigtausend Wohnungen aus der Sozialbindung heraus. Alles, was Rot-Grün in den letzten Jahren unternommen hat – fairerweise muss ich sagen, dass das auch unsere Regierungszeit betrifft –, hat nicht genügt, um so viele Neubauwohnungen zu schaffen, dass das Ganze aufgefangen wird und die Anzahl der Sozialwohnungen auf gleichem Stand bleibt. Das ist nicht gelungen.
Dafür kann man aber nicht einzelne Bürgermeister in bestimmten Kommunen in die Haftung nehmen; das ist vielmehr eine Frage, wie das Land die Sache managt. Da muss man alle in die Pflicht nehmen, die damit befasst waren.
Außerdem wurde nach Beispielen gefragt, wo sich um die Situation vor Ort gekümmert wird, wo eruiert wird, wer in welchen Wohnungen wohnt. Ich kann nur sagen: Es gibt CDU-Bürgermeister, die das tun. In diesem Zusammenhang denke ich an den Bürgermeister von Olfen. Er hat genau aufgelistet, dass in einigen Ortslagen in bestimmten Immobilien nur noch ein oder zwei ältere Personen wohnen, dass aber keine Gelegenheit für Familien besteht, dorthin nachzuziehen. Diese Beispiele gibt es sehr wohl; wir haben sie im Ausschuss bereits thematisiert. Daraus kann man entsprechende Schlüsse ziehen.
Herr Minister Groschek sprach von der „Draghi-Enteignung“. Was ist denn der beste Weg, um der Entwertung von Geld entgegenzusteuern? Das ist doch die Verschaffung von Eigentum – sicheres Eigentum für Familien.
Wenn man heutzutage einen Niedrigzinssatz auf 20 Jahre festschreiben kann und es zudem möglich wird, die Eigenkapitalquote von 15 % auf 10 % herunterzubringen, dann bedeutet das für viele Familien eine absolut sichere Situation.
Die Frage ist doch die der Gesamtbelastbarkeit. Das betrifft einen Punkt, den der Kollege Kern vorhin ebenfalls genannt hat: Es sind durchaus auch Familien mit mittlerem und etwas höherem Einkommen, die sich für viele Kinder entscheiden. Die muss man selbstverständlich unterstützen; denn sie bilden einen wichtigen Faktor in der Gesellschaft.
Meine Damen und Herren, im Zusammenhang mit der neuen Landesbauordnung ist ein weiterer Aspekt ist zu nennen: Meines Erachtens gehört eine spezielle Förderung nicht in die Landesbauordnung. Die Landesbauordnung ist Baurecht, sie ist Ordnungsrecht, und sie ist Gefahrenabwehr – sie ist jedenfalls kein beliebiges politisches Gestaltungsinstrument.
Es gibt jedoch einen Punkt, den man durchaus einmal ansprechen kann. Herr Kollege Klocke hat ja auf die Frage abgehoben, was wir denn für die Landesbauordnung vorschlagen würden. Die Genehmigungsfreistellung wird herausgenommen. Jetzt bin ich als Architekt selbst kein großer Freund der Genehmigungsfreistellung.
Diejenigen Bauträger jedoch, die viele Reihenhäuser für Familien bauen, könnten, wenn es die Genehmigungsfreistellung weiterhin gäbe, nach wie vor viel kostengünstiger und schneller arbeiten. Das würde pro Haus eine Ersparnis in Höhe von 700 € bis 1.000 € bedeuten – 700 € bis 1.000 €, die eine Familie weniger für ihr Eigenheim zahlen müsste.
Was bei allen Zahlenspielereien leider immer wieder verschwiegen wird – darauf habe ich vorhin schon hingewiesen –, ist die Absenkung der Eigentumsförderung. Die Eigentumsförderung wurde im Jahr 2015 drastisch auf 32,4 Millionen € gesenkt. Das ist ein historischer Tiefstand und nur noch ein Bruchteil der 566,8 Millionen €, wie sie im Jahr 2010 unter der CDU-geführten Landesregierung zur Verfügung standen.
Wenn Sie uns schon nicht als Vorbild nehmen wollen, dann nehmen Sie doch zumindest sich selbst als Vorbild. Während der Alleinregierungszeit der SPD
im Jahr 1991 betrug die ach so böse Eigentumsförderung noch 467 Millionen €. Wir können auch die Grünen dazu nehmen und sie mit verhaften: Unter der rot-grünen Regierung im Jahr 2005 waren die Grünen noch mit 435 Millionen € dabei. Bei alledem, was Sie heute für böse erklären, waren Sie selbst seinerzeit mit dabei. Heute existiert nur noch ein ganz kläglicher Faktor dessen; man kann noch nicht einmal den Faktor 10 anlegen.
Es ist meiner Meinung nach mehr als fahrlässig, wenn wir hier ständig über Wohnungsknappheit reden und dabei bestimmte Förderungen wie die Eigentumsförderung ganz außen vor lassen. Alleine mit der Sozialwohnungsförderung werden wir es nicht schaffen. Deshalb ist es fahrlässig, das Instrument der Eigentumsförderung als Entlastung außen vor zu lassen.
Wir wissen natürlich, dass Sie im Zusammenhang mit der Eigentumsförderung immer gern Ihr Feindbild von dem Häuschen auf der grünen Wiese kultivieren. Aber damit verkennen Sie die vielfältigen Möglichkeiten, die in der Eigentumsförderung auf dem Wohnungsmarkt gerade für Familien mit Kindern bestehen. Wir müssen neue kreative Ansätze suchen, die wir im Ausschuss erarbeiten können.
Ich möchte Ihnen ein paar konkrete Beispiele nennen. Dazu zählt die Umnutzung von ererbtem Wohneigentum und Grundstücken; das haben wir im Antrag eindeutig formuliert. Dazu zählen weiterhin die Beteiligung an Bauherrengemeinschaften, der Erwerb von größeren oder kindergerechten Eigentumswohnungen in den Ballungsräumen, die Sie so gerne thematisieren – dort werden wir demnächst übrigens gute CDU-Erfolge erzielen, weil das den Leuten wirklich nahegeht –, sowie der Erwerb von Genossenschaftsanteilen. Wenn all das nicht mehr als Eigentum gefördert werden soll – was denn dann?
Hinzu kommt noch eine besondere Problematik, und darüber kann eine verantwortliche Politik nicht hinwegsehen. In unseren Gemeinden – auch in den größeren – wohnen immer weniger Familien mit Kindern in den inneren Ortslagen. Familien mit Kindern gehören aber in die Mitte der Gesellschaft, und nicht an den Rand. Es kann uns in vielerlei Hinsicht eben nicht gleichgültig sein, dass diese Entwicklung voranschreitet.
Der Verlust des sozialen Gefüges und die schlechtere Ausnutzung schon vorhandener Infrastruktur sprechen dabei Bände. Bei diesen inneren Ortslagen, die durchaus auch in größeren Städten anzutreffen sind, ist aber das Wohneigentum traditionell im kleinteiligen Privatbesitz.
Das heißt: Hier kann ich nur dann fördern, wenn ich mich auch zum Eigentum bekenne. Die rot-grüne
Landesregierung aber vernachlässigt zurzeit das Instrument der Eigentumsförderung und vernachlässigt damit auch diese Entwicklung. Die Tendenz, von der Frau Philipp bereits gesprochen hat, wird dadurch eher befördert als bekämpft.
Damit verspielt Rot-Grün den entscheidenden Hebelfaktor für die Schaffung und Erhaltung von gut erschlossenem Wohnraum, der ohne weiteren Flächenverbrauch, Herr Klocke,
und ohne die Schaffung zusätzlicher neuer Infrastruktur möglich wäre.
Was nutzt uns hier das Gerede von Dörfern in der Vertikalen, wenn unsere Dörfer und Gemeinden in der Fläche aussterben?
Der weitaus größte Teil des nordrhein-westfälischen Wohneigentums ist in Privat- und damit im Familienbesitz. Das beinhaltet Zukunftsfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein und private Vermögensbildung für Generationen. Wir erwarten, dass die Landesregierung diese Tatsache nicht weiter ignoriert, und hoffen auf eine konstruktive Diskussion in den Ausschüssen.
Ich spüre bei Ihnen einen tiefen Ärger darüber, dass Sie diesen Antrag nicht selbst gestellt haben. Das klang so ein bisschen durch.
Das ist, glaube ich, das Resümee dieser ganzen Geschichte. Das sage ich aber durchaus mit einem Augenzwinkern. Da schenken wir uns nichts. Ich hoffe trotzdem, dass aus dem Ärger auch eine Motivation erwachsen kann und wir in der Ausschussdebatte, vielleicht auch bei einer Anhörung, vertiefter in die Thematik einsteigen können; denn die kinderreichen Familien haben es verdient. – Vielen Dank.
Vielen Dank! – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben eine EnEV seit dem 1. Januar 2016, die gegenüber den vorangegangenen Energieeinsparverordnungen noch mal 25 % weniger Primärenergieeinsatz fordert. Wir haben eine ganze Reihe von Energieeinsparverordnungen durchlaufen, die ursprünglich mal aus Heizungsanlagenverordnung, Wärmeschutzverordnung bestand. Und immer weiter sind Schritte unternommen worden, um die Gebäude energetisch besser dastehen zu lassen, um Energie einzusparen und um einen modernen Wohnkomfort zu ermöglichen.
Es ist aber leider nicht so einfach, gerade im Baubereich. Man kann also nicht immer weiter noch bessere Wärmedämmwerte erreichen, indem man das einfach linear vergrößert. Irgendwann ändert sich nach acht bis zehn Zentimetern auch der besten Wärmeleitfähigkeitsgruppe der Effekt und es werden nur noch Nachkommazahlen bewegt. Das heißt, der Transmissionswärmeverlust, der Wärmeverlust
durch die Bauteile, gerät in den Hintergrund. Und der Verlust bei dem, was jeder in Deutschland in seiner Wohnung macht, das Fenster auf und lüften, dieser Lüftungswärmeverlust wird sozusagen die überragende Zahl.
Deshalb stellen sich eine Reihe von Fachleuten auch heute schon die Frage: Wie ist überhaupt die Wirksamkeit von all dem, was wir in den letzten Jahren hier verordnet haben, gebaut und bezahlt haben? Führt das eigentlich auch zu den Einspareffekten sowohl finanziell für die Nutzer des Hauses als auch energetisch und klimabedingt zu Einsparungen an CO2?
Die Zweifel, die daran bestehen – aufgrund der Diskrepanz zwischen dem, was man sich im Labor ausdenkt und dem, wie wirklich gelebt wird –, sind groß und zurzeit in aller Munde.
Wir müssen uns daher die Frage stellen: Was hat denn diese EnEV für den Klimawandel, für die CO2Emission tatsächlich gebracht? Was ist sozusagen der Mehrwert, den wir aus den Verschärfungsepisoden der letzten Jahre gezogen haben?
Man muss sich das ungefähr so vorstellen: Die EnEV 2016 bringt grob gesagt lediglich die Hälfte der CO2Einsparungen eines einzigen Kohlekraftwerks zu
stande. Wenn ich mir überlege, was dort alles an Aufwand hineingesteckt wird, meine ich, dass das eigentlich eine relativ schlechte Zahl ist.
Vor einigen Wochen hat der Minister hier im Plenum selber gesagt: Wir stecken mit dieser EnEV in einer Sackgasse. Wir müssen überlegen, ob wir an andere Strategien herankommen, die den Wohnungsbau nicht verteuern, die uns aber gleichzeitig helfen, CO2Einsparungen in nennenswerter Zahl – mehr als mit der jetzigen EnEV – voranzubringen.
Deshalb ist aus unserer Sicht ein Moratorium der EnEV vertretbar. Wir müssen vorübergehend auf Standards für Energieeffizienz von Gebäuden verzichten, weil einfach ein dringender Handlungsbedarf für eine Evaluation besteht. Wir müssen herausfinden: „Was tun wir hier eigentlich?“, bevor wir einfach blindlings so weitermachen.
Irgendwann kommen wir dann zu dem Punkt, dass wir fragen: Was können wir denn stattdessen tun, wenn wir schon Zweifel am bisherigen Weg haben? Von Fachleuten, aber auch aus der Politik sind in diesem Zusammenhang schon verschiedene Möglichkeiten aufgezeigt worden.
Ein Beispiel: Allein die Umstellung der Heizungsanlagen auf Brennwerttechnik führt zu einer Energieeinsparung von 25 % pro Gebäude. Dagegen spielen Dämmmaßnahmen keine Rolle. Aber die rechnerische Berücksichtigung findet nicht entsprechend statt, weil man in der EnEV lediglich nach dem Primärenergiefaktor differenziert.
Meine Damen und Herren, die Architektenkammer hat das Thema „energetischer Fußabdruck von Gebäuden“ ins Gespräch gebracht: Man betrachtet ein Gebäude von der Errichtung über die Lebensdauer bis hin zur Entsorgung und kann dann darüber eine Aussage treffen. Das heißt, man hat auch die entsprechenden CO2-Emissionen zu verantworten, wenn man bestimmte Techniken in ein Gebäude einbaut, um CO2-Emissionen zu sparen. – All das muss man in einen Zusammenhang bringen.
In unserem Fokus liegt auch der Bestand an Gebäuden. Ein großer Anteil der Gebäude stammt aus den 50er-, 60er-, 70er- und 80er-Jahren, und sie entsprechen mit ihrer einschaligen Bauweise eigentlich nicht mehr dem heutigen Stand der Technik. Hier könnten wir mit geringeren Wärmedämmstärken eine weitaus höhere CO2-Ersparnis erzielen, als wenn wir weiterhin mit unheimlich hohen Kosten an den Neubauten herumdoktern.
Wir halten es daher für eine dringende Aufgabe, die Hürden für den Wohnungsbau abzubauen und ein Moratorium für die EnEV zu gestalten, in dem wir darüber nachdenken können: Wie können wir diese Ziele besser und wirksamer erreichen? Wie können wir die Blockade der übermäßigen Forderungen, die
lediglich den Neubau extrem verteuern, abbauen und so das eine Ziel, das uns wichtig ist, nämlich neuen Wohnraum zu schaffen, mehr in den Fokus nehmen und außerdem Dinge, die fraglich sind, besser regeln und gleichzeitig in unseren wesentlichen Politikzielen vorankommen?
Deshalb bitten wir um Ihre Zustimmung zu unserem Antrag.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe mir schon Sorgen um den Minister gemacht. So, wie er sich hier aufgeregt hat, dachte ich, er ist das nächste Opfer der Energieeinsparverordnung.
Die nebenbei in den Gebäuden erzeugten Energien tragen natürlich auch dazu bei, dass wir den CO2Ausstoß minimieren. Dazu hat die SPD-Fraktion heute sicherlich ihren Teil beigetragen.
Ich will noch einmal deutlich sagen, worauf es uns ankommt. Sie haben gefragt, wo die Alternativen sind. Ich habe Ihnen die Alternativen genannt: der energetische Fußabdruck der Gebäude, der unter Fachleuten momentan sehr stark diskutiert wird. Was wird insgesamt aufgewendet, um diese Ziele der EnEV zu erreichen? Macht es Sinn, Hauslüftungsanlagen zu betreiben, die ihrerseits wieder Energie – wahrscheinlich aus fossilen Brennstoffen – verbrauchen? Macht es Sinn, Fassaden mit energetisch hochwertig erzeugten Fungiziden zu beaufschlagen, die anschließend ins Grundwasser gelangen?
All das sind Punkte, die Sie nicht abgearbeitet haben. Wir haben gesagt: Lassen Sie uns gemeinsam an den Altbaubestand herangehen. Schauen Sie sich einmal die dortigen Zahlen an. Wenn Sie die zusätzlichen Zentimeter Wärmedämmung, die wir momentan im Neubaubereich sinnlos verpulvern, ohne dass ein rechnerischer Nachweis über Einsparungen geführt werden kann, moderat auf Altbauten kleben würden – was ich insgesamt immer noch nicht für toll halte –, dann würden Sie einen Einspareffekt erzielen, der – das ist noch niedrig gerechnet – zehnmal höher wäre als diese 2,5 Millionen t mit der neuen EnEV.
Das andere ist, es geht nicht nur darum, dass man damit Altbauten, die von den Grundrissen und von anderen Parametern her vielleicht gar nicht mehr sinnvoll zu betreiben sind, in eine andere Zeit hinüberrettet. Wenn Sie heute einen Altbau im bestehenden Ortsbild ersetzen und 25 cm Dämmschale aufpacken müssen, müssen Sie davon ausgehen, dass dadurch so viele Quadratmeter wegfallen, dass jeder Bauherr sagt: Solch ein Quatsch, ich baue lieber auf der grünen Wiese. – Das sind alles Nebeneffekte, die Sie jetzt in Kauf nehmen.
Deshalb haben wir von einem Moratorium gesprochen. Wir sagen, wir müssen dringend darüber nachdenken. Einfach blind daran zu glauben und zu sagen, „das machen wir weiter so“, wird uns nicht weiterhelfen; denn die gleiche Diskussion haben wir bei der EnEV 2014 auch schon geführt. Das muss ich am Ende auch noch einmal sagen.
Der Minister hat uns gesagt: Ich gehe zur Bauministerkonferenz, verschaffe mir da Gehör und dann krempeln wir das um. – Wir haben gesagt: Super, mach das ruhig. – Erfolg war aber offenbar nicht beschieden.
Ich bin sofort zu Ende.
Ich frage mich, Herr Minister, woher Sie die Zuversicht nehmen, dass Sie sich jetzt auf der Bauministerkonferenz durchsetzen können?
Wir sehen das nicht. Deshalb folgen Sie bitte lieber unserem Antrag.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Papst Franziskus wurde im Alter von 76 Jahren zum Oberhaupt der Kirche gewählt, Konrad Adenauer war beim Amtsantritt 73 Jahre alt. Joachim Gauck war bei seiner Vereidigung als Bundespräsident bereits 72 Jahre alt, und Udo Lindenberg rockt mit 70 Jahren noch jede Bühne.
Ohne einen der eben Genannten miteinander zu vergleichen, möchte ich betonen: Alle sind bis heute fit, und alle leisten, jeder auf seine Art, sehr viel – trotz fortgeschrittenen Alters. Niemand darf aufgrund seines Alters benachteiligt werden. Das legt schon die Charta der Grundrechte der Europäischen Union fest. In Deutschland steht dieses Recht zwar nicht im Grundgesetz, aber das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz – AGG – nennt Alter neben ethnischer Herkunft, Geschlecht, Weltanschauung, Religion, Behinderung und sexueller Identität ausdrücklich als Merkmal, das nicht zur Diskriminierung führen darf.
Altersgrenzen scheinen heute nicht mehr zeitgemäß, ja geradezu diskriminierend. Die Altersgrenze von 68 Jahren für Bausachverständige erscheint auch nicht mehr zeitgemäß in einer Gesellschaft, in der individuelle Fähigkeiten mehr zählen als formale Kriterien.
Diese Altersgrenze ist mittlerweile selbst in die Jahre gekommen.
Worum geht es uns heute? – Es geht darum, die Altersgrenze für staatlich anerkannte Bausachverständige von 68 auf 70 Jahre moderat anzuheben. Damit würden wir schon heute dem hessischen Vorbild folgen. In der hessischen Bauordnung wird die Sicherheit größerer, öffentlich zugänglicher Gebäude durch anerkannte Sachverständige überprüft. Das gilt etwa für Hochhäuser, Krankhäuser, Schulen sowie für größere Veranstaltungshallen, Gaststätten, Geschäfte und Einkaufszentren. Die Anerkennung der hierfür zuständigen Prüfsachverständigen erlischt automatisch mit dem 70. Geburtstag.
Meine Damen und Herren, wir stehen dem sehr positiv gegenüber und freuen uns auf die weiteren Beratungen im Ausschuss. Das, was der Kollege Krick gerade hier angesprochen hat – er hat versucht, zu differenzieren –, sollte im Ausschuss eingehend thematisiert werden. Denn wir wissen, dass sehr viele Sachverständige, gerade wenn sie noch jünger sind, oft auf die Kenntnisse der Älteren Kollegen zurückgreifen, wenn es um die Beurteilung von Umbauten älterer Gebäude geht, die sie selbst aus ihrer eigenen Berufspraxis gar nicht mehr erlebt haben oder die Bauweise gar nicht mehr kennen.
Deshalb sprechen wir uns dafür aus, dass das Ganze hier noch einmal fachlich genau und sehr differenziert dargestellt wird, und dass wir damit erreichen, dass wir die Älteren nicht diskriminieren, es aber trotzdem schaffen, ihren besonderen Sachverstand mit einzubeziehen. Ich denke, das wäre ein guter Weg, den man hier gehen könnte.
Der Überweisung an den Ausschuss stimmen wir in Erwartung einer guten Diskussion daher gerne zu.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Diese technische Herausforderung, hoffe ich, werden wir gemeinsam meistern.
Irgendeine Uhr läuft hier vorne auch. Wir werden einmal sehen, was dabei herauskommt.
Meine Damen und Herren, ich habe mich darüber gefreut, dass wir uns in der letzten Zeit bei verschiedenen Exkursionen und Debatten intensiv mit den Problemen beschäftigt haben, die es in NordrheinWestfalen in der Bauwelt im praktischen Bereich gibt. Ansätze, Erkenntnisse aus der Fachwelt sind vielfach auf die Politik zugekommen. Man kann da eigentlich nicht mehr von einem Erkenntnisproblem sprechen, sondern von dem Problem, wie das in Politik umgesetzt werden wird.
Jetzt haben Sie uns diesen Antrag vorgelegt, der für mich ein bisschen die Fortsetzung des Antrags ist, den Sie beim letzten Mal hier eingereicht haben, der sehr stark beschwörenden Charakter hat, rhetorisch sehr schön ausgefeilt ist.
Aber wenn ich in den Antrag hineingucke und sehe, was dort festgestellt und aufgezählt wird, dann habe ich den Eindruck: Halten Sie Ihre eigene Landesregierung eigentlich für völlig vertrottelt und degeneriert? Das wissen die doch längst, was Sie in Ihrem Antrag schreiben.
Welchen Charakter hat dieser Antrag sprachlich? In den ersten Sätzen des Antrags steht: „zu unterstützen“, „besonders anzusprechen“, „zu bewerben“, „anzuregen“, „zu untersuchen“, „Erfahrungsaustausch zu unterstützen“, „die Bauministerkonferenz zu unterstützen“, „zu dringen“, „verstärkt anzusprechen“, „noch stärker zu gewinnen“, „eine repräsentative Studie anzuregen“. – Das ist doch eigentlich ein paar Nummern zu tief gehangen für eine Regierungskoalition, die heute hier sagen könnte: Wir machen erstens das, zweitens das und drittens das.
Denn wie ich am Anfang gesagt habe, wir haben doch gar kein Erkenntnisproblem mehr, sondern wir haben ein Problem, zu sagen, wie aus dem, was wir gemeinsam erkannt haben, irgendwann auch einmal Politik gemacht wird?
Ich komme noch darauf zurück, was Sie seit fünf Jahren machen.
Wenn SPD und Grüne dann am Ende – das ist das besondere Highlight – die Landesbauordnung erwähnen – da steht, „sich auch nach Verabschiedung der Landesbauordnung“; das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen –: Das, was Sie da seit fünf Jahren machen, ist eine traurige Geschichte. Sie machen ja nichts in Sachen Landesbauordnung.