Wolfgang Decker

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Last Statements

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe das Pult extra heruntergefahren, damit Sie ein letztes Mal diese absolut trendsettige Krawatte bewundern können.
Meine Damen und Herren, ich darf Ihnen die Beschlussempfehlungen des Haushaltsausschusses zu den Gesetzen in aller Kürze vortragen. Die Drucksachennummern hat der Präsident schon verlesen, ich darf sie Ihnen ersparen.
Ich komme zunächst zur Beschlussfassung über die Feststellung der Haushaltsplanung, also zum Haushaltsgesetz 2013/2014. Hier empfiehlt der Haushaltsausschuss dem Plenum mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN, den Gesetzentwurf in der Fassung der zweiten Lesung mit den aus der Drucksache ersichtlichen Änderungen in dritter Lesung anzunehmen. Außerdem empfiehlt der Haushaltsausschuss Ihnen noch eine ganze Reihe von Beschlüssen zu den Einzelplänen. Auch das finden Sie in der Drucks. 18/6754.
Ich komme zur Beschlussempfehlung zu dem Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und des Hessischen Besoldungsgesetzes. Hier empfiehlt der Haushaltsausschuss dem Plenum mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags der Fraktionen der CDU und der FDP, Drucks. 18/6736, in dritter Lesung anzunehmen.
Schließlich und endlich komme ich zu der Beschlussempfehlung zu dem Antrag der Landesregierung betreffend Fi
nanzplan des Landes Hessen für die Jahre 2012 bis 2016. Hier empfiehlt der Haushaltsausschuss dem Plenum mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN, den Finanzplan zur Kenntnis zu nehmen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Hessen für die Haushaltsjahre 2013/2014, Drucks. 18/5926, hierzu die Änderungsanträge der Fraktionen der CDU und der FDP, Drucks. 18/6380 bis 18/6384, 18/6385 neu und 18/6386, die Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 18/6401 bis 18/ 6480, 18/6481 neu und 18/6482 bis 18/6486, sowie die Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE, Drucks. 18/6327 bis 18/6371 sowie 18/6373 bis 18/6376 und 18/6487.
Die Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses lautet wie folgt: Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen. Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum zu den Einzelplänen eine ganze Reihe von
Änderungsbeschlüssen. Diese finden Sie in der Drucks. 18/6515.
Wie gewünscht, darf ich auch gleich die Beschlussempfehlung und den Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und des Hessischen Besoldungsgesetzes, Drucks. 18/6034, verlesen: Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Ministerpräsident – – Er ist auch gar nicht da.
Herr Landtagspräsident! Ich bitte um Entschuldigung für das Versehen.
Ich darf Ihnen jetzt die Reihe der Beschlussempfehlungen vortragen. Ich komme zunächst zum Gesetzentwurf der Landesregierung.
Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD und der LINKEN bei Stimmenthaltung des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, den Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung zur zweiten Lesung unter Berücksichtigung des mündlich eingebrachten Änderungsantrags in dritter Lesung anzunehmen, den ich Ihnen jetzt auch vorlesen darf, nämlich:
1. Nach § 1 Abs. 4 wird als neuer Abs. 5 angefügt: „Bei der WIBank wird ein ehrenamtlicher Beirat errichtet, dem Vertreter der Kommunalen Spitzenverbände, des Rechnungshofs und des Finanzministeriums angehören. Die WIBank wird dem Beirat regelmäßig über die Verwaltung und Refinanzierung der abgelösten Kredite sowie die Einstellung und Rückabwicklung der Entschuldungs- und Zinsdiensthilfen nach § 4 Abs. 1 berichten. Der Beirat kann dazu eigene Vorschläge unterbreiten.“
2. In § 2 Abs. 2 wird folgender neuer Satz 3 angefügt: „Dabei kann von den in der Anlage zu den §§ 1 und 2 aufgeführten Kommunen und Höchstbeträgen abgewichen werden.“
Dann darf ich berichten zu dem Dringlichen Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Schutzschirm reicht nicht aus.
Herr Kollege, wenn ich hier vorne stehe, dann machen wir alles. Der Weg muss sich auch gelohnt haben.
Beschlussempfehlung: Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der SPD und der LINKEN, den Dringlichen Entschließungsantrag abzulehnen.
Ich komme zu dem Dringlichen Antrag der SPD-Fraktion betreffend Schutzschirm löst nicht die zentralen Probleme der hessischen Kommunen.
Beschlussempfehlung: Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der CDU und FDP gegen die Stimme der SPD und der LINKEN bei Stimmenthaltung des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, den Dringlichen Antrag abzulehnen.
Last, but not least der Dringliche Antrag der Fraktion der SPD betreffend Leitfaden zur Haushaltskonsolidierung.
Hier empfiehlt der Haushaltsausschuss dem Plenum mit den Stimmen der CDU, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der SPD bei Stimm enthaltung der LINKEN, den Dringlichen Antrag abzulehnen.
Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Präsident, mit Ihrer Erlaubnis zitiere ich ohne Ihre Erlaubnis den Bericht des Ausschusses.
Meine Damen und Herren, der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD und der LINKEN bei Stimmenthaltung des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags der Fraktionen der CDU und der FDP, Drucks. 18/5585, und unter Berücksichtigung des mündlich eingebrachten Änderungsantrags der Fraktionen der CDU und der FDP – ich zitiere ihn –:
In dem Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP, Drucks. 18/5585, werden in Nr. 2 b Satz 2 hinter dem Wort „Haushaltsausschuss“ die Worte „des Landtags“ eingefügt.
in zweiter Lesung anzunehmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf Ihnen in aller Kürze den zweiten Bericht des Haushaltsausschusses geben. Der Haushaltsausschuss hat sich am 7. Dezember abschließend damit befasst. Ich erspare es mir jetzt, die gesamten Änderungsanträge vorzulesen. Es ist exakt so, wie es hier dargestellt ist. Ich darf Ih
nen zunächst die Beschlussempfehlung zur Feststellung des Haushaltsplans – Haushaltsgesetz 2012 – vortragen:
Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN, den Gesetzentwurf in der Fassung der zweiten Lesung mit folgender Änderung – die sich daraus ergebende Fassung ist der Beschlussempfehlung als Anlage beigefügt – in dritter Lesung anzunehmen:
In § 1 wird die Angabe „29.586.602.300 €“ durch die Angabe „29.732.702.300 €“ ersetzt.
Die Abstimmungsergebnisse sämtlicher Änderungsanträge befinden sich ebenfalls in der Anlage.
Ich darf Ihnen auch den Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Gesetzentwurf für ein Finanzausgleichsänderungsgesetz 2012 geben. Hier lautet die Beschlussempfehlung:
Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags der Fraktionen der CDU und der FDP in dritter Lesung anzunehmen.
Last, but not least folgt noch die Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Finanzplan für die Jahre 2011 bis 2015:
Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN, den Finanzplan zur Kenntnis zu nehmen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Haushaltsausschuss hat folgendes Votum abgegeben: Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimme der LINKEN bei Stimmenthaltung der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, die Zustimmung zu erteilen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich darf Ihnen die beiden Beschlussempfehlungen und Berichte des Haushaltsausschusses vortragen.
Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum, zu den Einzelplänen folgende Beschlüsse zu fassen, die Ihnen in der Anlage zur Beschlussempfehlung vorliegen, wobei ich darauf hinweisen darf, dass die bisher eingegangenen Änderungsanträge noch nicht beraten wurden, sondern dass man sich verständigt hat, das in der dritten Lesung vollständig zu tun.
Ich darf Ihnen die Beschlussempfehlung bezüglich des Finanzausgleichsänderungsgesetzes 2012 vorlesen.
Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf Ihnen zunächst, so wie es sich gehört, die Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses zu diesem Tagesordnungspunkt vortragen.
Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der CDU und der FDP bei Stimmenthaltung der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN, folgenden Beschluss zu fassen:
Erstens. Die Landesregierung wird wegen der Haushaltsrechnung des Landes Hessen für das Haushaltsjahr 2008 nach Art. 144 der Verfassung des Landes Hessen in Verbindung mit § 97 der Landeshaushaltsordnung entlastet.
Zweitens. Darüber hinaus empfiehlt der Haushaltsausschuss dem Plenum, zu den einzelnen Bemerkungsnummern des Rechnungshofs über das Ergebnis der Prüfung der Haushaltsrechnung des Landes Hessen für das Haushaltsjahr 2008 die folgenden, vom Unterausschuss für Finanzcontrolling und Verwaltungssteuerung in seiner Sitzung am 22. September 2010 vorgeschlagenen Beschlüsse zu fassen.
Meine Damen und Herren, ich erspare es uns allen, diese Beschlüsse im Einzelnen vorzutragen. Sie finden sie sehr gewissenhaft aufgelistet in Ihren Unterlagen. Ich darf Ihnen noch berichten, dass der Antrag dem Haushaltsausschuss, federführend, und dem Unterausschuss für Finanzcontrolling und Verwaltungssteuerung, beteiligt, vom Präsidenten des Hessischen Landtags am 25. August 2010 überwiesen worden war. Der Unterausschuss für Finanzcontrolling und Verwaltungssteuerung hat den Antrag in seiner 9. Sitzung am 22. September 2010 behandelt und dem Haushaltsausschuss mit den Stimmen der CDU und der FDP bei Stimmenthaltung der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN die soeben genannte Beschlussempfehlung vorgeschlagen. Der Haushaltsausschuss hat sich in seiner 30. Sitzung am 10. November 2010 mit dem Antrag befasst und ist dem Vorschlag des Unterausschusses für Finanzcontrolling und Verwaltungssteuerung mit dem gleichen Stimmenverhältnis gefolgt.
So weit die Formalien. – Ich möchte dies, so wie es auch in der Vergangenheit war, zum Anlass nehmen, zwei, drei Sätze anzufügen. Ich darf Ihnen sagen, dass sich das Verfahren, die Bemerkungen des Rechnungshofs sozusagen nachhaltig zu bearbeiten und zu verfolgen, bewährt hat.
Es gibt kein einfaches Zur-Kenntnis-Nehmen oder Zustimmend-zur-Kenntnis-Nehmen. Auch im vorliegenden Fall ist es so gewesen, dass es etliche Bemerkungen gibt, die wir mit zielgerichteten Maßgaben beschlossen haben.
Das heißt, in den betreffenden Einzelfällen bleiben wir am Ball – um es mit einfachen Worten zu sagen. Ziel ist, durch dieses Verfahren mit dafür Sorge zu tragen, dass Probleme oder Mängel am Ende einer zufriedenstellenden Lösung zugeführt werden.
Den vorliegenden Bericht möchte ich heute ebenfalls zum Anlass nehmen, um Dank auszusprechen, zugleich auch im Namen des Vorsitzenden des Unterausschusses für Finanzcontrolling und Verwaltungssteuerung, Herrn Kollegen Kaufmann. Anlassgemäß gilt unser Dank zunächst dem Hessischen Rechnungshof, dem Präsidenten Herrn Prof. Dr. Eibelshäuser – er wird heute vertreten durch den Vizepräsidenten Herrn von Gall –, dem Kollegium und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Wir danken für die sehr gute Arbeit, die dort im Hause geleistet wird.
Vor allen Dingen danken wir als die Vertreter dieser beiden Ausschüsse für die gute und sehr vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Wir wissen sehr genau, dass nicht nur Politik und Verwaltung sich ständig neuen Herausforderungen und Aufgaben zu stellen haben – das muss selbstverständlich begleitend auch der Rechnungshof tun. Wir sind der Meinung, er tut das sehr erfolgreich und in hervorragender Weise. Ich bitte, das mit in Ihr Haus zu nehmen.
Der Dank gilt aber auch den Kolleginnen und Kollegen des Haushaltsausschusses, vor allem aber auch den Kolleginnen und Kollegen des Unterausschusses; denn sie leisten im Grunde genommen die wichtige und, wie ich meine, sehr kompetente und gewissenhafte Vorarbeit zu den Beschlussempfehlungen des Haushaltsausschusses, die am Ende für das Plenum unverzichtbar sind.
Ich danke natürlich auch den beteiligten Häusern für die Zusammenarbeit. Im Namen der beiden Ausschüsse wünsche ich Ihnen zugleich ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch. Auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich gebe jetzt für die Punkte 17 a, b und c in aller Kürze den Bericht aus dem Haushaltsausschuss ab. Zu a die Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses:
Erstens. Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN, den Gesetzentwurf in der Fassung der zweiten Lesung mit folgender Änderung in dritter Lesung anzunehmen:
In § 1 wird die Angabe „28.073.201.500 €“ durch die Angabe „28.389.003.800 €“ ersetzt.
Zweitens. Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum, zu den Einzelplänen folgende Beschlüsse zu fassen. – Diese entnehmen Sie bitte der Drucksache, die lese ich hier nicht vor.
Zu b: Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN, den Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung zur zweiten Lesung in dritter Lesung unverändert anzunehmen.
Zu c: Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN, den Finanzplan zur Kenntnis zu nehmen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das kam jetzt sehr spontan.
Da ich heute keinen Geburtstag habe, darf ich leider nur Teil A der Drucksache vorlesen.
Ich darf in Absprache mit dem Präsidenten zwei Beschlussempfehlungen vortragen, zunächst die Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses zum Haushaltsplanentwurf.
Erstens. Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
Zweitens. Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum, zu den Einzelplänen die in Ihren Unterlagen im Einzelnen aufgeführten Beschlüsse zu fassen, die ich jetzt nicht vorlesen darf, weil ich keinen Geburtstag habe.
Ich komme zur Beschlussempfehlung bezüglich des Finanzausgleichsänderungsgesetzes. Der Haushaltsausschuss gibt folgende Beschlussempfehlung. Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich komme zur Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf für den Haushalt.
Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN, den Gesetzentwurf in der Fassung der zweiten Lesung mit folgender Änderung – die sich daraus ergebende Fassung ist als Anlage der Beschlussempfehlung beigefügt – in dritter Lesung anzunehmen:
In § 1 wird die Angabe „27.596.765.300 c“ durch die Angabe „27.747.550.300 c“ ersetzt.
Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum, zu den Einzelplänen eine ganze Reihe weiterer Beschlüsse zu fassen. Meine Damen und Herren, ich erspare mir jetzt, Ihnen das im Einzelnen vorzutragen. Ihnen liegt das alles mit der Drucksache vor. Es geht um über 100 Änderungsanträge.
Ich komme zu der Beschlussempfehlung zu dem Antrag, den Finanzplan betreffend.
Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN, den Finanzplan zur Kenntnis zu nehmen.
Last, but not least komme ich zu der Beschlussempfehlung zu dem Gesetzentwurf zur Änderung des Finanzausgleichsänderungsgesetzes 2008.
Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der CDU, der SPD und der FDP bei Stimmenthaltung der GRÜNEN und der LINKEN, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags der Fraktionen der CDU und der FDP – und damit in der aus der Anlage der Beschlussempfehlung ersichtlichen Fassung – anzunehmen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN,den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum eine ganze Reihe von Änderungsbeschlüssen. Da ich mich in diesem Haus nicht unbeliebt machen möchte, verzichte ich darauf, sie im Einzelnen vorzulesen. Sie sind alle fein säuberlich in der Drucks. 18/1424 aufgeführt, und sie liegen Ihnen alle auf dem Tisch.
Ich darf Ihnen noch sagen, dass der Gesetzentwurf dem Haushaltsausschuss in der 20. Plenarsitzung am 16. September 2009 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden ist. Die Änderungsanträge wurden dem Ausschuss am 4., 5. und 10. November 2009 vom Präsidenten überwiesen.
Die Berichterstatterinnen und Berichterstatter haben in der Zeit vom 23. September 2009 bis zum 9. Oktober 2009 die kursorischen Lesungen der Einzelpläne durchgeführt.
Der Haushaltsausschuss hat, wie das üblich ist, die Kommunalen Spitzenverbände und den Landeswohlfahrtsverband Hessen in seiner Sitzung am 30. September 2009 angehört.
Der Haushaltsausschuss hat den Gesetzentwurf, die Einzelpläne und die Änderungsanträge in seiner Sitzung am 11. November 2009 behandelt und, wie eben von mir vorgetragen, die Beschlussempfehlung gefasst. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu dem Haushaltsgesetzentwurf 2009 der Hessischen Landesregierung gebe ich Ihnen aus dem Haushaltsausschuss nachfolgende Beschlussempfehlung bzw. den folgenden Bericht zur Kenntnis.
Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum, zu den Einzelplänen folgende Beschlüsse zu fassen.
Einzelplan 01 – Hessischer Landtag –: Der Einzelplan wird in Einnahmen und Ausgaben angenommen. Das ist im Haushaltsausschuss mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP bei Enthaltung der GRÜNEN und der LINKEN so empfohlen worden.
Einzelplan 02 – Hessischer Ministerpräsident –: Der Einzelplan wird in Einnahmen und Ausgaben angenommen. Diese Empfehlung wurde mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD, der GRÜNEN und der LINKEN gefasst.
Einzelplan 03 – Hessisches Ministerium des Innern und für Sport –: Der Einzelplan wird in Einnahmen und Ausgaben angenommen. Dafür stimmten CDU und FDP, dagegen stimmten SPD, GRÜNE und LINKE.
Einzelplan 04 – Hessisches Kultusministerium –: Der Einzelplan wird in Einnahmen und Ausgaben angenommen. Dafür stimmten CDU und FDP, dagegen stimmten SPD, GRÜNE und LINKE.
Einzelplan 05 – Hessisches Ministerium der Justiz, für Integration und Europa –: Der Einzelplan wird in Einnahmen und Ausgaben angenommen. Dafür stimmten CDU und FDP, dagegen stimmten SPD, GRÜNE und LINKE.
Einzelplan 06 – Hessisches Ministerium der Finanzen –: Der Einzelplan wird in Einnahmen und Ausgaben angenommen. Dafür stimmten CDU und FDP, dagegen stimmten SPD, GRÜNE und LINKE.
Einzelplan 07 – Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung –: Der Einzelplan 07 wird in Einnahmen und Ausgaben angenommen. Dafür stimmten CDU und FDP, dagegen stimmten SPD, GRÜNE und LINKE.
Einzelplan 08 – Hessisches Ministerium für Arbeit, Familie und Gesundheit –: Der Einzelplan wird in Einnahmen und Ausgaben angenommen. Dafür stimmten CDU und FDP, dagegen stimmten SPD, GRÜNE und LINKE.
Einzelplan 09 – Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz –: Der Einzelplan wird in Einnahmen und Ausgaben angenommen. Dafür stimmten CDU und FDP, dagegen stimmten SPD, GRÜNE und LINKE.
Einzelplan 10 – Staatsgerichtshof –: Der Einzelplan wird in Einnahmen und Ausgaben angenommen. Dafür stimmten CDU, SPD, FDP und GRÜNE, DIE LINKE enthielt sich der Stimme.
Einzelplan 11 – Hessischer Rechnungshof –: Der Einzelplan wird in Einnahmen und Ausgaben einstimmig angenommen.
Einzelplan 15 – Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst –: Der Einzelplan 15 wird in Einnahmen und Ausgaben angenommen. Dafür stimmten CDU und FDP, dagegen stimmten SPD, GRÜNE und LINKE.
Einzelplan 17 – Allgemeine Finanzverwaltung –: Der Einzelplan wird in Einnahmen und Ausgaben angenommen. Dafür stimmten CDU und FDP, dagegen stimmten SPD, GRÜNE und LINKE.
Einzelplan 18 – Staatliche Hochbaumaßnahmen –: Der Einzelplan wird in Einnahmen und Ausgaben angenommen. Dafür stimmten CDU und FDP, dagegen stimmten SPD, GRÜNE und LINKE.
Der Gesetzentwurf war dem Haushaltsausschuss in der 9. Plenarsitzung am 21. April 2009 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.
Die Berichterstatterinnen und Berichterstatter haben in der Zeit vom 21. bis 30. April 2009 die kursorischen Lesungen der Einzelpläne durchgeführt.
Der Haushaltsausschuss hat die Kommunalen Spitzenverbände und den Landeswohlfahrtsverband Hessen in seiner Sitzung am 6. Mai 2009 angehört.
Der Haushaltsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 6. Mai 2009 behandelt und mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN den zu Beginn meiner Berichterstattung genannten Beschluss gefasst.
Der Herr Präsident hat die Punkte 10 a und 10 b gemeinsam aufgerufen. Deswegen gebe ich Ihnen jetzt auch den Bericht zum Gesetzentwurf für ein Finanzausgleichsänderungsgesetz 2009.
Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Haushaltsausschuss in der 9. Plenarsitzung am 21. April 2009 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.
Der Haushaltsausschuss hat die Kommunalen Spitzenverbände und den Landeswohlfahrtsverband Hessen in seiner Sitzung am 6. Mai 2009 angehört.
Der Haushaltsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 6. Mai 2009 behandelt und mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN bei Stimmenthaltung der SPD den zuvor genannten Beschluss gefasst.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident,meine Damen und Herren! Ich komme zu der Beschlussempfehlung und dem Zweiten Bericht des Haushaltsausschusses vom 3. März zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Förderung von Infrastrukturinvestitionen in Hessen. Die dazugehörigen Drucksachen liegen Ihnen vor.
Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags der Fraktionen der CDU und der FDP, Drucks. 18/138 – und damit in der aus der Anlage zur Beschlussempfehlung ersichtlichen Fassung –, in dritter Lesung anzunehmen.
Zum Verlauf der Beratungen darf ich Ihnen Folgendes mitteilen: Der Gesetzentwurf und die Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 18/128, und der Fraktion der SPD, Drucks. 18/130, waren dem Haushaltsausschuss, federführend, und dem Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr, beteiligt, in der 3. Plenarsitzung am 3. März 2009 nach der zweiten Lesung zur Vorbereitung der dritten Lesung überwiesen worden. Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucks. 18/120, wurde am 2. März 2009 und der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP, Drucks. 18/138, wurde am 3. März 2009 dem Haushaltsausschuss, feder
führend, und dem Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr, beteiligt, vom Präsidenten des Hessischen Landtags überwiesen.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr hat den Gesetzentwurf in einer gemeinsamen Sitzung mit dem Haushaltsausschuss am 3. März 2009 beraten und mit den Stimmen der CDU, der SPD und der FDP gegen die Stimme der LINKEN bei Stimmenthaltung des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN dem Haushaltsausschuss die eben wiedergegebene Beschlussempfehlung vorgeschlagen.
Zuvor hat der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucks. 18/120, mit den Stimmen der CDU, der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimme der LINKEN abgelehnt. Der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 18/128, wurde mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der SPD und der LINKEN abgelehnt. Der Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucks. 18/130, wurde mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD bei Stimmenthaltung des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN abgelehnt. Der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP, Drucks. 18/138, wurde mit den Stimmen der CDU und der FDP bei Stimmenthaltung der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN angenommen.
Der Haushaltsausschuss ist in der gemeinsamen Sitzung dem Vorschlag des beteiligten Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr mit den Stimmen der CDU, der SPD und der FDP gegen die Stimmen der LINKEN bei Stimmenthaltung des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN gefolgt.
Zuvor hat auch der Haushaltsausschuss den Änderungsantrag der LINKEN, Drucks. 18/120, mit den Stimmen der CDU, der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimme der LINKEN abgelehnt. Der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 18/128, wurde ebenfalls mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der SPD und der LINKEN abgelehnt. Der Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucks. 18/130, wurde mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD bei Stimmenthaltung des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN abgelehnt. Der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP, Drucks. 18/138, wurde mit den Stimmen der CDU und der FDP bei Stimmenthaltung der SPD, des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN und der LINKEN angenommen.
Das Plenum hatte gleichzeitig auch die beiden Entschließungsanträge von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und den LINKEN mit in den Haushaltsausschuss zur gemeinsamen Beratung überwiesen. Ich darf Ihnen auch hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Haushaltsausschusses vortragen. Ich rede jetzt von der Beschlussempfehlung zu dem Dringlichen Entschließungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 18/142.
Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum, den Dringlichen Entschließungsantrag abzulehnen.
Der Dringliche Entschließungsantrag war dem Haushaltsausschuss, federführend, und dem Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr, beteiligt, in der 3. Plenarsitzung am 3. März 2009 überwiesen worden.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr hat in einer gemeinsamen Sitzung mit dem Haushaltsausschuss am 3. März 2009 den Dringlichen Entschließungsantrag beraten und dem federführenden Haushaltsausschuss mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN bei Stimmenthaltung der SPD vorgeschlagen, dem Plenum die Ablehnung des Dringlichen Entschließungsantrags zu empfehlen.
Der Haushaltsausschuss ist in der gemeinsamen Sitzung dem Vorschlag des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr mit demselben Stimmenverhältnis gefolgt.
Ich komme zu der Beschlussempfehlung zu dem Dringlichen Antrag der Fraktion DIE LINKE, Drucks. 18/143.
Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum, den Dringlichen Antrag abzulehnen.
Der Dringliche Antrag war dem Haushaltsausschuss, federführend, und dem Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr, beteiligt, in der 3. Plenarsitzung am 3. März 2009 überwiesen worden.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr hat in einer gemeinsamen Sitzung mit dem Haushaltsausschuss am 3. März 2009 den Dringlichen Antrag beraten und mit den Stimmen der CDU, der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimme der LINKEN dem federführenden Haushaltsausschuss vorgeschlagen, dem Plenum die Ablehnung des Antrags zu empfehlen.
Der Haushaltsausschuss ist in der gemeinsamen Sitzung am 3. März 2009 dem Vorschlag des beteiligten Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr mit demselben Stimmenverhältnis gefolgt. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.