Gerhard Bartels

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Last Statements

Danke, Herr Präsident.
Herr Kollege Koplin, es ist heute zum einen darauf hingewiesen worden, dass wir leider keine Modellregion in Mecklenburg-Vorpommern haben, und zum anderen haben Sie darauf hingewiesen, wie kompliziert die ganze Geschichte ist. Würden Sie es unter diesem Gesichtspunkt für wünschenswert halten, dass gezielt Modellprojekte im Land, dort, wo schon erste Erfahrungen vorliegen, wo die Kapazität da ist, gefördert werden und mit den Trägern gemeinsam dieser schwierige Bereich vorbereitet werden sollte?
Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich könnte ja vermuten, dass die Schweigsamkeit der Koalitionsfraktionen zu diesem Antrag, von der ich im Moment ausgehe, etwas mit schlechtem Gewissen zu tun hat. Aber das ist wohl zu viel verlangt.
Es ist schon makaber: Der hier heute mit einer Beschlussempfehlung abgeschlossene Antrag ist vom Oktober 2004 und – Frau Lochner-Borst hat es gesagt – bezieht sich auf die Umsetzung eines Gesetzes vom Sommer 2002. Ziel war es, die damals noch immer nicht vorliegenden Eckwerte endlich auf den Weg zu bringen. Mit der Novelle des Landeshochschulgesetzes vom Februar 2006 hat nun die Mehrheit dieses Hauses versucht, den Verstoß der Landesregierung gegen ein geltendes Gesetz juristisch zu heilen, indem man erklärt hat, dass die Erstellung der Eckwerte nicht nötig wäre, zumindest in der jetzigen Phase. Wie sich das später darstellen wird, werden wir alle erleben. Nicht geheilt ist damit – das will ich ausdrücklich betonen und deshalb habe ich mich auch nicht bereiterklärt, den Punkt I des Antrages für erledigt zu erklären, was ich bei dem Punkt II durchaus tue – der Verstoß gegen den Geist des Paragrafen 15 des Landeshochschulgesetzes von 2002.
Ich will kurz erinnern, in der Ersten Lesung des Gesetzentwurfes der Regierung zum Landeshochschulgesetz im Oktober 2001 hatte ich unter anderem auf das Leitbild der Universität Zürich verwiesen, in dem steht, ich zitiere: „Die staatlichen Behörden entscheiden über die grundsätzlichen Ziele … und stellen die erforderlichen Mittel zur Verfügung.“ Und dann etwas später: „Die Universität verwaltet selbständig ihre finanziellen und personellen Mittel.“ Ende des Zitats.
Genau diese grundsätzlichen Ziele sollten laut Gesetz im Punkt 1 der Eckwerte enthalten sein, denn dort sollten – ich zitiere aus dem Gesetz – „die Schwerpunkte, die im Interesse eines landesweit ausgewogenen Grundangebots in Forschung und Lehre vorzuhalten sind,“ bestimmt werden. Unter diesem Gesichtspunkt ist die Behauptung, die immer wieder kolportiert wird, dass die arme Regierung ja nach dem Gesetz von 2002 keine Einflussmöglichkeiten hätte, einfach absurd.
Gäbe es die Eckwerte, gäbe es auch diese Eingriffsmöglichkeiten. Und wie Zielvereinbarungen ohne die Bestimmung der grundsätzlichen Ziele der Landespolitik in der Entwicklung der Hochschullandschaft überhaupt funktionieren sollen, das muss mir mensch erst einmal erklären. Dazu habe ich offensichtlich zu wenig Ahnung.
Lassen Sie mich noch eine Anmerkung machen zu Ziffer I.3. meines Antrages. Dort hatte ich im Interesse der rechtzeitigen und intensiven Einbeziehung des Landtages darauf hingewiesen, dass eine schnelle und möglichst umfangreiche Einbeziehung des Landtages in die Erarbeitung der Eckwerte notwendig ist. Ich hatte bereits in der schon erwähnten Ersten Lesung im Oktober 2001 die Hoffnung ausgesprochen, dass sich der Landtag in Zukunft wesentlich gründlicher beziehungsweise überhaupt erst einmal mit den grundsätzlichen Fragen zur Entwicklung der Hochschulen befassen wird. Genau darauf zielte dieser Punkt meines Antrages. Wenn es denn so passieren wird, wie ich vermute, dass die Zielvereinbarungen und die Zielvorgabe für die Uni Rostock heute durch den Landtag gepeitscht werden, dann ist
auch diese Hoffnung ad absurdum geführt. Und die Ablehnung meines Antrages durch die Koalitionsfraktionen macht diese absurde Praxis leider sehr deutlich. – Danke schön.
Wie vertragen sich Ihrer Meinung nach Ihre Ausführungen, dass nach dem Landeshochschulgesetz von 2002 der Landtag kein Mitwirkungsrecht gehabt hätte, mit der Formulierung des Paragrafen 15 des damaligen Gesetzes im Absatz 2, die da sinngemäß lautet: Auf der Grundlage der Hochschulentwicklungspläne erarbeitet das Ministerium – ich kürze
das ein bisschen ab – Eckwerte, welche durch die Landesregierung beschlossen und dem Landtag zur Zustimmung vorgelegt werden, und Absatz 3 letzter Satz: Die „Zielvereinbarungen … bedürfen der Zustimmung des Landtages“? Originalzitat aus dem Gesetz von 2002.
Zielvorgaben gab es ja damals gar nicht.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Leider kann ich mich in drei Minuten nur auf ein paar Schlagzeilen konzentrieren. Erste Schlagzeile: In der Anhörung zur Novelle des Landeshochschulgesetzes haben die Anzuhörenden darauf hingewiesen, dass der Landtag sich selbst kastriert, wenn er die Zustimmung für die Zielvorgaben nicht beschließt. In der Zweiten Lesung haben die Koalitionsfraktionen stolz verkündet, wir haben das deshalb geändert. Wie sieht die Realität aus? Seit höchstens einer Woche liegt der hier zu behandelnde Antrag tatsächlich vor und eine halbwegs gründliche Befassung im Ausschuss soll nicht stattfinden. Da kann ich nur konstatieren, das macht die Selbstkastration der Mehrheit des Landtages sehr deutlich.
Herr Minister, Sie haben freundlicherweise heute Vormittag darauf hingewiesen, dass ich in unseren über zehn Jahre andauernden Gesprächen immer wieder auf die Priorität von Landesinteressen hingewiesen habe. Ich erlaube mir zu ergänzen, dass ich dabei auch immer wieder – und da waren wir, glaube ich, auch einer Meinung – darauf hingewiesen habe, dass die dafür notwendigen Auseinandersetzungen zwischen Hochschulen und Regierung auf gleicher Augenhöhe stattfinden sollen. Genau das hat aber nach der Novellierung des Landeshochschulgesetzes natürlich nicht stattgefunden.
Die Begründung, die mir intern für den Abschluss der Zielvereinbarungen an den fünf Hochschulen gegeben wird, ist ganz eindeutig: Die da oben peitschen ihr Perso
nalkonzept sowieso durch, also versuchen wir, das Schlimmste zu verhindern, indem wir nach halbwegs machbaren Kompromissen suchen.
Denn die Zielvereinbarungen, die heute vorliegen und als inhaltliche Schwerpunktsetzung an den Hochschulen verkauft werden, sind nichts anderes als eine Umsetzung der Streichung von jeder fünften Stelle im Hochschulbereich. Das sollten wir bitte schön nicht vergessen.
Und dann erlauben Sie mir die Anmerkung, wir hatten in der DDR so unsere Erfahrungen mit Fünfjahresplänen. Wenn ich mir hier eine Laufzeit angucke bis 2020, 31.12.2020, dann haben wir jetzt Fünfzehnjahrespläne. Schön!
Ich will anhand einiger Fragen nur auf ein paar Probleme hinweisen. In allen Zielvereinbarungen steht: „Die Zuweisungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern unterteilen sich in …“ und dann kommen vier Punkte. Danach steht: „Sie stehen unter dem Vorbehalt des § 15 Abs. 6 LHG M-V.“ Ich merke mal an, bei der Universität Greifswald steht noch „Abs. 5“. Das sollte man vielleicht ändern. Aber darum geht es nicht. Ich erinnere mich sehr gut, dass das Landeshochschulgesetz im Frühjahr 2002 fast daran gescheitert wäre, weil die Koalitionsfraktionen, und zwar beide, die Streichung des im Gesetzentwurf der Regierung enthaltenen Haushaltsvorbehaltes für die Eckwerte und die Zielvereinbarungen gefordert haben. Es ist dann der genannte Paragraf 15 Absatz 6, damals Absatz 5, ins Gesetz gekommen und der steht nun in jeder Zielvereinbarung, sodass unter diesem Vorbehalt die Zuweisungen stehen. Da das hier so steht, ist eines völlig klar: Das ist als Haushaltsvorbehalt gemeint und wird auch so gehandhabt.
Wo da die Planungssicherheit ist, das müssen Sie mir mal erklären.
Eine zweite Frage: In der Zielvereinbarung mit der Uni Greifswald findet sich die Formulierung, dass eine gymnasiale Lehrerbildung stattfindet. Was ist das? Bilden wir in Zukunft Lehrer an den Gymnasien? Oder aber sagen Sie mir bitte mal, nach welchem Lehrerbildungsgesetz es eine gestufte Lehrerbildung gibt. Und was ist ein Bachelorlehrer? Wo ist die gesetzliche Grundlage für eine solche Festlegung?
Und nun will ich noch etwas sagen zum Hochschulbereich. – Ich komme gleich zum Schluss, Frau Präsidentin. – Herr Metelmann und andere haben die Planungssicherheit hier gelobt. In allen Zielvereinbarungen steht, das Ergebnis der Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene ist noch nicht berücksichtigt. Und in allen Einrichtungen ist aufgeführt, auf welche Baumaßnahme die Hochschule besonderen Wert legt. Nirgendwo ist auch nur angedeutet, welche Position die Landesregierung zu diesen Prioritätensetzungen hat. Das alles nennen Sie Planungssicherheit?! Es tut mir Leid, das alles, was hier passiert, haben wir mit dem Landeshochschulgesetz vor vier Jahren nicht so gewollt. – Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Landeshochschulgesetz von 2002 kannte keine Zielvorgabe, weil dieses Hochschulgesetz Hochschulautonomie wollte.
Hochschulautonomie und Zielvorgabe – beides geht nicht.
Zweite Bemerkung: Wir steuern, glaube ich, mal wieder auf eine Verfassungsdiskussion zu, denn es ist ein Unterschied, ob ein Rektor gestützt auf die Entscheidungen seiner Hochschulgremien eine Selbstverpflichtung hinsichtlich von Forschungsschwerpunkten unterschreibt oder ob die Universität diese Forschungsschwerpunkte verordnet bekommt.
Dabei ist es völlig unerheblich, ob sie wortgleich übereinstimmen mit dem Beschluss der Gremien. Es geht
darum, ob unter Verletzung der entsprechenden Bestimmungen von Grundgesetz und Landesverfassung die Freiheit von Forschung und Wissenschaft eingeschränkt wird, und das wird sie!
Dritte Bemerkung: Es war hier so schön von Kohärenz die Rede. Ich will mal über kohärentes Handeln von drei Landesregierungen reden.
In zwölf Jahren habe ich die vielfältigsten Versuche erlebt, die Juristische Fakultät in Rostock nun endlich zu schließen. Eine davon war im Gesetzentwurf der Landesregierung 2001 enthalten, wo es eine zahlenmäßige Vorgabe für die Größe von Fakultäten an Universitäten gab. Und welch Wunder, die Zahl war größer als die Zahl der Professoren an der Juristischen Fakultät in Rostock!
Welch ein Zufall!
Wir haben damals diese Vorgabe herausgenommen, weil wir wirklich Hochschulautonomie wollten und gesagt haben, in die interne Struktur von Hochschulen mischen wir uns nicht ein.
Dieses Mal soll es nun nach zehn Jahren der Versuche endlich gelingen, die Juristische Fakultät in Rostock zu schließen.
Ähnlich mit der Zahnmedizin. Sie wurde 1996 geschlossen, Sie kennen das alles. Inzwischen gibt es einen Vertrag. Dieser Vertrag enthält keine Kündigungsklausel und wie die Auflösung gehen soll, ist mir als juristischem Laien etwas unklar.
Spannend ist aber die Begründung. Lesen Sie bitte die Begründung! Dazu möchte ich zwei Anmerkungen machen:
Erstens. Darin steht nicht ein neues Wort. All das, was darin an Behauptungen steht, finden Sie in den Unterlagen der verschiedensten Anhörungen im Bildungsausschuss in zwei Legislaturperioden. Das steht da schon alles. Es gibt nicht ein neues Argument.
Herr Bluhm, das Zweite ist, hier steht ganz eindeutig auf Seite 15: „Da die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern noch nicht abschließend über die Kündigung des Vertrages vom 15. Mai 2002 und damit über die Fortsetzung des Studiengangs Zahnmedizin entschieden hat, steht die Vorgabe“ hier in der Zielvereinbarung,
das heißt, es ist in der Diskussion.
Wer diese Begründung liest, und das ist meine zweite Anmerkung zu dieser Begründung, der weiß ganz eindeutig, er soll endlich geschlossen werden. Das ist das, was man seit zehn Jahren über drei Regierungen will.
Dann lassen Sie mich noch auf ein Gerücht eingehen, das immer so durch die Gegend schwirrt. Das Gerücht besagt – ich komme gleich zum Schluss, Frau Präsidentin –, die Zahnmedizin Rostock finanziert Stellen illegalerweise durch andere Stellen innerhalb des Klinikums. Wenn das so wäre, müsste die Regierung das erstens beweisen, zweitens müsste sie geeignete Schritte einleiten, um dem Wirtschaftsprüfer das Handwerk zu legen,
weil er falsche Testate ausstellt. Drittens müsste sie rechtliche Schritte gegen die Verantwortlichen am Klinikum einleiten wegen Bilanzfälschung.
Da wissen Sie besser Bescheid, Herr Dr. Born.
Das alles soll nun, wie mir neulich erklärt wurde, die wirkliche Hochschulautonomie sein. Ich sage nur: Nein danke!
Kollege Döring, Sie sind ja noch relativ jung hier im Landtag. Würden Sie mir
trotzdem zustimmen, dass es normal und verfassungsrechtliche Möglichkeit eines Abgeordneten ist, Anträge zu stellen, ohne seine Fraktion fragen zu müssen?
Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist vieles, vielleicht sogar alles schon gesagt, bloß von mir noch nicht.
Aber ich möchte beginnen mit zwei Vorbemerkungen.
Heute im ersten Teil der Debatte war von Legenden die Rede und dabei hatte ich das Gefühl, dass hier eine neue Legende gestrickt wird, nämlich die von einem Gesetz, das die kommunale Selbstverwaltung stärkt, das Ehrenamt stärkt
und das Land in allen Entscheidungspunkten voranbringt.
Ich wäre über ein solches Gesetz sehr froh,
ich würde es sofort unterstützen. Das Dumme ist nur, ich kenne dieses Gesetz nicht.
Das, was hier heute vorliegt und was im Sonderausschuss vorlag – ich habe an fast allen Sitzungen des Sonderausschusses teilgenommen –,
hat mit dieser Beschreibung eines Gesetzes aber auch gar nichts zu tun.
Zweite Bemerkung: Herr Müller ist ein Meister im Erzählen von Halbwahrheiten.
Das muss ich mal so sagen, Herr Müller. Wenn Sie erzählen, dass in Vorpommern viele Leute sagen, wir wollen einen Vorpommernkreis, dann ist das diese halbe Wahrheit. Was Sie aber verschweigen, ist, dass 90 Prozent der Leute, die das diskutieren in Vorpommern – es wird sehr heftig diskutiert –, das nur deshalb tun, weil sie sagen, gegen die anderen Großkreise sind wir sonst zu schwach und werden kaputt gespielt.
Und nur unter der Bedingung, dass die anderen Regionalkreise eingeführt werden, wollen wir einen Vorpommernkreis.
Im Grunde sind 90 Prozent der Leute, die so diskutierten, nämlich der Meinung, dass diese Regionalkreise Monsterkreise sind. Bloß das haben Sie unterschlagen.
Nun zu meinen eigentlichen Anmerkungen.
Heute soll angeblich eine mehrjährige Debatte zu Ende gehen. Das wäre aber nur der Fall, wenn das Gesetz heute abgelehnt wird.
Dadurch würde die Chance entstehen, noch einmal neu anzusetzen bei der notwendigen Reform und dieses Mal wenigstens den ernsthaften Versuch zu unternehmen, die Betroffenen einzubeziehen und mit ihnen gemeinsam nach vernünftigen Lösungen zu suchen.
Wenn allerdings, was ich befürchte, dieses Gesetz heute angenommen wird, dann wird nur eine neue Runde eingeleitet. Und in dieser Runde hat dann das Landesverfassungsgericht das Sagen und das ist keine Vermutung, das wissen Sie alle, es wird so sein. Das wäre aus meiner Sicht sehr bedauerlich, weil wieder einmal durch Fehler der Politik das Landesverfassungsgericht gezwungen würde, maßgeblich in die Politik einzugreifen, und das kann nicht gesund sein.
Ich habe neulich am Rande der Sonderausschusssitzung, wo die Schlussabstimmung stattfand, mit einem von mir sehr geschätzten hohen Beamten dieser Landesregierung gesprochen und er sagte mir, wissen Sie, Herr Bartels, das Verfassungsgericht wird das Gesetz und die Kreisgebietsreform nicht gänzlich kippen, weil damit die Gefahr entsteht, dass sich mehrere Jahre lang niemand mehr trauen würde, die notwendigen Reformen anzupacken.
Nun kann ich nur sagen, wer so von Verfassungsrichtern denkt, der denkt sehr seltsam,
denn wenn die Verfassungsrichter die Notwendigkeit einer Kreisgebietsreform als gegeben annehmen, dürfen und werden sie sich von solchen Überlegungen nicht leiten lassen. Sie werden unabhängig von der Notwendigkeit einer solchen Reform prüfen, ob das Gesetz verfassungsgemäß ist oder nicht.
Und sollten sie zu dem Schluss kommen, dass das Gesetz oder wesentliche Teile nicht verfassungsgemäß sind, dann haben nicht die Verfassungsrichter den schwarzen Peter, sondern der Teil der Politik, der seit mindestens drei Jahren alle Hinweise von Experten und Betroffenen standhaft ignoriert.
Und ich gehe ganz bewusst mehr als drei Jahre zurück. Anfang März 2003 fanden in Greifswald an der Universität die Verwaltungsfachtage statt.
Gegenstand waren damals, das Gesetz lag damals noch nicht vor, die Eckpunkte der Regierung zur Verwaltungsmodernisierung. Und schon damals haben Verfassungsrechtler wie Professor Ibsen, wie Professor Stüer und andere sehr nachdrücklich auf die verfassungsrechtlichen Probleme aufmerksam gemacht.
Sie hatten damals kein Mandat. Bitte hören Sie auf, den Leuten zu unterstellen, weil sie bezahlt werden, erzählen sie solche Sachen, wie Sie es hier in der Anhörung getan haben!
Sie haben die Mandate in der Regel wegen ihrer Ausführungen auf diesen Verwaltungsfachtagen bekommen und nicht umgekehrt.
Und schon damals spielte zum Beispiel eine ganz große Rolle, ob die geplanten Regionalkreise überhaupt noch Landkreise im Sinne des Grundgesetzes sind oder ob es etwas anderes ist, ob sie also überörtliche Kommunalverbände darstellen. Professor Ibsen hat dies damals sehr ausführlich und für mich überzeugend behandelt und verneint. Er hat dies in seinem Gutachten in der Verbandsanhörung der Regierung nachdrücklich wiederholt und auch in der Anhörung des Sonderausschusses war dies wiederum das Zentrum seiner Ausführungen. Auf meine Nachfrage hat er dann bestätigt, dass er nicht den Eindruck habe, dass seit Anfang 2003 diese Einwendungen irgendwann einmal ernsthaft bedacht worden wären. Ich habe diesen Eindruck auch nicht.
Und wenn sich einige Leute immer mal wieder öffentlich wundern, warum so um die Zahl fünf gestritten wird, da kann ich nur sagen, diejenigen haben bis heute nicht verstanden, dass es um die Frage geht, ob Regionalkreise überhaupt noch Landkreise im Sinne des Grundgesetzes sind
oder ob es sich bei der Kreisgebietsreform eigentlich um die Abschaffung der Landkreise handelt,
um die Einführung verkappter Regierungsbezirke.
Und es hat die Bürgermeisterin von Wismar, Frau
Dr. Wilcken, in der Anhörung gesagt, macht doch drei Kreise, dann haben wir wenigstens unsere alten Bezirke wieder.
Ein weiterer Gedanke in diesem Zusammenhang: Professor Stüer hat in der Anhörung – auch darauf möchte ich Sie hinweisen – ausgeführt, dass es sein kann, dass neue gesellschaftliche Entwicklungen völlig neue Entscheidungen auch im Sinne der Auflösung von Landkreisen hervorbringen können.
Er hat aber gesagt, in dem Gesetz und in der Begründung findet sich auch nicht der geringste Anhaltspunkt, dass eine solche Annahme zu treffen sei.
Folgendes muss ich auch sagen: Wenn hier zitiert wird, dass es Leute gibt, Kommunale, also Gemeindevertreter, die nach Auflösung der Kreise schreien, ich kenne solche Äußerungen meistens, wenn gerade die Kreisumlage erhöht worden ist,
dann gibt es schon Bürgermeister von Gemeinden oder auch Gemeindevertreter, die so etwas sagen. Darin drückt sich aber ein absolutes Unverständnis des Wesens von Kreisen aus und ein solches Unverständnis aus dem Munde von Gabi Meˇsˇt’an hier als ernstzunehmendes Argument zu hören, da sage ich ehrlich, das tut weh, sehr weh.
Lassen Sie mich auf die Entschließung Nummer 2 Satz 1 eingehen. Dieser Satz lautet, ich zitiere: „Der Erfolg der Verwaltungsreform wird im Wesentlichen davon abhängen, dass die Verantwortlichen im Lande wie auch auf der kommunalen Ebene gemeinsam mit den Betroffenen, den Personalräten und Interessenvertretungen zusammenarbeiten und ein konstruktiver Dialog für die konkreten Umsetzungsmaßnahmen stattfindet.“
Wie soll das gehen? Es ist heute mehrfach gesagt worden, dass alle Kreistage – und einige auch einstimmig, Herr Müller, nicht nur mehrheitlich, unter anderem hat der Kreistag Uecker-Randow einstimmig Nein gesagt – und auch die übergroße Mehrheit der Gemeindevertretungen, die sich damit befasst haben, Nein gesagt haben.
Das ist keine gute Basis für vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Das Personalübergangsgesetz, das hier heute auch zur Abstimmung steht, verhindert die Einbeziehung der Kreise in die Frage der Überleitung des Personals und da hilft auch keine noch so schwammige Entschließung Nummer 8,
Und dann geht es noch weiter. Dieser Satz hat mich zu der Überlegung gebracht, ob ich das nicht an die Zeitschrift „Eulenspiegel“ schicke,
die haben so eine schöne Rubrik „Poetische Kostbarkeit“.
Ich werde es aber unter anderem deshalb nicht tun, weil man diesen Satz auch als Verhöhnung der Ehrenämtler und Hauptämtler vor Ort in den Kreisen verstehen kann.
Lassen Sie mich etwas zum Stichwort Bürgernähe sagen. Wir hören ja immer, durch E-Government wird das alles geregelt. Ich sage mal am Rande ganz vorsichtig, auch die Kosten für die Bürgerbüros sind hinsichtlich ihrer Konnexität zumindest strittig,
Herr Ringguth, wie vieles andere auch, das haben wir im Ausschuss diskutiert, das will ich jetzt nicht weiter ausführen.
Ich möchte etwas anderes sagen. Wer sich mal den jüngsten Bericht des Landesrechnungshofes ansieht, was dort zum Polizeisystem LAPIS gesagt wird, lässt sich vielleicht so zusammenfassen: Nachdem zehn Jahre lang gearbeitet worden ist, sehr viel Geld investiert worden ist, läuft es immer noch nicht richtig. Und in der Aussprache dazu wurde uns deutlich gemacht, dass man manche Ziele, nämlich die Abschaffung aller schriftlichen Akten, Abschaffung aller Formularvordrucke heute nicht mehr verfolgt, weil sie wohl nicht realistisch seien.
Da fällt mir – Sie wissen ja, ich habe es manchmal mit den Sprüchen – so ein Spruch ein: „Leben ist das, was passiert, während du andere Pläne machst.“
Ich bin nicht gegen die Einführung moderner Technik und ich habe dieses Beispiel, ich komme gleich zum Schluss, hier deshalb angeführt, weil immer wieder gesagt wird, durch E-Government werden alle Probleme gelöst.
E-Government auf der Ebene der Kommunen und zwischen Kommunen, Kreis und Land weist sehr viel mehr Probleme auf, als LAPIS jemals aufweisen wird.
LAPIS ist in zehn Jahren nicht richtig zum Laufen gekommen.
Alles andere können Sie sich ausrechnen.
Ich wollte eigentlich noch einiges sagen zu der Defizitanalyse, Frau Meˇsˇt’an hatte bei der Einbringungsrede oder bei der Ersten Lesung hier gesagt, dass an der Stelle vieles verändert werden muss. Diese Defizitanalyse ist natürlich auch nicht im Ansatz nachgeholt worden.
Und ich komme zu dem Fazit: Dieses Gesetz krankt an Fehlern, die von Anfang an schon in den Eckpunkten gemacht worden sind, die mit diesem Gesetz nicht verbessert und verhindert werden können. Deshalb lehne ich dieses Gesetz ab. – Danke schön.
Ich meinte damit, dass im Zusammenhang mit der Begründung zum Fehlen der Defizitanalyse Frau Meˇsˇt’an damals sehr kritisch diese so genannte zukunftsorientierte Gesetzgebung angeführt und sie als eine Unterstellung an die Abgeordneten bewertet und dann auch gesagt hatte: Derartige Gesetzesbegründungen werden die Ausschussberatungen, denke ich, so nicht verlassen dürfen. Wir müssen diese Stellen wesentlich verändern.
Natürlich werden Begründungen von Gesetzestexten, die von der Regierung kommen, in Ausschusssitzungen nicht verändert. Das wissen wir alle.
Aber es ist nicht einmal versucht worden, auch nur ansatzweise das Fehlen der Defizitanalyse irgendwie zu ersetzen. Und insofern kann ich es dann nicht verstehen, wenn heute gesagt wird, es hat so viele Veränderungen gegeben, jetzt ist das Gesetz gut. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Herr Minister!
In der Antwort auf meine Kleine Anfrage zur „Besetzung der W2-Professur für Konservierende Zahnheilkunde an der Universität Rostock“ auf Drucksache 4/1982 bleiben einige Fragen offen.
Ich frage deshalb die Landesregierung:
6. Die Landesregierung bestätigt in der Antwort auf meine Frage 5, dass die Medizinische Fakultät der Universität Rostock ein Konzept vorgelegt hat, in dem sie einerseits die Einsparvorgaben der Regierung erfüllt und andererseits die Weiterführung des Studienganges Zahnmedizin plant. Wie bewertet die Landesregierung die Auffassung, dass die Fakultät in Übereinstimmung mit der Hochschulleitung damit in Anwendung ihrer Hochschulautonomie gemäß LHG § 28 Absatz 4 Satz 3 den Nachweis erbracht hat, dass die Stellen und Mittel für die Umsetzung der hochschulpolitischen Strukturentscheidung vorhanden sind und damit die Weiterführung des Studienganges durch die Landesregierung nicht behindert werden darf?
Herr Minister, gestatten Sie eine Nachfrage?
Herr Minister, nach meiner Kenntnis hat die Strukturkommission zur Entwicklung der Hochschulmedizin unter anderem angeregt, die C3-Professur für Kinderonkologie an der Universität Rostock in Zukunft nicht wieder zu besetzen, und nach meiner Kenntnis berücksichtigt das Konzept der Medizinischen Fakultät diese Empfehlung. Ist es richtig, dass Sie inzwischen genau diesen Punkt des Konzeptes der Medizinischen Fakultät kritisieren?
Gestatten Sie eine zweite Zusatzfrage?
Welche Möglichkeit sieht die Landesregierung, den rechtskräftigen Vertrag zwischen zwei juristischen Personen, nämlich der Landesregierung und der Universität Rostock, zur Wiedereinführung des Studienganges Zahnmedizin zu kündigen?
Meine zweite Frage, Herr Minister:
7. In der Antwort auf Frage 7 meiner Kleinen Anfrage teilt die Landesregierung mit, dass sie die „Zustimmung zur Ruferteilung für die befristete Wiederbesetzung der W2-Professur für Konservierende Zahnheilkunde erteilt“ habe. Die entsprechenden Paragrafen des LHG sehen meines Erachtens eine Befristung einer Ruferteilung seitens der Landesregierung entgegen dem Willen der Hochschule nicht vor. Auf welcher Rechtsgrundlage hat die Landesregierung diese Befristung der Ruferteilung verfügt?
Gestatten Sie eine Zusatzfrage?
Herr Minister, sehe ich das richtig, dass nach dem Landeshochschulgesetz die Regierung die Möglichkeit hat, bei Ankündigung einer Ausschreibung durch eine Hochschule unter Rücksicht auf übergreifende Strukturmaßnahmen eine andere Besetzung zu verlangen, aber nicht mehr einen Eingriff vornehmen kann, wenn das Berufungsverfahren abgeschlossen ist?
Gestatten Sie mir eine zweite Zusatzfrage?
Welche Maßnahmen würde die Regierung unternehmen, falls die Universität unter Berufung auch auf meine Interpretation des Landeshochschulgesetzes und unter Berufung auf entsprechende Beschlüsse der zuständigen Hochschulgremien entgegen der Aussage des Ministeriums eine unbefristete Berufung vornimmt?
Danke, Herr Minister.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich beobachte in meinem zwölften Jahr in diesem Hohen Haus und kurz vor dem Ende dieses längeren Lebensabschnittes bei mir zunehmend die Neigung, Rückschau zu halten. Und in dieser Rückschau stelle ich erfreut fest, dass ich diese Einmütigkeit aller Fraktionen bei diesem Thema in diesem Hohen Haus so noch nicht erlebt habe und dass ich darüber sehr, sehr froh bin.
Gerade weil ich mich sehr gut an andere Debattenverläufe erinnere, will ich die Einmütigkeit aller Fraktionen und aller Redner hier herausstreichen und mich dafür bedanken. Es liegt mir fern, Zensuren zu verteilen oder Frau Präsidentin und meine Vorredner hier irgendwie einzugruppieren, aber gestatten Sie mir, dass ich Herrn Schlotmann für seine heutige Rede ganz besonders danke.
Ich glaube nicht, dass ich schon mal einen Redebeitrag hier erlebt habe, der mir so unter die Haut gegangen ist. Vielen Dank, Herr Schlotmann!
Gerade angesichts dieser Einmütigkeit finde ich es zwar etwas bedauerlich, dass in der Entschließung am Ende nur die beiden Antragstexte nebeneinander stehen, aber – Herr Jäger, da gebe ich Ihnen Recht – das ist ebenso aushaltbar wie unterschiedliche Ansatzpunkte, von denen ich überzeugt bin, dass sie uns am Ende nicht am gemeinsamen Handeln hindern werden. Auch das ist ein für mich sehr wichtiges Ergebnis der heutigen Debatte.
Meine Damen und Herren, ich habe mir in Erinnerung an die Dezemberdiskussion ein „aber“ aufgeschrieben. Ich habe jetzt überlegt, ob ich das heute weglasse, weil ich das damit verbundene ungute Gefühl heute nicht habe. Ich sag es aber trotzdem: Mein Eindruck von der
Debatte im Dezember war, dass es vordergründig um die Verhinderung des Einzugs der Rechtsextremisten in den Landtag gehen könnte. Und leider war und ist die Widerspiegelung der Debatte in den Medien auch so angelegt. Als unbefangenem Bürger käme mir da möglicherweise der Gedanke, na klar, sie wollen sich ihre Plätze sichern und die Konkurrenz heraushalten. Und ich bedauere es, auch im Entschließungstext ist mir etwas zu vordergründig von den Wählerinnen und Wählern die Rede.
Meine Damen und Herren – ich glaube, das ist auch der Tenor der heutigen Debatte –, es muss darum gehen, menschenfeindliche Konzepte, Ausländerfeindlichkeit und den Rückgriff auf die schlimmsten Zeiten deutscher Geschichte aus den Köpfen der Menschen herauszubekommen,
und dies auch und besonders bei jungen Menschen, die noch keine Wählerinnen und Wähler sind.
Wenn diese unsere gemeinsamen Bemühungen dann dazu führen, dass möglichst – und jetzt träume ich ein bisschen – niemand den Rechten seine Stimme gibt, dann wäre das ein sehr guter Ausdruck der positiven Veränderung im Denken in Mecklenburg-Vorpommern, und nur so herum wird ein Schuh daraus nach meiner Überzeugung.
Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir noch einen Rückgriff auf meine eigene Lebenserfahrung. Als Hochschullehrer und als Germanist habe ich berufs- und fachbedingt sehr viel Kontakt zu Menschen aus den verschiedensten Kulturkreisen gehabt. Ich habe zum Beispiel drei Jahre mit chinesischen Kommilitonen im Internat zusammengelebt und gemeinsam studiert. Zu meiner Seminargruppe gehörten ein Jahr lang fünf litauische Kommilitonen. Wir hatten in Greifswald in jedem Sommer einen sehr großen internationalen Hochschulferienkurs für Germanistik und last, but not least, ich habe ein halbes Jahr als Gastdozent an einer polnischen Universität gearbeitet. Dies hat mich in meinem Leben zweifellos sehr positiv beeinflusst, weil der Kontakt mit anderen Kulturen mich bereichert hat. Davon bin ich fest überzeugt, ohne dass ich jetzt auf Details eingehen will. Und der Sinn dieser „Abschweifung“: Wenn wir uns nicht öffnen für andere Kulturen, wenn wir nicht bereit sind, Anregungen aus diesen für uns nutzbar zu machen, wenn wir nicht bereit sind, uns selbst zu verändern im Kontakt mit anderen Kulturen, dann werden wir Fremdenfeindlichkeit und Berührungsängste nicht aus den Köpfen herausbekommen.
Wenn wir uns aber entsprechend öffnen, werden wir unser Leben bereichern und wir werden dann zu wirklich weltoffenen Deutschen. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte die zwei Minuten,
die ich jetzt dazubekommen habe, zu einigen Anmerkungen nutzen.
Herr Kollege Brodkorb, habe ich Sie richtig verstanden, dass Politik und Wahrheit nichts miteinander zu tun haben, weil sie verschiedenen Logiken gehorchen?
Hört, hört, kann ich da nur sagen!
Ich habe nicht zitiert, ich habe eine Frage gestellt, Herr Brodkorb.
Zweites Stichwort: Zielvorgaben. Es wird in der Öffentlichkeit – und auch der Minister hat es heute versucht – immer suggeriert, die Möglichkeit von Zielvorgaben sei bis zum 31. Mai 2006 befristet. Der neue Paragraf 15 Absatz 4 i s t ausdrücklich nicht befristet. Das heißt, die Verordnungsermächtigung wird unbefristet und für immer aufgenommen. Und, Herr Bluhm, ich kenne ein Gesetz, das die Verantwortlichkeit des Landtages ganz klar, eindeutig und fest fixiert hat. Es wird bloß leider heute in seinem Kernbestand der Autonomie zu Grabe getragen.
Drittes Stichwort: Planungssicherheit. Der Minister hat gesagt, durch die Befristung, durch die Einführung von Fristen würde Planungssicherheit entstehen. Ich gebe zu, ich habe das im Bildungsausschuss auch schon gesagt: Wenn ich geahnt hätte, dass vier Jahre nach Verabschiedung des Gesetzes die Regierung immer noch keine Eckwerte vorgelegt haben wird, hätte ich damals auch für Fristen gestritten. Aber Planungssicherheit ist durch das alte Gesetz gegeben. Da steht eine ganz klare Aufgabe für die Regierung drin. Die Regierung hat ihre Hausaufgaben nicht gemacht und das ist unser Problem.
Eine vierte Vorbemerkung zu der Wahrnahme der Realität: Herr Brodkorb sagt, es sei eigentlich nur Paragraf 15 Absatz 4 strittig. Aus meiner Sicht ist auch Paragraf 15 Absatz 6 strittig. Auf die Interpretierbarkeit, auch in der jetzt geänderten Fassung, habe ich im Bildungsausschuss hingewiesen. Der Paragraf 92 a, die gemeinsamen Fachbereiche, macht überhaupt keinen Sinn mehr, wenn es nicht verordnet werden darf. Er ist völlig überflüssig. Und die Übergangsbestimmung 114 ist auch mehr als strittig, weil nämlich der Regierung hier erlaubt wird, auf die Erarbeitung einer Gesamtvorstellung für die Entwicklung der Hochschulen im Land zu verzichten. Das kann nicht Sinn sein und auch nicht unstrittig.
Meine Damen und Herren, zu meinen eigentlichen drei Bemerkungen, die ich mir für heute vorgenommen hatte:
Erste Bemerkung: Beerdigung der Hochschulautonomie. Eine Gesetz gewordene Hoffnung wird heute zu Grabe getragen, und zwar die Chance auf wirkliche Hochschulautonomie, wie sie bislang im Gesetz steht und wie sie für die Entwicklung des Landes und des notwendigen Beitrages der Hochschulen unabdingbar wäre. Und ich empfinde es als peinlich, wenn die unter Zwang erreichte angebliche Einigung mit den Hochschulleitungen als Erfolg gefeiert wird. Tut mir Leid, das kann ich nur als Verhöhnung verstehen.
Ich kann durchaus verstehen, dass die Hochschulleitungen hoffen, das Schlimmste zu verhindern, indem sie versuchen, in sich logische Vorstellungen durchzusetzen. Ich kann das verstehen, aber ich bin fest davon überzeugt, dass die Zukunft leider beweisen wird, dass dies nicht funktioniert. Ich sage nur das Stichwort „Zahnmedizin Rostock“.
Zweite Anmerkung: Politikverdrossenheit. Es ist gelungen, den Hochschulleitungen, sehr vielen Professorinnen und Professoren und leider auch vielen jungen Menschen zu suggerieren, wir machen sowieso, was wir wollen, euer Protest ist sinn- und zwecklos.
Und damit wird gefördert, was viele doch immer so wortreich bedauern, nämlich Politikverdrossenheit.
Und, meine Damen und Herren, das eine kann ich Ihnen auch von meinem Eindruck heute Früh hier draußen auf der Straße sagen: Die jungen Leute, und nicht nur sie, nehmen sehr wohl zur Kenntnis, dass hier im Saal nicht wenige sind, die 2002 das Gesetz und die Hochschulautonomie bejubelten und heute nach dem Prinzip handeln, was schert mich mein Geschwätz von gestern.
Heute bezeichnen dieselben Leute das, was in der Novelle steht, als wirkliche Hochschulautonomie
und das, was sie vor vier Jahren feierten, als Hochschulautarkie. Mensch soll es nicht für möglich halten!
Dritte Anmerkung: Schaden für das Land. Frau Lochner-Borst hat darauf hingewiesen und ich will nur so viel sagen: Wir, Landtag wie Regierung, sind verpflichtet, für das Wohl des Landes zu arbeiten und Schaden von ihm abzuhalten. Mit diesem heute hier vorliegenden Änderungsgesetz wird langfristig erheblicher Schaden für das Land verursacht.
Und behaupten Sie später nicht, meine Damen und Herren, Sie hätten es nicht gewusst! Denken Sie immer daran, Sie wollten es heute nicht wahrhaben, weil nach Ringelnatz nicht sein kann, was nicht sein darf! – Danke.
Sehr geehrte Frau Holznagel, Sie haben davon gesprochen, dass durch die jetzige Untätigkeit des Umweltministers, wie Sie sagten, die Arbeitsplätze in Lubmin gefährdet würden. Ist Ihnen bekannt, dass seit Mitte der 90er Jahre Personalentwicklungspläne für das EWN in Lubmin vorliegen, die eindeutig ausweisen, dass mit der Beendigung des Rückbaus der größte Teil der Arbeitsplätze – bis auf diejenigen im ZLN und die, die möglicherweise durch Weiterverwendung des Know-hows erhalten werden können – abgebaut werden muss, weil die Aufgabe erfüllt ist, dass also Ihre Aussage, dass durch die jetzige Nichtgenehmigung Arbeitsplätze gefährdet würden, einfach aus der Luft gegriffen ist?
Gestatten Sie noch eine Anfrage?
Frau Holznagel würden Sie mir zustimmen, dass alle bisherigen Debatten, die ich in elf Jahren in diesem Hause, die zum Teil heute erwähnt worden sind, zu diesem Thema miterlebt habe, von der Übereinstimmung über alle Fraktionen getragen waren, dass es in Lubmin nicht um eine Wirtschaftlichkeit, um eine wirtschaftliche Nutzung und den damit verbundenen Atommülltourismus gehen darf, sondern nur um die Einlagerung der Abfälle, die in der DDR angefallen sind?
Das ist sehr bedauerlich. – Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich werde mich auch nicht auf eine fachliche Diskussion einlassen, weil ich mir eigentlich immer zur Maßgabe gemacht habe, das sollen Fachleute
tun, und ich bin auf dem Gebiet kein Fachmann im Unterschied zu dir, Egbert.
Ich will etwas sagen zu dem, was ich in den Jahren seit 1990 in Greifswald erlebt habe, und ich will eines vorher sagen: Tatsache ist, in Greifswald insgesamt und auch in der Greifswalder Linkspartei.PDS gibt es dazu sehr unterschiedliche Meinungen, was die Nutzung der Atomenergie vor allen Dingen betrifft. Und ich weiß, dass in der Linkspartei.PDS in Greifswald auch eine Minderheit, aber eine nicht kleine Minderheit, anders zur Nutzung der Atomenergie steht, als das die Meinung der Linkspartei.PDS ist. Das hängt nicht nur, aber vor allem damit zusammen, dass die meisten dieser Vertreter früher und/oder heute im KKW arbeiten. Das respektiere ich, aber ich erinnere mich sehr genau, dass wir in der ersten Hälfte der 90er Jahre in Greifswald und Umgebung eine sehr intensive Diskussion hatten, gerade mit dem Hintergrund. In dieser Zeit ist der Name „Atomklo“ entstanden in unserer Region. Die Frage war: Wohin mit dem Müll? Ich erinnere mich an die ersten Demos, wo es Diskussionen gab und man gesagt hat: Wir wollen das Zeug nicht, weg damit! Und es hat in einer sehr mühsamen Diskussion in Greifswald, wie ich glaube, einen sehr breiten Konsens am Ende gegeben, der sagte, das ist unser Zeug. Wir können das nicht anderen aufdrücken,
aber wir wollen auch nicht das Zeug von anderen, das wollen wir uns nicht aufdrücken lassen.
Damit, was bei uns entstanden ist, müssen wir leben, aber wir wollen eben nicht das Zeug von woanders herhaben. Und das betrifft viele, die meisten der Atomenergiebefürworter, die ich kenne, die das ganz genauso sehen. Und die sagen, Transporte hierher, Lagerung hier – ne i n. Das Zeug, was bei uns entstanden ist – ja.
Herr Liskow, Sie haben vorhin nach der Kapazität gefragt, nach der Kapazität vor allem in Halle 8, denn um die geht es ja in erster Linie. Sie wissen ganz genau, dass es in Greifswald beim Bau und bei der Inbetriebnahme des Zwischenlagers sehr heftige Diskussionen gegeben hat, weil – ich will mich jetzt nicht auf die genaue Zahl festlegen – ungefähr ein Viertel der Stellplatzkapazität für Castoren nicht ausgelastet wird durch das, was in Greifswald und Rheinsberg anfällt. Das hat damals immer heftige Diskussionen gegeben und große Befürchtungen, dass entweder Lubmin das größte Zwischenlager wird oder, was noch viel schlimmer wäre, und da gibt es auch Filme dazu und öffentliche Dokumentationen – ich komme gleich zum Schluss – aus dem Fernsehen, die im Zusammenhang mit gewissen Angeboten aus Russland und mit dem Ausbau des Hafens in Lubmin davor gewarnt haben, dass Greifswald der Umschlagplatz für einen internationalen Atommüllhandel wird.
Und diese ganze Geschichte einfach wegzutun oder sich an den Kopf zu fassen, das kenne ich auch aus
Greifswalder Diskussionen, hilft ja nichts. Alles das, was jetzt hier diskutiert wird – auch Herr Ritscher hat in den Diskussionen immer gesagt, es geht überhaupt nicht um eine wirtschaftliche Nutzung oder eine wirtschaftliche Effektivität von Greifswald und Lubmin –, hört sich heute ganz anders an. Heute wird gesagt, wegen der Wirtschaftlichkeit müssen wir das alles machen. Ich kann nur davor warnen. Das gilt auch, Herr Riemann, für die Urlaubsregion Usedom. Sie wissen ganz genau, dass ein Großteil der Bevölkerung von Usedom genau die gleichen Sorgen hat wie die Greifswalder und die Lubminer. – Danke schön.
Herr Liskow, ist es richtig, dass die Halle 8 wesentlich mehr Stellplätze für Castoren hat, als durch Lubmin und Rheinsberg anfallen, ja oder nein?
Danke.
Danke schön, Frau Lochner-Borst. Sie haben von den so genannten 1,5-prozentigen Steigerungen der Hochschulhaushalte gesprochen. Frau Kollegin, wissen Sie, dass zum Ausgleich der Tarifentwicklung und der steigenden Betriebskosten zur Erhaltung des Status quo pro Jahr eine Steigerung um circa 3 Prozent notwendig wäre und man nicht von einer Steigerung um jährlich 1,5 Prozent, sondern von einer Kürzung um jährlich 1,5 Prozent sprechen müsste?
Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!
Lassen Sie mich eine Vorbemerkung machen. Herr Minister, ich stimme Ihnen vollkommen zu, dass Hochschulautonomie nicht in erster Linie eine Frage der Paragraphen ist, aber meine Erfahrung und, ich glaube, auch Ihre besagt eindeutig: Ohne die richtigen Paragraphen funktioniert Hochschulautonomie nicht.
Einige Anmerkungen zum Antrag. Ich gebe zu, dass ich Probleme mit diesem Antrag habe, weil er mir zu allgemein ist, zwar durchaus wichtige Aussagen trifft und auch richtige Zielrichtungen angibt, aber als Antrag im Landtag ist er mir ein bisschen zu unkonkret. Umso typischer ist, dass der Änderungsantrag, der vorliegt, eine der wenigen konkreten Aussagen im Punkt 4 streicht. Ich kann mir die Bemerkung nicht verkneifen, dass eigenständige Stellenbewirtschaftung und Bauherreneigenschaften für Hochschulen einmal ein sehr wesentlicher Bestandteil von PDS-Hochschulpolitik gewesen ist.
Da ich sonst zu dem...
Dann verstehe ich die Streichung nicht, Herr Kollege Bluhm.
Man kann als ersten Schritt natürlich auch die Hochschulautonomie töten, um dann den dritten Schritt nicht mehr machen zu müssen. Das kann man natürlich auch tun.
Ich will noch zwei Bemerkungen machen, die sich aus der Begründung ergeben. Zum Ersten will ich konstatieren, dass ich die ersten beiden Sätze der Begründung mit großer Freude gelesen habe, denn vor drei Jahren, als wir das Hochschulgesetz verabschiedet haben, hörte sich das aus den Reihen der CDU-Fraktion alles ganz anders an.
Das Gesetz wurde damals von der CDU abgelehnt. Ich konstatiere mit Freude die Entwicklung
und konstatiere natürlich auch, dass hier andere Akteure am Werk sind, als es vor drei Jahren der Fall war.
Ich will auf einen zweiten Aspekt eingehen, der ebenfalls in dieser Begründung steht. Der vorletzte Satz lautet: „Das gültige Landeshochschulgesetz ist konsequent umzusetzen und fortzuentwickeln.“ Dazu will ich einige Anmerkungen machen, weil es, wie gestern diskutiert, auch um den Paragraphen 15 geht. Ich habe gestern in der Debatte den Eindruck gewonnen, dass es Leute in diesem Hause gibt, die die Eckpunkte nicht mehr für nötig halten. Wenn das so ist, würde ich vorschlagen, die Streichung des Absatzes 2 zu beantragen. Das wäre ehrlicher. Solange dieser steht, muss die Landesregierung dieses Gesetz umsetzen.
Auf den Inhalt des Paragraphen 15 will ich im Zusammenhang mit der gestrigen Debatte kurz eingehen. Im Absatz 2, wo es um die Eckwerte geht, steht nichts davon, dass die Eckwerte eine Zusammenfassung oder ein Zusammenschreiben der Hochschulentwicklungspläne durch die Landesregierung sein sollen, wie es gestern behauptet worden ist. Dort steht etwas ganz anderes, und zwar dass auf deren Grundlage etwas Neues erarbeitet wird.
Die Ziffer 1, die die Inhalte der Eckwerte beschreibt, gibt dem Land die Möglichkeit und fordert vom Land, den politischen Rahmen für die Entwicklung der Hochschulen zu fixieren. Das steht dort ausdrücklich drin, das ist auch so gewollt. Und in dem Sinne, Herr Kollege Bluhm, war von absoluter Autonomie im Geist des Gesetzes nie die Rede.
Ich komme gleich zum Schluss.
Die Ziffer 2 besagt, dass wir die flächenbezogenen Studienplatzzahlen festlegen müssen. Das gehört zur Aufgabenkritik, denn das haben wir bis heute noch nicht. Ich frage mich manchmal, ob das zufällig ist.
Und eine allerletzte Bemerkung: Der bisherige Absatz 5 des Paragraphen 15 gibt der Landesregierung die Möglichkeit, ausdrücklich auf kurzfristige unvorhersehbare Änderungen zu reagieren, indem entsprechende Änderungen beantragt werden.
Insofern glaube ich auch nicht, dass die Gesetzeslücke, von der gestern hier immer die Rede war, tatsächlich existiert. – Danke schön.
Ja.
Das kann ich Ihnen in kurzer Form sagen.
Es gibt einen Beschluss des Kreisvorstandes des Kreisverbandes Anklam-Greifswald-Wolgast der Linkspartei.PDS, der die Änderungen eindeutig ablehnt
und der auch die Rücknahme der 600-Stellen-Kürzung fordert.
Die Linkspartei.PDS-Fraktion der Bürgerschaft Greifswald, deren Mitglied ich bin, wird in die morgige Sitzung der Bürgerschaft einen entsprechenden Antrag einbringen, in dem die Bürgerschaft gebeten wird, die Landesregierung und den Landtag aufzufordern, die Novellierung des Gesetzes nicht durchzuführen und die Stellenstreichpläne zurückzunehmen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Angesichts des Themas und der Feierlichkeiten der letzten Tage fallen mir zwei Eindrücke von der Finnland-Reise des Bildungsausschusses vor drei Wochen ein.
Erster Eindruck: Es geht die Sage, mensch könne in Finnland das DDR-Schulsystem besichtigen. Natürlich und zum Glück stimmt das nicht.
Nach meinem Eindruck ist das finnische Bildungssystem allgemein ein sehr skandinavisches und im Besonderen ein finnisches. Allerdings haben die Finnen sich in der Welt umgesehen und haben manche, von ihnen als positiv empfundene Aspekte aus verschiedenen Ländern, und darunter sehr deutlich aus der DDR, auf ihre Bedingungen angewendet. Sie haben nichts von außen übergestülpt. Und da liegt der Aspekt im Zusammenhang dieses Themas und der Finnland-Reise.
Bei uns hier in Mecklenburg-Vorpommern wurde nicht überlegt, wie kann mensch aus der Bildungskultur der DDR Negatives beseitigen und mit positiven Aspekten der BRD-Schule neue Wege beschreiten, die den besonderen Bedingungen nach der Wende angemessen gewesen wären. Uns wurde ein Bildungssystem übergestülpt, das einfach nicht zu den Erfahrungen und der Bildungskultur passte. Dass das nicht funktionieren kann, sieht mensch in Finnland. Das stellt eine der wesentlichen Ursachen unserer Probleme bis heute dar.
Ein zweiter Aspekt: Niemand unserer vielen Gesprächspartner in Finnland – und es war mit Abstand das dichteste Programm, das ich je auf einer Ausschussreise mitgemacht habe – hat von sich aus mit uns über den Zusammenhang von Geld und Bildung gesprochen. Niemand hat aus dem vorhandenen und angesprochenen demographischen Problem die Notwendigkeit von Kürzungen abgeleitet und uns geschildert. Sprachen wir die Finanzen an, wurden wir eher etwas seltsam angesehen. Die Leute verstanden uns offensichtlich nicht so richtig, was kein Sprachproblem war, sondern ein Denkproblem.
Ich habe vor zwei Wochen in der Ersten Lesung des neuen Doppelhaushaltes darauf hingewiesen, dass in der Mittelfristigen Finanzplanung der aus meiner Sicht sehr gefährliche und sehr falsche Satz steht, ich zitiere sinngemäß: Im Mittelpunkt der politischen Koordinierung steht die Finanzpolitik. In Finnland – und das ist mein ganz starker Eindruck – steht im Mittelpunkt der politischen Koordinierung offensichtlich die über alle Parteien und Schichten verankerte Überzeugung, dass Bildung etwas ganz Wichtiges und ganz Grundlegendes ist. Dementsprechend findet sich das nicht nur in Sonntagsreden, sondern auch und vor allem im praktischen Handeln. Das haben wir sehr deutlich demonstriert bekommen.
Und damit für mich die Schlussfolgerung: Wollen wir 15 Jahre nach der Deutschen Einheit bei uns hier einen Schritt vorankommen in Bezug auf die Bildung, müssen wir um einen solchen gesellschaftlichen Konsens ringen, und wir sollten hier im Landtag damit anfangen, um mit einem guten Beispiel voranzugehen. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich muss eine Vorbemerkung machen:
Frau Gramkow, ich kann Ihnen nur wünschen, dass die Verfassungsrichter das Protokoll dieser heutigen Debatte nicht lesen. Die Ablehnung des Antrages der CDU damit zu begründen, dass dieses ein Argument für das Verfassungsgericht sein könnte, den Klagen der Kommunen stattzugeben, halte ich für mehr als abenteuerlich, für in höchstem Grade abenteuerlich.
Das musste ich sagen, tut mir Leid.
Ich habe drei Anmerkungen zu dieser Debatte hier zu machen. Zum einen will ich anschließen an das, was ich heute in der Aktuellen Stunde versucht habe zu sagen. Ich hatte heute früh gesagt, wir sollten um den gesellschaftlichen Konsens ringen, dass Bildung nicht zuerst vom Geld, sondern von der großen Bedeutung der Bildung und – was in Finnland sehr auffällig war – vom Kind her gedacht werden muss. Und dann lese ich auf der Seite 10 des Haushaltsbegleitgesetzes in der Begründung für die Änderung des Schulgesetzes folgenden Satz: „Die Regelung ist erforderlich, weil derart kleine Klassen grundsätzlich schulorganisatorisch unerwünscht sind und für diese Klassen die erforderlichen Haushaltsmittel im Landeshaushalt nicht zur Verfügung stehen.“ Mit genau solchen Begründungen versperren wir uns den Weg zu einer anderen gesellschaftlichen Sicht auf Bildung. Wenn wir es so vormachen, brauchen wir uns über andere nicht zu beschweren, denn Veränderungen im Denken muss mensch bei sich selbst beginnen, nur dann kann er auch andere überzeugen.
Zweite Anmerkung. Wie sicher bekannt ist, hat die Finanzministerin von ihrem Recht Gebrauch gemacht und Anfang des Jahres eine Haushaltssperre über die Sechsertitel, das heißt über die Zuschusstitel, verhängt, anfänglich 20 Prozent und später 5 Prozent. Bei all meiner Erfahrung, die ich habe nach elf Jahren hier im Hause, hätte ich es nicht für möglich gehalten, dass auch die Zuschusstitel der Globalhaushalte für die Fachhochschulen und die globalen Zuschüsse für die außeruniversitären Forschungsinstitute damit mit erfasst worden sind,
denn damit waren ursprünglich 20 Prozent und dann 5 Prozent auch der Personalkosten bei den Fachhochschulen und bei den außeruniversitären Forschungsinstituten gesperrt. Für die Fachhochschulen ist das inzwischen, Herr Bildungsminister hat im Bildungsausschuss darüber informiert, Anfang September „geheilt“ worden. Für die Institute gilt es nach wie vor. Ein Haushälter eines solchen Institutes hat mir gesagt, ich muss meinen aktiven Wissenschaftlern ankündigen, dass ich sie im Dezember in Kurzarbeit schicke, weil ich sie nicht mehr bezahlen kann.
Ich weiß, dass es Bemühungen gibt, diese Sperre für die Institute aufzuheben.
Ich hoffe, dass es passieren wird.
Aber hier gibt es ein prinzipielles Problem. Ich war vor einigen Jahren auf einem Abgeordnetenseminar an der Hochschule in Speyer. Da ging es auch um Globalhaushalte. Dort hat ein Präsident eines Landesrechnungshofs aus einem der alten Bundesländer uns Abgeordnete davor gewarnt, dass Globalhaushalte auch eine gute Möglichkeit für die Finanzministerien sind, unauffällig in die Haushalte einzugreifen.
Wenn wir das aber nicht wollen, und deshalb spreche ich das hier an, müssen wir unbedingt mit dem Haushalt 2006/2007 eine prinzipielle Abhilfe schaffen. Ich appelliere an uns alle, dies auch wirklich zu tun, um Arbeitssicherheit in die Forschungseinrichtungen zu bekommen.
Und eine dritte Anmerkung: Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit. In der Beschlussempfehlung auf Seite 24 ist zusammengefasst dargestellt, was ich im Finanzausschuss an Bedenken vorgetragen habe. Ich muss sagen, Frau Gramkow, leider sehen wir vieles nicht, was inzwischen im Haushalt passiert ist, weil es nicht drinsteht.
Ich akzeptiere auch nach wie vor, und das will ich hier ausdrücklich sagen, die großen Belastungen, die auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, insbesondere des Finanzministeriums, aber auch anderer Ministerien, durch unsere politischen Fehler gekommen sind