Matthias Mantei

Appearances

5/104 5/106 5/108 5/111 5/112 5/114 5/116 5/117 5/118 5/120 5/121 5/122 5/123 5/126

Last Statements

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Leistungen zur Teilhabe in der gesetzlichen Rentenversicherung nachhaltig sichern“. Frau Ministerin Schwesig und Herr Heydorn haben hier vorzüglich und dezidiert vorgetragen, denn die Ausgangslage ist, dass die Ausgaben der Rentenversicherung für Leistungen zur Teilhabe seit 1997 gedeckelt werden. Betroffen sind insbesondere Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und unterhaltsunterstützende Leistungen. Die jährlichen Ausgaben für diese Leistungen werden entsprechend der voraussichtlichen Entwicklung der Bruttolöhne und Gehälter je Arbeitnehmer festgesetzt.
Was bedeutet das konkret? Überschreiten die Ausgaben am Ende eines Kalenderjahres den für dieses Kalenderjahr bestimmten Betrag, wird das Budget des jeweiligen Bereiches im zweiten Kalenderjahr nach Überschreiten der Ausgaben um den Überschreitungsbetrag vermindert, sodass das Haushaltsvolumen bereits für die Folgejahre vorbelastet ist. Aufgrund der demografischen Entwicklung wird jedoch die Gesamtbevölkerung zukünftig zunehmend älter und die geburtenstarken Jahrgänge kommen mehr und mehr in ein Alter, in dem Rehabilitationsleistungen verstärkt nachgefragt werden. Darüber hinaus führt die Heraufsetzung der Altersgrenzen für den Renteneintritt und damit verbunden das steigende Rentenzugangsalter zu einer steigenden Anzahl älterer Rehabilitanden.
So geht die Deutsche Rentenversicherung davon aus, dass durch diese Entwicklung zukünftig mit weiter steigenden Ausgaben, insbesondere bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zu rechnen ist. Die Rentenversicherer haben demzufolge zunehmend Probleme, Leistungen zur Teilhabe zu erbringen, um das vorzeitige Ausscheiden der Versicherten aus dem Erwerbsleben zu
verhindern oder sie möglichst dauerhaft in das Erwerbsleben wieder einzugliedern, siehe Paragraf 9 Sozialgesetzbuch VI. Dementsprechend besteht die Gefahr, dass die Rehabilitationsleistungen aufgrund der Budgetierung eingeschränkt werden müssen.
Betroffen sind in diesem Zusammenhang auch Einrichtungen, die die Rehabilitation fördern und Zuwendungen erhalten können. So war zum Beispiel die Deutsche Rentenversicherung Nord 2010 aufgrund des fehlenden finanziellen Spielraums gezwungen, die Zuwendungen für Selbsthilfegruppen zu kürzen. Da es sich bei den Zuwendungen um Ermessensleistungen handelt, steht für diese Zuwendung ebenfalls nur ein gesetzlich begrenzter Haushaltsansatz zur Verfügung. Eine angemessene Anhebung des sogenannten Ausgabendeckels ist daher sachlich dringend geboten. Ein wichtiger Faktor im Rahmen dieser Anpassung muss dabei die demografische Entwicklung sein, die eine wachsende Gruppe rehabilitationsrelevanter älterer Arbeitnehmergruppen mit sich bringt.
Mit unserem Antrag soll die Landesregierung aufgefordert werden, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Begrenzungsregelung der jährlich maximalen Ausgaben der Rentenversicherungsträger dem tatsächlichen Bedarf angepasst wird. Ich bitte um Zustimmung zum Antrag der Koalitionsfraktionen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine vorerst letzte Rede.
Sehr geehrte Kollegen der Fraktion DIE LINKE, Sie haben uns in den letzten Monaten mit ähnlichen Anträgen konfrontiert.
Man könnte meinen, Sie sind fleißig,
aber waren Sie das wirklich?
Ich habe mir Ihre letzten Anträge noch einmal genauer angeschaut
und stellte fest, dass diese einzig und allein das Ziel hatten, die bestehende Kulturförderung in MecklenburgVorpommern absolut kleinzureden und schlechtzumachen.
Sie haben in den letzten Monaten mit Ihren Anträgen das Kulturland Mecklenburg-Vorpommern ständig schlechtgeredet. Das ist eine Schande.
Einmal sollte das Berichtswesen zur Kulturförderung eingeführt werden,
das andere Mal ein Maßnahmenpaket für Künstlerinnen und Künstler erstellt werden. Dann wurde die Durchführung eines zusätzlichen Kulturkonvents angemahnt
und stets und ständig sollte über die Rolle und Bedeutung von Kultur in unserem Land debattiert werden.
Und ich habe dieser Tage so einen schönen Spruch von einem mir doch sehr lieb gewonnenen Kollegen gehört: „Man kann den Quark treten und treten und treten. Er wird nicht besser, er wird nur breiter.“
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mittlerweile haben wir sogar eine Anhörung zusätzlich im Ausschuss durchgeführt.
Und dennoch, auch diesen Antrag werden wir wieder ablehnen,
weil auch dieser wieder nur das Bestehende schlechtmacht und weil Sie auch dieses Mal wieder nicht in der Lage sind, auch nur ansatzweise klarzumachen, woher Sie die Finanzmittel, die Sie stets und ständig versprechen, nehmen wollen.
Da sind wir dann wieder bei meiner ersten Rede zur Kultur. Da sprachen wir, mein lieber Torsten Koplin, über die volkswirtschaftliche Wertschätzungskette.
Das erwähne ich auch gern für dich noch einmal in meiner letzten Rede. Bitte beschäftige dich damit!
Nun zur Ausgangslage: Die Kulturförderung von Mecklenburg-Vorpommern ist auch 2011 stabil. Gemäß dem Haushalt für Mecklenburg-Vorpommern für das Jahr 2011 werden wie geplant 9,5 Millionen Euro für Träger kultureller Institutionen und kultureller Akteure zur Verfügung gestellt. Die Zahl noch mal: 9,5 Millionen.
Es sind ungefähr 400 Anträge auf Projektförderung im kulturellen Bereich im Ministerium gestellt worden.
Und wir alle wissen, dass nicht alle Blütenträume reifen. Das ist auch in der Kultur so. 270 von diesen erhielten eine Förderung und es sind nicht nur zwei Drittel, es ist sogar ein Stück darüber. Nach meiner Rechnung sind es 67 Komma noch was Prozent.
Dass die Nichtbedachten nur rumnörgeln, ist menschlich allzu verständlich. Auch in meiner Gemeinde gibt es immer wieder das Problem oder die Sorge mit dem Umgang der Ablehnung von solchen Fördermittelanträgen. Und da ist die Kreativität auch in den Gemeinden gefragt, wie man Kultur fördert.
Man kann nicht immer nur nach dem Land rufen.
Diese ungefähr 136 Ablehnungen waren auch deshalb erforderlich, weil die für 2011 erwünschten und erträumten Fördersummen bei Weitem die Möglichkeiten, die wir haben, übertreffen.
Und wieder eine volkswirtschaftliche Weisheit, lieber Kollege Koplin: Geldmenge ist endlich.
Und auch das müssen Sie zur Kenntnis nehmen, es ist klar, dass jeder, dessen Antrag abgelehnt wurde, unzufrieden ist und nach wie vor nach Möglichkeiten sucht, die finanzielle Situation zu verbessern. Und diese Unzufriedenen nehmen Sie auf und machen daraus ein gesamtes Lagebild für das Land. Und da kommen wir wieder zu dem Unredlichen. Die, die nichts bekommen und die sich jetzt beschwerden, da versuchen Sie uns klarzumachen, das ist die Situation im Land.
Noch einmal: Geldmenge ist endlich. Irgendwo muss eine Entscheidung fallen.
Das wurde auch bei der Anhörung Anfang Juni im Bildungsausschuss vorgetragen. Ihre Vorträge lenken jedoch davon ab, dass viele Projekte von nationaler und landesweiter Bedeutung unterstützt wurden und noch unterstützt werden, so, wie es die Kulturförderrichtlinie vorsieht und vorschreibt. Die von der Fraktion DIE LINKE oftmals angemahnte Durchführung von Kulturanalysen und Landeskulturkonferenzen ist doch längst Schwerpunktarbeit der Regierung. Was wollen Sie eigentlich noch?
Und wenn es nun schon mal aktuelle Analysen gibt und wenn diese vorliegen, kann ich Ihnen auch gleich sagen, schauen Sie bitte rein, denn die aktuellste Kulturanalyse besagt immerhin, dass 93 Prozent, noch mal, 93 Prozent der Kulturakteure in Mecklenburg-Vorpommern zufrieden oder sogar sehr zufrieden sind.
Eine Debatte über die Kulturanalyse, über die Rolle von Kunst und Kultur erfolgt somit regelmäßig
und nicht nur in den organisierten Landeskulturkonferenzen, sondern auch auf diversen kulturellen Veranstaltungen, auch bei Treffen mit Vertretern der Landesregierung und durch die gemeinsamen Sitzungen mit dem Arbeitskreis der Kulturverantwortlichen in den Kommunen und Landkreisen. Sowohl die Kulturförderrichtlinie sowie das Verfahren bei der Projektförderung sind dort stets und ständig Thema der Erläuterungen. Das vorhandene Verfahren ist in meinen Augen transparent und effektiv. Eine neue Qualität ist, dass es beispielsweise Zielvereinbarungen mit diversen Landesverbänden gibt.
Ein Ergebnis der jüngsten Landeskulturkonferenzen war der Wunsch nach Netzwerken im kulturellen Bereich. Auch hier waren die Kulturschaffenden beziehungsweise Akteure selbstkritisch und stellten fest, dass sie die bereits vorhandenen viel zu wenig selbst aktiv nutzen. Hierzu wurde Anfang Juni durch die Landesregierung ein Kulturforum durchgeführt, das ein großes positives Echo fand.
Ich stelle hier noch einmal klar und deutlich fest, dass die Fraktion DIE LINKE unangemessen reagiert, wenn sie der Landesregierung Untätigkeit und Missachtung der Kulturszene vorwirft. Dies zeugt von Unkenntnis und Missachtung der Gesamtsituation. Daher habe ich meiner Fraktion empfohlen, diesen Antrag abzulehnen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin, gestatten Sie mir ein paar persönliche Sätze zum Schluss meiner letzten Rede.
Ich habe immer versucht, mit der mir eigenen, besonders ausgeprägten Sensibilität hier die Debatte zu bereichern
und mich einzubringen. Ich danke Ihnen allen, dass Sie mir dieses ermöglichten.
Ich wünsche allen Mitgliedern und Mitarbeitern des Landtages persönlich alles Gute. Den Kollegen des nächsten Landtages wünsche ich einen klaren Verstand und ein offenes Herz für die Zukunft unseres Landes. Politik hat auch immer etwas mit Macht zu tun. Macht bedeutet für mich nicht herrschen, Macht bedeutet für mich die Pflicht zum treuen Dienen. Und das wünsche ich mir von Politik und von Politikern. – Danke.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Hier stehe ich und kann nicht anders.“
Das hat Martin Luther gesagt. Das war Zeugnis seiner festen Gewissheit, seiner standhaft vertretenen Überzeugung.
Mir sind diese Worte Vorbild, Vorbild für mein Leben, Vorbild für mein Handeln. Im weiten Raum Vorpom
merns, der Region um Anklam, habe ich durch Gespräche mit vielen Menschen die innere Gewissheit erlangt, welche mir hier im Hohen Hause Orientierung für mein Handeln gibt. Daher dieser Antrag.
Unsere Bürgerinnen und Bürger in der Region Ostvorpommern und Uecker-Randow fühlen sich mit ihren Sorgen und Nöten alleingelassen. Beispiel Anklam: Die Anklamer werden wohl den für sie wichtigen Kreissitz verlieren, sie haben die Polizeidirektion verloren
und nun kommt auch die Ungewissheit über die Kinderstation in der Klinik Anklam hinzu. So kam es, dass sich viele Bürgerinnen und Bürger der Region zu ihrer Region bekannten und auf Unterschriftenlisten für den Erhalt besagter Kinderstation kämpften. Fast 15.000 Unterschriften aus der Region sprechen eine sehr deutliche Sprache.
Aus der Verpflichtung ihres Mandates heraus haben die Antragsteller das Anliegen unserer Bürgerinnen und Bürger mit dem Ihnen vorliegenden Antrag unterstützt. Und nun zu sagen – und das habe ich des Öfteren gehört –, der Antrag der Antragsteller ist ein Antrag der Opposition und daher lehnen wir diesen ab, ist einfach unredlich. Zumindest habe ich das immer wieder hier vernommen auf den Fluren.
Das war nicht die eigene Fraktion.
Wir als Landtagsabgeordnete haben die Pflicht, die Anliegen unserer Bürgerinnen und Bürger zu vertreten und für ihre Sache einzutreten. Nicht mehr oder weniger haben wir getan.
Dafür sind wir gewählt, zu diesem Zweck sitzen wir hier im Landtag.
Was haben wir nun mit unserem Antrag erreicht?
Erstens. Wir haben in dem speziellen Fall 15.000 Menschen eine Stimme im Landtag gegeben. Wir, die Antragsteller, haben die Sorgen gehört und in diesen Landtag hineingetragen.
Zweitens. Viele Abgeordnete haben sich heute Morgen im Gespräch mit den Vertreterinnen und Vertretern der Region zur Kinderstation in Anklam bekannt.
Drittens. Vertreterinnen und Vertreter der Bürger haben es geschafft, ihr Anliegen der zuständigen Sozialministerin Frau Schwesig vorzutragen. Frau Schwesig stand den Vertreterinnen und Vertretern Rede und Antwort.
Viertens. Wir haben es geschafft, in dieser Diskussion zu erreichen, dass die Ministerin einen Termin kurzfristig in Anklam wahrnimmt.
Fazit:
Wir, die Antragsteller, sind stolz auf unsere Region, auf unsere Region um Anklam. Die Probleme und Sorgen unserer Bürgerinnen und Bürger werden endlich gehört, ernst genommen und es wird gehandelt.
Wir, die Antragsteller, sind mit dem bisher Erreichten, bis zu der jetzigen Debatte waren wir unter Vorbehalt mit dieser Entwicklung zufrieden.
Wir stehen für diese Region, wir werden diese weiter begleiten und für ihre Interessen kämpfen.
Und jetzt kommt es:
Frau Ministerin, Ihr Auftritt hier war kontraproduktiv,
weil Frau Reese und ich bereit waren,
den Termin am 30.05.2011 abzuwarten und das Gespräch zu suchen, um die Entwicklung und das Konzept zu entwickeln. Wir wollten eine Brücke bauen. Die haben Sie hier heute mit Ihrem Auftreten, leider Gottes, nicht zugelassen. –
Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Also, Herr Kollege Bluhm, ich verstehe es nicht. Innerhalb von sechs Wochen kommt der Bericht und ich denke mal, das, wo Sie das immer wollen, das ist da. Der Minister hat es zugesagt. Und von der Warte her verstehe ich jetzt Ihre Kritik nicht ganz an dem Termin. Bis
30.06.2011 ist, glaube ich, vereinbart worden, wenn ich das richtig in Erinnerung habe.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, vor dem Hintergrund des von uns in der Legislatur bereits verabschiedeten neuen Schulgesetzes und der individuellen Förderung scheint es uns notwendig, das Konzept zur sprachlichen Förderung von Schülern mit Migrationshintergrund fortzuschreiben. Zielstellung soll hier nach wie vor die Verbesserung des Erwerbs von Sprachkompetenz sein. Daher liegt Ihnen hier und heute unser gemeinsamer Antrag vor. Ich vertrete die Auffassung, dass das Beherrschen der Landessprache das A und das O im Integrationsprozess ist. Wer nicht will, nicht kann, nicht mitzieht, wird immer ein Fremder bleiben.
Daher bin ich froh, dass die Kinder von Migranten nicht nur ein Schulrecht haben, sondern auch eine Schulpflicht. Und hier in der Schule wollen wir ihnen alle Möglichkeiten geben, Deutsch zu lernen, sich zu integrieren. Nur so können sie lernen und erfahren, wie wertvoll unsere Demokratie ist, und nur so können sie lernen, wie wichtig es ist, diese Demokratie zu unterstützen und zu stärken.
Unser Ziel ist es, zugewanderte und einheimische Schüler so zu fördern, dass für sie die Chancengleichheit in Bildung und Erziehung für gleichwertige Berufs- und Lebensperspektiven hergestellt wird. Die Schüler mit Migrationshintergrund sollen so in unser Bildungssystem integriert werden, dass ihnen ein erfolgreicher Abschluss und der Übergang in eine berufliche Ausbildung ermöglicht wird.
Der Anteil der Schüler mit Migrationshintergrund an der Gesamtschülerzahl in den allgemeinbildenden Schulen ist heute hier schon benannt worden. Ich erspare uns das. Er erscheint auf den ersten Blick sehr gering, aber die konkreten Zahlen sprechen doch eine sehr deutliche Sprache. Es sind die Kinder, sie sind uns wichtig. Sie verteilen sich recht gleichmäßig, auch über alle Schularten, und allein – das haben wir auch gehört – 23,9 Prozent dieser Kinder besuchen das Gymnasium.
Einige Maßnahmen zur sprachlichen Förderung sind eingeleitet worden, der Minister hat davon auch berichtet,
und dem schließt sich die CDU-Fraktion an. Ich bitte daher um Zustimmung zu unserem Antrag. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gutshäuser und Herrenhäuser bilden einen fest integrierten Bestandteil im Landschaftsbild von Mecklenburg-Vorpommern. Genauer gesagt existieren durchschnittlich mehr als 2,5 Gutsanlagen und Herrenhäuser in jeder der 800 Gemeinden.
Sehr geehrte Kollegen von der FDP-Fraktion, Ihr Antrag ist ein Bekenntnisantrag
und nach meiner Auffassung aller Ehren wert. Ich bedaure es nach wie vor, dass es uns nicht gelungen ist, gemeinsam einen solchen Antrag zu tragen. Es ist auch bedauerlich, dass sich fast ein Viertel der unter Denkmalschutz stehenden Herrenhäuser in einem sanierungsbedürftigen Zustand befinden.
Dem allerdings wirkt die Landesregierung mit einer Vielzahl verschiedener Maßnahmen entgegen,
einerseits im Rahmen des Denkmalschutzgesetzes, wonach die Eigentümer zum Erhalt des Denkmals verpflichtet sind, und andererseits durch die Richtlinie zur Kennzeichnung von Bau- und Bodendenkmalen, wodurch die öffentliche Wahrnehmung und Wertschätzung für dieses Kulturerbe gesteigert wird. Darüber hinaus stehen für ausgewählte Einzelmaßnahmen Fördermittel, zum Beispiel durch den europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes oder des Landesförderinstitutes, zur Verfügung.
Der Anteil der Liegenschaften, welche sich im kommunalen Besitz befinden, wird kontinuierlich durch die Bemühungen der Kommunen, ungenutzte Herrenhäuser zu veräußern, verringert. Der größte Teil der Guts- und Herrenhäuser, welche sich in einem schlechten Erhaltungszustand befinden, befindet sich im Privatbesitz. Und diese Eigentümer sind für die Sicherung, den Erhalt und die Rentabilität ihrer Immobilie verantwortlich.
Die Sozialpflicht des Eigentums ist ein im Grundgesetz verankertes Gut. Beispiele belegen, dass das private Engagement von mündigen Bürgern bereits entscheidend zur Wiederherstellung und Erhaltung der Herrenhäuser und Gutsanlagen in unserem Land beigetragen hat. Besonders vorbildliche Instandsetzungen konnten in den vergangen Jahren mit der Auszeichnung der Denkmalplakette vom Bildungsminister gewürdigt werden. Das Land hat auch flankierende Maßnahmen aufgelegt, um den Eigentümern Anreize zum Erhalt der Kulturlandschaft zu geben.
Die größte Herausforderung stellt jedoch die Erschließung tragfähiger Nutzungskonzepte und Möglichkeiten dar. Das setzt private Initiativen und Übernahme privater Verantwortung voraus. Für Nutzungskonzepte und wirtschaftliche Tragfähigkeit sind wir und ist der Staat nicht zuständig. Daher lehnen wir Ihren Antrag ab. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich frage mich wirklich, ob wir keine anderen Probleme in diesem Land haben.
Also es ist ja vieles gesagt worden und Frau Reese hat es eigentlich auf den Punkt gebracht.
Ich habe mich damit mal ein bisschen beschäftigt. Ich habe zu Hause eine kluge Frau, die ist auch noch hübsch, also da habe ich einen Glücksgriff gemacht, und der habe ich das mal vorgestellt.
Und wissen Sie, was die gesagt hat? – Die spinnen, die LINKEN! Und dabei hat sie eine Handbewegung gemacht, die Richtung Kopf ging. Ich sage mal, so viel zur Realitätstreue und zur Realitätsnähe.
Das sind lebensfremde Themen, die wir uns hier aufsacken.
Und wir müssen uns das mal reinziehen,
ich zitiere, „dass die bisher vorherrschende geschlechtsblinde Haushaltspolitik ungerechte Verteilungseffekte hat“.
„Geschlechtsblinde Haushaltspolitik“ – hier werden neue Begrifflichkeiten geschaffen, die so surreal sind, dass ich mich nur schüttle.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
ich mache es kurz.
Ja, ich mache es kurz,
es ist so viel dazu gesagt worden. Dieser Antrag ist unsinnig.
Er verschwendet Arbeits- und Lebenszeit. Ich weiß gar nicht …
Danke, Herr Präsident.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Verwaltungsaufwand, der damit betrieben werden muss, der kostet immens viel Geld. Sie haben bis jetzt nicht gesagt, wie Sie das alles bewerkstelligen wollen.
Aber es ist ja auch nur das Geld des Steuerzahlers. Ja, es ist nur das Geld des Steuerzahlers. Also ich komme zum Punkt, damit Sie sich auch gleich wieder aufregen können,
meine Fans von der Linksfraktion. Das ist aus meiner Sicht ideologische Selbstbefriedigung, was Sie hier betreiben.
Dem Grunde nach ist das ideologischer Bullshit. Lassen Sie sich eins gesagt sein …
Danke, Herr Präsident.
Wie soll ich es ausdrücken, ohne die Würde des Hauses zu verletzen?
Ich weiß ja nicht, wie lange Sie hier schon im Landtag alle sitzen, aber mit Lebensrealität hat das relativ wenig zu tun.
Ich sage es jetzt noch mal und jetzt hören Sie einfach zu:
Sie können Ihren ideologischen Bullshit
solange Sie wollen in Ihrem ideologischen Puderzucker rollen,
es wird kein Eierkuchen draus, es wird nicht schmecken. – Schönen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen dient der Umsetzung und dem Schutz von Menschenrechten. Diese Konvention zeigt, was die bestehenden Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen bedeuten und wie sie in den unterschiedlichen Bereichen unserer Gesellschaft umzusetzen sind.
Das Recht auf Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist das zentrale Menschenrecht. Die Konvention hat das Leidbild der sogenannten Inklusion.
Das bedeutet, nicht der Mensch mit Behinderung muss sich anpassen, um dabei sein zu können, sondern wir müssen alle gesellschaftlichen Bereiche seinen Bedürfnissen entsprechend anpassen und öffnen.
Niemand darf ausgegrenzt werden.
Wenn ich mir nun den Antrag der Fraktion DIE LINKE genau anschaue, so wird mit dem Antragstext lediglich gefordert, noch Maßnahmen zur öffentlichen Bewusstseinsbildung in den Maßnahmenplan der Landesregierung aufzunehmen,
Punkt 1 Ihres Antrages, sowie jährlich dem Landtag zu berichten,
Punkt 2 des Antrags. Ich verweise bei Punkt 2 auf meine Vorredner.
Weitere Ergänzungsvorschläge oder Kritik gibt es gemäß dem Antrag von der Fraktion DIE LINKE nicht.
Unser Fazit: Wir sind als Koalition folglich richtig gut, nicht nur bei der Umsetzung der UN-Menschenrechtskonvention.
Die Bundesregierung und auch die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern arbeiten gegenwärtig an Aktionsplänen, in denen Maßnahmen beschrieben werden, die zur Umsetzung der Konvention notwendig sind.
Entsprechend dem Geist der Konvention beteiligen sowohl Bundes- als auch Landesregierung dabei – wie bei keinem anderen politischen Vorhaben – die Betroffenen und ihre Verbände. Was alles verändert werden muss, um die Teilhabe aller tatsächlich zu ermöglichen, wird in zahlreichen Veranstaltungen und Veröffentlichungen diskutiert. Wir wollen hiermit gerade eine öffent liche Bewusstseinsbildung erreichen. Auch in der Verwaltungspraxis sowie in der Aus-, Fort- und Weiterbildung unserer Verwaltungsbeamten und Angestellten findet die UN-Menschenrechtskonvention stets Beachtung. Somit kann ich auch diese letzte im Antrag enthaltene Kritik an der Umsetzung der Konvention in unserem Land nicht nachvollziehen. Wir lehnen daher Ihren Antrag ab. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Lieber Kollege
Koplin, Entschuldigung, ähnliche Debatten führen wir hier ja regelmäßig.
Ich habe, glaube ich, Ihnen bei einer der letzten Debatten gesagt, das mit dieser volkswirtschaftlichen Wertschöpfungskette, das müssten Sie noch mal nachlesen. Scheinbar haben Sie es nicht gemacht und Sie haben es immer noch nicht verinnerlicht, wie das funktioniert mit dem Wertschöpfen und dann die Werte schaffen und ausgeben.
Sie sprachen von Produzieren und Verteilen. Also da haben wir, glaube ich, ganz, ganz andere Ansätze beide oder wir kommen da gar nicht zueinander. Ich habe so das Gefühl, Sie wollen bestimmen, was Kunst ist und was nicht Kunst ist, indem Sie Geld in die Hand nehmen, etwas kaufen oder nicht kaufen. Und das kann nicht Sinn und Zweck sein.
Und dann würde ich schon gerne mal wissen von Ihnen, Sie sprachen davon, wir würdigen nicht Kunst und Kultur, da würde ich von Ihnen gerne mal die Definition haben, wer sind „wir“. Das ist eine Aussage, die haben Sie getroffen. Jetzt bitte in Klarheit und Wahrheit: Wer sind „wir“?
Welcher Künstler ist bildend oder was ist bildend in der Kunst und welche Künstler sind wertvoll für dieses Land, dass sie bildend sind? Das müssen Sie dann auch mal definieren.
Wir reden hier eigentlich – und das ist genau der Ansatz, der uns trennt – von der Eigenverantwortung des Künstlers, aber wir reden auch von der Eigenverantwortung in allererster Linie von den Erben. So, das wollte ich vorwegsetzen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der in der Antragsformulierung konstruierte Handlungsbedarf wegen der Befürchtung, dass zunehmend zahlreiche Kunstwerke der Öffentlichkeit unwiederbringlich verloren gehen würden, ist für die CDU-Fraktion nicht erkennbar.
Er wird auch im Antrag überhaupt nicht untersetzt. Daher können wir diesen Antrag nicht mittragen und lehnen ihn ab.
Ich habe mir einmal die Mühe gemacht und mir die Anträge für Projektfördermittel angeschaut, auch diejenigen, die nicht bedacht worden sind. Auch bei diesen Projekten war nicht wirklich erkenntlich, dass es einen derart konstruierten Bedarf tatsächlich gibt. Ich gebe zu, dass zum Beispiel der Ankaufsetat für unser Land mit 26.000 Euro tatsächlich sehr klein ist. Und somit eignet er sich mit Blick auf finanzielle Gesichtspunkte tatsächlich nur äußerst bedingt für den Ankauf ganzer Nachlässe.
Nichtsdestotrotz dient der Kunstankauf der Nachzeichnung künstlerischer Lebens- und Arbeitswege und ist somit ein Beitrag zur Pflege, Aufarbeitung und Veröffentlichung bildender Künstler der Gegenwart. Ich weise aber darauf hin, dass es auf der Bundesebene beispielsweise über Stiftungen und Archive Möglichkeiten gibt, sich der Nachlassverwaltung bildender Künstler zu widmen.
Konkret nenne ich hier die Möglichkeit der Künstlerhilfe des Bundespräsidenten. Hier können sowohl Künstler, aber auch deren Nachlassverwalter Unterstützung anfordern. Unterstützt werden in der Regel Künstler aller Sparten, die mit ihren Werken eine kulturelle Leistung für Deutschland erbracht haben und beispielsweise durch widrige Umstände wie Krankheit oder Alter in finanzielle Bedrängnisse geraten sind. Nach meiner Kenntnis werden circa 450 Künstler und Schriftsteller laufend mit Zuwendungen in gleicher Höhe betraut.
Um noch mal in unser Land zurückzukehren, kann ich diesbezüglich nur empfehlen, dass sich auch Vereine dem Nachlass eines Künstlers der Region widmen können und auf diese Art und Weise Kulturprojektfördermittel beantragen dürfen. Der Kollege Kreher hat hier auch detailliert ausgeführt. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und beende meine Rede.
Herr Professor Methling, was meinen Sie dann konkret in Ihrem Antrag mit „unterstützende(n) Maßnahmen des Landes“?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Werter Kollege Professor Methling, Sie haben meine Frage nur zum Teil beantwortet. Das war so mehr oberflächlich.
Ja, okay. Dann komme ich doch dazu. Habe ich Sie jetzt richtig verstanden, jetzt nutze ich mal meine Redezeit, habe ich Sie jetzt richtig verstanden, dass wir Kunstwerke erst mal, egal in welcher Art, auch den von Ihnen vorgeschlagenen, einlagern und die Geschichte darüber entscheiden lassen, ob sie dann mal wertvoll werden und ob sie dann wichtig sind für das Land? Und dann frage ich mich: Wann beginnt Geschichte, wann endet Geschichte und wann wird darüber entschieden, ob dieses jetzt für dieses Land ein besonderes Kulturgut ist oder auch nicht?
Also die Fragen sind bisher nicht beantwortet, da kommt auch nichts. Und das sind die Fragen, die sich stellen. – Schönen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Idee der Mehrgenerationenhäuser war und ist erfolgreich. Mehrgenerationenhäuser sind ein guter Ansatz, um gerade in einem Land mit einer älter werdenden Bevölkerung das Miteinander der Generationen zu fördern.
Deshalb sollten wir uns freuen, dass der Bund für die Mehrgenerationenhäuser ein Folgeprogramm ausschreibt. Die letzten der bundesweit insgesamt 450 Mehr generationenhäuser nahmen 2008 ihre Arbeit auf, sie wurden beginnend in 2006 in zwei Ausschreibungswellen aus 1.700 Bewerbungen ausgewählt.
Für die Dauer von maximal fünf Jahren erhält jedes Mehrgenerationenhaus jährlich 40.000 Euro. Es war immer klar, dass es sich um eine Anschubfinanzierung handelt für die in Mecklenburg-Vorpommern vorhandenen insgesamt 23 Mehrgenerationenhäuser. Und als umso positiver muss ich es auch heute betrachten, dass der Bund sich über ein Folgeprogramm weiter finanziell mit rund 50 Millionen Euro für das Jahr 2012 bis 2014 engagieren will und künftig 30.000 Euro jährlich für jedes Haus bereitstellt.
Noch mal: Es war eine Anschubfinanzierung, die war zeitlich befristet. Jetzt haben wir ein Anschlussprogramm, das bringt 30.000 Euro – „nur noch 30.000 Euro“, Frau Dr. Linke. Ich glaube, Ihnen fehlt irgendwo ein Stück weit das Verhältnis zu Zahlen oder zu Geld.
Die Bewerbungsphasen starten im Sommer 2011. Es sollte daher möglich sein, dass Kommunen, Land, Projektträger die gegenüber der bisherigen Förderung entstehende Lücke von 10.000 Euro schließen.
Ein solches Bekenntnis zu den Einrichtungen ist aus meiner Sicht auch mit Blick auf die weitere Bundesförderung in den nächsten drei Jahren überfällig, denn die Mehrgenerationenhäuser sind ein Erfolgsmodell.
Es gilt nun, diese zentrale Anlaufstelle für Jung und Alt dauerhaft zu sichern.
Die vielen ehrenamtlich engagierten Menschen unterstützen die Häuser berufstätiger Eltern,
Menschen, die Angehörige pflegen, oder Senioren. Gleichzeitig geben sie neue Impulse für gesellschaftliches Engagement.
Es ist sinnvoll, die Häuser in die örtliche soziale Infrastruktur einzubetten. Deshalb kann unser Land auch in Zukunft nicht auf die Erfahrung und die Kompetenz aller dort Engagierten verzichten.
Mit Blick auf die in den kommenden Monaten langsam auslaufende erste Förderungsperiode ist es jedoch nun an der Zeit, die Mehrgenerationenhäuser thematisch so aufzustellen, dass das Profil der Häuser geschärft und sie damit zukunftsfest gemacht werden.
Das Ziel hierbei ist, die Mehrgenerationenhäuser dauerhaft in die soziale Infrastruktur einzugliedern, also weg vom Charakter eines Modellprojektes und seiner befristeten Aufstellung und Positionierung im örtlichen Gemeinwesen. Modellprojekte laufen nämlich in der Regel ersatzlos und ohne Anschlussfinanzierung aus. Das wissen wir bereits vorab und darauf kann sich jeder frühzeitig einstellen. Es kommt also somit auch nicht überraschend.
Überraschend kommt hingegen jetzt das Angebot des Bundes: 30.000 Euro – das sind bei Ihnen ja „nur“ 30.000 Euro.
Es geht weit über das hinaus, was bisher im Rahmen der Modellprojekte üblich war,
die in der Regel ohne weitere Bundesfinanzierung im Anschluss endeten.
Wir werden uns daher als CDU dafür einsetzen, dass im Landeshaushalt entsprechende Finanzmittel gesucht werden,
und hoffen auch auf die Unterstützung anderer Fraktionen.
Nun gilt es aber auch, nicht immer mit dem Finger auf den Bund zu zeigen –
sehr wohl unterstützen wir Ihre Initiative –,
sondern in die Zukunft zu schauen und selbst Verantwortung zu übernehmen.
Dies wollen wir als Koalition gemeinsam in MecklenburgVorpommern tun
und uns für die nachhaltige Absicherung unserer Mehrgenerationenhäuser einsetzen. Da ist es ausdrücklich zu begrüßen, dass der Bund abermals Geld für eine Förderung der Mehrgenerationenhäuser über drei Jahre, 30.000 Euro, zur Verfügung stellt.
Ja, dann seien Sie doch auch mal dankbar, dass es das noch gibt! Sie fordern immer nur.
Moment, diese Kollegin hat gesagt, es gibt „nur 30.000 Euro“,
„nur 30.000 Euro“.
Nur 30.000 Euro! Also jetzt aber, Herr Holter!
Dies ist zwar zukünftig an die bereits genannte Eigenbeteiligung von Land und Kommunen und eine inhaltliche Ausrichtung gebunden.
Für Sie, meine Damen und Herren von der Linkspartei, ist das Glas wie immer halb leer, für mich ist es dreiviertel voll.
Die Landesregierung sollte folglich aus meiner Sicht eher aufgefordert werden,
gemeinsam mit dem Bund und den Kommunen die Mehrgenerationenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern nachhaltig abzusichern
und zu den Knotenpunkten bürgerschaftlichen Engagements weiterzuentwickeln.
Im Rahmen der Neuausrichtung sind hierbei folgende Schwerpunkte zu beachten:
1. Alter und Pflege, das heißt Etablierung von Beratungsangeboten für ältere Menschen, Pflegebedürftige und Demenzkranke sowie ihre Angehörigen,
2. Integration und Bildung, das heißt Etablierung integrationsfördernder und bildungsunterstützender Angebote in möglichst vielen Häusern,
3. haushaltsnahe Dienstleistungen, das heißt nachhaltige Festigung der Mehrgenerationenhäuser als Dienstleistungsdrehscheiben in den jeweiligen Kommunen,
4. freiwilliges Engagement, das heißt Stärkung, Vernetzung mit Einrichtungen und Initiativen, zum Beispiel Freiwilligenagenturen,
Seniorenbüros, Jugendmigrationsdiensten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das sind ja nur Vorschläge, die wir bringen.
Das ist ein zusätzliches Instrument, was wir bringen. Wir fordern nicht nur, wir bringen auch Ideen.
Daher lehnen wir den Antrag der LINKEN ab.
Wir begrüßen es noch mal, dass Frau Ministerin nachverhandelt, und wünschen dabei viel Erfolg. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kinder sind für mich oder ich betrachte Kinder als Segen, und aus meiner christlichen Erziehung heraus auch als Segen Gottes. Und ich bin auch der festen Überzeugung, dass jeder das Recht hat, Kinder zu bekommen.
Heute hatte ich auch so ein schönes Erlebnis und das passt so schön. Ich hatte von unserer FDP-Kollegin das Kind mal kurz schaukeln dürfen – ein wunderbares Gefühl,
und das möchte ich keinem vorenthalten.
Und einen Satz kann ich mir leider jetzt auch nicht verkneifen: Kopieren ist in Deutschland noch erlaubt. Aber gut, wir wissen es einzuordnen.
So, zum Thema: „Elternassistenz für Menschen mit Behinderungen“ – ein Thema, das ist nicht neu, aber es ist wichtig, weil es ist ein soziales Thema. Von August 2005 bis Juli 2006 wurde mit einer zwölfmonatigen Aufklärungskampagne für das Recht auf Elternassistenz geworben. Dabei wollte man einerseits für einen Rechtsanspruch auf Assistenz und dessen Umsetzung … Noch mal, ich setze noch mal an. Dabei wollte man einerseits auf einen Rechtsanspruch auf Assistenz, die sogenannte Elternassistenz, hinweisen und für deren Umsetzung sensibilisieren. Andererseits wollte man mittels einer gezielten Öffentlichkeitsarbeit Probleme, aber auch positive Erfahrungen und Lösungsansätze behinderter Eltern mit der Erziehung ihrer Kinder aufzeigen.
Ziel war es, Benachteiligungen abzubauen und für die Bereitstellung der nötigen Hilfen zu werben. Die einschlägigen Rechtsgrundlagen sind die Paragrafen 53 und 54 Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch, in Verbindung mit Paragraf 55 Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch. Artikel 23 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verpflichtet die Vertragsstaaten – also auch Deutschland –, Kindern mit Behinderungen und ihren Familien umfassende Dienste und Unterstützung zur Verfügung zu stellen.
In einer Pressemitteilung des Bundesverbandes behinderter und chronisch kranker Eltern vom 25. November 2009 hieß es unter der Überschrift „Behinderte Eltern erstreiten sich Elternassistenz“, dass „mit Bescheid vom 20.11.2009 … einer körperbehinderten Mutter von 2 Kindern“ erstmals „Persönliche Budgets für Elternassistenz als Teilhabeleistung bewilligt“ worden sind. In der Begründung der Bewilligung steht: „Entsprechend der neueren Rechtsprechung ist die Pflege und Erziehung eines Kindes ein Grundbedürfnis von behinderten und nichtbehinderten Eltern. Die Verantwortungsübernahme der Eltern für ihr Kind ist eine zentrale Frage der Teilhabe
der Eltern am Leben in der Gemeinschaft.“ Dementsprechend sind „die erforderlichen Hilfen von 18 Stunden pro Woche … als Eingliederungshilfe gemäß § 54 SGB XII in Verbindung mit § 55 SGB IX anerkannt“ worden.
Vielmehr geht es bei diesem Thema um die verwaltungsmäßige Ausgestaltung der Praxis und um Fragen der Anerkennung der Bewilligung von entsprechenden Leistungen durch Sozialhilfeträger vor Ort – die Ministerin führte aus. Daher waren die Elternassistenz beziehungsweise nicht gewährte Leistungen und abgelehnte Anträge auf Elternassistenz auch schon in einigen Petitionsausschüssen der Länder und des Deutschen Bundestages auf der Tagesordnung.
Die Dinge sind für uns geklärt. Nochmals, ich fasse zusammen: Es ist eigentlich aus unserer Sicht auf Ebene der kreisfreien Städte und Landkreise zu regeln und nicht ein Problem, das wir in dieser Stärke behandeln müssen. Daher sehen wir die Überweisung als wenig zielführend an. Wir lehnen daher Ihren Antrag ab. Ihr Ansinnen, Herr Grabow, verstehe ich persönlich aber sehr gut. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Frau Müller, die Fälle, die Sie hier vorgetragen haben – es wäre sehr schön, wenn Sie zuhören würden, wenn ich Sie anspreche, Frau Müller –, sind für mich persönlich, so sie denn stimmen, und das setze ich jetzt einmal voraus, eine Sauerei.
Aber, Frau Müller, Sie haben keine Zeitschiene genannt, in der die Vorgänge vorgefallen sind, in welchem Zeitraum,
und Sie suggerieren hier mit Ihren Ausführungen, und das ist jetzt die Unredlichkeit, dass das ein realer flächendeckender Zustand in diesem Land ist.
Frau Müller, ich sage es Ihnen mal ganz deutlich: Ich habe …
Hören Sie doch einfach zu!
Doch, hören Sie doch einfach zu!
Hören Sie einfach zu!
Frau Müller, in meiner beruflichen Laufbahn habe ich viele Dinge gesehen,
ja, und ich habe mich auch in Regionen bewegt, in sozialen Brennpunkten. Aber das, was Sie hier suggeriert haben, ist einfach unredlich,
weil das einfach nicht die Tatsache widerspiegelt.