Christian Meißner
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Last Statements
Herr Präsident, so schnell, wie Sie vorlesen, sind Sie wahrscheinlich in Eile. Deswegen will ich gleich zur Sache kommen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Opposition im Haus - so habe ich es mir erklärt - hat sich gedacht, Feuerwehren elektrisieren. Da haben wir etwas entdeckt. Wir müssen uns in Stellung bringen. Deshalb dient unser Dringlichkeitsantrag, den wir heute eingebracht haben, einer Klarstellung der Situation der drei bayerischen Feuerwehrschulen. Nach allen Schaufensteranträgen und den populistischen Mailing-Aktionen halten wir es für wichtig, mit diesem Antrag deutlich zu machen, dass Schaufensteranträge nicht den Dialog und die politische Arbeit ersetzen.
Wir haben diesen Dialog bei uns in der Fraktion im Arbeitskreis mit dem Vorsitzenden des Landesfeuerwehrverbands Herrn Weinzierl und seinem Geschäftsführer geführt. Unser Fraktionsvorsitzender hat Herrn Weinzierl ebenfalls eingeladen und mit den zuständigen Ministern gemeinsam die Lage besprochen sowie nach sinnvollen Lösungen gesucht. Warum machen wir das? - Wir machen das auf diese Weise, weil wir wirklich etwas erreichen wollen und es uns um die Sache geht. Uns geht es nicht um eine Pressemitteilung oder eine Mailing-Aktion an sämtliche Feuerwehrleute, die man erreichen kann.
Kolleginnen und Kollegen, das Aufkommen aus der Brandschutzsteuer hat einen Überschuss hervorgebracht. Wir fragen im Unterschied zu Ihnen nach. Wenn Fördersätze, die wir festgesetzt haben, aufgrund dieses Überschusses geändert werden können, stellen wir keine pauschalen Forderungen und sagen: Das muss sofort verteilt werden. Stattdessen machen wir uns die Mühe und treten in den Dialog ein, indem wir fragen: Wo ist es sinnvoll, Veränderungen vorzunehmen? Wir reden mit den Praktikern und dem Verband. Wir handeln nicht aus eigener Weisheit heraus.
Das Verhalten der SPD und der FREIEN WÄHLER insbesondere in Bezug auf die Feuerwehrschulen halte ich für blanken Populismus und nicht für redliches Bemühen. Kolleginnen und Kollegen, der Zeitpunkt, um über Probleme beim Lehrpersonal zu reden, ist jetzt im Rahmen des Nachtragshaushaltes, wenn neue Stellen eingebracht werden können. Genau zu diesem Zeitpunkt sind wir tätig geworden. Ich darf nur daran erinnern, dass wir bereits im Doppelhaushalt 15 neue Stellen für die Feuerwehrschulen eingebracht haben. Wir dürfen den Ankündigungen der Staatsregierung, erneut 25 Stellen einzubringen, glauben und Vertrauen schenken. In kürzester Zeit werden wir 40 neue Stellen geschaffen haben. Das ist zweifellos notwendig, weil wir die Schlagkraft der Feuerwehr erhalten und wiederherstellen wollen. Wir wissen, dass aufgrund gesetzlicher Vorgaben eine gesteigerte Nachfrage an entsprechenden Aus- und Weiterbildungen für unsere ehrenamtlichen Feuerwehrdienstleistenden besteht.
Wir werden die Verdienst- und Qualifikationsmöglichkeiten verbessern. Seit Juli dieses Jahres - das sei in Erinnerung gerufen - gibt es Zulauf für das vorhandene Lehrpersonal. Das Lehrpersonal soll wie die Fachlehrer an einer beruflichen Schule behandelt werden. Für die Lehrerinnen und Lehrer im Beschäftigungsverhältnis sollen entsprechend dem Tarifvertrag der Länder Verbesserungen erreicht werden. Gemeinsam mit denjenigen, die es betrifft, haben wir das auf den Weg gebracht. Für diejenigen, die in unserem Freistaat Bayern Feuerwehrdienst leisten, sollten wir beste
Rahmenbedingungen schaffen. Das machen wir mit ihnen und nicht ohne sie. Wir reden mit ihnen und nicht über sie.
Den nachgezogenen Dringlichkeitsantrag 16/10421 der FREIEN WÄHLER lehnen wir ab. Liebe Kolleginnen und Kollegen von den FREIEN WÄHLERN, Ihre Forderung, insgesamt 40 Stellen mit mindestens der Besoldungsgruppe A10 und A11 auszustatten, ist im Hinblick auf das gesamte Personal zu hoch. Nach oben hin ist es jedoch zu wenig. Sie wollen alles über einen Kamm scheren. Der Bereitschaft der Staatsregierung und der Koalitionsfraktionen, Höhergruppierungen über die Besoldungsgruppen A10 und A11 hinaus zu ermöglichen, würde ich mich nicht entgegenstellen. Insofern ist der Antrag für uns nicht zustimmungsfähig.
Nach den manchmal nicht ganz einfachen Gesprächen muss ich sagen, dass das Geschäft manchmal sehr zäh ist. Ich appelliere an den Finanzminister das wird ihm bestimmt ausgerichtet -, bei Fragen zur Feuerwehr nicht allzu zickig zu sein, da das Geld nicht aus dem allgemeinen Haushalt stammt, sondern aus der Brandschutzsteuer. Ich bin jedoch sicher, dass Minister Söder dies auf einen guten Weg bringen wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, insgesamt sind Staatsregierung und Koalition auf einem guten Weg. Das wissen auch die Feuerwehren. Daran ändern auch Schaufensteranträge nichts.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Das Schöne für mich ist, dass der Herr Minister vorhin alles richtig gemacht hat. Deswegen kann ich mir manches bei meiner Begründung sparen.
- Er macht immer alles richtig. Das ist doch das Schöne an ihm.
Er hat deutlich gemacht, dass der Gesetzentwurf der Staatsregierung eine Auftragsarbeit war. Er geht auf einen hier im Landtag gefassten Beschluss zurück, in dem die Eckpunkte, die wir in der Koalition gemeinsam erarbeitet haben, festgehalten worden sind. Mich freut jedes Mal, wenn das Thema zur Sprache kommt, die Ernsthaftigkeit der Debatte. Wir haben häufig hier im Plenum Debatten über die Altersgrenze geführt. Es gibt eine Serie von Dringlichkeitsanträgen dazu. Es wird sehr engagiert und ernsthaft darüber debattiert, weil wir alle uns bewusst sind, dass wir dann, wenn wir über das Wahlrecht reden, sozusagen am offenen Herzen der Demokratie operieren. Da geht es um persönliche Schicksale und um Karriereüberlegungen, aber auch darum, wie wir unser Gemeinwesen organisieren.
Der Gesetzentwurf, der heute vorliegt, sieht eine ganze Reihe von Regelungen vor, die schon angesprochen worden sind. Uns ging es in vielen Punkten darum, die Gesetzeslage der Lebenswirklichkeit anzupassen. So geht es bei der Frage über die Verkürzung des Mindestaufenthalts im Wahlkreis für das passive Wahlrecht darum, zu berücksichtigen, dass unsere Gesellschaft zunehmend mobiler wird. Auch bei der Aufstellung der Kandidaten wollen wir Regelungen einführen, die die Kandidatenkür erleichtern.
Ähnliches gilt für die Briefwahl. Auch da erfolgt eine Anpassung an die Lebenswirklichkeit.
Besonders umstritten ist die Regelung, die den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen betrifft. Sie ist heute schon mehrfach angesprochen worden. Der melderechtliche Wohnsitz, dessen Nachweis wir nach wie vor verlangen, ist schon wichtig. Herr Kollege Hanisch, es wird also nicht alles freigegeben. Wenn ich Ihren Gesetzentwurf richtig gelesen habe, dann verlangen Sie eine Versicherung an Eides statt, dass der Kandidat seinen Lebensmittelpunkt in dem betreffenden Wahlkreis hat. Dieser Auffassung kann man sein, aber das kann dazu führen, dass Nachforschungen bis hin zu Bespitzelungen stattfinden, ob das tatsächlich der Fall ist. Ob aber eine Versicherung an Eides statt mit all der damit einhergehenden Bürokratie und dem Aufwand der richtige Weg ist, bezweifeln wir. Deswegen können wir in diesem Punkt Ihren Vorschlägen nicht folgen.
Die Absenkung des passiven Wahlrechts auf 18 Jahre ist ein Punkt, dem wir uns nach reiflicher Überlegung nähern.
Lassen Sie mich eine Bemerkung zu der Regelung machen, dass jemand, der ein kommunales Ehrenamt aufgibt, einen wichtigen Grund angeben muss. Auch hier wollen wir die Regelung der Lebenswirklichkeit anpassen. Fast alle Mitglieder dieses Hohen Hauses sind gleichzeitig Mitglieder in kommunalen Parlamenten. Sie wissen ganz genau: Wenn jemand sein Amt aufgeben will, dann tut er es, und das wird akzeptiert, selbst wenn er einen "wichtigen Grund" konstruiert. Ich gestehe zu, dass man darüber geteilter Meinung sein kann. Wir waren der Auffassung, dass es besser ist, diese Regelung ganz zu streichen.
Lassen Sie mich zur Altersgrenze von 67 Jahren ab dem Jahr 2020 kommen. Man kann natürlich die völlige Aufhebung der Altersgrenze fordern. Wir sind aber der Meinung, dass es zwischen dem Abgeordnetenmandat und etwa dem Amt eines Ministers einen qualitativen Unterschied gibt. Es gibt sehr wohl sachliche Gründe für unsere Auffassung. Wir haben bewusst auf das Jahr 2020 abgehoben, weil wir nicht wollten, dass die persönliche Betroffenheit - wem nützt die Regelung, wem schadet sie? - einen Einfluss auf die gesetzliche Regelung hat. Der Städtetag fordert die Freigabe, der Landkreistag macht einen Kompromissvorschlag und fordert eine Altersgrenze von 66 Jahren im Jahr 2014. Wir werden das, weil wir die kommunalen Spitzenverbände ernst nehmen, mit unserem Koalitionspartner erörtern.
Manche Wortmeldung und manche Pressemitteilung in den letzten Tagen zeigt doch eines: Sobald man
sich diesem Vorschlag nähert, erlebt man, dass jeder für sich durchrechnet, wem das noch nützt und wem nicht, wem es nützen soll und wem nicht. Unsere Überlegung, die Regelung erst im Jahre 2020 in Kraft treten zu lassen, ist also so ungeschickt nicht, mag sie auch etwas ungewöhnlich sein.
Letztendlich freue ich mich - auch mit Blick auf meine Redezeit -, dass ich in den verschiedenen Gesetzentwürfen, die heute vorliegen, doch manche Gemeinsamkeit entdecken kann. Es freut mich, dass wir manche Dinge ähnlich sehen. Deshalb wird es bei allen bekannten Standpunkten - die Kollegin Schmitt-Bussinger hat das eben auch ausgeführt - wohl eine sehr lebhafte, wenn auch sicherlich sachliche Debatte im Ausschuss und im Plenum in der Zweiten Lesung geben. Für dieses konstruktive Miteinander sage ich herzlichen Dank. Gleichzeitig werbe ich heute schon um Unterstützung für unseren Gesetzentwurf.
Herr Präsident, diese Nachsicht übe ich gerne. Ich trinke Pils; wir können uns also treffen, wenn die Sitzung vorbei ist, dann rücken wir das wieder gerade.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben diese Aktuelle Stunde zur polizeilichen Kriminalstatistik beantragt, nachdem der Innenminister diese vorgestellt hat. Wir haben sie im Ausschuss besprochen und sind der Meinung, auch das Plenum sollte sich in dieser Aktuellen Stunde damit befassen.
In Bayern lebt es sich gut. Das gilt besonders im Hinblick auf die innere Sicherheit. Wir meinen, dass dies die Zahlen der polizeilichen Kriminalstatistik für das Jahr 2010 auch belegen. Wir können also feststellen, Bayern ist und bleibt das sicherste Bundesland in Deutschland. Darauf sind wir sehr stolz.
In keinem anderen Bundesland ist die Kriminalitätsbelastung der Bevölkerung so niedrig wie in unserem Freistaat. Die Zahl der Straftaten ist in den vergangen Jahren auf den niedrigsten Stand seit fast 20 Jahren gesunken. Das bedeutet ganz konkret, dass die Gefahr, Opfer einer Straftat zu werden, im vergangenen Jahr so niedrig war wie seit 1991 nicht mehr. Die Aufklärungsquote ist gleichzeitig auf 64,6 % gestiegen. Das bedeutet, und das sollte man sich immer auf der Zunge zergehen lassen, dass knapp zwei Drittel aller registrierten Straftaten in Bayern auch aufgeklärt wer
den konnten. Herzlichen Dank an unsere Polizei für diese Leistung.
Es ist angesichts dessen angemessen, den Vergleich mit den anderen Bundesländern anzustrengen. Wir haben in puncto innere Sicherheit den absoluten Spitzenplatz. Die höchste Kriminalbelastung in Deutschland herrscht in Berlin, in Bremen und in Hamburg. Die schlechtesten Aufklärungsquoten mit unter 50 % bestehen in Berlin, in Bremen, in Hamburg und in Nordrhein-Westfalen.An diesem Punkt wollen wir deutlich machen, dass wir nicht nur den Spitzenplatz einnehmen, sondern dass wir diesen Spitzenplatz verteidigen und sogar ausbauen wollen. Die Internetkriminalität bereitet uns insgesamt gesehen, trotz der erfreulichen Kriminalstatistik große Sorge. Die Fallzahlen steigen seit Jahrzehnten an. Hier besteht Handlungsbedarf. Darauf reagieren wir: Ich bin sehr dankbar, dass wir Fachleute beim Landeskriminalamt eingestellt haben.
Die Entwicklung im Bereich Alkohol und Gewalt ist ein zweiter Punkt, der nicht außer Acht bleiben darf. Vor allem bei jugendlichen Straftätern haben wir eine erschreckende Tendenz, dass entsprechende Straftaten zunehmen. Hier diskutieren wir über eine ganze Reihe von Maßnahmen, zum Beispiel über eine Einschränkung des Alkoholverkaufs an Tankstellen oder die Sperrstunde, wobei das mit dem Koalitionspartner - Herr Kollege Dr. Fischer ringt sich ein Lächeln ab manchmal mühsam ist.
- Den Applaus verstehe ich schon richtig, sage aber auch: Ich bin stolz auf die ungeheuere Auffassungsgabe und Lernfähigkeit in der FDP-Fraktion. Fleißbilder sind bereits im Druck.
Sie werden in einer feierlichen Zeremonie von Joachim Herrmann und mir verliehen, Herr Kollege Dr. Fischer. Aber bis dorthin müssen wir noch ein bisschen arbeiten. Spaß beiseite: Ich glaube, dass sich die Sicherheitspolitik der Regierung und der Koalition auszahlt. Denn der Spitzenplatz in der inneren Sicherheit fällt nicht vom Himmel. Für uns steht fest, und das sage ich ganz sicher auch für unseren Koalitionspartner: Die Grundlage dafür, meine Damen und Herren, ist, dass es in Bayern auch künftig keine rechtsfreien Räume geben darf. Auch in Zukunft gibt es null Toleranz gegen Gewalttäter und gegen Kriminelle.
Die Gewährleistung der inneren Sicherheit ist aber auch nicht Selbstzweck, sondern sie ist verfassungs
mäßiger Auftrag und ein Recht der Bürger. In Sicherheit leben zu können, ist ein wichtiges Lebensgefühl für die Menschen, und das ist für Bayern aus meiner Sicht ein entscheidender Standortvorteil. Die Gewährleistung der inneren Sicherheit und die Sicherung unseres Lebensstandards sind dabei eng miteinander verknüpft. Wenn es nämlich der Wirtschaft in Bayern gut geht und wenn wir Zuwanderung haben, dann spricht das auch dafür, dass Menschen, die aus ganz Deutschland zu uns nach Bayern kommen, vielleicht nicht ausschließlich, aber auch deswegen kommen, weil sie wissen, dass sie in Bayern sicher leben können. Daran wollen wir weiterarbeiten.
Das bedeutet auch, dass wir unseren Polizeibeamtinnen und -beamten zu danken haben, und das ist aus unserer Sicht nicht nur ein Lippenbekenntnis. Ich nehme mir gern die Zeit aufzuzählen, was wir konkret in diesen Bereichen tun. Wir werden die Arbeitszeit schrittweise wieder auf eine 40-Stunden-Woche reduzieren, in einem ersten Schritt 2012 auf 41 Stunden und in einem zweiten Schritt am 1. August 2013 auf 40 Stunden.
Ich möchte mich auch bedanken, insbesondere bei den Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen, dass es bei der Gestaltung des neuen Dienstrechts gelungen ist, die Errungenschaften, die wir für die Polizei erarbeitet haben, in dieses Dienstrecht zu überführen. Die Altersteilzeit wird unbefristet fortgeschrieben und es werden neue Aufstiegsmöglichkeiten eingeführt. Dafür unseren herzlichen Dank.
Wir stellen auch fest, dass uns das gelungen ist, weil wir eben nicht nur Lippenbekenntnisse ablegen, sondern auch Geld in die Hand nehmen. Wir haben die Zulage für den Dienst zu ungünstigen Zeiten von 1,28 auf 2,56 Euro verdoppelt, und zwar deswegen, weil die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten gerade während der Nacht und nach dem Wegfall der Sperrstunde in der Nacht besonders belastet sind. Das ist für sie ein Anreiz und eine Bestärkung, diesen schwierigen Nachtdienst weiterhin zu leisten, genauso wie ich festhalte, dass wir in Bayern im Gegensatz zu einigen anderen Bundesländern weiterhin das unveränderte und bundesweit höchste Weihnachtsgeld tatsächlich auszahlen. An dieser Stelle also noch einmal ein herzlicher Dank an unsere Beamtinnen und Beamten. Ich kann ihnen von hier aus zurufen: Wir bleiben an Ihrer Seite und werden alles tun, damit dieser schwierige und gefährliche Polizeidienst gut verrichtet werden kann und auch entsprechend entlohnt und gefördert wird.
Wir werden auch in Zukunft weitere Aufgaben zu erledigen haben, weil ich glaube, dass es unsere Pflicht ist, bestmögliche Rahmenbedingungen und die angesprochenen Arbeitsbedingungen für Sicherheitskräfte zu schaffen. Aber, meine Kolleginnen und Kollegen, das erschöpft sich nicht nur in monetären Ansätzen. Man sagt so schön: Geld ist nicht alles. Die Politik muss auch Rückendeckung geben. Aktuell ist zu beobachten - das ist eine Aufgabe, die uns alle hier im Parlament angeht -, dass der Respekt vor der Uniform eines Polizeibeamten oder einer Polizeibeamtin immer mehr zu schwinden droht. Dem müssen wir als Politiker und dem muss die ganze Gesellschaft gegensteuern.
Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, bestehen wir bei Gewalt gegen Polizeibeamte auf einer Verschärfung von § 113 des Strafgesetzbuchs! Es gilt auch, eine gesellschaftliche Ächtung von Gewalt gegen Polizeibeamte zu schaffen, eine klare Distanzierung von und keine Rechtfertigung des zivilen Ungehorsams für Steinewerfer und autonome Extremisten.
Ich sage noch aus aktuellem Anlass: Wir werden im Innenausschuss eine Anhörung zur Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte durchführen, also die Frage, ob geschlossene Einheiten ein Namensschild tragen sollen oder nicht. Ich will der Anhörung nichts vorwegnehmen, aber wir sehen das nach wie vor skeptisch. Hier geht es auch um die Privatsphäre unserer Beamtinnen und Beamten. Wer wissen will, wohin das führt, der kann sich den sogenannten Berliner Polizeibericht im Internet anschauen. Meine Damen und Herren, dort finden Sie Klarnamen, private Adressen von Polizeibeamtinnen und -beamten, dort finden Sie Fahrzeuge mit Kennzeichen und Bilder der entsprechenden Beamtinnen und Beamten. Das kann für uns nicht die Zukunft sein. Das hat nämlich nichts mit Offenheit und Transparenz zu tun, sondern hier ist der Staat gefragt, der seine Polizeibeamten und -beamtinnen schützen muss, meine Damen und Herren.
Wir stärken auch weiterhin den Personalstand in der Polizei. Lassen Sie mich darauf noch eingehen. Wir haben in den vergangenen zwei Jahren gemäß unserem Koalitionsvertrag 1.000 zusätzliche Stellen geschaffen und im Jahr 2010 mit der Einstellung von 1.463 jungen Polizeianwärtern die höchste Einstellungszahl in der Geschichte der bayerischen Polizei erreicht. Bayern liegt damit im Bundesvergleich an der Spitze.
Wir geben unseren Beamten diese Verstärkung gern, weil wir wissen, dass wir vor einer Pensionierungswelle stehen. Darauf wollen wir uns vorbereiten.
Aber Tatsache ist, und diese ist schlecht wegzudiskutieren: Im aktuellen Stellenplan sind rund 39.000 Stellen für die Polizei ausgebracht. 2011 und 2012 werden mit Blick auf die Reduzierung der Wochenarbeitszeit, wie schon angedeutet, 739 zusätzliche Stellen zur Verfügung gestellt und daneben 115 weitere Einstellungsmöglichkeiten für junge Polizeianwärter geschaffen. Damit können allein im laufenden Jahr rund 1.300 junge Anwärter eingestellt und zu Polizisten ausgebildet werden. Das ist der höchste Personalstand in unserer Geschichte.
Wenn sie dann ihre Ausbildung vollendet haben, wird es darum gehen, die Polizisten vernünftig und bedarfsorientiert zu verteilen. Darüber sind wir in Gesprächen mit dem Innenminister, damit wir der Ankündigung, die wir mit der Polizeireform verbunden haben, dass wir wieder mehr Polizei auf die Straße bringen wollen, am Ende auch gerecht werden. Ich bedanke mich bei Joachim Herrmann für seine Arbeit als Innenminister, bei Gerhard Eck und bei allen, die im Innenministerium Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass sie das in guter und enger Abstimmung mit uns im Bayerischen Landtag tun. Herzlichen Dank.
Ich komme damit zum Schluss. Wir wollen Polizeibeamte wieder auf die Straße bringen. Sicher leben in Bayern ist für uns nicht nur ein Schlagwort. Es ist ein dauerhaftes Bekenntnis im Schulterschluss mit unserer Polizei. Wir arbeiten weiter daran, dass man in Bayern sicher leben kann.
Herr Präsident, so viel Haushalt und leider so wenig Redezeit - das zwingt mich, mich zu beeilen. Ich will den Abend für niemanden verlängern.
Herr Kollege Fischer - ich erwähne das, damit Sie sehen, wie bei uns in der Koalition die Verteilung ist ist für das Gute und Schöne zuständig. Deswegen zitierte er Cicero. Da bleiben für mich nur Hanisch, Tausendfreund und Schneider. Dazu will ich in der gebotenen Kürze ein paar Worte sagen.
Wer die Debatte verfolgt hat, hat gemerkt, dass sich einige Kolleginnen und Kollegen der Opposition sehr anstrengen müssen, um sich da hineinzusteigern, weil sie im Grunde ihres Herzens, auch wenn sie es im Plenum nicht zugeben, wissen, dass es hier um einen soliden Haushalt für die Bereiche 03 A und 03 B insgesamt geht. Es ist natürlich gut, dass in diesem Jahr in der polizeilichen Kriminalstatistik - allen Respekt,
Herr Innenminister - eine Leistung der Polizisten dargestellt werden kann, die sich ganz einfach sehen lassen kann.
Und nun ein Wort zu Ihnen, Herr Kollege Schneider. Sie haben zwischendurch selber einmal gegrinst, als Sie sich anstrengen mussten, sich richtig aufzuregen.
- Ja, das stimmt so, so sind sie halt, die Unterfranken. Die Pressemitteilungen des Kollegen Schneider hebe ich mir immer als Abendlektüre auf. Wenn im Laufe des Tages nämlich der eine oder andere Frust steigt, dann kann ich den beim Schmunzeln über die Pressemitteilungen des Kollegen Schneider gut abbauen.
Er meint zum Beispiel, man müsse nach RheinlandPfalz oder Mecklenburg-Vorpommern oder sonst wo hinschauen, und die dortige mit der hiesigen polizeilichen Kriminalstatistik vergleichen. Nachdem er aber vom Fach ist, weiß er genau, dass sich die Kolleginnen und Kollegen in diesen Ländern bei der Kriminalitätsbelastung auf einem ganz anderen Niveau bewegen als wir. Ich freue mich auch, wenn es diesen Kolleginnen und Kollegen gelingt, die Kriminalitätszahlen dort insgesamt zu senken. Aber Sie müssen sich doch darauf besinnen - ich würde mich freuen, wenn ich einen solchen Absatz am Abend lesen könnte -, dass wir hier nicht Äpfel mit Birnen vergleichen können. Das wäre ungefähr so, wie wenn ich 100 Meter in 14 Sekunden liefe - seien wir einmal realistisch -, und dann wäre es für mich eine große Steigerung, wenn ich das plötzlich in 13 Sekunden schaffen würde. Im Grunde würde mir das nicht schaden, und ich wäre dann auch richtig gut auf diesem Niveau. Aber, lieber Kollege Schneider, wir reden hier von einem Bereich zwischen 9,7 auf 9,5 Sekunden für 100 Meter. Vor diesem Hintergrund sollten wir allen Polizeibeamten unseren herzlichen Dank sagen. Mein ungeheuerer Respekt gilt deren Leistung.
Zur Sachausstattung nur ein kurzes Wort; denn ich habe nicht allzu viel Redezeit. Da wird beispielsweise nach den Polizeihubschraubern in Rheinland-Pfalz gefragt. Das sei dort doch bestimmt ganz prima. Die Antwort aus Rheinland-Pfalz kommt prompt: Alle Hubschrauber sind wartungsbedingt außer Betrieb. Anfrage nach Bayern: Ihr habt doch komplett neue Hubschrauber; vielleicht könnt ihr uns aushelfen. Das wäre doch mal ein Thema für eine Pressemitteilung.
Insgesamt will ich die Situation weiß Gott nicht schönreden. Es gibt durchaus auch bei uns hier und da Baustellen. Verschiedene sind angesprochen worden. Aber alles so darzustellen, als hätten wir massive Probleme an allen Ecken und Enden, das ist einfach nicht realistisch.
Wir haben oft genug zugegeben und eingeräumt, dass wir in den Haushaltsjahren 2003 ff gerade bei den einzustellenden jungen Polizeibeamtinnen und beamten zu drastisch gespart haben. Das hat zu Problemen geführt. Da dürfen Sie es uns heute aber nicht übel nehmen, wenn wir jetzt sagen, wir haben das Problem erkannt und auch schon Korrekturen vorgenommen, wie es im Koalitionsvertrag festgelegt ist. Wir haben die Problematik inzwischen abgearbeitet einschließlich der Reduzierung auf die 40-Stunden-Woche. Das bedeutet gerade für die problematischen Dienststellen - Kollege Hanisch hat das vorhin durchexerziert -: Abhilfe ist in Sicht. Da finde ich es sehr seltsam, wenn Sie nun sagen, die Abhilfe sei noch nicht da. Ich denke, Sie müssen uns schon die Zeit geben, die Leute ordentlich auszubilden. Das ist doch auch im Sinne der Dienststellen, an denen sie später tätig sein sollen.
Dann sage ich Ihnen noch etwas. Wenn es nun ans Verteilen geht, werden wir uns intern, aber auch insgesamt im Ausschuss mit dieser Frage auseinandersetzen müssen. Trotzdem bin ich sofort an Ihrer Seite bei dem Wunsch, nicht alle durch München oder eine sonstige Großstadtschleife laufen zu lassen, sondern sie schneller in die Dienststellen zu bringen, wo sie die vorhandenen Lücken schließen können. Da wird es sicherlich noch eine spannende Debatte geben, und ich wünsche mir, diese auch führen zu können.
Insgesamt sind wir auf einem guten Weg. Zugegebenermaßen haben wir manches versäumt, aber inzwischen haben wir alles repariert, und da sind wir, wie gesagt, auf einem guten Weg. Ich hätte noch viele weitere gute Ideen und Anmerkungen. Aber leider geht meine Redezeit nun zu Ende.
Deswegen nur noch ganz kurz ein Wort zu den Staatsstraßen. Ich verstehe die Ablehnung der GRÜNEN nicht. Einig sind wir uns - da wird zwar manchmal hier im Hohen Haus übertrieben, aber das gehört zum Geschäft -, dass die Staatsstraßen in einem problematischen Zustand sind. Jetzt unsere Mittelerhöhung für diesen Bereich abzulehnen, ist dann nur noch ein Reflex.
Diese Staatsstraßen sind ein Stück Volksvermögen, und ich glaube, wir sind gut beraten, wenn wir diese in einem guten Zustand halten.
- Frau Kollegin Gote, Sie können doch den Staatsstraßenbau nicht insgesamt zum Erliegen bringen. Die Mischung macht’s. Wir müssen die Schäden reparieren, wir müssen einen guten Zustand erhalten bzw. wiederherstellen. Bei Gott, wir werden doch in diesem Land, wo wir den ländlichen Raum unterstützen, noch ein paar neue, dringliche Projekte anpacken dürfen!
- Liebe Frau Kollegin, das können Sie auch mit Lautstärke nicht verhindern; denn das gebietet einfach die Vernunft.
Nun komme ich wirklich zum Schluss. Ich hätte noch gerne viele weitere Stellen für die Polizei, und ich hätte auch noch gern mehr Stellen für die Feuerwehrschulen. Auch würde ich noch manchen anderen Ansatz weiter gerne erhöhen, lieber Kollege Schneider. Ich denke an mehr Geld und Sachmittel in der Wohnraumförderung oder auch in der Städtebauförderung. Auch die staatlichen Hochbaumaßnahmen empfinde ich als problematisch. Darauf werden wir in den kommenden Jahren achten müssen. Insgesamt meine ich allerdings, dass wir einen Haushalt vorgelegt haben, der sich sehen lassen kann.
Bezüglich der Mittel für die Staatsstraßen in den Jahren 2011/2012 ist festzustellen, dass wir über die Jahre über der 200-Millionengrenze bleiben müssen, da wir nur dann auf einem guten Weg sind. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Einzelplan.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Staatsminister, das Prob
lem mit gewaltbereiten Fußballfans und randalierenden Hooligans war schon öfter Gegenstand der Beratungen im Hohen Haus. Ich erinnere an eine gemeinsame Sitzung des Innen- und des Bildungsausschusses im Jahr 2009, an der Sie, Herr Staatsminister Herrmann, sowie Rainer Koch, der Vorsitzende des Bayerischen Fußball-Verbandes, und Herr Spahn, der Sicherheitsbeauftragte des Deutschen Fußball-Bundes, teilgenommen haben. Wir stellen nach dieser damaligen Anhörung und Diskussion über Prävention in dem Bereich fest: Inzwischen sind zwei Jahre vergangen, aber auch in der laufenden Spielsaison kommt es immer wieder zu Krawallen, Schlägereien und Randale in und um die Stadien. Das betrifft die erste und die zweite Liga, aber insbesondere auch die dritte Liga und die Regionalliga. Ich habe hier eine ganze Reihe von Beispielen: Im September 2010 gab es Krawalle im Umfeld des Stadtderbys zwischen St. Pauli und dem HSV; sechs Polizisten wurden durch Flaschenwürfe verletzt. Im September 2010 bewerfen Schalke-Fans beim Marsch zum Stadion Polizisten mit Böllern und verletzen diese. Sogenannte Fans zünden am Rande des Lokalderbys zwischen dem FSV Mainz 05 und Kaiserslautern auf dem Weg zum Stadion Böller in einem Tunnel, was bei mehreren Polizisten und einem Fan zu Ohrverletzungen mit Knalltrauma und Trommelfellriss geführt hat.
Wir müssen aber gar nicht so weit weg gehen. Ich habe mir vor einigen Wochen selbst das riesige Aufgebot von Landespolizei und Bundespolizei am Bahnhof Lichtenfels angeschaut. Das war einzig und allein deswegen nötig, weil 18 gewaltbereite Anhänger von Hansa Rostock einen Zug verließen, die Treppe an einem Bahnsteig hinuntergingen, am anderen Bahnsteig die Treppe wieder hochgingen und in einen anderen Zug einstiegen. Weil diese Fans schon zuvor in Halle randaliert hatten, mussten einige Polizisten ihren Samstag am Bahnhof Lichtenfels verbringen. Deshalb, Herr Minister, haben wir das Thema aufgegriffen.
Herr Minister, ich frage Sie im Einzelnen: Wie entwickelt sich die Lage bei den Profi- und den oberen Amateurligen in Bayern und im Bund? Welche Fanstruktur und welche Probleme mit dem Fanpotenzial bestehen in Bayern und im Bund?
Ich muss noch einmal auf die scherzhafte Bemerkung über die Nacht in Lichtenfels zurückkommen. Wir haben nichts gegen Übernachtungsgäste, Herr Minister, aber solche schicken wir gleich weiter nach Oberbayern.
Nun zu Ihren Ausführungen: Mich würde schon interessieren, welche Initiativen der Freistaat Bayern in diesem Zusammenhang in Bayern und über Bayern hinaus gegen diese Entwicklung nach der Reform des Spielbetriebes ergriffen hat.
(Vom Redner nicht autori- siert) Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu den Staatsstraßen hat Kollege Rotter dankenswerterweise schon das Notwendige gesagt. Nur soviel noch von meiner Seite: Wenn das Spiel hin- und hergeht, wer wann welche Anträge abgelehnt hat, drängt sich mir manchmal der Verdacht auf, dass Sie gestern aus dem Flugzeug gefallen und heute unbedarft im Parlament aufgewacht sind.
Das Schöne an der Oppositionsrolle ist, dass man fordern darf, was man möchte und für richtig hält. Das Spannende daran, eine Regierung zu tragen,
besteht darin, dass man sich mit den Kollegen und anderen Interessen auseinandersetzen muss,
um am Schluss zu einem tragfähigen Ergebnis zu kommen. Immer so zu tun, als ob man das parlamentarische Geschäft nicht verstehen würde,
halte ich für scheinheilig.
Ich habe insbesondere dem Kollegen Dr. Wengert gut zugehört. Er hat die kommunalen Straßen angesprochen und die sogenannten Winterschäden. Deshalb möchte ich mich darauf konzentrieren und das Stichwort "Frostschäden" aufgreifen. Die Diskussion im Zusammenhang mit dem Satz "Winter ist gleich Frostschäden und mehr Mittel" wird hier im Landtag alle Jahre wieder geführt. Dieses Thema wird mit Variationen regelmäßig aufgegriffen.
Zunächst möchte ich festhalten: Schnee und Minustemperaturen sind, zur Erinnerung, in Mitteleuropa nichts Ungewöhnliches. Die Einzige, der nicht auffällt, dass auf den Herbst immer der Winter folgt, ist, nach meiner persönlichen Erfahrung die Bahn. Der Straßenausbau und der Straßenzustand müssen auf Minustemperaturen ausgerichtet sein. Die Oberste Baubehörde hat im Arbeitskreis für Inneres meiner Fraktion vor Kurzem berichtet, dass eine Straße in einem vernünftigen Ausbauzustand von Winterschäden eigentlich nicht betroffen ist, weil sie diese Temperaturen aushalten muss. Wir müssen die Straßen also in gutem Zustand halten.
Was die kommunalen Straßen betrifft - das auch nur zur Erinnerung -, sind die Kommunen und Landkreise in der Pflicht.
Ich darf daran erinnern: Die Baulast der kommunalen Straßen liegt bei den Landkreisen und Gemeinden, und nach der Verfassung des Freistaates Bayern fallen diese Lasten in die kommunale Selbstverwaltung.
Auf der anderen Seite, liebe Kolleginnen und Kollegen, lässt sich der Freistaat Bayern aus meiner Sicht hier durchaus in die Pflicht nehmen; die Kommunen erhalten umfangreiche Hilfen aus dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) und dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG).
Zum Beispiel: Im Jahr 2009 und im Jahr 2010 haben wir 870 Millionen Euro in den Straßenunterhalt der Kommunen gesteckt. Im Haushaltsansatz für das Jahr 2011 sind 425 Millionen Euro enthalten, also eine anständige Summe. Trotzdem wird der Ruf nicht nur des Städtetags, sondern auch von einzelnen Abgeordneten aus den Reihen der Opposition nach Sonderprogrammen laut. Ich darf Sie daran erinnern: Das kommunale Straßennetz umfasst, das ist heute schon kurz angedeutet worden, 19.000 Kilometer Kreisstraßen und 100.000 Kilometer Gemeindestraßen. Wer von Sonderprogrammen spricht - ich erlaube mir, in der gebotenen Kürze die Rechnung aufzumachen -, muss wissen: Wenn ich eine Million Euro in ein solches Förderprogramm gebe, kommt pro Kilometer kommunaler Straße der stolze Betrag von 8,40 Euro heraus.
Wer weiß, was es kostet, einen Kilometer kommunale Straße zu unterhalten, muss auch wissen, dass unsere Möglichkeiten begrenzt sind. Er muss auch wissen, dass zusätzliche Mittel, um die wir kämpfen - da darf ich Sie alle beruhigen -, intelligent verteilt werden müssen. Wir müssen über das GVFG reden. Die Mittel hierzu kommen aus der Föderalismusreform I. Nach dem Entflechtungsgesetz sind es hauptsächlich Bundesmittel, über die wir hier verfügen. Wie Sie alle wissen, sind diese Mittel nur bis zum Jahr 2013 festgeschrieben. Wir brauchen aber auch für die Zeit von 2014 bis 2019 zusätzliche Mittel, damit wir den Landkreisen und den Städten, Märkten und Gemeinden Mittel in vernünftiger Höhe zur Verfügung stellen können.
Ich möchte mich in diesem Zusammenhang ganz herzlich bei unserem Innenminister bedanken, der über die Verkehrsministerkonferenz seit Monaten dafür kämpft, dass wir auch nach 2013 eine vernünftige Ausstattung mit Mitteln nach dem GVFG haben.
Ich glaube, das ist der richtige Weg, um den Kommunen im Freistaat Bayern zu signalisieren, dass wir die Probleme bei den Staatsstraßen nicht nur sehen, sondern hinsichtlich der kommunalen Straßen auch tätig sind. Ich glaube, wir sollten das alle unterstützen, damit die kommunalen Straßen in einem vernünftigen Zustand gehalten werden können.
Herr Präsident, ich bin froh, dass ich mich meinerseits an die Genannten wenden kann. Ich sage Ihnen: Fallen Sie nicht auf dieses "unmoralische Angebot des Kollegen Gantzer" mit namentlicher Nennung von "Jungspunden" herein, obwohl das eine gute Idee war. "Jungspund" hat mich schon lange niemand mehr genannt. Mich freut es ungemein, zeigt es doch, dass ich nicht so alt aussehe, wie ich mich manchmal fühle, wenn ich über das Thema "Altersgrenze" diskutieren muss.
Tatsache ist, dass Sie mit dem Gesetzentwurf einiges ausgelöst haben, weil er sowohl in den Ausschüssen des Parlaments als auch intern intensiv diskutiert wurde, da die genannten Argumente nicht von der Hand zu weisen sind. Man muss sich Gedanken machen, ob man zwischen Ministern, Abgeordneten und ehrenamtlichen Bürgermeistern auf der einen und hauptamtlichen Bürgermeistern und Landräten auf der anderen Seite differenzieren soll. Nicht nur bei den soeben aufgelisteten Personen löst das Thema überall in der Politik Betroffenheit, Nachdenken und gewis
se Reflexe aus. Insofern war die Diskussion spannend und hat einen Landtagsbeschluss hervorgebracht, der mit der Mehrheit der Regierungskoalition gefasst wurde. Wir wollen die Altersgrenze ab dem Jahr 2020 auf 67 Jahre anheben. Schon deswegen ist es uns nicht möglich, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Wir würden damit dem Beschluss vom 27.10.2010 über den Dringlichkeitsantrag widersprechen.
Da das Thema bereits intensiv diskutiert wurde, will ich mich relativ kurz fassen. Wir meinen, dass es gute Gründe für eine Differenzierung gibt. Die Abgeordneten gehören einem Kollegialorgan an. Bei Rücktritt oder Ausscheiden muss man nicht das Schlimmste annehmen, weil das keine Nachwahl auslöst, während die hauptamtlichen Bürgermeister und Landräte als Leiter einer Behörde vorstehen und deswegen mit 65 und später mit 67 Jahren in den Ruhestand gehen müssen. Wir werden eine Kandidatur dahingehend privilegieren, dass jemand, der mit 67 Jahren gewählt wird, bis zur Vollendung des 73. Lebensjahres im Amt sein darf. Wir erachten das als ausreichend. Letztendlich ist mir die Aussage nicht geläufig, es wäre unbestritten, dass Altersgrenzen verfassungswidrig seien. Ich meine, für unsere Rechtsordnung trifft das nicht zu.
Wir werden die Altersgrenze wie beschlossen einführen. Sobald der Gesetzentwurf eingebracht ist, werden die kommunalen Spitzenverbände zu Wort kommen. Schon im Vorfeld zeigt sich, dass es dazu kein einheitliches Bild gibt. Viele sind für die Belassung der jetzigen Altersgrenze. Deshalb sind wir der Meinung, dass wir mit unserer Überlegung, die Altersgrenze ab dem Jahr 2020 auf 67 Jahre zu erhöhen, eine sachgerechte Lösung gefunden haben und werden deshalb dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht zustimmen. Ich freue mich auf die weitere Debatte. Mal sehen, wen Sie noch aufrufen.
Ich kann die Frage nicht endgültig beantworten, bin aber froh, dass viele der Aufgerufenen nicht anwesend sind, sodass wir das nicht überprüfen können.
Ich bin gerne bereit, ihm das auszurichten. Ich gehe aber davon aus, dass er es gehört hat. Außerdem stimmt es auch.
Frau Präsidentin! Nachdem dies ein Schaulaufen der Innenpolitiker ist, glaube ich nicht, dass wir die von Ihnen angesprochene Müdigkeit vertreiben können. Wir sind eben sehr sachliche Menschen, die ihre Argumente vernünftig austauschen.
- Ich habe Sie gerade gelobt. Deshalb wünsche ich mir von Ihnen etwas mehr Freude.
Ich möchte mit Frau Kollegin Tausendfreund beginnen. Ich bedanke mich bei Ihnen für die historische Herleitung der Geschichte des Bürgerentscheids. Das war sehr hilfreich, weil sie dadurch zwangsläufig auf die Kernproblematik zu sprechen gekommen sind, über die wir reden, nämlich die Frage, inwieweit mit Bürgerentscheiden und Beteiligungen in die kommunale Selbstverwaltung eingegriffen wird. An diesem Punkt gehen die Meinungen auseinander.
Frau Kollegin Tausendfreund, ich muss Sie schon wieder zitieren. Sie haben gesagt, dass die Bürgerentscheide heute eine kommunale Selbstverständlichkeit seien. Wenn wir uns ruhig über dieses Thema unterhalten, werden wir sehr wenige Fälle finden, in denen dieses Instrument nicht läuft. Dass Sie trotzdem hier und dort Änderungen wollen, verstehen wir. Wir können ihnen aber nicht folgen. Wir können Ihnen natürlich folgen, wenn Sie es uns erklären, aber wir teilen Ihre Argumente nicht.
Bei der Verlängerung der Bindungswirkung haben Sie von einer moralischen Bindungswirkung gesprochen. Ich nenne das eine politische Bindungswirkung. Ich kenne keine Beispiele, bei denen sich jemand halb
herzig über das Jahr hinweggerettet hätte. Das würde dem oder der jeweils Verantwortlichen politisch mit Sicherheit nicht bekommen. Wenn wir die Bindungswirkung, wie das, glaube ich, die Freien Wähler fordern, auf zwei Jahre verlängern würden, könnte jemand, wenn er böswillig oder politisch verrückt genug ist, diese zwei Jahre ebenfalls aussitzen. Bei der Bindungswirkung von drei Jahren haben wir ein Urteil, das uns begrenzt.
Wir meinen deshalb, dass wir mit dem einen Jahr leben können. Wer diese Regelung missbrauchen will, wird das auch tun. Shakespeare sagte: Wer ein Unglück ausbrütet, der wird es auch fliegen lassen.
Zu den Abstimmungsbenachrichtigungen: Wir bejubeln immer das Konnexitätsprinzip. Wenn wir diesen Punkt regeln, besteht die Gefahr, dass die Kommunen sagen: Dies löst Kosten aus. Bitte gleicht diese Kosten aus, wenn ihr das gesetzlich festschreibt. Das halte ich für das nicht so interessante Argument. Viel wichtiger ist doch, dass es letztendlich die Kommune selbst entscheiden soll. Damit sind wir wieder bei der kommunalen Selbstverwaltung, die wir wirklich hochhalten wollen.
Herr Kollege Hanisch, ganz schwierig ist natürlich die Debatte über ein Klagerecht. Sie sagen, es sei nicht einzusehen, dass jemand, der seine Idee per Bürgerentscheid durchgesetzt hat, die Realisierung nicht überprüfen lassen kann; das klingt zunächst einleuchtend. Die Freien Wähler halten viel auf die kommunale Selbstverwaltung, zumindest höre ich das immer. Tatsache ist aber, dass die politische Handlungsfähigkeit einer Gemeinde - das ist Ihnen sicher bewusst gelähmt wird, wenn sie mit langwierigen, vielleicht jahrelangen Prozessen im Nachgang zu einem Bürgerentscheid zu kämpfen hat.
Wir sehen da übrigens auch einen Konflikt mit der Systematik der Gemeindeordnung: Wenn die vertretungsberechtigte Person eines Bürgerentscheids ein Klagerecht hat und dadurch gemeindliches Handeln überprüfen kann, dann kommen dieser Person qua Ihrer Gesetzesinitiative mehr Rechte zu als dem Gemeinderat, der eigentlich dazu berufen ist, das kommunale Handeln zu kontrollieren. Diese Person hat damit de facto mehr Rechte als ein Gemeinderatsmitglied. Das betrachten wir als problematisch, weil wir schon meinen, dass die Gemeindeorgane, der Bürgermeister und der Gemeinderat, das Ergebnis des Bürgerentscheids realisieren müssen.
Im Übrigen verweise ich darauf - das ist Ihnen sicher bekannt -, dass die Rechtsaufsichtsbehörde darüber zu wachen hat, dass der Bürgerentscheid ordnungsgemäß vollzogen wird. Unser Vertrauen in die Rechts
aufsichtsbehörden geht da so weit, dass wir Ihnen bei der Klagebefugnis nicht folgen wollen.
Die Absenkung des Zustimmungsquorums ist eine politische Frage. Kollegin Tausendfreund, natürlich ist es ärgerlich, wenn ein Anliegen daran scheitert, dass eine Gemeinde 50.001 Einwohner hat. Wenn die Grenze aber auf 40.000 gesenkt würde, entsteht das gleiche Problem, wenn eine Kommune 40.001 Einwohner hat. Jede Grenzziehung ist problematisch. Ich weise darauf hin, dass der Gemeindetag, der für sich in Anspruch nimmt, unsere Kommunen zu vertreten, die Absenkung des Quorums strikt ablehnt. Wir folgen ihm dabei. Wenn jemand ein Bürgerbegehren auf den Weg bringt und einen Bürgerentscheid durchführen lassen will, dann muss er die Bürger mit seinen Argumenten mobilisieren können. Bei fast allen ernsthaft betriebenen Bürgerentscheiden funktioniert das auch. Wir haben dieses Anliegen bereits in der vergangenen Legislaturperiode abgelehnt, weil wir meinen, dass wir mit dem vorhandenen Zustimmungsquorum ganz gut leben können und ganz gut fahren, weil und damit zitiere ich Sie noch einmal - der Bürgerentscheid inzwischen selbstverständliche kommunale Realität ist. Wir wollen ihn so belassen, wie wir ihn vorfinden, und lehnen deshalb die beiden Gesetzentwürfe ab.
Eines gleich vorweg: Wir können ebenfalls damit leben, dass der Gesetzentwurf nicht von der SPD stammt. Herr Kollege Streibl, in Ihrer Argumentation ist mir Folgendes aufgefallen: Sie führen aus, in Bayern gebe es mehr Bürgerentscheide als anderswo. Führt das Ihr Ansinnen nicht ad absurdum und zeigt, dass wir bereits über ein Instrumentarium verfügen, das genutzt wird, handhabbar ist und Erfolg verspricht?
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Kollege Rohde hat es schön erklärt. Aber ich war so schlecht in Mathematik, dass ich mich sehr ungern in diese Zählerei hineinbegebe. Es ist ein Beitrag zum großen Werk der Umsetzung des Koalitionsvertrages. Wir bitten um Zustimmung und freuen uns über die politische Klugheit der Freien Wähler, uns da zu folgen.
(Vom Redner nicht autori- siert) Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Kollege Rohde hat jetzt eine Art Koalitionsstriptease gemacht. Er hat alle Hüllen fallen und Sie Anteil an unserem Innenleben haben lassen. Ich hoffe, es war für jeden interessant.
Ich habe das Problem, dass meine Fraktionskollegen heute so gesprächig waren, dass mir nur mehr eine begrenzte Redezeit zur Verfügung steht. Deswegen möchte ich mich auf einige Punkte konzentrieren. Trotzdem greife ich auch gleich das von Herrn Kollegen Gantzer erwähnte Thema auf. Sie haben es als faulen Kompromiss bezeichnet. So würde ich es nicht sehen. Wir haben eine sachgerechte Lösung gefunden und die Altersgrenze an eine bekannte Formel angeglichen. Dass diese Regelung erst ab 2020 gelten soll, dient dazu, dass wir darüber in Ruhe diskutieren können, wie ich es auch schon bei der Ersten Lesung zu Ihrem Gesetzentwurf und dann auch im Ausschuss ausgeführt habe.
- Fangen Sie nicht wieder mit Herrn Ude an. Ich nenne Ihnen auch drei empörte CSU-Landräte, die 2014 gerne noch einmal kandidieren würden. Der Kern des Problems ist, dass es bei einer solchen Regelung immer persönliche Betroffenheiten gibt, und die wollten wir vermeiden. Deshalb haben wir diese Lösung gefunden, zu der ich persönlich stehe. Auch den Kollegen Rohde habe ich genauso wie seine Fraktion liebevoll davon überzeugt.
Die Überlegungen in unserem Dringlichkeitsantrag gehen deutlich weiter. Der Dringlichkeitsantrag geht zurück auf den Bericht des Innenministers über die
Kommunalwahl, den dieser dankenswerterweise gegeben hat. Sie alle erinnern sich an den Fall Hof, wo wir nach geltendem Recht die Wahl hätten wiederholen müssen, obwohl das die Menschen und alle betroffenen Parteien und Gruppierungen nicht wollten. Letztlich hat der Minister per Weisung eine Wiederholung der Wahl verhindert. Solche Formvorschriften wollen wir begradigen. Über die Frage des Schwerpunkts der Lebensbeziehungen sollten wir alle gemeinsam diskutieren und schauen, welche Vorschläge uns dazu das Innenministerium macht. Teilweise gibt es in dieser Frage sehr unappetitliche Verfahren, die auch nicht alle Gerichte erfreuen.
Ich gehe in der gebotenen Kürze auf einige Überlegungen in den Anträgen der GRÜNEN und der Freien Wähler ein. Die Forderung nach einer Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre haben wir schon mehrfach diskutiert. Wir sollten uns an das Zivilrecht halten. Ich stelle gar nicht in Abrede, dass einzelne Jugendliche durchaus mit 16 Jahren in der Lage wären, sich eine Meinung zu bilden, ein Urteil zu fällen und wählen zu gehen. Als Gesetzgeber sind wir aber gezwungen zu pauschalieren und ein Stück weit zu typisieren. Wir meinen deswegen, dass das Wahlalter bei 18 Jahren bleiben soll.
Überhaupt kein Verständnis habe ich für die Forderung der GRÜNEN, den Drittstaatsangehörigen das aktive Wahlrecht einzuräumen. Ich meine, das Ausländerwahlrecht ist kein Mittel der Integration. Ausländer kann man nicht integrieren, indem man ihnen das aktive Wahlrecht zugesteht. Die Integration ist vielmehr Voraussetzung dafür, dass der Ausländer die Staatsbürgerschaft erwirbt. Mit ihr bekommt man die tollen Pflichten, aber auch die tollen Rechte. Deswegen ist das für die CSU kein Thema. Wir sagen, erst kommt die Integration, dann die Staatsbürgerschaft und dann das Wahlrecht. Im Übrigen besteht auf kommunaler Ebene schon heute die Möglichkeit, sich durch die Bildung von Ausländerbeiräten einzubringen.
Ich verstehe nicht, dass die GRÜNEN die Ausweitung des passiven Wahlrechts für die Wahl der Bürgermeister und Landräte auf Staatsbürger von EU-Mitgliedstaaten ausdehnen wollen. Einem EU-Mitbürger, der sich seiner neuen Heimat verbunden fühlt und ein kommunales Wahlamt anstrebt, dürfte der Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft kein Problem sein, weil er gemäß § 12 Abs. 2 des Staatsangehörigkeitsgesetzes seine eigene Staatsangehörigkeit nicht aufgeben muss. Ich meine, er kann den Schritt zur Einbürgerung gehen. Die CSU sieht auch in diesem Punkt keinen Handlungsbedarf.
Auf die weiteren Punkte will ich nicht eingehen, zumal wir diese schon vielfach besprochen haben.
Dem Antrag der Freien Wähler will ich nicht ausweichen. Die Forderung, den Bezirkstagspräsidenten direkt zu wählen, klingt zunächst gut. Herr Aiwanger, wir haben uns dazu schon via "Bayerische Staatszeitung" auseinandergesetzt. Mit der Direktwahl des Bezirkstagspräsidenten würde man bei der Bevölkerung falsche Vorstellungen über die Aufgaben, die er zu bewältigen und zu gestalten hat, wecken. Ich bitte um Verständnis, dass wir diese Anträge ablehnen werden.
Sobald die Staatsregierung ihre Vorstellungen vorlegt, auf die auch ich sehr gespannt bin, haben wir im Ausschuss Gelegenheit, ausführlich darüber zu diskutieren. Ich bitte, unserem Antrag zuzustimmen und die Anträge der Opposition abzulehnen. Ich möchte ausdrücklich betonen, dass ich mich freue, dass viele Vorstellungen, die wir umsetzen wollen, Ihre Zustimmung finden, sodass wir das Thema konstruktiv und sachlich besprechen können.
(Vom Redner nicht autori- siert) Erstens. Ich beziehungsweise wir haben keine Angst vor Ude. Wir respektieren ihn als erfahrenen Politiker. Die Verschiebung des Termins hat nichts mit ihm zu tun, sondern mit den vielen Betroffenheiten, die ausgelöst würden.
Zweitens. Wir müssen darüber reden, ob es sachgerecht ist, eine Ungleichbehandlung anzunehmen zwischen Parlamentariern, den Mitgliedern der Staatsregierung und dem kommunalen Wahlbeamten, der einer Behörde vorsteht und den es nur einmal gibt.
Dies ist der große Unterschied zu den Parlamentariern, die manchmal mehr und manchmal weniger als Kollegialorgan arbeiten. Wir halten es für sachgerecht, die Unterscheidung dort zu treffen, Herr Kollege Dr. Gantzer. Wir haben uns sehr gut informiert. In der Bundesrepublik Deutschland gibt es dazu die unterschiedlichsten Lösungen. Wir sind der Meinung, dass wir die Altersgrenze beibehalten sollen. Dazu stehen wir. Ich hoffe, wir können Sie ein Stück weit davon überzeugen, dass man Parlamentarier und kommunale Wahlbeamte nicht vergleichen kann.
(Vom Redner nicht autori- siert) Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Dr. Fischer hat sich offensichtlich tief in diese Materie eingearbeitet.
Mir passiert das sonst selten, aber sein Vortrag war so schlüssig, brillant und leidenschaftlich vorgetragen, dass mir persönlich die Worte fehlen.
Die CSU stimmt dem Berichtsantrag zu. Ich füge hinzu: Wir können den Bericht kaum erwarten.
(Vom Redner nicht autori- siert) Herr Präsident, mir ist sehr bewusst, dass ohne unser aller Unterstützung heute Abend gar nichts geht. Ich werde mich deshalb bemühen, damit wir rechtzeitig fertig werden.
Gleichwohl ist uns dieser Dringlichkeitsantrag "Linksextremismus wirksam entgegentreten!" wichtig. Am 12. Juni 2010 hat aus unserer Sicht die linksextremistische Gewalt einen neuen und besorgniserregenden Höhepunkt erreicht. Sie haben es gelesen: Bei einer Berliner Demonstration wurde eine Splitterbombe auf Polizeibeamte geworfen, durch die zwei Polizeibeamte schwer verletzt wurden. Dieser Anschlag war gezielt, und er wurde mit hoher krimineller Energie
durchgeführt. Das ist eine neue Stufe der Eskalation von linksextremistischen Umtrieben. Wir sollten diesen Anschlag nicht einfach hinnehmen. Ich habe hier ein Dokument aus dem Bundestag, das ich zitieren möchte, darin stehen einige Details zu diesem Anschlag:
Die Verletzungen der Polizeibeamten rühren daher, dass Splitterbomben zum Einsatz kamen, die mit Eisenteilen gespickt, perfiderweise auch noch in eine Plastikhülle gesteckt wurden, damit die Eisenteile durch die Explosion erhitzt werden und mit dem Plastik verschmelzen und so auf den Uniformen festkleben beziehungsweise diese durchdringen. Deshalb sind die Polizisten auch so schwer verletzt worden.
Der Vorsitzende der Polizeigewerkschaft Herr Freiberg, hat recht, wenn er sagt, durch die Schutzkleidung hätten diese Splitter mehrere Zentimeter tiefe Fleischwunden verursacht. Er hat recht mit seiner Einschätzung, wenn er sagt, das hätte auch tödlich enden können.
Wir verurteilen diese Tat aufs Schärfste. Gewalt gegen Menschen und Sachen ist für uns kein Mittel der politischen Auseinandersetzung. Dieser Anschlag war ein weiterer Weckruf in dieser Hinsicht.
Der Anschlag stellt einen Höhepunkt in der allgemeinen Problematik dar. Linksextremistische Gewaltdelikte haben in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Bundesinnenminister de Maizière hat erst vor einigen Tagen bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts 2009 auf den Anstieg linksextremistischer Gewalttaten hingewiesen. Danach ist nicht nur die Zahl gewaltbereiter Linksextremisten bundesweit auf 6.600 Personen angestiegen. Vielmehr hat sich auch die Zahl der Gewalttaten mit linksextremistischem Hintergrund von 700 im Jahr 2008 auf 1.100 im vergangenen Jahr erhöht. Die Zahl der Brandstiftungen hat sich fast verdoppelt. Die Zahl der Körperverletzungsdelikte ist um 40 % angestiegen.
Bayern ist keine Insel der Seligen. Laut unserem Verfassungsschutzbericht ist die Zahl linksextremistischer Gewalttaten in Bayern 2009 im Vergleich zum Vorjahr um 17 % gestiegen. Das ist seit mindestens zwei Jahrzehnten ein Höchststand. Wir wissen gar nicht, wann wir in Bayern je einen solchen Stand gehabt haben.
Vor einer solchen Entwicklung mit dem traurigen Höhepunkt, den ich eingangs erwähnt habe, können wir unsere Augen nicht verschließen. Insbesondere darf linksextremistische Gewalt weder bagatellisiert noch
das ist mir ein großes Anliegen - in irgendeiner Form wegen ihres vermeintlichen Widerstands gegen Rechtsextremismus geduldet werden. Wir sagen ganz klar und ohne jede Ausnahme und ohne jede Relativierung: Jede Form von Extremismus ist ein Angriff auf unser demokratisches Staatswesen. Links- und Rechtsextremismus kann man nicht mit zweierlei Maß messen.
Dabei ist es nach unserer Meinung total unerheblich, ob der Angriff von linksradikalen, rechtsradikalen oder islamistischen Extremisten erfolgt. Gegen jede Form von Gewalt muss sich eine Demokratie wehren.
Alle politischen, aber auch gesellschaftlichen Kräfte sind dazu aufgerufen, linksextremistische Gewalt zu ächten, wie wir es seit langer Zeit - Gott sei Dank - bei rechtsextremistischer Gewalt als Selbstverständlichkeit empfinden. Wir sollten unsere Bemühungen in diesem Bereich verstärken. So können Sie es auch unserem Antrag entnehmen.
Wir halten es für die beste Prävention, wenn linksextremistische Grundüberzeugungen erst gar nicht in die Köpfe unserer Jugendlichen hineinkommen. Deswegen fordern wir, dass die Aufklärungs- und Präventionsarbeit intensiviert und die Vernetzung der Extremismusaufklärung mit den Schulen und anderen Bildungsträgern noch verstärkt wird. Das wünschen wir uns von unserer Staatsregierung.
Im Übrigen sind wir der Meinung, dass die Bayerische Informationsstelle gegen Extremismus ihre Aktivitäten auch im Bereich des Linksextremismus erheblich verstärkt. Insgesamt sollte gelten, dass alle Maßnahmen der Staatsregierung mit derselben Intensität gegen Links- wie Rechtsextremismus betrieben werden.
In dem Zusammenhang begrüßen wir ausdrücklich, dass sich die Innenministerkonferenz auf ihrer letzten Sitzung mit dem Linksextremismus sehr ausführlich befasst hat und ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Bekämpfung linksmotivierter Gewalt erarbeiten wird.
Der Bombenanschlag, den ich eingangs erwähnt habe, zeigt auch eines: Das Ziel der Attacken gerade von links sind immer häufiger Polizeibeamte. Das zeigen die Zahlen eindeutig. Allein in Bayern sind fast 50 % der linksextremistischen Gewalttaten gegen Polizeibeamte gerichtet. Daher ist es weiterhin erforderlich, dass wir unsere Polizeieinsatzkräfte mit allen Mitteln schützen und ihnen auch einen besseren strafrechtlichen Schutz zuteil werden lassen.
Der Freistaat Bayern hat gemeinsam mit Sachsen eine Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht, die den Strafrahmen des § 113 StGB verschärfen will. Ich möchte dem Innenminister für diese Initiative danken und ihn bitten, weiter am Ball zu bleiben. Sowohl die Prävention als auch die bessere Vernetzung als auch ein vernünftigerer Schutz unserer Polizeibeamten und ein klares gesellschaftliches Bekenntnis sind wichtig. Es ist kein Unterschied in der Qualität zwischen linksund rechtsextremistischer Gewalt. Diese Überzeugung sollte uns allen ein wichtiges Anliegen sein.
Guten Morgen, Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Es ist sehr geschickt
von der Landtagsregie, wenn man es fertigbringt, nach der Weihnachtsfeier als ersten Tagesordnungspunkt den "Dienst zu ungünstigen Zeiten" zu terminieren. Das trifft auf einige sicherlich zu. Gleichwohl haben wir die beiden Gesetzentwürfe vorliegen. Ich bin dem Kollegen Schuster ein wenig gram. Er hat mir alles vorweggenommen, was ich im Zusammenhang mit den Vorstellungen der Freien Wähler andeuten wollte.
Wir werden die Gesetzentwürfe in den Ausschuss verweisen, wo wir, wie angedeutet wurde, schon intensiv darüber diskutiert haben.
Wir müssen die Dinge aber auch im Gesamtzusammenhang sehen. Mitunter haben wir Probleme beim Schichtdienst. Im Haushalt ist jedoch durch die Schaffung von zweimal fünfhundert neuen Stellen einiges getan worden.
Die Probleme im Schichtdienst sollte man aber nicht überhöhen. Man muss sie genau betrachten. Es ist unbestritten, dass in sogenannten Enddienststellen - Polizeiinspektionen - gerade im ländlichen Raum von Haus aus ein hoher Altersdurchschnitt gegeben ist. Dies ist systembedingt, weil eigentlich alle ihren Dienst im Großraum ableisten und sich dann nach und nach - ich sage es in Anführungszeichen - in Richtung Heimat versetzen lassen. Dadurch entstehen mancherorts Probleme. Deswegen ist es gerechtfertigt, dass wir darüber reden.
Probleme gibt es natürlich auch bei den Rahmenbedingungen. Diese haben sich geändert. Der Nachtdienst wird immer schwieriger, und zwar auch durch ein geändertes Freizeitverhalten. Ich erinnere daran, dass wir keine Sperrstunde mehr haben. Das bedeutet für den einzelnen Polizisten und die Polizistin, dass es nachts nicht ruhiger wird; der Betrieb geht eigentlich durch, weil sich das Freizeitverhalten der Menschen eben geändert hat. So gibt es keine Erholungsphasen mehr. Deshalb ist es sicher richtig, dass wir darüber diskutieren.
Die Oppositionsfraktionen SPD und Freie Wähler haben ihre Vorstellungen vorgelegt. Auch wir stehen zu der Abstimmung, die wir im Innenausschuss durchgeführt haben. Intern haben wir schon vorher über die Dinge diskutiert. Ich freue mich außerordentlich, dass sich der Innenminister schon bald zu den angestellten Überlegungen bekannt hat und eine Änderung veranlassen will.
Schon seit Längerem wird auch mit dem Finanzminister - wer das noch nicht mitbekommen hat, kann manchmal ganz schön halsstarrig sein - darüber verhandelt, wie eine solche Änderung aussehen könnte.
Ich habe die Gesetzentwürfe genau studiert. Wir sollten jetzt darauf schauen, wo wir Änderungen andenken müssten.
Einen Dienst zu ungünstigen Zeiten gibt es namentlich auch am Wochenende. Zu dieser Zeit seinen Dienst zu verrichten ist natürlich bei keinem Menschen beliebt. Deswegen sollten wir über die Struktur der Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten nachdenken und verhandeln. Wir werden auch weiter mit dem Finanzministerium und den Polizeigewerkschaften darüber verhandeln.
Herr Staatsminister Herrmann hat mir gestern versichert, dass die Gespräche schon im Januar wieder aufgenommen werden. Insofern liegen die Vorstellungen und Überlegungen Ihrerseits auf dem Tisch. Wir nehmen sie zur Kenntnis und werden sie im Ausschuss diskutieren. Wir arbeiten weiter daran.
Insgesamt bin ich sicher, dass mit gutem Willen von allen Seiten eine Lösung erreicht werden kann. Diese Lösung wird es den Polizistinnen und Polizisten zwar nicht leichter machen, ihren Nachtdienst abzuleisten, aber alles etwas abfedern und eine zusätzliche Anerkennung ausdrücken.
Ich freue mich auf die Diskussion.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich den sachlichen Tonfall der bisherigen Äußerungen betrachte, mit dem die Gesetzentwürfe begründet worden sind, steht uns sicherlich eine ernsthafte und interessante Diskussion im Ausschuss bevor, die Sie, Frau Kollegin Tausendfreund, gewünscht haben. Ich freue mich darauf. Ich möchte nur eine Anmerkung machen: Sie haben Ihre Ausführungen - hoffentlich nicht den Gesetzentwurf - mit den Worten überschrieben: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Nach meiner Kenntnis ist das ein Lenin-Zitat. Ich weiß nicht, ob der Genosse Lenin die ideale Besetzung ist, um die demokratisch-parlamentarische Kontrolle von Geheimdiensten zu begründen. Das jedoch nur am Rande.
Es ist sicher richtig, über Änderungen an unserem Gesetz über das Parlamentarische Kontrollgremium zu reden, insbesondere vor dem Hintergrund, dass auch der Bundestag umfassende Reformen vorgenommen hat. Ich muss das nicht wiederholen. Es wurde bereits angesprochen. Ich gebe nur für unsere Debatte zu bedenken, dass auf der Bundesebene mit dem Militärischen Abschirmdienst, mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz und mit dem BND eine andere Dimension vorhanden ist. Ich bin jedoch offen für die gewünschte ernsthafte Diskussion.
Nur zur Klarstellung: Ich habe mich soeben mit Herrn Kollegen Dr. Manfred Weiß, dem Vorsitzenden des Gremiums, unterhalten. Er hat mir gegenüber deutlich gemacht, dass bisher noch keine Frage, die in dem Gremium gestellt worden ist, von der Staatsregierung nicht erschöpfend beantwortet worden wäre. Trotzdem meine ich, dass die vorgeschlagenen Änderungen für uns alle interessant sind. Die Gesetzentwürfe liegen vor. Wir haben sie zur Kenntnis genommen. Sie haben deutlich gemacht, um was es Ihnen geht. Dazu werden wir Stellung nehmen. Ich freue mich auf die Debatte im Ausschuss.
Abschließend möchte ich Herrn Kollegen Schuster fragen, warum er dem Gesetzentwurf der GRÜNEN "natürlich" zustimmt, wenn er ihn für überzogen hält. Das müssen Sie uns erklären.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sehen uns dann zu diesem Thema im Innenausschuss.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Zacharias besitzt die charmante Eigenschaft, unsere Argumente - oder die von ihr vermuteten Argumente - vorwegzunehmen. Manchmal sind wir jedoch zu Überraschungen fähig. Deshalb
müssen Sie vorsichtig sein, wenn Sie Argumente vorwegnehmen. Anstatt sich ein Gefecht - das waren Ihre Worte - innerhalb der Ersten Lesung mit Herrn Minister Herrmann zu liefern, müssen Sie nun mit mir vorliebnehmen. Ich hoffe, Sie verkraften das. Wir werden noch viel Zeit haben, um ausführlich darüber zu reden. Ich staune ein wenig darüber, dass schon der zweite Gesetzentwurf von der SPD stammt. Ein Gesetzentwurf zur Aufhebung der Altersgrenze; der andere Gesetzentwurf zum Jugendwahlrecht.
In absehbarer Zeit erwarten wir im Innenausschuss den Bericht des Innenministers zur Kommunalwahl. Ich denke - damit will ich Sie überraschen -, dass wir sämtliche Diskussionen rund um das Wahlrecht führen sollten, wenn der Bericht des Innenministeriums gegeben worden ist. Das wird bald der Fall sein. Anschließend können Sie mit mir über Einzelheiten wie die Bürgerversammlung reden. Ich möchte jedoch nicht, dass Sie meinen Standpunkt schon vorher festlegen. Sie und ich sind schon bei der einen oder anderen Bürgerversammlung gewesen. Welche Bürgerversammlungen, die kommunalpolitische Verantwortung tragen, verweigern Ihnen das Wort? Wenn wir uns über dieses Thema unterhalten wollen, werden wir in den Ausschüssen dazu Gelegenheit finden.
Ich bin Ihnen zu Dank verpflichtet, weil Sie die Pressemitteilung von Minister Herrmann vorgelesen haben. So war sie jedem im Saal noch einmal ausführlich zugänglich. Zu dem speziellen Fall, auf den sich die Pressemitteilung bezieht, habe ich im Prinzip wenig hinzuzufügen.
Sie haben den Aspekt "passives Wahlrecht" angesprochen. Sie wollen die Altersgrenze von 21 Jahren abschaffen, da diese unbegründet sei. Sie fragen, warum nicht jemand mit 18 Jahren Oberbürgermeister oder Landrat werden könne. Dieses Thema sollten wir besser der Diskussion überlassen. Über diesen Aspekt müssen wir insgesamt nachdenken. Sie behaupten, dass ein Jugendlicher bis 21 Jahre nach Jugendstrafrecht verurteilt werden solle, jedoch gleichzeitig mit 18 Jahren Landrat werden dürfe. Ich stimme Ihnen zu, dass eine Diskussion darüber geführt werden muss, ob die Volljährigkeit mit 18 Jahren in allen Bereichen eingeführt werden sollte. Allerdings müssen wir aufpassen, dass wir nicht mit zweierlei Zungen sprechen. Ansonsten sollten wir das Gefecht in die Ausschüsse verlagern. Das letzte Gefecht legen wir in die Zweite Lesung Ihres Gesetzentwurfs. Ich freue mich darauf. Bis dahin.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wir haben diesen Dringlichkeitsantrag eingebracht und freuen uns, dass er ein so lebhaftes und vielfaches Echo gefunden hat. Weil wollen heute die Gelegenheit nutzen, einmal mehr zu betonen, dass unsere Polizeibeamtinnen und -beamten in Bayern für uns einen überaus hohen Stellenwert haben, dass wir ihnen sehr viel zu verdanken haben und dass sie mit großem Engagement und Erfolg tagtäglich für uns arbeiten.
Der Freistaat Bayern ist bei der öffentlichen und inneren Sicherheit nach wie vor Marktführer. Es gibt ohne Sicherheit keine Freiheit. Das heißt, gegen Bedrohungen wie etwa durch schwere Kriminalität, durch Kriminalität überhaupt oder gar durch Terror muss die innere Sicherheit gewährleistet werden, und sie wird es von unseren Beamtinnen und Beamten.
Wir dürfen uns alle darüber klar werden, dass wir alle ohne diese Sicherheit unsere Freiheit nicht leben können. Deswegen ergeht von hier aus an unsere vielen Tausenden Beamtinnen und Beamten mein herzlicher Dank, die uns dieses freie Leben ermöglichen, indem sie die innere Sicherheit herstellen. Vielen Dank für Ihr Engagement!
Wir haben in dieser Debatte auch über die Novellierung des Polizeiaufgabengesetzes gesprochen und einige Veränderungen vorgenommen. Es ist jederzeit die Gefahr vorhanden, dass wir den Schutz des Bürgers vor dem Zugriff von Sicherheitsorganen, die Erhebung von Daten und anderes mehr zwar sehen, aber manchmal
auch zu sehr in den Fokus stellen. Ich denke, das Anliegen unseres heutigen Dringlichkeitsantrags ist genauso wichtig, wenn nicht noch wichtiger. Denn der Dringlichkeitsantrag beleuchtet die Situation unserer Polizisten.
Meine Damen und Herren, ich nenne einige Stichworte aus den letzten Monaten: Hamburger Schanzenviertel, die alljährlichen Krawalle zum 1. Mai in Berlin, Ausbrü che von Gewalt, die fast schon rituell stattfinden. Jeder Vertreter der Polizeigewerkschaft und jeder Beamte, jede Beamtin, die dort im Einsatz sind, sagen, dass diese Gewalt immer mehr eskaliert, dass es immer gröber zugeht. Wir sind eigentlich schon besorgt, dass wir heute feststellen müssen, dass die Polizistinnen und Polizisten bei solchen Demonstrationen und bei Großveranstaltungen zunehmend zum Objekt von Gewalttaten von Randalierern und Chaoten werden, ob von links oder rechts, das ist völlig egal. Ich glaube, niemand darf die Augen vor der zunehmenden Eskalation dieser Gewalt verschließen. Wenn wir unseren Polizistinnen und Polizisten danken, dann sind wir es ihnen auch schuldig, dass wir sie, soweit wir es können, vor einer Eskalation von Gewalt in diesem Bereich schützen.
Es ist auch nicht nur ein Eindruck, den wir vielleicht alle haben, wenn wir die Fernsehbilder sehen oder die Medien verfolgen. Ich habe eine Zahl gefunden, dass die Gewalt gegen Polizeibeamte in den vergangenen zehn Jahren um 35 %, immerhin von 20.000 auf 27.000 Fälle, gestiegen ist. Das sind in den Reihen der Polizei 27.000 Einzelschicksale von Kolleginnen und Kollegen, deren körperliche Unversehrtheit in Ausübung einer dienstlichen Pflicht beeinträchtigt wurde.
Der "Spiegel" titelt: "Nicht mehr die Polizei ist dein Freund und Helfer, sondern dein Feind und Gegner". Deswegen, meine Damen und Herren, haben wir diesen Antrag gestellt, und deswegen ist es wichtig - und man kann sich nur bei allen bedanken, die zugestimmt haben -, dass wir im Doppelhaushalt 1.000 neue Stellen für Polizisten haben, damit wir auch personell weiterhin gewährleisten - das ist eine Daueraufgabe -, dass die Polizei ihre Aufgaben erfüllen kann.
Des Weiteren ist uns wichtig, dass wir in Zukunft vielleicht noch vermehrt auf das in Bayern bewährte Prinzip der Deeskalation durch Stärke setzen. Wir wollen auch deutlich machen und stärken damit unseren Beamtinnen und Beamten den Rücken: Es wird in Bayern weiterhin kein Zurückweichen vor Chaoten aller Art geben. Wir sehen, dass einige Polizistinnen und Polizisten wie begossene Pudel dort stehen und quasi nicht vorrücken dürfen. Wir fordern daher Deeskalation durch Stärke
und kein Zurückweichen vor Gewalttätern, woher sie auch immer kommen mögen.
Die Frage ist aber auch, in welche Situationen Beamtinnen und Beamte manchmal in anderen Bundesländern geschickt werden. Darüber wollen wir Auskunft: Wie sind dort die polizeitaktischen Strategien? Können wir dazu beitragen, dass sich das eine oder andere bessert? Ich möchte mich damit an unseren Innenminister wenden. Herr Staatsminister Herrmann, die Innenministerkonferenz hat nach meiner Kenntnis beschlossen, dass das Thema "Gewalt gegen Polizeibeamte" aufgearbeitet wird. Eine entsprechende Studie wurde in Auftrag gegeben. Wir begrüßen das, und ich glaube, es besteht auch Handlungsbedarf. Wenn der derzeitige Vorsitzende der Innenministerkonferenz aus Bremen öffentlich sagt, dass die Polizeibeamten mittlerweile die Prügelknaben der Nation sind, dann müssen wir hier gegensteuern. Es ist also eine Daueraufgabe, vernünftige Rahmenbedingungen für unsere Polizei zu schaffen, und diese Aufgabe wollen wir weiterhin erfüllen.
Dann sage ich ein Wort zu den nachgezogenen Anträgen. Ich habe eingangs erwähnt, dass ich mich zunächst einmal freue, dass Sie alle diese Thematik mit unterschiedlichen Sichtweisen und Zielsetzungen aufgegriffen haben. Ich sage deshalb, dass ich mich freue, weil dies über die Fraktionsgrenzen in diesem Haus hinweg eine große Solidarität mit der Polizei zeigt und unterstreicht.
Aus unserer Sicht ist es allerdings nicht hilfreich - und deswegen sind diese Anträge auch nicht zustimmungsfähig -, wenn man dabei Forderungen der Gewerkschaft eins zu eins aufgreift. Das muss nicht heißen, dass sie falsch sind. Aber wir können doch nicht ad hoc im Rahmen eines Dringlichkeitsantrags zustimmen. Die Freien Wähler haben immerhin in die Begründung hineingeschrieben, woher die Forderungen im Antrag kommen.
Ich weise es aber zurück, wenn Pressemitteilungen verteilt werden, in denen steht, wir würden der Polizei Sand in die Augen streuen. Wir wissen und sagen, dass der Doppelhaushalt und damit Verbesserungen in der Sachausstattung und der Personalausstattung bereits beschlossen sind. Dann ist es eben nicht möglich, noch weitere Maßnahmen vorzunehmen.
Ein eigenes Problem, das immer wieder angesprochen wird - ich denke, auch nicht ganz zu Unrecht -, ist die Frage nach Schadensersatz und Schmerzensgeld, wenn Beamtinnen oder Beamte im Einsatz zu Schaden kommen. Das haben wir im Januar schon ausführlich diskutiert. Wir können einen Antrag dann aber auch
nicht gleich eins zu eins beschließen. Ich verweise aber darauf, dass wir einstimmig im Landtag einem Berichtsantrag - ich glaube, von den GRÜNEN - zugestimmt haben. Für die Schließung eventueller Lücken, die noch beim Schutz der Beamtinnen und Beamte vorhanden sind, ist der Dienstrechtsausschuss zuständig. Darüber wollen wir einen Bericht, damit wir uns auch über die in den Dringlichkeitsanträgen erhobenen Forderungen unterhalten können. Soweit ich es in Erinnerung habe, haben wir das im Januar beschlossen, und ich bitte die Staatsregierung herzlich, diesen Bericht demnächst zu geben, damit wir uns vertieft Gedanken machen können und das miteinander diskutieren können. Ich bin sicher, das wird im Herbst zügig passieren.
Ich bitte also um Zustimmung zu unserem Antrag und würde mir wünschen, dass die in den Anträgen ganz allgemein zum Ausdruck kommende Solidarität fortgesetzt wird. Das tut unseren Beamtinnen und Beamten gut.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich will das nicht allzu sehr verlängern. Zunächst einmal möchte ich dem Kollegen Streibl aus drücklich beipflichten. Es ist in der Tat so, dass durch die rasante Entwicklung der IuKTechnologien und ihrer Bedeutung auch in unserem täglichen Leben die Politik natürlich nach Antworten sucht, denn diese Techniken machen es leichter, viel leichter als vorher, auch ent sprechende Maßnahmen zu ergreifen. Nicht nur die Politik sucht Lösungen. Wenn man die letzten Monate verfolgt, stellt man fest, dass sich auch die Gerichte zu nehmend mit diesen Fragen befassen.
Es drängt mich aber schon, zu sagen, bei all der hehren Diskussion und bei aller Grundsatzdebatte, die manch mal zwangsläufig abstrakt sein muss, sollten wir auch, wenn wir als Parlamentarier im Bayerischen Landtag über diese Angelegenheit reden, bei allen Diskussio nen, die wir führen, eines nicht vergessen: Es geht hier auch um das Sicherheitsbedürfnis unserer bayerischen Bevölkerung, und deswegen ist es wichtig, dass dieser Gesetzentwurf so ausgefallen ist, wie er vorliegt, weil wir damit nämlich diesem Sicherheitsbedürfnis, diesem Sicherheitsanspruch in Bayern Rechnung tragen kön nen und auch in Zukunft Rechnung tragen werden.
Kollege Arnold sagt selbst, dass das ursprünglich von uns beschlossene Gesetz so gar nicht angewendet wurde. Ich weiß nicht, ob das zutrifft. Aber Sie sehen allein daran schon, Herr Kollege Arnold, dass das na türlich die Ultima Ratio ist, dass das natürlich nicht ohne Weiteres angewendet wird und dass wir sehr vorsichtig mit diesen Dingen umgehen.
Wenn Sie die Löschung von Daten ansprechen, mögen Sie ja recht haben, dass der Beispielsfall nicht auf der Hand liegt, wobei ich Ihnen mitteilen möchte, dass wir bei der Beratung des Gesetzentwurfes durchaus über Szenarien gesprochen haben, bei denen diese Lö schung von Daten sehr wichtig werden kann. Deshalb sage ich Ihnen: Wenn man durch diese Befugnis, die in diesem Gesetz nach wie vor steht, mit rechtsstaatlichen Mitteln, die wir heute in diesem Gesetz beschließen, einen Terroranschlag verhindern kann, dann war das den Schweiß der Edlen wert, und dann halte ich diese Regelung auch für angemessen.
Vielen Dank, Kollegin Tausendfreund. Sie haben sämt liche Grundrechte aufgezählt. Sie klingen gut, sie sind wichtig und jeder hat jedes Verständnis dafür, dass wir alle aufgerufen sind, sie auch entsprechend zu vertei digen, manchmal mit unterschiedlicher Sichtweise. Ich wehre mich nur gegen Ihre Aussage, sie würden aus gehöhlt, sie würden nicht für voll genommen. Ich glau be, sie werden im Falle eines Falles beschränkt. Das ist in unserem Rechtsstaat auch so vorgesehen. Ich glau be, auch Sie wissen am Ende des Tages, dass niemand die Beschränkung eines Grundrechts aus Jux und Tol lerei vornimmt, sondern wir stehen als CSU dafür, dass wir ein Grundrecht dann beschränken, wenn wir das zum Schutz der Bevölkerung vor Terroranschlägen, vor schwersten Straftaten für notwendig erachten, und dann stehen wir zu einem solchen Vorgehen ohne Wenn und Aber.
Wir haben ein Gesetz vorgelegt, von dem wir überzeugt sind. Wir haben es, wie jeder weiß, gemäß dem Koali tionsvertrag geändert. Ich denke, wir haben das hand
werklich sauber und praxisgerecht getan. Deswegen glaube ich, dass es falsch ist, davon zu sprechen, dass da ein Grundrecht ausgehöhlt werden soll. Nein, der Schutz der Bevölkerung soll gewährleistet werden.
Das führt mich dazu, auch ein Wort zu den Ausführun gen des Kollegen Fischer zu sagen. Er hat erwähnt, dass heute ein guter Tag für die Grundrechte sei. Seit wir den Kollegen Fischer haben, haben die Grundrech te und die bürgerlichen Freiheiten viele gute Tage.
Aber, lieber Kollege Fischer, als Vertreter der CSU und auch in dieser Koalition lege ich schon Wert auf folgen de Feststellung: Nicht die FDP hat irgendetwas durch gesetzt, sondern wir haben gemeinsam den Koalitions vertrag punktgenau umgesetzt. Wir haben um Lösungen gerungen, und wir haben, denke ich, dabei sichergestellt und darauf lege ich Wert, und das haben, wenn Sie so wollen, wir durchgesetzt -, dass die bayerischen Sicherheitsbehörden nach wie vor bei der Terrorabwehr handlungsfähig bleiben. Das ist unsere Handschrift als CSU.
Darauf sind wir ich glaube, auch nicht ohne Grund stolz. Es wäre schön, wenn man trotz der vielen Fra gezeichen in diesem Beitrag, zu diesem Gesetzent wurf, den wir gemeinsam aus der Taufe gehoben haben, stehen würde. Es ist dann immer von einem zweiten Schritt und von allerhand weiteren Maßnah men die Rede. Ich glaube, im Wesentlichen haben wir in diesem wichtigen und auch sensiblen Bereich den Koalitionsvertrag abgearbeitet. Damit, meine Damen und Herren, hat es für die CSU ihr Bewenden. Wir bitten um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Wir haben diesen Dringlichkeitsantrag zur Kenntnis genommen, meinen auch, dass es interessant ist, hierüber einen Bericht zu erhalten. Die angespannte Personallage ist nun einmal Realität, das räumen wir auch ein.
Ich kann allerdings auch nur wiederholen, dass wir mit den zusätzlichen 1.000 Stellen zunächst einmal Entlastung geschaffen haben. Gemeinsame Aufgabe hier im Haus wird es sein, kontinuierlich auf diesem Niveau weiterzuarbeiten, damit wir personell auch wieder besser aufgestellt sind.
Eine ausreichende Ausstattung der Polizei mit Personal- und Sachmitteln ist eine Daueraufgabe. Ich fürchte, bei vielen Großeinsätzen, Herr Kollege Fischer, wird die Polizei, insbesondere die bayerische Polizei, wegen der Qualität der bayerischen Beamten, auch gerne angefordert.
Insofern ist es absolut interessant, wenn das Ministerium einen Bericht gibt, in welchem Umfang das geschieht. Wir begrüßen das und stimmen zu.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich frage mich allen Ernstes, ob Sie sich, ohne nachzurecherchieren, vor so einen Karren spannen lassen. Die sonst so geschätzte Kollegin Tausendfreund hat nicht einmal eine Minute bis zu ihrem Schwenk auf den "bösen Rechtsextremismus" gebraucht, der jetzt schalten und walten könnte, weil der Verfassungsschutz seiner eigentlichen Tätigkeit nachgeht.
Frau Kollegin Schmitt-Bussinger, ich begrüße, was Sie am Anfang Ihrer Rede gesagt haben. Sie haben das aber mit Ihrer Ankündigung der Unterstützung dieses Dringlichkeitsantrags wieder ad absurdum geführt. Wir müssen uns darüber klar sein, dass der Extremismus bekämpft werden muss, egal, woher er kommt. Es gibt keinen Extremismus erster und zweiter Klasse. Ich bin dankbar dafür, dass dies der Verfassungsschutz in Bayern genauso sieht.
Frau Kollegin Tausendfreund, Sie haben gemeint, die Vorwürfe gegen a.i.d.a. seien entkräftet. Ich sehe das nicht so. Der Minister wird sicherlich auch noch darauf eingehen. Ich möchte einen anderen Aspekt aufgreifen: Wir haben momentan eine verkehrte Welt. A.i.d.a. wird vom Verfassungsschutz beobachtet. Die GRÜNEN haben nichts Eiligeres zu tun, als zu fordern, dass diese Beobachtung wieder zurückgenommen wird. Das gilt auch für den Bayerischen Jugendring und den Münchner Stadtjugendring. Ich fordere alle, die sich sofort hinter a.i.d.a. gestellt haben, auf, einmal zu schauen, wie sich die Verantwortlichen bei a.i.d.a. selbst verhalten haben, und dann zu prüfen, ob sie auf dem richtigen Weg sind.
Die Reaktion von a.i.d.a. auf diese Beobachtung müsste eigentlich anders sein. Das ging los, als a.i.d.a. aufgefordert wurde, die Links auf ihrer Homepage zu überprüfen. Nun könnte man einwenden, dass es einen Hinweis gebe, wonach a.i.d.a. für die Inhalte der verlinkten Seiten keine Verantwortung übernehme. Auf dieser Homepage wird jedoch - ich habe es heute Vormittag noch überprüft - auf großartige und interessante Seiten verwiesen. Dies wurde bis heute nicht geändert. Ich werde Ihnen nachher noch ein paar Zitate nennen. Es geht weiter: Im "Radio Lora" in München wurde am 10. April von einem Vertreter von a.i.d.a., den ich hier nicht nennen will, erklärt: Wir waren einfach zu faul, diesen Satz zu den großartigen und interessanten Seiten zu ändern. Dazu kann ich nur sagen: Das ist nicht zu fassen.
Das Radio hat daraufhin - weil das ja höfliche Leute sind - nachgefragt, dass es bestimmt kein Problem wäre, diese Links aus der Homepage herauszunehmen. Ich zitiere wieder den Vertreter von a.i.d.a.: Wir haben momentan keine Veranlassung, irgendwas zu ändern. Der Verein, den Sie hier in Schutz nehmen wollen, sagt nach wie vor, er sei entweder zu faul oder er habe keine Veranlassung, etwas zu ändern. Diese Homepage ist verlinkt auf Seiten wie die der Antifa NT. Ich zitiere aus dieser Seite: Wir wollen unsere Arbeit als radikale Kritik der Verhältnisse begreifen, mit dem Ziel, diese Verhältnisse zu überwinden. Auf einer anderen Seite, die mit der Seite von a.i.d.a. verlinkt ist, ist zu lesen: Somit ist der politische Kampf für sozialrevolutionäre Änderung auch immer ein Kampf gegen den Staat und die Polizei. Ein weiteres Zitat: … denn die einzige Sprache, die der Staat und seine Organe verstehen, ist die Sprache der Gewalt.
Meine Damen und Herren, a.i.d.a. war zu faul, den Link zu entfernen. Dann wundert es mich nicht, wenn diese Stelle vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Ich verstehe auch nicht, warum Sie Anträge einbringen, um an dieser Beobachtung etwas zu ändern.
A.i.d.a. würde es gut zu Gesicht stehen, diese Trägheit zu überwinden. Frau Kollegin Tausendfreund, Sie haben uns die Theorie vorgeführt. Ich habe mir auch über die Antifaschismus-Theorie Gedanken gemacht und möchte aus einem Gutachten der Bundeszentrale für politische Bildung zitieren. Wenn wir uns über dieses Thema unterhalten, müssen wir die Begriffe sauber definieren. Die Definition für Antifaschismus, worauf sich die Links von a.i.d.a. immer beziehen, lautet in diesem Gutachten: Damit beabsichtigt konsequenter Antifaschismus in diesem Sinn die Abschaffung der Wirtschaftsordnung, des Kapitalismus und damit der als bürgerlich geltenden parlamentarischen Demokratie.
Meine Damen und Herren, das sind wir und der Freistaat Bayern. Ich meine, hier muss eine solche Stelle ihre Trägheit überwinden und zumindest die Kraft aufbringen, ihren Internetauftritt zu ändern, vor allem, weil sie in einer öffentlichen Debatte steht.