Manuela Mahnke
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Wir fragen den Senat:
Erstens: Welche konkreten Möglichkeiten sieht der Senat, sich nach dem Vorbild anderer Länder und einiger großer Unternehmen mit Verwaltungen beziehungsweise Gesellschaften des Landes und der Stadtgemeinde Bremen am Pilotprojekt „Anonymisierte Bewerbungsverfahren“ der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zu beteiligen?
Zweitens: Welche alternativen Verfahren wendet der Senat gegebenenfalls an, um zu gewährleisten, dass bei Einstellungsverfahren in Verwaltungen und Gesellschaften des Landes und der Stadtgemeinde Bremen Alter, Geschlecht, Herkunft oder Behinderung von Bewerberinnen oder Bewerbern zu keinerlei Benachteiligung führen?
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Bereits im Frühjahr waren wir uns in der Debatte einig, dass Kinderlärm kein Grund zur Klage ist, sondern typisches Kinderverhalten. Toben, Laufen, aber auch Krach sind ein Teil ihres Entwicklungsprozesses. Einig waren wir uns aber auch darüber, dass es hier nur um alterstypischen Krach geht und nicht um mutwillig herbeigeführten. Daher möchte ich an dieser Stelle auch nicht noch einmal die ganze Argumentation vortragen, die damals ausgetauscht wurde. Bisher wird Kinderlärm mit Verkehrs- und Industrielärm gleichgesetzt. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz wurde aber für Industrieanlagen und Rasenmäher konzipiert. Hier ist man sich auch auf Bundesebene einig, dass eine Änderung an dieser Stelle dringend erforderlich ist.
Eine Kindertagesstätte kann unserer Meinung nach nicht mit dem gleichen Maßstab gemessen werden wie Industrie- und Gewerbeanlagen.
Daher ist es ganz wichtig, an dieser Stelle eine eigene Begriffsbestimmung einzuführen, die deutlich macht, dass Geräusche von Kindern etwas Natürliches und somit auch akzeptabel sind.
Wir sagen auf der einen Seite immer „kurze Beine, kurze Wege“, aber auf der anderen Seite haben Kindertagesstätten immer wieder größere Probleme, Standorte zu finden. Wir wissen aber doch alle, dass junge Paare mit Kindern nicht in Industriegebieten wohnen, sondern in Wohngebieten. Deshalb brauchen wir diese Begriffsbestimmung. Kinder wollen und sollen sich spielerisch entfalten. Dabei sind Geräusche völlig normal. Es reicht nicht, nur von Kinderfreundlichkeit zu sprechen, wir müssen sie auch leben, denn Kinder sind nach wie vor unsere Zukunft. Deshalb bitte ich Sie um breite Unterstützung für unseren Antrag. – Danke!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Und es ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
bewegt sich doch! So oder so ähnlich müssen wohl die Gedanken der ehemaligen SPD-Bundesfrauenministerin, Frau Dr. Bergmann, gewesen sein, als der ehemalige BDI-Präsident Henkel sich im Sommer für die Frauenquote starkmachte und ein großes Unternehmen sie freiwillig einführte. Zehn Jahre zuvor hatte sie bereits versucht, ein Gleichstellungsgesetz für die Wirtschaft mit Zielquoten für Frauen in Führungspositionen einzuführen, war dabei aber gegen Mauern gelaufen.
Noch aber ist die Quote in Deutschland mehr als unzureichend: Weniger als ein Prozent der Aufsichtsräte in den 100 deutschen Topunternehmen sind weiblich. Dabei machen uns doch andere Länder wie Norwegen vor, wie es geht. Hier hat vor allem die Studie von McKinsey zum Umdenken geführt, denn es ist klar erwiesen, dass Unternehmen mit gemischten Führungsriegen einen bis zu 48 Prozent höheren Gewinn erzielen als Firmen, die nur von Männern geführt werden, auch wenn diesen Studien hierzulande von den Gegnern der Quotierung kein richtiger Glaube geschenkt und das Ergebnis eher als gewollt angesehen wird. Die Erklärung, warum es zu einer Erhöhung des Gewinns kommt, ist jedoch logisch: Frauen denken anders und haben eine andere Sicht auf Dinge. Nicht besser, aber anders! Dadurch werden Diskussionen in Gang gesetzt, die neuen Ideen Raum geben.
Funktionieren kann das aber nur, wenn Frau nicht Einzelkämpferin ist. Unter Umständen wird Frau als lästig oder als inkompetent gelten, weil sie andere Fragen stellt, als der männerdominierte Aufsichtsrat es bisher gewöhnt war. Womöglich dauert die Sitzung länger: Wo man sich doch früher immer so schnell einig war! Gerade deshalb führt kein Weg an der Quote vorbei, denn nur dadurch wird sichergestellt, dass die Aufsichtsräte schnell mit einer ernst zu nehmenden Anzahl von Frauen besetzt werden.
Genau dies wurde in Norwegen gemacht. Man führte eine verbindliche Quote von 40 Prozent ein, die 2008 dann auch erfüllt wurde. Man muss jedoch auch ehrlicherweise sagen, dass das Ziel in der Zeit, als die Quote freiwillig war, nicht erreicht wurde, sondern erst, als Sanktionen eingeführt wurden. Selbst Frankreich steht kurz davor, ein entsprechendes Gesetz zu erlassen, wie es auch andere Länder bereits getan haben. Auch die Europäische Kommission denkt über ein entsprechendes Gesetz nach. Auch die Situation in Norwegen macht ganz deutlich, dass die Qualität nicht gelitten hat, denn die Frauen sind sehr gut ausgebildet. So haben dort 36 Prozent der Frauen ein sechsjähriges Universitätsstudium absolviert, aber nur 22 Prozent der Männer. Auch wir wissen, dass die Frauen die besseren Abschlüsse erwerben und häufig besser qualifiziert sind.
Die Wirtschaft hat bisher nichts auf freiwilliger Basis für die Gleichstellung von Frauen und Männern getan, sondern nur das, wozu sie nach Gesetz oder Marktlage gezwungen war. Nachweislich verbessert sich die Lage nur da, wo es Frauenquoten gibt. Wie allen bekannt ist, wird bei Stellenausschreibungen im öffentlichen Dienst der Zusatz eingeführt, dass bei gleicher Qualifikation Bewerberinnen bevorzugt werden. In der Bundesverwaltung konnte damit der Frauenanteil um sechs Prozent erhöht werden. Ohne gesetzliche Regelung wird sich in den Aufsichtsräten nichts oder nur wenig an der jetzigen Situation ändern. Daher richtet sich unser Antrag in Punkt vier auch ganz deutlich an den Bundesrat, damit es zu einer bundesgesetzlichen Regelung kommt. Für Bremen ist aber unabdingbar, dass es unverzüglich zu einer gesetzlichen Regelung kommt, auch wenn wir uns als SPD an dieser Stelle eine weitreichende Regelung mit Sanktionen gewünscht hätten.
Ich hoffe, dass Sie unseren Antrag breit unterstützen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Nicht zum ersten Mal diskutieren wir heute über das Thema Zwangsprostitution und Menschenhandel in diesem Hause. Dieses Thema begleitet uns schon sehr lange in vielfältiger Form. Dass es sich hier um ein nach wie vor aktuelles Thema handelt, zeigt eine Statistik der EU. Nach Angaben des Europäischen Parlaments fallen demnach jährlich 100 000 Menschen dem Menschenhandel innerhalb der EU zum Opfer. Weltweit spricht man von 700 000 Opfern. 80 Prozent der Betroffenen sind Frauen und Kinder. Mittlerweile stellt Menschenhandel die drittwichtigste Einnahmequelle für das organisierte Verbrechen dar und hat ein katastrophales Ausmaß in seiner Ausbreitung erlangt.
In der heutigen Debatte geht es um die Verbesserung der Lebenssituation der Opfer von Zwangsprostitution und Menschenhandel, denn hier ist der Ansatzpunkt, um diesen Verbrechen zu begegnen und sie zu bekämpfen: Nur wenn es uns gelingt, die Opfer dazu zu bringen, gegen die Täter auszusagen, haben wir eine Chance.
Ich glaube, uns allen hier im Hause ist klar, dass diesen Opfern dringend geholfen werden muss. Wir
sind dabei in Bremen und Bremerhaven auch bereits auf einem sehr guten Weg. Diese Hilfe wird jedoch zum Teil von Fall zu Fall unterschiedlich gewährt, das heißt, es gibt nach wie vor rechtliche Unsicherheit bei denen, die diese Hilfe leisten. Daher wollen wir durch unseren Antrag Rechtssicherheit schaffen und dafür sorgen, dass die Möglichkeiten, die das geltende Recht in Bremen und Bremerhaven bietet, in vollem Umfang im Sinne der Opfer ausgeschöpft werden, und uns dafür einsetzen, die Rechtslage auch weiter zu verbessern.
Bevor ich auf unseren Antrag näher eingehe, möchte ich zunächst auf den Antrag der Fraktion DIE LINKE eingehen, den wir – das kann ich hier schon sagen – ablehnen werden! Die geforderten Maßnahmen in Ihrem Antrag sind zum einen recht allgemein gehalten und bringen für sich genommen keine wirkliche Verbesserung für die Opfer. Zudem werden die Forderungen bereits vom Ressort erfüllt. Auch Ihrer Forderung nach speziellen Deutschkursen können wir nicht folgen, denn in Bremen und Bremerhaven gibt es vielfältige Angebote, und die Betroffenengruppe, die diese nutzt, ist etwas zu klein. Die Absicherung der Beratungsstelle ist bereits gewährleistet, und die notwendigen Mittel für 2010 sind bewilligt. Da wir das Angebot auch aufrechterhalten wollen, können Sie sicher sein, dass wir auch weiterhin die Möglichkeit der Finanzierung sicherstellen werden.
Um eine wirkliche Verbesserung der Situation für die Opfer zu gewährleisten, haben wir Ihnen heute unseren Antrag vorgelegt, denn darin geht es, wie bereits erwähnt, um die generelle Verbesserung. Diese Verbesserungen sind dringend angezeigt, damit die Opfer zu Zeuginnen in den Strafverfahren gegen die Täter werden können, denn nur mit Hilfe dieser Frauen und Mädchen wird es gelingen, die Verbrechen zu bekämpfen. Wir dürfen nicht vergessen, dass es sich hier um schwer traumatisierte Frauen handelt, die kein Vertrauen in die Polizei, aber eine riesige Angst vor den Tätern haben, die häufig aus ihrem sozialen Umfeld kommen. Um eine mögliche Aussagebereitschaft herbeizuführen und Vertrauen zu schaffen, muss zunächst klar sein, welchen aufenthaltsrechtlichen Status sie haben. Im Gegensatz zu den Opfern aus EU-Staaten, die unter der europäischen Freizügigkeitsregelung aufenthaltsberechtigt sind, ist dies bei Opfern von Menschenhandel und Zwangsprostitution aus Drittstaaten unklar. Deshalb bitten wir den Senat, nochmals umfassend zu prüfen, welcher aufenthaltsrechtliche Status Opfern von Menschenhandel und Zwangsprostitution eingeräumt werden kann, um zukünftig zu gewähr
leisten, dass der rechtliche Rahmen, der sich bietet, im bestmöglichen Sinne für die Opfer ausgeschöpft wird.
Denn nur Frauen, die sich sicher fühlen, werden die Belastungen, die das Aussagen in einem Menschenhandelverfahren mit sich bringt, auch durchstehen.
Das Aufenthaltsgesetz gibt ferner die Möglichkeit, möglichen Opfern von Menschenhandel und Zwangsprostitution einen mindestens einmonatigen Aufenthalt als Bedenkzeit einzuräumen, damit sie die notwendige Zeit bekommen, sich klar zu werden, ob sie gegen die Täter aussagen. Insbesondere hierauf bezieht sich unser Änderungsantrag.
Die Erfahrung zeigt, dass viele Frauen im ersten Moment aus Angst vor den Tätern angeben, alles freiwillig gemacht zu haben. Die Bedenkzeit ist auch wichtig, um die Frauen psychosozial zu betreuen und sie sicher unterzubringen. Nur so kann man sie stärken, dass sie sich eine Aussage in einem Strafverfahren erst zutrauen. Es ist deshalb sehr wichtig, damit diese Möglichkeit, die das Aufenthaltsgesetz bietet, in jedem Fall auch konsequent genutzt wird, wenn die Vermutung besteht, dass eine Frau Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution geworden ist.
Ein weiterer Baustein bei der Verbesserung der Situation für Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution ist die bedarfsgerechte Absicherung ihres Aufenthalts.
Zurzeit ist die finanzielle Unterstützung jedoch strittig. Es besteht Unklarheit darüber, ob sie nach Asylbewerberleistungsgesetz, nach SGB II oder SGB XII zu unterstützen sind. Die finanzielle Unterstützung nach Asylbewerberleistungsgesetz ist sehr gering. Sie beträgt für Alleinstehende 224,97 Euro
und stellt unseres Erachtens keine bedarfsgerechte Absicherung dar. In diesem Kontext hat auch bereits die Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2009 festgestellt, dass der Bund die Aufgabe hat, durch eine gesetzliche Neuregelung beziehungsweise Klarstellung die Versorgung der Opfer bundeseinheitlich bedarfsgerecht sicherzustellen. Alles in allem greifen die von uns geforderten Maßnahmen alle ineinander und können nur gemeinsam an das Ziel führen, eine wirkliche Verbesserung der Lebenssituation für die Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution herbeizuführen. Ich fordere Sie daher auf,
unserem Antrag zu folgen! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Wir fragen den Senat:
Erstens: Wie bewertet der Senat für Bewerbungsverfahren anonymisierte Lebensläufe, wie sie in den USA längst üblich sind und in Frankreich nun intensiv erprobt werden sollen, um bei der Bewerber- beziehungsweise Bewerberinnenauswahl Diskriminierungen wegen Alter, Herkunft oder Geschlecht zu vermeiden?
Zweitens: Welche Möglichkeiten sieht der Senat, Bewerbungen ohne Foto sowie ohne Angabe von Namen, Alter, Geschlecht und Adresse in Bewerbungsverfahren des öffentlichen Dienstes zu berücksichtigen?
Drittens: Wie beurteilt der Senat die Chance, anonymisierte Lebensläufe zum Standard für Bewerbungen um Arbeitsstellen zu machen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Umstritten, teuer, viel praktiziert: so kann man die HPVImpfung betiteln. Eine Impfung gegen den Krebs gibt es noch nicht, auch wenn manche Medien das in großen Schlagzeilen gern suggerieren. Allerdings sind viele Menschen verunsichert, seit es zwei Impfstoffe gibt, die vor einigen HPV-Virustypen schützen sollen, die Gebärmutterhalskrebs auslösen können. Viele denken, durch eine solche Impfung geschützt zu sein, denn die Hersteller versprechen, dass das Risiko, an Gebärmutterhalskrebs zu erkranken, durch die Impfung minimiert wird. Dies mag sicherlich auch zutreffen, aber zu welchem Preis findet das statt?
Seit 2007 empfiehlt die Ständige Impfkommission, Mädchen von 12 bis 17 Jahren gegen die potenziell krebserregenden HPV-Viren impfen zu lassen – vor ihrem ersten Sexualkontakt. Auch ich habe als betroffene Mutter darüber nachgedacht, meine Tochter impfen zu lassen, und habe mir dann ein Informationsblatt vom Arzt besorgt, mit ihm darüber gesprochen. Plötzlich tauchten die ganzen Informationen über Nebenwirkungen und eben auch diese ungeklärten Todesfälle auf. In der Informationsbroschüre der Deutschen Krebsgesellschaft findet sich lediglich ein kleiner Absatz, der darauf hinweist, dass es laut einer Studie der Europäischen Arzneimittelagentur nach Verabreichung des Impfstoffs am häufigsten zu Rötungen, Schmerzen oder Schwellungen an der Einstichstelle sowie Fieber kommen kann.
Beschäftigt man sich jedoch mit diesem Thema näher, findet man sehr viele Berichte über die Nebenwirkungen, die dann ganz anders lauten. Sie reichen dann von Atemnot, Schüttelfrost, Krämpfen, extremer Schwäche über Seh- und Gleichgewichtsprobleme bis hin zum Kollabieren. Über diese hohen Risiken war in den Informationen nichts zu finden. Auch in dem Ihnen allen bekannten Werbespot wurde darauf nicht hingewiesen.
Es wurde allen Eltern suggeriert, wenn sie ihr Kind nicht impfen lassen, dann machen sie sich schuldig, wenn es eines Tages erkrankt. Betroffene Eltern müssen doch davon ausgehen, dass die Empfehlungen der STIKO und ihrer Ärzte unabhängig und umfassend sind, soweit es die Erkenntnisse darlegen. Sehen wir uns jedoch an, auf welchen Erkenntnissen die Empfehlung basiert, dann kann man hier nur von Fehlinformationen sprechen.
In den zugrunde liegenden Studien wurde die Wirksamkeit der Impfung allerdings nicht gegen Gebärmutterhalskrebs, sondern gegen das Auftreten von höhergradigen Zellveränderungen als mögliche Vorstufe von Gebärmutterhalskrebs an 15- bis 26-jährigen Frauen untersucht. Hier hat man zwar festgestellt, dass bei Frauen, die noch nicht mit den Virentypen 16 und 18 infiziert waren, diejenigen Krebsvorstufen, die mit diesen Typen in Verbindung gebracht werden, ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
um 98 Prozent vermindert wurden. Aber die daraus gemachte Ableitung, dass sich die Krebsfälle darum um 70 Prozent vermindern, ist mit keiner Studie belegt.
Die STIKO erwähnt in ihrer Empfehlung eine lebenslange Impfeffektivität von 92,5 Prozent. Die Herkunft dieser Zahl ist nicht geklärt, denn keine der Studien liefert Daten oder andere Hinweise auf eine Wirksamkeit dieser Größenordnung. Auch wird mit keinem Wort erwähnt, dass nach Einführung der Vorsorgeuntersuchung in den Siebzigerjahren mit dem sogenannten Pap-Test die Erkrankungszahlen und Todesfälle in Deutschland um über 60 Prozent zurückgingen mit einem immer noch anhaltenden Trend nach unten.
Auch die Unabhängigkeit der Empfehlung muss in diesem Fall doch sehr angezweifelt werden, wenn man sich einmal die Verflechtung der Ständigen Impfkommission, anderer Organisationen und Ärzten mit den Pharmaunternehmen ansieht, die diesen Impfstoff herstellen. Hier nur zwei Beispiele: Die Firma Sanofi unterstützte die Fernsehkampagne des Deutschen Grünen Kreuzes, die mit bis zu sechs Spots am Tag zur besten Sendezeit nach Expertenmeinung einen zweistelligen Millionenbetrag gekostet hat, auch nach zwei ungeklärten Todesfällen, die man mit HPV in Verbindung brachte, auch wenn das nicht zu 100 Prozent erwiesen ist. Als die Impfzahlen zurückgingen, schrieb eine deutsche Eliteakademie 50 000 Ärzte an, um sie zur HPV-Impfung zu motivieren. Im Senat dieser Akademie sitzt der Vorsitzende der Geschäftsführung von Sanofi. Auch in anderen Ländern wurde so agiert. Wenn man sich die genannten Verflechtungen ansieht, dann muss man leider davon ausgehen, dass es für die HPV-Impfung keine unabhängigen Informationen gibt.
Fast jede Zahl zur Wirksamkeit, egal wer sie nennt, stammt letztendlich von den beiden Impfstoffherstellern GlaxoSmithKline und Sanofi Pasteur. Was übrig bleibt, sind verunsicherte Eltern, junge Mädchen und Frauen, denen sich auch die Frage nach einer Impfung für Jungen und Männer aufdrängt, da sie als Überträger in Frage kommen. Frau Hoch hat dies eben auch angesprochen. Eine Impfung für Jungen ist in Deutschland nämlich möglich. Es findet sich jedoch noch keine ausreichende Studie, ob eine Immunisierung von Jungen auch zu einer Reduktion der Gebärmutterhalskrebshäufigkeit bei Frauen führen würde. Lediglich die Harvard School of Public Health kommt zu dem Ergebnis, dass aus Kostensicht die Impfung von männlichen Jugendlichen gegen HPVViren nicht sinnvoll scheint.
Wir fordern daher mit unserem Antrag, dass in Bremen und Bremerhaven keine Werbematerialien, die vom Hersteller oder von Pharmaunternehmen gespon
sert werden, verbreitet werden, sondern unabhängige, auf allen bekannten Studien basierende Informationen zur Verfügung gestellt werden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Seit Jahren wird in Deutschland und auf EU-Ebene über das Thema Zwangsehe und deren Bekämpfung diskutiert. Auch Ihnen sind sicher zahlreiche Berichte von Zwangsheirat bekannt, die Sie sicherlich mit Betroffenheit gelesen haben. So titelte erst jüngst der „Weser-Kurier“ zu diesem Thema: „Die Jüngsten sind erst 13!“ ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Wir müssen an dieser Stelle aber ganz deutlich zwischen arrangierten Ehen und Zwangsehen unterscheiden. Arrangierte Ehen sind keine Zwangsehen. Sie erfolgen im Kontext eines anderen Eheverständnisses, beruhen auf dem freien Willen der Partner. Sie sind zu respektieren. Eine Debatte über Zwangsheirat, die dieser Unterscheidung nicht Rechnung trägt, pauschalisiert und stigmatisiert mit der Folge, dass sich nicht wenige Menschen mit Zuwanderungsgeschichte durch solche Verallgemeinerungen ausgegrenzt fühlen.
Die Zwangsehe ist dadurch gekennzeichnet, dass sie durch physische und psychische Gewalt zustande gekommen ist. Die Zwangsehe widerspricht dem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und verhindert dadurch die Integration. Zudem verstößt eine Zwangsehe eindeutig gegen die Grund- und Menschenrechte und stellt außerdem einen Straftatbestand dar.
Ein freiheitlicher Staat darf keine Gewalt dulden, auch dann nicht, wenn sie im privaten Raum stattfindet.
Betroffene Frauen berichten, dass sie das erzwungene Eheleben als eine Serie von Vergewaltigungen und damit eine Verletzung ihres Rechts auf körperliche und seelische Integrität erlebt haben. In der Folge kommt es zu schwerwiegenden Beeinträchtigungen des Rechts auf Gesundheit. Nicht zuletzt besteht die Gefahr, dass die Bildungsrechte von zwangsverheirateten Frauen zu kurz kommen oder ganz auf der Strecke bleiben. Opfer von Zwangsverheiratungen sind vor allem junge Frauen und Mädchen, die aus patriarchalisch geprägten Familien unterschiedlicher religiöser und ethnischer Herkunft stammen. Zwangsverheiratungen sind oft das Ergebnis überkommener Traditionen und Ehrbegriffe mit gravierenden Folgen für die jungen Frauen und Mädchen. Sie müssen in den meisten Fällen die Schul- und Berufsausbildung abbrechen, und nach dem massiven Druck der eigenen Familie folgt die Abhängigkeit von Ehemann und Schwiegerfamilie.
Wenn wir dieses Thema ernst nehmen, können wir Frauen, die ins Ausland verschleppt, möglicherweise im Urlaub zwangsverheiratet, beispielsweise von ihren Schwiegereltern festgehalten werden und daher länger als sechs Monate nicht in Deutschland sind, doch nicht einfach sagen: Tja, da hast du Pech gehabt, jetzt musst du dort bleiben! Wir setzen uns daher mit unserem Antrag für eine dringende und nötige Verbes
serung der gesetzlichen Regelungen aus dem Aufenthaltsgesetz ein. Dort heißt es, wenn der Ausländer ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist, erlischt sein Aufenthaltstitel. Dies ist in den Fällen von Zwangsehen ein unhaltbarer Zustand,
zumal viele dieser Mädchen und Frauen in Deutschland geboren und aufgewachsen sind. Dieser Zustand ist auch nur durch gesetzliche Regelungen zu beheben, und es reicht nicht aus, nur die Verwaltungsvorschriften dahingehend zu modifizieren.
Wir leisten damit einen großen Beitrag, um all diejenigen zu unterstützen, die es schaffen, sich aus den Situationen der Zwangsehe zu befreien, und eröffnen all denjenigen eine Perspektive, die es bisher nicht geschafft haben beziehungsweise gar nicht erst versucht haben, sich zu lösen. Wir unterstützen den Beschluss der Familienministerkonferenz vom Juni, die sich ebenfalls ausführlich mit dem Thema beschäftigt hat und für eine Novellierung des Aufenthaltsgesetzes plädiert. Dies würde ich mir von allen Landesparlamenten wünschen, damit nicht nur mitleidvolle Reden gehalten, sondern die Rechte der betroffenen Mädchen und Frauen gestärkt werden.
Gehen Sie mit gutem Beispiel voran, und unterstützen Sie unseren Antrag! Den Änderungsantrag der LINKEN werden wir jedoch ablehnen, da die Aufforderungen zum einen in unserem Antrag bereits enthalten sind, und zum anderen geht es uns in unserem Antrag nicht darum, irgendwelche Eventualitäten, die irgendwann einmal eintreten, zu bearbeiten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal auch meinen herzlichen Dank an die ZGF und Frau Hauffe für den umfassenden Bericht, den sie uns vorgelegt haben! Wie uns der Bericht aufzeigt, sind wir zwar auf einem guten und richtigen Weg, aber wir sind noch lange nicht am Ziel dieses Weges, und wir finden immer wieder Hindernisse und Unwegsamkeiten, die wir nur gemeinsam aus dem Weg räumen können, ein Beispiel hat Frau Troedel aufgezeigt mit dem Magistrat und den Problemen, die wir in Bremerhaven haben.
Ich möchte aber die Debatte, die wir hier gerade mit vielen Punkten geführt haben, mit etwas Positivem beschließen, das wir in Bremerhaven haben, und ich glaube, das motiviert auch andere, diesen Weg zu gehen. Es ist etwas, das aus dem Girls’ Day entstanden ist, auch wenn wir uns hier sicherlich Gedanken machen müssen, wie wir ihn in Zukunft gestalten, und zwar geht es hier um die Veranstaltung, das Projekt, das die Hochschule Bremerhaven mit ihrem Schnupperstudium durchführt. Es geht darum, dass junge Mädchen, die schon am Girls’ Day die Hochschule besucht haben, sich technisch, naturwissenschaftlich orientiert haben, in den Herbstferien eine Woche lang dort weiterarbeiten und sich genau in den Fächern, wo wir die Probleme auch haben, in Workshops orientieren und arbeiten. Dies ist meiner Meinung nach nicht nur aus frauenpolitischer Sicht ein ganz tolles Projekt, sondern eben auch aus wissenschaftspolitischer Sicht, denn diese Fächer sind uns sehr wichtig. Wir wollen, dass junge Mädchen und Frauen dort auch ihren Platz finden, und da geht die Hochschule Bremerhaven meines Erachtens mit gutem Beispiel voran.
Dass dieses Programm angenommen wird, zeigt sich ganz allein dadurch, dass die jungen Mädchen erst einmal eine Ferienwoche opfern – andere sagen, ich bleibe lieber zu Hause – und dass diese Plätze, kaum dass das Angebot da ist, alle restlos ausgebucht sind, dass sie immer gern wiederkommen und teilweise heute als Mentoren für die nachfolgenden Mädchen schon eingesetzt werden können. Dies zeigt doch auch, dass wir wirklich gute Ansätze haben, und ich hoffe, dass wir diese auch weitergehen werden.
Ich könnte die Liste an Positivbeispielen sicherlich auch noch mit etlichen weiteren fortführen, jedoch liegt Ihnen allen der Bericht vor, und ich wünsche ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
auch, dass viele von Ihnen noch einmal einen Blick hineinwerfen, um zu schauen, was alles schon geleistet wurde und wo wir Ansätze noch weiter vertiefen müssen.
Zum Schluss möchte ich noch einmal kurz zu Frau Motschmann sagen, Frau Motschmann, in der Großen Koalition wurden immer wieder Förderprogramme gefordert, die leider von Ihrer Fraktion dann nicht mitgetragen, sondern eher abgelehnt wurden, und das dann uns hier heute so vorzuwerfen, halte ich für sehr schwierig.
Abschließend möchte ich jetzt noch sagen, ich würde mir wünschen, den Bericht etwas zeitnäher zu bekommen, denn er umfasst einen Zeitraum bis 31. Dezember 2007, da war ich leider erst kurz hier. Für mich wäre es schön, wenn wir den Bericht etwas zeitnäher bekommen könnten, sodass wir auch zeitnäher über Probleme und Anregungen diskutieren könnten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Antwort auf die Große Anfrage kann eigentlich durchweg als positiv für das Land Bremen und seine wissenschaftlichen Einrichtungen gesehen werden.
Die Kofinanzierung ist doch nur ein Indikator dafür, wie erfolgreich unsere Hochschulen und andere wissenschaftliche Einrichtungen bei der Einwerbung von Drittmitteln sind. In den letzten drei Jahren haben unsere Hochschulen und Forschungseinrichtungen Mittel mit einem Volumen von 550 Millionen Euro eingeworben, und dies belegt sehr deutlich die Leistungsfähigkeit unseres Wissenschaftssystems.
Oder glauben Sie wirklich, dass es Drittmittel vonseiten anderer gäbe, wenn diese sich nicht sicher wären, dass die Einrichtungen gut, um nicht zu sagen exzellent sind, und das Land Bremen die notwendige Kofinanzierung aufbringen kann?
Auch Geld aus Berlin und Brüssel gibt es nur, wenn Bremen es schafft, die nötigen Eigenmittel mit in den Topf zu werfen. Wie Sie gesehen haben, stellt Bremen für dieses und nächstes Jahr allein im Bereich der EFRE-Mittel mehrere Millionen Euro zur Verfügung, um diese Mittel auch nutzen und abrufen zu können. Dies ist sicherlich nicht einfach bei der momentanen Haushaltslage. Diese Koalition hat es sich aber zum Ziel gesetzt, den Standort weiter zu stärken, und wird somit nichts unversucht lassen, um diese Mittel aufzubringen und damit durch einen effizienten Einsatz einen möglichst großen Nutzen für den Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Bremen zu erzielen.
Denn uns ist doch allen klar: Wissenschaftsförderung ist Wirtschaftsförderung. Dass dies bereits gelungen ist, wird uns ganz deutlich bei der Ansiedlung der Windenergiebranche vermittelt. Dieser Bereich
hat sich doch nur in Bremerhaven so stark angesiedelt, weil dort die infrastrukturellen Maßnahmen sind. Denn die Vorteile reichen doch heute nicht mehr aus, indem wir Straßen und Verkehrswege haben, sondern heute wird erwartet, dass auch die Wissenschaftslandschaft so vorhanden ist, dass die Wirtschaft, gerade wenn es sich um einen neuen und innovativen Bereich handelt, davon profitieren kann. Aber auch in anderen Projekten waren wir aufgrund der von uns komplementär finanzierten Drittmittel sehr erfolgreich. Wir können mit Stolz sagen, und auch das macht die Antwort deutlich, dass kein angemeldetes Projekt auf der Strecke geblieben ist,
sondern mit den zur Verfügung stehenden Mitteln konnten diese Projekte realisiert werden.
Wir haben in den letzten Jahren schon durch die Bereitstellung von Geldern zur Kofinanzierung große Projekte realisiert. Um einige noch einmal ins Gedächtnis zu rufen: das Deutsche Forschungszentrum für künstliche Intelligenz, der Ausbau der maritimen Logistik in Bremerhaven, das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrttechnik und IMARE, aber auch neue große Projekte wie die Ansiedlung des Fraunhofer-Instituts im Bereich der Windenergie werden realisiert. Auch dies ist nicht ohne eine entsprechende Kofinanzierung möglich.
Uns allen ist bewusst, dass Drittmittel und damit einhergehend die Sicherstellung der nötigen Kofinanzierung ein wichtiger Baustein – um nicht zu sagen der wichtigste Baustein – im gesamten System der Wissenschaftsfinanzierung im Lande Bremen sind. Ohne diese Mittel wären wir heute nicht so gut aufgestellt und würden national wie international nicht so einen exzellenten Ruf genießen! Daher kann ich nur noch einmal betonen, dass es für uns oberste Priorität hat, in der Haushaltsaufstellung dafür Sorge zu tragen, dass die notwendigen Mittel auch zukünftig bereitgestellt werden!
Bisher gab es dazu von unserer Seite keine Ablehnung, und so soll es auch bleiben! Dafür werden wir uns mit all unseren zur Verfügung stehenden Möglichkeiten einsetzen! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Wir fragen den Senat:
Erstens: Welche Schritte unternimmt der Senat, um das Deutsche Schifffahrtsmuseum als herausragendes Museum der Blauen Liste weiterzuentwickeln und stärker zu profilieren?
Zweitens: Wie ordnet sich das Deutsche Schifffahrtsmuseum in die touristische Gesamtstrategie Bremens und Bremerhavens ein?
Frau Staatsrätin, ist es in der Überlegung, das Deutsche Schifffahrtsmuseum als Forschungsmuseum zukünftig vom Kulturressort ins Wissenschaftsressort zu überführen?