Karin Logemann
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Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Wie werden Schulen in sozialen Brennpunkten unterstützt?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! 81 % der Deutschen stimmen folgender Aussage zu: „Wir können unsere Umweltprobleme nur dadurch lösen, dass wir unsere Wirtschafts- und Lebensweise grundlegend umgestalten.“ Das ist aus der Umweltbewusstseinsstudie 2016.
Was bedeutet eigentlich „BNE“? - „BNE“ ist die Abkürzung von Bildung für nachhaltige Entwicklung. Gemeint ist eine Bildung, die Menschen zu zukunftsfähigem Denken und Handeln befähigt: Wie beeinflussen meine Entscheidungen Menschen nachfolgender Generationen oder in ande
ren Erdteilen? Welche Auswirkungen hat es beispielsweise, wie ich konsumiere, welche Fortbewegungsmittel ich nutze oder welche und wie viel Energie ich verbrauche? Welche globalen Mechanismen führen zu Konflikten, Terror und Flucht?
Bildung für nachhaltige Entwicklung ermöglicht es jedem Einzelnen, die Auswirkungen des eigenen Handelns auf die Welt zu verstehen und verantwortungsvoll Entscheidungen zu treffen. Zu lernen, was in einer so sehr zusammengerückten Welt wichtig ist, was bestimmte Dinge wie beeinflusst, wird für unsere Kinder eine besonders wichtige Fertigkeit sein.
Wir müssen sie in die Lage versetzen, in dieser Welt, in der alles so nahe liegt, ein gutes Leben führen und bestehen zu können. Wir müssen unsere Kinder lehren, dass sie rücksichtsvoll mit diesem Planeten und ihren Mitmenschen umgehen müssen.
Dieser großen Aufgabe hat sich das Konzept des Globalen Lernens angenommen. Niedersachsen fördert insgesamt 58 außerschulische Lernorte, regionale Umweltbildungszentren, Lernorte sowie Akteursnetzwerke im Bereich der Bildung für nachhaltige Entwicklung. Dort werden Themen bespielt wie Umwelt- und Ressourcenschutz, Artenvielfalt, Klimawandel, Landwirtschaft und Ernährung, Mobilität und Migration, Fluchtursachen und globale Gerechtigkeit.
Darunter befinden sich z. B. das Energie-, Bildungs- und Erlebniszentrum - kurz: EEZ - in Aurich und das Natureum Niederelbe im Kreis Stade. Mit seiner neuen Ausstellung wird sich auch das Nationalpark-Haus Fedderwardersiel in Butjadingen in der Wesermarsch wieder als außerschulischer BNE-Standort registrieren lassen. Das habe ich von Anika Seyfferth, einer der beiden Leiterinnen des Hauses in meinem Heimatwahlkreis, erfahren. Die Akteure vor Ort wissen sehr genau um die große Wichtigkeit der BNE.
Das Weltnaturerbe Wattenmeer, mit dem sich die Ausstellungen in Nationalpark-Häusern wie dem in Fedderwardersiel beschäftigen, ist einer der größten und interessantesten Naturschätze, die wir hier in Deutschland haben.
Es ist ein einzigartiger Lebensraum für Pflanzen und Tiere, und wir müssen dafür sorgen, dass er
weiterhin bewahrt wird. Die verschiedenen Angebote der Nationalpark-Häuser mit Ausstellungen und Wattwanderungen garantieren, dass unsere Kinder lernen, wie besonders und wichtig das Wattenmeer ist. Eine Wattwanderung bringt den Kindern nicht nur bei, wer und was alles im Wattenmeer lebt und warum das Weltnaturerbe schützenswert ist, sie macht auch noch wahnsinnig viel Spaß. Spielerisch mit Spaß erleben und dabei noch lernen - so soll es sein. Deshalb müssen wir den systematischen Ausbau dieser Einrichtungen und des Aufgabenfeldes weiter vorantreiben.
In Zeiten, in denen wir vor unseren Türen den Klimawandel erfahren können, weil sich Wetterextreme spürbar verstärken, die USA sich aus dem Pariser Klimaabkommen zurückziehen und Präsident Trump von sauberer Kohle redet, ist Arbeit wie die im EEZ Aurich unabdingbar. Dabei können Schülerinnen und Schüler vor Ort sehr anschaulich, spielerisch und mit hochwertiger Experimentierausrüstung viel zum Thema Energie erfahren, was in der Schule dann wiederum weiter vertieft werden kann. Die gute Ausstattung der Einrichtung gewährleistet, dass das Gelernte in den Köpfen der Kinder bleibt. Vielleicht findet sich unter den jungen Besucherinnen und Besuchern nebenbei auch gleich noch das eine oder andere MINTTalent - ein sehr willkommener Nebeneffekt!
Im Natureum Niederelbe erleben Schülerinnen und Schüler mit allen Sinnen Lebensräume an einer der bedeutendsten Flussmündungen Europas. Sie lernen die verschiedenen Landschaftsarten Marsch, Moor und Geest kennen und erfahren, welche Tiere dort leben. Die beiden Zwergotterdamen, die im Park des Natureums leben, sind sicherlich die Stars bei jedem Besuch. Sie zeigen anschaulich und bei Fütterung auch deutlich hörbar, wie vielfältig und schützenswert die Natur in der Elbmündung ist.
Im Natureum kommen auch vier junge Menschen zum Einsatz, die ein Freiwilliges Ökologisches oder Soziales Jahr absolvieren. Sie kümmern sich u. a. um die Parkanlage und versorgen die Tiere im Park. Der Einsatz dieser jungen Menschen ist ein weiterer willkommener Nebeneffekt der Bildung für nachhaltige Entwicklung.
In Niedersachsen ist die BNE gut aufgestellt. Diesen Zustand gilt es zu festigen, zu stärken und auszubauen.
Auch die Integration in den frühkindlichen Bereich ist von elementarer Wichtigkeit. Von solchen Einrichtungen kann es gar nicht genug geben. Deshalb sollen weitere Informations- und Besucherzentren folgen.
BNE in den Lehrplänen aller Schulformen und Altersklassen verankern sowie dies in den Kerncurricula abbilden - das sind Auszüge aus den Forderungen unseres Antrages.
Mit Kolleginnen und Kollegen der SPD und der Grünen besuchte ich die IdeenExpo.
Ich bin ein großer Fan dieses fantastischen Angebots an unsere Schülerinnen und Schüler. Besucht habe ich auch den Stand des Klimahauses Bremerhaven - natürlich ein außerschulischer Lernort! Es ist faszinierend, wie lebens- und praxisnah und selbstverständlich hier gelernt und gelehrt wird, mit unserer Umwelt umzugehen.
Die außerschulischen Standorte helfen dabei durch ihren praktischen Ansatz, der die Theorie aus der Schule anschaulicher macht. Mit vielen verschiedenen Möglichkeiten zum Anfassen, Hören, Sehen und Schmecken können die Lerninhalte noch einmal für alle Sinne deutlich gemacht werden.
Mehrfach angemerkt habe ich die willkommenen „Nebeneffekte“. Einen weiteren „Nebeneffekt“ möchte ich nicht verschweigen: Wenn wir mit unserem Nachwuchs diese Einrichtungen besuchen oder er uns zu Hause über die Ausflüge zu den außerschulischen Lernorten berichtet, dann könnte es ja vorkommen, dass sich auch für uns an der einen oder anderen Stelle ein Aha-Effekt ergibt, oder?
Sehr geehrte Damen und Herren, Bildung für nachhaltige Entwicklung bildet das Fundament für ein umfassendes Verständnis der Welt, des globalen Zusammenlebens und des sorgsamen Umgehens mit unserem Planeten. Wie sagte der französische Präsident Macron so schön und treffend? - „Wir haben keinen Planeten B.“
In dem Sinne: Unterstützen Sie uns bei unserem Antrag! Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss.
Vielen Dank.
Vielen Dank. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete!
„Der Junge zögert einen Moment. Der Erwachsene, der ihm gegenübersitzt, hat ihn gebeten, das kleine Auto vom Tisch zu nehmen - aber welches meint er bloß? Das kleinste der drei Autos, die dort stehen, kann der Erwachsene nämlich gar nicht sehen. Es ist aus seiner Perspektive versteckt hinter einer kleinen Wand.
Der Junge ist vier, und die Entscheidung fällt ihm nicht leicht. Am Ende aber nimmt er das mittelgroße Auto - also jenes, das der Erwachsene ihm gegenüber wohl für das kleine hält.
Was in diesem Experiment der Psychologin Katherine Kinzler von der University of Chicago getestet wird, ist die Fähigkeit, sich in andere hineinzuversetzen. Dieser schwierige Perspektivenwechsel, so das gerade veröffentlichte Ergebnis, gelingt manchen
Kindern besser als anderen - und zwar jenen, die mehrsprachig aufwachsen.
In Kinzlers Definition heißt das: Sie müssen sich entweder täglich in verschiedenen Sprachen verständigen oder ab und zu eine zweite oder dritte Sprache im Alltag hören, etwa von einem Babysitter oder den Großeltern. Schon ab einem Alter von zwei Jahren, so zeigt Kinzlers Forschung, sind mehrsprachige Kinder besser darin, sich in die Perspektive von anderen hineinzuversetzen.
Die Idee davon, was Mehrsprachigkeit bedeutet und was sie mit dem Gehirn macht, hat sich in den vergangenen Jahren dramatisch verändert. Lange sahen auch Experten es eher kritisch, wenn Kinder im Alltag mit mehreren Sprachen jonglieren mussten - in deutschen Städten immerhin die Hälfte aller Grundschüler. Doch inzwischen weiß man, dass Mehrsprachigkeit kein Problem für das menschliche Gehirn ist. Ja mehr noch: Sie ist ein großer Glücksfall.“
Ich zitiere hier insgesamt aus dem Bericht „Wie Mehrsprachigkeit unser Gehirn verändert“, veröffentlicht in WeltN24.
Wir haben Mehrsprachigkeit mittlerweile als Potenzial erkannt, das wir nicht ungenutzt lassen wollen. Kinder, die mit mehr als einer Sprache aufwachsen, werden sozial kompetenter, können sich besser in ihr Gegenüber hineinversetzen, und ihr Gehirn arbeitet effizienter. Zusätzlich gibt es Hinweise darauf, dass multilinguale Menschen im späteren Leben weniger anfällig für Alzheimer sind.
Mittlerweile gibt es viele Studien, die zu dem Ergebnis gekommen sind, dass ein Aufwachsen mit mehr als einer Sprache für Kinder einen deutlichen Vorteil in der Entwicklung bietet. Förderung und Wertschätzung der Erstsprache eines Kindes in der Schule sind enorm wichtig. Nichtdeutsche Erstsprachen von Kindern sollten im Unterricht gefördert und geschätzt werden. Dann fällt auch das Erlernen der deutschen Sprache leichter.
Der kanadische Professor Jim Cummins weist ebenfalls auf die Vorteile der Mehrsprachigkeit für die Entwicklung von Schülerinnen und Schülern hin. Er verweist jedoch nicht nur auf die kognitive Entwicklung, sondern auch auf die Entwicklung der Identität von Schülerinnen und Schülern sowie auf die hierdurch verbesserten Integrationschancen. Kinder, deren Muttersprache auch in der Schule gefördert wird, werden sich laut Cummins als Teil
einer großen und vielfältigen Gesellschaft erfahren und ihren Platz finden. Werde die Erstsprache nicht gefördert, könne das dazu führen, dass die Schülerinnen und Schüler sich nirgendwo zugehörig fühlen.
Wir alle wünschen uns für unsere Kinder den bestmöglichen Start ins Leben. Warum sollten wir also Kindern von Einwanderern die Chancen verwehren, die wir unseren eigenen Kindern auch wünschen? Warum sollten wir nicht die Möglichkeit nutzen, die ein gemeinsames Leben und Lernen unseren Kindern bietet?
Das Wissen, das in Deutschland geborene Kinder und Kinder von Zuwanderern gemeinsam erwerben können, wird unserem Land in Zukunft zugutekommen.
In Deutschland ist fast jede sechste Ehe binational. Damit steigt auch die Zahl mehrsprachig erzogener Kinder. Neurobiologen haben festgestellt: Kinder können bis zu drei Sprachen gleichzeitig lernen.
Ein Viertel der deutschen Bevölkerung hat mittlerweile einen Migrationshintergrund, auch durch die Fluchtbewegung, die in den letzten Jahren stattgefunden hat. Diesen Zuwachs an Möglichkeiten können wir nicht ungenutzt lassen, vor allem nicht in einer Welt, die immer mehr zusammenwächst und in der die Fähigkeit, mehr als eine Sprache sprechen zu können, immer wichtiger wird.
Das richtige Erlernen und Beherrschen der eigenen Herkunftssprache ist also eine wichtige Bedingung für den weiteren schulischen Erfolg und nicht, wie lange vermutet, ein Hindernis. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, Mehrsprachigkeit sollte gefördert werden.
Dazu gehört natürlich auch der Erwerb der sogenannten Herkunftssprache von Beginn an. Wir möchten, dass alle Kinder in Niedersachsen einen gleich guten Start ins Leben vermittelt bekommen.
Die Förderung der Herkunftssprachen nicht deutschsprachig aufgewachsener Kinder kann anderen Kindern eine neue Sprache vermitteln und diesen gleichzeitig denselben Vorsprung gewähren. Denn wir wollen den herkunftssprachigen Unterricht auch für einsprachig deutsch aufwachsende Kinder öffnen. So können sich die Schülerinnen und Schüler gegenseitig helfen.
Deswegen fordern wir mit unserem Antrag die Landesregierung dazu auf, den Erlass „Förderung
von Bildungserfolg und Teilhabe von Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache“ aus dem Jahr 2014, der gute Ansätze geliefert hat, weiter auszubauen.
Um eine Weiterentwicklung der Mehrsprachigkeit schaffen zu können, muss aber auch das Lehramtsstudium für die entsprechenden Fächer in den Blick genommen werden. Hier benötigen wir mehr Studienplätze und müssen das Angebot attraktiver machen, sodass wir einen steigenden Bedarf auch abdecken können. Dabei könnte z. B. auch helfen, die Anerkennung der ausländischen Lehramtsausbildungen zu vereinfachen.
Die Einrichtung bilingualer Kindertagesstätten sollte unterstützt werden, ebenso die Förderung der Mehrsprachigkeit und die damit verbundenen Angebote zur Förderung der Herkunftssprachen in den Schulen.
In verschiedenen Bundesländern gibt es gute Modelle der Förderung von Mehrsprachigkeit.
In Hamburg z. B. können Schülerinnen und Schüler seit 2002 ihr Abitur im Fach Türkisch absolvieren. Das Fach ist dort, wie wir es auch für Niedersachsen vorschlagen, auch für nicht türkischstämmige Jugendliche geöffnet.
Auch in Nordrhein-Westfalen gab es 2016 einen Erlass, der herkunftssprachlichen Unterricht möglich macht. Ich habe mir einmal die Mühe gemacht, zu gucken, in welchen Sprachen das überhaupt möglich ist. Dort werden u. a. Albanisch, Arabisch, Bosnisch, Griechisch, Italienisch, Kroatisch, Kurdisch, Mazedonisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Russisch, Serbisch, Slowenisch, Spanisch und Türkisch angeboten, und auch dort sind diese Fächer für die deutschsprachig aufgewachsenen Mitschülerinnen und Mitschüler offen.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wir haben oft die Situation, dass wir sagen und uns eingestehen müssen, man hätte in der Vergangenheit mehr Vorsorge für die Zukunft treffen müssen. Veränderungen lassen sich nicht von heute auf morgen erzwingen und umsetzen. Deshalb wird es Zeit, dass wir den eingeschlagenen Weg ambitioniert und engagiert weitergehen, und deshalb bitte ich Sie im Sinne unserer Kinder um die Zustimmung zu unserem Antrag.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! „Die Traditionsschifffahrt in Deutschland funkt SOS.“ - Mit diesen Worten habe ich meine Rede zur Situation der Traditionsschifffahrt im März-Plenum des letzten Jahres begonnen. Dieses Funksignal ist leider nicht nur weiterhin zu hören, sondern nach dem Gesetzentwurf des Bundesverkehrsministeriums vom August noch lauter und dringlicher geworden.
Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf aus dem BMVI, dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, geschieht genau das, was nicht geschehen sollte: Die Auflagen für die Sicherheit von Traditionsschiffen sollen an die Auflagen für die Berufsschifffahrt angelehnt werden und werden damit für viele der ehrenamtlich betriebenen Trägervereine unerfüllbar.
Zum einen werden die unterschiedlichen Gegebenheiten auf den Schiffen in keinster Weise berücksichtigt. Jedes Schiff soll z. B. einen gleichgroßen Anker bekommen. Das würde gerade für kleinere Schiffe wie der „Gloria“, die in Elmshorn in Schleswig-Holstein liegt, bedeuten, dass sie einen Kran bräuchten, um den Anker zu lichten. Damit dieser Kran, der auf dem Schiff installiert werden müsste, nicht zum Kentern des Schiffes führt, bräuchte man ein Gegengewicht, für das auf den Schiffen mit einer ähnlichen Größe gar kein Platz ist. Auf dieses absurde Ergebnis des Gesetzentwurfs weist der Artikel „Sicherheitsauflagen könnten das Ende für Traditionsschiffe bedeuten“ der Elmshorner Nachrichten vom 4. November dieses Jahres hin.
Zum anderen aber - das ist mindestens ebenso wichtig und wurde auch schon angesprochen - wird das ehrenamtliche Engagement der Menschen, die unsere Traditionsschiffe betreiben, durch diesen Entwurf mit Füßen getreten. Menschen, die ihre Freizeit für den Erhalt eines Stücks unserer Geschichte nutzen und die nicht dafür bezahlt werden, Menschen, die gerade für den Tourismus in den norddeutschen Bundesländern wichtige Anlaufpunkte und Sehenswürdigkeiten erhalten, soll noch viel mehr abverlangt werden, als sie bisher schon einbringen. Sie sollen den Traditionsschiffen nicht nur ihre Zeit widmen, sie sollen in Zukunft auch, geht es nach dem BMVI, Lehrgänge besuchen, die Qualifikationen schaffen sollen, wie Berufsseeleute sie benötigen, Lehrgänge, die bezahlt werden wollen und zusätzlich Zeit kosten.
Zurzeit werden die sicherheitsrechtlichen Vorschriften und Anforderungen an Traditionsschiffe in Deutschland auf Bundesebene beraten. Unter anderem geht es um erweiterte Anforderungen an die bauliche Beschaffenheit, an den Brandschutz und an die Ausstattung mit Rettungsmitteln. In Kraft treten sollen diese veränderten Vorschriften zum 1. Januar 2017. Ich frage: Warum diese Eile? - Im Winterhalbjahr liegen die meisten Schiffe in ihren Winterquartieren.
Dass das Bundesverkehrsministerium keine Rücksicht darauf genommen hat, dass sich die meisten Betreiber von Traditionsschiffen in ihrer Freizeit mit diesen beschäftigen, zeigte auch die kurze Frist, die für Eingaben zum Gesetzentwurf gegeben wurde. Für Einwände wurden ihnen vom BMVI ganze 40 Tage Zeit gelassen.
Die Träger der Traditionsschiffe sind lange für eine Überarbeitung der Regelungen für die Traditionsschifffahrt. Sie fordern berechtigt eine Überarbeitung mit Augenmaß, die den Anforderungen und Möglichkeiten dieser Schiffe gerecht wird und die Einzigartigkeit jedes einzelnen Schiffs möglichst weit erhält. Diese Forderung unterstützen wir alle hier im Hause ausdrücklich. Das zeigt nicht zuletzt der gemeinsame Antrag, der maßgeblich von Frau Eilers zu verantworten ist.
Dass sich das Bundesverkehrsministerium mit Experten zum Thema Traditionsschifffahrt zusammengesetzt hat, bevor dieser Gesetzentwurf zustande kam, was ja immer wieder gefordert wurde, kann ich mir nicht vorstellen. Im vorgelegten Gesetzentwurf wurden Dinge vorgeschlagen, die die Schiffe grundlegend verändern, wenn die Träger
es überhaupt schaffen können, diese Umbauten zu finanzieren. Das zeugt doch davon, dass man sich im Vorfeld nicht mit den Gegebenheiten auf solchen Schiffen auseinandergesetzt hat, zumindest nicht ernsthaft. Das muss ich unterstellen.
Hat man die vorgeschlagenen Änderungen im Kopf, kommt es einem fast höhnisch vor, wie das BMVI den Artikel zur Gesetzesänderung auf seiner Internetseite überschreibt. Man höre und staune, da steht: „Erhalt der Traditionsschifffahrt“.
Ich freue mich sehr, dass sich hier in Niedersachsen alle Parteien einig sind und durch diesen gemeinsamen Antrag alle an eine Strang ziehen wollen - vielleicht besser: an einem Tampen -, um sich für eine sinnvolle Neuregelung für die Traditionsschifffahrt einzusetzen. Wir müssen gemeinsam auf unsere Beschlüsse verweisen und das Bundesverkehrsministerium daran erinnern, dass gesetzliche Veränderungen im Bereich der Traditionsschifffahrt immer an den praktischen Gegebenheiten vor Ort orientiert sein müssen. Traditionsschifffahrt unterscheidet sich fundamental von der Berufsschifffahrt und muss somit gänzlich anders reguliert und bewertet werden.
Die Beurteilung bezüglich des Erfüllens der Anforderungen für die Einstufung als Traditionsschiff sollte unserer Meinung nach einem Gremium aus Sachverständigen obliegen. Die Sicherheitszeugnisse sollen jedoch weiter von der Berufsgenossenschaft Verkehr ausgestellt werden. Außerdem bleibt es erforderlich, dass sich die Sicherheitsanforderungen bei Traditionsschiffen nach dem einzelnen Schiff, seinen Anforderungen, Eigenarten und den angestrebten Einsatzzwecken richten.
Wir alle hören das SOS-Signal. Durch unseren gemeinsamen Antrag werfen wir der Traditionsschifffahrt und denen, die sich für sie starkmachen, einen Rettungsring zu. Wir hoffen, nein, wir fordern, dass sich das BMVI an der Rettungsaktion beteiligt. Wir werden dem Antrag heute zustimmen.
Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete!
„Andrej spricht mit Jegor russisch, Jegor mit Andrej lieber deutsch. Yuko war in den Ferien bei den Großeltern in Japan und hat seither Probleme mit dem R. Und der dreijährige Simon redet beim Früchtespiel laufend von ‚Apples‘ und ‚Birnens‘. Ein solches babylonisches Sprachengewirr bereitet … gewöhnlich Kopfzerbrechen. In der Kita Multi Lingua in Berlin-Charlottenburg ist es ausdrücklich erwünscht. ‚Wir freuen uns über jedes Kind, das nicht nur Deutsch spricht‘, sagt Dina Chubukova“
in dem hochinteressanten Bericht „Ein Kind, drei Sprachen“ von Martin Spiewak, der letztes Jahr in der Zeit Online erschien.
Ein Viertel unserer Bevölkerung hat einen Migrationshintergrund. Damit verbunden ist bei vielen dieser Menschen natürlich eine andere Muttersprache als die deutsche. Dass gerade dies jedoch kein Nachteil ist, sondern enorme Chancen bietet, wird zunehmend erkannt und akzeptiert.
„‚Wertschätzung und Förderung von Mehrsprachigkeit‘ und ‚Deutsch lernen‘ sind kein Widerspruch…“, referiert Professor Dr. Ingrid Gogolin von der Universität Hamburg.
Sie ist anerkannte Spezialistin für einen interdisziplinären Überblick über den Forschungsstand zu Mehrsprachigkeit in urbanen Regionen. Vergleichen wir die Ergebnisse verschiedener Studien zur Mehrsprachigkeit, erkennen wir die positiven Faktoren für Entwicklungsprozesse.
Mehrsprachigkeit liegt im Trend, nicht nur bei Eltern und Pädagogen, sondern auch unter Wissenschaftlern. Linguisten, Psychologen und Hirnforscher loten seit einiger Zeit den kognitiven Nutzen der Bilingualität aus. Wer polyglott ist, hat demnach nicht nur bessere Chancen im Job oder beim Eintauchen in fremde Kulturen, er soll auch flexibler im Denken und schneller im Kopf sein. Selbst die Anfälligkeit für Alzheimer soll der Multilinguismus verringern, so der Artikel in der Zeit.
War bisher die bilinguale oder trilinguale Förderung in Englisch und Französisch weit verbreitet, wird nun erkannt, dass dieser vermittelte Vorsprung natürlich für alle Muttersprachen gilt. Zusätzlich wissen wir mittlerweile, dass Kinder, die ihre Muttersprache sicher beherrschen, auch neue Sprachen besser und schneller lernen. Das ist wissenschaftlich bestätigt. Wir alle wünschen für unsere Kinder den bestmöglichen Start ins Leben. Ich zitiere aus der Zeit:
„Tatsächlich geht die Wissenschaft heute davon aus, dass der Mensch von Natur aus polyglott ist. Die Mehrsprachigkeit steckt ihm in den Genen. ‚Wer nur mit einer Sprache aufwächst, bleibt unter seinen Möglichkeiten‘, sagt Jürgen Meisel, der - erst in Hamburg, heute im kanadischen Calgary - seit mehr als dreißig Jahren die Multilingualität erforscht.“
Warum sollten wir nicht die Möglichkeiten nutzen, die ein gemeinsames Leben und Lernen unserer Kinder bietet? Ein gemeinsames Lernen beginnt schon in der Kita, wo Kinder meistens das erste Mal aufeinandertreffen und sich und ihre unterschiedlichen Hintergründe kennenlernen. Kindertagesstätten, die sich hierbei darauf konzentrieren, die unterschiedlichen Fähigkeiten und Kenntnisse der Kinder spielerisch zu vertiefen, bereiten sie auf ihre Schullaufbahn optimal vor.
Dabei die Eltern miteinzubeziehen, kann bei Kindern mit anderssprachlichem Hintergrund beson
ders helfen. Hier übernehmen die Eltern z. B. das spielerische Erlernen der Muttersprache, das im Idealfall dann in der Kita aufgegriffen wird. So wird es z. B. beim Rucksackprojekt in einer Kindertagesstätte hier in Hannover gemacht - eine beispielhafte Idee, wie ich finde.
Was im Kindergarten angefangen wurde, sollte aber in der Grundschule und auch in den späteren Schulstufen weitergeführt werden. Bisher wird der Bedarf an Unterricht in der Herkunftssprache noch nicht abgedeckt. Auch wenn durch den Erlass der Landesregierung „Förderung von Bildungserfolg und Teilhabe von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache“ vom 1. Juli 2014 schon wichtige Maßnahmen ergriffen werden, wissen wir, dass weitere Schritte zur Einbringung und Anerkennung der verschiedenen Muttersprachen folgen müssen. Der bestehenden Nachfrage nach herkunftssprachlichem Unterricht können unsere Schulen bisher kaum nachkommen. Hieran müssen wir arbeiten.
Unser Antrag soll u. a. dazu anregen, die Einrichtung bilingualer Kindertagesstätten durch konzeptionelle Beratung zu unterstützen. Er soll anregen, dass Modellprojekte vor allem in den Stufen Sek. I und Sek. II aufgewertet, Leistungsnachweise in Zeugnisse eingeführt oder andere Möglichkeiten der Leistungserkennung ermöglicht werden. Weiterentwickelt werden sollte auch die Möglichkeit, die Palette der Sprachangebote in unseren Schulen zu erweitern und neben Englisch, Französisch, Spanisch und Italienisch z. B. auch Türkisch, Polnisch, Russisch und Arabisch als zweite und dritte Fremdsprache zu fördern.
Mit unserem Antrag wollen wir dafür sorgen, dass das Lehramtsstudium von neu Zugewanderten schneller anerkannt wird. Weiterbildungsmaßnahmen, die Muttersprachlern den Quereinstieg ins Lehramt erleichtern, sollen gefördert werden.
Uns ist bewusst, dass die Ausbildungslage für ein Lehramt für verschiedene Sprachen außerhalb der bisher standardmäßig gelehrten Sprachen schwierig ist. Auch hieran wollen wir durch die schrittweise Erweiterung des Angebots herkunftssprachlicher Lehramtsfächer u. a. mit dem Auf- und Ausbau von Studienmöglichkeiten in Niedersachsen arbeiten. Das Sprachangebot an den Schulen sollte weiter ausgebaut werden, und die angebotenen Fächer sollten auch als Prüfungsfächer zur Verfügung stehen können.
Vielleicht können wir es schaffen, diesen Antrag zwischen allen Fraktionen zu einen und damit einen wichtigen Schritt nicht nur für die Bildung unserer Kinder, sondern auch für Toleranz und Freundschaft zwischen den uns nachfolgenden Generationen zu sorgen und um nicht zuletzt ein deutliches Zeichen für Mehrsprachigkeit zu setzen.
Die Bedeutung der deutschen Sprache für Schule, Ausbildung und Beruf ist und bleibt von größter Wichtigkeit. Aber die sprachlichen Bereicherungen und Fähigkeiten von Migrantinnen und Migranten nicht zu nutzen und unseren Schülerinnen und Schülern nicht mehr Sprachmöglichkeiten anzubieten, wäre unklug für die Betroffenen, unsere Gesellschaft und deren Zukunftsfähigkeit.
Ich freue mich auf die weiteren Beratungen, denen ich erwartungsvoll entgegensehe.
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! In der besagten Petition fordert der Petent, dass Flüchtlinge, deren Asylantrag abgelehnt wurde, schneller abgeschoben werden sollen. Er sagt, dass die dadurch freiwerdenden Finanzmittel besser für die Integration der nicht ausreisepflichtigen Menschen genutzt werden könnten. Im Kern ist der Petent der Meinung, die Landesregierung würde nicht konsequent genug abschieben und verstoße damit gegen geltendes Recht.
Die Stellungnahme des Innenministeriums ist ganz klar: Es wird konsequent abgeschoben, aber das Prinzip der Humanität hat eindeutig Vorrang und damit auch die freiwillige Ausreise von Ausreisepflichtigen. Diese Form der Rückkehr ist menschlicher, nachhaltiger und kostengünstiger. Daran besteht kein Zweifel.
Darüber hinaus wird, wenn nötig, der Aufenthalt im Lande zwangsweise beendet.
Die Niedersächsische Landesregierung wird die Maßnahmen der Rückführung weiter verstärken. Das ist nötig, da die Zahl der Ausreisepflichtigen weiter steigt.
Die Landesregierung setzt sich dafür ein, dass weitere Verfahrenshemmnisse beseitigt werden, indem z. B. Herkunftsländer auf ihre völkerrechtliche Verpflichtung hingewiesen werden, bestehende Rücknahmeabkommen vollständig umzusetzen.
Wir haben eine Verpflichtung, Menschen, die nicht hier bleiben können, auf eine menschenwürdige Art und Weise in ihre Heimatländer zurückzubringen. Wir wissen nicht, welchen Traumata diese Männer und Frauen vor und während ihres Weges nach Deutschland ausgesetzt waren. Dementsprechend begrüße ich es, dass die Landesregierung dem humanistischen Umgang mit diesen Menschen den Vorrang gibt und sie im Zweifelsfall nicht noch weiter traumatisiert. Das genau ist der Antritt unserer Landesregierung mit dem Vorzug der freiwilligen Ausreise.
Liebe Kollegin Lorberg, Sie empfehlen bei dieser Petition „Berücksichtigung“. Was genau bedeutet dieses Votum? - Dadurch wird die Landesregierung ersucht, im Rahmen des geltenden Rechts dem Wunsch des Einsenders zu entsprechen oder seiner Beschwerde abzuhelfen.
Dies ist die weitestgehende Form der positiven Erledigung einer Eingabe durch das Parlament. Sie hat zur Voraussetzung, dass der Landtag das Anliegen ohne Einschränkung als gerechtfertigt ansieht, die Beschwerde als berechtigt ansieht und zugleich anerkennt, dass es nötig und möglich ist, Abhilfe zu schaffen.
Die Landesregierung, liebe Frau Lorberg, hat in ihrer Stellungnahme zu der Petition dargelegt, Abschiebungen würden unter Anwendung von Recht und Gesetz konsequent durchgeführt. Wie genau könnte hier weitere Abhilfe geschaffen werden? Wie könnte z. B. eine Beschleunigung des Verfahrens Ihrer Meinung nach aussehen?
Der Petent hat sich darüber leider keine Gedanken gemacht.
Seine Forderungen werden bereits erfüllt und sind schon in Anwendung.
Ich glaube nicht, dass Ihr Votum bedeutet, dass Sie eine Verschärfung der Abschiebepraxis fordern. Humanität, auch und gerade für Menschen, die in ihr Herkunftsland zurückgeschickt werden, hat Vorrang. Menschenwürdige Rückführungen sind für alle Beteiligten die beste Lösung.
Die Landesregierung setzt konsequent um, was der Petent fordert. Deshalb ist die Petition mit „Sach- und Rechtslage“ zu bescheiden.
Danke schön.
Frau Präsidentin! Vor dem Hintergrund, dass wir wesentlich mehr Schülerinnen und Schüler im Schulsystem haben, frage ich die Landesregierung: Wie beschulen Sie diese große Anzahl von Schülerinnen und Schülern ohne oder mit geringen Sprachkenntnissen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich freue mich sehr, dass es zum 1. Februar dieses Jahres gelungen ist, die Fortführung der Klassen mit vertiefter Berufsorientierung im Rahmen der Eigenverantwortung der Schulen zu ermöglichen. Damit wurden nicht nur die Erfolge anerkannt, sondern auch die Schulen mit einer solchen Klasse mit den erforderlichen zusätzlichen Lehrerstunden unterstützt, unabhängig von der Schulform. Damit ist bereits zu 100 % geschehen, was Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, in Ihrem Antrag fordern.
Nun wissen wir alle, dass Kommunikation nicht immer eine ganz so einfache Sache ist. Die Vermittlung von Informationen zwischen Sender und Empfänger unterliegt nicht selten atmosphärischen Störungen. Ich gewinne in meiner relativ kurzen Zeit im Landtag zunehmend die Auffassung, dass hier in der Kommunikation manch etwas mächtig schief läuft. Fehlinterpretationen unterstelle ich Ihnen natürlich nicht. Bewusste Fehlinterpretationen, um sie politisch für sich einzusetzen, sind Mittel, die meine Zustimmung nicht finden würden. Ich möchte Ihnen also gern zugutehalten: Sie haben nur nicht richtig zugehört oder nicht richtig gelesen.
Darüber, dass es politisch ungeschickt ist, Anträge zum Thema Berufsstarterklassen zu stellen, wenn sie a) bereits erledigt sind und b) Sie selber als CDU/FDP-Regierung dieses erfolgreiche Modell 2010 haben auslaufen lassen, könnten wir uns verständigen.
Ich zitiere aus der Antwort aus der damaligen Landesregierung auf eine Anfrage der Abgeordneten Renate Geuter zu den Berufsstarterklassen:
„Es war und ist nicht beabsichtigt, die Modellprojekte über den 31. Juli 2010 hinaus fortzuführen.“
So das Protokoll der 71. Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 30. April 2010 zu der Antwort auf die Mündliche Anfrage der Kollegin Geuter.
Wenn Sie das Projekt für so sinnvoll halten - was es durchaus ist -, warum haben Sie dann damals nicht Einspruch erhoben, als das Auslaufen der Berufsstarterklassen verkündet wurde? Warum tun Sie es jetzt? Warum haben Sie nicht an Lösungen gearbeitet? Das Land hat sich damals unter Ihrer Landesregierung aus der Förderung zurückgezogen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, worüber reden wir hier eigentlich? - Von 2008 bis 2010 führte das Land Niedersachsen zusammen mit der Bundesagentur für Arbeit die Modellprojekte „Abschlussquote erhöhen - Berufsfähigkeit steigern“ und „Vertiefte Berufsorientierung von Berufsstarterklassen steigern“ an 46 Hauptschulen durch. Die Oberschule Rodenkirchen, Landkreis Wesermarsch, die Oberschule Sande, Landkreis Friesland, sowie die Oberschule Wiefelstede und die Hauptschule Bad Zwischenahn, beide Ammerland, nahmen daran teil. Ziel dieses Modells war es, abschlussgefährdete Schülerinnen und Schüler zum Hauptschulabschluss zu bringen und ihnen eine Ausbildungsperspektive zu schaffen. Drei Tage waren die Schülerinnen und Schüler in der Schule und zwei Tage in einem Unternehmen. Als das Modell auslief, schafften es die vier oben genannten Schulen in Eigenverantwortlichkeit, die erforderlichen Lehrerstunden weiterhin zur Verfügung zu stellen und die Klassen fortzuführen. Alle
anderen Schulen haben danach nicht weiter an dem Projekt teilgenommen, da es nicht fortgeführt wurde.
2014 verabschiedete sich dann leider auch die Arbeitsagentur aus der Finanzierung der Sozialpädagoginnen und -pädagogen als Berufsstartbegleiter. Weil das Modell in ihren Landkreisen mit hohen Erfolgszahlen aufwarten konnte, sprangen z. B. die eben genannten Landkreise ein und übernahmen die finanziellen Leistungen für die Sozialpädagogen. Die Schulen dieser Landkreise setzen verstärkt auch auf den außerschulischen Praxisteil, den das Modell impliziert. Mittlerweile fließen die Erkenntnisse des Modellprojekts parallel in gesetzliche und untergesetzliche Regelungen ein. Daraus resultiert die Verstärkung der Praxiserfahrungen, wie etwa - Sie kennen sie alle - die Praxistage.
Durch meinen permanenten Austausch mit dem Ministerium und aufgrund meiner mehrfachen Nachfragen weiß ich, dass in den Grundsatzerlassen für die Hauptschule, die Realschule und die Oberschule Maßnahmen der Berufsorientierung bis hin zur Berufsbildung einen breiten Raum einnehmen. Eine individuelle Förder- und Berufswegeplanung aller Schülerinnen und Schüler wird durch ein Kompetenzfeststellungsverfahren unterstützt.
Die Landesregierung hat nicht die Hände in den Schoß gelegt, sondern aktiv die guten Ergebnisse des Modells nach und nach in den Schulalltag integriert.
Mit der ansteigenden Beliebtheit der Schulform Oberschule ging das Auslaufen der Hauptschulklassen einher. Das wiederum erschwert den genannten Schulen, die nach wie vor auf die Klassen mit hohem Praxisanteil setzen, die Klassenbildung. Damit sind wir beim Kern des Problems:
Die in Rede stehenden Schulen können keine Stunden explizit für Berufsstarterklassen erhalten, da es dieses Modell seit 2010 nicht mehr gibt. Um den aktiven Klassen mit vertiefter Berufsorientierung eine Fortführung zu ermöglichen, ist die Niedersächsische Landesschulbehörde bemüht, bei den betreffenden Schulen eine auskömmliche Unterrichtsversorgung zu erreichen. Den Schulen wurden die Lehrerstundenkontingente dankenswerterweise zugewiesen. Sie sind also an den Schulen. Was aber festzustellen bleibt, ist, dass
die Bemühungen noch nicht in allen Fällen dazu geführt haben, die Unterrichtsversorgung hochsetzen zu können, weil es seitens der Landesschulbehörden und der Schulen schlicht und einfach nicht gelingt, die entsprechenden Pädagogen, die entsprechenden Lehrer dafür einzustellen.
Wie bereits im Kultusausschuss am 26. Februar dieses Jahres ausführlich diskutiert - Herr Bock, Sie sprachen es an -, erschließt sich mir nicht, warum Sie diesen Antrag überhaupt noch stellen. Er ist durch Regierungshandeln definitiv erledigt. Die von Ihnen geforderten Lehrerstunden sind an den Schulen. Ihr Antrag macht nun durch unsere Diskussion nur zu deutlich, welche Problematik immer wieder mit Modellversuchen einhergeht, in deren Natur es liegt, auszulaufen. Es zeigt sich aber auch, dass Sie - in welcher Form auch immer - Berufsstarterklassen 2010 nicht nur nicht fortgeführt, sondern auch nicht an Lösungen gearbeitet haben und die Schulen, die Landkreise und die besonders auf Unterstützung angewiesenen Schülerinnen und Schüler hier haben im Regen stehen lassen.
Ich bitte darum, zu Ende ausführen zu dürfen.
Ich bin gleich fertig.
Wir werden uns dem Votum des Kultusausschusses anschließen und dem obsoleten Antrag nicht zustimmen.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Meine Frage bezieht sich auf die Vertretungsmittel und gliedert sich in drei Teile.
Ich frage die Landesregierung: Wie hoch ist der Ansatz der Vertretungsmittel in diesem Haushaltsjahr, wie waren die Ansätze der Vertretungsmittel in den letzten Jahren, und waren sie auskömmlich?
Ich frage die Landesregierung: Wie hat sich die große Zunahme der Flüchtlingszahlen im Sommer dieses Jahres auf die Aufstellung des Kultusetats samt Nachtragshaushalt ausgewirkt? Was hat sich dadurch verändert?
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich für die SPD und für Bündnis 90/Die Grünen gemeinsam spreche.
Die Traditionsschifffahrt in Deutschland funkt SOS, und wir müssen helfen. Jedes Jahr gehen aufgrund zunehmend unerfüllbarer Zulassungskriterien ca. 10 % unserer Traditionsschiffe verloren. Seemannsgarn? - Nein, Tatsache! Die Politik muss helfen, die Traditionsschifffahrt zurück in sicheres Fahrwasser zu navigieren.
In meinem Wahlkreis gibt es z. B. die „Großherzogin Elisabeth“. Ich möchte sie exemplarisch nennen. Sie haben sicherlich in Ihren Wahlkreisen ähnliche Traditionsschiffe. Sie ist ein stolzer Schoner, von der Bevölkerung liebevoll „Lissy“ genannt. Hinter ihr steht eine unglaubliche Geschichte.
Die Identifikation mit solchen Schiffen ist in ihren Heimathäfen ausgesprochen groß. Jeder Bürger einer Stadt mit einem solchen Schiff im Hafen ist stolz auf die Geschichte, die damit bewahrt und weitererzählt wird.
Traditionsschiffe sind Touristenmagneten, können ein Stadtbild entscheidend prägen und übernehmen oftmals auch kulturelle und soziale Aufgaben. Traditionsschifffahrt ermöglicht es uns, ansatzwei
se zu verstehen, wie hart es war, Torf aus den Fehnkolonien über Kanäle zu transportieren, wie lebensbedrohlich der Fischfang auf hoher See war und wie entbehrungsreich der Überseehandel mit Segelschiffen oder auch den frühen Dampfschiffen gewesen ist.
Der Gesetzgeber auf Bundesebene hat die Kategorie „Traditionsschifffahrt“ bewusst unbestimmt gelassen. Damit sollte der großen Heterogenität der bereits existierenden Traditionsschiffe mit ihren vielfältigen baulichen Zuständen, Betriebsformen und inhaltlichen Nutzungen Rechnung getragen werden. Eine unbestimmte Formulierung sorgt aber nicht nur für die Öffnung der Traditionsschifffahrt für möglichst viele verschiedene Bauarten und Funktionsweisen, sie sorgt auch für Verwirrung, was die Vorgaben angeht, vor allem, da viele Traditionsschiffe - dies wurde eben schon gesagt - ehrenamtlich und gemeinnützig mit meist geringen finanziellen Mitteln betrieben werden.
An dieser Stelle möchte ich den vielen engagierten Ehrenamtlichen ausdrücklich und von Herzen für ihren unermüdlichen Einsatz danken. Unerschrocken meistern sie die Herausforderung, diese so besonderen Schiffe zu managen und sie nicht in Vergessenheit geraten zu lassen.
Wir benötigen einen Gutachterausschuss aus Sachkennern, aus Sachverständigen, aus der Verwaltung und aus Betroffenen. Auch eine multinationale Regelung für die Sicherheitsvorgaben und den Verkehr von Traditionsschiffen muss geschaffen werden. Verlässliche Rechtsgrundlagen mit erfüllbaren Kriterien sowie eine Vereinfachung des Erhalts und Betriebs der verbliebenen Traditionsschiffe sind erforderlich. Die norddeutschen Länder müssen an der zeitnah notwendigen Neufassung der Sicherheitsrichtlinien beteiligt werden. Wir brauchen international anerkannte Zertifizierungsmöglichkeiten. Und wir brauchen die sofortige Wiederbelebung des London Memorandums.
Die SPD und die Grünen haben sich entschieden: Wir werden die Traditionsschifffahrt nicht untergehen lassen. Wir werden der Tradition der Schifffahrt in Niedersachsen den Platz geben, der ihr gebührt. Wir werden Traditionsschifffahrt und Traditionsschiffe für die heutige Generation erlebbar erhalten. Es ist uns gelungen - darauf können wir
stolz sein -, dieses Thema fraktionsübergreifend voranzubringen. Herzlichen Dank dafür an alle Fraktionen, hier besonders an Frau Eilers für die Einbringung des Antrags. Zu der gemeinsamen Entscheidung beigetragen hat letztendlich auch der Dialog, den einige Abgeordnete mit Vertretern der Traditionsschifffahrt geführt haben.
Wir unterstützen den Antrag ausdrücklich.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Inklusion an unseren Schulen, die durch die rot-grüne Landesregierung Wirklichkeit wird, ist ein Meilenstein für die gemeinsame Beschulung und das Miteinander behinderter und nicht behinderter Kinder. Diese Form der schulischen Gleichbehandlung ist ein Menschenrecht und wird in der UNBehindertenrechtskonvention gefordert.
Wir kommen dieser berechtigten und logischen Forderung nun zum Vorteil aller Schülerinnen und Schüler und ihrer Eltern in Niedersachsen nach.
Darauf dürfen wir stolz sein - wir alle! Veränderungen, Entwicklungen und Neuerungen machen natürlich auch Angst. Diese Ängste nehmen wir ernst.
Die folgende Petition nehmen wir deshalb ebenfalls sehr ernst. Ich möchte hier kurz begründen, warum wir es für sinnvoll erachten, diese Eingabe als Material in das laufende Verfahren einzubringen.
In der Eingabe 01093/04/17 fordert der Petent, ein Vater von Kindern, die Förderschulen besuchen, den Erhalt der Förderschulen in Niedersachsen. Die Möglichkeit, an Regelschulen Kinder mit mehrfachen oder stark ausgeprägten Behinderungen und Störungen zu unterrichten, kann nicht gerecht umgesetzt werden, schreibt er. Er schlägt die Einführung einer Wahlmöglichkeit vor. Eltern mit behinderten Kindern sollen selbst entscheiden können, welche Schulform für ihr Kind die beste ist.
Aktuell befinden wir uns in der Phase der Erneuerung unseres Schulgesetzes. Es ist selbstredend, dass in einer solchen Phase eine Petition mit diesem Inhalt in die Ausarbeitung des Gesetzentwurfs einfließen muss. Deswegen schlägt die SPDFraktion vor, die Petition als Material in das laufende Verfahren einzubringen, um eine möglichst schnelle Überprüfung der Möglichkeiten einer Einbeziehung der Forderung und Einwendungen gewährleisten zu können.
Die CDU-Fraktion hat diese Petition zur Berücksichtigung vorgeschlagen, scheinbar völlig ungeachtet der aktuellen Situation des laufenden Verfahrens. Fakt ist: Mit einer solchen Vorgehensweise würde man dem Beratungsverlauf zum neuen Schulgesetz entgegenwirken.
In Niedersachsen ist die inklusive Schule verbindlich zum Schuljahresbeginn 2013/2014 eingeführt worden. Das hat der Niedersächsische Landtag mit breiter Mehrheit beschlossen. Viele von Ihnen waren dabei.
Ein Auslaufen der bestehenden Förderschulen mit den Schwerpunkten Sehen, Hören, geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung sowie emotionale und soziale Entwicklung ist nicht vorgesehen. Die Förderschulen mit dem Schwerpunkt Sprache bekommen Bestandsschutz. Dabei - und darin sind wir alle uns doch einig - wird es höchste Zeit, dass wir uns auf den Weg machen.
Liebe Kollegen und Kolleginnen, bitte überdenken Sie Ihr Votum und stimmen Sie für „Material“!
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Danke schön.