Klaus Schneck

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Herr Minister, Sie sind darauf eingegangen, dass die Job-Börse so erfolgreich ist. Ich meine allerdings, das im Bericht des Landesrechnungshofes nicht so gelesen zu haben. Darin ist sie vielmehr sehr kritisch bewertet worden.
Aber nun zu den Straßenbehörden. Eine davon liegt im Landkreis Gifhorn. Dieser Landkreis hat eine Nord-Süd-Ausdehnung von 56 km und eine Ost-West-Ausdehnung von 36 km. Mit welcher
Begründung haben Sie gerade diese Landesstraßenmeisterei ausgewählt, um sie der Schließung bzw. der Privatisierung preiszugeben?
Herr Minister Schünemann, Sie haben ausgeführt, dass Untersuchungen gelaufen und dass sie eigentlich auch abgeschlossen sind. Aus Ihren langen Argumentationen ist herauszuhören - ich zumindest habe es so verstanden -, dass Sie sich bis zu Anfang des nächsten Jahres Zeit lassen, um den Januar 2008 zu überstehen.
Ich frage noch einmal nach dem besagten Landkreis, um den ich mich sehr sorge. Im Landkreis Gifhorn - dabei geht es um die Landesstraßenmeisterei Wittingen - gibt es 181 km Landesstraßen und 185 km Bundesstraßen. Sie haben jetzt gesagt, die Kernaufgaben, also die Steuerungsfunktionen und die Verkehrssicherungsfunktionen, sollen weiterhin von ihr wahrgenommen werden. Wie soll angesichts der räumlichen Ausdehnung dieses Landkreises sichergestellt werden, dass diese Behörde ihrer Verpflichtung möglichst
schnell und effizient nachkommen kann? Bei zu langen Anfahrtswegen steht schließlich die Verkehrssicherheit auf dem Spiel.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die SPD-Fraktion möchte mit diesem Antrag dafür sorgen, dass auch in Zukunft der Gerichtszugang für niemanden durch finanzielle Hürden verbaut wird. Als wir diesen Antrag eingebracht haben, war dies eine nötige Reaktion auf eine der häufigen Bundesratsinitiativen der Niedersächsischen Justizministerin. Das Anliegen Ihrer Initiative, sich bei den Ausgaben der Prozesskostenhilfe mit den Veränderungen der vergangenen Jahre zu beschäftigen, ist grundsätzlich begrüßenswert.
Was aber nicht zu akzeptieren ist, sind die gemachten Vorschläge Ihrerseits, die nichts anderes bringen als neue Belastungen für diejenigen, die sich ohnehin schon in einer schwierigen wirtschaftlichen und sozialen Lage befinden.
Die Bundesratsinitiative steht nunmehr beim Bundestag auf der Tagesordnung. Sehr verehrte Damen und Herren, wie der Zufall es will, fand heute um 14 Uhr im Rechtsausschuss des Bundestages die öffentliche Anhörung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Aufwendungen für die Prozesskostenhilfe statt.
Danke schön. - Wie es also der Zufall will, steht heute im Rechtsausschuss des Bundestages die Anhörung zu diesem Gesetzentwurf auf der Tagesordnung. In den veröffentlichten Stellungnahmen der Experten im Rahmen dieser Anhörung wird deutlich, dass die Verfassungskonformität
Ihrer Vorschläge auf jeden Fall sehr zweifelhaft ist, Frau Ministerin.
- Wie so häufig! - Ganz nebenbei: Bei vielen Ihrer Vorschläge wird von den Praktikern bezweifelt, dass man damit zu nennenswerten Einsparungen kommen könnte.
Die Prozesskostenhilfe soll bedürftigen Prozessbeteiligten einen gleichberechtigten Zugang zu den Gerichten ermöglichen, sehr verehrte Damen und Herren. Dies ist eine verfassungsrechtlich vorgegebene Regel. Mit Ihren Vorschlägen bewegen Sie sich aber wieder einmal auf der Klippe der Verfassungswidrigkeit. Es gibt nicht wenige, die Ihnen bescheinigen, dass Sie damit den Rahmen des Grundgesetzes verlassen haben.
Ich will mit Ihnen heute aber gar nicht weiter darüber streiten, ob Ihre Vorschläge verfassungsgemäß sind oder nicht. Ich möchte vielmehr darüber debattieren, ob sie politisch sinnvoll und vertretbar sind, Frau Ministerin.
Sicherlich sind die Kosten für die Prozesskostenhilfe in der Vergangenheit massiv gestiegen. Doch bei aller Notwendigkeit, auf den Haushalt zu achten, darf man nicht an jeder Stelle ohne Rücksicht auf die Menschen sparen. Man darf schon gar nicht auf Kosten der Gerechtigkeit sparen.
Sie wollen für sozial Schwache eine abschreckende Barriere für den Zugang zu den Gerichten aufbauen. Sehr verehrte Damen und Herren, das ist für die Menschen unzumutbar! Das ist unsere Position als SPD-Fraktion.
Um den Blick ein wenig zu schärfen, ist es sicherlich nötig, einmal über den Tellerrand hinauszuschauen. Nach einer europäischen Studie aus 2006 hat Deutschland mit 5,58 Euro pro Einwohner für die Prozesskostenhilfe einen Satz ausgegeben, der im europäischen Vergleich nicht sonderlich hoch aussieht. Ich möchte Ihnen als Vergleich einmal einige Zahlen nennen: die Niederlande mit 23,22 Euro, Norwegen mit 29,86 Euro, Großbitannien mit 57,57 Euro und Frankreich - am unteren Ende - mit 4,68 Euro pro Einwohner an Ausgaben für Prozesskostenhilfe. Damit, sehr
verehrte Damen und Herren, liegt Deutschland im Mittelfeld der europäischen Länder.
Sie aber wollen, dass die Eigenbeteiligung der bedürftigen Parteien erhöht wird. Sie wollen, dass die Freibeträge abgesenkt werden. Sehr verehrte Frau Ministerin, Sie wollen, dass eine Begrenzung der Monatsraten vollständig aufgehoben wird. Sie wollen - das ist der dickste Punkt -, dass eine Pauschalgebühr von 50 Euro für das Bewilligungsverfahren der Prozesskostenhilfe eingeführt wird. Das bedeutet, dieses Maßnahmenbündel führt zu einem unverhältnismäßig hohen Risiko für Rechtsuchende, sodass sie auf unabsehbare Zeit an den Rand des Existenzminimums gebracht würden. Dies ist eine Politik, die für uns untragbar ist.
Wir fordern die Landesregierung deshalb auf zu prüfen, wie der Rückfluss der zur Ratenzahlung gewährten Prozesskostenhilfe optimiert werden
kann. Wir fordern Sie auf, ein Konzept für eine bessere Kontrolle der Rückflüsse aus den Ratenzahlungen vorzulegen.
Frau Ministerin, bei Ihrer Rede während der ersten Lesung dieses Antrags haben Sie selbst versichert, dass Sie sich der Optimierung bei den Rückflüssen aus den Ratenzahlungen im Bereich der Prozesskostenhilfe annehmen wollen. Umso verwunderlicher finde ich es, dass Sie diesen Antrag hier ablehnen.
Sehr verehrte Damen und Herren, wir fordern Sie auf, diesen Antrag mit uns zu tragen. Machen Sie in Niedersachsen endlich Schluss mit der Politik gegen die Menschen!
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die SPD-Fraktion begrüßt das Anliegen der Grünen - Herr Briese, hören Sie zu! -,
eine Debatte um die Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz anzustoßen. Wir sehen die Einrichtung von Richterwahlausschüssen als einen grundsätzlich möglichen Schritt an. Ich glaube aber, dass solch eine grundsätzliche Frage nicht übers Knie gebrochen werden darf.
Das Prinzip der Gewaltenteilung geht aus dem Artikel 20 des Grundgesetzes hervor und gehört somit zu den wichtigsten Eckpfeilern unserer demokratischen Verfassung. Gerade auf die reale Teilung der Gewalten legten die Mütter und Väter des Grundgesetzes viel Wert.
Die Richterinnen und Richter tragen in unserem Land eine große Verantwortung, der sie hervorragend nachgehen. Dabei ist völlig klar: Wer zu richten hat, muss unabhängig sein. Die Frage ist: Wie kann man diese Unabhängigkeit weiter stärken?
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Grüne, wenn man Ihren Antrag, insbesondere die Begründung, liest, dann könnte man meinen, von der Unabhängigkeit der Justiz sei heutzutage nicht mehr viel übrig geblieben. Sie gehen sehr grundsätzlich an die Frage heran und beziehen sich auf die Forderung des Deutschen Richterbundes nach einer selbstständigen Justiz. Das ist aber etwas ganz anderes und wesentlich mehr als das, was die Richterwahlausschüsse angeht. Ich frage mich: Warum beschränken Sie sich dann auf die Einführung von Richterwahlausschüssen? Vor allem frage ich mich: Warum kommen Sie gerade jetzt mit einem so grundsätzlichen Anliegen?
Ich glaube nicht, dass es sinnvoll ist, eine solche Reform noch in den wenigen verbleibenden Monaten bis zum Ende der Legislaturperiode anzugehen.
Bereits zu früheren Zeiten gab es Bestrebungen, einen Richterwahlausschuss einzurichten. Bisher wurde allerdings kein überzeugender Anlass dazu gesehen, von dem bisherigen Einstellungsverfahren abzurücken. Das Einstellungsverfahren verläuft in Niedersachsen in mehreren Schritten. Herr Dr. Noack ist schon darauf eingegangen; ich möchte es deshalb nicht wiederholen. Die Justiz, die Richter und auch das Justizministerium sind beteiligt.
Die Art des Auswahlverfahrens ist sehr qualifiziert. Wir haben gestern Abend in dem Gespräch mit dem Niedersächsischen Richterbund mit auf den Weg bekommen, dass es keine wesentliche Kritik am Verfahren selbst gibt.
Viel bedeutender ist, dass die niedersächsischen Richterinnen und Richter Probleme haben, ihrer eigentlichen Arbeit nachzukommen. Dies liegt an ganz anderen Dingen, die wir nicht theoretisch debattieren dürfen, Frau Justizministerin, sondern die wir heute und in den Haushaltsberatungen behandeln müssen.
Aufgrund der personellen und sachlichen Ausstattung der Justiz in Niedersachsen sind an den Gerichten sehr lange Wartezeiten zu verzeichnen. Richterinnen und Richter haben sehr hohe Pensen zu erfüllen und können somit ihren Aufgaben an vielen Stellen nicht mehr ordnungsgemäß nachkommen. Das beklagen sie auch. Sie haben deutlich gesagt, dass in der niedersächsischen Justiz jetzt etwa 300 Stellen gebraucht werden, um den Berg an Verfahren abzuarbeiten und damit den Rechtsbegehren der Bürgerinnen und Bürgern entsprechen zu können.
Sehr verehrte Damen und Herren, nichtsdestotrotz halte ich das Anliegen der Grünen für bedenkenswert. Ich bin mir aber nicht sicher, ob der vorliegende Antrag die beste Antwort auf die Frage ist, wie man eine von der Exekutive unabhängige Auswahl der Richterinnen und Richter gewährleisten kann.
Bei solchen Fragen schaue ich immer gern auf die Erfahrungswerte in anderen Bundesländern. In 9 der 16 Bundesländer gibt es Richterwahlausschüsse. Niedersachsen gehört zu den Ländern, die keine Richterwahlausschüsse haben. Einmal ist das Justizministerium entscheidend bei den anderen Länderkammern dabei, dann wieder sind es die Richter selbst, oder diese Kammern sind nur mit Mitgliedern des Landtages besetzt. In den deutschen Bundesländern gibt es also unterschiedlichste Erfahrungen. Wir gehören eben zu den Ländern, die keinen Richterwahlausschuss haben.
Aus meiner Sicht kann ich zurzeit keinen dringlichen Anlass erkennen, der uns dazu bringen muss, eine solche grundsätzliche Frage übereilt zu entscheiden. Ich vermag nicht zu sagen, in welchem Bundesland die Justiz am unabhängigsten ist. Lassen Sie uns diese grundsätzliche Frage und
dieses bedeutende Thema nach der Landtagswahl in aller Ruhe beraten. Lassen Sie uns dieses Thema weiter fassen. Es geht um die Selbstverwaltung der Justiz als wichtiges Thema.
Ich möchte für unsere Fraktion sagen: Wir lehnen Ihren Antrag in dieser Form heute ab, freuen uns aber auf die Beratung zu der Unabhängigkeit der Justiz in der nächsten Legislaturperiode. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Sehr verehrte Frau Justizministerin, Sie haben vorhin darauf hingewiesen, dass es im letzten Jahr 1 204 Strafverfahren gegeben hat. In Ihrer ersten Antwort haben Sie erwähnt, dass Sie von einer Staatsanwaltschaft eine Personalbedarfsanmeldung bekommen haben, damit diese ihre Ermittlungsarbeit besser bewältigen kann. So habe ich Sie jedenfalls verstanden.
Wir müssen feststellen, dass von diesem Missstand, dass nämlich menschenunwürdige Stundenlöhne zwischen 1 und 3 Euro gezahlt werden, nicht nur das Fleisch verarbeitende Gewerbe betroffen ist, sondern dass er sich auch auf weitere Branchen ausweitet, z. B. auf die Kunststoffindustrie, die Torfverarbeitung und ähnliche Bereiche.
Welche Maßnahmen wird die Landesregierung einleiten, um zu verhindern, dass in immer mehr
Branchen Lohnwucher normal wird und reguläre Beschäftigungsverhältnisse mehr und mehr zurückgedrängt werden? Ich glaube, eine der Maßnahmen könnte darin bestehen, die Ermittlungsbehörden zu stärken, um die Landesaufgabe in diesem Bereich stärker wahrzunehmen.
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren! Herr Bley, herzlichen Dank: Mein Name ist Schneck. Sie haben das korrigiert; das ist in Ordnung. Eines möchte ich mir hier aber nicht verkneifen: Sie haben auf Ihren CDU-Antrag verwiesen, der eine niedrigere Vorgangsnummer trägt. Das stimmt. Dieser ältere Vorgang lastet wie Blei auf Ihrem Stapel von CDU-Anträgen. Es wurde Zeit, dass wir ihn jetzt einmal abarbeiten. Der Antrag war nämlich nicht mehr aktuell.
Deshalb haben wir im Wirtschaftsausschuss gemeinsam die Gelegenheit genutzt, etwas richtig zu stellen. Hier stehen formell der Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP mit der Überschrift „Entwicklung von Kraftstoffalternativen und innovativen Antriebstechnologien weiter fördern“ und der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Überschrift „Wir machen das Klima - Nachhaltig für Niedersachsen: Konsequente Klimaschutzkonzepte im Verkehrsbereich“ auf der Tagesordnung. Herr Bley, konkret haben wir uns im Ausschuss aber mit einem gemeinsamen Entschließungsentwurf aller vier Landtagsfraktionen - so ist es auch in der Anlage zum Ausschussprotokoll vermerkt auseinandergesetzt, der den neuen Entschließungstitel „Innovative Antriebstechnologien und Kraftstoffalternativen gezielt fördern - für eine nachhaltige Verkehrspolitik in Niedersachsen“ trägt. So viel erst einmal zur Klarstellung, worüber wir hier gemeinsam beraten.
Die Entschließung, über die wir heute beraten und über die wir heute abstimmen und die wir auch gemeinsam tragen, ist also ein gemeinsames Diskussionsergebnis. Leider kommt in der Beschlussempfehlung nicht zum Ausdruck, dass es sich hierbei faktisch um einen neuen gemeinsamen Antrag handelt.
Zu unserem Antrag möchte ich hier einige grundsätzliche Gedanken vortragen.
Erstens zur Energieeffizienz im Automobilbereich: Sehr verehrte Damen und Herren, die Forderung lautet, das effizienteste und sparsamste Auto der Welt zu bauen. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass auch wir die Grundlagen der Physik im Fahrzeugbau nicht überwinden werden. Fahrzeuge mit 2 t Schwungmasse und einem Antrieb von möglichst 200 PS werden nach dem heutigen Stand der Technik nicht mit einem Verbrennungsmotor und einem Emissionsausstoß von 120 mg CO2/km auskommen. Da müssen wir mehr an das Bewusstsein der Verbraucher heran: mit Schadstoffhandel im Kleinen. Ich meine z. B. die klimaschutzorientierte Ausgestaltung unserer Steuergesetzgebung. Darüber haben wir diskutiert. Denn, meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn es für diese umweltfreundlichen und effizienten Fahrzeuge keine Aufträge gibt, dann kommt auch keine Bewegung in unser Vorhaben. Wir müssen schon konkreter politisch tätig werden, um eine echte Nachfrage nach solchen Fahrzeugen auszulösen. Schon vor Jahren hat ein bedeutendes niedersächsisches Automobilunternehmen ein vollwertiges fünfsitziges Fahrzeug mit weit niedrigeren Emissionswerten, als heute üblich, als Serienfahrzeug angeboten. Der Drei-Liter-Lupo war seiner Zeit weit voraus. Die Fertigung, sehr verehrte Damen und Herren, musste aber still und heimlich eingestellt werden, weil nicht genug Nachfrage - sprich: Kunden - da waren.
- Hören Sie doch erst einmal zu, lieber Kollege!
Zweitens zum Thema Kraftstoffalternativen und Rahmenbedingungen: Unserer Meinung nach gehört zu einer wesentlichen Rahmenbedingung ein vom Land initiiertes Netzwerk, das Aktivitäten koordiniert, Kontakte zu den anderen bundesdeutschen Netzwerken hält und sie für europäische Strukturen bündelt. So können wir Synergien für unsere niedersächsischen Aktivitäten nutzen. Beispielhaft sind hier zu nennen: Vermeidung von Doppelarbeit, bessere Nutzung von Förderprogrammen und Reduzierung von bürokratischem Aufwand. Diese würden als echte Dienstleistung für die beteiligten Unternehmen und Institutionen wirken.
Drittens. Wir müssen ein Zertifizierungssystem für Biomasse zur energetischen Nutzung einführen. Sehr verehrte Damen und Herren, hier muss die
Landesregierung konkret die Schaffung eines Zertifizierungssystems für Biokraftstoffe unterstützen. Das Ziel muss es sein, einheimische Biokraftstoffe als nachweisbar nachhaltig zu testieren und von jenen Importen abzugrenzen, die diesen Kriterien nicht genügen. Mit diesem Gütesiegel helfen wir, zusätzliche globale Klimaschutzprobleme, wie z. B. die Rodung von Urwäldern, zu verhindern, und unterstützen wir die Biokraftstoffe aus kontrolliertem inländischen Anbau.
Viertens: Besteuerung von Biodiesel und Pflanzenöl als Reinkraftstoff überprüfen und gegebenenfalls abschaffen. Da werden einige Finanzpolitiker etwas quieken, aber dennoch will ich diese Position hier vortragen. Wir haben hierzu im letzten Jahr schon einen Entschließungsantrag eingebracht; denn für unsere niedersächsischen Biodiesel- und Pflanzenkraftstoffproduzenten stellt sich seit 2006 die Existenzfrage. Zusätzlich gefährden wir die noch vorhandene Tankstellenstruktur mit rund 1 900 öffentlichen Tankstellen für reine Biokraftstoffe im Bundesgebiet. Um diese bedrohliche Entwicklung zu stoppen, sollte eine Bundesratsinitiative angestoßen werden. Ziel sollte es sein, Übergangsfristen in der Besteuerung zum Schutz der Biokraftstoffhersteller der ersten Generation - damit meine ich auch unsere Bauern und Genossenschaften, die den Rapsdiesel präferieren - bis zu der Entwicklung von Produktionsanlagen für die zweite Generation einzuführen. Wir sollten diesen Bereich bis dahin steuerlich zumindest so gut stellen, dass er wirtschaftlich nicht kollabiert. Wir sollten uns diese Pioniere als Mitstreiter erhalten und sie nicht in den Ruin treiben.
Sehr verehrte Damen und Herren, selbstkritisch möchte ich hier an uns alle gerichtet erwähnen, dass wir in diesem Antrag viele richtige Allgemeinplätze formuliert haben. Die Landesregierung aber muss in ihrem Handeln wesentlich konkreter werden. Wir haben dringenden Handlungsbedarf. Deshalb stimmen wir dieser gemeinsamen Beschlussempfehlung zu. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren! Die Wasserschutzpolizeistation Wolfsburg soll geschlossen werden. Dagegen gibt es eine Eingabe der SPD-Stadtratsfraktion, hinter der die große Mehrheit des Stadtrates der Stadt Wolfsburg steht.
Die gegen die Schließung der Wasserschutzpolizeistation vorgetragenen Bedenken haben in jüngster Vergangenheit durch einen aktuellen Schiffsunfall erneut an Bedeutung gewonnen. Gegen die Schließung spricht auch die weitere Zunahme des Binnenschifffahrtsaufkommens. Gerade die zunehmenden Verkehre aus Osteuropa mit zunehmenden Sicherheitsrisiken für die Schifffahrt und die Bevölkerung - gerade bei Gefahrstofftransporten - machen deutlich, dass der Schließung der Wasserschutzpolizeistation entgegenzuwirken ist. Die Strecken zu den Einsatzorten und die Reaktionszeiten der Polizei würden sehr lang werden. Der Stadtrat von Wolfsburg steht hinter dieser Eingabe. Ich bitte Sie, gegen das Votum des zuständigen Ausschusses zu stimmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister Sander hat vorhin sehr engagiert dargestellt, dass diese Landesregierung dafür verantwortlich ist, dass sehr viele Menschen - weil sie scheinbar wieder Vertrauen in die Landesregierung haben; so stellen Sie es ja dar - bereit sind
- klatschen Sie erst einmal Beifall! -, Investitionen aus ihrem Vermögen vorzunehmen.
Ich möchte das Problem Kraft-Wärme-Kopplung ansprechen. Ich frage die Landesregierung: Warum werden gerade in Niedersachsen Betreiber von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, die hohe Investitionen getätigt haben, jetzt steuerlich in die Verdrückung gebracht? Die niedersächsischen Finanzbehörden unterstellen allen Anlagebetreibern - so stellen es jedenfalls die betroffenen Bürger dar -, dass sie Strom ausschließlich für ihren privaten Verbrauch und nicht für die Einspeisung ins öffentliche Netz produzieren. Nachweislich
speist aber die große Mehrheit der Investoren den Großteil des Stromes in das öffentliche Netz ein und muss daher steuerlich als Unternehmen behandelt werden. Diese Investoren benutzen die Abwärme - und so wollen wir es ja auch - nicht als Abfall, sondern zur Heizung ihrer privaten Häuser.
Ich frage die Landesregierung: Warum verhalten sich niedersächsische Landesbehörden in dieser Art und Weise und torpedieren damit einen guten Ansatz, der uns umweltpolitisch weiterbringen könnte?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bezug nehmend auf meine erste Fragestellung, möchte ich einen Punkt konkretisieren - er betrifft die Finanzbehörden -: Es geht um die Anerkennung als Unternehmen, das Energie in das öffentliche Netz einspeist und daher nach dem EEG nicht sonderlich subventioniert wird. Wer Energie einspeist und Kraft-Wärme-Kopplung betreibt, muss als Unternehmen anerkannt werden. Es darf nicht von den Finanzbehörden unterstellt werden, dass so jemand die Energie ausschließlich für den privaten Gebrauch verwendet. In den Anlagen ist nachzuweisen, dass die Stromabgabe wesentlich höher als der Selbstverbrauch ist. Deshalb frage ich die Landesregierung: Warum verhalten sich niedersächsische Landesbehörden so und konterkarieren damit gutgemeinte Programme, die wir an anderen Stellen steuerlich fördern?
Herr Minister, Sie haben vorhin geantwortet, dass es fast zehn Gutachten gibt, die sozusagen paripari das Für und Wider der Verfahren bewertet haben. Sie haben in Ihrer Antwort gerade noch einmal gesagt, es gehe darum, das Vergabeverfahren rechtlich wirklich sauber zu Ende zu bringen, sodass es keine Streitfrage mehr gibt, es also in einem streitfreien Verfahren zu Ende zu bringen. Sie haben in Ihrer Antwort vorhin auch darauf hingewiesen, dass es ein Arbeitsrechtsverfahren gibt, das jetzt Anfang Mai ansteht, bei dem es um den Hinauswurf des Prokuristen geht und bei dem damit zu rechnen ist, dass eventuell noch Fragen auf den Tisch kommen, die das Vergabeverfahren dann doch nicht streitfrei stellen. Ich habe vor die
sem Hintergrund die folgende Frage: Es gab Medienberichte, dass in Bremerhaven die Firma HOCHTIEF an den Terminals 3 und 4 beteiligt ist und dass dadurch aufseiten von Bremerhaven eventuell eine besondere Nähe zur Firma HOCHTIEF besteht. Die Streitfrage, die den Prokuristen angeht, zu der das Arbeitsrechtsverfahren anhängig ist - -
Meine Frage ist: Ist die Frage mit dem anhängigen Arbeitsrechtsverfahren wirklich streitfrei?
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die SPD-Fraktion begrüßt grundsätzlich, dass sich die Landesregierung mit dem Thema Prozesskostenhilfe beschäftigt. Die Antwort der Landesregierung auf unsere Kleine Anfrage zu den Ausgaben
für die Prozesskostenhilfe zeigt, dass es dringenden Handlungsbedarf gibt. Aus der Antwort der Landesregierung geht klar hervor, dass die Ausgaben in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen sind. Wir fragen uns aber, warum die Antwort der Landesregierung zum Anstieg der Ausgaben wieder einmal nichts anderes bringt als die Belastung derjenigen, die sich ohnehin schon in einer schweren wirtschaftlichen und sozialen Lage befinden.
Dies ist umso verwunderlicher, wenn man sich die Antwort genau anschaut. Zum einen wird dort klar gesagt, dass die Ursache für den Ausgabenanstieg in erster Linie die schlechtere wirtschaftliche Lage in Deutschland ist. Immer mehr Menschen haben ein so geringes Einkommen, dass sie einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe besitzen. Zum anderen geht aus der Antwort hervor, dass in der Vergangenheit nicht einmal erhoben wurde, wie viel tatsächlich von der Prozesskostenhilfe zurückerstattet wurde. Aber anstatt sich diesem Problem zuzuwenden, hat die Landesregierung eine Bundesratsinitiative gestartet, in der es wieder einmal nur darum geht, sozial Schwächere zu benachteiligen. Die Vorschläge der Landesregierung richten sich auf die Erhöhung der Rückzahlung und die Verschärfung der Kriterien für den Erhalt der Prozesskostenhilfe - und das in einer Art und Weise, dass die Grenzen der Verfassungswidrigkeit mal wieder überschritten werden. Aber damit hat diese Landesregierung ja einige Erfahrungen.
Sehr geehrte Damen und Herren, an dieser Stelle möchte ich aus der Stellungnahme der Bundesregierung zu Ihrem Vorschlag im Bundesrat zitieren:
„Die Bundesregierung sieht diese verfassungsrechtlichen Vorgaben in dem vorliegenden Gesetzentwurf an zahlreichen Stellen nicht hinreichend gewahrt. Bedenken bestehen insbesondere bei dem Vorschlag, die Partei zur Herausgabe sämtlicher Vermögenswerte zu verpflichten, die sie mit Prozesskostenhilfe erstritten hat. Be
reits nach geltendem Recht muss die Partei die Rückzahlung von Verfahrenskosten grundsätzlich auch mit solchen Vermögenswerten vornehmen, die sie in einem Rechtsstreit erlangt hat. Der Vorschlag des Bundesrates geht darüber hinaus und zielt darauf ab, auch solche Beträge abzuschöpfen, die das Existenzminimum sichern sollen oder Schonvermögen darstellen. Das können insbesondere Unterhaltsansprüche und Arbeitsentgelte sein.“
An anderer Stelle heißt es:
„Durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken hat die Bundesregierung ferner gegenüber dem Vorschlag, bei einer Bewilligung von Prozesskostenhilfe gegen Ratenzahlung die geltende zahlenmäßige Beschränkung auf 48 Monatsraten gänzlich aufzuheben. Der vollständige Verzicht auf eine Begrenzung der Ratenzahlungsdauer würde die bedürftige Partei auf unabsehbare Zeit belasten. Sie würde sich dadurch in unangemessener Weise an der gerichtlichen Durchsetzung ihrer Rechte gehindert sehen.“
So weit die Zitate aus der Stellungnahme der Bundesregierung.
Aber damit, sehr verehrte Damen und Herren, hört es ja nicht auf. Ein weiteres Anliegen der Landesregierung ist es, ab einer Rückzahlungsrate von 30 Euro eine Pauschalgebühr von 50 Euro für das Bewilligungsverfahren der Prozesskostenhilfe einzuführen. Es ist ja schon ein Fortschritt, dass die Landesregierung ihre ursprüngliche Idee einer generellen Gerichtsgebühr verworfen hat, nur dass sie nun für sozial Schwache eine Gerichtsgebühr durch die Hintertür einführen will. Das ist einmal mehr ein Beleg dafür, dass Sie scheinbar eine konsequente Politik der sozialen Ungerechtigkeit betreiben.
Leider können wir uns hier nicht die Zeit nehmen, alle Ihre Vorschläge, die Sie im Bundesrat eingebracht haben, auseinanderzunehmen. Sie alle haben aber eines gemeinsam: Sie bauen für sozial Schwache eine abschreckende Barriere für den
Zugang zu den Gerichten, sehr verehrte Damen und Herren.
Für die SPD-Fraktion steht daher fest, dass die Landesregierung die Bundesratsinitiative zur Einführung einer Prozessgebühr unterlassen muss. Stattdessen sollte sich die Landesregierung darauf konzentrieren, erst einmal zu prüfen, wie der Rückfluss der zur Ratenzahlung gewährten Prozesskostenhilfe zu optimieren ist. Wir fordern Sie auf, ein Konzept für eine bessere Kontrolle der Rückflüsse aus Ratenzahlungen vorzulegen. Dass dies derzeit von den Gerichtsverwaltungen nicht geleistet werden kann, ist uns völlig klar. Denn Sie haben in Ihrer Regierungszeit die Personalausstattung trotz steigender Arbeitsbelastung immer weiter verschlechtert.
Sehr verehrte Damen und Herren, wir fordern die Landesregierung und die Frau Ministerin auf: Machen Sie endlich Schluss mit der Politik gegen die Menschen. Richten Sie sich nach unserem Vorschlag. Erschweren Sie nicht den Gerichtszugang für sozial Schwache, sondern verbessern Sie Ihre Politik im Umgang mit den Gerichten und den Menschen in Niedersachsen. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Herr Minister Hirche, Sie haben in Ihren Vorbemerkungen zu Recht darauf hingewiesen, dass die Sicherung immer durch das Zusammenspiel von Mensch und Technik funktioniert. Gerade bei diesem Zusammenspiel nimmt natürlich der Mensch eine bedeutende Rolle ein. In den Betriebsvorschriften ist auch die Fort- und Weiterbildung sehr konkret angesprochen. Ich möchte Sie vor diesem Hintergrund fragen, wie die Aufsichtsbehörde sichergestellt hat, dass diese Fortund Weiterbildung der Mitarbeiter durchgeführt wurde.
Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren! Als „ersten Meilenstein für ein Fachgerichtszentrum Hannover“ hat die Justizministerin am 20. Juli 2006 den Abschluss eines Vorvertrages zwischen dem Justizministerium und einem als Vermieter auftretenden Projektentwickler/Investor aus Burgwedel über die Anmietung von Büroflächen im Bredero-Hochhaus in Hannover bezeichnet. Mit dieser Auffassung steht die Ministerin jedoch zunehmend isoliert da; denn die Personalräte und die Richterräte der betroffenen Fachgerichte haben sich zwar grundsätzlich für ein Fachgerichtszentrum, aber dennoch mit beeindruckenden Argumenten gegen den von der Ministerin ins Auge gefassten Standort ausgesprochen. Die Hannoversche Allgemeine Zeitung vom 29. August 2006 berichtet mittlerweile sogar von einem „Wirtschaftskrimi um das Justizzentrum Hannover“. Den hannoverschen Zeitungen war zu entnehmen, es sei die Staatsanwaltschaft eingeschaltet worden, weil ein „hoher sechsstelliger Betrag“ aus der Instandhaltungsrücklage des Gebäudes entnommen worden sein soll. Zusätzlich hat das Auftreten eines zweiten Interessenten für Verwirrung gesorgt. Es wird vermutet, dass die aufgetretenen Turbulenzen in einem Zusammenhang mit der von der Justizministerin am 20. Juli 2006 getroffenen Festlegung steht, die sie gegen den Widerstand
sowohl der betroffenen Fachgerichte als auch der zuständigen Mitarbeiter ihres Hauses getroffen hat.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1. Wie ist die Landesregierung auf das BrederoHochhaus als möglichen Standort für ein Fachgerichtszentrum aufmerksam geworden, und welche Kontakte hat es zwischen dem Justizministerium oder anderen Landesbehörden und der Seite des Projektentwicklers/Investors gegeben?
2. Welche Qualität und welche Folgen hat die am 20. Juli 2006 vom Justizministerium gegenüber dem Projektentwickler/Investor abgegebene Absichtserklärung, und welche Alternativen hat die Landesregierung vor Abgabe dieser Erklärung geprüft?
3. Welche Erkenntnisse hatte die Landesregierung am Tag der Abgabe der Absichtserklärung über die Bonität des Projektentwicklers/Investors?
Frau Präsidentin! Frau Ministerin, eine Vorbemerkung: Als Rechtpolitiker dieses Hauses beschleicht einen schon ein sehr übles Gefühl,
wenn man den Eindruck hat - - - Hören Sie ganz gelassen zu!
Haben Sie sich wieder beruhigt? - Die Vorbemerkung ist, dass es einen Politiker dieses Hauses schon sehr in seinen Gefühlen beschleicht,
wenn die Amtsführung eines Ministeriums, das sich Justizministerium nennt, scheinbar von der Justiz selbst vorgenommen wird. Ich will Sie nur daran erinnern, dass wir uns bei dem letzten Landtagsplenum über Personalbesetzungen unterhalten haben, die jetzt in niedersächsischen Gerichten geklärt werden, eine „Never-endingStory“ sind und dass es Jahre dauert, bis es zu Personalentscheidungen in diesem Ministerium kommt.
Jetzt zu der aktuellen Situation.
Ich komme jetzt zur Frage, jawohl. „Wirtschaftskrimi im Justizministerium“.
Ich frage Sie, Frau Ministerin - das ist genau der Punkt -: Wurde aufgrund solcher Schlagzeilen in niedersächsischen Zeitungen dieses Thema im Kabinett besprochen, und wie war die Reaktion im Kabinett auf diese Beiträge in den Zeitungen?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte die Ministerin fragen, ob das niedersächsische Kabinett mit diesem Personalvorgang befasst war. Wenn ja, wann?
Frau Ministerin, Sie führten gerade aus, dass das derzeitige Bewerbungsverfahren zwei Jahre gedauert hat - mit dem Ergebnis, dass wir jetzt kein Ergebnis haben. Mein erste Frage an Sie: Wird es wieder zwei Jahren dauern, wenn Sie jetzt neu ausschreiben?
Meine zweite Frage lautet: Glauben Sie nicht, dass Sie die niedersächsische Justiz schädigen, wenn Sie Stellen an den Gerichten nicht wieder besetzen und damit sozusagen unsere dritte Kraft im Staate bei der Wahrnehmung ihrer Aufgabe behindern?
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Damen und Herren! Der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen empfiehlt Ihnen mit den Stimmen der Vertreter der Fraktionen von CDU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Vertreter der SPD-Fraktion, dem Gesetzentwurf mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen zuzustimmen.
Dies entspricht den Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse für Inneres und Sport und für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit. Da der Gesetzentwurf direkt in den federführenden Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen überwiesen worden ist, will ich Ihnen zunächst doch einmal kurz das Anliegen des Gesetzentwurfs schildern.
In großen Teilen enthält der Gesetzentwurf Anpassungen des Niedersächsischen Nachbarrechtsgesetzes und des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch an das neue allgemeine Leistungsstörungsrecht und das neue Verjährungsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches. Diese ohnehin nötigen Änderungen nimmt der Gesetzentwurf zum Anlass, die beiden Landesgesetze redaktionell an zwischenzeitliche Änderungen des Bauordnungsrechts und anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften anzupassen und einige weitere rechtsbereinigende Regelungen zu treffen. Darüber, dass all diese Änderungen sinnvoll und auch notwendig sind, hat es in den Ausschüssen Übereinstimmung gegeben. Die Beschlussempfehlung enthält deshalb auch nur rechtstechnische Korrekturen, auf die ich nicht näher einzugehen brauche, weil sie nicht strittig gewesen sind.
Ich möchte aber auf Artikel 1 Nr. 4 eingehen, der § 54 Abs. 2 des Nachbarrechtsgesetzes betrifft. Dort geht es um eine inhaltliche Änderung. Diese Vorschrift betrifft den Anspruch auf Zurückschneiden von Anpflanzungen. Bisher war unter den Gerichten streitig, ob nach Ablauf der Ausschlussfrist noch ein Anspruch auf Zurückschneiden bestehe und auf welche Höhe dann gegebenenfalls noch zurückzuschneiden sei. Hier soll der Gesetzentwurf Klarheit schaffen. Auch nach Ablauf der Ausschlussfrist soll der Nachbar vom Eigentümer jederzeit verlangen dürfen, dass die Anpflanzung durch jährliches Beschneiden jedenfalls auf der dann erreichten Höhe zu halten ist.
In dieser Regelung haben die Vertreter der Fraktionen von CDU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen eine sinnvolle und zweckentsprechende Bereinigung des geschilderten Meinungsstreits gesehen. Die Vertreter der SPD-Fraktion haben sich dagegen die Position der kommunalen Spitzenverbände zu Eigen gemacht, wonach die Änderung des § 54 Abs. 2 unnötig Aufwand und Kosten mit sich bringe, wovon auch die Kommunen als Eigentümer bepflanzter Grundflächen betroffen seien.
Die Vertreter der SPD-Fraktion haben schließlich weiteren Novellierungsbedarf im Hinblick auf § 52 Abs. 2 des Nachbarrechtsgesetzes gesehen: An der Grenze zwischen bebauten Bereichen und den Außenbereichen könne es nach gegenwärtigem Recht zu einer erheblichen Belastung der bebauten Grundstücke durch Anpflanzungen im angrenzenden Außenbereich kommen. Der federführende Ausschuss hat der Landesregierung anheim gestellt zu prüfen, ob das Nachbarrechtsgesetz auch insoweit zu ändern ist. Er hat aber keinen Anlass gesehen, bereits den hier zu behandelnden Gesetzentwurf entsprechend zu ergänzen.
Damit möchte ich meinen mündlichen Bericht beenden. Namens des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen bitte ich Sie, der Beschlussempfehlung in Drucksache 15/2629 zuzustimmen.
Einen Moment, bitte!
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Den Fitnesstest habe ich hoffentlich bestanden. - Wohl nirgendwo wird so hart und unerbittlich gestritten wie zwischen Nachbarn, und nur in wenigen Lebenslagen berührt das Recht den Einzelnen so unmittelbar wie in der Nachbarschaft. Das Nachbarrecht hat deshalb - vielleicht nicht ganz zu Unrecht - den Ruf, das Rechtsgebiet der Querköpfe und Querulanten zu sein. Auf keinem anderen Rechtsgebiet finden so viele Streitigkeiten statt wie im Nachbarrecht. Dabei ist das Nachbarrecht selbst für Juristen eine äußerst komplexe und schwierige Rechtsmaterie.
Niedersachsen ist eines der Länder, die ein eigenes Nachbarrechtsgesetz haben. Das Nachbarrecht insgesamt - insbesondere das Niedersächsische Nachbarrechtsgesetz - verfolgt den Zweck, im Nachbarschaftsverhältnis auftretende Konflikte zu einer sozialverträglichen Einigung zu bringen. Es werden darin Dinge geregelt, die im alltäglichen Miteinander von Nachbarn von zentraler Bedeutung sind - wie Nachbarwände, Grenzwände, Einfriedung und insbesondere Grenzabstände für
Bäume und Sträucher. Im Sinne des Friedens zwischen Nachbarn, aber natürlich auch im Interesse der Einzelfallgerechtigkeit wurden in § 50 des Niedersächsischen Nachbarrechtsgesetzes ganz konkrete Grenzabstände und auch Höhenbegrenzungen festgelegt.
Wir haben in Niedersachsen in dieser Beziehung eine der am genauesten austarierten Regelungen. Es spricht also nichts dagegen, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Bestimmungen des Niedersächsischen Nachbarrechts an das allgemeine Leistungsstörungsrecht und an das Verjährungsrecht angepasst werden - so, wie es seit der Überarbeitung des Bürgerlichen Gesetzbuches durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz vom Bund durchgeführt wurde. Insoweit handelt es sich um bloße Gesetzestechnik, gegen die wir keinerlei Einwände haben.
Es spricht auch nichts dagegen, dass im Nachbarrecht an der Fünfjahresfrist festgehalten werden soll. Diese Frist ist lang genug, um betroffenen Nachbarn ausreichend Gelegenheit zu geben, von der Anpflanzung oder der Überschreitung der zulässigen Wuchshöhe Kenntnis zu nehmen. Es ist genug Zeit, möglicherweise eine Einigung unter Nachbarn zu suchen oder sich dann zu überlegen, den Rechtsweg zu beschreiten. Selbst wenn die fünfjährige Ausschlussfrist versäumt wurde, hat der Nachbar nach höchstrichterlicher Rechtsprechung einen Anspruch auf Zurückschneiden der Anpflanzung - allerdings nur in Ausnahmefällen, und zwar dann, wenn sich ein solcher Anspruch aus dem nachbarrechtlichen Rücksichtnahmegebot herleiten lässt.
Ich halte diese Regelung für ausgesprochen sachgerecht. Die Landesregierung und die Fraktionen von CDU und FDP sind offenbar anderer Auffassung. In der Begründung zum Gesetzentwurf heißt es wörtlich:
„Es erscheint jedoch nicht sachgerecht, das Fristversäumnis zusätzlich dadurch zu sanktionieren, dass mit dem Anspruch auf Zurückschneiden auf die zulässige Höhe auch jeder Anspruch auf eine Höhenbegrenzung ausgeschlossen ist.“
Diese Begründung ist erstens inhaltlich falsch, und zweitens wäre das genaue Gegenteil sachgerecht.
Sie ist falsch, weil die höchstrichterliche Rechtsprechung längst einen Anspruch auf Zurückschneiden im Einzelfall entwickelt hat. Ich hatte bereits darauf hingewiesen. Die Gesetzesänderung ist jedoch - das halte ich für noch viel schwerer wiegend - auch nicht sachgerecht, weil sie eine wahre Klageflut produzieren wird. Anstelle einer gerechten Regelung im Einzelfall tritt jetzt ein genereller Zurückschneideanspruch ein, auch für die Fälle, in denen längst Rechtsfrieden eingekehrt ist. Ich halte das für rechtspolitisch geradezu aberwitzig.
Sehr verehrte Damen und Herren, ich wundere mich auch, dass die Landesregierung die Warnungen der kommunalen Spitzenverbände so einfach in den Wind schlägt. Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände hat in ihrer schriftlichen Stellungnahme darauf hingewiesen, dass die Neuregelung völlig an der Praxis vorbeigeht und geeignet ist, „den Rechtsfrieden zwischen Nachbarn nachhaltig zu stören.“
Insbesondere bei höheren Bäumen sei es praktisch nicht machbar und jedenfalls wirtschaftlich nicht tragbar, möglicherweise jährlich einen Rückschnitt zu veranlassen. Ein Nachbar kann den teuren Rückschnitt zukünftig zu einem beliebigen Zeitpunkt, etwa aus Anlass einer Streitigkeit in einer ganz anderen Sache, erzwingen. Es ist zudem zu befürchten, dass gerade auch auf die Kommunen als Grundstückseigentümer dann erhebliche zusätzliche Kosten zukommen werden.
Sehr verehrte Damen und Herren, vor diesem Hintergrund scheint die derzeitige Regelung ausgesprochen interessengerecht. Ich hätte daher gerne gewusst, was die Landesregierung veranlasst, ohne Not ein solches Fass aufzumachen. Manchmal sind es ja bekanntlich ganz triviale Gründe.
Ich halte die Neureglung auch deshalb für rechtspolitischen Unfug, weil darin ein bemerkenswerter Widerspruch zu den bisherigen Aktivitäten der schwarz-gelben Regierung besteht. Einerseits werden mit der Abschaffung des Widerspruchsverfahrens u. a. BAföG-Empfänger und sozial Benachteiligte bei Rundfunkgebührenangelegenheiten unmittelbar ins Klageverfahren getrieben. In diesen Fällen, in denen es wirklich um Existen
zielles geht, beträgt die Ausschlussfrist einen Monat. Die Grundstückseigentümer aber, die sich beispielsweise sonntagmorgens beim Frühstück über den hohen Baumbewuchs des Nachbarn ärgern, können fünf Jahre lang einen Anspruch auf Rückschnitt geltend machen.
Sehr verehrte Damen und Herren, schließlich möchte ich noch auf einen weiteren Widerspruch hinweisen: Wir haben bereits 2004 angemahnt, dass die Justizministerin in der Pflicht steht, ein niedersächsisches Schiedsgesetz auf den Weg zu bringen. Dafür müsste sie gar nicht viel tun; denn das Gesetz liegt schon fertig in der Schublade.
Ja, ich komme zum Schluss. - Es ist Ihnen sozusagen praktisch schon in den Schoß gefallen, Frau Heister-Neumann. Sie hatten drei Jahre lang Zeit, diesen Gesetzentwurf einzubringen und damit die außergerichtliche Schlichtung von Streitigkeiten zu stärken.
Wir hoffen, dass Sie das neue Schlichtungsverfahren so schnell einrichten, dass auf die Gerichte durch diese neue Rechtssituation keine zusätzliche Belastung zukommt. Die Einzigen, die sich über eine solche Klageflut im Nachbarrecht freuen könnten, wären die zuständigen Rechtsanwälte. Herzlichen Dank, sehr verehrte Damen und Herren.
Herr Minister Ehlen, Sie haben das Energieeinspeisungsgesetz sehr gelobt. Es ist ja auch die Voraussetzung dafür, dass die Energieerzeugung aus Biomasse überhaupt wirtschaftlich darzustellen ist. Ich frage die Landesregierung - dies richtet sich nicht nur an den Landwirtschaftsminister -: Wie stehen Sie heute zu dem Energieeinspeisungsgesetz insgesamt, wie beurteilen Sie die Weiterentwicklung des Energieeinspeisungsgesetzes, und wie wollen Sie sicherstellen, dass auch andere alternative Energieträger in Kombination mit dem Biogas in Niedersachsen vermehrt als Wirtschaftsfaktor eingesetzt werden?
Zum Thema „Dringliche Anfrage“. Ich meine, es ist dringlich, über dieses Thema zu reden. Es ist auch besonders dringlich, Sie darauf hinzuweisen, dass Sie nicht nur das abfeiern dürfen, was andere initiiert haben.
Meine Frage ist: Was tut diese Landesregierung ganz konkret dafür, das EEG in seiner jetzigen Form sozusagen nicht nur zu benutzen und die Programme anderer zu verfolgen, sondern um neue Konzepte für Biogas einzuleiten? - Die CDUFraktion bringt heute Mittag ja einen Antrag über innovative Antriebstechnologien ein.
Was tun Sie dafür?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion! Ich bin schon etwas verwundert darüber, dass dann, wenn Sie gerade den Antrag stellen, diesen angeblichen Antrag in den Wirtschaftsausschuss und nicht in den Umweltausschuss zu überweisen, der zuständige Fachminister stante pede dieses Haus verlässt und uns diesen Beitrag nachher nicht einmal kommentieren kann. Darüber bin ich schon etwas verwundert. Sie haben den Antrag gestellt.
Sehr geehrte Damen und Herren, es freut uns als SPD-Fraktion sehr festzustellen, dass es auch der Landesregierung inzwischen aufgefallen ist, dass wir ein Energieproblem haben. Mit Antritt der neuen CDU/FDP-Landesregierung wurde dies wohl noch völlig anders eingeschätzt. Wie sonst kann man es sich erklären, dass die Niedersächsische Energie-Agentur erst einmal in einzelne Bestandteile zerlegt und dann faktisch abgeschafft wurde? - Bis heute leistet sich das Land Niedersachsen den Luxus, keine Energie-Agentur zu haben, im Gegensatz zu ebenfalls unionsgeführten Landesregierungen wie in Bayern oder NordrheinWestfalen. Entspricht dies der Vorbildfunktion von Niedersachsen für ganz Deutschland, wie wir immer wieder von Herrn Ministerpräsidenten Wulff hören? - Mittlerweile haben Sie wohl eingesehen, dass es ohne nicht geht. Aber anstelle eine ganzheitliche Lösung ins Auge zu fassen, wird erst einmal 3N konzipiert. Das müssen Sie einmal jemandem erklären! Ein bisschen Kompetenzzentrum Biomasse hier, ein bisschen Kompetenzzentrum Brennstoffzelle da, etwas Biokraftstoffe dort usw. Wir haben uns die letzten zwei Tage bis zum jetzigen Zeitpunkt in diesem Hause sehr ausführlich mit diesen Themen befasst.
In diesem Zusammenhang noch eine Anmerkung: Von einer Unterstützung der FAL in Braunschweig, der Forschungsanstalt für Landwirtschaft, als Bio
massekompetenzzentrum seitens der Landesregierung habe zumindest ich bis heute nichts vernommen.
Dieses Kompetenzzentrum für Biogas besteht schon seit mehr als 20 Jahren. Da können Sie Synergien schöpfen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Jeder von uns, der sich ernsthaft mit dem Thema Energie auseinander setzt, insbesondere mit erneuerbaren Energien, wird feststellen, dass man nur mit ganzheitlichen Ansätzen zum Ziel kommt. Einzelne Elemente des Gesamtprozesses zu betrachten, bringt vielleicht eine gute Schlagzeile in den Medien, dient aber selten der Problemlösung. Deshalb der Beitrag unserer Fraktion: Wir fordern ein ganzheitliches Konzept und die Schaffung von arbeitsfähigen Strukturen, die dem Einsatz der alternativen und regenerativen Energien unterstützend zur Seite stehen.
Dass wir dort ein strukturelles Defizit haben, beweist eine Biomassepotenzialstudie, die Anfang letzten Jahres vom Energie-Kompetenz-Zentrum Salzgitter für die Region Südostniedersachsen erstellt wurde. Selbstverständlich bieten wir an, in den Ausschussberatungen unsere Fachkompetenz und eigene konzeptionelle Vorstellungen mit einzubringen, die uns auf Landesebene weiterbringen.
Bundesseitig steht demnächst ein Energiegipfel an; er ist auf der Agenda. Der von Gerhard Schröder eingerichtete Nachhaltigkeitsrat wird seine Tätigkeit wieder aufnehmen.
Hier sollten Sie sich einbringen und die Kompetenzen Niedersachsens schärfen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Was passiert stattdessen? - Überprüfen Sie einmal Ihren angeblichen Antrag im Hinblick auf die Realität der Presselandschaft in den letzten Wochen!
Voraussetzung dafür, dass das, was Sie hier vorbringen, glaubhaft ist, ist doch, dass Sie sich endlich einmal an die Koalitionsvereinbarung aus Berlin halten.
Voraussetzung dafür ist auch, dass Herr Wulff nicht zum Atomministerpräsidenten mutiert, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Vieles von dem, was in CDU/FDP-Papieren an Aktivitäten ausgeführt wird, stammt noch aus der Zeit der vorigen SPD-geführten Landesregierung, so die Projekte Sunfuel mit Volkswagen und dem Land Brandenburg sowie seit kurzem auch mit Hessen und mit Unterstützung von CUTEC in Clausthal-Zellerfeld zur Entwicklung des synthetischen Kraftstoffes.
Nachdem unter der ehemaligen rot-grünen Bundesregierung das Energieeinspeisegesetz verabschiedet wurde, ist das Thema Biogas zum bundesweiten Renner geworden, wohl auch in Niedersachsen. Erinnern Sie sich bitte an die Debatte heute Morgen. Es ist also keine Initiative der Niedersächsischen Landesregierung, wie Sie hier eventuell deutlich machen wollen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Das soll hier noch einmal deutlich herausgestellt werden.
Sie rechnen in Ihrem Antrag ja vor, was Energie alles kostet. Das ist sicherlich Ihre Motivation. Aber nicht ein einziges Wort in Ihrem Antrag befasst sich mit der Energieeffizienz. Dieses Wort steht mittlerweile mindestens einmal täglich in der Presse, mit Vorschlägen, wie Energie eingespart werden kann; denn neben der Substitution von fossilen Energien gilt es, Energie einzusparen. Das ist der erste und wichtigste Schritt, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Der Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP will die biogenen Kraftstoffe fördern. Offensichtlich ist hier in erster Linie an Forschung und Entwicklung gedacht. So habe zumindest ich es herausgehört. Es fehlt völlig der Ansatz einer Verbraucherförderung und -beratung, die den Verbraucher anregt oder eventuell sogar belohnt, vermehrt Biokraftstoffe zu tanken sowie Energiesparmaßnahmen in Haus und Wohnung vorzunehmen. Viele Förderprogramme sind den privaten Verbrauchern gar nicht bekannt. Eine bessere Kommunikation wäre hier mehr als überfällig, auch vonseiten der Landesregierung.
Es reicht nicht aus, nur dann aktiv zu werden, wenn wieder einmal ein neuer Benzinpreisrekord in der Bild-Zeitung gemeldet wird; denn eines ist sicher: Die nächste Benzinpreisrekordmeldung kommt bestimmt.
Da wäre es mir schon viel lieber, eine Zielrichtung vorzugeben, wie sie vom Fraunhofer-Institut UMSICHT für die bevorstehende Februar-Veranstaltung BIO-raffiniert formuliert wurde. Schon heute zeichnen sich zahlreiche Faktoren deutlich ab, die unser Leben künftig bestimmen werden: zunehmender Ressourcenkonflikt, verteiltes, aber kooperatives Arbeiten, Klimawandel, um nur einige zu nennen. Schon heute haben wir den Spielraum, unsere Zukunft aktiv zu gestalten. Dazu brauchen wir innovative Sichtweisen und Konzepte. Mit der Bioraffinerie greift das Fraunhofer-Institut eines dieser visionären Konzepte heraus. Das hilft, den wachsenden Ressourcenkonflikt zu entschärfen und der Petrochemie heutiger Prägung evolutionäre Impulse zu eröffnen.
Die Bioraffinerie, das integrative Gesamtkonzept für die biochemische und thermochemische Umwandlung nachwachsender Rohstoffe zu Chemikalien, Werkstoffen sowie Brenn- und Kraftstoffen unter möglichst vollständiger Ausnutzung der gesamten Biomasse, treibt derzeit internationale Unternehmen und Forscher an. Auch in Deutschland wächst die Zahl der wissenschaftsbasierten Gremien, die sich mit diesem Thema befassen. Die
Vision lautet, im Jahr 2020 20 % der Chemikalien, Werkstoffe, Brenn- und Kraftstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen in Bioraffinerien zu erzeugen. Diese Richtung sollten wir auch bei den niedersächsischen Aktivitäten debattieren und das Thema Bioraffinerien weiter nach vorn bringen.
Noch steht die Bioraffinerie am Anfang. Bei fast allen Prozessschritten gibt es teils erheblichen Innovationsbedarf. Auch die Fragen nach den sinnvollen Eingangsstoffen aus der Fülle des pflanzlichen Spektrums und nach den profitabelsten Produkten sind erst ansatzweise bearbeitet.
Es gibt also noch viel zu tun. Aber bitte keine Energieverschwendung durch ein unkonventionelles und konzeptionsloses Vorgehen, wie es Ihr Antrag schon wieder erahnen lässt. Werden Sie konkreter in Ihrer Regierungsarbeit, und belassen Sie es nicht beim Abwarten, dass andere und der Markt es schon regeln werden! - Herzlichen Dank, sehr verehrte Damen und Herren.
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren! Die SPD-Fraktion fordert Sie auf, unseren Antrag zu unterstützen, die Sicherstellung der Qualität in der Justiz durch die Übernahme der Justizsekretärsanwärterinnen und -anwärter sowie der Auszubildenden im Ausbildungsberuf Justizfachangestellte zu erreichen.
Wir wollen, dass die Qualität der Arbeit im Justizbereich durch ausreichend gut qualifiziertes Personal sicherzustellen ist, und gewährleisten, dass auch die Auszubildenden des Abschlussjahrgan
ges 2005 mit befriedigendem Abschluss und besser übernommen werden.
Sehr verehrte Damen und Herren, nach der Überweisung unseres Antrages im Mai-Plenum an den zuständigen Fachausschuss kam vonseiten des Justizministeriums Bewegung in die Sache unseres Antrages in die richtige Richtung. Deshalb erkennen wir positiv an, dass bei der Übernahme und Weiterbeschäftigung des Ausbildungsjahrgangs 2004 für die Servicebereiche der Justiz eine Teilerfüllung der Forderung unter Nr. 2 unseres Antrages erfolgte.
Das Grundanliegen unseres Antrages ist aber in keiner Weise erfüllt. Bei den Gesprächen des Rechts- und Verfassungsausschusses mit den Gerichten und Staatsanwaltschaften wurde immer wieder die große Sorge deutlich, dass die Qualität unserer Rechtsprechung nicht mehr gewährleistet sein könnte. Ich meine, das ist fraktionsübergreifend verstanden und auch akzeptiert worden. So zumindest haben es die Debatten im Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen deutlich gezeigt.
Die Rahmenbedingungen in der Rechtsprechung haben sich im Laufe der letzten Jahre dramatisch verändert. Die allgemein angespannte Finanzsituation unserer Landeskasse führte in fast allen Justizbereichen zu Personalstreichungen bei gleichzeitig steigender Komplexität der Rechtsstreitigkeiten.
Sehr geehrte Damen und Herren, dadurch wird der grundgesetzlich geschützte Justizgewährleistungsanspruch aller Bürgerinnen und Bürger infrage gestellt. Dies darf eben nicht von der allgemeinen Finanzsituation abhängig gemacht werden. Die dritte Säule unseres demokratischen Rechtsstaates, die Unabhängigkeit und die Arbeitsfähigkeit unserer Gerichtsbarkeit, darf weder von Regierungen noch von Parlamenten beschnitten werden.
Unterstützen Sie deshalb unseren Antrag, sehr geehrte Damen und Herren und Frau Ministerin, die Qualität der Arbeit im Justizbereich durch ausreichend und gut qualifiziertes Personal sicherzustellen!
Aber, sehr verehrte Damen und Herren, die Niedersächsische Landesregierung betreibt scheinbar genau das Gegenteil. So wurde uns im Ausschuss
für Rechts- und Verfassungsfragen dargestellt, dass für den Ausbildungsjahrgang 2005 - das ist jetzt, sehr verehrte Damen und Herren; die Leute lernen jetzt aus - immer noch nicht geklärt ist, was mit diesem Ausbildungsjahrgang wird, und eine große Verunsicherung in den Gerichten und Staatsanwaltschaften vorherrscht. Diese jungen Menschen stehen vor ihrem Dienstherrn, schauen sich mit zuckenden Schultern an und wissen nicht, was aus ihnen wird. Sie haben in der Hoffnung auf eine Übernahme diesen Beruf ergriffen und haben sonst keine Chancen am Arbeitsmarkt. Für die 63 Justizanwärter dieses Jahrgangs gibt es überhaupt noch keine Aussage. Anderen bietet man eventuell einen befristeten Vertrag für ein Jahr an. Ganze 24 von 210 Betroffenen der Ausbildungsjahrgänge 2004 und 2005 können eventuell auf eine befristete Stelle hoffen.
Sehr verehrte Damen und Herren, es soll jedoch noch viel schlimmer kommen. So teilte das Justizministerium in einer mündlichen Auskunft mit, dass die Zahl der Ausbildungsplätze im Justizbereich weiter dramatisch reduziert werden soll: 2006 sind 195, 2007 135 und 2008 - hören Sie zu! - noch ganze 45 Ausbildungsplätze in diesem Bereich geplant. Sehr verehrte Damen und Herren, das kann doch nicht die qualitative Zukunft unseres Justizbereichs in Niedersachsen sein! So nicht!
Das ist unglaublich und unfassbar. Sehr verehrte Damen und Herren, die Frustration an den Gerichten wächst - und mit ihr die nicht erledigten Aktenberge und die Zahl der Einzelschicksale von Menschen, die keine Rechtsprechung erhalten, obwohl sie ihnen grundgesetzlich zusteht. Das ist keine Schwarzmalerei der Opposition. Ich möchte Ihnen ein Beispiel sagen. So wurde uns gerade Anfang dieses Monats im Landessozialgericht Celle dargestellt, dass Verfahren bis zu zwei Jahre liegen, bevor sie überhaupt aufgenommen werden. Das kann doch nicht wahr sein! Hier geht es oft um soziale Härtefälle, für die Gutachten wertlos geworden sind, weil sich der Gesundheitszustand verändert hat, und bei denen eventuell sogar die Recht Suchenden über diesen Vorgang hinweg gestorben sind. Sehr verehrte Damen und Herren, machen Sie sich selber ein Bild, ob das Rechtsstaatlichkeit gewährleistet, ja oder nein!
Machen Sie Halt mit Ihrer Justizdemontage, Frau Ministerin! Kehren Sie um von Ihren Privatisierungsideologien! Seien Sie nicht das Negativbeispiel für die Wirtschaft im Pakt für mehr Ausbildungsplätze! Diese Landesregierung versäumt es nicht, andauernd zu erzählen, dass sie mehr Ausbildungsplätze von der Wirtschaft erwartet. Und was machen Sie selbst? - Sie geben ein Negativbeispiel. Das ist zutiefst zu verachten, sehr verehrte Damen und Herren.
Niedersachsen steht in der Ausbildungsbilanz Ihrer Regierungszeit - Herr Hirche, Sie haben gerade vor zwei Tagen wieder die Wirtschaft aufgefordert, mehr zu tun - ganz negativ da. Wenn Sie als Landesregierung den Recht suchenden Menschen in Niedersachsen keine voll funktionsfähige Justiz mehr bereitstellen können, sehr verehrte Damen und Herren, dann haben die Menschen in Niedersachsen eigentlich nur eine Chance, ihr Recht zu bekommen: Sie sollten Sie im Jahr 2008 abwählen!