Josef Wirtz

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Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am letzten Plenartag in dieser Legislaturperiode wollen SPD und Bündnis 90/Die Grünen noch die Schweine retten. Mein Gott, was haben Sie für Probleme!
Das Tierwohl ist nicht nur, wie Sie es in Ihrem Antrag formulieren, ein Anliegen der Gesellschaft, sondern auch und in erster Linie der Nutztierhalter; denn die Leistungsfähigkeit zum Beispiel von Hühnern, Kühen und eben auch Schweinen hängt ganz wesentlich davon ab, dass die Tiere gesund sind und sich wohlfühlen.
Herr Ott, da, wo der Tierschutz Defizite aufweist, geht die Leistung der Nutztiere ganz erheblich zurück. Deshalb haben insbesondere die Halter ein elementares Interesse an einer tierwohlorientierten Haltung.
An den Fleischtheken und in den Einkaufsmärkten – gehen Sie einmal einkaufen, Herr Ott – ist die Herkunft der Waren deklariert,
sodass der Kunde die Information hat, wo die Schweine gemästet wurden. Daher stellt sich die
Frage, ob über das bisherige Maß hinaus noch weitere staatliche Reglementierungen erforderlich sind.
Herr Kollege Rüße, auf Twitter treten Sie auf einmal für größere Ställe ein. Bisher hatte ich den Eindruck, das sei eher umgekehrt gewesen, dass Sie also kleinere Einheiten wollen.
Sehr geehrter Herr Minister Johannes Remmel, auf der Agrarministerkonferenz verständigen Sie sich mit den Kollegen aus den anderen Ländern und dem Bund auf eine gemeinsame Lösung. Das war vergangene Woche. Und heute beschreitet NordrheinWestfalen wieder einen Sonderweg?
Liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen, in Ihrem Antrag beschreiben Sie, dass die Zahl der Schweinehalter zwischen 2013 und 2016 um 18 % gesunken ist. Haben Sie vielleicht einmal darüber nachgedacht, dass die Ursache dafür gerade in solchen Eingriffen und den damit verbundenen größeren bürokratischen Hürden liegen könnte?
Viele Betriebe haben nämlich wegen all der Aufzeichnungspflichten keine Lust mehr und verabschieden sich aus der Schweinehaltung, da der bürokratische Aufwand bald größer ist als die eigentliche Arbeit im Stall. Ständig redet man von Bürokratieabbau. Aber mit Ihrem Antrag wollen Sie weitere Bürokratie aufbauen.
Wir in Deutschland haben die besten Haltungsformen, die man sich vorstellen kann. Europaweit sind wir führend, was Tierwohl und Qualitätsstandards angeht. Die Marktpartner, das heißt die Bauern, die Metzger und der Einzelhandel, wissen selber am besten, was in diesem Zusammenhang getan werden muss; denn auch der Kunde, dem das Tierwohl ein Anliegen ist, beeinflusst mit seinem Kaufverhalten natürlich den Markt.
In ganz Nordrhein-Westfalen befinden sich Einkaufsmärkte wie auch Metzgereien. Wenn man sich das Einkaufsverhalten der Verbraucher dort einmal ansieht, wird man sehr schnell feststellen, dass kein einziger nach der Herkunft der Ferkel fragt, die vom Sauenhalter an den Mäster geliefert wurden. Die Kriterien, wonach die Verbraucher entscheiden, was sie kaufen, sind Aussehen, Sauberkeit und die Frische. Diese Merkmale fallen sofort jedem ins Auge.
Muten wir also unseren Nutztierhaltern nicht zu viel zu; denn wenn es diese vor Ort nicht mehr gibt, brauchen wir uns über regionale Produkte nicht mehr zu unterhalten.
Dann werden diese Erzeugnisse bald aus anderen Teilen der Erde kommen, wo die Qualitätsstandards und die Haltungsformen an unsere bei Weitem nicht heranreichen. Aus diesen Gründen lehnen wir den Antrag ab.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen von der SPD und den Grünen, wenn Sie etwas für das Tierwohl tun wollen, dann sollten Sie sich mal im Hambacher Forst umschauen. Dort leiden Hunde und Katzen der Aktivisten im Wiesencamp Morschenich, weil sie im eigenen Dreck vergehen. – Herr Minister Remmel, das sollten Sie sich am besten mal gemeinsam mit Herrn Innenminister Jäger anschauen. Ich habe das getan und war entsetzt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist heute mein letzter Plenartag, und das war auch meine allerletzte Rede in diesem Landtag. Ich trete in den Ruhestand. Deshalb wünsche ich Ihnen allen für die Zukunft alles Gute, vor allem Gesundheit und gutes Gelingen dabei, die Politik zum Wohle der Menschen zu gestalten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „152 Castoren brauchen ein Lager – Abschieben ist keine Lösung“, heißt es im Antrag der Fraktion der Piraten. Ich hätte eigentlich erwartet, dass die Landesregierung dieses wichtige und sensible Thema von sich aus aufgreifen und im Landtag diskutieren würde.
Aber die zahlreichen politischen Großbaustellen im Land waren wohl wichtiger als eine schnelle und nachhaltige Lösung der Lagerproblematik für die Castoren im Zwischenlager in Jülich.
Es ist doch schon mehr als verwunderlich, dass Herr Duin als der für die Atomaufsicht zuständige Minister vor rund zwei Jahren zunächst die unverzügliche Entfernung der Brennelemente angeordnet hat, seitdem aber nicht bereit ist, politische Verantwortung zu übernehmen und sich für eine der drei Optionen zu entscheiden.
Selbstverständlich war dem Minister klar, dass die Räumung des Lagers nicht innerhalb weniger Wochen durchführbar ist. Ebenso klar war ihm, dass seine Anordnungen den gemeinsamen Koalitionsvereinbarungen hier in Nordrhein-Westfalen entgegenstehen würden. Aber trotzdem hat er die Entscheidung getroffen und damit ein rot-grünes Trauerspiel begonnen, das im politischen Deutschland seinesgleichen sucht.
Der Minister hat sich durch die Anordnung in eine politische Sackgasse manövriert. Und was tut er? Anstatt zu wenden und wieder hinauszufahren, lässt er den Karren dort stecken und schleicht sich still und heimlich zu Fuß wieder davon.
Anscheinend – er ist ja heute nicht hier – ist er noch immer zu Fuß unterwegs. Statt entschlossen und konstruktiv an einer Lösung mitzuwirken, ja Verantwortung zu übernehmen, hat er sich seitdem lieber einen schlanken Fuß gemacht.
Ganz offensichtlich scheint ihn die derzeitige Situation recht wenig zu stören. Jedenfalls lässt er nicht erkennen, dass er seiner Verantwortung gerecht werden will.
Die Problematik – Herr Bell, darauf haben Sie auch hingewiesen – der Lagerung in Jülich ist nicht neu. Die CDU-Landtagsfraktion hat sich hierzu bereits mehrfach klar positioniert. Von allen drei Varianten halten wir den Bau eines neuen Zwischenlagers in Jülich, wie ihn der Antrag der Piraten vorsieht, für die denkbar schlechteste Option. Ein solcher Neubau ist nämlich extrem zeitaufwendig, und er widerspricht mit einer Dauer von rund zehn Jahren im Übrigen nicht nur dem Wortlaut der „unverzüglichen Räumung“, sondern geht auch mit umfangreichen Genehmigungsverfahren und massiven Eingriffen in das dortige Naturschutzgebiet einher.
Für einen solch langen Zeitraum den aktuellen genehmigungslosen Zustand zu dulden, halten wir für unverantwortlich. Das ist mit uns auch nicht zu machen.
Jülich liegt in einem Erdbebengebiet, und das Zwischenlager ist laut eines Gutachtens nicht erdbebensicher.
Darüber hinaus befindet sich das Lager auf dem Gelände des Forschungszentrums, in dem mehr als 5.000 Menschen beschäftigt sind, und das in unmittelbarer Nähe zum Zwischenlager. Wollen Sie das eigentlich weitere zehn Jahre ignorieren?
Eine Unterbringung im bestehenden Lager in Ahaus oder einen Transport in die USA halten wir daher für die bessere Lösung. Deshalb fordere ich Sie, meine Damen und Herren von SPD und Grünen, nochmals auf, den Weg dafür freizumachen. Der Bund und die in Jülich Verantwortlichen arbeiten seit vielen Jahren mit Hochdruck an einem tragfähigen Konzept.
Es ist deshalb auch für Sie höchste Zeit. Legen Sie bitte die ideologischen Scheuklappen ab, und beginnen Sie endlich damit, konstruktiv an einer möglichst schnellen und zugleich sicheren Lösung mitzuwirken. Wir gehen offen, transparent und sachorientiert mit diesem Thema um. Und das Gleiche erwarten wir auch von Ihnen, insbesondere von der Landesregierung.
Deshalb fordere ich Sie auf, Frau Ministerin Schulze – Sie vertreten ja heute Ihren Kabinettskollegen Duin –: Zeigen Sie endlich klare Kante! Sagen Sie den Menschen im Land, insbesondere im Jülicher Land, welche Meinung die Landesregierung vertritt und ob Sie einen konkreten Plan zur Umsetzung haben. Es bereits genug Zeit verstrichen.
Der Überweisung des Antrags in den Wirtschaftsausschuss stimmen wir selbstverständlich zu.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem heute vorliegenden Antrag von vier Fraktionen könnte uns endlich der große Wurf gelingen, damit Betroffene und Bergbauunternehmen zukünftig wirklich auf Augenhöhe miteinander auskommen. Diese Forderung geht zurück auf einen Antrag der CDUFraktion vom Dezember 2012.
Schon seit vielen Jahren reden wir in diesem Hause darüber, wie wir vor allem die Positionen der Anwohner rund um den Bergbau verbessern und die negativen Begleiterscheinungen minimieren können. Doch dass wir heute einen so umfassenden Antrag beschließen wollen, ist das bisher stärkste Signal und wahrscheinlich auch das nachhaltigste.
Das ist auch dringend nötig, um das vielzitierte Akzeptanzproblem des Bergbaus in Nordrhein
Westfalen zu lösen. Kurz nach der Absichtserklärung der Landesregierung, den Tagebau Garzweiler zu verkleinern, hat dieser Antrag, wie ich finde, auch noch eine zusätzliche Bedeutung bekommen.
Wir unterstreichen hier und heute, dass wir den Bergbau noch einige Zeit brauchen und ihn auch wollen, um im Rahmen der Energiewende eine zuverlässige und bezahlbare Stromversorgung sicherzustellen.
Die wohl wichtigste Maßnahme für die Zukunft wird die angestrebte Bundesratsinitiative zur Ausweitung der Bergschadensvermutung sein; der Kollege Münstermann sprach das gerade auch an. Es ist längst überfällig, dass eine Gleichbehandlung der vom Braunkohletagebau Betroffenen mit den Betroffenen des Untertagebergbaus erfolgt.
Bei der Steinkohle gibt es bereits die Bergschadensvermutung. So ist das Unternehmen in der Beweispflicht, wenn bergbautypische Schäden auftreten. Im Bereich des Braunkohletagebaus sind die Betroffenen noch selbst in der Beweispflicht. Das Ganze ist auch mit einem finanziellen Risiko verbunden.
Wir fordern in unserem Antrag die Landesregierung auf, endlich eine Bundesratsinitiative zu starten mit der Zielsetzung, hier gleiches Recht für alle zu schaffen.
Als weitere Maßnahme fordern wir die Ausweitung der Sicherheitslinien an den Tagebauen Inden und Garzweiler. Denn trotz der im Vergleich zu Hambach geringeren Abbautiefe sollen auch in Inden und Garzweiler die Abstände zur Wohnbebauung von 100 auf 200 Meter ausgeweitet werden. Dadurch würden die Belastungen der Anwohner nachweislich verringert und zusätzlicher Raum für einen verbesserten Infrastrukturausbau geschaffen.
Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen kommt es im Bereich des Bergbaus immer wieder auch zu Schäden an öffentlichem und privatem Eigentum. Diese müssen natürlich vom verursachenden Unternehmen reguliert werden.
Hier spielt die Schlichtungs- und Anrufungsstelle eine wichtige Rolle zur Beilegung von möglichen Streitigkeiten. Uns ist aber auch klar, dass es in diesem Zusammenhang noch weiteren Optimierungsbedarf gibt. Daher wollen wir die Arbeit dieser beiden Stellen noch effizienter gestalten.
Die Grundlage für die Bewertung von Bergschäden ist die Einbindung von unabhängigen Sachverständigen, denn es darf doch wohl nicht sein, dass Sachverständige herangezogen werden, die in einer Abhängigkeit zu den Bergbauunternehmen stehen. Ich kann ja auch nicht selbst beim TÜV die Untersuchung für mein Auto durchführen. Deshalb ist es eigentlich selbstverständlich, dass es unabhängige Sachverständige sein müssen.
Um die Notwendigkeit dieser Unabhängigkeit sicherzustellen, wollen wir die Eingriffsbefugnisse der Aufsichtsbehörden ausweiten. Wir schaffen damit endlich den rechtlichen Rahmen und die notwendige Transparenz, wie es für den Bergbau im 21. Jahrhundert angemessen ist. Heute könnte deshalb – im positiven Sinne, wie ich finde – ein historischer Tag in der Geschichte der nordrheinwestfälischen Bergbautradition werden.
Aus eigener Erfahrung sage ich Ihnen: Die wertvollsten Beschlüsse in Bergbauangelegenheiten sind immer die, die von einer großen Mehrheit getragen werden.
Lassen Sie mich deshalb auch kurz auf den Entschließungsantrag der FDP eingehen. Der Entschließungsantrag, meine lieben Kolleginnen und Kollegen von der FDP, ist im Beschlussteil weitgehend identisch mit dem Antrag der übrigen vier Fraktionen. – Sie nicken. Lieber Dietmar Brockes, gerade weil Einigkeit – ich sprach gerade davon – in Bergbaufragen immer schon ein hohes Gut war, würden wir uns freuen, …
… wenn wir diesmal einen gemeinsamen Antrag verabschieden würden und nicht über zwei Anträge abstimmen müssten. Sollten Sie Ihren Antrag aufrechterhalten, würde sich die CDUFraktion bei Ihrem Entschließungsantrag der Stimme enthalten.
Ich komme zum Schluss. Unser Ziel in der Sache, die Rechte der Betroffenen zu stärken, ist parteiübergreifend. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, Sie haben uns ja eben geschildert, wie Sie in dieses Versetzungsersuchen miteinbezogen gewesen sind. Sie haben darüber berichtet, dass Sie ein Gespräch mit Herrn Paschedag geführt haben. Jetzt frage ich Sie: Inwieweit war die Staatskanzlei denn in diesen Vorgang miteinbezogen?
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister Remmel, Sie haben jetzt schon mehr
fach erwähnt, dass sich das Kabinett damit befasst hätte und so auch die Staatskanzlei Kenntnis von dem Versetzungsersuchen des Herrn Paschedag erlangt hätte. Hat die Ministerpräsidentin als Chefin des Kabinetts diesem Versetzungsersuchen des Herrn Paschedag auch zugestimmt?
Herr Präsident, kein Problem! Herr Kollege Brockes wartet gerne die paar Minuten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Wunsch, Betroffene von Bergschäden besserzustellen, findet nach wie vor auch unsere Unterstützung.
Die CDU-Landtagsfraktion hat in den letzten Jahren wiederholt gefordert, dass Bergbaugeschädigte besseren Zugang zu notwendigen Informationen bekommen müssen.
Auch die Umkehr der Beweislast im Braunkohlenrevier war und ist eines unserer Anliegen. In diesen Punkten, meine Damen und Herren, sind wir uns also alle einig.
Mich wundert allerdings, warum Sie von Landesregierung und Koalition nicht endlich tätig werden. Wieso lassen Sie Ihren ständigen Ankündigungen und Absichtserklärungen denn keine Taten folgen?
Der Antwort auf Ihre Anfrage ist aber auch gar nichts zu entnehmen, was wir nicht sowieso schon wussten. Sie spielen also auf Zeit, meine Damen und Herren. Sei es die Frage nach der Anzahl von Bergschadensfällen oder die Frage nach den Aufgaben der Monitoringstelle bei der Bezirksregierung Köln: Die Informationen hierzu sind alle längst bekannt; dafür hätte es also keiner Großen Anfrage bedurft.
Was die Menschen im Land brauchen, das sind konkrete Ergebnisse statt weiteres Gerede über Forderungen, die schon längst Konsens sind.
Zu unserer Regierungszeit haben wir die Schlichtungsstelle Bergschaden NRW und die Anrufungsstelle Bergschaden Braunkohle NRW auf den Weg gebracht.
Wir sind damit einen entscheidenden Schritt weitergekommen. Die nächsten notwendigen Schritte wären, diese funktionierenden Strukturen weiterzuentwickeln.
Insbesondere muss die Öffentlichkeitsarbeit deutlich verbessert werden.
Schon in Ihrem rot-grünen Koalitionsvertrag von 2010 stand die Vereinbarung – diese Vereinbarung ist auch in Ihrem aktuellen Koalitionsvertrag enthal
ten –, die Beweislast umzukehren. Passiert ist seitdem nichts. Das Zauberwort heißt nach wie vor: Bundesratsinitiativen.
Immer wieder erwähnen Sie das Thema in den Debatten im Unterausschuss und auch im Plenum. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mein Eindruck ist, dass wir dieses Thema recht schnell abhandeln könnten, wenn Sie endlich ernst machen würden.
Genauso unglücklich agieren Sie bei der Steigerung der Akzeptanz des Bergbaus in Nordrhein
Westfalen. Seit über einem Jahr warten wir auf das Akzeptanzpapier der Landesregierung. Geliefert haben Sie bis zum heutigen Tag noch nichts. Auch hier ist über Ankündigungen hinaus nichts passiert.
Bitte bedenken Sie auch, dass es durchaus relevante Punkte gibt, die schon ohne eine Änderung des Bundesberggesetzes durch die Landesregierung umgesetzt werden können.
Mir ist es wichtig, hier und heute nochmals darauf hinzuweisen, dass die nordrhein-westfälischen Behörden den betroffenen Kommunen zeitnah und umfassend alle notwendigen Informationen zur Verfügung stellen müssen. Hier ist mehr Transparenz gefragt. Dafür muss die Landesregierung schnellstens Sorge tragen.
Meine Damen und Herren, es muss uns gelingen, dass am Ende eine gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit zwischen Landesbehörden und Kommunen erkennbar ist, die den betroffenen Menschen unkomplizierte Hilfe ermöglicht.
Zur Transparenz gehört aber auch, dass bei allen Vorgängen nur unabhängige Sachverständige hinzugezogen werden. Was die Betroffenen brauchen, sind nämlich neutrale Ergebnisse, die objektiv und für die Menschen auch nachvollziehbar sind.
Vielleicht würde es Ihnen helfen, wenn Sie sich noch einmal mit den Anträgen der CDU-Fraktion vom vergangenen Dezember und Januar auseinandersetzten. Darin haben wir Ihnen aufgeführt, was nötig wäre, um endlich nennenswerte Fortschritte zu erzielen. Sie müssen das Rad nicht neu erfinden, meine Damen und Herren von der SPD und den Grünen.
In diesem Sinne: Lassen Sie uns endlich Fakten schaffen und den Betroffenen von Bergschäden nachhaltig helfen. Mit Reden sowie weiteren Ankündigungen und Absichtserklärungen kommen wir nämlich nicht weiter. Tun Sie endlich etwas! – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank, Herr Kollege Rüße für den Hinweis. Ich freue mich schon auf das Putengeschnetzelte heute Mittag.
Meine Damen und Herren, gut gemeint ist nicht automatisch gut gemacht. Der vorliegende Antrag zur Einführung rechtsverbindlicher Mindeststandards für die Putenhaltung ist dafür ein anschauliches Beispiel. Er ist gut gemeint, schießt aber am Ziel vorbei.
Inhaltlich weist der Antrag einige Schwächen auf. Entweder sind diese auf eine schlechte Recherche zurückzuführen oder aber auf Täuschung. Die dargestellten Zahlen zum stetigen Anstieg des Putenfleischverbrauchs sind sachlich falsch. Sie verschweigen nämlich, dass sowohl der Pro-KopfVerbrauch in Deutschland seit 2010 um 5 % zurückgegangen ist als auch die Anzahl der eingestallten Küken abgenommen hat.
Herr Kollege Rüße, die Anzahl der eingestallten Küken ist im Vergleich zum vergangenen Jahr um 6,8 % zurückgegangen.
Wir können also festhalten: Der Putensektor wächst nicht mehr, sondern er schrumpft. – Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsfraktionen, das zur Qualität Ihres Antrags!
Trotzdem begrüßen wir eine rechtsverbindliche Regelung der Putenhaltung,
aber nur, wenn sie sich an der Realität orientiert und nicht zu Wettbewerbsnachteilen für unsere Produzenten führt.
Meine Damen und Herren, in diesem Zusammenhang unterstützen wir auch Ihre Forderung, sich für die Einführung von Mindeststandards in der EU einzusetzen, ausdrücklich. Eine europaweit einheitliche Regelung wäre für alle Beteiligten das richtige Signal.
Bemerkenswert ist jedoch: Die von Ihnen als unzureichend bezeichneten bundeseinheitlichen Eckpunkte tragen Ihre Handschrift. Genauer gesagt trägt diese im Frühjahr 2013 aktualisierte Vereinbarung die Unterschrift von Herrn Prof. Dr. Jaeger. Er ist der zuständige Mitarbeiter im Landwirtschaftsministerium Nordrhein-Westfalen. Neben den Vertretern der Länder und des Bundes waren auch zahlreiche Experten aus dem Tierschutz und der Wissenschaft daran beteiligt. Wie kann es dann sein,
dass diese von Ihnen mitgetragene Regelung nach nicht einmal drei Monaten schon wieder als unzureichend bezeichnet wird?
Gerne.
Herr Kollege Rüße, ich habe die Vereinbarung hier. In meiner Vereinbarung steht unten rechts auf der ersten Seite des Unterschriftenblattes: „Herr Prof. Dr. Friedhelm Jaeger, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen.“ – Das ist Ihr oberster Tierschützer.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir erkennen daran, dass die Halbwertzeiten Ihrer Beschlüsse immer kürzer werden und mittlerweile ernste Sorgen machen. Einen ähnlichen Vorwurf müssen Sie sich beim Thema „Gesetzliche Regelung zum Schnabelkürzen“ gefallen lassen. Hier war es ebenfalls Ihr oberster Tierschutzfachmann im Ministerium, Prof. Dr. Jaeger, der gemeinsam mit den Putenerzeugern eine Studie initiiert hat, um wissenschaftlich belastbare Erkenntnisse zur Umsetzung dieser Forderung zu gewinnen. Diese Studie soll in Kürze in Auftrag gegeben werden. Das zeigt doch ganz deutlich, dass es sich bei Ihrem Antrag nur um einen Schauantrag handelt, meine Damen und Herren. Es wird bereits an Verbesserungen für den Tierschutz gearbeitet.
Ja, gerne.
Herr Kollege Rüße, vielen Dank für diese Frage. Mein Demokratieverständnis sagt mir schon seit längerer Zeit, dass ich genau das weiß. Was das in dem Zusammenhang mit Ihrem Antrag zu tun hat, entzieht sich meiner Kenntnis.
Bisher war ich – das zu Ihnen – der Auffassung, dass Sie sich nur mit der Tierhaltung im Winter auskennen.
Ich darf fortfahren.
Ich habe eben von der Studie gesprochen. Es ist doch ein ganz normaler Vorgang, dass man auf der Grundlage dieser Ergebnisse – wir, aber auch Sie, meine Damen und Herren – verantwortungsvoll über das weitere Vorgehen in dieser Angelegenheit entscheidet. Unklar ist nach wie vor auch, wer in Zukunft die getroffenen Regelungen überprüfen wird. Das geht aus Ihrem Antrag nicht hervor. Notwendig wäre hierfür auch eine vorherige Definition der Kriterien, welche die Grundlage für intensivere Kontrollen bilden.
Wie Sie sehen, gibt es noch einige Stellen in Ihrem Antrag, die dringend nachgebessert werden müssen. Wir freuen uns deshalb auf konstruktive Beratungen im Umweltausschuss. Am Ende müssen wir gemeinsam eine Lösung im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher finden. Diese Regelungen müssen dann den Tierschutz noch effektiver machen, aber gleichzeitig – ich sage das ausdrücklich – jeden Wettbewerbsnachteil verhindern. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Von Mai bis August, wenn die Wiesen und das Getreide gemäht werden, bekommen viele heimische Wildtiere ihren Nachwuchs. Im Antrag der FDP wird beschrieben, dass in dem Zu
sammenhang jedes Jahr zahlreiche Jungtiere von den Erntemaschinen erfasst und verstümmelt oder getötet werden, weil der Motorenlärm der Maschinen bei den Tieren angeblich keinen Fluchtreflex auslöse.
Als jemand, der selbst viele Jahre als aktiver Landwirt tätig war, hat mich der Antrag, ehrlich gesagt, etwas verwundert. In all den Jahren, in denen ich selbst gemäht habe, ist es mir noch nie passiert, dass dabei ein Stück Wild zu Schaden gekommen ist. Selbstverständlich darf man daraus nicht schließen, dass dies auch bei anderen niemals vorkommt. Aber ich bin davon überzeugt, dass das Problem nicht so gravierend ist, wie im Antrag dargestellt.
Gerne.
Lieber Karlheinz Busen, ich habe noch letztes Jahr selber auf dem Mähdrescher gesessen
und habe das in diesem Jahr auch vor. Eben habe ich ja auch gesagt, dass ich nicht ausschließe, dass das bei anderen schon mal passiert ist. Das streitet hier keiner ab – ich auch nicht.
Ich darf in meiner Rede fortfahren. Wahrscheinlich – auch das hängt damit zusammen, Herr Kollege Karlheinz Busen – ist es nicht auszuschließen, dass in Ausnahmefällen immer mal was passieren kann. Das ist ohne Frage schlimm; das streite ich auch nicht ab. Aber es wird auch mit zusätzlichen Maßnahmen kaum zu verhindern sein.
Bereits heute ist es gängige Praxis von Landwirten und Jägern, durch eine Vielzahl von Maßnahmen die Verluste auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Landwirte und Jäger arbeiten hier Hand in Hand zum Schutz der Jungtiere. Die Erfolge können
sich auch sehen lassen. Ob der Staat hier wieder einmal durch zusätzliche Reglementierung eingreifen sollte, ist nicht nur fraglich, sondern widerspricht auch der üblichen Auffassung der FDP.
Ohne Vorwarnungen wird heutzutage keine Wiese und kein Getreidefeld, wo man Wild vermutet, gemäht, weil dies ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz wäre. In der Regel versucht der Jäger am Abend vor der Mahd, die Tiere aus dem Feld zu vertreiben. Ferner wird versucht, die Muttertiere davon abzuhalten, ihre Jungen auf der Wiese zu verstecken.
Wer einmal selbst bei einer Mahd oder Getreideernte dabei war, weiß darüber hinaus, dass die Geräuschkulisse ohnehin schon sehr laut ist. Zusätzliche lärmerzeugende Maßnahmen könnten dann Konflikte fördern, beispielsweise mit Anwohnern.
Außerdem gab es bereits in der Vergangenheit immer wieder Ideen, um Tiere während der Ernte besser zu schützen. So haben Jäger auch schon Duftzäune aufgestellt, um die Jungtiere zu vertreiben. Das hat sich aber nicht als Allheilmittel erwiesen, weil es zum einen aufwendig ist und zum anderen nur begrenzt wirkt.
Ähnlich verhält es sich mit akustischen Signalen von Geräten, die im Wind flattern und die Tiere verscheuchen sollen. Auch daran gewöhnen sich die Tiere sehr schnell – eben leider viel zu schnell.
Sogar der Mähvorgang selbst wurde zugunsten des Tierschutzes optimiert. Wenn man von innen nach außen mäht, gibt es zusätzlichen Raum, in dem sich die Tiere in Sicherheit bringen können.
Wie Sie sehen, herrscht auf dem Gebiet des Tierschutzes während der Mahd oder auch der Getreideernte keineswegs Stillstand. Seit Jahren sind Jäger und Landwirte, Industrie und Technik intensiv auf der Suche nach weiteren zuverlässigen Methoden zum Wohle der Tiere.
Um die Forschung zu intensivieren, fördert das Bundeslandwirtschaftsministerium das Projekt „System und Verfahren zur Rehkitzrettung“. Ziel dieses Projektes ist die Erforschung und Erprobung nutzertauglicher Systeme zur Kitzrettung.
Ja. Aber zuerst noch einen Satz, dann bin ich mit diesem Thema durch, Herr Krick.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium unterstützt dieses Verbundprojekt mit knapp 2,5 Millionen €.
Bitte schön, Herr Kollege Krick.
Herr Kollege Krick, Sie haben die Antwort eigentlich schon selber geliefert, weil Sie sagten: Es gibt hierzu keine belastbaren statistischen Untersuchungen.
Es handelt sich weitgehend um Schätzungen.
Wenn Sie von sechs Fällen reden, die in Ihrer Region bekannt geworden sind, dann muss man auch mal nachfragen dürfen, ob die denn ausschließlich im Mähbetrieb aufgetreten sind oder ob beispielsweise auch die sogenannten Wildunfälle, die trotz intensiver Gegenmaßnahmen auch immer wieder passieren, dazuzählen.
Ich habe eben in diesem Zusammenhang gesagt – das hängt auch mit Ihrer Frage zusammen, Herr Kollege –, dass es wohl nie eine absolute Sicherheit geben wird. Da können wir uns noch so sehr nach der Decke strecken und die bekannten Maßnahmen noch so sehr intensivieren: Einen absoluten Schutz und eine 100%ige Sicherheit wird es, glaube ich, leider – leider! – nie geben.
Ich sprach ja eben von einem Projekt des Bundeslandwirtschaftsministeriums. Die Grundlage für dieses Projekt wurde vom Bundesforschungsministerium gefördert, bei dem verschiedene technische Lösungsvorschläge zur Wildrettung untersucht wurden. Dieses Vorhaben finde ich beispielhaft für eine ressortübergreifende Zusammenarbeit. Es zeigt: Tierschutz und Technik ergänzen sich, schließen sich nicht aus. Sie gehen Hand in Hand, wie es auch richtig ist.
Auch wenn wir die im Antrag der FDP aufgeführten Forderungen, lieber Kollege Karlheinz Busen, derzeit nicht für unbedingt notwendig halten, wäre es doch interessant, sie sorgfältig auf ihre Wirksamkeit zu untersuchen. Deshalb stimmen wir der Überweisung in den Umweltausschuss zu. In diesem Sinne sind wir aufgeschlossen und freuen uns auf Technologieneuland zum Wohle der Tiere. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mehr Transparenz bei Transporten mit radioaktivem Material durch NordrheinWestfalen mahnen die Piraten in ihrem Antrag zum aktuellen Tagesordnungspunkt an. Mehr Transparenz – das klingt schon einmal gut, das will im Grunde genommen jeder. Doch steckt auch hier wie so oft der Teufel im Detail. Denn mehr Transparenz bedeutet in diesem Fall nicht gleichzeitig auch mehr Sicherheit.
Leider ist das Gegenteil der Fall. „Spiegel Online“ hat vor Kurzem berichtet, dass zwischen 1990 und 2012 mehr als 16.000 Transporte von radioaktivem Material quer durch Deutschland stattgefunden haben – alle vom Bundesamt für Strahlenschutz genehmigt, aber meist unbemerkt von der Öffentlichkeit. Der Grund, weshalb das so geschieht, ist ebenso simpel wie einleuchtend: Es sollte verhindert werden, dass Terroristen oder wahnsinnig gewordene Bombenbauer auf die Transporte hätten aufmerksam werden können.
Herr Meesters, Sie haben sich eben dankenswerterweise ähnlich geäußert. – Dadurch, meine liebe Kolleginnen und Kollegen von den Piraten, entstünde das Risiko von Anschlägen, bei dem Menschen und Natur in Gefahr gebracht werden. Das wird dadurch vermieden, dass es so geschieht, wie es jetzt gesetzlich vorgesehen ist.
Natürlich wäre es wünschenswert, wenn die zuständigen Rettungsdienste vorab über derartige
Transporte informiert werden könnten, um sich besser auf einen etwaigen Schadensfall vorbereiten zu können. Und doch ist es zulässig und verständlich: Die zuständigen Behörden, und hier insbesondere das Bundesamt für Strahlenschutz, berücksichtigen bei einer Güterabwägung, dass Terrorabwehr und öffentliche Sicherheit durch die aktuellen Veröffentlichungsbestimmungen besser und wirkungsvoller verfolgt werden können. Darum sind die Bestimmungen der Strahlenschutzverordnung und des Atomrechts so, wie sie derzeit sind.
Leider offenbart der vorliegende Antrag von Ihnen darüber hinaus die übliche Portion Populismus, die wir auch von anderen politischen Akteuren kennen. Auch wenn das für Sie schwer zu ertragen ist: Ob ein Transport mit radioaktivem Material in Deutschland stattfindet – ob er nun sinnvoll oder Ihrer Meinung nach erschreckend und hoch gefährlich ist –, das entscheidet immer noch das Bundesamt für Strahlenschutz nach Recht und Gesetz und keine, aber auch keine wie immer geartete politische Mehrheit in diesem Landtag
und, meine Damen und Herren, übrigens auch nicht die Landesregierung. Ihre Forderung, sämtliche radioaktiven Transporte durch Nordrhein-Westfalen zu verhindern, ist deshalb völlig weltfremd.
Auch passt eine Forderung wie eine automatische Vorabinformation des Landtags vor jedem Transport vielleicht in Ihr Weltbild. Einen wirklichen Mehrwert hätte eine solche Maßnahme jedoch nicht – außer natürlich, dass Sie dadurch Ihre übliche Empörungsmaschinerie in Gang setzen könnten. Wahrscheinlich ist jedoch genau das der wahre Beweggrund für dieses Ansinnen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Piraten, eine Antragsberatung zu einem Thema wie diesem macht aus unserer Sicht nur Sinn, wenn der Antrag eine ernst zu nehmende und solide Basis hat. Das ist bei diesem vorliegenden Antrag leider nicht der Fall. Deshalb wird die CDU-Fraktion dieses Landtags diesem Antrag im Umweltausschuss nicht zustimmen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, Sie haben gerade zum Schluss geantwortet, dass im Rahmen der Haushaltsberatung für das Jahr 2014 das Parlament darüber befinden soll. Nun ist es ja üblich, dass das Ministerium und Sie als Minister dem Fachausschuss für Bauen und Verkehr die Vorschläge unterbreiten, wie laufende Maßnahmen im Landesstraßenneubauprogramm weiter finanziert werden und ob neue Maßnahmen dazukommen.
Deshalb frage ich Sie: Würden Sie denn für das Landesstraßenbauprogramm für 2014 dem Parlament den Vorschlag machen, dieses Projekt L 264, Nörvenich-Frauwüllesheim, mit aufzunehmen?
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, das Projekt „Ortsumgehung Frauwüllesheim“ ist in der Region, wie Sie wissen, unumstritten. Sie erkennen das auch anhand der vielen Anschreiben, die Sie – versehen mit Unterschriftenlisten – von Bürgerinnen und Bürgern, aber auch gewählten Vertretern aus Nörvenich bekommen haben.
In einem Schreiben hat ein Ratsvertreter der Gemeinde Nörvenich sorgenvoll die Frage gestellt: Was passiert eigentlich, wenn 2015 das Baurecht verfällt? – Sie erwähnten eben, dass wir seit gut drei Jahren Baurecht haben. Bekanntermaßen verfällt ein rechtskräftiger Planfeststellungbeschluss nach fünf Jahren.
Sie haben ihm mit Brief vom 22.02. geantwortet, dass der Landesbetrieb Straßen.NRW Sorge dafür tragen werde, dass der bestandskräftige Planfeststellungsbeschluss über das Jahr 2015 hinaus seine Gültigkeit behält.
Ich frage Sie: Kann man daraus schließen, dass Sie nicht vorhaben, in den nächsten beiden Jahren dem Ausschuss für Bauen und Verkehr dieses Projekt der „Ortsumgehung Frauwüllesheim“ vorzuschlagen und gleichzeitig mit einer Anschubfinanzierung zu versehen?
Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine letzte Frage ist ganz kurz und knapp, Herr Minister. Ist es richtig, dass die Ortsumgehung Frauwüllesheim das einzige Projekt in NordrheinWestfalen ist, das über bestandskräftiges Baurecht verfügt, bei dem mit dem Bau aber noch nicht begonnen wurde?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf zur Änderung des AAVG zeigt wieder einmal sehr deutlich, dass diese Landesregierung scheinbar nicht an einem partnerschaftlichen Verhältnis zwischen öffentlicher Hand auf der einen Seite und der Wirtschaft auf der anderen Seite interessiert ist. Der Gesetzentwurf ist von einer gravierenden Einseitigkeit zulasten der freiwilligen Mitglieder geprägt, die am Ende das gemeinsame Ziel gefährden könnte.
Positiv ist, dass es nach wie vor hier in diesem Landtag einen Grundkonsens über die Notwendigkeit des AAVG und dessen Ziele bei allen beteilig
ten Akteuren gibt. Doch jenseits dieses Grundkonsenses offenbart Ihr Gesetzentwurf gewisse
Schwächen und Unwuchten, bei denen wir einige Nachbesserungen mehr erwartet hätten.
Meine Damen und Herren, es ist nicht in Ordnung, wenn Sie ständig vom Prinzip der partnerschaftlichen Zusammenarbeit reden, es bei der Umsetzung aber einfach vernachlässigen. Sie behaupten, die Mitglieder im Vorstand des Verbandes ständen auf gleicher Augenhöhe. Die Realität sieht leider ganz anders aus. Das Gegenteil ist der Fall. Das Ziel, den Verband für weitere Akteure attraktiver zu machen, gefährden Sie. Auch nach den Beratungen in den Fachausschüssen war nicht zu erkennen, dass Sie unsere Bedenken in Gänze ernst nehmen. Insbesondere unsere Kritik am Neuzuschnitt des Vorstands konnte nicht ausgeräumt werden. Sie behindern die Zusammenarbeit aller Partner auf Augenhöhe.
Aktuell besteht der Vorstand aus drei Vertretern des Landes, zwei Vertretern der Kommunen und fünf Vertretern der Wirtschaft. Damit war eigentlich ein Gleichgewicht sichergestellt. Dies hat im Übrigen auch dazu geführt, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass die Entscheidungen in der Regel im Konsens getroffen wurden.
Die nun von Ihnen vorgeschlagene Neuregelung verschiebt die Kräfteverhältnisse und führt zu einer überproportionalen Vertretung des Landes; das wissen Sie. Weder die Kommunen noch die Wirtschaft, also die freiwilligen Partner, sollten ursprünglich die Möglichkeit bekommen, Sitzungen zu beantragen. In dem Punkt, meine Damen und Herren von SPD und Grünen, sind Sie uns entgegengekommen. Wir hätten uns dann aber auch gewünscht, dass man den beiden Gruppen eine Sperrminorität eingeräumt hätte.
Außerdem bleibt unklar, warum Sie, Herr Minister Remmel, die Absicht äußern, den Sachverständigen zwar das Rederecht einzuräumen, dies aber ausdrücklich nicht durch das Gesetz garantiert werden soll. Eine bloße Absichtserklärung begründet kein Recht. Daher hätte es unserer Meinung nach ins Gesetz gehört.
Zwischenzeitlich schien uns die Regierungskoalition entgegenkommen zu wollen. Deutlich wurde dies im Umweltausschuss, als Sie, Herr Minister Remmel, erklärten, das Rederecht der Sachverständigen über die Satzung zu regeln. Das erkennen wir ausdrücklich an, das möchte ich betonen. Doch als es um die konkreten Verbesserungen der anderen Problemfelder ging und die Koalition mit einem Änderungsantrag hätte reagieren können, war keine Einigung über diese Punkte in Sicht.
Aus den genannten Gründen – Sie haben von einem Ruck gesprochen, Herr Kollege Sundermann – hält die CDU-Fraktion den vorliegenden Entwurf zum AAVG für nicht ausgereift. Wir hätten uns hier
deutlichere Nachbesserungen gewünscht. Nichtsdestotrotz halten wir das Altlastensanierungs- und Altlastenaufbereitungsverbandsgesetz für so wichtig, dass wir es heute nicht ablehnen werden. Die Ziele des Gesetzes unterstützen wir grundsätzlich, wenn wir auch mit der praktischen Ausführung unzufrieden sind. Deshalb wird sich die CDU-Fraktion nachher der Stimme enthalten. Das gilt für den Gesetzentwurf, aber auch für den Entschließungsantrag von SPD, Grünen und FDP. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der von der Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des AAVG ist sinnvoll. Das muss betont werden. Denn bei dieser Regierung ist das leider keine Selbstverständlichkeit. Das haben wir heute Morgen bei der Verabschiedung des Klimaschutzgesetzes erlebt.
Bei der Änderung des AAVG verhält sich dies allerdings anders: Der Gesetzentwurf berührt wichtige Probleme des Umgangs mit überwiegend industriellen Hinterlassenschaften, von denen durchaus eine Umweltgefährdung ausgehen kann. Denn gerade Nordrhein-Westfalen als das industrielle Herz der Bundesrepublik war über viele Jahrzehnte hinweg der Schrittmacher für Wachstum und Wohlstand in Deutschland.
Wichtige Industriezweige, die auf dem Kohlestandort wuchsen, aber auch viele mittelständische Unternehmungen, die es heute häufig nicht mehr gibt, haben allerdings ihre Spuren hinterlassen. Herr Minister, Sie erwähnten es bereits: Vor nunmehr 20 Jahren haben sich deswegen Kommunen mit verantwortungsvollen Unternehmen und dem Land zu diesem Verband zusammengeschlossen. Sie wollten den Altlasten dort begegnen, wo kein Verantwortlicher zur Beseitigung herangezogen werden konnte.
Davon, meine Damen und Herren, haben wir bis heute alle profitiert. In meinem Heimatkreis Düren kann ich von einer ehemaligen Industriewäscherei berichten, die gemäß AAV mit dem Ziel saniert wird, die Grundwasserverunreinigungen zu beseitigen. Im Rahmen seiner langjährigen Projekt- und Sanierungserfahrung ist der Verband auch ein technologischer Schrittmacher für moderne und technolo
gisch anspruchsvolle Sanierungsmethoden geworden.
Es besteht kein Zweifel daran, dass der AAV zu einem Innovationsträger geworden ist, der sich verschiedenster Methoden bedient, um Altlasten schnell zu beseitigen. Im Normalfall wäre hierfür ein langjähriger, kaum überschaubarer Zeitraum nötig. Ich darf diesem Verband im Namen meiner Fraktion für seine Arbeit meine Anerkennung ausdrücken.
Meine Damen und Herren, unzweifelhaft ist auch, dass es im Bereich der Altlastensanierung und beim Grundwasserschutz weiteren Forschungs- und
Handlungsbedarf gibt. Diesen gilt es auch finanziell abzusichern.
Entgegen der Vorgehensweise der jetzigen Landesregierung hatte die CDU/FDP-geführte Landesregierung 2008 eine Finanzierung des AAV aus Mitteln des Wasserentnahmeentgelts eingeführt. Das Land hat auf diese Weise jährlich 3 Millionen € zusätzlich zur Verfügung gestellt. Die der Änderung des AAVG zugrunde liegende Kooperationsvereinbarung führte dazu, dass der Verband ausdrücklich für die Entwicklung und Erprobung neuer Technologien zur Sanierung von Altlasten ertüchtigt wurde.
Meine Damen und Herren, wir haben das bei einer gleichzeitigen Absenkung des Wasserentnahmeentgelts in Stufen bis 2018 möglich gemacht. Ferner gab es eine Beitragsentlastung der Mitgliedsunternehmen, die sich damals – wir erinnern uns – in einer durch die Wirtschaftskrise verursachten wirtschaftlich schwierigen Lage befanden.
Sie, meine Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen, sind andere Wege gegangen. Leider haben Sie den damals eingeschlagenen Weg wieder verlassen. Bereits im vergangenen Jahr haben Sie beim Wasserentnahmeentgelt die bewährte Regelung rückgängig gemacht.
Damit aber nicht genug: Heute schlagen Sie durch die deutliche Erhöhung des Wasserentnahmeentgelts, die zulasten der Wirtschaft in NordrheinWestfalen geht, wieder zu. Das können und werden wir nicht hinnehmen.
Meine Damen und Herren, ich erinnere mich noch gut an die Stellungnahmen der Betroffenen zu dieser Erhöhung. Unisono wurde damals bereits angeführt, dass die Arbeit des AAV unbedingt fortgeführt werden sollte.
Damals forderte unternehmer nrw, es müsse eine Verrechnungslösung geben, ähnlich wie das bei Kooperationen mit den Wasserversorgern und der Landwirtschaft geschieht. Genau das machen Sie nicht. Die von Ihnen geschlossene Kooperationsvereinbarung ist keine Entlastung für die Unternehmen, meine Damen und Herren.
Im Gegenteil: Es ist eine Belastung nicht nur in finanzieller Hinsicht, sondern sie schwächt auch die Attraktivität dieses Verbandes. Denn Sie steigern auf Grundlage des Gesetzentwurfs das Stimmrecht der Landesregierung. Warum das für einen Beitritt, den wir eigentlich wollen, von neuen freiwilligen Mitgliedern aus der Wirtschaft reizvoll sein soll, entzieht sich unserer Kenntnis.
Das müsste verändert werden. Deshalb freuen wir uns schon auf die Beratungen in den vorgesehenen Ausschüssen, die sicherlich in dieser Frage spannend werden. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Minister, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Sie sprachen eben davon, dass man die Wirtschaft in die Verantwortung nehmen muss, was diese Frage betrifft. Sie erwähnten auch, dass es heute eine ganze Reihe von Firmen, die das Ganze verursacht haben, nicht mehr gibt. Sie sprachen dann von einer kollektiven Mitverantwortung der gesamten Wirtschaft.
Welche rechtliche Grundlage haben Sie, um diese kollektive Mitverantwortung einzufordern?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im internationalen Vergleich belegt die deutsche Wirtschaft Spitzenplätze. Die Wirtschafts- und Finanzmarktkrise hat uns zwar hart getroffen, allerdings waren die Auswirkungen weitaus weniger dramatisch als in anderen Ländern. Durch eine Vielzahl von Maßnahmen ist es insbesondere der Bundesregierung gelungen, die Krise abzufedern. Vor allem die verhältnismäßig sehr geringe Zahl der Arbeitslosen ist ein eindeutiger Indikator dafür.
Klar ist aber auch: Würden wir nicht über eine so starke Industrie verfügen, würden wir heute nicht da stehen, wo wir sind. Unsere Industrie war und ist der Garant für wirtschaftliche Solidität in Deutschland. Deswegen müssen wir auch weiterhin vehement für die Stärkung des Industriestandorts Nordrhein-Westfalen und Deutschland eintreten.
Zu den Faktoren, die für die Zukunft der deutschen Industrie ausschlaggebend sind, zählt eine zuverlässige und kostengünstige Energieversorgung genauso wie eine sichere Rohstoffversorgung. Neben dem Ausbau der erneuerbaren Energien setzen wir deswegen insbesondere auf die heimischen Energieträger. Unsere Braunkohle ist im Energiemix ein unverzichtbarer Bestandteil.
Meine Damen und Herren, neben zahlreichen Vorteilen führt der Abbau von Rohstoffen aber auch immer wieder zu Konflikten mit Anwohnern und Umwelt. Daraus resultieren immer wieder Akzeptanzprobleme, die die Zukunft des Bergbaus zu beeinträchtigen drohen. Unser gemeinsames Ziel muss es daher sein, die Akzeptanz des Bergbaus und damit unserer heimischen Energieträger wieder zu erhöhen.
Ich möchte ausdrücklich betonen: Es muss unser gemeinsames Ziel sein. Bei diesem wichtigen Thema – davon bin ich fest überzeugt – brauchen wir eine breite Unterstützung im Parlament – sowohl hier als auch im Bundestag.
Es geht darum, im Bergrecht stärker als bisher den Gedanken des Betroffenen- und Umweltschutzes zu verankern. Dabei muss mit viel Augenmaß vorgegangen werden. Schnellschüsse darf es nicht geben. Für unseren Standort Deutschland ist es von fundamentaler Bedeutung, dass eine nötige Weiterentwicklung des Bergrechts nicht zu einem Bergbauverhinderungsrecht mutiert.
Wir wollen weder Förderabgaben auf den Umsatz der bergbautreibenden Unternehmen noch Tagebau grundsätzlich verhindern. Kurz gesagt: Reformen, die Bergbau in Deutschland unmöglich machen, lehnen wir ab.
Wir brauchen aber dringend eine stärkere Öffentlichkeitsbeteiligung bei bergbaulichen Vorhaben. Wir müssen die Menschen mitnehmen, wenn wir die Akzeptanzprobleme lösen wollen.
Ein weiterer Punkt ist, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung zur Selbstverständlichkeit wird. Nur so können wir auch etwas für den Umweltschutz tun.
As wichtigsten Bestandteil einer Reform des Bergrechts sehen wir von der CDU-Fraktion aber die Umkehr der Beweislast bei Bergschadensvermutungen an.
Als Mitglied im Unterausschuss „Bergbausicherheit“ erfahre ich oft genug, dass von Bergschäden Betroffene ihre berechtigten Ansprüche nicht durchsetzen können. Für sie ist es mit einem erheblichen finanziellen Risiko verbunden – es gibt dafür übrigens keine Rechtsschutzversicherung –, Schäden als Bergschäden nachweisen zu müssen. Das wollen wir ändern.
Die bergbautreibenden Unternehmen müssen an dieser Stelle ihrer Verantwortung gerecht werden. Die in den betroffenen Regionen lebenden Mitbürger fordern keine Sonderbehandlung ein, meine Damen und Herren. Sie fordern nur, dass sie genauso gestellt werden wie Mitbürger, die dort leben, wo es keine Bergbautätigkeiten gibt.
In meinen Augen darf es auch nicht sein, dass Markscheider, die den Energieunternehmen nahestehen, beispielsweise gutachterlich tätig werden.
Meine Damen und Herren, ich darf beispielhaft erwähnen: Wenn Sie mit Ihrem Auto zum TÜV fahren, dürfen Sie auch nicht selbst die Untersuchung durchführen. An diesem Beispiel wird deutlich, dass da etwas im Argen liegt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf Sie abschließend bitten, diesen Antrag aufzugreifen, damit wir die betroffenen Menschen endlich besserstellen.
Denn eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung ist der Schlüssel zum Erfolg für die Industrie in unserem Land.
Wir sollten diesen Antrag im Wirtschaftsausschuss zeitnah weiterberaten.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der vorletzten Legislaturperiode hat dieser Landtag auf Initiative von CDU und FDP eine Abschaffung des Wasserentnahmeentgelts durch Abschmelzung bis 2018 beschlossen.
Im vergangenen Jahr hat die von SPD und Grünen getragene Minderheitsregierung mit der Unterstützung der Linken diese Sondersteuer gegen besseres Wissen wieder eingeführt. Seinerzeit haben Sie, meine Damen und Herren von SPD und Grünen, alle geäußerten Bedenken vom Tisch gewischt.
Heute, ein Jahr später, kommen Sie mit dem Gesetzentwurf und wollen diese Abgabe um weitere 10 % erhöhen. Nach einer ganzen Reihe von industrie- und wirtschaftsfeindlichen Gesetzen wie dem Tariftreuegesetz oder dem Klimaschutzgesetz legen Sie damit erneut die Axt an den Industriestandort Nordrhein-Westfalen – diesmal mit der Abgabenschraube.
Die von Ihnen vorgeschlagene Erhöhung trifft wasserintensive Branchen wie die Papierindustrie, die chemische Industrie und die Textilindustrie. Gleichermaßen gilt dies für die Gewinnungszweige der Rohstoffe Kies, Sand und Erze. Aber ganz hart belasten Sie auch die heimischen Energieträger Braun- und Steinkohle.
Für die Gewinnung dieser Rohstoffe muss bekanntermaßen das Grundwasser gehoben werden. Diese sogenannten Sümpfungswässer werden – das
sollte allgemein bekannt sein – ungenutzt wieder abgeleitet. Deshalb sind die Sümpfungswässer früher nie mit dem Wasserentnahmeentgelt belastet worden. Entgegen aller Ratschläge haben Sie im letzten Jahr auch diese Sümpfungswässer mit dem Wasserentnahmeentgelt belastet und somit die heimische Energieerzeugung künstlich verteuert. Sie schaden damit dem gesamten Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen.
Meine Damen und Herren, anstatt an der Preisschraube zu drehen, sollten Sie endlich verantwortungsbewusste Wirtschaftspolitik betreiben und unsere heimische Wirtschaft von unnötigen Abgaben befreien.
Ein Zweites kommt hinzu: Sie treffen nicht nur die Unternehmen mit dem Wasserentnahmeentgelt, sondern auch die vielen Verbraucherinnen und Verbraucher, die dadurch mehr Energiekosten zu zahlen haben. Das müssten Sie bitte bedenken. Sie treffen somit die sogenannten kleinen Leute. Das lassen wir Ihnen nicht durchgehen.
Sie, meine Damen und Herren von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, standen einmal für soziale Gerechtigkeit. Heute mutieren Sie immer mehr zu Steuererhöhungsparteien, die mit immer neuen Abgaben und Lasten insbesondere die Geringverdiener, die eben erwähnten kleinen Leute in unserem Land, treffen.
Unser Land wird nicht lebenswerter, indem man die Bürgerinnen und Bürger immer stärker belastet. Arbeitsplätze werden dadurch auch nicht sicherer, wenn man die Unternehmen in Nordrhein-Westfalen weiter schwächt. Vielleicht setzt sich diese Erkenntnis irgendwann auch bei Ihnen durch – möglicherweise bereits im anstehenden Beratungsverfahren.
Wir stimmen der Überweisung in die Ausschüsse zu und freuen uns auf die weitere Beratung dieses Themas. – Vielen Dank.