Christine Haderthauer

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Last Statements

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! In diesen Zeiten gibt es eine Abstimmung mit den Füßen. Flüchtlinge und Asylbewerber stimmen mit den Füßen für Deutschland ab; denn in keinem anderen Land in Europa geht es Asylsuchenden so gut wie bei uns. Sonst wären wir nicht Zuzugsland Nummer 1 für Flüchtlinge und Asylsuchende.
Dieser Zuzug hat sich noch verstärkt, insbesondere seit das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, dass die Leistungen für Asylsuchende in Deutschland anzuheben sind. Aktuell sind es 100.000 Asylsuchende pro Jahr, die nach Deutschland kommen. Das ist eine Verfünffachung der Zahlen seit 2007. Zwei Drittel dieser Menschen haben bei uns keine Bleibeperspektive.
Meine Damen und Herren, Frau Ackermann hat die Zustände, die sie geschildert hat, alle in der Vergangenheitsform geschildert. Also hat auch die Opposition dankenswerterweise zur Kenntnis genommen, dass diese Zustände heute nicht mehr so bestehen. Das gehört auch zu diesem Thema. Wir haben in dieser Legislaturperiode gemeinsam eine moderne und zeitgemäße Asylsozialpolitik entwickelt, die drei Ziele hat: erstens die Aufenthaltsdauer in Gemeinschaftsunterkünften zu verkürzen, zweitens den Vorrang des Sachleistungsprinzips immer weiter zu flexibilisieren und drittens die Asylsozialberatung auszubauen.
All dies ist von den Vorrednern, Herrn Kollegen Seidenath und Frau Kollegin Meyer, zutreffend geschildert worden. Ich möchte das noch um einige Zahlen ergänzen. Hier wird immer der Eindruck erweckt, durch den Hungerstreik, auf den ich nachher noch eingehen werde, hätten wir unsere Politik geändert. Glauben Sie tatsächlich, dass von den 29.000 Asylbewerbern und abgelehnten Asylbewerbern, die derzeit in Bayern leben, in der Woche, als der Hungerstreik war, plötzlich 18.000 aus den Gemeinschaftsunterkünften ausziehen durften? Das ist doch völliger Blödsinn. Wir haben in den letzten Jahren die Weichen dafür gestellt, dass überhaupt nur noch knapp 40 % der Asylbewerber in Gemeinschaftsunterkünften wohnen, nämlich 11.000. 18.000 Asylbewerber wohnen schon lange, nicht erst seit den letzten Wochen, in Privatwohnungen und dezentralen Wohngelegenheiten, die die Kommunen zur Verfügung stellen. Natürlich erhalten die Kommunen dafür einen Kostenersatz. Was Sie hier fordern, passiert in Bayern schon längst.
Ich sage Ihnen aber auch: Es ist und war wichtig, dass wir viel Geld in die Verbesserung der Ausstattung der Gemeinschaftsunterkünfte investiert haben; denn wir können auf die Gemeinschaftsunterkünfte nicht verzichten. Wir haben schon jetzt die Situation, dass mehrere tausend Asylbewerber ohne Anerkennung im Erstverfahren in den Gemeinschaftsunterkünften wohnen, obwohl sie dort gar nicht mehr wohnen müssten, weil sie entweder keine Wohnung finden oder Wohnungen, die ihnen angeboten werden, nicht annehmen, weil sie nicht in dem Ort liegen, an dem sie gern wohnen würden.
Wir brauchen tatsächlich die Hilfe aller. Was wir nicht brauchen, ist das Schlechtreden der Verhältnisse in Bayern und der Steuermittel, die wir eingesetzt haben, um die Gemeinschaftsunterkünfte zu verbessern und für Wohnungen und Wohngelegenheiten für die über 1.000 Menschen zu sorgen, die schon lange nicht mehr in Gemeinschaftsunterkünften leben sollten.
Dies gilt für das Sachleistungsprinzip in ähnlicher Weise.
Ich möchte einmal ein Wort zu den angeblichen Essenspaketen sagen. Das sind Bestelllisten, die nach ernährungswissenschaftlichen Gesichtspunkten und kultursensibel zusammengestellt sind, eine individuelle Auswahl erlauben und damit individuelle Lieferungen gewährleisten.
Das muss hier auch einmal gesagt werden. Diese Essenspakete sind individuell. Diese Essenspakete werden für knapp 40 % der Menschen zusammengestellt. Alle anderen bekommen in den meisten Fällen ohnehin Bargeld.
Ich möchte auf einen anderen Punkt eingehen, bei dem vielfach falsche Schilderungen im Umlauf sind, nämlich die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge. 95 % der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge leben in Bayern in Jugendhilfeeinrichtungen. Sie gehen in die Schule und können eine Berufsausbildung machen. Es ist einfach unseriös, hier immer so zu tun, als ob die paar, die in der Bayernkaserne sind, weil noch nicht geklärt ist, wo sie hinkommen sollen, für alle diese Flüchtlinge stünden. 95 % der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge leben in Bayern in Jugendhilfeeinrichtungen. Sie werden genauso versorgt, wie Sie das fordern.
Wir beschleunigen den Auszug aus der Gemeinschaftsunterkunft. Wir beschleunigen den Weg von der Sach- zur Geldleistung. Diese Entscheidungen waren schon lange getroffen, bevor es zu dieser kriminellen Aktion – eine solche war der Hungerstreik in München – gekommen ist. Natürlich gibt es für jeden Asylsuchenden eine medizinische Behandlung. Die Versorgung bei psychiatrischen Erkrankungen haben wir längst verbessert. Wir haben Gutachterstellen für die Erkennung von traumatischen Belastungsstörungen eingerichtet. Das war eine Initiative der FDPFraktion. Momentan sind wir dabei, ein psychiatrisches Hilfsangebot in den Erstaufnahmeeinrichtungen aufzubauen. Keine dieser Verbesserungen, bis hin zu den Sprachkursen, die jetzt beginnen, wurde beschlossen, weil es zu einem Hungerstreik gekommen ist.
Frau Zacharias, Sie haben hier das Bild gezeichnet: Stacheldraht um die Bayernkaserne. Warum bringt denn Herr Oberbürgermeister Ude seine Obdachlosen genau hinter diesem Stacheldraht unter?
Ich muss Ihnen schon sagen: Das Bild, das Sie hier zeichnen, ist infam. Sie zeichnen das Bild einer Inhaftierung. Dabei gibt es in Gemeinschaftsunterkünften in Bayern ein absolut freies Kommen und Gehen.
Die Ausweitung der Residenzpflicht wird von München sogar abgelehnt. Wenn es die Residenzpflicht
nicht gäbe, wären alle Asylsuchenden Bayerns in München. Das weiß Herr Oberbürgermeister Ude ganz genau.
Ich wünsche Ihnen dann viel Spaß bei der Wohnungssuche. Die Residenzpflicht hindert niemanden, sich frei zu bewegen. Wir haben sie auf den gesamten Regierungsbezirk und die anliegenden Landkreise ausgeweitet. Jeder, der diesen Bereich verlassen will, bekommt die entsprechende Genehmigung. Mir ist kein Fall bekannt, in dem dies nicht gestattet worden wäre. Tun Sie also nicht so, als ob irgendjemand daran gehindert würde.
Jetzt möchte ich kurz auf den Hungerstreik zu sprechen kommen. Dieser Hungerstreik am Rindermarkt wird von Ihnen für Ihre Forderungen instrumentalisiert. Das verurteile ich an Ihren Anträgen und Ausführungen. Dieser Hungerstreik hatte überhaupt nichts mit der bayerischen Asylsozialpolitik zu tun. Das wissen Sie ganz genau.
Hier wurden Menschen von einem Rädelsführer, der ein mehrfaches Vorstrafenregister hat und sich selbst nicht an diesem Hunger- und Durststreik beteiligt hat, in Geiselhaft genommen. Hier wurde auf zynische Art und Weise versucht, den Staat mit Menschenleben zu erpressen. Ich sage Ihnen: Jeder, der diese Aktion unterstützt und sie als Trittbrettfahrer nutzen will, ist unsozial und inhuman.
Diesem Rädelsführer, der kriminell gehandelt hat, habe ich zugerufen, dass sofort dieser Hungerstreik zu beenden ist, dass die Asylsuchenden wieder essen und trinken sollen und dass sich der Rechtsstaat nicht durch diese Aktion oder andere Aktionen dieser Art erpressen lässt. Das war ein Akt der Empathie gegenüber denen, die dort in Geiselhaft genommen wurden.
Ganz kurz komme ich noch auf die Forderung zu sprechen, eine dritte Erstaufnahmeeinrichtung zu schaffen. Wissen Sie was? Wir bräuchten zurzeit eine dritte, eine vierte, eine fünfte und eine sechste Erstaufnahmeeinrichtung. Und auch diese würden uns nicht helfen, wenn die Verfahren so lange dauern. Die einzige Möglichkeit, mit den Erstaufnahmeeinrichtungen zurechtzukommen, besteht darin, dass die Verfahrensdauer verkürzt wird. Unser Bundesinnenminister
hat zugesagt, die 140 Stellen, die für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – BAMF – vorgesehen sind, in kürzester Zeit zu besetzen.
Gleichwohl habe ich die Regierungen angewiesen, die Verfahren so zu gestalten, dass auch dann, wenn das Erstverfahren noch nicht beendet ist, die Erstaufnahmeeinrichtung bereits verlassen werden kann. Das ist nicht einfach, weil es eigentlich wichtig ist, sich in der Erstaufnahmeeinrichtung aufzuhalten, damit diese Verfahren schnell durchgeführt werden können. Dennoch gehen wir derzeit so vor, dass die Aufenthaltsdauer in der Erstaufnahmeeinrichtung auf ein Mindestmaß verkürzt wird und wir dann dezentral Asylsuchende den Kommunen, den Landkreisen oder auch den Gemeinschaftsunterkünften zuweisen.
Es ist also eine reine Augenwischerei, eine dritte Aufnahmeeinrichtung zu fordern. Ich bin dafür, dass die Menschen kurz in der Aufnahmeeinrichtung bleiben und dann in Gemeinschaftsunterkünften oder Wohnungen unterkommen. Damit ist ihnen viel mehr geholfen.
Zuletzt bemerke ich etwas zu der Forderung in Ihrem Antrag, den letzten Satz in § 7 der Asyldurchführungsverordnung zu streichen. Es ist ja schön, dass Sie meine Ministerratsvorlage abgeschrieben haben, die sich schon längst in der Ressortabstimmung befindet.
- Sie haben das in den letzten Jahren auch nicht gefordert; ehrlich gesagt, Sie brauchen sich jetzt nicht zu brüsten.
Sie wissen, dass ich bereits vor drei Jahren der Meinung war, dass dieser Halbsatz zu Recht gestrichen werden soll. Aber wissen Sie was? Das ändert nichts an unserer tatsächlichen Politik; denn wir haben den Vollzug und unsere Politik von Anfang an nicht an diesem Halbsatz ausgerichtet.
Trotzdem ist es mir wichtig, dass der Halbsatz gestrichen wird, und ich freue mich darüber. Das liegt an der Tatsache, dass dieser Halbsatz sehr wohl ein Verhetzungspotenzial aufweist und dazu gedient hat, unsere gute Politik schlechtzureden. Im Übrigen hat dieser Halbsatz gar nichts mit der Unterbringung zu tun. Das Lesen erhellt manchmal die Geister; darin geht es nur um die Verteilung. Dennoch freue ich mich über die Streichung und halte sie für richtig. Aber es
fällt in die Zuständigkeit der Staatsregierung, eine Verordnung der Staatsregierung zu verändern. Das geschieht ohnehin. Es handelt sich also um eine billige Schaufensteraktion, wenn Sie sich jetzt anhängen; aber nichts anderes kennen wir von Ihrer Art und Weise, Politik zu betreiben.
Vielen Dank, dass Sie mir mit meinem Besuch in Würzburg eine Steilvorlage gegeben haben. Sie waren nicht dabei, und es ist immer blöd, wenn man über ein Ereignis redet, bei dem man nicht dabei war, Frau Ackermann. Wir waren an diesem Tag in Würzburg zwei Stunden in der Gemeinschaftsunterkunft und haben mit den asylsuchenden Familien und den Asylsuchenden, die dort gelebt haben, ausführlich gesprochen.
Wir haben außerdem mit denen, die diese Asylsuchenden unterstützen, ausführlich gesprochen. Es kann nicht angehen, dass dann, organisiert von anderen – ich sage gar nicht, von wem -, politisch Motivierte von außen, die gar nicht in der Gemeinschaftsunterkunft gewohnt haben, herbeigekommen sind und versucht haben, die Landtagspräsidentin und mich an der Wegfahrt zu hindern. Das war eine Erpressung, der man sich tatsächlich nicht stellen muss, liebe Frau Ackermann.
Ganz kurz komme ich noch auf die sogenannten Essenspakete zu sprechen. Selbst Ihre Beschreibung eines Caterings beinhaltet, dass das Essen zentral verpackt und geliefert wird. Das bedeutet doch überhaupt keinen Nachteil. Bevor es aber zentral verpackt und geliefert wird, wird es nach Listen individuell bestellt und dann individuell zusammengepackt und geliefert. Ich sehe darin keinen Nachteil. Ich erkläre Ihnen auch, warum es nicht ganz falsch ist, diesem Vorrang des Sachleistungsprinzips zumindest für die erste Zeit nachzukommen. Wir wollen, dass mithilfe der Steuergelder, die wir investieren, Lebensmittel bei den Asylsuchenden ankommen und dass die Steuergelder sich nicht als Bargeld in irgendwelchen Gängen verlieren, meine Damen und Herren.
Die Essenslieferungen sind von einer einwandfreien Qualität. In Zeitungsberichten haben wir gelesen, dass schon mehr Leute auf die Idee kamen, sich testweise von Essenspaketen zu ernähren. Ich habe diesen Zeitungsberichten nur entnommen, dass keinerlei Einschränkungen empfunden wurden, sondern dass man sich von den Essenslieferungen hervorragend ernähren kann.
Zu den Mehrkosten: Gerade am Anfang legen wir besonderen Wert darauf, dass die Gelder nicht an irgendwelche Schlepperbanden gehen.
Das ist uns einiges an Verwaltungskosten wert. Das sage ich Ihnen ganz klar. Der hohe Aufwand, der immer unterstellt wird, relativiert sich sehr schnell. Aufgrund der neuen Leistungen werden nur noch 40 % der Flüchtlinge mit Lebensmittellieferungen versorgt. Ihre Anfrage ist möglicherweise schon etwas älter. Wir haben das weitgehend eingeschränkt.
Mein Ziel ist es, am Anfang Lebensmittel auszuliefern. Diese Zeit sollte verkürzt werden. Später kann man auf Bargeld oder auf Gutscheine übergehen. Die Regierungen sind gehalten, das flexibel zu handhaben. Ich habe für diejenigen, die in Gemeinschaftsunterkünften wohnen und ausziehen dürfen – aber nicht
können –, ein Modellprojekt initiiert. Das ist schon lange vor dem Hungerstreik angelaufen. Im Rahmen dieses Projektes werden Bargeld und Gutscheine verteilt, weil mir wichtig war, dass wir die Flüchtlinge begleiten, wenn sie ausziehen.
Lieber Herr Thalhammer, Sie haben sicherlich gehört, dass ich immer wieder darauf hingewiesen habe, dass wir das gemeinsam vorangebracht haben. Vieles wurde von Frau Meyer angeregt. Ich möchte aber auch Herrn Unterländer nennen.
Der sozialpolitische Ausschuss ist der Ausschuss, der diese Themen vorangebracht hat. Ich habe mich in meiner Rede mehrfach bei den Regierungsfraktionen bedankt. Ich schließe damit alle Kolleginnen und Kollegen des sozialpolitischen Ausschusses ein. Ich danke auch den Kolleginnen und Kollegen des Haushaltsausschusses; denn die geleisteten Mittelerhöhungen wären ohne die Haushaltspolitiker und die Regierungsfraktionen nicht zustande gekommen. Wir
verstehen uns immer als Team. So verstehe ich auch den Dank: Ein Team-Dank an die Fraktionen.
Herr Kollege Pfaffmann, Sie zeichnen sich generell dadurch aus, dass Sie über Dinge reden, von denen Sie keine Ahnung haben; das aber gründlich.
Das Gleiche gilt für den Hungerstreik. Nachdem der Hungerstreik am Mittwoch gleichzeitig zu einem Durststreik geworden ist, gab es eine Pressekonferenz mit der Regierung von Oberbayern und dem Anführer des Hungerstreiks, Herrn Chorasani. Von den versammelten Pressevertretern ist er mehrfach gefragt worden: Herr Chorasani, streiken Sie nicht auch wegen dieser schlimmen Asylsozialpolitik? Er sagte: Nein, mir geht es ausschließlich um die Anerkennung. Stören Sie denn nicht die Essenspakete? – Nein, mir geht es ausschließlich um die Anerkennung. Streiken Sie denn nicht auch wegen der Residenzpflicht in Bayern? Hier ist doch alles so schlimm. – Nein, uns geht es ausschließlich um die Anerkennung.
Sie stellen sich hier hin und behaupten auch noch, dass diese kriminelle Aktion – und das war sie – irgendetwas mit der Situation in Bayern zu tun gehabt hätte. Das ist infam, Herr Pfaffmann. Das zeigt, dass es Ihnen um Polarisierung geht und überhaupt nicht um die Sache.
Ich bin persönlich angesprochen worden und möchte sagen: Frau Tolle, Sie behaupten, es sei nichts organisiert gewesen; das ist nicht richtig. Richtig ist, dass Sie und andere, als wir ankamen, bereits mit Schildern, auf denen stand "Lager tötet", vor der Gemeinschaftsunterkunft gestanden sind. Ist das nicht richtig? Das ist sogar fotografisch dokumentiert. Sie sagen, Sie hätten nichts organisiert. Da lachen ja die Hühner, liebe Frau Tolle!
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mit der Bemerkung beginnen, dass wir sehr wohl definiert haben, was gute Pflege ist. Das haben wir schon im Jahr 2008 getan, unter der damaligen Sozialministerin Christa Stewens. In Artikel 3 des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes, das im Landtag im Jahr 2008 beschlossen wurde und das seit 2008 in Kraft ist, finden sich sehr klar die Definition, das Leitbild und die Vorgaben für gute Pflege. Manchmal hilft ein Blick ins Gesetz.
In Artikel 3 des PfleWoqG ist nachzulesen, dass die Würde und die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen zu achten sind. Dort finden sich Ausführungen über die Selbstbestimmtheit der sozialpädagogischen und heilpädagogischen Förderung und der Teilhabe. Dort findet man Festsetzungen zur Verpflichtung der Träger bezüglich der Ausstattung mit qualifiziertem und vor allem ausreichendem Fachpersonal aller Qualitäten. Dort findet man auch Ausführungen zur Verpflichtung der Träger bezüglich der Pflegeplanung, des Infektionsschutzes, der Pflegeanforderungen und der Sicherstellung der ärztlichen Versorgung. Dort findet man auch Ausführungen zur Sicherstellung der Qualifizierung des Personals und zu den Anforderungen an die Leitungen von Einrichtungen. Das ist natürlich die Grundlage unseres Gesamtkonzepts Pflege, auf dem wir mit diesem Gesetzentwurf weiter aufbauen.
Nach der Definition guter Pflege, die bereits im Jahr 2008 erfolgt ist, haben wir zunächst einmal ein Prüfsystem entwickelt. Wir sind ein Land, das über ein eigenes Prüfsystem verfügt, weil wir den Pflege-TÜV, den der MDK anwendet, nicht als sachgerechtes Prüfsystem ansehen. Hier sind wir uns, glaube ich, parteiübergreifend einig. Wir wollen keine Pflegeprüfung, bei der nur geprüft wird, ob ordentlich dokumentiert worden ist. Wir wollen eine ergebnisorientierte Pflegeprüfung. Uns interessiert, wie es den Pflegebedürftigen geht, die die Leistungen erhalten. Wir wollen wissen: Wie ist die Qualität am Menschen? Wir wollen nicht wissen: Wie ist die Qualität auf dem Papier?
Deswegen haben wir den Prüfleitfaden eingeführt, nach dem unsere Heimaufsicht, neuer Begriff FQA, prüft.
Jetzt geht es um einen weiteren Schritt, nämlich um die Frage, inwieweit diese ausführlichen Prüfberichte, die nicht nur die Pflege, sondern alle Bereiche betreffen, die ich anfangs genannt habe, der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden dürfen. Nur darum geht es. Wir hatten zunächst vor, diese Prüfberichte sehr umfassend zu veröffentlichen, um dem entgegenzuwirken, was Frau Kollegin Schopper angesprochen hat. Natürlich ist Transparenz gut. Selbstverständlich stehen die Angehörigen vor einer wichtigen Entscheidung. Sie wollen ein umfassendes Bild von der Einrichtung haben, nicht nur zu den Kernthemen der Ausstattung und der Pflegefachlichkeit.
Wir hätten dies gerne getan. Wir wurden jedoch von der Rechtsprechung eingebremst. Sie haben das schon zutreffend festgestellt. Manchmal ist man idealistisch und wird dann eines Besseren belehrt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat gesagt: Nein, nein, nein, hier geht es nicht um ein umfassendes Bild. Ihr dürft nur veröffentlichen, was vergleichbar ist. Wir mussten somit die veröffentlichungsfreien Inhalte so definieren, dass sie für jede Einrichtung vergleichbar sind. Ich halte das nach wie vor für schwierig. Ich hätte gern eine andere Transparenz gehabt. Allerdings muss sich die Staatsregierung an das halten, was die Gerichte vorgeben. Das tun wir mit dieser Lösung.
Das ändert aber nichts an der umfassenden Prüfung. Natürlich bleibt die Ausführlichkeit der Prüfberichte weiterhin erhalten. Auch künftig bleibt für uns das umfassende Bild von Pflege das Leitbild für die Prüfung. Liebe Frau Kollegin Schopper, deswegen haben wir uns in Beratung mit mehreren Fachleuten und der Praxis auf die in diesem Gesetzentwurf vorgesehene Ausrichtung der veröffentlichungspflichtigen Angaben konzentriert. Wir würden ungern noch einmal von der Rechtsprechung hören, dass hier zu viel veröffentlicht wird.
Warum haben wir die Einrichtungen der Behindertenhilfe nicht aufgenommen? Darüber kann man diskutieren, und wir haben darüber ausführlich diskutiert. Vor dem Hintergrund, dass wir nur bestimmte vergleichbare Merkmale veröffentlichen können, haben wir mit dem Einverständnis und sogar auf Wunsch des Landesbehindertenrates davon abgesehen, die Behinderteneinrichtungen einzubeziehen; denn gerade in der Behindertenhilfe, bei der Organisation von Teilhabe von Menschen mit Behinderung an unserem Leben, gibt es eine solche Vielfalt an Angeboten und Leistungen, aber auch an Konzepten in den Einrichtungen, dass die Aufgabenstellungen und Ziele dieser Einrichtungen in diesen wenigen Kriterien, die dann zur Veröffentlichung anstünden, nicht abzubilden wären. Es gibt nicht einmal ein gewisses Mindestmaß an einheit
lichen Prüfkriterien, mit dem wir das Gebot der ausreichenden Anzahl vergleichbarer Standards hätten einhalten können. Das heißt, wenn wir hier die Vielfalt sozusagen in eine Einfalt pressen würden, um veröffentlichen zu können, würde das zulasten der Qualität der Prüfung und auch der Arbeit in den Einrichtungen gehen. Diese Überlegungen haben dazu geführt, diese Einrichtungen außen vor zu lassen.
Ganz zum Schluss noch: Natürlich bietet eine solche Diskussion, in der es im Grunde nur um die Veröffentlichungspflicht geht, auch Anlass, allgemein über die Pflege zu diskutieren. Ich sage Ihnen: Unsere Einrichtungen leisten hervorragende Arbeit, aber viele von ihnen könnten vielleicht noch bessere Personalschlüssel und Pflegesätze verhandeln. Ich habe mir davon in den letzten Wochen eingehend ein Bild gemacht. Da gibt es eine große Spanne. Wir haben, glaube ich, im Landespflegeausschuss eine gute Hilfe beschlossen, einstimmig über alle hinweg, indem wir gesagt haben: Zukünftig muss die Landespflegesatzkommission Tariflöhne unbedingt als Ausgangspunkt nehmen, und sie muss zeitgemäße Personalschlüssel berücksichtigen. Das war etwas, wo wir, glaube ich, der Selbstverwaltung eine große Stütze sein konnten. In dem Sinn sind wir alle in Sachen Pflege weiter unterwegs. - Danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kolle
gen! Mit dem sogenannten Anerkennungsgesetz machen wir heute einen entscheidenden Schritt zur besseren Vergleichbarkeit und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsabschlüsse und zur Deckung des Fachkräftebedarfs, insbesondere in den sozialen Berufen.
Wir nehmen mit dem Gesetzentwurf zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen und zur Anerkennung sozialer Berufe eine entscheidende Weichenstellung für die Arbeitswelt von heute und morgen vor; denn es geht um nicht mehr und nicht weniger als gute Rahmenbedingungen im internationalen Wettbewerb um die besten Köpfe und die fleißigsten Hände.
Der Gesetzentwurf besteht aus zwei Teilen: Der erste Teil betrifft das Bayerische Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz. Zum 1. April 2012 ist das Bundesgesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsabschlüsse, umgangssprachlich: Anerkennungsgesetz, in Kraft getreten. Es gilt aber nur für bundesrechtlich geregelte Berufe. Dieses Bundesgesetz hat einen Rechtsanspruch auf Durchführung eines straffen Anerkennungsverfahrens geschaffen mit dem Ziel, die Gleichwertigkeit eines ausländischen mit dem vergleichbaren deutschen Abschluss rasch zu prüfen.
Das Bundesgesetz bildet nur einen Teil der Berufe ab, weil es, wie gesagt, nur für die bundesrechtlich geregelten Berufe gilt. Für landesrechtlich geregelte Berufe müssen die Bundesländer eigene Regelungen schaffen. Das haben wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf getan. Die Regelungen im bayerischen Anerkennungsgesetz entsprechen im Wesentlichen denen im Bundesgesetz. Wir wollen zunächst einmal Transparenz für die Antragsteller schaffen, das heißt, möglichst gleiche Verfahren bei bundes- und landesrechtlich geregelten Berufen. Antragsteller sollen bereits nach drei Monaten eine Entscheidung erhalten. Ganz konkret: Wir prüfen, ob der vorgelegte ausländische Abschluss keine wesentlichen Unterschiede zum vergleichbaren deutschen Abschluss aufweist. Ist dies der Fall, dann hat der Antragsteller/die Antragstellerin mit dem Bescheid ein Dokument in der Hand, das auf dem bayerischen Arbeitsmarkt entscheidend weiterhelfen kann. Er bzw. sie kann dann nämlich adäquat beschäftigt und entlohnt werden. Das bayerische Gesetz gilt insbesondere für soziale Berufe, wie Erzieherinnen und Erzieher, Sozial- und Kindheitspädagoginnen und -pädagogen, Berufe also, in denen wir dringend Fachkräfte benötigen.
Mit dem zweiten Teil des Gesetzentwurfs, dem Bayerischen Sozial- und Kindheitspädagogengesetz, gehen wir einen weiteren Schritt für bessere Anerkennungsverfahren, es geht um das Führen der Berufs
bezeichnungen "Staatlich anerkannte Sozialpädagogin" bzw. "Staatlich anerkannter Sozialpädagoge" und "Staatlich anerkannte Kindheitspädagogin" bzw. "Staatlich anerkannter Kindheitspädagoge". Bislang gibt es dazu keine gesetzlichen Vorschriften. Es gab nur eine Bekanntmachung des Sozialministeriums. Wir wollen an dem Gütesiegel "staatlich anerkannt" für die soziale Arbeit festhalten, weil es für bewährte hohe Standards und Verlässlichkeit steht, und es zugleich für die neuen Studiengänge "Bildung und Erziehung in der Kindheit" einführen.
Das ist ein ganz wichtiger Schritt für noch mehr Qualität in der frühkindlichen Bildung. Die Befugnis, diese Berufsbezeichnung zu führen, belegt die Eignung und hat damit natürlich auch Auswirkungen auf die Qualität und die tarifliche Entlohnung in diesen Berufen.
Wir regeln mit diesem neuen Gesetz ebenso das Verfahren zur Bewertung und Anerkennung im In- und Ausland erworbener Berufsqualifikationen. Die bestehenden Regelungen zur Anerkennung ausländischer beruflicher Qualifikationen nach der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie werden im Grundsatz auf Personen aus Drittstaaten übertragen bzw. auf in Drittstaaten erworbene Qualifikationen ausgeweitet, die bisher nicht ausreichend berücksichtigt waren.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Herzlichen Dank.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich auf das Gespräch in Würzburg eingehe, möchte ich auf zwei Kleinigkeiten im Dringlichkeitsantrag der SPD eingehen. Das ist mir aus verschiedensten Gründen wichtig, Herr Kollege Pfaffmann. Sie zitieren darin angebliche Äußerungen von mir. Da geht es zum einen um eine Pauschalkritik an den Medien. Wenn Sie die Quellen gelesen hätten und sich nicht immer nur aus Sekundär- oder Tertiär-Literatur schlau gemacht hätten, hätten Sie erkannt - es hätte Ihnen gut angestanden, bei der Formulierung eines solchen Antrages genau hinzusehen; das Ganze ist ja öffentlich zugänglich -, dass es keine pauschale Medienkritik, sondern eine ganz konkrete Medienkritik gewesen ist. Dazu läuft derzeit auch ein Richtigstellungsverfahren.
Das Gleiche gilt für die angebliche Behauptung von mir, ein Fotograf habe da etwas gemacht. Die gibt es
von mir nicht. Das mögen Sie mir sonst bitte nachweisen. Das Wort "Fotograf" finden Sie in dem ganzen Eintrag nicht, auf dem diese Posts zu finden sind.
Sie müssen sich einfach mal die Mühe machen, meine Facebook-Einträge zu lesen. Ich habe darin deutlich gemacht − das können Sie dort nachlesen -, dass ich das gedruckte Bild nicht wahrgenommen habe. Daraus habe ich dann geschlossen, dass es vorher oder später geschossen worden sein muss. Mit "nachher" meine ich den Zeitpunkt, als die Polizei die Menschen auseinandergebracht hatte. Das war notwendig, damit wir fahren konnten. Mir ist das deshalb wichtig, weil es doch merkwürdig rüberkommt, wenn Sie Äußerungen, die Sie nicht nachweisen können, als wahr unterstellen.
Noch kurz zu Facebook etwas. Man kann der Meinung sein, dass eine Ministerin nicht auf einer privaten Facebook-Seite politische Themen diskutieren sollte. Ich glaube aber, in der heutigen Zeit ist das ein sehr gutes Mittel, um Transparenz zu schaffen, und es ist etwas, was gegen die Politikverdrossenheit wirkt.
Ich mache das sehr gerne und immer wieder. Ich sage Ihnen aber auch, dass ich selbstverständlich und gerade in diesem Fall immer wieder problematische Posts gelöscht habe. Ich kann sie natürlich nicht löschen, bevor sie geschrieben sind.
Das heißt: Natürlich kommt es vor, dass auf allen Facebook-Seiten problematische Posts stehen, die zu löschen sind. Da bin ich Ihrer Meinung, und das habe ich auch getan. Was ich aber nicht mache, das ist, dass ich jeden Post wegzensiere, der nicht meiner Meinung entspricht.
Ich denke, das wäre nicht Sinn der Sache, Herr Pfaffmann.
Ich habe darauf hingewiesen. Ich habe zwei Facebook-Seiten − eine dienstliche und eine private −, und auf beiden wird immer wieder darauf hingewiesen.
Nun möchte ich aber auf das Thema eingehen. Bevor wir über den Zwischenfall danach sprechen, vielleicht noch kurz: Das Gespräch habe ich persönlich als sehr
konstruktiv empfunden, und Ihr Kronzeuge, Herr Pfarrer Hose, schildert da etwas anderes. Er hat aber kein Zitat, welches seine emotionale Einlassung in irgendeiner Weise belegen kann, beibringen können. Das spricht eher dafür, dass es kein Zitat von mir gibt, das dies belegen kann, sonst hätte er es vielleicht schon beigebracht.
Ich sage Ihnen aber auch, dass ich bezweifle, dass sich in dem Pressegespräch, das danach stattgefunden hat, sowohl eine absolut integere Person wie Bischof Hofmann als auch unsere Landtagspräsidentin hingestellt und der versammelten Presse gesagt hätten, dass es ein konstruktives Gespräch in einer sehr guten Atmosphäre gewesen sei, wenn auch nur ein wenig an dem dran wäre, was Pfarrer Hose über Internet verbreitet hat.
Ich habe das Gespräch als konstruktiv empfunden und sage Ihnen auch, dass wir gute Ergebnisse hatten. Ich habe mich nur hinterher gewundert, als ich das gehört habe, weil sich Herr Pfarrer Hose sehr freundlich von mir mit Handschlag verabschiedet und für das gute Gespräch bedankt hat. Ich kann mir aber eines vorstellen: Natürlich haben wir − das hat die Landtagspräsidentin hier auch deutlich gemacht − dort auch geschildert, in welchem Spannungsfeld sich die gesamte Asylpolitik und Asylsozialpolitik befindet. Natürlich haben wir den Asylsozialkompromiss, den wir im Bayerischen Landtag beschlossen haben, erklärt, und natürlich haben wir, weil die Atmosphäre vertrauensvoll, konstruktiv war, auch die widerstreitenden Interessen und Meinungen, die es zu diesem Thema gibt, dargelegt. Darauf kann sich das vielleicht bezogen haben, ich weiß es nicht. Aber ich sage Ihnen nur eines: Die Gesprächsführung habe ich nicht allein vorgenommen. Wir hatten ein sehr schönes, offenes Gespräch miteinander, welches zu sehr guten Ergebnissen geführt hat, sonst hätte es danach kein Pressegespräch gegeben, das ebenfalls von dieser Atmosphäre getragen war.
Dann komme ich nach zweieinhalb Stunden Rundgang und Gespräch heraus. Wir haben den Rundgang erst allein begonnen, der Bischof und ich. Danach sind die Landtagspräsidentin dazugekommen, Herr Kollege Jörg und andere. Wir haben den Rundgang darauf konzentriert, uns die baulichen Verbesserungen in der GU anzuschauen, weil ich im letzten November dort war und der Bischof ebenfalls im letzten Jahr. Wir haben uns mit Familien unterhalten, die jetzt in Familienzimmern untergebracht sind, weil ich
im Jahr 2009 bauliche Leitlinien erlassen habe, die dafür sorgen, dass das in den Gemeinschaftsunterkünften jetzt auch umgesetzt worden ist. Rund 80 % der GUs entsprechen inzwischen diesen Standards. 29 Millionen Euro Steuergelder wurden für Verbesserungen in GUs aufgewendet − nur weil hier immer gesagt wird, es sei nichts passiert.
Wir kamen heraus, und draußen in der Dämmerung stand uns eine unbekannte Gruppe von Männern gegenüber, die dadurch nicht vertrauenerweckender wurde, liebe Frau Tolle, dass sie von Ihnen angeführt war, und die uns vorher mit dem Schild "Lager tötet!" empfangen hat −
in einer Situation, in der uns nicht gesagt wurde, was das Anliegen ist.
Nicht einmal Sie, Frau Tolle, haben es für nötig befunden, vielleicht zu sagen: Frau Ministerin, da sind Menschen, die gern mit Ihnen sprechen würden und das und das Anliegen haben, das ist der und der.
Sie haben weder vor dem Gespräch darum gebeten, dass man Sie mit hineinnimmt, noch haben Sie selbst die Einladung der Landtagspräsidentin angenommen, die Sie
ausdrücklich zu diesem Gespräch eingeladen hat. Darauf sagten Sie Nein, darauf verzichten Sie. Sie haben die Zeit genutzt, um eine Gruppe zu organisieren, die dann draußen stand und von der einfach nur ein lautes Rufen zu vernehmen war, das sich dann letztlich auf meine Person fokussiert hat. Ich hörte dann Rufe wie: Da ist sie! Da ist sie! Ich sage Ihnen ganz ehrlich vor dem Hintergrund, dass die Polizei, die vorher gerufen worden war − sicherlich nicht, weil sich die Gruppe so friedlich verhalten hat −, wieder weggefahren war, weil sich das Ganze zwischendrin wieder verlaufen hatte: In einer solchen Situation ist es doch nachvollziehbar, dass man zu der Einschätzung gelangt, dass bei einer solchen aufgeheizten, emotionalen Stimmung keine Basis für eine sachbezogene Begegnung oder gar ein Gespräch vorhanden ist.
An dieser meiner Einschätzung hat sich im Nachhinein nichts geändert, als ich erfuhr, dass das nicht Bewohner der GU gewesen sind, sondern Aktivisten, die von außerhalb hereingeholt wurden und die diese ganzen Veranstaltungen, Demonstrationen usw., die in Würzburg immer wieder stattfinden, organisieren,
unter anderen auch der nicht mehr in der GU lebende iranische Flüchtling, der im letzten Jahr in den Hungerstreik getreten war. Das ist kein Gegenargument, aber Thema dieses Gesprächs waren die GU und ihre Bewohner und nicht Menschen, die wegen Anerkennungsfragen − da sie ohnehin wissen, dass ich nichts daran ändern kann − kommen. Es ging um die Verhältnisse in der Gemeinschaftsunterkunft, und dazu sage ich Ihnen ganz klar: Das zu missbrauchen und dann Flüchtlinge zu instrumentalisieren, die völlig andere Anliegen haben, um uns hier unter Druck zu setzen, - - Meine Reaktion darauf hat nichts mit kaltoder warmherzig zu tun,
sondern damit, dass ich mich nicht nötigen lasse und mich einer Nötigung nicht beuge. Ich sage Ihnen auch: Das muss Konsens in diesem Rechtsstaat sein.
Ich habe nicht mehr so viel Redezeit, aber eines ist mir schon wichtig: Wenn über Erpressung − wie beim letzten Mal mit dem Hungerstreik − oder Nötigung gearbeitet wird, halte ich es für ein problematisches Signal, wenn man sich diesem beugt. Wir haben gute Ergebnisse; bei dem anderen Dringlichkeitsantrag werde ich noch darauf eingehen. Aber lassen Sie mich trotzdem noch ein Wort zum Thema Kälte und Empathie sagen. Wissen Sie, nicht bei jedem zeigt sich Empathie gleich. Persönlichkeiten sind unterschiedlich. Bei mir läuft das in der Regel so ab, dass ich Empathie nicht so empfinde, dass ich mich hinsetze und erst einmal Händchen halte und mitweine, sondern ich mache mir die Anliegen der Betroffenen zu eigen und ziehe für sie in den Kampf. Deswegen ist in dieser Legislaturperiode −
und Sie können nicht ändern, dass das stimmt − so viel an Verbesserungen geschehen wie lange, lange zuvor nicht, weil wir alle miteinander das Ziel haben, zeitgemäße und humane Asylsozialpolitik zu machen.
Ich sage Ihnen auch: Mir ist bewusst, dass ich dabei oft streitbar bin. Mir ist auch bewusst, dass ich oft anstrengend bin, dass die Träger das auch nicht immer schön finden und ich sie sehr konsequent auch an ihre Verantwortung erinnere; das ist richtig. Aber letztendlich muss sich auch Sozialpolitik an den Erfolgen messen lassen, und daran lasse ich mich gerne messen.
Das mache ich gerne. − Vielen Dank. − Liebe Frau Bause, wenn Sie den Post ganz wiedergegeben hätten, wäre davor gewesen, worauf sich mein zweiter Satz bezogen hat, nämlich die Tatsache, dass behauptet und geschrieben worden ist, ich hätte im Vorfeld abgelehnt, dass Flüchtlinge an dem Gespräch teilnehmen. Das ist die Unwahrheit, und diesbezüglich läuft derzeit auch ein presserechtliches Richtigstellungsverfahren. Aus diesem Grunde habe ich an diese konkrete Unwahrheit den Satz geknüpft, und zwar ganz klar in dem Zusammenhang. Sie reißen ihn aus dem Zusammenhang. Auch das ist die Darstellung einer Unwahrheit.
Das zweite, liebe Frau Bause, ist, dass ich nicht weiß, was an Ihrem Blackberry kaputt ist. Denn diesen Eintrag können Sie so gar nicht mehr in Facebook haben.
Vom Sonntag? Heute ist aber nicht mehr Sonntag.
Ich habe ihn, wie Ihnen bekannt ist -
Ich habe ihn, wie Ihnen bekannt ist − und das ist öffentlich nachzulesen -, ersetzt, und am Sonntagabend den Hinweis gemacht, dass das Foto gemacht sei. Ich habe damit keine Mutwilligkeit zum Ausdruck bringen wollen; deswegen nehme ich das Wort "gestellt" zur Seite und ersetze es durch das Wort "gemacht". Das habe ich oben in dem Post vermerkt und noch mal extra am Abend um 18.40 Uhr unten. Das heißt, Sie haben hier bewusst einen falschen Post vorgelesen.
So ist es. Das ist ein Post, der von mir am Sonntagabend in einem Wort korrigiert wurde und so gar nicht mehr in Facebook steht, wie Ihnen bekannt ist.
Ich sage Ihnen: Das Wort "Fotograf" kommt trotzdem nicht vor. Mir ist nämlich wichtig: Ich habe nicht den Fotografen gemeint. Ich habe das an niemanden adressiert, sondern ich habe zunächst formuliert "gestellt", dann habe ich das Wort "gestellt" in "gemacht" korrigiert.
Das ist etwas, was Sie überall öffentlich nachlesen können. Ich habe das doch deutlich gemacht, ich habe sogar reingeschrieben, warum. Das ist alles öffentlich nachzulesen. Liebe Frau Bause, nicht immer nur jede zweite Zeile, sondern den ganzen Post lesen − dann sind auch Sie schlauer.
Frau Ackermann, ich habe gesagt, dass es unser Ziel ist, die Altenpflegeschüler vom Schulgeld zu befreien. Dieses Ziel haben wir erreicht.
Ich möchte auf das Thema Deutschkurse eingehen. Bisher finden Deutschkurse nach bundesrechtlichen Vorschriften durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge für diejenigen statt, die eine Anerkennung oder einen Schutzgrund haben. Zusätzlich haben wir in etlichen Gemeinschaftsunterkünften dankenswerterweise Deutschkurse auf ehrenamtlicher Basis.
- Trotzdem darf man das honorieren, was ich im anschließenden Satz tun möchte. Das ist nicht nur möglich, weil die Regierungen die dafür erforderlichen Räume zur Verfügung stellen, sondern auch, weil wir gemeinsam mit den Wohlfahrtsverbänden ein System der Asylsozialberatung aufgebaut haben. Das muss auch weiter ausgebaut werden. Wir formulieren auch immer wieder, dass dies der Fall sein muss. Das wird auch sehr schön begleitet und unterstützt. An dieser Stelle möchte ich den Ehrenamtlichen danken, die sich um Deutschkurse, aber auch sonst um Integration bemühen. Sie leisten eine ganz wichtige Arbeit. Auf diesen Einsatz werden wir auch weiterhin angewiesen sein, auch wenn wir das Thema Deutschkurse auf andere Füße stellen wollen. Das werde ich gleich erläutern.
Am Ende. An dieser Stelle danke ich auch den Kommunen und Landkreisen. Dort sind auch sehr viele Bürger unterwegs, die im Rahmen der Unterbringung durch die Kreisverwaltungsbehörden, die wir brauchen, weil wir zu wenige Plätze in den Gemeinschaftsunterkünften haben, viel Gutes leisten.
Zum Thema Deutschkurse: Selbstverständlich haben wir letzten Freitag im Sozialministerium sofort die Vorbereitungen dafür getroffen. Das Ergebnis, das wir nach dem Besuch in Würzburg noch einmal kommuniziert haben, werden wir umsetzen. Wir haben mehrere Achsen. Wir wollen nicht an dem ehrenamtlichen Engagement vorbei arbeiten. Wir wollen das, was derzeit schon läuft, einbeziehen. Wir wollen in Abstimmung mit der Asylsozialberatung mit den Profis, die dort unterwegs sind, und mit den Ehrenamtlichen erarbeiten, auf welche Strukturen wir aufbauen sollten und wie wir Deutschkurse für möglichst alle Asylbewerber realisieren können.
- Ja, konzeptlos hat diese Staatsregierung noch nie gearbeitet, wir im Sozialministerium sowieso nicht. Liebe Frau Weikert, ich sage Ihnen aber auch, warum der Antrag der GRÜNEN aus meiner Sicht nicht zustimmungsfähig ist. Im Antrag der GRÜNEN wird formuliert, dass eine Lösung auf Bundesebene verwirklicht werden und ansonsten eine eigene Lösung erarbeitet werden solle. Wir gehen weiter. Wir gehen jetzt schon in die Finanzierung und kümmern uns parallel darum, dass die Verantwortung auf Bundesebene übernommen wird.
Genauso haben wir es beim Mittagessen gemacht. Zuerst wurde das Mittagessen aus Landesmitteln finanziert, danach ist der Bund eingesprungen.
Morgen werde ich auf der Integrationsministerkonferenz in Dresden einen entsprechenden Antrag unterstützen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge soll seine Kurse öffnen. So etwas dauert erfahrungsgemäß länger, weil dafür eine Gesetzesänderung notwendig wäre. Das wird uns nicht davon abhalten, sofort mit Landesmitteln tätig zu werden.
Frau Ackermann unterstellt immer wieder gerne, dass alles, was nicht stattgefunden hat, aus einer bestimmten inneren Haltung heraus nicht stattgefunden hat. Ist die innere Haltung, den Asylbewerbern nicht zu helfen, auch in Baden-Württemberg zu finden? Dort gibt es auch keine Sprachkurse aus Landesmitteln. Verfügt auch Berlin über diese innere Haltung? Dort gibt es die Sprachkurse auch nicht. Gibt es diese innere Haltung in Nordrhein-Westfalen? Dort gibt es ebenfalls keine Sprachkurse. Mehr rot-grüne Bundesländer habe ich nicht mehr abfragen können. In acht Bundesländern gibt es keinerlei länderfinanzierte Sprachkurse. Baden-Württemberg hat mich ganz besonders interessiert, weil gerade die GRÜNEN immer so tun, als wären wir in Bayern hinterher.
Ich sage Ihnen eines: Mit diesem Programm werden wir uns an die Spitze der Bundesländer stellen.
Damit werden wir das fortschreiben, was wir gemeinsam in den letzten Jahren entwickelt haben. Wir werden die Asylsozialpolitik weiterentwickeln.
Frau Weikert, ich finde, wir haben zu Recht eine dritte Erstaufnahmeeinrichtung abgelehnt. Stattdessen haben wir viel schneller die Plätze geschaffen, die eine dritte Erstaufnahmeeinrichtung gebracht hätte. Wir haben in den letzten Monaten mehr als 500 neue Plätze geschaffen, wir haben gehandelt, anstatt eine Show zu veranstalten. Sie wissen genau, wie lange es dauert, eine dritte Erstaufnahmeinrichtung zu implementieren. Dazu hat es nie einen Vorschlag gegeben.
Gleich ist die Redezeit zu Ende. Ich möchte noch kurz sagen, dass wir im letzten Jahr ein neues Diskussionsforum mit allen Beteiligten aufgesetzt haben, um das Vier-Stufen-Konzept für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge weiterzuentwickeln. Das sind nur zwei Beispiele, die direkt belegen, dass das, was Sie immer wieder machen, nämlich unsere Politik schlechtreden, nicht stimmt. Wir sind auf allen Gebieten aktiv. Gerade im Bereich der Asylsozialpolitik brauchen wir uns von Ihnen nichts erzählen zu lassen.
Ich habe Ihnen gesagt, dass wir ein landesmittelgefördertes Programm auflegen werden.
Herr Kollege Imhof hat sehr klar zum Ausdruck gebracht, dass im Dialog mit allen die Förderung von Sprachkursen stattfinden soll.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Unsere Pflegekräfte leisten Großes und ermöglichen mit Einsatz und Zuwendung die allgemein gute pflegerische Qualität in Bayerns Pflegeheimen. Dennoch ist der Schritt ins Pflegeheim von einschneidender Bedeutung. Wenn er unausweichlich ist, ist es am wichtigsten, dass unsere Pflegebedürftigen gut aufgehoben sind. Deswegen ist uns Transparenz so wichtig. Diese zu schaffen, ist eines der Ziele des Pflegeund Wohnqualitätsgesetzes.
Durch die Beschränkung der Veröffentlichungspflicht auf den Bereich der pflegerischen Versorgung tragen wir einerseits dem Recht der Träger auf informationelle Selbstbestimmung Rechnung. Andererseits wollen wir es den Heiminteressenten so leicht wie möglich machen, sich schnell einen Überblick und ein realistisches Bild über die tatsächliche Qualität der Pflege zu machen. Dabei geht es nicht nur um rein subjektiv zu beurteilende Aspekte wie Wohnqualität und Verpflegung, sondern auch um die Einhaltung anerkannter pflegewissenschaftlicher Standards. Gerade die sind
für Laien nicht so einfach zu beurteilen. Durch die Beschreibung der vorgefundenen Sachverhalte sollen sich Pflegebedürftige und Angehörige künftig selbst ein Bild davon machen, ob die Qualität der Pflege ihren subjektiven Bedürfnissen entspricht.
Ich möchte aber auch hervorheben, dass jeder Qualitätsbericht zwar eine gute Hilfe ist, dass er aber niemandem die Verantwortung für die Entscheidung für eine Einrichtung abnehmen kann. Die Verantwortung dafür liegt natürlich bei den Pflegebedürftigen selbst, vor allem aber auch sehr oft bei ihren Familien und ihren Angehörigen. Familienverantwortung hört nicht an der Eingangstür des Pflegeheims auf.
Mit der Beschränkung der Veröffentlichungspflicht auf das Pflegeergebnis bieten wir zugleich einen klaren Gegenentwurf zu dem bundesweiten dokumentationslastigen und starren Pflege-TÜV. Wir spiegeln nicht durch scheinbar objektive Noten Transparenz nur vor, sondern geben für den Kernbereich der Pflege objektive Auskünfte. Der sogenannte Pflege-TÜV, also die Qualitätsprüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (Anmerkung: MDK), ist nicht nur intransparent, sondern vermischt auch völlig unzulässige Kriterien miteinander. Das habe ich schon oft angeprangert. So können zum Beispiel echte Pflegemängel mit einer groß gedruckten Speisekarte oder einem guten Ambiente in den Gemeinschaftsräumen ausgeglichen werden. In der Durchschnittsnote werden die Mängel dadurch kompensiert. Die Umsetzung wird durch eine Ausführungsverordnung erfolgen, an der mein Haus derzeit arbeitet, sowie im Austausch mit den Trägern und der Praxis.
Eine weitere Änderung dieses Gesetzes ist der Prüfung selbst gewidmet. Die Einrichtungen kritisieren oft, dass sie durch den MDK und durch die Heimaufsicht geprüft werden. Diese Klage ist nachvollziehbar; denn unsere Pflegekräfte brauchen Zeit und Raum für die Pflege. Der Staat schuldet seinen Bürgern aber in jeder Phase des Lebens, insbesondere, wenn sie pflege- und schutzbedürftig sind, einen entsprechenden Schutz, indem er hinsieht. Einiges wurde dadurch aufgeklärt, dass die Heimaufsicht nachgesehen hat. Dies kann zu Verbesserungen beitragen. Wir wollen neue Wege gehen, obwohl die Kriterien, nach denen der MDK und die Heimaufsicht prüfen, sehr unterschiedlich sind. Wir wollen im Rahmen eines Modellversuchs ermöglichen, dass beide miteinander prüfen, um so unnötige Doppelbelastungen durch Heimprüfungen und bei der Veröffentlichung der Berichte zu vermeiden. Transparenz darf nicht zulasten der Pflege gehen. Transparenz und Qualität können jedoch zusammengehen. Dies ermöglicht dieser Gesetzentwurf.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wollen die Transparenz und die Qualität der pflegerischen Versorgung sicherstellen, den Schutz personenbezogener Daten stärken, infektionshygienische Standards festlegen und ein abgestimmtes Vorgehen von MDK und Heimaufsicht, neu FQA, eröffnen. Das sind die wichtigsten Schritte für eine höhere Qualität in der Pflege. Sie sind in diesem Gesetzentwurf niedergelegt.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Für eine wertorientierte Politik müssen Soziales und Nachhaltigkeit Hand in Hand gehen. Wir zahlen Schulden zurück und investieren gleichzeitig kraftvoll in die Zukunft. Die Zukunft sind die Menschen, die in Bayern leben. Die Menschen, die hier leben, sagen: Wir leben gerne hier. Das kommt daher, dass wir ihnen Perspektiven geben. Das ist anders, als es in Berlin oder in anders regierten Ländern der Fall ist.
Wenn ich an unsere Jugend denke und an die hohen Jugendarbeitslosenzahlen in Europa, dann wissen wir in solchen Zeiten umso mehr, was wir richtig gemacht haben und dass wir auf dem richtigen Weg sind.
Unsere Botschaft an die Menschen bei uns lautet: In Bayern wird jeder geschätzt. Sein Einsatz lohnt sich. Die Eigenverantwortung ist erwünscht. Wir wollen den Menschen Eigenverantwortung nicht abgewöhnen, sondern wir glauben daran, dass der Bürger es besser kann als der Staat.
Daher lehnen wir die oberlehrerhafte, einmischende, moralisierende Politik mit dem Zeigefinger ab, die GRÜNE und SPD immer wieder zu ihrem Weltbild machen.
Wir wollen den Menschen ermöglichen, so zu leben, wie sie es wollen. Das ist ein moderner bürgerlicher Politikansatz; es ist eine Politik des Ermöglichens, die wertschätzt und fördert, aber nicht irgendeine Ideologie, sondern das, was die Menschen tatsächlich wollen.
Das heißt: Familiensinn fördern, Eigenverantwortung und Ehrenamt fördern, aber eben auch Solidarität leisten und Teilhabe ermöglichen, wo Menschen diese Unterstützung brauchen.
Ganz besonders − damit möchte ich beginnen − gilt das für die Arbeitswelt, denn die Teilhabe an der Arbeit ist mehr als nur eine Wohlstandsgrundlage. Sie ist eine Grundlage für Sinngebung im Leben und für Identität. Dafür brauchen etliche Menschen Unterstützung. Darauf liegt unser Augenmerk mit 140 Millionen Euro allein in diesem Doppelhaushalt, die wir in die Vereinbarkeit von Familie und Beruf vor allen Dingen für Männer - Frauen haben das meist besser gelöst als die Männer - investieren und die wir investieren in die Chancen von Frauen in der Arbeitswelt. Wir investieren sie auch für Jugendliche mit besonderem Förderungsbedarf und für Menschen mit Behinderung, die immer noch unter viel zu vielen Vorurteilen in der Arbeitswelt zu leiden haben. Und wir investieren diese Mittel, damit Menschen mit Migrationshintergrund und älteren Menschen optimale Chancen gewährt werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn ich über ältere Menschen spreche, gehört für mich auch dazu, dass wir im Zeichen einer modernen Sozialpolitik wegkommen von der traditionellen Altenhilfepolitik hin zu einem seniorenpolitischen Gesamtkonzept, das durch alle Ebenen der Politik hindurch stimmig sein muss. Deswegen ist es richtig, dass wir die Mittel auf die Förderung neuer Wohnformen konzentrieren, auf die Möglichkeit, selbstbestimmt im Alter zu leben, und auch auf neue Weichensetzungen im Bereich der Pflege.
Da geht es um ambulant betreute Wohngemeinschaften, die wir fördern, aber auch um unseren Einsatz im Bund für Verbesserungen, die den Bereich Demenz betreffen und die zum Teil bereits im Pflegeneuausrichtungsgesetz vorgesehen sind.
Dazu gehört unser Einsatz für die generalisierte Pflegeausbildung. Wir brauchen auch eine Pflegeausbildung, die von Anfang an kostenlos ist für alle, wie es derzeit in der Krankenpflege der Fall ist. Unsere bayerischen Schulmodelle sind da bundesweit Vorreiter und Muster für die Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die wir von Bayern aus anführen.
Ein Wort noch zu den Angehörigen. Sie sind der Pflegedienst der Nation in unserem Land. Zwei Drittel der Betroffenen werden zu Hause von ihren Angehörigen gepflegt. Deshalb möchte ich auch die Angehörigenfachstellen erwähnen, die eine deutlich besser koordinierte Arbeit leisten als das, was immer als aufoktroy
ierte Lösung mit Pflegestützpunkten als Zwangsbeglückung für Bayern versucht wird.
Wir stellen fest: Unsere Kommunen haben das alles schon längst gehabt, was sich der Bund irgendwann einmal ausgedacht hat. Wir wollen eine Anlaufstelle für die Angehörigen, denen ich sagen möchte: Sie tragen eine ungeheure Verantwortung. Wir sollten vor allem eine Lobby der Angehörigen sein; denn die meisten Menschen wollen in der Familie gepflegt werden. Die Strukturen hierfür zu verbessern, muss unser aller Anliegen sein. Darauf legen wir das Hauptaugenmerk bei unserer Politik in Sachen Pflege.
Wenn ich über ältere Menschen spreche, spielt dabei natürlich auch das Thema der sozialen Situation eine Rolle. Ich sage Ihnen ganz klar: Die Hauptursache für die Altersarmut oder das Risiko der Altersarmut ist immer noch, dass die Menschen Zeiten mit Familienarbeit verbracht haben. Deshalb bitte ich um Ihre Unterstützung unserer Forderung, dass die Kindererziehung bei der Rente besser bewertet wird. Es wäre wunderbar, wenn Sie hier auch mitmachten.
Es muss uns von Anfang an darum gehen, Chancen zu gewähren.
Wir müssen damit bei den Familien beginnen, die der absolute Schwerpunkt unserer Politik sind. Das gilt nicht nur für die finanzielle Unterstützung, die es in Bayern wie in keinem anderen Land gibt. Wir müssen auch die familienergänzenden Strukturen ausbauen. Zum einen geht es hier um die Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren. Sogar die Oberbürgermeister der Städte, die hier den größten Nachholbedarf haben, nämlich Ude und Maly, sagen inzwischen öffentlich, dass es nicht an der Förderung durch den Freistaat liegt, dass sie nicht hinterherkommen. Das ist das beste Zeugnis, das uns ausgestellt werden konnte.
Wir können bundesweit das Land suchen, das so dynamisch fördert, dass die Kommunen die Betreuungsplätze so ausbauen können, wie es in Bayern der Fall ist. Wir geben mit einem ungedeckelten Förderprogramm eine Krippenplatz-Ausbaugarantie für die Bürgermeister. Gleichzeitig investieren wir in die Qualität und entlasten zudem noch die Eltern. Damit nehmen
wir eine Vorreiterrolle ein; denn wir wissen, dass es nicht nur um die Plätze geht. Unseren Eltern in Bayern ist auch wichtig, wie es ihren Kindern geht und dass sie gut betreut werden. Wir müssen die Bildung stufenweise und schrittweise beitragsfrei stellen.
Liebe Frau Ackermann, ich kann Ihnen einige Bemerkungen nicht ersparen; denn Sie haben wieder Steilvorlagen geliefert. Es war ein netter Versuch, aber der ganze Aufbau Ihres Vortrags basiert auf wissentlich falschen Behauptungen. Das letzte Mal konnte man noch Fahrlässigkeit annehmen, aber diesmal nicht mehr.
Sie wiederholen unverdrossen falsche Behauptungen in der Hoffnung, dass diese von irgendjemandem ungeprüft übernommen werden. Das passiert in der Medienlandschaft auch ab und zu. Deswegen versuchen Sie das auch immer wieder. Ihre Behauptung, Erzieherinnen würden nicht freigestellt, ist falsch. Sie sind freigestellt. Der Verwaltungsaufwand ist eingepreist.
Es ist falsch, wenn Sie sagen, dass der Bedarf für Kinder unter drei Jahren nicht berücksichtigt werde. Bayern hat als einziges Land Gewichtungsfaktoren, mit denen diesem Bedarf Rechnung getragen wird. Es ist falsch, wenn Sie sagen, nicht alle Einrichtungen seien inklusiv. Bayern ist das einzige Land, das mit dem Gewichtungsfaktor 4,5 sicherstellt, dass jede Einrichtung Kinder mit Behinderung aufnehmen kann. Die Türen sind in jeder Einrichtung offen.
Es ist falsch, wenn Sie sagen, nicht jede Einrichtung würde vom Basiswert Plus profitieren, den es für kleinere Gruppen gibt. Natürlich bekommen im Rahmen der höheren Förderung alle Einrichtungen diesen Mehrwert, ganz egal, ob dort der bessere Anstellungsschlüssel bereits umgesetzt worden ist oder nicht.
Ich möchte noch ein Wort zur Integrationspolitik sagen: Weil wir gegen die Stimmen der GRÜNEN verpflichtende Deutschkurse eingeführt und die Integrationspolitik gemacht haben, die inzwischen Vorreiter für ganz Deutschland ist, haben Kinder mit Migrationshintergrund bei uns die besten Chancen, bessere Chancen als in jedem anderen Bundesland. Das muss ich an dieser Stelle deutlich machen.
Dies steht auch heute wieder in der Zeitung. Das haben Studien ergeben, die nicht wir in Auftrag gege
ben haben. Diese besseren Chancen haben Kinder mit Migrationshintergrund bei uns bereits in der Grundschule.
Zu den Ausbauzahlen: Das Statistische Landesamt kann nichts dafür, aber Sie sehr wohl. Das Statistische Landesamt hinkt immer mit seinen Zahlen hinterher. Natürlich stammen die Zahlen des Landesamtes vom 1. März. Ich habe die Zahlen des neuen Kindergartenjahres. Zurzeit haben wir 97.000 Plätze. Wenn Sie berücksichtigen − was Sie wahrscheinlich nicht wissen -, dass ein Jahrgang 100.000 Kinder ausmacht, haben wir momentan einen Ausbaustand von 43 %; denn wir brauchen für zwei Jahrgänge diese Plätze. Der Rechtsanspruch gilt ab dem ersten Geburtstag. Das bedeutet, es geht immer um zwei Jahrgänge, also um 200.000 Kinder. Momentan haben wir 97.000 Plätze, im nächsten Jahr werden es circa 120.000 Plätze sein. Liebe Frau Ackermann, das können sogar Sie ausrechnen: Wir werden dann bei einem Ausbaustand von über 50 % sein.
Ich möchte noch kurz auf das Thema Familie aus einem anderen Aspekt eingehen. Sie vergießen ständig Krokodilstränen über die hohe Armutsrisikoquote von Alleinerziehenden. Natürlich haben Alleinerziehende ein höheres Armutsrisiko als Paar-Haushalte. Das ist eine Binsenweisheit, da nur ein Einkommen zur Verfügung steht. Schauen Sie aber bitte genau in den Sozialbericht: In Bayern werden die Alleinerziehenden am wirksamsten abgefedert. Deshalb haben Alleinerziehende in Bayern im bundesweiten Vergleich mit die geringste Armutsgefährdungsquote; denn bei uns gibt es gegen Ihre Stimmen und Ihre Meinung immer noch ein Landeserziehungsgeld.
Das ist die wichtigste bayerische Hilfe für Alleinerziehende. Davon profitieren praktisch alle Haushalte mit Alleinerziehenden. Wenn Sie das nächste Mal die Abschaffung des Landeserziehungsgelds fordern, wissen Sie, dass Sie die Abschaffung der wichtigsten Maßnahme für Alleinerziehende in unserem Lande fordern; nur damit Sie hier orientiert sind.
Weil es so schön reinpasst, muss ich noch etwas sagen: Frau Naaß, 52 % der Eltern in Westdeutschland sagen, dass Kinder unter drei Jahren am besten in der Familie aufgehoben sind. Das Betreuungsgeld ist somit wirklich keine Leistung, die in diesem Lande niemand will. Es ist eine Leistung, um die Wahlfreiheit sicherzustellen.
Sie sprechen Eltern ab, dass sie das Beste für ihre Kinder wollten.
Sie glauben, Sie könnten Kinder besser als Eltern erziehen.
Das ist nicht unsere Auffassung.
Eine weitere Maßnahme, die mir wichtig ist, weil sie Chancen sichert, ist die Jugendsozialarbeit an Schulen. Wir investieren hier in einer Art und Weise wie bundesweit kein anderes Land. Wir haben derzeit ein großes Netz von Jugendsozialarbeit an Schulen, das unsere Kommunen aufgebaut haben, weil wir es mit 450 Stellen an 635 Schulen gefördert haben. Damit stehen wir bundesweit an der Spitze. Sie wissen, dass unser Ziel lautet, 1.000 Stellen zu schaffen. Deshalb haben wir die Mittel in jedem Jahr erhöht. Wir haben dafür gesorgt, dass die Bundesmittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in die JaS-Förderung einfließen und dafür verwendet werden können. Diese Lösung haben die Kommunen sehr begrüßt. Uns wurde dadurch eine noch kraftvollere Unterstützung ermöglicht. Wir wissen, dass die Bundesmittel irgendwann auslaufen werden. Wir haben schon jetzt das Versprechen abgegeben, dass wir in diesem Fall in vollem Umfang mit Landesmitteln eintreten werden.
Kolleginnen und Kollegen, in keiner Legislaturperiode ist für Asylbewerber so viel Positives geleistet worden wie in dieser Legislaturperiode. Ich weiß, dass Ihnen das jetzt furchtbar wehtut.
Ich habe in Bayern zu Beginn meiner Amtszeit Leitlinien eingeführt. Dazu brauchte ich wirklich keine Anträge der Opposition. Das ist Ihnen auch gar nicht eingefallen. Mit diesen Leitlinien werden einheitliche bauliche Standards vorgesehen. Darin ist vorgesehen, dass Familien Wohnungen bekommen. Darin sind Belegungs- und Quadratmeterzahlen festgelegt, weil es sehr unterschiedliche Gemeinschaftsunterkünfte gab. Wir haben zweistellige Millionenbeträge eingestellt, die nicht für die Schaffung von mehr Plätzen verwendet wurden. Dafür haben wir unglaublich viele Mittel eingestellt. Diese zweistelligen Millionenbeträge wurden nur in bauliche Verbesserungen investiert. Wir haben miteinander dafür gesorgt, dass die Möglichkeiten zum Auszug aus Gemeinschaftsunterkünften deutlich erweitert worden sind, sodass mittlerweile die Hälfte der abgelehnten Asylbewerber und
derjenigen, deren Verfahren noch läuft, in Privatwohnungen in Bayern lebt. Wir haben aber auch immer deutlich gemacht, dass Konsequenz für uns wichtig ist. Bei denjenigen, die hier mit Sicherheit keine Aufenthaltsberechtigung bekommen, wird dann eben auch durch das Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft und durch das Sachleistungsprinzip, sichergestellt, dass die Steuergelder als Lebensmittel in den Familien ankommen, und sehr deutlich gesagt, dass sie bei uns nicht auf eine Verfestigung ihres rechtlich nicht abgesicherten Zustandes hoffen können. Wir sehen Asyl- und Bleiberecht dort, wo das Gesetz sie vorsieht, aber nicht, wenn es von vornherein missbräuchlich in Anspruch genommen wird.
Die Asylsozialberatung ist natürlich eine wichtige Leistung.
Herr Kollege Bauer, ich bin froh, dass nicht stimmt, was Sie gesagt haben; wir haben nämlich nicht nur 750.000 Euro hierfür eingestellt. Diese 750.000 Euro sind nur die Erhöhung für 2013. Mittlerweile geben wir für diese Leistung 3,4 Millionen Euro aus. Das ist dreimal so viel wie zu Beginn der Legislaturperiode, eben genau weil sich die Situation verändert hat
und weil wir Asylsozialberatung in jeder Gemeinschaftsunterkunft und wo möglich auch bei der dezentralen Unterbringung darstellen wollen.
Kolleginnen und Kollegen, selbstverständlich freue ich mich auch darüber, dass der Landtag einen Teil der Mittel, die ich im Haushalt beantragt hatte, für die Leistungen im Landesplan für Menschen mit Behinderungen jetzt genehmigt hat oder hoffentlich genehmigen wird.
Mein herzlicher Dank gilt dabei der Kollegin Meyer und dem Kollegen Unterländer. Aber zu der Botschaft gehört, dass Sie auch wahrnehmen, dass für Menschen mit Behinderung insgesamt über 300 Millionen Euro in diesen Haushalt eingestellt sind. Ich denke, man darf die Maßstäbe nicht ganz vergessen. Das Taubblindengeld ist bereits erwähnt worden.
Mit unserem Blindengeld liegen wir mit einer Leistung von 534 Euro pro Monat bundesweit ebenfalls an der Spitze. Wenn sich die Zahl der Anträge vermindert, reduzieren wir auch den Ansatz. Aber so zu tun, als sei das mit einer Kürzung der Leistung verbunden, ist
schon grenzwertig, liebe Kollegin von den GRÜNEN. Die Leistung für den einzelnen Betroffenen ist natürlich immer gleich geblieben.
Bei Menschen mit Behinderungen haben wir auch im Bund für entsprechende Weichenstellungen gesorgt. Auf die Idee eines Bundesleistungsgesetzes, das dafür sorgt, dass sich die Finanzierung verändert und die kommunale Ebene entlastet wird, wären Sie nie gekommen. Dieses Gesetz sorgt auch dafür, dass die Leistungen für Menschen mit Behinderung endlich inhaltlich stärker dem Grundsatz der Teilhabe folgen und nicht so sehr von dem überkommenen Gedanken der Fürsorge geprägt sind. Vor allem darf es nicht auf den Wohnort ankommen, wie die entsprechende Leistung ausgestaltet ist.
Ich komme zum Schluss. Auch das Thema Ehrenamt beschäftigt mich sehr. Beispielsweise findet das neu aufgestellte freiwillige soziale Jahr immer größeren Zuspruch. Das sage ich an alle diejenigen, die meinen, wir bräuchten ein verpflichtendes soziales Jahr. Ihnen gegenüber möchte ich deutlich machen, dass wir gar keine Probleme damit haben. Wir haben jedes Jahr mehr Anträge für die Teilnahme am freiwilligen sozialen Jahr.
Wichtig ist mir auch die Ehrenamtskarte. Inzwischen gibt es sie in 50 Städten und Landkreisen in Bayern. Momentan haben wir über 13.000 Ehrenamtskarten ausgegeben. Mich freut, dass diese Initiative von Staatssekretär Markus Sackmann dazu geführt hat, dass wir ein bayernweites Netz von Vergünstigungen für Ehrenamtliche haben, die übertragbar sind: Sie können in allen Kommunen und Landkreisen, die die Ehrenamtskarte haben, wahrgenommen werden. Nicht nur deshalb, aber auch, weil das ein echter Renner ist und seine Idee und Initiative war, richte ich von hier aus einen herzlichen Gruß an Markus Sackmann, verbunden mit der Hoffnung, dass wir ihn bald wieder in unserer Mitte sehen.
Abschließend geht mein Dank an alle Akteure, an alle, die im sozialen Bereich Arbeit leisten. Da ist die Männerquote ziemlich schlecht, das möchte ich mal anmerken.
Mein Dank geht an all diejenigen, die jeden Tag dazu beitragen, dass wir wirklich ein soziales Bayern haben, auch an die vielen Akteure und Verbände, mit denen wir immer wieder in konstruktiven Gesprächen sind, auch an die Sozialpolitiker der Regierungsfrak
tionen. Er gilt vor allem dir, lieber Joachim Unterländer, und dir, lieber Heinrich Rudrof, als demjenigen, der für meinen Einzelplan im Haushaltsausschuss verantwortlich ist, und Ihnen, liebe Frau Kollegin Meyer.
Der Sozialhaushalt spiegelt unsere Prioritäten, allen Menschen Chancen zu vermitteln, ohne Ihnen ein Weltbild vorzuschreiben, sie alle optimal teilhaben zu lassen, damit sie wissen: Sie sind hier in Bayern geschätzt, sie werden gebraucht, und bei uns können sie sich am besten entfalten, bundesweit und − ich behaupte − auch europaweit.
Ich glaube, es ist nicht nötig, über die Zustimmung zu taktischen Anträgen deutlich zu machen, was wir hier immer wieder im Bund voranbringen und auch inzwischen an Problemen gelöst haben. Wir haben nämlich -
- Ja, soll ich jetzt antworten oder nicht? Überlegt euch, ob ihr lieber ein Zwiegespräch darüber führen wollt.
Ich glaube, dass es keinen Zweifel daran gibt, dass wir das Ziel der Kosten -
- Arrogant ist es, dauernd dazwischenzuquatschen, Herr Pfaffmann. Das ist arrogant.
Ich glaube, es gibt keinen Zweifel daran, dass wir uns in dem Ziel, die Ausbildung in der Altenpflege kostenfrei zu stellen, einig sind.
Ich sage Ihnen auch, dass das Kultusministerium schon eine sehr gute Lösung mit den Trägern gefunden hat.
Diese Lösung hat dazu geführt, dass etwa ein Viertel der Träger kein Schulgeld verlangt. Wir haben es hier auch mit privaten Trägern zu tun, denen es trotz unserer Bezuschussung unbenommen ist, zusätzlich ein Schulgeld zu verlangen. Das Ziel ist die generalistische Pflegeausbildung, die von uns in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe massiv vorangetrieben wird, genauso wie wir die Demenz in den Pflegebegriff aufnehmen wollen. Ich weiß nicht, welchen Informationen Sie aufgesessen sind. Sie werden bei uns immer nur hören, dass wir uns auf allen Ebenen stark machen. Wir sind dauernd im Gespräch. Natürlich muss die Demenz als die Herausforderung der Zukunft in den Pflegebegriff aufgenommen werden.
Ich finde es schon pikant, dass Sie als Münchner danach fragen, warum es so viele Menschen gibt, die nach Feierabend, wie Sie es gesagt haben, zum Sozialamt gehen. Sie meinen damit die Aufstocker und Wohngeldbezieher. Der Hauptgrund dafür sind die hohen Mieten.
Geholfen werden muss nämlich durch das Wohngeld. In einer Stadt, in der der soziale Wohnungsbau vom Oberbürgermeister völlig vernachlässigt worden ist, ist das kein Wunder.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Es gehört zu unserem Amtsverständnis, und zwar in der gesamten CSU- und der FDP-Fraktion und dort vor allem der Sozial- und Bildungspolitiker, dass wir und ich auch schon, bevor ich in dieses Amt gekommen bin - mit allen Vertreterinnen und Vertretern sämtlicher Verbände und Vereinigungen, der kommunalen Spitzenverbände, der Kirchen und Sonstigen laufend über die Anforderungen, die Herausforderungen und die richtigen Rahmenbedingungen für die Kinderbetreuung im Gespräch sind. Das festzustellen, ist mir wichtig.
Deswegen sind uns sämtliche Wünsche und Anregungen aus der gesamten Szene seit Jahren bekannt. Wir haben einen Großteil dieser Forderungen in die jetzt vorliegende Novellierung des BayKiBiG eingearbeitet. Ich sehe es den FREIEN WÄHLERN nach, weil dort vielleicht noch nicht so eine Vertrautheit mit der Gesetzgebung vorhanden ist,
aber das Ministerium hat im Gesetzgebungsverfahren eine umfangreiche Verbändeanhörung durchgeführt. Ich sage das, weil hier behauptet wurde, die Verbände seien im sozialpolitischen Ausschuss des Bayerischen Landtags zum ersten Mal angehört worden. Die Anhörung war eine Wiederholung der mehrfach vorangegangenen.
Mir geht es darum, dem vorzubeugen, dass die Arbeit, die hier jeden Tag und jede Woche geleistet wird, mit solchen Bemerkungen schlechtgeredet wird.
Wir haben die meisten Forderungen umgesetzt: Wir haben die Landkindergartenregelung verbessert, weil die demografische Entwicklung, vor allem auch in den strukturschwachen Räumen, dies als notwendig erscheinen ließ; wir haben eine durchgreifende Entbürokratisierung vorgenommen; wir haben den allgemeinen Förderanspruch der Kommunen verankert; wir haben das Wahlrecht der Eltern gestärkt; wir haben die Tagespflege massiv gestärkt; wir haben die Großtagespflege vereinfacht und damit gestärkt; und wir haben die Anbindung an die diversen schulischen Angebote verbessert, sodass jetzt zum Beispiel die Betreuung zu Randzeiten, aber auch in Ferienzeiten deutlich besser möglich ist.
Über all dies wird nicht gesprochen, auch nicht von den Verbänden und Vereinigungen; denn für Anforderungen, die wir erfüllt haben, bedankt man sich nicht, höchstens im Vier-Augen-Gespräch, aber nicht öffentlich, das ist nicht mehr der Rede wert.
Das Einzige, was noch übrig blieb, und das ist auch Inhalt aller Petitionen und Schreiben, ist die Forderung nach noch mehr Geld. Dafür habe ich Verständnis.
Das findet jeder schön. Ich finde das auch schön. Ich sage Ihnen aber eines: Alles, was inhaltlich für die Kinder in diesem Land wichtig ist, ist nirgendwo so gut niedergelegt wie in diesem Gesetz, meine Damen und Herren.
Jetzt kommen wir zu dem, was hier nicht wirklich nachvollzogen wird. Ich möchte gleich mit dem Hauptpunkt beginnen. Herr Pfaffmann, der Begriff heißt üb
rigens Anstellungsschlüssel, nur damit wir beim "Wording" Klarheit haben. Der Anstellungsschlüssel gibt eine Untergrenze vor. Wir sagen, wer diesen Anstellungsschlüssel unterschreitet, fällt aus der staatlichen Förderung heraus. Ich sage das, damit das einmal deutlich wird. Wir haben den Anstellungsschlüssel mehrfach verbessert, und wir haben unsere Kommunen massiv mit Geld gefördert, damit sie den Ausbau der Kinderbetreuung besser als in jedem anderen Bundesland voranbringen konnten.
Mit der Verbesserung des Anstellungsschlüssels haben wir nur nachvollzogen, was die Kommunen dank unserer hervorragenden Förderung schon längst gemacht haben. Das scheinen Sie alle nicht zu wissen, weil Sie keine Ahnung von der Praxis haben.
Sonst würden Sie hier nicht erzählen, dass es angeblich 80 Millionen Euro kostet, den Mindestanstellungsschlüssel von 1 : 11,5 auf 1 : 11,0 zu verbessern. Sonst würden Sie diese Märchen hier nicht nacherzählen.
Tatsache ist nämlich, dass bayerische Kinderbetreuungseinrichtungen schon heute, vor der Erhöhung der Mittel einen durchschnittlichen Anstellungsschlüssel von 1 : 10,0 haben. Das ist schon heute erreicht, meine Damen und Herren.
Danke, Frau Kollegin Bulfon, dass Sie auf die Bertelsmann-Stiftung hingewiesen haben. Sie macht nämlich deutlich, was das heißt: eine Erzieherin auf vier Kinder in der Krippe und eine Erzieherin auf acht Kinder im Kindergarten. Weil wir schon heute so fördern, dass der Anstellungsschlüssel bei 1 : 10,0 liegt, haben wir gesagt, wir wollen Sie ein Stück weit unterstützen, und geben jetzt noch mehr Geld in die Betriebskostenförderung, damit auch die wenigen, die noch über 1 : 11,0 liegen - das ist weniger als ein Viertel - einen Anschub bekommen und wir insgesamt noch ein Stück höher kommen. Wir vollziehen aber nur nach, was die Kommunen im Durchschnitt schon längst erreicht haben.
Die Senkung des Mindestanstellungsschlüssels wurde übel missbraucht, um die Eltern aufzuhetzen. Das habe ich so noch nie erlebt. Da wird erzählt, wenn mehr Geld in die Kinderbetreuung gesteckt
werde, würden die Beiträge in den Einrichtungen steigen.
Diese Kreativität muss man schon bewundern. So etwas habe ich noch nie erlebt.
Das ist der Wahnsinn. Von den 8.600 Einrichtungen in Bayern liegt noch circa ein Viertel über dem Mindestanstellungsschlüssel von 1 : 11,0. Ob ich den Anstellungsschlüssel verbessere oder nicht, sie haben schon nach dem Gebot des Kindeswohls, das im SGB VIII steht, schnellstens ihren Anstellungsschlüssel zu verbessern. Das schreibt der Bund vor und nicht der Freistaat, meine Damen und Herren.
- Und wer bezahlt dafür? Frau Strohmayr, Sie wissen doch genauso gut wie ich, dass das kommunale Pflichtaufgabe ist.
Es ist eine kommunale Pflichtaufgabe, die Kinderbetreuung darzustellen, und zwar nicht irgendeine,
sondern eine zeitgemäße Kinderbetreuung. Die Kommunen haben die Aufgabe, eine Kinderbetreuung darzustellen, die die heutigen Ansprüche an Kinderbetreuung widerspiegelt. Das steht im SGB VIII, einem Bundesgesetz. Sie bekommen demnach nur dann eine Betriebserlaubnis, wenn der Anstellungsschlüssel so ist, dass keine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Wir rutschen mit dem Mindestanstellungsschlüssel nach und vollziehen mit der Erhöhung dieser Grenze, was schon lange im Bundesgesetz steht. Das Märchen, dass das Anforderungen seien, die, erstens, Kosten in dieser Höhe auslösten und, zweitens, letztlich gänzlich vom Freistaat bezahlt werden müssten, was dann zur Erhöhung von Kindergartenbeiträgen führen würde, ist an den Haaren herbeigezogen. Ich muss sagen, das ist infam.
Die Betriebskostenzuschüsse werden übrigens bereits mit der ersten Abschlagszahlung bezahlt, obwohl Sie durch Ihre Verzögerungstaktik zu erreichen versuchen, dass dieses Geld möglichst noch nicht an die