Günther Oettinger
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Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Im Kern lautet der Vorwurf des Kollegen Maurer,
dass hier Versprechen gemacht werden, die man nicht einhalten könne. Wissen Sie, lieber Kollege Maurer, die CDU in Baden-Württemberg, auch in der großen Koalition und in den letzten fünf Jahren mit der FDP/DVP, hat immer darauf Wert gelegt, dass man zu Beginn einer Wahlperiode eine Perspektive aufbaut
und sie am Ende eingehalten hat.
Genauso war es auch in dieser Wahlperiode. Schauen Sie einmal die Koalitionsvereinbarung von CDU und FDP/ DVP an: Praktisch jeder Punkt realisiert, alles in die Tat umgesetzt, jedes Versprechen gehalten. Baden-Württemberg ist in der Landespolitik davon geprägt, dass auf das Wort, auf die Aussage, auf die Perspektive der Regierung und der sie tragenden Fraktionen im Grunde genommen Verlass ist.
Das galt in der großen Koalition, das gilt in der jetzigen Koalition, und das gilt auch für das Regierungsprogramm und für das, was hier in dieser Zukunftsoffensive steht.
Erstens: Lehrer. Für nicht in Ordnung finde ich es, wenn bei Ihnen der Versuch sichtbar wird, Lehrer und Schule gegen andere Zwecke auszuspielen. Wir brauchen beides.
Wir brauchen die Hochschulen, die Wissenschaft, die Forschung, wir brauchen die Zukunftsoffensive, und daneben brauchen wir eine gute Unterrichtsversorgung. Beides sagen wir zu. Wir haben in den letzten fünf Jahren 2 540 zusätzliche Lehrerstellen geschaffen.
Wir haben im September über 5 000 neue Lehrer eingestellt. Wir haben eine klare Aussage getroffen, dass für die Unterrichtsversorgung in den nächsten fünf Jahren noch einmal 5 500 Lehrerstellen benötigt werden. Diese finanzieren wir aus dem Haushalt. Die Mittel dafür werden in die mittelfristige Finanzplanung eingestellt.
Auch die wird eingehalten, Kollege Maurer. Wir führen die Nettoneuverschuldung seit Jahren planmäßig zurück. Ihr plumper Versuch, uns hier den Bruch von Wahlversprechen vorzuwerfen, geht nicht auf, weil in Baden-Württemberg in den letzten Jahren und Jahrzehnten jede Aussage in eine Zusage, weil jedes Versprechen in die Tat umgesetzt worden ist.
Zweitens: Energie Baden-Württemberg. Sie haben heute erneut an Ihren Vorschlag erinnert, man hätte sie auf dem Aktienmarkt verkaufen sollen, das heißt an Privatanleger, Fondsanleger, wie auch immer. Aber damit werden Sie einem entscheidenden Punkt nicht gerecht, nämlich der Tatsache, dass die Energie Baden-Württemberg auf dem europäischen Markt einen Partner braucht, weil sie allein nicht konkurrenzfähig bliebe. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Energie Baden-Württemberg auf Dauer mit 4 % Marktanteil am europäischen Markt konkurrenzfähig wäre, dann hätten Sie nicht Unrecht, dann wäre der Weg überlegenswert. Da man aber davon ausgehen muss, dass maximal vier oder fünf Partner und Gruppen überleben werden und für ein Überleben mindestens 10, 12 % Marktanteil notwendig sein werden, war der Weg richtig, über das Aktienpaket des Landes einen Partner zu suchen. Nun kann man lange über den Partner streiten – das ist in Ordnung. Die Energie Baden-Württemberg braucht aber einen Partner, zumal wenn in Deutschland die Kernkraft zum Feindbild
erklärt wird und die Energie Baden-Württemberg bei der Stromproduktion derzeit zu zwei Dritteln von der Kernkraft lebt. Die Energie Baden-Württemberg ist durch die rot-grüne Regierung in Berlin im Grunde genommen in ihrer Struktur bedroht. Deswegen war der Weg, einen Partner zu suchen, richtig.
Diesen tragen wir mit. Dass am Ende die EdF übrig geblieben ist, ist meines Erachtens ein logisches Ergebnis der Suche nach einem Partner. Wir haben gesucht und gefunden. Die CDU-Fraktion hat damit überhaupt kein Problem.
Zum letzten Punkt: Wir hätten das Geld, den Verkaufserlös, in den Haushalt einstellen sollen. Wenn Ihr neues Steuerrecht im Jahr 2000 gekommen wäre, hätten wir es uns überlegt. Die Steuerreform wirkte aber erst nach dem Verkaufszeitpunkt. Die Energie Baden-Württemberg und die EdF konnten nicht noch zwei Jahre warten, bis die Partnerschaft in die Tat umgesetzt wird. Zum notwendigen Zeitpunkt der Gründung der Partnerschaft von EdF und EnBW galt also noch altes Steuerrecht. Wir hätten deshalb über 1,8 Milliarden DM an Landesvermögen in die Bundeskasse nach Berlin zahlen müssen. Genau dies sehen wir nicht ein. Wir haben eine Verpflichtung, das Wohl der Bürger Baden-Württembergs, das Wohl der Steuerzahler BadenWürttembergs in den Vordergrund zu rücken, nicht aber das Wohl anderer Länder und auch nicht primär das Wohl der Bundesregierung.
Deswegen: Erstens: Wir sichern Unterrichtsversorgung. Dies ist aber eine Pflichtaufgabe des Staates. Dies bewerkstelligen wir im Staatshaushalt und im Stellenplan. Das haben wir in der Vergangenheit so gemacht, und so machen wir es auch in der Zukunft. Die Unterrichtsversorgung in Baden-Württemberg bleibt gut.
Zweitens: Wir halten unsere Versprechen ein. Dies war so, und dies bleibt so, solange die CDU mit Partnern in diesem Landtag regiert.
Drittens: Die Energie Baden-Württemberg hat einen Partner gebraucht. Wir haben einen gesucht; wir haben einen gefunden. Das Geschäft ist perfekt.
Viertens: Wir wollten das Geld nicht nach Berlin tragen. Deswegen die Konstruktion, mit der jede Mark an Vermögen mit Zins und Zinseszins im Lande bleibt und nicht andere Länder etwas davon haben, dass unsere Vorfahren Unternehmen aufgebaut haben, deren Zukunft jetzt mit diesem Projekt gesichert ist.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen, meine Herren Kollegen! Der Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Entlassung der Ministerin nach Artikel 56 der Landesverfassung bietet Anlass, über den aktuellen Status unserer Agrarpolitik, unserer Verwaltungsstruktur, über die Konsequenzen in der BSE-Problematik und über die Arbeitsweise unserer Ministerin zu beraten. Wir greifen diese Gelegenheit gern auf.
Aber eines vorweg: Kollege Salomon, da ist noch eine Aussage notwendig. Honecker ist eine Schande für die jüngere deutsche Zeitgeschichte.
Er ist ein Repräsentant eines Unrechtsstaats. Er ist ein Veranlasser von Mord und Totschlag, von Gängelung.
Deswegen ist jeder Vergleich, der hier eingeführt wird,
von Honecker mit einem demokratisch gewählten Ministerpräsidenten Ihrer nicht würdig und des Hauses nicht würdig. Er gehört nachher abgeräumt. Dafür müssen Sie hier, glaube ich, geradestehen.
Auch wenige Wochen vor der Wahl gehört ein ordentlicher Umgangsstil hier in den Landtag von Baden-Württemberg.
Den haben Sie gerade eben nicht gewahrt, sondern deutlich verletzt. Wenn Sie im Augenblick nicht mich sehen würden, sondern die Betroffenheit Ihrer Kollegen hinter sich,
wüssten Sie, was zu tun wäre, Kollege Salomon.
Betrachten wir die Angelegenheit an sich.
Erstens: Die Verwaltungsstruktur Baden-Württembergs genügt allen aktuellen Erkenntnissen. Wir haben eine gebündelte Kompetenz im Ministerium. Wir haben eine eingegliederte Veterinärverwaltung auf unterer Ebene.
Im Grunde genommen eilt man in Berlin dem nach, was die Regierung von Baden-Württemberg in den Jahren 1995 und 1996 schon vollzogen hat.
Wir haben in der großen Koalition die Staatlichen Veterinärämter in die allgemeinen unteren Verwaltungsbehörden eingegliedert. Wir haben seit Juli des Jahres 1996 eine gebündelte Kompetenz auf Ministeriumsebene
und haben dort seit Dezember 1998 alles in einer Abteilung zusammengefasst. Ich kann nur sagen: Baden-Württemberg hat eine moderne Verwaltung auf allen Ebenen und hat deswegen hier keinen Handlungsbedarf.
Zweitens: Mit dem Staatsrat geben wir unserer Verwaltung die Chance, dass noch mehr Fachkompetenz in die Regierungsarbeit einmünden kann,
und zwar direkte Beratung nicht nur durch Gutachten, sondern auch am Kabinettstisch im Kabinett selbst.
Ich glaube, dass die Entscheidung von heute früh auf Vorschlag des Ministerpräsidenten eine richtige und wegweisende Entscheidung gewesen ist.
Drittens: Natürlich kann man jetzt, im Februar des Jahres 2001, prüfen und fragen, ob alles an Haltung, an fachlicher Bewertung und an Analyse in den Neunzigerjahren und auch im letzten Jahr richtig gewesen ist. Im Nachhinein ist man immer klüger,
wir auch. Aber es muss schon deutlich gemacht werden, dass die Position Baden-Württembergs in der Behandlung von BSE in Deutschland hinsichtlich der Futtermittelkette
auf den Höfen in Deutschland und Baden-Württemberg nicht allein unsere Position war, sondern dass dies die eindeutige und einhellige Position aller Landesregierungen gewesen ist.
Auch Ihre Frau Kollegin Höhn hat zugestimmt, als es im Juli und im September im Bundesrat und in den Fachkonferenzen um diese Frage ging. Deswegen ist Ihr Antrag heute scheinheilig, durchsichtig und abwegig.
Im Agrarausschuss des Bundesrats haben im Juli des letzten Jahres bei Enthaltung von Bayern, Hamburg und dem Saarland 13 Länder dem Antrag zugestimmt, dass es bei der Futtermittelproblematik keiner wesentlichen Änderung bedarf.
Deswegen kann ich nur sagen: Wir lernen alle dazu; aber für eine Forderung, hier zurückzutreten, gibt es überhaupt keinen Grund und keinen Anlass. Im Grunde genommen schlägt der Antrag auf Sie und Ihre Regierungen zurück.
Sie sprechen von einer notwendigen Kehrtwende in der Agrarpolitik, Kollege Maurer.
Im Augenblick nicht.
Kollege Maurer, Sie haben eine Kehrtwende in der Agrarpolitik nahe gelegt. Ich glaube in der Tat, dass dem ökologischen Landbau mehr Gewicht zukommen muss und dass der Struktur von Familienbetrieben besondere Beachtung geschenkt werden muss. Aber wenn man den Minister an eine andere Partei abgibt und sich im Grunde von der Landwirtschaftsverantwortung auf Bundesebene verabschiedet, sollte man nicht eine Kehrtwende gegen die bäuerliche Landwirtschaft vornehmen.
Ich muss Ihnen sagen: Die Position der neuen Ministerin, von Frau Künast, verdient eine faire Chance und Respekt. Das Vorgehen des Bundeskanzlers war meines Erachtens schändlich
und stellte keine faire Umgangsform gegenüber den Betrieben in Baden-Württemberg und in Deutschland und gegenüber der Agrarwirtschaft generell dar.
Wir danken unserer Ministerin ausdrücklich. Sie hat in den letzten Tagen und Wochen eine besonnene und kompetente Aufgabenwahrnehmung gezeigt. Sie hat unser volles Vertrauen jetzt und in den nächsten Wochen in dieser Regierung.
Ich möchte vorhersagen, dass es heute keine Mehrheit für die Entlassung gibt und dass auch nach der Wahl eine Mehrheit im Landtag von Baden-Württemberg für eine Agrarpolitik in der Verantwortung der CDU bestehen wird.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Sache haben die antragstellenden Fraktionen nichts Neues gewusst. Überraschend war, dass sie sich einig geworden sind. In den letzten Wochen war bei ihnen der Streit. Drexler war verärgert über Salomon, die Grünen sind vorgeprescht. Das heißt, das einzig Neue ist, dass die beiden kurz vor der Wahl zusammenrücken. Sei es drum: Die Argumente überzeugen trotzdem nicht.
Aber eines muss im Nachgang noch einmal aufgegriffen werden. Lieber Kollege Salomon, der Vergleich, der von Ihnen hier eingebracht worden ist,
ist unpassend, entspricht nicht der Würde des Hauses, entspricht nicht dem Amt eines Ministerpräsidenten – egal, welcher Partei er angehört – und muss deswegen hier zurückgewiesen werden. Mein Rat ist nochmals: Nehmen Sie ihn zurück.
Auch ich mache mir gerne eine bildhafte Sprache zu Eigen, aber man muss nicht zu Honecker greifen, um hier argumentieren zu können. Dieser Vergleich – egal, wie er gemeint war – ist unpassend, ist verunglimpfend und entspricht nicht der Würde dieses Hauses.
Wir bitten Sie, wir fordern Sie auf: Räumen Sie diesen verbalen Missgriff aus.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen, meine Herren Kollegen! Ich rate uns allen, die Kirche im Dorf zu lassen.
Ich meine die Kirche von Karlsruhe, die von Schorndorf und die von Trossingen auch.
Einige haben sich verrannt, und ich kann nur raten, mit dem gebotenen Ernst, mit Sachlichkeit, Abstand, aber auch Fairness gegenüber der Behörde und den leitenden Beamten dort mit der Angelegenheit umzugehen.
Was ist geschehen?
Über acht Jahre hinweg wurden Büroeinrichtungen, Möbel nicht entsprechend den Richtlinien, sondern um im Schnitt 2 000 bis 3 000 DM pro Büroausstattung zu teuer eingekauft. Das war der Anfangspunkt.
Diese Frage stand in den letzten Wochen im Mittelpunkt, und das nehmen wir ernst. Da sage ich: Dies kann nicht hingenommen werden, da muss eine Rüge her – diese werden wir aussprechen, dazu wird in der nächsten Sitzung Gelegenheit sein –, eine Rüge und eine Missbilligung.
Ich glaube – ich sage das zum Herrn Finanzminister –, dass wir prüfen müssen, ob wir überhaupt noch eine ordnungsgemäße Einrichtung ermöglichen oder ob wir uns im Vergleich zur Wirtschaft Richtlinien auferlegen, die nicht mehr gemäß sind.
Das Zweite war, dass ein früherer Dienstwagen vom Rechnungshofpräsidenten privat erworben wurde.
Aber soweit ich gehört habe, hat der Händler damals keinen Barmherzigkeitsakt ausgeübt. Er hat verlangt, was er verlangen konnte und wollte. Ich glaube, der Vertrag kam ordnungsgemäß zustande.
Drittens: Es gibt einen Widerspruch zwischen Aussagen eines Mitarbeiters des Rechnungshofs und Aussagen des Präsidenten des Rechnungshofs in der Frage, wann wer was zur Kenntnis genommen und wann wer nicht gehandelt hat.
Diesen Widerspruch muss man aufklären. Genau dem dient der Brief des Landtagspräsidenten.
Lieber Kollege Pfister, das Wort „Vorermittlung“ ist hier falsch.
Die Verwendung dieses Wortes sehe ich einem früheren Studienrat nach. Aber wenn man die Brille des Scharfrichters abnimmt, kommt man zu dem Ergebnis: Hier ist das Wort „Sachverhaltserhebung“ richtig, und der Begriff „Vorermittlung“ ist falsch. Wer hier von „Vorermittlungen“ spricht und diesen Begriff, den es nur in der Strafprozessordnung für den Staatsanwalt gibt, verwendet, wird, glaube ich, einer fairen, objektiven Betrachtung und Fürsorge gegenüber dem Rechnungshof nicht gerecht.
Wenn man weiß, dass die Büroausstattung nicht handstreichartig, sondern über acht Jahre hinweg beschafft wurde, und wenn man gleichzeitig weiß, dass Herr Frank nur während eines begrenzten Teils der angesprochenen Zeit Präsident des Rechnungshofs war, dann kommt schon die Frage auf, warum man nur auf ihn fixiert ist.
Der Rechnungshof ist ein Kollegialorgan.
Er verfügt über einen Senat, der aus Mitgliedern besteht.
Wennschon, dennschon – wenn, dann bitte alle und nicht nur einen. Das halte ich für sehr, sehr billig.
Auch wäre ein Gespräch mit pensionierten Senatsmitgliedern angesagt.
Zweitens: Das zuletzt eingerichtete Büro
ist das eines Mitarbeiters des Senats, der, soweit ich weiß, leitender Mitarbeiter bei Herrn Justizminister Goll war
und dann in den Rechnungshof gewechselt ist.
Also, meine Bitte wäre: Macht das Thema nicht bedeutsamer, als es ist.
§ 12 des Rechnungshofgesetzes sagt eindeutig: Für ein förmliches Disziplinarverfahren, das ein Mitglied des Rechnungshofs betrifft, sind die Richterdienstgerichte zuständig. Das Antragsrecht zur Einleitung dieses Verfahrens übt der Präsident des Landtags aus. Genau dies hat er gestern mit einem Schreiben an den Rechnungshof getan. Weil die Antwort für die Sachverhaltserhebung für uns nicht völlig unbedeutend ist, warten wir die Beantwortung dieses Schreibens – nicht die Vorermittlungen – in aller Ruhe ab.
Damit Sie, liebe Kollegen Brechtken und Erdrich-Sommer, nicht glauben, die Angelegenheit werde am Sankt-Nimmerleins-Tag wieder behandelt:
Wir sagen hiermit umfassende Beratung, gegebenenfalls Missbilligung und Rüge sowie Abstimmung über die Entlastung am 31. Januar nächsten Jahres – das heißt in sieben Wochen – zu.
Ich glaube, jedem, dem die Angelegenheit bedeutsam ist,
ist zuzumuten, so lange zu warten, bis die Antwort auf das Schreiben des Landtagspräsidenten – nach dem Gesetz, das der Landtag beschlossen hat – hier eingetroffen ist.
Deswegen nochmals: Lassen Sie alle die Kirche im Dorf.
Lieber Kollege Brechtken: Ihre Stimme war heute etwas zu scharf.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Die Erweiterung der Europäischen Union, die Bürgerkriege auf dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawien und der Arbeitsmarkt sind Faktoren, aus denen sich eine notwendige Beratung und vielleicht Veränderung des Asylrechts und des Ausländerrechts, und zwar auf Bundesebene der Normen und auf Länderebene der Umsetzung, ergeben. Dieser Beratung stellen wir uns.
Deswegen haben wir zunächst einmal Ihnen gegenüber die Frage: Ist die rot-grüne Bundesregierung bereit, in dieser Wahlperiode eine Novellierung vorzunehmen? Ihre Koalitionsvereinbarung sagt dazu nichts aus. Schröder wollte das Thema tabuisieren und vor der Bundestagswahl aussparen. Die Süssmuth-Kommission wurde dafür eingesetzt, aber bei allem Respekt – die Kollegin Süssmuth kennen wir gut –: Die Politik muss handeln. Eine Kommission ersetzt unsere Debatte nicht.
Dazu gibt es eine Reihe von Fragen. Die hätten mit dem Thema zu tun, auf das Sie heute im Grunde genommen nicht eingegangen sind.
Erste Frage: Bieten Sie eine Reform im Bundesrat und im Bundestag vor der Bundestagswahl an, oder verhängen Sie ein Debattenverbot? Wollen Sie ein Tabu, oder sind Sie zu einer demokratischen, offenen Debatte bereit?
Zweite Frage: Im Dezember geht es um den Fahrplan der europäischen Erweiterung: Polen, Ungarn, Tschechien, Slowenien. Die Vision von Fischer kennen wir; aber die realen Schritte sind unbekannt. Was heißt denn dies für die Freizügigkeit im Jahr 2004 und 2005, für das Arbeitsrecht? Wollen Sie Übergangsregeln, oder wollen Sie unserem Arbeitsmarkt zumuten, dass ab dem ersten Tag der vollen Mitgliedschaft auch volle Freizügigkeit gilt? Wir glauben, dass Polen Mitglied der Europäischen Union werden muss, aber dass es mindestens zehn Jahre bedarf, bis die volle Freizügigkeit kommt.
Herr Kollege Salomon, genau dies ist Zuwanderungspolitik, die von Ihnen heute auf die Tagesordnung gestellt worden ist.
Dritte Frage zum Richtlinienentwurf zur Familienzusammenführung, gestern von uns in die Debatte eingebracht. Sie haben gestern gesagt: So nicht. Aber Sie sagen nicht, wie dann. Wenn es stimmt, dass uns die Richtlinie bis zu 500 000 zusätzliche Wanderungsbewegungen bringt, Menschen, die hier integriert werden müssen, stelle ich die Frage: Was tut die Bundesregierung, von Ihnen gestellt, dazu, dass dieses Tor in der Dimension nicht geöffnet wird, sondern unser Recht, unsere Integrationsfähigkeit nicht überfordert werden?
Viertens: Ich bin noch nicht so weit wie die CSU. Ob das Grundgesetz geändert werden muss, halte ich noch für offen, aber das Asylrecht und die Praxis können nicht so bleiben, wie sie sind. Wir haben zwar geringere Zugangszahlen, aber die Verfahren dauern zu lang. Der Rechtsweg ist zu kompliziert. Deswegen ist die Frage an Sie: Sind Sie zu einer Änderung des Asylrechts, des materiellen Asylrechts, des Verfahrensrechts und, falls notwendig, auch der Artikel 16, 19 Abs. 4 und 20 des Grundgesetzes ohne oder mit europäischer Harmonisierung bereit? Stellen Sie sich
ergebnisoffen dieser Beratung, oder sind Sie bei dem Thema ideologisch borniert?
Fünftens: Die Greencard mag ja ein berechtigter Versuch gewesen sein; aber wenn der Arbeitsmarkt ausschlaggebend für Zuwanderung auf Zeit von Bürgern jenseits der Europäischen Union sein soll, dann bitte nicht nur die ITBranche im Mittelpunkt, sondern dann bitte auch die Frage beantworten: Wie halten wir es mit Handwerk, mit Gastronomie, mit einfachen Dienstleistungen, mit Berufen, wo längst nicht mehr Arbeitslose prägend sind, sondern Fachkräftemangel?
In dem Zusammenhang kommt die sechste Frage: Rückführung von Flüchtlingen nach dem Bürgerkrieg.
Hier auf Landesebene regt sich aus der Wirtschaft die Aufforderung an uns: Lasst Bosnier bei uns. Nur, das Ganze ist Bundesrecht. Arbeitsmarkt und Arbeitgeberinteresse bei der Rückführung sind nicht Landesrecht. Die Frage ist also: Wollen Sie beim Bundesrecht etwas ändern oder nicht? Fragen über Fragen,
wo die rot-grüne Bundesregierung nicht führt und ihrer Verantwortung nicht gerecht wird und das Ganze mit einer mühsamen Verkleisterung – Stichwort „Leitkultur“ – zu verdrängen versucht.
Wir verstehen unter dem, was ein ausländischer Einwohner, der Mitbürger werden will, an Pflichten zu erbringen hat, wenn er unsere vollen Rechte genießen will, die wir ihm anbieten, dass er erstens integrationsbereit und integrationswillig ist, dass er zweitens unsere Grundwerte achtet, auch unsere abendländische Kultur, dass er unser christliches Menschenbild akzeptiert, und letztendlich, dass unsere Bevölkerung auch nicht durch Nichthandeln von Politik in dem ganzen Prozess der Akzeptanz von Integration überfordert wird. Die Grünen überfordern unsere Bevölkerung allzumal.
Deswegen kann man ja streiten, wie die Überschrift aussehen soll; aber die Debatte wurde von uns zu Recht angestoßen, und eine ratlose, ideologische Bundesregierung ist ihr im Grunde genommen nicht gewachsen und wird ihr nicht gerecht.
Gerne, ja.
Herr Kollege Hildebrandt, die Rede Ihres Kollegen Salomon war auch nicht schwächer, als es Ihre Frage gewesen ist.
Gestatten Sie mir an die Kollegen der SPD eine Frage zum Abschluss, die mir wichtig ist. Rot-Grün versucht das Thema zu einem Nicht-Thema zu erklären,
warnt davor, es in der Debatte mit dem Bürger einzuführen. Ich sage, es wird ein Thema und ein Wahlkampfthema sein. Wir wollen nicht, dass daraus eine Zuspitzung wird.
Aber, Kollege Maurer, nachdem Frau Vogt im Sommer erklärt hat: „Macht kein Thema daraus“, hat sie vor einigen Wochen einen Bürgerentscheid
dazu vorgeschlagen. Was gilt denn nun? Will die SPD, dass ein Bürgerentscheid zur Frage der Zuwanderung kommen soll, oder wollen Sie ein Tabu?
Ich rate Ihnen zu einer sachlichen und deutlichen Diskussion. Wer tabuisiert, bringt den rechten Rand nach vorne. Wer demokratisch und sachpolitisch diskutiert, wird, glau
be ich, dem Thema gerecht. Ich bilde mir für die CDU in Deutschland ein, dass wir auf der Suche nach einem Weg in all der europäischen und globalen Veränderung weiter sind als die rot-grüne Bundesregierung, die dafür eigentlich die Verantwortung trägt.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Einige Fragen wurden jetzt sachlich aufgegriffen. Auf diese gehe ich ein. Aber einige Fragen stehen immer noch völlig unbeantwortet im Raum.
Kollege Maurer, wie halten Sie es mit Ihrer Spitzenkandidatin, die im September nochmals einen Volksentscheid in Sachen Einwanderung vorgeschlagen hat?
Sind Sie der Meinung, dass dieses Thema in seiner Differenziertheit, die Sie ja vorhin in Ihrem Redebeitrag auch aufgezeigt haben, betrachtet werden muss? Sie glauben ja auch, dass man nicht zuspitzen soll, nicht mit Nein oder Ja
antworten kann, sondern sachbezogen vorgehen muss. Eignet sich dieses Thema, wie Frau Vogt meint, für einen Volksentscheid, oder sind Sie meiner Meinung, dass dies nicht der richtige Verfahrensweg sein kann?
Zweite Frage: Es gibt ja immer noch einen Innenminister auf Bundesebene, der Ihrer Partei angehört. Er ist zwar seit einigen Wochen in der Tat nicht mehr hörbar und sichtbar,
aber seine Bewertungen waren eindeutig und wurden von ihm bisher nicht zurückgenommen und von Ihnen nicht widerlegt. Schily sagt: Mehr Zuwanderung geht nicht. Schily ist für eine Grundgesetzänderung. Wie halten Sie es mit Schily? Wie halten Sie es mit Vogt? Sie weichen im Grunde genommen diesen unbequemen Fragen nur aus.
Drittens: Kollege Salomon, unsere Fragen zum Asylrecht haben mit Polemik überhaupt nichts zu tun.
Gehen wir einmal konkret auf die Frage ein: Wozu verpflichtet uns die Menschenrechtskonvention, wozu die Genfer Vereinbarung,
und inwieweit geht das Grundgesetz darüber hinaus?
Sie haben gerade eben mit gewisser Befriedigung und mit Stolz gesagt: Die Zahlen sind doch schon weit besser als vor einigen Jahren. Ja warum sind sie denn besser, nicht mehr so schlecht, wie sie 1993, 1992, 1991 waren? Weil Gott sei Dank, wenn auch sehr spät, die Sozialdemokratie auf unser Drängen hin – CDU, CSU und weite Teile der FDP – zu einer Änderung des Grundgesetzes – Artikel 16 zu Artikel 16 a – bereit gewesen ist.
Sie waren dazu nicht bereit.
In Ihrer Rede gerade eben haben Sie ausgeführt: Die Zahlen sind ja schon auf dem richtigen Weg, der Missbrauch hat eine kleinere Dimension. Wenn dem so ist, wenn also die Grundgesetzänderung ein wichtiger Teilerfolg war, stehen Sie dann jetzt dazu? Tragen Sie sie mit, oder ist Ihre Haltung immer noch die von 1993 und früher? Sie sind eine Erklärung schuldig, ob Artikel 16 a des Grundgesetzes dem entspricht, was aus Ihrer Sicht richtiges Asylrecht bedeutet.
Noch einmal zum Unterschied zwischen Menschenrechtskonvention und Grundgesetz. Die Menschenrechtskonvention schreibt zum Beispiel keinen perfekten Rechtsweg mit Berufung und Revision in Instanzen vor. Die Menschenrechtskonvention schreibt nicht vor, dass in einer Familie jeder Einzelne zu prüfen und im Verfahrensweg zu halten ist. Kurzum, es kann sein, dass eine Änderung unseres Asylrechts und eine Anpassung an das, was die Menschenrechtskonvention uns unstreitig an Pflichten auferlegt, eine Änderung auf Bundesebene, vielleicht auch eine Änderung von Artikel 16 a, Artikel 19 Abs. 4 und Artikel 20, geboten ist.
Die Frage ist: Sind Sie im Grundsatz zu einer ergebnisoffenen Prüfung dieser Frage bereit, oder ist für Sie das Grundgesetz ein geschlossenes Buch, an das nicht herangegangen werden kann? Ich glaube, die Ergebnisoffenheit ist hierbei ein wichtiger Faktor für Ihre Glaubwürdigkeit.
Stellen Sie sich dieser Frage, und beantworten Sie, ob die Grünen im Landtag von Baden-Württemberg das Grundgesetz heranziehen, wenn es um eine notwendige Anpassung des Asylverfahrensrechts auf Bundesebene geht.
Letzter Punkt. Noch einmal: In wenigen Wochen reist Schröder nach Nizza. Hat die Bundesregierung Gewicht bei der Frage, wann wer in die Europäische Union kommt? Wir sind dafür, dass Polen ein Angebot gemacht wird. Aber wir glauben, dass die Mitgliedschaft Polens – um ein Beispiel zu nehmen – lange, fünf oder zehn Jahre, Zeiten des Übergangs in der Freizügigkeit, im Arbeitsrecht braucht.
Wo ist denn nun die konkrete Politik Ihrer Bundesregierung? Sind Sie mit uns der Meinung, dass Polen zwar Mitglied werden, aber nicht jeder polnische Arbeitnehmer Freizügigkeit und volle Arbeitsrechte in der EU genießen kann?
Stellen Sie sich der Übergangsfrist, ja oder nein?
In diesem Zusammenhang ein letzter Satz. Das Angebot, dass die Türkei Vollmitglied der Europäischen Union werden kann, kam durch Sie.
Das war nicht die Politik der Europäischen Union bis 1998. Dies wurde im letzten Jahr ausgelöst durch Schröder und Fischer.
Wir glauben – insoweit Thema „Kultur, abendländische Kultur, Leitkultur, die bei uns vorgegeben wird, Grundwer
te“ –, dass die Türkei ein guter Nachbar und Partner Europas werden, aber ihr nicht die Mitgliedschaft in der Europäischen Union angetragen werden kann.
Denn das wäre das größte Tor zur Zuwanderung mit völliger Integrationsüberforderung.
Sind Sie bereit, Ihre Altvorderen in Berlin anzugehen und zu sagen: „Hört mit den Mitgliedschaftsverhandlungen gegenüber Ankara auf. Dies ist der falsche Weg.“?
Darum geht es. Bei wichtigen Fragen – trotz aller Sachlichkeit, die in Ihrem zweiten Redebeitrag gegeben war – sehe ich bei Ihnen eher Ratlosigkeit als Konzept.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen, meine Herren Kollegen! Lieber Herr Kollege Brechtken, die Frage mag ja berechtigt sein. Wir weichen ihr nicht aus; da ist unsere Position klar. Die Antwort wird so gegeben werden, wie sie vor einigen Tagen schon in den Medien nachzulesen war. Aber die Schärfe war nicht angebracht. Ihre Tonlage war unpassend wie auch der Vorwurf, der Wirtschaftsminister hätte die Reise absagen sollen, obwohl es um wichtige Außenhandelsgeschäfte und eine lang vorbereitete Maßnahme in Korea geht.
Ich glaube, dass es ausreichend und angemessen ist, wenn uns der Staatssekretär im Wirtschaftsministerium und gegebenenfalls die Regierung hier Rede und Antwort stehen. Ich hätte auch Ihnen früher als Staatssekretär genügend Gewicht zugetraut und nichts dagegen einzuwenden gehabt, wenn in einem solchen Fall Dr. Spöri die Reise unternommen hätte.
In meinen Augen ist ein Staatssekretär eine ernst zu nehmende Persönlichkeit.
Wie ist die Position der Landesregierung und der sie tragenden Regierungsfraktionen? Für die CDU-Fraktion kann ich sagen: Unsere Position war klar, ist klar und bleibt klar.
Wir wollen die Messe, weil wir glauben, dass Baden-Württemberg ein Schaufenster braucht. Wir glauben, dass Baden-Württemberg für seine exportorientierte Wirtschaft, für den Maschinenbau, die Elektrotechnik, die Chemie, den Tourismus, die Nahrungsmittelindustrie ein Schaufenster benötigt, das auf dem Killesberg nicht mehr gewährleistet werden kann und nicht mehr haltbar ist und das bei allem Respekt vor Friedrichshafen, Karlsruhe, Offenburg, Villingen-Schwenningen, Freiburg, Mannheim und Ulm nur in Stuttgart in der Dimension und dort am besten auf den Fildern mit ihrer Infrastruktur realisiert werden kann. Deswegen unterstützen wir die Geschäftsleitung, den Aufsichtsrat und die Landesregierung beim Erwerb von Grundstücken und beim bevorstehenden Planfeststellungsverfahren und treten auch politisch dafür ein, dass die Messe für BadenWürttemberg im Interesse unserer Wirtschaft und im Interesse der Arbeitsplätze auf den Fildern als Infrastrukturbeitrag geplant, realisiert und eröffnet werden kann.
Bei diesem Punkt ist die Position der CDU Baden-Württembergs über alle Ebenen hinweg klar: die der LandesCDU, die der CDU in der Landtagsarbeit, die der CDU in der Regierungsarbeit, aber auch regional und lokal.
Gestatten Sie mir noch diesen kleinen Schlenker: Ich glaube, dass die SPD regional und lokal beim Thema Messe mehr nachzuarbeiten hat.
Was hier ein Sturm im Wasserglas war, ist bei Ihnen eine ernst zu nehmende Opposition vor Ort. Diese auszuräumen wäre ein Beitrag dazu, dass die Messe früher und mit mehr Autorität in der politischen Debatte auch durchgesetzt werden kann.
Nicht der Brief von Dr. Döring, sondern Ihre Regionalversammlungsfraktion, Ihre Gemeinderatsfraktion und der Ihrer Partei angehörende Oberbürgermeister sind in Wahrheit Hürden dagegen.
Das heißt, meine Bitte wäre: Ein größerer Beitrag als die Aktuelle Debatte wäre es, innerparteilich Überzeugungsarbeit dafür zu leisten, dass Ihre Position auch die Position der SPD vor Ort auf den Fildern wird.
Nun zum Flughafen. Da wird in der Tat im Brief des Wirtschaftsministers ein Stichwort gebraucht, das wir nicht akzeptieren und nicht teilen können. Er spricht vom „Interkontinentalflughafen“ und stellt einen Vergleich zu Zürich und Frankfurt her. Genau dies war der Flughafen Stuttgart nie und wird es nie sein. Stuttgart hat einen leistungsfähigen Flughafen für wichtige Teile Baden-Württembergs, einen Kontinentalflughafen, aber Direktflüge in die USA und in andere Regionen der Welt werden immer die Ausnahme sein. Wer anstrebt, dass der Flughafen Stuttgart gleichwertig zu Zürich und Frankfurt wird, der unterschätzt, wie eng die Region bebaut ist, der will im Grunde genommen eine Dimension, die dem Standort auf den Fildern nie und nimmer gerecht werden kann.
Wir haben derzeit zum Thema Flugwesenkonzept in Baden-Württemberg Folgendes auf der Tagesordnung, das es abzuarbeiten gilt:
Erstens: Bewerbung um den Baden-Airport und den Baden-Airpark, damit in gewissem Umfang Synergieeffekte zwischen Karlsruhe, Baden-Baden und Stuttgart möglich werden.
Zweitens: Entwicklungschance zu Cargo- und Frachtflügen in Lahr.
Drittens: Friedrichshafen.
Ich glaube, dass im Augenblick die Addition der vier Standorte mit dem Zentralstandort Stuttgart, nicht aber eine zweite Start- und Landebahn und nicht ein Ausbau auf der Tagesordnung stehen. Daran zu arbeiten ist aktuell. Alles andere ist, glaube ich, unnötig und trägt zu Irritationen bei.
Sie haben einen Satz aus dem Brief des Wirtschaftsministers zitiert. Ich erlaube mir, einen zweiten zu nennen, der mir wichtig ist. Dr. Döring schreibt wörtlich:
Es setzt sich bei mir immer mehr der Eindruck fest, dass für die Unternehmen in unserem Lande, wenn sie entscheiden könnten, ein Ausbau des Flughafens wichtiger wäre als die neue Messe.
Um diese alternative Abwägung geht es aber überhaupt nicht. Wir wollen den Flughafen, und den bauen wir entlang der Landseite aus, den nutzen wir, so gut es geht, und wir wollen daneben und mit ihm die neue Messe. Es geht nicht um Entweder-oder, es geht um Sowohl-als-auch.
Das war der entscheidende Fehler, den man Dr. Döring vorwerfen kann.
Aber – damit schließe ich in seiner Abwesenheit –: Jeder macht mal einen Fehler. Ich habe auch schon manchen Brief zu viel geschrieben. Nun prüfe jeder, ober er zu jedem Brief steht, den er geschrieben hat,
oder ob es im Grunde genommen nicht besser wäre, manchen Brief erst mal zu überschlafen, bevor man ihn zu Papier bringt. Deswegen, lieber Herr Mehrländer, nehmen Sie einen Ratschlag in Freundschaft mit: Manchmal ist ein Brief weniger ein Beitrag zu besserer Politik.
Herr Präsident, meine verehrten Kolleginnen, meine Herren Kollegen! Dass der Brief des Wirtschaftsministers nicht völlig in Ordnung war, ist doch unbestritten.
Aber jetzt, Kollege Brechtken, rüsten Sie ab! Sie machen daraus einen Elefanten, obwohl das Ganze im Grunde genommen kaum ein Mäuschen ist: Sturm im Wasserglas.
Ich rate Ihnen, den Brief nicht bedeutsamer zu nehmen, als er ist. Die Position der CDU, der FDP/DVP und der von
uns getragenen Regierung zu den beiden Projekten war, ist und bleibt klar –
war klar, ist klar und bleibt klar.
Wir wollen, dass der Flughafen seine Entwicklung nehmen kann. Aber dazu gehört nicht, dass eine zweite Start- und Landebahn oder eine Verlängerung der bestehenden Bahn auf die Tagesordnung kommt.
Zweitens: Wir wollen, dass der Bau der Messe ohne Irritationen vorangetrieben wird. Dafür steht das Wirtschaftsministerium, dafür steht das Finanzministerium, dafür stehen die gesamte Regierung und die sie tragenden Fraktionen im Landtag ohnehin.
Drittens, ganz knapp: Wenn an 20 Tagen im Jahr eine Plenarsitzung stattfindet, gibt es wenige andere Termine, wegen derer man abwesend sein muss. Ministerkonferenzen auf Bundesebene gehören zum Beispiel zwingend dazu. Das gilt für andere außerordentliche Termine, die nicht planbar sind, ebenso. Aber ich glaube in der Tat: Eine Auslandsreise, die wichtig ist, sollte bei einem 15 Monate im Voraus feststehenden Jahreskalender im Rahmen der 345 Tage im Jahr eingeplant werden, an denen keine Plenarsitzung stattfindet. Deswegen war es falsch, die Reise anzusetzen. Aber es wäre auch falsch gewesen, nicht hinzufahren.
Herr Maurer.
Lieber Herr Kollege Maurer, die Frage war zu erwarten. Sie waren letzte Woche mit Ihrem Tross nicht umsonst bei Herrn Fundel und haben sich darauf vorbereitet.
Erstens: Wir haben in diesem Jahr nach der Bilanz des in wenigen Wochen auslaufenden Geschäftsjahrs 2000 etwa acht Millionen startende und landende Passagiere zu erwarten.
Zweitens: Nach dem derzeitigen Stand der Technik ist der Flughafen bis etwa 12,5, 13 Millionen Passagiere auslastbar. Das ist der derzeit zu erwartende Steigerungsumfang.
Aber es gibt Komponenten, an denen man arbeiten muss, ohne dass damit eine luftseitige Veränderung verbunden ist. Ich nenne Beispiele.
Erstens: Ein Flugzeug, das in Stuttgart startet und landet, hat im Durchschnitt 62 Passagiere. An anderen Flughäfen sind es 80, 90, in Frankfurt gar 103. Das heißt, ich glaube, dass bei mehr Nachfrage eine Optimierung auch durch eine größere Auslastung der Flugzeuge ohne jede luftseitige Veränderung stattfinden kann.
Zweitens: Söllingen. Ich überschätze die Synergieeffekte nicht. Aber bei manchem Urlaubsflug und manchem Charterflug kann man dem Bürger aus Pforzheim, Wildbad, Leonberg, Heimsheim, Ditzingen, Stuttgart doch ohne weiteres zumuten, mit dem Zug, dem Auto oder einem Shuttlebus nach Söllingen zu reisen und von dort dann weiter nach Sizilien, Mallorca, egal, wohin.
Dasselbe gilt für den Frachtflug. Wenn es in Baden-Württemberg je zu einer Konjunktur des Cargo- und Frachtflugs kommt, dann sind, glaube ich, neben Stuttgart Söllingen und Lahr allerbeste Adressen. Deswegen begrüßen wir, dass die Landesregierung dem Aufsichtsrat der Flughafen Stuttgart GmbH und den Kommunen in der Region Mittlerer Oberrhein Mut macht und alles dafür tut, dass das Aufkommen von Söllingen nicht nach Frankfurt oder nicht zu ABB, sondern nach Baden-Württemberg kommt.
Deswegen begrüßen wir es, dass die luftverkehrsrechtliche Genehmigung für Lahr derzeit im Ministerium für Umwelt und Verkehr bearbeitet wird und eine Erweiterung der Nutzung dieses Flugstandortes bringen kann.
Alles andere halte ich für Spiegelfechterei.
Deswegen noch einmal: Die zweite Start- und Landebahn steht jetzt nicht auf der Tagesordnung. Ich weiß nicht, was in acht oder zehn Jahren auf der Tagesordnung steht. Derzeit wäre es aber völlig falsch, hier etwas zu bewerten, zu beraten, was, glaube ich, wenn überhaupt, auf absehbar lange Zeit nicht Gegenstand von Sachentscheidungen des Aufsichtsrats, des Landtags oder der Regierung sein muss.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Die Erhöhung der Rundfunkgebühren ist schmerzlich, aber nachvollziehbar.
Sie tut weh, ist aber geboten, wenn man sich zur dualen Rundfunkordnung bekennt. Wer will, dass Qualität, Vielfalt, Grundversorgung und Information in unserem Medienangebot eine Rolle spielen, wird dem folgen müssen, was die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs sagt, und er wird dem folgen können, was Herr Minister Dr. Palmer hier vorgetragen hat.
Der Rundfunkstaatsvertrag ist schlüssig. Die CDU-Fraktion tritt ihm bei und stimmt ihm zu. Dabei sagen wir dafür Dank, dass zwei strukturelle Änderungen erreicht worden sind.
In der Tat, lieber Kollege Jacobi, haben Baden-Württemberg und der Südwestrundfunk in Zukunft in der ARD ein größeres und gerechteres Gewicht. Wir haben nicht mehr eine Stimme wie jede andere Anstalt; wir haben drei von insgesamt 21 Stimmen.
Der Finanzausgleich an die kleinen Anstalten sinkt um nahezu 50 %. In Baden-Württemberg bleibt mehr Geld. Aus ihm werden zum Teil Koproduktionen finanziert. Diese aber werden in Baden-Baden, Stuttgart und Ludwigsburg hergestellt. Die Arbeitsplätze bleiben im Land.
Wer wie die CDU-Fraktion der Gebührenerhöhung zustimmt, hat, glaube ich, auch das Recht und die Pflicht, einige Fragen zu stellen, die wichtig und vielleicht auch kritisch sind. Wir glauben, dass die Rundfunkgebühr als Gebühr, die auf ein Gerät erhoben wird, das im Wohnzimmer steht, in dieser Form das letzte Mal erhöht wird, weil die Technik voranschreitet und weil die Akzeptanz beliebiger weiterer Gebührenschritte – siehe Sachsen! – nicht mehr vorhanden ist. Wir halten folgende Punkte für reformbedürftig.
Der erste Punkt ist der Anknüpfungstatbestand. Wenn man weiß, dass die Konvergenz bewegte Fernsehbilder in den internetfähigen PC am Arbeitsplatz und zu Hause bringen wird, wenn man weiß, dass das UMTS-gestützte Mobilfunkgerät, das Handy, in Zukunft Hörfunk und Fernsehen möglich macht, muss man zu dem Ergebnis kommen: Die Gebühr, die an das Gerät anknüpft, ist nicht mehr lange haltbar und nicht mehr zeitgemäß. Das Moratorium, verlängert bis 2004, drückt dies aus.
Wir plädieren dafür, dass die erwachsenen Einwohner in Deutschland, die das Recht haben, Rundfunk ohne Pay-TV und ohne Pay-per-View zu empfangen, eine Pflicht haben. Deswegen ist eine Einwohnerabgabe eine direkte, finanzierbare und staatsferne Grundlage dafür, dass das duale System in Deutschland erhalten werden kann.
Wir bieten gern der Landesregierung und allen anderen politischen Kräften dazu unsere Reformbereitschaft und konkrete Überlegungen ergebnisoffen an.
Zweitens: Ich bin davon überzeugt, dass das Wort „Grundversorgung“ eine zu geringe Definition erfährt. Deswegen plädiere ich für eine neue Medienordnung, in der im Benehmen mit den Geschäftsleitungen und Gremien der ARD-Anstalten verstärkt herausgearbeitet werden muss, was für uns in Zukunft – durch Gebühren finanziert – wichtiger informationeller Auftrag, Verfassungsauftrag ist und was nicht.
Wir sollten die Frage verstärken: Wie viel öffentlich rechtlichen Rundfunk brauchen wir, und was muss inhaltlich dabei vom Auftrag umfasst sein?
Frau Kollegin, Sie sind heute so unruhig. Ist irgendetwas los?
Ihnen fehlt, glaube ich, heute Nachmittag die Führung. Vielleicht geht mal einer der Kollegen von der FDP/DVP in die erste Reihe, damit Ordnung in die Mannschaft kommt.
Wir sollten drittens die Frage herausarbeiten, wie viel Internet ARD und ZDF zukommen kann. Ich will ausdrücklich kritisieren: Dass derzeit in Köln eine eigene InternetRedaktion gegründet wird – mit 40 Mitarbeitern –, entspricht nicht dem geltenden Recht. Geltendes Recht bedeutet, dass das, was im Programm, im Fernsehen und im Hörfunk läuft, auch im Internet abgebildet, über das Internet übertragen werden darf. Nach geltendem Recht ist das Internet eine reine Übertragungsschiene, nicht mehr! Es gibt aber noch keine staatsvertragliche Grundlage dafür, davon abweichend und ergänzend zum bestehenden Programm eigene Internet-Redaktionen aufzubauen.
Natürlich.
Ich schaue auf die Tagesordnung, ich schaue auf den Gesetzentwurf, der vorgelegt worden ist. Deswegen ist der gelbe Sack an einem anderen Tag dran und die Rundfunkordnung jetzt. Vielleicht können Sie das Ihrem Redner sagen, der nachher ans Rednerpult treten muss, damit er die richtige Rede mitbringt.
Wir wollen hier ausdrücklich sagen, dass das Internet eine Gratwanderung ist und dass es deswegen einer Regelung bedarf, weil ich noch nicht einsehe, dass von ARD und ZDF im Grunde genommen eine weitere redaktionelle Aufgabe ohne staatsvertragliche Grundlage angenommen wird.
Viertens: In Sachsen wird ein Entschließungsantrag vorbereitet: Alle zwei Jahre Bericht an den Landtag und Vorschlag einer Landtagsrundfunkkommission. Wir treten hier dem Minister bei. Wir glauben, dass jedes Land für sich
und seine Anstalt dafür Sorge tragen muss, dass die informationelle Nachfrage des Parlaments auch erfüllt wird.
Ich kann für Baden-Württemberg sagen: Wir haben durch den Bericht der Intendanten, durch die Offenlegung der Landesregierung, durch die ständige parlamentarische Beratung und auch durch unsere Gremienmitglieder genügend Einblick in das, was Haushaltspolitik des SWR bedeutet. Von uns aus gesehen ist die Rundfunkkommission der Länder nicht geboten, sondern eine Fortführung des engen Dialogs zwischen Regierung, SWR und Landtag von Baden-Württemberg ausreichend, notwendig und sinnvoll, und das ist darüber hinaus unbürokratisch.
Wenn man den SWR ganz konkret ansprechen darf – abgesehen davon, dass ich derzeit niemanden von der Geschäftsleitung des Südwestrundfunks hier entdecken kann –: Ich hätte mir gewünscht, dass jemand von der Geschäftsleitung nicht nur den Landtag ernst nimmt, der bockig ist, und nach Dresden reist, sondern auch hier durch Anwesenheit ein Interesse an den Argumenten zeigen würde.
Jedenfalls: Wenn schon niemand da ist, dann schreiben wir hier etwas ins Stammbuch, was mir nicht genügend gut erscheint: Der Haushalt des nächsten Jahres, das heißt des ersten Jahres mit der erhöhten Gebühr, weist für mich eine relativ geringfügige Rücklage aus. Wer die mittelfristige Finanzplanung des SWR projiziert, kommt zu dem Ergebnis, dass in den Jahren 2001 und 2002 aus der Gebührenerhöhung weniger an Rücklagen aufgebaut wird, als in den beiden folgenden Jahren Ausgaben entstehen. Deswegen fordern wir auch und gerade die große Anstalt SWR auf, dafür zu sorgen, dass sie in vier Jahren, nach Ablauf dieser Gebührenperiode, nicht schlechter dasteht als jetzt oder – kurzum gesagt – nicht wegen des Defizits automatisch eine höhere Gebühr benötigt. Ich halte die mittelfristige Budgetplanung für nicht genügend ausgewogen. Ich glaube, dass eine weitere Einsparentscheidung geboten und notwendig ist. Ich darf die Gremienmitglieder bitten, diesen Gedanken aufzugreifen und dafür zu sorgen, dass die zweitgrößte Anstalt in vier Jahren genauso gut dasteht wie heute und dass sich nicht aus überzogenen Haushaltskurven argumentativ erneute, weitere Gebührenerhöhungen ableiten lassen.
Wir stimmen dem Staatsvertrag zu. Wir sind offen für einen Entschließungsantrag, aus dem weitere Überlegungen abzuleiten sind. Wir warten die Entwicklung in anderen Landtagen ab. Am Landtag von Baden-Württemberg und an der CDU-Fraktion wird eine Bewilligung dessen nicht scheitern, was zur Erfüllung des öffentlichen Auftrags in der dualen Rundfunkordnung für SWR, ARD und ZDF an finanzieller Grundlage notwendig ist.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Lieber Herr Kollege Maurer, wenn morgen der Bauauftrag erteilt werden würde, wenn morgen die Umsetzung der Planung in Form von Auftragsvergabe für Hochbau, für Tiefbau, für Multimedia beginnen würde, dann hätten Sie Recht. Dann wäre in der Tat etwas ausgegeben, bevor man das Vermögen umgeschichtet hat. Aber genau dies tun wir nicht.
Ihre Überschrift über die heutige Aktuelle Debatte ist falsch. Es geht nicht um „die großzügige Verteilung nicht vorhandener Gelder“,
sondern es geht um Investitionsplanung im Zuge einer Vermögensumschichtung. Bargeld ist in der Tat noch nicht da, aber Vermögen in Milliardenhöhe. Baden-Württemberg verfügt über ein Vermögen in Form von Energieaktien, für das uns die EdF 4,7 Milliarden DM zu zahlen bereit ist und das laut Aktienmarkt, laut Börsenkurs derzeit einen Wert von etwa 3,8 Milliarden DM darstellt. Das heißt, wir haben ein milliardenschweres Vermögen, wir haben uns entschieden, dieses umzuschichten und daraus eine neue Entwicklung für Energie Baden-Württemberg abzuleiten.
Nun kann man darüber streiten, ob das öffentlich-rechtliche Unternehmen EdF der richtige Partner ist. Dazu habe ich auch meine eigene Meinung,
aber darum geht es heute gar nicht. Dieses Vermögen ist jedenfalls mindestens 3,8 Milliarden DM, möglicherweise 4,7 Milliarden DM wert.
Es soll nicht beim Land bleiben, es soll umgeschichtet werden. Deshalb ist die Planung, die Vorbereitung von Investitionen für Berufsakademien, für Fachhochschulen, für Multimedia mit einem Nachtrag im nächsten Jahr, für den der Landtag in vollem Umfang in Verantwortung steht,