Johann-Heinrich Ahlers
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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister, wie gestaltet sich die Zusammenarbeit beim Nationalen Integrationsplan zwischen dem Bund und den Ländern? Meine Frage gilt insbesondere der Zusammenarbeit zwischen dem Bund und unserem Bundesland Niedersachsen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Obwohl es sich heute um die einzige und abschließende Beratung im Plenum handelt, möchte ich zu Beginn meiner Ausführungen feststellen, dass die Beratung dieses Gesetzentwurfs schon vor zwei Jahren begann und kürzlich im Innenausschuss endete. Gemäß Kabinettsbeschluss vom April 2005 galt folgendes Ziel: Im Bereich der Aus- und Fortbildung sollte es dringend zu einer Qualitätssteigerung kommen, und die Wirtschaftlichkeit sollte erhöht werden, wobei auch die gezielte Personalentwicklung geprüft werden sollte.
Die Regierungskoalitionen waren sich darin einig, dieses Ziel, die bisher getrennte Aus- und Fortbildung in einer Polizeiakademie zusammenzufassen, zu unterstützen.
Heute, meine Damen und Herren, sind wir sehr erfreut; denn heute, in der 125. Sitzung, also sozusagen in einer Jubiläumssitzung, können wir feststellen: Das Projekt ist im Plan.
Meine Damen und Herren, viele Menschen in Niedersachsen freuen sich auf diesen Gesetzentwurf,
der sich in Artikel 2 mit dem Gesetz über die Polizeiakademie Niedersachsen befasst und der sich in Artikel 3 mit der Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes beschäftigt
und insoweit eine Änderung des § 53 bezüglich der Norddeutschen Fachhochschule für Rechtspflege und in § 67 a für die Kommunale Fachhochschule für Verwaltung in Niedersachsen eine neue gesetzliche Regelung enthält.
Meine Damen und Herren, bei den Anhörungen zu diesem Gesetzentwurf sagten die Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsen - meine Damen und Herren von der SPD, jetzt hören Sie einmal gut zu -: Wir begrüßen außerordentlich, dass die Ausbildung für den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst auf der kommunalen Ebene wieder in die kommunale Verantwortung zurückgeführt werden soll.
Die Vertreter des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Bezirk Niedersachsen, meinten, dass die geplanten organisatorischen und inhaltlichen Abstimmungen von Aus- und Fortbildung unter dem Dach einer einheitlichen Einrichtung grundsätzlich zu begrüßen seien.
Aber wer nun meint, es müsse sehr kritisch mit dem Anliegen der Landesregierung umgehen, der sollte sich die Zeitschrift der Gewerkschaft der Polizei, Ausgabe Nr. 9 vom September letzten Jahres, anschauen. Zum Thema „Ausbildung im Umbruch“ wird dort vom Verfasser Folgendes geschrieben:
„Die mitunter geäußerte Befürchtung der Absenkung des Ausbildungsniveaus an einer Polizeiakademie ist unbegründet; denn die Qualität der Ausbildung hängt bekanntlich ganz wesentlich von den inhaltlichen Strukturen eines Studiums und der Exzellenz der Lehrenden und wohl weniger von den Institutionen ab.“
Meine Damen und Herren, in dem Gesetzentwurf werden diese Anliegen berücksichtigt; genau so soll es vollzogen werden.
Ab dem 1. Oktober dieses Jahres, also in Kürze, beginnen 520 Polizeistudenten mit dem Bachelorstudium an der Polizeiakademie in Niedersach
sen, die ihren Sitz in Nienburg/Weser haben wird. Wir freuen uns darauf, dass es zu einer feierlichen Begrüßung durch unseren Innenminister Uwe Schünemann kommen wird.
Ausschlaggebend für den Standort in Nienburg waren sicherlich die zentrale Lage der Mittelweserstadt, insbesondere aber die landeseigene Liegenschaft der ehemaligen Fachhochschule für Architektur und Bau. Die Standorte in Hannoversch Münden und Oldenburg sind für uns unverzichtbar und werden zusammen mit Nienburg dafür benötigt, dass sich die Polizeiakademie künftig zu einer wissenschaftsbezogenen und zugleich praxisorientierten Aus- und Fortbildungsstätte entwickeln wird.
Meine Damen und Herren, der zukünftige Bachelorstudiengang in der Polizeiakademie muss von einer sogenannten Akkreditierungsagentur akkreditiert werden. Das heißt, die Studiengrundordnung, die Modulbeschreibung, die Prüfungsordnung, das Informationshandbuch für die Studierenden und anderes werden von der Agentur begutachtet. Dadurch sollen u. a. die Qualität von Studium und Lehre gesichert, eine nationale und internationale Vergleichbarkeit der Studienabschlüsse verbessert und die Transparenz des Studienjahrgangs erhöht werden. Es ist auch der Wille der Regierungsfraktionen von CDU und FDP, dass sich die zukünftige Ausbildung in der Polizeiakademie konsequent an dem berufsspezifischen Anforderungsprofil ausrichten wird.
Mit dieser Kompetenzorientierung soll den Polizeibeamtinnen und -beamten genau das Fachwissen vermittelt werden, das sie im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung benötigen. Schwerpunkte hierbei sind z. B. taktische Kenntnisse und Fähigkeiten, die fachliche und sprachliche Ausdrucksfähigkeit und viele Dinge mehr. Aber eines halten wir für ganz wichtig: das Übernehmen von Eigenverantwortung.
Meine Damen und Herren, in den abschließenden Beratungen gilt heute unser Dank allen Projektbeteiligten, die mit außergewöhnlichem Engagement dazu beigetragen haben, dass dieses Projekt in der Tat im Plan ist. Während der letzten Beratungen dieses Themas im Ausschuss für Inneres und
Sport wurde einmal mehr deutlich, dass sich die gute Vorarbeit des Innenministeriums offensichtlich ausgezahlt hat.
Die Beratungen mit dem Gesetzes- und Beratungsdienst haben wesentlich dazu beigetragen, dass der Gesetzentwurf in der Form, wie er in der Ausschussempfehlung in der Landtagsdrucksache abgedruckt ist, abstimmungsreif ist. Wer dazu etwas lesen will, sollte vielleicht das Protokoll über die letzte Innenausschusssitzung lesen. Bei der Beratung dieses Gesetzentwurfs hat sich lediglich der Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Wort gemeldet. Sie, Herr Innenexperte Heiner Bartling, und Ihre Kollegen haben kein Wort dazu gesagt.
Ich vermute einmal, dass die SPD-Fraktion gegen den Gesetzentwurf stimmen wird, obwohl sie sich im Innenausschuss nicht geäußert hat.
Vermutlich tun Sie dies, weil Veränderungen nun einmal der Feind des Bestehenden sind.
Wir von der CDU-Fraktion sind aber der Auffassung, dass Stillstand Rückschritt bedeutet. Wir wollen eine moderne Aus- und Fortbildung im Bereich der nichttechnischen Verwaltungsdienste in Niedersachsen und stimmen diesem Gesetzentwurf uneingeschränkt zu. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Antrag der SPD-Fraktion vom April dieses Jahres wurde in der letzten Landtagssitzung nicht beraten, obwohl es gerade zu diesem Zeitpunkt interessante Erkenntnisse des Innenausschusses des Deutschen Bundestages gab. In dem von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag ist zu lesen, dass die Einführung von Befugnissen zur Onlinedurchsuchung das Ansehen des Rechtsstaates und das Vertrauen in die Sicherheit der Informationstechnik massiv beschädigen würde. Weil die heimliche Onlinedurchsuchung tief in die Privatsphäre des Einzelnen eingreift, hat sich die SPD in ihrer Begründung auf Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble gestürzt, wie es Herr Bartling gerade ausgeführt hat.
Aber, meine Damen und Herren von der SPD, das Interessante ist, dass der Innenausschuss des Bundestages im April dieses Jahres folgende Tatsache festgestellt hat - auch wenn Sie, lieber Herr Bartling, das energisch bestreiten -: Die rot-grüne Bundesregierung hat dem Bundesamt für Verfassungsschutz und dem Bundesnachrichtendienst im Sommer 2005 im Rahmen einer Dienstvorschrift mit ausdrücklicher Zustimmung des damaligen Bundesinnenministers Otto Schily - SPD - die heimliche Onlinedurchsuchung erlaubt.
Weil diese Dienstvorschrift nach ihrem Bekanntwerden zunächst einmal verfassungsrechtlich überprüft werden soll, hat der jetzige Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble - CDU - diese Praxis im April dieses Jahres gestoppt.
Insofern, meine Damen und Herren von der SPD, hätten Sie Ihren Antrag lieber rückwirkend an den damaligen Bundesinnenminister von der SPD richten sollen.
Insgesamt stellt sich für uns alle deshalb die Frage: Was soll durch die Onlinedurchsuchung bewirkt werden? - Früher gab es noch keine Telefone. Also gab es auch keine Telefonüberwachung. Als es Telefone gab, war es möglich, sich mit Hilfe des Telefons zu Straftaten zu verabreden. Als Reaktion des Staates wurde daraufhin die Telefonüberwachung gesetzlich verankert. Heute nutzen Verbrecher Computer. Also müssen wir sie überwachen, um schwerste Straftaten verhindern zu können.
Erst kürzlich haben die Mitglieder des Innenausschusses, also Vertreter aller Fraktionen, den Bericht des Verfassungsschutzes entgegengenommen. Wohl alle Mitglieder des Landtages waren sehr bestürzt über das im Internet gezeigte Video eines Selbstmordattentäters.
Meine Damen und Herren, wir dürfen nicht die Augen verschließen. In diesem Video wurde uns allen deutlich offenbart, wie aus Menschen Selbstmordattentäter werden. In der Übersetzung des Videos konnten wir hören, wie der Selbstmordattentäter seine geplante Tat huldigte, indem er sich bei seinem Gott Allah dafür bedankte, dass er Menschen aus der von ihm so sehr gehassten Welt in die Luft sprengen durfte.
Das Video endete mit der Vollendung der Tat. Der Selbstmordattentäter fuhr mit seinem mit Sprengstoff beladenen Pkw in einen Militärkonvoi. - Liebe Frau Leuschner, Sie haben das Video gesehen. Daher wissen Sie: Die Detonation und die Druckwelle waren so stark, dass der Kameramann beim Filmen kaum noch seine Kamera halten konnte.
Dieses Beispiel habe ich deshalb ausgewählt, weil es verdeutlicht, was online möglich ist. Lager, in
denen militante Kämpfer ausgebildet werden, wie es sie in Syrien und Afghanistan gibt, sind offensichtlich nicht mehr nötig. Anleitungen zur Vorbereitung terroristischer Handlungen und schwerster Straftaten, z. B. dem Basteln von Bomben, sowie zum strategisch-terroristischen Vorgehen gegen die gesamte zivile Welt können im Internet heruntergeladen werden.
Meine Damen und Herren von der SPD, die Überwachung erstreckt sich nicht auf Kavaliersdelikte, sondern auf Handlungen zur Vorbereitung von Straftaten. Wir alle müssen uns überlegen, wie wir den Menschen ihre Freiheit, den Schutz vor Terroristen und damit auch ihre körperliche Unversehrtheit ermöglichen können.
Der Präsident der Bundeskriminalamtes, Herr Zierke, referierte kürzlich vor Führungskräften der Polizei. Er sagte: Die Gegner der Überwachung sprechen immer von der Freiheit vor dem Staat. Worüber sie nicht reden, ist die Freiheit durch den Staat.
Meine Damen und Herren, der Rechtsstaat dient dazu, die Überwachung auf das notwendige Maß zu begrenzen,
sie transparent zu gestalten und zu kontrollieren. Unser Staat ist ein Freiheitsstaat. Er muss seinen Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen der freiheitlichen Grundordnung ein hinreichendes Maß an Sicherheit gewährleisten. Wir glauben, dass sich die Große Koalition in Berlin auf die Einführung der Onlinedurchsuchung verständigen wird. Auch glaube ich, Herr Bartling, dass sich die SPD, was die Gewährleistung der Sicherheit der Polizeibeamten angeht, insgesamt bewegen wird.
Heute Morgen konnten wir der Bild-Zeitung entnehmen, dass sich der Vorsitzende des Innenausschusses des Deutschen Bundestages, Herr Edathy von der SPD, vorstellen kann, dass die Polizei im Rahmen gewalttätiger Demonstrationen sogar Gummigeschosse einsetzen darf. Noch vor wenigen Jahren war die von uns immer wieder erhobene Forderung nach Einführung dieses Einsatzmittels aufseiten der SPD nicht vorstellbar. Die Bundes-SPD scheint einsichtiger zu sein als die Landes-SPD.
Lieber Herr Bartling, die SPD in Niedersachsen scheint grundsätzlich viele Dinge anders zu sehen. Deshalb sage ich zum Schluss: Seit ihrem Bestehen war die Bundesrepublik Deutschland weder auf Bundesebene noch in den Bundesländern ein Überwachungsstaat.
Deutschland wird auch kein Überwachungsstaat werden.
Für die CDU-Landtagsfraktion gilt, dass alle bisherigen und alle geplanten Maßnahmen auf verfassungsrechtlichen Grundlagen stehen müssen. Aus den anfangs genannten Gründen lehnen wir Ihren Antrag deshalb ab. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Regierungsfraktionen verfolgen seit der Regierungsübernahme im Frühjahr 2003 konsequent das Ziel, die Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes zu erhöhen.
Hierfür haben wir die Polizei personell verstärkt, ihre Strukturen neu geordnet und ihr die Befugnisse gegeben, die sie für ein effektives Handeln benötigt.
Einen wesentlichen Beitrag zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung leisten jedoch auch die Kommunen mit der Erfüllung der Aufgabe der Gefahrenabwehr. In vielen Gemeinden ist darüber hinaus auch ein Engagement der Bürgerinnen und Bürger vorhanden, die sich in diese Aufgabe bereits einbinden oder noch einbinden wollen. Den Innenpolitikern der Regierungsfraktionen stellte sich deshalb die Frage, ob sich das, was z. B. in den Bundesländern Bayern oder Hessen möglich ist, auch in Niedersachsen anbietet.
Meine Damen und Herren, gerade bei der Polizei gilt der Führungsgrundsatz: Ein Blick in die Karte ersetzt nicht den Blick in die Örtlichkeit. - Deshalb haben wir uns das, was in anderen Bundesländern gut funktioniert, vor Ort angeschaut. Wir waren in Bayern und auch in Hessen. In Bayern gilt: mehr
Schutz an gefährlichen Orten, Sicherheit durch Wachsamkeit.
So wurde nach einem dreijährigen Pilotprojekt die Sicherheitswacht gegründet. Nach Aussagen eines Polizeiführers in Bad Kissingen wurde damit insbesondere das subjektive Sicherheitsgefühl vornehmlich der älteren Bevölkerung entscheidend gestärkt. In Hessen engagieren sich fast 400 ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger erfolgreich bei der Stärkung der Sicherheit im Einsatz. Ihr Auftrag: Präsenz zeigen, beobachten, melden.
Meine Damen und Herren, weder in Bayern noch in Hessen will man dieses Bürgerengagement für Sicherheit zukünftig aufgeben. Es ist nämlich erfolgreich. Da wir glauben, dass auch in Niedersachsen genügend Menschen bereit sind, nicht wegzuschauen, sondern hinzusehen, die Polizei zu verständigen und sich als Zeuge zur Verfügung zu stellen, haben wir den Innenminister unterstützt, ein Rahmenkonzept für das Pilotprojekt „freiwilliger Ordnungs- und Streifendienst“ - abgekürzt FOSD zu erstellen.
Wir glauben, dass der FOSD die Präsenz der Ordnungsbehörden in der Öffentlichkeit verbessert. Wir glauben auch, dass dort, wo engagierte Mitbürgerinnen und Mitbürger auf der Grundlage des besonderen Auftrags und in enger Verbindung mit Ordnungsbehörden und Polizei präsent sind, das subjektive Sicherheitsgefühl verbessert wird. Aufgrund der Erfahrungen aus anderen Bundesländern glauben wir auch, dass dort, wo ein FOSD unterwegs ist, die Verstöße gegen Rechtsvorschriften abnehmen und deshalb das geordnete Zusammenleben gefördert wird.
Unser Modell des FOSD hat aber eine andere Ausrichtung als die Sicherheitswacht in Bayern oder die freiwilligen Polizeidienste in den Ländern Sachsen, Hessen oder Baden-Württemberg. Wir wollen den Kommunen im Bereich der Gefahrenabwehr, bei der Erledigung ihrer Aufgaben nach § 1 Abs. 1 des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung die Möglichkeit geben, engagierte Bürgerinnen und Bürger als Ehrenbeamte für ihre Aufgabenerfüllung einzusetzen.
Meine Damen und Herren, auch wenn in den zahlreichen Anträgen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen immer wieder von „Hilfspolizei“ gesprochen wird, so möchte ich deutlich unterstreichen, dass es sich hierbei gerade nicht um eine Hilfspolizei handelt, weil nämlich den Freiwilligen keine hoheitlichen Befugnisse zustehen.
Die konkreten Aufgaben- und Einsatzbereiche des FOSD werden von den Pilotkommunen nach den lokalen Besonderheiten und Bedürfnissen festgelegt.
Meine Damen und Herren, das Innenministerium hatte den niedersächsischen Gemeinden die Möglichkeit gegeben, ihr Interesse an der Teilnahme an diesem Pilotprojekt bis Ende April letzten Jahres zu bekunden. So waren wir sehr beeindruckt, dass über 50 Kommunen daran teilnehmen wollten. Weil es aber ein Pilotprojekt sein soll, wurden nur 14 Städte und Gemeinden ausgewählt, die sich nach Abstimmung mit ihren Räten am FOSD beteiligen wollen. Entsprechende Zusagen haben wir bereits aus neun Kommunen. Zwei Ratsentscheidungen stehen noch aus. In drei Kommunen sprachen sich die Räte mittlerweile gegen eine Teilnahme aus.
In einigen Kommunen, wie z. B. in Bersenbrück, ist die Auswahl von geeigneten Personen für diesen ehrenamtlichen Dienst schon abgeschlossen. Ein besonderes Anforderungsprofil und eine Auswahlkommission, in der neben dem Verantwortungsträger auch die örtliche Polizeidienststelle eingebunden ist, sorgen im Vorfeld bereits für einen geeigneten Personenkreis. Den Freiwilligen werden nicht nur grundlegende Informationen über das Projekt vermittelt, sondern sie werden in grundlegenden Befugnissen und Rechtskenntnissen geschult, ihnen werden Kommunikationstechniken und Deeskalationstechniken vermittelt, und ihnen werden auch notwendige Maßnahmen der Eigensicherung gezeigt. Erst nach dem Abschluss der Ausbildung wird durch die Vertreter der Pilotkommune festgestellt, ob die Bewerberinnen und Bewerber geeignet sind.
Meine Damen und Herren, die dann ehrenamtlich tätigen Personen sollen so ausgestattet werden, dass einerseits ihre Zugehörigkeit zum FOSD deutlich erkennbar ist und dass sie andererseits über nötige Hilfsmittel, z. B. ein Legitimationspa
pier mit Lichtbild, Handy, Schreibutensilien oder Fahrräder, verfügen.
Das Pilotprojekt FOSD wird durch das Bildungsinstitut der Polizei evaluiert. Außerdem möchte ich darauf hinweisen, dass die Mehrzahl der Pilotkommunen einen Projektbeginn zum 1. April 2007 anstrebt.
Meine Damen und Herren von der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Ihre Meinung ist bei Ihren Parteifreunden im Lande nicht durchgängig gegeben. Ich möchte darauf verweisen, dass sich der rot-grün dominierte Stadtrat in Nordhorn für die Teilnahme an dem Projekt ausgesprochen hat. Auch in der Stadt Leer haben sich die grünen Stadtratspolitiker dafür eingesetzt. Den verantwortungsbewussten Kommunalpolitikern ist klar, dass es sich hierbei nicht um eine Hilfspolizei handelt, sondern dass den Kommunen im Bereich der Gefahrenabwehr weitere Möglichkeiten eingeräumt werden.
Die Aufmerksamkeit aller Bürgerinnen und Bürger ist gefordert. Es muss selbstverständlicher werden, hinzuschauen und zur Verhinderung von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder zur Verhütung von Straftaten die zuständigen Behörden und die Polizei zu benachrichtigen. Wir geben dem Freiwilligen Sicherheits- und Ordnungsdienst eine Chance und lehnen deshalb Ihren Antrag ab. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Spannung bedeutet, wenn man ein bisschen warten muss. Insofern kann es jetzt natürlich auch losgehen.
Meine Damen und Herren, schon mit der Überschrift unseres Antrages „Polizeireform gelungen
Aufklärungsquote gestiegen -“
„Niedersächsische Polizei gut aufgestellt!“ wollen wir verdeutlichen, dass es immer unsere Zielsetzung ist und bleibt, die innere Sicherheit in unserem Bundesland zu stärken.
Deshalb bitten wir die Landesregierung nachdrücklich, meine Damen und Herren, den Weg der Polizeireform konsequent fortzusetzen.
Meine Damen und Herren, auch wenn in diesem Landtag einige Folgendes nicht wahrhaben wollen, so muss es immer wieder betont werden:
Fakt ist, dass die in der Koalitionsvereinbarung angekündigte Polizeireform zielstrebig umgesetzt wurde. Fakt ist auch, dass das angestrebte Ziel, die Polizeipräsenz in der Fläche zu erhöhen, bisher planmäßig umgesetzt wurde und auch weiterhin betrieben wird.
Neben diesen Übernahmeprogrammen von ausgebildeten Beamten aus anderen Bundesländern sowie der Freisetzung von Personal durch Synergieeffekte stehen bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode zusätzlich mehr als 1 000 Polizisten zur Verfügung.
Ja, es ist richtig, dass wir in den Jahren 2003 und 2004 bereits 500 Polizeianwärter darüber hinaus eingestellt haben.
Meine Damen und Herren und liebe Freunde von der Opposition: Diese zusätzlichen Einstellungen wirken sich bereits jetzt aus.
- Hören Sie bitte genau zu! - In diesem Jahr stehen neben 500 fertig ausgebildeten Polizisten weitere 219 Polizisten zur Verfügung. Deshalb sage ich hier: Allein die Tatsache, dass wir vor drei Jahren zusätzliche Polizisten eingestellt haben, bedeutet eine Stärkung der inneren Sicherheit in allen Landesteilen.
Nur diese Entscheidung bewirkte, dass jetzt 40 Polizeibeamte zusätzlich in der Polizeidirektion Göttingen ihren Dienst antraten,
41 Beamte bei der PD Hannover, 30 Beamte in Lüneburg,
40 Beamte in Oldenburg und 39 Beamte bei der PD Osnabrück. Das sind Zahlen, die sich sehen lassen können.
Auch wenn Sie von der Opposition damals dagegen waren, 1 000 neue Polizisten einzustellen, so haben wir Ihre Versäumnisse korrigiert;
denn Ihre Regierungszeit hat 700 Fehlstellen mit sich gebracht.
Meine Damen und Herren, die Feststellung eines Personalsachbearbeiters aus dem Innenministerium, dass bei der Vollzugspolizei noch nie so viele Planstellen wie momentan besetzt gewesen seien, spricht für sich.
- Ich kann auch gerne leiser sprechen, wenn Sie ein bisschen leiser sind!
Deshalb sage ich: Diese Entscheidungen waren aufgrund der angespannten Haushaltssituation des Landes Niedersachsen sehr mutig. Wir sind dem Innenminister Uwe Schünemann und insbesondere seinem Kabinettskollegen Hartmut Möllring für diese tolle Unterstützung sehr dankbar.
Diese personalpolitischen Entscheidungen zeichnen sich jetzt bereits aus.
Meine Damen und Herren, nun zu einem anderen Thema unseres Antrages. Unsere Fraktion hat das Ziel, die innere Sicherheit zum Wohle der in Niedersachsen lebenden Menschen zu stärken. Die
ses Ziel haben wir nie aus den Augen verloren. Deshalb war uns nach dem Regierungswechsel 2003 ganz klar, dass in Zukunft die niedersächsische Polizei noch moderner und leistungsfähiger aufgestellt werden sollte. Deshalb haben wir nach einer grundlegenden Überprüfung der bestehenden Strukturen die Polizei organisatorisch neu aufgestellt und zukunftsfähig gemacht. Mit der neuen Organisation erfolgte eine Stärkung der Funktionalität und Eigenständigkeit der Polizei, und die Kriminalitätsbekämpfung wurde optimiert. Effektive und effiziente einheitliche Rahmenstrukturen wurden für Polizeiorganisationen geschaffen.
Meine Damen und Herren, diese Umorganisation wurde von unseren besten Polizeibeamten in Arbeitsgruppen vorbereitet. Im Gegensatz zu der Vorgängerregierung, die bei anstehenden Reformen Unternehmensberater beauftragt hat,
haben wir unsere eigenen Profis der Polizei für diese Umstrukturierung eingesetzt.
Im Nachhinein möchte ich darstellen, dass die gute Arbeit der Polizeiprofis bis heute von der Opposition und auch von einigen niedersächsischen Polizeigewerkschaftern immer wieder kritisch begleitet wurde.
Ich zitiere einmal das Flugblatt der Gewerkschaft der Polizei von vor fast drei Jahren, vom 24. November 2003.
Darin heißt es:
„Erst mit den seit 1994 bestehenden Strukturen, die sich an den Landkreisen und den Kommunen ausrichten, haben wir“
- wen auch immer die GdP damit meinte
„erreicht, dass die Polizei bürgernah und bürgerorientiert arbeitet. Das wollen wir fortsetzen. Für die Gewerkschaft der Polizei besteht kein Grund, diese Strukturen zu zerschlagen.“
Meine Damen und Herren, wären wir diesem Ansinnen nachgekommen, hätten wir auch sagen können: Immer weiter so - egal, ob es effizient oder effektiv ist, egal, was es kostet. Hauptsache, es bleibt alles beim Alten.
Selbst noch im Februar letzten Jahres wurde von der Führung dieser Gewerkschaft behauptet, die starke Zentralisierung bringe für viele Polizisten und Bürger viele Nachteile mit sich. Diese schon damals falsche Einschätzung wurde offensichtlich nur aus parteipolitischem Kalkül abgegeben. Das immer wiederkehrende Schlechtreden der Umorganisation der Polizei durch ein paar Gewerkschaftsfunktionäre ist nicht nur unerträglich, sondern es ist angesichts der wichtigen gesetzlichen Aufgaben der Polizei auch unverantwortlich.
Aber es gibt auch andere Meinungen und Schlagzeilen, wie wir am 7. April dieses Jahres in Nienburg, wo ich herkomme, in unserer Tageszeitung Die Harke lesen konnten. So meinte der dortige Inspektionsleiter: „Nienburgs Bürger leben sicher.“ Weil ein Straftatenrückgang und eine höhere Aufklärungsquote zu verzeichnen waren, kam der Polizeichef zu dem Ergebnis - hören Sie bitte genau zu, damit Sie erfahren, was er der Zeitung gesagt hat -, die Kriminalstatistik sei eine Erfolgsbilanz, die die gute Arbeit der Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg nur ein Jahr nach der Neuorganisation widerspiegele.
Meine Damen und Herren, da wir aus allen Landesteilen ähnliche Meldungen erhielten und ähnliche Zeitungsberichte verfolgen konnten, fragen wir uns, ob es ein Nachteil für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land sein soll, wenn die Aufklärung bei den Straftaten insgesamt steigt.
Zusammenfassend stelle ich fest: Da die Umorganisation gerade erst umgesetzt war, konnte an sich nicht erwartet werden, dass landauf, landab die Aufklärungsquote steigt. Dieses ist für uns ein messbares Ergebnis einer guten Reform, das sich nicht leugnen lässt. Dieses Ergebnis spricht auch für die hohe Motivation in den Reihen der Polizei. Auch wenn die Stimmung bei der Polizei nicht überall bestens ist, sagen uns viele Polizeiführer, dass die Motivation nicht eingebrochen ist.
Meine Damen und Herren, gerade der Verlauf der Fußballweltmeisterschaft hat gezeigt, dass unsere Polizei gut aufgestellt ist. Ein hervorragendes Einsatzkonzept unserer Polizeiführung und hoch motivierte Polizisten haben auch in Niedersachsen für einen reibungslosen Ablauf der WM gesorgt.
Zu guter Letzt kann ich feststellen, dass die Polizei bei unseren Regierungsfraktionen einen sehr hohen Stellenwert hat. Wir lassen es uns auch etwas kosten; denn für die Arbeit der Polizei haben die Fraktionen der CDU und der FDP im Niedersächsischen Landtag
in diesem Jahr 17 Millionen Euro zusätzlich beantragt.
Diese Mittel sollen in erster Linie für den verstärkten Antiterrorkampf und für die Auszahlung von Überstunden im Zusammenhang mit Großeinsätzen und dem bevorstehenden Castortransport verwendet werden.
Meine Damen und Herren, gerade die Festnahme des in Osnabrück verhafteten mutmaßlichen AlQaida-Terroristen macht deutlich, wie wertvoll und wie wichtig die Arbeit unserer Polizei ist. Deshalb werden wir auch weiterhin dafür sorgen, dass unsere Polizei noch moderner und immer leistungsfähiger aufgestellt sein wird. Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass unserer Polizei die nötigen technischen Hilfsmittel und Gesetze zur Verfügung gestellt werden.
Abschließend bitte ich die Landesregierung ausdrücklich darum, den eingeschlagenen Weg konsequent fortzusetzen. Ich weiß, dass viele Polizeibeamte für die schwierige haushaltspolitische Lage und die daraus resultierenden unvermeidlichen Entscheidungen Verständnis haben. Deshalb ist es unserer Fraktion sehr wichtig, dass wir uns immer wieder bei allen Polizeibeamten für die geleistete Arbeit in den letzten Jahren bedanken. Nur durch die Mithilfe unserer Polizei konnten der gesetzliche Auftrag erfüllt und die innere Sicherheit in Niedersachsen gestärkt werden. Danke schön, Polizei Niedersachsen!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Beim vorherigen Tagesordnungspunkt haben wir etwas über niedersächsische Produkte gehört. Meine Damen und Herren von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, die niedersächsischen Produkte, die soeben auf der Innenministerkonferenz von unserem Innenminister verkauft worden sind, ermuntern mich zu sagen: Unsere CDU-Fraktion ermuntert den Innenminister ausdrücklich, so weiterzumachen, wie er es gerade bei der letzten Innenministerkonferenz in Garmisch-Partenkirchen getan hat.
Sehr verehrter Herr Innenminister, für Ihre mutigen Vorschläge zur Verbesserung der inneren Sicherheit im Interesse der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes danke ich Ihnen.
Meine Damen und Herren, auch wenn sich verschiedene im Niedersächsischen Landtag vertretene Parteien technischen Neuerungen grundsätzlich verschließen, so ist dies bei unserer Fraktion nicht der Fall.
Nein, wir wollen im Anschluss ja schnell zum Beamtenbund. Wir sollten diesen Tagesordnungspunkt deshalb durchgängig abhandeln.
Der Vorstoß unseres Innenministers Uwe Schünemann im aktuellen Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes, den rechtlichen Rahmen für den Einsatz einer elektronischen Fußfessel zu prüfen, halten wir deshalb für sehr hilfreich.
Meine Damen und Herren, nach dem Aufenthaltsgesetz werden bereits jetzt und auch zukünftig immer wieder Regelungen getroffen, die die Bewegungsfreiheit dieser Menschen aus bestimmten Gründen einschränken. Unser Rechtsstaat muss natürlich auch die Möglichkeit haben, diese Einschränkungen zu überwachen, um bei Verstößen gegen räumliche Beschränkungen zeitnah weitere Maßnahmen durchzuführen. Gerade der hinreichend bekannte Fall Kaplan hat gezeigt, dass eine lückenlose Observation nicht immer den gewünschten Erfolg verspricht und zudem sehr personalintensiv ist. Mit der elektronischen Fußfessel hätten unsere Behörden ein technisches Instrument in der Hand, das geeignet ist, Personen, die ausgewiesen werden sollen, aber noch nicht abgeschoben werden können, zu überwachen.
Meine Damen und Herren, auch wenn in der Begründung zu dem Entschließungsantrag zu Recht darauf hingewiesen wird, dass die Freiheit eines Menschen nur nach richterlicher Anordnung eingeschränkt werden darf, so gilt hier selbstverständlich auch für uns der rechtsstaatliche Grundsatz des Richtervorbehalts. Deshalb lautet der neue Vorschlag zu § 58 a Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes wie folgt:
„Kann die Abschiebungsanordnung wegen eines Abschiebungsverbotes oder wegen tatsächlicher Unmöglichkeit der Abschiebung nicht vollzogen werden, ist der Ausländer auf richterliche Anordnung zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichtet.“
Meine Damen und Herren, daran sehen Sie: Die elektronische Fußfessel ist als alternatives Mittel zur Sicherungshaft anzusehen, das geringer in das Recht der Betroffenen auf freie Entfaltung der Persönlichkeit eingreift. Die Anordnung der elektronischen Fußfessel als neues technisches Mittel zur Überwachung von Auflagen soll dabei auf gravierende Fälle beschränkt bleiben.
Meine Damen und Herren, unsere CDU-Fraktion ist sich darüber im Klaren, dass die gesetzlich bereits vorgesehenen Meldeauflagen und Maß
nahmen der räumlichen Beschränkung des Aufenthaltes nicht ausreichen. Das hat der Fall Kaplan deutlich gezeigt. Deshalb wird der Vorschlag unseres Innenministers und zusammen mit weiteren Bundesländern, Gesetzesänderungen auf Bundesebene anzuregen, um die Sicherheitslage insgesamt zu verbessern, von uns uneingeschränkt unterstützt. Aus diesen Gründen, Herr Prof. Dr. Lennartz, lehnen wir den Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen ab. - Danke schön für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es spricht schon für sich, dass dieser SPD-Antrag von Herrn Professor Dr. Lennartz von Bündnis 90/Die Grünen begründet wird. Meine Ausführungen zielen auf den SPD-Antrag ab. Aus den Protokollen der bisherigen Beratungen lässt sich entnehmen, dass die SPD nicht so sehr an der Auseinandersetzung im Parlament und in den Ausschüssen interessiert war, sondern sich vielmehr mit fragwürdigen Presseberichten beschäftigt hat.
Meine Damen und Herren, Polizeibeamte haben es gelernt, sich an Daten, Zahlen und Fakten zu halten. Gerade bei diesen Presseberichten der SPD-Abgeordneten ist es anders. Anhand eines Beispiels möchte ich verdeutlichen, dass es meiner Meinung nach unverantwortlich ist, nur aus einem parteipolitischen Kalkül heraus notwendige Reformen schlechtzureden.
So hat ein SPD-Abgeordneter in einem Bericht vom 13. Dezember 2005 in der Tageszeitung Die Harke in einer Überschrift verkünden lassen: „Weniger Polizei im Nordwesten des Landkreises SPD-Landtagsabgeordneter Michael Albers informiert sich bei der Polizeigewerkschaft: Miese Stimmung bei den Beamten.“
Weiter zitiert der SPD-Kollege den GdP-Kreisvorsitzenden, nach dem u. a. für den Bereich Hoya die Polizeipräsenz geringer sein soll.
Einige Tage später, am 17. Dezember 2005, forderte der Göttinger Polizeipräsident in der gleichen Tageszeitung dazu auf: „Bei den Fakten bleiben.“
Weiter sagte der Polizeipräsident: „Ich habe dafür Verständnis, wenn ein Gewerkschaftsvertreter seinen Unmut über Einsparmaßnahmen äußert. Dies entspricht seiner Rolle. Aber auch er ist aufgerufen, bei den Fakten zu bleiben.“ Während SPD-Kollege Albers von weniger Präsenz sprach, betonte der Polizeipräsident, dass die Präsenz in Hoya nach der Reform leicht erhöht wurde.
Meine Damen und Herren, in einem Bericht der Kreiszeitung vom 2. Januar dieses Jahres erklärte übrigens der Leiter der angesprochenen Polizeistation Hoya, dass er mit seinen 14 Kolleginnen und Kollegen nicht nur den erhöhten Aufwand, den die Polizeireform des Jahres 2005 mit sich brachte, gemeistert habe, sondern dass er sogar auf hervorragende Aufklärungsquoten verweisen könne. Dieser Polizeichef hat auch schreiben lassen, Murren habe es nicht gegeben. - So fragt sich mancher Zeitungsleser: Was gilt denn nun eigentlich?
Meine Damen und Herren, obwohl der SPDKollege seine Heimatzeitung, die Syker Kreiszeitung, immer wieder gerne für eigene Berichte nutzt, war ihm offensichtlich der Artikel vom 5. Oktober letzten Jahres entgangen: „Freude über 21 junge Kollegen - Verstärkung für die Polizeiinspektion Diepholz.“
Meine Damen und Herren, die Mitglieder unseres Arbeitskreises „Inneres und Sport“ haben verschiedene Polizeieinrichtungen besucht. Wir haben uns natürlich nach der Stimmungslage erkundigt. Aber das, Herr Bartling, was der Begründung zum SPD-Antrag zu entnehmen ist, trifft nicht zu. Nicht ein einziger von uns befragter Polizeibeamter hat bestätigt, dass unser neues und modernes Polizeigesetz für eine schlechte Stimmung verantwortlich ist. Auch die Modernisierung der Verwaltung im Hinblick auf die Zukunftsfähigkeit unseres Landes wurde vielfach gewürdigt und als ein unverzichtbares Element für die anstehenden Reformen angesehen. So sprach z. B. der Kommissariatsleiter in Bad Nenndorf von einer guten Zusammenarbeit zwischen Schaumburg und Nienburg, die Service-Einrichtungen hätten sich nach der Umorganisation deutlich verbessert.
Auch der Bürgermeister der Nenndorfer Samtgemeinde hat betont, dass die Bürger von der Umorganisation eigentlich nichts mitbekommen hätten.
Schließlich konnten wir erst gestern einem Bericht der Braunschweiger Zeitung entnehmen, dass die Bereitschaftspolizei Braunschweig eine intensive Verzahnung mit der dortigen Polizeidirektion hat, die zu vielen polizeilichen Erfolgen führt.
Wenn dann ein Zugführer die hohe Motivation der Kräfte in den Hundertschaften erklärt, dann ist auch das die Sprache unserer Polizei. Meine Damen und Herren, wir von der CDU-Fraktion sind stolz auf unsere Polizei.
Aber, meine Damen und Herren, Sie können mir auch glauben: Die hohe Schuldenlast tut uns allen sehr weh. In Kürze haben wir sogar ein Jubiläum, nämlich ein Schuldenjubiläum: 50 Milliarden Euro Schulden und 2,5 Milliarden Euro Zinsen - das ist ca. zweieinhalbmal so viel wie der Polizeihaushalt. Darauf sind wir wahrlich nicht stolz. Nur eine Haushaltskonsolidierung, wie sie unsere Landesregierung anstrebt, kann verhindern, dass die Zinslast ins Unermessliche steigt und dass uns jegliche Handlungsfähigkeit genommen wird.
Unserer Fraktion ist es durchaus bewusst, dass der Wegfall des Weihnachts- und Urlaubsgeldes bei allen Beamten ein harter Einschnitt war. Wir glauben auch, dass diese Schritte gerade bei den Polizeibeamten zu keiner guten Stimmung geführt haben. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass jemand, der am Jahresende weniger hat als im Jahr zuvor, eine besonders gute Stimmung hat. Aber wenn ich einerseits feststelle, dass diese Einschnitte aus einer besonderen finanziellen Not heraus erfolgten, möchte ich andererseits wirklich auch betonen, dass die verschiedensten Gesprächspartner bei der Polizei in den Diskussionen Verständnis für unsere Entscheidung gezeigt haben;
denn ohne eine Reduzierung der Ausgaben haben weder der Bund noch das Land noch die Kommunen eine Zukunftschance.
Meine Damen und Herren, weil die Umorganisation erst vor gut einem Jahr erfolgte, halten wir eine
Mitarbeiterbefragung zum jetzigen Zeitpunkt für verfrüht. Wir glauben vielmehr, dass die Einlassungen zu diesem Thema, insbesondere die Einlassungen der SPD in der Presse, zielgerichtet im Hinblick auf anstehende Wahlen erfolgen. Wir lehnen deshalb diesen Antrag ab.
Meine Damen und Herren, Sie sollten bei der Gewerkschaft einmal die Liste aller Einsparungen anfordern, die die SPD von 1992 bis 2003 durchgeführt hat.
Hierzu gehörten das Einfrieren der Sonderzuwendung, die Einführung der 40-Stunden-Woche, die Dienstrechtsreform, die Versorgungsreform, die Kürzung der Leistungsprämie usw.
All das haben Sie mit zu verantworten. Auch Sie haben es nicht ohne Not getan, sondern um den Haushalt zu konsolidieren.
Bitte schenken Sie unserem Antrag mehr Beachtung! Lasst uns näher zusammenrücken, um die Schuldenlast des Staates endlich zu verringern! Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In einer persönlichen Erklärung möchte ich ganz kurz Stellung zu dem nehmen, was der Kollege Albers gerade gesagt hat: dass ich nicht richtig zitiert hätte.
Ich habe hier drei Artikel. Sie sprechen von einem Bericht aus der Tageszeitung Die Harke vom 13. Dezember. Darin heißt es in der Tat: „habe Albers bestätigt, dass für die Bereiche Liebenau, Marklohe, Hoya und Eystrup weniger Polizeipräsenz vorhanden sei.“ Richtig ist aber auch - -
- Ich bitte doch darum, dass Sie mir zuhören. Wenn Sie mir das vorwerfen, bitte ich auch darum, dass Sie sich anhören, was wirklich drin stand.
Da stand einerseits drin, was ich gerade gesagt habe. Genauso stand aber auch drin, dass Herr Albers Hoya besucht hat und die Präsenz der Polizei bemängelt hat. Ich zitiere:
„Im Mittelpunkt des Gespräches stand vor allem die Frage, die Präsenz der Polizei und die Stimmung der Polizisten und Polizistinnen vor Ort zu ergründen. ‚Die CDU/FDP-Regierung in Hannover, aber auch Regierungsabgeordnete behaupten unablässig, die Präsenz der Polizei hätte sich durch die Reform verbessert‘, so Albers. ‚In der Realität sieht es jedoch anders aus.‘“
- Ich kann ja verstehen, dass Sie das in Ihrem Bericht so darstellen. Tatsächlich hat aber auch unser Polizeipräsident Wargel geantwortet, und der hat dem widersprochen. Ich kann das gerne dem Protokoll anfügen. Dann können Sie lesen, was er dazu gesagt hat.
Im Übrigen, lieber Kollege Albers, möchte ich darauf hinweisen - ich kann das hier nicht sagen, weil es eine nichtöffentliche Sitzung war - -
Ich habe den gesamten Pressebericht im Innenausschuss dargestellt. Herr Bartling hat sich dazu eingehend geäußert.
Ich betone, dass Herr Albers Recht hat, dass er vier Bereiche angesprochen hat, die dem früheren Polizeikommissariaten Hoya und Marklohe zugeordnet waren. Aus Gründen der Zeitersparnis habe ich nur Hoya ausdrücklich erwähnt, ebenso die Gegendarstellung von Polizeipräsidenten Wargel.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bartling, Sie sagen, dass Sie alles,
was Sie mit dem Antrag bezwecken wollen, in der Begründung dargestellt haben. Das liegt uns allen zwar schriftlich vor, aber unsere Meinung dazu sollten schon alle hören; denn gerade Berufszufriedenheit in der Polizei ist uns sehr wichtig und ein besonderes Anliegen.
Meine Damen und Herren, wissenschaftlich begleitete Befragungen sind immer sehr wertvoll. Egal, wer regiert, sollte sich den Ergebnissen nicht verschließen und nach Möglichkeit die neuen Erkenntnisse in zukünftige Entscheidungen einfließen lassen. Deshalb, lieber Herr Bartling, möchte ich Sie daran erinnern, dass gerade nach der von der SPD-Regierung im Jahre 1994 beschlossenen Polizeireform die CDU-Fraktion 1996 einen ähnlichen Antrag gestellt hatte. Die SPD-Fraktion hatte diesen Antrag damals allerdings verworfen, weil die Polizeireform noch zu neu gewesen sei und man deshalb keine weit reichenden Erkenntnisse hätte gewinnen können. Wie aus dem Antrag deutlich wurde, folgte erst 2001 eine Befragung. Man hat diese Ergebnisse mit einer Befragung aus dem Jahre 1991 verglichen. Heute, lieber Herr Bartling, sehen wir das ähnlich.
Weil wir der Meinung waren, dass eine umfassende Modernisierung der Verwaltung im Hinblick auf die Zukunftsfähigkeit unseres Landes ein unverzichtbares Element ist, haben wir entsprechende Reformen eingeleitet. Bekanntermaßen haben wir daher Ende letzten Jahres die Polizei nach einer umfassenden Überprüfung umstrukturiert und zukunftsfähig aufgestellt. Der Prozess der Umorganisation ist aber noch nicht abgeschlossen. So sind wir beispielsweise damit befasst, die polizeilichen Servicedienste zu optimieren und auf das notwendige Maß zurückzuführen.
Von uns wird auch eine Neuordnung der polizeilichen Aus- und Fortbildung mit dem Ziel angestrebt, eine weitere Qualitätssteigerung und eine Erhöhung der Wirtschaftlichkeit zu erzielen. Wir befinden uns also momentan inmitten eines vielschichtigen Veränderungsprozesses.
Deshalb meinen wir, dass eine Mitarbeiterbefragung zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht wäre.
Nach Umsetzung und Konsolidierung der organisatorischen Veränderungen - das kann ich heute
zusagen - werden wir die Neuorganisation einer umfassenden Evaluation unterziehen. So haben auch Sie es damals richtigerweise gemacht.
Meine Damen und Herren, für die CDU-Fraktion ist deshalb besonders interessant, was die SPDFraktion mit diesem Antrag zum jetzigen Zeitpunkt bezwecken will und was ihre primäre Zielsetzung ist. Aus der Begründung Ihres Antrages wird deutlich, dass die SPD-Fraktion der Ansicht ist, dass erhebliche finanzielle Kürzungen, z. B. beim Weihnachts- und Urlaubsgeld, die Änderung des Polizeigesetzes und die Umorganisation maßgeblich die Berufszufriedenheit beeinträchtigen.
Lieber Herr Bartling, Sie zitieren in Ihrem Antrag aus dem Schreiben des Polizeihauptpersonalrats. Ich aber teile die folgenden Schlussfolgerungen nicht. Sie meinen, dass die Unzufriedenheiten aufgrund der Kürzungen etwas mit der Umorganisation zu tun haben könnten. Das sehen wir anders. Ich möchte hier ausdrücklich betonen, dass die von uns beschlossenen Kürzungen vor dem Hintergrund der katastrophalen Haushaltslage geschehen mussten. Unsere Zielsetzung ist es nicht, die Wertschätzung für unsere Beschäftigten im öffentlichen Dienst infrage zu stellen, sondern wir sind uns der Verantwortung bewusst, für die nachfolgenden Generationen mit einer langfristig angelegten Haushaltspolitik die haushaltspolitische Handlungsfähigkeit des Landes wiederherzustellen.
Sie sprechen von Berufszufriedenheit. Uns liegt einerseits sehr am Herzen, dass die Beschäftigten am Arbeitsplatz zufrieden sind. Andererseits liegt es uns auch am Herzen, dass es den Menschen in Niedersachsen insgesamt gut geht, dass wir haushaltspolitisch handlungsfähig sind und dies auch zukünftig bleiben bzw. werden.
Meine Damen und Herren, wir reden immer von zukünftigen Generationen. Ich möchte betonen, dass ich als ein 2003 neu in den Landtag gewählter Abgeordneter mit den Generationen vor mir in Bezug auf die damals gefällten haushaltspolitischen Entscheidungen höchst unzufrieden bin.
Ihre Entscheidungen, insbesondere im Hinblick auf anstehende Wahlen, haben die Regierenden im
mer wieder dazu veranlasst, zu sagen: Weiter so! Neue Schulden! Weiter so! Neue Schulden! Weiter so!
Dadurch haben wir heute eine katastrophale Haushaltslage.
Meine Damen und Herren, man nehme zur Kenntnis: Der Haushaltsansatz im Bereich Inneres und Sport beträgt etwa 1 Milliarde Euro. Der Haushaltsansatz für Zinslasten beträgt 2,5 Milliarden Euro. Das ist ein trauriges Ergebnis vergangener regierender Generationen. Ich kann mich nicht damit abfinden, dass es immer so weitergehen soll, und hoffe deshalb sehr darauf, dass eine mögliche große Koalition in Berlin der Schuldenpolitik endlich entgegenwirkt.
Meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion, dazu gehört nicht nur Verantwortungsbewusstsein, sondern auch Mut und Entschlossenheit - so, wie wir es bei der Verwaltungsreform in Niedersachsen mit unserem Innenminister Uwe Schünemann bewiesen haben.
Meine Damen und Herren, trotz der angespannten Haushaltssituation halten wir an der Umsetzung der zweigeteilten Laufbahn fest.
Wir werden diese im kommenden Jahr zum Abschluss bringen. Das ist übrigens ein Projekt, das die Vorgängerregierung nur durch eine gleichzeitige Personalreduzierung auf den Weg gebracht hat. Mit der Schaffung von 1 000 zusätzlichen Stellen wollen wir dies wieder ausgleichen und damit den Bereich der inneren Sicherheit insgesamt stärken und auch zur Berufszufriedenheit beitragen.
Meine Damen und Herren, jetzt wollen wir einmal ganz vernünftig reden.
Sieht man sich den Entschließungsantrag der SPD-Fraktion näher an, so könnte man den Eindruck gewinnen, dass die Vorgängerregierung alles, aber auch alles zur Berufszufriedenheit der Polizeibeamten getan hat.
Meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion, ich habe einmal in GdP-Broschüren geblättert. Ich zitiere nun aus dem Landesjournal der Gewerkschaft der Polizei vom 12. Dezember 2002. Damals trugen Sie die Verantwortung. Aus verständlichen Gründen hat der stellvertretende Landesvorsitzende, der heute im Publikum weilt - hören Sie bitte zu! -, gesagt:
„Zur Gedächtnisauffrischung hier nun die Wahrheit und nichts als die Wahrheit: Beamtinnen und Beamte wurden in den 90er-Jahren fünfmal von Tariferhöhungen abgekoppelt. Das Weihnachtsgeld ist seit 1993 bei allen Beschäftigten eingefroren. Eine 0,2%ige Versorgungsrücklage wurde eingeführt. Ein freier Tag im Kalenderjahr wurde gestrichen. Die Arbeitszeit bei Beamtinnen und Beamten wurde auf 40 Stunden erhöht.“
Dann hat er noch den Personalbestand, die Wartezeit, Haushaltssperren, die Versorgung usw. angesprochen. - Das alles war zu Ihrer Regierungszeit. Und Sie sprechen von Berufszufriedenheit!
Meine Damen und Herren, die von den Kürzungen betroffenen Berufsgruppen werden gerade für unpopuläre Entscheidungen - so, wie Sie sie damals getroffen haben - niemals Beifall klatschen. Dessen sind wir uns bewusst.
Logischerweise sinkt mit Kürzungen u. a. auch ein Teil der Berufszufriedenheit. Deshalb, meine Damen und Herren, ist es für alle hier anwesenden verantwortungsvollen Politiker umso wichtiger, dass die anstehenden Dinge in Gesprächen offen erklärt werden.
Die CDU-Fraktion mit ihrem innenpolitischen Sprecher Hans-Christian Biallas
hat es gerade in den letzten Wochen verstanden, mit allen Gewerkschaften der Polizei Kontakte aufzunehmen. Ich darf Ihnen versichern: Es waren
sehr konstruktive Gespräche. Erst gestern Abend habe ich mich noch mit Polizisten der Polizeidirektion Lüneburg getroffen. Sie haben momentan natürlich schlechte Stimmung, aber sie haben Verständnis für die Folgen der katastrophalen Haushaltslage.
Zusammenfassend möchte ich herausstellen, dass die Gewährleistung der inneren Sicherheit, insbesondere der Polizeibereich, trotz der angespannten Haushaltssituation für uns nach wie vor einen herausragenden Stellenwert hat. Dies wird auch an den leicht gestiegenen Haushaltsansätzen deutlich. Aus vorgenannten Gründen, lieber Herr Bartling und liebe SPD-Fraktion, lehnen wir Ihren Antrag ab. - Danke schön für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sowohl wegen der fortgeschrittenen Zeit als auch aufgrund der bisherigen Beratungsergebnisse werde ich mich relativ kurz fassen. Am 20. Mai 2005 wurde dieser Antrag der SPD-Fraktion vom Kollegen Bartling erstmals hier im Plenum vorgetragen und beraten. In seinen Ausführungen erklärte Kollege Bartling, er hoffe auf eine konstruktive Diskussion über dieses Thema im Ausschuss und könne sich deshalb kurz fassen. In der Sitzung des Ausschusses für Inneres und Sport am 24. Mai 2005 verwies Kollege Bartling jedoch darauf, dass in der Plenarsitzung im Mai alles Wesentliche bereits gesagt worden sei und er deshalb auf weitere Ausführungen verzichten wolle. Meine Damen und Herren, wenn Anträge so leidenschaftslos begleitet werden, frage ich mich, warum sie überhaupt gestellt werden.
Weil die SPD-Fraktion sich aber am 20. Mai 2005 in der Neuen Presse detaillierter geäußert hatte, war es für die CDU-Fraktion wichtig, die geplante Beendigung der PPS in der ersten Beratung des Landtages entsprechend zu begründen. Ich möchte nachfolgend heute noch einmal verdeutlichen: Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter im
Präventionsprogramm Polizei-Sozialarbeit haben sehr gute Arbeit geleistet.
Die Auflösung von PPS ist damit, Frau Merk, unbestreitbar ein Verlust, der jedoch aufgefangen und verkraftet werden kann. Sehr geschätzte Frau Kollegin Merk, aus dieser Feststellung resultiert die Frage, warum PPS überhaupt angetastet wird.
Meine Damen und Herren, Zielsetzung des 1979 eingerichteten Pilotprojektes war es, die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Sozialarbeit in der Polizeidirektion Hannover zu erproben. Aber leider, Frau Merk, hat dieses Pilotprojekt keine Nachahmung gefunden, weder in Niedersachsen noch anderswo im Bundesgebiet. Auch wenn der Haushaltsansatz für PPS nur 400 000 Euro jährlich beträgt, müssen wir alle angesichts der gegenwärtigen Haushaltslage feststellen, dass diese Ausgaben nicht zu den Kernaufgaben des Landes zählen. Wenn der Landeshaushalt wirklich saniert werden soll, gehören ausnahmslos alle Ausgaben auf den Prüfstand. Weil verschiedene Finanzwissenschaftler und Gutachter nahezu jeden Tag fordern, der Staat solle sich auf seine Kernaufgaben beschränken, war es eine folgerichtige Entscheidung des Innenministers, im Landeshaushalt 2006 keine Haushaltsmittel für die PPS mehr einzustellen.
Liebe Frau Merk, was bedeutet dies für die Polizeidirektion Hannover?
Die Arbeitsabläufe in den Bereichen außerhalb von Hannover zeigen, dass die Aufgabenwahrnehmung auch dort funktioniert, wo die Sozialarbeit eben nicht in die Polizeiarbeit eingebunden ist. Schaut man über die Landesgrenzen hinaus, so stellt man fest, dass es auch in anderen Bundesländern gut funktioniert.
Wir, die Mitglieder der CDU-Fraktion, sind uns darin einig, dass die Polizei in Hannover hervorragend aufgestellt ist und ihre Aufgaben wie in den übrigen Landesteilen auch zukünftig verantwortungsvoll wahrnehmen wird. Meine Damen und Herren, für die Bereiche Opferhilfe, Familienberatung oder Betreuung von Menschen in psychischen Notsituationen gilt immer: Unsere Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten vor Ort sind gefordert, denn nur sie stellen den Kontakt zu den regi
onalen Netzwerken mit professionellen Einrichtungen her. Die Betroffenen erhalten nicht nur kurzfristig schnelle Hilfe, sondern in Fällen von häuslicher Gewalt wird beispielsweise ein Kontakt zu den Beratungs- und Interventionsstellen hergestellt.
Weil wir von der CDU-Fraktion zu unserer Polizei ein hohes Vertrauen haben
und weil wir aus den dargestellten Gründen insbesondere der Meinung sind, dass sich das Land auf seine Kernaufgaben konzentrieren muss, begrüßen wir das Vorhaben des Innenministers und lehnen deshalb den SPD-Antrag ab. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch wenn Herr Bartling darauf verwiesen hat, dass wir sicherlich in den Ausschussberatungen darüber sprechen werden, möchte ich dennoch kurz einige Anmerkungen machen, die mir wichtig erscheinen.
Der Antrag der SPD-Fraktion zielt darauf ab, das Präventionsprogramm Polizei-Sozialarbeit in Hannover zu erhalten und uneingeschränkt fortzusetzen. In der Antragsbegründung wird richtigerweise darauf hingewiesen, dass dieses Pilotprojekt 1979 von der damaligen CDU-Regierung als Modellprojekt, aber auf drei Jahre befristet, eingerichtet worden war. Unbestritten ist auch, dass die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter in dem Präventionsprogramm Polizei-Sozialarbeit wertvolle Sozialarbeit geleistet haben.
Die Diplom-Sozialarbeiter haben z. B. bei plötzlichen Todesfällen, schweren Verbrechen, Gewalt in der Familie oder anderen Konfliktfällen sowohl Opfer als auch Täter professionell betreut.
Zielsetzung des damaligen Pilotprojekts war es, die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Sozialarbeit zu erproben, um damit künftig im Vorfeld von
Straftaten anfallende soziale und persönliche Probleme der Betroffenen zu lösen. Eine andere, weitere Zielsetzung war es, das Präventionsprogramm Polizei-Sozialarbeit, abgekürzt PPS, bundesweit einzuführen. Da muss man heute leider feststellen, dass die Abkürzung „PPS“ nur den hannoverschen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten bekannt ist. Denn die Polizeidirektion Hannover ist die einzige Behörde bundesweit geblieben, die diese Art zeitnaher Krisenintervention sozusagen aus einer Hand heute mit sieben DiplomSozialarbeitern und einer Schreibkraft betreibt. Herr Bartling, Sie haben richtigerweise darauf hingewiesen, dass das 400 000 Euro kostet. 400 000 Euro - das möchte ich einmal feststellen ist auch Geld. Die Frage ist, ob es letztlich eine Kernaufgabe des Landes bleiben muss oder möglicherweise den Kommunen zugeordnet werden kann.
In der Begründung des vorliegenden Entschließungsantrages wird herausgestellt, dass die primären Aufgabenbereiche der Polizei Gefahrenabwehr und Strafverfolgung sind. Sie drücken das, was wir, die CDU-Fraktion, immer schon gesagt haben, richtig aus.
Sie alle haben gestern sicherlich den Brief vom Steuerzahlerbund gelesen. Der Steuerzahlerbund macht uns alle darauf aufmerksam, dass sich der Staat, wenn er seine Schulden wieder in den Griff bekommen will, auf die Kernaufgaben zurückziehen muss. Deshalb besteht Einigkeit darin, dass zumindest die soziale Betreuung keine Kernaufgabe des Landes, sondern vielmehr der Kommunen ist.
Meine Damen und Herren, leider hat dieses Pilotprojekt in Hannover weder in den übrigen Regionen Niedersachsens noch in anderen Bundesländern Modellcharakter entwickeln können. Es fand keine Nachahmung. Dennoch funktioniert die Aufgabenwahrnehmung auch dort. Überall müssen im Alltagsgeschäft der Polizei immer wieder Streitfälle, Konflikte und andere soziale Anliegen geschlichtet und gelöst werden, ohne dass - wie bei der Polizei in Hannover - Diplom-Sozialarbeiter zur Verfügung stehen. Meine Damen und Herren, wir verkennen aber nicht: Natürlich gibt es Schnittstellen zwischen Polizei und Sozialarbeit. Dies kann man entsprechend organisieren.
Meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion, gestern hat Ihr Kollege Albers den früheren Justizminister, Herrn Professor Christian Pfeiffer, besonders gelobt. Ich möchte einmal aus einem Artikel vom 27. August letzten Jahres zitieren. Darin hat der von Ihnen geschätzte Fachmann, Herr Professor Pfeiffer, auf die Frage, ob nach der Abschaffung des Kriseninterventionsteams der Polizei Hannover ein Vakuum entstehen würde, gesagt: Nein, mit Sicherheit nicht. Es ist ein Verlust, der aber verkraftet werden kann, und kein dramatisches Ereignis.
Wir haben in Hannover zahlreiche Einrichtungen, wie z. B. Frauenhäuser, Opferschutzhilfe und andere karitative Organisationen, die helfen können.
- Das ist prima. Sagen Sie es ihm persönlich; Sie schätzen ihn ja sehr. Er hat dies nun einmal zum Besten gegeben, und ich darf es hier verwenden.
Ob beispielsweise für den Bereich der Opferhilfe, für die Familienberatung oder die Betreuung von Menschen in psychischen Notsituationen - meine Damen und Herren Abgeordnete, immer gilt: Unsere Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte sind gefordert; denn sie stellen den Kontakt zu den regionalen Netzwerken mit professionellen Einrichtungen her. So wird den Betroffenen nicht nur kurzfristig schnelle Hilfe gegeben, sondern z. B. in Fällen häuslicher Gewalt wird Kontakt zu den Beratungs- und Interventionsstellen, kurz BISS genannt, hergestellt. Ich glaube übrigens dem Innenminister - Sie tun das ja nicht -, dass wir bis zum Ende der Legislaturperiode zukünftig in jeder Polizeiinspektion eine BISS-Ansprechpartnerin erhalten werden.
Wir sind Ihnen, Herr Innenminister, sehr dankbar dafür, dass Sie dies zusammen mit unserer Sozialministerin vorhaben.
Meine Damen und Herren, wie auch einem Artikel der HAZ von heute zu entnehmen ist, möchte ich zum Schluss meiner Ausführungen feststellen: Die PPS ist erfolgreich, war erfolgreich und ist gesellschaftspolitisch wünschenswert. Aber aus den von
mir zuvor genannten Gründen, insbesondere den finanziellen Bedingungen, war es eine richtige Entscheidung des Innenministers, bereits im Jahre 2004 darauf hinzuweisen, dass für die PPS im Jahr 2006 keine Haushaltsmittel des Landes mehr veranschlagt werden sollen.
Die CDU-Fraktion ist sich letztlich mit Professor Pfeiffer darin einig, dass die Polizei in Hannover hervorragend aufgestellt ist und dass die Polizei Hannover über psychologisch ausgebildete Beamte verfügt, die zukünftig - wie es in allen übrigen Landesteilen auch funktioniert - ihre Aufgaben verantwortungsvoll wahrnehmen werden. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zur abschließenden Beratung über das Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Verwaltungsverfahrensgesetzes und anderer Gesetze fasse ich als Berichterstatter das Ergebnis der bisherigen Beratung in nur drei Sätzen zusammen:
Erstens. Der federführende Innenausschuss, aber auch die mitberatenden Ausschüsse folgten dem Gesetzentwurf mit wenigen Änderungen einstimmig.