Wolfgang Rückert
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Frau Präsidentin, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich darf daran erinnern, dass ich bei der Ersten Beratung aus zeitökonomischen Gründen meine Rede zu Protokoll gegeben habe. Ich möchte jetzt zu dem Hauptpunkt ebenfalls keine weiter gehenden Aussagen machen. Meine Vorredner haben die wesentlichen Eckpunkte dieses Gesetzes zum Staatsvertrag über die Regionalisierung von Teilen der von den Unternehmen des Deutschen Lotto- und Totoblocks erzielten Einnahmen zutreffend dargestellt. Hieran möchte ich anknüpfen und möchte um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf bitten.
Dieser Staatsvertrag sowie auch der morgen zur Diskussion stehende Lotteriestaatsvertrag dienen aus unserer Sicht letztendlich einem geordneten Lotterie- und Glücksspielwesen in Baden-Württemberg und in ganz Deutschland.
Nun komme ich zu dem Antrag der SPD-Fraktion, der sich mit seinen Fragen auf die finanzielle Seite der Entwicklung der staatlichen Lotterien und Wetten in unserem Land konzentriert. Dazu ist festzuhalten, dass wir im Jahr 2001 das Spitzenjahr überhaupt in der Geschichte von Toto-Lotto hatten und dass seitdem die Spieleinsätze um knapp 4 % von rund 1,07 Milliarden € auf 1,02 Milliarden € zurückgegangen sind.
Wo sind die Ursachen hierfür zu suchen? Vorweg müssen wir festhalten, dass es bisher tatsächlich um eine leichte Abschwächung geht und noch nicht um einen dramatischen Rückgang. Ich möchte, ohne irgendwelche Schuldzuweisungen zu machen, einfach versuchen, die vier wesentlichen Gründe dafür herauszuarbeiten.
Erstens – Frau Dederer, Sie haben es angesprochen – hat die allgemeine konjunkturelle Lage und die damit einhergehende ungünstige Entwicklung des verfügbaren Einkom
mens – wir lesen das tagtäglich – zu einer Konsumzurückhaltung geführt. Das schlägt auch auf Toto-Lotto durch. Eine Besserung lässt weiter auf sich warten, wenn sich die bundesweiten Rahmenbedingungen – ich möchte es einmal so allgemein sagen – nicht verbessern. Das ist Punkt 1.
Punkt 2: Wir haben – auch das muss man wissen – von 2001 auf 2002 im Rahmen der Euro-Einführung eine glatte Halbierung und Rundung der Lospreise vorgenommen, die dazu geführt haben, dass auch dort 2,2 % verloren worden sind.
Punkt 3 – das ist der wesentliche Anteil – ist die Tatsache, dass verstärkt bundesweit tätige gewerbliche Spielevermittler auftreten und uns letztendlich Erträge abgezogen haben.
Punkt 4 ist leider der stark wachsende illegale Lotterie- und Wettmarkt. Da denke ich insbesondere an die illegalen Sportwettenanbieter, die – wohlgemerkt bisher nur in Einzelfällen – jüngst vor Gericht vorläufige Erfolge erzielt haben.
Nun werden wir einen Teil der Rückgänge über die Regionalisierung, die jetzt durch den Staatsvertrag geregelt wird, auffangen. Ich darf festhalten, dass dieser Regionalisierungs-Staatsvertrag von uns auf Bundesratsebene initiiert wurde und dass wir eigentlich erst einen Durchbruch erzielten, als Faber von Nordrhein-Westfalen nach Niedersachsen ging – und siehe da, urplötzlich hat uns auch Nordrhein-Westfalen unterstützt.
Wir erwarten durch diese Korrektur ein Reinertragsplus von 9 bis 10 Millionen € im Jahr. Diese Regelung tritt allerdings erst am 1. Juli 2004 in Kraft und wird sich daher – wegen des einjährigen Zeitversatzes im Jahr 2005 – zunächst nur mit der Hälfte haushaltswirksam niederschlagen.
Wie reagieren wir weiter auf die veränderte Situation? Man muss Folgendes festhalten: Das bisherige staatliche Monopol ist ein hohes Gut.
Der Entwicklung können wir deswegen nur durch eine ordnungsrechtlich vertretbare Anpassung der staatlichen Lotterie- und Wettangebote entgegentreten. Legitimation aller staatlichen Lotterie- und Wettangebote sind eben ordnungsrechtliche Überlegungen, die sich an den sich durchaus verändernden Bedürfnissen der Spielteilnehmer auszurichten haben. Hierbei kann es nun geboten erscheinen, erstens – was wir schon immer tun – herkömmliche Spiele fortzuentwickeln, zweitens in elektronische Spielmöglichkeiten einzusteigen und drittens auch völlig neue Spielangebote zu kreieren. Ziel dabei ist, mit der Schaffung legaler Spielangebote den illegalen Angeboten die Attraktivität zu nehmen.
Ich habe Ihnen ja gesagt, die herkömmlichen Spiele haben wir von Jahr zu Jahr fortentwickelt.
Wir haben aber auch bei der zweiten Möglichkeit, den elektronischen Spielmöglichkeiten, gehandelt. Seit Mai 2001 ist das Angebot der staatlichen Lottogesellschaft über das Internet erreichbar. Die Entwicklung ist – allerdings ausgehend von einem sehr niedrigen Anfangsniveau – erfreulich. Ich darf Ihnen folgende Umsatzzahlen nennen: 2001 1,5 Millionen €, 2002 4,4 Millionen € und 2003 7,9 Millionen €. Aufgrund der gegenwärtigen Entwicklung dürfen wir im Wirtschaftsjahr 2004 von 12 Millionen € ausgehen. Nur: Wir müssen die Zahlen ins richtige Verhältnis setzen. Der Einstieg mit 1,5 Millionen € lag deutlich unter 1 % des Gesamtumsatzes; von da steigen wir jetzt also Schritt für Schritt hoch.
Nun zur dritten Variante: Kreation neuer Spiele. Ob und wann eine neue Lotterie, wie zum Beispiel die Keno-Lotterie, eingeführt wird, muss die Zukunft weisen. Dass diese Lotterie nicht – ich bekenne mich dazu –, wie vom Finanzministerium geplant, im Frühjahr eingeführt wurde, hängt tatsächlich mit unterschiedlichen ordnungsrechtlichen Einschätzungen nicht nur des Staatsministeriums, sondern auch anderer Ressorts zusammen; bitte personifizieren Sie das nicht zu sehr.
Diese haben wir zu respektieren. Mein Minister hat – Sie haben es ja gelesen – seinerzeit im Kabinett den Antrag zurückgezogen. Wir wollen Fakten nicht verschweigen; so war es.
Die Sache ist aus unserer Sicht nicht endgültig zu den Akten gelegt.
Wir wollen mit anderen Ländern die Entwicklung dieser Lotterie in den Starterländern – Rheinland-Pfalz, Saarland, Hessen – beobachten und dann nach einer überschaubaren Beobachtungsphase zusammen mit anderen Flächenländern die Einführung von Keno erneut prüfen. Dass wir da mit der gegenwärtigen Zurückhaltung nicht so solitär dastehen, mögen Sie daran sehen, dass sich so große Flächenländer wie Nordrhein-Westfalen und Bayern ebenfalls noch nicht zu einem Einstieg entschließen konnten
und auch in der Prüfungsphase sind. Aber ich sage: Es ist nicht endgültig vom Tisch. Nach dem Änderungsantrag der Regierungsfraktionen, Drucksache 13/3169, sollen wir den Auftrag bekommen, bis Ende dieses Jahres über die Entwicklung zu berichten. Wir werden die notwendige Beobachtungsphase in diesen Bericht mit einbeziehen.
So lange bleibt auch abzuwarten, welche Auswirkungen der morgen zu beratende Staatsvertrag zum Lotteriewesen hat. Diese bundesweit einheitliche Rechtsgrundlage für die Zulassung privater Lotterien wird in Zukunft Maßstab für die rechtliche Zulässigkeit aller Lotterie- und Wettangebote sein.
Die Entscheidungen einzelner deutscher Gerichte und des Europäischen Gerichtshofs bedeuten nach unserer Auffassung nicht das Ende der staatlichen Lotterie- und Wettangebote. Ich verweise darauf, dass jene Entscheidungen deutscher Gerichte zugunsten der Sportwettenanbieter nur vorläufigen Charakter haben. In der Hauptsache liegen noch keine Entscheidungen vor. Es gibt auch anders lautende Gerichtsentscheidungen, zum Beispiel des Bayerischen Obersten Landesgerichts, des Oberlandesgerichts Hamm, der Verwaltungsgerichte München und Stade und des Landgerichts Bremen.
Darüber hinaus ist festzuhalten, dass die Bewertungen der jüngsten Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs auch auseinander gehen.
Der Europäische Gerichtshof hat nicht entschieden: „Wer wirbt, hat nur fiskalische Interessen.“ Um eine angemessene Werbung, die die spielbereite Bevölkerung anspricht, werden auch staatliche Toto- und Lottogesellschaften nicht herumkommen.
Der morgen zu beratende Staatsvertrag zum Lotteriewesen wird auch für die Gerichte neue Prüfungsmaßstäbe setzen. Wir sind der Meinung, dass dieser Staatsvertrag im Einklang mit den europäischen Entwicklungen steht. Nicht nur die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, auch die geplante Dienstleistungsdirektive lässt aus ordnungsrechtlichen Gründen letztendlich Ausnahmen von der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit zu.
Daher gehe ich nicht davon aus, dass uns eine Liberalisierung, wie sie in anderen Ländern freiwillig praktiziert worden ist, ins Haus steht. Wir sind uns da mit den anderen Ländern einig. Wir sehen, dass dort, wo unbegrenzt liberalisiert worden ist, negative Auswirkungen vorhanden sind: dass rein aus privatem Gewinnstreben offerierte Glücksspielangebote jedweder Art unkontrolliert ausufern.
Deswegen meine ich, dass die politisch Verantwortlichen – vom Land über den Bund bis hin nach Brüssel – einem staatlichen Glücksspielangebot, das dem Spielbedürfnis der Bevölkerung in ausreichender und gebotener, aber auch begrenzender Weise Rechnung trägt, auch in Zukunft eine Chance geben werden.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Um der Sitzungsökonomie willen bin ich gern bereit, meine Rede zu Protokoll zu geben.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Ministerpräsidenten der Länder haben zwischen Dezember 2003 und Februar dieses Jahres einen „Staatsvertrag über die Regionalisierung von Teilen der von den Unternehmen des Deutschen Lotto- und Totoblocks erzielten Einnahmen“ unterzeichnet.
Worum geht es bei diesem Staatsvertrag?
Die staatlichen Lotterien und Wetten werden bekanntlich durch die Verkaufs- oder Annahmestellen der Lottogesellschaften und – seit wenigen Jahren – über das Internet direkt vertrieben. Seit Jahren haben sich in zunehmendem Maße gewerbliche Spielvermittler etabliert, die eine Spielteilnahme vermitteln. Zum Teil werden Spielgemeinschaften gebildet, um eine höhere Gewinnwahrscheinlichkeit zu
erzielen. Diese gewerblichen Spielvermittler generieren zum Teil auf recht aggressive Weise Umsätze im gesamten Bundesgebiet und reichen diese nach Abzug eines Anteils für ihre eigenen Kosten und Aufwendungen zumeist bei e i n e r Lottogesellschaft ein. Das so vermittelte Spielkapital dürfte bei knapp 400 Millionen € liegen, Tendenz steigend. Folge ist, dass die vermittelten Spieleinsätze, die ohnehin nur einen Teil der Spielergelder umfassen, nicht den Lottogesellschaften und den Ländern zugute kommen, aus denen sie stammen.
In jüngster Vergangenheit hat sich die Situation dahin gehend verschärft, dass einzelne Lottogesellschaften gezielt gewerbliche Spielvermittler an- bzw. abwerben, indem den Vermittlern finanzielle Vorteile verschafft werden, die über den normalen Verkaufsstellenprovisionen liegen. Dies ist möglich, weil einzelne Lottogesellschaften an die jeweiligen Länder lediglich eine Konzessionsabgabe zu zahlen haben, die unterhalb des Reinertrags liegt. Der damit verbundene Wettbewerb unter einzelnen Lottogesellschaften um gewerbliche Spielvermittler und unter diesen Spielvermittlern selbst läuft dem ordnungsrechtlichen Anspruch des staatlichen Lotterie- und Wettangebots evident zuwider.
Auf zwei Ebenen soll dieser Entwicklung Einhalt geboten werden. Zum einen sieht der Entwurf des so genannten Lotteriestaatsvertrags Regelungen für gewerbliche Spielvermittler vor, die ihnen insbesondere hinsichtlich der Verwendung der generierten Einsätze und der Werbung Restriktionen auferlegen. Zum anderen sollen nunmehr mit dem vorliegenden Regionalisierungsstaatsvertrag die finanziellen Verschiebungen unter den Ländern ausgeglichen werden und soll den Lottogesellschaften der Anreiz genommen werden, untereinander um gewerbliche Spielvermittler in Wettbewerb zu treten.
Was regelt der Staatsvertrag?
Der Staatsvertrag sieht vor, dass sämtliche Spielumsätze gewerblicher Spielvermittler regionalisiert werden, ganz gleich, aus welchen Ländern die Spielumsätze stammen. Die Summe sämtlicher Umsätze der gewerblichen Spielvermittler, die als Regionalisierungsmasse bezeichnet wird, wird nach Abzug der darauf entfallenden Gewinnausschüttung, der Bearbeitungsgebühr und einer weiteren Pauschale entsprechend dem Blockschlüssel auf die Länder verteilt. Die in Abzug zu bringende weitere Pauschale für die Kosten der Gesellschaften beträgt zunächst 9 %, ab dem Jahr 2007 8,33 % des Umsatzes.
Überwiegend wird über gewerbliche Spielvermittler das Zahlenlotto angeboten. Bis einschließlich 2006 fließen von den Spielumsätzen zunächst 24,3 % und ab 2007 25 % den Ländern zu. Dies entspricht in etwa dem Reinertrag hier im Land.
Im Jahr 2007 sollen Verhandlungen mit dem Ziel aufgenommen werden, die Pauschale von 8,33 % deutlich abzusenken. Eine niedrigere Quote konnte im Hinblick auf bestehende Beziehungen zu gewerblichen Spielvermittlern bis jetzt noch nicht erreicht werden. Das jetzige Ergebnis konnte erst erzielt werden, nachdem der größte Vermittler von Nordrhein-Westfalen nach Niedersachsen wechselte. Eine weitere Absenkung der Pauschale wird angestrebt, weil die
gewerblichen Spielvermittler nicht Vertriebsorgane der Lottogesellschaften oder des Blocks sind.
Mit der Regionalisierung der Umsätze wird gleichzeitig die Lotteriesteuer regionalisiert.
Finanziell profitiert Baden-Württemberg von der Regionalisierung. Ausgehend von den Zahlen für das Jahr 2002, die in Zukunft ähnlich sein dürften, wird sich der Reinertrag um knapp 10 Millionen € im Jahr erhöhen. Die auf BadenWürttemberg entfallende Lotteriesteuer wird jedoch über den Länderfinanzausgleich weitgehend kompensiert. Hier bleibt von der regionalisierten Lotteriesteuer von knapp 7 Millionen € weniger als 1 Million € übrig.
Der Staatsvertrag ist ein Beitrag zur Sicherung der Lotteriehoheit und zur Erfüllung der ordnungsrechtlichen Aufgabe des Landes. Hierzu gehört auch, dass der Wettbewerb unter den Lottogesellschaften um die gewerblichen Spielvermittler vermindert und weitgehend eliminiert wird. Ziel ist es, zu bewirken, dass die Durchführung der staatlichen Lotterien und Wetten in geordneten Bahnen verläuft, wozu auch gehört, dass die erzielten Einnahmen für gemeinnützige und öffentliche Zwecke den jeweiligen Ländern zugute kommen.
Ich bitte daher, dem Gesetzentwurf und damit dem Staatsvertrag zuzustimmen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe fachkompetente Kolleginnen und Kollegen, die Sie mir die Ehre geben, zuzuhören! Seien Sie ganz herzlich gegrüßt.
Wie Sie wissen, hat die EU-Kommission im Zusammenhang mit ihren Beanstandungen betreffend Anstaltslast und Gewährträgerhaftung bei Landesbanken und Sparkassen auch die Tätigkeit der Förderinstitute überprüft.
Es gab verschiedene Besprechungen auf EU-Ebene, und man hat sich inzwischen mit der EU-Kommission verständigt. Diese Verständigung ist nun Anlass für die Änderung des L-Bank-Gesetzes. Gemäß dieser Verständigung – die im Übrigen nur für selbstständige Förderinstitute gilt – ist das Land verpflichtet, bis zum 31. März 2004 die Vorgaben umzusetzen.
Nach dieser Verständigung können bei selbstständigen Förderinstituten Anstaltslast und Gewährträgerhaftung für Fördermaßnahmen beibehalten werden. Somit bleiben auch die Refinanzierungsvorteile am Kapitalmarkt erhalten. Dies gilt auch für unsere Landeskreditbank – Förderbank –, die so genannte L-Bank.
Die anlässlich der Fusion zur Landesbank durchgeführte klare Trennung zwischen Marktgeschäft – das auf die Lan
desbank übergegangen ist – und dem Förderbereich – der in der selbstständigen Landeskreditbank geblieben ist – hat sich also ausgezahlt. Inzwischen haben wir für unsere Konstruktion bereits Nachahmer gefunden.
Was ist Inhalt der Verständigung mit der EU-Kommission? Im Wesentlichen geht es um Folgendes: Die staatlichen Haftungsinstitute Anstaltslast und Gewährträgerhaftung bzw. Refinanzierungsgarantien dürfen beibehalten und in folgenden Bereichen eingesetzt werden: zur Durchführung von öffentlichen Förderaufgaben wie unter anderem Mittelstandsfinanzierung, Wohnungsbau und Infrastrukturfinanzierung und zur Finanzierung von Maßnahmen des Umweltschutzes; für die Beteiligung an Projekten im Gemeinschaftsinteresse, die von der Europäischen Investitionsbank oder ähnlichen europäischen Finanzierungsinstituten mitfinanziert werden; zur Gewährung von Darlehen oder anderen Finanzierungsformen an Gebietskörperschaften und öffentlich-rechtliche Zweckverbände; für Maßnahmen rein sozialer Art und schließlich für Exportfinanzierungen außerhalb der Europäischen Union unter Berücksichtigung bestimmter Grundsätze.
Zur Durchführung ihrer öffentlichen Förderaufgaben können sich die Förderinstitute aller ihnen zur Verfügung stehenden Instrumente bedienen, insbesondere des Durchleitungsprinzips und der Konsortialfinanzierung.
Zur Erfüllung ihrer öffentlichen Förderaufgaben dürfen die Förderinstitute nur solche Geschäfte und Dienstleistungen betreiben, die mit der Erfüllung ihrer Aufgaben in direktem Zusammenhang stehen.
Sollte im Einzelfall einmal ein Verstoß passieren, dann ist der Refinanzierungsvorteil für diesen Einzelfall als Beihilfe zu werten. Dieser Verstoß im Einzelfall bedeutet aber nicht, dass die gesamte Anstaltslast und Gewährträgerhaftung und damit die zusätzlichen Refinanzierungsgarantien für die anderen ordnungsgemäß abgewickelten Fälle automatisch verloren gingen. Diese wichtige Regelung haben wir BadenWürttemberger bei den Besprechungen in Brüssel durchgesetzt.
Die Verständigung enthält, wie schon angedeutet, Termine für die Umsetzung. Wir müssen die gesetzlichen Festlegungen der Tätigkeiten unseres Förderinstituts bis zum 31. März 2004 abgeschlossen haben. Die gesetzlichen Bestimmungen müssen bis zum 31. Dezember 2007 in Kraft treten.
Was war nun auf Landesebene umzusetzen? Zur Umsetzung dieser Verständigung mit der EU-Kommission mussten in unserem Förderbankgesetz die Aufgaben etwas anders, etwas präziser gefasst werden, wobei ins Einzelne gehende Regelungen der Satzung und den Programmrichtlinien vorbehalten sind. Im Wesentlichen bleibt jedoch die bisherige Aufgabenstellung erhalten. Wir können also auch künftig in so wichtigen Bereichen wie der Mittelstandsfinanzierung sowie der Wohnungsbau- und Infrastrukturförderung tätig werden.
Formal neu aufgenommen wurde die Finanzierung von Gebietskörperschaften und öffentlich-rechtlichen Zweckverbänden, die Beteiligung an der Finanzierung von Projekten im Gemeinschaftsinteresse und die Exportfinanzierung au
ßerhalb der EU. Alle drei Aufgaben sind in der EU-Verständigung ausdrücklich genannt und als Fördermaßnahmen zugelassen. Andere Förderinstitute haben diese Aufgaben ebenfalls in ihre Regelwerke aufgenommen.
Ganz wichtig ist die Finanzierung der Gebietskörperschaften. Sie wurde von der Förderbank schon bisher, allerdings in relativ geringem Umfang, wahrgenommen. Wir wollen diese Aufgabe künftig nur gemeinsam mit der Landesbank, mit den Sparkassen, mit den Genossenschaftsbanken und mit anderen Kreditinstituten betreiben. Dies bedeutet, dass die Darlehen an Gebietskörperschaften und Zweckverbände über die Hausbank bzw. im Konsortialverfahren ausgereicht werden sollen. Überhaupt haben wir generell das Hausbanken- bzw. Konsortialprinzip vorgesehen, obwohl die EUKommission dies von uns nicht verlangt hätte. Lediglich im Bereich des Wohnungsbaus und der Familienförderung soll die L-Bank wie bisher direkt tätig sein können.
Insgesamt gehen wir also davon aus, dass sich die Tätigkeit der Förderbank durch die Umsetzung der Verständigung mit der EU-Kommission nicht verringern, sondern in Teilbereichen sogar etwas erhöhen wird. Vor diesem Hintergrund können wir mit dem Ergebnis der Verständigung sehr zufrieden sein.
Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, dass die Verständigung mit der EU-Kommission in Baden-Württemberg fast wortgleich bei allen anderen Förderinstituten des Bundes – KfW – und der Länder umgesetzt wird. Die mit der EU-Kommission abgestimmten Regelwerke sind beim Bund und in den anderen Ländern teilweise bereits beschlossen.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich gehe davon aus, dass Sie zunächst in die Einzelberatung im Finanzausschuss eintreten werden. Ich bitte Sie, diesem Gesetzeswerk dann in der Zweiten Beratung Ihre Zustimmung zu geben.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, verehrter Herr Rechnungshofpräsident Frank! Mit Respekt darf ich feststellen, dass die Mitglieder des Finanzausschusses zügig, ausführlich und sorgfältig in den letzten Monaten in drei Sitzungen die Ergebnisse des Rechnungshofs – Prüfungsbemerkungen, Feststellungen zum Haushalts- und Finanzgebaren des Landes – beraten haben und auch zu Beschlussempfehlungen gekommen sind.
Unser Herr Finanzminister hat in der letzten Woche in seiner Etatrede zum Haushalt 2004 die Gesamtzusammenhänge der haushaltspolitischen Lage in unserem Land – auch im Vergleich zu anderen Ländern und im Bundesvergleich – dargestellt. Heute Vormittag haben die Fraktionen des Hauses das in einem politischen Schlagabtausch bewertet. Deswegen möchte ich jetzt auf dieser Ebene nicht fortfahren. Aber ich möchte doch einen Aspekt als allgemeine Betrachtung in die Diskussion bringen, der, glaube ich, über die parteipolitischen Grenzen hinweggeht.
Wir sollten uns, wenn wir über die Finanzsituation der öffentlichen Hände reden, darüber im Klaren sein, dass sich in den letzten zehn, zwölf Jahren für alle öffentlichen Hände – Bund, Länder und Gemeinden; egal, wie sie auch immer politisch geführt sind – dramatische Veränderungen aus folgenden Gründen ergeben haben – ich meine, drei Faktoren dabei nennen zu müssen –:
Wir haben zum einen den gemeinsamen Markt rund um den Erdball, Markt ohne Grenzen. Wir müssen feststellen, dass wir als Hochlohnland mit einer sehr hohen Kostenbelastung der einzelnen Produkte nunmehr nicht nur darauf stolz sein können, gute Produkte zu exportieren, sondern dass dieser weltweite Wettbewerb
letztendlich auch dazu geführt hat, dass Arbeitsplätze exportiert werden und dass Steueraufkommen exportiert worden ist. Das schlägt sich bei uns im Haushalt nieder.
Ich werde doch zwei, drei allgemeine Aussagen vorneweg machen dürfen.
Entschuldigung! Die mache ich jetzt, ob Ihnen das gefällt oder nicht.
Die zweite Feststellung ist: Wir dürfen nicht vergessen, dass wir uns seit Anfang der Neunzigerjahre zu Recht über die Wiedervereinigung freuen, dass aber seit dieser Zeit auch Jahr für Jahr 85 Milliarden € von West nach Ost transferiert werden, die in den Haushalten des Westens fehlen.
Ich wollte Gesamtzusammenhänge herstellen.
Drittens erleben wir eine demographische Entwicklung, bei der uns in zunehmendem Maße Kosten im Altenpflegebereich, im Krankenbereich, bei der Rentenversicherung usw. belasten.
Dies alles führt dazu, dass der finanzielle Spielraum unseres Haushalts in zunehmendem Maße eingeengt ist.
Und wie sieht es mit dem Personalkörper aus? Wir haben im Land Baden-Württemberg etwa 200 000 Beschäftigte. 80 % davon, also 160 000, sind Lehrer, Polizeibeamte oder Justizbeamte – Bereiche, in denen wir miteinander der Meinung sind, dass wir nicht weniger, sondern mehr Stellen brauchen. Also hatten wir nur im Bereich der restlichen 20 % unseres Personalkörpers Spielraum: bei 40 000 Beschäftigten quer durch alle Ressorts hindurch. In diesem Bereich sind immerhin 10 000 Stellen abgebaut worden. Sie können jetzt diese 10 000 Stellen ins Verhältnis zur Gesamtzahl setzen. Sie können sie aber auch ins Verhältnis zu dem eigentlich nur möglichen Manövrierraum setzen. Dann sind das 25 % Stellenabbau, und das merken unsere Ressorts in einer ganz besonderen Dramatik.
Wenn ich das als Ausgangssituation sehe, wenn ich feststellen muss, dass letztendlich unser finanzieller und personeller Gestaltungsspielraum sehr eingeengt ist, dann bin ich der Auffassung, dass wir bei der Umsetzung des Landeshaushalts, wie er sich jetzt in der Haushaltsrechnung niederschlägt, gute Arbeit geleistet haben und uns im Bundesvergleich sehen lassen können.
Bei einem so großen Personalkörper von über 200 000 Bediensteten ist es nicht ungewöhnlich, wenn sich da und dort bei der Umsetzung der Haushaltsvorgaben Defizite zeigen. Wir müssen festgestellte Mängel aufgreifen und dafür sorgen, dass die Anregungen und Feststellungen des Rechnungshofs ernst genommen werden.
Der Rechnungshof hat in seiner Denkschrift verschiedene Bereiche herausgearbeitet, in denen Korrekturen und Verbesserungen vorzunehmen sind.
Da ist das Thema Personal. Ja, es stimmt: Wir müssen angesichts der Tatsache, dass über 40 % unserer gesamten Ausgaben Personalausgaben sind, in diesem Bereich restriktiv vorgehen und dort, wo immer es nur geht, auch an Abbaumaßnahmen denken. Die verschiedenen Stellenabbauprogramme sind Ihnen ja bekannt.
Es geht darum, dass wir diese sukzessive umsetzen. Wir müssen aber auch daran denken, dass gesetzgeberische Maßnahmen da und dort Personaleinsparungen ermöglichen können, und das muss über alle Parteigrenzen hinweg möglich sein. Ein Beispiel hierfür sei genannt: Wenn es uns gelingen würde, bei dem Vorhaben, die Kraftfahrzeugsteuer auf die Mineralölsteuer umzulegen, Bund und Länder unter einen Hut zu bekommen, dann würden wir bei uns im Landeshaushalt glatte 400 Personalstellen einsparen können.
In der Denkschrift wird auch ein weiterer Block, nämlich der Einsatz der Datenverarbeitung, angesprochen. Wir wollen nicht bestreiten, dass hier weitere Optimierungsmöglichkeiten und Optimierungsnotwendigkeiten gegeben sind, etwa die Verbesserung des Projektmanagements bei der Entwicklung der Anwendungen im Justizbereich oder bei den Verfahren der Beschaffung von IuK-Geräten.
Wir erkennen auch – und auch hier hat der Rechnungshof sicher zu Recht seinen Finger in die Wunde gelegt –, dass wir im Zuwendungsbereich, dort, wo wir Landesmittel an unterschiedlichste Destinatäre zuwenden, nochmals ernsthaft prüfen müssen, ob nicht unnötige Verfahren Personalstellen erfordern und unnötige Aufwendungen ergeben – das ist die eine Seite – und ob die Gelder, die wir zuwenden wollen, auch richtig eingesetzt sind. Da sind ja Beispiele – von der Verbraucherzentrale
über die berufliche Bildung, Gewerbegeländeerschließung und Förderung von Omnibusbetriebshöfen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz – genannt worden. Wir haben ja von Ihnen überall Aufträge bekommen, und ich sage zu, dass wir diese Aufträge nach besten Kräften umsetzen.
Wir nehmen nicht nur diese Einzelfeststellungen des Rechnungshofs ernst, sondern sehr wohl auch die Ergebnisse seiner beratenden Äußerungen.
Der Rechnungshof macht sich viel Mühe, wenn er auf einer breiten Ebene solche beratenden Äußerungen macht. Auf ein Beispiel kommen wir nachher noch unter dem Tagesordnungspunkt „Wirtschaftlichkeit des öffentlichen Statistikwesens in Deutschland – Folgerungen für BadenWürttemberg“ zu sprechen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es sind eine Vielzahl von Beispielen genannt, die hier im Einzelnen nicht aufgearbeitet werden können. Ich darf zusagen, dass die Regierung bereit ist, ernsthaft die von Ihnen im Finanzausschuss artikulierten Aufträge umzusetzen und der vorgegebenen Berichterstattung gerecht zu werden.
Sie können sich vorstellen, dass es mir in meiner Funktion als Staatssekretär im Finanzministerium ein großes Anliegen ist, mit geringer werdenden Ressourcen dennoch die Aufgaben zu erfüllen und besonders verantwortungsbewusst und sparsam mit den Ressourcen umzugehen, und dass die Konsolidierung des Landeshaushalts für uns eine ganz besondere Priorität hat.
Eine solide und gegenüber den künftigen Generationen verantwortungsbewusste Haushaltspolitik ist ein entscheidender Beitrag zur Sicherung der wirtschaftlichen Zukunft des Landes und der Handlungsfähigkeit der Politik. Die Begrenzung der Personalkosten wird dabei unsere ganz besondere Aufmerksamkeit haben, und wir wissen, dass zum Beispiel die Pensionsverpflichtungen für die künftigen Haushalte
eine ganz besonders große Last sind; das ist eine Lawine, die da auf uns zukommen wird.
Aber, meine Damen und Herren, ich bin nicht hier, um im Büßerhemd dazustehen. Wir dürfen auch feststellen – und das beweisen die Zahlen des Landeshaushalts und der Landeshaushaltsrechnung –, dass Baden-Württemberg in den vergangenen Jahren im Vergleich zu anderen Ländern sehr wohl solide gewirtschaftet hat. Das erfüllt uns einerseits mit Stolz, verpflichtet uns aber auch zu besonderer Anstrengung, diese Position zu halten.
Ja, wir möchten gern diejenigen sein, die weiterhin auch im Länderfinanzausgleich eine Spitzenstellung halten können.
Aber es gibt nichts zu beschönigen. Wir müssen die Fragen, die in der Landeshaushaltsrechnung und in der Denkschrift zu kritischer Bewertung Anlass geben, aufgreifen. Wir werden sie umsetzen, und diese Umsetzung geht über die Denkschrift hinaus.
Das bedeutet, wir werden nicht nur darauf drängen, die Einnahmeseite zu verbessern, sondern wir werden – meine Damen und Herren, das ist das Schwierigste für uns alle – unsere Ansprüche hinterfragen und zurückschrauben müssen,
was bedeutet, dass wir Ausgaben reduzieren müssen und dass Aufgaben abgebaut und Strukturen verändert werden müssen.
Ich möchte den Rechnungshof ausdrücklich ermuntern und bitten, uns in einem konstruktiven Wettbewerb mit uns, mit der Regierung, bei dieser schwierigen Aufgabe zu unterstützen
das gilt für Sie genauso – und verstärkt strukturelle Sparvorschläge zu machen. Das Know-how des Rechnungshofs soll diesem Zweck umfassend nutzbar gemacht werden.
Gerne.
Sehr verehrte Frau Kollegin Dederer, ich erinnere mich an einen Satz des Herrn Finanzministers von heute früh, in dem er mit Blick auf die Wortbeiträge, die heute Vormittag von den verschiedenen Oppositionsparteien gekommen sind, deutliche Unterschiede gemacht hat.
Nein, nein! Sie sollen sehr wohl wissen, dass wir bereit sind, Ihre Gedanken und Ihre Vorschläge ernst zu nehmen und abzuwägen.
Entschuldigung! Allein die Tatsache, dass Sie sie einbringen, begründet keinen Anspruch darauf, dass sie umgesetzt werden.
Sie müssen es schon uns überlassen, dann aus unserer Sicht eine politische Gewichtung vorzunehmen.
Damit möchte ich zum Schluss kommen und namens der Landesregierung dem Herrn Präsidenten des Rechnungshofs, seinen Direktoren und Mitarbeitern für die geleistete Arbeit herzlich danken. Wir wissen, dass es seine Aufgabe ist, uns kritisch zu beleuchten. Zwar sind wir nicht immer einer Meinung, doch wissen wir, dass diese kritische Beleuchtung mit konstruktiven Vorschlägen verbunden ist. Wir wissen das auch zu schätzen. Ich meine, wir dürfen deswegen sehr wohl gemeinsam feststellen, dass das Land Baden-Württemberg, Regierung und Parlament, alles in allem auf ein gutes Haushaltsjahr 2001 zurückschauen können
und dass wir allen Grund haben, dem Finanzausschuss für seine konstruktive Arbeit zu danken.
Ich möchte Sie bitten, nunmehr den Vorschlägen des Finanzausschusses Rechnung zu tragen.
Verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ausgangspunkt unserer heutigen Diskussion ist eine Untersuchung der Rechnungshöfe des Bundes und von elf Ländern. Darauf aufbauend hat unser Rechnungshof spezielle Folgerungen für unser Land abgeleitet. In der Gesamtschau sind für mich folgende Punkte von entscheidender Bedeutung:
Erstens: Es war richtig, diese amtliche Statistik insgesamt, also nicht nur isoliert für ein einzelnes Land, zu untersuchen – schon allein deshalb, weil wir ja wissen, dass der überwiegende Teil der in den Statistischen Landesämtern erhobenen und aufbereiteten Daten auf Bundes- oder EURecht zurückzuführen ist und sich dadurch einer direkten Einflussnahme des Landes weitgehend entzieht.
Zweitens: Unserem Rechnungshof ist dafür zu danken, dass er, ausgehend von diesen bundesweiten Untersuchungen, spezifische Folgerungen für Baden-Württemberg abgeleitet hat. Unseres Wissens hat bislang kein anderer Rechnungshof so dezidiert Schlussfolgerungen aus der bundesweiten Untersuchung für einzelne Ämter gezogen.
Drittens: Das Statistische Landesamt Baden-Württemberg schneidet im Vergleich zu anderen Ämtern gut ab. Dies wurde auch vom Rechnungshof anerkannt. Er weist zum Beispiel darauf hin, dass die Ausgaben unseres Statistischen Landesamts in Höhe von 3 € je Einwohner den zweitniedrigsten Wert – zusammen mit Bayern – bedeuten. Bei der für die Bevölkerungsfortschreibung wichtigen Wanderungsstatistik setzt Baden-Württemberg sogar die Benchmark, produziert also kostengünstiger als alle anderen untersuchten Länder.
Wir stellen fest, dass man sich unter der Führung von Frau Präsidentin Meister-Scheufelen diesen Herausforderungen so umfassend wie möglich stellt, dass man mit zu den Besten zählt und dass man auch von anderen noch lernen will.
Ja, bitte.
Ich darf dazu festhalten, dass die Präsidentin des Statistischen Landesamts nicht den gleichen Status hat wie der Präsident des Rechnungshofs,
also gar nicht berechtigt wäre, dort vorne zu sitzen. Eine Vertreterin des Statistischen Landesamts ist da.
Verehrter Herr Kollege Birzele, ich darf Sie aufklären: Zuständig ist nicht das Wirtschaftsministerium, sondern das Finanzministerium. Deswegen bin ich da.
Nun möchte ich konkret auf die verschiedenen Punkte eingehen, die der Rechnungshof Ihnen vorgeschlagen hat und die Sie dann auch zu einer Beschlussempfehlung gemacht haben.
Zunächst geht es darum, die fachliche Verantwortung und die Finanzverantwortung bei den einzelnen Statistiken zusammenzuführen nach dem Motto: „Wer anschafft, der zahlt.“
Die Umsetzung dieses vom Rechnungshof so genannten Paradigmenwechsels in reiner Form ist mit gewissen Problemen behaftet. Deswegen wollen wir den Gedanken des Rechnungshofs sehr wohl umsetzen, und zwar ähnlich wie die Bayern in einem Verfahren, bei dem wir Schritt für Schritt in die Ressortdeckung hineingehen.
Was wollen wir anpacken? Wir wollen für die Deckung der Mehrausgaben durch neue Statistiken und Statistikausweitungen bei der Haushaltsaufstellung das federführende Fachressort verantwortlich machen,
insbesondere durch Verzicht auf andere Fachstatistiken oder durch entsprechende Einsparungen im eigenen Geschäftsbereich.
Zum anderen ist uns auch ein großes Anliegen – und ich weiß aus verschiedenen Gesprächen mit der Frau Präsidentin, dass sie sehr darauf drängt –, die medienbruchfreie, vorplausibilisierte elektronische Datenlieferung von den Auskunftspflichtigen an die Statistischen Landesämter zu machen
so heißt es nun einmal fachtechnisch –, weil darin fürwahr ganz erhebliche Rationalisierungserfolge gesehen werden. Wir vom Ministerium unterstützen die Aktivitäten des Statistischen Landesamts vor allem in Bezug auf die öffentlichen Auskunftspflichtigen. Wir üben da Druck aus. Wir müssen auf der anderen Seite aber auch einräumen: Bei den privaten Auskunftspflichtigen können wir keine rechtliche Vorgabe machen.
Wir können das nicht tun. Wir werden aber dort dennoch für diesen Weg werben. Das Statistische Landesamt wird dies mit Nachdruck tun.
Gegenwärtig werden neun Statistiken zur Meldung im Internet angeboten. Bis Ende 2005 werden es immerhin 23 sein. Wir haben uns vorgenommen, dass im Jahr darauf mit finanzieller Unterstützung 50 Statistiken ins Internet gestellt werden können. Ich meine, dass wir damit wirklich auf einem guten Weg sind.
Zum Abbau bzw. zur Einsparung von Statistiken: Ich darf Ihnen sagen, dass gerade das Land Baden-Württemberg keine Gelegenheit auslässt, um über den Bundesrat auf andere Länder und auf den Bundestag in dieser Richtung einzuwirken.
Sie wissen ja, dass letzten Endes nur 2 % aller Statistiken in unserer eigenen Entscheidungsgewalt liegen. Wir müssen also auf der nächsten Ebene Druck machen.
Gegenwärtig liegt im Bundesrat wieder ein Antrag von uns vor, der den Abbau von Statistiken mit insgesamt 15 Einsparvorschlägen zum Inhalt hat. Zwei Vorschläge hätten erhebliche Entlastungswirkung für Wirtschaft und Industrie. Wir schlagen zum Beispiel vor, Meldungen nicht mehr monatlich zu verlangen und Unternehmen nicht mehr ab 20, sondern erst ab 50 Beschäftigten zu verpflichten, solche Statistiken zu erstellen.
Eines, verehrte Frau Kollegin,
am Rande: Die vom Rechnungshof aufgegriffene und schon glossierte Fragestellung zu den „Koch- und Brühwürsten“ ist nicht von Statistikern erfunden worden, sondern auf Drängen der Verbände aufgenommen worden.
Ich möchte das nur festhalten. – Herr Kollege Herrmann und Sie, Frau Dederer, haben es aufgegriffen: Das ist nicht nur eine Einbahnstraße, bei der die öffentliche Hand kritisiert wird. Vielmehr müssen jene, die Statistiken zu erbringen haben, auch auf ihre Verbände einwirken, die Forderungen zurückzunehmen.
Richtig ist, dass in Bezug auf die Begrenzung der statistischen Anforderungen bei der EU und beim Bund anzusetzen ist; ich habe das schon dargestellt. Wir befürchten, dass die Erweiterung der EU den Datenhunger eher steigern wird und wir deshalb dafür sorgen müssen, dass auf die Bremse getreten wird.
Ich darf Ihnen sagen, dass wir das folgendermaßen versuchen: Wir sind gegenwärtig dabei, Frau Präsidentin Meister-Scheufelen als Bundesratsvertreterin in ein Gremium des Rates zu bringen, das sich mit der programmatischen Vorbereitung von Wirtschaftsstatistiken beschäftigt, und zwar kritisch beschäftigen soll.
Nun zur Bündelung von Statistikaufgaben, die von Ihnen auch angesprochen worden ist: „Verbundprogrammierung“ heißt das Stichwort. Da sind wir voll und ganz dabei. Motto: „Einer für alle.“ Jeweils ein Amt soll für mehrere Ämter die Softwareentwicklung und die Statistikaufbereitung übernehmen. Wir sehen darin auch ein Wettbewerbselement.
Das heißt, letztlich soll sich im Wettbewerb der statistischen Ämter entscheiden, welche Länder langfristig die entsprechenden Leistungen für das Gesamtsystem am wirtschaftlichsten erbringen können. Dabei ist nicht auszuschließen, dass sich kleinere Länder ganz aus der eigenen Produktion zurückziehen und sich die entsprechenden Leistungen bei kostengünstigeren Ländern einkaufen werden. Das ist durchaus folgerichtig.
Und nun zum Personalaufwand: Ich möchte Ihnen versichern, dass wir vom Finanzministerium zusammen mit dem Statistischen Landesamt sehr bestrebt sind, die von der Politik vorgegebene Zielgröße von insgesamt 200 wegfallenden Stellen zu erreichen. Ob und wann dies gelingen wird, wird davon abhängen, wie die genannten Maßnahmen umgesetzt werden können. Aber eines ist eben auch klar: Ein
Stellenabbau in dieser Größenordnung kann nur gelingen, wenn dem Statistischen Landesamt künftig keine neuen, zusätzlichen Statistiken und Aufgaben auferlegt werden. Daran haben wir alle mitzuwirken.
Ich denke, ich brauche insgesamt die Bedeutung der Statistik und des Statistischen Landesamts nicht nochmals besonders herauszustellen. Es wurde ja von den Vorrednern schon deutlich gemacht, dass das auch und gerade für politische Entscheidungsträger ein wichtiges Medium ist. Unser Statistisches Landesamt ist gut aufgestellt. Es steht bei den Kosten im Ländervergleich an zweiter Stelle. Das ist kein Ruhekissen; wir wollen da weitermachen. Ich meine, dass unser Statistisches Landesamt letztendlich mit Ihrer Begleitung und mit der wohlmeinenden Überwachung durch den Rechnungshof auf einem guten Weg ist.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sie debattieren heute zum wiederholten Male das Ministergesetz. Wir können feststellen, dass über alle Fraktionen hinweg Einigkeit besteht, dass eine Änderung der Ministerversorgung angezeigt und notwendig ist. Uneinigkeit besteht über den Umfang der Kürzungen.
Nun steht mir als von den Änderungen selbst Betroffener nicht zu, selbst Vorschläge zu machen und für den einen oder anderen Vorschlag zu werben. Ich möchte mich deswegen auch weitestgehend mit Aussagen als Regierungsmitglied zurückhalten. Ich möchte aber doch einige wenige grundsätzliche Anmerkungen machen.
Ja, in Zeiten allseitiger Sparzwänge, die von jedem Bürger und jedem Angehörigen des öffentlichen Dienstes Opfer verlangen, kann die Akzeptanz von Sparbeschlüssen nur erreicht werden, wenn auch die Politik mit gutem Beispiel vorangeht.
Deshalb darf die Kürzungsvorgabe auch an Regierungsmitgliedern, Staatssekretären und politischen Staatssekretären nicht vorbeigehen.
Halten wir noch einmal fest: Wegen der demographischen Entwicklung stehen alle öffentlich finanzierten Alterssicherungssysteme vor schwierigen finanziellen Problemen und damit vor Kürzungen bei der Versorgung. Die Finanzierungsprobleme haben in einem ersten Schritt zu einer Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und in einem zweiten Schritt zu einer Absenkung der Beamten- und Soldatenversorgung geführt. Da die Ministerversorgung systematisch – und das ist Inhalt unseres Ministergesetzes – an die Beamtenversorgung gekoppelt ist, ist es aus Gründen der sozialen Symmetrie ein zwingendes Gebot, diese Leistungskürzungen des Beamtenrechts jetzt auch auf die Ministerversorgung zu übertragen.
Es wird nun immer wieder kritisch behauptet, dass in Baden-Württemberg die Ministerversorgung nach fünf Amtsjahren bereits recht üppig ausfalle. Es ist von Vorrednern schon angedeutet worden – aber ich möchte es auch noch einmal deutlich herausarbeiten –, dass bei uns die Ministerversorgung auch erst nach einer Amtszeit von fünf Jahren einsetzt. Beim Bund und in vielen anderen Ländern beginnt sie dagegen schon nach zwei Amtsjahren. Das bedeutet also, dass bei uns ein Minister, der nach viereinhalb Jahren von seinem Amt entbunden wird, völlig leer ausgeht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, gerade dieser Aspekt, dass in Baden-Württemberg ein Anspruch auf Ministerversorgung erst nach fünf Amtsjahren entsteht, ist ein Gesichtspunkt, der in der öffentlichen Diskussion um die Höhe der Bezüge völlig untergeht, genauso wie einschneidende Aufrechnungen mit zuvor in anderen öffentlichen Dienstverhältnissen bereits erworbenen Versorgungsansprüchen.
Zum Thema Altersgrenze meine ich, dass wir da nicht einseitig nur auf die Obergrenze schielen dürfen. Natürlich hört es sich vordergründig gut an, jetzt zu sagen: „Schaut auf die bayerische Landesregierung. Die hat die Altersgrenze auf 65 Jahre hochgesetzt. Das müssen auch wir tun.“ Aber auch in Bayern ist es nicht so, dass es nur und ausschließlich erst mit 65 Jahren Ruhegehalt gäbe. Man muss hier schon differenzieren. Die Regelaltersgrenze ist das eine. Viel wichtiger jedoch sind die vielen abschmelzenden Zwischenschritte, die die Regel eher zur Ausnahme machen.
Ich komme gleich darauf. Nein, nein, auch in Bayern nicht.
Aus meiner Sicht müssen wir richtigerweise viel mehr auf die Mindestaltersgrenze für die Zahlung von Ruhegehalt schauen. In der Tat ist es so, dass die meisten Ministergesetze mit gutem Grund nach der Zeit des Innehabens des Ministeramts differenzieren. So hat zum Beispiel der Bund zwar als Regelalter das 60. Lebensjahr, aber bereits ab drei Amtsjahren ruht der Anspruch auch nur bis zum 55. Lebensjahr. Auch in Bayern wird man Ruhegehalt nach zwei
Legislaturperioden weiterhin mit 55 Jahren bekommen können.
Doch.
Ich habe die Informationen, die ich Ihnen vortrage.
Ganz besonders interessant ist das Beispiel des Stadtstaates Berlin, der in seiner Haushaltsnotlage jetzt zum Haushaltsausgleich auch noch Bund und Bundesländer mit Milliardenforderungen bedrängt. Da beträgt die Mindestaltersgrenze 55 Jahre, und sie fällt nach zehn Jahren Amtszeit sogar ganz weg.
Deshalb: Wenn wir schauen, wo wir im Vergleich mit dem Bund und den anderen Ländern mit unserer Ministerbesoldung und -versorgung liegen, dann, meine ich, liege ich nicht falsch, wenn ich sage, dass wir uns nicht schamvoll vor anderen verstecken müssen.
Sie mögen nun – und das ist Ihre Entscheidung – an dieser oder jener Stellschraube mehr oder weniger drehen und das Eintrittsalter für Versorgungsleistungen früher oder später festlegen.
An einer Grunderkenntnis führt aber nichts vorbei, nämlich dass für ein Regierungsamt in einer Landesregierung über Aktivbezüge so viel Anreiz und über Versorgungsbezüge so viel Absicherung sichergestellt sein muss, dass tatsächlich noch qualifizierte Persönlichkeiten bereit sind, ein solches Mandat auf Zeit zu übernehmen.
Ein Regierungsamt ist zweifelsfrei eine Aufgabe von besonderem Reiz. Es ist interessant, in führender Position gestaltend in der Landespolitik mitzuwirken. Aber Sie wissen auch: Ein solcher Amtsträger bekommt einen Rucksack voller Lasten mit auf den Weg, Lasten zeitlicher, psychischer und physischer Art.
Wer also die Übernahme von Regierungsverantwortung für Persönlichkeiten nicht nur aus den Reihen des öffentlichen Sektors, sondern auch aus dem Bereich der privaten Wirtschaft offen halten will, der bedenke doch bitte, dass es angesichts der Verdienstmöglichkeiten in der privaten Wirtschaft und der dort üblichen Abfindungs- und Altersversorgungsmöglichkeiten gerade für die Führungsebene im öffentlichen Sektor notwendig ist, eine gute Vergütungs- und Versorgungsstruktur zu haben, damit wir auch Leute finden, die bereit sind, ein solch hohes Regierungsamt zu übernehmen.
Nun, wir haben gesagt – und dazu stehen wir auch, und das wird heute auch vollzogen –: Es ist notwendig, nunmehr den Regelungen der Beamtenversorgung zu folgen. Es muss getan werden, was angesichts der Haushaltslage geboten und notwendig ist. Ich bin zuversichtlich, dass Sie, meine
Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, Maß und Mitte finden und eine ausgewogene Entscheidung treffen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich darf die Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt beantworten:
Zu Frage a: Ausgeschiedene Regierungsmitglieder werden im Bescheid zur Festsetzung der Versorgungsbezüge vom Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg schriftlich unter Hinweis auf das Ministergesetz darauf hingewiesen, dass ab 1. Januar 1999 Erwerbseinkünfte aus einer privaten Berufstätigkeit auf das Übergangsgeld anzurechnen sind und dass sie, falls die Voraussetzungen vorliegen, dem Landesamt für Besoldung und Versorgung BadenWürttemberg anzuzeigen sind.
Das ausgeschiedene Regierungsmitglied hat in eigener Verantwortung zu überprüfen, ob empfangene Geldleistungen als Erwerbseinkünfte aus einer privaten Berufstätigkeit einzustufen sind.
Die Staatsanwaltschaft hat über ein Jahr ermittelt, um den Sachverhalt zu klären. Laut Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft vom 17. Oktober 2003 ergaben die Ermittlungen keinen Nachweis strafbarer Handlungen. Dem Beschuldigten sei angesichts der unklaren Rechtslage kein Vorsatz nachzuweisen gewesen.
Die Landesregierung hat keinen Anlass, an dieser Bewertung der Staatsanwaltschaft Zweifel zu hegen, und ich darf Sie um Verständnis dafür bitten, dass wir im Übrigen als Landesregierung wegen des Prinzips der Gewaltenteilung grundsätzlich keine staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsergebnisse kommentieren.
Zu Frage b: Grundsätzlich ist es für das Ansehen der Finanzverwaltung nicht förderlich, wenn Steuerpflichtige ihren steuerlichen Verpflichtungen nicht vollständig nachkommen und zum Beispiel Steuererklärungen nicht rechtzeitig abgeben. In dem von Ihnen ins Auge gefassten Fall hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart in einer Pressemitteilung vom 17. Oktober 2003 unter anderem aufgeführt, dass sie „wegen des verhältnismäßig geringen Gewichts der Vorwürfe“ beabsichtige, beim Amtsgericht die Zustimmung zur Einstellung des Verfahrens nach § 153 a der Strafprozessordnung gegen Zahlung einer Geldauflage zu beantragen.
Diese Feststellung und Bewertung nahm die Staatsanwaltschaft vor, nachdem sie über ein Jahr ermittelt hatte. Die Landesregierung hat auch hier keinen Anlass, an dieser Bewertung der Staatsanwaltschaft irgendwelche Zweifel zu hegen, und sieht sich unter Hinweis auf das Prinzip der Gewaltenteilung nicht veranlasst, die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsergebnisse weiter zu kommentieren.
Ich darf die Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt beantworten:
Zu Frage a: Aus Sicht der Landesregierung begegnet die geplante Gemeindewirtschaftssteuer keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken.
Mit der Ersetzung des Realsteuerbegriffs durch die Begriffe „Grundsteuer“ und „Gewerbesteuer“ durch das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 20. Oktober 1997 hat der Grundgesetzgeber deutlich gemacht, dass er den Realsteuercharakter nicht länger als notwendiges Wesens- und Abgrenzungsmerkmal der Gewerbesteuer zu den übrigen in Artikel 106 des Grundgesetzes genannten Steuerarten ansieht. Zugleich sollten dem Gesetzgeber weitere Reformschritte zur Entwicklung neuer Formen der Gewerbesteuer offen gehalten werden. Damit wurde dem Gesetzgeber ein weiter Gestaltungsspielraum eingeräumt.
Auch die geplante Einbeziehung der freien Berufe in die Gemeindewirtschaftssteuer erscheint verfassungsrechtlich vertretbar. Das Bundesverfassungsgericht versteht den Gewerbebegriff des Grundgesetzes – zum Beispiel in Arti
kel 74 Abs. 1 Nr. 11 des Grundgesetzes – „umfassend“. Zur Gewerbesteuerbefreiung für die so genannten freien Berufe hat das Bundesverfassungsgericht zudem auf die Gestaltungsfreiheit des Gewerbesteuergesetzgebers verwiesen.
Die geplante Gemeindewirtschaftssteuer dürfte also vom objektiven Regelungsgehalt des Gewerbesteuerbegriffs in Artikel 106 Abs. 6 gedeckt sein. Eine Änderung von Artikel 106 Abs. 6 des Grundgesetzes wegen des dort verwendeten Begriffs „Gewerbesteuer“ wäre zwar der Rechtsklarheit dienlich, erscheint aber nicht zwingend erforderlich.
Auf Frage b antworte ich wie folgt:
Zutreffend ist, dass die bei der Gemeindewirtschaftssteuer vorgesehene Anrechnung in Höhe des 3,8fachen Steuermessbetrags bis zu einem örtlichen Hebesatz von 400 % zu einer Vollanrechnung der Gemeindewirtschaftssteuer führt. Dieser „Grenzhebesatz“ ergibt sich deshalb, weil die Anrechnung auf den Solidaritätszuschlag von 5,5 % durchschlägt. Ausgehend von einem vorgesehenen Grenzhebesatz von 380 % ergibt sich unter Berücksichtigung des Solidaritätszuschlags der genannte Hebesatz von 400 %.
Dass wir aber die Gemeindewirtschaftssteuer aus anderen Gründen ablehnen, ist bekannt. Die Wieder- und Neueinführung ertragsunabhängiger Elemente nach Jahren deren stufenweisen Abbaus ist keine zukunftweisende Fortentwicklung, sondern aus unserer Sicht ein Salto zurück in die Vergangenheit.
So führt auch die weitgehende Vollanrechnung der Gemeindewirtschaftssteuer auf die Einkommensteuer zu einem unnötigen doppelten Verwaltungsaufwand.
Zusätzlich birgt sie die konkrete Gefahr in sich, dass der Gewerbesteuerhebesatz, der in vielen Gemeinden bisher erfreulicherweise deutlich unter 380 % liegt, in solchen Gemeinden bis zu dem genannten Anrechnungshebesatz angehoben wird und damit de facto zu einer flächenhaften bundesweiten Erhöhung der Gewerbesteuerhebesätze in den Gemeinden führt.
So weit meine Antwort auf die Fragen.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, verehrter Herr Rechnungshofpräsident Frank! Die Rahmenbedingungen für die öffentlichen Haushalte haben sich fürwahr dramatisch verschlechtert. Ich erinnere an die Debatte heute Vormittag über den Nachtrag 2003. Wir müssen erkennen: Die Zeiten des „Immer weiter, immer besser, immer mehr“ sind auf absehbare Zeit vorbei. Es gilt mehr denn je, öffentliche Leistungen an den öffentlichen Ressourcen auszurichten. Wir dürfen nicht über unsere Verhältnisse leben.
Deswegen steht fest, dass wir, um miteinander am Konsolidierungskurs festzuhalten, angesichts weggebrochener Einnahmen um Abstriche auf der Ausgabenseite nicht herumkommen werden. Für mich ist klar: Das wird nicht schmerzlos vonstatten gehen.
Die öffentlichen Haushalte stehen aber auch in ihrem Spannungsverhältnis zwischen Bund, Ländern und Gemeinden vor besonderen Herausforderungen. Gerade in solch schwierigen Zeiten ist es wichtig, mit großer Verantwortung das öffentliche Finanzgebaren zu begleiten.
Deswegen sage ich, dass der Rechnungshof wichtiger denn je ist, der Rechnungshof, der seit nunmehr 50 Jahren im Land besteht und der das zentrale Element der Finanzkontrolle für unser Land ist. Ich kann mit den Vorrednern festhalten, dass der Rechnungshof in diesen 50 Jahren das Land
erfolgreich begleitet hat und in vielen Bereichen dazu beigetragen hat, dass die öffentlichen Mittel wirtschaftlicher und sparsamer eingesetzt worden sind.
Hervorzuheben ist, dass sich die Aufgabenstellung des Rechnungshofs in den letzen Jahrzehnten deutlich verändert hat. Ich erinnere mich noch sehr gut daran, als man Rechnungsprüfung als eine reine Beleg- und Zahlenprüfung verstanden hat. Daraus ist in der Zwischenzeit eine umfassende Effizienzkontrolle der öffentlichen Finanzen geworden. Weiter dürfen wir feststellen, dass der Rechnungshof seine Aufgabe nicht mehr nur in der Kontrolle, sondern auch in der Beratung sieht. Das sind zwei wichtige Säulen, die die Aufgabenstellung durch den Rechnungshof heute ausmachen.
Meine Damen und Herren, wenn eine Jahresrechnung mit einem Volumen von über 30 Milliarden € geprüft wird, ist es nur natürlich, dass es da und dort Schwachpunkte gibt, dass es da und dort Kritikfähiges gibt, dass es da und dort Verbesserungsbedürftiges gibt; das können und wollen wir nicht bestreiten. Die Prüfungsfeststellungen des Rechnungshofs sind uns dann aber sehr wohl Anlass, die Schwachstellen aufzuspüren, die Schwachstellen zu beseitigen und letztendlich dem Ziel immer näher zu kommen, die öffentlichen Gelder so gut als möglich einzusetzen.
Deswegen haben wir eine ganze Reihe von Denkschriftbeiträgen durchaus nicht abwehrend, sondern als dankbare Anstöße aufgenommen und sind dabei, sie konstruktiv umzusetzen:
Es ist schon der Einsatz von Lehrerdeputaten angesprochen worden. Wir haben bereits signalisiert, dass wir darangehen, ab dem Schuljahr 2003/2004 in Pilotversuchen in einigen Schulen aller Schularten die Festlegungen der Unterrichtsverpflichtung als Schuljahresdeputat zu erproben. Ich möchte schon heute den Lehrerinnen und Lehrern, die sich an diesen Pilotversuchen freiwillig beteiligen, Danke schön sagen.
Die Landesregierung wird dem Landtag über das Ergebnis berichten.
Genauso sind wir dafür dankbar, dass unsere Polizeibeamten im Polizeipräsidium Mannheim es übernehmen, die vorgesehenen Optimierungsüberlegungen für die Polizeiorganisation dort zu erproben.
Wir nehmen auch die Anregung des Rechnungshofs zur Optimierung des Verfahrens zur Erstattung der Kosten für die Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen auf. Mit den kommunalen Landesverbänden soll erreicht werden, dass die Kostenerstattung noch weiter pauschaliert wird.
Auch die Anregungen des Rechnungshofs für den wirtschaftlicheren Einsatz der Kopiergeräte sind nicht nur zur Kenntnis genommen, sondern bereits an die nachgeordneten Stellen zur Umsetzung weitergegeben worden.
Und zu dem von Ihnen angesprochenen Thema des vorzeitigen Ruhestands wegen Dienstunfähigkeit darf ich berichten, dass auch da bereits gehandelt worden ist. Allein die Tatsa
che, dass das Finanzministerium seit dem Jahr 1991 für jeden Einzelfall das Einvernehmen zu einer solchen Entscheidung erklären muss, wenn eine Dienstunfähigkeit von Beamten der Altersklasse bis 55 Jahre realisiert werden soll, hat inzwischen zur deutlichen Absenkung der entsprechenden Zahlen geführt.
Thema Wilhelma: Meine Damen und Herren, wir kommen nicht umhin, da ein bisschen in die Geschichte zurückzuschauen. Es ist nicht zu bestreiten: Die Wilhelma ist in der Bundesrepublik der einzige von einem Land getragene zoologisch-botanische Garten.
Ja, das hat historische Gründe. Der ursprünglich rein botanische königliche Garten ging mit Ende der Monarchie als Krongutvermögen ins Eigentum des Landes über. Erst nach dem Zweiten Weltkrieg kamen die ersten Tiere in die Wilhelma, damals in der Absicht, den Garten für Besucher attraktiver zu machen. Wir meinen, dass das Land die Verpflichtung, dieses geschichtliche Erbe zu bewahren, sehr wohl fortführen soll.
Die Beamten des Rechnungshofs haben empfohlen, wir sollten mit der Stadt Stuttgart über eine finanzielle Beteiligung verhandeln. Losgelöst, als Einzelmaßnahme, könnte man darüber sicher reden. Aber wir müssen auch bedenken, dass es eine ganze Reihe von öffentlichen Einrichtungen in der Landeshauptstadt Stuttgart gibt, bei denen sich Land und Stadt die Kosten teilen.
Ich bitte, daran zu denken, dass das bisher ein sehr wohl ausgewogenes Geben und Nehmen war. Von daher ist es aus meiner Sicht politisch ratsam, sehr behutsam mit dieser Frage umzugehen, weil wir sonst Gefahr laufen, dass die Landeshauptstadt Stuttgart ihrerseits in anderen Bereichen mit Gegenforderungen gegenüber dem Land reagiert, Gegenforderungen, die für uns noch teurer werden könnten.
Zum Thema Neuverschuldung ist mir wichtig, dass die rein formal richtige Feststellung des Rechnungshofs über die zwischenzeitlich gestiegene Neuverschuldung des Landes ins richtige Licht gerückt wird. Fakt ist, dass wir im Jahr 2000 mit 800 Millionen DM Neuverschuldung die seit 1974 geringste Nettoneuverschuldung im Land hatten
und dass wir drauf und dran waren, das gemeinsam ins Auge gefasste Ziel zu erreichen, im Jahr 2006 zur Nettonullverschuldung zu kommen.
Im Jahr 2001 haben sich zwei Dinge ereignet, die zu einem wesentlich höheren Kreditaufnahmebetrag geführt haben. Zum einen wissen Sie alle – darüber haben wir im Finanzausschuss ja diskutiert, auch streitig –, dass wir einen Kreditbetrag von 1,975 Milliarden DM als stille Beteiligung an der Landesbank eingesetzt haben. Dieser Kredit ist über die
höheren Zinsrückflüsse letztlich ein rentierlicher Kredit, und deshalb dürfen wir diesen Betrag nicht in den Vergleich einbeziehen.
Aber – ich will jetzt die Diskussion von heute Vormittag nicht wieder hochziehen und Ihre Zeit nicht unnötig lange in Anspruch nehmen – es ist auch wahr, dass gerade im Jahr 2001 die Schieflage der rot-grünen Steuerreform auf die öffentlichen Haushalte durchgeschlagen und zu einem totalen Wegbrechen der Körperschaftsteuer geführt hat. Das hat letztlich dazu geführt – Gott sei es geklagt –, dass wir das große Loch im Haushalt durch neue Kredite stopfen und uns von dem Weg, eine immer geringere Neuverschuldung anzustreben, 2001/2002 leider verabschieden mussten.
Kurzfristige Einnahmeeinbrüche führen zu höheren Kreditaufnahmen. Jeder Verzicht auf Kreditaufnahmen muss durch Ausgabenreduzierung aufgefangen werden. Jeden Euro, auf den wir als Ausgabe verzichten können, wollen wir gerne streichen.