Christa Reichwaldt

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Last Statements

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kurz vor Ende der Legislatur haben CDU und FDP die Potenziale und die Bedeutung der Mehrsprachigkeit entdeckt. Ich zitiere aus dem Antrag: „Sprache und Bildung sind Schlüssel zur Integration in die Gesellschaft und in die Arbeitswelt.“ - Völlig richtig!
Herr Götz, ich nehme Ihnen auch ab, dass Ihnen dieser Antrag wichtig ist. Ich wundere mich nur über den Zeitpunkt. Denn dieses Thema, z. B. die Bedeutung des herkunftssprachlichen Unterrichts, diskutieren wir seit vier Jahren und haben immer gesagt, dass die Angebote nicht reichen. Von Ihnen kommt dann mantraartig immer nur die Erwiderung, wichtig sei die frühe und kontinuierliche Sprachförderung in Deutsch.
Aber da ist etwas nicht richtig bedacht, und in dem Antrag wird zumindest ansatzweise deutlich, dass Sie das auch erkannt haben: Es besteht nämlich ein direkter Zusammenhang zwischen der Entwicklung einer hohen Sprachkompetenz in Deutsch und einer hohen Sprachkompetenz in der Herkunfts- oder Muttersprache. Wer seine Muttersprache gut lernt, lernt wahrscheinlich auch sehr gut Deutsch.
Also ist die Forderung, herkunftssprachlichen Unterricht über die Grundschule hinaus anzubieten, durchaus verständlich. Ich freue mich auch, dass in der Ausschussberatung die etwas unklare Formulierung geändert worden ist und jetzt zumindest die Bitte geäußert wird, herkunftssprachlichen Unterricht im Sekundarbereich I und II anzubieten. - Aber damit hört es auch schon auf.
Dieser Antrag ist zu oberflächlich. Er feiert etwas ab, was im Grunde genommen nicht vorhanden ist. Ich bin dankbar für den Änderungsantrag der Grü
nen, der in der Analyse und in den Forderungen sehr viel konkreter ist: wenn es um die frühkindliche Bildung geht, wenn es um den herkunftssprachlichen Unterricht im Sekundarbereich geht und wenn es natürlich auch um die Mitnahme der Eltern in Elternprogrammen geht.
Ja, man muss die Potenziale nutzen und das Angebot ausbauen, wenn es um die Mehrsprachigkeit geht. Wir werden dem Änderungsantrag der Grünen zustimmen und uns bei dem Antrag von CDU und FDP enthalten.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn ich die Tagesordnung richtig gelesen habe, sprechen wir heute zum Abschluss der bildungspolitischen Diskussion in dieser Legislaturperiode noch einmal über die berufliche Bildung und über den erheblichen Reformbedarf in Bezug auf die Übergangsysteme.
Mir fällt an dieser Stelle, ehrlich gesagt, noch einmal Pippi Langstrumpf ein: Ich mache mir die Welt, wir sie mir gefällt. - Das fängt an bei dem angeblichen Überangebot an Ausbildungsplätzen, das Sie immer propagieren, und geht bis hin zu den angeblich erfolgreichen Übergangssystemen; das stimmt nicht. Die Übergangssysteme - ich nenne sie „Warteschleifen“ - sind in der Form, in der sie existieren, gescheitert. Das gilt auch für die einjährige Berufsfachschule. Da wird eine gute Ausbildung geboten, wie ich ohne Weiteres zugebe. Sie wird aber nur sehr selten als erstes Ausbildungsjahr anerkannt.
In den anderen vollschulischen Ausbildungen ist die Quote derjenigen, die keinen Abschluss erreichen, skandalös hoch. Es sind vor allem eh schon sozial benachteiligte Jugendliche, die diese Schulen ohne Abschluss verlassen. Das geht so nicht. Ich bestreit auf der anderen Seite aber auch nicht, dass es noch viele offene Ausbildungsplätze gibt.
Die Frage ist nur: Wie finden diejenigen, die einen Ausbildungsplatz suchen, und diejenigen, die Auszubildende suchen, zusammen? - Der Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen geht völlig in die richtige Richtung, weil er genau diese Diskrepanz sehr gut analysiert: Berufsorientierung und Studienorientierung ab Klasse 8 viel systematischer an Schulen sowie individuelles Coaching, woran alle beteiligt werden müssen, also die Berufsschulen, die Berufsschüler, die Ausbildungsbetriebe und auch die Kammern. Hier gilt es, eine gemeinsame Anstrengung zu starten.
Das viel diskutierte Hamburger Modell bietet hier gute Ansätze. Vielleicht ist nicht alles übertragbar. Wir brauchen vor allem aber ein Recht auf einen Ausbildungsplatz im dualen System, und zwar möglichst schnell.
Der Antrag greift für mich zu kurz, was die Ausbildungsplatzumlage angeht. Wer nicht ausbildet, der muss zahlen. Das gilt immer noch, weil wir insgesamt zu wenige Ausbildungsplätze haben.
Das hätte ich gern noch im Antrag gehabt. Trotzdem werden wir ihm zustimmen und insofern die Ausschussempfehlung ablehnen.
Meine Redezeit ist abgelaufen. Trotzdem noch eine persönliche Bemerkung.
Nach fünf Jahren habe ich nicht das Recht, eine große Abschlussrede zu halten. Es ist heute aber meine letzte Rede. Ich kandidiere nicht mehr; dazu habe ich mich im letzten Jahr entschlossen. Ich war vom Parlamentarismus überzeugt und bin es nach diesen fünf Jahren noch mehr. Wir konnten einiges in Bezug auf Transparenz ändern. Vielleicht gibt es zu viele Rituale. Für mich aber ist Schluss.
Ja, das war meine letzte Rede hier. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor eineinhalb Jahren haben wir diesen heute zur Abstimmung vorliegenden Antrag hier erstmals beraten. Die Diskussion verlief vergleichsweise konstruktiv. Ich hatte mich auf eine positive Beratung im Ausschuss gefreut. Die Beratung war dann zwar auch intensiv und konstruktiv, aber bewegt hat sich leider nichts.
Nach wie vor stehen wir vor der Situation, dass Lehrkräfte, die ihren Lehrerberuf außerhalb Deutschlands erlernt haben, schlechter bezahlt werden als Lehrer, die in Deutschland ihr Studium absolviert haben. Der springende Punkt ist dabei: Sie machen hier in Niedersachsen die gleiche Arbeit, werden aber unterschiedlich bezahlt.
Vielen Dank, Herr Präsident.
Auch die neuen Bundesregelungen zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse und die ressortübergreifende interministerielle Arbeitsgruppe haben eine Lösung dieses Problems nicht näher gebracht.
Meine Damen und Herren, wenn die Qualifikation der ausländischen Lehrkräfte oder der Lehrkräfte, die in der ehemaligen DDR ausgebildet wurden, tatsächlich schlechter sein sollte, dann frage ich mich, warum sie hier genau die gleiche Arbeit mit genau der gleichen Verantwortung leisten.
Uns wird gesagt, das sei Tarifrecht, da sei nichts zu machen.
Meine Damen und Herren, ich möchte Sie daran erinnern, dass wir vor einiger Zeit die Petition einer Grundschullehrerin auf dem Tisch hatten, die in der DDR ausgebildet wurde und seit mehr als zehn Jahren in Niedersachsen unterrichtet. Sie wird nicht gleich besoldet. Die Landesregierung bot ihr an, quasi noch einmal zu studieren und ihre Anwärterzeit zu wiederholen. Das Absurde daran ist, meine Damen und Herren, dass diese Lehrerin inzwischen selbst in der Lehrerausbildung tätig ist und die Hochschulabsolventen betreut. Sie soll sich also noch einmal ausbilden lassen für etwas, das sie schon tut. Das ist nicht gerecht. Von allen Seiten wurde im Ausschuss zumindest Verständnis für die Problemlage signalisiert.
Meine Damen und Herren, auch wenn Tarifrecht einer Lösung entgegenstehen sollte: Mit der ungleichen Bezahlung der betroffenen Lehrkräfte - das gilt für beide Gruppen - wird auch ein wichtiger Rechtsgrundsatz verletzt. Artikel 23 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte besagt:
„Alle Menschen haben ohne jede unterschiedliche Behandlung das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.“
Das muss natürlich auch in Niedersachsen gelten.
Deshalb steht dieser Entschließungsantrag heute zur Abstimmung.
Ich fasse zusammen. Wir fordern nicht ein Unterlaufen der Tarifbestimmungen. Wir fordern eine Initiative zu neuen Tarifverhandlungen, damit das anders geregelt wird, und Einzelfallprüfungen mit Möglichkeiten zur Nachqualifizierung, die nicht bedeuten, dass man die ganze Ausbildung wiederholen muss. Ich fordere Sie auf, diesem Antrag zuzustimmen, damit diese Lehrerinnen und Lehrer, die seit Jahrzehnten die gleiche und gute Arbeit leisten, gerecht behandelt werden.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Ich mache es ganz kurz und möchte nur noch etwas sagen, weil immer wieder das Argument angeführt wird, wir wollten aus der Tarif
gemeinschaft der Länder ausscheren. Ich zitiere schlicht und einfach den einen Punkt unseres Antrags. Darin steht: „... sich bei den Verhandlungen um die Eingruppierung der Lehrkräfte in den Tarifvertrag der Länder für die Umsetzung des Prinzips ‚gleiches Geld für gleiche Arbeit’ stark zu machen“. Ich finde nicht, dass das heißt, wir wollten aus dem Tarifvertrag der Länder ausscheren.
Lesen Sie doch bitte den Antrag! Dann können Sie vielleicht auch zustimmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der heute zur Abstimmung stehende Gesetzentwurf und seine Beratung im Ausschuss und heute im Plenum stellen den Tiefpunkt dessen dar, was ich hier an Gesetzesberatung bislang erlebt habe. Kurz vor Schluss soll noch die notwendige Umsetzung der erhöhten Finanzhilfe für die Kindertagesstätten beschlossen werden, so wie es im Grunde genommen schon seit zwei Jahren im Raum steht. Meine Damen und Herren, so geht es wirklich nicht!
Es ist schon erstaunlich, welch einen Sturm der Kritik und der Entrüstung dieser kleine Gesetzentwurf, in dem eigentlich nichts Falsches steht - auch wir werden heute nicht gegen ihn stimmen -, bei den schriftlich Angehörten hervorgerufen hat. Um es einmal salopp zu sagen: Die haben Ihnen diesen Gesetzentwurf um die Ohren geschlagen, und zwar nicht deswegen, weil darin die Finanzhilfe neu geregelt wird, sondern deswegen, weil darin erhebliche Dinge fehlen, für deren Regelung Sie im Grunde genommen - die Kollegin hat es richtig gesagt - zehn Jahre, mindestens aber fünf Jahren Zeit gehabt haben. Sie sind dieses Problem schlicht und einfach nicht angegangen, und das wurde Ihnen in der Anhörung deutlich auf die Fahnen geschrieben.
Es geht zum einen darum, dass die Personalstandards in den Kindertagesstätten insgesamt erheblich verbessert werden müssen. Das sagen Ihnen alle Beteiligten. - Sie haben es allerdings nicht getan.
Zum anderen fehlt - das ist auch schon gesagt worden - der Gedanke der Inklusion, das Recht auf inklusive Betreuung auch in Kindertagesstätten. Wir haben versucht, diesen Mangel durch einen Änderungsantrag zu heilen, den wir gerne noch in den Sitzungen beraten hätten, die bis zur Sitzung bis zum Dezember möglich gewesen wären. Das aber wollten Sie nicht. Das zocken Sie still und leise durch, damit keiner merkt, was Sie in den letzten Jahren versäumt haben.
Das finde ich absolut nicht akzeptabel, und deshalb werden wir uns bei der Abstimmung über diesen Gesetzentwurf insgesamt enthalten.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hier wird ganz plötzlich viel darüber geredet, dass der Rechtsanspruch erfüllt wird und in Niedersachsen alles noch klappt. Der Minister sagt das. Über Qualität wird aber nicht geredet. Genau dahin ging jedoch die Kritik der Verbände zu diesem Gesetzentwurf. Das geht seit fünf Jahren so.
Ich finde es ganz spannend, dass Herr Klare hier von „unredlich“ redet. Wie reden Sie denn auf Podiumsdiskussionen außerhalb des Landtages? - Dann heißt es plötzlich: Ja, die dritte Kraft müssen wir haben. Das muss alles irgendwie finanziert werden. - Wir haben das gehört. Das haben Sie gesagt. Das sind Sie gewesen.
Reden Sie bitte nicht davon, dass es unredlich ist, draußen anders zu reden als hier!
- Wunderbar!
Aber Sie hatten genug Zeit, das in einen Gesetzentwurf zu schreiben. Die Qualität ist schlecht. Die Kritik liegt auf dem Tisch. Mit zwei Zungen reden, können Sie wahrhaftig gut, wenn Wahlkampf ist.
Herr Präsident! Darauf antworte ich gerne. Das finde ich ja spannend, was Sie da gehört haben, Frau Vockert. Unsere Erzieherinnen und Erzieher arbeiten unter schlechten Bedingungen mit einem viel zu hohen Betreuungsschlüssel.
Sie leisten hervorragende Arbeit, die sie unter diesen Bedingungen an sich nicht leisten können. Sie werden schlecht bezahlt, weil sie von Ihnen nicht ernst genommen werden.
- Genau das ist der Punkt! Demnächst werden es im Übrigen noch viel zu wenige sein. Auch das wissen Sie ganz genau. Diese Tatsache haben Sie jahrelang bestritten.
Tun Sie jetzt wenigstens etwas Vernünftiges und stimmen dem Antrag der SPD zu!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach einer etwas merkwürdigen ersten Beratung dieses Antrages im Plenum sind wir im Ausschuss dann doch dazu gekommen, uns noch konkret über dieses sehr wichtige Thema zu unterhalten.
Herr Riese hat völlig recht, ein Gesetzentwurf mit all den notwendigen Änderungen des PsychKG ist in dieser Legislaturperiode nicht mehr möglich. Ein Entschließungsantrag, der die Forderungen zusammenfasst, wie es bei diesem Antrag jetzt in der geänderten Fassung der Fall ist, ist aber ein deutliches Signal dafür, dass diese Änderung in der nächsten Legislaturperiode sehr schnell kommen kann.
Es bewegt sich ja auch noch etwas. In der Ausschussberatung ist aus einem Prüfauftrag, der in der ursprünglichen Fassung vorgesehen war, tat
sächlich eine Bitte an die Landesregierung geworden - eine Forderung wäre mir natürlich lieber gewesen; das ist ja die Aufgabe der Opposition -, dieses Gesetz zu überarbeiten, was dringend notwendig ist.
Es freut mich sehr, dass es zu dieser Änderung gekommen ist. Deshalb werden wir dem Entschließungsantrag in der vorliegenden Fassung zustimmen.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Minister, Sie haben eben ausgeführt, dass das erste Jahr in den vorschulischen Ausbildungen für die Ausbildung anerkannt wird - und das seit Jahren in Niedersachsen. Stimmen Sie mir zu, dass es dort seit Abschaffung des Berufsgrundbildungsjahrs und der nicht mehr zwangsläufigen Anerkennung große Probleme gibt, weil das nur noch im Einklang mit der Wirtschaft geschehen kann?
Vielen Dank, Herr Präsident. Das reicht aus. - Ich finde es wirklich unglaublich! Frau Heiligenstadt hat es völlig richtig gesagt: Über 30 000 Jugendliche hängen in Warteschleifen.
Denn wie viel Prozent von denen finden danach einen Ausbildungsplatz? Es ist eine unglaubliche Dreistigkeit, wie von Ihnen, Herr Minister, aber auch von den anderen das Problem auf diese Jugendlichen geschoben wird.
Das Problem ist, dass sie zum großen Teil keinen Ausbildungsplatz im dualen System finden. Was wir dringend brauchen, ist ein Recht auf Ausbildung im dualen System!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich versuche jetzt mal, über den vorliegenden Antrag zu reden.
Ich stimme den Antragstellern zu, dass sich das Niedersächsische Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke aus dem Jahr 1997 grundsätzlich bewährt hat. Das Gesetz hat die psychiatrische Versorgung strukturiert und organisiert.
Einige Aspekte des Gesetzes müssen allerdings dringend überarbeitet werden, um die Rechte der
Patienten besser zu schützen, aber auch den Behandelnden mehr Rechtssicherheit zu geben.
Meine Damen und Herren, ich gehöre nicht zu denjenigen, die die Unterbringung oder Behandlung eines psychisch kranken Menschen gegen den eigenen Willen grundsätzlich ablehnen. Zwang jeder Art darf aber wirklich nur das allerletzte Mittel sein. Jeder Mensch sollte das Recht haben, eine Behandlung abzulehnen. Aber Menschen können psychisch auch so schwer erkrankt sein, dass sie den eigenen Krankheitsgrad nicht mehr erkennen können - und sie leiden sehr unter dieser Situation. Haben sie nicht auch ein Recht auf Behandlung und Heilung?
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom März 2011 setzt Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug, aber damit auch Zwangsbehandlung allgemein in der Psychiatrie und unter Betreuung recht enge Grenzen. Das ist auch gut so. Denn dadurch entsteht Druck, auch unter unzulänglichen Rahmenbedingungen, wie z. B. Personalmangel - natürlich ist das ein Problem auch in der niedersächsischen Psychiatrie -, ernsthaft über Alternativen zu einer Behandlung gegen den Willen des Betroffenen nachzudenken. Denn in der Regel gibt es Alternativen.
Da klare gesetzliche Vorgaben und Handlungsanweisungen fehlen, stehen die behandelnden Ärzte und das Pflegepersonal im Moment vor dem Dilemma, dass sie nicht wissen, ob sie überhaupt behandeln können oder nicht. Es kann die absurde Situation entstehen, dass die geltenden gesetzlichen Vorgaben für Notfallsituationen es eher zulassen, einen sehr kranken Menschen ohne Medikation gegen seinen Willen zu fixieren, als ihn medikamentös zu behandeln. Das ist nicht nur absurd, sondern auch unmenschlich.
Wir brauchen also klare Regelungen im Niedersächsischen PsychKG. Meine Damen und Herren, hier enttäuscht mich Ihr Entschließungsantrag sehr. Sie stellen die Frage, ob eine Anpassung des Gesetzes „notwendig erscheint“. Sie bitten die Landesregierung, zu prüfen, „inwieweit das NPsychKG weiterentwickelt werden kann“. Meine Damen und Herren, was soll das? Das muss nicht mehr geprüft werden!
Der Handlungsbedarf ist da. Das haben Ihnen alle Experten, auch der Ausschuss für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung in Niedersachsen, bestätigt. Leider wird diese Novellierung des Gesetzes in dieser Legislaturperiode nicht mehr möglich sein.
Bei einer Novellierung sollten auch die Rechte des Psychiatrieausschusses gestärkt werden. Die Versuche, über den Rechtsweg die Besuchskommissionen des Ausschusses aus privaten Pflegeeinrichtungen herauszuhalten, sind bekannt.
Eine umfassende Novellierung sollte natürlich auch Regelungen zur Prävention psychischer Erkrankungen umfassen.
Ihren Forderungen unter den drei Spiegelstrichen kann ich also durchaus folgen. Es steht aber außer Frage, dass sie berechtigt sind. Vielleicht besteht in den Ausschussberatungen ja die Möglichkeit, sich auf eindeutige Formulierungen zu einigen.
Die taz berichtete am 20. September 2012, dass in Ostdeutschland das Risiko, zwangseingewiesen zu werden, rund zweieinhalbmal niedriger ist als in Westdeutschland. Warum, ist unklar. Für mich ist das eine Aufforderung, auch bei der Beratung dieses Antrags genauer zu betrachten, unter welchen Bedingungen zu diesem letzten Mittel gegriffen wird.
Meine Damen und Herren, ich wünsche mir eine psychiatrische Versorgung, die völlig offen und im Einklang mit dem Willen der Patienten arbeitet. Ich weiß, dass, um diesen Zustand zu erreichen, viel mehr und hoch qualifizierte Betreuung und Behandlung auf allen Ebenen, stationär und ambulant, notwendig ist. Leider fährt der Zug zurzeit in eine andere Richtung. Das wird auch eine Novellierung des Gesetzes nicht ändern. Wir sind trotzdem auf die Beratungen im Ausschuss gespannt.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Riese, Sie bestätigen die Vorbehalte, die ich habe, immer wieder. Ich denke manchmal, nun sind wir fast auf einer Linie, und im Grunde haben wir den gleichen Ansatz und sehen, dass eine Änderung des Gesetzes dringend notwendig ist. Aber dann geht es wieder los.
Ich habe Sie schon in der Psychiatriekommission gesehen. Sie wissen, dass es seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wirklich ein riesengroßes Problem für Ärzte und Behandelnde ist, was mit den Menschen, die sie behandeln müssen, geschieht oder nicht. Ihnen sind zum Teil die Hände gebunden. Die Menschen, die dort sind, leiden. Es gibt keine vernünftigen Handlungsanweisungen. Also: Wir brauchen ein neues Gesetz.
Das Zweite: Wie kommen Sie dazu - das sind die Erfahrungen, die wir in der Besuchskommission in der Regel mit drei bis fünf Teilnehmenden machen -, diese in der Weise zu verunglimpfen und zu sagen, sie erwarteten Kaffee und Brötchen? Das ist wirklich völlig indiskutabel!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir führen schon eine merkwürdige Diskussion. Für mich ist es fast ein Déjà-vu; denn über eine bessere Verzahnung von Theorie und Praxis haben wir bereits vor 30 Jahren geredet.
Herr Klare, Sie verteidigen die schulzweigbezogene Ausbildung vehement, geben aber nur die Argumente, die Frau Heinen-Kljajić schon pädagogisch völlig richtig begründet hat, dafür wieder, dass es eben eine Phasenausbildung geben muss. Denn auch auf unseren Gymnasien ist, wie gesagt, die Schülerschaft inzwischen sehr differenziert. Dort sind Kinder aus allen Schichten zu finden, weil sich so viele auf den Gymnasien anmelden. Für mich ist das ein Argument für eine Stufenlehrerausbildung.
Aber nun zu dem Antrag: Die Diskussion um die Reform der Lehrkräfteausbildung hatten wir zu Beginn der Legislaturperiode, und nun haben wir sie auch wieder am Ende. Richtig weit sind wir allerdings nicht gekommen.
Es gibt Versuche, die Ausbildung zu modernisieren und zu reformieren. Allerdings gibt es einige wirklich richtig unlogische Dinge wie z. B. die Ausnahme der Gymnasien, wenn es um Praxisphasen geht.
Auch mit den Anträgen der Fraktionen der SPD und der Grünen wird es in dieser Wahlperiode nicht mehr gelingen, hier tatsächlich zu einer vernünftigen Reform zu kommen. Aber ich meine, dies ist schon in vielerlei Hinsicht ein guter Neuanfang.
Für meine Fraktion ist klar: Wir brauchen eine frühzeitige Verzahnung von Theorie und Praxis im Lehramtsstudium. Wir brauchen die Gewissheit, dass ausreichend Masterplätze für Bachelorabsolventen vorhanden sind, und wir brauchen inhaltlich eine grundlegende Neuorientierung.
Ein gutes Stück weit können wir den vorgelegten Anträgen folgen, vor allen Dingen, wenn es darum geht, die schulzweigbezogene Ausbildung aufzubrechen und sich auf Schulstufen zu konzentrieren.
Die Lehrerinnen und Lehrer müssen darauf vorbereitet sein, mit heterogenen Lerngruppen zu arbeiten. Was heißt das? - Das bedeutet, dass die Klassen sehr vielfältig sind. Herr Klare hat dies gerade bestätigt. Unterschiedliche kulturelle Hintergründe kommen zusammen. Unterschiedliche soziale Rahmenbedingungen treffen aufeinander, und es gibt unterschiedliche familiäre Unterstützung.
Mit der Umsetzung der inklusiven Schule müssen alle Lehrkräfte auch darauf vorbereitet sein, mit Kindern mit unterschiedlichen Förderbedarfen zusammenzuarbeiten.
Die Inklusion muss Bestandteil jeder Lehrerausbildung werden. Eine frühzeitige Verzahnung von Fachwissen und praktischem Unterricht muss gewährleistet werden und an der Universität mit einem begleitenden Seminar gekoppelt sein. Solche Modelle der frühzeitigen Verbindung gibt es bereits an den Hochschulen, aber sie müssen flächendeckend und verbindlich sein. Bei diesen Punkten sind wir nahe an den Anträgen der Fraktionen der SPD und der Grünen dran.
Ich möchte Sie aber noch auf einen Unterschied hinweisen - dies betrifft die Berufseinstiegsphase -: Wenn die Lehrerinnen und Lehrer von morgen die Hochschule verlassen, haben sie einen Masterabschluss in der Tasche und mindestens fünf Jahre Studium hinter sich. Sie sind hoch qualifiziert.
In anderen Berufssparten bekommen sie entsprechende Einstiegsgehälter. Der TV-L sieht für Berufsanfänger in der Entgeltgruppe 13 beispielsweise über 3 000 Euro vor. Junge Lehrkräfte bekommen etwa nur ein Drittel davon. Dieses Lohndumping muss aufhören! Wir brauchen eine begleitende Berufseinstiegsphase mit anständiger Entlohnung und der verbindlichen Zusage auf Weiterbeschäftigung. Auf diesen Punkt werden wir in den Ausschussberatungen noch gezielt hinweisen.
Vielen Dank.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am 20. Januar dieses Jahres haben die 3 066 Schulleiterinnen und Schulleiter in Niedersachsen die Nachricht aus der Landesschulbehörde erhalten, dass sie zum Stichtag 25. Januar, also nur fünf Tage später, garantieren sollen, dass es keine digitalen Kopien von Büchern oder Arbeitsblättern auf ihren Schulrech
nern gibt. Die Schulleiter sollten also eine Garantie für Zigtausend Dateien auf Computern, USBSticks, DVDs oder sonstigen Speichermedien übernehmen. Wenn nach der Abgabe dieser Garantieerklärung irgendwo irrtümlicherweise eine urheberrechtlich geschützte Buchseite auf einem Rechner gefunden worden wäre, wären die Schulleiter persönlich dran gewesen. Meine Damen und Herren, ein solcher Schnüffelaufruf ohne konkreten Verdacht ist eine Frechheit.
Er ist auch vollkommen wirklichkeitsfremd, weil man keinem Schulleiter und keiner Schulleiterin zumuten kann, binnen weniger Tage eine solche Garantieerklärung abzugeben.
Daher haben wir den Antrag gestellt, diese Garantieerklärung für gegenstandslos zu erklären, und den Vertrag, in dem sich das Land zu dieser absurden Aktion bereit erklärt hat, zu ändern. Ich freue mich, dass seit Antragstellung viele unserer Forderungen mehr oder weniger erfüllt sind. So ist z. B. die geplante Schnüffelsoftware vom Tisch.
Nachdem sich anfangs nur etwa zwei Drittel der angeschriebenen Schulen überhaupt zurückgemeldet haben und über 600 Schulen Vorbehalte angemeldet hatten, hat Herr Minister Althusmann seinen Fehler offenkundig eingesehen und jagt nun nicht mehr diesen Erklärungen hinterher. Die eingegangenen Erklärungen liegen jedoch weiterhin in den Akten und könnten jederzeit hervorgeholt werden. Diese Ungleichbehandlung finden wir falsch und fordern daher, dass die Erklärungen vernichtet werden.
Aber wir müssen uns auch fragen, wie es überhaupt so weit kommen konnte. Meine Damen und Herren, in diesem Hause sind wohl alle einer Meinung, dass die Schule das Kreidezeitalter allmählich verlassen haben sollte und sich elektronischen Tafeln und neuen Medien öffnen muss. Dazu braucht man aber auch digitale Arbeitsmaterialien. Hier fällt uns nun das Urheberrecht auf die Füße.
Meine Damen und Herren von CDU und FDP, aber auch von der SPD, mit den Stimmen Ihrer Kolleginnen und Kollegen im Bundestag wurde das Urheberrecht geändert. Seit dem 1. Januar 2008 können Schulen nicht mehr eigene Kopien urheberrechtlich geschützter Werke für den Unterrichtsgebrauch nutzen. Diese Änderung zulasten der Schulen ist mit Ihren Stimmen zustande ge
kommen. Mit unserem Antrag fordern wir Sie nun auf, dass dieser Unsinn rückgängig gemacht wird.
Die Lehrkräfte und die Schulleiterinnen und Schulleiter sollen Rechtssicherheit bekommen, wenn sie elektronische Medien in den Unterricht einbinden wollen. Wer Medienkompetenz zum Gegenstand des Unterrichts machen will, muss den Schulen auch alle Möglichkeiten dafür geben. Deswegen bitte ich Sie, unserem Antrag zuzustimmen, die Garantieerklärung für gegenstandslos zu erklären, die eingegangenen Garantieerklärungen zu vernichten und auf eine Novellierung des Urheberrechts hinzuwirken, damit unsere Schulen rechtssicher weiterhin modernen Unterricht machen können.
Vielen Dank.
Vielen Dank. - Herr Minister, stimmen Sie mir zu, dass aufgrund der technischen Entwicklung eine Garantieerklärung realistischerweise nicht mehr abgegeben werden kann? - Alles wird digital gespeichert. Schon das Ansteuern eines Druckers bedeutet, dass etwas digital gespeichert wird. Was soll denn da garantiert werden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich muss der Kollegin Staudte recht geben. Eigentlich kann auch ich den Begriff nicht mehr hören. Trotzdem: Die Auseinandersetzung um das sogenannte Betreuungsgeld - - -
- Herr Nacke, jetzt haben Sie es tatsächlich geschafft, mich etwas zu irritieren. Aber es geht trotzdem weiter.
Die Auseinandersetzung in Berlin ist nicht beendet, nein, ganz und gar nicht, sondern sie geht in die nächste Runde. Der neueste Kompromissvorschlag sieht neben der Verknüpfung mit verbindlichen Vorsorgeuntersuchungen - Frau Staudte hat es erwähnt - vor, das Geld dann etwas aufzustocken, wenn es für eine private Altersversorgung verwandt wird. Das macht die Pläne in keiner Weise besser. Zumindest auf Bundesebene war die FDP so schlau, dem nicht zuzustimmen. Damit, meine Damen und Herren auf der rechten Seite des Hauses, haben Sie doch noch die Chance, von Niedersachsen aus Zeichen zu setzen, um dieses Gesetz zu verhindern und damit Schaden von der frühkindlichen Bildung insgesamt abzuwenden.
Ich sage ganz bewusst „Schaden“. Wenn diese Pläne umgesetzt werden, schadet das der frühkindlichen Bildung insgesamt. Auch Sie, denke ich, haben dabei einen anderen Anspruch.
Ich will hier nicht noch einmal aufzeigen, wer Ihnen alles deutlich gesagt hat, welche fatalen Folgen die Einführung des Betreuungsgeldes gerade für Kinder hätte, die einer frühen qualifizierten Betreuung besonders bedürfen. Gerade Kinder, für die es besonders wichtig ist, so früh wie möglich gefördert zu werden, z. B. Kinder aus Migrantenfamilien mit Sprachdefiziten, würden von den Krippen ferngehalten.
Aber auch dieses Argument greift für mich zu kurz. Natürlich sind Eltern kompetent, ihre Kinder zu Hause zu fördern. Niemand will ihnen diese Kompetenz absprechen. Aber eines können sie ihren
Kindern, die alleine zu Hause betreut werden, nicht bieten: Auch in diesem frühen Alter, denke ich, brauchen Kinder für eine gesunde soziale Entwicklung andere Kinder.
Das gilt für alle Kinder. Der beste Ort dafür ist eine gemeinsame Erziehung in einer gut ausgestatteten Krippe mit hochqualifizierten Erzieherinnen und Erziehern.
Ja, gern.
Das halte ich für sehr merkwürdig. Ich kann mir vorstellen, dass ihm die Diskussion nicht gefällt. Aber als zuständiger Ressortminister sollte er sich damit auseinandersetzen.
Wir denken, mit dem Betreuungsgeld soll allen Kindern bewusst die Chance auf eine gemeinsame gute soziale Erziehung in einer Krippe genommen werden. Ein Gesetz, das finanziell honoriert, wenn Kindern diese Chance genommen wird, ist schlicht und einfach bildungspolitischer Unsinn.
Die Pläne wären zumindest erklärbar, wenn in Niedersachsen und in der Bundesrepublik insgesamt genug Betreuungsplätze für unter Dreijährige zur Verfügung stünden. In einer Situation, in der nicht nur Niedersachsen weit davon entfernt ist, den Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz bis zum nächsten Jahr umzusetzen, sind diese Pläne schlicht und einfach sträflich. Die für das Betreu
ungsgeld eingeplanten Mittel würden dringend für den notwendigen Krippenausbau gebraucht. Auch ein Krippengipfel, wie er im Antrag von Bündnis 90/Die Grünen vorgeschlagen wird, wäre eine gute Idee.
Meine Damen und Herren auf der rechten Seite des Hauses, setzen Sie ein Zeichen für Niedersachsen. Hören Sie auf, blind hinter den bayrischen Forderungen herzulaufen, und stimmen Sie dem vorliegenden Antrag doch noch zu! Unsere Fraktion wird das auf jeden Fall tun.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn Niedersachsen auf dem Weg zu einer inklusiven Schule erfolgreich sein will, heißt das nicht, Kinder mit besonderen Förderbedarfen in unser bestehendes allgemeines Schulsystem zu integrieren, sondern das allgemeine Schulsystem so zu verändern, dass alle Kinder ohne Einschränkungen an seinen Angeboten teilnehmen können.
Wir haben in unserer Kritik an der Schulgesetzänderung zur inklusiven Schule in Niedersachsen formuliert, dass ein dauerndes Festhalten an einem parallelen Förderschulsystem falsch und vor allem auch nicht finanzierbar ist. Die ersten Probleme, die sich jetzt bei der Umsetzung der Inklusion in Niedersachsen zeigen, beweisen, dass unsere Kritik richtig ist.
Das heißt aber nicht, dass wir nicht alle Anstrengungen unterstützen, die uns der inklusiven Schule in Niedersachsen näherbringen. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist mit den darin vorgeschlagenen Maßnahmen daher notwendig und richtig.
Viele Dinge sind noch immer offen oder sind unzureichend geregelt. Die Schulen warten händeringend auf verbindliche Vorgaben. Das betrifft z. B.
die Klassengrößen oder die Zuweisung von zusätzlichen Förderschullehrkräften und sozialpädagogischen Fachkräften. Auch die Grundsatzerlasse für die Grundschulen und die weiterführenden Schulen sind nicht an die Aufgabe der Inklusion angepasst.
Es gilt, schnell gleiche und faire Bedingungen für inklusive Schulen und Förderschulen, wenn sie denn bestehen bleiben, zu schaffen. Eine Schlechterstellung der inklusiven Schulen in Bezug auf die Ausstattung mit Förderlehrkräften im Vergleich zu den Förderschulen, wie aus der Anfrage der Kollegin Korter deutlich wurde, darf es nicht geben.
Dann ist die Inklusion in den niedersächsischen Schulen zum Scheitern verurteilt, weil alle Vorbehalte, die jetzt noch bestehen, bestätigt würden.
Meine Damen und Herren, ich möchte Ihnen auf der rechten Seite des Hauses wirklich glauben, dass Sie es ernst meinen, die inklusive Schule in Niedersachsen einzuführen. Dann allerdings müssen Förderschulen und inklusive Schulen gleich ausgestattet werden.
Das Hauptproblem wird aber der fehlende Nachwuchs an sonderpädagogischen Lehrkräften sein. Wir brauchen dringend eine Bedarfsplanung für Sonderpädagogen und ein schlüssiges Konzept zur Nachwuchsgewinnung. Der Bedarf an zusätzlichen Förderschullehrkräften muss schnell gedeckt werden. Die derzeitigen Ausbildungskapazitäten an den Hochschulen reichen nicht annähernd aus. Wie bei den Ausschussberatungen deutlich wurde, wird dieses Problem auch von den Regierungsfraktionen erkannt.
Die vorgeschlagenen zertifizierten berufsbegleitenden Aufbaustudiengänge zur Lehrkraft für Sonderpädagogik wären ein gangbarer Weg zur Lösung. Die Ausbildungskapazitäten müssen an den Hochschulen erheblich erweitert werden. Wir unterstützen allerdings auch die GEW-Forderung, allgemeine Lehrkräfte auf Landeskosten bei vollen Bezügen nachstudieren zu lassen.
Meine Damen und Herren, bisher wirkt die Umsetzung der Inklusion durch die Landesregierung auf allen Ebenen mehr als dilettantisch.
Minister Althusmann muss endlich begreifen, dass die Umstellung auf inklusive Schulen nicht mit drei Lehrerfortbildungswochenenden getan ist.
Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen geht eindeutig in die richtige Richtung. Wir werden ihn daher unterstützen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich finde die Diskussion hier unerträglich.
Mich interessiert im Moment überhaupt nicht, was in anderen Bundesländern passiert.
Mich interessiert aber durchaus, was hier in Niedersachsen passiert.
Ich fange noch einmal von vorne an.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es interessiert mich nicht, was in anderen Bundesländern passiert. Aber es interessiert mich, ob Inklusion in Niedersachsen eine Chance hat.
Sie kennen die durchaus berechtigte Kritik auch der GEW in der Konferenz zum Schuljahresanfang, dass die Schulen dringend auf vernünftige Handlungsanweisungen warten. Da erledigen Sie Ihre Hausaufgaben nicht. Das sollten Sie bitte schleunigst tun!
Sie haben in diesen Gesetzentwurf - meine Kritik daran habe ich schon geäußert - einen richtig großen Satz hineingeschrieben. Sie haben nämlich gesagt, alle Schulen in Niedersachsen werden inklusive Schulen. Bitte tun Sie etwas dafür, dass das nicht nur auf dem Papier stehen bleibt!
Das heißt auch, dass Förderkapazitäten gleich verteilt werden müssen. Das ist unbedingte Bedingung dafür, dass dieses Modell - meine Kritik daran kennen Sie - überhaupt eine Chance hat. Machen Sie Ihre Hausaufgaben!
Ich finde es wirklich unerträglich, wie diese Diskussion durch ganz miese und persönliche Vorwürfe z. B. gegen die Kollegin Korter heruntergezogen wird. Das war wirklich unter jedem Niveau! Ich hatte gehofft, so etwas in diesem Hause nicht mehr hören zu müssen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Kritik unserer Fraktion am Modell der Regionalen Kompetenzzentren im Berufsschulbereich ist bekannt. Ich werde sie heute auch nicht noch einmal wiederholen. Der Ursprungsantrag der SPD bot einige positive Ansätze, um Schwächen bei der Einführung von ProReKo abzumildern. Aber dieser Ursprungsantrag steht heute gar nicht mehr zur Abstimmung.
Die Regierungskoalition hat einen Änderungsvorschlag eingebracht, der eine Mehrheit im Kultusausschuss fand und heute als Beschlussempfehlung vorliegt. Sie haben es geschafft, einen Änderungsvorschlag anzubieten, der dem Ursprungsantrag der SPD nur noch ansatzweise ähnelt. Was feiern Sie hier eigentlich ab? - Mit den Berufsschulen in Niedersachsen kann das nichts zu tun haben.
Sie sind sich sogar nicht zu schade, eine völlig identische Formulierung für einen anderen Ihrer Anträge zur Stärkung des Handwerks, der morgen zur Abstimmung steht, zu verwenden. Sollen wir jetzt zweimal das Gleiche beschließen? - Ich finde, dazu sind die Plenartage zu lang.
Was ist mit der Sicherstellung des Berufsschulunterrichts in der Fläche? Nehmen Sie die Probleme eigentlich ernst? - Der Kultusminister ist zumindest zu diesem Punkt in seiner Pressekonferenz zum Schuljahresbeginn recht deutlich geworden: Stellen könnten nicht besetzt werden, und die Unterrichtsversorgung sei denkbar schlecht; sie liege teilweise knapp über 80 %.
Die frühzeitige und umfassende Berufsorientierung an den allgemeinbildenden Schulen ab Klasse 8 soll weiterentwickelt und gefördert werden. Das haben wir auch schon einmal hier in diesem Hause beschlossen. Einfach noch einmal beschließen: Warum nicht? Aber was ist mit der Umsetzung?
Eltern und Jugendliche sollen über die Durchlässigkeit des niedersächsischen Bildungssystems informiert werden. Das finde ich prima, wird aber vielleicht problematisch, wenn unser Bildungssystem doch nicht so durchlässig ist, wie Sie denken.
Ein bisschen übernehmen Sie vom SPD-Antrag, um die größten Schwächen bei ProReKo auszubügeln. Sei es drum.
Zu Punkt 7. Es ist hier schon mehrfach erwähnt worden: Der Anmeldetermin für berufliche Vollzeitschulgänge soll vorverlegt werden. Die deutliche, detaillierte und berechtigte Kritik der Berufsschullehrerverbände an dieser Schnapsidee haben Sie schon referiert bekommen.
Dann sagen Sie noch etwas zu den Übergangssystemen. Das duale System soll Vorrang haben. Das ist gut. Ich nenne unsere Übergangssysteme lieber Warteschleifen, in denen über 30 % der Schulabgänger landen und zum großen Teil nicht mehr herausfinden. Sie sagen, das Übergangssystem soll weiterentwickelt werden. „Soll weiterentwickelt werden“, das formulieren Sie ziemlich oft. Die Frage ist nur: Wie? - Über 30 % ist ein erschreckend hoher Anteil von Jugendlichen, die eben keinen Ausbildungsplatz im dualen System finden.
Wenn Sie in Ihrer Einleitung formulieren, erstmals seit 30 Jahren sei es nicht mehr vorrangig erforderlich, unversorgte Bewerberinnen und Bewerber für einen betrieblichen Ausbildungsplatz aufzufangen und bei der Berufsorientierung zu unterstützen, ist das schon ziemlich dreist in Bezug auf diejenigen Jugendlichen, die in den Warteschleifen landen.
Es gibt Modelle, das Übergangssystem zu reformieren, z. B. wie in Hamburg, auch wenn sicherlich nicht alles 1 : 1 auf Niedersachsen übertragbar ist. Jugendlichen muss das Recht auf eine Berufsausbildung im dualen System garantiert werden. Der Übergang ins Ausbildungssystem muss individuell und systematisch begleitet werden.
Das fordert eine grundlegende Reform. Eine nichtssagende Formulierung wie hier ist wirklich nicht hilfreich.
Ich finde, dieser von Ihnen vorgelegte Änderungsvorschlag ist eine Frechheit, und es steht natürlich außer Frage, dass wir ihn ablehnen.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Wie war’s in der Schule? Läuft!“ Das ist der Titel des Antrages der CDU zur Aktuellen Stunde.
Wenn ich mich diesem Thema nähere und versuche zu ergründen, was Sie damit gemeint haben, so stelle ich mir zuerst die Frage, wer oder was läuft. Dann ergibt dieser Titel auch Sinn; denn, meine Damen und Herren, das Wasser läuft, und zwar durch Decken und Ritzen in vielen Schulgebäuden. Zehn Jahre schwarz-gelber Landesregierung haben die kommunalen Finanzen ruiniert,
sodass die Sanierung von Schulgebäuden häufig lange auf sich warten lässt und erst Fernsehteams vorbeikommen müssen, um Mängel aufzudecken, bevor etwas passiert, wie es z. B. beim Lessinggymnasium in Braunschweig der Fall war.
Was läuft noch? - Die Zeit läuft davon! Vor allem die Freizeit für die Gymnasiastinnen und Gymnasiasten. Das Turboabitur läuft auf vollen Touren und raubt den Schülerinnen und Schülern ihre Freizeit, weil sie aus dem Lernen gar nicht mehr herauskommen.
Als das Turboabitur als Feldversuch an den Gymnasien angelaufen ist, haben sich viele Schülerinnen und Schüler dazu entschlossen, eine Extrarunde zu laufen, indem sie ein Schuljahr wiederholt haben, um damit die verlorene Zeit zurückzuholen. Nun haben Sie sich auch noch dazu entschlossen, das Turboabitur an den Integrierten Gesamtschulen laufen zu lassen. Das Ergebnis: ein Sturmlauf, und zwar der Eltern, der Lehrkräfte, der Schülerinnen und Schüler! Einen Sturmlauf des Protests gegen diese absurde Reform hat es gegeben, und zwar völlig zu Recht.
An den Integrierten Gesamtschulen läuft noch mehr: Die Schülerinnen und Schüler laufen weg - aber nicht freiwillig. Nein, zwangsweise laufen sie weg. 11 955 Viertklässler wollten in diesem Schuljahr auf eine IGS gehen, doch wegen Ihres Gesamtschulverhinderungsgesetzes mit den hohen Hürden für die Errichtung von Gesamtschulen gab es nur Platz für 9 357. 2 598-mal haben Sie, Herr Althusmann, den Elternwillen ins Leere laufen lassen. So sieht Ihre Bilanz aus. Es ist verheerend.
Und was passiert nach der Schule? - Dann laufen Ihnen die Schulabgängerinnen und Schulabgänger weg. Niedersachsen ist das Land mit dem höchsten Abwanderungssaldo unter den Studienanfängern. Die Jugendlichen studieren lieber in Münster oder Bielefeld, wo es keine Studiengebühren gibt.
In der beruflichen Ausbildung laufen immer noch zu viele Jugendliche direkt in Warteschleifen hinein, die zu nichts nutze sind. Jedes Jahr landen Tausende junger Menschen dort, nur um die Ausbildungsstatistik zu schönen, aber nicht, um im nächsten Jahr wirklich bessere Chancen auf dem
Arbeitsmarkt zu haben. Das wissen Sie ganz genau. Die Quote ist mit weit über 30 % verheerend hoch.
Nein, meine Damen und Herren, diese schwarzgelbe Schulpolitik läuft nicht rund; vielmehr ist sie zum Davonlaufen.
Am 20. Januar wird Ihre Zeit abgelaufen sein. Wir werden dafür sorgen, dass man nicht mehr laufen und hetzen muss, sondern dass man gehen und sich umschauen kann, dass man mehr Zeit in der Schule, in der Ausbildung und im Studium bekommt, dass es nicht mehr darauf hinausläuft, Wissen schnell in sich hineinzustopfen und wieder herauszuwürgen. Es muss darum gehen, Bildungsprozesse zu entschleunigen, Lehr- und Lernbedingungen zu verbessern, alle Kinder mitzunehmen, damit sie miteinander und voneinander lernen können.
Wir wollen keine Schule, in der die Reichen vorne weg laufen und der Rest abgehängt hinterherhechelt.
Sie, meine Damen und Herren von CDU und FDP, haben sich in Ihrer Schulpolitik verrannt. Wir werden dafür sorgen, dass Niedersachsen den richtigen Weg beschreitet.
Vielen Dank.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei diesen Eingaben geht es um zwei unterschiedliche Gruppen von Lehrkräften an niedersächsischen Schulen, nämlich zum einen um im Ausland ausgebildete Lehrkräfte - zum großen Teil in der Türkei - und zum anderen um in der ehemaligen DDR ausgebildete Lehrkräfte. Diese beiden Gruppen verbindet etwas: Sie machen zum Teil seit Jahrzehnten die gleiche Tätigkeit wie ihre in den alten Bundesländern ausgebildeten Kollegen an den Schulen, aber sie werden schlechter als diese bezahlt.
Nun sagt die Landesregierung, dass da nichts zu machen sei, weil die Ausbildung nicht gleichwertig sei; das mag zum Teil auch stimmen. Deshalb sei tarifrechtlich hier keine Lösung zu finden. Dem muss man den Rechtsgrundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ entgegenhalten, der hoch anzusehen ist. Die angebotene Lösung kann nicht lauten, einen Teil der universitären Ausbildung oder des Vorbereitungsdienstes vollständig zu wiederholen, wenn diese Lehrkräfte zum Teil schon andere Lehrkräfte an den Schulen ausbilden. Hierfür müsste eine andere Lösung gefunden werden.
Wir empfehlen daher für diese Petitionen „Erwägung“.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Linke lehnt sowohl die Beschlussempfehlung des Ausschusses als auch in Teilen den ursprünglichen Antrag der SPD ab.
Die Beschlussempfehlung ist ein Änderungsvorschlag der Fraktionen von CDU und FDP, die einige Schritte hinter das zurückfällt, was die SPD ursprünglich beantragt hatte. CDU und FDP geht es nur um die Wissenschaft. Es geht darum, dass der Bund Einrichtungen an Hochschulen fördern kann und nicht nur Vorhaben. Mit anderen Worten: Spezielle Profile und Institute dürfen vom Bund unterstützt werden, ganze Hochschulen nicht. Die Spaltung im Wissenschaftsbetrieb wollen Sie somit vertiefen. Das machen wir aber nicht mit.
Es gibt nicht jedes Jahr die Möglichkeit, den Föderalismus zu reformieren und die Beziehungen zwischen Bund und Ländern neu zu sortieren. Also muss gelten: Wenn man etwas anfasst, dann bitte richtig und auch mit Substanz. Dieser Antrag in der vorliegenden Form und auch Teile des Ursprungsantrags, wie gesagt, sind zu dünn.
Richtig wäre Folgendes: Wir müssen wegkommen von einem Kooperationsverbot hin zu einem Kooperationsgebot. Wir brauchen eine Gemeinschaftsaufgabe „Bildung“, die sämtliche Phasen der Bildung umfasst. Um die Gleichwertigkeit der
Lebensverhältnisse in Deutschland, wie vom Grundgesetz vorgegeben, zu ermöglichen, muss der Bund das Recht bekommen, mehr finanzielle Unterstützung zu leisten als nur bei Einrichtungen und Vorhaben an Hochschulen. Er muss auch Hochschule in der Breite unterstützen dürfen oder den Ausbau von Ganztagsschulen finanzieren oder sich stärker an der Inklusion beteiligen.
Ein Bundesprogramm, das die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse im gesamten Bundesgebiet zum Ziel hat, wäre für den Bildungsbereich nach dem Antrag von CDU und FDP, wie er jetzt in der Beschlussfassung vorliegt, nicht verfassungskonform. Daher lehnen wir den Antrag ab.
Ziel einer neuen Föderalismusreform muss es auch sein, die Mobilität zwischen Bundesländern zu sichern und Zugänge zu Bildungseinrichtungen sowie die Anerkennung von Bildungsabschlüssen bundeseinheitlich zu regeln. Momentan erfüllt das Grundgesetz dieses Ansinnen nicht. Derzeit hat der Bund zwar die Regelungskompetenz für den Hochschulzugang und die Hochschulabschlüsse, aber gemäß Artikel 72 Abs. 3 Nr. 6 können die Länder dieses Gesetz ignorieren und ihre eigenen Regelungen festlegen. Dann ist es wieder nichts mit problemloser Mobilität und der Anerkennung von Bildungsabschlüssen! Das ist wieder die alte Kleinstaaterei im Bildungsbereich, die nicht weiterhilft.
Meine Damen und Herren, wenn wir über Bildung und Föderalismus reden, muss klar sein:
Erstens brauchen wir bundeseinheitliche Regelungen in Bezug auf den Zugang zu Bildungseinrichtungen und auf die Anerkennung von Bildungsabschlüssen.
Zweitens brauchen wir umfassende Finanzierungsmöglichkeiten für den Bund in allen Bereichen, um die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse zu ermöglichen.
Drittens ist die logische Konsequenz daraus, dass wir ein Kooperationsgebot an die Stelle eines Kooperationsverbots setzen.
Nichts davon bietet diese Beschlussvorlage. Wir lehnen sie daher ab.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kollegin Vockert, ich habe eben, ehrlich gesagt, die Logik in Ihrer Rede nicht verstanden.
Erst beschreiben Sie einen deutlichen Bedarf an Erzieherinnen und Erziehern und sagen dann, er ist nicht da.
- Ich bin mir ziemlich sicher, dass das, was Sie jetzt sagen, wirklich nicht stimmt.
Niedersachsen wird im nächsten Jahr den Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz nicht erfüllen können. Das liegt nicht nur an den noch fehlenden Plätzen, sondern auch an dem, was Sie immer wieder bestreiten: Es fehlen Erzieherinnen und Erzieher in Niedersachsen.
Diese Erzieherinnenlücke war Ihnen bekannt. Lassen Sie mich zwei Rechnungen als Beispiel nennen:
Vor zwei Jahren errechnete das Deutsche Jugendinstitut eine Lücke von etwa 5 000 Vollzeitstellen in Niedersachsen. Es gibt viel Teilzeitbeschäftigung. Das wären geschätzt 10 000 Köpfe. Das wäre ein zusätzlicher Bedarf.
Die jüngste Berechnung fand im Bundesbildungsbericht 2012 statt. Dort wird die niedersächsische Lücke für die Erzieher auf exakt 1 817 Stellen bis zum 1. August 2013 taxiert. Auch das sind wieder zusätzliche Vollzeitstellen. Die steigende Anzahl von Ausbildungsabschlüssen ist berücksichtigt. Unter Berücksichtigung von Teilzeitarbeit sind es ca. 4 000 Erzieherinnen und Erzieher.
Wir haben pro Jahr ca. 2 000 Absolventen. Theoretisch bräuchte man also eine Verdreifachung. Das ist eine Tatsache und kann nicht wegdiskutiert werden. Mit einem Jahr Zeit wird das bei einer vierjährigen Ausbildung nicht zu schaffen sein.
Fazit: Niedersachsen wird den Rechtsanspruch nicht erfüllen können. Dieser Gesetzesbruch war lange absehbar und liegt in der Verantwortung dieser Landesregierung, dieses Kultusministers und auch seiner Vorgängerin.
Ich bin natürlich froh darüber, dass Kultusminister Althusmann auf den Vorschlag von Bundesarbeitsministerin von der Leyen, Arbeitslose in einer Art Schmalspurausbildung zu Erzieherinnen und Erziehern zu machen, verworfen hat.
Das wäre dem Bildungsanspruch unserer Krippen- und Kindertagsstätten völlig zuwidergelaufen. Gerade in diesen frühen Jahren - das sagen Sie ja auch - brauchen wir bestausgebildete und motivierte Kräfte. Gerade in Bezug auf die Qualifizierung hat Niedersachsen aber erheblichen Nachholbedarf. Wir brauchen eben nicht mehr, sondern auch noch höher qualifizierte Kräfte.
Was tun? - Die Ausbildungskapazitäten müssen kurzfristig erhöht und die Ausbildung muss insgesamt verbessert werden. Derzeit steigt etwa ein Drittel im Laufe der vierjährigen Ausbildung aus und macht keinen Erzieherabschluss. Um dieses Drittel muss sich besonders gekümmert werden.
Dazu gehört auch, dass wir mehr Lehrkräfte für den Ausbildungsgang bekommen. Bisher gibt es nur einen Masterstudiengang in Lüneburg. Das ist zu wenig. Modellprojekte für Bachelorstudiengänge sollten auch ausgebaut werden.
Natürlich muss auch die Attraktivität dieses wichtigen Berufs erhöht werden. Der Erzieherjob ist ein Stressjob. Er ist körperlich und geistig hoch anstrengend, weil man permanent konzentriert sein muss und vielen unterschiedlichen Reizen ausgesetzt ist. Die Erzieher erbringen nicht nur wie in der letzten Woche wortwörtlich Heldentaten, sondern leisten jeden Tag Großartiges.
Das wird aber viel zu wenig gewürdigt, weil es immer noch heißt: Je kleiner die Kinder, desto kleiner die Bezahlung.
Wenn die Regierung es mit dem Motto „Auf den Anfang kommt es an“ wirklich ernst meint, dann muss sie endlich etwas dafür tun, um die Beschäftigungsbedingungen zu verbessern. Die Forderungen liegen seit Langem auf dem Tisch, nicht nur von den Oppositionsfraktionen. Verbände, Elterninitiativen, Erzieherinnen und Erzieher - alle haben Ihnen übereinstimmend deutlich gemacht, was sich ändern muss: Die Gruppen in Krippen und Kitas müssen verkleinert werden. Wir brauchen mehr Verfügungsstunden für die Erzieherinnen und Erzieher, mehr Zeit für Elternarbeit und Fortbildung und natürlich eine bessere Bezahlung. Dann wird auch der Beruf attraktiver werden. Vor allen Din
gen werden aber die Kinder von diesen besseren Bedingungen profitieren.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Linke in Niedersachsen beklagt nicht die fehlende Flexibilität der Landesregierung bei der Suche nach Lösungen für die Probleme beim Abitur nach
zwölf Jahren. Nein, das Problem ist das TurboAbitur an sich.
Wir sind grundsätzlich gegen die verkürzte Schulzeit bis zum Abitur. Und das Schöne ist: Wir sind mit dieser Meinung in der Bevölkerung nicht alleine.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie wissen das auch: keine Besuchergruppe, bei der das Thema Bildung zur Sprache kommt, in der nicht das Abitur nach zwölf Jahren kritisiert wird. Das hat sich in den letzten viereinhalb Jahren nicht geändert.