Heike Polzin
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Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor zwei Tagen haben wir uns, denke ich, in einem sehr offenen Schlagabtausch der Meinungen mit dem Thema Landesblindengeld auseinandergesetzt. Im Ergebnis dessen ist das Gesetzesvorhaben in die Ausschüsse überwiesen worden. Und auch da bestand schon die Spanne der Meinungen zwischen „Hände weg vom Landesblindengeld“ und „Wir wollen überprüfen, was in den Spielräumen zu tun ist“. Insofern sind inhaltlich, denke ich, die Dinge gesagt. Von unserer Seite gibt es im Moment, da es auch noch keine Anhörung gegeben hat, keine weiteren Erkenntnisse in diesen beiden Tagen und insofern könnte man sagen, dass der Antrag im Grunde schon aufgeht im Gesetzentwurf.
Auch da wird wieder diskutiert werden: null Kürzung oder einige Kürzung. Aber ich will es einfach mal als demokratische Geste sagen,
da diese Entscheidung nicht zu Ende ist, werden wir Ihren Antrag heute auch nicht ablehnen, sondern gemeinsam mit dem Gesetzentwurf überweisen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Heydorn, ist Ihnen bekannt, dass es ein ähnliches Verfahren sehr funktionierend und sehr lange selbstverständlich bereits an Schulen gibt, in welchem bedürftige Kinder quasi eine Bescheinigung abgeben und die Lernmittelfreiheit erhalten, dieses ohne zusätzlichen Personalaufwand, ohne zusätzliche Bürokratie, ganz einfach, indem man das in der Schule abgibt und damit in die Vergünstigung der Lernmittelfreiheit kommt?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielleicht werden sich einige wundern, weshalb ich hier stehe.
Das kann unter anderem auch damit zusammenhängen, dass ich in meiner normalen Aufgabe bei Schulschließungen, bei einzelnen Schülern, bei Maßnahmen, die wir in den letzten Jahren haben durchsetzen müssen, durchaus Gegenwind gehabt habe, auch verständlichen, dass ich in solchen Konflikten sehr oft hin und her gerissen war zwischen meinem Herzen und meinem Verstand. So ist das auch heute in diesem Fall. Aber ich will mal versuchen, abzuschichten.
Wir haben der Regierung einen Auftrag erteilt oder, noch weiter zurück, im Koalitionsvertrag gab es eine Formulierung, die abzuarbeiten hatte,
Landesgesetze, Landesleistungsgesetze zu vergleichen und für eine langfristige Absicherung unserer Bestandsfähigkeit als Bundesland zu sehen, was können wir uns langfristig leisten.
Wir haben dabei viele Landesgesetze auf dem Prüfstand gehabt. Ich denke, das weiß jeder, der so ein bisschen querbeet Erfahrung hat. Die meisten Leistungsgesetze sind im Sozialbereich.
Dass wir es heute mit einem, nein, sogar mit zwei Leistungsgesetzen zu tun haben werden – auch im nächsten Tagesordnungspunkt wird das ja noch mal wieder zutage treten –,
die ganz besonders sensibel sind, muss man ganz einfach dabei auch einräumen. Aber ich habe keinesfalls die Regierung dafür zu schelten, dass sie ihre Hausaufgaben vorgelegt hat.
Ich kann mir jetzt, und das ist, denke ich, unsere Aufgabe als Parlament, diese Hausaufgaben vornehmen und sagen, wie viele Punkte ich gebe.
Ich kann sagen, was ist meiner Meinung nach von uns nicht zu ertragen, was kann man tun, aber ich kann nicht grundsätzlich sagen, jetzt stecke ich die Hände in die Tasche und mache gar nichts mehr, sondern ich bin der Auffassung, wir als Parlament sollten uns diesen Gesetzentwurf heranziehen und mit ihm sachlich arbeiten.
Sachlich arbeiten heißt für mich auch, dass wir in aller Ausführlichkeit den längst begonnenen Prozess, nämlich mit den Betroffenen zu sprechen, den Abwägungsprozess zu führen und auch im Sinne von Finanzmöglichkeiten zu sehen, was ist bestmöglich hier rauszuholen, fortsetzen.
Wir haben derartige Gesetze bei dem Thema hier schon in der Ersten Lesung gehabt, die am Ende doch etwas anders aussahen, gerade Schulgesetze, aber in diesem Falle auch.
Ich weiß nicht, Frau Müller, ob Sie bei dem Thema vielleicht doch gar nicht den Betroffenen helfen. Das würden Sie machen, wenn Sie konstruktiv jetzt mitarbeiten.
Das wäre schon ein Stück besser.
Ich glaube, wir können uns gerne sachlich damit auseinander…
Ja, das muss man umgekehrt auch mal so hinnehmen. Ich weiß nämlich auch nicht, ob alles immer ganz sachgemäß ist, was hier so an Zwischenrufen kommt. Dann muss es auch mal gestattet sein zu reagieren.
Ich meine, wir sollten uns mit diesem Gesetzentwurf befassen.
Wir sollten kritisch prüfen und wir müssen auch über dieses Thema Nachteilsausgleich hinaus sehen,
was es eigentlich noch für Spielräume
und Kontexte bei dem Thema gibt, denn niemandem von uns fällt es leicht zu sagen: Wir kürzen. Es ist immer viel, viel populärer, mehr Geld auszugeben als umgekehrt.
Ich denke, Frau Gramkow, hier gibt es eine langjährige Diskussion, in der wir
schon in der letzten Legislatur sachlicher waren …
Richtig.
… und das nicht gemacht haben an einer Stelle, die vielleicht auch ein bisschen anders aussah.
Ich habe vorhin ein Argument gehört: Selbst als wir Steuereinnahmen in Größenordnungen verloren haben und darum Haushaltskürzungen hier durchziehen mussten, dass uns allen über alle Fachgebiete die Tränen in den Augen standen,
sind wir nicht an das Landesblindengeld herangegangen.
Richtig. Aber es war keine politische Entscheidung,
es ist ganz einfach ein Haushaltsgrundsatz.
Nein. Das ist ein Landesgesetz und da konnte man gar nicht ran, aber an die freien Träger, an die Kulturmittel …
… querbeet und ohne Ende. Da haben wir globale Minderausgaben.
Ja, gerne.
Danke, Herr Präsident.
Ich will für meine Fraktion ankündigen, dass wir konstruktiv in den Diskussionsprozess gehen, dass wir alle Spielräume ausloten werden und dass wir auch davon ausgehen, dass im Gespräch mit den Betroffenen ein Kompromiss gefunden wird, mit dem man leben kann. In diesem Sinne beantrage ich die Überweisung des Gesetzentwurfes federführend in den Sozialausschuss und mitberatend in den Finanzausschuss.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, nach der umfassenden, detaillierten sachlichen Darstellung durch den Minister ist jeder nachfolgende Redner, jede nachfolgende Rednerin vielleicht doch gehalten, das eigene Konzept mal ein bisschen zu überdenken.
Richtig, ich denke mal, da kommen ganz andere Aspekte hin und ich wollte ja auch gleich noch ergänzen, Gott sei Dank hatte ich keine vorbereitete Rede, weil ich mir genau das schon gedacht habe, dass man hier nicht
mehr über uns ohnehin vorliegende Inhalte im Detail reden muss – dafür können wir im Grunde ja auch alle lesen und dafür werden wir uns dann in den Ausschüssen mit den Details befassen –, sondern wir sollten hier schon im politischen Raum die Dinge ansprechen, die vielleicht im Kontext dieses Schulgesetzes für uns einfach noch mal wichtig sind.
Ich möchte zum Ersten betonen: Dieses Schulgesetz ist Kontinuität, denn es greift die Dinge auf, die wir im Grunde seit Jahren im Stück entwickeln. Und es hebt sie auf eine neue Qualität. Ich glaube, das ist erst mal für Mecklenburg-Vorpommern keine ganz alltägliche Feststellung, wenn man über die Schulpolitik nachdenkt: Kontinuität über Legislaturperioden hinaus.
Das Modell Selbstständige Schulen, da erinnern sich alle noch in diesem Hause, ist ja quasi als Modellprojekt mit 20 freiwilligen Beginnern hier im Land eingesetzt worden. Mit der wissenschaftlichen Begleitung dieses Modellprojektes und den zugegebenermaßen auch hübschen Extrabedingungen für diese Schulen, ist, denke ich, zwingend nachgewiesen worden, dass das der Weg der Zukunft sein muss. Wenn wir unsere Schulen für die Zukunft vernünftig aufstellen wollen, dann müssen wir diesen Schulen mehr Freiraum gewähren, dann müssen wir den Gestaltungsspielraum – der bislang sehr, sehr klein war für die Einzelschule – gehörig erweitern. In Klammern: Ich sage aber auch, das wird ein langjähriger Prozess sein. Das ist jedem klar, der die Randbedingungen für Schule von heute kennt. Ich sage nur Lehrerpersonalkonzept mit den notwendigen Planungsparametern, das schließt natürlich zurzeit auch aus, dass die Eigenverantwortung fürs Personal in vollem Umfang wahrgenommen werden kann. Und, da betonen wir auch noch mal Kontinuität, das Lehrerpersonalkonzept ist auch heute alternativlos. Aber ich denke, wir werden in einigen Jahren an dem Punkt sein, wo es sich quasi von alleine erledigt hat,
weil es dann ein adäquates Verhältnis geben wird zwischen Schülerzahlen und Lehrern.
Das Thema Selbstständige Schule umfasst ja viele Einzelbausteine. Ich muss, denke ich mal, dem Minister da nichts hinzufügen, aber ich will eins auch noch mal deutlich machen: Diese Selbstständigkeit kann auch nur Schritt für Schritt erfolgen und sie muss immer gekoppelt sein mit der gleichzeitigen Unterstützung dieser Schule, diese Selbstständigkeit auch verantwortlich wahrnehmen zu können. Es ist also auf der einen Seite „freilassen“ angesagt, aber dazu gehören natürlich auch die Hilfsangebote und die Kontrolle dieser Entwicklung.
Wenn wir in die Entwicklung anderer Bundesländer schauen, dann sehen wir, dass wir gar nicht umhinkommen, diesen Weg auch zu gehen, obwohl wir an der Stelle ja sogar ganz schön weit vorne sind, das darf man für uns ja auch mal sagen, weil die Modellphase ja schon vor einigen Jahren angefangen wurde. Dass es damit verbunden eine freie Schulwahl geben muss, daran erinnern wir uns eigentlich auch seit Jahren, dass diese Diskussion ohnehin immer geführt wurde.
Ich räume so für mich persönlich ein, ich war da immer gespalten, weil ich natürlich sage, dass Eltern für mich absolut das Recht haben, ihr Kind an eine Schule zu bringen, die vielleicht ihrem Fahrweg, ihrem Arbeitsplatz
oder auch ihrer Wahl näher ist, als gerade die Kreisgrenze es zulässt, da waren ja ganz schön Betonmauern. Aber auf der anderen Seite weiß ich auch, dass Schulträger, die viel Geld für ihre Schulen ausgeben, natürlich auch ein großes Interesse haben, dass die Kinder in ihrem Einzugsbereich auch in diese Schule gehen, denn ansonsten sind sie ja gleich zweimal dabei, einmal bei der Ausstattung ihrer eigenen Schule und dann auch noch für den Schullastenausgleich bei Schülern, die sich anderswohin entscheiden. Herr Kreher nickt, er weiß das ja aus eigener Erfahrung, wie das mit den Schulen so läuft. Insofern haben wir uns bislang nicht aufraffen können, diesen Schritt der freien Schulwahl zu gehen. Ich meine, er kann auch nur gekoppelt sein mit dem gleichzeitigen der örtlich Zuständigen, denn das aufzuheben, würde eben völliges Planchaos bedeuten, würde auch die Zuständigkeit eines Trägers einer Schule ganz schön ins Schwanken bringen. Ich meine, das ist schon die vernünftige Kombination damit für Planbarkeit.
Selbstverständlich kann das Ganze nur funktionieren, wenn Schullastenausgleich anders geregelt wird. Denn wenn bei diesem jetzt möglichen Hin und Her von Schülern das auch noch die Gemeinden auf Dauer untereinander ausarbeiten sollten, wäre das ein zusätzlicher Aufwand, der die Leistung nicht bringt. Darum – der Minister hat es angekündigt – muss man natürlich langfristig überlegen, ist Schullastenausgleich über das FAG ganz anders zu regeln in Zukunft. Das Gleiche gilt auch für die Beförderungskosten von Schülern in diesem Zusammenhang.
Um noch einen letzten Kontext anzusprechen, der mir heute sehr wichtig ist: Wie passt dieses Schulgesetz in den von unserem Parlament in Auftrag gegebenen Bericht der Expertenkommission, der sich ja zeitlich quasi ein bisschen überschnitt?
Ich meine, man hat den Prozess sehr klug organisiert. Ich will es auch gleich mal begründen. Es war ja klar, dass erst bis Ende Juni dieser Bericht vorliegen würde, das haben wir als Parlament ja so beschlossen, also müssen wir uns darüber auch nicht wundern. Also war auch klar, dass das Schulgesetz vorher in Gang gebracht werden muss, denn wenn man die ganz notwendigen Regelungen, ich sage da bloß mal Schülermindestzahlen, die wir teilweise ja ändern, um auch kleine Standorte zu erhalten, wenn die zum nächsten Jahr greifen sollen, dann musste das Schulgesetz jetzt zu diesem Zeitpunkt spätestens eingebracht werden. Also galt es zu organisieren, dass man mit diesem Schulgesetz …
Moment, bei Gymnasien im ländlichen Raum, bei Grundschulen, gerade wenn es um Gemeindefusionen geht oder wenn es um Stadtteile geht, haben wir schon noch mal ein bisschen geguckt. Und warum sollten wir, Herr Bluhm, es auch grundsätzlich ändern, die Bedingungen hatten sich ja nicht geändert. Also ich glaube nicht, dass das der verkehrte Weg war, da haben wir keine Rolle rückwärts gemacht. Wir waren uns eigentlich nur selbst treu dabei und haben geguckt, da müssen wir auch konsequent sein.
Gut, das war aber nicht mein Gedanke und eigentlich lasse ich mich ja auch nicht von Ihnen aus der Bahn werfen, Herr Bluhm.
War auch gar nicht Ihre Absicht, denke ich mal.
Nein, nein, nein, das war nicht seine Absicht. Das glaube ich auch nicht.
Ich will noch mal zum Kontext zurückkommen, wie ist überhaupt der Prozess organisiert worden, dass die wesentlichen Dinge der Bildungskommission nicht konträr laufen zum Schulgesetz. Denn darauf kam es doch eigentlich an, dass das Schulgesetz keine falschen Weichen stellt, dass das Schulgesetz keine Türen zuschlägt, die praktisch im Bildungsbericht uns ereilen könnten. Das, meine ich, hat die Landesregierung in vorbildlicher Weise organisiert, indem zum Ersten dieser vorliegende Schulgesetzentwurf auch durch die Expertenkommission begutachtet wurde. Das heißt, Sie haben zu dem vorliegenden Entwurf Änderungsvorschläge machen können. Da gab es auch eine ganze Menge, und wenn Sie mal in die Anlage gucken zum Bildungsbericht, Anlage 10, steht auch ganz deutlich, welche Änderungen durch die Expertenkommission vorgeschlagen wurden, und Sie finden einen großen Teil davon auch im Schulgesetzentwurf.
Das ist ja aber nur eine Seite. Es ging ja auch andererseits darum, wie stellen wir sicher, dass weiterführende Vorschläge der Bildungskommission ihren Eingang finden in diese Schulgesetzdebatte. Und da, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind wir jetzt im Grunde auch gefragt, denn Sie alle haben den Bildungsbericht vor der Sommerpause erhalten. Meine Fraktion hat sich schon gründlich damit befasst, was aus unserer Sicht möglicher- und nötigerweise in diese aktuelle Novelle noch eingespeist werden könnte oder müsste. Natürlich warten wir dazu auch die Anhörung ab und insofern können wir in einem ganz geordneten Verfahren solche Dinge auch noch gut organisieren. Das ist ja auch kein Novum, was Schulgesetzberatungen anbelangt, die sind ja in dem Bereich auch offen.
Ansonsten weiß ja jeder, der auch nur mal das Inhaltsverzeichnis des Bildungsberichtes sich angesehen hat, dass es hier nicht nur um Schulgesetz geht, dass der ganze umfassende Prozess der Bildung von Anfang an und für das ganze Leben dort organisiert ist. Und so werden wir in den kommenden Gesetzesvorhaben – ich sage nur KiföG,
ich sage nur Landeshochschulgesetz – das eine oder andere aktuell aufgreifen können. Und ich sage auch eins: Manche Dinge dieses sehr umfassend angebrachten Berichtes der Bildungskommission sind meiner Meinung nach in manchen Konstellationen vielleicht auch gar nicht zu erreichen. Damit muss man dann einfach auch mal umgehen und sagen, aufgeschoben ist nicht aufgehoben.
Oder man sagt auch, manches ist zurzeit überhaupt nicht zu finanzieren, dann sagt man sich, man muss eben mittelfristig mal eine Konzeption machen. Ich glaube also, wir werden mit den Ergebnissen dieses Bildungsberichtes verantwortungsvoll und konsequenterweise noch einige Jahre zu tun haben. Das soll man sich auch mal
ganz gelassen sagen. Ich denke, das ist auch gut so, denn Bildung ist immer ein Prozess. In diesem Sinne, denke ich, ist auch noch mal klar geworden, dass das Schulgesetz nicht konträr ist zu dem Bericht der Expertenkommission.
Einen letzten Problemkreis wage ich auch noch mal anzusprechen. Wir haben im Schulgesetz ja eigentlich nur eins gemacht. Bislang stand zur Finanzierung von Schulen in freier Trägerschaft – bis auf die Förderschulen, sage ich jetzt mal, da war ja schon immer Usus, dass die 100 Prozent der Personalkosten erstattet bekamen und das war ja auch richtig so, gerade in diesem Bereich mit vielen behinderten Kindern und mit ganz schwierigen Gruppen –, aber alle anderen hatten einen Fördersatz laut Gesetz von 60 bis 85 Prozent der Personalkosten. Das war unser Gesetzesstand bis zur Novellierung. Und was haben wir nun gemacht?
Jetzt steht in dem Paragrafen, sie erhalten grundsätzlich 85 Prozent der Personalkosten. Da muss man doch wirklich auch mal sagen, wir sind an keine Höchstfördersätze gegangen, wir haben nur gesagt, was soll dieses Vonbis, das ist nur Bürokratie, weil mühsam nachgewiesen werden musste, wer hat 60, wer hat 70 Prozent verdient,
das hat sich nämlich durch Parameter entwickelt.
Bis auf zwei Schulen, Frau Gramkow, hatten wir eh alle 85. Man kann ja die Konzepte dann, denke ich mal, auch so lange erweitern, bis alles drin ist.
Also man kann eigentlich diesen Prozess sparen und sagen, alle 85 Prozent der Personalkosten. Und nun ist trotzdem der Vorwurf im Land, wir würden da sparen. Wie kommt denn das nun zustande? Ja, da sage ich Ihnen mal ganz deutlich, durch eine Gleichbehandlung mit öffentlichen Schulen. Denn das ist doch wirklich der Punkt. Wenn wir umstellen auf schülerbezogene Mittelzuweisungen,
dann können wir doch bei einer Schule in freier Trägerschaft nicht mehr zuweisen als in einer öffentlichen. Wie soll man denn diese Debatte aushalten? Es ist doch völlig selbstverständlich, dass da sowohl als auch das Gleiche steht. Und warum sind es dann in diesem Zuge oftmals kleine Schulen in freier Trägerschaft, die besonders von Kürzungen betroffen sind? Ja, das kann man doch auch genau ausrechnen. Bislang sind sie pro Klasse und Lehrer bezahlt worden. Gerade die klitzekleinen Klassen, die im öffentlichen Bereich per Schulgesetz schon gar nicht mehr möglich waren, weil es da nämlich Mindestschülerzahlen gibt, die gab es aber im Bereich Schulen in freier Trägerschaft, denn die entziehen sich quasi der gesamten staatlichen Schulentwicklungsplanung. Nun passiert aber durch die schülerbezogenen Mittelzuweisungen, dass gerade bei den klitzekleinen Klassen doch nicht mehr so viel ankommt.
Ich sage Ihnen, im öffentlichen Bereich ist es so, dass wir sichergestellt haben, dass auch die kleinen Klassen, die es bei uns gibt im öffentlichen Bereich – und Sie alle kennen die Statistiken, Sie wissen, wir haben bun
desweit sehr kleine Klassen –, es ist sichergestellt, dass auch über die schülerbezogenen Mittelzuweisungen der Unterricht abgedeckt werden kann, dass es einen Mindestsockel gibt, dass auch bei kleinen die Unterrichtsstandards erhalten werden. Aber wie ist denn das nun bei Klassen, die jenseits dieser Mindestschülerzahlen mit acht Kindern in einer Klasse sind? Ich denke mal, da wird auch in einigen noch ein Umdenken passieren. Aber noch mal meine Eingangsfrage: Wer würde uns das Recht geben, den Einzelschüler an einer Schule in freier Trägerschaft besserzustellen als den in einer öffentlichen? Ich wüsste keinen, der so was tut. In dem Sinne, meine ich, werden wir an der Stelle damit auch umgehen müssen.
Selbstverständlich, Frau Gramkow, wissen wir natürlich auch, dass es dazu, sagen wir mal, eine Übergangsfrist geben muss, einen Vertrauensschutz, der einfach sagt, hier muss man mit Mitteln rechnen können. Man wird dann auch sehen, dass sich ganz vieles auch relativiert und dass sich auch sehr viele Schulen in freier Trägerschaft mit einem vernünftigen Finanzkonzept und – noch viel wichtiger – mit einem vernünftigen pädagogischen durch diese Umstellung nur befördert fühlen, dass man hiermit sehr differenziert umgehen muss.
Gut, in diesem Sinne, meine ich, habe ich drei Problemkreise angesprochen. Ich gehe davon aus, dass wir eine sehr lebendige Anhörung haben werden, dass wir umfassende Beratungen in den Ausschüssen vornehmen, und kann Sie nur dazu einladen und ermuntern mitzutun. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Uns liegt wiederum eine Volksinitiative vor und wiederum stellen wir fest, dass dem Thema „Kindeswohl“ sehr, sehr viel gesellschaftliches Interesse entgegenkommt und deutlich gemacht wird, dass über politische Diskussionen hinaus in der Welt dem Thema „Gesunde Ernährung“ natürlich ein vorrangiger Platz zukommt. Niemandem von uns ist verborgen geblieben, dass wir den Inhalt dieser Volksinitiative an irgendeiner
Stelle hier schon mal im Landtag debattiert haben, denn es bildet sich quasi fast eins zu eins ab der Antrag vom Januar 2007, der damals noch durch die PDS, glaube ich, eingebracht wurde.
Ja, ihr wart schon immer links, aber der Name war noch nicht so.
Deshalb war ich eben kurz am Stutzen. Ich möchte das auch korrekt an der Stelle dann formulieren.
Wir haben uns im Landtag im Grunde in der Sache zu diesem Thema enthalten, nicht etwa, weil es, meine ich, unterschiedliche Auffassungen gibt zum Thema der Wichtigkeit der Schulspeisung an Grundschulen bei zunehmender Ganztagesbetreuung, bei Fahrwegen, die für Kinder hinzukommen, sondern auch unter dem Aspekt, dass wir leider zur Kenntnis nehmen müssen, dass die Pflicht von Eltern, für eine gesunde Ernährung ihrer Kinder zu sorgen, uns an vielen Stellen nicht mehr zufriedenstellen kann. Es gab gute Gründe, weshalb wir diesen Antrag abgelehnt haben. Es hatte vor allem auch seine Ursachen in einer damalig möglichen Realisierung, denn er war mit einer Frist versehen, die hieß, zum kommenden Schuljahr umzusetzen. Ich glaube, ich muss die Debatte nicht wiederholen. Das ist alles notfalls im Protokoll nachzulesen.
Nichtsdestotrotz begrüßen wir als SPD-Fraktion das Anliegen dieser Volksinitiative. Auch wir haben uns dem Thema „Gesunde Ernährung von Kindern“ durchaus gestellt. Wir sind der Ansicht, dass man ganz unten damit anfangen muss. Und der erste Schritt ist natürlich auch von unserer Seite getan in den Kitas, weil das für uns für ein weiteres Vorgehen der notwendige erste Schritt war. Ich gebe zu, wir sind äußerst unzufrieden, dass wir keinen größeren Sprung haben machen können, denn das liegt ja mitunter an sehr vielen Faktoren: Inwieweit wird der Wille und die Überzeugung einer einzelnen Partei oder Gruppierung, Koalition in der Umsetzung möglich sein? Aber lassen Sie sich versichert sein, wir bleiben dran an dem Thema. Wir werden es auf alle Fälle nicht aus dem Auge verlieren und Schritt für Schritt abarbeiten.
Das gilt als nächster Schritt auch für Grundschulen. Wir müssen uns hier, glaube ich, nicht gegenseitig missionieren, wie entscheidend das Thema ist, wie wichtig es ist, dass alle Kinder auch im Hinblick auf Chancengleichheit die Möglichkeit haben, mit einer vernünftigen Mahlzeit im Bauch überhaupt lernen zu können. Ursachen, dass dies nicht überall so ist, gibt es auf vielfältige Art und Weise. Und Sie wissen auch, dass ich es ziemlich einseitig finde, wenn man das mit zunehmender Armut begründet. Ich meine, wer Kinder hat, wer Verantwortung für Kinder hat, findet immer einen Weg, für seine Kinder das Beste zu tun.
Ich stamme selbst aus sehr unterbemittelten Schichten und weiß deshalb sehr genau, wie es bei uns zu Hause war. Aber es gab bei dem Thema überhaupt kein Vertun, für die Kinder war zuerst immer alles dabei. Und das ist auch eine Grundeinstellung,
die ich teilweise heute vermisse.
Ich will nur noch mal einen Aspekt anführen, weil ich glaube, dass die Diskussion teilweise auch sehr schwarzweiß geführt wird. Wir müssen das Verantwortungsbewusstsein natürlich an der Stelle auch in den Mittelpunkt bringen. Im Grunde kann ich es, nachdem wir unsere grundsätzliche Einstellung benannt haben, auch kurz machen. Wir wollen selbstverständlich dem Anliegen der Volksinitiative gerecht werden, indem wir eine sachgemäße Befassung in den einzelnen betroffenen Ausschüssen vornehmen. Und ich will sagen, da ist nicht nur der Bildungsausschuss betroffen, sondern wir müssen vor allem auch im Auge behalten, dass bei der Umsetzung des Anliegens natürlich die kommunalen Träger absolut mit im Boot sein müssen. Essenversorgung muss irgendwo auch sächlich-materiell vorgehalten werden. Dazu bedarf es überall bestimmter Ausstattungen an den Schulen. In Klammern: Wir wissen, dass das in vielen Einrichtungen schon so ist, zumindest war es überall mal so. Also insofern müsste man da nicht bei Punkt null anfangen. Aber ich denke, als wichtige Gesprächspartner brauchen wir schon die kommunalen Vertreter, um überhaupt hier einen Schritt weiterzukommen.
Ich sage natürlich auch, dass das Ganze ein wichtiges Thema des Finanzausschusses sein wird,
denn wenn bei dieser Volksinitiative nicht klar der Geldgeber genannt wird, dürfen wir doch mal aus Erfahrung davon ausgehen, dass die Adresse wiederum das Land ist. Genau das, das sage ich vorweg, kann in vollem Umfang ganz sicher so nicht geschehen, denn auch hier gibt es verschiedene Verantwortungen. Und hier will ich wiederum, auch wenn ich mich da wiederhole, sagen, dies ist auch ein Thema des Bundes.
Insofern haben wir schon erste Schritte unternommen, als wir im Januar dieses Jahres eine Modifizierung wollten zum SGB II und VII, wo eine vollständige Abdeckung entwicklungsbedingter Kosten für Kinder mit einbezogen wird, und das schließt natürlich auch eine Essenversorgung ein. Ich glaube, es war am Rand einer Anhörung zur Kita, da hat nach meiner Erinnerung, daran werden sich viele aus dem Finanzausschuss erinnern, Herr Scriba gesagt, man muss auch überlegen, etwas, was nichts kostet, taugt mitunter nichts in der Wahrnehmung der Leute.
Und das kann natürlich – ich will es mal übersetzen, damit es nicht missverstanden wird – in der Wertschätzung von Menschen mitunter passieren. Das weiß ich auch aus der Praxis. Denn wenn alles zum Nulltarif angeboten wird, dann ist das mitunter auch mit der Wertschätzung so, dass ganz schön viel im Eimer landet.
Ich habe mir das all die Jahre angesehen. Und insofern muss man natürlich bei der Geschichte auch mal gucken, inwieweit es Zwischenschritte gibt, in welchen Zeitrastern man das überhaupt erledigen kann.
Aber als halbe Finanzerin trotzdem noch einen Satz hinterher: Ich finde, man muss verantwortbar sagen, welche Landesleistung man nicht nur heute und morgen ausreichen kann, weil man der Meinung ist, man ist mit den Steuereinnahmen in einer momentan guten Situation, sondern welche auch mittelfristig und dann valide, also verlässlich angeboten werden kann. Und da sind wir natürlich gehalten zu überlegen, wie es denn sein wird. Jeder von uns weiß, dass wir nach wie vor ein strukturelles Defizit haben und nach wie vor sehr wohl überlegen müssen, was überhaupt zu welchem Zweck machbar ist. Und insofern bin ich immer relativ vorsichtig, mich für eine Maßnahme aus dem Fenster zu hängen, ohne den Gesamtzusammenhang dabei zu sehen.
Ich habe nur mal angedeutet, welche Bereiche angesprochen sind bei dieser Volksinitiative. Wir beantragen die Überweisung in den Bildungsausschuss federführend
und in den Finanz- und Innenausschuss. Wir gehen davon aus, dass wir dort in der Sache interessante Diskussionen haben und vielleicht auch die eine oder andere Anhörung von Experten einbeziehen können. – In dem Sinne bedanke ich mich für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich merke schon an diesen Emotionen, das ist einfach kein Thema, das man nur rein sachlich abarbeiten kann. Das liegt wahrscheinlich in der Natur der Sache.
Für meinen Geschmack ist diese unendliche Geschichte viel zu lange aufgeschoben worden in der Umsetzung. Das sage ich auch als damalige Regierungspartei, die schon ausgehend von unserem Antrag „Erziehungsfunktion von Schule stärken“ sehr deutlich darauf hingewirkt hat, dass es endlich klare Aussagen auch zum Sozial- und Arbeitsverhalten von Schülern gibt im Sinne von verständlichen Botschaften, im Sinne von Erziehungsfunktion. Und es gab aus diesen Erkenntnissen, diesen Anhörungen heraus in der damaligen Koalition sehr einhellig die Auffassung – das war ein Auftrag an die Exekutive damals, 2004, wenn ich das richtig in Erinnerung habe –, einen solchen Maßstab zu erarbeiten. Danach haben wir damals auch die aktuelle Schulgesetznovelle ausgerichtet, inklusive Verordnungsermächtigung.
Nur, was nicht passiert ist, ist, dass die Exekutive dies umgesetzt hat. Das ist mein eigentlicher Kritikpunkt, der noch vor 2006 liegt.
Drängeln unsererseits wurde mit Schulterzucken beantwortet. Und mir ist auch klar, woran das eigentlich liegt. Dann erhielt die Debatte im Wahlkampf 2006 neuen Rückenwind und ich sage mal, wenn der Ministerpräsident sich in das Thema einmischt, dann kriegt das vielleicht ein anderes Gewicht.
Auch da bin ich ein bisschen ärgerlich, denn das, was wir vernünftig auf den Weg gebracht hatten im Sinne von klaren Ansagen zum Arbeits- und Sozialverhalten, ist aufgrund dieser verkürzten Debatte vor allem auch in den Medien mit dem Thema Kopfnoten weggekommen und hat im Prinzip schon wieder einen Kriegsschauplatz eröffnet, wo gar keiner war. Genau das wollten wir eigentlich nicht. Wir wollten nicht zurückkehren zu den vier Kategorien, die wir damals – jedenfalls die, die hier gelebt haben, und viele aus den alten Bundesländern, die das aus ihrer Jugend noch kennen – im Notenmaßstab festgemacht hatten, die heutzutage, meine ich, auch schon etwas archaisch wirken, die man also durchaus überar
beiten muss, weil sie wesentlichen, übergreifenden Kategorien Platz machen müssen. So weit zur Geschichte.
Insofern bin ich aber wirklich froh, dass hier endlich eine Verordnung vorliegt, über die man im Detail reden kann.
Und, Herr Bluhm, ich möchte in einem Punkt widersprechen. Ich sage, das Schulgesetz gibt ausdrücklich her, was diese Verordnung jetzt umsetzt,
denn wenn da steht, es gibt Graduierungen, dann haben wir genau im Auge gehabt, dass man sich auf Standards einigt, die verständlich und vergleichbar sind.
Und genau das tut die Verordnung hier.
Notenähnlich – darüber lässt sich in diesem Falle natürlich streiten, aber nicht umsonst haben die Verordnungserarbeiter nur vier Kategorien eingeführt und nicht sechs, gerade um von dem Thema Noten wegzukommen.
Und jetzt kommen wir mal ins Detail. Ich würde, wenn es wirklich nur darum ginge, Einzelheiten, Modalitäten dieser Verordnung zu diskutieren, in der Tat offen sein für Veränderungsbedarf. Das ist von den Anzuhörenden auch deutlich gesagt worden, wo es Entwicklungsmöglichkeiten gibt. Das ist, denke ich, auch nicht der Streitpunkt dabei. Genau deshalb haben wir uns darauf verständigt, das sehr zeitnah zu evaluieren, auch in Rückkopplung zu den Schulen, zu den Verbänden, ob es hier Nachbesserungsbedarf, Nachsteuerungsbedarf gibt. Also da müssen wir uns eigentlich überhaupt nicht verkämpfen, aber wir müssen endlich mal zu Potte kommen, das will ich auch noch mal deutlich sagen,
denn jeder Versuch, hier wieder von vorn anzufangen, würde dafür sorgen, einfach bei den Abläufen, die die Erarbeitung einer Verordnung braucht, und bei dem Lauf eines Schuljahres, dass wir ein ganzes Jahr wiederum verloren hätten, das läuft nämlich darauf hinaus. Man muss Schulen rechtzeitig im Vorlauf die Rahmenbedingungen geben, nach denen sie arbeiten müssen, denn Schulen haben unter dieser Verordnung die Spielräume, die sie auch dringend brauchen. Uns geht es vor allem darum, dass nicht ein einzelner Lehrer nur aufgrund eines einzelnen Problems mit einem Schüler hier irgendwelche negativen Gefühle abarbeiten kann.
Das kann überhaupt nicht passieren, wenn wir nämlich darauf abheben, dass das gesamte Kollegium, das mit diesem Kind zu tun hat, dann auch ein Mitspracherecht hat. Ich glaube, ausgewogener kann eine Note gar nicht gegeben werden, wenn man das manchmal mit Fachnoten vergleicht, die sich nicht nur an Punkten und richtig oder falsch festmachen, sondern auch sonst in bestimmten Fächern viel Spielraum einräumen.
Zum Zweiten. Ich würde gern ganz deutlich sagen, wir führen, glaube ich, hier auch eine etwas losgelöste Diskussion von dem, was da draußen im wirklichen Leben vorgeht.
Der NDR hat beispielsweise unmittelbar an unsere Anhörung anschließend mal eine Umfrage gemacht, wie es denn eigentlich mit der Mehrheit der Bevölkerung aussieht.
Es ist aber wirklich die überwiegende Mehrheit, die sagt: Tut es, das ist der richtige Weg.
Und jetzt komme ich mal zu einer anderen Grundauffassung, die mich in der Debatte pro und kontra Bewertung immer ein bisschen ärgert.
Ich habe das Gefühl, diese wird immer nur von Leuten geführt, die eine Schlechtbehandlung befürchten. Woher kommt diese Grundeinstellung? Macht sie sich an bestimmten Personen fest? Also ich bekenne hier, dass ich in meinem ganzen Schulleben niemals in Betragen eine eins hatte, niemals.
Und ich habe auch zur Kenntnis genommen, dass vieles von dem, was ich als junger Mensch tue oder nicht, doch zu verbessern sei.
An Sie passe ich mich nie an, verlassen Sie sich darauf!
Also da bin ich ziemlich geradlinig.
Wir gehen also davon aus, das so was eine Erziehungsfunktion und eine Orientierungsfunktion für ein Kind selbst hat und natürlich auch für die Eltern. Wenn man heute immer mehr Forderungen stellt, dass Schule gerade im Erziehungsbereich kompensieren soll, was woanders schon lange nicht mehr klappt, dann muss man auf der anderen Seite auch mal deutlich sagen, wie ich denn diese Erwartungshaltung mit ganz realen Dingen stärke. Ich gehe davon aus, wenn Lehrer – ich tue das nicht, weil ich meine Kolleginnen und Kollegen kenne – wirklich diese Art nutzen wollten, um ein Kind abzustrafen, dann könnten sie das rein theoretisch über die Mathenote viel besser tun. Also es ist eigentlich eine hergeholte Diskussion, die in der Sache gar nicht stattfindet.
Gehen wir einfach mal davon aus, dass wir in der Schule wieder ein paar Maßstäbe setzen müssen,
dass wir einfach in der Schule bei Mathematikleistungen wie Deutschleistungen sagen müssen, in dieser Gesellschaft musst du dich auch irgendwie gesellschaftlich
bewegen. Das heißt, es gibt Freiräume, es gibt Rechte, es gibt aber auch Grenzen und es gibt Pflichten. Und da, so habe ich im Moment das Gefühl, kippen wir langsam um, weil wir immer nur die eine Seite betonen und uns hinterher über die Ergebnisse wundern. Diese möchte ich nicht erst beim Staatsanwalt anfangen zu diskutieren,
sondern genau im präventiven umgänglichen Bereich, der nicht abstraft. Ich habe in meiner Berufspraxis sehr viele Mädchen und Jungen kennengelernt, die nicht unbedingt Leuchten in Mathematik waren, und über Rechtschreibung möchte ich auch nicht unbedingt zu ihrer Freude reden.
Aber was denen wirklich immer geholfen hat, war eine aufmunternde Bewertung genau dieses Sozialverhaltens, denn es gibt sehr viele, die fachlich nicht so gut drauf sind, aber die haben eine Motivation, eine Zuverlässigkeit. Die schaffen es auch, für die Gemeinschaft Klasse wirklich etwas einzubringen, und denen hilft eine solche Bewertung.
Das bringt auch, sagen wir mal, gegenüber der Öffentlichkeit ein Selbstbewusstsein, dass ein Schüler seinen Wert nicht nur an einer Mathematiknote bemisst. Ich befinde das insgesamt als einen gerechten Ausgleich. Deshalb würde ich die ganze Debatte gern positiv führen, nämlich im Sinne von Werten. Und wer sagt, wir wollen nicht nur bilden, sondern auch erziehen, der muss auch irgendwo ein Instrumentarium entwickeln, wie man dieses tun kann. Ob dieses Instrumentarium nun in jedem Detail das Gelbe vom Ei ist, darüber kann man gern diskutieren. Das werden wir tun, wenn das Ganze in Gang ist.
Rückkopplungen zu Praktikern sagen mir – und wir haben alle in der Anhörung zum Beispiel den Schulleiter der Gesamtschule Stavenhagen gehört, der das schon lange macht in seiner Selbstständigen Schule, diese Bewertung in unterschiedlicher Art und Weise und sehr akzeptiert von Eltern und Schülern, genau diese Bewertung, das wollen wir mal nicht vergessen, machen sie ja nicht gegen die –, wir können mit dieser Verordnung gut leben. Und wenn mir das ein Praktiker an der Stelle sagt, ist das für mich glaubwürdig. Das gibt mir zumindest die innere Überzeugung, dass wir nicht ein weiteres Jahr verschenken sollen, sondern mit dieser Verordnung anfangen zu arbeiten, endlich anfangen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bitte um Entschuldigung, dass ich Ihnen meinen zweiten Auftritt nicht ersparen kann, aber ich habe so das Gefühl, vielleicht sollten wir den Ball wieder ein bisschen herunterholen.
Mitunter schafft man es auch ganz schnell durch eine Bemerkung, andere Leute auf den Baum zu bringen und dann die Reaktion nicht mehr abzukönnen. Insofern werde ich mir jetzt erst einmal verkneifen, Herrn Kreher eine Note zu geben für das, was er uns da inhaltlich angeboten hat. Nur mal so die Empfehlung, sich vielleicht mit dem Erlass selbst zu befassen, dann könnten wir endlich das unsägliche Wort wenigstens unter Bildungspolitikern weglassen, ansonsten erwarte ich gar nichts mehr.
Mir ist das oberpeinlich, dass Sie nicht zur Kenntnis nehmen wollen,
dass genau das hier nicht passiert.
Aber insofern könnte es mir auch relativ egal sein, das ist irgendwo so eine Kollegensolidarität. Verzeihen Sie mir an der Stelle!
Ich will noch einmal ein bisschen differenzierter mit dem Thema umgehen. Ich glaube, ich habe es vorhin auch gemacht. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass die große Mehrheit der Anzuhörenden – und ich übertrage das auch –, die große Gruppe der Bevölkerung sagt, jawohl, sie tut es vom Prinzip, vom Grundsatz her. Was sich im Einzelnen abspielt in der Kritik von Verordnungen, von einzelnen Formulierungen und vielleicht auch von Ansätzen, ist das übliche Geschäft. Wenn ich mich erinnere, was wir zum Thema Schulgesetz an unterschiedlichen Meinungen hier entgegengenommen haben, dann hätte es mehrheitlich kein LHG gegeben, denn die große Meinung an den Universitäten war damals die Auffassung, das ist ein ganz fürchterliches Gesetz. Seit vier Jahren höre ich, wir haben mit das fortschrittlichste Gesetz in diesem Land. Das Gesetz hat sich nicht geändert, aber die Bewertung dessen. Das muss man einfach zur Kenntnis nehmen. Ich erinnere mich an die brachialen Kritiken, als wir das dreigliedrige Schulsystem in die Regionale Schule überführt haben. Das war des Teufels. Was wir uns von einigen Verbänden angehört haben, war die Prognostizierung des Untergangs des Abendlandes.
Drei Jahre später sagen dieselben Verbände auch gerade im Wirtschaftsbereich,
sie haben damals was völlig Richtiges getan, auch gegen den Widerstand, nämlich Schulstandorte im Sinne von Kindern und Entfernungen in einem Flächenland zu entwickeln. Also das Bewusstsein wächst, obwohl das Gesetz nach wie vor das Gleiche sagt, und zwar, es gibt Regionale Schulen.
Ich bin davon überzeugt, dass Anhörungen durch verschiedene Interessenvertreter logischerweise verschiedene Interessen zum Ausdruck bringen. Und ich bin davon überzeugt, dass wir es gerade beim Bildungsthema bei keiner Thematik schaffen werden, dass alle sagen, ja, jetzt ist es gut. Da bin ich langsam schmerzerfahren und kann es abwägen.
Und ich sehe auch die Beispiele, die Herr Bluhm bei dem Thema jetzt gewählt hat. Ich nehme mir gern mal den Philologenverband. Er hat ausschnitthaft gesagt, was der Philologenverband an der Verordnung gern besser gehabt hätte, nämlich einheitliche – nicht nur in unserem Bundesland Standard, sondern er wollte das gleich bundesweit – Benotungen mit sechs Noten. Also er hat auch ganz klar gesagt, er würde gern wieder bundesweit Noten haben. Ich muss jetzt keine Föderalismusdebatte aufmachen, um einfach zu sagen, dass wir an der Stelle nicht so wollen und auch nicht so können. Also wird man diesem Philologenverband nicht hundertprozentig gerecht, wenn man jetzt dreist noch mal anfängt, die Modalitäten der Verordnung umzubasteln. Man wird es auch nicht schaffen, davon bin ich fest überzeugt, aus diesen vier gewählten Bewertungsgraden einvernehmlich welche zu finden, bei denen alle sagen, ja, das bildet es ab. Auch das ist wieder eine Kunst, die niemand kann. Insofern werden wir immer am Anfang der Debatte welche haben, die sich da nicht aufgenommen fühlen.
Und ich sage es noch einmal: Diese Verordnung spiegelt nicht in umfassend glücklicher Weise, aber doch rechtlich sicher das wider, was wir eigentlich wollten und was im Schulgesetz steht, denn eine schriftliche Beurteilung von Schülern ist nicht ausgehebelt. Diese Noten sind additiv, zumindest in den Endjahren, ganz deutlich da, sie werden also ergänzt. Diese beiden Bezeichnungen sind nicht die einzige Aussage zum Arbeits- und Sozialverhalten und es ist ganz deutlich dafür gesorgt, falls es da noch Unklarheiten gibt, haben wir demnächst wieder eine Schulgesetznovelle.
Was jetzt Abschlusszeugnisse anbelangt, will ich noch einmal ganz deutlich sagen, wir haben uns darauf verständigt, dass diese graduierte Bewertung bis Klasse 8 auf die Notenzeugnisse direkt kommt. Vielleicht sollten wir sie dann mal nach unten setzen, denn daher kommt ja der Name Kopfnoten, weil die früher immer oben waren.
Das ist der einzige Hintergrund dieses Namens gewesen. Wir können sie ja mal nach unten setzen
und dann haben wir endlich den Namen aus dem Verkehr. Wir haben dann Fußnoten. Es sind keine Noten, Herr Methling.
Das ist überhaupt nicht das Thema, nein. Wir haben vier graduierte Bewertungen. Sie haben sicherlich vorhin zugehört, Herr Bluhm hat sie noch einmal genannt: vorbildlich, gut, befriedigend und entwicklungsbedürftig. Ich meine, das ist schon ein sensibles Herangehen. Davon sind drei Bewertungsgrade im Prinzip positiv und der eine ist zumindest noch nicht grottenschlecht. Also man kann bei dem Thema durchaus noch einiges machen,
aber ich glaube, man hat sich darüber auch schon Gedanken gemacht. Ich unterstelle mal den Erarbeitern der Verordnung, dass die das nicht aus der Hüfte getan haben, dass die sich in anderen Bundesländern umgeguckt haben, und ich unterstelle auch, dass es schon im kleinsten Kreise riesige Streitgespräche gegeben hat, ist a oder b richtig oder sollten wir lieber c nehmen. Das ist so üblich unter Bildungspolitikern, das muss man auch mal ein bisschen unaufgeregt sehen.
Aber diese sind im Prinzip vorrangig auf die innere Entwicklung gerichtet, um gar nicht so sehr einem Schüler eine Zukunftschance zu vermasseln. Ich sage das mal ganz deutlich, denn dieses Beiblatt ab Klasse 8 sorgt zumindest dafür. Der Einwand war ja richtig, denn wenn die Arbeitgeber in diesem Bundesland wissen, dass es dies gibt, werden sie sich ihren Teil denken, wenn das dann nicht dabei ist.
Vielleicht werden sie es sogar nachfordern, das ist denkbar. Aber jede Schülerin, jeder Schüler, die sich in anderen Bundesländern bewerben – da ist das sehr unterschiedlich im Standard –, hat eine Chancengleichheit, hat aber auch eine sehr große und notwendige Chance,
die positiven Entwicklungen zu dokumentieren. Ich bin davon überzeugt, eine Mehrheit von Schülern wird sehr gern das Beiblatt hintragen und sagen, Mathematik war nur 4, aber ich möchte ja gern hier im handwerklichen Bereich etwas machen und hier steht,
alles ganz wunderbar in der Motivation. Das, glaube ich, ist nach wie vor das richtige Signal.
Jetzt habe ich es tatsächlich geschafft, meine Redezeit auszuschöpfen.
Ich bedanke mich.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich disponiere wieder einmal um, weil ich denke, nach der umfänglichen Darstellung durch den Minister sind sehr viele Fragen abgearbeitet worden. Wir haben uns diesen Erkenntnisstand in den letzten Tagen schon angeeignet, weil natürlich auch bei uns die Problemlage signalisiert wurde. Ich bin der Meinung, ein sehr differenziertes Herangehen an diese Thematik hat uns auch im letzten Jahr schon begleitet. Irgendwie wird es uns allen so gehen, denn wir haben quasi die gleiche Wahrnehmung. Damals hieß es viel zu wenig, dass hier nachgesteuert werden muss. Deshalb haben wir uns gerade im Bildungsausschuss sehr sachlich auf ein Verfahren verständigt. Es war unser Auftrag, mittels Monitoring die Bewegung auf dem Arbeitsmarkt und in der vollzeitschulischen Ausbildung zu beobachten, inklusive nachzusteuern. Das hieß es damals schon. Nachsteuern heißt, wir haben in der Hinterhand durch das Handeln der Landesregierung mehr Mittel zur Verfügung. Und das gilt auch für dieses Jahr. Aber man muss bei all diesen Diskussionen, meine ich, auch die Kirche im Dorf lassen.
Ich wollte mich gerade wie ein Lehrer verhalten und fragen, ob ich Sie störe.
Immer der, der fragt, ist gemeint, Herr Professor Methling.
Meine alten Sprüche habe ich halt noch drauf. Die vergisst man nie. Das ist wie das Fahrradfahren.
In diesem Sinne würde ich jetzt einfach darum bitten, dass wir uns noch einmal in Erinnerung rufen, das hat der Minister – und man kann das gerne im Internet nachverfolgen – für mich eindeutig nachgewiesen, wir haben mehr Ausbildungsplätze als Absolventen plus Prognose Altbewerber. Diese Prognose, die treibt uns ja schon eine paar Jahre, weil sie sehr schwer zu treffen ist und auch nicht unbedingt herauszufinden ist, wer wird sich in welche Richtung bewegen. Insofern können wir hier auf eine jahrelange Erfahrung setzen. Aber niemand von uns kann aus dem Kaffeesatz lesen und feststellen, wohin sich beispielsweise auch Absolventen des Abiturjahrganges bewegen, der jetzt in doppelter Zahl vorhanden ist.
Ich gehe davon aus, dass, wenn diese Absolventen kein Studium antreten, wofür ja eigentlich ein Abitur da sein sollte, diese sich schon in die qualifizierte duale Berufsausbildung begeben, denn das ist für einen jungen Menschen die weitaus attraktivere Richtung. Der bekommt dann wenigstens schon einmal sein Lehrlingsgeld. In der vollzeitschulischen Ausbildung, die für das Land wesentlich teurer ist, bekommt er eben nichts. Das ist ja auch ein Problem, das wir beim Umsteuern von vollzeitschulischen Maßnahmen in den dualen Bereich einfach einmal im Auge behalten müssen. Ich weiß, dass meine Schülerinnen und Schüler, wenn sie es konnten, sich viel eher etwas in der betrieblichen Ausbildung gesucht haben.
Nun sieht es so aus: Wir haben ein ungeheures Angebot und die Bewerberlage sieht mau aus. Selbstverständlich sagt die Wirtschaft, bevor ihr eure teilweisen Ersatzmaßnahmen einsetzt, und das waren sie damals, erinnern wir uns einmal daran, warum gab es eigentlich einen so hohen Anteil an vollzeitschulischen Maßnahmen: weil unsere Wirtschaft einfach nicht im Stande war, das über duale Ausbildung hinzubekommen. Es war teilweise Kompensation von wirtschaftlicher Schwäche, um es auf den Punkt zu bringen. Und das muss man doch angesichts der Demografie und der wachsenden Bedarfe aus der Wirtschaft auch einmal umgekehrt abbilden. Ich halte das für den absolut richtigen Weg.
Uns allen ist natürlich klar, dass eine vollzeitschulische Maßnahme sehr differenziert zu sehen ist. Wir waren uns im Bildungsausschuss alle einig, dass gerade die studienqualifizierenden Maßnahmen, also Fachgymnasium, die Fachoberschule und die Höhere Berufsfachschule dabei auszunehmen sind. Auch das ist uns weiterhin ein Anliegen und in dem Bereich gibt es auch keine dualen Alternativen. Wir wollen ja gerade, dass diese Quote der Studierfähigkeit erhöht wird. Das ist genau der richtige Weg. Darum sehen wir das auch sehr differenziert. Aber das man generell sagt, wir müssen darauf achten, dass sich im Berufsschullehrerbereich der demografische Faktor nicht widerspiegelt, manchmal scheint es mir so eine Ersatzdebatte zu sein, das ist ganz schön fern von der Realität.
Erinnern Sie sich bitte, wo in der allgemeinbildenden Schule der demografische Faktor, sprich Abbau von Stellen, eigentlich schon gelandet ist. Bei den Berufsschulen haben wir prognostiziert, dass Teilzeit dort nach der Geburtenquote und nach den Abgängern vor drei Jahren eigentlich hätte einsetzen müssen. Das ist bis heute nicht passiert, weil ganz einfach immer gegengesteuert wurde und man den Bedarfen von Altbewerbern Rechnung trug. Ich meine, dass man mit diesem Thema sehr differenziert und auch sehr sachgerecht umgegangen ist.
Ich will einen weiteren Fakt erwähnen, der einfach aus der Praxis auch typisch ist. Junge Absolventen schreiben niemals nur eine Bewerbung. Die bewerben sich bei A, B, C und D, weil sie genau wissen, sie bekommen vielleicht ein paar Absagen, und möchten lieber den Fuß in der Tür haben.
Das ist doch völlig in Ordnung, dass sie das tun. Das hat aber auch Konsequenzen, wenn man sich zu einem bestimmten Zeitpunkt im Monitoring einmal die Bewerbungen ansieht. Da sind etliche mindestens drei- oder viermal als Zahl vertreten. Und wenn sie dann eine Zusage haben und mit diesem Bereich zufrieden sind, dann fallen sie aus den anderen Bereichen heraus. Das ist auch in all den Jahren passiert. Insofern muss man bei dem Thema auch ein bisschen Gelassenheit an den Tag legen, wenn man denn genau weiß, man hat die Wassersuppe, um gegensteuern zu können, wenn die Bedarfe eben so sind.
Einen Satz glaube ich auch noch einmal sagen zu dürfen: Wir haben uns immer dazu verständigt, dass wir wollen, dass jeder Jugendliche, der willens und in der Lage ist, in diesem Land einen Ausbildungsplatz angeboten bekommt. Einen! Dass jeder, egal wie er aussieht oder heißt, die Berufsrichtung und den Lernort bekommt, den er gerne haben möchte, das, glaube ich, kann man nicht versprechen. Das ist noch zu keinen Zeiten, an die ich mich erinnern kann, so passiert. Da muss man sich teilweise ein bisschen nach den Möglichkeiten strecken. Auch zu DDR-Zeiten habe ich nicht erwarten können, dass meine Ausbildungsstelle sich nun an Punkt A befindet, zu dem ich nicht weit fahren muss, sondern ich habe mich im Grunde meinem Wunsch gemäß orientieren müssen, wo gehe ich jetzt hin. Ich habe das damals für völlig normal gehalten und weiß nicht, ob das heute unnormal sein soll oder ob wir damit vielleicht, wenn wir das infrage stellen, manchmal eine Diskussion an einer Stelle, wo es nicht Not tut, noch verschärfen.
Kurz und gut, wir haben im Grunde mit unserem Verhalten zu Ihrem Antrag ganz einfach dokumentiert, verehrte Fraktion DIE LINKE – wir hatten ja einen Änderungsantrag gestartet, der den Abgeordneten auch vorliegt, deshalb muss ich dazu etwas sagen, obwohl er de facto jetzt nicht mehr existiert, weil er natürlich in der Sache geschäftsordnungsmäßig zu hinterfragen ist –, dass Ihr Antrag den Ursprungsantrag zu sehr verändert.
Wir müssen akzeptieren, das sind die Spielregeln, dass Sie das so empfinden. Ich erwähne es nur deshalb, um deutlich zu machen, wir wollten als gemeinsames Ziel eine Brücke bauen. Wir behalten es im Auge. Wir begleiten es kritisch und sorgen notfalls dafür, dass umgesteuert wird, und zwar im vollsten Vertrauen, dass dieser Prozess wiederum wie im letzten Jahr sehr transparent durch das Bildungsministerium mit dem Bildungsausschuss verarbeitet wird. Da das auf diese Art und Weise nicht geht, also eine weitere Brücke, damit es nicht immer heißt, dass wir diejenigen sind, die wichtige Themen verniedlichen, beantragen wir eine Überweisung Ihres Antrages in den Bildungsausschuss. Dort werden wir uns in der Sache kontinuierlich daran entlanghangeln. Ich erwähne auch, dass bereits im letzten Bildungsausschuss durch die CDU-Fraktion beantragt wurde, dieses Thema auf die Tagesordnung zu setzen. Insofern sind wir transparent dafür und auch sehr selbstbewusst, dass
wir bei diesem Thema nicht die Zeit verschlafen haben. Schon mit unserer Nachsteuerung im Doppelhaushalt, ich erinnere daran, bei all den Virulenzen, die wir hatten, bin ich guten Mutes, dass wir unseren Absolventen eine Lehrstelle anbieten können. – In diesem Sinne bedanke ich mich für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Herr Bluhm, ich will es gleich vorwegsagen: Sie dürfen davon ausgehen, dass auch die Koalitionsfraktionen zum gültigen Schulgesetz stehen. Dieses beinhaltet eine Gleichbehandlung aller Schularten, sowohl in der Genehmigung von Schulentwicklungsplänen als auch in der Einzelfallprüfung von Ausnahmen. Darum haben wir es uns als Gesetzgeber – und einige von Ihnen erinnern sich in der Tat noch daran – mit der letzten Schulgesetznovelle wahrlich nicht leicht gemacht. Der Einfl uss des Parlamentes war ein erheblicher bei der Zweiten Lesung. Damit das Ganze besonders sicher wird, haben wir es noch mal doppelt genäht, damit es auch vor dem Verfassungsgericht standhält. Demzufolge darf man davon ausgehen, dass die damaligen Akteure auf ihrer biologischen Festplatte durchaus die Fakten noch parat haben und auch die Grundintention des Gesetzgebers.
Die hieß: Angesichts einer demografi schen Entwicklung, die dazu führt, dass nicht einmal mehr die Hälfte der Schüler vorhanden ist, die wir Anfang der 90er Jahre hatten, galt es, verantwortlich zu reagieren, um in diesem ländlichen Bereich wohnortnah ein fl ächendeckendes Netz an Schulstandorten vorzuhalten. Das Schulgesetz gibt für alle Schularten, weil wir immer eine Gleichbehandlung im Auge hatten, die Antworten. Die hießen bei den kleinen Grundschulen, und so ist es immer noch gültig: Bei Überforderung in Form von überlangen Schulwegen kann eine kleine Grundschule eingerichtet werden. Das ist nachzulesen im Schulgesetz, ganz fest geknüpft an bestimmte Bedingungen. Es gibt einige von diesen kleinen Grundschulen im Lande, die für die kleinen Füße kleine Wege haben und die natürlich auch mit einem jahrgangsübergreifenden Unterricht ein wohnortnahes, aber
pädagogisch nicht so einfach zu organisierendes Schulsystem darstellen. Das muss man auch ganz deutlich sagen.
Das Gleiche bildet sich in der Regionalen Schule ab. Wir haben eine Mindestschülerzahl von 36 Schülern – die Umsetzung der Schulentwicklungsplanung läuft seit zwei Jahren – und bei unzumutbar langen Schulwegen ist eine Ausnahmeregelung, die Einzügigkeit von Schulen, möglich. Dabei sind 22 Schüler die Grundvoraussetzung. Auch das spielt sich in diesem Lande ab, gemessen an den Flächenbedingungen. Und auch hier sage ich: Es ist für diese kleinen Regionalen Schulen, die einzügigen, teilweise sehr schwer, Unterricht ordentlich und vielfältig zu organisieren. Es ist einfach eine Frage von kritischer Masse, wie viel Lehrer habe ich vor Ort, um den Fachunterricht wirklich adäquat anbieten zu können, um eine Vertretung zu organisieren, wenn der Englischlehrer länger krank ist.
All diese Dinge setzen eigentlich pädagogisch sinnhaft eine Zweizügigkeit voraus. Das hat also nicht irgendwas mit fi skalischen Hintergründen zu tun, das ist pädagogisch sinnvoll.
Kommen wir zu den anderen Schularten. Das Schulgesetz hat auch hier vorausschauend Regularien geschaffen, um ländlich angemessen zu reagieren. Denn uns war klar, dass die demografi sche Entwicklung früher oder später auch die anderen Schularten erreicht.
Insofern – diese Bemerkung sei mir gestattet – bin ich teilweise richtig überrascht, wenn manche so tun, als wäre heute die Stunde null.
Nein, das Ganze ist tatsächlich schon im Auge gewesen.
Ach, Herr Pastörs, ob Sie was sagen oder in China fällt ein Reissack um!
Das können Sie einfach mal zur Kenntnis nehmen.
Ja, das hat auch gereicht. Mir ist meine Redezeit mehr wert, weil es eher um Inhalte geht.
Ich will also sagen, wir haben schon im ländlichen Bereich eine Entwicklung und die heißt – man fi ndet es in Paragraf 12 des Schulgesetzes, Verbindung von Schulen –, dass Schulzentren gebildet werden können, und zwar immer dann, wenn die Schülerzahlen nicht ausreichen. Was sind diese Schulzentren? Eine Zusammenführung von verschiedenen Schularten.
Und das bedeutet, dass wir auch bei geringeren Schülerzahlen ein gymnasiales Angebot – ich betone, gymnasiales Angebot, nicht zwangsläufi g Gymnasium – in der Fläche vorhalten. Und es gibt hier tatsächlich umsichtige Kommunen, die rechtzeitig begriffen haben, dass sie umsteuern müssen.
Die haben schon längst umgebildet zu Kooperativen Gesamtschulen, zu verbundenen Gymnasien mit Regionalen Schulen. Ich nenne solche Orte wie Laage, wie Friedland, wie Stavenhagen, wie Dorf Mecklenburg. Und ich weiß, dass genau diese ländlichen Gymnasien, die schon seit Langem wissen, dass es knapp wird, in der Diskussion sind. Es gibt die Diskussion in Neukloster, es gibt die Diskussion in Malchin, es gibt sie in Röbel und in Bützow. Und insofern frage ich mich jetzt wirklich: Wo ist der neue Fakt, tatsächlich alles wieder infrage zu stellen?
Lassen wir dieser Entwicklung doch ihren Lauf und sorgen wir dafür, dass hier Sachlichkeit einkehrt auf der Grundlage eines gültigen Schulgesetzes.
Und, meine Damen und Herren, ich will an dieser Stelle auch sagen, dass nicht für jeden Einzelstandort eine Antwort gefunden werden kann.
Dafür sind unsere Einzelregelungen für Ausnahmen da. Man wird sich angucken müssen, was mit dem DeutschPolnischen Gymnasium in Löcknitz passieren muss. Man wird sehen müssen, ob man bestimmte Ausnahmeregelungen einfach deshalb durchziehen muss mit völliger inhaltlicher Überzeugung, weil hier die überregionale Bedeutung einfach auch ein Fakt ist und es ein gleichartiges Angebot weit und breit nicht gibt.
Wir haben auch Antworten für den Berufsschulbereich und den Förderschulbereich. Da das heute aber nicht aktuell ist, erwähne ich es nur in einem Nebensatz.
Und nun frage ich mich: Woraus resultiert die aktuelle Aufregung? Die resultiert daraus, dass eine Erwartungshaltung geweckt wurde, die einfach so nicht umgesetzt werden kann.
Wir haben, denke ich, im Bildungsausschuss dazu Klartext gesprochen. Und insofern, Herr Bluhm, kann ich die Analyse der Situation und auch eine gewisse emotionale Beherztheit bei dem Thema sehr gut verstehen, denn ich gehörte immerhin auch zu den Überzeugungstätern, die sich zu diesem Schulgesetz bekannt haben. Was ich aber nicht verstehen kann, ist, dass Sie mittels Ihres Antrages hier Gerechtigkeit überhaupt erst wieder einziehen lassen wollen. Ich sage, per Vollzug haben wir diese Gerechtigkeit, die Gleichbehandlung aller Schularten niemals aus dem Auge verloren,
und Sie dürfen sich darauf verlassen, dass wir dabei auch bleiben, auch ganz energisch im Einzelfall. Verlassen Sie sich darauf!
Ja, noch einen kleinen Moment. Ich möchte auch gerne zum Ende kommen.
Ich will nur einfach noch mal sagen, vielleicht hilft es auch, die Aufgeregtheit ein bisschen herunterzufahren, wenn man in die amtliche Statistik der Schulentwicklung guckt und man dann feststellt, dass entgegen mancher Überschriften sich die gymnasialen Angebote – so fi nde ich es in der SVZ, Sie haben das sicherlich auch zur Kenntnis genommen – wie folgt entwickelt haben: 1992 hatten wir noch 94 Gymnasien, jetzt sind es 65. Im Gegenzug dazu gab es damals 18 Gesamtschulen, jetzt 32. Da ist also ganz deutlich, was schon passiert ist, nämlich die Umbildung von einigen Gymnasien in Richtung kooperative Systeme. Die sind uns nicht verloren gegangen, dadurch sind keine längeren Schulwege entstanden, sondern hier hat Vernunft Einzug gehalten, und das muss man mal zur Kenntnis nehmen.
In dem Zusammenhang haben wir zum heutigen Zeitpunkt über 90 gymnasiale Angebote im Land. Und dann sind natürlich 22, die im Moment irgendwo infrage stehen, in einem ganz anderen Verhältnis zu sehen, als das in einigen Überschriften so auftaucht. Das sind bei Weitem nicht 50 Prozent. Und selbst bei den 21 wird man zur Kenntnis nehmen müssen, dass gerade die Umsteuerung in Mehrfachstandorte in solchen Städten wie Güstrow oder Wismar natürlich nicht dazu führen wird, wenn man aus zwei Gymnasien eins macht, dass Schüler überdimensional lange Schulwege bekommen werden. Also auch hier bitte ich darum, dass wir wieder zu Realitäten zurückkommen. Ich hatte schon gesagt, wir werden den Antrag allein deshalb ablehnen, weil unserer Meinung nach der Bildungsausschuss deutliche Antworten gegeben hat,
(Peter Ritter, DIE LINKE: Das scheint Sie ja nicht zu interessieren.)
und in dem Sinne muss ich zum FDP-Antrag eigentlich gar nichts mehr sagen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie werden bei dem Antrag, der ja recht schmal ist in seiner Ausgestaltung, vielleicht auch gedacht haben, ob er eines Landtagsantrages wert ist. Ich hoffe, Ihnen mit meiner Begründung die Antwort Ja etwas leichter zu machen, denn bei dem Thema „Schulen in freier Trägerschaft“ haben wir beim genauen Hinsehen ganz schön Musik drin.
Ich möchte einmal ganz oben beginnen, nämlich mit dem Grundgesetz, das an dieser Stelle ganz eindeutig sagt: „Das Recht zur Errichtung von privaten Schulen wird gewährleistet. Private Schulen als Ersatz für öffentliche Schulen bedürfen der Genehmigung des Staates und unterstehen den Landesgesetzen. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die privaten Schulen in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen und eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte nicht genügend gesichert ist.“
Das ist eine klare und eindeutige Aussage. Ich will gleich noch eine hinterherschicken. Unsere klare und eindeutige Aussage lautet: Die Schulen in freier Trägerschaft sind für unsere Schullandschaft eine willkommene Bereicherung und Ergänzung. Wir nehmen erfreut zur Kenntnis, dass Schulen sich in unterschiedlicher Profession herausbilden, dass weltanschauliche Profi le sowie pädagogische Profi le hier eine Heimat fi nden und unsere Schullandschaft quasi in der Vielfalt bereichern.
Was also könnte das Problem sein? Dass wir nicht ganz konfl iktfrei in unserer Entwicklung hier im Lande zurechtkommen, werden Sie des Öfteren auch bei Ihnen vor der eigenen Haustür mitbekommen haben. Heute zum Beispiel las ich wieder einmal einen aktuellen Artikel zum Thema „Eine Ersatzschule erhält die gegebene Genehmigung nicht mehr.“ Sie wird also zurückgezogen von der Schulaufsicht, weil die nötigen Genehmigungsbedingungen nicht mehr da sind. Ich halte das für eine sehr verantwortliche Entscheidung in diesem Zusammenhang.
Insofern stellen wir fest, wir wünschen uns Vielfalt und wir wünschen uns Berechenbarkeit. Wir wünschen uns in dieser Landschaft im Hinblick auf die Schulentwicklungsplanung kein Gegeneinander, eine unerwünschte Konkurrenz. Es gibt ja auch eine erwünschte,
in diesem Falle ist es aber eine, die wahrscheinlich nicht unbedingt für die Entwicklung der Kinder sehr förderlich ist, wenn nämlich abweichend von der Grundintention eines besonderen pädagogischen Programms eine Schule gegründet wird, eigentlich nur aus der Verweigerungshaltung heraus. Die Schülerzahlen reichen nicht mehr für eine öffentliche Schule und wenn diese dann schließt, geben wir die Antwort in dieser Form. Ich denke, das, als Motivation für eine Schulgründung mit einem besonderen Profi l, wird sich über kurz oder lang nicht als der richtige Weg erweisen.
Ich glaube, dass es enttäuschte Kinder gibt, die dann nach mehreren Jahren in diesem Programm feststellen müssen, das war doch nicht das, was wir uns vorgestellt haben, und auch Eltern, die mit einer großen Erwartungshaltung nach ein bis zwei Jahren konstatieren, das wollten wir aber eigentlich nicht. Das ist auch eine Tatsache, der man im Detail insofern ins Auge schauen muss, damit man nach einer Genehmigung genauer hinguckt. Ich will damit sagen, wir wollen kein Kind mit dem Bade ausschütten, aber wir wollen eine harmonische Entwicklung sowohl der öffentlichen als auch der Schulen in freier
Trägerschaft. Und das ist in den beiden Grundpunkten, Schulentwicklungsplanung und Kontrolle der Mechanismen von Genehmigungsvoraussetzungen, von innerer und äußerer Schulqualität der Fall. Darauf bezieht sich unser Antrag.
Ich könnte Ihnen noch zwölf Spiegelstriche benennen, in welcher Hinsicht man so eine Qualität vergleichsweise mit öffentlichen Schulen ins Auge fassen müsste. Mir ist aber sehr wohl bewusst, dass der Gesetzgeber hier eigentlich gar nicht so sehr viel in der Hand hat, denn man kann nicht davon ausgehen, dass man eine gleiche Schulaufsicht betreiben kann wie bei öffentlichen Schulen. Das heißt aber noch lange nicht, dass man untätig zuschauen muss, bis eine solche Schule wirklich im fi nanziellen Ruin ist – wir haben das vor Kurzem hier in Schwerin erlebt – oder wegen nicht mehr vorhandenen Lehrern einfach in die Ferien gehen muss. Auch diese Entwicklung zeichnet sich ab. Insofern gibt uns unser eigenes Schulgesetz doch die eine oder andere Möglichkeit in die Hand, etwas mehr auf die Gesamtentwicklung von Schule zu gucken und einen sehr positiven Wettbewerb untereinander besser zu befördern.
Ich bin der Auffassung, Schulen in freier Trägerschaft können sehr wohl für die öffentlichen Schulen ein Motor sein. Sie können beispielhaft sein für das Ausprobieren bestimmter Konzepte. Wenn wir uns die zunehmende Selbstständigkeit von Schule und die möglichen Profi lbildungen anschauen, die ja einen riesengroßen Spielraum haben, dann werden meiner Meinung nach die Schulen in freier Trägerschaft hier auch ein Stück Muster liefern können, wenn man eine Zusammenarbeit auf gleicher Augenhöhe vernünftig organisiert. Das ist vorrangig eine Frage des guten Willens. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass sich Schulen in der Verantwortung des öffentlichen Bildungsauftrages – und dabei ist es erst einmal nebensächlich, ob in öffentlicher Hand oder in freier Trägerschaft, diese hoheitliche Aufgabe von Bildung erfüllen alle nach dem Grundgesetz – dagegen sperren, füreinander die Bereicherung darzustellen, und dass der Konkurrenzgedanke an der Stelle nicht mehr so konstruktiv ist, wie er sein könnte, sondern eher vernichtend.
Sie alle haben, denke ich, aus Ihren Wahlkreisen schon Signale bekommen, dass auch die kommunale Ebene mit einigen konkreten Entscheidungen vor Ort große Probleme hat. Man muss zur Kenntnis nehmen, eine öffentliche Schule in der Gemeinde vorzuhalten, das kostet eine Menge Mittel und Aufwand. Wenn Schüler in Größenordnungen diese öffentliche Schule verlassen, um eine Schule in freier Trägerschaft aufzusuchen, dann ist der Bürgermeister trotzdem mit bei der Sache, weil der Schullastenausgleich für diesen Schüler ja mitgeht. Wir merken also schon, hier wirken vor Ort auch unterschiedliche Interessen, aber man muss sehr behutsam mit den einzelnen Dingen umgehen. Ich bin der Meinung, dass uns manche Friktionen im Lande Anlass geben sollten, hier einmal genauer hinzuschauen. Und wenn wir im öffentlichen Bereich das Thema Evaluation als Modewort des Jahres benutzen, dann muss man einmal schauen, in welcher Weise Schulen in freier Trägerschaft daran zu beteiligen sind. Ich weiß sehr genau, dass das viele von sich aus sogar möchten.
In diesem Sinne hoffe ich, Ihnen klargemacht zu haben, weshalb wir als Koalition diesen Antrag recht offen formuliert, aber als Prüfauftrag doch sehr ernst gemeint auf den Weg gebracht haben. Ich gehe davon aus, dass wir uns im Bildungsausschuss zu gegebener Zeit erklären lassen werden, wie weit die Gesetzgebung hier tätig
werden muss oder aber unter gesetzlichen Regelungen schon einen Ausweg aus einer momentanen Problemlage bieten könnte. Mir ist sehr wohl bewusst, dass wir dadurch die Welt im Wesentlichen nicht verbessern können, aber an einer kleinen Stelle könnte das durchaus der Fall sein. Das sollte es uns wert gewesen sein, diesen Antrag einzubringen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe das Gefühl, dass zum Thema alles gesagt wurde, und zwar von allen Seiten. Insofern kann ich jetzt bis auf einen Satz auf meinen Redebeitrag verzichten, das gebietet die Fairness.
Wir haben einen Änderungsantrag vorliegen von der FDP-Fraktion, den Herr Kreher auch begründet hat. Dazu muss ich sagen, man möge es nicht persönlich nehmen, aber der Antrag würde unseren Antrag nicht in gewollter Weise ergänzen. Wir wollen sehr wohl in andere Länderregelungen gucken, vor allem in Bezug auf die Grundschulgenehmigung in Bayern. Darum steht das auch explizit da drin. Deshalb würden wir den Antrag auch gerne so lassen, wie er ist. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Die Frage ist, ob ich das noch möchte.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach so vielen Stunden Diskussion zum Haushalt heute, mehr oder weniger sachlich, mehr oder weniger sachkompetent, sehr ausführlich zum Bildungsbereich, auch das erwartungsgemäß, stehe ich hier wirklich zwischen Baum und Borke und überlege mir: Was kann man an diesem Punkt überhaupt noch an neuen Aspekten dazu bringen, denn gesagt wurde eigentlich alles, zwar noch nicht von jedem, aber das muss ja vielleicht auch nicht unbedingt und immer so sein.
Demzufolge habe ich jetzt keinen Rundumschlag, sondern möchte mich ganz gerne darauf beschränken, mal einzugehen auf meine Vorredner und in einer hoffentlich nicht polarisierenden Art und Weise, sondern in einer, die uns vielleicht auch mal einen Blick dahin gibt, wie man Haushaltsberatungen auch für die nächste Zeit führen kann. Uns stehen ja doch noch welche bevor. Es muss gar nicht so lange dauern. Wenn man sich die Entwicklungen mal anguckt, kann der nächste Nachtragshaushalt schon mal schnell erforderlich werden.
Und ich glaube, wir sind in dieser Konstellation ganz gut beraten, alle an uns selbst zu arbeiten, wie können wir die Arbeit verbessern. Wenn man sich mal anguckt, wie unterschiedlich die Wahrnehmung über die Diskussionskultur in Ausschüssen ist, dann könnte ich hier auch noch eine hinzufügen: Ich denke, der Bildungsausschuss galt