Andreas Schwarz
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Last Statements
Frau Staatssekretärin, ich bin Ihnen dankbar, dass Sie dargelegt haben, dass Sie ein Ge samtkonzept entwickelt haben und sich dadurch von der frü heren Landesregierung in einem wesentlichen Punkt unter scheiden.
Mich würde interessieren, Frau Staatssekretärin, wie denn die Resonanz der Bürgerinnen und Bürger ist, ob der Feinstaub alarm akzeptiert wird und welche Rückmeldungen Sie aus der Bürgerschaft erhalten haben.
Frau Staatssekretärin, Sie haben gerade dargelegt, dass ein Maßnahmenbündel hilft. Bei der Frage der CDU-Fraktion könnte man auf den Gedanken kommen, der CDU ginge es nur um Fahrverbote.
Können Sie daher nochmals darlegen, dass die Landesregie rung im Rahmen dieses Maßnahmenbündels auf Freiwillig keit setzt, und können Sie auch nochmals den rechtlichen Rah men beschreiben?
Herr Minister, der Kolle ge Burger hat die digitale Antragstellung angesprochen. Sie haben das Thema jetzt auch noch einmal erwähnt. Wie viele Mittel stehen denn in den nächsten Jahren für den Ausbau der Breitbandversorgung zur Verfügung? Mich würden dazu noch einmal die Zahlen interessieren, Herr Minister.
Herr Minister, die CDU hat generell das Thema Verkehrspolitik angemeldet. Ich habe zum Thema Rheintalbahn der Zeitung entnommen, dass die CDU bei diesem Thema blockiert und das Abkommen zur Rhein talbahn verhindert. Ich möchte Sie daher fragen, ob Sie dar legen können, was das Land Baden-Württemberg zum men schen- und umweltgerechten Ausbau der Rheintalbahn unter nommen hat und wie sich das Land finanziell beim Ausbau der Rheintalbahn engagieren möchte.
Herr Minister, können Sie den Preis des großen Verkehrsvertrags und den Preis nennen, den Sie mit der AVG vereinbart haben? Dann ließen sich die Fragen ganz schnell klären.
Meine eigentliche Frage, Herr Minister, ist aber die: Müsste nicht auch die CDU-Fraktion Baden-Württemberg am Aus bau der Rheintalbahn ein Interesse haben,
das, was wir im Landtag beschlossen haben, umzusetzen? Ha ben Sie irgendetwas von der CDU Baden-Württemberg ver nommen, dass sie auf ihre Bundestagsfraktion, auf den Bun desfinanzminister oder den Bundesverkehrsminister einwirkt, um ein Projekt von landesweiter Bedeutung umzusetzen?
Herr Präsident, liebe Kol leginnen und Kollegen! Mit dem heutigen Gesetz zur Ände rung gemeindehaushaltsrechtlicher Vorschriften setzen wir unsere kommunalfreundliche Politik in diesem Land fort. Das ist ein gutes Zeichen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Dieses Gesetz reiht sich hervorragend in eine Reihe kommu nalfreundlicher Handlungen dieser Koalition ein.
Ich freue mich auch, dass die CDU heute diesem Gesetz zu stimmt, denn es greift sehr viele Anregungen der kommuna len Seite auf. Die Kommunen haben 50 Vorschläge zu gesetz lichen Regelungen, 170 Vorschläge zur Gemeindehaushalts ordnung vorgetragen. Die Evaluation, die der Innenminister durchgeführt hat, zeigt, dass es an einigen Stellen Verbesse rungsbedarf gibt. Die Stichworte lauten: Flexibilisierungen, Verfahrensvereinfachungen, redaktionelle Klarstellungen. Für uns heißt das: Das kommunale Haushalts- und Rechnungswe sen in Baden-Württemberg ist damit in guter Ordnung, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ich will noch einmal sagen, Herr Minister Gall: Strukturen untersuchen, gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mit arbeitern in den Kämmereien, in den Städten und Gemeinden Verbesserungspotenzial aufzeigen, um das Beste für die Men schen im Land zu erreichen, das nenne ich eine verantwor tungsvolle Politik. Diese Politik kommt bei den Menschen und bei den Kommunen gut an. Machen Sie weiter so!
Vielen Dank für die Zustimmung zum Gesetzentwurf.
Herzlichen Dank.
Jetzt muss man zuerst ein mal das Redepult nach oben fahren.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Baden-Würt temberg ist das Land der Busfahrer und Bahnfahrer, und Ba den-Württemberg ist ein Autoland. Noch nie hat eine Regie rung so viel in den Straßenbau, in die Erhaltung von Brücken, in den Ausbau der Verkehrswege investiert, wie es diese Ko alition getan hat, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wir haben im vergangenen Jahr nahezu 1 Milliarde € im Stra ßenbau im ganzen Land umgesetzt. Damit haben wir BadenWürttemberg aus dem Dornröschenschlaf geholt, liebe Kol leginnen und Kollegen.
Mit dem Nachtragshaushalt, den wir nachher beschließen wer den, erhöhen wir die Straßenbaumittel um weitere 22 Millio nen €. Deshalb ist ganz klar: Grün-Rot tut etwas, um die Ver kehrsinfrastruktur im ganzen Land zu modernisieren.
Und was macht die CDU? Die CDU schaut mit dem Ofenrohr ins Gebirge.
Nichts los bei der CDU! Die Union und ihr Bundesverkehrs minister sowie ihr Staatssekretär, der aus dem Ländle kommt,
bekommen nichts hin. Seit zwei Jahren warten wir auf die Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans.
Sie schaffen es nicht, den Bundesverkehrswegeplan in diesem Jahr vorzulegen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wir warten dringend auf Aussagen zur B 27, zur B 10, zur A 6. Wir warten dringend auf Aussagen, ob der Bund bereit ist, den Albaufstieg an der A 8 zwischen Mühlhausen und Ho henstadt zu finanzieren, um dieses Nadelöhr zu beseitigen. Hier brauchen wir dringend Planungssicherheit. Und der Bund liefert nichts! Das fällt auf Sie zurück, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ich mache noch ein paar Aussagen, und dann lassen wir die Zwischenfrage zu.
Jetzt müssen wir uns einmal anschauen, was im Bundesver kehrswegeplan steht. Dabei geht es um viele Projekte, die wir in Baden-Württemberg benötigen: A 6, B 10, B 27, Ausbau der A 8. Wir werden die CDU daran messen, ob diese wichti gen Projekte – der Ausbau der Neckarschleusen gehört auch dazu – im neuen Bundesverkehrswegeplan an einer vorderen Stelle stehen. Daran werden wir Sie messen, wenn der Bun desverkehrswegeplan vorliegt, liebe Kolleginnen und Kolle gen.
Jetzt haben Sie, Frau Razavi und Herr Haußmann, die Stra ßenbauverwaltung angesprochen. Da kann man doch nur sa gen: Guten Morgen, liebe CDU!
Guten Morgen, liebe CDU. Wer hat denn die ganzen Stellen in der Straßenbauverwaltung abgebaut?
Wer hat denn das Personal in der Straßenbauverwaltung zu rückgefahren?
187 Stellen haben Sie zwischen 2005 und 2011 in der Stra ßenbauverwaltung abgebaut. Herr Köberle hat sich eben ge meldet; er kann bestimmt sagen, welche Stellen er in der Stra ßenbauverwaltung abgebaut hat.
Vielleicht hat auch Frau Razavi dazu beigetragen, Stellen in der Straßenbauverwaltung abzubauen. 187 Stellen haben Sie
abgebaut – und, Herr Haußmann, die FDP/DVP saß am Kat zentisch und hat die Straßenbauverwaltung dezimiert. So ma chen Sie Politik.
Jetzt schauen wir einmal an, was Grün-Rot geleistet hat. 2013: zehn weitere Stellen; 2014: 50 Stellen; in diesem Jahr: 50 Neustellen. Ich kann hier ganz klar sagen: Wir werden in den nächsten drei Jahren weitere 150 Stellen im Straßenbau schaf fen; denn Baden-Württemberg ist nicht nur ein Land der Bus- und Bahnfahrer, sondern es ist auch ein Autoland, liebe Kol leginnen und Kollegen.
Frau Razavi
ich komme gleich zur Zwischenfrage; ich will nur noch et was erläutern –, Sie haben die Organisations- und Wirtschaft lichkeitsuntersuchung angesprochen. Strukturen untersuchen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einbeziehen, Verbesserungs potenzial aufzeigen, um das Beste für die Menschen im Land zu erreichen – das nenne ich verantwortungsvolle Politik. Und nach dieser Maxime macht der Verkehrsminister, macht die Landesregierung Politik. Das ist eine verantwortungsvolle Po litik, liebe Kolleginnen und Kollegen, die wir hier betreiben.
Jetzt haben Sie noch einmal das Tempolimit angesprochen. Frau Kollegin, Sie bringen ja immer verschiedene Dinge durch einander. Das ist schade; denn Sie sind doch eine kompeten te Politikerin.
Aber bringen Sie doch die Dinge nicht immer durcheinander! Wir haben kein generelles Tempolimit gefordert, sondern wir sagen Ja zu einem Modellversuch auf der A 81 und auf der A 96 – ein Ja zu einem Modellversuch für ein Tempolimit als Beitrag zur Verkehrssicherheit, als Beitrag zum Lärmschutz, als Beitrag zu einem flüssigeren Verkehrsfluss, Frau Kollegin.
Jetzt fehlt leider der Kronzeuge; man kann es vielleicht aber auch von hinten lesen:
Wolf fordert Tempolimit auf Autobahnen
Welcher Wolf ist das denn? Das ist doch Ihr Spitzenkandidat.
Der Kandidat Wolf fordert im „Südkurier“ vom 9. August 2013 ein Tempolimit auf Autobahnen. Ja, wie widersprüch lich kann man denn in seinen Aussagen sein? Der Spitzenkan didat fordert ein Tempolimit, und er hetzt seine verkehrspoli tische Sprecherin auf, dagegen vorzugehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Glaubwürdigkeit in der Po litik sieht anders aus. Wir stehen für Glaubwürdigkeit,
wir stehen für guten Verkehr. Sie tun das wohl nicht.
Herr Präsident, liebe Kol leginnen und Kollegen! In der zweiten Runde wäre eine Ent schuldigung der Kollegin Razavi angebracht gewesen.
Die Kollegin hat aus einer Drucksache des Landtags bewusst unvollständig zitiert. Die Drucksache hat die Nummer 15/5806. Dort können Sie den Bericht des Petitionsausschusses und den Beschluss des Petitionsausschusses, dem wir hier einstimmig gefolgt sind, liebe Kolleginnen und Kollegen, nachlesen.
Sie haben bewusst falsch zitiert. Das ist eine unsolide parla mentarische Arbeit; das bedaure ich.
Der Minister hat ja zum Glück klargestellt, wie dieser Be schluss konkret lautete.
Jetzt noch ein paar Sätze zur Organisations- und Wirtschaft lichkeitsuntersuchung im Straßenbau. Die Verwaltungsstruk turreform ist bei der CDU-Fraktion so verlaufen wie der EnBW-Deal.
Da kam nämlich der Ministerpräsident in die Fraktion und hat gesagt: „Ich habe entschieden.“ So hat er es beim EnBW-Deal gemacht.
Er hat gesagt: „Ich habe entschieden“, und die Fraktion muss te das schlucken. Bei der Verwaltungsstrukturreform war es ähnlich. Da hat der Ministerpräsident entschieden, und die CDU-Fraktion hat es geschluckt.
Die Verkehrspolitiker der CDU-Fraktion haben sich damals nicht gegen eine Verwaltungsstrukturreform ausgesprochen, die dem Straßenbau schadet. Das fällt doch auf Sie zurück. Wo war denn Ihr Widerstand in der Fraktion damals?
Ich lasse gleich die Frage zu, Uli Lusche. Auch die Frage von Herrn Köberle ist noch auf der Liste.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Straßenbauver waltung machen einen tollen Job. Deswegen finden wir es wichtig, dass man Organisationsstrukturen hinterfragt und un tersucht. Wir sind da – Hans-Martin Haller hat es angespro chen – nicht festgelegt. Wir gehen das ergebnisoffen an. So lange der Bund immer noch damit liebäugelt, eine Bundes fernstraßengesellschaft zu gründen und quasi das Autobahn netz und vielleicht auch die Bundesstraßen an sich zu ziehen, so lange können wir in Baden-Württemberg gar keine Ent scheidung treffen.
Klar ist: Wir lehnen diese „Straße Deutschland AG“, diese Bundesautobahnverwaltung ab. Wir meinen, unsere Straßen bauverwaltung ist leistungsfähig.
Aber solange das nicht ausgeräumt ist, liebe Kolleginnen und Kollegen, verbieten sich Entscheidungen hier im Land.
Wir werden an einzelnen Stellen nachjustieren müssen. Die Kollegin hat das Thema Telematik richtigerweise angespro chen.
Damit befasst sich die Landesstelle für Straßentechnik. All diese innovativen Ansätze wie Verkehrsbeeinflussungsanla gen, Verflüssigung des Verkehrs, Telematik, Verkehrsrechner betrieb sind für uns Teile eines innovativen Verkehrs. Diese schauen wir uns ganz genau an, liebe Kolleginnen und Kol legen.
Ja.
Das waren zwei Fragen, die Sie gestellt haben.
Zur ersten Frage: Wenn der Bundesverkehrswegeplan verspä tet vorgelegt wird, macht es das Ganze nicht besser. Sie ha ben gesagt, der Bundesverkehrswegeplan würde in wenigen Monaten vorgelegt. Wir werden Sie daran messen, Herr Kö berle, ob es der Union, also dem Bundesverkehrsminister und dem aus Baden-Württemberg kommenden Staatssekretär, tat sächlich gelingt, den Bundesverkehrswegeplan in wenigen Monaten vorzulegen und auch die für uns wichtigen Projek
te – B 10, B 27, A 6, A 8 – mit einer hohen Priorität zu verse hen. Daran werden wir Sie messen.
Ihre zweite Frage betrifft die Straßenbauverwaltung. Ich kann Ihnen das einfach noch einmal darlegen: Zwischen 2005 und 2011 haben Sie 187 Stellen in der Straßenbauverwaltung ab gebaut, und wir haben, beginnend ab 2013, weitere Stellen ge schaffen, weil für uns das Thema eine hohe Priorität hat.
Kollege Lusche wollte noch eine Frage stellen.
Schade.
Also, dann macht der Kollege Haller jetzt weiter.
Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Den Gesetzentwurf der FDP/DVPFraktion können wir heute gut ablehnen. Er ist nichts anderes als ein Placebo. Die FDP/DVP-Fraktion schlägt eine Vor schrift vor, die den Kommunen nicht hilft und die Kommu nen nicht weiterbringt.
Wenn Sie sich Ihren Gesetzentwurf noch einmal anschauen, dann erkennen Sie, dass er tatsächlich nicht weiterhilft. Denn derjenige, der bewusst ein spekulatives Rechtsgeschäft ein geht, wird sich nie auf die Nichtigkeit dieses Rechtsgeschäfts berufen können. Sie kennen doch den Grundsatz in unserer Rechtsordnung, dass man sich nicht auf die Nichtigkeit eines Vertrags oder auf die Nichtigkeit eines Rechtsgeschäfts beru fen kann, wenn man diesen Vertragsabschluss bzw. dieses Rechtsgeschäft in vollem Bewusstsein herbeigeführt hat. Es ist eine irrige Annahme, die Sie da zugrunde legen: Ein Käm merer oder ein Bürgermeister würde ein spekulatives Rechts geschäft eingehen, und zu seinem Schutz soll er sich nachher auf die Nichtigkeit berufen. Da verkennen Sie unsere Rechts ordnung. Dabei haben Sie einen Gesetzentwurf vorgelegt, der nicht weiterhilft, der ein Placebo ist. Deswegen können wir diesen gut ablehnen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Es gab in der Geschichte des Landes nur ganz wenige Vorfäl le, und nach diesen wenigen Vorfällen ist für alle klar: Es gibt keinen Platz für spekulative Finanzgeschäfte, keinen Platz für Zockerei in den Kommunen. Damit gibt es auch keinen Platz
in der Gemeindeordnung für den Gesetzentwurf der FDP/ DVP-Fraktion.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Für meine Fraktion stehen beim Lan desglücksspielgesetz die sozialpolitischen und ordnungsrecht lichen Vorgaben im Mittelpunkt. Heute nehmen wir eine No vellierung des Landesglücksspielgesetzes vor, um der Recht sprechung des Staatsgerichtshofs nachzukommen. Wir brau chen ein Glücksspielgesetz, das auf einer sicheren Rechts grundlage beruht. Deswegen haben wir im Ausschuss für Fi nanzen und Wirtschaft § 45 Absatz 1 des Landesglücksspiel gesetzes nochmals präzisiert und dort die standortbezogene Spielersperre eingeführt. Suchtgefährdete Spieler können sich somit für einzelne Spielhallen sperren lassen.
Langfristig ist es uns wichtig – wir stellen fest, dass wir in die sem Haus, Kollege Kößler, einer Meinung sind –, dass wir in Baden-Württemberg ein Konzept für eine landesweite, betrei berübergreifende Sperrdatei bekommen. Wir halten die Ein führung einer Sperrdatei für Spielhallen für notwendig.
Mit dem Entschließungsantrag, den wir im Ausschuss für Fi nanzen und Wirtschaft beschlossen haben und dem auch die CDU-Fraktion zugestimmt hat, machen wir nochmals deut lich, dass wir uns bis zum Herbst nächsten Jahres ein Konzept für eine landesweite, betreiberübergreifende Sperrdatei wün schen. Dieses soll dem Landtag vorgelegt werden.
Selbstsperren gelten unter Suchtmedizinern und Fachleuten der psychosozialen Beratungsstellen als eines der wirksams ten Mittel zum Schutz vor pathologischem oder problemati schem Glücksspiel.
Nachdem das Landesglücksspielgesetz den Spielerschutz in den Mittelpunkt stellt, ist es in unseren Augen angemessen
und erforderlich, Betreiber von Spielhallen zur Verhängung von Selbstsperren zu verpflichten. Dies ist ein wichtiger Schritt, den wir jetzt mit der Novellierung angehen. Bis zum Herbst 2016 soll dann das Konzept für eine landesweite, betreiber übergreifende Sperrdatei vorgelegt werden. Dann werden wir über eine weitere Änderung des Landesglücksspielgesetzes reden.
Meine Fraktion stimmt den jetzt vorgesehenen Änderungen zu.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, liebe Kol leginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetz zur Än derung der Gemeindeordnung, des Gesetzes über kommuna le Zusammenarbeit und anderer Gesetze verbessern wir die Handlungsmöglichkeiten in den Kommunen. Die interkom munale und regionale Zusammenarbeit verschiedener Städte und Gemeinden wird dadurch weiterentwickelt, sie wird er leichtert und verbessert.
Wenn sich Kommunen zusammenschließen und ihre Aufga ben gemeinsam in öffentlich-rechtlichen Kooperationen durchführen, ist das in vielen Fällen für die Bürgerinnen und Bürger wirtschaftlicher, effizienter, und dies kommt somit ins gesamt der Stadtgemeinschaft zugute.
Neu in diesem Gesetz ist die Einführung der selbstständigen Kommunalanstalt. Als Anstalt des öffentlichen Rechts auf kommunaler Ebene ist sie eine neue Organisationsform für die Wahrnehmung kommunaler Aufgaben. Dadurch haben die Kommunen mehr Handlungsmöglichkeiten, wie sie ihre Auf gaben durchführen können, ob sie einen Eigenbetrieb wählen, ob sie einen Zweckverband oder jetzt eben die Kommunalan stalt angehen. Wir vergrößern also die Handlungsoptionen der Kommunen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Die Kommunalanstalt hat den Vorteil, dass sich die Kommu nen damit im öffentlichen Rechtsrahmen befinden. Sie müs sen also ihre Aufgaben nicht auf eine private GmbH ausla gern, sondern sie können mit der Kommunalanstalt hoheitli che Tätigkeiten, die Dienstherrenfunktion und die Möglich keit der Einführung eines Anschluss- und Benutzungszwangs beispielsweise für die Wasser- und Abwasserversorgung, die Abfallwirtschaft, die Fernwärmeversorgung oder die Straßen reinigung wahrnehmen. Die Kommunen haben dadurch mehr Steuerungsmöglichkeiten, und das ist gut so.
Für viele Kommunen wird es attraktiver, sich in der Raum schaft mit Nachbargemeinden, mit Nachbarstädten zusam menzutun. Die Wasserversorgung, die Energieversorgung, der gemeinsame Betrieb eines Bauhofs, eines Schwimmbads oder eines Krankenhauses oder die Gründung gemeinsamer Unter nehmen im Bereich der Abfallwirtschaft: Das sind gute Bei spiele, wie man die neue Kommunalanstalt nutzen kann.
Wir sehen das auch in Verbindung mit den folgenden Schlag wörtern: Gemeinsam ist kostengünstiger, gemeinsam ist effi zienter; gemeinsames Handeln kommt den Bürgerinnen und Bürgern in den Kommunen zugute.
Kollege Klein hat § 102 der Gemeindeordnung angesprochen. Dieser Paragraf steht gar nicht zur Änderung an.
Es ist in unseren Augen nicht notwendig, ihn zu ändern. Denn nach § 102 Absatz 1 ist der Vorrang von privaten Unterneh
men nur dann gegeben, wenn man sich außerhalb der Daseins vorsorge befindet. Das heißt, bei Themen wie Wasserversor gung, Trinkwasser, Abwasser, Abfallwirtschaft, öffentlicher Nahverkehr, Bauhofdienstleistungen, Kliniken etc. befinden wir uns im großen Bereich der Daseinsvorsorge. Das darf die Kommune, darf auch ein Zusammenschluss von Kommunen immer tun. Da darf sich die Kommune kommunaler Unter nehmen bedienen. Ich bin mir sicher: Wir hier in diesem Haus werden den Begriff „Daseinsvorsorge“ immer zeitgemäß de finieren.
Unter dem Begriff „Daseinsvorsorge“ würde ich heute auch das große Thema Wohnen subsumieren, ein Thema, das uns hier im Landtag immer wieder beschäftigt. Insofern sehe ich für das Themenfeld Wohnen die Kommunen und ihre Unter nehmen sehr wohl als wichtige Akteure, die wir einbeziehen müssen.
Das Gesetz ist in unseren Augen ein gutes Gesetz. Es verbes sert die Handlungsmöglichkeiten der Kommunen. Wir tragen es mit. Wir setzen auf eine hohe Zustimmung hier in diesem Haus.
Herzlichen Dank.
Es wundert mich, dass nach einer kommunalen Maßnahme gefragt wird, die vom kommu nalen Maßnahmenträger gar nicht angemeldet wurde. Deshalb fällt das nicht in die Zuständigkeit des Landes.
Herr Minister, Sie haben die Entflechtungsmittel angespro chen. Können Sie uns sagen, ob die Bundesregierung inzwi schen perspektivisch aufgezeigt hat, ob die Entflechtungsmit tel, die für den kommunalen Straßenbau von großer Bedeu tung sind, über das Jahr 2019 hinaus gewährt werden?
Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Das Landesgemeindeverkehrsfinan zierungsgesetz bildet die Basis für eine moderne Verkehrspo litik in unserem Land. Durch die Novellierung wird diese Ver kehrspolitik noch besser werden.
Ich bin sehr froh, dass es uns in der Koalition gelungen ist – ich schaue explizit den Verkehrsminister und auch den Frak tionsvorsitzenden Schmiedel an –, den Bahnhalt Merklingen durchzubringen und gemeinsam mit den Kommunen Gesprä che darüber zu führen.
Der ländliche Raum kommt somit zu einem Schienenan schluss. Die Abg. Jürgen Filius und Martin Rivoir spielen da bei eine tragende Rolle.
Bei uns ist der Schienenverkehr im ländlichen Raum in guter Hand, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Frau Kollegin, das ist nicht das einzige Beispiel. Wo ist der Kollege Blenke aus dem Landkreis Calw? Er fehlt jetzt. Im Landkreis Calw hat Verkehrsminister Hermann zusammen mit dem Fraktionsvorsitzenden Schmiedel die Hermann-HesseBahn zustande gebracht, was dazu führt, dass der Landkreis Calw als ein prosperierender Landkreis eine unmittelbare Schienenverbindung mit der Region Stuttgart erhält. Auch an dieser Stelle erkennen Sie, dass die Verkehrspolitik bei uns gut aufgehoben ist.
Wir werden bis 2019 über 800 Millionen € für die Kommu nen, für Landkreise, Städte, Gemeinden und Verkehrsunter nehmen zur Verfügung stellen, um die Verkehrsinfrastruktur im ganzen Land auszubauen. Sämtliche Mittel, die über das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz zur Verfügung stehen, werden wir an die Kommunen weiterreichen.
Es wird kein Geld zurückgehalten, und es werden keine Mit tel gekürzt, meine lieben Kolleginnen und Kollegen.
Nehmen Sie den kommunalen Straßenbau. Ich will zwei Pro jekte nennen, die wir fördern. Dies ist zum einen die Südum fahrung Kehlen. Dabei fördern wir eine Kreisstraße im Bo denseekreis mit 6 Millionen €. Außerdem fördern wir die An bindung des Güterverkehrszentrums bei Dornstadt im AlbDonau-Kreis mit 3 Millionen €.
Sie erkennen: Der kommunale Straßenbau ist bei uns sehr gut aufgehoben, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Frau Kollegin, Sie kritisieren die Absenkung der Fördersätze. Dazu will ich Ihnen Folgendes sagen: Wenn Sie die Mittel vollständig für ein Großprojekt ausgeben, dann bleibt für an dere Projekte nichts mehr übrig. Wir wollen allerdings eine Vielzahl von Projekten in ganz Baden-Württemberg unterstüt zen.
Nehmen Sie beispielsweise den Rosensteintunnel in Stuttgart. Der Rosensteintunnel in Stuttgart ist mit einer Landesförde rung von 100 Millionen € hinterlegt. Dieses Geld fehlt natür lich an anderer Stelle in Baden-Württemberg. Daher senken wir den Fördersatz ab, um gleichermaßen in der Fläche unse res Landes Verkehrspolitik zu betreiben.
Wer nicht verstanden hat, dass Baden-Württemberg ein Flä chenland ist, in dem von Tauberbischofsheim bis Friedrichs hafen die Infrastruktur ausgebaut werden muss, der hat nicht verstanden, wie Baden-Württemberg funktioniert, Frau Kol legin.
Darüber hinaus haben Sie kritisiert, dass wir eine Festbetrags förderung einführen. Dazu will ich Sie auf Ihren eigenen Be schluss hinweisen.
Der Landtag hat am 28. November 2007 mit den Stimmen der CDU-Fraktion beschlossen – ich zitiere –, „Pauschalen, Kos tendeckelungen und Festbetragsfinanzierungen – soweit mög lich – anzuwenden“. Das haben Sie damals beschlossen. Sie haben die damalige Landesregierung aufgefordert, bis zum Jahr 2009 dazu zu berichten. Was hat die Landesregierung da mals berichtet? Wer war denn zuständig? Kollege Rech – wo sitzt er? –
war damals Innenminister. Kollege Köberle –
wo ist er? –
war damals Staatssekretär im Verkehrsministerium.
Dazu kann ich Ihnen, Frau Kollegin, etwas vorlesen: „Ferner soll mit dieser Verwaltungsvorschrift“ – der Vorschrift zur Nachfolgeregelung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsge setzes – „neben der Anteilsförderung auch die Festbetragsför derung eingeführt werden.“
Frau Kollegin, Sie haben schon damals für die Festbetrags förderung votiert. Die damalige Landesregierung hat beab sichtigt, das in die Verwaltungsvorschrift aufzunehmen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ziehen wir heute mit diesem Gesetz klar. Das Gesetz ist ein gutes Gesetz. Ich bin mir sicher, es findet die Zustimmung des Hauses.
Herzlichen Dank.
Die Redezeit ist leider ab gelaufen.
Herr Präsident, liebe Kol leginnen und Kollegen! Liebe Kollegen der FDP/DVP-Frak tion, zur heutigen Debatte kann man im Grunde – auch wenn Ihr Fraktionsvorsitzender nicht anwesend ist oder nicht anwe send sein kann –
nur die Frage stellen: Hat Herr Kollege Rülke sein Trauma aus dem Fall Pforzheim immer noch nicht verarbeitet? Das ist doch die Frage, die sich hier stellt.
Denn Sie beantragen jetzt zum vierten Mal in dieser Legisla turperiode eine Debatte über das Spekulationsverbot im kom munalen Haushalt, obwohl sich nichts Neues ergeben hat. Da her stellen wir uns die Frage – –
Ja, es ist die vierte Debatte dazu, Herr Kollege. Sie hatten dazu eine Aktuelle Debatte, dann Ihren Gesetzentwurf, über den wir zwei Mal gesprochen haben, und jetzt sprechen wir zum vierten Mal darüber.
Der Auslöser ist und bleibt wohl der Fall Pforzheim. Nur auf grund eines Einzelfalls in der baden-württembergischen Ge schichte eine Gesetzesverschärfung zu fordern, das ist nicht unser Ding.
Herr Professor Goll, rechtssystematisch verkennen Sie fol genden Punkt: Die Gemeinde, die bewusst ein spekulatives Finanzgeschäft abschließt, wird sich nie auf die Nichtigkeit berufen können. Das ist doch absurd. Da schließt ein Käm merer oder, wie im Fall Pforzheim, eine Oberbürgermeisterin in vollem Bewusstsein ein solches Rechtsgeschäft ab. Sie wird sich nie auf die Nichtigkeit berufen können. Insofern ist Ihr Gesetzentwurf, Herr Kollege Goll, ein Placebo, das den Kom munen nicht weiterhilft.
Sie haben den Rechtsrahmen selbst dargelegt. Auch Herr Kol lege Hollenbach hat ihn noch einmal beschrieben. Ich gehe auch davon aus, dass der Innenminister den Rechtsrahmen gleich noch einmal erläutern wird. In unseren Augen ist voll kommen klar: Der derzeitige Rechtsrahmen lässt keinen Platz für Zockerei in den Kommunen. Wir halten auch ein „Kom munenfinanzmisstrauensgesetz“, wie es die FDP/DVP ein bringt, für völlig fehl am Platz. Sie haben heute ein „Kommu nenfinanzmisstrauensgesetz“ in den Landtag eingebracht. Das ist für uns überflüssige Bürokratie. Daher können wir das sehr gut ablehnen.
Wir haben im Vorfeld mit der Gemeindeprüfungsanstalt – das ist quasi das Pendant des Rechnungshofs auf kommunaler Ebene – Rücksprache gehalten. Die Gemeindeprüfungsanstalt sieht keinerlei Handlungsbedarf für eine gesetzliche Rege lung. Daher sehen wir hier keinen Bedarf, etwas nachzuarbei ten.
Am Ende der Debatte bleibt nur das Trauma des Kollegen Rül ke.
Das Trauma des Kollegen geht zurück auf die von Herrn Kol legen Hollenbach angesprochenen Cross-Border-Leasing-Ge schäfte. Ich will hier einmal aus einem Protokoll aus dem öf fentlichen Teil der 29. Sitzung des Gemeinderats der Stadt Pforzheim vom 17. Dezember 2002 vorlesen. Unter TOP 9 wurde das Thema „US-Leasing für die Kläranlage Pforzheim inklusive Kanalnetz und Sonderbauwerke“ behandelt.
Stadtrat Dr. Rülke verweist auf die ernste Haushaltslage, die durch die geplante Maßnahme verbessert werden kann. Er spricht sich für diesen... Schritt aus.
Es war also der Kollege Rülke, der Cross-Border-Leasing und solche Finanzgeschäfte unterstützt hat. Und jetzt wollen Sie dagegen vorgehen. Das ist doch wie der Wolf im Schafspelz. Das ist doch keine klare Politik.
Wir machen da nicht mit. Das können Sie gern allein machen.
Vielen Dank.
Herr Präsident, liebe Kol leginnen und Kollegen! Nach dieser inhaltslosen Büttenrede des Kollegen Mack
möchte ich gern zum Thema sprechen und Ihnen darlegen, dass die grün-rote Verkehrs- und Baupolitik den Praxistest be steht.
Nehmen wir drei Herausforderungen, die aktuell in unserem Land anstehen und die wir kraftvoll gestalten. Das erste The ma betrifft die Unterbringung von Flüchtlingen sowie die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum. Hier schaffen wir ein modernes Baurecht. Wir haben vonseiten des Landes Ände rungen im Baugesetzbuch auf Bundesebene mit initiiert. Wir haben Erleichterungen im Bauordnungsrecht auf Landesebe ne umgesetzt. Die Stichworte lauten hier: Abweichungsmög lichkeiten, Ausnahmemöglichkeiten, Befreiungstatbestände. Die Landesbauordnung verhindert nicht das Bauen, sondern sie unterstützt das Bauen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Die zweite Herausforderung der aktuellen Zeit ist nach wie vor der Klimawandel. Wenn Sie über Verkehrspolitik reden, müssen Sie zur Kenntnis nehmen,
dass 30 % der CO2-Emissionen aus dem Verkehrssektor stam men. Also tun wir gut daran, umweltfreundliche Verkehrsträ ger in Baden-Württemberg auszubauen. Kein anderes Bun desland engagiert sich so intensiv wie wir für den Ausbau des Schienennetzes. Nehmen Sie die Elektrifizierung der Südbahn, die wir voranbringen. Nehmen Sie den menschen- und um weltfreundlichen Ausbau der Rheintalbahn, bei dem wir uns engagieren,
und nehmen Sie all die S-Bahn- und Stadtbahnprojekte, wo wir uns einbringen. Nehmen Sie die Neubaustrecke und Stutt gart 21. Im Milliardenbereich engagieren wir uns hier. Das Schienennetz und der Ausbau der öffentlichen Verkehrsträger ist daher bei uns gut aufgehoben, liebe Kolleginnen und Kol legen.
Die dritte Herausforderung in unserem Land ist eine leistungs fähige Infrastruktur. Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirt schaft sind auf funktionsfähige Verkehrsnetze, auf ein leis tungsfähiges Straßennetz angewiesen. Wir in der Koalition haben die Mittel hierfür deutlich erhöht. Im letzten Jahr ha ben wir allein für die Landesstraßen 234 Millionen € ausge geben. Bei der CDU waren es zuletzt trotz Konjunkturpro grammen nur 214 Millionen €. Man sieht ganz klar: 214 Mil
lionen € bei der CDU, 234 Millionen € bei Grün-Rot. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das kann sich sehen lassen.
Wir denken nicht nur an die aktuellen Herausforderungen, sondern wir denken darüber hinaus an die Zukunft. Wir wol len die Chancen, die sich aus der Digitalisierung für eine mo derne Verkehrspolitik ergeben, nutzen. Nehmen Sie das The ma „Autonomes Fahren“. Der Ministerpräsident, der Ver kehrsminister, der Finanzminister betreiben dieses Thema sehr engagiert. Autonomes Fahren kann zu einer besseren Auslas tung des Straßennetzes führen.
Es führt dazu, dass es weniger Unfälle geben kann, und es bie tet neue Chancen für die Automobilindustrie in Baden-Würt temberg. Deswegen bin ich der Landesregierung sehr dank bar, dass sie dieses Thema aktuell setzt: „Autonomes Fahren, neue Chancen für die Automobilindustrie in unserem Land.“
Jetzt haben Sie das Thema Abgastest angesprochen. Da bin ich dem Ministerpräsidenten sehr dankbar, dass er frühzeitig seine engen Kontakte, die er zur Wirtschaft, zur Automobil industrie, zu den Zulieferern hat,
genutzt hat.
Jetzt kommen Sie. Wenn die CDU tatsächlich ein Interesse daran hat, dass wir auf Bundesebene durch das KraftfahrtBundesamt bundesweit geltende Regelungen bekommen, dann wirken Sie doch einmal auf Ihre Bundestagsfraktion, auf den Bundesverkehrsminister ein, dass er den Vorschlag von Ba den-Württemberg aufgreift, dass das Kraftfahrt-Bundesamt bundesweit einheitliche Tests durchführt, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Jetzt zur dritten Herausforderung: steigender Wohnraumbe darf. Es geht um die Bereitstellung von Flüchtlingsunterkünf ten, aber es geht darüber hinaus generell um das Thema „Be zahlbarer Wohnraum“. Das ist für Bund, Länder und Kommu nen gleichermaßen eine große Herausforderung. Hier muss man sagen: Der Wohnungsbaugipfel des Finanzministers und darüber hinaus die Tatsache, dass wir die Fördermittel auf 75 Millionen € angehoben haben – obwohl Sie das stets kri tisiert haben –, leisten einen wichtigen Beitrag. Wir stellen für diesen Bereich also mehr Geld zur Verfügung, als es noch in Ihrer Zeit der Fall war.
Wenn mehr Menschen nach Baden-Württemberg kommen, werden wir mehr Wohnungen benötigen; das ist klar.
Jetzt aber ein paar Sätze zu Ihrem Thema Efeu. Wenn mehr Menschen in Baden-Württemberg wohnen und wenn die Flä che knapp ist, dann führt das unweigerlich dazu, dass Innen entwicklung und eine dichtere Bebauung, vielleicht auch ei
ne höhergeschossige Bebauung, zunehmen. Wenn in vielen Städten aufgrund der dichteren Bebauung für Grünflächen und für Bäume kein Platz ist, dann bietet es sich doch geradezu an, über eine Fassadenbegrünung oder über eine Dachbegrü nung dazu beizutragen, dass Luftschadstoffe und Staub aus der Luft herausgefiltert werden, sodass das Klima in den Städ ten besser wird und letztendlich die Aufenthaltsqualität bei ei ner dichteren Bebauung in unseren Städten erhöht wird. Das steckt dahinter, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ich rate Ihnen einfach einmal, in die Landesbauordnung zu schauen. Die Landesbauordnung ist nämlich ein flexibles Ge setz. § 9 sagt sinngemäß ganz klar: Die Fassadenbegrünung und die Dachbegrünung sind nicht notwendig, wenn es nicht zweckmäßig ist oder wenn die Maßnahme wirtschaftlich un zumutbar ist.
Man kann also ganz klar sagen: Auch beim Bauordnungsrecht hat diese Regierung Maß und Mitte walten lassen. Wir sehen insgesamt: Wir bestehen den Praxistest in der Verkehrs- und Bauordnungspolitik.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Baden-Württemberg ist ein starkes Land, und wir haben in unserem Bundesland starke Kommu
nen. In keinem anderen Bundesland hat sich die Finanzkraft der Kommunen so gut entwickelt wie bei uns.
Die geringsten Schulden aller Flächenländer, überdurchschnitt liche Steuereinnahmen und nach Bayern die höchsten Inves titionsausgaben je Einwohner – das ist ein deutlicher Beweis: Wir haben in unserem Land starke Kommunen.
In den letzten Jahren hat diese Koalition die Kommunen an ganz wesentlichen Punkten dabei unterstützt, diesen Spitzen platz zu halten und auszubauen. Für die frühkindliche Bildung stellen wir im laufenden Doppelhaushalt 1,4 Milliarden € für die kommunale Ebene zur Verfügung. Die Ganztagsschule ha ben wir ins Schulgesetz aufgenommen und gemeinsam mit den Kommunen eine gute Lösung gefunden. Den Sanierungs stau bei den Krankenhäusern haben wir abgebaut und stellen mit einer Fördersumme von 900 Millionen € in diesem Dop pelhaushalt eine Rekordsumme zur Verfügung.
Und für den Straßenunterhalt erhalten die Kommunen bis 2018 280 Millionen €. Als Sie von der CDU regiert haben, haben die kommunalen Landesverbände gesagt: „Wir gehen vor den Staatsgerichtshof“, weil Ihre Verwaltungsreform den Kommunen das Geld entzogen hat. Wir haben eine Vereinba rung getroffen und statten die Kommunen gut aus. Das ist der Unterschied, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Diese kommunalfreundliche Politik, die wir seit den letzten viereinhalb Jahren hier praktizieren, setzen wir heute mit der Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung fort. Wir stärken einerseits die Mitwirkungsrechte der Ge meinderätinnen und Gemeinderäte,
also die Kräfte der repräsentativen Demokratie werden ge stärkt, und gleichzeitig verbessern wir die Bürgerbeteiligung, bauen also die direkte Demokratie aus. Wir tun den Kommu nen damit etwas Gutes, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Es ist doch kein Widerspruch zwischen repräsentativer De mokratie und der Arbeit in den Gremien auf der einen Seite und der Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern auf der an deren Seite. Das ergänzt sich doch optimal. Mit der Änderung der Gemeindeordnung ist Baden-Württemberg nicht mehr Schlusslicht, was wir momentan sind, sondern kommt auf ei
nen vorderen Platz, und das ist gut für unser Land, liebe Kol leginnen und Kollegen.
Sie von der CDU-Fraktion tragen die Absenkung der Quoren mit, und Sie tragen auch mit, dass die Frist für das Einreichen eines Bürgerbegehrens auf drei Monate verdoppelt wird. Das macht es der Bürgerschaft leichter, sich in wesentliche kom munalpolitische Fragen einzubringen.
Wir finden es gut, dass auch zu Fragen des Städtebaus und zu Fragen der Stadtplanung künftig Bürgerbegehren eingereicht werden können. Ein wichtiges kommunales Feld, Planen und Bauen, öffnen wir somit für die Bürgerbeteiligung. Wir wa ren uns in der interfraktionellen Arbeitsgruppe auch einig, dass wir das machen wollen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wir sind einen guten baden-württembergischen Weg gegan gen, indem wir den Aufstellungsbeschluss bürgerentscheids fähig stellen, indem wir ein klares Zeitfenster von drei Mona ten vorsehen. In dieser Zeit nach einem Beschluss kann ein Bürgerbegehren eingereicht werden. Danach ist das nicht mehr möglich. Danach besteht für alle Planungs- und Rechts sicherheit. Dadurch stärken wir insgesamt das Verantwor tungsgefühl, die direkte Demokratie und das Gemeinwesen vor Ort.
Herr Klein, ich möchte noch einmal die Geschäftsgrundlage unserer Vereinbarung in der interfraktionellen Arbeitsgruppe konkretisieren. Es war immer klar: Das ist die interfraktionel le Arbeitsgruppe „Bürgerbeteiligung“. Da geht es um alle Punkte, die mit Bürgerbeteiligung zu tun haben. Wir haben immer gesagt: Es gibt weitere Punkte, die die Koalition re geln wird, beispielweise zum Verhältnis von Gemeinderat und Bürgermeister. Ich bitte Sie, das anzuerkennen.
Ich bitte Sie weiter, anzuerkennen, dass wir mit den kommu nalen Landesverbänden sehr wohl gute Vereinbarungen ge troffen haben. Wir haben einen sehr konstruktiven Dialog, Kollege Walter Heiler, mit dem Städtetag. Wir haben mit dem Städtetag sehr intensiv über diese Gemeindeordnung disku tiert, haben viele wichtige Hinweise des Städtetags – Sie ha ben ja den Kollegen Salomon erwähnt – aufgegriffen, und der Städtetag hat mit uns dann eine Vereinbarung abgeschlossen. Da muss ich sagen: Das waren konstruktive Gespräche; so stelle ich mir ein gutes Zusammenwirken zwischen Land und kommunalen Landesverbänden vor, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum ist eine aktu elle Herausforderung. Die Kollegin Lindlohr, Klaus Maier und ich haben heute Morgen dazu schon etwas gesagt. Wir reagie ren darauf. Wir haben die Fördermittel zur Schaffung von be zahlbarem Wohnraum auf 75 Millionen € erhöht. Die Landes bank kann den Kreditnehmern dadurch zinsfreie Kredite für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stellen. Wir legen
ein Förderprogramm für die Anschlussunterbringung von Flüchtlingen auf. Zusammen mit den Geldern des Bundes stel len wir zusätzliche Mittel in Höhe von 60 Millionen € für die Kommunen zur Verfügung. Das kann sich sehen lassen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Mit den Änderungen im Baugesetzbuch, die der Ministerprä sident letztes Jahr mit initiiert hat, schaffen wir Erleichterun gen. Wir haben heute Morgen über die Landesbauordnung ge sprochen. Darin gibt es umfassende Abweichungs- und Aus nahmetatbestände sowie Befreiungstatbestände. Das Baurecht und die Gemeindeordnung behindern nicht das Bauen, son dern wir fördern damit das Bauen in unseren Kommunen, lie be Kolleginnen und Kollegen.
Das Thema „Bereitstellung von Wohnraum, Bereitstellung von bezahlbaren Wohnungen“ eignet sich in unseren Augen nicht, um es gegen die Bürgerbeteiligung auszuspielen. In vie len Fällen, in denen es um die Bereitstellung von zusätzlichen Unterkünften für Flüchtlinge oder von weiterem Wohnraum geht, wird kein Bebauungsplanverfahren notwendig sein. Vie les wird sich im Rahmen von baurechtlichen Nutzungsände rungen oder baurechtlichen Genehmigungsverfahren abspie len. Wenn dann im Einzelfall ein neuer Bebauungsplan not wendig wird, sehen wir keinen Grund, warum das im stillen Kämmerlein geschehen soll und erst dann in die Bürgerbetei ligung gehen soll; vielmehr muss die Bürgerschaft hier von Anfang an einbezogen werden. Gerade diese neuen Wohnge biete müssen doch gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bür gern entwickelt werden, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Dass es sich gerade nicht lohnt, das Thema Bürgerbeteiligung bei der Bauleitplanung und der Unterbringung von Flüchtlin gen auszuspielen, haben doch die zwei Bürgerentscheide in den letzten Wochen in den Gemeinden Eisingen am 20. Sep tember 2015 und in der Gemeinde Au am 19. Juli 2015 ge zeigt. Hier hat die Bürgerschaft mit Zweidrittelmehrheit bei einem Bürgerentscheid für die Flüchtlingsunterkünfte ge stimmt. Das macht mich sehr zuversichtlich. Gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern können wir dieses große The ma meistern, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Der Kollege Klein hat die Situation in den Gemeinderäten und Kreistagen angesprochen. Wir sind den 20 000 Menschen, die sich in den Gemeinderäten engagieren, und den über 2 300 Menschen, die sich in den Kreistagen einbringen, sehr dank bar für ihr Engagement. Das ist eine sehr wichtige Säule der repräsentativen Demokratie auf kommunaler Ebene. Wir wol len, dass es künftig attraktiver wird, im Ortschaftsrat, im Ge meinderat, im Kreistag mitzuarbeiten. Daher verbessern wir die Arbeitsbedingungen für die Gemeinderäte und für die Kreisräte: frühzeitige Übersendung von Unterlagen, längere Einladungsfristen und die Möglichkeit für die Gemeinderats fraktionen, Anträge auf Aufnahme eines Verhandlungsgegen stands in die Tagesordnung zu stellen. Das ist doch das Min deste, seine Ideen ins Gremium einbringen zu können.
Für uns ist klar: Es gilt weiterhin der Grundsatz „Mehrheit ist Mehrheit“. Das ist Demokratie. Über das, worüber die Ge meinderäte abstimmen, entscheidet letztendlich die Mehrheit.
Einen Punkt möchte ich noch erwähnen, nämlich die Jugend beteiligung. Uns ist es wichtig, dass mehr junge Menschen den Zugang zur Kommunalpolitik finden. Wir wollen verbind liche Mitwirkungsrechte für den Jugendgemeinderat oder für andere Formen der Jugendvertretung. Die Beteiligung von Ju gendlichen darf gerade keine Spielwiese sein, sondern es muss ein Rede- und Antragsrecht der Jugendvertretung und des Ju gendgemeinderats im Gemeinderat geben. Das setzen wir mit diesem Gesetz um. Das ist sehr wichtig, um junge Leute für die Kommunalpolitik zu gewinnen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ich kann mir gar nicht erklären, warum Sie von der CDU da gegen sind, da Peter Hauk doch am 11. April 2013
einen Antrag eingereicht hat, in dem er eine entsprechende Ju gendbeteiligung mit unterstützt. Das müssen Sie mir einmal erklären.
Kurzum, liebe Kolleginnen und Kollegen: Die Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung ist ein gutes Werk für den Ausbau der repräsentativen Demokratie und der direkten Demokratie. Glück auf für dieses Land!
Herr Präsident, liebe Kol leginnen und Kollegen! Baden-Württemberg ist das Land der Bus- und Bahnfahrer.
Doch lange Zeit stand diese Erfolgsgeschichte in den Sternen. Denn Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble weigerte sich, den Ländern die Mittel zu überweisen, die die Länder benö tigen, um den Regionalverkehr auf der Schiene sicherzustel len.
Aber seit Donnerstag, seit dem guten Verhandlungserfolg un serer Landesregierung, ist klar: Der öffentliche Nahverkehr ist bei Grün-Rot gut aufgehoben, und wir steuern Busse und Bahnen in eine gute Zukunft.
Ich bin dem Ministerpräsidenten, Bundesratsminister Peter Friedrich und unserem Verkehrsminister Winfried Hermann
sehr dankbar für dieses gute Verhandlungsergebnis:
mehr Geld für den Schienenverkehr in Baden-Württemberg und endlich eine Perspektive für den Ausbau des Schienen netzes in unserem Land, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Mit der Fortführung der Gemeindeverkehrsfinanzierung über 2019 hinaus ist endlich eine Hängepartie beendet worden; die ses zentrale Förderprogramm kann fortgeführt werden. Pla nungen für neue Stadtbahn- und für neue S-Bahn-Netze kön nen vorangetrieben werden. Endlich haben wir hierfür in Ba den-Württemberg wieder eine verlässliche Grundlage. Das ist eine gute Nachricht, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Erkämpft werden musste dieses gute Ergebnis gegen den hart näckigen Widerstand von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble und der Bundes-CDU. Diese Blockade musste über wunden werden. Ich bin der Landesregierung und der SPD im Land und im Bund dankbar, dass wir gemeinsam diesen Wi derstand überwunden haben, sodass es jetzt einen Schub für den öffentlichen Nahverkehr gibt, mehr Angebote, bessere Qualität. Davon profitieren alle Fahrgäste im gesamten Land, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Neue Spielräume können entstehen, weil wir, die Grünen, die SPD und der Landesverkehrsminister, die Marktwirtschaft auf das Gleis setzen.
Während früher, unter der CDU, ein Vertrag über das ganze Land hinweg gemacht wurde und Baden-Württemberg zur Altwagensenke wurde, weil Sie die „Silberlinge“ bestellt hat ten, schreiben wir Schritt für Schritt die Netze aus und ver bessern dadurch den Schienenverkehr in ganz Baden-Würt temberg.
Die Ausschreibungen bringen gute Ergebnisse: mehr Verbin dungen, mehr Züge, mehr Komfort und deutlich günstigere Preise für das Land, günstigere Preise, als sie die CDU mit der Deutschen Bahn AG vereinbart hatte.
Grün-Rot – das kann ich hier ganz klar sagen – wird die Er sparnisse, wo immer möglich, in den Ausbau des Angebots investieren. Wir wollen, dass dieser Verhandlungserfolg des Ministerpräsidenten unmittelbar den Bürgerinnen und Bür gern, den Fahrgästen zugutekommt. Verkehrspolitik ist bei Grün-Rot, liebe Kolleginnen und Kollegen, gut aufgehoben.
Wie ich eingangs gesagt habe, ist Baden-Württemberg das Land der Bus- und Bahnfahrer. Zwischen 2007 und 2014 sind die Fahrgastzahlen überall gestiegen: zwischen Karlsruhe und Offenburg ein Zuwachs um 80 %, zwischen Stuttgart und Tü bingen ein Zuwachs um 40 %, aber auch im ländlichen Raum sind die Zahlen gestiegen. Nehmen Sie die Donautalbahn – wo ist der Kollege Rivoir? –:
Zwischen Ulm und Neustadt im Schwarzwald gibt es einen Zuwachs um 32 %. Zwischen Offenburg und Basel fahren pro
Tag knapp 50 000 Menschen in den Zügen. Das sind Rekord zahlen. Der Schienenverkehr ist tatsächlich eine Erfolgsge schichte, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Damit diese Erfolgsgeschichte geschrieben werden kann, muss ten wir, weil das Geld vom Bund nicht gereicht hat, im letz ten Jahr 84 Millionen € aus der Landeskasse zuschießen. In diesem Jahr sind es 100 Millionen €. Die CDU hat damals an ders reagiert: Sie hat Züge abbestellt. Wir haben Geld in die Hand genommen, damit das Fahrplanangebot erhalten wer den kann.
Die Regionalisierungsmittel, die jetzt an das Land gezahlt werden, führen dazu, dass wir der Verantwortung gut gerecht werden können. Die Regionalisierungsmittel werden auf 8 Milliarden € erhöht. Sie werden künftig stärker dynamisiert. Das sind sehr gute Nachrichten. Und es gilt künftig der soge nannte Kieler Schlüssel, liebe Kolleginnen und Kollegen. Da bin ich dem Ministerpräsidenten wirklich sehr dankbar. Er hat nämlich das geschafft, woran viele Vorgängerregierungen ge scheitert sind. Er hat es geschafft, dass der Königsteiner Schlüssel im Schienenverkehr nicht mehr gilt.
Früher hat Baden-Württemberg nur 10,4 % der Gelder vom Bund erhalten, künftig erhalten wir durch das Verhandlungs ergebnis des Ministerpräsidenten, des Bundesratsministers Friedrich sowie von Winfried Hermann 12,37 % vom Bund. Wir erhalten also zwei Prozentpunkte mehr. Wir haben den Königsteiner Schlüssel bei einem wichtigen Thema durchbro chen, und wir können damit die hohe Nachfrage im Schienen verkehr befriedigen. Wir können den Schienenverkehr besser aufs Gleis setzen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Tolle Leis tung! Respekt!
Baden-Württemberg wird von den neuen Regionalisierungs mitteln schon im nächsten Jahr mit einem guten zweistelligen Millionenbetrag profitieren. Wir können dadurch die Ange botskonzeption 2025 fortschreiben: Barrierefreiheit bei neu en Fahrzeugen, ausreichende Kapazitäten zur Mitnahme von Fahrrädern, Klimaanlagen in den Zügen, Internetzugang, so dass wir den Fahrgästen auch einen mobilen Datenzugang in den Zügen ermöglichen.
Dass diese Vorgehensweise genau richtig ist, hat die Vergabe der Gäu-Murr-Bahn im Sommer gezeigt. Daran kann man es noch einmal gut gegenüberstellen: Nehmen Sie den Vertrag, den die CDU abgeschlossen hatte – „Silberlinge“ hatten Sie bestellt; das ist das alte Wagenmaterial –; 11,69 € bezahlen wir pro Kilometer. Auf der anderen Seite steht der Erfolg un seres Verkehrsministers Hermann. Was hat er mit der Deut schen Bahn in einem Wettbewerbsverfahren herausgearbei tet? Ab 2017 einen Zuschuss von 8,22 €, neues Wagenmate rial. Das ist schon ein Unterschied: 3 € weniger pro Kilome ter und neue Fahrzeuge. Herr Minister, Respekt! Über die Laufzeit des Vertrags sparen wir mehr als 20 Millionen € ein und bekommen mehr Verbindungen und neues Wagenmateri al. Herr Minister, das ist eine tolle Leistung. So sieht guter Schienenverkehr in unserem Land aus. Endlich gehören die
„Silberlinge“ der CDU der Vergangenheit an, liebe Kollegin nen und Kollegen.
Herr Präsident, liebe Kol leginnen und Kollegen! Es hat sich einmal mehr gezeigt: Die CDU ist in der Verkehrspolitik in der Sackgasse. Sie haben dem, was die Koalition plant, keine wirkliche Alternative ent gegenzusetzen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Lassen Sie mich Ihnen, Frau Kollegin Razavi, weil Sie ja vie le Felder der Verkehrspolitik angesprochen haben, einfach ei ne kurze Replik geben: Wie war das beim Erhalt und der Sa nierung von Landesstraßen in Ihrer Regierungszeit zwischen 2001 und 2010? Zwischen 8 und 50 Millionen € haben Sie in den Haushaltsplänen zur Verfügung gestellt. Was stellen wir heute zur Verfügung? 120 Millionen € für den Erhalt der Lan desstraßen.
Das ist mehr als eine Verdopplung der Gelder. Daran sieht man: Einmal mehr waren Sie und sind Sie in der Sackgasse, Frau Kollegin.
Es wird aber noch besser: Wir haben gemeinsam ein Lücken schlussprogramm in Höhe von 50 Millionen € pro Jahr auf gelegt. Das sind Zahlen, Frau Kollegin.
Lassen Sie mich einfach die Summen nennen: 2011 – in Ihrer Regierungszeit – im Landesstraßenbau verausgabt: 197 Mil lionen €. 2015 planen wir mit 264 Millionen €. 197 Millio nen €, 264 Millionen € – das ist ein Zuwachs von 34 %. Um 34 % hat Verkehrsminister Hermann die Ausgaben für den Landesstraßenbau erhöht, Frau Kollegin.
Das ist ein Ding. Das müssen Sie sich auf der Zunge zerge hen lassen.