Jakob Kreidl
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Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem sich der Pulverdampf des Wahlkampfs und auch die Aufgeregtheit des Wahlabends gelegt haben, sollte man eigentlich den Blick wieder frei haben für eine nüchterne Analyse.
Das hat man beim Kollegen Dürr nicht erkennen können. Er hat für meine Begriffe ein absolutes Zerrbild von der Situation in Bayern gezeichnet.
Herr Kollege Dürr, wenn es wirklich so fürchterlich schlimm bei uns wäre, wie erklären Sie sich dann, dass es nach Bayern weiterhin einen starken Zuzug gibt, dass
die Menschen hier in Bayern sehr gerne leben und dass die Lebensbedingungen hier ungleich besser sind als in manchen anderen Regionen Deutschlands?
Diese Tatsache können Sie doch nicht einfach leugnen. Außerdem haben Sie von einem sehr, sehr schlechten Wahlergebnis der CSU gesprochen.
Ist Ihnen denn verborgen geblieben, dass die CSU mit Abstand die stärkste Partei geblieben ist?
Ja ja, ich weiß. Aber die Wahrheit tut halt weh.
Deswegen rühren Sie sich doch so lautstark. Die CSU – diese Tatsache können Sie nicht umdeuten – ist auch aus dieser Kommunalwahl mit Abstand als die stärkste Kraft hervorgegangen. 40 % aller Mandate in den Kommunen sind von der CSU errungen worden.
Das können Sie nicht wegdiskutieren. Da können Sie noch so schreien und noch so aufgeregt sein.
Außerdem ist Ihnen vielleicht auch verborgen geblieben, dass die CSU zwei Drittel aller zu wählenden Landräte stellt. Ferner ist Ihnen wahrscheinlich auch verborgen geblieben, dass Sie keinen der Landräte in Bayern stellen.
Und es ist Ihnen wahrscheinlich auch verborgen geblieben – das geht in Richtung Gesamtopposition –, dass die SPD das schlechteste Ergebnis der Nachkriegsgeschichte erzielt hat. Auch das ist eine Tatsache.
Wenn man Ihre Reden vor diesem Hintergrund hört, muss man sich schon fragen: Was haben Sie analysiert? Wo leben Sie eigentlich? Sie haben die Situation überhaupt nicht so dargestellt, wie sie wirklich ist. Sie haben in der Tat ein Zerrbild gezeichnet.
Sie haben auch in erster Linie landespolitisch übergreifende Themen dargelegt. Wenn Sie im Wahlkampf tätig gewesen wären, dann wäre Ihnen klar geworden,
dass in erster Linie die Kandidaten, die zur Wahl standen und die örtlichen Themen eine Rolle gespielt haben.
Wenn Sie meine persönliche Situation sehen, stellen Sie fest: Mein Beispiel zeigt, dass die CSU Wahlen nicht nur gewinnen, sondern sie auch
sehr deutlich und hoch gewinnen kann. Das mag Ihnen zeigen, wenn man vor Ort gute Politik macht, wenn man das Vertrauen der Wählerinnen und Wähler gewinnt, dann kann man Wahlen sehr erfolgreich bestreiten.
Die Menschen in Bayern wissen, das die CSU seit Jahrzehnten eine kommunalfreundliche Politik macht.
Als Vorsitzender des Kommunalausschusses und als langjährig tätiger Kommunalpolitiker weiß ich, wovon ich spreche. Gott sei Dank ist es so, dass Sie nicht an der Regierung sind, dass Sie nicht die Dinge bestimmen, denn sonst würde es, weiß Gott, anders ausschauen.
Sonst würde es nicht so ausschauen, wie beispielsweise von den kommunalen Spitzenverbänden immer wieder bestätigt wird, nämlich dass die Finanzausstattung der Kommunen in Ordnung ist. Kommunalpolitik wird bei uns aus einer praktischen Erfahrung heraus gemacht.
Viele von unseren Kolleginnen und Kollegen sind seit vielen, vielen Jahren aktive Kommunalpolitiker. Viele sind in der Kommunalpolitik verwurzelt und bringen ihre Erfahrung in die Landespolitik ein. Auf dieser Basis können wir die kommunalpolitischen Rahmenbedingungen sehr erfolgreich setzen. Das werden wir auch in Zukunft tun.
Die Prioritätensetzung zugunsten der Politik für unsere Kommunen lässt sich klar anhand konkreter Daten und Fakten nachzeichnen. Die Zuwachsraten im kommunalen Finanzausgleich lagen über die letzten vier Jahre gerechnet ganz deutlich über dem Staatshaushalt. Während der Staatshaushalt in den letzten vier Jahren um etwa 10 % gestiegen ist, sind die reinen Landesleistungen im kommunalen Finanzausgleich um 26 % gestiegen, also in vier Jahren eine Steigerung um ein Viertel. Damit ist die Basis dafür geschaffen worden, dass die Kommunen ihre Aufgaben gut erfüllen können.
Vom Straßenbau bis zum Krankenhausbau, von den Sportstätten bis hin zur Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sind die Kommunen in der Lage, ihre wichtigen Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge zu erfüllen. Auch die Investitionsquote in den bayerischen Kommunen bringt es deutlich zum Ausdruck. In den westdeutschen Bundesländern haben wir bei den Kommunen eine Investitionsquote von 14 % zu verzeichnen, bei den bayerischen Kommunen beträgt sie 20 %. Allein diese Daten zeigen schon, dass sich die Situation fundamental von der der Kommunen in anderen Ländern unterscheidet und dass es bei uns eben gut läuft.
Das kann ich auch aus eigener Erfahrung sagen. Beispielsweise sind die Mittel für Investitionen in einem Jahr um rund 103 Millionen Euro erhöht worden, und zwar für den Schulhausbau, für den Straßenbau, für den Bau von Abwasseranlagen und für den Krankenhausbau. Wir haben die fi nanziellen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Kommunen diese Aufgaben auch erfüllen können. Dass noch nicht alles erledigt werden kann, dass da und dort nach wie vor noch Handlungsbedarf besteht, das bestreitet niemand. Man kann aber nicht einen Wunschkatalog aufmachen und alles fordern und zum Schluss die Finanzierbarkeit nicht gewährleisten. Wir garantieren und gewährleisten eine hervorragende Abfi nanzierung in den verschiedensten Bereichen. In der Vergangenheit hatten die Kommunen gewisse Schwierigkeiten, weil sie zum Teil zu lange auf die staatlichen Zuwendungen warten mussten. Wir haben die Wartezeiten sehr deutlich verkürzt.
Zum Beispiel war die Wartezeit im Bereich Wasserversorgung und Abwasserentsorgung ursprünglich bei acht Jahren; sie ist auf ein Jahr zurückgegangen. Allein an dem Beispiel sehen Sie, wie sich die Situation vor Ort verbessert hat. Darum ist es nicht verständlich, wenn Sie die Dinge völlig anders darstellen.
Wir bemühen uns auch intensiv um die Stärkung des ländlichen Raums. Das fängt beim Straßenbau an und endet bei der DSL-Versorgung, beim schnellen Internet. Da gab es gewisse Probleme. Speziell dafür wurde ein Sonderprogramm aufgelegt, ausgestattet mit 19 Millionen Euro, das die Voraussetzungen dafür schafft, dass die weißen Flecken, die es noch auf der Landkarte gibt, innerhalb der nächsten zwei, drei Jahre – bis 2010 soll das über die Bühne sein – geschlossen sein werden. Eine weitgehend fl ächendeckende Versorgung mit dem schnellen Internet bringt eindeutig eine Stärkung für den ländlichen Raum.
Eine Stärkung bringen auch die Dorferneuerung und die Städtebauförderung. Dieses Investitionsförderprogramm ist auch deutlich aufgestockt worden. Die Städtebauför
derung ist ein wirkungsvolles Instrument, vor allem zur strukturellen Stärkung der Zentren, aber auch des ländlichen Raums aller Größenordnungen und für eine fachübergreifende nachhaltige Entwicklung, mit dem auf die unterschiedlichsten Problemlagen reagiert wird.
Wir setzen auch deutliche Impulse in der Tourismusförderung. Auch das ist gerade für den ländlichen Raum, für die Erholungsgebiete, für die Tourismusgemeinden von entscheidender Bedeutung. Hier werden spezielle Programme aufgelegt, die die Modernisierung des Beherbergungsgewerbes voranbringen. Es soll zum Beispiel ein Seilbahnförderprogramm vorangebracht werden. Da stehen wir bereits in großem Wettbewerb mit dem benachbarten Österreich.
Wir haben das vor der Wahl bereits sehr deutlich zum Ausdruck gebracht, und das ist auf sehr positive Resonanz in den Kommunen gestoßen.
Lassen Sie mich noch einige Initiativen ansprechen, wo wir speziell etwas für die Feuerwehren gemacht haben. Wir haben ein neues Feuerwehrgesetz aufgelegt, das landesweit sehr begrüßt wird. Mit diesem Gesetz haben die Ortsfeuerwehren eine Bestandsgarantie erhalten. Es schafft die Möglichkeit, dass sich Feuerwehren auf freiwilliger Basis zusammenschließen. Hier haben wir auch eine Pendlerregelung und Doppelmitgliedschaften geschaffen. Auch die immer wieder geforderte Anhebung der Altersgrenze auf 63 Jahre konnten wir erreichen. Das sind konkrete Beispiele, wo wir vor Ort etwas entscheidend voranbringen konnten. Das haben der Landesfeuerwehrverband und die vielen Feuerwehren vor Ort sehr begrüßt.
Auch ein Hochwasserschutzaktionsprogramm haben wir geschaffen und entsprechend dotiert. Auch das greift seit einiger Zeit. Es wird fortgeführt werden.
Wir wissen, dass wir schlimme Flutereignisse gehabt haben. Es muss Vorsorge getroffen werden. Auch dafür haben wir mit Millionenbeträgen die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen, sodass der ländliche Raum insgesamt gut gestärkt in die Zukunft blicken kann.
Wir haben Maßnahmen ergriffen, um den ländlichen Raum zu stärken und letztlich auch die Landwirtschaft zu unterstützen, die im ländlichen Raum eine sehr starke Bedeutung hat. Wir brauchen also nicht groß umzusteuern. Das Thema der heutigen Aktuellen Stunde
heißt „Konsequenzen aus der Kommunalwahl“. Die Konsequenzen lauten bei uns,
dass wir auf einem sehr, sehr erfolgreichen Weg weitergehen werden.
Danke schön, dass Sie das unterstützen, wenn wir auf einem erfolgreichen Weg weitergehen werden, damit das gute Verhältnis, das zwischen Landespolitik und den Kommunen bereits besteht, noch weiter gestärkt wird.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wie der erfolgreich vereitelte Terroranschlag vor wenigen Wochen im Sauerland und wie die fehlgeschlagenen Kofferbombenattentate im letzten Jahr auf dramatische Art und Weise gezeigt haben, ist Deutschland mehr denn je in das Fadenkreuz des internationalen islamistischen Terrorismus gerückt.
Deutschland ist nicht mehr Ruhe- und Vorbereitungsraum, sondern ist Zielraum konkreter Anschläge geworden. Die
Drohbotschaften der letzten Monate, Selbstmordattentate auf Bundeswehrsoldaten in Afghanistan und vieles andere mehr zeigen, dass der islamistische Terrorismus auch Deutschland und deutsche Interessen ins Ziel genommen hat. Festnahmen in Pakistan im Juni dieses Jahres belegen, dass auch Deutsche und Personen mit Wohnsitz in Deutschland als neue Glaubenskämpfer ideologisch geschult und militärisch für den bewaffneten Dschihad, den heiligen Krieg, ausgebildet werden. Eine Zunahme der Reisetätigkeit nach Pakistan und in das afghanisch-pakistanische Grenzgebiet, wo sich islamistische Ausbildungscamps befi nden, hat gezeigt, dass die Gefahr wächst. Die propagandistische Tätigkeit in den Medien, vor allem auch im Internet, mit terroristischem Hintergrund bis hin zu eindeutigen Drohbotschaften hat deutlich zugenommen.
Angesichts dieser Bedrohungssituation müssen alle rechtsstaatlichen Mittel ausgeschöpft werden, um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Die Erkenntnisse von London zeigen, dass sich mit den so genannten HomegrownNetzwerken ein neues Täterprofi l entwickelt hat, das wir bislang so nicht für möglich gehalten hatten, gerade auch deshalb, weil unsere Integrationspolitik in hohem Maße auf ein tolerantes, auf ein friedliches und gedeihliches Miteinander ausgerichtet ist. Wir müssen uns aber darauf einstellen, verehrte Kolleginnen und Kollegen: Es gibt in der Tat junge Menschen, die nach außen hin zwar durchaus integriert erscheinen und völlig unauffällig sind, hinter den Kulissen aber zunehmend islamistisch radikalisiert und dann als Reservoir für potenzielle Selbstmordattentäter missbraucht werden.
Mit Sorge erfüllen uns die jüngsten Festnahmen von Deutschen im Grenzgebiet zwischen Pakistan und Afghanistan. Erste Meldungen deuten darauf hin, dass sich diese Männer in Ausbildungscamps der Al Kaida aufhielten und zwei davon in Deutschland als mögliche Gefährder bereits identifi ziert und bekannt waren. Bislang liegen uns zwar noch keine detaillierten Informationen zu den Aufenthaltsorten und Zielen dieser Personen vor. Die Festnahmen zeigen uns aber, dass wir gewappnet sein müssen und unser Kampf gegen Terroranschläge bereits weit im Vorfeld der bekannten Terrororganisationen beginnen muss.
Lassen Sie mich, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, im Folgenden einiges zu den Maßnahmen sagen, mit denen wir auf die Terrorgefahr reagieren. Selbstverständlich haben wir in Bayern die Polizeipräsenz an gefährdeten Objekten und Plätzen wie Flughäfen und Bahnhöfen deutlich erhöht. Dazu gehört auch in besonderer Weise der Schutz amerikanischer, britischer, jüdischer und israelischer Einrichtungen. Gleichzeitig setzen wir besonders auf eine vertrauensbildende Zusammenarbeit zwischen unseren Sicherheitsbehörden und muslimischen Organisationen. Natürlich haben wir bereits unmittelbar nach dem 11. September 2001 erste lokale, regionale und überregionale Konzeptionen zur Steigerung der Sicherheit entwickelt, Konzepte, die wir in den vergangenen Jahren verbessert und den aktuellen Entwicklungen angepasst haben, Konzepte, die unsere Position im Kampf gegen den islamistischen Terrorismus stärken.
Jenen Fundamentalisten, die wir als Gefährder für unsere demokratische pluralistische Gesellschaft erkennen, zeigen wir, dass für sie bei uns kein Platz ist. Dank der neuen Regelungen im Zuwanderungsgesetz können wir seit Januar 2005 auf zusätzliche sicherheitsrechtliche Instrumentarien wie etwa die erleichterte Abschiebung zurückgreifen. Um die neuen Möglichkeiten umfassend zu nutzen, haben wir die Arbeitsgruppe „BIRGiT“ – das steht für Beschleunigte Identifi zierung und Rückführung von Gefährdern aus dem Bereich des islamistischen Terrorismus – mit Spezialisten der Ausländerbehörden, des Verfassungsschutzes, der Polizei und anderen Behörden eingesetzt. Sie führt alle wichtigen Informationen über diese Gefährder zusammen. Es ist entscheidend, verehrte Kolleginnen und Kollegen, dass die Informationen fl ießen, dass die wichtigen Informationen dort gebündelt werden, wo die entsprechenden Maßnahmen in die Wege geleitet werden.
Unter dieser Koordination sind inzwischen 69 Ausweisungsbescheide gegen Gefährder und Hassprediger ergangen. Wohlgemerkt, 69 dieser Höchstgefährder mussten unser Land verlassen. In 43 Fällen wurde auch die Wiedereinreise untersagt. Ferner haben wir ein Konzept zur Aufklärung krimineller islamistischer Strukturen – „AkiS“ genannt – entwickelt. Das erklärte Ziel der speziell geschulten Einheiten ist es, Verbindungen und Strukturen krimineller Islamisten aufzudecken, Gefahren für die öffentliche Sicherheit abzuwehren und festgestellte Straftaten konsequent zu verfolgen.
Um den heutigen Bedrohungen effektiv begegnen zu können, haben die Sicherheitsbehörden die notwendigen Befugnisse bekommen. So wurde aufbauend auf den polizeilichen Erfahrungen der letzten Jahre das Polizeiaufgabengesetz – kurz PAG genannt – geändert, indem wir die Befugnisse zur präventiven Wohnraum- und Telekommunikationsüberwachung neu geregelt haben. Unsere Polizei kann damit ihrem präventiven Auftrag noch umfassender nachkommen. In dem von mir geleiteten Ausschuss für Innere Sicherheit haben wir diese Regelungen auf den Weg gebracht. Wir haben die gesetzlichen Voraussetzungen und die Rahmenbedingungen dafür geschaffen, dass unsere Polizei und unsere Sicherheitsbehörden wirkungsvoll agieren können. Alles das erfolgte in enger Zusammenarbeit mit dem Innenministerium. So konnten diese wichtigen Maßnahmen, die ich hier natürlich nur stichpunktartig aufzeigen kann, auf den Weg gebracht werden. Die Anwendung dieser Instrumentarien hat schon zu einer Reihe von Erfolgen im Zusammenhang mit der Verbesserung der Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Lande geführt.
Verehrte Damen und Herren, das Internet hat sich zu einer modernen Tatvorbereitungswaffe für Terroristen und andere schwere Straftäter entwickelt. Dort fi ndet man Anleitungen zum Bombenbau, Propaganda für den heiligen Krieg, den Dschihad bis hin zur gezielten Aufforderung oder Verabredung zu terroristischen Anschlägen. Das Bundeskriminalamt muss deshalb rasch in die Lage versetzt werden, auf diese neuen Herausforderungen angemessen und wirkungsvoll zu reagieren. Auch die Landeskriminalämter müssen die erforderlichen Befugnisse bekommen.
Ein unverzichtbares Instrument ist der verdeckte Zugriff auf Computer von Terroristen. Mit der Beschlagnahme des Computers einschließlich der Festplatte ist es im Zeitalter der Hochtechnologie nicht mehr getan. Professionelle Täter – Terroristen gehen hochprofessionell zu Werke – verschlüsseln ihre Daten auf den Festplatten, sodass sie im Fall einer Beschlagnahme nichts mehr wert sind. Mit Hilfe von Online-Durchsuchungen können diese Daten vor der Verschlüsselung aber ausgelesen werden, sodass daraus die Maßnahmen abgeleitet werden können, die notwendig sind, um Straftaten zu verhindern und um zu verhindern, dass Maßnahmen in die Wege geleitet werden, die dem Schutz der Bevölkerung entgegenstehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte ausdrücklich festhalten, dass es bei Online-Durchsuchungen nur um gezielte Maßnahmen gegen einzelne professionelle schwer kriminelle Terroristen geht. 99 % aller Menschen in Deutschland werden von diesen Durchsuchungen nie betroffen sein. Niemand denkt bei Online-Durchsuchungen an eine Schleppnetzfahndung im Internet. Zudem wird eine verfassungskonforme Online-Durchsuchung nur auf richterliche Anordnung erfolgen. Die Privatsphäre des Einzelnen bleibt selbstverständlich gewahrt. Es ist deshalb völlig abwegig, wenn in der Bevölkerung Ängste vor einer fl ächendeckenden Ausforschung ihrer Computer geschürt werden.
Verehrte Damen und Herren, es gibt eine Lebensweisheit, die lautet: Der Preis der Freiheit ist die Wachsamkeit. Wir müssen wachsam sein. Wir müssen die Instrumente anwenden, die notwendig sind, um schwere terroristische Straftaten zu verhindern. Es hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass wir auf einem guten Weg sind. Wir dürfen jedoch nicht stehen bleiben, denn Stillstand wäre ein Rückschritt. Die potentiellen Straftäter und Terroristen entwickeln ihre Methoden und hochtechnologischen Mittel immer weiter. Darauf müssen wir reagieren. Da dürfen wir nicht stehen bleiben. Ich fordere alle demokratisch gesinnten Kräfte auf, denen die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger wichtig ist, gemeinsam mit uns den Weg der erfolgreichen bayerischen Sicherheitspolitik zu gehen, damit wir auch in meinem Fachausschuss die notwendigen Maßnahmen auf den Weg bringen und gewährleisten können, dass unsere Sicherheitskräfte, ausgestattet mit den richtigen Instrumentarien, den Kampf gegen den Terrorismus erfolgreich bestehen können.
Frau Präsidentin, Herr Staatsminister! Mit Wirkung vom 1. Mai 2004 sind im Zuge der Osterweiterung zehn neue Staaten in die EU gekommen. Das bleibt nicht ohne Auswirkungen auf die Sicherheitslage, weil sich die Situation an den Grenzen geändert hat. Interessant ist zu wissen: Wie hat sich die Sicherheitslage in Bayern, insbesondere im ostbayerischen Grenzraum, seither verändert, und wie schätzt die Staatsregierung den Umstand ein, dass voraussichtlich zum 01.01. des nächsten Jahres, also zum 1. Januar 2008, die Außengrenze zur Tschechischen Republik fallen wird? Dabei ist es insbesondere von Interesse, welche Auswirkungen im Hinblick auf die Schleuserkriminalität und auf die organisierte Kriminalität zu erwarten sind.
Weiter ist es wichtig zu erfahren, mit welchen organisatorischen und personellen Konzepten die Staatsregierung beabsichtigt, der zu erwartenden Entwicklung entgegenzusteuern, um weiterhin die Marktführerschaft bei der inneren Sicherheit zu behalten.
Welchen Stellenwert – so lautet meine abschließende Frage – hat innerhalb dieser Konzepte das bayerische Erfolgsmodell der Schleierfahndung, und welche Weiterentwicklung der Schleierfahndung ist denkbar? Wie kann eine sinnvolle Kooperation mit den Kräften der Bundespolizei herbeigeführt werden? In der letzten Plenarsitzung ist deutlich geworden, dass die Bundespolizei umstrukturiert wird und dass dort auch Fahndungskräfte eingesetzt werden. Von daher ist es wichtig zu wissen, wie sich das auf die Schleierfahndung auswirkt und wie gewährleistet werden kann, dass das Erfolgsmodell Schleierfahndung der bayerischen Polizei fortgeführt werden kann.
Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Schmitt-Bussinger, Sie haben eine Reihe von Behauptungen aufgestellt, die man nicht unwidersprochen stehen lassen kann. Ich will an verschiedenen Beispielen darlegen, dass Sie ein Zerrbild gezeichnet haben, das teilweise mit der Realität nicht in Einklang zu bringen ist. Sie haben mit Ihren Ausführungen den Eindruck erweckt, als sei der Einsatz von privaten Sicherheitsdiensten in allen Bereichen, vor allem im ländlichen Raum, gang und gäbe; das sei Alltagsgeschäft und von Bürgermeistern immer wieder in die Wege geleitet worden,
weil die Polizei nicht in der Lage sei, für die innere Sicherheit zu sorgen.
Das Gegenteil ist der Fall. Bei den Fällen, die Sie angesprochen haben, handelt es sich um Einzelfälle. Wir haben im Ausschuss immer wieder diskutiert und feststellen können, dass in fast 99 % der Fälle die Polizei in bewährter Weise und mit großer Einsatzbereitschaft und Engagement dafür sorgt, dass sich die Bürgerinnen und Bürger sicher vor Kriminalität fühlen können. Nicht umsonst sind wir „Marktführer“ bei der inneren Sicherheit. Das kommt nicht von ungefähr.
Ich bestreite nicht, dass in Einzelfällen die privaten Sicherheitsdienste eingesetzt worden sind, ohne dass vorgesetzte Stellen befragt worden sind oder ohne dass die entsprechende Zustimmung, wie das normalerweise erforderlich wäre, eingeholt worden ist. In der Tat – darüber sind wir uns im Hohen Hause einig – ist die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausschließlich Aufgabe der Polizei und von niemandem anderen. Wenn gewisse Einzelfälle auftreten, muss man diesen nachgehen, sie aufklären und schleunigst abstellen.
Das entsprechende Personal, Frau Kollegin, ist zweifelsohne vorhanden. Ich darf daran erinnern, dass der Personalstand bei der bayerischen Polizei noch nie so hoch war wie derzeit. Wir haben 38 000 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte im Einsatz – so viele wie noch nie.
Dass es da und dort – aus welchen Gründen auch immer – gewisse Lücken gibt, weil Krankheitsfälle auftreten, sonstige Probleme sich zusammengeballt haben und deshalb Engpässe bestehen, bestreite ich nicht. Normal wäre es, dass man versucht sich gegenseitig zu helfen und dass der Leiter der Polizeiinspektion einen Engpass an die Polizeidirektion meldet, damit die Polizei mit einem internen Ausgleich ihren Aufgaben in dieser schwierigen Situation gerecht werden kann. Ich verstehe nicht, dass man, ohne die vorgesetzten Stellen einzuschalten, nach „Gutsherrenart“ selbst versucht, irgendwelche private Security-Dienste einzusetzen. Das ist meines Erachtens nicht in Ordnung. Diesen Dingen müssen wir nachgehen, und diese Dinge müssen abgestellt werden. Es gibt keinen Zweifel daran, dass die Polizei nicht nur zuständig für die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung ist, sondern dass sie auch in der Vergangenheit in hervorragender Art und Weise in der Lage war, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu garantieren und sicherzustellen.
Frau Kollegin Schmitt-Bussinger, Sie sagen: nicht überall. Wir haben die Einzelfälle gehört.
Ich greife Einzelfälle aus Oberbayern heraus, zum Beispiel Karlsfeld und Altomüster. Sie haben eine Verbindung zur
Polizeireform hergestellt und gemeint, dass es wahrscheinlich aufgrund der Polizeireform hier und dort Schwierigkeiten gibt, weshalb private Sicherheitsdienste eingesetzt werden müssten.
Ich erinnere Sie daran, dass die Polizeireform in Oberbayern noch gar nicht angelaufen ist.
Die Kollegin hat die oberbayerischen Fälle angesprochen. Auf diese nehme ich Bezug. Dort ist die Polizeireform noch gar nicht angelaufen. Das Argument zieht also nicht. Es geht völlig ins Leere.
Die Schwierigkeiten, die ich gerade dargelegt habe und die ich nicht wegwischen will, kann man nicht mit der Polizeireform in Verbindung bringen. Man muss sich den Einzelfall ansehen und prüfen, wie man den Problemen gerecht werden kann. Das werden wir tun. Wir verweigern uns nicht. Nicht umsonst wird auf meine Initiative hin am 08.11.2006 im Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit die Sache aufgegriffen, zu der das Innenministerium berichten wird. Wir werden breit darüber diskutieren. Danach werden wir entscheiden, wie künftig zu verfahren ist. Schon heute ein Zerrbild zu zeichnen, ist nicht richtig. Wahrscheinlich gehört es zur Politik, mit Schaufensteranträgen zu versuchen, politisches Kapital zu ziehen. Zielführender wäre es gewesen, wenn wir uns in aller Ruhe und Sachlichkeit – das zeichnet im Übrigen unseren Ausschuss aus – mit diesen Fragen beschäftigt und entsprechend darauf reagiert hätten.
Mir war es ein Bedürfnis, darauf hinzuweisen, dass der Polizei ein Bärendienst erwiesen wird, wenn man behauptet, sie wäre nicht in der Lage, für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu sorgen, weshalb auf private Sicherheitsdienste zurückgegriffen werden müsse. Dem ist nicht so.
Es handelt sich um Einzelfälle. Verglichen mit der Fülle von Kriminalfällen in Bayern und Einsatzfällen der bayerischen Polizei liegen die Problemfälle im Prozent- oder sogar im Promillebereich. Daraus zu schließen, dass die Polizei nicht in der Lage sei, für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu sorgen, sodass auf private Sicherheitsdienste zurückgegriffen werden müsse, zeichnete ein Zerrbild, das geradegerückt werden muss. Ich bin der Meinung, dass wir dazu in der Lage sind. In der Ausschusssitzung am 8. November 2006 werden wir die Dinge klären können, damit die Dinge künftig so gehandhabt werden, wie sie nach Recht und Gesetz zu handhaben sind.
Das wäre ein eigenes Thema. Ich bin sicher, dass Herr Staatsminister Dr. Beckstein darauf eingehen wird.
Mir war die Klarstellung wichtig, dass nach der Gesetzeslage ausschließlich die Polizei für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständig ist. Sollte anderes geschehen sein, werden wir dem nachgehen. Wir werden diese Dinge abstellen und auch in Zukunft den Zustand haben, wie wir ihn all die Jahre in Bayern gehabt haben, nämlich dass sich die Bürgerinnen und Bürger in Bayern sicher fühlen können, weil Bayern eine hervorragend ausgestattete und motivierte Polizei hat, die diese Aufgaben in bewährter Weise auch in Zukunft erfüllen wird.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Terroranschläge der letzten Jahre haben überaus deutlich gemacht, dass es nicht mehr ausreicht, lediglich Maßnahmen zum Zwecke der Strafverfolgung einzusetzen, sondern dass es notwendig ist, zur Gefahrenabwehr präventiv tätig zu werden. Spätestens seit Selbstmordattentate stattfi nden, ist es zwingend notwendig, nicht nur Straftäter, die bereits Terroranschläge verübt haben, zu bestrafen. Es ist vielmehr notwendig, alle Möglichkeiten des Rechtsstaates zu nutzen, um von vorne herein Terroranschläge und schwere Straftaten zu verhindern. Es ist notwendig, dass die polizeiliche Ermittlungsarbeit effi zienter gestaltet wird und dass für die polizeiliche Ermittlungsarbeit Instrumente zur Verfügung stehen, die helfen, Straftaten vorbeugend zu verhindern.
Der effektive Schutz der Bevölkerung vor Terroristen aber zum Beispiel auch vor Kinderpornographie, grenzüberschreitenden organisierten Banden und Menschenhändlern darf nicht davon abhängen, dass Straftaten bereits begangen wurden. Um die Lücken im Sicherheitsnetz zu schließen, brauchen die Sicherheitsbehörden die Befugnis, modernste technische Hilfsmittel einzusetzen, um vorbeugend dafür zu sorgen, dass Leib, Leben und Freiheit der Menschen in unserem Lande wirkungsvoll geschützt werden können.
Im Zentrum des Gesetzentwurfs zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes steht die Schaffung einer Rechtsgrundlage zur vorbeugenden akustischen Wohnraumüberwachung – kurz WRÜ genannt – und zum Einsatz der Telekommunikationsüberwachung – kurz TKÜ genannt. Der Einsatz technischer Überwachungsmaßnahmen ist – darauf möchte ich besonders hinweisen – nur bei bestimmten besonders schwerwiegenden Anlasstaten nach diesem Gesetzentwurf zulässig. Enthalten sind in dem Straftatenkatalog Delikte, die einen besonderen Unrechtsgehalt aufweisen und zugleich eine erhöhte Gefährdung für die Allgemeinheit mit sich bringen. Das Bundesverfassungsgericht hat sich mehrfach mit der Zulässigkeit des Einsatzes verdeckter Maßnahmen durch die Sicherheitsbehörden befasst. So erging im Juli dieses Jahres eine höchstrichterliche Entscheidung zum niedersächsischen Sicherheits- und Ordnungsgesetz – kurz SOG genannt. Nachdem Teile dieses niedersächsischen Gesetzes eine ähnliche Gesetzesmaterie wie unser bayerisches Polizeiaufgabengesetzes zum Inhalt haben, habe ich mich ausdrücklich in meinem Ausschuss dafür ausgesprochen, das entsprechende Urteil abzuwarten, um darauf reagieren zu können.
Diese Vorgehensweise – so kann man im Nachhinein feststellen – hat sich aus folgenden Gründen als absolut richtig und notwendig erwiesen. Zum einen haben wir durch das Urteil des höchsten deutschen Gerichts die Bestätigung erhalten, dass der vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes hinsichtlich Normenklarheit, Verhältnismäßigkeit und auch der Reichweite im Kernbereich privater Lebensgestaltung weitestgehend und grundsätzlich den Anforderungen des Verfassungsgerichts entspricht. Zum anderen enthielt die Urteilsbegründung vom Juli dieses Jahres die eindeutigen Hinweise auf erforderliche Konkretisierungen und Nachbesserungen, die uns in die Lage versetzt haben, diesen Gesetzentwurf der Staatsregierung noch einmal genau zu prüfen und entsprechende Konkretisierungen vorzunehmen. Mit dem von meiner Fraktion eingereichten Änderungsantrag wurden alle diese Punkte aufgegriffen.
Um das geänderte Polizeiaufgabengesetzes möglichst gerichtsfest zu machen, wurde bei den Ergänzungen besondere Sorgfalt darauf verwendet, die Vorgaben des Gerichts möglichst genau und exakt, und zwar besonders für die Bereiche des Kernbereichs privater Lebensgestaltung, für die Berufsgeheimnisträger und auch für einen konkreten Straftatenkatalog zu übernehmen. So ist die Anwendung technischer Überwachungsmaßnahmen bei der Bildung einer kriminellen Vereinigung auf den besonders schweren Fall beschränkt. Der Katalog der Anlasstaten, die hierfür maßgebend sind, ist abschließend. Dieser geschlossene und abschließende Straftatenka
talog betrifft schwere Straftaten mit einer Höchststrafe von über fünf Jahren.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich auch besonders darauf hinweisen, dass den Belangen des Datenschutzes mit dem Gesetzentwurf und dem Änderungsantrag insgesamt voll Rechnung getragen worden ist. So bestehen umfangreiche Erhebungs- und Verwertungsverbote, die Pfl icht zur Löschung der Daten in bestimmten Fällen und die Pfl icht zur Information der betroffenen Personen. Der Datenschutzbeauftragte hat von Anfang an eine klare Eingrenzung der Befugnisse, eine richterliche Kontrolle und den Schutz der besonderen Lebensverhältnisse gefordert. Nachdem diesen Forderungen umfassend Rechnung getragen wurde, hat der Datenschutzbeauftragte bei den abschließenden Ausschussberatungen erneut bestätigt, dass er das Gesetz für verfassungskonform hält.
Im Einzelnen sind TKÜ und WRÜ nur unter folgenden Bedingungen zulässig: Bei der Telekommunikationsüberwachung muss eine vorherige Zustimmung eines Richters vorliegen; das ist der so genannte Richtervorbehalt. Außerdem gilt ein Erhebungsverbot bei erkennbaren Eingriffen in den Kernbereich privater Lebensgestaltung. Auch das ist mit dem Änderungsantrag der CSU-Fraktion noch einmal konkretisiert worden. Für Gespräche, die dem Kernbereich privater Lebensgestaltung zuzurechnen sind, bestehen Verwertungsverbote und Löschungsgebote. Außerdem besteht eine Benachrichtigungspfl icht gegenüber dem Betroffenen nach Abschluss der Maßnahme. Schließlich haben die Anbieter von Telekommunikationsleistungen eine Mitwirkungspfl icht. Insbesondere haben sie die Verpfl ichtung, Telekommunikationsdaten an die Polizei zu übermitteln.
Einige Ausführungen zur Wohnraumüberwachung, zur WRÜ: Der Einsatz der akustischen Wohnraumüberwachung wird als Ultima ratio, als letzte Möglichkeit, angewandt, wenn alle anderen Maßnahmen vorher ausgeschöpft worden sind. Die Wohnraumüberwachung ist nur dann zulässig, wenn alle anderen polizeilichen Aufklärungsmaßnahmen ohne Aussicht auf Erfolg sind.
Der vom Bundesverfassungsgericht geforderte Schutz des unantastbaren Kernbereichs privater Lebensgestaltung wird durch ein grundsätzliches, also relatives Erhebungsverbot bezüglich der Gespräche mit Familienangehörigen und nicht herausragend schützenswerten Berufsgeheimnisträgern gewahrt. Es wird außerdem ein absolutes Erhebungsverbot für Gespräche mit herausragend schützenswerten Berufsgeheimnisträgern, z. B. Ärzten oder Geistlichen mit in das Gesetz aufgenommen. Der Schutz erstreckt sich dabei auf Räumlichkeiten, die von Berufsgeheimnisträgern ausschließlich zu deren Berufsausübung genutzt werden. Wird für die Polizei erkennbar, dass im Schutzbereich der Wohnung Gespräche mit den genannten Vertrauenspersonen geführt werden, sind diese Maßnahmen zu unterbrechen und die daraus gewonnenen Daten dürfen nicht verwendet werden.
Ausnahmen bestehen nur in denjenigen Fällen, in denen die Verwendung der Daten zur Verhütung einer schwerwiegenden Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer
Person erforderlich ist. Daten, bei denen ein Verwendungsverbot besteht, sind zu löschen oder, soweit sie zur Abwendung der Gefahr benötigt werden, zu sperren. Die Anordnung der Maßnahme ist dem Einzelrichter – worauf ich schon hingewiesen habe – vorbehalten; nur in Eilfällen erfolgt die Anordnung durch einen Dienststellenleiter. Die aus einer akustischen Wohnraumüberwachung gewonnenen Daten sind als solche zu kennzeichnen und der Betroffene ist nach Beendigung der Maßnahme grundsätzlich zu unterrichten.
Zusammenfassend stelle ich fest: Der Gesetzentwurf der Staatsregierung in der Fassung des Änderungsantrages der CSU stellt einen ausgewogenen Ausgleich zwischen den notwendigen Befugnissen einer effektiven Gefahrenabwehr einerseits und den Belangen des Datenschutzes sowie des Schutzes der Intimsphäre des Bürgers andererseits dar. Er gewährleistet weiterhin die Vorreiterrolle Bayerns in den Fragen der inneren Sicherheit und stattet die Sicherheitsbehörden mit den dringend notwendigen Mitteln aus. Ich bin der Meinung, dass alle wichtigen und notwendigen einschränkenden Maßnahmen mit aufgenommen worden sind. Wir haben nach einem langen und ausgiebigen Diskussionsprozess eine Lösung gefunden, die verantwortbar ist, die notwendig ist und die in der Praxis auch so umzusetzen ist, wie es die Sicherheitsbehörden für dringend notwendig erachten. Ich bitte Sie, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Herr Präsident, Hohes Haus! – Djerba! Istanbul! Madrid! London! – Es gibt keinen Zweifel: Europa befi ndet sich mitten im Fadenkreuz der Terroristen.
Nach den schrecklichen Anschlägen am 11. März letzten Jahres in Madrid wurden von den Bomben in London erneut völlig unschuldige Menschen in den Tod gerissen oder schwer verletzt. Die Folgerungen aus diesen und anderen Ereignissen müssen lauten, dass die Anstrengungen im Hinblick auf die Sicherheitspolitik weiter auf hohem Niveau vorangetrieben werden müssen und dass es in besonderer Weise gilt, die Gewalttäter aufzuspüren, potenzielle Gewalttäter zu erkennen und die notwendigen Maßnahmen in die Wege zu leiten. Dabei sind natürlich die Informationsdienste in besonderer Weise gefordert. Man kann sagen: Verfassungsschutz ist notwendiger denn je.
Lassen Sie mich, liebe Kolleginnen und Kollegen, die grundsätzliche bayerische Sicherheitspolitik in einigen wesentlichen Punkten noch einmal darstellen.
Die Ereignisse in London bedeuten eine neue Qualität der Herausforderungen an die Sicherheitspolitik. Denn es hat sich gezeigt, wie schnell aus nicht auffällig gewordenen Bürgern Attentäter werden. Es ist besonders bedenklich, dass die Selbstmordattentäter von London vorher völlig moderate Muslime, völlig unauffällige Mitbürger waren und dann durch Methoden, die an Psychosekten erinnern, zum Morden quasi programmiert worden sind.
Was sind die Lehren aus diesen fürchterlichen Vorgängen von London? Den Hasspredigern und religiösen Fanatikern darf es nicht ermöglicht werden, Glaubensbrüder so weit zu bringen, dass sie zu Selbstmordattentätern werden. Deshalb ist es wichtig, im Vorfeld potenzielle Attentäter aufzuspüren, sie zu überwachen und letztlich entsprechend zu behandeln, bis hin zur Ausweisung.
Es darf auch nicht sein, dass sich friedliebende Moslems nicht eindeutig von gewaltbereiten Glaubensbrüdern abgrenzen. Es ist deutlich die Forderung zu erheben, dass hier eine Trennungslinie bestehen muss. Außerdem müssen bereits Sprengstoffbeschaffung und -herstellung unter Strafe gestellt werden. Wenn sich so etwas anbahnt, darf man nicht erst abwarten, bis tatsächlich ein fürchterliches Ereignis eintritt, sondern entsprechende strafrechtliche Maßnahmen müssen bereits im Vorfeld greifen, um so etwas zu verhindern.
Die verheerenden Anschläge von New York liegen nun fast vier Jahre zurück. Seitdem wurden die bayerische Sicher
heitsstrategie konsequent weiterentwickelt und die Bemühungen der Sicherheitsbehörden intensiviert. Zweifelsohne zeichnen sich entsprechende Erfolge ab. Aber trotz großer Fahndungserfolge und hohen Aufklärungs- und Ermittlungsdrucks können Anschläge gegen Personen und Objekte in Deutschland auch heute nicht ausgeschlossen werden. Sie können zu keiner Zeit ausgeschlossen werden, weil es eben die perfekte Überwachung und die perfekte Aufklärung nicht gibt.
Eines ist durch die Sicherheitsstrategie – das möchte ich besonders hervorheben – erreicht worden. Die Anschläge sind zumindest deutlich erschwert worden. Bayern macht im Kampf gegen den islamistischen Extremismus von den Möglichkeiten des neuen Zuwanderungsgesetzes konsequent Gebrauch, um Islamisten, die die Sicherheit gefährden oder Hass predigen, schnell außer Landes zu bringen.
Durch die erfolgreiche Arbeit der extra dafür eingerichteten Arbeitsgruppe „BIRGiT“ wurden seit November 2004 19 Gefährder aus Deutschland ausgewiesen. Das ist in relativ kurzer Zeit eine relativ hohe Zahl. Dadurch konnte verhindert werden, dass aus potenziellen Gefährdern tatsächliche Attentäter oder Gewalttäter werden.
Auf der Grundlage systematischer Beobachtung und Überwachung ist es den Sicherheitsbehörden gelungen, den Druck auf islamistische Extremisten im Freistaat deutlich zu erhöhen. Deshalb – das möchte ich besonders betonen – wäre die Aufl ösung der Länderverfassungsschutzbehörden ein Irrweg. Denn die Länderverfassungsschutzbehörden sind an dem potenziellen Gefährdungsfeld einfach dichter dran. Wenn man deren Arbeit zentralisieren und den Abstand zwischen den Verfassungsschutzbehörden, den Informationsdiensten und dem entsprechenden Gefährdungsfeld erhöhen würde, würde das mit Sicherheit zu einer Verschlechterung, keinesfalls zu einer Verbesserung führen. Unabhängig davon ist jedoch zu fordern, dass die Koordination zwischen den Länderverfassungsschutzbehörden und dem Bundesverfassungsschutz entsprechend ausgebaut und weiter verbessert wird.
Durch bundesweite Durchsuchungsaktionen wurde die islamistische Szene verunsichert. Ihre Handlungsfähigkeit wurde ganz erheblich eingeschränkt. Die Sicherheitsbehörden wissen heute deutlich mehr über Struktur und Netzwerke der Islamisten. Diese Erkenntnisse tragen ganz offensichtlich Früchte, wie ich eben dargelegt habe.
Eines, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ist völlig klar: Der permanente Fahndungsdruck im Umfeld islamistischer Terrornetzwerke ist unabdingbar, um Anschlagplanungen nach Möglichkeit bereits im Keim zu ersticken.
Für mich ist nicht nachvollziehbar – damit gehe ich auf das ein, was Sie, Frau Kollegin Schmitt-Bussinger, gesagt haben –, dass gerade auch auf Bundesebene bei den zweifelsohne richtigen Schritten, die der Bundesinnenminister gemacht hat, die notwendigen Schritte nicht noch weitergegangen werden. Es trifft zwar zu, dass ein gemeinsames Lage- und Analysezentrum von Polizei und Nachrichtendiensten mittlerweile errichtet worden ist,
aber durch die konsequente Einhaltung des Trennungsgebots gibt es zweifelsohne Defi zite. Das läuft noch nicht effi zient genug. Wenn man die Trennung zwischen Polizei und Nachrichtendiensten eindeutig vornimmt, dann gibt es noch erhebliche Reibungsverluste.
Deshalb möchte ich die von unserer Seite erhobene Forderung unterstreichen, diese Entwicklung weiter voranzutreiben. Man braucht keine strikte Trennung, sondern eine Zusammenführung zu diesem Lage- und Analysezentrum.
Auf Bundesebene wurden sicherheitsrelevante Maßnahmen nicht so konsequent vorangetrieben, wie es erforderlich gewesen wäre. Ich nenne nur das Stichwort Antiterrordatei. Von uns wird seit langer Zeit gefordert, dass die Antiterrordatei endlich eingerichtet wird, damit nicht wertvolle Informationen irgendwo verloren gehen oder vorhandene Informationen nicht an die richtige Stelle weitergeleitet werden. Eine zentrale Kartei hilft uns, konsequent zu handeln.
Die bayerische Sicherheitspolitik ist konsequent, schlüssig und nachvollziehbar. Dadurch hebt sie sich sehr positiv von Unzulänglichkeiten ab, die auf Bundesebene leider noch bestehen.
In Bayern – das darf ich zusammenfassend darstellen – wurden folgende Maßnahmen zur Terrorbekämpfung ergriffen. Das umfangreiche Sicherheitspaket wurde zielstrebig umgesetzt. Es ist das umfangreichste Sicherheitspaket unter allen Bundesländern. Seine Umsetzung erbringt entsprechende Erfolge.
Außerdem ist ein strategisches Innovationszentrum der Polizei, das Zentrum SIZ, unter Einbindung hochqualifi zierter Islamismusexperten errichtet worden. Da wird sehr gute Arbeit geleistet.
Außerdem erinnere ich an die Einrichtung von AKIS: Aufklärung krimineller islamistischer Strukturen. Es wurden alle Polizeipräsidien zusammenführende Einsatzgruppen gebildet, die das islamistische Umfeld und die islamistischen Strukturen untersuchen und entsprechende Erkenntnisse liefern. Die Anforderungen an die Ausweisungen wurden abgesenkt. Es ist die Einführung der Regelanfrage beim Verfassungsschutz vorgenommen worden.
Zwingend notwendig ist Folgendes, liebe Kolleginnen und Kollegen: Bayern will mit der Novellierung des Polizeiaufgabengesetzes die Befugnisse für die Polizei verbessern. Darauf werden meine Kollegen, die nach mir sprechen, vertieft eingehen. Deshalb belasse ich es bei diesem allgemeinen Hinweis. Wir werden den konsequenten Weg in der Sicherheitspolitik, den wir bisher beschritten haben, weitergehen. Die innere Sicherheit ist zweifelsohne eine Kernfrage des Staates und mit einem sozialen Grundrecht zu vergleichen. Die Bevölkerung hat ein Anrecht darauf, dass Leben und Freiheit mit Entschlossenheit geschützt und verteidigt werden.
Die CSU-Fraktion wird die Staatsregierung und die Sicherheitsbehörden nach Kräften unterstützen. Wir
werden unseren Weg konsequent weiter beschreiten, damit ein Höchstmaß an Sicherheit für unsere Bürgerinnen und Bürger erreicht wird.
Herr Präsident, Hohes Haus! Der vorliegende Gesetzentwurf sieht vor, das neue Organisationsmodell der Bayerischen Landespolizei vor seiner Umsetzung zu erproben. Das ist notwendig und sachgerecht, handelt es sich bei dem Vorhaben doch um eine grundlegende und sehr weit reichende Reform, die nicht in einem Schritt für den gesamten Freistaat Bayern umgesetzt werden kann.
Gegenstand der Polizeiorganisationsreform ist es, durch die Verschmelzung der bisherigen Ebenen der Polizeipräsidien und der Polizeidirektionen eine neue Führungsebene zu bilden. Mit der vollständigen Umsetzung der Reform soll der bisher bestehende vierstufi ge Aufbau durch einen dreistufi gen Aufbau ersetzt werden. Bisher ist die Situation so, dass es vier Stufen gibt, nämlich Ministe
rium, Präsidien, Direktionen und Inspektionen. Wie gerade erwähnt, werden die beiden Ebenen Präsidium und Direktion zu einer Ebene zusammengefasst.
Die neue organisatorische Gliederung bietet folgende Vorteile: Die Verschmelzung von zwei Ebenen bringt personelle Synergiegewinne, die zum größten Teil zur Kriminalitätsbekämpfung vor Ort vorgesehen sind. Die entstehenden Präsidialbereiche erhalten leistungsstarke Einsatzzentralen. Dadurch wird die Einsatzorganisation wesentlich effi zienter. Schließlich ergeben sich durch eine schlanke Führung mit kurzen und schnellen Entscheidungswegen zusätzliche Effi zienzgewinne. Die Führungsspannen werden dadurch entscheidend reduziert.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, durch die neu in das Polizeiorganisationsgesetz – POG – aufzunehmende Erprobungsklausel wird im bisherigen Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Unterfranken von den bisherigen Regelungen zur Gliederung der Landespolizei abgewichen. Es wird ein Artikel 5 neu in das POG aufgenommen, der die Möglichkeit eröffnet, dass im Polizeipräsidium Unterfranken die Erprobung auf der genannten Basis vorgenommen werden kann.
Beginn und Ende der Erprobungsphase werden durch Rechtsverordnung des Staatsministeriums des Inneren festgelegt. Es ist vorgesehen, dass die Erprobung in Unterfranken von Mitte dieses Jahres bis Mitte des nächsten Jahres stattfi ndet. Dabei wird die Möglichkeit eingeräumt, die Erprobungsphase zu verlängern, sollte dies zum Zweck der Erprobung erforderlich sein. Wenn nach Ablauf dieses einen Jahres nicht genügend Erkenntnisse vorhanden sind, dann eröffnet das Gesetz die Möglichkeit, den Erprobungszeitraum angemessen zu verlängern.
Ausschließlich zum Zweck der Erprobung ist die Erweiterung des Projekts auf weitere Polizeipräsidien zulässig. Wenn man also erkennt, dass man zusätzliche Polizeipräsidien mit einbeziehen sollte, dann ist dies zum Zweck der Erprobung ebenfalls möglich. Die Erweiterung kann weitere Erkenntnisse bringen, wenn die Ausdehnung etwa auf anders strukturierte Gebiete des Freistaates vorgenommen wird. Wenn man das Projekt beispielsweise von städtischen Gebieten auf ländliche Räume ausdehnt, dann kann das aufgrund der spezifi schen Aufgabenstellungen zusätzliche Erkenntnisse liefern.
Eine Ausdehnung auf das gesamte Staatsgebiet oder auf wesentliche Teile davon ist jedoch ohne eine weitere Änderung des POG nicht zulässig. Dadurch wird verhindert, dass die neue Organisation schrittweise von einem Präsidium auf andere ausgedehnt wird und es am Schluss dazu kommt, dass die Reform ohne eine weitere gesetzliche Grundlage durchgeführt wird. Ich betone ausdrücklich, das ist nicht vorgesehen. Diese Möglichkeit bietet das Gesetz nicht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich fasse zusammen: Die vorgesehene Polizeiorganisationsreform wurde in drei Schritten konzipiert: In einem ersten Schritt wurde die Reform sorgfältig vorbereitet. Dabei wurden alle maßgeblichen Gruppierungen, vor allen Dingen die
Berufsverbände und die Praktiker in der Polizei, in die Erarbeitung der Konzeption einbezogen. In einem zweiten Schritt wird die Reform quasi im Echtbetrieb umfassend erprobt, und der dritte Schritt sieht vor, dass nach Auswertung der Ergebnisse der Erprobung und angemessener Berücksichtigung und gegebenenfalls Einarbeitung in das Gesamtkonzept eine fl ächendeckende Einführung erfolgt.
Wir sind beim zweiten Schritt angelangt. Der Gesetzentwurf wurde eingebracht, um eine gesetzliche Grundlage für die Erprobung in Unterfranken zu schaffen. Ich darf Sie herzlich um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf bitten.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der GRÜNEN zielt darauf ab, durch eine Faktorisierung der Arbeitszeit die besonderen Belastungen des Schichtdienstes bei der Polizei auszugleichen. Mit dem Begriff der Faktorisierung ist gemeint, dass Nachtschichten zum Beispiel mit einem höheren Zeitfaktor angerechnet werden. Da wir uns der besonderen Belastungen der Schichtdienstleistenden und der sich daraus ergebenden Regenerationsbedürfnisse durchaus bewusst sind, haben wir uns in unserer Fraktion und auch in meinem Ausschuss intensiv mit der Frage nach Ausgleichsmaßnahmen auseinander gesetzt. Nach sorgfältiger Abwägung sind wir schließlich zu unserer Haltung gelangt, Ihrem Antrag nicht zuzustimmen und unser Abstimmungsverhalten in den Ausschüssen auch hier im Plenum beizubehalten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, warum bleiben wir bei unserer Haltung? – Lassen Sie mich die maßgeblichen Gründe dafür darstellen. Die Lage des Staatshaushalts macht Einsparungen in allen Bereichen – ich betone: in allen Bereichen – unumgänglich. Dies gilt insbesondere für das Personal, nachdem die Personalquote unter Berücksichtigung der Versorgungslasten bei über 50 % liegt. Im Interesse künftiger Generationen müssen wir deshalb den Personalkostenanteil am Staatshaushalt senken, um für die Zukunft Gestaltungsspielräume neu zu schaffen bzw. zu erhalten. Dazu ist es erforderlich, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Freistaates durch verlängerte Arbeitszeit einen Sparbeitrag erbringen.
Aus Gleichbehandlungsgründen ist es uns sehr wichtig, dass möglichst alle Berufsgruppen im öffentlichen Dienst in gleicher Weise zu diesem solidarischen Konsolidierungsbeitrag herangezogen werden. Was würde denn passieren, wenn man Ihrem Antrag Rechnung tragen würde? – Es würde dem Grundsatz widersprochen, dass alle gleichermaßen zu diesem solidarischen Beitrag herangezogen würden. Bei gesonderten Ausgleichsmaßnahmen im Polizeischichtdienst würde dieser Grundsatz durch die Hintertür unterlaufen. Das wollen wir aber nicht.
Aus den besagten Gründen können wir das nicht zulassen. Hinzu kommt, dass Erleichterungen des Polizeivollzugsdienstes nicht nur den Erfolg der Einsparbemühungen gefährden würden, sondern sie würden Forderungen von ebenfalls durch den Schichtdienst belasteten Bediensteten nach sich ziehen, beispielsweise von den Justizvollzugsbeamten. Den absurden Vorwurf, Polizeibeamte würden bei uns „verheizt“, können Sie, Frau Kollegin Kamm, doch wohl nicht ernst genommen haben.
Sie wissen doch aus den vielen Beratungen, auch im innenpolitischen Ausschuss, dass wir für die Polizeibeamten in der Vergangenheit schon eine Reihe von Maßnahmen getroffen haben, um ihrer besonderen Belastung Rechnung zu tragen. Mir sei an dieser Stelle der Hinweis gestattet, dass die schichtdienstleistenden Beamten nach den Regelungen der Urlaubsverordnung bereits jetzt einen Zusatzurlaub von bis zu vier Tagen im Jahr, nach den geleisteten Nachtdienststunden gestaffelt, erhalten. Sie haben das wohl vergessen oder bewusst nicht erwähnt. In diesen Fragen ist also sehr wohl etwas getan worden. Ihr Antrag aber würde darauf abzielen, diese Möglichkeiten noch zu erweitern.
Hinzu kommt, dass die besondere Belastung der Polizei, gerade im Schicht- und Vollzugsdienst, durch die Beibehaltung der besonderen Pensionsaltersgrenze von 60 Jahren berücksichtigt wird. Das haben wir hart erkämpft; wir haben uns intensiv dafür eingesetzt, dass bei der Lebensalterszeit keine Veränderung vorgenommen wird. Das muss man in diesem Zusammenhang sehen und auch deutlich hervorheben. Die Beibehaltung der Pensionsaltersgrenze war im Übrigen auch ein besonderes Anliegen aller drei Polizeigewerkschaften. Diesem Anliegen haben wir in vollem Umfang entsprochen.
Wie es aber häufig der Fall ist, wird, wenn man etwas Positives erreicht hat, dies als völlig selbstverständlich hingenommen. Man tut, als sei dies nur ein Tropfen auf den heißen Stein, doch in Wirklichkeit handelt es sich hier um eine massive Entlastung für die Polizeibeamten, gerade auch für diejenigen im Schicht- und Vollzugsdienst. Sie können mit 60 Jahren in Pension gehen, und das bedeutet, dass sie gegenüber jenen Beamten, die erst mit 65 Jahren pensioniert werden, über tausend Arbeitstage weniger arbeiten müssen. Das ist keine Regelung, die man gering schätzen darf. Statistisch gesehen erhalten die Beamten, wenn man die Regelung auf 45 Dienstjahre umlegt, ungefähr 22 arbeitsfreie Tage pro Jahr. Das gesteht man den Polizeibeamten aus nachvollziehbaren Gründen zu. Wir werben deshalb um Verständnis, dass wir neben der Beibehaltung des besonderen Pensionsalters keine weiteren Ausgleichsmaßnahmen aus den von mir genannten Gründen einräumen können.
Ich wiederhole die Gründe noch einmal kurz: Die Regelung würde die solidarische Beitragsregelung durch die Hintertür unterlaufen, sie würde Forderungen anderer Berufsgruppen nach sich ziehen, und schließlich sind bereits Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen. Wir sehen aus diesen Gründen keine Möglichkeit, Ihrem Antrag zuzustimmen.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der GRÜNEN hat zum Ziel, im Behördenzentrum Weiden, das eben beschrieben worden ist, auf Dauer eine Außenstelle des nach Sulzbach-Rosenberg verlagerten Straßenbauamts Weiden zu erhalten. Diese Überlegung klingt zunächst durchaus nachdenkenswert. Aber bei genauerem Betrachten muss man feststellen: Würde man beginnen, einzelne Teile des Gesamtkonzeptes „Verwaltung 21“ herauszubrechen und zur Diskussion zu stellen bzw. die Dinge infrage zu stellen, würde man das Gesamtkonzept infrage stellen.
Die Behördenverlagerungen im Zuge des Konzepts „Verwaltung 21“ stehen miteinander im Zusammenhang. Ziel ist es, neben der Effizienzsteigerung durch Verschmelzungen auch ein Standortkonzept für das gesamte Land Bayern zu schaffen. Die Herauslösung eines einzelnen Behördenstandorts würde entsprechende Nachforderungen in anderen Bereichen nach sich ziehen und letztendlich das Gesamtkonzept gefährden. Wenn man erst einmal beginnt, kann man über viele Dinge diskutieren und viele Pro- und Kontra-Argumente in die Diskussion einführen. Das wäre nicht zielführend.
Im Behördenzentrum Weiden wird ohnehin – darauf sei besonders hingewiesen – eine Servicestelle des Straßenbauamtes so lange aufrechterhalten, wie dies mit Blick auf besondere Härten im Kreis der Mitarbeiter erforderlich ist. Die Servicestelle wird im Zuge der Personalfluktuation sukzessive abgebaut werden. Sie bleibt aber so lange er
halten, solange die Mitarbeiter dort beschäftigt sind. Erst dann, wenn sie in den Ruhestand treten, wird man diese Servicestelle sukzessive zurückfahren.
Der Antrag zielt auch darauf ab, dass nicht nur eine Servicestelle, sondern eine Außenstelle geschaffen wird. Diesem Ansinnen können wir aus besagten Gründen nicht zustimmen. Die dauerhafte Einrichtung einer Außenstelle, was letztendlich auf die Schaffung einer zweiten Straßenbaubehörde in der Oberpfalz hinausliefe, würde die Ziele der Verwaltungsreform konterkarieren. Ich bitte Sie deshalb, den Antrag abzulehnen.
Herr Präsident, Hohes Haus! Als Vorsitzender des innenpolitischen Ausschusses, des Fachausschusses für diesen Haushalt, wende ich mich ganz entschieden gegen die Ausführungen der Opposition.
Das ist doch Beifall wert. Im Gegensatz zu Ihnen bin ich der Meinung, dass der Haushalt nicht zusammengeschustert oder nur über einen Kamm geschert worden ist, sondern dass er ein sehr ausgewogener Haushalt ist.
Der Einzelplan 03 A verdient wirklich Zustimmung, auch Ihre Zustimmung, meine Damen und Herren der Opposition. Wenn wir uns den Haushalt nämlich näher ansehen, stellen wir fest, dass er sich in den vergangenen sieben Jahren sehr positiv entwickelt hat. Ich weiß nicht, ob Sie sich die Mühe gemacht haben, ihn einmal mit den Haushalten der vorangegangenen Jahre zu vergleichen. Im Jahr 1999 umfasste der Einzelplan 03 A 2,747 Milliarden Euro. Im Jahr 2006 wird er 2,957 Milliarden Euro umfas
sen; das sind fast 3 Milliarden Euro. Das heißt, wir haben in einer schwierigen Zeit, in der in fast allen anderen Ressorts Sparmaßnahmen durchgeführt werden mussten, erreicht, dass eine Steigerung, wenn auch eine geringe, in diesem Haushalt zu verzeichnen ist.
Für die Polizei, die im Mittelpunkt der inneren Verwaltung steht, standen 1999 2,1 Milliarden Euro zur Verfügung. 2006 werden es 2,3 Milliarden Euro sein. Es kann also nicht die Rede davon sein, dass hier ein Sparhaushalt zulasten der Polizeibeamten oder zulasten der inneren Sicherheit eingebracht worden sei. Im Gegenteil, wir haben – auch durch die Arbeit in unserem Fachausschuss – dafür gesorgt, dass dieser Einzelplan 03 A in schwieriger Zeit eine Steigerung erfuhr.
Der Einzelplan 03 A für die allgemeine innere Verwaltung hat nunmehr ein Volumen von knapp 3 Milliarden Euro je Haushaltsjahr. Wir beraten hier den Doppelhaushalt 2005/ 2006. Wenn das auch nicht der größte Einzelplan ist, so ist er nach meiner festen Überzeugung doch einer der wichtigsten.
Dieser Haushalt ist von ausschlaggebender Bedeutung, weil mit den eingesetzten Mitteln die Vorraussetzungen zum Erhalt der inneren Sicherheit geschaffen werden. Innere Sicherheit ist das Markenzeichen bayerischer Politik. Die innere Sicherheit ist mit einem sozialen Grundrecht gleichzusetzen. Schließlich geht es um nichts Geringeres als darum, für die Bevölkerung, für die Menschen in Bayern, für Sicherheit zu sorgen. Sie können sich auch in der Nacht und in der U-Bahn sicher fühlen, sie können sicher sein an Orten, an denen in anderen Bundesländern – –
Es ist sehr erfreulich, dass auch von der Opposition Dank an den Innenminister gerichtet wird. Er ist nämlich derjenige, der in Bayern für die innere Sicherheit steht. Ich hätte nicht erwartet, dass hier von Ihrer Seite Dank an den Innenminister ausgesprochen wird, weil er sich so engagiert und so vehement für die innere Sicherheit einsetzt, und zwar nicht nur in Bayern. Er setzt in Deutschland Zeichen.
Die herausragende Stellung Bayerns in Deutschland ist unbestritten. Das möchte ich an dieser Stelle hervorheben. Sogar in der Innenministerkonferenz wird das anerkannt. Auch die Innenminister, die einer rot-grünen Regierung angehören, sehen mit einem gewissen Neid auf Bayern, das bei der inneren Sicherheit eine Spitzenstellung eingenommen hat.
Rund 80 % der Ausgaben in dem Einzelplan 03 A werden für Polizei und Verfassungsschutz und damit für die innere Sicherheit eingesetzt. Dabei stellen die Personalausgaben den wichtigsten Ausgabenblock dar. Nicht zuletzt deswegen, um die Spitzenposition Bayerns bei der inneren Sicherheit mit sparsamem Mitteleinsatz beizubehalten, führen wir in Bayern eine Polizeiorganisationsreform durch. Ziel dieser Reform, über die wir bereits mehrfach diskutiert haben, ist es, auf den Führungsebenen und bei der Verwaltung einzusparen, um die Polizei vor Ort zu stärken.
Vorhin wurde vom Kollegen Schuster, - im Moment ist er leider nicht mehr anwesend -, angesprochen, dass mehrere Arbeitsgruppen eingerichtet worden sind. Herr Kollege Schuster hat das sehr kritisch beleuchtet. Das verstehe ich nicht, denn die Arbeitsgruppen wurden in erster Linie deshalb eingerichtet, weil die Berufsverbände dies vehement forderten. Ich bin in engem Kontakt mit allen drei Polizeigewerkschaften. Sie wollten keine Reform, die von oben nach unten angeordnet wird, sondern sie wollten, dass die Reform mit den Betroffenen diskutiert wird. Mir fehlt deshalb das Verständnis, warum man jetzt kritisiert, dass Arbeitsgruppen eingerichtet werden.
Nun ist Herr Kollege Schuster wieder da. Herr Kollege, ich habe gerade Ihre Kritik von vorhin aufgegriffen. Sie haben von 20 Arbeitsgruppen gesprochen. So viele sind es meines Wissens nicht. Sie haben das jedenfalls sehr kritisch beleuchtet, und dafür fehlt mir das Verständnis, denn dahinter steht die Forderung der Führungskräfte der Polizei, der Berufsverbände und der Gewerkschaften. Sie wollten eingebunden werden. Ich begrüße deshalb ausdrücklich, dass das Innenministerium Arbeitsgruppen eingerichtet hat. Auf diese Weise kommen der Sachverstand und die Praxiserfahrung zum Tragen. Beides kann eingebracht werden und so dazu beitragen, dass wir eine gute Polizeireform auf den Weg bringen. Von den 44 Präsidien und Direktionen werden letztlich 12 Schutzbereiche übrig bleiben. Das ist eine entscheidende Straffung. Die Kompetenzen werden gebündelt. Ich meine, diese Reform wird dazu führen, dass wir in Bayern auch künftig eine führende Stellung in der Polizeiorganisation einnehmen werden.
Eine solche Reform durchzuführen, erfordert ein Höchstmaß an Einsatz aller Beteiligten. Ich bin deshalb sehr dankbar, dass sich alle Beteiligten einbringen. Das habe ich bereits angesprochen. Bei dieser Reform geht es uns nicht um eine Sparpolitik um jeden Preis; auch das möchte ich herausheben. Sie haben vorhin gesagt, es gehe um Sparpolitik um jeden Preis. Das ist keineswegs der Fall. Sie bringen sich, was ich ausdrücklich begrüßen will, intensiv in die Arbeit des innenpolitischen Ausschusses ein. Deshalb müssten Sie doch erkannt haben, dass es hierbei nicht um Sparpolitik geht. Es geht vielmehr darum, dass man die Polizei nach 30 Jahren neu organisiert, und zwar so, dass sie den veränderten Herausforderungen gerecht wird. Ich bin der festen Überzeugung: Wir sind auf dem richtigen Weg, so wie wir das machen.
Wir haben diese Reformen nicht einfach übergestülpt, wir diskutieren sie. Wir haben sie in der Vergangenheit diskutiert, und wir werden das auch in der Zukunft intensiv tun. An dieser Stelle möchte ich ein herzliches Wort des Dankes an den Innenminister richten. Es gibt kaum einen Minister, der sich so viel Zeit nimmt, um im Parlament Rede und Antwort zu stehen. Er legt im Parlament seine Überlegungen dar und ist bereit, von uns auch Anregungen aufzugreifen.
Ich bin der Meinung, das verdient allen Respekt.
Auch Sie dürfen da ruhig klatschen; denn das kommt auch Ihnen zugute.
Ich als Ausschussvorsitzender weiß, dass Sie sich einbringen und viele Vorschläge gebracht haben. Sie können bestimmt nicht sagen, die Vorschläge seien alle vom Tisch gewischt worden. Viele sind berücksichtigt, und viele sind in die Reform mit eingebracht worden. Es geht uns darum, gemeinsam dazu beizutragen – dazu fordere ich Sie auf –, eine moderne Polizeiorganisation zu erhalten, die von allen Teilen des Parlaments voll mitgetragen und unterstützt wird. Ich fühle mich dabei mit Ihnen gemeinsam auf einem guten Wege.
Deshalb habe ich nicht ganz verstanden, dass Sie verschiedene Teile der Reform kritisch beleuchtet haben. Sie können nicht sagen, diese Reform sei von Anfang an völlig falsch konzipiert worden. Sie können auch nicht sagen, dass die Überlegungen, die Sie mit eingebracht haben, nicht in die Entscheidungsfindung einbezogen worden wären. In einer Vielzahl von Gesprächen mit den Betroffenen und den Berufsvertretungen haben wir über die wichtigen Teile dieser Reform diskutiert und diese auf den Weg gebracht. Ich glaube, in diesem Punkt unterscheiden wir uns von vielen anderen Reformen, die zum Teil sehr kritisch beleuchtet worden sind. Diese Reform verdient es, als fortschrittlicher Weg in die Zukunft bezeichnet zu werden.
Wir werden nicht nur eine hervorragende Polizeiorganisationsreform haben, sondern wir werden auch eine der modernsten Einsatzzentralen in Bayern, in Deutschland und in Europa haben. In der Einsatzzentrale in München kann man schon jetzt beobachten, wie ein solches System arbeitet. Wir werden uns mit dem gesamten Ausschuss diese Einsatzzentrale in München ansehen und uns zeigen lassen, wie sie funktioniert. Das ist ein Musterbeispiel dafür, wie es in ganz Bayern und in ganz Deutschland funktionieren kann. Bei einem einlaufenden Notruf wird sofort der Straßenname, die Hausnummer und bei gefährdeten Objekten der Bauplan aufgezeigt, und in der nächsten Stufe wird darstellbar sein, ob sich in dem betreffenden Gebäude ein Gefährder oder eine gefährdete Person aufhält. Wir sind auf einem sehr guten Weg, und den sollten wir weiter beschreiten.
Lassen Sie mich einen Satz zum Personalstand bei der Polizei sagen, der zum Teil sehr kritisch gesehen wird: Im September 2004 – das mögen Sie bitte zur Kenntnis nehmen – hatten wir in Bayern den höchsten Personalstand bei der Polizei, den wir jemals gehabt haben. 38 000 Frauen und Männer sind bei der Polizei beschäftigt; so viele waren das noch nie. Wenn Sie sagen, es würden überall Einsparungen vorgenommen und Stellen reduziert, dann zeichnen Sie damit ein Zerrbild, das nicht stimmt. Wir haben in diesem Jahr mit 38 000 Frauen und Männern bei der Polizei den höchsten Personalstand, den wir jemals hatten.
Diese Tatsache ist dadurch begründet, dass im Rahmen des Sicherheitskonzepts zusätzlich – ich möchte ausdrücklich hervorheben: Bayern als einziges Bundesland – 650 Stellen bei den Sicherheitsdiensten geschaffen wurden. Wir haben nicht nur von Sicherheitsgefährdung oder Terrorismusgefahr gesprochen, sondern ein Sicherheitspaket aufgelegt, das auch im Ausschuss mehrfach vorgestellt worden ist.
Ja, das haben Sie dankenswerterweise gesagt, Herr Schuster. Das möchte ich hervorheben. Sie haben es gewürdigt.
Wir haben ein Sicherheitspaket geschaffen, mit dem in Bayern allein 650 Stellen bei den Sicherheitsdiensten geschaffen worden sind. Durch die Arbeitszeitverlängerung werden wir bei der Arbeitskapazität einen Zuwachs von 5 % haben. Auch das darf nicht vergessen werden, auch wenn die Arbeitszeitverlängerung immer wieder kritisiert wird. Es ist ganz klar: Die Betroffenen würden lieber eine 40-Stunden-Woche als eine 42-Stunden-Woche haben. Ich gebe aber auch zu bedenken: Ist es denn wirklich so schlimm, wenn an vier Arbeitstagen pro Woche jeweils eine halbe Stunde länger gearbeitet werden muss?
Ich bin der Meinung, dass die harte Kritik an den Tatsachen vorbeigeht. Wenn man mit den Betroffenen spricht, stellt man fest, dass diese zwar nicht begeistert sind, wenn sie mehr arbeiten müssen, aber viele haben mir in Gesprächen gesagt, eine halbe Stunde länger an vier Tagen in der Woche sei verkraftbar. Das sei nicht so schlimm. Wir sind in Bayern diesen Weg gegangen, weil wir – anders als in anderen Bundesländern – nicht komplett das Weihnachtsgeld streichen oder prozentual das Gehalt kürzen wollten. Wir sind stattdessen den Weg über die Arbeitszeitverlängerung gegangen.
Wir haben es aber nicht komplett gestrichen, Herr Kollege Wörner. Ich habe von einer kompletten Streichung gesprochen. Ich weiß, dass Sie immer sehr genau zuhören. Deshalb bin ich davon überzeugt, dass Sie richtig registriert haben, dass ich nicht von einer Kürzung, sondern von
einer kompletten Streichung des Weihnachtsgeldes gesprochen habe.
Ich bin der Meinung, dass der Weg, den wir in Bayern gegangen sind, maßvoll und zumutbar ist. Dieser wird von vielen Beschäftigten mitgegangen. Während wir im Zuge der Sparmaßnahmen Stellen abbauen mussten, so sind die Effizienzgewinne durch diese Reform weitgehend der Polizei zugute gekommen bzw. werden der Polizei zugute kommen. Uns ist wichtig, die Inspektionsebene als untere Ebene zu stärken, um sicherzustellen, dass die Polizei vor Ort zur Verfügung steht. Wir werden Ende des Jahres 2010, wenn das gesamte Reformvorhaben abgeschlossen ist, eine höhere Kapazität an Polizeidienstkräften haben als zum heutigen Zeitpunkt. Das mögen Sie bitte zur Kenntnis nehmen.
Sie stellen es immer so dar – ich bekomme das bei Diskussionen vor Ort mit –, als würden Stellen gestrichen werden. Das Gegenteil ist jedoch der Fall.
Einen Punkt – das sei mir gestattet – möchte ich besonders hervorheben: Die Lebensarbeitszeit bei der Polizei ist nicht verändert worden. Die Altersgrenze bei der Lebensarbeitszeit der Polizeibeamten liegt weiterhin bei 60 Jahren. Diese Tatsache geht in allen kritischen Diskussionen unter. Ich finde, es ist eine große Leistung, dass die Lebensarbeitszeit nicht verändert worden ist. Das war auch die große Forderung der Gewerkschaften und der Berufsverbände. Wir haben das gemeinsam geschafft. Wie es häufig im Leben so ist, wird auch hier selbstverständlich das, was an Positivem geleistet worden ist, mehr oder weniger geringschätzig hingenommen, während kleinere Abstriche hart unter Kritik gestellt werden. Ich bin der Meinung, wir haben für die Polizei Großartiges geleistet. Es verdient besonders hervorgehoben zu werden, dass wir es geschafft haben, die Altersgrenze für Polizeibeamte bei 60 Jahren zu halten.
Lassen Sie mich noch kurz auf den Sachhaushalt eingehen – ich habe bisher zum Personalhaushalt gesprochen, aber auch der Sachhaushalt verdient es, entsprechend beleuchtet zu werden –: Der Ansatz für die Polizei und die gesamte innere Verwaltung im Sachhaushalt ist sicherlich sehr knapp bemessen; das verkenne ich nicht. Man hätte sich dabei sicherlich das eine oder andere zusätzlich vorstellen können. Mehr Investitionen, zum Beispiel bei der Fahrzeugbeschaffung oder der IuK-Technik wären sehr wichtig. Wir haben diese leider in diesem Doppelhaushalt nicht mehr unterbringen können. Wir haben uns aber vorgemerkt, auf diesen Feldern in der Zukunft zusätzlich etwas zu tun. Wir sind auf diesem Feld mit Haushaltsmitteln knapp ausgestattet. Aber ich denke, es ist noch auskömmlich, und man kann mit den Mitteln, die in den Einzelplan 03 A eingestellt worden sind, letztlich leben.
Auch der Digitalfunk beschäftigt mich seit einiger Zeit. Es wird immer wieder gefordert, endlich – wie in anderen
Ländern Europas – vom Analogfunk auf den Digitalfunk umzustellen.
Aber da haben wir ein Riesenproblem, das ich aufzeigen möchte. Wir haben ein Riesenproblem, weil der Bund seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, was die Mittelausstattung für den Digitalfunk anbelangt. Von allen 16 Bundesländern – auch den SPD-geführten Bundesländern – sind immer wieder Vorschläge unterbreitet worden hinsichtlich der Kostenbeteiligung bei der Einführung des Digitalfunks. Leider hat der Bund bisher nur Vorschläge gemacht, die für die Länder nicht akzeptabel sind. Deshalb möchte ich an Sie appellieren, dass Sie in Ihrer Partei auf Bundesebene dafür werben, dass der Bund auf diesem wichtigen Gebiet seinen Verpflichtungen nachkommt.
Herr Kollege Dr. Kaiser, ich möchte jetzt nicht mit einer allgemeinen Haushaltsdebatte beginnen. Mir geht es um eine spezielle Technik der Polizei, die uns im Fachausschuss immer wieder beschäftigt. Ich glaube, die Kolleginnen und Kollegen von der Opposition und ich sind uns darin einig: Es wäre dringend notwendig, dass der Bund hier seinen Verpflichtungen gerecht wird. Er benötigt den Digitalfunk nämlich dingend, weil er mit dem Bundesgrenzschutz über eine Einrichtung verfügt, die bundesweit tätig ist und die auf diese Technik angewiesen ist. Der BGS bräuchte diese Technik dringend. Wenn man mit BGS-Beamten spricht, appellieren diese auch an uns, dass wir dafür sorgen, dass der Bund endlich seinen Verpflichtungen nachkommt und die nötigen Mittel bereitstellt. Wir in Bayern haben das getan. Wir haben im vorliegenden Doppelhaushalt wieder eine Verpflichtungsermächtigung stehen und haben einen dreistelligen Millionenbetrag für den Digitalfunk in den Haushalt eingebracht. Das Geld konnte aber bisher nicht abgerufen werden und kann auch weiterhin nicht abgerufen werden, wenn der Bund nicht endlich in die Gänge kommt und seinen Verpflichtungen gerecht wird.
Besondere Schwierigkeiten bereiten uns die begrenzten finanziellen Mittel für die technische Ausstattung der Polizei; denn man muss mit der technischen Entwicklung Schritt halten können. Diesbezüglich haben wir in der Vergangenheit gewisse Probleme gehabt. Deshalb ist es erforderlich, dass man in Zukunft zusätzliche Mittel – ich habe das bereits angesprochen – in den Haushalt einstellt. Man muss die technische Ausstattung der Sicherheitskräfte verbessern, damit man auf dem gleichen Stand der Technik ist wie die potenziellen oder tatsächlichen Kriminellen und die Kriminalitätsbekämpfung wirksam betreiben kann.
Wir müssen unsere technischen Möglichkeiten ausweiten. Ich nenne nur die DNA-Analyse, die wir verstärkt einsetzen sollten. Der Fingerabdruck ist sicher gut, aber er ist ein Mittel der Kriminalitätsbekämpfung, das aus dem 19. Jahrhundert stammt. Wir müssen uns weiterentwickeln und versuchen, die DNA-Analyse noch wirkungsvoller einzusetzen. Der Einsatz dieses Mittels hat in der jüngsten Vergangenheit schließlich dazu geführt, dass
Kriminelle tatsächlich überführt und ihrer gerechten Strafe zugeführt worden sind.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich abschließend einige Worte über die Feuerwehrförderung verlieren. – Herr Präsident, wie lang habe ich noch Zeit? – Ich möchte es nicht riskieren, dass ich wieder ermahnt werde. Letztes Mal habe ich mir wegen einer halben Minute eine Rüge eingehandelt.
Das ist gut; denn dann kann ich noch einmal richtig ausholen.
Die Kolleginnen und Kollegen sind anscheinend der Meinung, dass ich bisher schon überzeugend gesprochen habe und mich deshalb jetzt kurz fassen kann.
Lassen Sie mich noch einen wichtigen Punkt ansprechen, nämlich die Förderung der Feuerwehren. Das ist ein wichtiges Thema, das in den letzten Wochen intensiv diskutiert wurde. Deshalb ist es mir als Vorsitzendem des Fachausschusses wichtig, dass ich dazu noch einige Ausführungen machen kann.
Der Brandschutz und die Feuerwehrförderung stellen einen wichtigen Teil des Einzelplans 03 A dar. Wir haben dem Thema schon in der Vergangenheit großes Gewicht beigemessen. Für die Feuerwehren stehen 2005 und 2006 jeweils 50 Millionen Euro zur Verfügung. Dieser Betrag kann sich meines Erachtens durchaus sehen lassen. Das ist ein Betrag, der uns in die Lage versetzt, für den Brandschutz Entscheidendes zu tun.
Ich weise darauf hin, dass wir bei der Feuerwehrförderung in schwierigen Zeiten eine erhebliche Erhöhung der Mittel vorgenommen haben. Die Steigerung liegt bei jeweils 8 Millionen Euro. Bislang haben wir für die Förderung der Feuerwehren 42 Millionen Euro pro Jahr ausgegeben. Der Betrag ist auf 50 Millionen Euro angestiegen. Dabei haben wir uns die Verteilung der Mittel nicht leicht gemacht; denn wir hatten das Geld über den gesamten Einzelplan vernünftig zu verteilen. Es war uns aber wichtig, bei der Feuerwehrförderung einen Schwerpunkt zu setzen. Wir haben diesen Schwerpunkt auch deshalb setzen können, weil wir den Beschluss gefasst haben, dass 100 % der Mittel aus der Feuerschutzsteuer zu 100 % der Feuerwehr zugute kommen. Das war ein Streitpunkt; denn in der Vergangenheit war es nicht immer so.
Herr Kollege Schuster, aber jetzt haben wir tatsächlich 100 %, was bewirkt, dass wir 50 Millionen Euro für die Feuerwehrförderung einsetzen können. Ein Problem hatten wir dabei zu lösen – ich verkenne das nicht –, nämlich den riesigen Förderstau bei den Feuerwehren. Wir hatten einen Förderstau im Umfang eines dreistelligen Millionenbetrags.
Den haben wir immer noch; das gebe ich zu. Wir haben einen Förderstau bei den Feuerwehren im Umfang eines dreistelligen Millionenbetrags. Deshalb mussten wir uns überlegen, ob wir unsere Regelung bei hohem Mitteleinsatz auch künftig beibehalten oder ob wir an der Feuerwehrförderung grundlegend etwas ändern. Wir haben ausführlich darüber diskutiert und einen meiner Meinung nach guten Weg gefunden.
Unser Ziel ist es, dass die Wartezeiten bis zur Auszahlung der Förderung erheblich verkürzt werden. Während es bisher bis zur Auszahlung acht bis neun Jahre dauerte, wird die Förderung künftig in ein bis zwei Jahren ausbezahlt werden können. Ich glaube, das ist der richtige Weg. Wir mussten dabei natürlich die Fördersätze verändern und uns überlegen, wie wir die Einzelförderung sowohl bei den Fahrzeugen als auch bei den Feuerwehrhäusern künftig gestalten. Ich glaube, mit der Pauschalförderung sind wir hier auf einem vernünftigen Weg.
Selbstverständlich werden wir darüber noch ausführlich diskutieren. Der Entwurf wird vorgelegt werden. Ich kann Ihnen aber jetzt schon sagen, der Vorschlag der Mehrheitsfraktion wird darauf hinauslaufen, dass man eine Pauschalförderung durchführt. Damit vermindert man den Verwaltungsaufwand. Man braucht dann in den Kommunen keine Verwendungsnachweise, die bis ins letzte Detail gehen, auszufertigen und vermeidet damit Bürokratie. Das Verfahren wird vereinfacht, weil es sich um eine teilpauschalierte Förderung handeln wird. Außerdem werden wir mit diesem Vorschlag erreichen, dass die Wartezeiten erheblich verkürzt werden. Ich hoffe, dass Sie diesem Weg zustimmen können.
Unseren Weg werden wir Ihnen erläutern, und den Vorschlag werden wir Ihnen unterbreiten.
Meine Damen und Herren, ich habe versucht, im Rahmen des Einzelplans 03 A für den Geschäftsbereich der inneren Verwaltung einen Bogen zu spannen vom Personalhaushalt bis zum Sachhaushalt. Natürlich habe ich dabei nur einige wenige Punkte herausgreifen und darlegen können. Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass es sich um einen sehr ausgewogenen Einzelplan handelt. Ich bin auch zutiefst davon überzeugt, dass wir es erreicht haben, in schwieriger Zeit ausreichende Mittel in den Haushalts
plan einzustellen, sodass wir den wichtigen Aufgaben gerecht werden können.
Es ist mir ein Bedürfnis, abschließend ein herzliches Wort des Dankes an Herrn Staatsminister Dr. Beckstein und Herrn Staatssekretär Schmid zu richten.
Wir werden hier, wie ich eingangs gesagt habe, hervorragend bedient und mit allen Informationen versorgt, die wir im Parlament benötigen.
Frau Kollegin Stahl, das ist vielleicht ein positives Beispiel, das zur Nachahmung anregt. Sie können Ihre Kolleginnen und Kollegen fragen, wir werden bestens bedient und mit hervorragenden und aktuellen Informationen versorgt. Unsere Anregungen werden jeweils aufgegriffen. Was wir vom Parlament aus einbringen, wird ernst genommen. Dies verdient ein herzliches Wort des Dankes, das ich an dieser Stelle ausdrücklich sagen will. Ich bitte auch den Staatsminister, diesen Dank an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hauses weiterzugeben, die uns so hervorragend zuarbeiten. Wir sind da auf einem sehr guten Weg, und auf diesem Weg sollen wir fortschreiten. Ich bitte – auch die Opposition –, dem Einzelplan 03 A seine Zustimmung zu geben; denn es ist wirklich ein hervorragend ausgestatteter Einzelplan, der es verdient, angemessen gewürdigt zu werden.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Nach dem Terroranschlag in Madrid am 11. März dieses Jahres hat die CSU-Fraktion im Landtag einen Dringlichkeitsantrag eingebracht mit dem Ziel, den Schutz der Bevölkerung vor terroristischer Bedrohung zu verbessern. Wir zielten mit diesem Dringlichkeitsantrag darauf ab, dass das Bayerische Polizeiaufgabengesetz, kurz PAG, entsprechend geändert wird.
Die Staatsregierung hat nun einen Gesetzentwurf vorgelegt, der vom Herrn Staatsminister entsprechend erläutert worden ist. Wir unterstützen diesen Gesetzentwurf der
Staatsregierung zur Änderung des PAG in allen Punkten, weil dadurch die Sicherheitsbehörden die Möglichkeit eröffnet bekommen, durch den Einsatz modernster Technologien ihre Aufgabenerfüllung zu optimieren.
Organisierte Kriminalität und terroristische Vereinigungen sind wegen ihrer Strukturen nur schwer durch klassische Aufklärungsarbeit aufzuhellen. Es hat sich gezeigt, dass diese Erscheinungsformen von Kriminalität von einem hohen Maß an Konspirativität geprägt sind und sie auf einen technisch hoch entwickelten Unterstützungsapparat zurückgreifen können. Es ist deshalb zwingend notwendig, rechtlich abzusichern, dass die akustische Wohnraumüberwachung vorgenommen werden kann. Ein Einschleusen verdeckter Ermittler ist insbesondere bei islamistisch-terroristischen Vereinigungen kaum möglich. Die Befugnis zur akustischen Wohnraumüberwachung knüpft an schwerwiegende Straftaten an, vor allen Dingen an Delikte mit besonderem OK- oder Terrorismusbezug, zum Beispiel der Vorbereitung eines Explosionsverbrechens. Die akustische Wohnraumüberwachung ist als ultima ratio, als letztes Mittel vorgesehen, wenn andere Aufklärungsmethoden keinen Erfolg haben.
Der Gesetzentwurf beachtet den vom Verfassungsgericht mit Urteil vom 04.03. dieses Jahres geforderten Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung bei Gesprächen mit Familienangehörigen oder engen Vertrauten und Berufsgeheimnisträgern durch differenzierte Erhebungsverbote. Der Schutz hört jedoch da auf, wo Gespräche unmittelbar Bezug zu Straftaten haben oder besonders Geschützte selber der Tatbeteiligung verdächtigt werden. Durch richterliche Kontrolle, Erhebungs- und Verwertungsverbote werden Gespräche aus dem Kernbereich geschützt. Ausnahmen bestehen selbstverständlich bei schwerwiegenden Gefahren für Leib, Leben und Freiheit.
Durch die Gesetzesänderung wird eine neue Rechtsgrundlage zum Einsatz der TKÜ, der Telekommunikationsüberwachung, geschaffen, wie die Wohnraumüberwachung wird die TKÜ zum Schutz von hochwertigen Rechtsgütern eingesetzt. Zum Schutz von besonderen Vertrauensverhältnissen, insbesondere bei Berufsgeheimnisträgern, enthält die Novelle über die grundgesetzlichen Mindeststandards hinaus entsprechende Schutzvorkehrungen.
Im Gesetzentwurf ist zudem enthalten die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Übermittlung polizeilicher Daten an ausländische Sicherheitsbehörden sowie für die Erhebung, Verwendung und Speicherung von Daten, die aus dem Einsatz von Kennzeichenerkennungssystemen gewonnen werden. Dieses Kennzeichen-Scanning dient dazu, durchreisende Straftäter schnell und einfach aus dem Verkehr zu ziehen.
Fazit zu dem Gesetzentwurf der Staatsregierung: Der Gesetzentwurf hält die Balance zwischen dem notwendigen Schutz der Freiheitsrechte des Einzelnen und dem Schutz von Leben, Gesundheit und Freiheit unserer Bürger. Die darin vorgesehenen Maßnahmen sind zur effektiven Gefahrenabwehr zwingend erforderlich.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich noch ganz kurz auf den Gesetzentwurf der GRÜNEN zur präventiven Telekommunikationsüberwachung eingehen. Wir lehnen ihn aus drei Gründen ab. Zum einen sollen lediglich dringende Gefahren für Leib, Leben und Gesundheit abgedeckt sein. Es fehlt der Katalog über schwerwiegende Straftaten. Es ist eine so starke Einschränkung vorgenommen, dass dieses Instrumentarium nicht wirkungsvoll eingesetzt werden kann.
Zum Zweiten: Das vorgesehene absolute Erhebungsverbot für Gespräche mit Familienangehörigen und Berufsgeheimnisträgern geht unseres Erachtens zu weit.
Wer Gespräche über Straftaten führt, ist unseres Erachtens nicht schutzwürdig.
Drittens fehlt im Gesetzentwurf die Befugnis für die Polizei, notfalls Telekommunikationsverbindungen zu unterbrechen.
Fazit: Insgesamt ist der Gesetzentwurf der GRÜNEN zu wenig durchdacht. Er geht an den Realitäten der polizeilichen Fahndungspraxis vorbei. Der Schutz des Einzelnen – auch des einer geplanten Straftat Verdächtigen – wird zulasten des Schutzes der Allgemeinheit vor schwerwiegenden Straftaten vernachlässigt.
Auf alle diese wichtigen Detailfragen zu diesem Gesetzentwurf, aber auch zum Gesetzentwurf der Staatsregierung, werden wir in den Ausschussberatungen ausführlich eingehen. Diese Fragen werden wir intensiv zu debattieren haben. Wir werden diese Beratungen zügig angehen, damit die Sicherheitsbehörden bald die notwendigen Befugnisse zur Verfügung haben, die wichtig sind, um Leben zu retten und Kriminalität wirksam und optimal bekämpfen zu können.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man die Redner der Opposition gehört hat, so hat man fast den Eindruck gewonnen, als hätte es den Asylkompromiss bzw. den Zuwanderungskompromiss in Berlin überhaupt nicht gegeben. Man hat nämlich nur versucht, kritische Punkte hervorzuheben, ohne das Positive, das mit dem Kompromiss in Verbindung steht, in entsprechender Weise zu würdigen.
Wenn Kollege Volkmann sehr lange ausgeführt hat, dass sich die CSU einem vernünftigen Zuwanderungsrecht immer verweigert habe,
so weise ich das zurück, denn das stimmt nicht. Ich bin der Meinung, es ist nicht zielführend, wenn man nach wie vor mit plakativen Aussagen wie „Deutschland ist ein Zuwanderungsland“ operiert. Man kann ewig darüber streiten, ob Deutschland ein Zuwanderungsland ist oder nicht. Ich finde, es kommt darauf an, dass man in der praktischen Ausgestaltung zu handhabbaren, guten und praktikablen Lösungen kommt. Das sollte im Vordergrund stehen und das habe ich bei Ihren Ausführungen doch sehr vermisst.
Mir stehen nur fünf Minuten zur Verfügung. Deshalb bitte ich auf Zwischenfragen zu verzichten.