Gerd Hachen
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Herr Präsident! Liebe dankenswerterweise immer noch sehr zahlreich hier anwesende Kolleginnen und Kollegen! Ich will gleich zu Beginn sehr deutlich sagen: Dieser Antrag der Piraten zählt aus meiner Sicht zu denen der schlimmeren Sorte. Ich bedauere, dass ich das in meiner letzten Rede hier im Landtag so deutlich sagen muss. Er schürt eine Spekulation, eine Blase ohne jeden sachlich fundierten Hintergrund.
Ich will deshalb nur einige wenige Anmerkungen zum Antrag selbst, aber viel mehr zu den Hintergründen sagen.
Zunächst zum Antrag: Da lesen wir, die modernste Stadt Europas soll aus einem modularen Ferienpark
entstehen. Wo denn, liebe Piraten? Im Restsee oder auf dem Gebiet der umliegenden Kommunen? Was ist das für eine Botschaft an Titz, Jüchen, Erkelenz, die Stadt Mönchengladbach? Das alles sind Anliegerkommunen von Garzweiler II, die sich – Kollege van den Berg hat eben darauf hingewiesen – längst auf den Weg gemacht haben, zusammen in einem Planungsverbund mit ihren Bürgern einen Weg in ihre Zukunft zu suchen. Sie kommen jetzt von außen mit einer tollen Idee, die Sie ihnen überstülpen wollen.
Auf Kosten welcher dieser Kommunen wollen Sie Ihr neues Oberzentrum aus einem Ferienpark eigentlich entwickeln? Was bedeutet das für Mönchengladbach? Aus welcher dieser Kommunen wollen Sie die dafür notwendigen 100.000 Bürger abwerben? Sie sagen in Ihrem Antrag, es sei ehrlicher, mit einem Schrumpfungsprozess in der Region umzugehen. Sie aber wollen offensichtlich nicht mit diesem Schrumpfungsprozess umgehen, sondern Sie wollen ihn für die Kommunen vor Ort noch weiter verschärfen.
Wie Sie letztlich zu der abstrusen Behauptung kommen, dass die älteren Städte von einer neuen Stadt profitieren werden, bleibt auch Ihr Geheimnis.
Darüber hinaus sind Sie gemäß Ihrem Antrag sogar bereit, für diese Schnapsidee besondere Regeln, Gesetze und Ausnahmen auf Kosten anderer zu erlassen. Das zeigt, wie weltfremd und wie abartig dieser Antrag eigentlich ist.
Interessant ist der Antrag aber in anderer Hinsicht. Jeder in der Region weiß, dass der eigentliche Motor dieser Idee der SPD-Kollege und stellvertretende Landrat des Rhein-Erft-Kreises, Guido van den Berg, ist, der gerade vorher gesprochen hat. Er hat diese Idee auch zuletzt wieder in einer gemeinsamen Veranstaltung mit dem DGB propagiert. – Guido, ich habe das Plakat einmal mitgebracht. Darauf sieht alles außerordentlich positiv aus, es wirkt wie Aufbruchsstimmung, die dann sozusagen von außen anderen vorgeschrieben werden soll.
Während aber in dem Flyer für die Veranstaltung – deshalb habe ich ihn mitgebracht – die Idee als Ankündigung von Ministerpräsidentin Kraft dargestellt wird, erweckt die Ministerpräsidentin in der Antwort auf unsere Kleine Anfrage den Eindruck, als sei diese Idee völlig unabgestimmt und losgelöst von der Landesregierung allein aus der SPD-Fraktion gekommen.
Bereits im Dezember vergangenen Jahres habe ich auf einer Revierkonferenz der Innovationsregion
Rheinisches Revier Wirtschaftsminister Duin darauf angesprochen. Er hat mit dem Hinweis auf das Bemühen um Innovationsfreundlichkeit lediglich mitgeteilt, dass man – ich zitiere – auch mal den Mut haben muss, eine offensichtlich als spinnert erscheinende Idee zu verfolgen, wenn man weiterkommen wolle. – Ich lasse das mal so stehen.
Die Strategie der SPD ist offensichtlich: diesen Unfug schüren, aber selbst so weit wie möglich im Hintergrund bleiben, damit weder Ministerpräsidentin Kraft noch Wirtschaftsminister Duin noch der Kollege van den Berg dafür verantwortlich gemacht werden können. Der Antrag der Piraten dürfte deshalb der SPDStrategie sehr entgegengekommen sein. Man darf noch einmal öffentlich darüber diskutieren, ohne selber Verursacher dieser Debatte zu sein. Haben sich die Piraten hier vielleicht instrumentalisieren lassen?
Deshalb hier mein persönlicher und abschließender Hinweis, Herr Vorsitzender.
Lieber Guido van den Berg, wir haben ausgehend von der Zusammenarbeit in der Enquetekommission zur Zukunft der chemischen Industrie eine Fülle von Dingen für die Entwicklung der Region positiv gemeinsam auf den Weg gebracht. Deshalb noch einmal mein Appell: Hör bitte auf mit diesem versteckten Verfahren, mit dem man versucht, bestimmten Bereichen in der Innovationsregion von außen die Wege vorzugeben, obwohl sie sich längst auf den Weg gemacht haben!
Das sollten wir nicht fortsetzen.
Aber selbstverständlich.
Ich nehme das gerne zur Kenntnis, auch dass das hier noch einmal dargestellt wird. Letztendlich sind aber die Signale, die von Minister Duin und der Ministerpräsidentin kommen, etwas andere. Das muss man dann auch zur Kenntnis nehmen.
Eine letzte Bemerkung zur Landesregierung: Die Glaubwürdigkeit dieser Landesregierung in Bezug auf das gebetsmühlenartig vorgetragene Ziel, die Regionen in ihrem Strukturwandel unterstützen zu wollen, gerät auch ins Wanken. Während sich die Region selbst über Parteigrenzen hinweg mit vielen kreativen Ideen und Prozessen längst auf den Weg gemacht hat, gibt das Kabinett der Region nicht die erhoffte Unterstützung bei der so wichtigen Bewerbung für die Regionale 2022/2025.
Liebe Kollegen, mein letzter Satz, den man mir vielleicht noch zubilligt: Ich bedauere sehr, meine letzte Rede im Plenum mit einem solchen Verriss bestreiten zu müssen. Ich bedanke mich aber ausdrücklich für die vielen guten Kontakte und positiven Erfahrungen, die ich hier in drei Legislaturperioden habe machen dürfen.
Zu diesen guten Kontakten zählt ausdrücklich auch Guido van den Berg. Es ist mir wichtig, das noch einmal zu sagen.
Ich wünsche allen, die weiterhin in diesem Hause tätig sein werden, alles Gute, viel Erfolg und viel Glück auf ihrem Weg. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Herr Thiel hat eben sehr eindeutig die Position der Energiewirtschaft dargestellt, wonach Ewigkeitslasten ohnehin nicht zu erwarten sind. Frau Brems hat im Gegensatz dazu, wie ich finde, sehr eindrucksvoll aufgelistet, welche Fülle von Unwägbarkeiten, die zum Teil Auswirkungen über Jahrzehnte haben, zumindest nicht auszuschließen sind.
Vor diesem Hintergrund würde mich interessieren: Das Berggesetz bezieht sich ja ausschließlich auf die Wiederherstellung der Oberfläche. Wie grenzen Sie in Ihrer Arbeit diesen Begriff „Wiederherstellung der Oberfläche“ gegen die Ewigkeitslasten ab? Wie kann man in der Öffentlichkeit konkret unterscheiden, wo das eine aufhört und das andere anfängt?
Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit der medienwirksamen Ankündigung der Landesregierung für eine Leitentscheidung im März 2014 ist mittlerweile ein ganzes Jahr vergangen. Es folgten eine Auftaktveranstaltung und eine von der Opposition geforderte Debatte im Wirtschaftsausschuss; aber darüber hinaus gibt es bis heute keine für uns Parlamentarier sichtbaren Aktivitäten geschweige denn öffentlich vorzeigbare neue Erkenntnisse.
Das vergangene Jahr war deshalb vermutlich die hohe Zeit für die Arbeit von Lobbyisten hinter den Kulissen und natürlich auch für neue Spekulationen, Befürchtungen und wieder steigende Verunsicherung bei der Bevölkerung.
Sie haben ja sozusagen um diese Zwischenfrage gebettelt. – Ich wundere mich ein wenig über den Ton, in dem Sie die Dinge vortragen; das muss man schon sagen. Ich will das gar nicht weiter hier ausführen.
Im Übrigen möchte ich Sie noch einmal daran erinnern:
Wenn Sie zugehört haben, haben Sie sehr wohl an vielen Stellen festgestellt, dass ich gerade bei dem, was ich gesagt habe, sehr viel auf die abbautechnische und auf die Situation des Bergbautreibenden abgestellt habe.
Die Frage ist: Sie haben dargestellt, dass der Braunkohlenausschuss zuständig ist. Ist Ihnen bewusst, dass es sich dabei um eine wesentliche Veränderung der Grundannahmen handelt? Diese wesentliche Veränderung festzustellen, ist Aufgabe der Landesregierung, nicht des Braunkohlenausschusses. Insofern kann ich auch diese Mitteilung, die Sie gemacht haben, überhaupt nicht verstehen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, unser Antrag beschreibt das, was uns eigentlich alle umtreibt. Herr van den Berg hat gerade sehr beredt darüber berichtet, nämlich: Ist Nordrhein-Westfalen nur Verlierer der Energiewende, oder haben wir auch Chancen und können Energieland Nummer eins bleiben? Wo liegen dann diese Chancen, und wie können wir sie nutzen?
Wir haben in unserem Antrag darum gebeten und dafür geworben, dass die Landesregierung über potenzielle Chancen im zuständigen Ausschuss be
richtet und sie bewertet – und dies in besonderer Weise auch für einen Einsatz von Braunkohle als Rohstoff für die Chemieindustrie. Wir haben gerade darüber einiges gehört.
Der Antrag – zum Ablauf noch einmal kurz die Erinnerung – wurde im November an den Wirtschaftsausschuss verwiesen und dort von SPD, Grünen und Piraten abgelehnt. In der Beschlussempfehlung und dem Bericht dazu ist nachzulesen, dass die genannten Fraktionen die angebliche – ich zitiere – den Arbeitsplatz belastende und befremdliche Vorwegnahme von nicht öffentlichen Ergebnissen der Enquetekommission als Grund dafür anführen, den Antrag abzulehnen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, gerade haben wir es wieder gehört: Die stoffliche Umwandlung von Kohle ist weltweit eine Erfolgsgeschichte. Es gibt auch in Deutschland längst einen öffentlichen Diskurs darüber, zum Beispiel Ende Oktober beim Cluster EnergieForschung.NRW hier in Düsseldorf. Dort hat in öffentlicher Veranstaltung Herr Dr. Gutte von der TU Bergakademie Freiberg umfangreich darüber referiert. Und Herr Dr. Elsen, der Leiter Forschung und Entwicklung beim RWE, warb für einen intelligent organisierten Einstieg in die stoffliche Nutzung der Braunkohle im Pilotmaßstab.
Zuletzt, auch das möchte ich noch erwähnen, hat auch der Wirtschaftsminister selbst bei der Eröffnungsveranstaltung zur IRR in Jülich ausdrücklich auf diese Option hingewiesen. Also, liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist ganz offensichtlich bezüglich der Ablehnungen ein vorgeschobenes Argument, um die Diskussion darüber, aus welchen Gründen auch immer, noch nicht führen zu wollen.
Ich habe mit Freunde zur Kenntnis genommen, Herr van den Berg, dass wir doch langsam beginnen, die Diskussion darüber zu führen, und ich denke, das ist gut.
Die SPD betonte übrigens auch im Wirtschaftsausschuss – ich zitiere wieder –: Alle seien sich sicher, dass der Anteil der Braunkohle an der Verstromung durch das Gelingen der Energiewende deutlich abnehmen werde. – Ja, liebe Kollegen, das ist eine gesicherte Erkenntnis angesichts vieler vorliegender Gutachten.
Damit kann die Leitentscheidung und die angekündigte Revision des Braunkohlenplans Garzweiler eine richtige Reaktion auf diese abnehmenden Braunkohlemengen in der Verstromung sein. Aber nur dann, wenn sie a) nicht verzögert wird und wenn sie b) wesentliche Eckdaten zur Abbaukante, zu den Abbaumengen und zum Abstand zur Wohnbebauung enthält, wie es viele im Prozess, übrigens auch der Vorsitzende des Braunkohlenausschusses, fordern.
Lassen Sie mich Folgendes deutlich betonen: Ich glaube, in diesem Prozess liegt eine riesengroße Chance für uns alle für einen dauerhaften Konsens, der sowohl Planungssicherheit für das Unternehmen und damit Arbeitsplätze für Jahrzehnte garantiert, aber auch für die Betroffenen lebenswerte Bedingungen sicherstellt.
Die Landesregierung weist nun in der Debatte im Wirtschaftsausschuss auch darauf hin, dass sich die Ausgestaltung des Klimaaktionsplans von Frau Hendricks und das Grünbuch von Herrn Gabriel entscheidend auf die Leitentscheidung auswirken werden.
Was heißt das eigentlich? Stellt sich die Landesregierung damit auf eine Reduktion von 22 Millionen t CO2 aus der Stein- und Braunkohleverstromung bis 2020 ein, oder will sie das noch beeinflussen? Wenn sie sich darauf einstellt, sind in der Braunkohle natürlich die alten 300-MW-Blöcke betroffen, von denen wir neun im Rheinischen Revier haben, die bereits heute älter als 40 Jahre sind. Die ältesten haben heute schon fast 50 Jahre auf dem Buckel. Ist es da eine Vergewaltigung der Wirtschaft oder eine unverhältnismäßige Erwartung, wenn einige davon in den nächsten fünf Jahren, Herr Brockes, vom Netz gehen?
Unser gemeinsames Anliegen ist es aber – darüber rede ich heute –, wie man die Braunkohleindustrie trotz des zu erwartenden und auch wirtschaftlich normalen Rückgangs von Kraftwerkskapazitäten unterstützen und stabilisieren kann. Dazu haben wir in unserem Antrag auf einige Aspekte hingewiesen, die ich hier nicht wiederholen will.
Im Kern geht es darum, dass wir jetzt faire und allseits akzeptierte Rahmenbedingungen für die Braunkohleförderung im Tagebau schaffen, die eine dann immer noch notwendige Fördermenge auch über 2030 hinaus sicherstellt.
Wir sollten uns auch darüber unterhalten – Herr van den Berg hat eben damit begonnen –, wie man weiter die Braunkohleindustrie in einer schwierigen Situation unterstützen kann.
Letzter Satz, Frau Präsidentin: Wenn Sie, wie zu erwarten, der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und den Antrag gleich ablehnen werden, teilen Sie uns doch bitte mit, wann Sie bereit sind, sich mit uns über dieses industriepolitisch wichtige Thema zu unterhalten. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine kurze Vorbemerkung – Klaus Kaiser hat ja eben etwas zur Einordnung dieser Aktuellen Stunde gesagt –:
Ich möchte Sie, Frau Voigt-Küppers, noch einmal daran erinnern, dass Klaus Kaiser eben auch Hinweise zur Sekundarschule gegeben hat. Daraus können Sie ersehen, dass wir als CDU sehr wohl auch willens und in der Lage sind, uns um regionale Bildungslandschaften zu kümmern.
Wichtig in dem Zusammenhang ist uns allerdings immer die Bildungsqualität. Es geht dabei eben nicht allein um den Elternwillen, wie er eben von Frau Beer auch wieder als alleiniges Merkmal dargestellt worden ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der zentrale Begriff ist „Bildungsqualität“. Darum wollen wir uns kümmern.
Wir haben deshalb zur Stärkung der pädagogischen Arbeit des Gymnasiums, wie Sie wissen, einen Antrag eingebracht. Anders als die FDP das Thema hier in der Aktuellen Stunde gewählt hat, geht es uns dabei nicht nur in erster Linie um den Erhalt von etwas, sondern unser primäres Ziel ist immer gewesen, diese Bildungsqualität generell zu fördern. Dazu sollen natürlich auch Gymnasien nachhaltig beitragen können.
Wir Politiker – wenn ich so in die Runde blicke – sind natürlich alle für mehr Bildungsqualität, setzen dabei aber erkennbar deutlich andere Schwerpunkte und Prioritäten. Die Ministerin hat das Credo der Landesregierung in ihrer Presseinformation zum Haushaltsentwurf 2015 noch einmal unterstrichen, wenn sie sagt: Unser Ziel ist es, mehr Schülerinnen und Schüler zu besseren Abschlüssen zu führen und dabei den Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg zu verringern.
Aber – bevor Sie klatschen, Frau Ministerpräsidentin –: Ist die Erhöhung von Abschlussquoten tatsächlich ein Gradmesser für ein verbessertes Bildungssystem?
Vordergründig, liebe Kolleginnen und Kollegen, gibt es dazu nur positive Zahlen. Der Anteil der Schüler ohne Hauptschulabschluss ist von 5,5 % in 2010 auf 4,4 % in 2013 gefallen. Der Anteil der Schulabgänger mit Hochschulzugangsberechtigung steigt ständig. Die Wiederholerquote fällt und den Quantita können Sie auch entnehmen, dass der Anteil der Abiturienten mit einer Eins vor dem Komma seit 2005 um mehr als 50 % gestiegen ist.
Sind die alle schlauer als wir früher? Oder sind das Bildungssystem und die Lehrer in wenigen Jahren dramatisch besser geworden? Wirtschaft und Handwerk beklagen Defizite bei Kenntnissen und Einstellungen der Schulabgänger trotz dieser besseren Abschlüsse.
Diese Defizite sollen dann zunehmend durch Reparatur- oder Übergangssysteme wieder minimiert werden.
Liebe Kollegen, Kinder bringen, wie wir alle wissen, nicht nur unterschiedliche Interessen, Talente und Fähigkeiten mit, sondern sie entwickeln sich obendrein auch noch in unterschiedlichem Tempo. Neben der Berücksichtigung zunehmender Heterogenität muss also ein gerechtes Schulsystem zusätzlich die Weiterentwicklung und den Aufstieg in grö
ßere Herausforderungsbereiche ermöglichen. Es geht also um mehr individuelle Förderung und verbesserte Durchlässigkeit im Sinne von Aufstiegsmöglichkeiten.
Diese individuelle Förderung setzt aber immer differenzierte Angebote und Herausforderungen voraus. Kein Bildungssystem der Welt kommt ohne Differenzierung aus, auch wenn in der Öffentlichkeit hin und wieder dieser Eindruck erweckt werden soll.
Mit dem aktuell starken Ausbau integrierter Schulformen und dem längeren gemeinsamen Lernen wird der verständliche Wunsch nach Teilhabe in unserer Gesellschaft bedient. Wenn dort aber in immer heterogeneren Lerngruppen die Über- und Unterforderung von vielen ebenso verhindert werden soll wie der zunehmende Druck auf Lehrer zur Leistungsnivellierung, dann kommt man an einem ständig zunehmenden Umfang von Binnendifferenzierung nicht vorbei. Das ist ja auch Ihr Credo. Da aber nicht jede Heterogenität nur durch Binnendifferenzierung aufgefangen werden kann, ohne dass das Auswirkungen auf den Lernerfolg hat, war für uns die Festlegung des Schulkonsenses 2011 auf eine garantierte Vielfalt der Schulformen von besonderer Bedeutung, an die wir mit unserem Antrag erinnern wollen. Da bin ich Ihnen für Ihren Hinweis sehr dankbar, Frau Ministerin.
Der differenzierte Auftrag von Gymnasien ist es danach, mit einem zunehmend wissenschaftspropädeutischen Unterricht auf ein gelingendes Hochschulstudium vorzubereiten. Damit das gelingt, müssen wir den Gymnasien ermöglichen, homogenere Lerngruppen zu bilden. Diese homogeneren Lerngruppen sind dann immer noch heterogen genug, um Binnendifferenzierung für gute individuelle Förderung zu erfordern. Sie eröffnen aber gleichzeitig auch die Möglichkeit, Schülern mit schnellerem Lerntempo ebenfalls einen interessanten und herausfordernden Unterricht zu bieten. Die pauschale Erwartung, wie wir sie häufig hören, Fortbildung wird es schon richten, ist hier nicht das Allheilmittel, auch nicht der Hinweis auf die eine oder andere Schule, die sich auf diesen Weg begeben hat.
Wir müssen den Gymnasien also wieder mehr die Möglichkeit geben, Schüler auch danach aussuchen zu können, ob sie voraussichtlich diesen Profilanforderungen gewachsen sind.
Auch für den ebenfalls wichtigen Aspekt des unterschiedlichen Lernentwicklungstempos, also der Weiterentwicklungsmöglichkeit von Schülern im Sinne der Durchlässigkeit, gibt es gute Alternativen zu integrierten Schulformen als alleinigem Konzept.
Frau Voigt-Küppers, man muss hier nicht nur an Gymnasien herangehen, sondern beispielsweise der Schulverbund Aachen-Ost hat gezeigt, dass Schulformen auch bei Erhalt ihrer Eigenständigkeit für Übergänge in ungeahntem Ausmaß Barrieren
abbauen können. Um das zu konkretisieren: Dort ist der Anteil der Schulformaufsteiger in den letzten Jahren dreimal höher als der der Absteiger. Leider ist es um dieses Musterprojekt still geworden, und man hat nicht den Eindruck, dass es über 2015 hinaus weiter verfolgt werden soll oder sogar Nachahmer finden soll. Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren.
Darüber hinaus sollten wir den Gymnasien die Möglichkeit bieten, einen längeren Zeitraum zur Verfügung zu haben, um auch bei einem langsameren Entwicklungstempo von Schülern die vorgegebenen Standards noch erreichen zu können. Das heißt, die Wiederholung eines Schuljahres darf nur in der Sinnhaftigkeit dieser Zusatzchance begründet sein und nicht zusätzlich von außen aus formalen Gründen erschwert werden. Daran sollte sich die Versetzungsordnung orientieren.
Ebenso wichtig ist es, dass diese Schulform sich entsprechend ihrem Bildungsauftrag weiterentwickeln kann. Die Fähigkeit zur Leistungsvermittlung und der tatsächliche Kompetenzerwerb müssen hier stärker im Vordergrund stehen, und zwar stärker als bei anderen Schulformen, damit dem Scheitern im Hochschulbereich vorgebeugt werden kann. Die Qualitätsanalyse muss deshalb dort stärker an der Entwicklung der Leistungsfähigkeit von Schülern orientiert sein und ausdrücklich auch die Bedeutung und Effizienz lehrerzentrierten Unterrichts anerkennen. Das gilt übrigens auch für die Beurteilung von Unterricht im Rahmen der Lehrerausbildung.
Damit bin ich am Ende. Das war eine Punktlandung, denke ich, Frau Präsidentin.
Ich freue mich auf die weitere Diskussion, die wir sicherlich haben werden. – Vielen Dank.
Herr Kollege Priggen, Sie haben eben von der Umsiedlung in Keyenberg, Kaulhausen und Kuckum gesprochen und davon, dass die Bürger nach einem Jahr die Möglichkeit haben, in Verkaufsverhandlungen mit RWE einzutreten. Sie wissen sicherlich genauso wie wir alle, dass es dafür keine Garantie gibt. Wenn die Landesregierung jetzt als Zielrichtung ausgibt, dass die Abbaugeschwindigkeit reduziert wird, dann ergibt sich daraus natürlich eine neue Lage für diejenigen, die in Keyenberg umsiedeln müssen, weil sie sich jetzt nicht mehr darauf verlassen können, dass sie den Umsiedlerstatus Ende 2016, Anfang 2017 bekommen. Können Sie dazu etwas Konkretes sagen?
Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In unserem Antrag „Wie geht es weiter mit dem Braunkohletagebau in Nordrhein-Westfalen?“ geht es um die Aufforderung an die Landesregierung, endlich zu entscheiden und dabei ihren Weg zu erläutern, damit es Verlässlichkeit sowohl für die weitere Braunkohlenutzung in unserem Land, aber auch für die hierdurch Betroffenen gibt.
Was ist nun der Hintergrund für diesen Antrag zum aktuellen Zeitpunkt? Wir befinden uns zurzeit am Anfang des Verfahrens zum neuen Braunkohleplan für den Tagebau Garzweiler II, in dem die Umsiedlung von weiteren 1.600 Menschen in Erkelenz geregelt werden soll. Dessen Erarbeitung hat sich durch die von RWE selbst verursachten neuen Unsicherheitsaspekte bereits um ein halbes Jahr verzögert.
Nach bewährter Praxis ist eine erneute Bewertung der energiepolitischen Erforderlichkeit durch die Landesregierung unbedingte Voraussetzung für die im Braunkohlenausschuss zu beschließende Umsetzungsplanung. Für diese Entscheidung über die Notwendigkeit hat die Landesregierung, wie jetzt auch juristisch geklärt ist, einen weiten Ermessensspielraum. Sie ist aber auch in der Verpflichtung, diese Entscheidung tatsächlich zu treffen, zu begründen und zu vertreten.
Wie man nun der Presse entnehmen konnte, hat bereits der Arbeitskreis des Braunkohlenausschusses, der eine Empfehlung für den Erarbeitungsbeschluss treffen sollte, ein Votum zur Erarbeitung des Braunkohlenplans abgelehnt, weil weder schriftlich im Braunkohlenplanvorentwurf noch mündlich eine Aussage der Landesregierung zur Erforderlichkeit des weiteren Abbaus vorlag. Von der Mehrheit dort wurde betont, dass damit die Grundlage für den Erarbeitungsbeschluss des Braunkohlenausschusses fehlt, den dieser am 28. April treffen soll.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, für diese überfällige Genehmigungsentscheidung brauchen wir aber keine Binsenweisheiten wie „Wir brauchen die Braunkohle noch lange“, wie wir sie auch hier in diesem Haus häufiger gehört haben, sondern wir brauchen die Erklärung, wie die Landesregierung ihr erneutes Bekenntnis zur Braunkohlenutzung in Nordrhein-Westfalen mit den selbst gesetzten Vorgaben des eigenen Koalitionsvertrages in Einklang bringen will, wonach die Kohleförderung entsprechend der Effizienzgewinne der Kraftwerke schrittweise gesenkt werden muss.
Das ist übrigens ein Vorgang, der in den letzten 20 Jahren vielfach angekündigt wurde, in diesem Lande aber nie wirklich stattgefunden hat. Wenn Sie heute aber ihre eigene Vereinbarung ernst nehmen, ist die Konsequenz daraus eine in Zukunft verringerte Abbaugeschwindigkeit in den Tagebauen, die
durch flexiblere Fahrweise mit geringeren Betriebsstunden der Kraftwerke durch die Energiewende noch verstärkt wird.
Vor diesem Hintergrund erklärt sich die Forderung in unserem Antrag, dann auch für die Betroffenen eine verlässliche Zeitplanung für zukünftige Umsiedlungen vorzusehen. Wer die aktuelle Debatte um das EEG und um das Strommarktdesign oder den Kampf um die Ausgestaltung eines Kapazitätsmarktes verfolgt, der weiß, dass die Verlässlichkeiten der Vergangenheit heute nicht mehr gelten.
Die Umsiedlungszeitpunkte sind nach dem geltenden Verfahren für die Betroffenen nicht garantiert. Das war in der Vergangenheit ohne praktische Auswirkungen, ist aber in der Zukunft eine potenzielle Gefahr für die Verlässlichkeit der Lebensplanung der Betroffenen. Die Landesregierung hat es in der Hand, hier für mehr Sicherheit und Planbarkeit auch für die betroffenen Bürger zu sorgen. Dazu fordern wir sie auf.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, man könnte und müsste eigentlich in diesem Zusammenhang noch vieles sagen, was in der Kürze der Zeit aber nicht geht. Wie verlässlich kann zum Beispiel ein heute schon wirtschaftlich angeschlagenes RWE den Verpflichtungen in Zukunft noch gerecht werden? Entstehen hier neue Altlasten für die Allgemeinheit? Das aktuelle Beispiel des Trockenfallens der Niers im Abbaugebiet, das angeblich nicht mehr verhindert werden kann, spricht da Bände.
Oder welche neuen Optionen, Chancen und Geschäftsmodelle gibt es auch für die stoffliche Nutzung der Braunkohle im Zusammenwirken mit der chemischen Industrie in unserem Land? Und welchen Stellenwert hat dabei der Standort Frimmersdorf, der demnächst ausläuft? Welche Auswirkungen haben große Potenziale für das Lastenmanagement in der chemischen Industrie oder in den Tagebauen selbst auf die für die notwendig gehaltenen Kraftwerkskapazitäten?
Ich erinnere hier daran: Die Angaben, die wir auch hier im Hause gehört haben, sind teilweise abenteuerlich. Herr Hartung vom RWE redet von über 80 Gigawatt, die da notwendig sind, Wirtschaftsminister Duin redet von 60 Gigawatt, und Herr Priggen spricht von 10 Gigawatt. Was gilt denn nun?
Liebe Kollegen, ich könnte noch vieles anreißen, komme aber angesichts der Zeit zum Schluss. Denn das Ende meiner Redezeit wird angezeigt.
Der Antrag ist also ein Appell für eine sorgfältige zeitnahe Entscheidung der Landesregierung, die neben der erforderlichen Garantie für Sicherheit und Wirtschaftlichkeit der Stromerzeugung auch die eigenen Klimaziele erkennbar werden lässt und die
Betroffenen und den Steuerzahler in NordrheinWestfalen vor neuen potenziellen Risiken und Altlasten schützt.
Die Betroffenen – lassen Sie mich das noch sagen – erwarten keine plötzliche Umkehr im Sinne eines abrupten Endes des Abbaus in Garzweiler II. Aber sie erwarten zu Recht ebenso Planbarkeit und Verlässlichkeit für ihr weiteres Leben, wie es auch für das Unternehmen RWE gilt.
Ich hoffe deshalb auf eine sachorientierte Debatte hier und heute und dann auch im Ausschuss. – Vielen Dank.
Vielen Dank. – Es ging mir eigentlich eher um eine Kurzintervention.
Es geht mir zunächst darum, noch einmal deutlich darum zu bitten, mit dem Spiel „Gute CDU, böse CDU“ aufzuhören. Das Spielchen hat Herr Römer eben bereits gespielt. Ich fühle mich hier sehr wohl und weiche inhaltlich überhaupt nicht von dem ab, was andere aus meiner Fraktion sagen. Das als erste Bemerkung.
Herr Römer, es ist schön zu hören, dass die Entscheidung rechtzeitig beim Braunkohlenausschuss vorliegen wird. Ich kann Ihnen hier nur noch einmal sagen, dass die Kollegen dort einigermaßen irritiert waren.
Wichtig ist, dass wir und auch die Öffentlichkeit klar sehen: Der Braunkohlenausschuss trifft nicht die Entscheidung über das Ob dieses Tagebaus, sondern er trifft lediglich die Entscheidung über die Umsetzungsplanung. An der Entscheidung über das Ob kann und sollte sich die Landesregierung nicht vorbeidrücken.
Zur Problematik Bergschadensbetroffene: Herr Priggen, wir beide kennen diese Problematik und begleiten sie seit vielen Jahren. Ich kann nicht in jeden Fünfminutenbeitrag alles hineinpacken. Glauben Sie mir: Ich könnte noch vieles mehr ansprechen, was aber letztendlich nicht geht.
Sie sprechen beispielsweise die Problematik
„Grundwasseranstieg nach Tagebauende“ an, die in Ihrem Koalitionsvertrag Ihrer Meinung nach sehr gut dargestellt ist. Sie sollten eigentlich wissen, dass wir hier eine Menge an ungelösten Problemen vor der Haustür haben. Im Zusammenhang mit dem Monitoringbericht an den Braunkohlenausschuss hat man sich in der Arbeitsgruppe Restsee noch nicht ein Mal wirklich mit den Problemen des Restsees auseinandergesetzt.
Wir haben in der Region einen Naturpark, der am Tropf hängt und bei dem Mitte des nächsten Jahrzehnts, also ab 2025 etwa, die Sümpfungswassermengen für die Kraftwerke und für den Tagebau erkennbar nicht mehr ausreichen werden. Wir haben Folgeprobleme, was die Befüllung des Restsees angeht; sie reichen bis in das Jahr 2180, betreffen also einen hundert Jahre längeren Zeitraum, als in der Regel hier diskutiert wird. 30 Millionen Kubikmeter Wasser aus dem Rhein werden jedes Jahr benötigt, und dies noch hundert Jahre länger, damit der Restsee nicht umkippt.
All dies sind ungelöste Fragen, die wir vor uns herschieben. Wenn man angesichts dessen die wirtschaftliche Rahmensituation des Unternehmens sieht, dann muss man sich natürlich auch über mögliche Altlasten sehr wohl Gedanken machen. Um nicht mehr und nicht weniger geht es. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich zu dem komme, was ich Ihnen eigentlich sagen wollte, möchte ich eine kurze Bemerkung zu Herrn Schmeltzer machen. Herr Schmeltzer, wenn Sie gleich zu Beginn Ihrer Rede die Bedeutung dieser Debatte herunterspielen, indem Sie auf die Wette anspielen
ist ja in Ordnung –, gleichzeitig aber darauf hinweisen, dass man die Sorgen und Nöte ernst nehme, klingt das nicht besonders glaubwürdig. Das nur als Vorabbemerkung, die ich mir an dieser Stelle nicht verkneifen kann.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn man wie ich aus der betroffenen Stadt Erkelenz kommt, lässt einen das Thema Garzweiler II ein Leben lang nicht los. Ich begleite diesen Tagebau und seine Planungen seit Anfang der 80er-Jahre, das heißt seit 30 Jahren, kritisch, aber konstruktiv. Ich habe mich gemeinsam mit den Menschen der Region über viele Jahre vehement gegen diesen Tagebau gewehrt und mit 20.000 von ihnen bei strömendem Regen eine Fackelkette rund um den Tagebau gebildet. Ich habe den Widerstand in jeder freien Minute unterstützt.
Das erwähne ich an dieser Stelle nur deshalb, um Ihnen zu verdeutlichen: Ich glaube, ich darf sagen: Ich kenne die Menschen in dieser Region. Ich kenne ihre Sorgen und Nöte, ihre Mentalität und auch ihre Stärken.
Zu diesen hochachtbaren Stärken gehört auch, dass sich diese Menschen nach der Genehmigung, die zwar nach Recht und Gesetz, aber gegen sie, gegen ihre Heimat und ihre Lebensplanung, erteilt wurde, mit dieser für sie dramatischen Entscheidung arrangiert und versucht haben, ihre Lebensplanung bestmöglich an diese politischen Vorhaben der Allgemeinheit anzupassen. Ich glaube, das verdient Hochachtung und gesellschaftliche Anerkennung.
Aber statt Anerkennung haben wir jetzt vom Unternehmen offensichtlich gezielt in die Öffentlichkeit
lancierte Zweifel an der Sinnhaftigkeit und der Wirtschaftlichkeit eines weiteren Abbaus zu konstatieren.
Das als Einflussnahme auf die Politik gedachte Vorgehen von RWE impliziert gleichzeitig aber auch eine katastrophale und zynisch anmutende Botschaft an Tausende betroffener Bürger. Diese lautet: Ihre Anliegen spielen für den weiteren Fortgang keine Rolle, und Verlässlichkeit gegenüber den Bürgern gibt es nicht. – Deshalb – das werden Sie verstehen – sind die Bürger geschockt, betroffen und auch zutiefst empört darüber, wie man wieder einmal mit ihren Nöten und Anliegen umgeht.
Das Zusammentreffen mit dem Abschied und der Entwidmung ihrer Kirche in Immerath, die jetzt zum Abriss freigegeben ist, steigert dieses Gefühl der Wut und Ausgeliefertheit noch mehr.
Da das bestehende Bergrecht lediglich einen zeitlich begrenzten Rechtsanspruch auf den Abbau für das Unternehmen festlegt, aber keine Vorgaben zur konkreten Umsetzung macht, ist es Aufgabe der Politik und damit der Landesregierung, für Verlässlichkeit – nicht nur für das Unternehmen, sondern auch für die betroffenen Menschen – zu sorgen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, verstehen wir uns an dieser Stelle bitte richtig: Dass ein Unternehmen wie RWE – wie andere Verbände, Institutionen oder Unternehmen auch – angesichts der real gegebenen tiefgreifenden Krise der Energiewirtschaft seine wirtschaftlichen Interessen an die Politik bringen will, ist nachvollziehbar und in Ordnung. Dass man aber in so massiver Form die Koalitionsverhandlungen beeinflussen will, indem man der Politik die möglichen schlimmen Konsequenzen von aus Unternehmenssicht falschen politischen Rahmenentscheidungen quasi als Drohung vor Augen führt, ohne damit die verbundene verheerende Aussage für die Lebensplanung der Betroffenen zu berücksichtigen, macht die Menschen in ihrer Ohnmacht zu Recht wütend.
Der Bürgermeister von Erkelenz trifft deshalb das Gefühl der Menschen sehr genau, wenn er öffentlich von einer Sauerei spricht und ankündigt, dass die Stadt – nachdem sie sich bisher sehr konstruktiv und einvernehmlich in den ersten Umsiedlungsblock von 2.500 Menschen in Immerath, Lützerath, Pesch und Borschemich eingebracht hat – alle vorbereitenden Planungsschritte für den nächsten Umsiedlungsabschnitt bis auf Weiteres einstellt. Dabei geht es übrigens wieder um 1.600 Menschen in fünf weiteren Orten.
Wenn die Stadt also in einer Situation, in der RWE selbst die Wirtschaftlichkeit des weiteren Abbaus in Frage stellt, von der Landesregierung und der Mi
nisterpräsidentin und auch von Ihnen, Herr Minister Duin, eine klare Aussage erwartet, um die Sicherheit für die Lebensplanung ihrer Bürger wiederherzustellen, ist das nur billig, nachvollziehbar und weiß Gott nicht zu viel verlangt.
Der eigentliche Ansprechpartner für die Stadt und die Menschen ist nicht das Unternehmen, sondern sind Landesregierung und Regierungskoalition. Denn die Landesregierung hat die einmal getroffene politische Entscheidung der Erforderlichkeit des Tagebaus anlassbezogen wieder zu überprüfen und zu verantworten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns noch einmal die Situation betrachten: Wenn ein Unternehmen wie RWE 27 Milliarden € an Börsenwert verliert, wenn sich der Schuldenstand des Unternehmens mittlerweile auf 33 Milliarden € mehr als verdoppelt hat, wenn Kraftwerksstilllegungen angedeutet und erheblicher Personalabbau angekündigt werden, dann liegen unbestreitbar neue energiepolitische Rahmenbedingungen vor, die auch eine erneute Überprüfung der weiteren Notwendigkeit des Tagebaus erfordern.
Lassen Sie mich das noch sagen: Dabei hat nicht nur das Unternehmen, sondern haben auch die betroffene Kommune und ihre Bürger ein Anrecht auf eine schnelle und verlässliche Auskunft.
Die gegebene Antwort – Herr Minister, ich bitte Sie, das weiterzuleiten an die Frau Ministerpräsidentin, die ihren Pressesprecher eine Antwort in Richtung Erkelenz hat geben lassen – gefährdet die ohnehin schon im Abnehmen begriffene Akzeptanz in der Bevölkerung weiter, statt dass sie die Akzeptanzoffensive unterstützt, über die wir uns morgen im Grubensicherheitsausschuss zu unterhalten haben.
Warum ist das so? – Ihr Pressesprecher teilt der Stadt zunächst mit: Die Landesregierung nimmt ihre Sorgen ernst. – Dann weist er lapidar darauf hin, dass man sich im Zuge des gesetzlich vorgesehen Planungsverfahrens zum energiepolitischen Erfordernis des Tagebaus und zu den Grundannahmen erst später äußern wird. Ihre Botschaft an die verunsicherten Menschen lautet im Kern also: Für die Landesregierung gibt es zurzeit keine neue Lage. Sie wird sich erst dann damit auseinandersetzen, wenn sie im Zuge des jetzt anlaufenden Umsiedlungsverfahrens – also in den Jahren 2014/2015 – nicht anders kann, als sich damit wieder befassen zu müssen.
Meine Redezeit ist zu Ende. Damit komme ich auch zum Schluss.
Sehr geehrter Herr Minister, ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie das an die Ministerpräsidentin weiterleiten könnten: Jemand, der sich wirklich um die Sorgen und Nöte Betroffener kümmern will, der verhält sich anders.
Abschließend kann ich nur noch den Appell an die Ministerpräsidentin richten: Lassen Sie der Stadt und ihren Bürgern nicht nur mitteilen „Wir nehmen Ihre Sorgen ernst“, sondern lassen Sie dieser Ankündigung auch Taten folgen.
Über das, was ich mit dem Hinweis auf fehlende Akzeptanz gemeint habe, können wir uns vielleicht noch im dritten Teil dieser Debatte unterhalten. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich noch mal zu Wort gemeldet, weil mir Verlässlichkeit in alle Richtungen wichtig ist: Verlässlichkeit gegenüber dem Unternehmen – selbstverständlich –, aber auch gegenüber den Menschen in der Region, denen wir das schuldig sind.
Ich denke, wir sollten – und das ist meine erste Antwort auf das, was Frau Brems eben gesagt hat – an dieser Stelle aufhören, die üblichen reflexartigen politisch-taktischen Spielchen zu spielen.
Das sollten wir wirklich nicht machen, Herr Römer. Wir können das bei Gelegenheit gerne vertiefen. An dieser Stelle halte ich das wirklich für nicht zielführend.
Frau Brems, die Vorwürfe, bei der CDU laufe etwas nicht synchron und der Kollege Kufen sei scheinheilig, weise ich in aller Form zurück.
Wenn man dieses Spielchen mitmacht – das nur als kurze Bemerkung –, Herr Minister, dann könnte man sich auch einmal sehr aufmerksam die letzten beiden energiepolitischen Begründungen für die letzten beiden Umsiedlungsblöcke vonseiten der Landesregierung anschauen. Liest man diese aufmerksam, dann stellt man durchaus fest, dass offensichtlich auch innerhalb der Landesregierung nicht alles synchron läuft. Mit Verlaub – das ist gar kein Vorwurf –, es wäre auch naiv, anzunehmen, dass bei solchen Dingen immer nur alles rund und glatt läuft.
Insofern sollten wir zur Sache kommen und versuchen, für die wirtschaftliche Situation im Land und die Betroffenen vernünftige und tragfähige Lösungen zu finden.
Mir ist wichtig, eines zu betonen – deswegen habe ich mich noch einmal zu Wort gemeldet, Herr Minister –: Ihre Einlassung, wir müssten uns um die Betroffenen kümmern, hat mich sehr erfreut. Aber das war wieder nur eine nette verbale Mitteilung. Wichtig ist, dass dem auch Taten folgen.
Das, was Sie hier heute konkret mitgeteilt haben, ist: Sie machen im Kern auch an dieser Stelle wieder nur „business as usual“, das heißt, Sie gehen nach den gesetzlichen Rahmenbedingungen vor und erkennen nicht die besondere Sachlage. Ich möchte an zwei Beispielen versuchen zu verdeutlichen, dass Ihre Vorgehensweise gegenüber den Betroffenen einer langen Kette gleicht.
Die Menschen in dem betroffenen Gebiet wollen schon seit Jahren wissen, wie hoch die Feinstaubbelastung konkret dort ist, wo sie leben. Auf der Grundlage eines Beschlusses des Braunkohlenausschusses aus dem Jahre 2011, Herr Duin – das ist schon lange her –, hat die Regierungspräsidentin darum gebeten, dass Messungen in den Orten am Nordwestrand des Tagebaus Garzweiler II durchgeführt werden. Obwohl das vom Unternehmen RWE selber unterstützt wurde, haben der Umweltminister und das LANUV anders entschieden. Dafür gibt es fachlich sicherlich immer gute Begründungen; das ist überhaupt keine Frage.
Aber eines möchte ich Ihnen sehr deutlich sagen: Erkennbare Akzeptanz für die Nöte der Leute, die wissen wollen, wie es konkret dort aussieht, wo sie wohnen, sieht anders aus.
Ich will Ihnen ein zweites wichtiges Beispiel nennen. Die berechtigte Forderung nach Ausweitung der Sicherheitslinie auch in den Tagebauen Garzweiler und Inden auf 200 m wird nicht einmal ansatzweise von Ihnen erwogen. Dies würde aber 5.000 Randbetroffenen in erheblicher Weise Dreck, Staub, Lärm und Lichtemissionen für Jahrzehnte ersparen. Darüber hinaus würde es auch ausreichend Raum geben, um die notwendigen Infrastruktur- und verkehrlichen Erschließungsmaßnahmen am Tagebaurand vorzunehmen.
RWE erklärte auf meine Nachfrage, dass dies den Verzicht auf etwa eine Jahresförderung bei insgesamt noch 30 ausstehenden Jahresförderungen bedeuten würde. Wenn RWE jetzt selbst über eine frühzeitige Fördereinstellung nachdenkt, dann kann doch der Verzicht auf ein Dreißigstel keine unüberwindliche Hürde sein, weder für RWE noch für die Landesregierung.
Es wäre für die Landesregierung durchaus möglich, über direkte Verhandlungen mit dem RWE hier ein Einvernehmen zu erzielen. Die Vorgängerregierung, die Rüttgers-Regierung, hat es Ihnen vorgemacht, dass so etwas durchaus möglich ist. Damals sind die Umsiedlungskosten durch den Bergbautreibenden übernommen worden, die bis dahin noch zum großen Teil vom Land und auch von den betroffenen Kommunen selbst aufzubringen waren.
Also sollten wir nicht sagen, dass es nicht geht, sondern uns bewegen und durch Taten zeigen, dass wir diese immer so nett geäußerte Akzeptanz haben und uns um die Belange der Betroffenen tatsächlich auch kümmern. Das ist der Appell, den ich an dieser Stelle noch einmal wiederholen möchte. Nehmen wir nicht nur in netten Worten die Sorgen der Betroffenen ernst, sondern zeigen wir das auch in Taten, dass das tatsächlich so ist! – Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag der FDP-Fraktion, über den wir debattieren, weist auf einen wichtigen Aspekt des Schulkonsenses hin, der auch uns, der CDU, sehr am Herzen liegt.
Es wurde darin vereinbart, dass nicht nur der Klassenfrequenzrichtwert für die neuen Sekundarschulen auf 25 Kinder pro Klasse festgelegt wird, sondern auch eine mittelfristige Absenkung an den anderen Schulformen von 28 auf 26 Schüler pro Klasse erreicht werden soll. Die FDP sieht darin eine auch langfristig verbleibende Ungerechtigkeit.
Für uns ist aktuell aber wichtiger, dass zur mittelfristigen Realisierung dieser Vereinbarung bisher leider keine konkreten Ansätze erkennbar sind. Wir sehen in dem Kompromiss keine Ungerechtigkeit, sondern betonen die dringende Notwendigkeit für eine Benennung von Zwischenzielen für den Zeitraum bis 2023, also den Zeitraum des Schulkonsenses. Insofern unterscheiden wir uns von der FDP.
Wir sind aber ebenso wie die FDP der Meinung, dass die demografischen Gewinne, die in den nächsten zehn Jahren bei ca. 18.000 Stellen liegen werden, zur Verringerung der Klassengrößen und damit zu verbesserter individueller Förderung an allen Schulformen beitragen müssen.
Die besondere Situation an den Gymnasien ist aber, dass diese ca. 600 Schulen zwar zurzeit noch intensiv mit der Abarbeitung des doppelten Abiturjahrgangs befasst sind und deshalb an der Grenze ihrer Kapazitäten arbeiten, gleichzeitig aber offensichtlich bereits mit dem Abbau von Personal begonnen wird und auch die Einstellung von Referendaren aus Kostengründen an dieser Schulform – da geht es ja um A13 – offensichtlich besonders restriktiv gehandhabt wird.
Das Schulministerium hatte wegen des zukünftigen Wegfalls des doppelten Abiturjahrgangs zunächst an den Gymnasien einen Überhang von 2.300 Stellen prognostiziert, der dann auf 2.000 Stellen reduziert wurde.
Nach dem Haushaltsentwurf 2013 reduziert sich die Schülerzahl an den Gymnasien von 2012 nach 2013 konkret um 39.000 Köpfe. Das entspricht einem Überhang von ca. 1.900 Stellen, von denen Sie 700 sofort reduzieren. 1.000 Stellen sollen – al
lerdings temporär, also übergangsweise – erhalten bleiben.
Frau Hendricks sprach in der Ausschussdebatte, die wir dazu hatten, davon, dass diese Stellen aus ihrer Sicht behutsam am Gymnasium abgebaut werden sollen. Die Frage, die sich sofort stellt, ist: Was bedeutet das, behutsam? Was muss man sich darunter konkret vorstellen?
Bei einer Pensionierungsrate – diesen Hinweis möchte ich an dieser Stelle geben – von ca. 1.000 Stellen pro Jahr am Gymnasium sind diese Stellen bereits im nächsten Jahr weg, ohne dass Sie zusätzlich Stellen streichen müssen. Der FDPVorschlag, jedem Gymnasium eine Stelle davon auf Dauer zu belassen, würde von diesen 1.000 temporären Stellen 600 auf Dauer festschreiben, die dann größenabhängig an den Schulen verteilt werden könnten.
In der Beschlussempfehlung und in dem Bericht über die Ausschussdebatte ist fälschlicherweise zu lesen, dass nach Auffassung der FDP der überwiegende Teil der Demografiegewinne im System verbleiben soll. Das stimmt angesichts der geforderten ca. 600 von ursprünglich 2.000 Stellen erkennbar nicht. Diese Forderung bezieht sich wohl eher auf ein Drittel der formal überzähligen Stellen als auf einen überwiegenden Teil.
Damit erscheint diese Forderung der FDP auch nicht wirklich überzogen – allerdings nur dann, wenn man individuelle Förderung tatsächlich will. An diesem Willen muss man zurzeit offensichtlich zweifeln, da die Landesregierung – auch darauf will ich hinwiesen – aktuell größenordnungsmäßig 500 Lehrerstellen bei der Vertretungsreserve an allen Schulen abbaut. Wenn man hier 500 Stellen abbaut, dann gelingt individuelle Förderung natürlich nicht. Der Slogan „Kein Kind darf zurückgelassen werden“ verkommt dann leider zur Satire.
Wir haben uns bei der Abstimmung über diesen Antrag der FDP der Stimme enthalten, weil wir anders als die FDP der Meinung sind, dass eine gelingende Absenkung des Klassenfrequenzrichtwertes auf 26 Schüler an allen Schulformen keine Benachteiligung gegenüber den Sekundarschulen darstellt, sondern positiv zu bewerten ist. Deshalb teilen wir die Kritik der FDP an dieser Stelle ausdrücklich nicht.
Abschließend lassen Sie mich festhalten: Wir werden uns auch heute demzufolge der Stimme enthalten, weisen aber mit Nachdruck darauf hin, dass unser Verständnis der Absprachen zum Schulkompromiss dahin geht, dass die Reduzierung des Klassenfrequenzrichtwertes an allen Schulen zeitnah und schrittweise zu erfolgen hat und nicht bis 2020 verschleppt werden darf. – Herzlichen Dank fürs Zuhören.
Der Abgeordnete Hachen. – Vielen Dank, Herr Präsident.
Ich bitte um Nachsicht und weiß den Langmut zu schätzen.
Frau Ministerin, Sie haben eben eine Bemerkung zu integrativen Lerngruppen gemacht. Da wollte ich noch einmal nachfragen. Sie haben dargestellt, wie außerordentlich positiv sich die integrativen Lerngruppen insbesondere bei neuen Schulformen entwickeln. Diese Entwicklung ist also höchst erfreulich. Deswegen verstehe ich nicht ganz – da würde ich gerne nachfragen –, warum Sie laut dem Referentenentwurf gerade die integrativen Lerngruppen auslaufend stellen wollen. Was sind die Beweggründe, die Sie dazu führen?