Reiner Wegner

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Last Statements

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich meine, diese Äußerung der Grünen bedarf der Erwiderung. Wir sind uns wohl alle einig darüber, dass wir die Wirtschaftsförderung in unserem Lande verbessern wollen. Sie soll konzentriert werden, sie soll schneller und transparenter werden. Das steht im Vordergrund bei der Frage, wie dies organisiert werden soll. Der Vorschlag der Landesregierung, eine gesonderte Bank zu gründen, wird von uns voll unterstützt.
Dafür ist auch die Einbringung von Eigenkapital erforderlich. Aus dem Wirtschaftsförderfonds werden Forderungen veräußert. Diese sollen in das Kapital dieser neuen Bank eingebracht werden. Wir halten auch diesen Weg für richtig, weil die Mittel hier sinnvoller angelegt und auch sinnvoller verwendet werden können. Herr Golibrzuch, es ist gerade Sinn und Zweck der Gründung der Bank, dass wir, wenn wir dieses Eigenkapital dort einbringen, auch noch ein höheres Fördervolumen zur Verfügung haben, um den Firmen in unserem Land zu helfen, und zwar heute. Deshalb sollte man jetzt nicht Bedenken aufzeigen, was Dinge angeht, die überhaupt erst ab dem Jahre 2006 eintreten könnten. Wir werden darauf dann reagieren, wenn es erforderlich ist. Aber heute halten wir dies für den richtigen Weg, weil wir heute etwas für die Wirtschaft hier im Lande Niedersachsen tun wollen.
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Man kann zu Herrn Hogrefe nur sagen: Thema verfehlt.
Er hat hier zu Punkten gesprochen, die nicht auf der Tagesordnung stehen. Aber gut, er hatte seine Rede vorbereitet und wollte sie nun auch unbedingt halten. Er hatte ein größeres Mitteilungsbedürfnis als die Antragsteller selbst. Ich finde, das ist auch gut so. Das, was Sie hier gesagt und mir unterstellt haben, ist aber nicht richtig. Sie haben nur einen Teil aus meiner Rede zitiert.
Ich habe gesagt: Wir brauchen zu diesem Zeitpunkt keinen Nachtragshaushalt für 2003. Ich habe immer darauf hingewiesen, dass wir im nächsten Frühjahr, wenn wir nähere Erkenntnisse haben werden, auch über einen Nachtragshaushalt 2003 und darüber nachdenken werden, welche Maßnahmen für die Haushaltskonsolidierung erforderlich sein werden.
Meine Damen und Herren, die Niedersächsische Landesregierung hat zu Beginn der Plenarsitzung eine Regierungserklärung zur Lage der Landesfinanzen nach der Steuerschätzung vom November und zur Vorlage eines Finanzierungsnachtrages 2002 und 2003 abgegeben.
Nein. Er kann sich ja zu Wort melden.
Damit waren konkrete Vorschläge für Einsparungen im Landeshaushalt und für die Finanzierung der erheblichen und nicht vorhersehbaren Steuerausfälle von fast 12 % verbunden. Den Finanzierungsnachtrag werden wir bereits ab dem 27. November 2002, also in der nächsten Woche, im zuständigen Ausschuss für Haushalt und Finanzen beraten. Dort werden wir auch alle Vorschläge zu Einsparungen im Landehaushalt abarbeiten, hoffentlich auch solche der Opposition.
- Nein, aber wir werden uns im Haushaltsausschuss sicherlich noch mit diesem Thema ausführlich beschäftigen. Ich hoffe, dass Sie, Herr Möllring, dann auch Vorschläge machen werden.
- Herr Möllring, wir reden hier über die Frage eines Haushaltssanierungsausschusses, eines zusätzlichen Ausschusses in diesem Landtag. Das ist das Thema. Das, was Sie da hochhalten, ist nicht das Thema.
- Dabei geht es um die Finanzierung der aufgetretenen Steuerausfälle. Diese Steuerausfälle müssen auch Sie finanzieren, Herr Möllring.
Ich will Ihnen nur sagen: Wir haben einen Ausschuss für Haushalt und Finanzen, und in diesen Ausschuss haben alle Parteien ihre Fachleute ent
sandt haben. Ich habe deshalb schon bei der ersten Beratung gesagt, dass ich die Forderung der Grünen nach einem zusätzlichen Haushaltssanierungsausschuss mit 15 Mitgliedern für völlig absurd halte. Meine Frage, wen die Grünen in diesen Ausschuss entsenden wollen, da Herr Golibrzuch ja den Wahlkampf der Grünen managen soll, konnte mir während der Ausschussberatung leider nicht beantwortet werden, weil bei der Beratung ihres wichtigen Antrages im Haushaltsausschuss die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht einmal vertreten war.
Das zeigt, dass sie ihren eigenen Antrag offenbar selbst nicht ernst nimmt.
Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen hat im Übrigen auch die zeitlichen Kapazitäten, um alle Einsparvorschläge zu beraten. So ist nicht nur die Sitzung am 2. Oktober 2002 ausgefallen, sondern auch die Sitzung am 27. November 2002 würde ohne die Beratung des Finanzierungsnachtrags ebenfalls ausfallen. Notfalls würden wir auch Sondersitzungen durchführen, Herr Möllring. Aber dann erwarten wir von der Opposition, dass sie auch an solchen Sondersitzungen teilnimmt und Herr Möllring und Herr Golibrzuch sich nicht vorzeitig aus Sitzungen entfernen, die sie selber beantragt haben. Ein solches Verhalten kann man wirklich nicht ernst nehmen. Einen zusätzlichen Ausschuss, an deren Sitzungen Sie dann nicht teilnehmen, brauchen wir jedenfalls nicht. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erfreulicherweise hat der Ältestenrat für die heutige Beratung dieses Tagesordnungspunktes nur 25 Minuten vorgesehen. Wir sollten diesen Antrag deshalb zügig endgültig ablehnen; denn für die schwierige Finanzlage unseres Landes bietet er keine Lösung.
Herr Golibrzuch, ich will Ihnen etwas dazu sagen, weshalb wir hier ein anders Verfahren gewählt haben als mit der Ergänzungsvorlage beim Haushalt 2002. Das Verfahren, das damals mit der Ergänzungsvorlage gewählt worden ist, ist von der Opposition kritisiert worden. Es besteht allerdings ein wesentlicher Unterschied zu heute: Damals hatten wir einen Haushalt zu verabschieden, und zwar entsprechend der Entscheidung des Staatsgerichtshofes fristgerecht, wohingegen wir es diesmal mit einem verabschiedeten Haushalt zu tun haben und es lediglich darum geht, darauf möglicherweise mit einem Nachtrag zu reagieren.
Wenn ich die jüngste Presseberichterstattung richtig verfolgt habe, geht es den Grünen nicht darum, konstruktive Vorschläge zu unterbreiten, wie durch konkrete Maßnahmen auf Landes- oder Bundesebene die Finanzlage unseres Landes verbessert werden kann. Vielmehr wollen sie die Landesregierung damit beschäftigen, in einem Nachtragshaushalt festzustellen, dass höhere Kredite aufgenommen werden müssen, als für Investitionen ausgegeben wird. Ich sage Ihnen aber noch einmal ganz ausdrücklich, dass dies nicht Sinn und Zweck eines Nachtagshaushaltes ist. Ich habe hier bereits mehrfach ausgeführt, was die rechtlichen Voraussetzungen für einen Nachtragshaushalt sind. Sie
wollen das offenbar nicht zur Kenntnis nehmen. Ihnen geht es nur darum, der Landesregierung zu Unrecht die negative Einnahmesituation anzulasten, die Kommunen, Land und Bund gleichermaßen trifft.
Die Landesregierung hat daraufhin angemessen und zielführend reagiert. Mit Ihren Entscheidungen zur Haushaltsführung im laufenden Jahr, mit dem Beschluss gemäß § 50 Abs. 7 Haushaltsgrundsätzegesetz und mit der Beauftragung der Wirtschaftsberatungsfirma Berger, Vorschläge für ein Haushaltskonsolidierungskonzept zu erarbeiten, sind Maßnahmen für eine sparsame Haushaltsführung im laufenden Jahr, für 2003 und für den Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung ergriffen worden. Im Übrigen hat es auch bereits Entscheidungen auf Bundesebene gegeben, die sich positiv auf die Landesfinanzen auswirken. Ich gehe davon aus, dass die neue Bundesregierung auch weiterhin ihrer Verantwortung für die öffentlichen Finanzen gerecht wird und die Situation in den Ländern und Kommunen berücksichtigen wird.
Ich hoffe, dass die gesamte niedersächsische Opposition uns auf diesem Wege begleiten wird. Wenn man hier manchmal die Reden hört, insbesondere die von Herrn Wulff, kann man daran allerdings erhebliche Zweifel haben.
Der gegenüber der Landesregierung erhobene Vorwurf, sie verschleiere die negative Finanzentwicklung, wird durch seine Wiederholung nicht richtiger. Die Landesregierung hat wiederholt und zeitnah und im Übrigen auch schon vor der Bundestagswahl den zuständigen Ausschuss und den Landtag von den Einnahmeausfällen unterrichtet. Schon mit der Verabschiedung des Doppelhaushaltes waren für die Betroffenen nachteilige Einsparvorschläge verbunden. Die Opposition hatte nichts Besseres zu tun, als dies zu kritisieren. Die SPD-Fraktion unterstützt demgegenüber die Landesregierung auch weiterhin auf ihrem verantwortungsvollen und schwierigen Weg, die Landesfinanzen zu konsolidieren.
Von den Oppositionsparteien CDU und Grüne ist dazu leider kein sinnvoller Beitrag zu erwarten. Es geht immer nach demselben Muster: Kritik an der Landesregierung wegen der schlechten Finanzlage ohne eigene Sparvorschläge
und gleichzeitig ungedeckte Wahlversprechen und unbezahlbare Geschenke aus der Wundertüte, wie erst heute Morgen mit der Gebührenfreiheit für Kindergärten.
Ich möchte hier auch einmal Herrn Golibrzuch fragen, wo er als Wahlkampfmanager eigentlich gewesen ist, als das Wahlkampfprogramm der Grünen verabschiedet worden ist. In dem Wahlkampfprogramm ist von seinen Sparbemühungen nichts zu erkennen. Darin werden vielmehr unbezahlbare Forderungen erhoben.
Herr Möllring und Herr Wulff haben mit ihrem Turnaround noch nicht einmal die Fehlbeträge finanzieren können, die sie hier kritisieren. Aber Herr Möllring und Herr Wulff turnen sich around und wollen wieder mehr Geld für Dinge ausgeben, die sie nicht finanzieren können.
Dies ist kein verantwortungsbewusster Weg für unsere Finanzen hier im Lande. Ich verspreche Ihnen schon heute, dass Ihnen die Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen nicht auf den Leim gehen werden. Dies haben sie schon bei der Bundestagswahl eindrucksvoll bewiesen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am 21. Juni 2002 hat der Bundesrat dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes zugestimmt. Damit wird den Bundesländern die Möglichkeit eingeräumt, die Fahrzeugzulassung davon abhängig zu machen, dass keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände bestehen und der Halter eine Einzugsermächtigung für diese Steuer erteilt.
In der Begründung des Gesetzentwurfs wird die zwangsweise Einziehung der großen Zahl von Kraftfahrzeugsteuerrückständen als sehr verwaltungsaufwändig beschrieben, weil bei der Beitreibung der überwiegend geringen Rückstände die Kosten des Personaleinsatzes in keinem Verhältnis zur Höhe der einzutreibenden Steuerschuld stehen. Die Bundesländer können daher künftig die Fahrzeugzulassung davon abhängig machen, dass im Falle der Steuerpflicht eine Ermächtigung zum Einzug der Steuer von einem Konto des Fahrzeughalters erteilt worden ist; im Falle der Steuerfreiheit müssen deren Voraussetzungen vor der Zulassung nachgewiesen bzw. glaubhaft gemacht werden. Damit ist die künftige Steuerschuld zwar noch nicht realisiert, doch kann in der weitaus überwiegenden Zahl der Fälle davon ausgegangen werden, dass die Zahlung ordnungsgemäß erfolgt und eine zwangsweise Einziehung nicht notwendig wird. Ergänzend wird den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, die Fahrzeugzulassung zu verweigern, wenn für den Halter Kraftfahrzeugsteuerrückstände bestehen.
Die genannten Druckmittel sollen Steuerausfälle und Zinsverluste mindern sowie die Landeshaushalte durch Einsparung von Verwaltungskosten entlasten. In ihrer zustimmenden Gegenäußerung zu dem Gesetzentwurf hat die Bundesregierung dieses Anliegen grundsätzlich begrüßt, zugleich jedoch Zweifel an der praktischen Umsetzbarkeit geltend gemacht, weil insbesondere in den Flächenländern der Verwaltungsaufwand verhältnismäßig hoch sein dürfte. Von der Neuregelung können die Landesregierungen durch Erlass einer entsprechenden Rechtsverordnung Gebrauch machen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Hält sie die Neuregelung für sinnvoll, und wird sie von der Verordnungsermächtigung Gebrauch machen?
2. Falls ja, welchen Zeitplan hat sie für den Erlass und die Umsetzung dieser Verordnung?
3. Ist eine mögliche Kostenersparnis durch die neue Regelung heute bereits konkretisierbar?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Anträge der Opposition zur Finanzpolitik kann man nur noch als inflationär bezeichnen. Es werden von Landtagssitzung zu Landtagssitzung mehr, und sie sind jedes Mal weniger wert. Bald
sind sie nicht einmal mehr das Papier wert, auf dem sie gedruckt sind.
Lassen Sie mich zunächst auf den Antrag der CDU-Fraktion eingehen, den wir bereits im letzten Plenum behandelt haben. Darin fordert die CDUFraktion unter dem Motto „Konkursverschleppung beim niedersächsischen Landeshaushalt“ ein Notgesetz. Nur sieht unsere Verfassung überhaupt keine Notgesetze vor. Aber so ist das nun einmal mit der CDU-Fraktion: Sie nimmt es mit der Verfassung nicht so genau. Das hat ihr sogar der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages bescheinigt, als er einen Änderungsantrag der CDU-Fraktion zum Haushalt als verfassungswidrig einstufte.
Der Vorwurf der Konkursverschleppung durch die CDU-Fraktion gegenüber der Landesregierung stellt eine Verleumdung dar. Konkursverschleppung - das ist wohl mehr umgangssprachlich gemeint, Herr Möllring, weil es ja den Konkurs heute nicht mehr gibt, sondern nur noch die Insolvenz
liegt vor, wenn es der Geschäftsführer unterlässt, bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu beantragen.
Von diesen Voraussetzungen liegt hier im Hinblick auf das verantwortungsbewusste finanzpolitische Handeln der Landesregierung keine einzige vor. Das hat auch der Abgeordnete Möllring auf meinen Vorhalt eingeräumt, indem er erklärte, er wisse natürlich auch selbst, dass das Land nicht Konkurs gehen könne. Wenn Herr Möllring dann trotzdem solche Vorwürfe erhebt, geht dies schon in den Bereich der Verleumdung. Aber das ist Herrn Möllring ja auch nicht fremd.
So hat er noch im Sommer Finanzminister Aller Genossenfilz vorgeworfen, weil das Finanzamt Wilhelmshaven Mieträume von der SPD angemietet hat.
Dabei war Herrn Möllring sehr wohl bewusst, dass der Finanzminister mit diesem Vorgang dienstlich nichts zu tun hatte. Der vom Finanzminister mit der Prüfung beauftragte Landesrechnungshof hat den Vorgang als völlig einwandfrei beurteilt. Entschuldigt hat sich Herr Möllring dafür nie, weder bei den zuständigen Mitarbeitern noch bei dem Finanzminister.
Dabei könnte es sich hier sogar um ein strafbares Verhalten handeln, das gemäß §§ 187 und 188 StGB mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu ahnden ist.
Nein. Der versteht von den Dingen nicht so viel, als dass das notwendig wäre.
Soweit die CDU-Fraktion in ihrem Antrag von der Landesregierung umfassende Auskunft über die Haushalts- und Finanzlage des Landes fordert, ist die Landesregierung dem bereits in der letzten Landtagssitzung ausführlich nachgekommen. Das Gleiche gilt für die Forderung nach Darlegung der Maßnahmen zur Beseitigung der negativen Einnahmeentwicklung des Landes, die jedoch nicht nur Niedersachsen, sondern Bund, Länder und Gemeinden gleichermaßen trifft.
Typisch für die CDU-Fraktion ist in diesem Zusammenhang auch wieder, dass sie unter Nr. 1 des Antrages einen umfassenden Bericht fordert, aber unter Nr. 2 bereits das Ergebnis kennt, wenn sie fordert - ich zitiere -, dem Landtag darzulegen, welche Maßnahmen erforderlich sind, um die verheerenden Folgen der mit dem Bericht zu 1. offengelegten katastrophalen Haushalts- und Finanzlage des Landes noch abzuwenden. - Das nenne ich hellseherische Fähigkeiten.
Die SPD-Fraktion ist der Landesregierung sehr dankbar, dass sie in der letzten Landtagssitzung im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung die Probleme bei der Einnahmeentwicklung offen dargelegt hat, aber zugleich auch die Möglichkeiten angesprochen hat, wie dieser negativen Entwicklung entgegengetreten werden kann.
Wir würden uns sehr freuen, wenn uns die Opposition bei der Umsetzung dieser sicherlich nicht immer einfachen Vorschläge konstruktiv unterstützen oder mit eigenen Vorschlägen zur Ausgabenkürzung beitragen würde.
Wenn die CDU-Fraktion stattdessen die finanzpolitische Kompetenz der Landesregierung in Frage stellt, möchte ich ihr Folgendes entgegenhalten: Die Jahresabschlüsse der Haushaltsjahre 1998, 1999 und 2000 haben sich alle im Rahmen der Haushaltspläne bewegt. Es gab keine Fehlbeträge. Vielmehr konnten durch die Nichtinanspruchnahme von Krediten noch erhebliche Rücklagen gebildet werden. Diese Kreditermächtigungen wurden im Jahr 2001 eingesetzt, um für den erwarteten Einnahmeausfall durch die Steuerreform vorzubeugen.
Die CDU-Fraktion hat demgegenüber immer wieder behauptet, die Haushalte seien nicht gedeckt. Nachdem sich dann jedoch herausstellte, dass die Kreditermächtigungen nicht voll benötigt wurden, wollte sie das Geld schnell noch ausgeben.
Das ist keine solide Finanzpolitik, aber die sind wir von Ihnen ja sowieso nicht gewöhnt. Sonst würden Sie sich nicht auch immer noch hier hinstellen und zusätzliche Ausgaben in Höhe von mehreren Hunderten von Millionen Euro ohne jede Deckung fordern. Damit können Sie die Niedersachsen nicht auf den Leim führen.
Auch das Haushaltsjahr 2001 wäre im Übrigen ohne einen wesentlichen Fehlbetrag abgeschlossen worden, wenn das Land nicht durch Gerichtsurteil verpflichtet worden wäre, Förderzinsen von über 2 Milliarden DM an die Firma BEB zurückzuzahlen, die der CDU-Ministerpräsident Albrecht über viele Jahre zu Unrecht vereinnahmt und verbraucht hatte.
Und nun kommen Sie mit der Forderung, von der Sie selbst wissen, dass sie unerfüllbar ist, nämlich dieses Geld auf einen Schlag zusätzlich zu den übrigen Ausgaben in einem Jahr haushaltsmäßig zu verarbeiten. Da kann man nur hoffen, dass Sie noch viele Jahre nicht die Verantwortung für die Landesfinanzen übernehmen müssen.
Die Debattenbeiträge des Zeitzeugen Jürgen Gansäuer waren in diesem Zusammenhang leider nicht sehr hilfreich,
weil sie nicht in die Zukunft gerichtet waren, sondern nur eine sehr persönliche Sichtweise der Finanzgeschichte unseres Landes darstellten.
Wenn ich hier die Frage stelle, was uns das eigentlich gebracht hat, kann ich nur sagen: gar nichts. Das hat offenbar auch die Presse so gesehen, die schon beim letzten Plenum diese Debatte als nicht berichtenswert einstufte.
Auch bei der Diskussion des Antrages im Ausschuss für Haushalt und Finanzen brachte die CDU-Fraktion nichts ein, was dem Land Niedersachsen oder seinen Bürgerinnen und Bürgern wirklich genutzt hätte.
Die Ausführungen meiner beiden Vorredner zur Verschuldung wiederholen lediglich die bekannten Positionen. Grüne und CDU vermeiden hierbei, darauf einzugehen, dass sie selbst den größten Anteil dazu beigetragen haben. Wir lehnen deshalb diesen Antrag der CDU-Fraktion ab.
Damit wir aber auch in Zukunft an dieser Stelle ausführlich über das Thema Finanzen reden können, beantragt nun zur Abwechslung die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die umgehende Vorlage eines Nachtragshaushalts für das Jahr 2003. Ein Nachtragshaushalt ist nur dann nötig, wenn dies aus rechtlichen oder sachlichen Gründen unabweisbar ist.
Dies gilt auch dann noch, wenn die Opposition immer wieder neue Anträge in diese Richtung stellt. Die SPD-Fraktion sieht zurzeit keine zwingenden Gründe, sich mit der Erarbeitung eines Nachtragshaushalts für 2003 zu beschäftigen.
Soweit die Grünen dies mit Mindereinnahmen im Haushaltsjahr 2002 begründen, geht dies an der Sache vorbei, weil zunächst der Verlauf des gesamten Haushaltsjahres abgewartet werden muss und verbleibende Fehlbeträge sich nicht im Haushaltsjahr 2003, sondern erst im Jahr 2004 auswirken. Die Landesregierung hat zudem bereits durch entsprechende Leitlinien Schritte unternommen, um das laufende Haushaltsjahr möglichst sparsam und wirtschaftlich abzuwickeln.
Soweit zur Begründung auf die von der Landesregierung vorgesehene haushaltsmäßige Abdeckung des Fehlbetrages aus der Rückzahlung des Förderzinses an die Firma BEB von 2003 bis 2007 abgestellt wird, halten wir dieses Vorgehen ebenso wie die Landesregierung wegen der Einmaligkeit und des finanziellen Umfangs dieses Vorgangs für zulässig.
Nein, auch das möchte ich nicht zulassen, Frau Vockert.
- Sie haben doch schon zu dem Thema gesprochen, Frau Vockert. Das hat uns doch hier schon lange genug beschäftigt,
das hat uns aber nicht viel weitergebracht.
Wir halten es gemeinsam mit der Landesregierung auch für wichtig, über die Veranschlagung des auf 2003 entfallenden Betrages im Rahmen eines Nachtragshaushalts erst zu beraten, wenn sich die finanzielle Entwicklung für 2003 durch die November-Steuerschätzung und bessere Abschätzungsmöglichkeiten der wirtschaftlichen Lage in 2003 genauer absehen lässt.
Frau Präsidentin, ich möchte keine Zwischenfragen zulassen, insbesondere nicht von Nicht-Finanzpolitikern.
Nur dann macht es Sinn, die gesamte finanzielle Situation des Landes im Lichte eines Nachtragshaushalts erneut zu beurteilen. Dann werden auch die von den Grünen hier aufgeworfenen Fragen nach der Finanzierung von 700 Lehrerstellen, einer wichtigen Investition für das Land, geregelt werden. Die Landesregierung hat dazu bereits in den Monaten März und April dargelegt, dass mit den Vorarbeiten im Spätherbst dieses Jahres begonnen wird.
Parallel dazu müssen wir alle gemeinsam mit der Landesregierung an der Umsetzung des mittelfristigen Konsolidierungskonzepts arbeiten. Wir begrüßen in diesem Zusammenhang ausdrücklich, dass die Landesregierung durch eine Entscheidung gemäß § 50 Absatz 7 des Haushaltsgrundsätzegesetzes geeignete Maßnahmen getroffen hat, um eine geordnete Haushaltsentwicklung im Jahr 2003 zu gewährleisten.
Völlig abwegig ist jedoch die Forderung nach einem Haushaltssanierungsausschuss mit 15 Mitgliedern in dem weiteren Antrag der Grünen.
Man fragt sich zunächst ernsthaft, mit wem gerade die Grünen diesen Ausschuss besetzen wollen. Herr Golibrzuch kann es ja wohl nicht sein. Er soll ja den Wahlkampf der Grünen managen und hat sich in letzter Zeit sogar im Haushaltsausschuss vertreten lassen.
Dies ist der zuständige und kompetente Ausschuss, in dem die Grünen alle konkreten Vorschläge zur Verbesserung der Haushaltslage einbringen könnten. Aber daran fehlt es auch in diesem Antrag.
Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen hätte im Übrigen auch die zeitlichen Kapazitäten, diese Vorschläge zu beraten. So fällt die nächste Sitzung am 2. Oktober aus. Ich kann nur sagen: Herr Möllring und Herr Golibrzuch verlassen sogar Sondersitzungen vorzeitig. Das kann man wirklich nicht als ernsthaftes Verhalten in der Ausschussberatung bezeichnen.
Das Gleiche gilt auch für diesen Antrag. Wir lehnen ihn deshalb ab.
Herr Finanzminister, können Sie vielleicht die finanzpolitische Kompetenz der CDU-Fraktion vor dem Hintergrund der Vergangenheit beleuchten und uns einmal darstellen, wie hoch die Verschuldung in den 80er-Jahren war, wie die Finanzierung über die Förderabgabe aussah, wie das in den 90erJahren der Fall war und wie sich das, was die CDU-Fraktion damals gemacht hat, auf die aktuelle Haushaltslage ausgewirkt hat?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei der ersten Beratung dieses Tagesordnungspunktes hat die Opposition mit einem großen finanzpolitischen Aufschlag versucht, unser Land wieder einmal schlecht zu reden.
Das ist misslungen. Regierung und SPD-Fraktion haben deutlich gemacht, dass es in Niedersachsen trotz der schwierigen wirtschaftlichen Gesamtsituation und der Sonderlasten aus der Albrecht-Ära wegen der Rückzahlung von Förderzinsen an die BEB gelungen ist, unser Land positiv zu entwickeln. Wer auf konstruktive Vorschläge der Opposition gewartet hat, kann nur feststellen: Fehlanzeige. Auch heute haben weder Herr Möllring noch Herr Golibrzuch hier irgendeinen Vorschlag dafür gemacht, wo Ausgaben eingespart werden können.
Auch die Beratungen im Ausschuss haben nichts Neues ergeben. Sie wurden von der Opposition lediglich als Pflichtübung angesehen. In zwei Minuten, Herr Möllring, war der Antrag vom Tisch.
- Herr Möllring, Sie sagen: Das ist Quatsch. Ich weiß, Sie sind immer dafür bekannt, dass Sie, gerade auch wenn Sie am Rednerpult stehen, die Dinge, so sage ich mal, hier nicht so vortragen, wie sie in der Realität sind. Ich habe den Protokollaus
zug dabei. Ich kann Ihnen den vorlegen. Ich kann ihn auch vorlesen.
Sie haben gesagt, dass Sie auf Ausführungen Bezug nehmen, die Sie schon vorher gemacht haben. Sonst ist nicht ein Punkt dort vorgetragen worden, der uns hätte weiterbringen können.
Nein, ich möchte keine Frage von Herrn Möllring beantworten.
Wenn man den vorliegenden CDU-Antrag unter diesen Umständen betrachtet, muss man sich wirklich fragen, warum die CDU mit diesem Antrag die Regierung von ihrer eigentlichen Arbeit abhält, nämlich mit Sachverstand und Umsicht den verabschiedeten Haushalt sparsam umzusetzen. Außer viel heißer Luft kommt nämlich bei diesem Antrag nichts heraus. Ich habe den Eindruck, die CDU, aber auch die Grünen würden am liebsten ständig Haushaltsberatungen führen, ohne zu Entscheidungen zu kommen, die ein verantwortungsvolles Steuern unseres Landes erst ermöglichen.
Der Doppelhaushalt 2002/2003 ist erst nach sehr ausführlichen Beratungen am 14. Dezember 2001 vom Landtag beschlossen worden. Wenn es nach der Opposition gegangen wäre, würden wir allerdings noch heute darüber beraten. Denn die CDU wollte während der Beratung im Ausschuss für Haushalt und Finanzen die Beratung zunächst dadurch torpedieren, dass sie die Einstellung der Beratungen des Haushaltsbegleitgesetzes forderte.
Der größte Streich war jedoch der CDU-Antrag zum Abschluss der Beratungen mit der obskuren Forderung, die laufenden Beratungen für 2002 bis
zur Vorlage einer umfangreichen Ergänzungsvorlage der Regierung einzustellen und mit den Beratungen für 2003 von vorne zu beginnen. Was es für einen Sinn machen sollte, tausende von gerade beratenen Haushaltsstellen erneut zu erörtern, hat sie nicht erklärt.
Ihrer Verantwortung, durch einen konkreten Änderungsantrag die Haushaltspolitik für unser Land zu gestalten, ist die CDU nicht gerecht geworden. Das ist zutiefst unseriös. Denn die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes, die vielen Vereine und Verbände und nicht zuletzt die Wirtschaft, für die sich die Opposition angeblich immer so vehement einsetzt, benötigen einen verlässlichen Handlungsrahmen in Form eines verabschiedeten Haushalts.
Ihrer Verantwortung ist die CDU auch nicht dadurch gerecht geworden, dass der CDU-Abgeordnete Möllring dem von ihm zuletzt in unflätiger Art und Weise in der Sache beschimpften Gesetzgebungs- und Beratungsdienst nur deshalb, weil er in einer Frage nicht Möllrings Meinung war, einen nicht ausformulierten Antrag zum Haushalt vor die Füße geworfen hat mit dem Ansinnen, für die CDU einen verfassungskonformen Antrag zu formulieren. So, Herr Möllring, kann man wirklich keine Haushaltspolitik machen.
Anstatt die Regierung nun ihre Arbeit tun zu lassen, soll sie erneut mit überflüssigen Arbeiten zu einem Nachtragshaushalt - Herr Rolfes, jetzt kommt es - überzogen werden. Garniert wird dieser Antrag mit dem Wunsch nach einem zusätzlichen Finanzbericht zu den Maastricht-Kriterien.
Die Anträge der CDU-Fraktion erfolgen dabei immer nach demselben Strickmuster. Mit der Rechtslage hat das alles nichts zu tun. Man kann nur feststellen, die CDU hat aus der Ablehnung ihrer bisherigen gleichartigen Anträge nichts gelernt. Deshalb noch einmal: Ein Nachtragshaushalt ist nur dann nötig, wenn dies aus rechtlichen oder sachlichen Gründen unabweisbar ist. Rechtliche Gründe liegen nicht vor, weil die Landesregierung nicht beabsichtigt, zusätzliche Ausgaben zu tätigen, für die es keine haushaltsrechtliche Ermächtigung im Haushalt gibt. Auch sachliche Gründe fehlen. Das von der CDU angeführte geringere Wirtschaftswachstum von 0,75 % statt 1,25 % kann sich allenfalls auf die Einnahmeseite auswirken. Das alles sind jedoch eher Vermutungen. Erst
die Steuerschätzung im Mai wird weiteren Aufschluss geben.
Natürlich wissen wir alle, dass die Finanzlage aller öffentlichen Haushalte angespannt ist. Die vorläufige Entscheidung des Bundesfinanzministeriums zur Verteilung der BEB-Lasten im Länderfinanzausgleich hat die Situation für Niedersachsen verschlechtert, auch wenn die von vielen prophezeite vollständige Anlastung der BEB-Zahlungen Niedersachsen erspart blieb. Außerdem wissen wir, dass die Abwicklung der Rückzahlung der Förderzinsen an die BEB im Verhältnis zu den anderen Ländern damit noch nicht endgültig geklärt ist. Ob dabei jedoch ein Nachtragshaushalt hilft, ist mehr als fraglich. Viel wichtiger ist eine sparsame Haushaltsführung. In dieser Hinsicht hat die SPD absolutes Vertrauen zur Regierung.
So konnten in den Haushaltsjahren 1996 bis 2000 - Herr Rolfes, das sind die Tatsachen - erhebliche Mittel der so genannten allgemeinen Rücklage zugeführt werden, weil die im Haushalt vorgesehene Kreditaufnahme nicht in Anspruch genommen worden ist. Demgegenüber mussten wir bei Anträgen der Opposition oder bei vergangenen Haushaltsberatungen feststellen, dass die Opposition Einsparvorschläge nicht mitgetragen, sondern vielmehr zusätzliche Ausgaben in unbezahlbarer Höhe beantragt hat.
Wenn es um den Ausgleich des Defizits geht, das durch die BEB-Zahlung im Jahr 2001 entstanden ist, muss dies vernünftigerweise durch einen Nachtrag im Jahr 2003 parallel zu der Aufstellung des Doppelhaushalts 2004 und 2005 geschehen, und zwar nach der Mai-Steuerschätzung, wenn die neuesten Zahlen über die Finanzentwicklung im Jahr 2003 vorliegen.
Mehrausgaben in den anderen Punkten, die hier genannt worden sind, wie z. B. der Verlässlichen Grundschule oder der Zusatzversorgung für Angestellte, sind im laufenden Haushalt zu erwirtschaften.
- Davon gehen wir auch aus.
Wir sehen im Übrigen keine Veranlassung, die Regierung zu Berichten durch Landtagsbeschluss aufzufordern, wenn diese Berichte im ordnungsgemäßen Geschäftsgang ohnehin im zuständigen Ausschuss gegeben werden oder wenn es diese Berichte sogar schon gegeben hat. Wir lehnen deshalb den Antrag der CDU-Fraktion ab. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie Herr Möllring hier heute eine Diskussion durch Haarspaltereien vom Zaun bricht, ist schon
sehr erstaunlich. Wenn Herr Möllring gewollt hätte, dann hätte er natürlich auch die Äußerung unseres Ministerpräsidenten verstanden.
Ich stehe auch nicht als Kronzeuge für seine Unwahrheiten zur Verfügung, die er hier in den Raum gestellt hat, ich hätte im Zusammenhang mit der Schulpolitik Kritik an unserem Ministerpräsidenten geübt.
Ich habe vielmehr überhaupt kein Problem mit der Politik unseres Ministerpräsidenten, insbesondere nicht in der Schulpolitik.
Herr Möllring, damit Sie hier nicht weiterhin solche unwahren Behauptungen in den Raum stellen, darf ich Ihnen zitieren, was ich gesagt habe. Sie legen bekanntlich großen Wert darauf, dass man in solchen Angelegenheiten bei der Wahrheit bleibt. Dasselbe wünsche ich mir auch von Ihnen, wenn Sie mich hier künftig zitieren.
Ich habe Folgendes gesagt:
„Manche fanden diese Kritik zu scharf, weil die Diskussion dazu gehört. Allerdings: Wenn dieser Diskussionsprozess in der Öffentlichkeit überpointiert wird, dann kann dies natürlich auch zu Nervosität beim Ministerpräsidenten führen.“
Dies war meine Äußerung.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Gegensatz zu Herrn Golibrzuch und Herrn Möllring möchte ich mich hier heute nicht über Bauzäune unterhalten, sondern mich mit dem Thema auseinander setzen. Eigentlich wollten an dieser Stelle meine Kollegen Sigrid Leuschner und Walter Meinhold für die Landeshauptstadt in die Bresche springen. Aber es ist nicht nötig, dass Hannoveraner hierzu sprechen, weil es auch außerhalb der Landeshauptstadt Menschen gibt, die
Hannover mögen, auch wenn dies scheinbar nicht alle tun.
In Bayern wäre es überhaupt keine Frage, dass alle Abgeordneten des Landes für eine attraktive Landeshauptstadt München einträten.
In Niedersachsen ist dieser Prozess offenbar noch nicht so weit fortgeschritten. Aber wir sind auf einem guten Weg.
Ausgangspunkt ist der so genannte Kulturvertrag von Ende 1992. Mit diesem Vertrag sollten die vielfältigen wirtschaftlichen und kulturellen Beziehungen zwischen dem Land Niedersachsen und seiner Landeshauptstadt auf eine tragfähige Grundlage gestellt werden.
Ja. Bitte schön!
Herr Möllring, Sie sind ausgebildeter Jurist, auch wenn Sie das anscheinend manchmal verdrängen oder vergessen. Daher müssten Sie wissen, dass es hier eine Sondernutzungsverordnung gibt. Das ist geltendes Recht, das die Landeshauptstadt dann, wenn es eine solche Verordnung gibt, auch anzuwenden hat, und zwar gleichmäßig und gegenüber allen.
Nein. Wir wollen doch in der Beratung fortfahren und sie heute auch abschließen.
Zugleich sollte damals die schwierige finanzielle Situation der Landeshauptstadt verbessert werden. Die Gesamtentlastung sollte 50 Millionen DM betragen. Die damaligen Berechnungen gingen von einem Entlastungseffekt aller Maßnahmen von 55 Millionen DM aus. Deshalb wurde für fünf Jahre eine Interessenquote der Landeshauptstadt von jährlich 5 Millionen DM festgelegt, die an das Land zu zahlen waren. Damit sollte auch eine pauschale Beteiligung an erforderlichen Investitionen für die Bühnentechnik der Oper und für den Spielbetrieb des Ballhauses geleistet werden.
Seit 1998 verlangt die Landeshauptstadt den Wegfall der Ausgleichszahlungen, weil nach ihren Berechnungen der Entlastungseffekt geringer ausgefallen ist als geplant. Dies ist mit der vorliegenden Änderungsvereinbarung auch von der Landesregierung anerkannt worden.
- Sie sollten einmal zuhören und hier nicht so einen Quatsch dazwischen reden!
Die Ausgleichszahlung soll deshalb ab 2001 entfallen. Im Haushalt 2002/2003 ist dem bereits Rechnung getragen worden. Gleichzeitig werden in der Vergangenheit entstandene Streitfälle in einer Größenordnung von 1,7 Millionen DM bereinigt.
Mit der ursprünglichen Vereinbarung hat das Land neben bedeutenden kulturellen Einrichtungen auch die Entwicklung der Messe und des Flughafens durch die Ermöglichung einer Kapitalaufstockung gefördert. Beides hat sich als Erfolgsmodell für das ganze Land herausgestellt.
Auch bei der Folgenutzung des EXPO-Geländes für die Zukunftsbranchen „Neue Medien“ und „Informationstechnologien“ arbeiten Land und Landeshauptstadt eng zusammen, um Niedersachsen im Wettbewerb mit anderen Bundesländern erfolgreich aufzustellen.
Vor diesem Hintergrund sind wir mit der Landesregierung der Meinung, dass wir mit der kleinlichen Erbsenzählerei der Opposition aufhören
und das Relikt der Ausgleichszahlungen beseitigen sollten.
- Genau. Ihr seid die Erbsenzähler! - Dabei gehen wir davon aus, dass Niedersachsen seine Landeshauptstadt nicht besser behandelt als andere Bundesländer. Vielleicht wäre es sogar sinnvoll, wenn der Landesrechnungshof einmal eine vergleichende Untersuchung hierzu vornehmen würde.
Die erfolgreiche Entwicklung unserer Landeshauptstadt liegt jedenfalls im Interesse des gesamten Landes. Deshalb stimmen wir dem Änderungsantrag zu.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unter den drei aufgerufenen Tagesordnungspunkten beschäftigen wir uns heute mit der aktuellen Finanzsituation unseres Landes. Anlass ist die vom Kabinett einstimmig beschlossene Haushaltssperre vom 24. April 2001. Diese Haushaltssperre ist aus unserer Sicht - da unterscheiden wir uns von der Opposition - die angemessene Reaktion auf die eingetretenen Mindereinnahmen und Haushaltsrisiken seit der Verabschiedung des Haushalts für das Jahr 2001 im Dezember letzten Jahres.
Bereits bei der Haushaltsdebatte im letzten Jahr haben wir darauf hingewiesen, dass kein Weg daran vorbeigehen wird, die Politik des Sparens so lange fortzusetzen, bis die Reformen auf Bundesebene Wirkung entfalten und die Staatseinnahmen trotz beschlossener Steuerentlastungen von 80 Milliarden DM aufgrund einer besseren Wirtschaftslage wieder steigen. Niemand konnte seinerzeit genau vorhersehen, wie sich die öffentlichen Finanzen entwickeln werden. Dies hat die Oppositionsparteien im Landtag jedoch nicht davon abgehalten, den Eindruck zu erwecken, dass sich das Land Niedersachsen aufgrund von Steuermehreinnahmen in den Jahren 1999 und 2000 in einer überaus positiven finanziellen Lage befinde. Ohne Rücksicht auf Verluste forderte die Opposi
tion auf der einen Seite die Absenkung der Kreditaufnahme und auf der anderen Seite zusätzliche Ausgaben.
- Ja, das kommt auch noch. - Sie verstieg sich sogar zu der Behauptung, die SPD wolle mit den Mitteln der Haushaltsrücklage, die wegen der Haushaltsrisiken gebildet wurde, Wahlkampfgeschenke für die Landtagswahl 2003 finanzieren. Auf Bundesebene haben CDU und CSU sogar versucht, unter Hinweis auf die so genannten Selbstfinanzierungskräfte der Steuerreform die Bundesregierung in unfinanzierbare weitere Steuerentlastungen hineinzutreiben. Zum Glück ist die Regierungskoalition darauf aber nicht eingegangen.
Die sich abschwächende Konjunktur und die eintretenden Steuermindereinnahmen haben diese angeblichen Finanzexperten schnell verstummen lassen. Das Land Niedersachsen als strukturschwaches Land spürt solche Negativentwicklungen schneller als andere Länder. Im Gegensatz zu den Behauptungen der Opposition verfügen wir im Haushalt nicht über solche finanziellen Reserven, dass wir es uns erlauben könnten, auf eine solche Entwicklung längere Zeit nicht zu reagieren. Die Haushaltssperre der Regierung ist das richtige Mittel, in dieser Situation kurzfristig gegenzuhalten und die Vorkehrungen zu treffen, die aufgrund der aktuellen Entwicklung erforderlich sind.
Der Antrag der SPD-Fraktion macht deutlich, dass wir von der Landesregierung erwarten, die Maßnahme der Haushaltssperre zu überprüfen, nachdem jetzt das Ergebnis der Mai-Steuerschätzung vorliegt und nachdem die Regierungsberatungen zur Aufstellung des Haushaltsplans für 2002 und 2003 im Juni abgeschlossen sein werden.
Der Ruf von CDU und Grünen nach einem Nachtragshaushalt geht völlig an der Sache vorbei. Dies führt gerade nicht zu kurzfristigen finanzpolitischen Erfolgen in Form von Einsparungen, sondern würde die Regierung gerade davon abhalten, die strukturell erforderlichen Änderungen für die Jahre 2002 und 2003 zu prüfen und in einen Haushaltsentwurf aufzunehmen.
Das Parlament hat den Handlungsrahmen für das laufende Haushaltsjahr mit dem Beschluss für das Haushaltsjahr 2001 festgelegt. Dies ist die Handlungsgrundlage für die Regierung. Wenn die Re
gierung aufgrund aktueller Veränderungen davon nicht in vollem Umfang Gebrauch machen will, bedarf es dazu keiner neuen Parlamentsentscheidung.
Wir befinden uns vielmehr in der Phase des Haushaltsvollzuges. Mit der Aushebelung des Budgetsrechts des Parlaments oder mit Willkür hat dies nichts zu tun, sondern mit verantwortungsbewusster Vorsorge.
Dass dieses Handeln im Einklang mit der Rechtslage steht, weiß natürlich auch die Opposition. Etwas lächerlich wirkt es in diesem Zusammenhang natürlich, wenn die CDU ihren angeblichen Sparwillen damit paart, dass sie in ihrem Antrag Krokodilstränen darüber vergießt, in welchen Bereichen gespart wird. Aber nach diesem Schema handelt die CDU immer: So tun als ob, aber tatsächlich alle möglicherweise von Einsparungen Betroffenen verunsichern und als Bataillone gegen tatsächliche Einsparungen in Stellung bringen oder, was noch schlimmer ist, so zu tun, als könne man ständig beliebig mehr Geld ausgeben.
- Es tut mir Leid, dass Sie das nicht verstehen. Aber Sie wollen es auch gar nicht verstehen. Das ist nämlich Ihre Haltung.
Ich will hier nur einige Beispiele aus der jüngsten Zeit nennen. Im Februar-Plenum hat die CDU 3 000 zusätzliche Lehrer für Nachmittagsunterricht - Kosten: 270 Millionen DM jährlich - und ein BSE-Soforthilfeprogramm für 120 Millionen DM gefordert. Im März hat die CDU einen Aktionsplan für die Zukunft des ländlichen Raums ohne eine entsprechende Finanzierung vorgeschlagen
- nach oben sind hier finanziell natürlich gar keine Grenzen gesetzt - und verlangt, das Land solle sich
an den Kosten der Tierkörperbeseitigung beteiligen; Kosten: 20 Millionen DM.
Das sind locker mal so eben 500 Millionen DM. Diese Liste ließe sich beliebig fortsetzen.
Wenn der Schattenminister Möllring gleichzeitig seine Finanzkompetenz dadurch unter Beweis stellt, dass er die Rücklage von 800 Millionen DM, die dringend für einen verfassungsgemäßen Haushalt für 2002 und 2003 benötigt wird, zum Schuldenabbau im Jahre 2001 einsetzen will, dann kann man dies nur als Taschenspielertrick ansehen.
Gleichzeitig zaubert er noch einmal 200 Millionen DM Steuermehreinnahmen aus dem Hut, obwohl die Steuerschätzung ein Negativergebnis von 6,8 Milliarden DM ergeben hat, an denen die Länder zu einem Drittel beteiligt sind und obwohl für 2002 sogar 15 Milliarden DM erwartet werden. Aber die CDU hat ja schon in der Spendenaffäre bewiesen, dass sie viel von so genannter kreativer Buchführung versteht. Wir akzeptieren dies nicht. Auch das Urteil des Staatsgerichtshofs in Bückeburg ist eine klare Absage an die angebliche Finanzkompetenz der CDU.
Man kann dem Land Niedersachsen nur wünschen, dass Herr Möllring nie aus seinem Schatten heraustreten wird.
Die Opposition sollte statt unnützer Forderungen nach einem Nachtragshaushalt die Richtigkeit der Haushaltssperre endlich anerkennen. Jeder verantwortliche Familienvater weiß, dass er sparen muss und weniger ausgeben kann, wenn er weniger verdient. Diese einfachen Erkenntnisse sollten sich auch in der Politik durchsetzen. Die Menschen in unserem Land verstehen dies jedenfalls, auch wenn sie im Einzelfall vielleicht nicht glücklich sind, wenn sie einmal persönlich davon betroffen sind.
Auch die veröffentlichte Meinung sieht keine Alternative zum Handeln der Regierung und fordert die Unterstützung des Ministerpräsidenten.
Letztlich ist die Botschaft der Haushaltssperre auch in Berlin verstanden worden. Die Gespräche des Ministerpräsidenten mit dem Bundeskanzler lassen hoffen, dass durch die Entscheidungen des Bundes keine untragbaren zusätzlichen finanziellen Belastungen auf unser Land zukommen.
Das allein löst jedoch noch nicht die Finanzprobleme des Landes für die Haushaltsjahre 2002 und 2003. Die SPD-Fraktion wird sich deshalb konstruktiv bei der Lösung dieser schwierigen Aufgabe einbringen. Wir würden uns auch freuen, wenn sich auch die Opposition endlich einmal mit realistischen Vorschlägen daran beteiligen würde, das Ziel eines finanzierbaren und verfassungsgemäßen Haushalts zu erreichen. - Vielen Dank.
Herr Minister, man hat den Eindruck, dass die Opposition Herrn Selenz als eine Art Kronzeugen aufbauen will. Haben Sie Erkenntnisse darüber, ob die an verschiedensten Stellen gegenüber verschiedensten Personen erhobenen verschiedenen Vorwürfe
durch irgendjemanden bestätigt worden sind, insbesondere auch der Vorwurf, dass der ExBundeskanzler Kohl aus schwarzen Kassen der WestLB Gelder erhalten haben soll
im Zusammenhang mit den Immobiliengeschäften bei der Übertragung und Verschmelzung des Salzgitterkonzerns mit der Preussag AG?
Ich hoffe, er ist schon aufgeklärt, damit wir nicht auch noch mit der Aufklärung anfangen müssen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Dinkla, wenn gerade Sie als ein
CDU-Abgeordneter hier von Abkassiermodellen sprechen, dann muss ich Sie wirklich an Ihre eigene Vergangenheit erinnern, in der Sie das auf Bundesebene sehr gut hinbekommen haben, gerade wenn es um die Mineralölsteuer ging.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, erwartungsgemäß haben die Ausschussberatungen über den CDU-Antrag absolut nichts Neues gebracht. Die CDU setzt weiter auf Volksverdummung und will sich weiterhin als Club Deutscher Umweltsünder, CDU, qualifizieren. Zu Recht ist die Kampagne der CDU gegen die Ökosteuer z. B. im „Stern“ als verlogen bezeichnet worden, weil auch Schäuble, Merz und Merkel eine Energiesteuer einführen wollten, um die Rentenbeiträge zu senken. Herr Dinkla, ich weiß nicht, ob Sie so schnell das vergessen, was auch in Ihrem CDU-Grundsatzprogramm oder -Zukunftsprogramm steht. Aber vielleicht haben Sie das ja schon ad acta gelegt. Vielleicht ist Ihre Zukunft aus Ihrer Sicht ja auch schon beendet.
Es wird der CDU nicht gelingen, den deutschen Bürgerinnen und Bürgern weiter vorzumachen, die hohen Benzinpreise und hohen Heizölpreise seien allein auf die Einführung der Ökosteuer zurückzuführen. Die Autofahrer haben inzwischen häufig an den Zapfsäulen feststellen können, dass es erhebliche Preisschwankungen völlig unabhängig davon gibt, ob eine Ökosteuererhöhung oder -senkung stattgefunden hat. Tatsache ist, dass Absprachen zwischen den Ölförderländern über Preise und Fördermengen und die Preiserhöhungen der Mineralölfirmen uns eine erhebliche Preissteigerung beschert haben. So stiegen die Benzinpreise im Jahre 1999 um 38 Pf pro Liter; die Ökosteuer betrug davon lediglich 7 Pf. Der Rohölpreis stieg im Jahre 1999 sogar von 10 auf 30 Dollar pro Barrel an. Das ist eine Verdreifachung. Hinzu kommt, dass der Dollar gegenüber dem Euro erheblich an Wert gewann und somit die Rohölimportpreise verteuerte. Trotzdem schneidet Deutschland bei den Benzinpreisen im internationalen Vergleich nicht schlecht ab. Im Juni lag Deutschland beim Spritpreis auf Platz 9 der 15 EULänder, und auch bei der Höhe des Steueranteils liegen wir im unteren Bereich. Die CDU will durch ihre Falschinformationen die Bevölkerung von den Erfolgen der Ökosteuer ablenken, und das ist verständlich.
Wer als Partei von Finanzskandalen mit kriminellen Zügen geschüttelt wird und nach 16 Jahren Regierungsverantwortung die höchsten Arbeitslosenzahlen, die höchsten - -
- Schön, dass Sie darauf hinweisen, Herr Dinkla. Dies werde ich Ihnen in jeder Rede vorhalten, weil das noch gar nicht so lange her ist und wir das den Bürgerinnen und Bürgern immer wieder sagen müssen.
- Herr Rolfes, hören Sie doch einmal zu.
Herr Rolfes, melden Sie sich doch zu Wort. - Ich möchte es aber wiederholen, weil es Ihnen offenbar solch einen großen Spaß macht. Auch Ihnen, Herr Wulff, werde ich es noch einmal vortragen. Wer als Partei von Finanzskandalen mit kriminellen Zügen geschüttelt wird und nach 16 Jahren Regierungsverantwortung die höchsten Arbeitslosenzahlen,
die höchsten Schulden, die höchsten Steuern, die höchsten Sozialausgaben und die größte Zahl von Sozialhilfeempfängern seit Kriegsende produziert hat, der muss natürlich ablenken. - Wenn Sie wollen, lese ich es Ihnen noch einmal vor.
Im Gegensatz zu früheren Steuererhöhungen der CDU auf Benzin, die allein zur Haushaltsdeckung dienten, werden die Erhöhungen durch die Öko
steuer an die Bürger zurückgegeben. Das einfache Konzept lautet: Der Faktor Arbeit wird durch Senkung der Rentenversicherungsbeiträge entlastet, und der Faktor Energieverbrauch wird maßlos belastet.
- Maßvoll belastet, jedenfalls durch die Ökosteuer. Dies schafft Arbeitsplätze, da die Lohnnebenkosten sinken. Nach den neuesten Zahlen liegt die Arbeitslosenzahl mit ca. 3,7 Millionen so niedrig wie schon lange nicht mehr. Nach den Berechnungen des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung kann in dem Zusammenhang die Arbeitslosenzahl bis zum Jahr 2005 zusätzlich um 450.000 sinken.
Auch die Lenkungswirkung der Ökosteuer sollte nicht unterschätzt werden. Der Trend geht eindeutig zu benzinsparenden Automodellen.
Dieselfahrzeuge, die zudem mit Biodiesel gefahren und insbesondere in Niedersachsen produziert werden, haben einen erheblich höheren Marktanteil errungen. Auch die Produzenten von Solaranlagen, die die CDU noch in die USA abwandern ließ, sind voll ausgelastet. Das Wirtschaftswachstum wird entgegen der Annahme der CDU nicht geschwächt, sondern steigt zurzeit um ca. 3 %. Die Steuern sinken, und die Familien haben durch höheres Kindergeld mehr Geld in den Taschen. Dies sind die harten Fakten, die auch die Bürgerinnen und Bürger aufgrund ihrer persönlichen Erfahrungen zur Kenntnis nehmen werden. Soweit durch hohe Benzin- und Heizölpreissteigerungen, die nicht auf der Ökosteuer beruhen, besondere Betroffenheit und finanzielle Engpässe entstehen, denken Bund und Länder über Entlastungen nach. Dies gilt insbesondere für Berufspendler und Wohngeldempfänger. Wir werden auch darauf achten, dass es im europäischen Wettbewerb, im Speditionsgewerbe, bei der Landwirtschaft und bei Gärtnereibetrieben nicht zu unzulässigen Verzerrungen kommen wird. Die schlichte Forderung der CDU nach Abschaffung der Ökosteuer hilft dabei nicht weiter, weil sie keine Gewähr dafür bietet, dass die Ölkonzerne dies als Preissenkung an die Verbraucher weitergeben werden.
Ich bin gleich am Ende, und dann kann sich der Kollege Rolfes zu Wort melden.
Wenn eine solche Forderung sogar ohne einen Gegenfinanzierungsvorschlag aufgestellt wird, kann man dies nur noch als unseriös bezeichnen. Wir lehnen deshalb den Antrag der CDU ab. - Bitte sehr, Herr Rolfes, Sie können jetzt fragen.
Ich denke,
dass Bundesregierung und Landesregierung diese Sachverhalte im Einzelnen aufklären und dafür sorgen werden, dass es diese Wettbewerbsverzerrungen auf europäischer Ebene nicht geben wird.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach der umfassenden energiepolitischen Darstellung aus der Sicht von Herrn Rolfes will ich mich hier doch wieder mehr den finanziellen Aspekten des Antrages zuwenden. Die Grünen haben hier vor anderthalb Jahren einen zum Teil unrealistischen und letztlich auch überflüssigen Antrag eingebracht. Soweit es in dem Antrag um Einsparungen bei der Stromlieferung für Landesliegenschaften geht, kann ich nur feststellen, dass die Landesregierung bereits damals von sich aus eine Projektgruppe bei der Staatshochbauverwaltung mit der Zielrichtung eingerichtet hatte, die Strombezugskosten durch eine einheitliche Ausschreibung für alle Landesliegenschaften zu senken. Mit einem EDV-gestützten Verbrauchs- und Kostencontrolling für alle 7.600 landeseigenen Gebäude wurde eine Datengrundlage geschaffen, um diese einheitliche Ausschreibung vorzubereiten. Parallel dazu wurden bereits 1999 bei Gesamtkosten von
etwa 80 Millionen DM Kostensenkungen von 2,5 Millionen DM durch Einzelverhandlungen umgesetzt. Auch 1998 waren bereits 2,5 Millionen DM eingespart worden.
Ich bedanke mich ausdrücklich für die ständige Information im Ausschuss für Haushalt und Finanzen während der Entwicklung des Ausschreibungsvorschlages.
Das Land hat damit bundesweit eine Vorreiterrolle übernommen. Dabei möchte ich hervorheben, dass sich sowohl das zuständige Finanzministerium als auch der auf möglichst hohe Einsparungen bedachte Ausschuss für Haushalt und Finanzen dem Gedanken des Einsatzes umweltfreundlicher Energien gegenüber aufgeschlossen gezeigt haben.
- Wir hätten gar nichts machen müssen.
In enger Abstimmung mit dem Umwelt- und dem Wirtschaftsministerium sowie den Fachleuten aus den Fraktionen wurde erreicht, einen beiden Zielen Rechnung tragenden Kompromiss zu finden. Ausgeschrieben wurde deshalb ein Energiemix mit einem Anteil von 24 % aus Anlagen mit KraftWärme-Kopplung - das sind sogar 4 Prozentpunkte mehr als von den Grünen gefordert - sowie von 4 % aus regenerativen Energieträgern. Dies führt zu einer CO2-Einsparung von 25 bis 30 %.
Die von den Grünen darüber hinausgehend geforderten 15 % für regenerative Energien sowie der Ausschluss von Atomenergie müssen demgegenüber als zu weitgehend eingestuft werden, weil beides zu unvertretbaren Mehrkosten für den Landeshaushalt geführt hätte.
Die finanz-, energie- und umweltpolitisch ausgewogene Ausschreibung hatte das erfreuliche Ergebnis, dass eine Bietergemeinschaft aus regionalen Bietern unter der Führung der Stadtwerke Hannover den Zuschlag für die Lieferung in den nächsten zwei Jahren erhalten hat. Damit sind eine Stützung ortsnaher Strukturen sowie der Erhalt von Arbeitsplätzen in unserem Land gewährleistet.
Die Ausschreibung hatte aber auch einen finanziellen Erfolg: Durch sie wird eine weitere Einsparung in Höhe von 7,4 Millionen DM erreicht. Bei der Bewertung dieser Einsparung muss zudem berücksichtigt werden, dass Niedersachsen auch
schon vor der Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts im bundesweiten Vergleich die günstigsten Strompreise bezahlt hat. Das Einsparpotential war also geringer als in anderen Ländern.
Die Grünen hätten das gute Ergebnis der Anstrengungen der Landesregierung bei der Neuregelung des Strombezuges anerkennen und ihren Antrag zurückziehen sollen. Aber so viel Einsichtsfähigkeit zu erwarten, ist offenbar zu viel verlangt.
Wir lehnen deshalb den Antrag der Grünen ab.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer hat wann was gewusst? Das ist sicherlich eine spannende Frage. Nur meine ich, dass das nicht die Frage ist, die uns im Moment unter den Nägeln brennt. Diese Frage kann nur jemandem unter den Nägeln brennen, der mit der EXPO nichts am Hut hat.
Die Frage, die wir uns alle stellen sollten, lautet,
wie wir der EXPO im Moment am meisten helfen, die EXPO am besten unterstützen können und wie wir die EXPO zu dem bestmöglichen Erfolg bringen.
Die Grünen haben daran offenbar kein Interesse. Das war schon immer so. Sie waren immer Gegner dieser Weltausstellung - im Gegensatz zu der SPD-Fraktion, die die Weltausstellung unterstützt hat, und im Gegensatz auch zu mir persönlich. Ich bin bekennender Fan der EXPO-Weltausstellung, und zwar gemeinsam mit vielen anderen Millionen Menschen.
Die Finanzen der EXPO waren von Anfang an ein Problem.
Der Bund wollte nicht so, wie er sollte. Wir müssen an dieser Stelle sicherlich noch Einiges tun.
Ich würde den Grünen empfehlen, an dieser Stelle einmal freundschaftlich mit ihrer Bundestagsfraktion zu reden, damit das für das Land Niedersachsen auf einen guten Weg gebracht wird.
Jetzt kommt die schwarze Null. Natürlich sind Berechnungen angestellt worden. Es hat ein Gutachten eines anerkannten Wirtschaftsberatungsunternehmens gegeben, das Zahlen prognostiziert hat, die leider nicht eingetreten sind.
- Vielleicht war auch ein wenig Zweckoptimismus dabei.
Ich meine aber, dass alle die, die diese EXPO für Deutschland, für Niedersachsen und für Hannover wollten, an diese Sache positiv herangehen mussten, und nicht so wie Sie.
Sie gehören vielmehr zu den Negativfaktoren der eingetretenen Entwicklung. Sie haben ein Besucherchaos vorhergesagt. Sie haben sicherlich mitverursacht, dass Regelungen getroffen wurden, die es den Leuten beim Kartenvorverkauf, bei der Anreise und bei der Parkplatzbestellung so schwierig machten, dass sie nicht in dem Maße gekommen sind, wie wir es alle erwartet und gewünscht haben.
Natürlich kommen als Negativfaktoren auch die überhöhten Preise der Gastronomie oder der Hotels im Hinblick auf die Übernachtungen hinzu. Auch die Berichterstattung in den Medien nur über Zuschauerzahlen, die nicht eingetreten sind, und über die EXPO-Finanzen hat die Leute zunächst abgeschreckt.
Inzwischen hat sich das Blatt jedoch gewendet. Es ist das eingetreten, was bei allen EXPOS eingetreten ist, nämlich dass bei einer Veranstaltung, die über einen so langen Zeitraum geplant ist, im Laufe der Zeit steigende Besucherzahlen verzeichnet werden. Wir konnten inzwischen vernehmen, dass an einem Tag sogar schon einmal mehr als 200.000 Besucher die EXPO besucht haben.
Das sind nicht die Zahlen, die vorhergesagt worden sind, aber es sind Erfolgszahlen. Wir müssen doch den Erfolg sehen: die große Teilnahme der Länder und die hohe Zahl der Besucher, die sich auf der EXPO informieren, aber auch unterhalten und vergnügen können, die eine große internationale Gemeinschaft vorfinden. Die EXPO ist unabhängig von den eingetretenen finanziellen Schwierigkeiten ein Riesenerfolg, und zwar für den Bund, für das Land Niedersachsen und für die Stadt Hannover.
Das drückt sich in internationaler Anerkennung, in einem großen volkswirtschaftlichen Nutzen und in einer Verbesserung der Infrastruktur aus.
Auch für die Aussteller ist diese EXPO ein großer Erfolg. Wer einmal mit ihnen gesprochen hat, wird dies bestätigt finden. Sie sind erstaunt über das große Interesse der Menschen, die sie besuchen, die Interesse an ihren Ländern haben, und sie können die Masse an Besuchern, die ihre Stände aufsuchen, häufig gar nicht bewältigen.
Vielleicht sollten Sie auch dafür sorgen, dass Ihr Außenminister Fischer diese EXPO einmal besucht. Er hätte eigentlich jeden Tag hier sein müssen. Dann hätte er für das Ansehen der Bundesrepublik etwas getan.
Ich stimme mit Herrn Wulff ausdrücklich darin überein, dass die Hauptverantwortung für die Finanzierung dieser EXPO beim Bund liegen sollte. Ich hoffe, dass wir insoweit auch noch einen Erfolg erzielen werden. Alle Niedersachsen, auch die Grünen, sollten zum jetzigen Zeitpunkt jedenfalls alles unterlassen, was der EXPO schadet. Vielmehr sollten sie als EXPO-Fans dafür sorgen, dass die EXPO zu einem großen Erfolg für Niedersachsen und für Deutschland wird. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir müssen uns heute mit einem für die niedersächsische Finanzpolitik sehr schwierigen Kapitel beschäftigen. Weitere Kapitel werden folgen. Wie die Geschichte ausgeht, lässt sich noch nicht genau vorhersagen. Aber wir sollten jedenfalls versuchen, gemeinsam das Beste daraus zu machen.
Im Namen der SPD-Fraktion begrüße ich ausdrücklich, dass die Finanzminister des Bundes und