Karl Zimmermann

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Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte die Debatten, die recht zügig vorangegangen sind, in dieser Weise fortsetzen.
Gemäß § 23 a des Aufenthaltsgesetzes hat Baden-Württemberg eine Härtefallkommission eingerichtet. Wir haben am 8. Februar 2006 im Innenausschuss die Mitglieder der Härtefallkommission gesehen und den Bericht des Vorsitzenden, Dr. Wais, gehört. Ich kann Ihnen versichern: Diese Härtefallkommission ist die unabhängigste Kommission in ganz Deutschland. Kein Regierungsmitglied ist darin vertreten, auch kein Abgeordneter. Ich weiß, Sie verweisen dann auf Herrn Abg. Hofer. Herr Hofer wird in der Härtefallkommission weitermachen, aber nicht mehr als Abgeordneter dieses Landtags.
Die Arbeit der Härtefallkommission ist hervorragend. Wenn ich die Ersuchen auf Aufenthalt, die die Härtefallkommission an das Innenministerium weitergibt, sehe und weiß, dass das Innenministerium 90 % dieser Ersuchen stattgibt, muss ich sagen: Die Arbeit ist hoch qualitativ. Ich danke der Härtefallkommission. Wir anerkennen sie. In diesem Sinne, denke ich, haben wir zwar spät – Frau Utzt, Sie haben das immer bemängelt – und vielleicht als einer der Letzten die Härtefallkommission eingerichtet. Aber damit ist sie auch die beste in Deutschland.
Wir vom Petitionsausschuss – ich hoffe, dass ich dem nächsten Petitionsausschuss angehöre – begleiten die Härtefallkommission weiterhin.
Eine zweite Härtefallkommission? Wir benötigen nur eine. Sie meinen: in Deutschland.
In diesem Sinne danke ich dem Vorsitzenden für die Arbeit.
Ja, Ihre Kritik ist ja bekannt. Aber die Härtefallkommission und die Arbeit des Petitionsausschusses sind zwei Paar Stiefel.
Sie bemängeln die Zusammensetzung der Härtefallkommission, Frau Utzt.
Ja, Sie haben es im Vorfeld, bei der Innenausschusssitzung, gesagt. Die Zusammensetzung, die wir haben, ist die beste.
Herzlichen Dank.
Ein Novum: zwei Fragen hintereinander.
Herr Abg. Knapp, wie erklären Sie sich die Aussage des Vorstandschefs Fritz Vahrenholt von REpower – er ist der Vorstandsvorsitzende der Windenergiefirma in Deutschland schlechthin – in der vorletzten Sendung von „Sabine Christiansen“?
Hat das jemand vorgelesen? Ich will wissen, was er dazu sagt.
Wie erklären Sie sich folgende Aussage?:
Eine Verlängerung der Laufzeiten der Kernkraftwerke in Deutschland ist dringend notwendig;
das ist wörtlich –
denn die erneuerbaren Energien sind heute bei weitem noch nicht so weit, wie man dies früher glaubte.
Nein. Er möchte, dass alle Kernkraftwerke länger laufen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich habe um diese späte Uhrzeit schon mit einer Präsidentin gerechnet und so auch meinen Redebeitrag geschrieben, aber ich habe mit einer anderen Präsidentin gerechnet.
Aber bei der Recherche „Wo ist jetzt die Präsidentin?“ habe ich festgestellt – Sie haben ja gebeten, der Ausländerbeauftragte solle kommen; er wird wahrscheinlich nicht so schnell kommen können, bevor die Dunkelheit noch weiter fortschreitet –: Wir müssten jetzt in das Klosterhotel Hirsau gehen, denn heute um 17 Uhr hat die Frau Präsidentin
den Ausländerbeauftragten und Justizminister in das Hirsch-Hotel nach Hirsau eingeladen, um eine Diskussion zu führen.
Das nur zur Aufklärung.
Ich habe trotzdem dafür gestimmt, dass wir heute diesen Tagesordnungspunkt behandeln. Denn, meine Damen und
Herren, beide Anträge, der Antrag der SPD und der Antrag der Grünen, haben zwar unterschiedliche Formulierungen, aber dieselbe Zielrichtung, und zwar ein Bleiberecht für geduldete Asylbewerber und Flüchtlinge hier in Deutschland herbeizuführen.
Wie Sie wissen, ist in das Zuwanderungsgesetz gerade nicht eine allgemeine Bleiberechtsregelung eingefügt worden, auch nicht für so genannte Altfälle. Die Forderung nach einem Bleiberecht für langjährig Geduldete ist im Gesetzgebungsverfahren zum Zuwanderungsgesetz zwar immer wieder vehement gestellt worden, insbesondere von der Ausländerbeauftragten der Bundesregierung und von den Kirchen. Eine Einigung ist hier aber nicht zustande gekommen, auch aufgrund der Forderungen der Grünen, die dazu in einer Arbeitsgruppe Erhebliches beigetragen haben. Die Bleiberechtsforderung wurde vonseiten der Union stets mit Nachdruck zurückgewiesen.
Meine Damen und Herren, weshalb weisen wir diese Forderung zurück? Wir brauchen in der Ausländerpolitik Glaubwürdigkeit, und wir müssen einen Anreiz vermeiden.
Darauf komme ich schon noch, Frau Bauer.
Bleiberechtsregelungen betreffen ausreisepflichtige Ausländer. Sie sind das Gegenteil von Zuwanderungsbegrenzung. Für diejenigen, die von den wesentlichen Verbesserungen, die das Zuwanderungsgesetz im humanitären Bereich gebracht hat – die dazu führen, dass diese Personen nicht abgeschoben werden können –, nicht erfasst sind und denen eine freiwillige Ausreise nicht möglich ist, haben wir uns auf die Einrichtung der Härtefallkommission geeinigt. Wer auch diese nicht mit positivem Ergebnis durchläuft, muss das Land verlassen. Alles andere schadet der Glaubwürdigkeit in der Ausländerpolitik.
Seien wir ehrlich, Frau Bauer: Eine Bleiberechtsregelung belohnt doch letztlich diejenigen, die sich hier nicht rechtmäßig aufhalten. Sie können untergetaucht sein, sie können sich zwischenzeitlich unter einem anderen Namen im Land aufhalten oder in einem anderen Bundesland aufhalten. Da muss ich sagen: Wenn die ihrer Ausreisepflicht nachkommen und die anderen nicht, dann fragt mich jeder: Warum bin ich ausgereist, und ein anderer, der sich hier illegal aufhält, hat jetzt ein Bleiberecht erhalten? Da muss ich ehrlich sagen: Diese Legalisierung, die Sie beabsichtigen, widerspricht der allgemeinen Rechtsauffassung.
Wir haben ja hierfür das Petitionsverfahren, und jetzt haben wir noch die Härtefallregelung.
Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Sie haben ja vorhin diese 18%-Regelung genannt. 18 % der Fälle sind jetzt schon in der
Härtefallkommission als berücksichtigungsfähig erkannt worden
und zur Weiterbearbeitung an das Innenministerium gegangen.
Es funktioniert doch. Aber wollen Sie jetzt daraus ableiten, dass es dann ein Bleiberecht gibt? Dafür haben wir die Härtefallkommission.
Ich habe mir heute auch Gedanken darüber gemacht: Man reist ein, es kommt ein Asylantrag. Der Asylantrag wird abgelehnt. Dann kommt der Asylfolgeantrag. Der wird abgelehnt. Dann kommt der Asylantrag für die Frau, für ein Kind. Es kommen Asylfolgeanträge dazu. Für alle Familienmitglieder wird das durchgemacht. Um welchen Zeitraum geht es da? Ich weiß nicht, ob Sie im Petitionsausschuss sind. Herr Oelmayer, in der Regel sind diese Leute mindestens acht Jahre – acht Jahre! – da und haben den Rechtsweg – ich sage jetzt nicht: ausgenutzt – ausgeschöpft.
Richter haben entschieden: „Nein, du genießt kein Asylrecht.“ Dann ist dieses richterliche Asylverfahren abgeschlossen. Jetzt geht es auf die Verwaltungsebene, und dort spricht man Duldungen – Dreimonatsduldung, Einmonatsduldung – aus.
Passen Sie doch auf! Acht Jahre sind es allein, wenn der Rechtsweg bei uns ausgeschöpft wird. Und Sie stellen den Antrag, schon nach sechs Jahren ein Bleiberecht herbeizuführen! Wenn Sie einen Antrag gestellt hätten, um diese Verfahren schneller zu machen und zu beschleunigen, damit das nicht fast zehn Jahre dauert, sondern endgültig und rechtskräftig in fünf Jahren entschieden sein muss,
dann wäre ich auf Ihrer Seite.
Aber Sie wissen haargenau, dass diese Rechtswegausschöpfung gegeben ist.
Aus diesem Grund – meine Sprechzeit ist zu Ende –
muss ich Ihnen deutlich sagen: Was wir benötigen, ist nicht eine dauerhafte Bleiberechtsregelung, sondern, wie gesagt, ein schneller Rechtsweg.
Abschließend möchte ich noch in einer etwas versöhnlicheren Tonlage sagen:
Ich begrüße eine bundesweite Regelung, wenn sie gut ist und beiden Seiten – sprich dem Land, dem Steuerzahler, und der betreffenden Familie – dient.
Wenn Sie Ihren Antrag genau lesen – –
Ich spreche gleich noch in der zweiten Runde.
Aber auf diese Frage darf ich doch noch antworten, Frau Präsidentin?
Ich darf antworten. Herr Birzele, stellen Sie bitte Ihre Frage noch einmal?
Ja, aber Sie haben diese Voraussetzung selbst eingeschränkt,
indem Sie gesagt haben, aufgrund ihres ausländerrechtlichen Status haben sie einen erschwerten Zugang zum Arbeitsmarkt
und dies müsse auch berücksichtigt werden.
Sie haben es also mit Ausnahmen bestückt.
Nein.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Terrorismusbekämpfung und Gefahrenabwehr sind die oberste Staatspflicht. Die Sicherheit der Bürger ist für uns, sicher für alle, oberstes Gut. Das Grundrecht auf Unversehrtheit hat nicht zuletzt durch die schrecklichen Anschläge vom 11. September 2001 sowie die Attentate von Madrid und London an Bedeutung gewonnen. Der Schutz der Bürger muss in unseren Abwägungen gegenüber den Grundrechten von Tätern und Tatverdächtigen deshalb konsequenterweise dort, wo nötig, auch Vorrang genießen.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes setzen wir diesen Gedanken folgerichtig um. Dem Landesamt für Verfassungsschutz werden die nötigen gesetzlichen Befugnisse gegeben, um den Aufgaben in der Terrorismusbekämpfung noch besser gerecht zu werden.
Ich freue mich, dass über diesen Gesetzentwurf nach der Beratung im Innenausschuss weitgehende, fraktionsübergreifende Einigkeit besteht – Herr Oelmayer, weitgehende. Der Ausschuss empfahl dem Plenum bei nur einer Gegenstimme,
dem Gesetzentwurf in der gemäß Änderungsantrag Nr. 2 geänderten Fassung zuzustimmen. – Herr Oelmayer, wenn Sie das so sagen: Es war auch vorher für mich schon relativ klar, dass Sie nicht zustimmen.
Einzelne Diskussionspunkte will ich nicht verschweigen. So unterstützt die CDU-Fraktion ausdrücklich die Ermächtigung zur Rechtsverordnung, was die Definition der Behörden oder sonstigen öffentlichen Stellen betrifft, die im Sinne von § 1 des Landessicherheitsüberprüfungsgesetzes sicherheitsrelevant sind.
Herr Oelmayer, Sie werden uns nachher bestimmt noch die Stellen benennen, die Sie vielleicht nicht haben wollen. Aber vielleicht benennen Sie uns auch die, die wir heute noch gar nicht kennen. Deshalb unterstützen wir diese Definition.
Ebenso unstrittig ist für uns, dass die Altersgrenze für die Speicherung von Erkenntnissen über Jugendliche auf 14 Jahre gesenkt wird, da dieser Altersbereich einen zunehmenden Anteil unter den Tatverdächtigen gerade auch im rechtsextremen Bereich, Herr Braun, ausmacht.
Was die Auskunftsmöglichkeiten über Daten aus dem Kraftfahrtbundesamt angeht, sollten wir die Dinge nicht unnötig verkomplizieren. Es muss dem Landesamt für Verfassungsschutz doch möglich sein, sich auf dem Onlineweg über die Polizei eine Information zu beschaffen, die es innerhalb der regulären Dienstzeiten des Kraftfahrtbundesamts bereits heute ohnehin bekommt. Ich verstehe da die
gegenteilige Auffassung nicht, aber Sie werden uns das nachher bestimmt erklären.
Sicherheitsrelevante Erkenntnisse können sich nach meiner Überzeugung nicht auf einer Einbahnstraße bewegen. Deshalb ist es auch wichtig, diese Erkenntnisse unter bestimmten Umständen zum Beispiel an Universitäten oder Stadtwerke weiterzugeben. Denn von einem Täter, der zum Beispiel Zugang zu einem Universitätslabor oder zur Trinkwasserversorgung hat, kann durchaus eine große Gefahr ausgehen. Hier muss die Gefahrenabwehr eindeutig einen höheren Stellenwert genießen.
Für eine solche Weitergabe ist eine Ministerentscheidung erforderlich. Die Weitergabe von Daten wird also nicht die Regel sein, sondern gut begründete Ausnahme in wichtigen Fällen.
Zuletzt möchte ich noch die Laufzeit des Gesetzes ansprechen. Wir sind der Auffassung, dass Terrorismusbekämpfung und Gefahrenabwehr leider – leider! – eine Daueraufgabe sind. Auch im Bund zeichnet sich ab, dass das Terrorismusbekämpfungsgesetz „entfristet“ werden wird. Die damit verbundene Auffassung vertreten wir auch in Bezug auf Baden-Württemberg und bitten deshalb um Ihre Zustimmung zu der vorliegenden unbefristeten Gesetzesänderung.
Vielen Dank.
Frau Abg. Sitzmann, ist Ihnen bekannt, dass der Begriff „Wirtschaftskontrolldienst“ zwar nahe legt, dass die Wirtschaft, die Illegalität usw. überprüft wird, dass das aber nicht das Ziel des Wirtschaftskontrolldienstes ist, sondern dass eine völlig andere Einheit bei der Polizei und der Zoll dies überprüfen?
Die Frage ist, ob es ihr bekannt ist, dass die wenigsten Meldungen über illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit vom Wirtschaftskontrolldienst kamen, der damit nichts zu tun hatte.
Die zweite Frage, Frau Sitzmann: Wie wollen Sie, nachdem es die Bundesregierung erlaubt hat – das wurde vorhin angesprochen –, als jemand vom Zollamt feststellen, wenn Sie an eine Baustelle kommen und dort jemand arbeitet, der zum Beispiel mit einem Schraubenzieher an einem Lichtschalter herumschraubt,
ob er den korrekten Lohn bekommt, ob er scheinselbstständig ist oder nicht, wenn alle seine Papiere und seine Anmeldung korrekt sind, wenn Sie einen Zettel finden, auf dem
nur ein geringer Eurobetrag steht, er aber sagt: „Den Restlohn bekomme ich zu Hause“?
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Ich begrüße Sie, soweit vorhanden.
Das Interesse hat etwas nachgelassen, auch auf der Zuschauertribüne
und der Pressetribüne. Ich denke trotzdem, dass das Thema – –
Bei meiner Nebensitzerin offensichtlich auch – wenn Sie das sagen wollten.
Der Gesetzentwurf der SPD – Herr Junginger, Ihr Alltagsgeschäft, wie Sie es nannten – zielt darauf ab, durch eine Änderung des Landesplanungsgesetzes Unionsbürgern künftig das aktive und passive Wahlrecht für die Regionalversammlung einzuräumen.
Meine Damen und Herren, in unserem demokratischen Rechtsstaat, in unserem Staatsaufbau geht nach Artikel 20 des Grundgesetzes alle Staatsgewalt vom Volk aus. „Volk“ – kurz für die Zuschauer oben – ist das Staatsvolk der Bundesrepublik Deutschland, das von den Deutschen gebildet wird. Das heißt, das aktive und passive Wahlrecht steht grundsätzlich nur den deutschen Staatsbürgern zu.
Darüber hinaus haben in Erfüllung des Maastrichter Vertrages und in Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinien alle Unionsbürger das aktive und passive kommunale Wahlrecht erhalten. Diese Ausnahme rechtfertigt sich wegen der Besonderheiten der kommunalen Ebene.
Der Verband Region Stuttgart und die Regionalverbände nehmen schwerpunktmäßig Aufgaben der staatlichen Planung wahr. Sie unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Aufgaben und ihrer Struktur erheblich von den Gemeinden und den Landkreisen und stehen nicht auf einer Ebene mit einer Gemeinde oder einem Landkreis. Die Gründe, die bei den Kommunalwahlen diese Ausnahmeregelung bezüglich der EU-Bürger rechtfertigten, sind daher nicht auf die Verbände übertragbar.
Zu den tragenden Säulen unserer staatlichen Ordnung gehört es, dass letztlich alle Macht, wie gesagt, vom Staatsvolk ausgeht, von den deutschen Staatsbürgern. Das zentrale Gestaltungsmittel sind das aktive und passive Wahlrecht. Die Wahlen zu den Verbandsversammlungen der Regionalverbände und die Wahl zur Regionalversammlung des Verbandes Region Stuttgart mit ihren begrenzten Kompetenzen sind aber keine Kommunalwahlen. Auch der europäische Gesetzgeber sieht bisher keine Notwendigkeit, Unionsbürgern ein über die Kommunalwahl hinausgehendes Wahlrecht zu geben.
Ich komme jetzt auf den Grund; er wurde ja genannt. Es ist ja ein scharfes Mittel, das Sie beantragt haben.
Unser Grundgesetz bestimmt in Artikel 28 als Ausnahme zu Artikel 20, dass die Unionsbürger bei den Kommunalwahlen wahlberechtigt sind.
Zu den Kommunalwahlen zählen neben der Bürgermeisterwahl die Ortschaftsratswahl, die Gemeinderatswahl, die Kreistagswahl.
Ja, das wollen Sie ja jetzt.
Blicken wir ganz kurz zurück. Ich weiß, da gibt es, gerade was den Verband Region Stuttgart angeht, Problempunkte und Schnittstellen hinsichtlich der Listenwahl.
Aber wie Sie wissen, wurde der Verband in den Neunzigerjahren konzipiert und im Oktober 1994 konstituiert.
Das EU-Recht regelt kein über die Kommunalwahlen hinausgehendes Wahlrecht.
Es könnte. Aber der Gesetzgeber auf europäischer Ebene hat die entsprechende Notwendigkeit damals nicht gesehen.
Ich sage Ihnen, was Sie beabsichtigen – das steckt wahrscheinlich hinter Ihren Initiativen –:
Sie wollen den EU-Bürgern die Regionalwahl öffnen. Sie wollen dazu eine Bundesratsinitiative einbringen, denn Sie müssen das Grundgesetz ändern.
Sagen Sie doch ehrlich, was Sie wollen. Sie wollen mit dem Tor, das Sie öffnen wollen – insbesondere Verband Region Stuttgart, Listenwahl –,
letztlich eine Wahl für den Landtag und für den Bundestag durch die EU-Bürger. Das steckt doch letztlich dahinter.
Das sind die Ausnahmen. Wir haben aber elf weitere Regionalverbände.
Wo haben wir Berührungspunkte, Herr Fischer? Berührungspunkte haben wir für den Bürger, was die kommunale Ebene angeht –
da gebe ich Ihnen Recht –, beim ÖPNV. Wir haben, besonders was den Verband Region Stuttgart angeht, noch die Messe.
Für die Müllentsorgung ist der Kreis zuständig. Darüber können Sie hinausgehen.
Der Antrag und der Gesetzentwurf der SPD sind abzulehnen. Ihre Intention ist weder von der EU-Verfassung gedeckt, noch entspricht sie der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland.
Ich wünsche Ihnen viel Spaß. Sie wollen das Grundgesetz wegen eines Wahlrechts für EU-Bürger zur Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart ändern.
Danke.
Herr Kollege Schmiedel, können Sie, nachdem Sie jetzt gesagt haben, dass der EU-Bürger nicht wählen darf, sagen, in welchen Bereichen ein EUBürger durch Landes- oder Bundesrecht – ich nenne jetzt einmal Hartz IV – nicht berührt ist? Denn nach Ihrer Logik sind die Landtagswahl und die Bundestagswahl dann für EU-Bürger zu öffnen.
Wo ist ein EU-Bürger nicht berührt? Ist er durch Hartz IV nicht berührt? Ich verstehe Sie nicht.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die erste Lesung dieses Gesetzentwurfs zu dem Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland hat hier vor etwa einem Monat, nämlich am 6. Mai dieses Jahres stattgefunden. Sie erbrachte eine erfreulich klare fraktionsübergreifende Zustimmung, sodass ich fast fragen muss, was an diesem Gesetz denn faul ist.
Aus meiner Sicht ist das Gesetz in Ordnung.
Ja, ich bin von der Verwaltungsreform voll überzeugt,
obwohl Sie alle dagegen sind.
Wie Sie wissen, hat der Innenausschuss noch am gleichen Tag dem Gesetzentwurf in unveränderter Form einstimmig zugestimmt und auch dem Plenum die Zustimmung empfohlen. Ich sehe, auch in Anbetracht der schon fortgeschrittenen Zeit und der verspäteten Mittagspause, auch in der zweiten Lesung keinerlei Unstimmigkeiten oder gegensätzliche Auffassungen und betone nochmals die Notwendigkeit des vorliegenden Gesetzentwurfs. Ich bitte um Ihre Zustimmung, damit der Staatsvertrag auch, wie vorgesehen, zum 1. Juli dieses Jahres in Kraft treten kann.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach den Ausführungen des Innenministers bleibt mir eigentlich nicht viel zu sagen übrig. Ich möchte mich auch ein bisschen beschränken.
Gestern haben wir dem Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Regionalisierung von Einnahmen gewerblicher Spielevermittler des deutschen Toto- und Lottoblocks einstimmig zugestimmt und beschlossen, dass die Landesregierung bis zum 31. Dezember 2004 über die Entwicklung bei den staatlichen Lotterien und Wetten in Baden-Württemberg unter Berücksichtigung der Rechtsprechung berichten wird.
Der Innenminister hat die Entscheidungen, auch die jüngsten, schon eingehend erläutert. Das kann ich fast überspringen.
Heute, meine Damen und Herren, geht es um ein Gesetz zu dem Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland. Dieser Staatsvertrag soll das unterschiedliche Lotterierecht in den einzelnen Bundesländern vereinheitlichen und auf eine neue Rechtsgrundlage stellen. Neben dem staatlichen Glücksspiel, das ordnungsrechtlichen Vorrang besitzt, werden nun auch private gemeinnützige Lotterien unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen. Der Vertrag differenziert nach dem Gefährdungspotenzial. Das heißt, Glücksspiele mit einem besonders hohen Gefährdungspotenzial bleiben auch weiterhin den Ländern vorbehalten, und zwar ganz einfach deshalb, weil sie die entsprechenden Kontrollmöglichkeiten haben. Private benötigen eine Erlaubnis.
Diese Erlaubnis kann zum Beispiel im Hinblick auf die Anzahl der Spiele, auf die Anzahl der Ziehungen – also nicht öfter als zweimal wöchentlich – begrenzt werden. Eindeutig geregelt ist auch, dass Private eine Gewinnchance von nicht mehr als 1 Million € ausloben dürfen. Wenn Private diese Voraussetzungen nicht einhalten, kann ihnen der Glücksspielbetrieb untersagt werden.
Ziel des Staatsvertrags ist – darauf ging der Minister ja auch ein –, den natürlichen Spieltrieb des Menschen zu lenken. Mich hat es gestern schon gewundert, wie vonseiten der SPD das Keno, das Sie wollen, das die Leute spielen – – Sie wollen den Spieltrieb noch ein bisschen fördern.
Sie können eigentlich jeden Tag Lotto spielen.
Ein bisschen hat es mich gewundert.
Die illegalen Glücksspiele sollen ja durch dieses Gesetz weiterhin verhindert oder zumindest erschwert werden. Aber das Gesetz will auch die übermäßigen Spielanreize blockieren.
Wichtig ist, dass bei diesen Spielen sichergestellt wird, dass ein nicht unerheblicher Anteil der Einnahmen – mindestens 25 % – gemeinnützig oder für öffentliche Zwecke verwendet wird. Dies steht im Konsens mit den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs. Der EuGH hat – ich fasse es nur kurz zusammen – sowohl in früheren Jahren – ich erwähne das Urteil aus dem Jahr 1994 – als auch in aktuellen Entscheidungen das davon ausgehende Gefährdungspotenzial in den Vordergrund gestellt und dies ausdrücklich bestätigt, hat Beschränkungen und Verbote im Bereich des Lotteriewesens zur Abwehr von Gefahren ausdrücklich den Mitgliedsstaaten überlassen und insoweit ein Ermessen eingeräumt.
Der Minister sagte auch, dass sich die Bundesländer dahin gehend geeinigt haben, spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten des Staatsvertrags eine Überprüfung der ihm zugrunde liegenden Einschätzungen und Prognosen vorzunehmen.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie heute um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf, damit der notwendige Zeitplan eingehalten werden kann.
Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich hatte geglaubt, wir könnten diesen Punkt zur fortgeschrittenen Stunde mit wenigen Sätzen erledigen, aber, Frau Bauer, Sie haben hier auf die Teilnehmer dieses Arbeitskreises einen Angriff gestartet,
den ich fast schon als Beleidigung empfinden würde, wenn ich dort Mitglied wäre.
In dem Arbeitskreis sind über 35 Leute vertreten. Ich wollte mir ersparen, Ihnen das einmal zu zeigen. Vielleicht ist es aber auch für alle anderen interessant. Es sind 19 Sitze für die gemeinsame Vertretung von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern vorgesehen: Landkreistag, Städtetag, Gemeindetag. Außerdem ist auch die Liga der freien Wohlfahrtsverbände vertreten. Wir von der CDU haben doch die Forderung erfüllt. Sie sagten: Machen Sie eine gemeinsame Liga „Landesarbeitskreis Integration“. Ihre Forderungen haben wir doch alle erfüllt. Jetzt sagen Sie, das sei ineffektiv. Das Einzige, was Sie eingeräumt haben und was Ihnen entgegenkommt, ist, dass die Türkische Gemeinde BadenWürttemberg vertreten ist; aber Sie haben die anderen nicht erwähnt. Deshalb erzähle ich das, damit die Leute einmal sehen, was Sie hier vortragen.
Ich weiß auch gar nicht, wer da alles mitreden soll. Ich sage Ihnen: Im Landesarbeitskreis ist auch die Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Ausländervertretungen vertreten. Frau Bauer, ich selbst bin im Integrationsausschuss; früher hieß er Ausländerausschuss. Spätestens seit das Problem der Integration durch die Spätaussiedler auftrat, haben wir gesagt: Wir bilden einen Integrationsausschuss.
Die gestatte ich.
Darf ich zurückfragen: Sind Sie in einem Integrationsausschuss einer Kommune?
Meine Rückfrage lautet: Sind Sie in einem solchen Ausschuss?
Sie reden also über etwas, von dem Sie nicht sehr viel verstehen, in das Sie sich aber gut eingearbeitet haben.
Aber seien wir jetzt ehrlich. Es geht Ihnen mit Ihrem Antrag – die Bedeutung ersehen Sie allein an der heutigen Tagesordnung: Punkt 9; danach können Sie fast gehen –
um den jährlichen Bericht über die Tätigkeit des Landesarbeitskreises. Da greifen Sie das Innenministerium an. Sie haben ja bemängelt, dass die von Ihnen erwähnten Vereine und Organisationen nicht vertreten sind. Ich sage Ihnen: Die sind dabei. Eines wissen Sie genau: Der Landesarbeitskreis ist ein beratendes Gremium und kein politisches Gremium. Es umfasst schon jetzt 35 Teilnehmer. Wenn Sie das Gremium weiter ausdehnen und ineffektiv machen wollen, dann machen Sie so weiter und beteiligen noch andere. Was das letztendlich bringen soll, haben Sie mir heute nicht vermittelt.
Ich werde meine Rede nicht im vorgesehenen Umfang weiter vortragen, sondern sage Ihnen ehrlich: Wir hätten einem Beschlussantrag – Sie haben diesen dadurch quasi zurückgenommen, dass Sie beantragt haben, den Antrag an den Innenausschuss zu überweisen – auch nicht zustimmen können.
Danke schön.
Herr Abg. Oelmayer, stimmen Sie mir wenigstens darin zu, dass im Sinne der Ausführungen, die Sie jetzt selbst gemacht haben, heute eine zunehmende Fluktuation bei der Wohnsitznahme innerhalb eines Landkreises stattfindet und dass der Bürger dann nicht versteht, weshalb eine bekannte Person – zum Beispiel ein Schulleiter, der 20, 30 Jahre den Wohnsitz A hat, aber jetzt am Wohnsitz B ist – nicht am Wohnsitz A kandidieren kann?
Würde wenigstens das auf Ihre Zustimmung stoßen, würden Sie wenigstens der alternativen Wahl zustimmen?
Das versteht doch der Bürger auch nicht.
Die Frage ist die alternative Wahl innerhalb des Landkreises. Würden Sie wenigstens dem zustimmen?
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich, Herr Sakellariou, begrüße, dass der Strafvollzug auf die Tagesordnung des badenwürttembergischen Landtags genommen wurde. Ich weiß, dass er seit vielen Jahren nicht auf der Tagesordnung war. In der Bevölkerung ist die Arbeit hinter den Mauern viel zu wenig bekannt. Wenn erst einmal die Handschellen klicken, interessiert sich niemand mehr für den weiteren Verlauf – nach dem Motto: Es läuft ja sicherlich seinen geordneten und gerechten Weg. Trotzdem ist die Große Anfrage der Fraktion der SPD meines Erachtens eher eine parlamentarische Pflichtarbeit, denn sie hat inhaltlich – ich habe sie mir ein paar Mal durchgelesen – für meine Begriffe keinen Pfiff. Aber im Grundsatz freut es mich, dass auch die SPD dieses Thema entdeckt hat.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch wenn vor der Mittagspause bei Ihnen weniger Abgeordnete anwesend sind – ich bedauere, dass auch von meiner Fraktion nicht, wie heute früh, alle da sind –: Erst wenn jemand ausbricht oder seinen Freigang missbraucht und dann Menschen gefährdet, wenn Menschen gar auf brutalste Weise ihr Leben verlieren oder, wie Sie, Herr Sakellariou – wo ist er denn? –
ach dort; Entschuldigung –, sagten, wenn etwas Schreckliches passiert, schreckt die Öffentlichkeit auf. Aber eines noch: Es gibt keinen kriminologischen Nachweis dafür, dass ein Vollzug, der über sämtliche Erfordernisse verfügt – über genügend Haftplätze, mehr Sozialarbeiter, Psychologen oder eine hohe Anzahl von Vollzugsbeamten; Sie haben es angesprochen –, letztendlich einen erfolgreicheren Strafvollzug gewährleistet.
Diesen Nachweis gibt es nicht.
Ich sage Ihnen auch:
Eine totale Umkehr vom kriminellem Weg eines Gefangenen ist nach einhelliger Einschätzung nicht käuflich. Aber auch hier – da widerspreche ich Ihnen – sind wir besser als der Bund. Das können Sie – Sie haben das verschwiegen – in der Antwort zu Ihrer Großen Anfrage nachlesen. Beginnen wir bei der durchschnittlichen Personaldichte im höheren Vollzugs- und Verwaltungsdienst: Der Länderdurchschnitt
liegt bei 0,57 Personalstellen pro 100 Gefangene. Wir liegen mit 0,62 bzw. 0,65 und 0,6 Personalstellen pro 100 Gefangene darüber.
Bei den Seelsorgern und dem kirchlichen Dienst liegen wir an der Spitze aller Bundesländer.
Bei den Lehrern und Lehrerinnen liegen wir im Durchschnitt, beim mittleren Verwaltungsdienst stehen wir gut bis sehr gut da. Beim mittleren allgemeinen Justizvollzugsdienst liegen wir unter dem Länderdurchschnitt; da gebe ich Ihnen Recht. Absolut an der Spitze liegen wir aber – und das war der Gegenstand unserer heutigen Arbeit – tatsächlich beim mittleren Werkdienst und ebenfalls bei den Arbeitern.
Dies nur dazu. Die derzeitigen realen Begebenheiten zeigen, dass der baden-württembergische Strafvollzug trotz all Ihrer Kritikpunkte sehr gut dasteht.
Niemand bestreitet – auch ich nicht –, dass der Vollzug verbessert werden könnte,
aber mit Ihrer Großen Anfrage machen Sie ihn auch nicht besser. Sie haben von unzähligen Mitarbeitern im Justizbereich, insbesondere im Vollzugsdienst, über einen langen Zeitraum hinweg bis zu zehn Jahre zurückreichende Daten abgefragt. Mit der Beantwortung Ihrer Anfrage haben Sie zahlreiche Mitarbeiter beansprucht und, wie man mir mitgeteilt hat, auch in ihrer Arbeit blockiert. Aber Anfragen haben das so an sich. Ich bin kein Freund von Anfragen.
Hätten Sie lieber – wie ich – eine große Informationstour durch alle Haftanstalten Baden-Württembergs gemacht, dann hätten Sie alle Probleme und Wünsche vor Ort erfahren. Im Grunde genommen hätten Sie auch mich fragen können, und die Leute hätten ihre Arbeit tun können.
Aber ich will nicht nur kritisieren. Ich gehe davon aus – so kenne ich meine Kollegen von den Fraktionen –, dass man wirklich ernsthaft darüber nachdenken muss,
wie man Verbesserungen erreichen kann. All das steht natürlich – wir haben es heute früh mehr als deutlich gehört – unter dem Damoklesschwert der Nettonullneuverschuldung und des Finanzlochs. Eigentlich ist es ein Finanzkrater, der sich seit gestern aufgetan hat.
Zum Schluss meines Beitrags werde ich Ihnen einen konkreten Vorschlag unterbreiten und um Ihre Unterstützung bitten. Wenn Sie mehr Stellen und Beförderungen wollen, so ist dies sicherlich wünschenswert und zweifellos auch berechtigt. Aber in welchen Bereichen in unserem Land ist das nicht der Fall? Sagen Sie mir – oder noch besser unserem Finanzminister –,
woher wir das Geld nehmen sollen oder besser noch, wem konkret wir es wegnehmen sollen.
Ich möchte nur kurz einige Punkte herausstellen. Beginnen wir mit den Leitern der Justizvollzugsanstalten, die grundsätzlich Hunderten von Mitarbeitern und Gefangenen vorstehen. Rund 50 % von ihnen sind in A 16, rund 50 % in A 15, und zwei von ihnen – die Leiter der ganz großen Haftanstalten – sind in B 2. Dank und Anerkennung erfahren sie aber nie. Nur wenn, wie gesagt wurde, etwas passiert, stehen sie am Pranger. Deshalb lassen Sie mich an dieser Stelle mit Ihrer aller Unterstützung den Mitarbeitern, aber auch allen im Vollzug Beschäftigten einen großen Dank aussprechen. Da erwarte ich Ihren Applaus.
Für diese Arbeit erwarte ich Applaus auch von Ihnen. – Danke schön.
Okay, sonst steht es im Protokoll.
In Baden-Württemberg haben wir die Behandlungsangebote für Sexualstraftäter seit 1996 kontinuierlich ausgebaut, und das Konzept wird laufend fortgeschrieben. Ich zähle nur einige Maßnahmen auf: Die sozialtherapeutische Behandlung in der Sozialtherapieanstalt Baden-Württemberg hat 61 Plätze. In Offenburg planen wir weitere Plätze. Weshalb es dort nicht klappt, ist vielleicht bekannt; da gibt es einige Hindernisse. Die sozialtherapeutische Behandlung von Jugendstrafgefangenen in der 1997 errichteten sozialtherapeutischen Abteilung in der Jugendstrafanstalt Adelsheim hat 20 bedarfsdeckende Haftplätze. Mehr möchte ich gar nicht anführen. Aber geplant ist – da danke ich dem Justizminister, der heute wahrscheinlich seine letzte Sitzung hier erlebt, was ich bedauere; die Zusammenarbeit ist immer besser geworden –,
das Konzept weiter auszubauen und im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten auszuweiten.
Für eines können Sie mich gewinnen, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wir benötigen – Sie haben es auch angesprochen, Herr Sakellariou – insgesamt noch elf Stellen im Bereich der Therapie, und zwar fünf Stellen für Psychologen und sechs Stellen für Sozialarbeiter. Davon habe ich mich
bei meiner Informationstour und in vielen, vielen Gesprächen überzeugen lassen. Ich appelliere auch an unsere Fraktion und an die Regierung, hier etwas zu tun. Aber bei uns Schwaben ist es eben so, dass wir sparen, sparen, sparen. Warum? Damit wir im Länderfinanzausgleich die verarmten und insolventen SPD-Länder unterstützen können.
Sie haben den Beförderungsstau ein wenig kritisiert. Aber, Herr Sakellariou, hier stehen wir wirklich gut da. Insbesondere im Ländervergleich sind wir Spitze.
Wir haben in den vergangenen vier Jahren im allgemeinen Vollzugsdienst und im Werkdienst 870 Beförderungen vorgenommen. Um Einzelschicksale muss man sich, wie überall im öffentlichen Dienst, wirklich kümmern.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Fraktion, die CDU in diesem Land, steht zu einem realistischen Vollzug. Wir sperren nicht nur weg.
Der Bundeskanzler hat sich in der vergangenen Legislaturperiode einmal recht massiv dafür eingesetzt.
Wir fordern auch nicht Buße und Umkehr,
wie das im 19. Jahrhundert unrealistisch vorgesehen war. Unser Ziel kann nur sein, das Defizit im Verhalten unserer Klienten, der Strafgefangenen, zu mindern.
Hier komme ich zum Kernpunkt und zu dem, was ich Ihnen als konkreten Vorschlag unterbreiten will. Wir in BadenWürttemberg sind in einem Bereich absolut Spitze.
Ich habe Ihnen elf Bereiche genannt. In den meisten sind wir mit an der Spitze. Aber absolut Spitze und, statistisch gesehen, doppelt so gut wie jedes andere Bundesland sind wir im Bereich von Ausbildung und Arbeit. Wir haben über 430 Handwerksmeister in modernen Betrieben, die insbesondere junge Menschen in nahezu allen Handwerksbranchen ausbilden. Wir haben bundesweit – das ist auch einmalig – die meisten und die besten Gesellenbriefe, und wir haben in unseren großen Haftanstalten mit die modernsten Maschinenparks.
Ich weise gerne darauf hin – das ist mir eine Herzensangelegenheit –, dass in unseren 20 Haupthaftanstalten und unseren 35 Außenstellen mit ca. 8 500 Gefangenen und 4 500 Bediensteten die schulische Ausbildung und die Arbeitsleistung beispielhaft sind. Das müssen sie aber auch bleiben.
Denn Ausbildung und Arbeit sind die beste Chance für jugendliche und erwachsene Strafgefangene. Dies sage ich nicht ungeprüft, sondern dies wird mir immer wieder auch vor Ort bestätigt. Mir wurde es ans Herz gelegt: „Herr Zimmermann“ – das geht an alle; Sie können es mit Sicherheit auch bestätigen, Herr Oelmayer –, „tun Sie etwas, damit dies nicht abnimmt. Wir spüren schon jetzt die ersten Auswirkungen.“
Wir haben seit dem 1. Januar 2001 den Landesbetrieb Vollzugliches Arbeitswesen. Er ist einmalig im Bundesgebiet. Dieser Landesbetrieb erwirtschaftet jährlich 25 Millionen €. Leider ist der Umsatz eher rückläufig. Deshalb appelliere ich an Sie: Ziehen Sie mit mir an einem Strang! Werben Sie mit mir bei Handel, Handwerk und Industrie für die gute Arbeit in baden-württembergischen Haftanstalten. Werben Sie um Aufträge, damit die Arbeit dort kontinuierlich fortgesetzt werden kann.
Es geht mir nicht um Aufträge – das möchte ich betonen –, die in Konkurrenz zu Behindertenwerkstätten oder zu unseren mittelständischen Unternehmen stehen. Wir wollen niemandem etwas wegnehmen. Es geht mir darum, dass Aufträge bzw. Arbeit nicht wegen Kapazitätsengpässen oder der Lohnintensität ins lohnniedrige Ausland abwandern oder gar nicht erst angenommen werden. Hier gibt es wirklich viel zu tun. Das ist der eine Punkt.
Der andere Punkt ist – deshalb begrüße ich wirklich nochmals diese heutige Debatte aufgrund Ihrer Anfrage; insofern hat sie auch etwas Gutes –:
Mir geht es um Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit darüber, dass auch hinter den Mauern gut gelernt und gut gearbeitet wird. Ich appelliere an Sie. Es ist dringender Handlungsbedarf gegeben.
Wir spüren schon jetzt die rot-grüne Flautenpolitik. Ohne Schulabschluss, ohne Ausbildung und ohne Arbeit werden wir die Defizite und die Veranlagung bei den Strafgefangenen mit noch so viel Personal nicht ändern können. Werben Sie mit mir bei Handel, Handwerk und Industrie, und halten Sie den wirklich tollen Standard, den die baden-württembergischen Haftanstalten haben, aufrecht.
Danke schön.
Herr Abg. Witzel, ist Ihnen bekannt, dass nicht die eingespeiste Energie aus den Windkreiselanlagen vergütet wird, sondern die technisch produzierte Energie des Generators an der Anlage? Frage 1.
Meine zweite Frage: Was sagen Sie dazu, dass Dänemark, das Vorzeigeland in Europa, ein Vorreiter mit 6 300 Windanlagen, jetzt festgestellt hat, dass kein einziges Heizkraftwerk eingespart werden konnte? Deswegen wurde dort die Förderung pro Kilowattstunde von umgerechnet 15 Pfennig auf 10 Pfennig zurückgefahren.
Herr Palmer, bei Ihnen wäre Bio besser angebracht, denn Sie produzieren genug Mist.
Dritte Frage: Ist Ihnen bekannt, dass zum Beispiel im Energiemix da ist festgelegt, wer in den einzelnen Anlagen
wie viel Strom produziert die Windkraft auch bei einer Verdoppelung keine Rolle spielen würde und dass zum Beispiel die NWS mit ihren Windkraftanlagen laut einer Aussage vom 4. April 2002 850 Tonnen einsparen können? Aber allein Altbach benötigt im Jahr 510 000 Tonnen.
Steinkohle. Ich rede jetzt nur einmal von Altbach: 850 Tonnen können die NWS aufgrund der derzeit bestehenden Windkraftanlagen einsparen, aber sie benötigen 510 000 Tonnen. Das heißt, derjenige, der die Anlage dort bedient, kann sich nicht auf Windkraft verlassen. Es wird die produzierte Energie bezahlt, und zwar von uns allen, von allen Energieabnehmern. Das müssen Sie den Leuten sagen.
Das waren drei Fragen, Herr Drexler.
Frau Abg. Stätter
Rastätter, Sie sind noch nicht ganz bei dem Punkt, den meine Frage konkretisiert. Aber im Rahmen der PISA-Studie ist das recht interessant. Dazu möchte ich Ihre Einstellung hören: Finden Sie es zum Beispiel für Schüler und Eltern motivierend und lernförderlich, wenn die ranghöchsten Politiker von Rot-Grün offiziell stolz verkünden, auch schon einmal durchgefallen und schlechte Schüler gewesen zu sein? Finden Sie so etwas förderlich? Und wie sollen Eltern darauf dann reagieren?
Frau Präsidentin und liebe Abgeordnete, die Sie hier im Hause bei meiner Jungfernrede noch verblieben sind! Danke, dass Sie auf mich gewartet haben.
Eines muss ich Ihnen kurz sagen, Herr Oelmayer. Eines haben Sie wirklich übersehen. Da haue ich bestimmt eine Bresche; was mich freut: Wir haben bei der Justiz 25 neue
Richterstellen geschaffen, 17 allein für den Bereich der Vermögensabschöpfung. Die Staatsanwaltschaften haben im Bereich der Vermögensabschöpfung 17 neue Stellen bekommen. Ich denke, das ist das Beste, was wir machen können.
Auch im Täter-Opfer-Ausgleichsprogramm ist die Fortführung einmalig. Ich hätte es gern früher gesehen, Herr Oelmayer. Wir haben es aber geschaffen. Das ist etwas, was uns etwas bringt.
Jetzt haben wir 520 Millionen DM an Geschädigte zu verteilen. Dazu brauchen wir Staatsanwälte; das ist richtig. Der Minister hat das geschaffen.
FlowTex, genau. Wer hat diese 520 Millionen?
Da treffen Sie genau den Richtigen, Herr Birzele. Bevor ich in diesen Landtag kam, waren Staatsanwälte damit beschäftigt, von diesen 520 Millionen weltweit 480 Millionen zu finden. Ich habe das meinen Kollegen übergeben, und freundlicherweise haben das die Konkursverwalter übernommen. Ich danke Ihnen für den Zuruf.
Zur fortgeschrittenen Zeit, meine Damen und Herren, lassen Sie mich ein bisschen über den Justizvollzug sprechen. Heute haben wir über innere Sicherheit geredet. Über Justiz, über Staatsanwälte, über Gerichte reden wir, als ob damit alles erledigt wäre. Alles, meine Damen und Herren, ist nichts wert, wenn nach der Festnahme und nach der Verurteilung nicht die Haftanstalten und der Justizvollzug stimmen. Da rede ich jetzt auch für meinen Kollegen von der FDP/DVP, Herrn Hofer. Er ist gerade nicht mehr da; deshalb rede ich noch lieber für ihn.
Die ca. 8 500 Gefangenen in den 19 Haupthaftanstalten, 34 Außenstellen und im Justizvollzugskrankenhaus verursachen Kosten in Höhe von ca. 164 Millionen DM mit Abschreibungen und Investitionen und unter Berücksichtigung der Justizvollzugsschule. Ich sage das, weil viele das nicht wissen. Der Bürger sollte das wissen. Ein Häftling kostet das Land Baden-Württemberg durchschnittlich
ich weiß, es blinkt rund 75 €. Da verdient dieses Land nochmals ein Lob: Seit dem 1. Januar 2001 haben wir den Landesbetrieb für den Vollzug, wir haben die Werkstätten und das vollzugliche Arbeitswesen. Dort wird hoch qualifizierte Arbeit geleistet. Dort wird die beste Voraussetzung für Resozialisierung und Wiedereingliederung geboten. Ich denke, darauf müssen wir das Augenmerk richten. Dort sind 460 ausgebildete Handwerksmeister tätig. Damit möchte ich als Strafvollzugssprecher beginnen. Das sind
erfahrene Handwerksmeister. Da sage ich auch an meine Fraktion gerichtet und auch mit Blick darüber hinaus: Diese Leute verdienen eine schnelle Beförderung nach A 9.
Ich komme zum Schluss und spreche meinen Dank sicherlich auch in Ihrem Sinne allen ca. 4 500 Mitarbeiter des Justizvollzugsdienstes aus, die eine härtere Arbeit leisten als in allen Jahren zuvor.
Frau Präsidentin, danke für das Ausläuten. Schönen Abend!
Frau Dederer, wie erklären Sie sich – Sie sagen ja selbst, dass es das größte Wirtschaftsverfahren in Deutschland ist –, dass dieses größte Wirtschaftsverfahren in Baden-Württemberg in kürzester Zeit mit Erfolg bearbeitet wurde, wenn hier Nachlässigkeiten stattgefunden haben? Wie erklären Sie sich das?
Herr Abg. Dr. Salomon, Sie vertreten gute Positionen, und Sie haben auch gesehen, dass wir von der CDU-Fraktion Ihnen Applaus zollen.
Deshalb frage ich Sie jetzt: Sollten nicht gerade Sie jetzt bei der Beratung des Zuwanderungsgesetzes sich für eine europäische Zuwanderungspolitik einsetzen? Dieses Konzept, dieser Inhalt fehlt mir bei der Beratung im Bundeskabinett. Ich fordere Sie auf, die Diskussion von heute früh nicht fortzuführen, sondern sich dafür einzusetzen.