Susanne Bay

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Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Staatssekretärin, wir haben jetzt etwas über die No vemberhilfen gehört. Mich würde interessieren: Werden die Dezemberhilfen auf das bestehende System, das zwar noch nicht funktioniert, aufgegleist, damit das da wenigstens schnel ler geht, damit die Menschen in Baden-Württemberg, die auf die Hilfe angewiesen sind, schnell zu ihrem Geld kommen?
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Für uns Grüne ist klar: Wir müssen dafür sorgen, dass Wohnungen dafür genutzt werden, wofür sie eigentlich gedacht sind: den Menschen ein dauer haftes Zuhause zu bieten. Dafür ziehen wir alle sinnvollen Re gister. Eines davon ist der vorliegende Entwurf für ein novel liertes Zweckentfremdungsverbotsgesetz.
Es stellt sicher, dass die Städte wissen, welche Wohnungen le gal vermietet werden, und es stellt ein Handwerkszeug zur Verfügung, wie mit Verstößen umgegangen werden kann.
Dass Wohnungen dauerhaft in Pensionen umgewandelt wer den oder sogar nur zu diesem Zweck angemietet werden, das muss unterbunden werden; denn dadurch steht weniger Wohn raum in angespannten Wohnungsmärkten zur Verfügung.
Mit der Novellierung des Gesetzes erweitern wir die Aus kunftspflicht um den Kreis derer, die Wohnungen vermitteln.
Die Auskunftspflicht gilt nun also auch für Betreiber von In ternetplattformen wie Airbnb. Das schafft Rechtssicherheit und Transparenz für die Kommunen, aber auch für die Anbie ter. Ebenso wird klargestellt: Eine Wohnung, die auf einer In ternetplattform angeboten wird, darf maximal zehn Wochen pro Kalenderjahr als Ferienwohnung vermietet werden. Das ist kein willkürlicher Zeitraum, sondern das orientiert sich an den Urlaubsgewohnheiten der Menschen.
Uns ist weiter wichtig, dass wir, das Land, nicht am Bedarf der Kommunen vorbei entscheiden. Deshalb stellen wir den Kommunen einen maximalen Maßnahmenkatalog zur Verfü gung. Dazu gehören auch die Registrierungspflicht und die Anzeigepflicht für jede einzelne Vermietung. Dafür können sich die Kommunen entscheiden.
Mit der Erhöhung des Bußgeldrahmens auf 100 000 € wird ein deutliches Zeichen gesetzt, dass wir es mit dem Schutz von Wohnraum ernst meinen.
Zusätzlich zu diesen wichtigen Punkten können wir Grünen uns in Zukunft weitere Verschärfungen vorstellen, z. B. dass das Verbot der Zweckentfremdung auch für Wohnungen gilt, die zum Zeitpunkt des Erlasses einer entsprechenden kommu nalen Satzung – diese braucht es ja – schon leer stehen. Es leuchtet uns nicht ein, warum der Lebenszweck eines als Wohnraum erstellten Gebäudes deshalb Leerstand sein soll, weil dieses zufällig bei Satzungserlass leer steht.
Hier erwarten wir
abwarten, ganz ruhig bleiben – wegweisende Urteile auf Bundesebene.
Sollten sich hier weitere Spielräume auftun, werden wir Grü nen diesbezüglich aktiv.
Vielen Dank auch für die Bewegung bei unserem Koalitions partner, dass wir beim Thema Zweckentfremdung jetzt noch wichtige Schritte weitergekommen sind, damit Menschen leichter ein dauerhaftes Zuhause finden.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Unsere Botschaft in der mo mentanen historischen Krise war von Beginn an: Wir lassen niemanden allein. Dazu stehen wir Grünen.
Dafür ist es notwendig, die Corona-Unterstützungsmaßnah men fortlaufend auf Lücken zu überprüfen. Mit dem Landes beteiligungsfonds, über den wir heute sprechen, schließen wir eine solche Lücke für unsere mittelständischen Unternehmen. Der Beteiligungsfonds richtet sich nämlich ganz bewusst und gezielt an baden-württembergische Unternehmen mit 50 bis 250 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, unseren Mittelstand, das Rückgrat unserer Wirtschaft und unseres Wohlstands. Die se Unternehmen, die für unser Land so wichtig sind, werden vom Stabilisierungsfonds des Bundes leider nicht erfasst.
Ich sage deutlich: Die Zugangshürden zum Landesprogramm dürfen nicht unüberwindbar hoch sein. So würden Bedingun gen zu Tarifbindungen der Beschäftigten, wie sie die SPD in ihrem Änderungsantrag fordert, Unternehmen vom Beteili gungsfonds ausschließen.
Bevor ich nun missverstanden werde: Wir Grünen sind über zeugt, dass Tarifverträge für unsere Sozial- und Wirtschafts ordnung unverzichtbar und wichtig sind. Ich frage Sie aber: Verdienen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne Tarifvertrag akut in dieser Situation keine Unterstützung zum Erhalt ihrer Arbeitsplätze? Wir Grünen sagen: Doch!
Daher beantragen wir gemeinsam mit der CDU, dass über den Beteiligungsfonds des Landes Arbeitsplätze dauerhaft gesi
chert werden sollen und die Betriebsparteien in den Restruk turierungsprozess eingebunden werden sollen.
Jetzt nehme ich an, dass wir nachfolgend wieder den Vorwurf hören werden, der Beteiligungsfonds komme zu spät; man kennt sich ja inzwischen. Für uns Grüne ist es absolut ent scheidend und es hat sich bewährt, die verschiedenen Hilfen an andere Programme anschlussfähig zu machen. Alles ande re ist Verschwendung von Ressourcen und von Chancen.
Von den 16 Bundesländern ist Baden-Württemberg das zwei te, das nun einen solchen Beteiligungsfonds auflegt. Wir sind also schnell mit einem Fonds, der genau dort ansetzt, wo die Hilfe tatsächlich benötigt wird.
Eines ist uns Grünen wichtig: Das Land beteiligt sich nur im äußersten Notfall an Unternehmen, und zwar nur an solchen der Realwirtschaft. Es geht nicht um einen staatlichen Auf kauf von Unternehmen, sondern um die vorübergehende Stüt zung grundsätzlich zukunftsfähiger Unternehmen, bei denen aufgrund der Restriktionen in der Pandemie Fremdkapital als Liquiditätshilfe nicht mehr ausreicht.
Der Fonds ist also keineswegs ein Einstieg in eine staatlich gelenkte Wirtschaft, sondern er ist eine echte Stabilisierungs maßnahme, für die Kriterien in gesamtgesellschaftlicher Ver antwortung hinterlegt werden.
Aus diesem Grund ist die Einrichtung des Beteiligungsfonds zunächst bis Ende Juni 2021 befristet – allerdings mit einer Ausnahmemöglichkeit. Denn die Krise hält sich eher nicht zu verlässig an von uns gesetzte Fristen. Mit 1 Milliarde € ist der Fonds aus unserer Sicht auch gut ausgestattet.
Wichtig ist uns Grünen die Einbeziehung des Landtags, nicht nur durch quartalsweise Berichte, sondern auch über Informa tionen zu den jeweiligen Einzelbeteiligungen.
Wir zeigen mit dem Beteiligungsfonds erneut, dass wir in Ver antwortung für die Bürgerinnen und Bürger und für die Wirt schaft des Landes zielgenau handeln. Wichtig finde ich bei den ganzen Debatten um Vor- und Nachteile des Föderalis mus auch: Bundes- und Landeshilfen ergänzen sich, und wir nutzen Synergien für die Ausgestaltung.
Am besten wäre es natürlich, der Fonds würde gar nicht nach gefragt. Aber mit einer möglichen Unterstützung durch die sen Fonds kann mancher Mittelständler, manche Mittelständ lerin im Land mitsamt seinen oder ihren Beschäftigten wie der zuversichtlicher in die Zukunft blicken.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Im Moment wird man als Politikerin ja gelegentlich gefragt: Macht ihr eigentlich auch noch etwas an deres als Corona? Deutliche Antwort: Ja – auch wenn man heute vielleicht wieder einen anderen Eindruck gewinnen konnte. Aber weitere wichtige Themen sind uns Grünen über haupt nicht aus dem Blick geraten, beispielsweise die Versor gung der Baden-Württembergerinnen und Baden-Württem berger mit bezahlbarem Wohnraum und die Frage, was das Land im Rahmen seiner Zuständigkeit hierfür tun kann.
Wie weit oben das Thema auf der Agenda steht, zeigt die Tat sache, dass wir in unserer Sondersitzung am 19. März auch die erste Lesung des Änderungsgesetzes zum Wohnraumför derungsprogramm durchgeführt haben – wenn auch ohne Aus sprache.
Wir haben bereits das nochmals verbesserte Förderprogramm an den Start gebracht, und auf der Grundlage des vorgelegten Änderungsentwurfs heute kann dies dann seine volle Wirkung entfalten.
Im Gesetz besonders wichtig ist uns Grünen u. a.: Werkswoh nungen für Beschäftigte mit Wohnberechtigungsschein kön nen zukünftig gefördert werden. Betriebe als Akteure im Woh nungsbau sind ein weiterer, leider ein wenig in Vergessenheit geratener Hebel, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Jetzt wird dies wiederbelebt.
Ein landesweit einheitliches EDV-Verfahren für eine Woh nungsbindungsdatei wird eingeführt, und das Erteilen einer Erlaubnis zum Aufheben einer Bindung wird an strengere Be dingungen geknüpft – alles mit dem Ziel, Wohnraum langfris tig bezahlbar zu halten.
Bei der mittelbaren Belegung – das bedeutet, wenn nicht die geförderte, sondern eine Ersatzwohnung – –
Okay. – Also: Bei der mittelba ren Belegung – das bedeutet, wenn nicht die geförderte Woh nung, sondern eine Ersatzwohnung von Menschen mit Wohn berechtigungsschein bezogen wird – gab es in der Vergangen heit oft Stress hinsichtlich der Gleichwertigkeit dieser Woh nungen. Hier schafft das Gesetz Klarheit. Damit stellen wir eine gute Wohnqualität sicher.
Erfolgreich eingesetzt haben wir Grünen uns auch dafür, dass unter bestimmten Voraussetzungen
Belegungsbindungen im Bestand auch bei bereits bewohnten Wohnungen erworben werden können. Eine vielfach geäußer te Anregung aus der Praxis wird so umgesetzt. An solchen Be legungsbindungen im Bestand gibt es immer wieder Kritik, weil kein neuer Wohnraum entsteht. Wir sehen das; aber so bleibt manch eine Bestandswohnung bezahlbar, bei der sonst die Mieten davongaloppiert wären.
Ebenso haben wir eine Öffnungsklausel für Akteure z. B. aus dem karitativen Bereich erreicht. Diese haben oft eine spezi elle Kapitallage und können bisher auf das Förderprogramm überhaupt nicht zugreifen. Wir Grünen finden es aber richtig, dass sie beim Thema Wohnraum auch gesellschaftliche Ver antwortung übernehmen können; denn jeder weitere Akteur beim Bau von bezahlbaren Wohnungen ist wichtig.
Weiter war uns wichtig, dass das Gesetz an gelebte gesell schaftliche Wirklichkeiten angepasst wird. So spricht das Ge setz jetzt auch im Normzweck, sozusagen expressis verbis, nicht nur von Familien, sondern auch von Alleinerziehenden, und es spricht statt von Ehepartnerschaft von Lebenspartner schaft. Manchen hier im Raum werden solche Dinge gehörig gegen den ideologischen Strich gehen; wir dagegen denken dadurch an alle, die in unserer Gesellschaft in einer Verant wortungsgemeinschaft füreinander einstehen und gemeinsam Wohnraum bewohnen.
Das ist das richtige und wichtige Zeichen, das wir und auch die Landesregierung hier setzen.
Fazit – Sie ahnen es –: Wir stimmen dem Gesetzentwurf zu;
denn er ist ein weiterer guter Schritt auf dem Weg zu mehr be zahlbarem Wohnraum in Baden-Württemberg. Deshalb ist der Gesetzentwurf auch in der Anhörung von den meisten sehr gelobt worden. Ich würde daher auch Ihnen raten: Stimmen Sie diesem Gesetz vollen Herzens zu.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Noch ein paar Worte zu ei nem sehr wichtigen Thema für die Menschen im Land, näm lich Wohnen, bezahlbares Wohnen, aber auch Bauen und Woh nen in Verantwortung für nachfolgende Generationen.
Grundsätzlich ist die Botschaft: Mit 250 Millionen € pro Jahr wird die Wohnraumförderung auf Rekordniveau verstetigt. Aber neben der reinen Zahl in Euro ist viel wichtiger, wie vie le geförderte Wohnungen am Ende herauskommen. In diesem Jahr sind es bisher über 2 500 –
und der Dezember kommt noch dazu.
Wir haben den Anspruch, die Rahmenbedingungen trotz des schwierigen Zinsniveaus immer weiter zu verbessern, und zwar in enger Absprache mit denen, die den Wohnraum bau en und nutzen.
Mit der Fördersäule „Wohnungsbau BW – kommunal“ wer den die Kommunen vor Ort durch sehr gute Bedingungen ge stärkt, selbst einen Wohnungsbestand aufzubauen und auch für lange Zeit zu halten. Zudem startet die Regierungskoali tion mit 147 Millionen € eine Wohnraumoffensive mit Boden fonds und Kompetenzzentrum. Denn wir brauchen geförder te Wohnungen nicht nur kurzfristig, sondern auf Dauer. Mit diesen Förderlinien und der Wohnraumoffensive tragen wir dafür Sorge, dass nicht irgendwann wieder Kräfte, die nur dem Markt huldigen, die Wohnraumversorgung gefährden.
Herr Kollege Born, es ist Ihnen auch heute nicht gelungen, uns von den Vorteilen einer Landesentwicklungsgesellschaft zu überzeugen, die Jahre benötigt, bis sie implementiert ist, und die eine weitere Konkurrenz
für knappe Flächen, Kommunen und Private ist. Eine weite re zielführende Neuerung ist dagegen die Gründungsförde rung für neue Genossenschaften, die quasi als Starthilfe für diese wichtigen Akteure auf dem Weg zu mehr bezahlbarem Wohnraum dient.
In Sorge sind wir bei der Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund zur Wohnraumförderung. Der Entwurf hat das Potenzi al, unser Programm an wichtigen Stellen zu torpedieren. Hier, Herr Kollege Born, können Sie einmal Ihre offensichtlich reichlich vorhandene Empörungsenergie an die Adresse der eigenen Partei als Teil der Bundesregierung – jedenfalls noch – ableiten. Das wäre doch einmal etwas, wo Sie segensreich handeln könnten.
Weiterhin wichtig sind für uns Grüne die Städtebau- und die Denkmalförderung. In der Städtebauförderung sind...
... 256 Millionen € – 15 Milli onen € mehr als in den vorangegangenen Jahren –, und was wir richtig gut finden: Bei jedem Vorhaben müssen jetzt Stadt grün und ökologische Aspekte mitbedacht werden, und das ist gut so.
Wir sehen also: Der Einzelplan enthält vielfältige Instrumen te, um eine Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum zu sichern. Das ist uns Grünen ein sehr wichtiges Anliegen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Oktober erst haben wir das Gesetz über die Anpassung der Dienst- und Versorgungs bezüge für die Landesbeamtinnen und -beamten verabschie det. Mit dieser Übertragung des Tarifergebnisses gehen wir einen weiteren Schritt, um den öffentlichen Dienst in BadenWürttemberg nachhaltig attraktiver zu gestalten.
Aber eine gute Besoldung allein reicht bei Weitem nicht aus, die klügsten Köpfe an das Land als Dienstgeber zu binden, gerade in Zeiten, in denen gut ausgebildete Fachkräfte über all gesucht werden. Moderne Arbeitsumgebungen, die Stei gerung der Flexibilität bei den Arbeitszeiten und die Erhöhung der Chancengerechtigkeit sind einige der Bausteine, denen wir uns deshalb intensiv widmen.
Der Gesetzentwurf, den wir heute beraten, ist ein solcher Bau stein. Er bringt deutliche Verbesserungen im Sinne der Fami lienfreundlichkeit und der Erhöhung der Chancengerechtig keit insbesondere für Frauen im öffentlichen Dienst. In Zu kunft sollen nämlich Elternzeiten und Pflegezeiten bei der Er mittlung, ob ein Versorgungs- oder Altersgeldanspruch be steht, angerechnet werden. Des Weiteren sollen die Monate oder Jahre, in denen jemand in Teilzeit arbeitet, für das Ein treten des Anspruchs vollständig berücksichtigt werden. Ich betone das Eintreten des Anspruchs deshalb besonders, weil es Irritationen darüber gab, ob es auch um die Höhe der Ver sorgung geht.
Um die Höhe der Versorgung geht es im dritten Fall, den wir neu regeln wollen. Die Mindestversorgung soll in allen Fäl len als absolute Versorgungsuntergrenze gewährt werden. Ehr lich gesagt bin auch ich bislang beim Begriff Mindestversor gung davon ausgegangen, dass dies tatsächlich eine Unter grenze ist. Aber so kann man sich täuschen, und deshalb ist es wichtig, dass wir diese Sache hier neu regeln.
Lassen Sie uns einmal einen ehrlichen Blick auf die Lebens realitäten werfen. Es sind noch immer in den allermeisten Fäl len Frauen, die in verschiedenen Phasen ihres Erwerbslebens
in Teilzeit arbeiten, z. B. weil sie nach wie vor den größten Teil der Kinderbetreuung und die Haushaltsorganisation über nehmen. Frauen übernehmen auch sehr viel häufiger die Pfle ge von pflegebedürftigen Angehörigen.
Es kann nicht sein, dass sie mit Kindererziehungszeiten, Pfle gezeiten und Teilzeitbeschäftigungen keinen Versorgungsan spruch erwerben und quasi unter die Mindestversorgung rut schen.
Die wichtigen Aufgaben, die diese Frauen erbringen – und auch einige Männer; das will ich gar nicht bestreiten, aber da ist noch deutlich die berühmte Luft nach oben –, wollen wir anerkennen und honorieren. Auch ihnen dürfen im Pensions alter in Zukunft keine Nachteile mehr entstehen. Deshalb hal ten wir Grünen diese Maßnahmen, über die wir heute hier dis kutieren, für gut und richtig.
Das Land zeigt sich so als attraktiver Arbeitgeber für Men schen, die noch große Teile ihrer Erwerbsbiografie vor sich haben, weil diese Menschen erkennen, dass eine Familienpha se oder auch die Pflege von Angehörigen im System mitge dacht und anerkannt werden. Das Land übernimmt hier auch eine wichtige Vorbildfunktion für die Privatwirtschaft.
Andere Bundesländer verfügen bereits über entsprechende Regelungen. Mit den geplanten Änderungen vermeidet das Land außerdem mögliche Verstöße gegen geltendes EU-Recht bei der Mindestversorgung.
Meine Damen und Herren, Sie sehen also, es ist gut und rich tig, dass Baden-Württemberg nun zügig handelt. Deshalb stimmen wir diesem Gesetzentwurf gern zu.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine Anhörung und eine Ausschusssitzung weiter nähern wir uns nun der Beschluss fassung zur Novellierung der Landesbauordnung.
In dem Prozess der Meinungsbildung haben wir mit der Wohn raum-Allianz einen bislang einmalig ausführlichen Beratungs
prozess mit verschiedensten Interessenvertretungen geführt. Wir Grünen danken allen Beteiligten, die sich dabei so enga giert eingebracht haben, sehr herzlich für ihren Einsatz, und wir danken auch denjenigen, die uns sonst noch kontaktiert haben, und das waren nicht wenige.
Gleich ein Tipp an die Opposition: Das war auch der kürzes te Zeitraum, den man bisher in diesem Landtag gebraucht hat, um eine LBO zu novellieren.
Unsere politische Aufgabe war und ist nun, unter Würdigung aller gesamtgesellschaftlichen Aspekte die Empfehlungen ab zuwägen und zu gewichten.
So gab es den Rat, beim Neubau zu den schwächeren Rege lungen der Barrierefreiheit von 2010 zurückzukehren. Dies ist aber für uns Grüne bei 200 000 fehlenden barrierefreien Woh nungen und angesichts unserer Verantwortung für Inklusion absolut keine zukunftsfähige Option.
Denn wenn Barrierefreiheit zur Regel wird, dann werden auch Sondermaße Normalmaße, und das Kostenargument wird hin fällig.
Jetzt ahne ich schon die Kritik der Opposition: dass wir bei Aufstockungen und Umnutzungen im Bestand Vorschriften in Bezug auf Barrierefreiheit lockern.
Diese Entscheidung ist uns nicht leichtgefallen.
Aber – hören Sie gut zu – haben Sie sich schon einmal über legt, warum alle hier immer von Aufstockungspotenzial spre chen, obwohl die fraglichen Gebäude schon alle stehen? Weil die Hürden offensichtlich so hoch sind, dass sich kaum je mand an den Bestand heranwagt.
Wir beseitigen hier Hemmschwellen. Im Gegenzug wird auf Antrag von uns Grünen und den Kollegen von der CDU auch beim Neubau von gemischt genutzten Gebäuden – also nicht nur bei Wohngebäuden – Barrierefreiheit gefordert. So geben wir eine abgewogene, zielführende und durchaus pragmati sche Antwort auf verschiedene Herausforderungen – im einen Fall für mehr Flächen, im anderen Fall für mehr Barrierefrei heit.
Wie sehr der Teufel im Detail steckt, haben wir auch in der außerordentlich sachlichen und aufschlussreichen Anhörung
durch den Ausschuss gesehen. Wir haben genau zugehört und daher mit der CDU beantragt, dass die Baugenehmigungsun terlagen nun doch weiterhin bei den Kommunen und nicht di rekt bei der Genehmigungsbehörde einzureichen sind. Hier sollte eigentlich eine Verfahrenserleichterung entstehen. Aber die Kommunen sähen sich dann nicht mehr früh genug betei ligt, und die kommunale Selbstverwaltung ist uns Grünen ein sehr hohes Gut.
Sie sehen, der Ruf nach schlanken Prozessen ist einfach raus gehauen. Im Detail ist es aber eben sehr viel komplizierter.
Wir werden die Frist zur Einführung digitaler Unterlagen ver längern, weil die entsprechenden Programme noch nicht ver fügbar sind. Auch dies ist eine lebensnahe Entscheidung. Sie steht im Gegensatz zum Antrag der AfD,
der rückwirkend eine Frist setzen will. Wie das gehen soll, bleibt allein Ihr Geheimnis.
Das steht in einer Reihe mit einem weiteren sinnfreien Antrag der AfD, der uns gestern noch zugegangen ist.
Insgesamt sprechen wir heute über eine Änderung der LBO, die unserem grünen Motto folgt: „Heute bauen und wohnen und dabei an morgen denken“. Wir verschlanken Prozesse, wir heben innerörtliches Potenzial durch eine Beschränkung des Bestandsschutzes für stillgelegte Flächen landwirtschaft licher Betriebe. Daran hat sich vorher auch noch niemand ge wagt.
Wir beseitigen Hemmnisse beim Holzbau und machen so al le Baustoffe gleichberechtigt nutzbar. Wir sorgen für bedarfs gerechte Fahrradstellplätze und weitere Voraussetzungen für moderne Mobilität, und wir schaffen durch Begrünungsaufla gen ein lebenswertes Stadtklima für die Menschen – um nur nochmals einige Big Points zu nennen.
Wir haben alle Anregungen ernsthaft geprüft und gemeinsam mit unserem Koalitionspartner abgewogen. Danke für die in tensiven und durchaus spannenden Prozesse der Positionie rungsfindung.
Den Änderungsanträgen der Opposition können wir nichts weiter Zielführendes abgewinnen.
Auch wenn wir mit der Änderung der LBO heute eine wich tige Baustelle schließen werden, fallen wir trotz des Sommers nicht in ein Bauloch. Denn die LBO ist einer von vielen Bau steinen, wenn es darum geht, ausreichend bezahlbaren Wohn raum für die Menschen zu schaffen. Wir Grünen bleiben auch an den anderen Baustellen dran.
Denn Wohnen ist ein elementares Grundbedürfnis der Men schen
und damit eines unserer prioritären politischen Ziele.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Wohnen und damit auch das Bauen sind die sozialen Fragen unserer Zeit. Wir Grünen ziehen daher al le sinnvollen Register, um diese Fragen zu lösen. Eines davon ist die Landesbauordnung.
Für uns Grüne steht diese Novelle unter dem Motto „Heute bauen und wohnen und dabei auch an morgen denken“; denn
wir mindern heute rechtliche Hemmnisse beim Bauen und sor gen gleichzeitig für nachhaltige Bauten, die auch morgen noch den Herausforderungen gerecht werden.
Hervorheben möchte ich Folgendes: Wir vereinfachen und be schleunigen die Verfahren bei der Baugenehmigung. Zukünf tig geht es einfach, schnell, digital.
Wir wollen bei den Baustoffen alle Möglichkeiten ausschöp fen. Deshalb erleichtern wir das Bauen mit Holz. Holz ist ein wichtiger nachhaltiger Baustoff und tritt nun gleichberechtigt neben Mauerwerk, Beton und Stahl.
Der Flaschenhals beim Bauen sind die Flächen. Deshalb wer den in der LBO Maßnahmen für eine bessere Flächennutzung verankert. In urbanen Gebieten wird mit geringeren Abstän den verdichtetes Bauen ermöglicht.
Die Aufstockung im Bestand wird erleichtert. Wer aufbaut, muss für die neue Wohnung z. B. keine teuren neuen KfzStellplätze errichten. Das kurbelt die Ausbautätigkeit in be stehenden Quartieren an und schafft innerörtlich Wohnraum. So schützen wir Außenflächen und Natur- und Erholungsflä chen. Das ist uns Grünen ein besonders wichtiges Anliegen.
Im ländlichen Raum wird der Bestandsschutz für langjährig nicht mehr genutzte innerörtliche Tierhaltungsanlagen be grenzt. Das ist ein ganz wichtiges Signal für lebendige Orts kerne im ländlichen Raum; auch das ein wichtiges grünes An liegen.
Wir dürfen aber über die Herausforderungen von heute, die wir angehen, nicht die von morgen vergessen. Was wir jetzt bauen, muss auch für die Zukunft nachhaltig sein. Denn die große Herausforderung ist die Klimakrise. Angesichts der heu tigen Temperaturen hier in Stuttgart verstummen hoffentlich auch vehemente Leugner des Klimawandels.
Fakt ist, dass die Temperaturen in den Städten mehrere Grad höher sind als im Umland. Um dem entgegenzuwirken, haben wir als Klimaschutzpartei
zum Schutz der Menschen, die hier in dieser Stadt und in un seren Städten wohnen, darauf bestanden, dass die Fassaden- und Dachbegrünung weiterhin in der LBO verankert bleiben.
Zentral für den Klimaschutz und natürlich auch für die auf Mobilität angewiesenen Bewohnerinnen und Bewohner der Gebäude ist die Verkehrswende. Daher stellen wir in der LBO wichtige Weichen für klimafreundliche Mobilität. Als Vorbe reitung für Ladestationen werden in neuen Wohngebäuden Leerrohre Pflicht. So kann bei Bedarf ohne weitere Hürden nachgerüstet werden. Bei Nichtwohngebäuden sind Ladesta tionen sowieso zu installieren.
Bei der Verkehrswende setzen wir nicht nur auf Elektroautos. Nein, mit der Neuregelung für die Fahrradstellplätze erleich tern wir den Bürgerinnen und Bürgern gesunde, CO2-neutra le Mobilität – flexibel und bedarfsorientiert. Es ist ganz ein fach: Eine größere Wohnung – mehr Bewohnerinnen und Be wohner – mehr Fahrräder sind zu erwarten – mehr Fahrrad stellplätze – und auch umgekehrt.
Beim Bauen von heute und der Vorsorge für morgen ist uns Grünen eines noch sehr wichtig: Unsere Gesellschaft wird äl ter. Es fehlen schon heute mehr als 200 000 altersgerechte Wohnungen. Deshalb haben wir Grünen gemeinsam mit der CDU-Fraktion diesen Punkt noch einmal genau angeschaut. Wir sehen uns durch die Anhörung bestätigt, einen Ände rungsantrag einzubringen.
Herr Brauer, es ist so, wenn man Anhörungen macht und die se ernst nimmt, dann dauert es seine Zeit. Es kommen dann aber auch gute und richtige Ergebnisse heraus.
Bisher sind nämlich barrierefreie Wohnungen nur in reinen Wohngebäuden Pflicht. Das wollen wir ändern und die Rege lung für Barrierefreiheit auch auf gemischt genutzte Gebäu de ausdehnen. Damit werden Wohnen und Arbeiten wieder zusammen gedacht. Auch das ist ein ganz wichtiger Punkt.
Fazit: Die Landesregierung hat einen guten Entwurf vorge legt, bei dem wir Regierungsfraktionen uns intensiv einge bracht haben. Die Novelle kann sich sehen lassen – heute bau en und wohnen und dabei auch an morgen denken.
Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bis 31. Juli 2018 war die Tä tigkeit von Wohnimmobilienverwalterinnen und -verwaltern erlaubnisfrei. Durch das Bundesgesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für Immobilienmakler und Immo bilienverwalter – wie es jetzt heißt – werden die Verwalter den Maklern gleichgestellt. Sie unterliegen jetzt auch § 34 c der Gewerbeordnung, brauchen eine Erlaubnis, eine Berufshaft pflichtversicherung und müssen eine Weiterbildung nachwei sen.
Das ist aus unserer Sicht richtig und auch nachvollziehbar, denn es handelt sich bei den Wohnimmobilienverwalterinnen und -verwaltern zumindest um ähnliche – auch ähnlich sen sible – Tätigkeiten in Bezug auf Bürgerinnen und Bürger wie bei den Maklerinnen und Maklern.
Wie kommt nun aber der Landtag ins Spiel? Im Land unter liegt die Ausführung von § 34 c der Gewerbeordnung nach § 19 des Landesverwaltungsgesetzes den Stadtkreisen und Landratsämtern. Für andere Berufsgruppen sind nach der Ge werbeordnung allerdings bereits heute die zwölf IHKs im Land zuständig. So vermitteln z. B. Immobilienmaklerinnen und -makler – eigentlich also Adressaten des § 34 c und so mit Kundinnen und Kunden der Stadt- und Landkreise – häu fig auch Kredite. Damit sind sie diesbezüglich also den IHKs zugeordnet.
Für die gleichen Dienstleister bestehen somit zwei verschie dene Zuständigkeiten. Das verwirrt, schafft Abgrenzungspro bleme und dient höchstens dem Bürokratieaufwuchs, aber ganz sicher nicht einem schlanken, durchschaubaren System.
Außerdem haben die IHKs bereits eine vergleichbar anwend bare Infrastruktur für Meldungen von Weiterbildungsmaßnah men – die wir sehr wichtig finden – und für Nachweise der Berufshaftpflicht. Sie sind nämlich schon lange für Versiche rungsvermittler und andere Berufe zuständig, die eine solche Weiterbildung schon lange brauchen. Deshalb ist geplant, nun auch die Zuständigkeit für die Ausführung von § 34 c der Ge werbeordnung auf die IHKs zu verlagern. Das liegt auf der Hand. Dadurch lassen sich auch Synergien schöpfen.
Das hört sich jetzt eigentlich banal an, aber es bedarf doch der gesetzlichen Durchdeklination durch die verschiedenen Ver waltungsebenen, und es bedarf seit Neuem auch des Blicks des Normenkontrollrats auf monetäre und sonstige Folgen.
Beispielhaft kann man hier sehen, wie unser Tun, das schein bar einfache Verändern einer Zuständigkeit, bei denen, die den sogenannten Erfüllungsaufwand haben, zu Konsequenzen führt. Bei den IHKs werden Stellen zu schaffen sein. Das wird jetzt vorausberechnet – auch, welche einmaligen Umstellungs folgen auflaufen und wie hoch der Lohnkostenersatz pro Stun de sein wird.
Was wir Grünen natürlich besonders gut und wichtig finden: Es wird geprüft, ob es einer Rechtsfolgenabschätzung und – ganz wichtig – einer Nachhaltigkeitsprüfung bedarf. Beides
wird im vorliegenden Fall nicht gemacht, aber es wird eben nicht mehr, wie sicher früher gelegentlich, einfach so nicht gemacht, sondern weil man es, inhaltlich geprüft, für nicht notwendig hält.
So habe ich mich also durch die Beschäftigung mit dem Lan desverwaltungsgesetz zum ersten Mal tiefer mit einer Nor menkontrollratsprüfung befasst. Ich kann sagen: Daraus las sen sich sehr gute Erkenntnisse ableiten.
Deshalb kann ich nur empfehlen, dem im Entwurf vorliegen den Gesetz zur Änderung des Landesverwaltungsgesetzes zu zustimmen. Die neue Zuständigkeit für die Ausführung von § 34 c der Gewerbeordnung hebt Synergien und verschlankt Abläufe nach dem Motto „One-Stop-Shop“. Man könnte auch sagen: Eine Stelle ist zuständig für eine oder einen.
Der Gesetzentwurf zeigt, dass mehr staatlicher Eingriff nicht zwingend die Dinge komplizierter macht. Wenn man bei der Gesetzeserstellung genau hinschaut, ist auch das Umgekehr te möglich. Das Ergebnis dient allen und ermöglicht letztlich eine bessere Lösung.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Stellen wir uns nur eine kur ze Minute lang vor, der Gesetzentwurf der AfD würde umge setzt. Dann hätten Bewohnerinnen und Bewohner von urba nen Verdichtungsräumen kein Recht auf Natur und Grün um sich herum.
Der Blick aus den Häusern ginge auf die nackte Fassade des Nachbarhauses. In Hitzesommern wie dem diesjährigen wür den sich die Stadträume noch unerträglicher aufheizen. Durch die Straßen quälten sich noch mehr Pkws, Stoßstange an Stoß stange.
Fahrräder wären kaum unterwegs, denn denen hat die AfD of fensichtlich den Kampf angesagt.
Sonstige Vorschläge der AfD für die LBO? – Fehlanzeige.
Für uns und für viele Menschen im Lande ist dies keine Zu kunftsaussicht, sondern ein Albtraum.
Auch Menschen in der Stadt haben ein Recht auf gute Lebens bedingungen. Dafür stehen wir Grünen.
Alle Menschen in Baden-Württemberg sollen gut leben kön nen. Die AfD will Wohnqualität und Zukunftssicherheit für geringfügige Einsparungen eintauschen.
Wer heute keine Zahnbürste kauft, spart auch ein paar Cent, aber langfristig sind gesunde Zähne die bessere Investition.
So ist es auch mit der Qualität beim Bauen. Die neue Landes bauordnung schafft beides: Sie sichert Qualität für die Zukunft und spart an den richtigen Stellen.
Wir wollen, dass den Lebensbedürfnissen der Menschen ent sprechend gebaut wird – mit barrierefreien Wohnungen, fle xibel, auch auf mehreren Stockwerken.
Nein. – Wir wollen moderne Mobilität durch eine bedarfsgerechte Zahl von Fahrradstell plätzen
und Lademöglichkeiten für E-Fahrzeuge ermöglichen und auch Grün an den Gebäuden – vertikal oder horizontal –, wo immer es keine Grünflächen am Boden gibt. Das ist gut für die Luftqualität, gut für das Stadtklima und gut für die Men schen.
Nein. – Wir eröffnen Sparpo tenzial, indem wir den Holzbau weiter erleichtern und gleich berechtigt neben andere Bauarten stellen.
Wir helfen, Platz zu sparen, indem wir mit geringeren Aufla gen Aufstockungen leichter ermöglichen. Im ländlichen Raum schaffen wir mehr bebaubares Land, indem wir den Bestands schutz ungenutzter Tierhaltungsanlagen einschränken. Und schließlich eröffnen wir Zeitersparnis durch die digitale Bau genehmigung, durch vereinfachte Verfahren für kleinere Ge bäude und durch bauherrenfreundlichere Fristen. Das sind nur einige der Punkte, in denen wir die LBO reformieren.
Unsere Gesellschaft muss angesichts der großen Herausfor derungen – Klimaschutz, Digitalisierung, Mobilität und de mografischer Wandel – davon wegkommen, die Lösung der
Wohnraumprobleme nur im Ruf nach Standardreduzierungen zu sehen. Denn die wahren Kostentreiber sind derzeit andere: die hitzige Baukonjunktur, gepaart mit extremem Fachkräfte mangel, sowie teure Flächen.
Deshalb geht jetzt eine Novelle der Landesbauordnung in die Anhörung, die wir in dieser Legislaturperiode mit dem feder führenden Wirtschaftsministerium, den weiteren beteiligten Fachressorts sowie den Kolleginnen und Kollegen der CDUFraktion erarbeitet haben. Dabei waren auch die Empfehlun gen der Wohnraum-Allianz in vielen Fällen wichtige Grund lage der Änderungen.
Bei der Erarbeitung der Gesetzesnovelle wurde gründlich und, gemessen an der Komplexität des Gesetzeswerks, auch zügig gearbeitet. Frühere LBO-Novellen haben oft vier, fünf Jahre gebraucht. Die LBO hat 79 Paragrafen und etliche Nebenbe stimmungen – nicht nur zwei Paragrafen.
Aufräumen möchte ich noch mit der Mär, wir hätten aufgrund des Gesetzentwurfs der AfD nun die Novelle aufs Gleis ge bracht.
So inspirierend und zielführend ist Ihr Gesetzentwurf nun wirklich nicht.
Wir lehnen deshalb den Gesetzentwurf ab.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Die AfD macht es sich wie immer leicht. Sie fordern eine Entmüllung des Bauordnungsrechts, machen zwei mickrige Vorschläge und verweisen dann in Ihrer inhaltlichen Not und Beschränktheit auf das Mietrecht. Ein kleines Detail am Ran de: Dafür sind wir überhaupt nicht zuständig.
Nun zum geschätzten Kollegen Born: Sie sagen zuerst, wir würden nicht entschlacken und uns nichts trauen, was finan ziell etwas bringe. Einen Satz später rechnen Sie dann um ständlich und kompliziert aus, was wir alles schon hätten spa ren können, wenn wir das schneller gemacht hätten.
Sie müssen sich, auch wenn Sie sich immer so wunderbar warmlaufen, immer überlegen, was Sie uns damit eigentlich sagen wollen.
Frau Reich-Gutjahr, Sie haben gerade ein Referat über knap pe Güter gehalten. Danke dafür!
Ich frage Sie: Wer hat denn mit der Huldigung des freien Marktes die Förderung von Wohnraum viele Jahre lang qua si auf null gestellt?
Wir steuern kraftvoll um mit Wohnraumförderung, LBONovellierung und Ideen für mehr Flächen, damit Wohnungen in unserem Land kein knappes Gut bleiben.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Schön wäre es, wenn die Welt so einfach wäre wie in diesem sogenannten Gesetzent wurf der AfD. Sie erklären einfach zwei Paragrafen für über zogen, für nur vermeintlich sozial und ökologisch und für zu
teuer. Die schaffen Sie dann ab, und schon ist die LBO novel liert und das Bauen günstig.
Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist, wie immer, ab solut nicht so einfach. Diese Vereinfachung zeugt von wenig Sachverstand und verkennt die Realität in unserem Land.
Zum einen hat schon allein die Landesbauordnung 79 Para grafen. Angehängt gibt es zahlreiche untergesetzliche Rege lungen.
Wer also ernsthaft die LBO überarbeiten möchte, der muss sich schon die Mühe machen – wir tun das –, sich im Gesamt zusammenhang anzuschauen, was angepasst werden muss oder kann. Es ist nicht damit getan, reflexartig das zu beseiti gen, was nicht ins eigene Weltbild passt.
Wir Grünen wollen eine moderne LBO, die mit dazu beiträgt, Hemmnisse beim Bauen zu minimieren, aber auch für nach haltige und zukunftsfähige Bauten sorgt.
So werden wir u. a. die baurechtlichen Genehmigungsprozes se beschleunigen. Wir werden das Bauen mit Holz weiter er leichtern,
damit kostengünstig, seriell, modular gebaut werden kann. Wir kümmern uns um die nötigen Voraussetzungen für Lade infrastruktur, für E-Mobilität,
wir erleichtern die Innenentwicklung durch eine Neuregelung des Bestandsschutzes bei Ställen, wir erleichtern Aufstockun gen, und wir ermitteln, welche Vorschriften gestrichen wer den können.
Dazu gehört nicht – das sei deutlich gesagt – das Thema Bar rierefreiheit.
Da gab es ja auch schon von einigen Fraktionen Anwandlun gen, aber da sind wir nicht dabei.
Von Ihrer Fraktion z. B.
Das wäre bei der demografischen Entwicklung geradezu fahr lässig.
Dann zu den Fahrradstellplätzen: Unser Dank gilt dem Ver kehrsministerium, das hierfür eine bedarfsorientierte Rege lung vorgeschlagen hat, ausgerichtet an der Zahl der Men schen in einer Wohnung. Die Vorgabe zu den Fahrradstellplät zen bleibt in der LBO. Der alte § 35 wird in den § 37 über führt, und es wird noch flexibler als bisher entschieden,
und zwar weiterhin von den örtlichen Baurechtsbehörden.
Das ist wichtig, denn jeder baden-württembergische Haushalt hat mehr als zwei Fahrräder.
Das Rad erlebt eine Renaissance, und ältere Menschen – und nicht nur diese – entdecken das E-Bike für moderne Mobili tät.
Die Zeiten, in denen man seinen 50-Mark-Hobel – so sagt man bei uns – an ein Fallrohr gebunden hat, sind vorbei.
Wenn Stellplätze nicht zur Verfügung stehen, werden die teu ren Räder in Brandschutzzonen, im Treppenhaus oder in der Wohnung selbst abgestellt.
Wer Fahrradstellplätze nicht schaffen will, wirft den Men schen in Sachen moderner Mobilität einen Stock zwischen die Speichen. Und das lassen wir nicht zu.
Dass sich durch den Klimawandel auch das Stadtklima dra matisch verändert, spürt im Moment jeder. In Stuttgart oder Karlsruhe sind die Temperaturen an Sommertagen fünf Grad höher als im Umland. Wir Grünen sorgen dafür, dass die Le bensbedingungen im ganzen Land gut sind und bleiben.
Deshalb ist Grün in Ballungsräumen wichtiger denn je.
Wo dies eben nicht über Gärten und Freiflächen möglich ist – Herr Baron, nur da ist es ja vorgeschrieben; wer lesen kann, ist wie immer im Vorteil –,
da geht das über Dächer und Fassaden.
Außerdem haben wir in diesem Jahr in meinem Wahlkreis Heilbronn, der ja an Ihren Wahlkreis anschließt, schon genug davon, Keller auszuschöpfen, weil nämlich bei Starkregen versiegelte Flächen die Regenmassen nicht mehr aufnehmen können.
Aber ich sage es auch klar: Von denen, die gern einfache Ant worten auf komplizierte Fragen geben, werden immense fi nanzielle Spielräume in die LBO hineininterpretiert. Das be wahrt sie davor, sich weitere Gedanken machen zu müssen, was das Bauen im Moment richtig verteuert, nämlich die stei genden Kosten für Flächen, Handwerker und Material. Wir haben einen Boom, und da steigen die Baupreise schon im mer stets über der Inflationsrate. Die Auftragsbücher sind voll, und unser Wohnungsmarkt ist interessant für Kapitalanleger, was die Preise zusätzlich in die Höhe treibt. Das sind ganz si cher nicht die paar Fahrradstellplätze und eine Dachbegrü nung.
Wir gehen die wichtigen Themen an, die Bauen und Wohnen günstiger machen, damit die Menschen in Baden-Württem berg bezahlbaren Wohnraum finden, z. B. mit Förderprogram men, mit unserem Wohnraumförderungsprogramm 2018/2019, mit Programmen zur Innenentwicklung und zur Flächengene rierung, mit einem Zweckentfremdungsverbot usw. Das kön nen wir alles im Detail noch diskutieren.
Wir arbeiten mit unserem Koalitionspartner im guten und freundschaftlichen Miteinander
intensiv an einer zukunftsfähigen LBO, die auch, wie es die Aufgabe eines Gesetzes ist, die für das menschliche Zusam menleben erforderlichen Regeln schafft, und nicht an einem Schnellschuss à la AfD, der zwar plakativ ist, aber nichts, aber auch gar nichts zur Lösung der Aufgabenstellung beiträgt.
Wir lehnen – das ist sicherlich nicht überraschend – den Gesetzentwurf, der diesen Namen eigentlich überhaupt nicht verdient, ab.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Begreifen kommt von grei fen. Deshalb habe ich im letzten Sommer ein spannendes, lehrreiches, auch anstrengendes Praktikum in einem Bauun ternehmen in meinem Wahlkreis gemacht.
Denn das Thema „Bauen und Wohnen“ ist uns Grünen im Landtag von Baden-Württemberg in all seinen Facetten enorm wichtig.
Deshalb auch dieser Antrag gleich zu Beginn der Legislatur periode.
Im Januar haben wir dann als Fraktion einen Beschluss zu zu kunftsfähigem und bezahlbarem Bauen in einer gesunden Um gebung gefasst. Denn wir denken Wohnungsbau vorausschau end, vernetzt und vom Menschen aus,
nicht als rein technische und quantitative Gebäudepolitik, son dern in lebendigen Quartieren und Kommunen, in denen wir auch unseren Enkeln gute Lebensbedingungen hinterlassen.
Dabei ist der soziale Mietwohnungsbau ein entscheidender Stützpfeiler des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Unser Ziel: In Baden-Württemberg muss jede und jeder Zugang zu bezahlbarem Wohnraum haben. Der Schwerpunkt der Förder programme liegt deshalb darauf. Das ist uns Grünen beson ders wichtig. Jährlich setzen wir über 180 Millionen € bei ei nem Fördervolumen von 250 Millionen € ein.
Hier gleich einmal vorsorglich zu Ihnen, meine Damen und Herren von der SPD – man kennt sich ja schon ein wenig –: Ihnen ist das Programm nicht groß genug.
Entscheidend aber ist nicht, wer die größte Zahl aufs Papier schreibt. Das ist in der Opposition sowieso ziemlich einfach.
Entscheidend ist, dass wir das Programm in die Fläche brin gen.
Wir haben zusammen mit unserem Koalitionspartner die Ge bietskulisse abgeschafft und fördern so sozialen Mietwoh nungsbau im ganzen Land. Unsere neu eingeführte Bindungs dauer von 30 Jahren sichert bezahlbaren Wohnraum für Jahr zehnte.
So wurden in den ersten neun Monaten des Programms „Woh nungsbau BW 2017“ bereits 156 Millionen € an Subventio nen ausgereicht, und das, falls gewünscht, neuerdings sogar als Vollzuschuss.
Das neue Programm „Wohnungsbau BW 2018/2019“ werden wir noch attraktiver gestalten, indem wir z. B. wegen gestie gener Baukosten und unterschiedlicher Grundstückspreise die berücksichtigungsfähigen Kosten anheben und modularisie ren.
Ich möchte erst dann wieder etwas zum Programmvolumen von Ihnen hören, wenn Sie uns die erste Bauherrschaft liefern, die keine Förderung mehr erhält. Denn eine halbe Milliarde Euro will erst einmal verbaut werden.
Wenn Sie sich angesichts des Wohnungsmangels verdient ma chen wollen, dann wirken Sie doch in einer möglichen neuen GroKo darauf hin, dass der Bund Verantwortung für den Woh nungsbau übernimmt, gerade auch in steuerlicher Hinsicht –
falls Sie sich dazu durchringen können, Regierungsverantwor tung zu übernehmen.
Ein wichtiger Partner für uns hier im Land ist die WohnraumAllianz. Ihre Empfehlungen geben wichtige Denkanstöße.
Wir setzen darauf, dass sie innovative Konzepte vorschlägt, z. B. um die Kommunen beim Flächensparen zu unterstützen. Der Flächenverbrauch in Baden-Württemberg beträgt gegen wärtig 3,5 ha pro Tag. Wir sind also bereits sparsamer gewor den. Die Nettonull bleibt unser langfristiges Ziel. Wir wissen aber, dass wir in der gegenwärtigen Situation nicht ganz oh ne eine maßvolle Ausweisung neuer Baugebiete auskommen.
Flächenpolitik ist Sache der Kommunen. Baulücken aktivie ren, die Innenentwicklung vorantreiben und die interkommu nale Zusammenarbeit – das geschieht dort vor Ort. Das Land unterstützt hier tatkräftig, so über das Landesprogramm „Flä chen gewinnen durch Innenentwicklung“, über die kaufpreis ermäßigte Abgabe von Landesgrundstücken für den Woh nungsbau und über die Plausibilitätsprüfung, die nachweisbar wachsenden Kommunen neue Flächen ermöglicht, aber eben in schrumpfenden Kommunen auch das Bewusstsein für das Flächensparen schafft.
Sozusagen die Klammer um alle Einzelmaßnahmen ist die Stadtentwicklung – ganzheitlich, von den Menschen für die Menschen. Hier haben wir jetzt einen Vierklang an Maßnah men aus vier Ministerien. Das ist vernetztes Handeln. Vom WM kommt die Städtebauförderung mit mehr als 250 Milli onen €,
hinzu kommen das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum aus dem MLR und die Strategie „Quartier 2020“, die das Zu sammenleben in lebenswerten Quartieren mit einem beson deren Fokus auf das Leben im Alter stärkt. Schließlich stoßen wir Innovationen an im Bereich der digitalen Zukunftskom mune, z. B. über den Wettbewerb des Innenministeriums.