Reinhold Gall

Appearances

13/45 13/50 13/52 13/53 13/54 13/55 13/77 13/79 13/80 13/87 13/94 13/98 13/99 13/102 13/107 13/109

Last Statements

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren!
In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben.
Dieser einfache Kernsatz, den wir gern in der Landesbauordnung verankert haben möchten, ist Inhalt unseres Gesetzentwurfs. Weil ich Optimist bin, habe ich – das muss ich Ihnen sagen – bis vor kurzem wirklich noch die Hoffnung gehabt, dass sich dieses Parlament am letzten Sitzungstag der 13. Wahlperiode des Landtags von BadenWürttemberg noch einmal zu einer Sternstunde der parlamentarischen Verantwortung zusammenraufen
und unserem Gesetzentwurf eine breite Zustimmung erteilen könnte,
meinetwegen auch einem gemeinsamen Gesetzentwurf, wie ich es in der letzten Sitzung des Innenausschusses ja angeboten habe, einem Gesetzentwurf, meine Damen und Herren, der unter Fachleuten völlig unstrittig ist
dazu zähle ich Sie, Herr Zimmermann, nicht –
und bei dem völlig unstrittig ist, dass seine Realisierung die gegenwärtige Zahl von jährlich etwa 50 Brandtoten in Baden-Württemberg – wohlgemerkt jährlich! – deutlich verringern könnte.
Sie wollen dies offensichtlich nicht und verweigern etwas, was andere Bundesländer inzwischen parteiübergreifend fertig gebracht haben.
Ich sage Ihnen auch: Weitere Bundesländer werden dem positiven Beispiel von Rheinland-Pfalz, Hessen, Hamburg, Schleswig-Holstein, des Saarlandes und von NordrheinWestfalen folgen.
Selbst der Bundesinnenminister, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, nämlich Herr Schäuble – der gehört der CDU an –, hat in der „Südwest Presse“ vor wenigen Tagen die Länder aufgefordert, für eine gesetzliche Regelung der Einführung von Rauchwarnmeldern Sorge zu tragen.
Deshalb bin ich mir sicher: Über kurz oder lang, früher oder später wird Baden-Württemberg das – dann leider als Nachzügler – auch tun.
Meine Damen und Herren, obwohl wir immer gesagt haben, dass wir auf die pädagogische Wirkung dieses Gesetzes bauen, führen Sie immer wieder und vermutlich auch heute wieder – und das ist eigentlich das einzige Gegenargument, das Sie bringen – Bürokratismus und Verwaltungsaufwand ins Feld.
Darüber hinaus hat mir der eine oder andere Wortbeitrag im Innenausschuss auch gezeigt, dass es nach wie vor Abgeordnete gibt, die noch nicht begriffen haben, welche Wirkung diese Rauchwarnmelder eigentlich erzeugen und wofür sie da sind.
Niemand denkt daran, meine Damen und Herren, liebe Frau Fauser, diese auf die Leitstellen der Feuerwehren aufzuschalten, sondern sie haben einzig und allein den Zweck, Menschen in ihren Wohnungen auf Gefahren aufmerksam zu machen. Hierbei geht es insbesondere – das sieht man, wenn man sich die Zusammensetzung der Todeszahlen anschaut – um ältere Menschen und um Kinder.
Allein 70 % der 50 Brandtoten in Baden-Württemberg kommen – nämlich durch den gefährlichen Brandrauch – nachts zu Tode, obwohl nur 30 % der Brände nachts stattfinden. Um den Schutz vor Brandrauch geht es bei der Einführung von Rauchwarnmeldern.
Deswegen will ich und muss ich noch einmal sagen, dass sich die Gegenargumentation „Bürokratismus und Verwaltungsaufwand“ bei 50 Brandtoten im Jahr eigentlich verbietet.
Ihr Ja, meine Damen und Herren, zu unserem Gesetzentwurf würde nicht nur dazu beitragen, Menschenleben zu retten, sondern würde auch ein Stück weit mehr Sicherheit für die Einsatzkräfte vor Ort, nämlich für Ihre Feuerwehrangehörigen in den Städten und Gemeinden, bedeuten.
Denn wenn sich Menschen aufgrund frühzeitiger Warnung durch Rauchwarnmelder noch rechtzeitig, also noch vor Eintreffen der Feuerwehr, in Sicherheit bringen können, minimiert das auch das Einsatzrisiko der Einsatzkräfte, das heißt Ihrer Feuerwehrmänner und -frauen vor Ort.
Wenn nämlich ein Einsatzbefehl lautet: „Menschenleben in Gefahr!“, dann gehen unsere Kräfte zwangsläufig ein höheres Risiko ein, als wenn dies nicht der Fall ist.
Ihren Entschließungsantrag, meine Damen und Herren, lehnen wir ab, weil er von Ihrem Nein zu unserem Gesetzentwurf ablenken soll und weil es aufgrund von Werbemaßnahmen keine neuen Erkenntnisse geben wird. Denn Werbemaßnahmen finden seit vielen Jahren, seit Jahr und Tag statt, und auch Ihr Appell an die Versicherungswirtschaft wird nicht fruchten; denn von dort werden Sie zur Antwort bekommen, dass Rabatte bei Hausratversicherungen und Gebäudebrandversicherungen bei einer Größenordnung von 50 € Jahresbeitrag überhaupt nicht mehr möglich sind.
Deshalb: Wenn Sie, meine Damen und Herren, es ernst meinen und daran interessiert sind, den bisherigen unbefriedigenden Zustand, dass nur in 10 % der Haushalte in Baden-Württemberg oder in Deutschland Rauchwarnmelder vorhanden sind, ändern wollen, sollten Sie jetzt die letzte Gelegenheit wahrnehmen, unserem Gesetzentwurf zuzustimmen, worum ich Sie nochmals bitte.
Herzlichen Dank.
Herr Minister, stimmt es, dass die jahrelangen intensiven Werbekampagnen – die gibt es ja wirklich; ich weiß, dass es sie schon seit zwei Jahrzehnten gibt und dass sie im letzten Jahrzehnt massiv verstärkt worden sind – auch bei Ihnen im privaten Bereich nicht zum Erfolg geführt haben, auch nicht Ihre eigene Werbekampagne des Innenministeriums, sondern dass dieser Erfolg erst durch ein Geschenk des Landesfeuerwehrverbandes eingetreten ist?
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen, werte Kollegen! Da die Geschäftsführer vereinbart haben – der Herr Präsident hat es gesagt –, in der Ersten Beratung heute keine Aussprache durchzuführen, will auch ich in der Begründung zumindest versuchen, mich kürzer zu fassen, als ich dies ursprünglich geplant hatte.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn auch die öffentliche Äußerung von Herrn Staatssekretär Köberle, die ich wahrgenommen habe, darauf schließen lässt, dass die jahrelange Diskussion über den verpflichtenden Einbau von Rauchwarnmeldern in Wohnungen zumindest beim Innenministerium noch keinen Erkenntnisgewinn gebracht hat, baue ich und baut meine Fraktion auf das Parlament. Es geht nämlich nicht darum, Herr Staatssekretär – wie Sie es formuliert haben; ein „Argument“ will ich es jetzt nicht nennen –, von der Wiege bis zur Bahre alles gesetzlich zu regeln. Nein, meine Damen und Herren, es geht letztendlich darum, es jährlich mindestens 20 Menschen allein in Baden-Württemberg zu ersparen, auf der Bahre aus der Wohnung oder aus dem Haus getragen zu werden.
Ich denke, Sie wissen das: 600 Menschen sterben jährlich an den Folgen von mehr als 200 000 Wohnungsbränden in ganz Deutschland, allein 50 sind es in Baden-Württemberg. Alle Erfahrungen zeigen, meine Damen und Herren, dass ein flächendeckender Einbau von Rauchwarnmeldern zu einer Minimierung dieser Todeszahlen um mindestens 40 % führen würde. Gerade aus diesem Grund haben bereits fünf Bundesländer, nämlich Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, das Saarland und Schleswig-Holstein, gesetzliche Grundlagen geschaffen. Nordrhein-Westfalen mit einem FDP-Innenminister bereitet ein solches Gesetz jetzt aufgrund eines tragischen Wohnungsbrands an den Weihnachtsfeiertagen in Köln vor.
Deshalb legen wir, meine Damen und Herren, im Gegensatz zu dem Gesetzentwurf, der beim vorhergehenden Tagesordnungspunkt beraten wurde, ein schlankes Gesetz vor. Es ist eine einfache Ergänzung der Landesbauordnung, die da heißt:
In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben.
Hinzu kommt noch eine kurze Ergänzung hinsichtlich einer Übergangsregelung für bereits bestehende Wohnungen.
Das heißt, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir bauen mit diesem Gesetz auf die pädagogische Wirkung und nicht auf ergänzende Überwachung und Überprüfung. Schon deshalb, glaube ich, zieht auch das immer wieder vorgebrachte Argument, dies führte zu mehr Bürokratie und Verwaltungsaufwand, nicht. Ich meine auch, bei 50 Toten im Land Baden-Württemberg verbietet sich eine solche Argumentation.
Ich könnte Ihnen jetzt eine Reihe von Brandfällen bereits in diesem Jahr aufzählen und vorzeigen, an denen deutlich wird, dass Rauchwarnmelder hätten Leben retten können oder dass Rauchwarnmelder Leben gerettet haben. Aber all diese Beispiele zeigen in der Summe letztendlich, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Bislang sind nur 10 % aller Wohnungen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet. Es geht darum, diesen Anteil deutlich zu erhöhen. Hierzu wird unser Gesetzentwurf beitragen.
Zum Schluss eine persönliche Anmerkung aus der Sicht eines Feuerwehrangehörigen. Ich möchte Ihnen sagen, meine Damen und Herren – und bitte Sie, dies in Ihre Erwägungen einfach mit einzubeziehen –, dass jede Person, die aufgrund eines Rauchwarnmelders den Brandort – die Wohnung oder das Haus – rechtzeitig verlassen konnte, auch das Risiko für die Einsatzkräfte minimiert.
Wenn der Einsatzbefehl – Herr Kurz ist jetzt nicht da; er wüsste, wovon ich spreche – nämlich lautet: „Angriffstrupp zur Menschenrettung vor!“, dann gehen die Einsatzkräfte zweifelsohne ein wesentlich höheres Risiko ein – eben um Menschenleben zu retten –, als wenn der Einsatzbefehl „nur“ lauten würde: „Zur Brandbekämpfung vor!“ Das heißt, Rauchwarnmelder schützen nicht nur die Betroffenen in den Wohnungen und in den Häusern, sondern auch diejenigen, die tagaus, tagein zu Einsätzen gerufen werden.
Deshalb appelliere ich an Sie, werte Kolleginnen und werte Kollegen, denen zu vertrauen, die Sie auch kennen, nämlich Ihren Feuerwehrangehörigen vor Ort in Ihren Städten und Gemeinden. Sagen Sie Ja zu unserem Gesetzentwurf, und tragen Sie hierdurch dazu bei, mindestens 20 Menschen im Jahr, wie gesagt, den Weg auf der Bahre aus der Wohnung zu ersparen.
Dafür sollten Sie, denke ich, auch einen Streit mit Ihrer Regierung in Kauf nehmen, indem Sie unseren Gesetzentwurf unterstützen. Zumindest bitte ich Sie, bis zur zweiten Lesung Ihre bisherige Meinung zu diesem Thema, die mir ja
bekannt ist, zu überdenken. Deshalb habe ich nach wie vor die Hoffnung, dass wir diesen Gesetzentwurf noch im Februar verabschieden können.
Herzlichen Dank.
Frau Staatssekretärin, Sie hatten ausgeführt, die unteren Verwaltungsbehörden wären aufgrund der Vorfälle in Bayern und anderen Bundesländern gebeten worden, entsprechende Untersuchungen anzustellen. Meine Frage ist: Sind alle unteren Verwaltungsbehörden dieser Bitte nachgekommen?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich denke, es ist überflüssig, umfänglich zu wiederholen, was ich für meine Fraktion bei der ersten Lesung zu diesem Gesetzentwurf bereits gesagt habe. Es lässt sich, glaube ich, in der Bemerkung zusammenfassen: Dieser Gesetzentwurf ist aus Gründen der Rechtssicherheit bezüglich der anstehenden und zum Teil bereits eingeleiteten Personalratswahlen erforderlich, da der neue Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes die bisherige Dreigliederung der Beschäftigtengruppen aufgibt. Diese Dreigliedrigkeit war ja auch Grundlage des Personalvertretungsrechts.
Gesagt werden muss allerdings, meine Damen und Herren, dass die Anhörung der kommunalen Landesverbände – Herr Heinz, Sie haben darauf hingewiesen –, aber auch der Interessengruppen der Beschäftigten doch eine ganze Reihe, wie ich meine, an Kritikpunkten, aber auch an Anregungen gebracht hat. Zwei davon haben wir im Innenausschuss bereits behandelt, und sie sind in diesem Gesetzentwurf bereits berücksichtigt.
Aber ich will durchaus kritisch sagen: Wieder einmal zeigt sich, dass im Innenministerium – auch bei diesem Gesetzentwurf – letztendlich viel mit heißer Nadel gestrickt wird, wenngleich es sich bei diesem Gesetzentwurf – ich weiß es – um einen Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen han
delt. Aber wer die Feder geführt hat, ist doch eigentlich offensichtlich. Man hat den Gesetzentwurf mit heißer Nadel gestrickt, anstatt sich im Vorfeld mit den seit langem bekannten Problematiken und dem Für und Wider der vorgebrachten Argumente auseinander zu setzen.
Das Innenministerium selbst hat ja im Innenausschuss weiteren Novellierungsbedarf eingeräumt. Als Stichworte will ich dazu nur nennen: weitere Änderungen im Gruppenprinzip, die Größe der Vorstände, insbesondere in den Bezirkspersonalräten, die Vertreterbefugnis, die noch nicht eindeutig geregelt ist, insbesondere aber auch, denke ich, die vom Gemeindetag in den Mittelpunkt gestellte Verfassungswidrigkeit des Mitbestimmungsverfahrens. Hierauf hat sich meine Kritik, Herr Heinz, bezogen, also auf ein Kernstück des Landespersonalvertretungsgesetzes.
Es wird zugegebenermaßen – das will ich gerne sagen, damit da kein falscher Touch hineinkommt – verfassungskonform gehandelt, aber gerade deshalb ist es doch eigentlich logisch, dass man dies dann auch im Gesetz berücksichtigt.
Deshalb halten auch wir es für zwingend erforderlich, Herr Heinz, wie Sie es gesagt haben, dass sich der 14. Landtag von Baden-Württemberg – das ist der künftige – mit einer nochmaligen umfassenden Novellierung des Landespersonalvertretungsgesetzes beschäftigt. Das sollten sich all diejenigen vornehmen, die diesem neuen Landtag dann noch angehören werden.
Dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf stimmen wir aus Erwägungen der Praktikabilität heraus zu.
Herzlichen Dank.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werter Herr Präsident, insbesondere Ihnen will ich heute versprechen, dass ich mich bemühen werde, Ihnen Ihre Ar
beit so einfach wie möglich zu machen, meine Redezeit nicht zu überziehen und auch die Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen nicht in Wallung zu bringen. Zugegebenermaßen wird mir das, denke ich, auch relativ leicht fallen; denn im Grundsatz – Herr Scheuermann, ich denke, das wissen Sie – sind wir uns bei diesem Gesetzentwurf ja einig.
Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Landespersonalvertretungsrechts wird letztendlich nur dem Rechnung getragen, was in der gesetzlichen Rentenversicherung und – Sie hatten es angedeutet – mit dem neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst ja bereits beschlossen oder auch vorgegeben ist, nämlich die Aufhebung der Dreigliedrigkeit der Beschäftigungsgruppen im öffentlichen Dienst und demzufolge dann auch bei den Interessenvertretungen und den Beteiligungs-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten der Beschäftigten.
Dies ist schon deshalb notwendig, weil in diesem neuen Tarifvertrag zukünftig die bisherigen Gruppen der Angestellten und der Arbeiter zur Gruppe der Arbeitnehmer zusammengefasst sind und die arbeitsvertragliche Grundlage für diese Abgrenzungsmerkmale nicht mehr besteht. Das heißt, im Prinzip handelt es sich um nichts anderes, als dass die bisherigen Gruppen der Arbeiter und Angestellten in einer neuen Gruppe der Arbeitnehmer zusammengeführt werden. Jedoch ist auch dieser Begriff im Landespersonalvertretungsrecht nicht neu. Er wird schon bisher als Oberbegriff, zum Beispiel in § 77, verwendet.
So handelt es sich bei dieser Gesetzesänderung, zumindest in der Hauptsache, kann man sagen, um eine reine Fleißarbeit, die im Wesentlichen darin bestand, die Worte „Arbeiter und Angestellte“ durch das Wort „Arbeitnehmer“ zu ersetzen sowie wenige redaktionelle Änderungen vorzunehmen, die aber notwendig sind, um auch zukünftig rechtlich einwandfreie Beteiligungsverfahren zu gewährleisten.
Herr Scheuermann, Sie hatten es angesprochen: Die zeitliche Nähe zu den turnusmäßig anstehenden Personalratswahlen in den Stadt- und Landkreisen sowie in den von der Verwaltungsstrukturreform betroffenen kommunalen Körperschaften und Anstalten erfordert jedoch auch Übergangsregelungen, die wesentlich umfangreicher sind und die wahrscheinlich mehr Arbeit gemacht haben als das Gesetz selbst, die wir aber selbstverständlich auch mittragen, um Rechtssicherheit zu schaffen, weil zum Beispiel Wahlverfahren schon jetzt eingeleitet wurden oder zumindest bis zum 1. Oktober noch eingeleitet werden müssen.
Allerdings nun doch noch zumindest ein kurzes Wort der Kritik: Diese Übergangsregelungen hätten Sie sich und vor allem den Beschäftigten und Personalvertretungen eigentlich ersparen können, hätten Sie die Gesetzesänderung rechtzeitig auf den Weg gebracht. Die bereits vor Jahren durchgeführte Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes auf Bundesebene hat doch darauf hingedeutet, dass auch im öffentlichen Dienst Veränderungen anstehen, die, wie gesagt, durch den neuen Tarifvertrag bereits umgesetzt wurden.
Es ist, glaube ich, des Weiteren kein Ruhmesblatt für die Landesregierung, dass das novellierte Gesetz, das wir auf
den Weg bringen, bei der Landesverwaltung selbst nicht zur Anwendung kommen wird, weil sie bisher nicht in der Lage war, einen neuen Tarifvertrag abzuschließen, der die neue Beschäftigtengruppenbezeichnung beinhaltet, auf die dann auch das Landespersonalvertretungsrecht hätte Anwendung finden können.
Trotz alledem macht das Gesetz Sinn. Das Gesetz ist notwendig. Deshalb signalisiere ich grundsätzliche Zustimmung der SPD-Fraktion.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Anträge, die wir heute zusammengefasst unter Tagesordnungspunkt 3 zu behandeln haben, sind, auch wenn der eine oder andere noch aus dem Jahr 2004 stammt,
aktueller denn je. Das öffentliche Interesse – nicht nur das der Beschäftigten – an den Auswirkungen und vor allem auch an den Unzulänglichkeiten Ihrer Verwaltungsreform nimmt zu.
Deshalb wollen wir es Ihnen, meine Damen und Herren von CDU und FDP/DVP, nicht ersparen, daran erinnert zu werden,
dass Sie Ihre Hand erhoben und damit Ihre Zustimmung zu einer Verwaltungsreform gegeben haben,
die die allermeisten von Ihnen in Wirklichkeit selbst nicht gewollt hatten, sich aber dem Druck des damaligen Ministerpräsidenten gebeugt haben.
Meine Damen und Herren, Sie sollten sich Ihre künstliche Aufregung weiß Gott ersparen. Denn damals hat man Ihnen angesehen, dass Sie gar nicht hinter der Verwaltungsreform gestanden sind.
Der eine oder andere von Ihnen hat dies in Gesprächen sogar zugegeben.
Im Übrigen bin ich mir auch sicher, dass der Abgang des damaligen Innenministers Dr. Schäuble
auch mit der Verwaltungsreform zu tun hatte. Denn ihm hat man angesehen, wie er darunter gelitten hat, diese Verwaltungsreform durchsetzen zu müssen.
Den müssen wir allerdings jetzt nicht bedauern; denn Sie haben ja dafür gesorgt, dass er ausreichend Schmerzensgeld erhält.
Hätten Sie, meine Damen und Herren, schon damals und nicht erst einige Monate später Ihrem Ministerpräsidenten die Gefolgschaft verweigert,
dann hätten Sie diesem Land einiges erspart; denn dann wäre diese Reform bis heute nicht auf den Weg gekommen.
Meine Damen und Herren, bereits ein halbes Jahr nach Inkrafttreten der Verwaltungsreform kann man Bilanz ziehen. Um es einmal vorsichtig auszudrücken: Sie fällt mehr als ernüchternd aus. Nahezu alle Befürchtungen, die von unserer Fraktion und auch von vielen Experten vorgebracht wurden, sind eingetreten. Leider, muss ich sagen, sind sie eingetreten; denn wir hätten es uns eigentlich nicht gewünscht.
Der auf den Weg gebrachte Verschiebebahnhof hat eben nicht, wie immer wieder und auch heute noch, zumindest von Ihnen, behauptet, mehr Effizienz, sondern weniger Effizienz gebracht.
Es gibt mehr Bürokratie anstatt weniger Bürokratie. All dies geschieht auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger und vor allem auch zulasten der Beschäftigten.
Meine Damen und Herren, ich darf Ihnen aus einer E-Mail vorlesen, die ich heute Morgen von einem ehemaligen Revierförster, der jetzt in der Kreisbehörde irgendwelche Akten sortiert, erhalten habe.
Ich lasse das ganze Lob in Richtung SPD weg, damit wir uns intensiv mit der Verwaltungsreform und ihren Problemen beschäftigen.
Das werde ich Ihnen gerade sagen, Herr Schneider! Wie Sie mit Namen umgehen, weiß ich.
„Von Effizienz“ – heißt es da – „keine Spur, im Gegenteil …“
Danke sehr. – Herr Fleischer, seien Sie doch einmal ruhig. Dann brauche ich nicht zu brüllen.
Von Effizienz
steht da –
keine Spur, im Gegenteil: Viel Doppelarbeit, Abstimmungsprobleme, Fehlbuchungen. Führungskräfte, die seither mit dem Objekt Wald beschäftigt waren, ersticken nun in Bürokratie.
So die E-Mail vom heutigen Morgen.
Meine Damen und Herren, ich werde Ihnen weitere Beispiele nennen.
Beispiel Lebensmittelkontrolle: Ich will in Erinnerung rufen, dass unser Wirtschaftskontrolldienst im Land BadenWürttemberg in seiner ehemaligen umfänglichen Struktur Vorbildcharakter für andere Bundesländer hatte. Vielfach haben Sie sich damit, auch zu Recht, gerühmt. Den Wirtschaftskontrolldienst haben Sie aber wider besseres Wissen zerschlagen. Selbst das nun zuständige MLR sprach im März dieses Jahres davon, nicht glücklich über die Entscheidung der Landesregierung zu sein, den WKD aufzulösen.
Mitteilung der Pressesprecherin des MLR.
Meine Damen und Herren, da stellt sich nun die Frage: Warum hat der damalige Landwirtschaftsminister diese Befürchtungen nicht im Kabinett vorgebracht? Sollte er sie
vorgebracht haben, ist zu vermuten, dass man seine Einwände nicht ernst genommen hat.
Von einer Unternehmensberatungsfirma – auch dies ist bemerkenswert; da erinnere ich an die Debatte von gestern – mussten Sie sich die Nettoarbeitszeit der Beamten, die im ehemaligen WKD mit Lebensmittelkontrolle beschäftigt waren, ausrechnen lassen. Sie haben dann festgelegt, von ehemals 500 Kontrolleuren 222 Stellen den Ämtern zuzuweisen. Das sind viel zu wenig Stellen, wie heute viele sagen. Deshalb finden auch viel zu wenig Kontrollen vor Ort statt.
Anstatt in der Bundesrepublik Spitzenreiter in der Lebensmittelkontrolle zu sein, ist Baden-Württemberg nun Schlusslicht, meine Damen und Herren.
Ich sage Ihnen: Dies ist Verbraucherschutz auf Sparflamme. Das ist nicht nur nicht bürgerfreundlich – mit dieser Reform wollten Sie ja mehr Bürgerfreundlichkeit erreichen –,
es ist auch verbraucherfeindlich, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Die Folgen der Zerschlagung des effizienten, verbraucherdienlichen und erfolgreichen WKDs sind noch weitreichender als eben beschrieben. War es bisher üblich, dass die Beamten des WKD, die im Bereich der Lebensmittelüberwachung tätig waren, zeitgleich auch im Bereich des Umweltrechts, im Bereich des Gewerberechts, aber auch im Bereich der Bekämpfung der Schwarzarbeit tätig waren, so haben wir jetzt vor Ort die Situation eines Nebeneinanders, dass nämlich unterschiedlich, ineffizient, bürokratisch mit den anderen Behörden abgestimmt werden muss, wenn Kontrollen vor Ort stattfinden. Dies ist hochgradig ineffizient und bürokratisch.
Bitte sehr.
Danke sehr.
Herr Blenke, selbstverständlich ist mir klar, dass der WKD in der alten Form auch mit anderen Tätigkeiten beschäftigt war. Interessant ist aber, dass Sie sich die Stellenzahl von einer Unternehmensberatungsfirma berechnen lassen mussten. Klar ist doch: Wenn sich Kreise inzwischen beschweren, wenn bekannt wird, dass weniger Lebensmittelüberwachung stattfindet, ist doch offensichtlich, dass diese Berechnung einfach nicht stimmt.
Im Übrigen, meine Damen und Herren, wird sich diese Situation dann noch verschärfen,
wenn das bisher landeseigene Personal wieder zurück zur Polizei geht und durch Landkreispersonal ersetzt werden muss.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung lehnt, übrigens auch von der Mehrheit dieses Hauses unterstützt, nicht nur eine Verstärkung der Kontrollen durch die Landesfinanzverwaltung ab – eine solche Verstärkung haben wir in diesem Haus schon mehrfach beantragt; dadurch könnten Schwarzarbeit und Lohndumping entschiedener bekämpft werden –, sondern sie behindert genau durch diese Verwaltungsstruktur auch die bisher gute Zusammenarbeit mit den Kontrollbehörden des Bundes. Auch dies ist eine schlechte Auswirkung Ihrer Reform.
Meine Damen und Herren, ein weiteres Beispiel – Sie wollten ja Beispiele hören –,
an dem deutlich wird, wo Ihr Handeln nicht, wie vom damaligen Ministerpräsidenten immer wieder behauptet, vom Bürger her gedacht wurde – denn so verquer, wie diese Verwaltungsstrukturreform gemacht wurde, denkt der Bürger einfach gar nicht;
sie wurde vielmehr von Pensionären gemacht, die sich im Ruhestand anscheinend langweilen, und von einem Ministerpräsidenten, der sich von dieser Reform einen Befreiungsschlag erhoffte, der wiederum auch nicht gelungen ist –, ist die Straßenbauverwaltung.
Sie wurde in der Vergangenheit ebenfalls mehrfach umstrukturiert. Sie war inzwischen gut aufgestellt und arbeitete effizient. Nun heißt es ebenfalls: zurück in die Kleinräumig
keit, zurück zum Kompetenz- und zurück zum Aufgabenwirrwarr. Auch hier haben wir – genau wie andere, wohlgemerkt – nachdrücklich zum Beispiel vor der Trennung in Unterhalts- und in Erhaltungsmaßnahmen gewarnt. Dieser eklatante Konstruktionsfehler führt nun dazu, dass nicht, wie etwa von Ministerpräsident Oettinger in seiner Regierungserklärung versprochen, die Verkehrsinfrastruktur im Land verbessert wird, sondern sie führt dazu, dass die Landesstraßen zunehmend zu Schlaglochpisten verkommen.
Die im Rahmen der Verwaltungsstrukturreform den Kreisen zugewiesenen Pauschalen reichen bei weitem nicht aus – Quelle Landkreistag Baden-Württemberg. Ich will einige Beispiele nennen: Bereits im Landkreis Esslingen und im Landkreis Göppingen fehlen schon heute je 1 Million €. Stellen Sie sich vor, was das für den Dienstwagen unseres Präsidenten bedeutet. Andere Beispiele ließen sich anfügen.
Meine Damen und Herren, das bedeutet in der Konsequenz, dass diese Schäden aufwendige Erhaltungsmaßnahmen notwendig machen, die damit wieder in die Zuständigkeit des Landes, in den Landeshaushalt fallen. Sie wissen: Auch der Straßenbauetat reicht ja bei weitem nicht aus.
Also auch in diesem Bereich nicht etwa Verwaltungsvereinfachung, keine klaren Zuständigkeiten, sondern auch hier ein Kompetenzwirrwarr zwischen Land und Kreisen – zulasten der Bürgerinnen und Bürger, sehr zur Freude derer, die Stoßdämpfer herstellen.
Meine Damen und Herren, immer deutlicher und zunehmend härter, Herr Schneider, wird nun auch die Kritik derer – zum Teil sind es Ihre Kollegen –,
die einst zu den gefürchteten und zu den glühenden Befürwortern dieser Verwaltungsstrukturreform gehört haben.
Sie kennen doch Ihren neuen Präsidenten. Den brauche ich doch nicht ständig zu erwähnen. Von ihm stammt doch zum großen Teil die Kritik.
Vorbei scheint der Glanz des Machtzuwachses, eingeholt von der bitteren Realität der tatsächlichen Wirkung dieser Reform.
Auch bei der Flurneuordnung war dies der Fall. Auch da stammt doch die Kritik aus dem Haus des Landkreistags. Ihr Präsident hat doch gesagt, die Reform bei der Flurneuordnung sei völlig schief gelaufen.
Er hat doch gesagt: „Dort haben wir Grundteams, Poolteams, dort haben wir Doppelabordnungen. Das ist verwaltungstechnischer Unsinn.“ Das hat doch Ihr Präsident gesagt und habe nicht ich gesagt.
So ist es.
Darüber rege ich mich ja gar nicht auf. Darüber sollten Sie sich aufregen; denn es ist ja Ihre Reform und nicht unsere.
Bemerkenswert ist, dass diese Kritik, die geäußert wurde, seitens der Landesregierung unwidersprochen blieb. Was schließt man daraus? Dass auch die Landesregierung diesen Unfug zwischenzeitlich erkannt hat. Und was tut sie? Nichts, gerade so, als ob es in diesem Bereich nichts zu verbessern gäbe, obwohl das nachdrücklich vom Landkreistag eingefordert wurde. Also wird weiterhin – wie der Stellungnahme zu unserem Antrag Drucksache 13/4129 zu entnehmen ist – kein Bedarf für Nachbesserungen des VRG gesehen. Ein solcher Bedarf wird auch angesichts der Problematik im kompletten EDV-Bereich nicht gesehen und nicht bei den IuK-Migrationskosten, wo es ja nach wie vor erhebliche Meinungsunterschiede über die Kostenanteile gibt.
Stichwort Vermessungsverwaltung: Auch in diesem Bereich, meine Damen und Herren, wird zumindest einigen Landräten zunehmend bewusst, dass die zu erbringende Effizienzrendite doch schwerer zu erwirtschaften sein wird, als in der ersten Euphorie erhofft. Vor allem wird dies nicht durch Aufgabenabbau erreicht, da keiner stattgefunden hat und wohl auch zukünftig keiner stattfinden wird.
Je mehr sich der Finanzkonflikt mit dem Land, den es gibt, zuspitzt – Baustellen dafür gibt es ja genug –, desto mehr wird das zulasten der Beschäftigten gehen. Auf deren Schultern – bis hin zu massiven finanziellen Verlusten beim Einkommen – werden die Unzulänglichkeiten Ihrer verkorksten Verwaltungsreform jetzt ausgetragen.
Herr Kollege Blenke, wahrscheinlich im Gegensatz zu Ihrer Fraktion schreiben wir unsere Reden selbst.
Warum fragen Sie dann?
Mit „Augen zu und Ohren zu“, Herr Innenminister, nach dem Motto „Nichts sehen und nichts hören“ – das gilt auch
für Sie, meine Damen und Herren von CDU und FDP/DVP –, ist es aber nicht getan.
Auch wenn Ihnen, Herr Minister, laut dpa vom 8. April 2005 derartige Fälle, in denen es Landräte und Landkreisverwaltungen gibt, die sich weigern, Personal zu übernehmen – wohlgemerkt; und bezeichnend ist: es geht vorwiegend um Mütter – –
Ist das das Kinderland Baden-Württemberg, das Sie sich vorstellen? Auch wenn Sie sagen, diese Fälle seien Ihnen nicht bekannt, gibt es sie. Wir könnten sie Ihnen alle zeigen.
Es sind wesentlich mehr, Herr Kollege Schneider: Landratsamt Karlsruhe, Landratsamt Rottweil, Rhein-NeckarKreis, Ortenaukreis, Hohenlohekreis, Alb-Donau-Kreis, Reutlingen, Schwäbisch Hall, Heidenheim.
Erzählen Sie hier doch nicht jedes Mal solchen Stuss!
Wenn es diese Fälle nicht gäbe, warum sonst, Herr Rech, hätte Ihr Ministerkollege Pfister Ihnen dies mit Schreiben vom 17. März ans Herz gelegt und Sie gar aufgefordert,
gegebenenfalls kommunalaufsichtlich gegenüber den Landkreisen diesbezüglich tätig zu werden? Auch dies ist ein bemerkenswerter Vorgang.
Das Fazit, meine Damen und Herren, nach einem halben Jahr Verwaltungsreform ist leider so, wie wir es zwar nicht gewünscht, aber erwartet haben: Sie ist ineffizient, teuer, bürokratisch. Das kann man auch schon dadurch belegen, Herr Kollege Schneider, dass der Landkreistag an die Herren Minister – die Damen hat er da vergessen; sei es drum – appelliert hat, die Zahl der Erlasse aus Anlass der Verwaltungsreform – da gibt es anscheinend genügend –
zu beschränken.
Ihre Verwaltungsreform, meine Damen und Herren, stärkt nicht etwa die kommunale Selbstverwaltung, sondern belastet sie.
Dass Sie mit dieser Reform das Parlament schwächen und es teilweise auch selbst entmachtet haben,
sei nur am Rande und am Schluss meiner Ausführungen und unserer Begründung bemerkt.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist richtig rührend, wie Sie sich heute um mich zu kümmern scheinen.
Herr Kollege Blenke, bezüglich Ihrer Nachfrage zum Gutachten von Mummert + Partner aus dem Jahr 1995 will ich nur anmerken, dass dieses Gutachten entgegen der Auffassung des damaligen Innenministers vom Staatsministerium in Auftrag gegeben wurde. Selbst das Staatsministerium hat aber die Feststellungen des Gutachtens abgelehnt, während Sie, Herr Rech, genau diese Zahlen als Grundlage der Verschiebung zu den Kreisen herangezogen haben.
Schwer recherchiert. Es ist gut vorbereitet, aber Sie sind dem Ganzen im Prinzip ja auf den Leim gegangen.
Herr Heinz, in Ihre Richtung will ich sagen: Diese Reform wurde nicht etwa, wie Sie gesagt haben, nach Abwägung unterschiedlicher Auffassungen auf den Weg gebracht. Sie erinnern sich doch ganz genau, dass hier überhaupt keine Abwägung stattgefunden hat. Andere Meinungen haben Sie bei diesem Verwaltungsvorhaben letztlich doch gar nicht interessiert.
Meine Damen und Herren, wir bleiben dabei: Insbesondere der Bürger – für ihn haben Sie die Reform augenscheinlich ja gemacht; zumindest haben Sie dies immer behauptet – hat nichts, aber auch gar nichts von dieser vermeintlichen Reform.
Das Argument der Einräumigkeit der Verwaltung, Herr Innenminister, das Sie eben auch genannt haben, ist doch letztlich nichts anderes als eine Worthülse.
Denn kein Bürger, keine Bürgerin will doch – um Beispiele zu nennen – gleichzeitig zur Gewerbeaufsicht, zum Versorgungsamt oder gar zum Schulamt.
Die Bürgerinnen und Bürger wollen doch zum Beispiel, dass sie nicht etwa wegen der An- und Abmeldung eines Pkws 50 Kilometer zur nächsten zuständigen Behörde fahren müssen und hierfür auch noch Urlaub nehmen müssen.
Dies wäre zum Beispiel vom Bürger her gedacht.
Ich will aber auch noch ein Wort zu den Kosten dieser Reform sagen: Die Stellungnahme zu unserem Antrag Drucksache 13/3164 zeigt doch auch,
wie wenig ernst – man könnte auch sagen: wie abschätzig – die Regierung das Parlament, und zwar in seiner Gesamtheit, behandelt.
In dieser Stellungnahme werden Antworten gegeben wie – ich nenne Ihnen Beispiele; Sie können sie in der Stellungnahme nachlesen –:
Ein Teil der einmaligen Aufwendungen steht nach Art, Höhe und Entstehungszeitpunkt derzeit noch nicht abschließend fest.
Man hätte auch schreiben können „keine Ahnung“.
Weiter heißt es:
Daneben werden … mittelfristig weitere Kosten entstehen, die heute ebenfalls noch nicht beziffert werden können.
Also auch „keine Ahnung“.
Weiter heißt es, ob durch die Unterbringung von Landesbehörden Kosten entstünden, könne derzeit noch nicht gesagt werden und sei nicht absehbar. Also auch „keine Ahnung“. Solche Antworten, meine Damen und Herren, müssten doch auch Parlamentarier der Regierungsfraktionen auf die Palme bringen.
Es bleibt dabei: Ihre Verwaltungsreform ist nicht etwa effizienter, sie ist bürokratischer.
Ich komme zum Ende, Herr Präsident. – Das sagen wir aufgrund der Aussagen von Beschäftigten. Beschäftigte dieser Ämter sagen Ihnen dies doch sicherlich auch.
Dass diese Verwaltungsreform nun formal vollzogen ist, meine Damen und Herren, ist kein Beweis für ihre Richtigkeit. Da stehe ich ausdrücklich und uneingeschränkt hinter der Meinung des ehemaligen Landtagsdirektors und beziehe mich auf ihn. Ihre Verwaltungsreform hat den Namen „Reform“ nicht einmal ansatzweise verdient.
Denn „Reform“ bedeutet eigentlich Hinwendung zum Besseren. Solche Vorschläge gab es. Ihre Reform – dessen bin ich mir sicher – wird, wenn die Schamfrist vorüber ist,...
... vor Ort jede Menge an Nachbesserungen erfahren müssen.
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Zum ersten Mal in dieser Legislaturperiode kann ich hier am Rednerpult stehen, ohne die Landesregierung kritisieren zu müssen.
Bei einer Reihe vorhergehender kommunaler Themen, die wir im Laufe der Zeit hier diskutiert haben, war unter anderem häufig zu kritisieren, dass die hierzu vorgelegten Gesetze und die eingebrachten Anträge unseren Städten und Gemeinden sowohl bürokratische wie auch finanzielle Lasten aufgebürdet haben. Von den Haushaltsberatungen zu Beginn dieses Jahres, bei denen Sie den Kommunen kräftig in die Tasche gegriffen haben, will ich erst gar nicht reden.
Deshalb sollte man fast vermuten, dass das KAG gar nicht aus der Feder der Regierung stammt. Denn, wie bereits eingangs gesagt, man kann es nicht nur nicht kritisieren, nein, man kann es sogar loben.
Dieses Lob geht aber eindeutig in Richtung Ministerium und der dort Verantwortung tragenden Beamtinnen und Beamten.
Die Zielsetzung dieses Gesetzes, meine Damen und Herren, wurde vom Kollegen Herrmann bereits genannt. Ich muss sie an dieser Stelle nicht umfänglich wiederholen. Ich möchte aber ausdrücklich hervorheben, dass – um ein paar wenige Beispiele zu nennen – insbesondere durch die angestrebte Neuregelung des Erschließungsbeitragsrechts die kommunale Selbstverwaltung in der Tat gestärkt wird, indem mehr Entscheidungsspielraum vor Ort in Richtung Städte und Gemeinden gegeben wird. Die Städte und Gemeinden können nun entscheiden, ob sie die möglichen finanziellen Spielräume nutzen wollen oder nicht. Das Stichwort haben Sie genannt, Herr Herrmann, zum Beispiel die Berücksichtigung von Kinderspielplätzen als Erschließungseinheiten. Andere Beispiele ließen sich noch anfügen.
Das heißt, die Neuregelung der Anschluss- und Erschließungsbeiträge ermöglicht den Kommunen einerseits, die erbrachten Leistungen umfänglich, das heißt auch entsprechend des Aufwands, der betrieben wird, zum Ansatz zu bringen, andererseits aber auch mehr Beitragsgerechtigkeit herzustellen, auch wenn dies im einen oder anderen Fall eine höhere Gebühr bedeutet.
Meine Damen und Herren, vielfach spricht diese Regierung von Verwaltungsvereinfachung, tut dann aber relativ wenig oder zumindest nichts Vernünftiges,
wie man am Beispiel des Standardbefreiungsgesetzes merken kann. Beim KAG jedoch – das will ich ausdrücklich unterstreichen – wird Verwaltungsvereinfachung meines Erachtens in der Tat vor Ort umgesetzt werden können. Durch die zumindest teilweise Vereinheitlichung von Landesgebührenrecht und kommunalem Abgabenrecht stehen diesmal Reden und Handeln tatsächlich im Einklang.
Die vorgesehenen erweiterten Spielräume bei der Abfallgebührengestaltung, um ein weiteres Beispiel zu nennen, ermöglichen den Kommunen Anreize zur Vermeidung und zur Verwertung wie zur Abfalltrennung, aber auch zur Berücksichtigung der Aufwendungen für die Beratung dazu.
Kosten können seitens der Kommunen – und daraus resultierend auch für die Bürgerinnen und Bürger – eingespart werden wegen der Neuregelung der Regenwasserbewirtschaftung und der Beseitigung des Oberflächenwassers. Auch hier Stichworte: Gräben und Teiche sind nun einmal billiger als Kanäle, ökologisch sinnvoller allemal.
Meine Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden sowohl Regelungslücken als auch die vielfach als überzogen empfundenen Anforderungen der Rechtsprechung korrigiert und wird den erschließungsbeitragsrechtlichen Grundsätzen des Bundesverwaltungsgerichts Rechnung getragen. Ich meine, dass in der Tat insgesamt eine bessere Praktikabilität erreicht wird. Damit ist die Hoffnung auf eine höhere Akzeptanz seitens der Bürgerinnen und Bürger verbunden.
Zwar könnten einzelne Regelungen hinterfragt werden. Ich denke zum Beispiel – wir haben das im Ausschuss diskutiert – an die Regelung, den Kommunen bei der Jagdsteuer einen Höchstsatz vorzuschreiben, wie Sie dies in diesem Gesetzentwurf tun. Man könnte auch hinterfragen, warum es unterlassen wird, bei der Gewerbesteuer gleich dem Bundesgesetz einen Mindestsatz vorzuschreiben und damit auch den politischen Willen in diesem Land zum Ausdruck zu bringen, dass Baden-Württemberg nicht gewillt ist, einen Wettlauf um niedrigste Beitrags- und Steuersätze mitzumachen.
Da dieses Gesetz aber – ich sagte es bereits – in erster Linie dazu dient, bundesrechtliche Regelungen umzusetzen, landesgebührenrechtliche Regelungen und kommunales Abgabenrecht anzugleichen, sehen wir dieses Gesetz als ersten
Schritt an, dem aber durchaus noch Änderungen in dem von mir angedeuteten Sinne folgen können.
Die Fraktion der SPD stimmt diesem Gesetzentwurf zu.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, geschätzter Kollege Kübler! Zum wiederholten Mal sollen die Gemeindeordnung, die Landkreisordnung und andere Gesetze geändert werden, um bestimmten Personengruppen oder gar Einzelpersonen aus parteitaktischen Erwägungen von CDU und FDP/DVP zu Posten oder zu Mandaten zu verhelfen bzw. Mandate zu sichern.
Mit dieser nun vorliegenden konkreten Gesetzesinitiative wollen Sie Auswirkungen Ihrer Verwaltungsreform heilen, die in der Tat seit langem erkennbar waren, was in der Ersten Beratung vom Kollegen Theurer von der FDP/DVP bestätigt wurde. Kollege Heinz von der CDU hingegen sprach von neuen Erkenntnissen zur damaligen Zeit. Schon dies macht deutlich, wie wenig sorgfältig dieser Gesetzentwurf vorbereitet wurde. Ich sage Ihnen: Er ist nichts anderes als eine weitere Flickschusterei der Landkreis- und der Gemeindeordnung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch bei der Diskussion im Innenausschuss war klar und deutlich erkennbar, dass die Vertreter der Regierungsfraktionen völlig unterschiedlicher Auffassung waren, was die Wirkungen dieser Gesetzesänderungen anlangt.
Völlig versagt – das muss ich sagen – hat in diesem Zusammenhang jedoch das Innenministerium. Obwohl wiederholt zugesagt war, noch in diesem Jahr, Herr Kübler – und nicht im Jahr 2005 oder irgendwann –, eine umfassende Novellierung der Gemeinde- und der Landkreisordnung hier zu debattieren und dann auch zu beschließen, ist nichts geschehen. Das ist in der Tat beschämend, und da darf ich mich auf Herrn Abg. Scheuermann berufen, der gesagt hat, er würde sich schäbig vorkommen – heute ist es leider so weit –, wenn diese Zusage nicht eingehalten würde.
Denn genau mit dieser Begründung wurden verschiedene Anträge unserer Fraktion und der Fraktion GRÜNE in der Vergangenheit immer abgelehnt, was Sie allerdings nicht gehindert hat, entsprechende Gesetzesänderungen in Ihrem Sinn trotzdem vorzunehmen. Das ist fürwahr ein Verhalten, meine Damen und Herren, das im Parlament nicht Schule machen sollte.
Nein, keine Zwischenfragen.
Zum Schluss.
Ebenso hat, meine Damen und Herren, der Innenminister hier im Plenum ausgeführt, die Auswirkungen des Verwaltungsstruktur-Reformgesetzes wären erst jetzt, im Laufe der Beratungen, erkennbar geworden.
Auch dies steht in krassem Widerspruch zu dem, was Kollege Theurer ausgeführt hat, und auch zu den Feststellungen des Gemeindetags, der bereits im Rahmen der Anhörung zum Reformgesetz genau dies problematisiert hatte. Es hätte nur einmal jemand lesen sollen.
Es gibt selbst einen Widerspruch zu Ihrer eigenen Aussage, Herr Innenminister. Sie haben nämlich in der gleichen Debatte gesagt, Sie und das Innenministerium stünden von Anfang an Gewehr bei Fuß. Ich muss sagen, Sie stehen immer noch.
Es gibt einen einfachen Satz, um eine Truppe in Bewegung zu setzen – um bei der Militärsprache zu bleiben –, und der heißt: Vorwärts, Marsch!
Meine Damen und Herren, man sieht, das Chaos im Verhältnis zwischen Ministerium und Fraktionen, das sich uns offenbart, ist kaum zu überbieten.
In der Stellungnahme des Gemeindetags – auch das hätten Sie erwähnen können, Herr Kollege Kübler –, der sich offensichtlich als Einziger intensiv mit dem Gesetzentwurf befasst hat, wird bestätigt, was Kollege Junginger in der Ersten Beratung bereits ausgeführt hat, nämlich dass dieser Gesetzentwurf mehr Fragen offen lässt, als er beantwortet, und dass Rechtsunsicherheiten vorprogrammiert sind, die mit Sicherheit auch ausgetragen werden müssen. Solche Gesetze, meine sehr geehrten Damen und Herren, sollte man einfach nicht verabschieden.
Was bleiben wird, meine Damen und Herren, ist der völlig unbefriedigende Zustand, dass selbst stundenweise Beschäftigte eines Volkshochschulverbands, so denn die Gemeinde oder der Kreis dort Mitglied ist, nicht Gemeindeoder Kreisrat sein können, während der Bürgermeister derselben Gemeinde dies hingegen kann. Bei der Sekretärin in der Bücherei greift wie auch beim Vermessungsbeamten oder beim Förster im Landkreis auch nach der Gesetzesänderung ein Hinderungsgrund, obwohl eigentlich Befangenheitsgrundsätze angemessen wären, um dies zu regeln. Dies haben Sie aber bislang stets verhindert.
In den bisherigen Beratungen haben Sie auch nicht zu den verfassungsrechtlichen Bedenken Stellung bezogen, die dadurch entstanden sind, dass häufig – auch dies ist Auffassung des Gemeindetags – potenzielle Bewerber auf eine Kandidatur bei den Kommunalwahlen am 13. Juni verzichtet haben, weil ihnen mit Blick auf die geltende Rechtslage, die sie erkannt haben, und die Folgen der Verwaltungsreform bewusst war, dass sie ein eventuell errungenes Mandat am 1. Januar hätten zurückgeben müssen.
Auch ein Gesetz, das verfassungsrechtlich bedenklich ist, sollte man nicht verabschieden, meine Damen und Herren.
Mit unserem Änderungsantrag, der zum Ziel hat, das Inkrafttreten des Gesetzes um drei Monate zu verschieben, wollen wir Ihnen wenigstens heute noch die Gelegenheit geben, diese verfassungsrechtlichen Bedenken auszuräumen. Denn hierdurch wären die jetzt Betroffenen tatsäch
lich denen gleichgestellt, die auf eine Kandidatur verzichtet haben.
Im Übrigen halten wir auch die von Ihnen, Herr Kübler, gerade beschriebene Praxis oder die Möglichkeit, Hinderungsgründe dadurch zu umgehen, dass Umsetzungen oder organisatorische Veränderungen der Tätigkeiten vorgenommen werden, für außerordentlich problematisch,
da dies sehr vom Wohlwollen der Vorgesetzten – in diesem Fall in erster Linie der Landräte – abhängen würde.
Um es im Klartext zu sagen: Wenn der Boss will, also wenn Kollege Landrat Schneider will, dass ein Betroffener sein Mandat behalten soll, wird er für ihn eine andere Tätigkeit suchen. Wenn der Boss das nicht will, hat der Betroffene Pech gehabt und muss aus dem Gremium ausscheiden. Dies, meine Damen und Herren, darf nicht sein.
An diesem Punkt will ich dem Innenminister Recht geben, der gesagt hat, mit der Gemeindeordnung, der Landkreisordnung und der Verfassung müsse man behutsam umgehen. Dies, meine Damen und Herren, haben Sie bislang mit diesem Gesetz nicht gemacht. Vielmehr haben Sie Ihre Mehrheit im Parlament nun zum wiederholten Mal dazu missbraucht, muss ich sagen, um Änderungen ausschließlich in Ihrem Sinn und zu Ihren Gunsten vorzunehmen. Sie waren bislang trotz Regierungszuarbeit und trotz Kapazitäten in Ihren Fraktionen nicht in der Lage, einen Gesetzentwurf auf den Tisch zu legen, der die Punkte Quoten der Bürgerbeteiligung, Positiv-/Negativkatalog, Hinderungsund Befangenheitsregeln, Unterrichtungspflicht der Verwaltung oder auch das Gemeindewirtschaftsrecht neu regelt.
Den vorliegenden Gesetzentwurf, meine Damen und Herren, lehnen wir ab, weil er schlecht ist
und weil Sie hiermit zum wiederholten Mal Wortbruch gegenüber dem Parlament begehen.
Herr Kollege Scheuermann, da Ihre eigene Fraktion mit Ihnen keine Nachsicht hat, habe ich sie.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich gehe davon aus, dass sich der richtige Ansprechpartner für meine Frage im Hause befindet. Ich frage die Landesregierung:
a) Welche Möglichkeiten haben Fahrgäste in Zügen des Nahverkehrs in Baden-Württemberg, in denen keine Zugbegleiter eingesetzt sind, in Notfällen den Lokführer oder einen anderen Verantwortlichen der Bahn zu erreichen?
b) Ist der Landesregierung bekannt, ob es aufgrund fehlender Zugbegleiter in den Zügen zu Belästigungen der Fahrgäste kommt und die Verschmutzung in den Zügen zunimmt?
Herr Staatssekretär, auch wenn heute der 11. 11. ist, hat die Frage einen ernsthaften Hintergrund. Gestatten Sie mir deshalb eine Zusatzfrage: Hat die Landesregierung Kenntnis darüber, dass die von Ihnen genannten Notrufeinrichtungen in den Zügen abgeschaltet sind?
Sind Sie bereit, den Aussagen, die von Bahnmitarbeitern stammen, auf den Grund zu gehen und gegebenenfalls ergänzend zu berichten?
Werte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, werter Kamerad Kurz!